-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Unterbringung mehrerer Ausstellungsobjekte,
insbesondere von Kraftfahrzeugen.
-
In
EP 0866187 A1 wird
ein mobiles Gebäude beschrieben,
das z. B. für
Ausstellungen oder Präsentationen
verwendbar ist. Das mobile Gebäude
besitzt Abmessungen, die es für
den Straßentransport zulässig machen.
Am Aufstellungsort wird es auf ein Mehrfaches der Transportabmessungen
vergrößert. Das
Gebäude
weist bordeigene, funktionell integrierte Vergrößerungskomponenten und Antriebsvorrichtungen
für die
Vergrößerungskomponenten
auf. Weiterhin besitzt es ein selbsttragendes Basisskelett.
-
Aus
DE 202004008353 U1 ist
ein mobiler Pavillon mit mehreren Containern bekannt. Jeder Container
besitzt Begrenzungswände,
die zwei seitliche Räume
von einem Freiraum trennen. Diese Begrenzungswände sind variabel montierbar.
-
Aus
DE 19920765 C2 ist
ein Bausystem mit Fertigbauelementen bekannt. Diese lassen sich
zu einem Gebäude
mit mehreren Zellen zusammensetzen. Ein erstes Fertigbauelement
läßt sich
zu drei Seitenwände
einer Zelle zusammensetzen, ein weiteres bildet eine Decke einer
Zelle. Mehrere Fertigbauelemente lassen sich übereinander stapeln.
-
In
DE 19826967 A1 wird
ein Gebäude
beschrieben, das aus vorgefertigten Raumkörperteilen aufgebaut ist. Wenigstens
ein Raumkörperteil
weist eine tageslichtführende
seitliche Begrenzungsfläche auf.
-
Aus
DE 19917302 C2 ist
ein Gebäude
mit mehreren wabenförmigen
Modulen bekannt. Diese sind um ein Zentralmodul herum kreisförmig angeordnet.
-
Aus
DE 10248441 B3 ist
ein vielgeschossiges Gebäude
zur Aufnahme von Personenkraftwagen bekannt. Das Gebäude weist
einen zentralen Aufzugsschacht auf, in die Schotten zur Brandbekämpfung einfahrbar
sind.
-
In
DE 10126193 C1 wird
ein Gebäude
zum Verkauf und zur Wartung von Personenkraftwagen beschrieben.
In diesem Gebäude
sind Räumlichkeiten
für verschiedene
Zwecke übereinander
in einem einheitlichen, turmförmigen
Gebäude
mit rechteckiger Grundfläche
angeordnet.
-
Aus
DE 10233557 B4 ist
eine Fahrzeugpalette zum Transportieren eines darauf abgestellten Kraftfahrzeugs
bekannt. Die Fahrzeugpalette weist eine zentrale Wartungsöffnung auf,
die es ermöglicht, durch
die Öffnung
hindurch Wartungsarbeiten vorzunehmen.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Unterbringung
mehrerer Ausstellungsobjekte bereitzustellen, die sich leicht transportieren,
aufbauen und wieder abbauen läßt.
-
Die
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
-
Die
Vorrichtung umfaßt
mindestens zwei Behälter.
Sie kann mehr als zwei Behälter
umfassen. Jeder dieser Behälter
ist zur Aufnahme jeweils mindestens eines der Ausstellungsobjekte
ausgestaltet. Insbesondere ist jeder Behälter groß genug, um das jeweilige Ausstellungsobjekt
vollständig
aufzunehmen.
-
Weiterhin
ist jeder Behälter
so ausgestaltet, dass er mitsamt dem aufgenommenen Ausstellungsobjekt
und unabhängig
vom anderen Behälter
transportierbar ist. Insbesondere ist jeder Behälter stabil genug, um mitsamt
dem Ausstellungsobjekt in seinem Inneren transportiert zu werden.
Die mindestens zwei Behälter
weisen überhaupt
kein mechanisches Verbindungselement oder nur ein lösbares Verbindungselement
zur reversiblen Verbindung der mindestens zwei Behälter auf.
Jeder Behälter
vermag beim Transport das Ausstellungsobjekt in seinem Inneren zu
schützen.
