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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung von Antigen-spezifischen
Antikörpern
einer bestimmten Immunglobulinklasse in einer Probe mittels eines
Immunassays im Arrayformat, bei dem auf einem Träger auf verschiedenen diskreten
Bereichen verschiedene Bindepartner Bnx gebunden
sind, wobei Bnx jeweils die verschiedenen
Antigene enthalten, die mit den nachzuweisenden Antikörpern spezifisch
bindefähig sind,
durch Inkubation des Trägers
mit der Probe und einem Bindepartner B2,
der eine Markierung trägt
und anschließendem
Nachweis der Markierung auf den jeweiligen diskreten Bereichen,
wobei B2 Antigen-spezifisch gebundene Antikörper einer
bestimmten Immunglobulinklasse spezifisch bindet.
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Insbesondere
betrifft die Erfindung eine Methode zur Reduktion des Nullwerts
durch unspezifisch gebundene nicht-Antigen spezifische Antikörper in
Immunassays im Arrayformat zum Nachweis von Antigen-spezifischen
Antikörpern.
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Das
Immunsystem eines Säugetierorganismus
produziert als Antwort auf das Einbringen fremder Substanzen Antikörper, die
auch Immunglobuline genannt werden. Sie dienen zur Abwehr der Fremdsubstanzen, die
auch als Antigene bezeichnet werden. Die Immunglobuline können in
fünf verschiedene
Klassen eingeteilt werden. Man unterscheidet Immunglobuline der
Klassen M, G, A, E und D. Diese fünf Immunglobulinklassen unterscheiden
sich jeweils in der Zusammensetzung der schweren Kette, die als μ-, γ-, α-, ε- bzw. δ-Kette bezeichnet
wird.
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Jede
Immunglobulinklasse hat im Organismus eine andere Aufgabe. Die Immunglobuline
der Klasse M treten bei einem ersten Kontakt mit dem Antigen, der
sogenannten Erstimmunisierung, auf. Die Konzentration dieser Immunglobuline
nimmt jedoch bei fortschreitender Infektion schnell wieder ab. Die
Immunglobuline der Klasse G werden bei einer ersten Immunisierung
erst langsam gebildet und treten bei einer zweiten Infektion mit
demselben Antigen in großen
Mengen auf. Die Immunglobuline der Klasse A sind auf den Schleimhautoberflächen des
Organismus anzutreffen und sind für die dortigen Abwehrvorgänge zuständig. Die
Immunglobuline der Klasse E sind hauptsächlich für allergische Reaktionen verantwortlich.
Die genaue Funktion der Immunglobuline der Klasse D ist bislang
nicht bekannt.
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Die
einzelnen Immunglobulinklassen kommen im Blut in sehr unterschiedlichen
Konzentrationen vor. So sind die Immunglobuline der Klasse G (IgG)
in normalem menschlichen Serum mit einem Anteil von etwa 75 %, das
entspricht einem Serumgehalt von 8 bis 18 mg/ml, die am stärksten vertretene
Klasse. Das am zweithäufigsten
auftretende Immunglobulin ist das IgA, dessen durchschnittliche
Serumkonzentration 0,9 bis 4,5 mg/ml beträgt. Immunglobuline der Klasse
M sind in einer Konzentration von 0,6 bis 2,8 mg/ml, Immunglobuline
der Klasse D von 0,003 bis 0,4 mg/ml vorhanden. Am geringsten ist
der Anteil von IgE-Antikörpern,
die nur in einer Konzentration von 0,02 bis 0,05 μg/ml im Serum
auftreten.
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Für die differenzierte
Diagnostik vieler Erkrankungen ist es wichtig, den Nachweis für Antikörper einer oder
mehrerer ganz bestimmter Immunglobulinklassen, die für ein bestimmtes
Antigen spezifisch sind, zu führen.
Nur mittels eines klassenspezifischen Antikörper-Nachweises, bzw. durch
das Ausschließen
der Anwesenheit bestimmter Immunglobulinklassen (z.B. Detektion
von IgG- und IgA-Antikörpern,
aber keine Detektion von IgM-Antikörpern) kann eine befriedigende
Diagnose bei viralen, bakteriellen und parasitären Infektionen sichergestellt
werden. Dies ist besonders wichtig zur Unterscheidung frischer bzw.
akuter und weiter zurückliegender
Infektionen sowie zur klinischen Kontrolle des Verlaufs einer Infektion.
Der klassenspezifische Nachweis von Antikörpern ist insbesondere wichtig
bei HIV-, Hepatitis A-, Hepatitis B-, Toxoplasmose-, Rubella- und Chlamydia-Infektionen.
Ebenso ist der klassenspezifische Nachweis von für ein bestimmtes Antigen spezifischen
Antikörpern
bei der Bestimmung des Titers schützender Antikörper und
zur Überprüfung des
Impferfolges notwendig.
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Im
Stand der Technik werden verschiedene Methoden zum Nachweis von
für ein
Antigen spezifischen Antikörpern
einer bestimmten Klasse beschrieben. So wird der Nachweis von antigenspezifischen
Antikörpern einer
bestimmten Klasse in einer Probe häufig dadurch geführt, daß die spezifischen
Antikörper
an eine mit dem spezifischen Antigen beschichtete Festphase gebunden
werden. Der Nachweis der für
das Antigen spezifischen, nun an die Festphase gebundenen Immunglobuline
(Ig) erfolgt durch die Bindung von Antikörper, die spezifisch gegen
humanes Ig einer bestimmten Klasse gerichtet sind, an die nachzuweisenden
Ig-Moleküle. Die
gegen humanes Ig gerichteten Antikörper sind mit einer Markierung
versehen, über
die die Detektion stattfindet. Eine solche Testführung ist aber nur möglich, wenn
vor der Reaktion mit den klassenspezifischen, gegen humanes Ig gerichteten
markierten Antikörpern
durch Waschung alles unspezifische, nicht gebundene Ig entfernt
wird. So sind z.B. beim Nachweis spezifischer IgG-Moleküle in der
Probe größere Mengen
(4-20 mg/ml) unspezifischer IgGs enthalten, die probenspezifisch
unterschiedlich absorbierend sein können und unspezifisch an der
Festphase binden. Bei Verwendung eines Nachweisantikörpers gegen
IgGs werden diese unspezifisch gebundenen Immunglobuline ebenfalls
erkannt und gebunden. Dies führt
zu erhöhten
Hintergrundssignalen und reduzierter Sensitivität.
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Eine
Möglichkeit
zur Verringerung dieser Hintergrundsignale besteht in der Modifikation
der Festphase, um die unspezifischen Bindungen der Immunglobuline
zu vermeiden und in der Verwendung spezieller Pufferzusätze, die
ebenfalls die Bindung der Immunglobuline an die Festphase vermeiden
soll (Beispiele: HydroGel TM Festphase (Perkin
Elmer), Fast Tm Slides (Schleicher & Schüll), Detergentien,
chaotrope Salze). Die Modifikationen der Festphase sind aufwändig und
teuer. Des Weiteren hat es sich her ausgestellt, daß Pufferzusätze die
Reaktivität
einiger Antikörper
senken können
und damit die Signale reduziert werden. Die durch unspezifisch gebundene
Immunglobuline ausgelösten
Hintergrundsignale bewirken eine Erhöhung des Nullwerts, so dass
besonders bei miniaturisierten Testsystemen wie Immunoassays im
Arrayformat, die eine Vielzahl von spezifischen Tests mit teilweise
unterschiedlichen Testformaten in einem Reaktionsgefäß beinhalten, der
Nachweis spezifischer Antikörper
einer bestimmten Immunglobulinklasse erschwert ist. So kann beispielsweise
ein Zusatz eines bestimmten Detergenzes die unspezifische Bindung
von Antikörpern
unterdrücken, dasselbe
Detergenz aber in einem anderen Test auf demselben Array-System
keine oder sogar eine gegenteilige Wirkung besitzen.
