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DE102004052141A1 - Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstruktur - Google Patents

Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstruktur Download PDF

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DE102004052141A1
DE102004052141A1 DE102004052141A DE102004052141A DE102004052141A1 DE 102004052141 A1 DE102004052141 A1 DE 102004052141A1 DE 102004052141 A DE102004052141 A DE 102004052141A DE 102004052141 A DE102004052141 A DE 102004052141A DE 102004052141 A1 DE102004052141 A1 DE 102004052141A1
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    • HELECTRICITY
    • H10SEMICONDUCTOR DEVICES; ELECTRIC SOLID-STATE DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • H10B12/00Dynamic random access memory [DRAM] devices
    • H10B12/01Manufacture or treatment
    • H10B12/02Manufacture or treatment for one transistor one-capacitor [1T-1C] memory cells
    • H10B12/05Making the transistor
    • H10P30/208

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Semiconductor Memories (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstruktur, insbesondere für eine DRAM-Speicherzelle, bei dem im Rahmen des Herstellungsverfahrens ein erhabener Bereich (20) mit mindestens einer Seitenwand (40, 50) hergestellt wird. DOLLAR A Um den erhabenen Bereich möglichst einfach und mit möglichst wenig Prozessschritten für einen nachfolgenden "Aufbau" eines elektrischen Bauelements vorzubereiten, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die mindestens eine Seitenwand (40, 50) mit einer Isolationsschicht (60) versehen wird, auf die Isolationsschicht (60) eine Maskenschicht (100) aufgebracht wird, die Maskenschicht derart strukturiert wird, dass diese von der Oberfläche (30) des erhabenen Bereichs (20) und von einem an die Seitenwand (40, 50) des erhabenen Bereichs (20) angrenzenden Randbereich (200, 210) der Isolationsschicht (60) entfernt wird, in die Oberfläche (30) des erhabenen Bereichs (20) sowie in den Randbereich (200, 210) der Isolationsschicht (60) ein Material implantiert wird, das die Eigenschaften der Oberfläche (30) des erhabenen Bereichs (20) verändert sowie die Ätzrade der Isolationsschicht (60) heraufsetzt, die Maskenschicht (100) entfernt wird und die Isolationsschicht (60) einem ganzflächigen Ätzschritt unterzogen wird.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstruktur, insbesondere für eine DRAM-Speicherzelle, bei dem im Rahmen des Herstellungsverfahrens ein erhabener Bereich mit mindestens einer Seitenwand hergestellt wird.
  • Ein solches Verfahren ist beispielsweise aus der US-Offenlegungsschrift US-2003/0201481 A1 bekannt und wird zur Herstellung einer DRAM-Speicherzelle eingesetzt. Bei diesem vorbekannten Verfahren wird in ein Siliziumsubstrat zunächst ein Kondensator als passives Bauelement integriert. Bei dem Kondensator handelt es sich um einen sogenannten Deep-Trench-Kondensator. Unmittelbar neben dem Kondensator wird ein erhabener Siliziumbereich gebildet, der eine Oberfläche sowie daran angrenzende Seitenwände aufweist. Im Bereich der Oberfläche des erhabenen Bereichs sowie an einer dem Deep-Trench-Kondensator zugewandten Seitenwand des erhabenen Bereichs wird ein Feldeffekttransistor gebildet, dessen Gatebereich an der Seitenwand des erhabenen Bereichs angeordnet wird. Zur Abdeckung des Kondensators und zur Isolation des Kondensators gegenüber einer elektrischen Ansteuerleitung der DRAM-Speicherzelle wird der Kondensator mit einer Isolationsschicht, nämlich einer STI-Schicht (STI: Shallow Trench Insulation), isoliert.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Bearbeiten einer Halbleiterstruktur anzugeben, mit dem sich ein erhabener Bereich der Halbleiterstruktur möglichst einfach und mit möglichst wenig Prozessschritten für einen nachfolgenden „Aufbau" eines elektrischen Bauelements – beispielsweise eines Transistors – vorbereiten lässt. Der erhabene Bereich soll insbesondere möglichst gut für einen nachfolgenden Aufbau eines Feldeffekttransistors – beispielsweise für eine DRAM-Speicherzelle oder ein DRAM-Speicherzellenarray – vorbereitet werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Danach ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass auf die mindestens eine Seitenwand des erhabenen Bereichs eine Isolationsschicht aufgebracht wird. Auf der Isolationsschicht wird nachfolgend eine Maskenschicht angeordnet und strukturiert, wobei die Maskenschicht auf der Oberfläche des erhabenen Bereichs sowie in einem Randbereich der Isolationsschicht, der an die Seitenwand des erhabenen Bereichs unmittelbar angrenzt, entfernt wird. Anschließend wird in die Oberfläche des erhabenen Bereichs sowie in den Randbereich der Isolationsschicht ein Material implantiert, das die Eigenschaften der Oberfläche des erhabenen Bereichs verändert sowie die Ätzrate der Isolationsschicht heraufsetzt. Nachfolgend wird die Maskenschicht entfernt, und es wird die Isolationsschicht einem ganzflächigen Ätzschritt unterzogen.
  • Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass mit sehr wenigen Prozessschritten sowohl die Oberfläche des erhabenen Bereichs als auch die Eigenschaften der den erhabenen Bereich umgebenden Isolationsschicht verändert werden:
    Dadurch, dass in die Oberfläche des erhabenen Bereichs implantiert wird, lassen sich dessen Oberflächeneigenschaften verändern; beispielsweise lässt sich so ein nachfolgendes Abscheiden weiterer Materialien auf der Oberfläche, z.B. eines Gateoxids für einen Feldeffekttransistor, vorbereiten.
  • Dadurch, dass durch den Implantationsschritt die Ätzrate der Isolationsschicht im unmittelbaren Randbereich zur Seitenwand des erhabenen Bereichs heraufgesetzt wird, wird bei dem nachfolgenden ganzflächigen Ätzschritt eine Stufe in der Isolationsschicht gebildet. Durch diese Stufe lässt sich beispielsweise der unmittelbar an die Oberfläche des erhabenen Bereichs angrenzende Abschnitt der Seitenwand von der Isolationsschicht befreien. Dies vereinfacht beispielsweise die nachfolgende Prozessführung bei der Bearbeitung der Oberfläche der erhabenen Struktur.
  • Durch die erfindungsgemäße Kombination der genannten Verfahrensschritte lassen sich somit gleichzeitig insgesamt drei „Effekte" erzielen, nämlich (erstens) eine Veränderung der Oberfläche des erhabenen Bereichs, (zweitens) ein Freilegen des an die Oberfläche des erhabenen Bereichs angrenzenden Abschnittes der Seitenwand des erhabenen Bereichs und (drittens) die Ausbildung einer Stufe in der Isolationsschicht.
  • Bevorzugt wird im Rahmen des ganzflächigen Ätzschrittes eine derartige Ätzstufe gebildet, dass die Dicke der Isolationsschicht in Richtung zu der Seitenwand abfällt. Es wird somit ein „negativer" Oberflächengradient der Isolationsschicht in Richtung zu dem erhabenen Bereich gebildet.
  • Besonders bevorzugt wird im Rahmen des Implantationsschrittes Stickstoff implantiert. Stickstoff weist nämlich den Vorteil auf, dass es die Oberfläche des erhabenen Bereiches derart verändert, dass auf diese – beispielsweise zur Bildung eines Feldeffekttransistors – nachfolgend eine Oxidschicht (Gateoxid-Schicht) mit besonders guten Eigenschaften, insbesondere mit einer vorgegebenen, geeigneten Oxid-Wachstumsrate und damit einhergehend mit einer vorgegebenen resultierenden Oxiddicke, aufbringbar ist.
  • Demgemäß wird es außerdem als vorteilhaft angesehen, wenn es sich bei dem erhabenen Bereich um einen „aktiven" Bereich, vorzugsweise um einen „aktiven" Siliziumbereich, handelt, auf den nach Abschluss des ganzflächigen Ätzschritts ein aktives elektrisches Element aufgebracht wird. Wie bereits erwähnt, kann als aktives elektrisches Element ein Transistor, insbesondere ein Feldeffekttransistor, auf die Oberfläche des erhabenen Bereiches aufgesetzt werden.
