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Die
Erfindung betrifft einen Meßaufnehmer vom
Vibrationstyp zum Messen eines in einer Rohrleitung geführten strömungsfähigen Mediums,
insb. eines Gases, einer Flüssigkeit,
eines Pulvers oder eines anderen strömungsfähigen Stoffes.
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In
der Prozeßmeß- und Automatisierungstechnik
werden für
die Messung physikalischer Parameter, wie z.B. dem Massedurchfluß, der Dichte und/oder
der Viskosität,
eines in einer Rohrleitung strömenden
Mediums oftmals solche In-Line-Meßgeräte verwendet, die mittels eines
vom Medium durchströmten
Meßaufnehmers
vom Vibrationstyp und einer daran angeschlossenen Meß- und Betriebsschaltung,
im Medium Reaktionskräfte,
wie z.B. mit dem Massedurchfluß korrespondierende
Corioliskräfte, mit
der Dichte des Mediums korrespondierende Trägheitskräfte und/oder mit der Viskosität des Mediums korrespondierende
Reibungskräfte
etc., bewirken und von diesen abgeleitet ein den jeweiligen Massedurchfluß, die jeweilige
Viskosität
und/oder ein die jeweilige Dichte des Mediums repräsentierendes
Meßsignal
erzeugen.
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Derartige,
insb. als Coriolis-Massedurchflußmesser oder Coriolis-Massedurchfluß-/Dichtemesser ausgebildete,
Meßaufnehmer
sind z.B. in der WO-A 04/038341, WO-A 03/076879, der WO-A 03/027616, der
WO-A 03/021202 der WO-A 01/33174, der WO-A 00/57141, der WO-A 98/07
009, der US-B 67 11 958, der US-B 66 66 098, der US-B 63 08 580,
der US-A 60 92 429, der US-A 57 96 011, der US-A 53 01 557, der
US-A 48 76 898, der EP-A 553 939, der EP-A 1 001 254, der EP-A 1
448 956 oder der EP-A 1 421 349 ausführlich und detailliert beschrieben.
Zum Führen
des zumindest zeitweise strömenden
Mediums umfassen die Meßaufnehmer
jeweils mindestens ein an einem zumeist eher dickwandigen, insb.
rohrförmigen
und/oder balkenartigen, Tragzylinder oder in einem Tragrahmen entsprechend
schwingfähig
gehaltertes Aufnehmer-Rohr, das zum Erzeugen oben genannter Reaktionskräfte, angetrieben
von einer zumeist elektrodynamischen Erregeranordnung, im Betrieb
vibrieren gelassen wird. Zum Erfassen, insb. einlaßseitiger
und auslaßseitiger,
Vibrationen des Aufnehmer-Rohrs und zum Erzeugen wenigstens eines
diese repräsentierenden
Schwingungsmeßsignals
weisen solche Meßaufnehmer
ferner jeweils eine auf Bewegungen und insoweit auch auf mechanische
Schwingungen des Aufnehmer-Rohrs reagierende Sensoranordnung auf.
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Im
Betrieb wird das vorbeschriebene, durch das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr, das zumindest
darin momentan geführte
Medium sowie zumindest anteilig durch die Erreger- und die Sensoranordnung
gebildete innere Schwingungssystems des Meßaufnehmers mittels der elektro-mechanischen Erregeranordnung
zumindest zeitweise in einem Nutzschwingungsmode zu mechanischen
Schwingungen auf wenigstens einer dominierenden Nutz-Schwingungsfrequenz
angeregt. Diese Schwingungen im sogenannten Nutzschwingungsmode
sind zumeist, insb. bei Verwendung des Meßaufnehmers als Coriolis-Massedurchfluß- und/oder
Dichtemesser, zumindest anteilig als Lateral-Schwingungen ausgebildet.
Als Nutz-Schwingungsfrequenz
wird dabei üblicherweise
eine natürliche
momentane Resonanzfrequenz des inneren Schwingungssystems gewählt, die
wiederum sowohl von Größe, Form
und Material des Aufnehmer-Rohrs als auch von einer momentanen Dichte
des Mediums abhängig
ist; ggf. kann die Nutz-Schwingungsfrequenz
auch von einer momentanen Viskosität des Mediums signifikant beeinflußt sein.
Infolge schwankender Dichte des zu messenden Mediums und/oder infolge
von im Betrieb vorgenommen Mediumswechseln ist die Nutz-Schwingungsfrequenz
im Betrieb des Meßaufnehmers
naturgemäß zumindest
innerhalb eines kalibrierten und insoweit vorgegebenen Nutz-Frequenzbandes
veränderlich,
das entsprechend eine vorgegebene untere und eine vorgegebene obere Grenzfrequenz
aufweist.
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Das
von dem wenigstens einen Aufnehmer-Rohr sowie der Erreger- und der
Sensoranordnung gemeinsam gebildete innere Schwingungssystem des
Meßaufnehmers
ist ferner üblicherweise
von einem den Tragrahmen bzw. den Tragzylinder als integralen Bestandteil
aufweisenden Aufnehmer-Gehäuse eingehaust,
wobei letzteres ebenfalls eine Vielzahl von natürlichen Schwingungsmoden aufweist.
Für Meßaufnehmer
vom Vibrationstyp entsprechend geeignete Aufnehmer-Gehäuse sind
beispielsweise in der WO-A 03/076879, der WO-A 03/021202, der WO-A
01/65213, der WO-A 00/57141, der US-B 67 76 052, der US-B 67 11
958, der US-A 60 44 715, der US-A 53 01 557 oder der EP-A 1 001
254 beschrieben. Die Gehäusekappen solcher
Aufnehmer-Gehäuse
werden üblicherweise mittels
tiefgezogener Halbzeuge einstückig
gefertigt. Des weiteren können
diese Gehäusekappen
aber auch, insb. bei größeren Ausmaßen und
wie z.B. auch in der WO-A 031021202 vorgeschlagen, aus einzelnen
schalenförmigen
Halbzeugen zusammengesetzt sein. Das in der WO-A 03/021202 beschriebene
Aufnehmer-Gehäuse
ist mittels eines Tragohrs sowie einer mit diesem verschweißten Gehäusekappe
gebildet, wobei die Gehäusekappe
selbst aufgrund der besonderen Herstellung ein oberes, im wesentlichen
rinnenförmiges
erstes Gehäuse-Segment mit
einem ersten Segmentrand und mit einem zum ersten Segmentrand im
wesentlichen identisch geformten zweiten Segmentrand, ein im wesentlichen ebenes
zweites Gehäuse-Segment, das über seinen ersten
Segmentrand mit dem ersten Segmentrand des ersten Gehäuse-Segments
verbunden ist sowie ein zum zweiten Gehäuse-Segment im wesentlichen spiegelsymmetrisches
drittes Gehäuse-Segment, das über seinen
ersten Segmentrand mit dem zweiten Segmentrand des ersten Gehäuse-Segments verbunden
ist, umfaßt.
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Aufnehmer-Gehäuse der
beschriebenen Art dienen neben der Halterung des wenigstens einen Aufnehmer-Rohrs
ferner auch dazu, dieses, die Erreger- und die Sensoranordnung sowie andere
innen liegenden Bauteile vor äußeren Umwelteinflüssen, wie
z.B. Staub oder Spritzwasser, zu schützen.
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Seitens
der Anwender wird an derartige Aufnehmer-Gehäuse, insb. auch an deren jeweilige
Gehäusekappe,
zu dem häufig
auch die Anforderung gestellt, daß sie im Falle eines Berstens
des Rohrsegments dem dann zumeist deutlich über dem Außendruck liegenden Innendruck
zumindest für
eine vorgegebene Dauer leckfrei standhalten. Zumindest für Anwendungen
mit toxischen oder leicht entzündbaren
Medien muß das
Aufnehmer-Gehäuse
ggf. auch die an einen Sicherheitsbehälter zu stellenden Anforderungen
erfüllen
können.
Ferner wird auch eine ausreichende Dämpfung allfällig vom Meßaufnehmer erzeugter Schallemissionen
gefordert.
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Die
Entwicklung auf dem Gebiet der Meßaufnehmer vom Vibrationstyp
hat inzwischen einen Stand erreicht, daß moderne Meßaufnehmer
der beschriebenen Art praktisch für nahezu alle Anwendungen der
Durchflußmeßtechnik
eingesetzt und dort höchsten
Anforderungen genügen
werden kann. So werden solche Meßaufnehmer in der Praxis für Massendurchflußraten von
nur einige wenigen g/h (Gramm pro Stunde) bis zu einigen t/h (Tonnen
pro Stunde), bei Drücken
von bis zu 100 bar für
Flüssigkeiten
oder sogar über
300 bar für
Gase eingesetzt. Die dabei erreichte Meßgenauigkeit liegt üblicherweise
bei etwa 99,9% vom tatsächlichen
Wert oder darüber
bzw. einem Meßfehler
von etwa 0,1%, wobei eine untere Grenze des garantierten Meßbereichs durchaus
bei etwa 1% des Meßbereichsendwerts
liegen kann. Aufgrund der hohen Bandbreite ihrer Einsatzmöglichkeiten
können
Meßaufnehmer
der beschriebenen Art je nach Anwendung zu dem mit nominellen Nennweiten
angeboten werden, die gemessen am Flansch zwischen 1 mm und 250
mm oder sogar darüber
liegen.
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Einhergehend
mit immer größer werdenden Nennweiten
bei Meßaufnehmern
vom Vibrationstyp nimmt praktisch zwangsläufig auch deren Einbau-Masse
zu, wobei solche Meßaufnehmer,
einschließlich
allfällig
daran fixierter Flansche, zumindest in Einzel- oder Kleinseriefertigung
inzwischen durchaus mit einer gesamten Einbau-Masse von weit über 500
kg realisiert werden.
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Allerdings
ist festzustellen, daß hierbei schon
allein durch die baulichen Gegebenheiten in den Anlagen einer weiteren
deutlichen Zunahme der Einbau-Masse von solchen Meßaufnehmern
natürliche
Grenzen gesetzt sein dürften.
In Anbetracht auch dessen, daß zu
dem die Einbau-Masse aufgrund der für Meßaufnehmer der beschriebenen
Art ebenfalls erforderlichen hohen mechanischen Stabilität üblicherweise überproportional
zur nominellen Nennweite des Meßaufnehmers
steigt, scheint mit den oben erwähnten
Maßen
eine Höchst-Grenze
des für
Meßaufnehmer
vom Vibrationstyp derzeit wirtschaftlich Realisierbaren nahezu erreicht
zu sein. Bei den oben beschriebenen herkömmlichen Bauformen ist ein entsprechendes
Einbau-Masse-zu-Nennweite-Verhältnis der
gesamten Einbau-Masse des Meßaufnehmers
zu dessen nomineller Nennweite für
Nennweiten von kleiner 150 mm üblicherweise
kleiner als eins, während
es bei Nennweiten von über
150 mm, insb. von größer als
200 mm, deutlich über
1,5 liegen würde.
In Anbetracht dessen, daß bei
Meßaufnehmern
der beschriebenen Bauform mit Nennweiten von größer 150 mm und bei Verwendung
der derzeit üblichen
Materialien sehr hohe Einbau-Masse-zu-Nennweite-Verhältnisse
zu erwarten sind, scheint insoweit bei Meßaufnehmern vom Vibrationstyp
eine Vergrößerung von
deren nominellen Nennweiten ohne gleichermaßen erhebliche Zunahme der Einbau-Massen
kaum mehr möglich.
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Infolge
der vorgegebenen Limitationen hinsichtlich der maximalen Einbau-Massen besteht für die Konstruktion
von Meßaufnehmern
mit großen Nennweiten
insoweit ein besonderes Problem darin, daß aufgrund der dann im Betrieb
zwangsläufig
sehr hohen Gesamt-Masse des oben erwähnten inneren Schwingungssystems
(Eigenmasse des Aufnehmer-Rohrs, Masse des im Aufnehmer-Rohr momentan
geführten
Teilvolumens des zu messenden Mediums, Gesamtmasse der Erreger-
und Sensoranordnung etc.) ein äußeres Schwingungssystem
des Meßaufnehmers,
das zumindest durch das Aufnehmer-Gehäuse einschließlich Tragzylinder
bzw. Tragrahmen und ggf. vorgesehene Verteilerstück und/oder Flansche gebildet
ist, im Vergleich zum inneren Schwingungssystem immer leichter werden muß.