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In
EP0222146B1 wird
als weitere Möglichkeit
zur Reduktion von Hintergrundsignalen der Einsatz des Gerinnungsfaktor
C1q, eine Untereinheit der ersten Komplementkomponente, in Immunassays
offenbart. Das an einen Träger
gebundene Protein C1q wird hierbei zur selektiven in vivo Entfernung
von zirkulierenden Immunkomplexen aus dem Blut mittels extrakorporaler
Immunadsorption eingesetzt, wobei die an das Protein C1q gebundenen
Immunkomplexe aus den Körperflüssigkeiten
durch Abtrennung der festen Phase separiert werden. In
US5698449A1 wird ein Fragment
von C1q zur selektiven Entfernung von Immunkomplexen aus dem Blut,
sowie der Nachweis und die Quantifizierung der Immunkomplexe offenbart.
Des Weiteren beschreibt
US4062935A1 die
Zugabe von Rheumafaktoren oder C1q zur Probe und die Bindung und
Quantifizierung der entstandenen Immunkomplexe. Der hier beschriebene
Stand der Technik zeigt jedoch keine Anwendung für Immunassays im Arrayformat.
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Eine
Besonderheit bei Immunassays mittels des Arrayformat ist die Festphase.
In solchen Verfahren besteht die Festphase bevorzugt aus begrenzten
Testflächen,
die definierte, diskrete Bereiche der Festphase umfassen und vorzugsweise
durch inerte Bereiche von weiteren Testflächen räumlich getrennt sind. Diese,
als Spots definierten begrenzten Testflächen haben bevorzugt einen
Durchmesser von 10 μm
bis 1 cm und besonders bevorzugt einen Durchmesser von 100-200μm. Bevorzugt
sind Festphasen mit mehreren Testflächen, die auch als Array-Systeme
bezeichnet werden. Solche Array-Systeme
sind z.B. bei Ekins und Chu (Clin. Chem. 37 (1995), 1955-1967) und
in den US-Patenten 5,432099, 5,516,635 und 5,126,276 beschrieben.
Array-Systeme haben den Vorteil, dass mehrere Analytbestimmungen
gleichzeitig aus einer Probe durchgeführt werden können. Es
besteht somit die Möglichkeit
eine Vielzahl von Bindepartnern wie z.B. Antigen-spezifischer Antikörper auf
das Testfeld aufzubringen. Die Festphase dieser Array-Systeme kann
bevorzugt, wie in
EP0939319 (Hornauer
et al.) offenbart, mit Streptavidin oder Avidin beschichtet sein.
An alle diese Festphasen können
Probenbestandteile, insbesondere unspezifische IgGs binden. In diesem
Fall ist es nicht oder nur unter einem sehr großen Aufwand möglich einen
universellen Pufferzusatz zur Reduktion der Hintergrundsignale zu
benutzen, da jeder einzelne Bindepartner jeweils einen ganz bestimmten
Pufferzusatz benötigt.
Pufferzusätze,
die bei einem Bindepartner positive Einflüsse ausüben, können bei anderen Bindepartnern
sogar negative Einflüsse ausüben. Auch
eine Modifikation der Festphase ist bei einer Vielzahl unterschiedlicher
Bindepartner schwer möglich.
Die Optimierung des Nullwerts bei Kombination mehrerer bis vieler
verschiedener Tests auf einer Array-Festphase ist daher mit den
oben genannten Methoden mit praktikablem Aufwand nicht möglich.
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Aufgabe
war es daher ein Verfahren zur Durchführung eines Immunassays zum
Nachweis antigenspezifischer Antikörper im Arrayformat zu entwickeln,
bei dem die Nachteile des Standes der Technik weitgehend vermieden
werden können
und insbesondere die Hintergrundsignale durch unspezifisch gebundene
Immnuglobuline reduziert werden.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
zur Bestimmung von Antigen-spezifischen Antikörpern einer bestimmten Immunglobulinklasse
in einer Probe mittels eines Immunassays im Arrayformat, bei dem
auf einem Träger
auf verschiedenen diskreten Bereichen verschiedene Bindepartner
Bnx gebunden sind, wobei Bnx jeweils
die verschiedenen Antigene enthalten, die mit den nachzuweisenden
Antikörpern
spezifisch bindefähig
sind, durch Inkubation des Trägers
mit der Probe und einem Bin departner B2, der
eine Markierung trägt
und anschließenden
Nachweis der Markierung auf den jeweiligen diskreten Bereichen,
wobei B2 Antigen-spezifisch gebundene Antikörper einer
bestimmten Immunglobulinklasse spezifisch bindet.
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Es
hat sich überraschenderweise
gezeigt, dass der erfindungsgemäße Einsatz
von B2 eine hohe Sensitivität für Antigen-spezifische
Antikörper
einer bestimmten Immunglobulinklasse im verwendeten Spot des Immunassays
im Arrayformat bietet. Durch den erfindungsgemäßen Einsatz von B2 werden überwiegend
Antigen-spezifisch gebundene Antikörper einer bestimmten Immunglobulinklasse
spezifisch gebunden. B2 erkennt hierbei
bevorzugt die dichter auf dem Spot gebundenen Antigen-spezifischen
Antikörper
des Immunassays im Arrayformat, andererseits werden unspezifisch
auf der Festphase gebundene Immunglobuline nicht oder vernachlässigbar
erkannt.
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Das
erfindungsmäße Verfahren
umfaßt
die Schritte:
- – Bereitstellen eines Array-Testträgers, der
auf verschiedenen diskreten Bereichen beschichtete Testfelder besitzt,
die jeweils die verschiedenen Antigene Bnx enthalten,
die mit den nachzuweisenden Antikörpern spezifisch bindefähig sind,
- – Inkubation
des Testfeldes mit der Probe, die den nachzuweisenden Analyten,
bevorzugt einen Antigen-spezifischen Antikörper enthält,
- – Entfernung überschüssiger Immunglobuline,
- – Inkubation
mit dem Bindepartner B2, der eine Markierung
trägt und
nur Antigen-spezifisch gebundene Antikörper einer bestimmten Immunglobulinklasse
spezifisch bindet,
- – Nachweis
des an den nachzuweisenden Analyten gebundenen Bindepartner B2.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung eines Bindepartners
B2, der eine Markierung trägt und Antigen-spezifisch
gebundene Antikörper
einer bestimmten Immunglobulinklasse spezifisch bindet, in einem
Immunassay zum Nachweis von Antigen-spezifischen Antikörpern im
Arrayformat zur Reduktion des Nullwerts.
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Bevorzugt
werden Antikörper
als Bindepartner B2 im erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet, die Antigen-spezifisch gebundene Antikörper einer
bestimmten Immunglobulinklasse spezifisch binden. Der Antikörper enthält einen,
bevorzugt mehrere Bindungsstellen (auch Paratope, Antigendeterminante
oder combining site genannt) für
den zu bestimmenden Antigen-spezifisch Antikörper, d.h. eine immunologisch
spezifisch mit dem zu bestimmenden IgG-Antikörper reagierende Struktur.
