DE102004053011A1 - Hochdruckentladungslampe - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Hochdruckentladungslampe mit einem lichtdurchlässigen Entladungsgefäß (10), einer im Entladungsraum (106) des Entladungsgefäßes (10) angeordneten ionisierbaren Füllung und sich in den Entladungsraum (106) des Entladungsgefäßes (10) erstreckende Elektroden (11, 12) zum Erzeugen einer Gasentladung sowie aus dem Entladungsgefäß (10) herausgeführten Stromzuführungen (103, 13, 104, 14) zur Energieversorgung der Elektroden (11, 12), wobei das Entladungsgefäß (10) der Hochdruckentladungslampe partiell mit einer elektrisch leitfähigen, lichtdurchlässigen Beschichtung (107) versehen ist, so dass zwischen der Beschichtung (107) und mindestens einer Elektrode (11) oder/und Stromzuführung (103, 13) eine kapazitive Kopplung besteht. Dadurch werden die Zündeigenschaften und die Lichtausbeute der Lampe verbessert.
Description
- Eine derartige Hochdruckentladungslampe ist beispielsweise in der europäischen Patentschrift
EP 0 991 107 B1 offenbart. Auf Seite 4, in den Zeilen 12 bis 26 der Spalte 6 dieser Patentschrift ist eine einseitig gesockelte Hochdruckentladungslampe für einen Kraftfahrzeugscheinwerfer beschrieben, die ein von einem gläsernen Außenkolben umgebenes Entladungsgefäß besitzt, wobei der Außenkolben mit einer lichtdurchlässigen, elektrisch leitfähigen Schicht versehen ist, die sich über den gesamten Entladungsraum der Lampe der erstreckt. Diese Schicht ist mit dem schaltungsinternen Massebezugspotential des Betriebsgerätes der Hochdruckentladungslampe verbunden, um die elektromagnetische Verträglichkeit der Lampe zu verbessern. - Darstellung der Erfindung
- Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Hochdruckentladungslampe, insbesondere eine quecksilberfreie Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe für Fahrzeugscheinwerfer mit verbesserter Zündwilligkeit bereitzustellen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Besonders vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen beschrieben.
- Die erfindungsgemäße Hochdruckentladungslampe besitzt ein lichtdurchlässiges Entladungsgefäß, eine im Entladungsraum des Entladungsgefäßes angeordnete ionisierbare Füllung und sich in den Entladungsraum des Entladungsgefäßes erstrecken de Elektroden zum Erzeugen einer Gasentladung, sowie aus dem Entladungsgefäß herausgeführte Stromzuführungen zur Energieversorgung der Elektroden, wobei die Oberfläche des Entladungsgefäßes zumindest partiell mit einer lichtdurchlässigen, elektrisch leitfähigen Beschichtung versehen ist, so dass zwischen der Beschichtung und mindestens einer Elektrode oder/und Stromzuführung eine kapazitive Kopplung besteht. Die vorgenannte Beschichtung bildet zusammen mit der mindestens einen Elektrode und gegebenenfalls mit der dazugehörenden Stromzuführung einen Kondensator, wobei das dazwischenliegende Quarzglas des Entladungsgefäßes und das Füllgas im Entladungsraum das Dielektrikum dieses Kondensators bilden. Dadurch wird, insbesondere mit Hilfe der hochfrequenten Anteile des Zündimpulses, im Entladungsraum eine dielektrisch behinderte Entladung zwischen der mindestens einen Elektrode und der Beschichtung erzeugt. Diese dielektrisch behinderte Entladung generiert im Entladungsraum eine ausreichende Anzahl von freien Ladungsträgern, um den elektrischen Durchbruch zwischen den beiden Elektroden der Hochdruckentladungslampe zu ermöglichen bzw. die dafür erforderliche Zündspannung deutlich zu reduzieren. Die Erfindung eignet sich daher besonders gut für quecksilberfreie Halogen-Metalldampf Hochdruckentladungslampen, die aufgrund des fehlenden Quecksilbers eine erhöhte Zündspannung aufweisen.