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Anders
gesagt müssen
solche Meßaufnehmer
mit großer
Nennweiten wegen ihrer zumeist großen Einbau-Masse so konstruiert
sein, daß im
Vergleich zu herkömmlichen
Meßaufnehmern
mit kleinere Nennweite ein Massenverhältnis einer Gesamt-Masse des äußeren Schwingungssystems
zu einer Gesamt-Masse des inneren Schwingungssystems klein ist.
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Untersuchungen
haben nunmehr jedoch gezeigt, daß bei vergleichsweise kleinen
Massenverhältnissen
(Gesamt-Masse des äußeren Schwingungssystems
: Gesamt-Masse des inneren Schwingungssystems) von kleiner 4 : 1,
wie sie aufgrund oben erwähnten
Beschränkung
auf eine noch handhabbare Einbau-Masse des Meßaufnehmers im besonderen bei
Meßaufnehmern
großer
Nennweite, insb. bei einer Nennweite von größer als 200 mm, und herkömmlicher
Bauart auftreten können,
unglücklicherweise
Eigenfrequenzen des äußeren Schwingungssystems
durchaus in die Nähe
der Nutz-Schwingungsfrequenz oder sogar in das Nutz-Frequenzband
hinein verschoben werden. Infolgedessen kann beispielsweise der
unerwünschte Fall
eintreten, daß das
betriebsgemäß auf Nutz-Schwingungsfrequenz
schwingende innere Schwingungssystem das äußere Schwingungssystems zu
Resonanzschwingungen anregt, die ihrerseits wiederum den Schwingungen
des inneren Schwingungssystems überlagert
sind und insofern auch das von der Sensoranordnung gelieferte Schwingungsmeßsignal
erheblich beeinflussen können
oder sogar völlig
unbrauchbar werden lassen. Die störenden Vibrationen werden dabei
in erheblichem Maße
von den mit einer Wandstärke
von zumeist kleiner als 5 mm eher dünnwandig, gleichwohl aber flächig sehr
groß ausgeführten Komponenten des äußeren Schwingungssystems,
insb. den erwähnten
Gehäuse-Segmenten,
verursacht. Beispielsweise konnte für ein äußeres Schwingungssystem gemäß der in
der WO-A 03/021202 beschriebenen und in den 1a, b schematisch dargestellten Bauform
mit einem Tragrohr und einer daran fixierten Gehäusekappe das in 2 exemplarisch gezeigte Frequenzspektrum
experimentell ermittelt werden. Deutlich erkennbar ist, daß das äußere Schwingungssystem
bei etwa 255 Hz und etwa 259 Hz jeweils einen ausgeprägten Schwingungsmoden
aufweist, wobei bei selbigem Meßaufnehmer
das vorgenannte Nutz-Frequenzband für das innere Schwingungssystems
für einen
Frequenzbereich von etwa 210 Hz bis 270 Hz ermittelt worden ist.
Demnach würde
bei vorbeschriebener Meßaufnehmer-Konfiguration
das äußeres Schwingungssystems
praktisch über
das gesamte eigentlich frei von Störungen zu haltende Nutz-Frequenzband mit
dem inneren Schwingungssystem mitschwingen und somit die dabei ermittelten
Schwingungssignale, insb. für
eine Massendurchfluß- oder auch einen
Dichtemessung, praktisch völlig
unbrauchbar machen.
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Eine
Möglichkeit
zur Reduzierung solcher vom äußeren Schwingungssystems
ausgeführten Stör-Schwingungen
besteht beispielsweise darin, wie z.B. auch in der WO-A 01/33174
vorgeschlagen, Zusatzmassen am Aufnehmer-Gehäuses zu fixieren, die mit dem
Aufnehmer-Gehäuse
praktisch mitschwingen und somit eine gezielte Verstimmung des äußeren Schwingungssystems
gegenüber
dem inneren Schwingungssystem zu erreichen. Ein Nachteil einer solchen
Lösung
ist im Hinblick auf die Anwendung auf Meßaufnehmer großer Nennweite
allerdings darin zu sehen, daß dies
wiederum eine weitere Erhöhung
der ohnehin sehr großen
Einbau-Masse des Meßaufnehmers
zur Folge hätte.
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Ausgehend
vom oben genannten Stand der Technik besteht daher eine Aufgabe
der Erfindung darin, einen Meßaufnehmer
vom Vibrationstyp anzugeben, der, insb. unter weitgehender Beibehaltung bereits
etablierter und bewährter
Bauformen, auch mit großer
Nennweite eine möglichst
hohe Meßgenauigkeit
von 99,8% oder darüber
und insoweit einen Meßfehler
von kleiner 0,02% aufweist.
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Zur
Lösung
der Aufgabe besteht die Erfindung in einem Meßaufnehmer vom Vibrationstyp zum
Messen eines in einer Rohrleitung geführten strömungsfähigen Mediums, insb. eines
Gases, einer Flüssigkeit,
eines Pulvers oder eines anderen strömungsfähigen Stoffes, welcher Meßaufnehmer
umfaßt:
- – ein
Aufnehmer-Gehäuse,
das eine Vielzahl von natürlichen
Schwingungsmoden aufweist,
- – wenigstens
ein im Aufnehmer-Gehäuse schwingfähig gehaltertes
und zumindest zeitweise vibrierendes erstes Aufnehmer-Rohr zum Führen wenigstens
eines Teilvolumens des zu messenden Mediums,
- – eine
auf das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr einwirkende elektromechanische,
insb. elektro-dynamische, Erregeranordnung zum Erzeugen und/oder
Aufrechterhalten von mechanischen Schwingungen des wenigstens einen
Aufnehmer-Rohrs,
- – eine
auf Bewegungen des Aufnehmer-Rohrs, insb. Biege-Schwingungen, reagierende
Sensoranordnung zum Erzeugen wenigstens eines Schwingungen des Aufnehmer-Rohrs
repräsentierenden
Schwingungsmeßsignals
sowie
- – wenigstens
ein am Aufnehmer-Gehäuse,
insb. direkt, fixiertes, dem Bilden von im wesentlichen ortsfesten
Schwingungsknoten im Aufnehmer-Gehäuse dienendes
erstes Stützelement zum
Unterdrücken
oder Auslöschen
wenigstens eines natürlichen
Schwingungsmodes des Aufnehmer-Gehäuses,
- – wobei
durch das Aufnehmer-Gehäuse
und zumindest das wenigstens eine Stützelement ein äußeres Schwingungssystem
des Meßaufnehmers
und durch das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr, das zumindest darin
momentan geführte
Medium sowie zumindest anteilig durch die Erreger- und die Sensoranordnung
ein inneres Schwingungssystems des Meßaufnehmers gebildet sind,
und
- – wobei
das innere Schwingungssystems, angetrieben von der Erregeranordnung,
im Betrieb des Meßaufnehmers
zumindest zeitweise, insb. als Lateral-Schwingungen ausgebildete,
mechanische Schwingungen mit wenigstens einer Nutz-Schwingungsfrequenz
ausführt,
--
die sowohl von Größe, Form
und Material des Aufnehmer-Rohrs als auch von einer momentanen Dichte
des Mediums abhängig
ist, und
-- die im Betrieb des Meßaufnehmers innerhalb eines
vorgegebenen, eine untere und eine obere Grenzfrequenz aufweisenden
Nutz-Frequenzbandes
veränderlich
ist.
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Nach
einer ersten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung sind
das Aufnehmer-Gehäuse
und das wenigstens eine Stützelemente
so geformt und miteinander mechanisch so verbunden, daß das zumindest
dadurch gebildete äußere Schwingungssystem
des Meßaufnehmers,
trotz der Schwingungen des Aufnehmer-Rohrs, zumindest innerhalb
des Nutz-Frequenzbandes
keine oder allenfalls nur solche unerwünschten Stör-Schwingungen ausführt, von denen eine momentan
umgesetzte Stör-Schwingungsleistung
wesentlich kleiner als eine momentan von den Schwingungen des inneren Schwingungssystems
bei Nutz-Schwingungsfrequenz
umgesetzte Nutz-Schwingungsleistung ist.
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Nach
einer zweiten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
ein Nutz-zu-Stör-Leistungsverhältnis der
Nutz-Schwingungsleistung zur Stör-Schwingungsleistung
zumindest größer als
2, insb. größer als
5. im besonderen entspricht die Stör-Schwingungsleistung dabei
einem Mittelwert aller durch Stör-Schwingungen
innerhalb des Nutzfrequenzbands momentan umgesetzten Schwingungsleistungen.
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Nach
einer dritten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung sind
das Aufnehmer-Gehäuse
und das wenigstens eine Stützelemente
so geformt und miteinander mechanisch so verbunden, daß das zumindest
dadurch gebildete äußere Schwingungssystem
des Meßaufnehmers,
trotz der Schwingungen des Aufnehmer-Rohrs, zumindest innerhalb
des Nutz-Frequenzbandes
keine oder allenfalls nur solche unerwünschten Stör-Schwingungen ausführt, von denen eine momentan
maximale Stör-Schwingungsamplitude
wesentlich kleiner als eine momentan maximale Schwingungsamplitude der
Schwingungen des inneren Schwingungssystems, insb. des Aufnehmer-Rohrs
selbst, ist.
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Nach
einer vierten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
ein Nutz-zu-Stör-Amplitudenverhältnis der
momentan maximalen Schwingungsamplitude der Schwingungen des inneren Schwingungssystems
zur momentan maximalen Stör-Schwingungsamplitude
größer als
1,5, insb. größer als
2.
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Nach
einer fünften
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung sind das Aufnehmer-Gehäuse und das wenigstens eine
Stützelemente
so geformt und miteinander mechanisch so verbunden, daß das zumindest
dadurch gebildete äußere Schwingungssystem
des Meßaufnehmers,
trotz der Schwingungen des Aufnehmer-Rohrs, zumindest innerhalb
des Nutz-Frequenzbandes
keine oder allenfalls nur solche unerwünschten Stör-Schwingungen ausführt, von denen eine momentane
Stör-Schwingungsgüte wesentlich
kleiner als eine momentane Nutz-Schwingungsgüte der Schwingungen des inneren
Schwingungssystems bei Nutz-Schwingungsfrequenz
ist.
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Nach
einer sechsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
ein Nutz-zu-Stör-Schwingungsgüte-Verhältnis der
momentanen Nutz-Schwingungsgüte zur momentanen Stör-Schwingungsgüte mindestens
50 : 1 beträgt, insb.
größer als
80.
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Nach
einer siebenten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung umfaßt die Sensoranordnung
einen, insb. einlaßseitig
am wenigstens einen Aufnehmer-Rohr angeordneten, ersten Schwingungssensor
sowie einen, insb. auslaßseitig
am wenigstens einen Aufnehmer-Rohr angeordneten, zweiten Schwingungssensor.
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Nach
einer achten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung umfaßt die Erregeranordnung
zumindest einen, insb. mittig am wenigstens einen Aufnehmer-Rohr
angeordneten, Schwingungserreger.
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Nach
einer neunten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung weist
das Aufnehmer-Gehäuse
ein, insb. aus Stahl bestehendes, Tragelement auf, mit dem das wenigstens
eine Aufnehmer-Rohr einlaßseitig
und auslaßseitig
mechanisch verbunden ist. Nach einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des
Meßaufnehmers
der Erfindung ist das Tragelement des Aufnehmer-Gehäuses
als ein, insb. im wesentlichen rohrförmiger, Tragzylinder ausgebildet,
mit dem das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr einlaßseitig und auslaßseitig
mechanisch verbunden ist. nach einer anderen Weiterbildung dieser
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist das Tragelement eine Masse von wenigstens 70
kg, insb. von mehr als 140 kg, und/oder eine Länge von wenigstens 1000 mm,
insb. von mehr als 1200 mm, auf.