Dabei bindet B2 bevorzugt aggregierte und/oder
oligomerisierte spezifisch gebundene Antikörper einer bestimmten Immunglobulinklasse,
die in einer hohen Dichte auf dem Spot des Immunassays im Arrayformat
vorliegen. Die unspezifisch an der Festphase gebundenen Antikörper, die
weitgehend singulär
vorliegen und locker verteilt sind, werden von B2 nicht
oder vernachlässigbar
erkannt.
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Der
Einsatz Immunkomplex-spezifischer Antikörper zum Nachweis von Immunglobulinen
ist im Stand der Technik bereits vielfach beschrieben worden. Immunkomplexspezifische
Antikörper
sind Rheumafaktor-ähnliche
Antikörper,
die bevorzugt aggregierte oder oligomerisierte Immunglobuline, jedoch
nicht singuläre Immunglobuline
binden.
EP1098198 (Berti
et al.) betrifft eine Methode zur qualitativen und quantitativen
Bestimmung humaner IgG-Antikörper
in Enzym-Immunassays. Hierbei wird ein monoklonaler Antikörper eingesetzt,
der spezifisch humane IgG-Antikörper
bindet, die an ihr spezifisches Antigen gebunden sind. Bei Bindung
des Antigens an den spezifischen Antikörper entstehen neue Epitope
oder Bindungsstellen (sog. „Neo-Epitope"). Im hier beschriebenen
Verfahren wird jedoch darauf hingewiesen, dass die selektive Bindung an
das IgG-Molekül
mit Signaleinbußen
einhergeht. Es wird des Weiteren keine Anwendung für automatische Systeme
gezeigt, wie sie insbesondere für
Immunassays in Arrayformat benötigt
wird. Eine Reduktion des Hintergrundsignals durch unspezifisch an
die Festphase gebundene Antikörper
ist in dieser Methode nicht beschrieben worden.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
werden für
B2 bevorzugt Antikörper mit niedriger Affinität für die Bindung
der Antigen-spezifischen Antikörper
eingesetzt. Unter der Affinität
des Antikörpers
für das
Epitop wird die Stärke
aller nicht-kovalenten Interaktionen zwischen der einzelnen Antigen-Bindungsstelle
auf einem Antikörper
und dem einzelnem Epitop definiert. Antikörper mit niedriger Affinität binden
schwach und dissoziieren rasch, während hochaffine Antikörper stärker binden
und länger
gebunden bleiben. Die Affinität
an einer Bindungsstelle reflektiert nicht immer die wirkliche Stärke einer
Antigen-Antikörper
Interaktion, wie z.B. bei komplexen Antigenen mit vielen sich wiederholenden
antigenen Determinanten und komplementären Antikörpern mit mehreren Bindungsstellen.
Die Interaktion von Antigen und einer Antigen-Bindungsstelle eines
Antikörpers (oder
Epitopen) an einer Stelle steigert die Wahrscheinlichkeit zur Reaktion
an einer zweiten Antigen-Bindungsstelle desselben Antikörpers, dadurch
kann eine Vernetzung der Interaktionspartner entstehen. Die Stärke von
solchen mehrfachen Interaktionen zwischen multivalentem Antikörper und
Antigen wird als Avidität
bezeichnet. Dabei kompensiert eine hohe Avidität eine niedrige Affinität wie z.B.
beim pentameren Immunglobulin IgM. Im erfindungsgemäßen Verfahren
wird bevorzugt ein Antikörper
mit niedriger Affinität
für die
Antigen-spezifischen Antikörper
eingesetzt, der mehrere d.h. mindestens zwei, bevorzugt mindestens
vier und besonders bevorzugt 10 und mehr Paratope besitzt wie z.B.
das Immunglobulin IgM oder IgG Immunglobuline, die untereinander
vernetzt sind. Ein Beispiel hierfür sind Rheumafaktoren, die
zumeist aus IgM-Molekülen, seltener auch
IgG-, IgA- und IgE-Molekülen
bestehen können.
Rheumafaktoren reagieren mit dem Fc-Teil von Antikörpern.
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Werden
solche niedrig affinen Antikörper
des Bindeparters B2 benutzt, so erkennt
B2 hierbei nur Antigen-spezifischen Antikörper des
Immunassays im Arrayformat, die dicht auf dem Spot gebunden sind.
Unspezifisch auf der Festphase gebundene Immunglobuline, die locker
und ungleichmäßig verteilt
sind, werden nicht oder vernachlässigbar
erkannt.
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Liegt
der spezifisch gebundene nachzuweisende Antikörper nicht in einer bestimmten
Dichte in Spot vor, da z.B. die Probe sehr verdünnt ist, so besteht die Möglichkeit
für B
2 einen Antikörper einzusetzen, der spezifisch
Antikörper
bindet, die an ihr jeweils spezifisches Antigen gebunden sind. Bei
Bindung eines Antigens an den spezifischen Antikörper entstehen offensichtlich
neue Epitope oder Bindungsstellen (sog. „Neo-Epitope"). Solche Antikörper gegen Antigen-gebunden
Antikörper
sind beispielsweise in
EP1098198 offenbart.
Im erfindungsgemäßen Fall
kann durch die Bindung von B
2 an den Antigen-spezifisch
gebundene Antikörper
ein Neo-Epitop aufgedeckt werden. Die neo-Epitop-spezifischen Bindungen
entstehen nicht bei den unspezifisch an die Festphase gebundenen
Antikörpern,
sondern nur bei Antigen-spezifischen Antikörpern, die auf dem Spot des
Immunassays im Arrayformat gebunden sind.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
können
für B2 bevorzugt auch Antikörper-Fragmente für die Bindung der
Antigen-spezifischen Antikörper
eingesetzt werden. Die Fragmentierung der Antikörper ist dem Fachmann bekannt
und erfolgt nach konventionellen Techniken. Die Selektion dieser
Antikörper-Fragmente
nach ihrem Nutzwert findet auf die gleiche Art und Weise statt wie
es für
vollständige
Antikörper
beschrieben ist. Antikörper-Fragmente
beinhalten proteolytisch gespaltene oder rekombinant-hergestellte
Anteile eines Antikörper-Moleküls, die
in der Lage sind mit einem bestimmten Protein selektiv zu reagieren.
Beispiele für
proteolytisch gespaltene und/oder rekombinanthergestellte Fragmente
beinhalten Fab, F(ab')2,
Fab', Fv und Einzelstrang-Antikörper (scFv),
die eine V[L] und/oder V[H] Domäne
mit einem Peptid-Linker enthalten. Die scFv's können
kovalent oder nicht-kovalent verbunden sein, so dass ein Antikörper mit
zwei oder mehr Bindungsstellen entsteht. Die Erfindung beinhaltet
weiter polyklonale, monoklonale oder andere aufgereingte Aufbereitungen
von Antikörpern
und rekombinant hergestellte Antikörper.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
wird für
B2 bevorzugt der monoklonale humane Antikörper <H-Agg.-IgG> M3.022.5-IgM-Dig eingesetzt.
