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DE102004053954A1 - Vorrichtung zur Unterbringung von Ausstellungsobjekten - Google Patents

Vorrichtung zur Unterbringung von Ausstellungsobjekten Download PDF

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DE102004053954A1
DE102004053954A1 DE200410053954 DE102004053954A DE102004053954A1 DE 102004053954 A1 DE102004053954 A1 DE 102004053954A1 DE 200410053954 DE200410053954 DE 200410053954 DE 102004053954 A DE102004053954 A DE 102004053954A DE 102004053954 A1 DE102004053954 A1 DE 102004053954A1
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container
designed
containers
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DE200410053954
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Josef Dr. Ernst
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Mercedes Benz Group AG
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DaimlerChrysler AG
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Publication date
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H1/00Buildings or groups of buildings for dwelling or office purposes; General layout, e.g. modular co-ordination or staggered storeys
    • E04H1/12Small buildings or other erections for limited occupation, erected in the open air or arranged in buildings, e.g. kiosks, waiting shelters for bus stops or for filling stations, roofs for railway platforms, watchmen's huts or dressing cubicles
    • E04H1/1272Exhibition stands
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
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    • E04H1/12Small buildings or other erections for limited occupation, erected in the open air or arranged in buildings, e.g. kiosks, waiting shelters for bus stops or for filling stations, roofs for railway platforms, watchmen's huts or dressing cubicles
    • E04H2001/1283Small buildings of the ISO containers type

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Unterbringung mehrerer Ausstellungsobjekte, insbesondere von Kraftfahrzeugen. Die Vorrichtung umfasst mindestens zwei Behälter. Jeder dieser Behälter ist zur Aufnahme jeweils mindestens eines der Ausstellungsobjekte ausgestaltet. Weiterhin ist jeder Behälter so ausgestaltet, dass er mitsamt dem aufgenommenen Ausstellungsobjekt und unabhängig vom anderen Behälter transportierbar ist. Jeder Behälter weist weiterhin mindestens eine Seitenwand auf, die einen aus einem durchsichtigen Material gefertigten Bereich umfasst. Durch diesen Bereich in der Seitenwand kann ein im Behälter befindliches Ausstellungsobjekt besichtigt werden, ohne den Behälter betreten zu müssen und ohne das Ausstellungsobjekt aus dem Behälter entnehmen zu müssen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Unterbringung mehrerer Ausstellungsobjekte, insbesondere von Kraftfahrzeugen.
  • In EP 0866187 A1 wird ein mobiles Gebäude beschrieben, das z. B. für Ausstellungen oder Präsentationen verwendbar ist. Das mobile Gebäude besitzt Abmessungen, die es für den Straßentransport zulässig machen. Am Aufstellungsort wird es auf ein Mehrfaches der Transportabmessungen vergrößert. Das Gebäude weist bordeigene, funktionell integrierte Vergrößerungskomponenten und Antriebsvorrichtungen für die Vergrößerungskomponenten auf. Weiterhin besitzt es ein selbsttragendes Basisskelett.
  • Aus DE 202004008353 U1 ist ein mobiler Pavillon mit mehreren Containern bekannt. Jeder Container besitzt Begrenzungswände, die zwei seitliche Räume von einem Freiraum trennen. Diese Begrenzungswände sind variabel montierbar.
  • Aus DE 19920765 C2 ist ein Bausystem mit Fertigbauelementen bekannt. Diese lassen sich zu einem Gebäude mit mehreren Zellen zusammensetzen. Ein erstes Fertigbauelement läßt sich zu drei Seitenwände einer Zelle zusammensetzen, ein weiteres bildet eine Decke einer Zelle. Mehrere Fertigbauelemente lassen sich übereinander stapeln.
  • In DE 19826967 A1 wird ein Gebäude beschrieben, das aus vorgefertigten Raumkörperteilen aufgebaut ist. Wenigstens ein Raumkörperteil weist eine tageslichtführende seitliche Begrenzungsfläche auf.
  • Aus DE 19917302 C2 ist ein Gebäude mit mehreren wabenförmigen Modulen bekannt. Diese sind um ein Zentralmodul herum kreisförmig angeordnet.