-
Jeder
Behälter
weist weiterhin mindestens eine Seitenwand auf, die einen aus einem
durchsichtigen Material gefertigten Bereich umfaßt. Durch diesen Bereich in
der Seitenwand kann ein im Behälter befindliches
Ausstellungsobjekt besichtigt werden, ohne den Behälter betreten
zu müssen
und ohne das Ausstellungsobjekt aus dem Behälter entnehmen zu müssen.
-
Weil
jeder Behälter
auf dem anderen stapelbar ist, läßt sich
die Vorrichtung auf verschiedene Weisen zusammenstellen: Wahlweise
wird der erste Behälter
auf den zweiten Behälter
gestapelt oder umgekehrt der zweite Behälter auf den ersten gestapelt.
-
Die
Vorrichtung läßt sich
leicht transportieren, aufbauen und wieder abbauen. Denn die Vorrichtung
erfordert keine Tragstruktur, in die die mindestens zwei Behälter eingebracht
werden. Der Aufbau und Abbau einer solchen Tragstruktur ist zeitaufwendig.
Eine solche Tragstruktur läßt sich
schwerer als die beiden Behälter
transportieren und erfordert mehr Platz zum Transportieren. Im einfachsten
Fall besteht die Vorrichtung vielmehr ausschließlich aus den mindestens zwei
Behältern.
-
Die
beiden Behälter
lassen sich sowohl für die
Präsentation
der Ausstellungsobjekte als auch für den Transport dieser Ausstellungsobjekte
verwenden. Dadurch wird der Schritt eingespart, die Ausstellungsobjekte
zum Transport in einen speziellen Transportbehälter einzustellen und sie zum
Ausstellen wieder aus diesem Transportbehälter zu entnehmen. Dieser Schritt
ist zeitaufwendig und birgt die Gefahr, dass ein Ausstellungsobjekt
beschädigt
wird.
-
Einer
der mindestens zwei Behälter
mit einem Ausstellungsobjekt läßt sich
durch einen dritten Behälter
mit einem dritten Ausstellungsobjekt ersetzen, ohne aus dem anderen
der mindestens zwei Behälter
dessen Ausstellungsobjekt entnehmen zu müssen.
-
Vorzugsweise
ist jeder Behälter
so ausgestaltet, dass er auf den anderen stapelbar ist. Diese Ausgestaltung
ermöglicht
es, die Vorrichtung durch das Übereinanderstapeln
der beiden Behälter
zu errichten. Dies führt
zu einem besonders geringen Platzverbrauch. Im Gegensatz zu bekannten
Vorrichtungen zur Präsentation
von Ausstellungsobjekten läßt sich
die erfindungsgemäße Vorrichtung
aber leicht aufbauen, wieder demontieren und an einer anderen Stelle
wieder aufbauen.
-
Vorzugsweise
ist jeder Behälter
so ausgestaltet, dass er das aufgenommene Ausstellungsobjekt vollständig umschließt. Diese
Ausgestaltung führt
zu einem guten Schutz des jeweiligen Ausstellungsobjekts sowohl
während
eines Transports des Behälters
mit dem Ausstellungsobjekt als auch während der Präsentation
an einem festen Ort z. B. vor der Witterung, vor Diebstahl oder
mutwilliger Beschädigung.
Insbesondere ist das Ausstellungsobjekt während des Transports und während der
Präsentation
vor Wasser und Wind geschützt.
Nicht erforderlich ist es, eigens für den Transport das Ausstellungsobjekt
in einen speziellen Transportbehälter
zu verfrachten und das Ausstellungsobjekt zur Präsentation wieder aus diesem
Transportbehälter
zu entnehmen.
-
In
einer Fortbildung dieser Ausgestaltung besitzen beide Behälter die
Form und die Abmessungen eines für
den Güterverkehr
genormten Containers. Derartig genormte Container sind aus dem kombinierten
Güterverkehr
(Transport zu Lande, zu Wasser und/oder in der Luft) bekannt, z.