  • Im Falle der Herstellung eines Feldeffekttransistors auf der Oberfläche des erhabenen Bereiches wird es als vorteilhaft angesehen, wenn auf die Oberfläche des erhabenen Bereichs eine Gate-Isolationsschicht und darauf eine elektrisch leitende Gate-Anschlussschicht aufgebracht wird. Bevorzugt wird die Stickstoff-Implantationsdosis derart gewählt, dass ein vorgegebenes Wachstums- oder Abscheidungsverhalten der Gate-Isolationsschicht auf dem erhabenen Bereich erreicht wird. Beispielsweise wird eine Implantationsdosis im Bereich zwischen 1·1013 cm–2 und 1·1017 cm–2, vorzugsweise im Bereich einiger 1014 cm–2, verwendet.
  • Als Gate-Isolationsschicht kann auf der Oberfläche des erhabenen Bereiches beispielsweise ein Gateoxid aufgewachsen werden. Alternativ kann als Gate-Isolationsschicht auch ein nitridiertes Oxid oder ein Nitrid abgeschieden oder aufgewachsen werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann beispielsweise im Rahmen eines Herstellungsverfahrens für Speicherelemente, insbesondere für DRAM-Speicherelemente, eingesetzt werden.
  • Als Isolationsschicht kann beispielsweise eine Oxidschicht, vorzugsweise eine STI-Schicht (STI: shallow trench isolation), auf die Seitenwände des erhabenen Bereichs aufgebracht werden.
  • Um die Stufe in der Isolationsschicht im Übergangsbereich zu der erhabenen Struktur noch gezielter beeinflussen und ausformen zu können, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn vor dem Entfernen der Maskenschicht ein zusätzlicher Ätzschritt durchgeführt wird. Dieser zusätzliche Ätzschritt kann vor oder nach dem Implantationsschritt erfolgen und nasschemisch oder trockenchemisch durchgeführt werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert; dabei zeigen:
  • 1A1C eine Halbleiterstruktur, anhand derer beispielhaft ein erstes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens erläutert wird,
  • 2 eine Maske zur Bearbeitung der Halbleiterstruktur gemäß 1A bis 1C,
  • 3 die resultierende Halbleiterstruktur gemäß 1C in dreidimensionaler Darstellung,
  • 4A4B eine erste Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • 5A5B eine zweite Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • 6A6B eine dritte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • 7A7B eine vierte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens und
  • 8 die Struktur gemäß 3 im Querschnitt.
  • In der 1A erkennt man ein Halbleitersubstrat 10, das beispielsweise aus Silizium besteht. Das Halbleitersubstrat 10 weist einen erhabenen Bereich 20 auf, auf dessen Oberfläche 30 in nachfolgenden Prozessschritten ein Feldeffekttransistor als aktives elektrisches Element aufgebracht werden wird. Der erhabene Bereich 20 bildet somit sozusagen einen aktiven Bereich des Halbleitersubstrates 10.
  • Der erhabene Bereich 20 weist darüber hinaus zwei Seitenwände 40 und 50 auf, die mit einer Isolationsschicht 60, beispielsweise einer Oxidschicht, bedeckt sind. Die Isolationsschicht 60 deckt darüber hinaus einen Deep-Trench-Kondensator 70 ab, der in dem Halbleitersubstrat 10 integriert ist. Der Deep-Trench-Kondensator 70 bildet ein passives Element der in der 1A dargestellten Halbleiterstruktur.
  • Zur weiteren Bearbeitung der in der 1A dargestellten Halbleiterstruktur soll Stickstoff in die Oberfläche 30 des erhabenen Bereichs 20 implantiert werden. Dieser Stickstoffimplantationsschritt in die Oberfläche 30 der erhabenen Struktur 20 dient dazu, die Oberfläche 30 in ihren Eigenschaften derart zu verändern, dass darauf der bereits erwähnte Feldeffekttransistor mit vorgegebenen elektrischen Eigenschaften „aufgebaut" werden kann. Konkret wird durch die Implantation des Stickstoffs in die Oberfläche 30 erreicht, dass auf dieser ein Gateoxid des künftigen Feldeffekttransistors mit sehr guten elektrischen sowie auch guten mechanischen Eigenschaften aufgebracht werden kann, weil durch die Implantation u.a. die Oxidwachstumsrate und damit die Gateoxiddicke eingestellt werden kann. Mit anderen Worten dient die Implantation von Stickstoff in die Oberfläche 30 des erhabenen Bereichs 20 also dazu, den weiteren Aufbau eines Feldeffekttransistors auf der Oberfläche 30 vorzubereiten bzw. zu ermöglichen.