  • Aus DE 10248441 B3 ist ein vielgeschossiges Gebäude zur Aufnahme von Personenkraftwagen bekannt. Das Gebäude weist einen zentralen Aufzugsschacht auf, in die Schotten zur Brandbekämpfung einfahrbar sind.
  • In DE 10126193 C1 wird ein Gebäude zum Verkauf und zur Wartung von Personenkraftwagen beschrieben. In diesem Gebäude sind Räumlichkeiten für verschiedene Zwecke übereinander in einem einheitlichen, turmförmigen Gebäude mit rechteckiger Grundfläche angeordnet.
  • Aus DE 10233557 B4 ist eine Fahrzeugpalette zum Transportieren eines darauf abgestellten Kraftfahrzeugs bekannt. Die Fahrzeugpalette weist eine zentrale Wartungsöffnung auf, die es ermöglicht, durch die Öffnung hindurch Wartungsarbeiten vorzunehmen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Unterbringung mehrerer Ausstellungsobjekte bereitzustellen, die sich leicht transportieren, aufbauen und wieder abbauen läßt.
  • Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Vorrichtung umfaßt mindestens zwei Behälter. Sie kann mehr als zwei Behälter umfassen. Jeder dieser Behälter ist zur Aufnahme jeweils mindestens eines der Ausstellungsobjekte ausgestaltet. Insbesondere ist jeder Behälter groß genug, um das jeweilige Ausstellungsobjekt vollständig aufzunehmen.
  • Weiterhin ist jeder Behälter so ausgestaltet, dass er mitsamt dem aufgenommenen Ausstellungsobjekt und unabhängig vom anderen Behälter transportierbar ist. Insbesondere ist jeder Behälter stabil genug, um mitsamt dem Ausstellungsobjekt in seinem Inneren transportiert zu werden. Die mindestens zwei Behälter weisen überhaupt kein mechanisches Verbindungselement oder nur ein lösbares Verbindungselement zur reversiblen Verbindung der mindestens zwei Behälter auf. Jeder Behälter vermag beim Transport das Ausstellungsobjekt in seinem Inneren zu schützen.
  • Jeder Behälter weist weiterhin mindestens eine Seitenwand auf, die einen aus einem durchsichtigen Material gefertigten Bereich umfaßt. Durch diesen Bereich in der Seitenwand kann ein im Behälter befindliches Ausstellungsobjekt besichtigt werden, ohne den Behälter betreten zu müssen und ohne das Ausstellungsobjekt aus dem Behälter entnehmen zu müssen.
  • Weil jeder Behälter auf dem anderen stapelbar ist, läßt sich die Vorrichtung auf verschiedene Weisen zusammenstellen: Wahlweise wird der erste Behälter auf den zweiten Behälter gestapelt oder umgekehrt der zweite Behälter auf den ersten gestapelt.
  • Die Vorrichtung läßt sich leicht transportieren, aufbauen und wieder abbauen. Denn die Vorrichtung erfordert keine Tragstruktur, in die die mindestens zwei Behälter eingebracht werden. Der Aufbau und Abbau einer solchen Tragstruktur ist zeitaufwendig. Eine solche Tragstruktur läßt sich schwerer als die beiden Behälter transportieren und erfordert mehr Platz zum Transportieren. Im einfachsten Fall besteht die Vorrichtung vielmehr ausschließlich aus den mindestens zwei Behältern.
  • Die beiden Behälter lassen sich sowohl für die Präsentation der Ausstellungsobjekte als auch für den Transport dieser Ausstellungsobjekte verwenden. Dadurch wird der Schritt eingespart, die Ausstellungsobjekte zum Transport in einen speziellen Transportbehälter einzustellen und sie zum Ausstellen wieder aus diesem Transportbehälter zu entnehmen. Dieser Schritt ist zeitaufwendig und birgt die Gefahr, dass ein Ausstellungsobjekt beschädigt wird.
  • Einer der mindestens zwei Behälter mit einem Ausstellungsobjekt läßt sich durch einen dritten Behälter mit einem dritten Ausstellungsobjekt ersetzen, ohne aus dem anderen der mindestens zwei Behälter dessen Ausstellungsobjekt entnehmen zu müssen.