- In der
5 ist für mehrere, in3 schematisch abgebildete, quecksilberfreie Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampen mit einer Nennleistung von 35 Watt, die mit einer unterschiedlich dicken partiellen Beschichtung versehen wurden, die Abhängigkeit der Durchbruchsspannung der Entladungsstrecke von dem spezifischen Widerstand der erfindungsgemäßen partiellen Beschichtung dargestellt. Auf der horizontalen Achse ist der spezifische Widerstand der Beschichtung in der Einheit Ohm/cm im logarithmischen Maßstab abgetragen und auf der vertikalen Achse die Durchbruchsspannung der Entladungsstrecke der Lampe in Kilovolt. Es ist deutlich zu erkennen, dass die Durchbruchsspannung bei Lampen dieser Art, deren partielle Beschichtung einen spezifischen Widerstand von kleiner gleich 105 Ohm/cm besitzt, die Entladungsstrecke eine signifikant reduzierte Durchbruchsspannung aufweist. Die Dicke der erfindungsgemäßen partiellen Beschichtung wird daher so gewählt, dass ihr spezifischer Widerstand in dem Größenordnungsbereich von 103 Ohm/cm bis 105 Ohm/cm liegt. Bei einem spezifischen Widerstand unterhalb von 103 Ohm/cm ist die Schichtdicke so groß, dass sie aufgrund von Lichtreflexion die optischen Eigenschaften des Scheinwerfersystems negativ beeinflussen kann. Gemäß des besonders bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung ist die Schichtdicke so gewählt, dass ihr spezifischer Widerstand in der Größenordnung von 104 Ohm/cm liegt. Die Durchbruchsspannung der Entladungsstrecke hat sich in diesem Fall von 20 kV bei unbeschichteten Lampen auf ca. 17,5 kV reduziert. Durch die erfindungsgemäße Beschichtung wird daher die erforderliche Zündspannung entsprechend verringert. - Die lichtdurchlässige, elektrisch leitfähige Beschichtung ist vorteilhafter Weise auf der äußeren Oberfläche des Entladungsgefäßes aufgebracht, da sie dort nicht dem chemischen Angriff der Metallhalogenide und dem Entladungsplasma ausgesetzt ist. Die vorgenannte Beschichtung ist zumindest im Bereich des Entladungsraumes angeordnet und erstreckt sich über einen Teil des Umfangs des Entladungsraumes, um durch die flächenhafte Ausdehnung der Beschichtung eine gute kapazitive Kopplung der Beschichtung zu mindestens einer Elektrode und vorzugsweise sogar zu beiden Elektroden zu gewährleisten.
- Um die vorgenannte kapazitive Kopplung zu optimieren, ist bei Hochdruckentladungslampen mit Stromzuführungen, die mindestens eine im Material des Entladungsgefäßes eingebettete Molybdänfolie umfassen, die lichtdurchlässige, elektrisch leitfähige partielle Beschichtung derart ausgebildet, dass sie sich bis zu der mindestens einen Molybdänfolie erstreckt und eine der beiden Seiten der Molybdänfolie der Beschichtung zugewandt ist. Dadurch bilden die Molybdänfolie und die Beschichtung eine Art von Plattenkondensator, wobei das dazwischen angeordnete Material des Entladungsgefäßes, vorzugsweise Quarzglas, das Dielektrikum dieses Kondensators bildet.
- Bei Hochdruckentladungslampen, die für den Betrieb in horizontaler Lage, das heißt, mit in einer horizontalen Ebene angeordneten Elektroden vorgesehen sind, ist die lichtdurchlässige, elektrisch leitfähige Beschichtung vorteilhafter Weise auf einem unterhalb der Elektroden angeordneten Oberflächenbereich des Entladungsgefäßes beschränkt. Die Beschichtung reflektiert einen Teil der von der Entladung generierten Infrarotstrahlung in den Entladungsraum zurück und sorgt somit für eine selektive Erwärmung der kälteren, unterhalb der Elektroden liegenden Bereiche des Entladungsgefäßes, in denen sich die für die Lichterzeugung verwendeten Metallhalogenide sammeln. Dadurch kann die Effizienz der Lampe gesteigert werden, ohne die heißen, oberhalb der Elektroden liegenden Bereiche des Entladungsgefäßes ebenfalls zu erwärmen. Außerdem reduziert das Aufbringen der Beschichtung nur auf der kälteren Unterseite des Entladungsgefäßes die thermische Belastung der Beschichtung, so dass entsprechend geringere Anforderungen an die thermische Belastbarkeit der Beschichtungsmaterialien gestellt werden können.
