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DE102004051134A1 - Vorrichtung zum Feststellen einer Kollisionsmöglichkeit - Google Patents

Vorrichtung zum Feststellen einer Kollisionsmöglichkeit Download PDF

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DE102004051134A1
DE102004051134A1 DE102004051134A DE102004051134A DE102004051134A1 DE 102004051134 A1 DE102004051134 A1 DE 102004051134A1 DE 102004051134 A DE102004051134 A DE 102004051134A DE 102004051134 A DE102004051134 A DE 102004051134A DE 102004051134 A1 DE102004051134 A1 DE 102004051134A1
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DE
Germany
Prior art keywords
vehicle
unit
collision
possibility
determining
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102004051134A
Other languages
English (en)
Inventor
Kazuyoshi Kariya Isaji
Naohiko Kariya Tsuru
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Denso Corp
Original Assignee
Denso Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Denso Corp filed Critical Denso Corp
Publication of DE102004051134A1 publication Critical patent/DE102004051134A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q9/00Arrangement or adaptation of signal devices not provided for in one of main groups B60Q1/00 - B60Q7/00, e.g. haptic signalling
    • B60Q9/008Arrangement or adaptation of signal devices not provided for in one of main groups B60Q1/00 - B60Q7/00, e.g. haptic signalling for anti-collision purposes
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/16Anti-collision systems
    • G08G1/166Anti-collision systems for active traffic, e.g. moving vehicles, pedestrians, bikes
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/16Anti-collision systems
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    • B60T2201/00Particular use of vehicle brake systems; Special systems using also the brakes; Special software modules within the brake system controller
    • B60T2201/02Active or adaptive cruise control system; Distance control
    • B60T2201/022Collision avoidance systems
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60TVEHICLE BRAKE CONTROL SYSTEMS OR PARTS THEREOF; BRAKE CONTROL SYSTEMS OR PARTS THEREOF, IN GENERAL; ARRANGEMENT OF BRAKING ELEMENTS ON VEHICLES IN GENERAL; PORTABLE DEVICES FOR PREVENTING UNWANTED MOVEMENT OF VEHICLES; VEHICLE MODIFICATIONS TO FACILITATE COOLING OF BRAKES
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Abstract

Eine Einheit zum Feststellen einer Kollisionsmöglichkeit stellt fest, dass ein Gegenstandsfahrzeug die Möglichkeit des Kollidierens mit einem bestimmten Fahrzeug besitzt, wenn beide der folgenden zwei Feststellungen erfüllt sind. Die erste Feststellung besteht darin, dass der Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist. Die zweite Feststellung besteht darin, dass eine relative Position zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem bestimmten Fahrzeug in der selben Beziehung über einen gegebenen Zeitabschnitt aufrechterhalten wird. Wenn die Möglichkeit einer Kollision als Vorhanden festgestellt wird, erzeugt eine Einheit zum Erzeugen eines Alarms einen Alarm, welcher die Aufmerksamkeit des Fahrers erregt. Somit wird auf der Grundlage einer Beziehung der relativen Position zu einem anderen Fahrzeug die Möglichkeit einer Kollision derart festgestellt, dass ein Alarm bezüglich des anderen Fahrzeugs als Hindernis nach einem geeigneten Zeitablauf erzeugt werden kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Feststellung einer Kollisionsmöglichkeit.
  • Es ist eine Alarmierungsvorrichtung bekannt, welche in einem Gegenstandsfahrzeug (subject vehicle) angebracht ist und einen Alarm bezüglich eines Hindernisses auf der Grundlage eines Ergebnisses erzeugt (beispielsweise durch die JP-H11-139229A). Bei dieser Alarmierungsvorrichtung enthalten Positionsdaten eines Hindernisses einen relativen Abstand und eine relative Richtung zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem Hindernis und eine Größe des Gegenstands bzw. Objekts. Unter Berücksichtigung des vorausgehenden Verhaltens des Hindernisses wird unter Verwendung der Positionsdaten das nachfolgende Verhalten des Hindernisses erwartet. Es wird daraufhin ein Alarm bezüglich des Hindernisses auf der Grundlage des erwarteten Ergebnisses erzeugt.
  • Die obige Alarmierungsvorrichtung erzielt Positionsdaten von jedem einzigen Hindernis sogar dann, wenn viele Hindernisse vorhanden sind. Wenn viele Hindernisse vorhanden sind, wird angenommen, dass das Erzielen der Positionsdaten in Bezug auf die vielen Hindernisse eine lange Zeit benötigt. In diesem Fall wird möglicherweise ein Alarm nicht zu einem geeigneten Zeitpunkt erzeugt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Bestimmung einer Kollisionsmöglichkeit zu schaffen, welche eine Warnung in Bezug auf ein Hindernis zu einem geeigneten Zeitpunkt erzeugt.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche. Demgemäß wird eine in einem Gegenstandsfahrzeug angebrachte Vorrichtung zur Feststellung einer Kollisionsmöglichkeit wie folgt bereitgestellt. Ob ein Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist oder nicht, wird auf der Grundlage eine Position des Gegenstandsfahrzeugs in einer Richtung der Fahrzeugbreite innerhalb einer Fahrspur oder in einer relativen Beziehung zu einem vorausbefindlichen Fahrzeug festgestellt. Es wird ein Fahrzeug erfasst, welches vor dem Gegenstandsfahrzeug positioniert ist. Ob eine Beziehung einer relativen Position mit einem bestimmten Fahrzeug kontinuierlich über eine gegebene Periode aufrechterhalten wird, wird festgestellt, wenn festgestellt wird, dass der Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist. Dabei schließt das bestimmte Fahrzeug das vorausbefindliche Fahrzeug aus und ist in dem vor dem Gegenstandsfahrzeug erfassten Fahrzeug enthalten. Ob die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem bestimmten Fahrzeug vorhanden ist oder nicht, wird auf der Grundlage davon festgestellt, ob die Beziehung einer relativen Position zu dem bestimmten Fahrzeug über eine gegebene Periode kontinuierlich aufrechterhalten wird.