B. in Form von 20-Fuß- und 40-Fuß-ISO-Container.
Bei dieser Ausgestaltung las sen sich beide Behälter unabhängig voneinander mit Verkehrsmitteln
transportieren, die für
die Beförderung
derartiger genormter Container ausgestaltet sind, z. B. mittels
Lastkraftwagen, Container-Hubbrücken,
Eisenbahn-Güterwagen
und Containerschiffen. Im Gegensatz zu derartigen Containern weisen
die beiden Behälter
der Vorrichtung aber jeweils mindestens eine Seitenwand auf, die
einen aus einem durchsichtigen Material gefertigten Bereich umfaßt.
-
Der
Behälter
kann auch andere geometrische Formen aufweisen. Beispielsweise weist
jeder Behälter
die Form
- – eines
Quaders,
- – eines
Kegelstumpfes,
- – eines
Zylinders,
- – eines
Pyramidenstumpfes oder
- – eines
Prismas
auf. Derartige geometrische Formen sind z. B.
in „Dubbel – Taschenbuch
für den
Maschinenbau", 17. Aufl.,
Springer-Verlag 1990, A 30, beschrieben.
-
Die
beiden Behälter
können
dieselbe geometrische Form oder auch unterschiedliche Formen und/oder
Abmessungen aufweisen.
-
Vorzugsweise
ist nicht nur ein Teilbereich der Seitenwand aus dem durchsichtigen
Material gefertigt, sondern die komplette Seitenwand. Diese Ausgestaltung
ermöglicht
einen besonders guten Blick auf das jeweilige Ausstellungsobjekt,
ohne dass man den Behälter
betreten muß oder
das Ausstellungsobjekt aus dem Behälter entnehmen muß.
-
Im
Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung näher
beschrieben.
-
Das
Ausführungsbeispiel
bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Unterbringung mehrerer wertvoller
Kraftfahrzeuge. Als Ausstellungsobjekte fungieren in diesem Beispiel
also die Kraftfahrzeuge. Die Kraftfahrzeuge stammen von verschiedenen
Ei gentümern,
beispielsweise von privaten Sammlern und/oder Autohändlern und/oder
Autoherstellern.
-
In
diesem Ausführungsbeispiel
umfaßt
die Vorrichtung eine variable Anzahl von Behältern. Jeder Behälter ist
für die
Aufnahme jeweils eines Kraftfahrzeugs ausgestaltet. Die Behälter werden
an verschiedenen Orten mit jeweils einem Kraftfahrzeug beladen und
zu dem Aufstellungsort gefahren. Dort wird die Vorrichtung aus den
Behältern
zusammengestellt. Sie läßt sich
an die individuellen Gegebenheiten, z. B. an den zur Verfügung stehenden
Platz oder die Beschaffenheit des Untergrundes, anpassen.
-
Nach
Aufbau der Vorrichtung mit n Behältern läßt sich
die Vorrichtung nachträglich
noch um einem weiterer Behälter
mit einem Kraftfahrzeug ergänzen, ohne
aus einem der n bereits aufgebauten Behälter das jeweilige Kraftfahrzeug
entnehmen zu müssen. Möglich ist
auch, einen Behälter
durch einen anderen Behälter
zu ersetzen, ohne Kraftfahrzeuge entnehmen zu müssen.
-
Jeder
Behälter
hat in diesem Beispiel die Form eines Quaders. Jede der sechs Seitenwände ist
also ein Rechteck. Die Abmessungen jedes Behälters entsprechen vorzugsweise
denen eines für
den Güterverkehr
genormten 20-Fuß-
oder 40-Fuß-ISO-Containers. In dieser
Ausführungsform ist
jeder Behälter
6,1 m (20-Fuß-Container)
bzw. 12,2 m (40-Fuß-Container)
lang, 2,6 m hoch und 2,4 m breit. Die Innenabmessungen eines Behälter sind: 5,9
m (20-Fuß-Container)
bzw. 12,0 m (40-Fuß-Container) lang,
2,4 m hoch und 2,3 m breit. Jeder Behälter ist damit groß genug,
um ein Kraftfahrzeug vollständig
aufzunehmen. In diesem Ausführungsbeispiel
weisen also alle Behälter
die gleichen Abmessungen auf.
-
Die
Behälter
weisen versteifte Kanten auf. Vorzugsweise sind alle Kanten versteift.