  • Vorzugsweise ist jeder Behälter so ausgestaltet, dass er auf den anderen stapelbar ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, die Vorrichtung durch das Übereinanderstapeln der beiden Behälter zu errichten. Dies führt zu einem besonders geringen Platzverbrauch. Im Gegensatz zu bekannten Vorrichtungen zur Präsentation von Ausstellungsobjekten läßt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung aber leicht aufbauen, wieder demontieren und an einer anderen Stelle wieder aufbauen.
  • Vorzugsweise ist jeder Behälter so ausgestaltet, dass er das aufgenommene Ausstellungsobjekt vollständig umschließt. Diese Ausgestaltung führt zu einem guten Schutz des jeweiligen Ausstellungsobjekts sowohl während eines Transports des Behälters mit dem Ausstellungsobjekt als auch während der Präsentation an einem festen Ort z. B. vor der Witterung, vor Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung. Insbesondere ist das Ausstellungsobjekt während des Transports und während der Präsentation vor Wasser und Wind geschützt. Nicht erforderlich ist es, eigens für den Transport das Ausstellungsobjekt in einen speziellen Transportbehälter zu verfrachten und das Ausstellungsobjekt zur Präsentation wieder aus diesem Transportbehälter zu entnehmen.
  • In einer Fortbildung dieser Ausgestaltung besitzen beide Behälter die Form und die Abmessungen eines für den Güterverkehr genormten Containers. Derartig genormte Container sind aus dem kombinierten Güterverkehr (Transport zu Lande, zu Wasser und/oder in der Luft) bekannt, z. B. in Form von 20-Fuß- und 40-Fuß-ISO-Container. Bei dieser Ausgestaltung las sen sich beide Behälter unabhängig voneinander mit Verkehrsmitteln transportieren, die für die Beförderung derartiger genormter Container ausgestaltet sind, z. B. mittels Lastkraftwagen, Container-Hubbrücken, Eisenbahn-Güterwagen und Containerschiffen. Im Gegensatz zu derartigen Containern weisen die beiden Behälter der Vorrichtung aber jeweils mindestens eine Seitenwand auf, die einen aus einem durchsichtigen Material gefertigten Bereich umfaßt.
  • Der Behälter kann auch andere geometrische Formen aufweisen. Beispielsweise weist jeder Behälter die Form
    • – eines Quaders,
    • – eines Kegelstumpfes,
    • – eines Zylinders,
    • – eines Pyramidenstumpfes oder
    • – eines Prismas
    auf. Derartige geometrische Formen sind z. B. in „Dubbel – Taschenbuch für den Maschinenbau", 17. Aufl., Springer-Verlag 1990, A 30, beschrieben.
  • Die beiden Behälter können dieselbe geometrische Form oder auch unterschiedliche Formen und/oder Abmessungen aufweisen.
  • Vorzugsweise ist nicht nur ein Teilbereich der Seitenwand aus dem durchsichtigen Material gefertigt, sondern die komplette Seitenwand. Diese Ausgestaltung ermöglicht einen besonders guten Blick auf das jeweilige Ausstellungsobjekt, ohne dass man den Behälter betreten muß oder das Ausstellungsobjekt aus dem Behälter entnehmen muß.
  • Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher beschrieben.
  • Das Ausführungsbeispiel bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Unterbringung mehrerer wertvoller Kraftfahrzeuge. Als Ausstellungsobjekte fungieren in diesem Beispiel also die Kraftfahrzeuge. Die Kraftfahrzeuge stammen von verschiedenen Ei gentümern, beispielsweise von privaten Sammlern und/oder Autohändlern und/oder Autoherstellern.
  • In diesem Ausführungsbeispiel umfaßt die Vorrichtung eine variable Anzahl von Behältern. Jeder Behälter ist für die Aufnahme jeweils eines Kraftfahrzeugs ausgestaltet. Die Behälter werden an verschiedenen Orten mit jeweils einem Kraftfahrzeug beladen und zu dem Aufstellungsort gefahren. Dort wird die Vorrichtung aus den Behältern zusammengestellt. Sie läßt sich an die individuellen Gegebenheiten, z. B. an den zur Verfügung stehenden Platz oder die Beschaffenheit des Untergrundes, anpassen.
