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DE102004052926A1 - Mit einem Beleuchtungsmittel ausgestatteter Spiegel - Google Patents

Mit einem Beleuchtungsmittel ausgestatteter Spiegel Download PDF

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DE102004052926A1
DE102004052926A1 DE200410052926 DE102004052926A DE102004052926A1 DE 102004052926 A1 DE102004052926 A1 DE 102004052926A1 DE 200410052926 DE200410052926 DE 200410052926 DE 102004052926 A DE102004052926 A DE 102004052926A DE 102004052926 A1 DE102004052926 A1 DE 102004052926A1
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Klaus Ahlmann
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MINETTI AG
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G1/00Mirrors; Picture frames or the like, e.g. provided with heating, lighting or ventilating means
    • A47G1/02Mirrors used as equipment
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D42/00Hand, pocket, or shaving mirrors
    • A45D42/08Shaving mirrors
    • A45D42/10Shaving mirrors illuminated

Landscapes

  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)
  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Spiegel, welcher Beleuchtungsmittel umfasst. DOLLAR A Erfindungsgemäß befinden sich die Beleuchtungsmittel (3) vorzugsweise in den Randbereichen (a, b, ...) der Rückseite (1) des Spiegels und werden zu den Außenseiten hin mit einer Leiste (6) abgedeckt, welche wenigstens teilweise transparent ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen mit Beleuchtungsmitteln ausgestatteten Spiegel, insbesondere einen Badezimmerspiegel.
  • Im Wohnbereich, aber auch im öffentlichen Bereich, sind Räume mit Spiegeln ausgestattet.
  • Insbesondere findet man in Badezimmern und anderen Räumen, wie Dielen, Spiegel, die es zum einen ermöglichen sollen, das
    eigene Aussehen zu kontrollieren, die aber zum anderen auch selber ästhetischen Ansprüchen genügen sollen.
  • Um die Lichtverhältnisse beim Gebrauch von Spiegeln zu verbessern, ist es nach dem Stand der Technik bekannt, Spiegel entweder in der Nähe von Lampen aufzuhängen oder die Spiegel
    selber mit Beleuchtungsmitteln auszustatten, die den in den Spiegel schauenden Betrachter anstrahlen, damit er beispielsweise sein Gesicht besser sehen kann. Hierzu ist es bekannt, dass ein Spiegel, der an einer Wand aufgehängt ist, in der Spiegeloberfläche Gewindeschraubungen besitzt, welche Glühlampen aufnehmen können.
  • Bei diesen Spiegeln wird der Betrachter zwar direkt angestrahlt, jedoch wird er dabei auch meist geblendet. Das Licht dieser Spiegel wird oft als aggressiv empfunden. Weiterhin kann die Lichtquelle kaputt gehen, so dass Glassplitter entstehen, die den Betrachter verletzen können. Darüber hinaus genügen derartige, mit Beleuchtungsmitteln ausgestaltete Spiegel nicht ästhetischen Ansprüchen.
  • Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, einen Spiegel zu schaffen, welcher einerseits den Raum erhellt, den Betrachter dabei aber nicht blendet und andererseits ästhetischen und raumgestalterischen Ansprüchen genügt. Das Gefahrenpotential, welches mit offenen Beleuchtungsmitteln einhergeht, soll unterbunden werden. Weiterhin sollen die Beleuchtungsmittel auch vor auf sie einwirkende Feuchtigkeit geschützt werden.
  • Ausgehend vom Oberbegriff des Anspruchs 1 wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst mit den im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Spiegel wird der umliegende Raum auf das Auge schonende und ästhetisch ansprechende Weise erhellt, so dass der Benutzer über ausreichende Helligkeit verfügt, ohne dass beispielsweise zerplatzende Glühlampen oder Röhren ein Gefahrenpotential darstellen. Die Beleuchtungsmittel werden vor Feuchtigkeit beziehungsweise Wasser geschützt.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Im Folgenden soll die Erfindung erläutert werden.
  • Die Figuren zeigen Teilansichten des erfindungsgemäßen Spiegels.
  • Es zeigen:
  • 1: einen Randbereich der Rückseite des Spiegels
  • 2: eine Abdeckleiste
  • 3: Aufsicht des Betrachters
  • In 1 ist ein Ausschnitt der Rückseite eines erfindungsgemäßen Spiegels dargestellt. Auf der mit 1 bezeichneten Rückseite des Spiegels, der mit seinen Randseiten a, b und c dargestellt ist, befindet sich eine Halterung 2 zur Aufnahme einer Neonleuchte 3. Die Armatur zum Betrieb einer Leuchtstofflampe 3 ist an Stromkabel 4 angeschlossen, die zu einem Stecker 5 führen. Die Halterung 2 ist dabei so ausgestal tet, dass sie die Beleuchtungsmittel 3 parallel zur Rückseite 1 des Spiegels mittels einer Leiste 2a abdeckt.
  • In 2 ist eine Abdeckleiste 6 und deren Querschnitt dargestellt, welche an die Leiste 2a angebracht werden kann. In ihr ist 7, die der Außenseite des Spiegels zugewandte Seite und 8, 8a sind Leistenteile, welche in die Leiste 2a der Halterung 2 eingreifen können, so dass die Leiste 6 Halt findet.
  • 3 zeigt einen an der Wand aufgehängten Spiegel, der zu den Seiten Licht abstrahlt. In ihr ist 9 die dem Betrachter zugewandte Spiegelfläche, 10, 10a die durch die erfindungsgemäße Lichtquelle angeleuchtete Wand und 11, 11a weitere Bereiche der Spiegeloberfläche 9, die Licht durchlassen können.
  • Erfindungsgemäß befindet sich auf der Rückseite 1 des Spiegels mindestens eine Lichtquelle als Beleuchtungsmittel 3. Das Licht des Beleuchtungsmittels 3 kann mindestens in einem Teilbereich mindestens einer Randseite a, b,... durch eine wenigstens teilweise transparente Abdeckung austreten.