  • Es wurde berichtet, dass eine Kollision zwischen Fahrzeugen auftritt, unmittelbar nachdem in eine deutlich einsehbare Kreuzung eingebogen worden ist. Wenn zwei sich kreuzende Fahrzeuge in eine Kreuzung mit in etwa gleichen Geschwindigkeiten einbiegen, ändert sich eine relative Position zwischen ihnen nicht. Die Fahrer der zwei Fahrzeuge beobachten dadurch das jeweils andere Fahrzeug als nahezu stillstehend, so dass die Fahrer der zwei Fahrzeuge in die Kreuzung eventuell einbiegen, ohne das Vorhandensein des jeweils anderen Fahrzeugs zu erkennen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Kollisionsmöglichkeit fest, wobei ein besonderes Phänomen erfahren wird, welches bei der oben beschriebenen deutlich einsehbaren Kreuzung auftritt. Ob das oben beschriebene besondere Phänomen auftritt, wenn ein Fahrzustand eines Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist, wird dadurch festgestellt, ob eine relative Position zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und einem bestimmten Fahrzeug über eine gegebene Periode sich nicht ändert.
  • Sogar wenn bei dieser Struktur viele Hindernisse vorhanden sind, brauchen verschiedene Daten in Bezug auf die Hindernisse, welche das Verhalten der vielen Hindernisse erwarten lassen, weder erlangt werden, noch festgehalten sein. Ob die Möglichkeit einer Kollision mit einem bestimmten Fahrzeug, welches aus der Sicht eines Fahrers nahezu stillsteht, vorhanden ist oder nicht, wird auf der Grundlage einer Beziehung einer relativen Position zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem bestimmten Fahrzeug festgestellt. Dies ermöglicht eine Warnung in Bezug auf das bestimmte Fahrzeug als Hindernis, welche zu einem geeigneten Zeitpunkt sogar dann zu erzeugen ist, wenn viele Fahrzeuge vorhanden sind.
  • Entsprechend einer anderen Ausbildung der vorliegenden Erfindung wird eine in einem Gegenstandsfahrzeug angebrachte Vorrichtung zur Feststellung einer Kollisionsmöglichkeit mit dem folgenden Merkmal bereitgestellt. Die Vorrichtung zur Feststellung einer Kollisionsmöglichkeit stellt die Möglichkeit einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug fest, welches vor dem Gegenstandsfahrzeug befindlich ist und auf einer Spur gegenüberliegend der Fahrspur des Gegenstandsfahrzeugs fährt. Dabei wird festgestellt, ob ein Abschnitt, welcher eine Seite des entgegenkommenden Fahrzeugs bildet, extrahiert ist, wenn der Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs als geeignet festgestellt worden ist. Ob die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem entgegenkommenden Fahrzeug vorhanden ist oder nicht, wird auf der Grundlage davon festgestellt, ob der Abschnitt, welcher die Seite des entgegenkommenden Fahrzeugs bildet, extrahiert ist.
  • Ein Abschnitt (beispielsweise ein Hinterrad), welcher eine Seite eines entgegenkommenden Fahrzeugs bildet, kann gesehen werden, wenn das entgegenkommende Fahrzeug geeignet in der Fahrrichtung auf der entgegengesetzten Spur fährt. Wenn demgegenüber ein entgegenkommendes Fahrzeug von seiner Fahrspur abweicht, um sich in Richtung auf das Gegenstandsfahrzeug anzunähern, wird der Abschnitt, welcher die Seite des Fahrzeugs bildet, unsichtbar. Die vorliegende Erfindung erkennt die Wichtigkeit dieses Punkts. Ohne Daten in Bezug auf einen Abstand zu dem entgegenkommenden Fahrzeug zu erlangen, kann nämlich eine Größe oder Richtung des entgegenkommenden Fahrzeugs, d.h. die Möglichkeit einer Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug, festgestellt werden.
  • Die vorliegende Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert.
  • 1 zeigt ein Blockdiagramm, welches die Gesamtstruktur einer Fahrtunterstützungsvorrichtung entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 2 zeigt ein Blockdiagramm, welches die Steuerung eines Computers einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 3 zeigt eine imaginäre Ansicht, welche ein Gesichtsfeld einer Person darstellt, der ersten Ausführungsform;
  • 4A zeigt eine imaginäre Ansicht eines Fahrzeugs A und eines Fahrzeugs B, welche in eine Kreuzung einbiegen und unterschiedliche Geschwindigkeiten zueinander besitzen;
  • 4B zeigt eine imaginäre Ansicht eines Fahrzeugs A und eines Fahrzeugs B, welche in eine Kreuzung einbiegen und in etwa die gleichen Fahrzeuggeschwindigkeiten zueinander besitzen;
  • 5 zeigt eine imaginäre Ansicht, wobei ein Fahrer eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt Tb1 eine Beobachtung durchführt, während ein Fahrer nach vorn in Fahrtrichtung blickt;
  • 6 zeigt eine imaginäre Ansicht, wobei ein Fahrer eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt Tb2 eine Beobachtung durchführt, während ein Fahrer nach vorn in Fahrtrichtung blickt;
  • 7 zeigt ein Flußdiagramm, welches einen Alarmerzeugungsprozess einer Fahrtunterstützungsvorrichtung der ersten Ausführungsform darstellt;
  • 8 zeigt ein Blockdiagramm, welches die Steuerung eines Computers einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 9 zeigt eine imaginäre Ansicht eines entgegenkommenden Fahrzeugs auf einer entgegengesetzten Spur, welches von einem Gegenstandsfahrzeug der zweiten Ausführungsform aus beobachtet wird; und
  • 10 zeigt ein Flußdiagramm, welches einen Alarmerzeugungsprozess einer Fahrtunterstützungsvorrichtung der zweiten Ausführungsform darstellt.