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Nach
einer zehnten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung weist
das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr wenigstens ein gebogenes Rohrsegment
auf. Nach einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr wenigstens ein
im wesentlichen U- oder V-förmig
gebogenes Rohrsegment auf. Nach einer anderen Weiterbildung dieser
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist das Aufnehmer-Gehäuse seitlich neben dem wenigstens
einen gebogenen Rohrsegment des wenigstens einen Aufnehmer-Rohr
angeordnete, insb. zumindest abschnittsweise im wesentlichen parallel
zum gebogenen Rohrsegment verlaufende und/oder im wesentlichen plattenförmige, Gehäuse-Segmente
auf, wobei vorzugsweise wenigstens zwei Gehäuse-Segmente derart einander
gegenüberliegend
angeordnet, daß das
wenigstens eine gebogene Rohrsegment des wenigstens einen Aufnehmer-Rohrs
zumindest abschnittsweise zwischen den beiden Gehäuse-Segmenten
verläuft.
Vorzugsweise ist dabei das wenigstens eine Stützelement zumindest anteilig
an den Gehäuse-Segmenten fixiert.
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Nach
einer elften Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
das wenigstens eine Stützelement
mittels wenigstens einer massiven Platte gebildet, die mit dem Aufnehmer-Gehäuse an zumindest
zwei einander gegenüberliegenden
Fixierstellen, insb. mittels Bolzen und/oder zumindest teilweise
wieder lösbar,
verbunden ist.
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Nach
einer zwölften
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist das wenigstens eine Stützelement eine Masse von wenigstens
3 kg auf.
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Nach
einer dreizehnten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
das wenigstens eine Stützelement
zumindest punktuell mit dem Aufnehmer-Gehäuse
verschweißt
und/oder verlötet, insb.
hartverlötet.
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Nach
einer vierzehnten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
das wenigstens eine Stützelement
zumindest punktuell mit dem Aufnehmer-Gehäuse
verschraubt.
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Nach
einer fünfzehnten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung ist das wenigstens eine Stützelement zumindest punktuell
im Bereich eines Schwingungsbauches, insb. einer örtlichen Schwingungsamplitude,
eines natürlichen
Schwingungsmodes des Aufnehmer-Gehäuses an selbigem fixiert.
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Nach
einer sechzehnten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung weist
dieser ferner ein ebenfalls am Aufnehmer-Gehäuse, insb. direkt, fixiertes,
insb. zum ersten Stützelement
im wesentlichen identisches, zweites Stützelement zum Bilden von im
wesentlichen ortsfesten Schwingungsknoten im Aufnehmer-Gehäuse auf,
wobei das äußere Schwingungssystem
des Meßaufnehmers
insoweit zumindest auch das zweite Stützelement mit umfaßt. Nach
einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung umfaßt die Sensoranordnung
einen, insb. einlaßseitig
am wenigstens einen Aufnehmer-Rohr angeordneten, ersten Schwingungssensor
sowie einen, insb. auslaßseitig
am wenigstens einen Aufnehmer-Rohr angeordneten, zweiten Schwingungssensor,
und sind das erste Stützelement
zumindest anteilig in der Nähe
des ersten Schwingungssensors und das zweite Stützelement zumindest anteilig
in der Nähe
des zweiten Schwingungssensors am Aufnehmer-Gehäuse fixiert.
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Nach
einer siebzehnten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung weist
dieser ferner ein ebenfalls am Aufnehmer-Gehäuse, insb. direkt, fixiertes
drittes Stützelement
zum Bilden von im wesentlichen ortsfesten Schwingungsknoten im Aufnehmer-Gehäuse auf,
wobei das äußere Schwingungssystem
des Meßaufnehmers
insoweit zumindest auch das dritte Stützelement mit umfaßt. Nach
einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung umfaßt die Erregeranordnung
zumindest einen, insb. mittig am wenigstens einen Aufnehmer Rohr
angeordneten, Schwingungserreger, und ist das dritte Stützelement
zumindest anteilig in der Nähe
des Schwingungserregers am Aufnehmer-Gehäuse fixiert.
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Nach
einer achtzehnten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung weist
dieser für
das Anschließen
des Meßaufnehmers
an die Rohrleitung ferner einen einlaßseitigen ersten Anschlußflansch sowie
einen auslaßseitigen
zweiten Anschlußflansch auf,
wobei das äußere Schwingungssystem
des Meßaufnehmers
insoweit zumindest auch den ersten und den zweiten Anschlußflansch
mit umfaßt.
Nach einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist jeder der beiden Anschlußflansche dabei eine Masse
von mehr als 50 kg, insb. von mehr als 60 kg, auf.
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Nach
einer neunzehnten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung umfaßt dieser
weiters ein, zum ersten Aufnehmer-Rohr im wesentlichen identisches
und/oder im wesentlichen parallel verlaufendes, zweites Aufnehmer-Rohr.
Nach einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Meßaufnehmers der
Erfindung weist dieser ferner wenigstens eine das erste und das
zweite Aufnehmer-Rohr einlaßseitig
miteinander verbindende erste Knotenplatte sowie wenigstens eine
das erste und das zweite Aufnehmer-Rohr auslaßseitig miteinander verbindende zweite
Knotenplatte auf, wobei das innere Schwingungssystem des Meßaufnehmers
insoweit zumindest auch die erste und die zweite Knotenplatte mit umfaßt. Nach
einer anderen Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist dieser ferner ein das erste und das zweite Aufnehmer-Rohr
einlaßseitig
miteinander verbindendes erstes Verteilerstück sowie ein das erste und
das zweite Aufnehmer-Rohr auslaßseitig
miteinander verbindendes zweites Verteilerstück auf, wobei das äußere Schwingungssystem
des Meßaufnehmers
insoweit zumindest auch das erste und das zweite Verteilerstück mit umfaßt. Im besonderen
weist jedes der beiden Verteilerstücke dabei eine Masse von mehr als
10 kg, insb. von mehr als 20 kg, auf.
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Nach
einer zwanzigsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung entspricht
die momentane Nutz-Schwingungsfrequenz im wesentlichen einer momentanen
natürlichen
Eigenfrequenz des inneren Schwingungssystems.
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Nach
einer einundzwanzigsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung weist
das das äußere Schwingungssystem
des Meßaufnehmers
wenigstens einen Schwingungsmode mit einer niedrigsten natürlichen
Eigenfrequenz auf, die kleiner als die untere Grenzfrequenz des
Nutz-Frequenzbandes
ist.
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Nach
einer zweiundzwanzigsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung weist
das innere Schwingungssystem zumindest einen Schwingungsmode mit
einer natürlichen
Eigenfrequenz auf, die im Betrieb stets größer ist als die niedrigste
natürliche
Eigenfrequenz des äußeren Schwingungssystems
ist.
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Nach
einer dreiundzwanzigsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung weist
das äußere Schwingungssystem
zumindest einen Schwingungsmode mit einer natürlichen Eigenfrequenz auf,
die kleiner ist als die obere Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes
und die die größer ist
als die untere Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes ist.
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Nach
einer vierundzwanzigsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
die obere Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes gegeben, wenn die
Dichte des Mediums im wesentlichen Null, insb. etwa gleich einer
Dichte von Luft, ist.
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Nach
einer fünfundzwanzigsten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung ist die untere Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes
gegeben, wenn die Dichte des Mediums größer ist als 400 kg/m3.
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Nach
einer sechsundzwanzigsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
die untere Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes gegeben, wenn die
Dichte des Mediums kleiner ist als 2000 kg/m3.
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Nach
einer siebenundzwanzigsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
die obere Grenzfrequenz des Nutzfrequenzbandes gegeben, wenn eine
Viskosität
des Mediums kleiner als 100·10–6 Pas,
insb. etwa gleich einer Viskosität
von Luft, ist.
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Nach
einer achtundzwanzigsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
die untere Grenzfrequenz des Nutzfrequenzbandes gegeben, wenn eine
Viskosität
des Mediums größer ist
als 300·10–6 Pas.
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Nach
einer neunundzwanzigsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
die untere Grenzfrequenz des Nutzfrequenzbandes gegeben, wenn eine
Viskosität
des Mediums kleiner ist als 300010 Pas.
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Nach
einer dreißigsten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist das Nutzfrequenzband eine Bandbreite von wenigstens
20 Hz, insb. von mehr als 50 Hz, auf.
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Nach
einer einunddreißigsten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung bestehen das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr und das
Aufnehmer-Gehäuse
zumindest anteilig aus Stahl, insb. Edelstahl.
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Nach
einer zweiunddreißigsten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr eine Masse
von wenigstens 10 kg, insb. von größer als 25 kg, auf.
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Nach
einer dreiunddreißigsten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist das Aufnehmer-Rohr einen Innen-Durchmesser auf,
der wenigstens 80 mm beträgt,
insb. größer als
100 mm ist.
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Nach
einer vierunddreißigsten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist das Aufnehmer-Rohr eine gestreckte Länge auf,
die wenigstens 1000 mm beträgt,
insb. größer als
1500 mm ist.
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Nach
einer fünfunddreißigsten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist das Aufnehmer-Gehäuse eine Masse von wenigstens
80 kg, insb. von mehr als 160 kg, auf.
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Nach
einer sechsunddreißigsten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung weist das Aufnehmer-Gehäuse eine kleinste Wandstärke auf, die
kleiner als 6 mm ist.
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Nach
einer siebenunddreißigsten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung beträgt
eine Gesamt-Masse des inneren Schwingungssystems wenigstens 70 kg.
Nach einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung ist die Gesamt-Masse im Betrieb zumindest zeitweise größer als
90 kg.
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Nach
einer achtunddreißigsten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung beträgt
eine Gesamt-Masse des äußeren Schwingungssystems wenigstens
200 kg. Nach einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung ist die Gesamt-Masse größer als 300 kg.
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Nach
einer neununddreißigsten
Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung ist ein Massenverhältnis
einer Gesamt-Masse des äußeren Schwingungssystems
zu einer Gesamt-Masse des inneren Schwingungssystems im Betrieb
zumindest zeitweise kleiner als 3, insb. kleiner als 2,5. Nach einer
Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
das Massenverhältnis
der Gesamt-Masse des äußeren Schwingungssystems zu
der Gesamt-Masse des inneren Schwingungssystems dauerhaft kleiner
als 3 ist.
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Nach
einer vierzigsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung beträgt ein Einbau-Masse-zu-Nennweite-Verhältnis einer
Einbau-Masse des gesamten Meßaufnehmers
zu einer nominellen Nennweite des Meßaufnehmers, die einem Kaliber
der Rohrleitung, in deren Verlauf der Meßaufnehmer einzusetzen ist,
wenigstens 1,5. Nach einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung des Meßaufnehmers
der Erfindung ist das Einbau-Masse-zu-Nennweite-Verhältnis größer als
2.
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Nach
einer einundvierzigsten Ausgestaltung des Meßaufnehmers der Erfindung ist
die Einbau-Masse des gesamten Meßaufnehmers größer als
200 kg, insb. größer als
400 kg.
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Nach
einer ersten Variante dieser Ausgestaltung der Erfindung weist das
wenigstens eine Aufnehmer-Rohr eine gebogenes Rohrsegment auf und ist
das Tragelement als seitlich zumindest teilweise offener, insb.
rohrförmiger, Tragzylinder
ausgebildet, der mit dem wenigstens einen Aufnehmer-Rohr so verbunden
ist, daß das
wenigstens eine gebogene Rohrsegment seitlich aus dem Tragzylinder
herausragt. Ferner umfaßt
das Aufnehmer-Gehäuse
eine vom wenigstens einen Aufnehmer-Rohr beabstandet angeordnete
und am Tragelement, insb. dauerhaft und/oder mediumsdicht, fixierte
Gehäusekappe
zum Einhausen zumindest des wenigstens einen gebogenen Rohrsegments
des Aufnehmer-Rohrs.