  • Vorzugsweise ist der Spiegel an mindestens einer Randseite a wenigstens teilweise mit Beleuchtungsmitteln 3 ausgestattet, welche auf der der Spiegelseite abgewandten Seite 1 angebracht sind. Vorzugsweise sind die Beleuchtungsmittel 3 bei Benutzung des Spiegels nicht einsehbar, das heißt, sie ragen nicht über die Randseiten a, b, c... hinaus.
  • Als Beleuchtungsmittel 3 kommen beispielsweise Leuchtstoffröhren, LED-Leuchten, Halogenleuchten, aber auch konventionelle Glühlampen in Frage. Grundsätzlich kann jeder Lampentyp eingesetzt werden.
  • Die Beleuchtungsmittel 3 können weißes Licht oder Licht einer beliebigen Farbe ausstrahlen.
  • Die Beleuchtungsmittel 3 können grundsätzlich an jeder Randseite a, b, c,... des Spiegels angebracht werden. Bevorzugte Ausführungsformen besitzen Beleuch tungsmittel 3 an der rechten und linken Randseite a, d, oder an der oberen Randseite b des Spiegels. Die Beleuchtungsmittel 3 können sich auch an allen Randseiten des Siegels befinden. Vorzugsweise befinden sich an einer mit Beleuchtungsmitteln 3 ausgestatteten Randseite über die gesamte Länge oder einen zusammenhängenden Teilbereich davon Beleuchtungsmittel 3. Die Beleuchtungsmittel 3 können aber auch über einen nicht zusammenhängenden Bereich verteilt sein.
  • Bei Spiegeln, die von der viereckigen Form abweichen, können die Beleuchtungsmittel 3 ebenfalls grundsätzlich an jeder Position angebracht sein, welche sich vorzugsweise am Rand befindet und von der Spiegelseite 9 abgewandt ist.
  • Die Beleuchtungsmittel 3 sind mit Befestigungsmitteln an der Spiegelrückseite 1 angebracht. Hierzu kann beispielsweise die Halterung 2 dienen.
  • Erfindungsgemäß sind die Beleuchtungsmittel 3 zum Spiegelrand a, b, c,... hin mit wenigstens teilweise transparenten Leisten 6 abgedeckt. Vorzugsweise sind die Leisten 6 entlang ihrer gesamten Länge transparent. Vorzugsweise ist die Leiste 6 im Wesentlichen gleich lang wie die Spiegelseite a, b,..., an der sie angebracht ist.
  • Die Leiste 6 kann aus klar durchsichtigem und/oder aus mattiert durchsichtigem Material bestehen.
  • Vorzugsweise ist die Leiste 6 aus Kunststoff, beispielsweise...
  • Die Leiste kann aber auch aus klarem und/oder mattiertem Glas gefertigt sein.
  • Die Leiste 6 kann sowohl eingefärbt als auch nicht eingefärbt sein, so dass verschiedene Farbeffekte möglich sind.
  • Die Leisten 6 können auswechselbar ausgestaltet sein, so dass die Leisten 6 ausgetauscht werden können, die sich dahinter befindenden Beleuchtungsmittel 3 ausgetauscht werden können, oder die Leisten 6 durch Leisten 6 einer anderen Einfärbung ausgetauscht werden können.
  • Die Leiste 6 ist ebenfalls an Befestigungsmitteln angebracht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist ein Befestigungsmittel vorgesehen, welches sowohl die Beleuchtungsmittel 3, als auch die Leiste 6 aufnehmen beziehungsweise befestigen kann.
  • In einer beispielhaften Ausführungsform besitzt die Leiste 6 U-förmig ausgestaltete Elemente 8, 8a, welche in die Leiste 2a einer Halterung 2 eingreifen können. Die Halterung 2 mit der Leiste 2a kann, wie in 1 dargestellt, so angebracht sein, dass sie die Beleuchtungsmittel 3 wenigstens in Teilbereichen umgreift und die Leiste 6 aufnehmen kann.
  • In der in 1 dargestellten bevorzugten Ausführungsform bildet die Halterung 2 mit ihrem Leistenteil 2a einen rechten Winkel aus, wobei das Leistenteil 2a parallel zur Rückseite 1 des Spiegels verläuft und die Beleuchtungsmittel 3, z. B. eine Neonröhre, abdeckt. Die Halterung 2 kann mit allen möglichen Befestigungsmitteln an der Rückseite 1 des Spiegels angebracht sein.
  • Die Leiste 6 kann aber auch abweichend von der Darstellung in 1 auf einem Gegenstück auf der Rückseite 1 des Spiegels angebracht sein, welches von der Rückseite des Spiegels nach oben ragt.
  • Weiterhin kann die Halterung 2 so ausgestaltet sein, dass sie die Beleuchtungsmittel 3 nicht umgreift, sondern Stege umfasst, die eine im Wesentlichen parallele Ausrichtung der Leiste 2a zur Spiegelfläche ermöglichen.
  • Die Halterung 2 kann in einem durchgehenden Stück gefertigt sein, sie kann aber auch aus zusammenfügbaren oder einzelnen Elementen bestehen. In einer bevorzugten Ausführungsform nimmt sie die Beleuchtungsmittel 3 auf und umschließt sie wenigstens teilweise.
  • Die Leiste 6 ist vorzugsweise so dimensioniert, dass die zum Durchtritt des Lichts vorgesehene Seite 7 mit der Rückseite des Spiegels abschließt. Dadurch wird verhindert, dass das Licht direkt hinter dem Spiegel austritt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Spiegels ist die Spiegelfläche 9 wenigstens in Teilbereichen 11, 11a, die sich über den Beleuchtungsmitteln 3 befinden, lichtdurchlässig ausgestaltet.
  • Diese Bereiche 11, 11a können mattiert oder klar sein. Sie können farblos oder eingefärbt ausgestaltet sein, so dass unterschiedliche Beleuchtungseffekte möglich sind.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Spiegel werden Personen und Gegenstände durch kaputt gehende Leuchtkörper geschützt, und es werden Beleuchtungsmöglichkeiten geschaffen, welche das Auge schonen, den Betrachter nicht blenden und ästhetischen Anforderungen genügen.
  • a, b ..
    Randseite
    1
    Rückseite
    2
    Halterung
    2a
    Halterung
    3
    Beleuchtungsmittel
    4
    Stromkabel
    5
    Stecker
    6
    Abdeckung
    7
    Seite
    8
    Schenkel
    8a
    Schenkel
    9
    Spiegeloberfläche
    10
    Spiegelfläche
    10a
    Spiegelfläche
    11
    Teilbereich
    11a
    Teilbereich