- In der
6 ist der Lichtstrom, gemessen in der Einheit Lumen, für zwei Fertigungschargen von unbeschichteten, quecksilberfreien, in horizontaler Betriebslage betriebenen Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampen mit einer Nennleistung von 35 Watt (Gruppe 1 und Gruppe 2) im Vergleich zu zwei Fertigungschargen von erfindungsgemäßen, mit der oben genannten Beschichtung versehenen, in horizontaler Betriebslage betriebenen quecksilberfreien Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampen mit einer Nennleistung von 35 Watt (Gruppe 3 und Gruppe 4) dargestellt. Die Lampen der Gruppen 3 und 4 waren während des Betriebs derart horizontal ausgerichtet, dass die erfindungsgemäße Beschichtung unterhalb der Elektroden-Verbindungsachse angeordnet war. Diese Lampen besitzen den in3 schematisch dargestellten Aufbau. Ihre Beschichtung hatte einen spezifischen Widerstand in der Größenordnung von 104 Ohm/cm. Aus der6 ist ersichtlich, dass die erfindungsgemäßen Lampen der Gruppen 3 und 4 einen höheren Lichtstrom und damit eine höhere Lichtausbeute als die unbeschichteten Lampen der Gruppen 1 und 2 aufweisen. - Außerdem besitzen die erfindungsgemäßen Lampen der Gruppen 3 und 4 noch einen weiteren Vorteil gegenüber den unbeschichteten Lampen der Gruppen 1 und 2. Wie aus der
7 ersichtlich ist, weisen die erfindungsgemäßen Lampen der Gruppen 3 und 4 eine höhere Brennspannung auf, als die unbeschichteten Lampen der Gruppen 1 und 2. Dadurch ist bei den erfindungsgemäßen Lampen während des Lampenbe triebs ein entsprechend geringerer Lampenstrom erforderlich, um die gewünschte Nennleistung von 35 Watt zu erreichen. Dem entsprechend können die Betriebsgeräte für geringere Stromstärken dimensioniert werden. - Gemäß des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung ist die Hochdruckentladungslampe als einseitig gesockelte Hochdruckentladungslampe ausgebildet, deren Entladungsgefäß ein sockelnahes abgedichtetes Ende und ein sockelfernes abgedichtetes Ende besitzt, aus denen jeweils eine Stromzuführung herausgeführt für die Elektroden herausgeführt ist, wobei die aus dem sockelfernen Ende herausgeführte Stromzuführung mit einer zu dem Sockel zurückgeführten Stromrückführung verbunden ist. Bei dieser Hochdruckentladungslampe ist die lichtdurchlässige, elektrisch leitfähige Beschichtung, aufgrund der obigen Erläuterungen und weil diese Lampe in horizontaler Lage mit unterhalb der Elektroden verlaufender Stromrückführung betrieben wird, auf einem der Stromrückführung zugewandten Oberflächenbereich des Entladungsgefäßes angeordnet. Vorzugsweise ist die vorgenannte Beschichtung bei dieser Hochdruckentladungslampe auf einen zwischen der Stromrückführung und der Verbindungsachse der Elektroden angeordneten Oberflächenbereich des Entladungsgefäßes begrenzt, der sich in Längsrichtung der Lampe zumindest über einen Teil des Entladungsraumes und einen Teil eines der beiden Enden des Entladungsgefäßes erstreckt. Der der Stromrückführung zugewandte Oberflächenbereich des Entladungsgefäßes spielt bei dem Einsatz der Hochdruckentladungslampe in einem Fahrzeugscheinwerfer für die Erzeugung der gewünschten Lichtverteilung nur eine untergeordnete Rolle. Daher ist auch eine geringfügige, durch die Beschichtung verursachte Lichtabsorption bedeutungslos.