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Nach
einer ersten Ausgestaltung der ersten Variante des Meßaufnehmers
der Erfindung weist die Gehäuse-Kappe
eine Masse von wenigstens 10 kg, insb. von mehr als 20 kg, auf.
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Nach
einer zweiten Ausgestaltung der ersten Variante des Meßaufnehmers
der Erfindung ist das wenigstens eine Stützelement anteilig an der Gehäuse-Kappe fixiert und
anteilig am Tragzylinder fixiert.
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Nach
einer dritten Ausgestaltung der ersten Variante des Meßaufnehmers
der Erfindung ist das wenigstens eine Stützelement mittels wenigstens
einer massiven Platte gebildet, die zumindest punktuell, insb. zumindest
teilweise wieder lösbar
und/oder zumindest punktuell stoffschlüssig, sowohl an der Gehäusekappe
als auch am Tragzylinder fixiert ist.
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Nach
einer vierten Ausgestaltung der ersten Variante des Meßaufnehmers
der Erfindung weist die Gehäuse-Kappe
seitlich neben dem wenigstens einen gebogenen Rohrsegment des wenigstens
einen Aufnehmer-Rohr angeordnete, insb. zumindest abschnittsweise
im wesentlichen parallel zum gebogenen Rohrsegment verlaufende und/oder
im wesentlichen plattenförmige,
Gehäuse-Segmente
auf, wobei vorzugsweise wenigstens zwei Gehäuse-Segmente derart einander
gegenüberliegend
angeordnet, daß das
wenigstens eine gebogene Rohrsegment des wenigstens einen Aufnehmer-Rohrs
zumindest abschnittsweise zwischen den beiden Gehäuse-Segmenten
verläuft.
Nach einer Weiterbildung dieser Ausgestaltung der ersten Variante
umfaßt
die Gehäuse-Kappe
ein rinnenförmiges
erstes Gehäuse-Segment
mit einem kreisbogenförmigen
ersten Segmentrand von vorgebbarem Radius und mit einem zum ersten
Segmentrand im wesentlichen identisch geformten zweiten Segmentrand,
wobei das erste Gehäuse-Segment
einen kreisbogenförmigen
Querschnitt mit einem Radius aufweist, der kleiner als der Radius
des ersten Segmentrands ist. Ferner umfaßt die Gehäuse-Kappe ein im wesentlichen
ebenes zweites Gehäuse-Segment,
das über
einen kreisbogenförmigen
ersten Segmentrand mit dem ersten Segmentrand des ersten Gehäuse-Segments verbunden
ist sowie ein zum zweiten Gehäuse-Segment im
wesentlichen spiegelsymmetrisches drittes Gehäuse-Segment, das über einen
kreisbogenförmigen ersten
Segmentrand mit dem zweiten Segmentrand des ersten Gehäuse-Segments
verbunden ist, wobei das zweite und dritte Gehäuse-Segment vorzugsweise jeweils
in einer Tangentialebene des ersten Gehäuse-Segments liegen.
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Nach
einer zweiten Variante des Meßaufnehmers
der Erfindung umfaßt
das Aufnehmer-Gehäuse einen
Tragrahmen, der mit dem wenigstens einen Aufnehmer-Rohr einlaßseitig
und auslaßseitig
mechanisch so verbunden ist, daß das
wenigstens eine gebogene Rohrsegment innerhalb des Tragrahmens verläuft, ein
seitlich neben dem wenigstens einen gebogenen Rohrsegment des wenigstens
einen Aufnehmer-Rohrs angeordnetes, insb. zumindest abschnittsweise
im wesentlichen parallel zum gebogenen Rohrsegment verlaufendes
und/oder im wesentlichen plattenförmiges, erstes Gehäuse-Segment, das
am Tragrahmen, insb. dauerhaft und/oder mediumsdicht, fixiert ist,
sowie ein seitlich neben dem wenigstens einen gebogenen Rohrsegment
des wenigstens einen Aufnehmer-Rohrs angeordnetes, insb. zumindest
abschnittsweise im wesentlichen parallel zum gebogenen Rohrsegment
verlaufendes und/oder im wesentlichen plattenförmiges, zweites Gehäuse-Segment,
das am Tragrahmen, insb. dauerhaft und/oder mediumsdicht, fixiert
ist. Ferner sind die beiden Gehäuse-Segmente
bei dieser zweiten Variante derart einander gegenüberliegend
angeordnet, daß das
wenigstens eine gebogene Rohrsegment des wenigstens einen Aufnehmer-Rohrs
zumindest abschnittsweise zwischen den beiden Gehäuse-Segmenten
verläuft.
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Ein
Grundgedanke der Erfindung besteht dann, das äußere Schwingungssystem, also
jene Komponenten des Meßaufnehmers
deren mechanische Schwingungen im Betrieb des Meßaufnehmers eher erwünscht und
insoweit allenfalls Stör-Schwingungen
sind, mittels der zusätzlichen
Stützelemente zumindest
für solche
Schwingungsfrequenzen als Bandsperre auszubilden, die innerhalb
des Nutz-Frequenzbandes liegen würden,
das seinerseits wiederum überwiegend
von der tatsächlichen
Ausprägung des
inneren Schwingungssystems abhängig
ist. Anders gesagt wird durch die gezielte Abstimmung des äußeren Schwingungssystems
auf das innere Schwingungssystem mittels der Stützelemente ein Sperr-Frequenzband
gegen potentielle Stör-Schwingungen
geschaffen, innerhalb dem allfällige Stör-Schwingungen
des äußeren Schwingungssystems
zumindest wirksam unterdrückt
werden. Die Erfindung beruht dabei u.a. auf der Erkenntnis, daß die potentiellen
Stör-Schwingungen
im Bereich des Nutz-Frequenzbandes überwiegend von den Schwingungseigenschaften
der eher dünnwandig und
flächig
sehr groß ausgeführten Gehäuse-Segmenten
bestimmt werden, gleichwohl aber eine besonders wirksame Entstörung des
Meßaufnehmers bei
geeigneter Positionierung der Stützelemente auch
schon durch wenige solcher zusätzlichen
Fixationspunkte im Aufnehmer-Gehäuses
und somit durch Hinzunahme nur einer vergleichsweise geringfügige Zusatzmasse
erfolgen kann.
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Ein
Vorteil der Erfindung besteht darin, daß bereits durch die Verwendung
einiger weniger, im Prinzip eine Biegesteifigkeit der Gehäuse-Segmente erhöhender,
Stützelemente
und insoweit im Vergleich zu herkömmlichen Meßaufnehmern ohne großen Mehraufwand
ein Nutz-Frequenzband bzw. eine Sperr-Frequenzband für potentielle
Stör-Schwingungen
realisiert werden kann, das über
einen für
den sinnvollen Betrieb von Meßaufnehmern mit
einem kritischen Einbau-Masse-zu-Nennweite-Verhältnis von größer 1,5,
insb. auch von größer 2, und/oder
einem kritischen Massenverhältnis
der Gesamt-Masse des äußeren Schwingungssystems
zur Gesamt-Masse des inneren Schwingungssystems von kleiner 4, insb.
auch von kleiner 3, einem ausreichend weiten Frequenzbereich von
Stör-Schwingungen
weitgehend freigehalten ist. Insofern ist ein weiterer Vorteil der
Erfindung darin zu sehen, daß dadurch
eine Möglichkeit
geschaffen wird, Meßaufnehmer
vom Vibrationstyp auch mit großer
nomineller Nennweite von über
150 mm, insb. mit einer Nennweite von größer 200 mm, einerseits wirtschaftlich
sinnvoll und anderseits auch noch mit einer handhabbaren Einbau-Masse
realisiert werden können.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß dabei
auch bereits etablierte und bewährte
Bauformen weitgehend beibehalten werden können.
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Der
erfindungsgemäße Meßaufnehmer
ist daher besonders zum Messen von strömungsfähigen Medien geeignet, die
in einer Rohrleitung mit einem Kaliber von größer 150 mm, insb. von 250 mm
oder darüber,
geführt
sind. Zu dem ist der Meßaufnehmer auch
zum Messen auch solcher Massendurchflüsse geeignet, die zumindest
zeitweise größer als
900 t/h sind, insb. zumindest zeitweise mehr als 1200 t/h betragen,
wie sie z.B. bei Anwendungen zur Messung von Erdöl, Erdgas oder anderen petrochemischen Stoffen
auftreten können.
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Die
Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen sowie den
Figuren der Zeichnung näher
erläutert.
Funktionsgleiche Teile sind in den einzelnen Figuren mit denselben
Bezugszeichen versehen, die jedoch in nachfolgenden Figuren nur
dann wiederholt sind, wenn es sinnvoll erscheint.
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1a,
b zeigen ein herkömmliches,
beispielsweise als Coriolis-Durchfluss/Dichte/Viskositäts-Aufnehmer
dienendes In-Line-Meßgerät mit einem
Meßaufnehmer
vom Vibrationstyp in verschieden Seitenansichten,
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2 zeigt
ein experimentell ermitteltes Spektrum mechanischer Eigenfrequenzen
eines für ein
In-line-Meßgerät gemäß den 1a,
b verwendeten Meßaufnehmers
vom Vibrationstyp,
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3a,
b zeigen ein, beispielsweise als Coriolis-Durchfluss/Dichte/Viskositäts-Aufnehmer
dienendes In-Line-Meßgerät mit einem
verbesserten Meßaufnehmer
vom Vibrationstyp in verschieden Seitenansichten,
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4 bis 7 zeigen
Einzelheiten einer ersten Variante eines für eine In-Line-Meßgerät nach 3a,
b geeigneten Meßaufnehmers
vom Vibrationstyp in verschiedenen, teilweise geschnitten Seitenansichten,
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8 zeigt
ein experimentell ermitteltes Spektrum mechanischer Eigenfrequenzen
eines Meßaufnehmers
gemäß den 4–7 und
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9 bis 11 zeigen
Einzelheiten einer zweiten Variante eines für eine In-Line-Meßgerät nach 3a, b
geeigneten Meßaufnehmers
vom Vibrationstyp in verschiedenen geschnitten Seitenansichten.
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In
den 3a, b ist ein, insb. als Coriolis-Massedurchfluß- und/oder
Dichte-Meßgerät ausgebildetes,
In-Line-Meßgerät 1 dargestellt,
das dazu dient, einen Massendurchfluß m eines in einer – hier aus Übersichtlichkeitsgründen nicht
dargestellten – Rohrleitung
strömenden
Mediums zu erfassen und in einen diesen Massendurchfluß momentan
repräsentierenden
Massendurchfluß-Meßwert Xm abzubilden. Medium kann praktisch jeder
strömungsfähige Stoff sein,
beispielsweise ein Pulver, eine Flüssigkeit, ein Gas, ein Dampf
oder dergleichen. Alternativ oder in Ergänzung kann das In- Line-Meßgerät 1 ggf.
auch dazu verwendet werden eine Dichte ρ und/oder eine Viskosität η des Mediums
zu messen. Im besonderen ist er Meßaufnehmer dafür vorgesehen,
solche Medien, wie z.B. Erdöl,
Erdgas oder andere petrochemische Stoffe, zu messen, die in einer
Rohrleitung mit einem Kaliber von größer als 150 mm, insb. einem Kaliber
von 250 mm oder darüber,
strömen
und/oder die zumindest zeitweise einen Massendurchfluß von größer als
900 t/h, insb. von größer 1200
t/h, aufweisen. Das In-Line-Meßgerät 1 umfaßt dafür einen
im Betrieb vom zu messenden Medium durchströmten Meßaufnehmer 10 vom
Vibrationstyp sowie eine mit dem Meßaufnehmer 10 elektrisch
verbundene – hier nicht
im einzelnen, sondern lediglich als schematisch als Schaltungsblock
dargestellte – Meßgerät-Elektronik 20.