  • Nach Aufbau der Vorrichtung mit n Behältern läßt sich die Vorrichtung nachträglich noch um einem weiterer Behälter mit einem Kraftfahrzeug ergänzen, ohne aus einem der n bereits aufgebauten Behälter das jeweilige Kraftfahrzeug entnehmen zu müssen. Möglich ist auch, einen Behälter durch einen anderen Behälter zu ersetzen, ohne Kraftfahrzeuge entnehmen zu müssen.
  • Jeder Behälter hat in diesem Beispiel die Form eines Quaders. Jede der sechs Seitenwände ist also ein Rechteck. Die Abmessungen jedes Behälters entsprechen vorzugsweise denen eines für den Güterverkehr genormten 20-Fuß- oder 40-Fuß-ISO-Containers. In dieser Ausführungsform ist jeder Behälter 6,1 m (20-Fuß-Container) bzw. 12,2 m (40-Fuß-Container) lang, 2,6 m hoch und 2,4 m breit. Die Innenabmessungen eines Behälter sind: 5,9 m (20-Fuß-Container) bzw. 12,0 m (40-Fuß-Container) lang, 2,4 m hoch und 2,3 m breit. Jeder Behälter ist damit groß genug, um ein Kraftfahrzeug vollständig aufzunehmen. In diesem Ausführungsbeispiel weisen also alle Behälter die gleichen Abmessungen auf.
  • Die Behälter weisen versteifte Kanten auf. Vorzugsweise sind alle Kanten versteift. Die Behälter sind dadurch so stabil konstruiert, dass sich mehrere Behälter mit jeweils einem Kraftfahrzeug übereinander stapeln lassen. Wahlweise lassen sich die Behälter exakt übereinander stapeln oder aber schräg gegeneinander versetzt so wie bei einer Mauer aus Ziegelsteinen. Beispielsweise lagert ein Behälter mit jeweils der Hälfte seines Bodens auf zwei darunter befindlichen Behältern. Möglich ist auch, einen Behälter um 90 Grad versetzt auf einen anderen Behälter zu stapeln.
  • In diesem Beispiel ist jeweils mindestens eine Seitenfläche mit Längswand jedes Behälters als Schaufenster ausgestaltet. Dieses Schaufenster weist einen Rahmen auf. Es ist aus einem kratzfesten durchsichtigen Material gestaltet, vorzugsweise aus hochwertigem Glas.
  • Eine weitere Seitenwand an der Querfläche jedes Behälters ist als Öffnung zum Einbringen und Entnehmen jeweils eines Kraftfahrzeugs ausgestaltet. In einer Ausführungsform umfaßt die Seitenwand eine Öffnung in Form von zwei verschließbaren Flügeltüren. In einer anderen Ausführungsform ist die Öffnung als schwenkbares Garagentor ausgestaltet, das sich zum Öffnen in eine horizontale und zum Schließen in eine vertikale Position fahren läßt.
  • Vorzugsweise die gegenüberliegende Seitenfläche ist als Einstieg für Besucher ausgestaltet. Beispielsweise ist in diese Seitenfläche eine Tür eingelassen. In einer Ausgestaltung ist diese Seitenfläche einschließlich ebenfalls vollständig aus einem durchsichtigen Material, z. B. Glas, hergestellt. In einer anderen Ausgestaltung ist lediglich die Tür aus dem durchsichtigen Material hergesellt.
  • Die Seitenwand mit der Tür besitzt eine Befestigungseinrichtung, um am Behälter von außen eine Treppe zu befestigen. Die Treppe ist so ausgestaltet, dass ein Besucher die Tür eines Behälters erreichen kann, der auf einen anderen Behälter gestellt ist. Damit die Behälter gegeneinander seitlich versetzt gestapelt werden können, ist vorzugsweise die Decke jedes Behälters so stabil ausgestaltet, dass ein Besucher über diese Decke laufen kann, um die Tür eines aufgestapelten Behälters zu erreichen.
  • Diejenige Seitenwand, die der als Schaufenster ausgestalteten Längswand gegenüber liegt, ist entweder ebenfalls vollständig aus einem durchsichtigen Material hergestellt oder aus einem stabilen nicht durchsichtigen Material. In diese gegenüberliegende Seitenwand kann ein Fenster eingelassen sein.