  • Eine Vorrichtung zur Feststellung einer Kollisionsmöglichkeit der vorliegenden Erfindung wird unten anhand der Figuren erläutert. Bei den Ausführungsformen ist die Vorrichtung zur Feststellung einer Kollisionsmöglichkeit auf eine Funktion einer Fahrtunterstützungsvorrichtung gerichtet, welche die Fahrt eines Fahrzeugs unterstützt.
  • Erste Ausführungsform
  • Eine in 1 dargestellte Fahrtunterstützungsvorrichtung 200 enthält: einen Drosselklappenwinkelsensor 10; einen Lenksensor 20; einen Laserradarsensor 30; einen Gierratensensor 40; einen Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 50; eine CCD-Kamera 60 und eine Nagigationseinheit 70, welche mit einem Computer 80 verbunden sind.
  • Des weiteren enthält die Fahrtunterstützungsvorrichtung 200: eine Drosselklappenansteuerungseinheit 90; eine Bremsansteuerungseinheit 100; eine Lenkungsansteuerungseinheit 110; eine Automatik-Getriebe-Steuereinheit 120; eine Anzeigeeinheit 130; eine Eingabeeinheit 140 und eine Alarmeinheit 150, welche ebenfalls mit dem Computer 80 verbunden sind.
  • Der Computer 80 enthält eine (nicht dargestellte) Eingabe/Ausgabe-Schnittstelle und verschiedene Ansteuerungsschaltungen. Die Struktur der Hardware ist bekannt, so dass eine Erklärung ausgelassen wird. Der Computer 80 bestimmt eine Kollisionmöglichkeit mit einem anderen Fahrzeug um das Gegenstandsfahrzeug (subject vehicle) herum, auf der Grundlage einer Information von den verschiedenen Sensoren. Wenn aus einem Ergebnis dieser Bestimmung das Vorhandensein einer Kollsionsmöglichkeit festgestellt wird, führt daraufhin der Computer 80 einen Alarmerzeugungsprozess dahingehend durch, dass durch die Anzeigeeinheit 130 oder durch die Alarmeinheit 150 die Aufmerksamkeit des Fahrer erregt wird.
  • Der Computer 80 führt einen Ansteuerungsunterstützungsprozess dahingehend durch, dass eine Fahroperation wie eine Spurhaltesteuerung unterstützt wird, welche dafür sorgt, dass das Gegenstandsfahrzeug eine Fahrspur beibehält, und eine Folgeabstandssteuerung, welche dafür sorgt, dass das Gegenstandsfahrzeug ein Zeitintervall zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und einem vorausbefindlichen Fahrzeug beibehält, welches in einer Fahrtrichtung gleich der Fahrtrichtung fährt, in welcher das Gegenstandsfahrzeug fährt (das vorausbefindliche Fahrzeug befindet sich vor dem Gegenstandsfahrzeug und fährt in derselben Fahrtrichtung wie derjenigen des Gegenstandsfahrzeugs). Der Fahrtunterstützungsprozess wird durch Ansteuern der Drosselklappenansteuerungseinheit 90, der Bremsansteuerungseinheit 100, der Lenkungsansteuerungseinheit 110, der Automatik-Getriebe-Steuerungseinheit 120, usw. auf der Grundlage von Informationen von den jeweiligen Sensoren ausgeführt.
  • Der Drosselklappenwinkelsensor 10 erfasst einen Öffnungswinkel eines Drosselklappenventils, welcher dem Computer 80 gesendet wird. Der Lenksensor 20 erfasst einen Änderungsbetrags eines Lenkwinkels eines Lenkrads, wodurch ein relativer Lenkwinkel aus dem erfassten Änderungsbetrag erfasst wird.
  • Der Laserradarsensor 30 strahlt Laserlicht innerhalb eines bestimmten Bereichs nach vorn ab, wodurch ein Abstand, eine relative Geschwindigkeit und eine relative Richtung zu einem reflektierenden Objekt erfasst wird, welches das abgestrahlte Laserlicht reflektiert. Ein Ergebnis der Erfassung wird in ein elektrisches Signal umgewandelt und dem Computer 80 ausgegeben. Das Laserradar 30 erfasst ein Objekt unter Verwendung von Laserlicht; es können jedoch Ultraschallwellen oder Funkwellen wie Millimeterwellen oder Mikrowellen stattdessen verwendet werden. Der Gierratensensor 40 erfasst eine Winkelgeschwindigkeit um eine senkrechte (oder vertikale) Linie des Fahrzeugs. Der Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 50 erfasst ein Signal entsprechend einer Drehgeschwindigkeit eines Rads. Die CCD-Kamera 60 ist eine optische Kamera, welche als Bildeinheit verwendet wird, die ein Bild einer Ansicht innerhalb eines gege benen Gebiets vor dem Fahrzeug aufnimmt und das aufgenommene Bild in ein elektrisches Signal umwandelt, um es dem Computer 80 zu senden.
  • Die Navigationseinheit 70 führt verschiedene Funktionen wie eine Kartenanzeigefunktion aus, bei welcher eine Karte angezeigt wird, welche die augenblickliche Position des Fahrzeugs einschließt, was bekannt ist, und enthält eine Kartendateneingabeeinheit zur Eingabe von Kartendaten zur Anzeige einer Karte und einen GPS- (Global Positioning System) Empfänger, welcher die augenblickliche Position eines Fahrzeugs auf der Grundlage von Funkwellen von GPS-Satelliten erfasst.
  • Die Drosselklappenansteuerungseinheit 90, die Bremsansteuerungseinheit 100, die Lenkungsansteuerungseinheit 110, die Automatik-Getriebe-Steuereinheit 120 werden einzeln auf der Grundlage eines Befehls von dem Computer 80 angesteuert. Die Drosselklappenansteuerungseinheit 90 steuert eine Öffnung eines Drosselventils, um den Ausgang eines Verbrennungsmotors zu steuern. Die Bremsansteuerungseinheit 100 steuert einen Bremsdruck, während die Lenkungsansteuerungseinheit 110 eine Lenkung durch Erzeugen eines Rotationsmoments auf die Lenkung ansteuert. Die Automatik-Getriebe-Steuereinheit 110 wählt einen Gang (Gierposition) eines Automatik-Getriebes, welcher zur Steuerung einer Fahrzeuggeschwindigkeit nötig ist.