- Die erfindungsgemäße Hochdruckentladungslampe ist aus Gründen der Sicherheit vorteilhafter Weise mit einem lichtdurchlässigen Außenkolben versehen, der zumindest den Entladungsraum des Entladungsgefäßes umschließt. Das Glas des Außenkolbens ist mit ultraviolette Strahlung absorbierenden Mitteln dotiert, um die von der Gasentladung emittierte UV-Strahlung zu absorbieren.
- Beschreibung des bevorzugten Ausführungsgbeispiels
- Nachstehend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
-
1 Eine Seitenansicht des Entladungsgefäßes der in3 abgebildeten Hochdruckentladungslampe gemäß des bevorzugten Ausführungsbeispiels -
2 Eine Seitenansicht des Entladungsgefäßes der in3 abgebildeten Hochdruckentladungslampe gemäß des bevorzugten Ausführungsbeispiels in einer gegenüber1 um einen Winkel von 90 Grad gedrehten Ansicht -
3 Eine Seitenansicht der Hochdruckentladungslampe gemäß des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung -
4 Eine Seitenansicht des Entladungsgefäßes der in3 abgebildeten Hochdruckentladungslampe mit einer alternativen Beschichtung -
5 Die Abhängigkeit der Durchbruchsspannung der Entladungsstrecke von dem spezifischen Widerstand der partiellen Beschichtung -
6 Der gemessene Lichtstrom für zwei Fertigungschargen von unbeschichteten Hochdruckentladungslampen und zwei Fertigungschargen von erfindungsgemäß beschichteten Hochdruckentladungslampen -
7 Die Brennspannung von zwei Fertigungschargen von unbeschichteten Hochdruckentladungslampen und von zwei Fertigungschargen von erfindungsgemäß beschichteten Hochdruckentladungslampen Bei dem in3 schematisch dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich um eine quecksilberfreie Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampe mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von ungefähr 35 Watt. Diese Lampe ist für den Einsatz in einem Fahrzeugscheinwerfer vorgesehen. Sie besitzt ein zweiseitig abgedichtetes Entladungsgefäß30 aus Quarzglas mit einem Volumen von 24 mm3, in dem eine ionisierbare Füllung, bestehend aus Xenon und Halogeniden der Metalle Natrium, Scandium, Zink und Indium, gasdicht eingeschlossen ist. Im Bereich des Entladungsraumes106 ist die Innenkontur des Entladungsgefäßes10 kreiszylindrisch und seine Außenkontur ellipsoidförmig ausgebildet. Der Innendurchmesser des Entladungsraumes106 beträgt 2,6 mm und sein Außendurchmesser beträgt 6,3 mm. Die beiden Enden101 ,102 des Entladungsgefäßes10 sind jeweils mittels einer Molybdänfolien-Einschmelzung103 ,104 abgedichtet. Im Innenraum des Entladungsgefäßes10 befinden sich zwei Elektroden11 ,12 , zwischen denen sich während des Lampenbetriebes der für die Lichtemission verantwortliche Entladungsbogen ausbildet. Die Elektroden11 ,12 bestehen aus Wolfram. Ihre Dicke bzw. ihr Durchmesser beträgt 0,30 mm. Der Abstand zwischen den Elektroden11 ,12 beträgt 4,2 mm. Die Elektroden11 ,12 sind jeweils über eine der Molybdänfolien-Einschmelzungen103 ,104 und über den sockelfernen Stromzuführungsdraht13 und die Stromrückführung17 bzw. über den sockelseitigen Stromzuführungsdraht14 elektrisch leitend mit einem elektrischen Anschluss des im wesentlichen aus Kunststoff bestehenden Lampensockels15 verbunden. Das Entladungsgefäß10 wird von einem gläsernen Außenkolben16 umhüllt. Der Außenkolben16 besitzt einen im Sockel15 verankerten Fortsatz161 . Das Entladungsgefäß10 weist sockelseitig eine rohrartige Verlängerung105 aus Quarzglas auf, in der die sockelseitige Stromzuführung14 verläuft. - Der der Stromrückführung