Claims (20)

  1. Spiegel umfassend Beleuchtungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Beleuchtungsmittel (3) auf der Rückseite (1) des Spiegels angebracht ist und dass mindestens ein Teilbereich mindestens einer Randseite (a, b,...) mit einer wenigstens teilweise transparenten Abdeckung (6) abgedeckt ist, welche das Licht des Beleuchtungsmittels (3) durchtreten lässt und die mindestens einen Teilbereich der Randseite (a, b,...) umfasst.
  2. Spiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Beleuchtungsmittel (3) an einer Halterung angebracht ist, welche sich auf der Rückseite (1) des Spiegels befindet.
  3. Spiegel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung eine Leiste (6) ist.
  4. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (6) an einer Halterung angebracht ist, welche sich auf der Rückseite (1) des Spiegels befindet.
  5. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Beleuchtungsmittel (3) und die Leiste (6) an derselben Halterung (2, 2a) befestigt sind.
  6. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Beleuchtungsmittel (3) an mindestens einer Randseite (a, b,...) der Rückseite (1) des Spiegels befindet.
  7. Spiegel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Beleuchtungsmittel (3) die Randseite (a, b,...) nicht nach außen hin überragt, so dass es für den auf den Spiegel schauenden Betrachter nicht zu sehen ist.
  8. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (6) auf der Rückseite (1) des Spiegels im Wesentlichen senkrecht angebracht ist und nach hinten ragt.
  9. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (6) die Rückseite (1) des Spiegels berührt.
  10. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (6) zwischen dem Rand des Spiegels und dem Beleuchtungsmittel (3) angebracht ist.
  11. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (2) einen Leistenteil (2a) umfasst, welcher einen Winkel mit der Halterung (2) bildet.
  12. Spiegel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (2, 2a) das Beleuchtungsmittel (3) aufnimmt.
  13. Spiegel nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (2, 2a) die Leiste (6) aufnimmt.
  14. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil der Leiste (6) im Wesentlichen einen Winkel bildet, wobei ein Schenkel ein U-förmiges Profil (8, 8a) ausbildet, welches in die Leiste (2a) eingreifen kann.
  15. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Beleuchtungsmittel weißes oder farbiges Licht abstrahlt.
  16. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (6) farblos und/oder eingefärbt ist.
  17. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste klar und/oder mattiert ist.
  18. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (6) aus Kunststoff ist.
  19. Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Spiegeloberfläche (9) an den Stellen, an denen sich die Beleuchtungsmittel (3) befinden, wenigstens in Teilbereichen (11, 11a) transparent ausgestaltet sind.
  20. Spiegel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilbereiche (11, 11a) mattiert sind.
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