  • Die Anzeigeeinheit 130 ist beispielsweise aus einer Kristall- bzw. Flüssigkristallanzeige konstruiert und um eine Mittenkonsole herum angeordnet. Der Anzeigeeinheit 130 werden Bilddaten zum Anzeigen einer von der Navigationseinheit 70 ausgegebenen Karte oder Bilddaten zur Anzeige einer Warnung eingegeben, die von dem Computer 80 ausgegeben wird, um die Aufmerksamkeit des Fahrers zu erzielen. Die Anzeigeeinheit 130 zeigt dadurch Bilder entsprechend den einzelnen Bilddaten an.
  • Die Eingabeeinheit 140 ist beispielsweise ein in die Anzeigeeinheit 130 integrierter Berührungsschalter oder ein mechanischer Schalter, der zur Eingabe von Zeichen bzw. Symbolen oder dergleichen verwendet wird. Die Alarmeinheit 150 erzeugt einen Alarmton, um die Aufmerksamkeit des Fahrers zu erregen, wobei ein Alarm entsprechend einem Befehl von dem Computer 80 ausgegeben wird.
  • Wie oben erläutert bestimmt der Computer 80 die Möglichkeit einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug um das Gegenstandsfahrzeug herum auf der Grundlage von Informationen von verschiedenen Sensoren. Wenn aus einem Ergebnis dieser Feststellung festgestellt worden ist, dass die Möglichkeit einer Kollision besteht, führt daraufhin der Computer 80 einen Alarmerzeugungsprozess aus, welcher durch die Anzeigeeinheit 130 oder die Alarmeinheit 115 die Aufmerksamkeit des Fahrers erregt.
  • 2 zeigt ein Blockdiagramm einer Steuerung des Computers 80. Dabei stellt eine Fahrzustandbestimmungseinheit 81 fest, ob ein Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist, d.h., ob das Gegenstandsfahrzeug innerhalb einer Fahrspur (unter Berücksichtigung der Fahrzeugbreite) und mit einer geeigneten Folgezeit zu einem vorausbefindlichen Fahrzeug fährt. Ein Ergebnis der Feststellung wird einer Einheit zur Feststellung der Möglichkeit einer Kollision 83 periodisch (beispielsweise jeweils nach mehreren hundert Millisekunden) gesendet. Diese Feststellung wird auf der Grundlage eines Folgeabstands oder einer relativen Geschwindigkeit zu dem vorausbefindlichen Fahrzeugs ausgeführt, welche von dem Laserradarsensor 30 erfasst wird; oder auf der Grundlage einer Fahrspur, welche einen Fahrabschnitt (traveling division) einer Straße anzeigt, der von einer CCD-Kamera 60 aufgenommen wird.
  • Eine Einheit zur Feststellung einer relativen Position 82 erfasst von einem von der CCD-Kamera 60 aufgenommenen Bild eine Position (beispielsweise eine Mittenposition) eines bestimmten Fahrzeugs, das um das Gegenstandsfahrzeug herum vorhanden ist, sie schließt jedoch das vorausbefindliche Fahrzeug wie ein Fahrzeug aus, welches das Gegenstandsfahrzeug kreuzt. Die Einheit zur Feststellung einer relativen Position 82 bestimmt daraufhin, ob die erfasste Position des bestimmten Fahrzeugs an einer in etwa gleichen Position innerhalb des Bilds über einen gegebenen Zeitabschnitt verbleibt, und sendet ein Ergebnis der Feststellung der Einheit zur Erfassung der Möglichkeit einer Kollision 83.
  • Die Einheit zur Feststellung der Möglichkeit einer Kollision 83 bestimmt auf der Grundlage des Feststellungsergebnisses in Bezug auf den Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs von der Einheit zur Feststellung des Fahrzustands 81 und des Feststellungsergebnisses in Bezug auf die Beziehung der relativen Position zu dem bestimmten Fahrzeug von der Einheit zur Feststellung der relativen Position 82, ob die Möglichkeit einer Kollision vorhanden ist oder nicht. Die Einheit zur Feststellung der Möglichkeit einer Kollision 83 bestimmt die Möglichkeit einer Kollision mit dem bestimmten Fahrzeug in einer Kreuzung oder dergleichen, welche deutlich eingesehen werden kann.
  • Es wurde berichtet, dass eine Kollision zwischen sich kreuzenden Fahrzeugen plötzlich auftrat, nachdem die sich kreuzenden Fahrzeuge in eine deutlich einsehbare Kreuzung eingebogen sind. Wenn zwei sich kreuzende Fahrzeuge in eine Kreuzung mit in etwa gleichen Geschwindigkeiten einbiegen, ändert sich die relative Position zueinander nicht. Die Fahrer der zwei Fahrzeuge beobachten daher das jeweils andere Fahrzeug gegenüber als nahezu stillstehend, so dass die zwei Fahrzeuge eventuell in die Kreuzung einbiegen, oh ne jeweils das Vorhandensein des Fahrzeugs gegenüber zu erkennen.
  • Dieses eigentümliche Phänomen, welches bei einer deutlich einsehbaren Kreuzung auftritt, rührt primär von der Charakteristik der Sicht- bzw. Blickerkennung (vision recognition) einer Person her. Das Gesichtsfeld bzw. die Sicht einer Person ist in 3 dargestellt. Das Gesichtsfeld ist im wesentlichen in eine Mittensicht (central vision) und eine Randsicht (peripheral vision) unterteilt. Das Erkennungsvermögen ist in den beiden Bereichen differenziert.
  • Im Allgemeinen kann eine Person erkennen, was für ein Objekt in der Mittensicht vorhanden ist; demgegenüber kann die Person nicht leicht erkennen, was für ein Objekt in der Randsicht vorhanden ist. Des weiteren wird diese in der Randsicht festzustellende Tendenz verstärkt, wenn die Sicht die Mittensicht verläßt. Wenn sich dabei ein Objekt in die bzw. in der Randsicht bewegt, kann dieses Objekt (oder das Vorhandensein des Objekts) erkannt werden. Das Objekt kann dadurch daraufhin in bzw. von der Mittensicht der Person erkannt werden.