17 zugewandte Oberflächenbereich des Entladungsgefäßes10 ist mit einer lichtdurchlässigen, elektrisch leitfähigen Beschichtung107 versehen. Diese Beschichtung107 erstreckt sich in Längsrichtung der Lampe über die gesamte Länge des Entladungsraumes106 und über einen Teil, ca. 50 Prozent, der Länge der abgedichteten Enden101 ,102 des Entladungsgefäßes10 . Die Beschichtung107 ist auf der Außenseite des Entladungsgefäßes10 angebracht und erstreckt sich über ca. 5 Prozent bis 10 Prozent des Umfangs des Entladungsgefäßes10 . In den1 und2 sind zwei unterschiedliche Ansichten des Entladungsgefäßes10 und der Beschichtung107 der in3 abgebildeten Hochdruckentladungslampe dargestellt. Die Beschichtung107 bedeckt hier in symmetrischer Weise beide Enden101 ,102 des Entladungsgefäßes10 . Die Beschichtung107 besteht aus dotiertem Zinnoxid, beispielsweise aus mit Fluor oder Antimon dotiertem Zinnoxid. Diese Hoch druckentladungslampe wird in horizontaler Lage betrieben, das heißt, mit in einer horizontalen Ebene angeordneten Elektroden11 ,12 , wobei die Lampe derart ausgerichtet ist, dass die Stromrückführung17 unterhalb des Entladungsgefäßes30 und des Außenkolbens16 verläuft. - Die
4 zeigt das Entladungsgefäß10 der in3 abgebildeten Hochdruckentladungslampe mit einer alternativen Beschichtung107' . Die Beschichtung107' unterscheidet sich von der oben beschriebenen Beschichtung107 nur dadurch, dass die Beschichtung107' sich in Längsrichtung der Lampe nur über die Länge des Entladungsraums106 und ca. 50 Prozent der Länge des sockelnahen Endes101 des Entladungsgefäßes10 erstreckt. - Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die oben näher erläuterten Ausführungsbeispiele. Statt des oben genannten Materials kann die Beschichtung
107 auch aus einem anderen lichtdurchlässigen, elektrisch leitfähigen Material bestehen. Beispielsweise kann sie als so genannte ITO-Schicht, das heißt, eine Indium-Zinn-Oxid-Schicht, ausgebildet sein. Die ITO-Schicht kann beispielsweise 90 Gewichtsprozent Indiumoxid und 10 Gewichtsprozent Zinnoxid aufweisen. Außerdem kann die Beschichtung107 oder107' beispielsweise mit geeigneten Mitteln elektrisch an eine Zündvorrichtung gekoppelt sein, um über die Beschichtung107 ,107' die Hochdruckentladungslampe mit Spannungsimpulsen zum Zünden der Gasentladung in dem Entladungsraum106 zu beaufschlagen. Die Erfindung kann ferner auch auf die konventionellen quecksilberhaltigen Halogen-Metalldampf-Hochdruckentladungslampen angewandt werden, um die oben beschriebenen Vorteile zu erzielen. Außerdem kann sich die Beschichtung107 bzw.107' über die gesamte Oberfläche des Entladungsgefäßes10 erstrecken. Es ist aber auch möglich, dass sich die Beschichtung107 bzw.107' im Bereich des Entladungsraumes106 beispielsweise nur über die Hälfte oder ein Drittel des Umfangs des Entladungsgefäßes10 erstreckt. Im Bereich der Enden101 ,102 des Entladungsgefäßes10 kann sich die Beschichtung107 bzw.107' beispielsweise über den gesamten Umfang des Entladungsgefäßes10 oder auch nur über ein Drittel, die Hälfte bzw. einen anderen Bruchteil des Entladungsgefäßumfangs erstrecken. Es ist aber auch möglich, im Bereich der Enden101 ,102 keine transparente, elektrisch leitfähige Beschichtung des Entladungsgefäßes10 vorzusehen. Die Beschichtung107 bzw.107' ist vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie als Zündhilfe und zur Erwärmung der kältesten Stelle des Entladungsgefäßes, des so genannten Cold Spot, dient. Der elektrische Widerstand der lichtdurchlässigen Beschichtung107 bzw.107' liegt im Bereich von 40000 Ohm bis 200000 Ohm.