In vorteilhafter Weise ist die Meßgerät-Elektronik 20 so
ausgelegt, daß sie
im Betrieb des In-Line-Meßgerät 1 mit
einer diesem übergeordneten Meßwertverarbeitungseinheit,
beispielsweise einer speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS), einem Personalcomputer
und/oder einer Workstation, via Datenübertragungssystem, beispielsweise
einem Feldbussystem, Meß-
und/oder andere Betriebsdaten austauschen kann. Des weiteren ist
die Meßgerät-Elektronik
so ausgelegt, daß sie
von einer externen Energieversorgung, beispielsweise auch über das
vorgenannte Feldbussystem, gespeist werden kann. Für den Fall,
daß das
In-line-Meßgerät für eine Ankopplung
an ein Feldbus- oder ein anderes Kommunikationssystem vorgesehen
ist, weist die, insb. programmierbare, Meßgerät-Elektronik 20 zu
dem eine entsprechende Kommunikations-Schnittstelle für eine Datenkommunikation auf,
z.B. zum Senden der Meßdaten
an die bereits erwähnte
speicherprogrammierbare Steuerung oder ein übergeordnetes Prozeßleitsystem,
auf.
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In
den 4 bis 7 ist in unterschiedlichen Darstellungsarten
ein Ausführungsbeispiel
für eine
erste Variante des, insb. als Coriolis-Massedurchfluss-, als Dichte- und/oder
als Viskositäts-Aufnehmer
dienenden, Meßaufnehmers 1 gezeigt,
während
in den 9 bis 11 ferner ein Ausführungsbeispiel
für eine
zweite Variante eines solchen Meßaufnehmers dargestellt ist.
Wie bereits erwähnt,
dient der Meßaufnehmer 1 dazu,
in einem hindurchströmenden
Medium solche mechanische Reaktionskräfte, insb. vom Massendurchfluß abhängige Corioliskräfte, von
der Mediumsdichte abhängige
Trägheitskräfte und/oder
von der Mediumsviskosität
abhängige
Reibungskräfte,
zu erzeugen, die meßbar,
insb. sensorisch erfaßbar,
auf den Meßaufnehmer
zurückwirken.
Abgeleitet von diesen das Medium beschreibenden Reaktionskräften können mittels
in der Meßgerät-Elektronik
entsprechend implementierten Auswerte-Verfahren in der dem Fachmann bekannten Weise
z.B. der Massendurchfluß,
die Dichte und/oder die Viskosität
des Mediums gemessen werden. Der Meßaufnehmer 1 ist im
Betrieb in den Verlauf einer von einem zu messenden, insb. pulvrigen,
flüssigen, gasförmigen oder
dampfförmigen,
Medium durchströmten – aus Gründen der Übersichtlichkeit
jedoch nicht dargestellten – Rohrleitung über Flansche 2, 3, einzusetzen.
Anstatt mittels Flanschen kann der Meßaufnehmer 1 an die
erwähnte
Rohrleitung auch durch andere bekannte Mittel angeschlossen werden,
wie z.B. mittels Triclamp-Anschlüssen
oder Schraubverbindungen.
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Zum
Führen
wenigstens eines Teilvolumens des zu messenden Mediums umfaßt der Meßaufnehmer
wenigstens ein in einem Aufnehmer-Gehäuse 10 schwingfähig gehaltertes,
als Meßrohr
dienendes erstes Aufnehmer-Rohr 4, das im Betrieb mit der Rohrleitung
kommuniziert und zumindest zeitweise in wenigstens einem für Ermittlung
der physikalischen Meßgröße geeigneten
Schwingungsmode vibrieren gelassen wird. Neben dem Aufnehmer-Gehäuse 10 und
dem darin gehalterten wenigstens einen Aufnehmer-Rohr 4 umfaßt der Meßaufnehmer 1 eine
auf das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr 4 einwirkende elektro-mechanische,
insb. elektro-dynamische, Erregeranordnung 60 zum Erzeugen
und/oder Aufrechterhalten von mechanischen Schwingungen sowie eine
auf mechanische Schwingungen, beispielsweise Biege-Schwingungen,
des Aufnehmer-Rohrs 4 reagierende Sensoranordnung 70 zum
Erzeugen wenigstens eines Schwingungen des Aufnehmer-Rohrs 4 repräsentierenden
Schwingungsmeßsignals
svb.
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Zumindest
das Aufnehmer-Rohr sowie daran zusätzlich fixierte Komponenten,
wie z.B. Teil der Erregeranordnung 60 und der Sensoranordnung 70 bilden
somit praktisch ein inneres Schwingungssystem des Meßaufnehmers.
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Zum
Ermitteln der wenigstens einen physikalische Meßgröße anhand des wenigstens einen Schwingungsmeßsignals
sind die Erregeranordnung 60 und die Sensoranordnung 70 ferner,
wie bei derartigen Meßaufnehmern üblich, in
geeigneter Weise mit einer in der Meßgerät-Elektronik 20 entsprechend vorgesehenen
der Meß-
und Betriebsschaltung gekoppelt, beispielsweise galvanisch und/oder
opto-elektronisch verbunden. Die Meß- und Betriebsschaltung wiederum erzeugt
einerseits ein die Erregeranordnung 60 entsprechend treibendes,
beispielsweise hinsichtlich eines Erregerstromes und/oder einer
Erregerspannung geregeltes, Erregersignal sxc.
Andererseits empfängt
die Meß-
und Betriebsschaltung das wenigstens eine Schwingungsmeßsignal
svb der Sensoranordnung 70 und generiert
daraus gewünschte
Meßwerte,
die beispielsweise einen Massedurchfluß, eine Dichte und/oder eine
Viskosität
des zu messenden Mediums repräsentieren
können
und die ggf. vor Ort angezeigt oder auch ggf. übergeordnet weiterverarbeitet
werden. Die Meßgerät-Elektronik 20 einschließlich der Meß- und Betriebsschaltung
kann beispielsweise in einem separaten Elektronik-Gehäuse 9 untergebracht
sein, das vom Meßaufnehmer
entfernt angeordnet oder, unter Bildung eines einzigen Kompaktgeräts, direkt
am Meßaufnehmer 1,
beispielsweise von außen
am Aufnehmer-Gehäuse 10,
fixiert ist. Bei dem in 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist daher am Aufnehmer-Gehäuse
ferner ein dem Haltern des Elektronik-Gehäuses 9 dienendes halsartiges Übergangsstücks 8 angebracht.
In den 4 bis 6 sind das Übergangsstück 8 und das Elektronik-Gehäuse 9 allerdings
weggelassen; lediglich in 6 ist eine
in eine Wand des Aufnehmer-Gehäuses 10 eingelassene
Ansatzfläche 63 für das Übergangsstück 8 zu
sehen. In der Ansatzfläche 63 ist eine
elektrische Durchführung 64 angeordnet,
mittels der elektrische Verbindungen zur Erregeranordnung 60 und
zur Sensoranordnung 70 sowie gegebenenfalls weiteren elektrischen
Komponenten, wie z.B. im Meßaufnehmer 1 ggf.
vorgesehenen Druck- und/oder Temperatursensoren, herstellbar sind.
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Der
Meßaufnehmer 1 umfaßt, wie
bereits angedeutet, mindestens ein als Meßrohr dienendes Aufnehmer-Rohr 4,
wobei das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr 4 gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wenigstens ein in wenigstens
einer Ebene zumindest abschnittsweise gebogenes Rohrsegment 41 aufweist.
Das Aufnehmer-Rohr 4 kann dabei beispielsweise, wie auch
in der US-B 67 76 052 gezeigt, eine ausgeprägte U-Form aufweisen oder,
wie auch in der US-B 68 02 224 oder der US-B 67 11 958 vorgeschlagen
und in den 4–6 gezeigt,
im wesentlichen V-förmig
ausgebildet sein. Des weiteren kann das Aufnehmer-Rohr aber auch, wie
z.B. in der US-A 57 96 011 beschrieben, nur sehr geringfügig oder,
wie z.B. in der WO-A 01/65213, der US-B 63 08 580, der US-A 53 01
557, der US-A 60 92 429, der US-A 60 44 715 gezeigt, eher rechteck- oder
trapezartig ausgebogen sein. Als Material für das Aufnehmer-Rohr eignen
sich im besonderen Stahl, insb. Edelstahl, Titan, Zirkonium oder
Tantal. Darüber
hinaus kann als Material für
das wenigstens Aufnehmer-Rohr aber auch praktisch jeder andere dafür üblicherweise
verwendete oder zumindest geeignete Werkstoff dienen.
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Wie
bereits erwähnt
ist er Meßaufnehmer 1 im
besonderen für
Messungen auch hoher Massendurchflüsse in einer Rohrleitung von
großem
Kaliber vorgesehen. Aufgrund dessen ist nach einer weiteren Ausgestaltung
des Meßaufnehmers 1 vorgesehen, daß das wenigstens
eine Aufnehmer-Rohr 4 einen Innen-Durchmesser aufweist,
der wenigstens 80 mm beträgt.
Im besonderen ist das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr 4 so
ausgebildet, das dessen Innen-Durchmesser größer als 100 mm, insb. auch größer als
110 mm, ist. Ferner ist das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr 4 nach
einer anderen Ausgestaltung so bemessen, daß es eine gestreckte Länge von
wenigstens 1000 mm aufweist. Im besonderen ist das Meßrohr dabei
so ausgelegt, daß seine
gestreckte Länge
größer als
1500 mm ist. Dementsprechend ergibt sich zumindest für den Fall,
daß das
wenigstens eine Aufnehmer-Rohr 4 aus Stahl besteht, für letzteres
bei den üblicherweise
verwendeten Wandstärken
von etwas über
1 mm eine Masse von wenigstens 10 kg. Nach einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung ist das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr 4 allerdings
so bemessen, daß es
infolge einer vergleichsweise großen Wandstärke von etwa 5 mm und/oder
einer vergleichsweise großen
gestreckten Länge
von etwa 2000 mm eine Masse von mehr als 25 kg aufweist.
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Neben
dem Aufnehmer-Rohr 4 kann ferner, wie auch in den 5 und 6 gezeigt,
ein, insb. ebenfalls dem Führen
wenigstens eines Teilvolumens vom zu messenden Medium dienendes,
insb. zum ersten Aufnehmer-Rohr 4 im wesentlichen identisches,
zweites Aufnehmer-Rohr 5 im Meßaufnehmer vorgesehen sein,
wobei das zweite Aufnehmer-Rohr 5 gemäß einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung ebenfalls wenigstens ein gebogenes Rohrsegment 51 aufweist.
Die beiden, insb. zumindest abschnittsweise zueinander parallel
verlaufenden, Aufnehmer-Rohre können,
wie in den 5, 9 und 11 angedeutet
und beispielsweise auch in der US-B 67 11 958, der US-A 57 96 011,
der US-A 53 01 557 gezeigt, mittels entsprechender Verteilerstücke 11, 12 jeweils
einlaßseitig
und auslaßseitig
miteinander zu im Betrieb parallel durchströmten Strömungspfaden verbunden sein;
sie können
aber auch, wie z.B. in der US-A 60 44 715 gezeigt, unter Bildung
hintereinander liegender Strömungspfade
seriell miteinander verbunden sein. Darüber hinaus ist es aber auch
möglich,
wie beispielsweise auch in der US-B 66 66 098 oder der US-A 55 49
009 vorgeschlagen, lediglich eines der beiden Aufnehmer-Rohre als
dem Führen
von Medium dienendes Meßrohr
und das andere als vom zu messenden Medium nicht durchströmtes, der
Verringerung von intrinsischen Imbalancen im Meßaufnehmer dienendes Blindrohr
zu verwenden.
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Falls
erforderlich, können
allfällig
oder zumindest potentiell von den vibrierenden Aufnehmer-Rohren
einlaßseitig
oder auslaßseitig
Aufnehmer-Gehäuse verursachte
mechanische Spannungen und/oder Vibrationen z.B. dadurch minimiert
werden, daß die
Aufnehmer-Rohre, wie bei Meßaufnehmern
der beschriebenen Art üblich,
einlaßseitig
mittels wenigstens einer ersten Knotenplatte 217 und auslaßseitig
mittels wenigstens einer zweiten Knotenplatte 218 miteinander
mechanisch verbunden sind. Darüber
hinaus können
mittels der Knotenplatten 217, 218, sei es durch
deren Dimensionierung und/oder deren Positionierung auf den beiden
Aufnehmer-Rohren 4, 5 mechanische Eigenfrequenzen der
beiden Aufnehmer-Rohre 4, 5 und insoweit auch mechanische
Eigenfrequenzen des inneren Schwingungssystems gezielt beeinflußt werden.