  • Dieses eigentümliche Phänomen, welches in einer deutlich einsehbaren Kreuzung stattfindet, rührt von der Situation her, dass die sich wechselseitig gegenüber befindlichen Fahrzeuge, welche in die Randsichten fallen, sich nicht zu bewegen scheinen, wenn die zwei Fahrzeuge mit in etwa gleichen Geschwindigkeiten in die Kreuzung einbiegen. Dies wird unter Bezugnahme auf 4A, 4B beschrieben.
  • 4A stellt eine imaginäre Ansicht dar, welche ein kreuzendes Fahrzeug A und ein kreuzendes Fahrzeug B enthält, die in eine Kreuzung einbiegen. Wenn das kreuzende Fahrzeug A und das kreuzende Fahrzeug B unterschiedliche Fahrzeuggeschwindigkeiten zueinander besitzen, ändern sich die relativen Positionen zwischen den zwei Fahrzeugen A, B an Ta1 und Ta2 zueinander. Mit anderen Worten, eine Richtung bzw. Ausrichtung des kreuzenden Fahrzeugs B relativ zu einer Fahrtrichtung des kreuzenden Fahrzeugs A ändert sich von einer Richtung S1 auf eine Richtung S2. Es wird angenommen, dass, während der Fahrer des Fahrzeugs A oder des Fahrzeugs B nach vorn in Fahrtrichtung blickt, das Fahrzeug B gegenüber oder das Fahrzeug A gegenüber in die Randsicht des Fahrers jeweils fällt. Wenn dabei das Fahrzeug A oder das Fahrzeug B sich der Kreuzung nähert, ändert das Fahrzeug B gegenüber oder das Fahrzeug A gegenüber jeweils seine Position in der Randsicht. Daher neigt der Fahrer des Fahrzeugs A oder des Fahrzeugs B dazu, das Fahrzeug B bzw. das Fahrzeug A zu erkennen.
  • Demgegenüber stellt 4B eine imaginäre Ansicht dar, welche ein kreuzendes Fahrzeug A und ein kreuzendes Fahrzeug B beinhaltet, die in eine Kreuzung mit in etwa gleichen Geschwindigkeiten einbiegen. Dabei sind die relativen Positionen zwischen den zwei Fahrzeugen A, B an Ta1 und Ta2 nahezu dieselben. Mit anderen Worten, eine Ausrichtung bzw. Richtung des kreuzenden Fahrzeugs B relativ zu der Fahrtrichtung des kreuzenden Fahrzeugs A verbleiben nahezu in der Ausrichtung S3. Es wird wiederum angenommen, dass, während der Fahrer des Fahrzeugs A oder Fahrzeugs B nach vorn in Fahrtrichtung blickt, das Fahrzeug B gegenüber oder das Fahrzeug A gegenüber jeweils in die Randsicht des Fahrers fällt. Sogar dann, wenn sich das Fahrzeug A oder das Fahrzeug B der Kreuzung nähert, verbleibt dabei das Fahrzeug B gegenüber oder das Fahrzeug A gegenüber jeweils an seiner Position in der Randsicht. Daher neigt der Fahrer des Fahrzeugs A oder des Fahrzeugs B dazu, das Fahrzeug B bzw. das Fahrzeug A nicht zu erkennen.
  • 5 stellt eine imaginäre Ansicht dar, bei welcher der Fahrer des Fahrzeugs A zur Zeit Tb1 entsprechend 4B Beobachtungen macht, während der Fahrer nach vorn in Fahrtrichtung blickt und Aufmerksamkeit auf die Sicht nach vorn richtet. Demgegenüber stellt 6 ein imaginäres Bild dar, bei welchem der Fahrer des Fahrzeugs A zur Zeit Tb2 entsprechend 4B Beobachtungen macht, während der Fahrer in Fahrtrichtung blickt und Aufmerksamkeit auf die Sicht nach vorn richtet. Während das Fahrzeug A und das Fahrzeug B in die Kreuzung mit in etwa gleichen Geschwindigkeiten einbiegen, ändert sich für den Fahrer des Fahrzeugs A die Größe des Fahrzeugs B, es ändert sich jedoch nicht die relative Position des Fahrzeugs B relativ zu dem Fahrzeug A. Daher biegt der Fahrer des Fahrzeugs A eventuell in die Kreuzung ein, ohne das Fahrzeug B zu erkennen, das in die Randsicht fällt.
  • Dieses kreuzende Fahrzeug, dessen relative Position nicht geändert ist, verbleibt ebenfalls nahezu an derselben Position innerhalb des Bilds vor das Gegenstandsfahrzeug, welches von der CCD-Kamera 60 aufgenommen worden ist. Die Einheit zur Feststellung der Möglichkeit einer Kollision 83 stellt. dadurch die Möglichkeit einer Kollision mit einem bestimmten Fahrzeug durch das Feststellungsergebnis der Einheit zur Feststellung der relativen Position 82 dahingehend fest, dass sich die Position des bestimmten Fahrzeugs fortwährend innerhalb des Bilds für einen gegebenen Zeitabschnitt nicht ändert zusätzlich zu dem Feststellungsergebnis der Einheit zur Feststellung des Fahrtzustands 81 dahingehend, dass der Fahrzustand geeignet ist.
  • Die in 2 dargestellte Alarmerzeugungseinheit 84 erzeugt einen Alarm auf den Empfang des Feststellungsergebnisses dahingehend, dass die Möglichkeit einer Kollision mit dem bestimmten Fahrzeug besteht. Der Fahrer des Gegenstandsfahrzeugs kann dadurch eine Operation ausführen, welche eine Kollision mit dem bestimmten Fahrzeug verhindert.