Dieser Antikörper
der Immunklasse IgM hat die Eigenschaften der allgemeinen Klasse
rheumatoider Antikörper,
d.h. er bindet stark bevorzugt die Antigen-spezifisch gebundenen
Antikörper
der Immunglobulinklasse IgG, da er nur die dicht gepackten Antigen-spezifischen
Antikörpern
auf dem Spot des Immunassays im Arrayformat erkennt. Die Besonderheit
des Antikörpers <H-Agg.-IgG> M3.022.5-IgM-Dig ist,
dass er unspezifisch auf der Festphase des Arrays gebundene, Nullwert
verursachende Immunglobuline, die nicht spezifisch für das Antigen
sind, nicht oder nur vernachlässigbar
erkennt. Durch die Verwendung des <H-Agg.-IgG> M3.022.5-IgM-Dig wird
das Hintergrundsignal auf dem Array wesentlich gesenkt und von Probe
zu Probe gleichmäßig hoch
gestaltet.
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Des
Weiteren können
für B2 auch monoklonale Antikörper (MAK) der Immunglobulinklasse
IgM oder IgG, die aus Maus, Schaf oder anderen Spezies abstammen,
verwendet werden. Diese sind dem Fachmann bekannt. Auch der Einsatz
polyklonaler Antikörper
(PAK) aus verschiedenen Spezies ist möglich, Voraussetzung ist jedoch
immer, dass nur die Antigen-spezifisch gebundenen Antikörper erkannt,
die unspezifisch auf der Festphase gebundenen Antikörper nicht
erkannt werden.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist daher ein Verfahren zur Reduktion
des Nullwerts in einem Immunoassay im Arrayformat, dadurch gekennzeichnet,
dass als B2 ein Bindepartner verwendet wird,
der Antigen-spezifisch gebundene Antikörper einer bestimmten Immunglobulinklasse
spezifisch bindet.
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Durch
den universellen Einsatz des Antikörpers B2 ist
es möglich
mehrere bis viele verschiedener Tests auf einer Array-Festphase
zu kombinieren. Ein großer
Vorteil ist hierbei, daß nur
eine einfache und universelle Pufferzusammensetzung benötigt wird.
Im erfindungsgemäßem Beispiel
2 wurden 2 Tests im indirekten Testformat mit einem hochsensitiven
Sandwichassay TSH-Test kombiniert. TSH (Thyroidea-stimulatinghormone)
ist ein Hormon, das an der Steuerung der Schilddrüsenfunktion
beteiligt ist. Beim Nachweis von TSH im Sandwichformat wird dabei
ein gegen dieses Antigen gerichteter markierter Antikörper verwendet.
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Der
TSH-Test stellt höchste
Anforderungen an die Sensitivität,
dritt-Generationstests können
Konzentrationen bis zu 10-14 M nachweisen. Diese hohe Sensitivität wird maßgeblich
durch das Hintergrundsignal beeinflußt, daß möglichst niedrig, vorzugsweise
bei null sein soll. Bei erhöhten
Hintergrundsignalen sind niedrige Konzentrationen nicht mehr vom
Hintergrund zu unterscheiden, so daß die Sensitivität verloren
geht. Deshalb ist der TSH-Test eine ideale Meßgröße zur zu Optimierung der Nullwerte.
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Im
Testverlauf werden für
den Bindepartner B2 Antikörper gegen
IgG eingesetzt wie z.B. der monoklonale Antikörper <H-IgG PAN>M-R10Z8E9-IgG-Dig. Mit diesem Antikörper wurden
sowohl im TSH-Test als auch auf den Kontrollstellen des Polystyrolträgers, wo
keine Spots aufgebracht sind, hohe Hintergrundsignale gemessen.
Auch in den beiden indirekten Testformaten Jo-1 und Scl70 erzeugen
die Negativkontrolle und die negative Störprobe mit diesem Antikörper noch
hohe Hintergrundsignale.
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Der
Antikörper <H-IgG PAN>M-R10Z8E9-IgG-Dig ist
ein Beispiel für
einen handelsüblichen
anti-human IgG Antikörper,
der von verschiedenen Firmen erworben werden kann. Beispielsweise
erkennt der MAK R10Z8E9 von der University of Birmingham alle Subklassen
des anti humanen IgG. Weiterhin ist Mak <h-IgG>, der
spezifisch gegen alle Subklassen aus Maus gerichtet ist, bei Pierce,
Bestell Nr. 37300ZZ erhältlich, Mak<h-IgG> der die Subklassen
IgG 1, 2, und 3 aus Maus erkennt, ist bei Calbiochem, Bestell Nr.
411128 erwerbbar.
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Überraschenderweise
wurde festgestellt, dass durch die Verwendung von Bindepartner B2 beispielsweise des erfindungsgemäßen Antikörpers <H-Agg.-IgG> M3.022.5-IgM-Dig gegen aggregiertes
IgG es möglich
war, die unspezifischen Bindungen so weit zu senken, dass die Hintergrundsignale
sowohl auf dem hochsensitiven TSH-Sandwichassay als auch in den indirekten
Testformaten zufriedenstellend reduziert waren. Auch bei den Kontrollen „Background
global", der Negativkontrolle
und der negative Störprobe
waren mit diesem Bindepartner B2 die Hintergrundsignale
deutlich reduziert bzw. nicht mehr vorhanden.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
wird eine Vielzahl von Bindepartnern (B
nx)
auf dem Immunassay im Arrayformat aufgebracht, wobei B
nx jeweils
die verschiedenen Antigene enthalten, die mit den nachzuweisenden
Antikörpern
spezifisch bindefähig
sind. Diese Verfahren wird auch indirektes Testformat oder „Antigen-down" Format genannt.
Im erfindungsgemäßen Verfahren
besteht der Array bevorzugt aus einem Träger aus Metall, Glas, einem
Kunststoff oder Polystyrol. Im erfindungsgemäßen Verfahren werden bevorzugt
Polystyrol-Träger
verwendet, diese sind dem Fachmann bekannt und sind z.B. in
EP0939319 (Hornauer et al.)
beschrieben.
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Die
Bindepartner sind auf diskreten Bereichen des Trägers immobilisiert, die als
räumlich
voneinander getrennte Testfelder definert sind. Bevorzugt können Testfelder
aus einem oder mehreren Spots mit demselben Bindepartner B
nx auf dem Träger enthalten sein, beispielsweise
können
Linien, die aus mehreren gleichen Spots bestehen, gebildet werden.
Methoden zur Immobilisierung der Bindepartner B
nx sind
dem Fachmann geläufig
und beispielsweise in
EP0939319 (Hornauer
et al.) offenbart. Die hier beschriebene Methode betrifft ein Verfahren
zur Bereitstellung räumlich
scharf begrenzter Testflächen
für Bindungsassays.
Für eine
zuverlässige qualitative
und quantitative Bestimmung eines Analyten, ist es notwendig, die
Testflächen
der Bindungsassays reproduzierbar und mit genau definierten Mengen
an Rezeptormolekülen
herstellen zu können.
EP0939319 (Hornauer et al.)
beschreibt, dass durch das Aufbringen von mehrlagigen Beschichtungen
es möglich
ist, räumlich
scharf begrenzte Testflächen
für den
Bindungsassay zu erhalten. Die Beschichtungen umfassen das Aufbringen
einer Vorbeschichtung auf ein Reagenzfeld des festen Trägers, das
Waschen des vorbeschichteten Trägers,
sowie das Aufbringen einer zweiten Beschichtung, umfassend Rezeptormoleküle, die
mit der Vorbeschichtung bindefähig
sind. Bevorzugt umfasst die Vorbeschichtung einen ersten Partner
eines hochaffinen Bindepaares, wie z.B. Streptavidin, Avidin oder
Biotin sowie Analoga, Derivate und Konjugate der vorstehenden Substanzen,
oder Antikörper
wie z.B. Anti-Maus-Antikörper.