Die Behälter sind
dadurch so stabil konstruiert, dass sich mehrere Behälter mit
jeweils einem Kraftfahrzeug übereinander
stapeln lassen. Wahlweise lassen sich die Behälter exakt übereinander stapeln oder aber
schräg gegeneinander
versetzt so wie bei einer Mauer aus Ziegelsteinen. Beispielsweise
lagert ein Behälter
mit jeweils der Hälfte
seines Bodens auf zwei darunter befindlichen Behältern. Möglich ist auch, einen Behälter um
90 Grad versetzt auf einen anderen Behälter zu stapeln.
-
In
diesem Beispiel ist jeweils mindestens eine Seitenfläche mit
Längswand
jedes Behälters
als Schaufenster ausgestaltet. Dieses Schaufenster weist einen Rahmen
auf. Es ist aus einem kratzfesten durchsichtigen Material gestaltet,
vorzugsweise aus hochwertigem Glas.
-
Eine
weitere Seitenwand an der Querfläche jedes
Behälters
ist als Öffnung
zum Einbringen und Entnehmen jeweils eines Kraftfahrzeugs ausgestaltet.
In einer Ausführungsform
umfaßt
die Seitenwand eine Öffnung
in Form von zwei verschließbaren
Flügeltüren. In
einer anderen Ausführungsform
ist die Öffnung
als schwenkbares Garagentor ausgestaltet, das sich zum Öffnen in
eine horizontale und zum Schließen
in eine vertikale Position fahren läßt.
-
Vorzugsweise
die gegenüberliegende
Seitenfläche
ist als Einstieg für
Besucher ausgestaltet. Beispielsweise ist in diese Seitenfläche eine
Tür eingelassen.
In einer Ausgestaltung ist diese Seitenfläche einschließlich ebenfalls
vollständig
aus einem durchsichtigen Material, z. B. Glas, hergestellt. In einer
anderen Ausgestaltung ist lediglich die Tür aus dem durchsichtigen Material
hergesellt.
-
Die
Seitenwand mit der Tür
besitzt eine Befestigungseinrichtung, um am Behälter von außen eine Treppe zu befestigen.
Die Treppe ist so ausgestaltet, dass ein Besucher die Tür eines
Behälters
erreichen kann, der auf einen anderen Behälter gestellt ist. Damit die
Behälter
gegeneinander seitlich versetzt gestapelt werden können, ist
vorzugsweise die Decke jedes Behälters
so stabil ausgestaltet, dass ein Besucher über diese Decke laufen kann,
um die Tür
eines aufgestapelten Behälters
zu erreichen.
-
Diejenige
Seitenwand, die der als Schaufenster ausgestalteten Längswand
gegenüber
liegt, ist entweder ebenfalls vollständig aus einem durchsichtigen
Material hergestellt oder aus einem stabilen nicht durchsichtigen
Material. In diese gegenüberliegende
Seitenwand kann ein Fenster eingelassen sein.
-
In
einer Ausführungsform
sind also sämtliche vier
Seitenwände
jedes Behälters
aus dem durchsichtigen Material gefertigt. Lediglich die versteiften Kanten
sind aus nicht durchsichtigem Material hergestellt.
-
Vorzugsweise
weist jeder Behälter
Mittel zum Schutz der aus dem durchsichtigen Material gefertigten
Wände auf.
Während
des Transports werden die Wände
mit diesen Schutzmitteln geschützt. Nach
dem Aufbauen der Behälter
werden die Schutzmittel entfernt. Beispielsweise läßt sich
an der jeweiligen Seitenwand eine Platte mit einem lösbaren Befestigungsmittel
befestigen. Bevorzugt weist die Platte Löcher und der Behälter Schraublöcher auf.
Eine alternative Ausgestaltung sieht vor, dass an dem Behälter Führungsschienen
angebracht sind, in die eine Platte eingeführt und wieder entnommen werden kann.
Eine dritte Ausgestaltung sieht vor, eine Schutzhülle z. B.
aus Stoff oder Karton für
den kompletten Behälter
zu verwenden. Beim Transport wird der komplette Behälter mit
dieser Schutzhülle
umhüllt.
Möglich
ist auch, eine stabile Jalousie vor der jeweiligen Seitenwand vorzusehen.
Diese wird zum Transport heruntergelassen und am Aufstellungsort zusammengerollt.