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In
Anbetracht dessen, daß,
wie bereits erwähnt,
jedes der Aufnehmer-Rohre 4, 5 durchaus weit über 10 kg
wiegen und dabei, wie aus den obigen Maßangaben ohne weiteres ersichtlich,
ein Fassungsvermögen
von 10 l oder mehr haben kann, kann das dann die beiden Aufnehmer-Rohre 4, 5 umfassende
innere Schwingungssystem zumindest bei hindurchströmendem Medium
mit hoher Dichte eine Gesamt-Masse von weit über 50 kg erreichen. Besonders
bei der Verwendung von Aufnehmer-Rohren mit vergleichsweise großem Innen-Durchmesser, großer Wandstärke und
großer
gestreckte Länge kann
die Masse des inneren Schwingungssystem ohne weiters aber auch größer als
70 kg oder zumindest mit hindurchströmendem Medium mehr als 90 kg
betragen.
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Beim
gezeigten Ausführungsbeispiel
werden die beiden Aufnehmer-Rohre 4, 5 zumindest
teilweise im Betrieb von der daran zumindest anteilig fixierten
elektro-mechanischen Erregeranordnung 60 zu auslegerartigen
Vibrationen, vorzugsweise auf einer momentanen mechanischen Eigenfrequenz
des mittels der beiden Aufnehmer-Rohre 4, 5 gebildeten
inneren Schwingungssystems, angeregt, bei denen sie aus der oben
erwähnten
Ebene lateral ausgelenkt und nach Art einer Stimmgabel zueinander
im wesentlichen gegenphasig schwingen gelassen werden. Anders gesagt,
schwingen die Rohrsegmente 41, 51 in einem Biegeschwingungsmode
nach der Art eines einseitig eingespannten Auslegers. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel
weist die Erregeranordnung 60 dafür zumindest einen jeweils im
Bereich der Scheitelbögen,
insb. etwa jeweils mittig, an den beiden Aufnehmer-Rohren 4, 5 angeordneten
Schwingungserreger auf. Bei dem Schwingungserreger kann es sich
beispielsweise um einen solchen vom elektro-dynamischen Typ, also
einen mittels einer am Aufnehmer-Rohr 5 fixierten Magnetspule 62 und
einen darin eintauchenden, am anderen Aufnehmer-Rohr 4 entsprechend
fixierten Anker 61 realisierten Schwingungserreger, handeln.
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Zum
Erfassen von Vibrationen des Aufnehmer-Rohrs und zum Erzeugen des
wenigstens eines Schwingungen des Aufnehmer-Rohrs repräsentierenden
Schwingungsmeßsignals
ist ferner, wie bereits erwähnt,
eine Sensoranordnung vorgesehen, mittels der in der für derartige
Meßaufnehmer üblichen
Weise, insb. einlaß-
und auslaßseitige,
Vibrationen des Rohrsegments 41 signalisiert und einer elektronischen
Weiterverarbeitung zugeführt
werden können.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel
weist die Sensoranordnung dafür
einen einlaßseitig
am wenigstens einen Aufnehmer-Rohr 4 angeordneten
ersten Schwingungssensor sowie einen auslaßseitig am wenigstens einen
Aufnehmer-Rohr angeordneten, insb. zum ersten Schwingungssensor
im wesentlichen identischen oder baugleichen, zweiten Schwingungssensor
auf. Bei den Schwingungssensoren kann es sich ebenfalls um solche
vom elektro-dynamischen Typ, also jeweils mittels einer am Aufnehmer-Rohr 5 fixierten
Magnetspule 72, 82 und einen darin eintauchenden,
am anderen Aufnehmer-Rohr 4 entsprechend fixierten Anker 71, 81 realisierten Schwingungssensor,
handeln. Darüber
hinaus können
als Schwingungssensoren auch andere dem Fachmann bekannte, beispielsweise
opto-elektronische, Schwingungssensoren verwendet werden.
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Das
wenigstens eine Aufnehmer-Rohr 4 des Meßaufnehmers ist, wie aus der
Zusammenschau der 3a, b und 5 ohne weiteres
ersichtlich und wie bei derartigen Meßaufnehmern auch üblich, vom
Aufnehmer-Gehäuse 10 praktisch
vollständig umhüllt. Das
Aufnehmer-Gehäuse 10 dient
insoweit also nicht nur als Halterung des Aufnehmer-Rohr 4, 5 sondern
darüber
hinaus auch dazu, die innen liegenden Bauteile des Meßaufnehmers 1,
wie beispielsweise die Erreger- und die Sensoranordnung und allfällig darüber hinaus
innerhalb des Aufnehmer-Gehäuse
plazierte Komponenten des Meßaufnehmers, vor äußeren Umwelteinflüssen, wie
z.B. Staub oder Spritzwasser, zu schützen. Überdies kann das Aufnehmer-Gehäuse 10 ferner
auch so ausgeführt
und so bemessen sein, daß es
bei allfälligen
Schäden
am wenigstens einen Aufnehmer-Rohr 4, z.B. durch Rißbildung
oder Bersten, ausströmendes
Medium bis zu einem geforderten maximalen Überdruck im Inneren des Aufnehmer-Gehäuses möglichst
vollständig
zurückzuhalten
kann. Als Material für
das Aufnehmer-Gehäuse,
insb. auch die Gehäusekappe 7,
können
z.B. Stähle
wie Baustahl oder rostfreier Stahl, oder auch andere geeignete hochfeste
Werkstoffe verwendet werden. Nach einer weiteren Ausgestaltung des
Meßaufnehmers
bestehen das wenigstens eine, insb. zumindest abschnittsweise gebogene, Aufnehmer-Rohr 4 und
das Aufnehmer-Gehäuse
aus jeweils dem gleichen Material, insb. Stahl oder Edelstahl, oder
zumindest aus einander ähnlichen
Materialien, insb. verschiedenen Stahlsorten. Ferner ist vorgesehen,
die Flansche, wie auch in 3a, b
dargestellt und wie bei derartigen Meßaufnehmer durchaus üblich, als
integralen Bestandteil des Aufnehmer-Gehäuses auszubilden, um so eine
möglichst kurze
Einbaulänge
bei möglichst
hoher Stabilität
des Meßaufnehmers
zu erreichen; gleichermaßen
können
auch die ggf. vorgesehenen Verteilerstücke 11, 12 direkt
in das Aufnehmer-Gehäuse
integriert sein.
-
In
einer ersten Variante des Meßaufnehmers umfaßt das Aufnehmer-Gehäuse 10 ein – hier als seitlich
zumindest teilweise offenen Tragzylinder dargestelltes – Tragelement 6,
das, wie in 3 und 4 dargestellt,
mit dem wenigstens einen Aufnehmer-Rohr einlaßseitig und auslaßseitig
mechanisch so verbunden ist, daß das
wenigstens eine gebogene Rohrsegment 41 seitlich herausragt.
Ferner weist das Aufnehmer-Gehäuse
eine zumindest vom gebogenen Rohrsegment des Aufnehmer-Rohrs 4 beabstandet
angeordnete und am Tragelement 6, insb. dauerhaft und/oder
mediumsdicht, fixierte Gehäusekappe 7 zum
Einhausen zumindest des wenigstens einen gebogenen Rohrsegments
des wenigstens einen Aufnehmer-Rohrs 4. Bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Aufnehmer-Rohr 4 im
hier rohrförmigen
Tragelement 6 einlaß-
und auslaßseitig
so gehaltert, daß das
schwingfähige Rohrsegment 41,
durch zwei Ausnehmungen 61, 62 des Tragelements 6 verlaufend,
seitwärts
aus diesem heraus- und somit in die ebenfalls am Tragelement 6 fixierte
Gehäusekappe 7 hineinragt.
Es sei hierbei noch erwähnt,
das anstelle des in 3 und 4 eher
rohrförmig
dargestellten Tragelements 6 auch ein ggf. massiver Tragzylinder
mit einem anderen geeigneten Querschnitt verwendet werden kann,
beispielsweise auch ein eher balkenförmig ausgebildetes Tragelement.
-
Je
nach dem, welche Form und gestreckte Länge für das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr 4 tatsächlich gewählt wird,
weist das hier im wesentlichen zylindrische Tragelement eine zur
gestreckten Länge
des Aufnehmer-Rohrs im wesentlichen gleiche oder eine etwas kürzere Länge auf.
Demgemäß und im
Hinblick auf die oben erwähnten
Abmessungen des wenigstens einen Aufnehmer-Rohrs 4 hat das
Tragelement nach einer Ausgestaltung des Meßaufnehmers eine Länge von
ebenfalls mindestens etwa 1000 mm. Vorzugsweise ist das zylindrische Tragelement
aber mit einer Länge
von über
1200 mm realisiert. Ferner weist das Tragelement, insb. für den Fall,
daß es
aus Stahl besteht, eine Masse von wenigstens 70 kg auf. Nach einer
weiteren Ausgestaltung der ersten Variante des Meßaufnehmers
ist das Tragelement allerdings so ausgebildet und so bemessen, daß seine
Masse mehr als 140 kg beträgt. Dementsprechend
ist der vorgeschlagene Meßaufnehmer
so ausgeführt
und so dimensioniert, daß ein Massenverhältnis einer
Gesamt-Masse des äußeren Schwingungssystems zu
einer Gesamt-Masse des inneren Schwingungssystems ohne weiteres
kleiner als 3, insb. kleiner gleich 2, sein kann.
-
Die
dem Einhausen des Rohrsegments 41 dienende Gehäusekappe 7 umfaßt, wie
in 3 schematisch dargestellt, ein
rinnenförmiges
Kappensegment 10c sowie ein im wesentlichen ebenes erstes
seitliches Gehäuse-Segment 10a und
ein zu diesem im wesentlichen spiegelsymmetrisches zweites seitliches
Gehäuse-Segment 10b.
Die Form des Kappensegments 10c entspricht, wie aus der
Zusammenschau von 3a und 3b ohne
weiteres ersichtlich, im wesentlichen der einer toroidalen Schale.
Dementsprechend weist das Kappensegment 10c einen im wesentlichen
kreisbogenförmigen,
bevorzugt halbkreisförmigen,
Querschnitt von vorgebbarem Radius r auf und, zumindest virtuell,
einen im wesentlichen kreisbogenförmigen ersten Segmentrand 10c' mit einem im
Vergleich zum Radius r wesentlich größeren Radius R sowie einem
zum ersten Segmentrand im wesentlichen identisch geformten zweiten
Segmentrand 10c''. Falls erforderlich, kann
sowohl der Querschnitt als auch der Segmentrand nicht ideal-kreisförmig, also
leicht elliptisch geformt sein. Wie aus der Zusammenschau der 1, 2 und 3 ohne weiteres ersichtlich, sind die seitlichen
Gehäuse-Segmente 10a, 10b jeweils über einen
kreisbogenförmigen
ersten Segmentrand 10a' bzw. 10b' mit dem ersten
bzw. zweiten Segmentrand 10c', 10c'' des Kappensegments 10c verbunden, und
zwar so, daß die
seitlichen Gehäuse-Segmente 10a, 10b jeweils
in einer Tangentialebene des Kappensegments 10c und somit
zu einer an den zugehörigen
Segmentrand 10ca bzw. 10cb anlegbaren Tangente
im wesentlichen fluchtend ausgerichtet sind. Anders gesagt, zwischen
dem Kappen- und dem Gehäuse-Segment 10c, 10a bzw.
dem Kappen- Gehäuse-Segment 10c, 10b ist
jeweils ein weitgehend stetiger, also möglichst glatter Übergang
geschaffen, in dem bei zulässigem
innerem Überdruck
möglichst keine
oder nur sehr geringe Biegespannungen erzeugt werden. Außerdem ist
die Gehäusekappe 7 über einen
dritten Segmentrand 10c+ und einen vierten
Segmentrand 10c# des Kappensegments 10c sowie über jeweils
einen zweiten Segmentrand 10a'', 10b'' des ersten und zweiten seitlichen
Gehäuse-Segments 10a bzw. 10b am
Tragelement 6 fixiert, und zwar so, daß das Kappensegment bzw. die
Gehäuse-Segmente 10c, 10a, 10b im
Betrieb vom wenigstens einen vibrierenden Rohrsegment 41 beabstandet
bleiben. Zur Herstellung der Gehäusekappe 7 können die
Segmente 10c, 10a, 10b z.B. jeweils einzeln
vorgefertigt und nachträglich
zusammengefügt,
insb. miteinander verschweißt
werden. In vorteilhafter Weise kann bei der Herstellung der Gehäusekappe 7 z.B.
auch das in der bereits erwähnten WO-A
03/021202 beschriebene Verfahren zum Herstellen einer als Gehäusekappe 7 verwendbaren
Metallkappe angewendet werden, bei dem diese durch Verschweißen zweier
im wesentlichen identisch geformter, insb. aus einem tellerförmigen Halbzeug ausgeschnittener,
Kappenhälften
mit einer, insb. viertel-torusförmigen,
Randwulst gebildet wird. Ferner kann die Gehäusekappe 7 z.B. auch
aus einem Metallblech von entsprechender Dicke tiefgezogen werden.