Es können
aber auch Moleküle
als Vorbeschichtung aufgebracht werden, die für eine kovalente Bindung mit
der zweiten Beschichtung vorgesehen sind, etwa Moleküle, die
eine Amin-, eine Sulfid- oder eine Si lylgruppe enthalten. Des Weiteren
konnte in
EP0939319 (Hornauer
et al.) gezeigt werden, dass durch das Waschen des vorbeschichteten
Trägers
mit einem Puffer mit geringer Ionenstärke reproduzierbare, gleichförmige Testspots
erhalten werden können.
Auf die gewaschene Vorbeschichtung wird dann eine zweite Beschichtung
aufgebracht, umfassend Rezeptormoleküle, die mit der Vorbeschichtung
bindefähig
sind, und zwar in Form von räumlich
begrenzten Flächen
auf dem Reagenzfeld. Die Rezeptormoleküle enthalten bevorzugt den
zweiten Partner des Bindepaares, der eine hochaffine Wechselwirkung,
z.B. eine immunlogische Reaktion, eine Streptavidin/Avidin-Wechselwirkung oder ähnliches
oder auch eine kovalente Bindung mit dem als Vorbeschichtung aufgebrachten
ersten Partner des Bindepaares eingehen kann. So kann beispielsweise
als Vorbeschichtung Streptavidin oder Avidin aufgebracht werden
und das Rezeptormolekül
enthält
einen Biotinanteil.
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In
dem vorliegenden, erfindungsgemäßen Verfahren
wird die Summe aller Bindepartner bzw. der nachzuweisenden Antigene
der gesamten Testfelder wird als Bnx (Bnx = Bn1 + Bn2 + Bn3, ... usw.)
definiert. Jedes Testfeld enthält
somit eine bestimmte Sorte Bnx, z.B. enthält das Testfeld
1 den Bindepartner bzw. das Antigen Bn1,
das Testfeld 2 den Bindepartner bzw. das Antigen Bn2,
das Testfeld 3 den Bindepartner bzw. das Antigen Bn3 usw..
In dem jeweiligen Testfeld liegt somit keine Mischung verschiedener
Antigene Bnx, sondern nur eine spezifische
Sorte eines Bindepartners vor. Der spezifische Bindepartner kann
in mehreren Testfeldern z.B. in einer Reihe enthalten sein, so dass
mehrere identische Spots vorliegen können. Falls erwünscht besteht
jedoch auch die Möglichkeit
gemischte Spots anzuwenden, d.h. das in einem Testfeld verschiedene
Antigene enthalten sind. Das erfindungsgemäße Verfahren bietet somit ein
universelles Nachweisverfahren, da Antigen-spezifische-Antikörper, die
mit einer Vielzahl von Bindepartnern (Bnx)
spezifisch bindefähig
sind, mit nur einem Bindepartner B2 nachgewiesen
werden können.
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Im
erfindungsgemäßen Beispiel
werden beispielsweise Autoantikörper
gegen die antinukleäre
Antigene Jo-1 und Scl70 nachgeweisen. Der Antikörper gegen Jo-1 richten sich
gegen das Enzym histidyl-tRNA Synthease, während Scl70 ist ein Marker
für Sklerodermie
ist.
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Antinukleäre Antikörper (ANA)
sind Autoantikörper,
die gegen verschiedene Zellbestandteile gerichtet sind, wie z.B.
der sog. LE-Faktor bei Lupus erythematodes visceralis. Die Spezifität dieser
antinukleären
Faktoren (ANF) ist sehr heterogen, bisher wurden über 30 mit
ANF reagierende Antigene bekannt. Diese sind dem Fachmann geläufig und
sind z.B. im Biotest -Lexikon der Immunologie- auf Seite 145 beschrieben.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
können
auch Autoantikörper,
d.h. die typischen Autoimmun-Antikörper, aber auch anti-Schilddrüsen-Antigene,
anti-Inselzell-Antigene usw. nachgewiesen werden. Das Verfahren
bietet des Weiteren auch die Möglichkeit
Antikörper
gegen bestimmte Erreger wie Toxoplasmose-, Rubella- und Chlamydia-Infektionen zu erfassen.
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Der
Nachweis des Bindepartners B
2 im erfindungsgemäßen Verfahren
erfolgt über
dem Fachmann bekannten Methoden. Hierbei wird an den Bindepartner
B
2 eine die Markierung gebunden. Alle dem
Fachmann geläufigen
Markierungen können
Verwendung finden, die eine ortsspezifische Markierung der Spots
erlauben. Bevorzugt wird als Markierung eine direkt nachweisbare
Substanz, beispielsweise eine chemilumineszierende, fluoreszierende
oder radioaktive Substanz oder ein Metallsol-, Latex- oder Goldpartikel
eingesetzt. Die Verfahren zur Markierung des Bindeparners B
2 sind dem Fachmann geläufig und bedürfen hier
keiner weiteren Erklärung.
Der Nachweis der Markierung erfolgt in an sich bekannter Weise direkt
durch Messung der chemilumineszierenden, fluoreszierenden oder radioaktiven
Substanz oder des Metallsol-, Latex- oder Goldpartikels und ist in
US0017616 (Karl et al.,),
0304202 B1,
EP0736176
B1 ,
EP0608370
B1 (Ekins et al.,),
EP0939319 (Hornauer
et al.) beschrieben.
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Der
Nachweis der Markierung kann auch auf indirekte Weise erfolgen.
Dabei bindet ein weiterer Bindepartner, der selbst wiederum mit
einer signalerzeugenden Gruppe gekoppelt ist, spezifisch an eine
Markierung von B2, bespielsweise ein Hapten
wie Digoxigenin. Der Nachweis der signalerzeugenden Gruppe, beispielsweise
eine chemilumi neszierende, fluoreszierende oder radioaktive Substanz
oder ein Enzym oder Goldpartikel, erfolgt nach dem Fachmann geläufigen Methoden.
Als weiterer Bindepartner kann beispielsweise ein Antikörper oder
ein Antikörperfragment
eingesetzt werden, der spezifisch an die Markierung von B2 bindet, beispielsweise ein Antikörper, der
gegen Digoxigenin oder gegen das Hapten gerichtet ist.
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Der
Bindepartner Bnx ist in dem erfindungsgemäßen Verfahren
an eine Festphase gebunden. Dabei kann Bnx direkt
an der Festphase gebunden sein. Die direkte Bindung von Bnx an die Festphase erfolgt nach dem Fachmann
bekannten Methoden. Die Bindung von Bnx an
die Festphase kann auch indirekt über ein spezifisches Bindungssystem
erfolgen. In diesem Fall ist Bnx ein Konjugat,
das das Antigen und einen Reaktionspartner eines spezifischen Bindungssystems
enthält.
Unter einem spezifischen Bindungssystem werden hier zwei Partner
verstanden, die spezifisch miteinander reagieren können. Das
Bindungsvermögen
kann dabei auf einer immunologischen Reaktion oder auf einer anderen
spezifischen Reaktion beruhen. Solche Reaktionspartner und deren
Verwendung in Immunassays zur Beschichtung von Testträgern mit
spezifischen Antigenen oder Antikörpern sind dem Fachmann bekannt.