  • In einer Ausführungsform sind also sämtliche vier Seitenwände jedes Behälters aus dem durchsichtigen Material gefertigt. Lediglich die versteiften Kanten sind aus nicht durchsichtigem Material hergestellt.
  • Vorzugsweise weist jeder Behälter Mittel zum Schutz der aus dem durchsichtigen Material gefertigten Wände auf. Während des Transports werden die Wände mit diesen Schutzmitteln geschützt. Nach dem Aufbauen der Behälter werden die Schutzmittel entfernt. Beispielsweise läßt sich an der jeweiligen Seitenwand eine Platte mit einem lösbaren Befestigungsmittel befestigen. Bevorzugt weist die Platte Löcher und der Behälter Schraublöcher auf. Eine alternative Ausgestaltung sieht vor, dass an dem Behälter Führungsschienen angebracht sind, in die eine Platte eingeführt und wieder entnommen werden kann. Eine dritte Ausgestaltung sieht vor, eine Schutzhülle z. B. aus Stoff oder Karton für den kompletten Behälter zu verwenden. Beim Transport wird der komplette Behälter mit dieser Schutzhülle umhüllt. Möglich ist auch, eine stabile Jalousie vor der jeweiligen Seitenwand vorzusehen. Diese wird zum Transport heruntergelassen und am Aufstellungsort zusammengerollt. Die Schutzmittel haben die zusätzliche Funktion, die Ausstellungsobjekte beim Transport vor unerwünschter Beobachtung zu schützen.
  • Der Boden jedes Behälters ist vorzugsweise aus einem stabilen Material, z. B. aus massivem Stahl, gefertigt. Über diesen Stahl kann ein Holzboden angebracht sein, der z. B. mit einem Teppich abgedeckt ist. Im Inneren des Behälters weist der Boden bevorzugt ein Podest auf, auf welches das Ausstellungsstück gestellt wird und dort besonders gut zur Geltung kommt. In das Innere des Behälters werden bevorzugt Präsentations elemente aufgestellt und lösbar befestigt. Diese Präsentationselemente beschreiben z. B. die Geschichte und die technischen Merkmale des jeweils ausgestellten Fahrzeugs.
  • Möglich ist auch, ein Ausstellungsobjekt oder auch einen Bestandteil eines Ausstellungsobjekts an der Decke aufzuhängen, um es dadurch besonders gut zur Geltung zu bringen. Der Behälter weist dann Mittel zum Aufhängen eines Fahrzeugs an der Decke auf, z. B. stabile Haken.
  • Der Boden ist von außen vorzugsweise so ausgestaltet, dass die Gabeln eines Gabelstaplers unter den Boden fassen können und den Behälter anheben, bewegen und absetzen und dabei auf einen anderen Behälter stapeln können. Bevorzugt weist der Boden Aussparungen auf, in die die Gabeln einfahren können und wieder ausfahren können, nachdem der Gabelstapler den Behälter abgesetzt hat. Die Aussparungen können in Form von Rippen an der Unterseite des Bodens ausgestaltet sein. Eine andere Ausführungsform sieht vor, Beabstandungsmittel zwischen den Behältern vorzusehen, beispielsweise Holzbalken, die auf die Decke eines Behälters gelegt werden.
  • Die Behälter lassen sich unter Verwendung mindestens eines Gabelstaplers besonders schnell zur Vorrichtung zusammenstellen. Insbesondere um eine größere Höhe zu erreichen, kann statt dessen auch vorgesehen sein, dass ein Kran die Behälter übereinander stapelt. Deshalb und um übliche Container-Hubbrücken zum Transport der Behälter einsetzen zu können, weist jeder Behälter vorzugsweise an zumindest einigen Ecken Beschläge auf. Mit Hilfe dieser Beschläge läßt der Behälter sich sicher und lösbar mit dem Hebezeug eines Krans verbinden und vom Kran anheben. Ein Container mit derartigen Beschlägen ist z. B. aus DE 10312826 A1 bekannt.