  • Im Zusammenhang mit der Herstellung aktiver elektrischer Elemente auf der Oberfläche erhabener Bereiche wurde anmelderseitig festgestellt, dass es vorteilhaft ist, wenn die oberen, an die Oberfläche 30 angrenzenden Bereiche bzw. Abschnitte 40a und 50a der Seitenwände 40 und 50 von der Isolationsschicht 60 befreit werden, bevor der weitere Aufbau des Feldeffekttransistors auf der Oberfläche 30 des erhabenen Bereichs 20 erfolgt. Das Freilegen des an die Oberfläche 30 angrenzenden oberen Abschnitts 40a der Seitenwand 40 und des entsprechenden oberen Abschnitts 50a der Seitenwand 50 ließe sich nun beispielsweise dadurch erreichen, dass die Isolationsschicht 60 ganzflächig ausgedünnt bzw. „dünner" geätzt wird. Der Nachteil einer solchen Vorgehensweise wäre jedoch, dass die Dicke H der Isolationsschicht 60 über dem Deep-Trench-Kondensator 70 stark abnehmen würde, so dass die Isolation des Kondensators 70 „nach oben" beeinträchtigt oder zerstört würde.
  • Um nun zu erreichen, dass die oberen Bereiche 40a und 50a der beiden Seitenwände 40 und 50 von der Isolationsschicht 60 befreit werden können, ohne dass die Höhe H der Isolationsschicht 60 über dem Deep-Trench Kondensator 70 zu sehr abnimmt, wird – wie in der 1B dargestellt – auf die Isolationsschicht 60 zunächst eine Maskenschicht 100, beispielsweise eine Fotolackschicht oder eine Hartmaskenschicht (z.B. Oxid- oder Nitridschicht), aufgebracht. Die Maskenschicht 100 wird anschließend unter Verwendung einer Belichtungsmaske strukturiert.
  • Die Belichtungsmaske 110 ist in der 2 beispielhaft gezeigt. Die Belichtungsmaske 110 weist Öffnungslöcher 120 auf, die beispielsweise symmetrisch in Form eines Arrays angeordnet sind, wenn in dem Substrat 10 ein Speicher-Array bestehend aus einer Vielzahl von DRAM-Speicherzellen gebildet werden soll. In der 2 sind zum besseren Verständnis zusätzlich die Deep-Trench-Kondensatoren 70 und die erhabenen Bereiche 30 der herzustellenden DRAM-Speicherzellen des Speicherarrays eingezeichnet, um die relative Lage der Öffnungslöcher 120 zu verdeutlichen. Außerdem erkennt man die Lage von zukünftigen Leiterbahnen 130, mit denen die auf den erhabenen Bereichen 30 herzustellenden Transistoren kontaktiert werden. Es lässt sich erkennen, dass diese Leiterbahnen 130 die Deep-Trench-Kondensatoren 70 passieren. Um einen elektrischen Kontakt zwischen den Deep-Trench-Kondensatoren 70 und den Leiterbahnen 130 zu verhindern, muss also die Dicke H der in den 1A und 1B dargestellten Isolationsschicht 60 ausreichend groß sein bzw. auch im weiteren Prozessablauf groß bleiben.
  • Nach der Strukturierung der Maskenschicht 100 mit der Belichtungsmaske 110 ist somit in der Maskenschicht 100 das in der 1B gezeigte Öffnungsloch 120 vorhanden, durch das die Stickstoffatome sowohl in die Oberfläche 30 des erhabenen Bereichs 20 als auch in Randbereiche 200 und 210 der Isolationsschicht 60 implantiert werden; dies ist schematisch durch Pfeile P in der 1B angedeutet. Die beiden Randbereiche 200 und 210 grenzen unmittelbar an die zugeordneten Seitenwände 40 und 50 des erhabenen Bereichs 20 an. Um eine solche Implantation zu gewährleisten, ist die Breite B der Öffnungslöcher 120 in der Maskenschicht 100 derart gewählt, dass gilt: B = b + 2a,wobei b die Breite des erhabenen Bereichs 20 und a die Breite des jeweiligen Randbereichs der Isolationsschicht 60 bezeichnet.