Bevorzugt wird als spezifisches Bindungssystem eine Kombination
von Biotin und Avidin oder Biotin und Streptavidin verwendet. Weitere
bevorzugte Kombinationen sind Biotin und Antibiotin, Hapten und
Anti-Hapten, Fc-Fragment eines Antikörpers und Antikörper gegen
dieses Fc-Fragment oder Kohlenhydrat und Lectin. Einer der Reaktionspartner
dieses spezifisch bindefähigen
Paares ist dann Teil des Konjugates, das den Bindepartner Bnx bildet. Der andere Reaktionspartner des
spezifischen Bindungssystems ist an den Träger gebunden. Die Bindung des
anderen Reaktionspartners des spezifischen Bindungssystems an ein
Trägermaterial
kann nach den üblichen,
dem Fachmann bekannten Methoden vorgenommen werden. Hierbei ist
sowohl eine kovalente als auch eine adsorptive Bindung geeignet.
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Als
Proben können
alle dem Fachmann bekannten biologischen Flüssigkeiten verwendet werden.
Bevorzugt werden als Probe Körperflüssigkeiten
wie Vollblut, Blutserum, Blutplasma, Urin, Speichel, Liquor etc. eingesetzt.
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In
den Testansätzen
können
neben der Probe, der Festphase und den aufgeführten Rezeptoren weitere, je
nach Anwendung benötigte
Zusätze
wie Puffer, Salze, Detergenzien, Proteinzusätze wie beispielsweise RSA
vorhanden sein. Die notwendigen Zusätze sind dem Fachmann bekannt
oder können
von ihm auf einfache Weise herausgefunden werden.
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Weiterhin
umfasst die Erfindung einen Testkit zur Bestimmung von Antigenspezifischen
Antikörpern einer
bestimmten Immunglobulinklasse in einer Probe mittels eines Immunassays
im Arrayformat, enthaltend einen Träger auf dem auf verschiedenen
diskreten Bereichen verschiedene Bindepartner Bnx gebunden
sind, Nachweisreagenzen in getrennten Behältern, sowie den Bindepartner
B2, der eine Markierung trägt und Antigen-spezifisch
gebundene Antikörper
einer bestimmten Immunglobulinklasse spezifisch bindet. Des Weiteren umfasst
der Testkit Kontrollen und Standards, sowie Reagenzien in einer
und/oder mehreren Lösungen
mit den üblichen,
dem Fachmann geläufigen
Testzusätzen
wie Puffer, Salze, Detergenzien etc..
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Die
Erfindung wird durch folgende Beispiele weiter erläutert.
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Beispiel 1
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Herstellung monoklonaler
Maus-IgM-Antikörper
mit Rheumafaktor-artiger Spezifität
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Immunogen: H-IgG-Polymer
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10
mg humanes IgG1 (Firma Sigma) werden in 0.6 ml 25 mM Bicarbonatpuffer
pH 9.5 gelöst.
Nach Zusatz von 3.5 μl
12.5%iger Glutardialdehydlösung
wird 2 Stunden bei Raumtemperatur inkubiert. Anschließend wird
im Eisbad gekühlt,
mit 50 mM Triethanolamin-Lösung
pH 8.0 auf pH 8.3 eingestellt und 0.15 ml frisch bereitete Natriumborhydrid-Lösung (8
mg Borhydrid/ml Wasser) zugesetzt. Nach 2.5 Stunden bei 0°C wird der Ansatz
16 Stunden bei 4° gegen
10 mM Kaliumphosphatpuffer/0.2 M NaCl, pH 7.5 dialysiert. Das IgG
Polymer enthaltende Dialysat wird in Aliquoten bei –80°C gelagert
bzw. zur Immunisierung und für
Spezifitätstests
in Kulturüberständen von
Hybridomazellen eingesetzt.
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Ausgehend
von humanem IgG3 (Firma Sigma) wird in analoger Weise H-IGG3-Polymer erzeugt.
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Immunisierung
von Mäusen
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12
Wochen alte, weibliche Balb/c-Mäuse
werden mit 100 μg
H-IgG1 bzw. IgG3-Polymer
zusammen mit dem Adjuvans CFA (Komplettes Freund'sches Adjuvans) intraperitoneal erstimmunisiert.
Nach 8 Tagen folgt eine weitere Immunisierung mit 100 μg des jeweiligen
IgG-Polymers in CFA. 13 Tage nach der Erstimunisierung werden 200 μg des jeweiligen
Polymers intraperitoneal ohne Adjuvans verabreicht, 14 Tage und
15 Tage nach der Erstimmmunisierung je 100μg intraperitoneal und intravenös. Nach
16 Tagen erfolgte die Fusion.
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Herstellung der Hybridomaklone
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Fusion und Klonierung
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Die
Fusion von Milzzellen einer immunisierten Maus mit Myelomzellen
erfolgt in Anlehnung an Galfré, Methods
in Enzymology 73, 1981, 3. Dabei werden ca. 1 × 108 Milzzellen
der immunisierten Maus mit 2 × 107 Myelomzellen (P3X63-Ag8-653, ATCC CRL1580)
gemischt und abzentrifugiert (10 min bei 300 g und 4°C). Die Zellen
werden dann einmal mit RPMI-1640-Medium ohne fötalem Kälberserum (FKS) gewaschen und
bei 400 g in einem 50 ml Spitzröhrchen
erneut abzentrifugiert. 1 ml PEG (Poly ethylenglykol) (Molekulargewicht
4000, Merck, Darmstadt) dazugegeben, und durch Pipettieren gemischt.
Nach 1 min im Wasserbad bei 37°C
werden 5 ml RPMI 1640 ohne FKS zugetropft, durchmischt, auf 50 ml
mit Medium (RPMI 1640 + 10% FKS) aufgefüllt und anschließend zentrifugiert.
Die sedimentierten Zellen werden in RPMI 1640 Medium mit 10% FKS
aufgenommen und in Hypoxanthin-Azaserin-Selektions-Medium (100 mmol/l
Hypoxanthin, 1 μg/ml
Azaserin in RPMI 1640 + 10% FKS) eingesät. Als Wachstumsfaktor wird
dem Medium Interleukin 6 (100 U/ml) zugegeben. Nach ca. 10 Tagen
werden die Primärkulturen
auf spezifische Antikörpersynthese
getestet. Primärkulturen,
die mit aggregiertem, humanen IgG1 eine positive Reaktion zeigen,
aber mit monomerem IgG keine Kreuzreaktion aufweisen, werden mittels
fluoreszenzaktiviertem Zellsorter in 96er-Zellkulturplatten kloniert.
Hierbei wird dem Medium als Wachstumszusatz Interleukin-6 (100 U/l)
zugegeben.
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Auf
diese Weise wurden folgende Hybridoma-Klone erhalten: Tabelle
1
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Screening-Test für monoklonale
Antikörper
mit Spezifität
für aggregiertes,
humanes IgG
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Streptavidin-beschichtete
MTP werden mit biotinyliertem humanen IgG1 bzw. IgG3 beschichtet.
Danach erfolgt die Inkubation mit dem monoklonalen Antikörper im Zellkulturüberstand.