  • Vorzugsweise ist in jeweils einer Kante eine Stromleitung eingelassen. Diese Stromleitung weist Stecker auf, so dass die Stromleitungen verschiedener Behälter lösbar miteinander verbunden werden können. Im Inneren weist jeder Behälter vorzugsweise eine Beleuchtungseinrichtung auf, um das gezeigte Kraftfahrzeug zu beleuchten. Beispielsweise besteht die Beleuchtungseinrichtung aus mehreren Scheinwerfern, die das Kraftfahrzeug aus verschiedenen Richtungen und/oder in verschiedenen Farben beleuchten.
  • In einer Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Reihe mit über- und nebeneinander angeordneten Behältern auf. In einer anderen Ausführungsform weist sie mehrere Reihen mit Behältern auf.
  • Möglich ist, dass die Vorrichtung weitere Behälter aufweist, die z. B. die gleichen Abmessungen wie die Behälter mit den Ausstellungsobjekten aufweisen, aber anstelle einer als Schaufenster ausgestalteten Seitenwand lediglich Seitenwände mit und Seitenwände ohne Fenster aufweisen. Diese weiteren Behälter sind z. B. als Bürocontainer ausgestaltet und nehmen Büros, Restaurants, Verkaufseinrichtungen oder sanitäre Einrichtungen auf. Auch diese weiteren Behälter lassen sich leicht transportieren und auf- und abbauen.

Claims (19)

  1. Vorrichtung zur Unterbringung mehrerer Ausstellungsobjekte, wobei die Vorrichtung zwei Behälter umfaßt und jeder dieser Behälter – zur Aufnahme jeweils mindestens eines der Ausstellungsobjekte ausgestaltet ist, – so ausgestaltet ist, dass er mitsamt dem aufgenommenen Ausstellungsobjekt und unabhängig vom anderen Behälter transportierbar ist, und – mindestens eine Seitenwand aufweist, die einen aus einem durchsichtigen Material gefertigten Bereich umfaßt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Behälter so ausgestaltet ist, dass er auf den anderen stapelbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Behälter so ausgestaltet ist, dass er das aufgenommene Ausstellungsobjekt vollständig umschließt.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Behälter die Form und die Abmessungen eines für den Güterverkehr genormten Containers besitzt.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Behälter die Form – eines Quaders, – eines Kegelstumpfes, – eines Zylinders, – eines Pyramidenstumpfes oder – eines Prismas aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass beide Behälter die gleiche geometrische Form und die gleichen Abmessungen aufweisen.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Behälter unterschiedliche geometrische Formen und/oder unterschiedliche Abmessungen aufweisen.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Behälter Mittel zum Schutz des aus dem durchsichtigen Material gefertigten Bereichs vor mechanischen Beschädigungen aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzmittel – eine Platte zum Abdecken des Bereichs sowie – eine Befertigungsvorrichtung zum lösbaren Befestigen der Platte umfassen.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die größte Ausdehnung des Bereichs der Seitenwand jedes Behälters mindestens 3 Meter beträgt.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand jedes Behälters vollständig aus dem durchsichtigen Material gefertigt ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Behälter eine weitere Seitenwand aufweist, die – an die Seitenwand aus dem durchsichtigen Material angrenzt und – ebenfalls aus dem durchsichtigen Material gefertigt ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Behälter einen Boden besitzt, der so ausgestaltet ist, dass ein Ausstellungsobjekt auf diesen Boden aufstellbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden Aussparungen aufweist, die für das Einführen von Gabeln eines Gabelstaplers ausgestaltet sind.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Tragstruktur umfaßt, die Mittel zum Tragen beider Behälter aufweist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Behälter – eine Decke und – Mittel zum Aufhängen eines Ausstellungsobjekts an der Decke aufweist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Behälter eine Beleuchtungseinrichtung zur Beleuchtung eines im Behälter befindlichen Ausstellungsobjekts aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Behälter eine Öffnung zum Einbringen und Entnehmen eines Ausstellungsobjekts umfaßt
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis dadurch gekennzeichnet, dass jeder Behälter für die Aufnahme jeweils mindestens eines Kraftfahrzeugs als Ausstellungsobjekt ausgestaltet ist.
DE200410053954 2004-11-09 2004-11-09 Vorrichtung zur Unterbringung von Ausstellungsobjekten Withdrawn DE102004053954A1 (de)

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8139 Disposal/non-payment of the annual fee