  • Nach Durchführung des Implantationsschritts wird die Maskenschicht 100 ganzflächig entfernt, und es wird die resultierende Struktur einem ganzflächigen Ätzschritt unterworfen. Aufgrund dieses ganzflächigen Ätzschrittes wird sich die Dicke H der über dem Deep-Trench Kondensator 70 befindlichen Isolationsschicht 60 geringfügig verkleinern, es gilt also (vgl. 1C): H' < H.
  • Aufgrund der Implantation von Stickstoff-Ionen in die beiden Randbereiche 200 und 210 der Isolationsschicht 60 ist in diesen Bereichen die Ätzrate deutlich heraufgesetzt, so dass die Isolationsschicht 60 im Bereich der Randbereiche 200 und 210 deutlich schneller und damit tiefer geätzt wird. Es entstehen somit Ätzstufen 300 und 310, die derart ausgebildet sind, dass die Dicke der Isolationsschicht 60 in Richtung zu den beiden Seitenwänden 40 und 50 abfällt. Im Ergebnis wird somit erreicht, dass die oberen, an die Oberfläche 30 angrenzenden Bereiche 40a und 50a der beiden Seitenwände 40 und 50 von der Isolationsschicht 60 befreit werden, ohne dass die Dicke H der Isolationsschicht 60 in entsprechendem Maße herabgesetzt wird; es verbleibt also über den Deep-Trench-Kondensatoren 70 eine ausreichend dicke Isolationsschicht, durch die die Deep-Trench-Kondensatoren 70 von den Leiterbahnen 130 (vgl. 2) getrennt werden.
  • Die übliche Stufenhöhe S der Ätzstufen 300 und 310 liegt vorzugsweise in der Größenordnung zwischen S = 10 nm bis S = 100 nm.
  • Nach Durchführung des ganzflächigen Ätzschrittes lässt sich nun auf der Oberfläche 30 des erhabenen Bereichs 20 ein Feldeffekt-Transistor aufbauen, der mit dem Deep-Trench-Kondensator 70 verbunden wird und mit diesem eine DRAM-Zelle bildet. Wie bereits im Zusammenhang mit der 2 erläutert, können derartige DRAM-Zellen im Substrat 10 dicht benachbart nebeneinander angeordnet werden und im Substrat 10 ein Speicherzellen-Array bilden. Ein solches Speicherzellen-Array ist beispielhaft in dreidimensionaler Darstellung in der 3 gezeigt.
  • In der 3 erkennt man das Substrat 10 mit den erhabenen Bereichen 20 sowie den Stufen 300 bzw. 310; außerdem sind die Deep-Trench-Kondensatoren 70 erkennbar. In der 3 sind zusätzlich die Leiterbahnen 130 eingezeichnet, mit denen die Transistoren auf den erhabenen Bereichen 20 kontaktiert werden und die die Deep-Trench-Kondensatoren 70 unkontaktiert „passieren", weil die Restdicke H' der Isolationsschicht 60 noch ausreichend groß ist.
  • Die Lage der Leiterbahnen 130 auf den Transistoren bzw. auf den erhabenen Bereichen 20 ist in der 8 im Querschnitt näher gezeigt. Man erkennt, dass das Gateoxid 400 der Transistoren 410 auf der Oberfläche 30 sowie auf den daran angrenzenden Bereichen 40a und 50a aufgewachsen ist. Die Leiterbahnen 130 sind von ihrer Breite und ihrer Dicke her derart dimensioniert bzw. bemessen, dass sie die Stufen bzw. Gräben 300 und 310 vollständig füllen. Die Leiterbahnen 130 sind beispielsweise dreilagig und bestehen aus einer unteren Schicht 130', einer Zwischenschicht 130'' und einer oberen Deckschicht 130'''. Die untere Schicht 130' legt sich in die Gräben 300 und 310 und „planarisiert" diese weitgehend. Die Zwischenschicht 130'' und die Deckschicht 130''' verlaufen „glatt" bzw. plan – wie in der 8 skizziert; alternativ „legen" sich die Zwischenschicht 130'' und die Deckschicht 130''' ebenfalls in die Gräben 300 und 310, je nachdem wie dick die untere Schicht 130' ist und wie planar sich die Oberfläche der unteren Schicht 130' ausbildet.