Die Schutzmittel haben die zusätzliche
Funktion, die Ausstellungsobjekte beim Transport vor unerwünschter
Beobachtung zu schützen.
-
Der
Boden jedes Behälters
ist vorzugsweise aus einem stabilen Material, z. B. aus massivem Stahl,
gefertigt. Über
diesen Stahl kann ein Holzboden angebracht sein, der z. B. mit einem
Teppich abgedeckt ist. Im Inneren des Behälters weist der Boden bevorzugt
ein Podest auf, auf welches das Ausstellungsstück gestellt wird und dort besonders
gut zur Geltung kommt. In das Innere des Behälters werden bevorzugt Präsentations elemente
aufgestellt und lösbar
befestigt. Diese Präsentationselemente beschreiben
z. B. die Geschichte und die technischen Merkmale des jeweils ausgestellten
Fahrzeugs.
-
Möglich ist
auch, ein Ausstellungsobjekt oder auch einen Bestandteil eines Ausstellungsobjekts
an der Decke aufzuhängen,
um es dadurch besonders gut zur Geltung zu bringen. Der Behälter weist
dann Mittel zum Aufhängen
eines Fahrzeugs an der Decke auf, z. B. stabile Haken.
-
Der
Boden ist von außen
vorzugsweise so ausgestaltet, dass die Gabeln eines Gabelstaplers unter
den Boden fassen können
und den Behälter
anheben, bewegen und absetzen und dabei auf einen anderen Behälter stapeln
können.
Bevorzugt weist der Boden Aussparungen auf, in die die Gabeln einfahren
können
und wieder ausfahren können,
nachdem der Gabelstapler den Behälter
abgesetzt hat. Die Aussparungen können in Form von Rippen an der
Unterseite des Bodens ausgestaltet sein. Eine andere Ausführungsform
sieht vor, Beabstandungsmittel zwischen den Behältern vorzusehen, beispielsweise
Holzbalken, die auf die Decke eines Behälters gelegt werden.
-
Die
Behälter
lassen sich unter Verwendung mindestens eines Gabelstaplers besonders
schnell zur Vorrichtung zusammenstellen. Insbesondere um eine größere Höhe zu erreichen,
kann statt dessen auch vorgesehen sein, dass ein Kran die Behälter übereinander
stapelt. Deshalb und um übliche
Container-Hubbrücken zum
Transport der Behälter
einsetzen zu können,
weist jeder Behälter
vorzugsweise an zumindest einigen Ecken Beschläge auf. Mit Hilfe dieser Beschläge läßt der Behälter sich
sicher und lösbar
mit dem Hebezeug eines Krans verbinden und vom Kran anheben. Ein
Container mit derartigen Beschlägen
ist z. B. aus
DE 10312826
A1 bekannt.
-
Vorzugsweise
ist in jeweils einer Kante eine Stromleitung eingelassen. Diese
Stromleitung weist Stecker auf, so dass die Stromleitungen verschiedener
Behälter
lösbar
miteinander verbunden werden können.
Im Inneren weist jeder Behälter
vorzugsweise eine Beleuchtungseinrichtung auf, um das gezeigte Kraftfahrzeug
zu beleuchten. Beispielsweise besteht die Beleuchtungseinrichtung
aus mehreren Scheinwerfern, die das Kraftfahrzeug aus verschiedenen
Richtungen und/oder in verschiedenen Farben beleuchten.
-
In
einer Ausführungsform
weist die Vorrichtung eine Reihe mit über- und nebeneinander angeordneten
Behältern
auf. In einer anderen Ausführungsform
weist sie mehrere Reihen mit Behältern auf.
-
Möglich ist,
dass die Vorrichtung weitere Behälter
aufweist, die z. B. die gleichen Abmessungen wie die Behälter mit
den Ausstellungsobjekten aufweisen, aber anstelle einer als Schaufenster
ausgestalteten Seitenwand lediglich Seitenwände mit und Seitenwände ohne
Fenster aufweisen. Diese weiteren Behälter sind z. B. als Bürocontainer
ausgestaltet und nehmen Büros,
Restaurants, Verkaufseinrichtungen oder sanitäre Einrichtungen auf. Auch
diese weiteren Behälter
lassen sich leicht transportieren und auf- und abbauen.