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Nach
einer Ausgestaltung dieser ersten Variante des Meßaufnehmers
ist die Gehäuse-Kappe 7 so
dimensioniert, daß sie,
insb. bei Verwendung von Stahl als Gehäuse-Material, eine Masse von
wenigstens 10 kg, vornehmlich jedoch von mehr als 20 kg aufweist.
In Anbetracht dessen, daß das
Tragelement durchaus eine Masse von 70 kg oder darüber aufweisen
kann, ergibt sich somit für
das Aufnehmer-Gehäuse
eine Masse von wenigstens 80 kg, insb. aber von mehr als 160 kg.
Allerdings ist für
die gesamte Masse des äußeren Schwingungssystem für den oben
erwähnten
Fall das Flansche und/oder Verteilerstücke im Meßaufnehmer vorgesehen und diese
insoweit auch dem äußeren Schwingungssystem
zugehörig
sind, eine entsprechend höhere
Masse zu veranschlagen und bei der Abstimmung des äußeren auf
das innere Schwingungssystem entsprechend mit zu berücksichtigen.
Zumindest insoweit kann also die Masse des gesamten äußeren Schwingungssystems
ohne weiteres auch 200 kg oder erheblich darüber betragen. Besonders bei
Verwendung von Aufnehmer-Rohren mit einem Innen-Durchmesser von über 100
mm ist für
das äußere Schwingungssystem
eine Masse von weit über 300
kg zu veranschlagen.
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Im
hier gezeigten Ausführungsbeispiel
der ersten Variante des Meßaufnehmers 1 sind,
wie in 4 und 6 schematisch dargestellt, einlaßseitig
und auslaßseitig
am Tragelement 6 jeweils eine Transport-Öse fixiert,
die dazu dienen, definierte Anschlagpunkte für allfällige Einbau-Hilfsmittel, wie
z.B. entsprechende Anschlagseile oder -gurte von Hebezeugen, zu
schaffen und somit eine Beschädigung des
ggf. über
500 kg schweren des Meßaufnehmers, beispielsweise
infolge unsachgemäßen Transports und/oder
ungeeigneter Wahl der entsprechenden Anschlagpunkte, besser vermeiden
zu können.
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Nach
einer zweiten Variante des Meßaufnehmers
ist Tragelement 6 des Aufnehmer-Gehäuses 10 als ein Tragrahmen
ausgebildet, der mit dem wenigstens einen Aufnehmer-Rohr 4 einlaßseitig
und auslaßseitg
mechanisch so verbunden ist, daß das
wenigstens eine gebogene Rohrsegment innerhalb des Tragrahmens verläuft. Ferner
umfaßt
das Aufnehmer-Gehäuse 10 bei
dieser Variante des Meßaufnehmers
ein seitlich neben dem wenigstens einen gebogenen Rohrsegment 41 des
wenigstens einen Aufnehmer-Rohrs 4 angeordnetes erstes
Gehäuse-Segment,
das seitlich am Tragrahmen, insb. dauerhaft und/oder mediumsdicht,
fixiert ist, sowie ein seitlich neben dem wenigstens einen gebogenen
Rohrsegment des wenigstens einen Aufnehmer-Rohrs angeordnetes zweites
Gehäuse-Segment, das am Tragrahmen,
insb. dauerhaft und/oder mediumsdicht, fixiert ist. Die beiden Gehäuse-Segmente
sind dabei derart einander gegenüberliegend
angeordnet, daß das
wenigstens eine gebogene Rohrsegment des wenigstens einen Aufnehmer-Rohrs
zumindest abschnittsweise zwischen den beiden Gehäuse-Segmenten
verläuft.
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Wie
aus der Zusammenschau der 5 bis 7 und 9 bis 11 ohne
weiteres ersichtlich, sind sowohl bei dem für die erste Variante als auch
dem für
die zweite Variante des Meßaufnehmers
gezeigten Ausführungsbeispiel
der Tragzylinder bzw. der Tragrahmen und die beiden Gehäuse-Segmente
darüber
hinaus so geformt und sind die beiden seitlichen, insb. im wesentlichen
plattenförmigen,
Gehäuse-Segmente
jeweils so mit dem jeweilige Tragelement verbunden, daß sie zumindest
abschnittsweise seitlich im wesentlichen parallel zum gebogenen
Rohrsegment 41 verlaufen. Nach einer weiteren Ausgestaltung
der ersten und/oder der zweiten Varianten des Meßaufnehmers 1 ist,
insb. für den
Fall, das Stahl als Material für
die Gehäuse-Segmente
dient, vorgesehen, daß das
das Aufnehmer-Gehäuse
eine kleinste Wandstärke
aufweist, die kleiner als 6 mm ist.
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Wie
aus den vorangehend Erläuterung
unschwer entnehmbar, führt
das innere Schwingungssystems des Meßaufnehmers 1, das
durch das wenigstens eine Aufnehmer-Rohr 4, das zumindest
darin momentan geführte
Medium sowie zumindest anteilig durch die Erreger- und die Sensoranordnung 60, 70 gebildet
ist, im Betrieb des Meßaufnehmers 1 zumindest
zeitweise mechanische Schwingungen mit wenigstens einer Nutz-Schwingungsfrequenz
Fn aus, wobei die mechanischen Schwingungen
zumindest zeitweise und/oder zumindest anteilig als Lateral-Schwingungen,
insb. als Biege-Schwingungen, ausgebildet sind. Die Nutz-Schwingungsfrequenz
Fn ist dabei in dem Fachmann bekannter Weise
sowohl von Größe, Form
und Material des Aufnehmer-Rohrs 4 als auch im besonderen
von einer momentanen Dichte des Mediums abhängig, und insoweit im Betrieb
des Meßaufnehmers
innerhalb eines vorgegebenen, eine untere und eine obere Grenzfrequenz aufweisenden
Nutz-Frequenzbandes ΔFn veränderlich.
Nach einer weiteren Ausgestaltung des Meßaufnehmers ist vorgesehen,
im Betrieb desselben die momentane Nutz-Schwingungsfrequenz Fn des
inneren Schwingungssystems so zu regeln und so einzustellen, daß sie im
wesentlichen einer momentanen natürlichen Eigenfrequenz des inneren
Schwingungssystems entspricht.
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Wie
bereits eingangs angedeutet, weist das Aufnehmer-Gehäuse 10 selbst
ebenfalls eine Vielzahl von natürlichen
Schwingungsmoden auf. Ferner ergibt sich aus den vorangehenden Erläuterungen, daß das Massenverhältnis der
Gesamt-Masse des äußeren Schwingungssystems
zu der Gesamt-Masse des inneren Schwingungssystems zumindest bei Verwendung
vergleichsweise großer
Aufnehmer-Rohre im Betrieb zumindest zeitweise deutlich kleiner
als der eingangs diskutierte kritische Wert von 4 sein kann, wodurch
potentiell auch Eigenmoden des äußeren Schwingungssystems,
insb. der Gehäuse-Segmente,
durchaus in der Nähe
des Nutz-Frequenzbands ΔFn oder sogar innerhalb desselben angesiedelt
sein können,
für den
Fall, daß das
Aufnehmer-Gehäuse
in herkömmlicher
Weise frei schwingen gelassen würde.
Zum Unterdrücken
oder Auslöschen
wenigstens eines natürlichen,
Schwingungen des Meßrohrs
potentiell und insoweit auch die Messung störenden Schwingungsmodes des
Aufnehmer-Gehäuses weist
der erfindungsgemäße Meßaufnehmer 10 daher
ferner wenigstens ein am Aufnehmer-Gehäuse, insb. direkt, fixiertes
und dem Bilden von im wesentlichen ortsfesten Schwingungsknoten im
Aufnehmer-Gehäuse dienendes
erstes Stützelement 13a auf,
das insoweit ebenfalls dem äußeren Schwingungssystem
des Meßaufnehmers
zugehörig ist.
Somit wird mittels des wenigstens einen Stützelement praktisch eine Sperr-Frequenzband ΔFs gegen potentiell schädliche Stör-Schwingungen Fs des äußeren Schwingungssystems
geschaffen. Das wenigstens eine Stützelement 13a und
das Aufnehmer-Gehäuse 10 sind
dabei im besonderen so aufeinander abgestimmt, daß das Sperr-Frequenzband ΔFs eine Bandbreite aufweist, die zumindest
mit einer vorab als Meßbereich
kalibrierten und insoweit vorgegebenen Bandbereite des Nutz-Frequenzbands ΔFn zumindest deckungsgleich, nach Möglichkeit aber
sogar etwas größer als
die Bandbereite des Nutz-Frequenzbands ist. Anders gesagt, beim
erfindungsgemäßen Meßaufnehmer
kann der Fall, daß das äußere Schwingungssystem
des Meßaufnehmers
allfällig
auch wenigstens einen Schwingungsmode mit einer niedrigsten natürlichen
Eigenfrequenz aufweist, die kleiner als die vorgegebene untere Grenzfrequenz
des Nutz-Frequenzbandes ΔFn ist, durchaus akzeptiert werden.
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In
Anbetracht dessen, daß das
innere Schwingungssystem im Betrieb vorzugsweise auf einer natürlichen
Eigenfrequenz schwingen gelassen wird, ist ferner sicher zustellen,
daß es
zumindest einen Schwingungsmode mit einer natürlichen Eigenfrequenz aufweist,
die im Betrieb stets größer ist
als die niedrigste natürliche
Eigenfrequenz des äußeren Schwingungssystems
ist. Gleichermaßen
weist das innere Schwingungssystem zumindest einen Schwingungsmode
mit einer natürlichen
Eigenfrequenz auf, die im Betrieb stets kleiner ist als die obere
Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes ΔFn ist. Nach
einer Ausgestaltung des Meßaufnehmers
sind das äußere und
das innere Schwingungssystem dabei so aufeinander abgestimmt, daß das Nutz-Frequenzband ΔFn des inneren Schwingungssystems und dementsprechend
auch das Sperr-Frequenzband ΔFs des äußeren Schwingungssystems
jeweils eine Bandbreite von wenigstens 50 Hz aufweisen. Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung des Meßaufnehmers
ist eine untere Grenzfrequenz des Sperr-Frequenzbandes daher wenigstens
5% und/oder 10 Hz kleiner gewählt
als die vorgegebene untere Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes ΔFn. Somit ist der erfindungsgemäße Meßaufnehmer auch
dafür geeignet,
solche Medienströme
zu messen, deren Dichte im Betrieb des Meßaufnehmers um mehr als 20
kg/m3 schwankt, wie es z.B. bei zwei- oder mehr-phasigen
Medienströmen
oder auch bei diskontinuierlichen Medienströmen der Fall sein kann.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung des Meßaufnehmers ist die untere
Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes ΔFn vorzugsweise
für solche Medien
kalibriert und ist insoweit auch die untere Grenzfrequenz des Sperr-Frequenzbandes ΔFs für solche
Medien eingestellt, die eine Dichte von mehr als 400 kg/m3 aufweisen. Im besonderen ist die untere
Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes ΔFn ferner
gegeben und dementsprechend die untere Grenzfrequenz des Sperr-Frequenzbandes ΔFs so gewählt,
daß sie
einer Eigenfrequenz des inneren Schwingungssystems entspricht, wenn
ein Medium mit einer Dichte von kleiner oder gleich 2000 kg/m3 im wenigstens einen Aufnehmer-Rohr 4 fließt. Nach
einer anderen Ausgestaltung des Meßaufnehmers 1 ist die
obere Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes ΔFn gegeben,
wenn die Dichte des Mediums im wesentlichen Null, also etwa gleich
einer Dichte von Luft ist.