  • In den 4A und 4B ist eine erste Variante des im Zusammenhang mit den 1A bis 3 beschriebenen Verfahrens dargestellt. Bei dieser ersten Variante wird nach der Maskierung mit der Maskenschicht 100 und vor der Durchführung des Stickstoffimplantationsschrittes eine nasschemische Ätzung durchgeführt (vgl. 4A). Nachfolgend wird in die resultierende Struktur Stickstoff implantiert, und es wird die Maskenschicht 100 entfernt. Danach wird der ganzflächige Ätzschritt durchgeführt, so dass sich die in der 4A dargestellte Struktur bildet, bei die Formgebung der Stufen 300 und 310 gegenüber den Stufen 300 und 310 gemäß der 1C modifiziert ist.
  • Bei einer zweiten Variante des Verfahrens, die in den 5A und 5B dargestellt ist, wird anstelle des im Zusammenhang mit den 4A und 4B beschriebenen nasschemischen Ätzschrittes ein Trockenätzschritt durchgeführt, und zwar bevor die Stickstoff-Implantation durchgeführt wird. Es ergibt sich das in der 5B dargestellte Stufenprofil.
  • In den 6A und 6B ist eine dritte Variante des Bearbeitungsverfahrens dargestellt. Bei dieser dritten Variante wird nach Durchführung des Stickstoff-Implantationsschrittes und vor dem Entfernen der Maskenschicht 100 zunächst ein zusätzlicher nasschemischer Ätzschritt durchgeführt, wodurch die in der 6A dargestellte Struktur gebildet wird. Nach dem Entfernen der Maskenschicht 100 und nach der Durchführung des ganzflächigen Ätzschrittes ergibt sich das in der 6B dargestellte Stufenprofil der Stufen 300 und 310.
  • In den 7A und 7B ist eine vierte Variante des Herstellungsverfahrens gezeigt, bei dem nach Durchführung des Stickstoff-Implantationsschrittes und vor dem Entfernen der Maskenschicht 100 ein Trockenätzschritt durchgeführt wird. Die resultierende Halbleiterstruktur im Querschnitt zeigt die 7A.
  • Nach dem Entfernen der Maskenschicht 100 und nach der ganzflächigen Ätzung der Isolationsschicht 60 ergibt sich die in der 7B dargestellte Halbleiterstruktur im Querschnitt.
  • Bei den im Zusammenhang mit den 3 und 8 gezeigten Transistoren 410 sind die beide Seitenwände 40 und 50 in ihren an die Oberfläche 30 angrenzenden Bereichen 40a und 50a von der Isolationsschicht 60 befreit und mit der jeweiligen Transistorstruktur versehen. Alternativ kann auch nur eine einziges Seitenwand 40 oder 50 entsprechend mit der Transistorstruktur versehen werden; die jeweils andere Seitenwand bleibt dann unbehandelt und von der Isolationsschicht 60 bedeckt. Dies lässt sich durch eine entsprechende Dimensionierung der Belichtungsmaske 110 erreichen.