Claims (10)
- Hochdruckentladungslampe mit einem lichtdurchlässigen Entladungsgefäß (
10 ), einer im Entladungsraum (106 ) des Entladungsgefäßes (10 ) angeordneten ionisierbaren Füllung und sich in den Entladungsraum (106 ) des Entladungsgefäßes (10 ) erstreckende Elektroden (11 ,12 ) zum Erzeugen einer Gasentladung, sowie aus dem Entladungsgefäß (10 ) herausgeführten Stromzuführungen (103 ,13 ,104 ,14 ) zur Energieversorgung der Elektroden (11 ,12 ), wobei die Hochdruckentladungslampe eine elektrisch leitfähige, lichtdurchlässige Schicht (107 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch leitfähige, lichtdurchlässige Schicht (107 ) als zumindest partielle Beschichtung der Oberfläche des Entladungsgefäßes (10 ) ausgebildet ist, so dass zwischen der Beschichtung (107 ) und mindestens einer Elektrode (11 ) oder/und Stromzuführung (103 ,13 ) eine kapazitive Kopplung besteht. - Hochdruckentladungslampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (
107 ) auf der äußeren Oberfläche des Entladungsgefäßes (10 ) angeordnet ist. - Hochdruckentladungslampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (
107 ) zumindest im Bereich des Entladungsraumes (106 ) angeordnet ist und sich über einen Teil des Umfangs des Entladungsraumes (106 ) erstreckt. - Hochdruckentladungslampe nach Anspruch 1, die zum Betrieb in horizontaler Lage, mit in einer horizontalen Ebene angeordneten Elektroden (
11 ,12 ) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der mit der Beschichtung (107 ) versehene Oberflächenbereich des Entladungsgefäßes (10 ) unterhalb der Elektroden (11 ,12 ) angeordnet ist. - Hochdruckentladungslampe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, die an einem Ende mit einem Sockel (
15 ) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Entladungsgefäß (10 ) ein sockelnahes abgedichtetes Ende (101 ) und ein sockelfernes abgedichtetes Ende (102 ) aufweist, aus denen jeweils eine Stromzuführung (103 ,13 ,104 ,14 ) für die Elektroden (11 ,12 ) herausgeführt ist, wobei die aus dem sockelfernen Ende (102 ) des Entladungsgefäßes (10 ) herausgeführte Stromzuführung (104 ,14 ) mit einer zu dem Sockel (15 ) zurückgeführten Stromrückführung (17 ) verbunden ist, und wobei die Beschichtung (107 ) auf einem der Stromrückführung (17 ) zugewandten Oberflächenbereich des Entladungsgefäßes (10 ) angeordnet ist. - Hochdruckentladungslampe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (
107 ) auf einen zwischen der Stromrückführung (17 ) und der Verbindungsachse der Elektroden (11 ,12 ) angeordneten Oberflächenbereich des Entladungsgefäßes (10 ) begrenzt ist und sich in Längsrichtung der Lampe zumindest über einen Teil des Entladungsraumes (106 ) und einen Teil eines der beiden Enden (101 ) des Entladungsgefäßes (10 ) erstreckt. - Hochdruckentladungslampe nach einem der Ansprüche 1, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Stromzuführung (
103 ,13 ) mindestens eine im Material des Entladungsgefäßes (10 ) eingebettete Molybdänfolie (103 ) umfasst und die Beschichtung (107 ) sich bis zu der mindestens einen Molybdänfolie (103 ) erstreckt, wobei die mindestens eine Molybdänfolie (103 ) derart orientiert ist, dass eine ihrer beiden Seiten der Beschichtung (107 ) zugewandt ist. - Hochdruckentladungslampe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (
107 ) aus dotiertem Zinnoxid besteht. - Hochdruckentladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der spezifische Widerstand der Beschichtung (
107 ) in dem Größenordnungsbereich von 103 Ohm/cm bis 105 Ohm/cm liegt. - Hochdruckentladungslampe nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hochdruckentladungslampe mit einem lichtdurchlässigen Außenkolben (
16 ) versehen ist, der zumindest den Entladungsraum (106 ) des Entladungsgefäßes (10 ) umschließt.
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