  • Die Fahrtunterstützungsvorrichtung 200 dieser Ausführungsform bestimmt die Möglichkeit einer Kollision bei ei nem Vorkommen eines eigentümlichen Phänomens, welches bei der oben erwähnten deutlich einsehbaren Kreuzung vorkommt. Wenn ein Fahrzustand eines Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist, wird nämlich die Möglichkeit einer Kollision mit einem bestimmten Fahrzeug, welches in der Sicht des Fahrers als nahezu stillstehend erscheint, dadurch festgestellt, ob eine relative Position zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem bestimmten Fahrzeug sich während eines gegebenen Zeitabschnitts nicht ändert. Wenn bestimmt wird, dass die Möglichkeit einer Kollision besteht, wird von der Anzeigeeinheit 130 oder der Alarmeinheit 150 eine Warnnotiz oder ein Alarm erzeugt, welcher die Aufmerksamkeit des Fahrers erregt.
  • Es wird ein Alarmerzeugungsprozess einer in einem Gegenstandsfahrzeug angebrachten Fahrtunterstützungsvorrichtung 200 der ersten Ausführungsform unter Bezugnahme auf ein Flußdiagramm entsprechend 7 erläutert. In S10 von 7 werden ein Folgeabstand zu einem vorausbefindlichen Fahrzeug und eine Fahrspur erfasst, auf welcher ein Gegenstandsfahrzeug fährt. In S20 wird eine Position eines gegebenen Fahrzeugs wie die eines kreuzenden Fahrzeugs, welches um das Gegenstandsfahrzeug herum vorhanden ist, wobei jedoch das vorausbefindliche Fahrzeug ausgeschlossen ist, aus einem Bild erfasst, welches von der CCD-Kamera 60 aufgenommen worden ist.
  • In S30 wird festgestellt, ob das Gegenstandsfahrzeug die Fahrt auf der Fahrspur und einen geeigneten Folgeabstand bzw. -zeitabschnitt (following period) zu dem vorausbefindlichen Fahrzeug beibehält, oder nicht, d.h. ob ein Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist oder nicht. Wenn diese Feststellung positiv ist, begibt sich der Prozess zu S40. Wenn demgegenüber die Feststellung negativ ist, kehrt der Prozess zu S10 zurück, um die obigen Schritte zu wiederholen.
  • In S40 wird festgestellt, ob ein bestimmtes Fahrzeug einschließlich des gegebenen Faahrzeugs seine Position in dem Bild für einen gegebenen Zeitabschnitt nahezu beibehält. Wenn diese Feststellung positiv ist, begibt sich der Prozess zu S50. Im negativen Fall kehrt demgegenüber der Prozess zu S10 zurück, um die obigen Schritte zu wiederholen. Da in S50 die Möglichkeit einer Kollision vorhanden ist, wird von der Anzeigeeinheit 130 eine Warnmittteilung angezeigt, welche die Möglichkeit einer Kollision anzeigt, oder es wird von der Alarmeinheit 130 ein Alarm erzeugt.
  • Somit stellt die Fahrtunterstützungsvorrichtung 200 dieser Ausführungsform fest, ob die Möglichkeit einer Kollision mit einem bestimmten Fahrzeug vorhanden ist, welches in der Sicht des Fahrers als nahezu stillstehend erscheint, dadurch, ob sich eine relative Position zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem bestimmten Fahrzeug über einen gegebenen Zeitabschnitt nicht ändert, wenn ein Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist. Wenn festgestellt wird, dass die Möglichkeit einer Kollision vorhanden ist, wird ein Alarm oder dergleichen erzeugt, welcher die Aufmerksamkeit des Fahrers erregt. Dies ermöglicht, dass ein Alarm in Bezug auf ein Hindernis wie das bestimmte Fahrzeug in einem geeigneten Zeitablauf sogar dann erzeugt wird, wenn viele andere Fahrzeuge vorhanden sind.
  • Modifizierung 1
  • Oben wurde eine Beziehung einer relativen Position zu dem Gegenstandsfahrzeug dahingehend erlangt, ob ein bestimmtes Fahrzeug damit seine Position in dem Bild für einen gegebenen Zeitabschnitt aufrechterhält, wobei eine Position des bestimmten Fahrzeugs von einem durch die CCD-Kamera 60 aufgenommenen Bild erfasst wird. Jedoch kann beispielsweise durch ein Erfassen der Ausrichtung des bestimmten Fahrzeugs relativ zu einer Fahrtrichtung des Gegenstandsfahrzeugs die Beziehung der relativen Position zwi schen den Fahrzeugen dahingehend erlangt werden, ob das bestimmte Fahrzeug seine Ausrichtung für einen gegebenen Zeitabschnitt nahezu aufrechterhält. Die Erfassung der Ausrichtung kann von dem Laserradar 30 unter Verwendung von Laserlicht oder von einer Radareinheit unter Verwendung von Millimeterwellen, Ultraschallwellen oder dergleichen ausgeführt werden.
  • Wie oben erläutert ist nämlich das bestimmte Fahrzeug, welches in der Sicht des Fahrers scheinbar stillsteht, fortdauernd mit derselben Ausrichtung positioniert. Daher führt eine Feststellung dahingehend, ob die Ausrichtung des bestimmten Fahrzeug relativ zu der Fahrtrichtung des Gegenstandsfahrzeugs beibehalten wird, zu einer Feststellung dahingehend, ob das oben beschriebene eigentümliche Phänomen auftritt oder nicht.
  • Modifizierung 2
  • Der Alarmerzeugungsprozess der obigen Ausführungsform wird ausgeführt, wenn der Fahrzustand als geeignet festgestellt worden ist, während der Fahrer das Gegenstandsfahrzeug fährt. Jedoch kann der Alarmerzeugungsprozess ebenfalls ausgeführt werden, während ein Fahrtunterstützungsprozess ausgeführt ist, welcher eine Fahroperation wie eine Spurhaltesteuerung oder eine Folgeabstandssteuerung unterstützt.