  • 10
    Halbleitersubstrat
    20
    erhabener Bereich
    30
    Oberfläche
    40
    Seitenwand
    40a
    oberer Seitenwandabschnitt
    50
    Seitenwand
    50a
    oberer Seitenwandabschnitt
    60
    Isolationsschicht
    70
    Deep-Trench-Kondensator
    100
    Maskenschicht
    110
    Belichtungsmaske
    120
    Öffnungslöcher
    130
    Leiterbahnen
    200
    Randbereich
    210
    Randbereich
    B
    Breite des erhabenen Bereichs
    a
    Breite des Randbereichs
    H, H'
    Dicke H der Isolationsschicht
    300
    Ätzstufe
    310
    Ätzstufe

Claims (18)

  1. Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstruktur, bei dem im Rahmen des Herstellungsverfahrens ein erhabener Bereich (20) mit einer Oberfläche (30) und mit mindestens einer an die Oberfläche (30) angrenzenden Seitenwand (40, 50) hergestellt wird, dadurch gekennzeichnet, dass – die mindestens eine Seitenwand (40, 50) mit einer Isolationsschicht (60) versehen wird, – auf die Isolationsschicht (60) eine Maskenschicht (100) aufgebracht wird, – die Maskenschicht derart strukturiert wird, dass diese von der Oberfläche (30) des erhabenen Bereichs (20) und von einem an die Seitenwand (40, 50) des erhabenen Bereichs (20) angrenzenden Randbereich (200, 210) der Isolationsschicht (60) entfernt wird, – in die Oberfläche (30 des erhabenen Bereichs (20) sowie in den Randbereich (200, 210) der Isolationsschicht (60) ein Material implantiert wird, das die Eigenschaften der Oberfläche (3) des erhabenen Bereiches (20) verändert sowie die Ätzrate der Isolationsschicht (60) heraufsetzt, – die Maskenschicht (100) entfernt wird und – die Isolationsschicht (60) einem ganzflächigen Ätzschritt unterzogen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen des ganzflächigen Ätzschrittes im Randbereich (200, 210) der Isolationsschicht (60) eine Ätzstufe (300, 310) gebildet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen des Implantationsschrittes Stickstoff implantiert wird.
  4. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass vor oder nach dem Herstellen des erhabenen Bereichs (20) sowie vor dem Aufbringen der Isolationsschicht (60) neben dem erhabenen Bereich (20) ein elektrisches Element (70) hergestellt wird und dass beim Aufbringen der Isolationsschicht (60) das elektrische Element (70) mit der Isolationsschicht (70) vollständig bedeckt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem elektrischen Element um einen Kondensator, insbesondere um einen Deep-Trench-Kondensator (70), handelt.
  6. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der ganzflächige Ätzschritt derart durchgeführt wird, dass ein oberer, an die Oberfläche (30) des erhabenen Bereichs (20) angrenzender Abschnitt (40a, 50a) der Seitenwand (40,50) von der Isolationsschicht (60) befreit wird und dass das elektrische Element (70) vollständig von der Isolationsschicht bedeckt bleibt.
  7. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem erhabenen Bereich (20) nach Abschluss des ganzflächigen Ätzschritts ein aktives elektrisches Element aufgebracht wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass nach Durchführung des ganzflächigen Ätzschrittes als aktives elektrisches Element ein Transistor, insbesondere ein Feldeffekttransistor, auf dem erhabenen Bereich (20) gebildet wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Feldeffekttransistor gebildet wird, indem auf der Oberfläche (30) des erhabenen Bereichs (20) eine Gate-Isolationsschicht und darauf eine elektrisch leitende Gate-Anschlussschicht aufgebracht wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stickstoff-Implantationsdosis derart gewählt wird, dass ein vorgegebenes Wachstums- oder Abscheidungsverhalten der Gate-Isolationsschicht auf der Oberfläche (30) des erhabenen Bereichs (20) erreicht wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Gate-Isolationsschicht auf dem erhabenen Bereich (20) ein Gate-Oxid aufgewachsen wird.
  12. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Kondensator (70) und dem Transistor ein Speicherelement, insbesondere ein DRAM-Speicherelement, gebildet wird.
  13. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Isolationsschicht (60) eine Oxidschicht, vorzugsweise eine STI-Schicht, verwendet wird.
  14. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Entfernen der Maskenschicht (100) ein zusätzlicher Ätzschritt durchgeführt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Ätzschritt vor dem Implantationsschritt durchgeführt wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Ätzschritt nach dem Implantationsschritt durchgeführt wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Ätzschritt ein nasschemischer Ätzschritt ist.
  18. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Ätzschritt ein trockenchemischer Ätzschritt ist.
DE102004052141A 2004-10-22 2004-10-22 Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterstruktur Expired - Fee Related DE102004052141B4 (de)

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