Anschließend
werden die gebundenen Antikörper
mittels eines anti-Maus-IgM-POD in üblicher Weise durch Umsetzung
mit POD-Substrat nachgewiesen.
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Bestimmung der Subklassen-Spezifität mit Festphasen-gebundenem
humanen IgG
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Um
die Spezifität
der Antikörper
im Kulturüberstand
der Hybridomzellen zu bestimmen, werden mit rekombinantem Streptavidin
beschichtete MTP (Firma MicroCoat, Best.-Nr. 12-K 96 N) mit 1 μg/ml biotinyliertem h-IGG
(= H-IGG-Bi) der Subklasse 1 bzw. 2 bzw. 3 oder 4 in Inkubationspuffer
beschichtet. Da über
Biotin an Festphase gebundenes IgG sich wie aggregiertes, polymeres
IgG verhält,
kann dieser Versuchsansatz zur Bestimmung der Subklasse-Spezifität verwendet
werden. Hierbei werden 100 μl
H-IgG-Bi-Lösung pro
Well 60 min bei Raumtemperatur unter Schütteln inkubiert und anschließend 3 mal
mit 0,9 % NaCl/0,05% Tween 20 gewaschen.
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Im
nächsten
Schritt wird 100 μl
der zu untersuchenden Antikörper-Lösung (Kulturüberstand)
in ein beschichtetes Well gegeben und 1 Stunde bei Raumtemperatur
unter Schütteln
inkubiert. Nach 3-maligem Waschen mit 0,9 % Natriumchlorid/0,05%
Tween 20 wird zum Nachweis von gebundenem Antikörper aus der Probe jeweils
100 μl eines
POD-markierten (Fab')2-Fragments
eines polyklonalen Antikörpers
aus der Ziege gegen Maus-IgM (Firma Dianova, Id.Nr. 115-036-075,
eingesetzte Konzentration 0,16 μg/ml
Inkubationspuffer) zugegeben, 1 Stunde bei Raumtemperatur unter
Schütteln
inkubiert und anschließend
3 × mit
0,9% Natriumchlorid/0,05% Tween® 20
gewaschen.
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Schließlich werden
jeweils 100 μl/Well
ABTS®-Substrat
(Roche Diagnostics GmbH, Kat.-Nr. 1684 302) zugegeben und nach 30
min bei Raumtemperatur die Extinktion bei 405/492 nm in einem MR700
Microplate Reader der Firma Dynatech gemessen.
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Inkubationspuffer:
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- 40 mM Na-Phosphat, pH 7.4
- 200 mM Na-Tartrat
- 0.1% Tween20
- 0.2% Rinderserumalbumin
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Bestimmung der Reaktivität/Kreuzreaktion
mit monomerem, humanen IgG1
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Um
die Reaktivität/Kreuzreaktion
mit monomerem, nicht aggregiertem H-IgG1 zu bestimmen wird im oben
beschriebenen Test der zu untersuchende monoklonale Antikörper mit
monomerem, nicht aggregierten IgG1 in steigenden Konzentrationen
bzw. im Überschuß vorinkubiert.
Bleibt das Meßsignal
unverändert
hoch, liegt keine Kreuzreaktion vor, ist das Meßsignal erniedrigt, liegt eine
Kreuzreaktion vor.
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Dazu
werden mit rekombinantem Streptavidin beschichtete Mikrotiterplatten
(MTP) (Firma MicroCoat, Best.-Nr. 12-K 96 N) mit 1 μg/ml biotinyliertem
H-IgG1 (= H-IgG1-Bi)
in Inkubationspuffer beschichtet. Hierbei werden 100 μl der H-IgG1-Bi-Lösung pro Well eingesetzt und
60 min bei Raumtemperatur unter Schütteln inkubiert und anschließend 3 mal
mit 0,9 % NaCl/0,05% Tween 20 gewaschen.
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Der
auf Kreuzreaktion zu prüfende
monoklonale Antikörper
wird mit einer Konzentrationsreihe von bis zu 1 μg/ml monomerem, nicht aggregierten
IgG1 vorinkubiert. Die Vorinkubation erfolgt in unbeschichteten 96er-MTP-Wells
für 1 h
bei Raumtemperatur unter Schütteln.
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Von
dieser Lösung
(Antikörper
+ nicht aggregiertes, monomeres IgG1 im Überschuß) wird im nächsten Schritt
100 μl in
ein beschichtetes Well gegeben und 1 h bei Raumtemperatur unter
Schütteln
inkubiert. Nach 3-maligem Waschen mit 0,9 % Natriumchlorid/0,05%
Tween 20 wird zum Nachweis von gebundenem Antikörper aus der Probe jeweils
100 μl eines
POD-markierten (Fab')2-Fragments
eines polyklonalen An tikörpers
aus der Ziege gegen Maus-IgM (Firma Dianova, Id.Nr. 115-036-075,
eingesetzte Konzentration 0,16 μg/ml
Inkubationspuffer) zugegeben, 1 Stunde bei Raumtemperatur unter
Schütteln
inkubiert und anschließend
3 mal mit 0,9% Natriumchlorid/0,05% Tween® 20
gewaschen.
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Schließlich werden
jeweils 100 μl/Well
ABTS®-Substrat
(Roche Diagnostics GmbH, Kat.-Nr. 1684 302) zugegeben und nach 30
min bei Raumtemperatur die Extinktion bei 405/492 nm in einem MR700
Microplate Reader der Firma Dynatech gemessen.
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Die
im Sinne der Erfindung tauglichen monoklonalen, Rheumafaktor-artig
bindenden Antikörper
erkennen alle humanen IgG-Subklassen und zeigen im Kompetitionstest
weniger als 10% Kreuzreaktion zu monomerem H-IGG. Wird bei der Bestimmung
der Reaktivität
H-IgG1-Polymer eingesetzt, so erniedrigt sich das Mess-Signal stark.
Tabelle 1 weist die wesentlichen Eigenschaften der gefundenen monoklonalen
Antikörper auf.
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Fermentation
von Hybridoma-Klonen zur Isolierung von monoklonalen Antikörpern
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Die
erhaltenen Hybridomzellen werden mit einer Dichte von 1 × 105 Zellen pro ml in RPMI 1640-Medium mit 10%
FKS eingesät
und 7 Tage lang in einem Fermenter (Firma Thermodux, Wertheim/Main,
Modell MCS-104XL, Best.-Nr. 144-050) vermehrt. In dem Kulturüberstand
werden Konzentrationen von durchschnittlich 100 μg monoklonaler Antikörper je
ml erreicht.
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Isolierung von monoklonalem
MAK<H-Agg.-IGG>M-...IgM
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1
l Kulturüberstand
mit > 50 μg/ml des
fermentierten monoklonalen IgM werden bei Raumtemperatur mit 70
g feingemahlenem Polyethylenglycol 6000 (Firma Merck) versetzt.
Das nach 45 Min. ausgefällte
IgM wird durch Zentrifugation abgesetzt und in 50 ml TRIS-Puffer
(20 mM TRIS/0.2 M NaCl/25 mM Glycin/2% Saccharose, pH 8) gelöst. Aus
dieser Lösung
wird das IgM ein zweites Mal mit 6.5% Polyethylenglycol 6000 gefällt und
durch Zentrifugation abgesetzt. Dieser Niederschlag wird in 5 ml
TRIS-Puffer gelöst
und gegen denselben Puffer dialysiert.