  • Während ein Fahrtunterstützungsprozess wie die Spurhaltesteuerung oder die Folgeabstandssteuerung ausgeführt wird, wird der Arbeitsaufwand des Fahrers erleichtert. Es wird dadurch erwartet, dass sich die Aufmerksamkeit des Fahrers in Bezug auf den Rand des Gegenstandsfahrzeugs verringert oder gestreut wird. Dies führt zur Schaffung einer Tendenz, bei welcher der Fahrer nicht leicht das Vorhandensein des bestimmten Fahrzeugs erkennt, welches innerhalb einer Randsicht des Fahrers als nahezu stillstehend er scheint. Als Ergebnis kann durch eine Ausführung eines Alarmerzeugungsprozesses sogar während des Fahrtunterstützungsprozesses der Fahrer effektiv über das Vorhandensein des bestimmten Fahrzeugs informiert werden, welches innerhalb der Randsicht als nahezu stillstehend erscheint.
  • Zweite Ausführungsform
  • Eine zweite Ausführungsform besitzt in Bezug auf die erste Ausführungsform einen gemeinsamen Teil, so dass die Erklärung des gemeinsamen Teils ausgelassen wird. Der unterschiedliche Teil wird im folgenden im Wesentlichen erläutert. Eine Fahrtunterstützungsvorrichtung 200 der zweiten Ausführungsform bestimmt die Möglichkeit einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, welches vor einem Gegenstandsfahrzeug befindlich ist, wobei ein Alarm oder dergleichen erzeugt wird, welcher die Aufmerksamkeit des Fahrer erregt, wenn bestimmt wird, dass die Möglichkeit einer Kollision vorhanden ist.
  • In 8 ist ein Blockdiagramm der Steuerung des Computers 80 dargestellt. Dabei bestimmt eine Fahrzustandsbestimmungseinheit 81, ob ein Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist, d.h., ob das Gegenstandsfahrzeug innerhalb einer Fahrspur und mit einer geeigneten Folgezeit in Bezug auf ein vorausfahrendes Fahrzeug fährt. Ein Ergebnis dieser Feststellung wird einer Einheit zur Feststellung der Möglichkeit einer Kollision 83a für jeweils einen gegebenen Zeitabschnitt (von beispielsweise mehreren hundert Millisekunden) gesendet. Diese Feststellung wird auf der Grundlage eines Folgeabstands oder einer relativen Geschwindigkeit zu dem vorausbefindlichen Fahrzeug, welche von dem Laserradarsensor 30 erfasst werden, und einer Fahrspur ausgeführt, welche eine Fahrteilung anzeigt und von der CCD-Kamera 60 aufgenommen wird.
  • Eine Einheit zur Feststellung einer Radextrahierung 82a stellt aus einem von der CCD-Kamera 60 aufgenommen Bild fest, ob ein Hinterrad eines entgegenkommenden Fahrzeugs, welches vor dem Gegenstandsfahrzeug befindlich ist, extrahiert ist. Es wird beispielsweise eine Spur gegenüberliegend der Fahrspur erfasst. Wenn ein entgegenkommenden Fahrzeug daraufhin in der gegenüberliegenden Spur erfasst wird, wird aus dem Bild festgestellt, ob ein Hinterrad des entgegenkommenden Fahrzeugs extrahiert ist, dadurch, ob das Hinterrad in dem Bild sichtbar ist. Dieses Feststellungsergebnis wird daraufhin einer Speichereinheit 82b und der Einheit zur Feststellung der Möglichkeit einer Kollision 83a gesendet. Das Feststellungsergebnis ist verbunden mit einer Identifizierungsnummer, welche das entgegenkommende Fahrzeug identifiziert.
  • Ob das Hinterrad auf dem Bild sichtbar ist, wird auf der Grundlage davon festgestellt, ob ein Objekt mit einer Form (beispielsweise einer Ellipse), welche ein Rad des entgegenkommenden Fahrzeugs anzeigt, auf dem Bild dargestellt ist.
  • Die Speichereinheit 82b speichert Daten des Feststellungsergebnisses von der Einheit zur Feststellung einer Radextrahierung 82a bezüglich der Identifizierungsnummer, welche mit dem Ergebnis verbunden ist. Dies ermöglicht die Speicherung der Historie des Feststellungsergebnisses in Bezug auf jedes entgegenkommende Fahrzeug.
  • Die Einheit zur Feststellung der Möglichkeit einer Kollision 83a stellt fest, ob die Möglichkeit einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug vorhanden ist oder nicht, auf der Grundlage des Feststellungsergebnisses bezüglich des Fahrzustands des Gegenstandsfahrzeugs von der Einheit zur Feststellung des Fahrzustands 81 und des Feststellungsergebnisses von der Einheit zur Feststellung einer Radextrahierung 82a. Ob die Möglichkeit einer Kollision vorhanden ist oder nicht kann auf der Grundlage der Historie des Feststellungsergebnisses der Einheit zur Feststellung einer Radextrahierung 82a festgestellt werden, die in der Speichereinheit 82b gespeichert ist.
  • Dabei kann das Hinterrad des entgegenkommenden Fahrzeugs gesehen werden, wenn das entgegenkommende Fahrzeug geeignet in der Fahrtrichtung der gegenüberliegenden Spur fährt. Wenn daher ein Hinterrad sichtbar ist, stellt die Einheit zur Feststellung einer Radextrahierung 82a fest, dass das Hinterrad extrahiert ist. Wenn demgegenüber ein entgegenkommendes Fahrzeug (beispielsweise Fahrzeug C in 9) von seiner Fahrspur abweicht, um sich dem Gegenstandsfahrzeug anzunähern, wird ein Hinterrad, welches in dem Bild sichtbar war, in dem Bild unsichtbar. Dies veranlasst die Einheit zur Feststellung einer Radextrahierung 82a dazu, festzustellen, dass das Hinterrad des entgegenkommenden Fahrzeugs nicht extrahiert ist. Wenn jedoch das entgegenkommende Fahrzeug zeitweise von seiner Fahrspur abweicht, um einem Hindernis oder dergleichen auszuweichen, wird sein Hinterrad, welches in dem Bild sichtbar war, ebenfalls in dem Bild unsichtbar.