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Es
sei an dieser Stelle ferner erwähnt,
daß die
Nutz-Schwingungsfrequenz Fn des inneren Schwingungssystems
bei Meßaufnehmern
der beschriebenen Art üblicherweise
auch von einer momentanen Viskosität des Mediums abhängig oder
zumindest in Abhängigkeit
davon geregelt ist. Demgemäß ist nach
einer weiteren Ausgestaltung die obere Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes ΔFn gegeben, wenn die Viskosität des Mediums
kleiner als 100·10–6 Pas,
insb. etwa gleich einer Viskosität
von Luft, ist. Da der Meßaufnehmer
im besonderen auch für
die Messung von Ölen,
insb. Erdöl,
vorgesehen ist, ist die untere Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes ΔFn nach einer weiteren Ausgestaltung für ein Medium
vorgegeben, dessen Viskosität
größer ist als
300·10–6 Pas.
Ferner ist die untere Grenzfrequenz des Nutz-Frequenzbandes ΔFn nach einer weiteren Ausgestaltung des Meßaufnehmers
dann gegeben, wenn die Viskosität
des Mediums kleiner als 3000·10–6 Pas
ist.
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Nach
einer Ausgestaltung des äußeren Schwingungssystems
des Meßaufnehmers 1 sind das
Aufnehmer-Gehäuse 10 und
das wenigstens eine Stützelemente 13a so
geformt und miteinander mechanisch so verbunden, daß das äußere Schwingungssystem
im Betrieb zumindest innerhalb des Nutz-Frequenzbandes ΔFn allenfalls nur solche unerwünschten
Stör-Schwingungen
ausführt,
daß eine von
den Stör-Schwingungen
eine momentan umgesetzte Stör-Schwingungsleistung
wesentlich kleiner als eine momentan von den Schwingungen des inneren
Schwingungssystems bei Nutz-Schwingungsfrequenz umgesetzte Nutz-Schwingungsleistung
ist. Beispielsweise kann als Stör-Schwingungsleistung ein
Mittelwert aller durch Stör-Schwingungen
innerhalb des Nutzfrequenzbands ΔFn momentan umgesetzten Schwingungsleistungen
angesehen werden. Für
die in der Praxis geforderte hohe Meßgenauigkeit hat es sich dabei
ferner als vorteilhaft erwiesen, wenn ein entsprechendes Nutz-zu-Stör-Leistungsverhältnis der
Nutz-Schwingungsleistung zur Stör-Schwingungsleistung
größer als
5 zumindest aber größer als 2
ist. Als Maß für die Stör-Schwingungsleistung
kann beispielsweise ein Mittelwert aller durch Stör-Schwingungen
innerhalb des Nutzfrequenzbands ΔFn momentan umgesetzten Schwingungsleistungen
dienen. Alternativ oder in Ergänzung
dazu sind das Aufnehmer-Gehäuse 10 und
das wenigstens eine Stützelemente 13a so
geformt und miteinander mechanisch so verbunden, daß das äußere Schwingungssystem
im Betrieb zumindest innerhalb des Nutz-Frequenzbandes ΔFn keine oder allenfalls nur solche unerwünschten
Stör-Schwingungen
ausführt,
daß eine momentan
maximale Stör-Schwingungsamplitude der
Stör-Schwingungen
des äußeren Schwingungssystems
wesentlich kleiner als eine momentan maximale Schwingungsamplitude
der Schwingungen des inneren Schwingungssystems, insb. des Aufnehmer-Rohrs 4 selbst,
ist. Des weiteren können
das Aufnehmer-Gehäuse 10 und
das wenigstens eine Stützelemente 13a auch
so geformt und miteinander so verbunden sein, daß eine momentane Stör-Schwingungsgüte der allfällig vom äußeren Schwingungssystem
ausgeführten
Stör-Schwingungen
wesentlich kleiner als eine momentane Nutz-Schwingungsgüte der Schwingungen
des inneren Schwingungssystems bei Nutz-Schwingungsfrequenz ΔFn ist. Nach einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung sind das Aufnehmer-Gehäuse 10 und das wenigstens
eine Stützelemente 13a so
geformt und miteinander mechanisch so verbunden, daß ein Nutz-zu-Stör-Amplitudenverhältnis der
momentan maximalen Schwingungsamplitude der Schwingungen des inneren
Schwingungssystems zur momentan maximale Stör- Schwingungsamplitude größer als 1,5
ist, insb. aber größer als
2 ist und/oder daß ein
ein Nutz-zu-Stör-Schwingungsgüte-Verhältnis der
momentanen Nutz-Schwingungsgüte
zur momentanen Stör-Schwingungsgüte mindestens
50 : 1 beträgt, insb.
größer als
80 ist.
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Um
den wenigstens einen störenden Schwingungsmode
des Aufnehmer-Gehäuses 10 möglichst
wirkungsvoll zu unterdrücken,
ist das wenigstens eine Stützelement
zumindest punktuell in einem Bereich des Aufnehmer-Gehäuse an selbigem fixiert,
in dem jener Schwingungsmode einen Schwingungsbauches, insb. einer örtlichen
Schwingungsamplitude, aufweist oder zumindest aufweisen würde, wenn
das Stützelement
nicht am Aufnehmer-Gehäuse
angebracht wäre.
Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
ist das wenigstens eine Stützelement 13a mittels
wenigstens einer massiven, beispielsweise ebenfalls aus Stahl bestehenden, Platte
gebildet, die, wie aus den 3a, b, 4 bis 7 sowie 9 und 10 ohne
weiteres ersichtlich, mit dem Aufnehmer-Gehäuse 10 an zumindest
zwei einander gegenüberliegenden
Fixierstellen 11a, 12a, insb. zumindest teilweise
wieder lösbar, verbunden
ist. Vorzugsweise ist das wenigstens eine Stützelement 13a ferner
zumindest punktuell mit dem Aufnehmer-Gehäuse 10 verschweißt und/oder
verlötet,
insb. hartverlötet.
Alternativ oder in Ergänzung dazu
kann das wenigstens eine Stützelement 13a zumindest
punktuell mit dem Aufnehmer-Gehäuse 10, insb.
mit den seitlich des Aufnehmer-Rohrs 4 verlaufenden Gehäuse-Segmenten,
auch verschraubt sein.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung des Meßaufnehmers ist das wenigstens
eine Stützelement
demgemäß, wie aus
der Zusammenschau der 4 bis 7 sowie 9 und 10 ohne
weiteres ersichtlich, zumindest anteilig an den seitlich des Meßrohrs verlaufenden
Gehäuse-Segmenten
des Aufnehmer-Gehäuses 10 mittels
eines Bolzen sowie einer darauf geschraubter und/oder damit verschweißter Scheibe
fixiert, die das Gehäuse-Segment
möglichst
spaltfrei gegen das Stützelement
gedrückt
hält, ggf.
unter Zwischenlage von Feder- und/oder
Dämpfungsscheiben.
Wie auch in 7 exemplarisch dargestellt,
kann darüber
hinaus das wenigstens eine Stützelement 13a ferner
zumindest anteilig auch am Tragelement – hier dem Tragzylinder – fixiert
sein, z.B. mittels Schweiß – oder Lötverbindung.
Anstelle solcher stoffschlüssiger
Verbindung oder in Ergänzung
dazu können,
falls erforderlich, selbstverständlich
auch entsprechende Schraubverbindungen zum Fixieren des Stützelements 13a am
Tragelement dienen.
-
Nach
einer Weiterbildung des Meßaufnehmers 1 ist
ferner wenigstens ein ebenfalls am Aufnehmer-Gehäuse 10 fixiertes,
dem Bilden von im wesentlichen ortsfesten Schwingungsknoten im Aufnehmer-Gehäuse 10 dienendes
zweites Stützelement 13b vorgesehen,
wobei das äußere Schwingungssystem
des Meßaufnehmers 1 bei
dieser Weiterbildung insoweit zumindest auch das zweite Stützelement 13b mit
umfaßt.
Nach einer Ausgestaltung dieser Weiterbildung des Meßaufnehmers
sind das erste Stützelement 13a und
das, insb. ebenfalls direkt am Aufnehmer-Gehäuse 10 fixierte, zweite
Stützelement 13b im
wesentlichen zueinander identisch ausgebildet. Ferner sind bei dieser
Weiterbildung des Meßaufnehmers
das erste Stützelement 13a zumindest
anteilig in der Nähe
des ersten Schwingungssensors 71, 72 und das zweite
Stützelement 13b zumindest
anteilig in der Nähe
des zweiten Schwingungssensors 81, 82 am Aufnehmer-Gehäuse 10 fixiert.
Nach einer weiteren Ausgestaltung dieser Weiterbildung des Meßaufnehmers
umfaßt
dieser weiters ein ebenfalls am Aufnehmer-Gehäuse,
insb. direkt, fixiertes, ebenfalls dem Bilden von im wesentlichen
ortsfesten Schwingungsknoten im Aufnehmer-Gehäuse dienendes drittes Stützelement 13c, wobei
das äußere Schwingungssystem
des Meßaufnehmers
insoweit zumindest auch das dritte Stützelement mit umfaßt. Wie
aus der 4 ersichtlich, ist das dritte
Stützelement
beim hier gezeigten Ausführungsbeispiel
zumindest anteilig in der Nähe
des Schwingungserregers am Aufnehmer-Gehäuse 10, hier am zylindrischen
Tragelement 6, fixiert.
-
Untersuchungen
haben gezeigt, daß bereits mittels
weniger solcher Stützelemente
auf sehr einfache Weise ein Sperr-Frequenzband für das äußere Schwingungssystem geschaffen
werden kann, das den Betrieb des inneren Schwingungssystems in einem
Nutz-Frequenzband von ausreichend großer Bandbreite ermöglicht.
Beispielsweise konnte für
ein äußeres Schwingungssystem
gemäß der ersten
Variante realisierten Meßaufnehmer
mit drei Stützelementen,
das in 8 exemplarisch gezeigte Frequenzspektrum experimentell
ermittelt werden. Deutlich erkennbar ist, daß das äußere Schwingungssystem zwischen
etwa 210 Hz und weit über
270 Hz praktisch keinen natürlichen
Schwingungsmoden aufweist, wobei bei selbigem Meßaufnehmer das Nutz-Frequenzband
wiederum zwischen etwa 210 Hz und 270 Hz liegt. Ferner hat sich
gezeigt, daß sowohl
die Bandbreite des Sperr-Frequenzbandes als auch dessen Lage im
Frequenzspektrum durch geringfügige Änderungen
der Form und/oder der Position der Stützelemente ohne weiteres an
das tatsächlich
im Betrieb des Meßaufnehmers
zu erwartende Nutz-Frequenzband angepaßt werden kann. Durch die Verwendung
der Stützelemente
ist es somit auch möglich,
Meßaufnehmer
der beschriebenen Art auch mit größeren Nennweiten von 250 mm
oder darüber einerseits
auch mit einer Meßgenauigkeit
von über 99,8%
kostengünstig
herzustellen und andererseits die Einbau-Maße wie auch die Einbau-Masse
solcher Meßaufnehmer
soweit in Grenzen zu halten, daß trotz
großer
Nennweite der Transport, der Einbau wie auch der Betrieb immer noch
wirtschaftlich sinnvoll erfolgen kann.