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Das
Dialysat wird klar zentrifugiert und über eine Superose 6-Säule (Firma
Amersham Biosciences) mit Bettvolumen 350 ml chromatographiert.
Betriebspuffer ist 75 mM HEPES/0.25 M NaCl/3% Saccharose, pH 7.5.
Die Fraktionen des IgM-Peaks mit Molekulargewicht 900 000 werden
gepoolt und durch Ultrafiltration zu 5 mg/ml konzentriert. Die Lagerung
der IgM-Lösung
erfolgt in Aliquoten bei –80°C.
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Herstellung von biotinyliertem
H-IGG (= H-IgG-Bi)
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5
mg H-IgG der Subklasse 1 bzw. 2 bzw. 3 bzw. 4 (Firma Sigma), gelöst in 2
ml 0.1 M Natriumphosphatpuffer, pH 8.3, werden mit 50 μl einer 2.67
mM Lösung
von Biotinylamino-3,6-dioxaoctanylaminocarbonylheptansäure-N-hydroxysuccinimidester
in Dimethylsulfoxid versetzt und 60 Min. bei 25°C gerührt. Das Verhältnis von
IgG zu aktiviertem Biotin beträgt
1:4. Das entstandene IgG-Bi wird dialysiert bei 4° gegen 20
mM Kaliumphosphatpuffer/0.1 M NaCl/3% Saccharose, pH 7.5. Das dialysierte
IgG-Bi wird in Aliquoten bei –80°C gelagert.
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Herstellung von MAK<H-Agg.-IgG>M-3.022.5-IGM-Digoxigenin
(IgM-Dig)
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5
mg MAK<H-Agg.-IgG>M-3.022.5-IgM werden
mit 0.1 M Natriumphosphatpuffer, pH 8.6 auf 2 ml Gesamtvolumen eingestellt.
Dieser Lösung
wird 50 μl
einer 1.11 mM Lösung
von Digoxigenin-3-O-methyi-carbonyl-ε-aminocapronsäure-N-hydroxysuccinimidester
in Dimethylsulfoxid zugeben und anschließend 60 Min. bei 25°C gerührt. Das
Verhältnis
von IgM zu aktiviertem Digoxigenin beträgt 1:10. Das entstandene IgM-Digoxigenin
wird bei 4°C
gegen 20 mM Kaliumphosphatpuffer/0.1 M NaCl/3% Saccharose, pH 7.5
dialysiert. Das dialysierte IgM-Dig wird in Aliquoten bei -80°C gelagert.
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Beispiel 2
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Auf
einen schwarzeingefärbten
Polystyrolträger
wurde auf einer Testfläche
von ca. 2,5 × 6mm
eine vollflächige
Streptavidin Beschichtung aufgebracht. Auf der Testfläche wurden
Linien gleicher Spots, ungefähr 20
pro Linie, bestehend aus biotinylierten Antigenen im Ink-Jet Verfahren
aufgetragen, der Durchmesser pro Spot beträgt ca.150μm. Anschließend wurde die Probe mit dem
Probenverdünnungspuffer
im Verhältnis
1:10 verdünnt
und 40μl
der verdünnten
Probe von Hand in den jeweiligen Chip pipettiert. Die übrige Assaybearbeitung
fand auf einem Laborbreadboard Wascher-Inkubator statt.
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Folgende
testspezifische Reagenzien wurden verwendet:
| Probenverdünnungspuffer: | 50mM
Tris, pH 7,6; 150mM NaCl; 0,1% Detergenz (Polydocanol);
0,6%
RSA; 0,2% Konservierungsmittel (Oxypyrion und Methylisothiazolon-Hydrochlorid
(MIT)) |
| Waschpuffer: | 10mM
Tris, 0,01% Polydocanol, 0,001% Oxypyrion, 0,001% MIT |
| Proben: | Humanseren,
die positive Proben sind kommerziell erhältlich
bei den negativen
Proben handelt es sich um interne Spender |
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Als
biotinylierte Antigene wurden natives Jo1 und natives Scl70 verwendet.
Der Nachweis der Autoantikörper
gegen diese antinukleäre
Antigene fand im indirekten Testformat statt. Es wurden je100μg/ml des jeweiligen
biotinylierte Antigens in der Spotlösung eingesetzt. Zusätzlich wurde
in diesem Beispiel der TSH-Test zur Überprüfung der erfindungsgemäßen Vorteile
mitgeführt.
Der TSH-Test stellt höchste
Ansprüche and
die Sensitivität
eines Assaysystems und ist damit die ideale Meßgröße für die Optimierung des Nullwertes.
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Beschreibung der Testführung:
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Die
Proben wurden 6 min bei 37°C
inkubiert. Nach dem Absaugen der Probe und dem Waschen des Testfeldes
mit dem Waschpuffer erfolgte die Inkubation mit dem Bindepartner
B2, einem mit Digoxin markierten Antikörper, für 3 min bei 37°C mit einem
anschließendem
Waschschritt. Nach Inkubation mit einem Fluoreszenz-markiertem <Dig> Antikörper für 3 min.
bei 37°C
und anschließendem
Waschen und Trockensaugen des Testfeldes wurden die Signale mittels
CCD-Kamera detektiert. Die Proben wurden für die Messung 1:10 mit dem
Probenverdünnungspuffer
verdünnt.
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Tabelle
2: Testergebnis bei Verwendung des monoklonalen humanen Antikörpers <H-IgG PAN>M-R10Z8E9-IgG-Dig:
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Die
in Tabelle 2 dargestellten Signale wurde bei Verwendung des monoklonale
Antikörpers <H IgG PAN>M-R10Z8R9-IgG-Dig erzielt.
Bei Verwendung dieses Antikörper
wurden extrem hohe Hintergrundsignale sowohl im TSH-Test als auch
auf den Stellen des Polystyrolträgers,
wo keine Spots aufgebracht waren, festgestellt („Background global", rechte Spalte der
Tabelle 2). Auch in den beiden indirekten Testformaten Jo-1 und
Scl70 zeigten die Negativkontrolle und die negative Störprobe mit
diesem Antikörper
noch hohe Hintergrundssignale auf. Aufgrund dieser sehr hohen Hintergrundsignale
ist keine Messung niedriger Konzentrationen an Analyt möglich, da
niedrige Signale schwach positiver Proben im Hintergrundsignal überlagert
werden. Dadurch ist die Sensitivität der Tests mit dem Anti körper <H IgG PAN>M-R10Z8R9-IgG-Dig für eine routinemäßige, Labor-diagnostische
Anwendung nicht ausreichend.
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Tabelle
3: Testergebnis mit dem monoklonalen humanen Antikörper <H-Agg.-IgG>M3.022.5-IgM
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Die
in Tabelle 3 dargestellten Signale wurden bei Verwendung des Antikörpers Maks <H-Agg.-IgG>M3.022.5-IgM erzielt.
In diesem Versuch konnte das Hintergrundsignal wesentlich gesenkt
und von Probe zu Probe gleichmäßig hoch
gestaltet werden, die Sensitivität
erreichte die gewünschten
Grenzen. Auf dem Sandwich-Assay (TSH) und den indirekten Testen
(Jo-1 und Scl70) sind unspezifischen Bindungen bei der Negativkontrolle
und der negative Störprobe
nicht mehr oder vernachlässigbar
nachweisbar. Auch das Hintergrundsignal „Background global" konnten mit diesem
Antikörper
deutlich reduziert werden.