  • Daher stellt die Einheit zur Feststellung der Möglichkeit einer Kollision 83a fest, dass die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem entgegenkommenden Fahrzeug besteht, wenn drei Feststellungen bestätigt worden sind. Es erfolgt die erste Feststellung nämlich von der Einheit zur Feststellung des Fahrzustands 81 dahingehend, dass der Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist. Die zweite Feststellung erfolgt durch die Einheit zur Feststellung der Radextrahierung 82a dahingehend, dass das Hinterrad des entgegenkommenden Fahrzeugs sichtbar ist. Die dritte Feststellung erfolgt dahingehend, dass die Historie des in der Speichereinheit 82b gespeicherten Feststellungsergebnisses zeigt, dass das Hinterrad über einen gegebenen Zeitabschnitt andauernd extrahiert war. Dies verhindert die Feststellung dahingehend, dass die Möglichkeit einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug vorhanden ist, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug zeitweise von seiner Fahrspur abweicht, um einem Hindernis auszuweichen.
  • Die Alarmerzeugungseinheit 84 erzeugt einen Alarm auf das Empfangen des Feststellungsergebnisses von der Einheit zur Feststellung der Möglichkeit einer Kollision 83a dahingehend, dass die Möglichkeit der Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug vorhanden ist. Dies ermöglicht dem Fahrer des Gegenstandsfahrzeugs, eine Operation auszuführen, welche das Geschehen einer Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug verhindert.
  • Ein Alarmerzeugungsprozess einer in einem Gegenstandsfahrzeug angebrachten Fahrtunterstützungsvorrichtung 200 der zweiten Ausführungsform wird in Bezugnahme auf ein Flußdiagramm von 10 erläutert. In S10 von 10 werden ein Folgeabstand zu einem vorausbefindlichen Fahrzeug und eine Fahrspur, auf welcher ein Gegenstandsfahrzeug fährt, erfasst. In S20A werden eine Spur gegenüberliegend der Fahrspur des Gegenstandsfahrzeugs und danach ein entgegenkommendes Fahrzeug, welches auf der gegenüberliegenden Spur vorhanden ist, von einem durch die CCD-Kamera 60 aufgenommenen Bild erfasst.
  • In S30 wird bestimmt, ob das Gegenstandsfahrzeug die Fahrt innerhalb der Fahrspur und einen geeigneten Folgezeitabschnitt zu dem vorausbefindlichen Fahrzeug aufrechterhält oder nicht, d.h. ob ein Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist oder nicht. Wenn diese Feststellung positiv ist, rückt der Prozess zu S40a vor. Im negativen Fall kehrt demgegenüber der Prozess zu S10 zurück, um die obigen Schritte zu wiederholen.
  • In S40a wird bestimmt, ob ein Hinterrad des entgegenkommenden Fahrzeugs extrahiert ist. In S41 wird das Feststellungsergebnis von S40a in der Speichereinheit 82a zusammen mit einer Identifizierungsnummer des entgegenkommenden Fahrzeugs gespeichert. In S42 wird bestimmt, ob das gespeicherte Feststellungsergebnis anzeigt, dass ein Hinterrad nicht extrahiert ist. Wenn diese Feststellung positiv ist, rückt der Prozess zu S43 vor. Im negativen Fall kehrt demgegenüber der Prozess zu S10 zurück, um die obigen Schritte zu wiederholen.
  • In S43 wird festgestellt, ob das Hinterrad des entgegenkommenden Fahrzeugs mit derselben Identifizierungsnummer über einen gegebenen Zeitabschnitt oder darüber hinaus fortdauernd nicht extrahiert ist. Wenn diese Feststellung positiv ist, rückt der Prozess zu S50 vor. Im negativen Fall kehrt demgegenüber der Prozess zu S10 zurück, um die obigen Schritte zu wiederholen. Da in S50 die Möglichkeit einer Kollision vorhanden ist, wird eine Warnnachricht, welche die Möglichkeit einer Kollision anzeigt, von der Anzeigeeinheit 130 angezeigt, oder es wird ein Alarm von der Alarmeinheit 150 erzeugt.
  • Somit stellt die Fahrtunterstützungsvorrichtung 200 der zweiten Ausführungsform fest, ob die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem entgegenkommenden Fahrzeug vorhanden ist, auf der Grundlage, ob das Hinterrad des entgegenkommenden Fahrzeugs von dem Bild extrahiert ist. Dies ermöglicht der Fahrtunterstützungsvorrichtung 200 festzustellen, ob die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem entgegenkommenden Fahrzeug vorhanden ist, ohne dass Daten wie der Abstand zu dem entgegenkommenden Fahrzeug, die Richtung oder Größe des entgegenkommenden Fahrzeugs oder dergleichen erlangt werden.
  • Modifizierung 3
  • Wie oben dargestellt wird aus einem von der CCD-Kamera 60 aufgenommenen Bild bestimmt, ob ein Hinterrad eines entgegenkommenden Fahrzeugs extrahiert ist. Es kann jedoch beispielsweise ebenfalls durch das Laserradar 30 unter Verwendung von Laserlicht festgestellt werden.
  • Wenn beispielsweise das Laserlicht auf ein entgegenkommendes Fahrzeug mit einem aus Aluminium gefertigten Rad abgestrahlt wird, ist die Reflexionsstärke von dem Rad größer als diejenige von der Karosserie. Daher ist die Reflexionsstärke von einem Rad im voraus festgelegt, wenn das Laserlicht auf das Rad abgestrahlt wird. Danach wird festgestellt, dass ein Hinterrad eines entgegenkommenden Fahrzeugs extrahiert ist, wenn die Reflexionsstärke von dem entgegenkommenden Fahrzeug in etwa gleich der festgehaltenen Stärke bzw. Größe ist.
  • Modifizierung 4
  • Der Alarmerzeugungsprozess bei der obigen Ausführungsform wird ausgeführt, wenn der Fahrzustand als geeignet bestimmt worden ist, während der Fahrer das Gegenstandsfahrzeug betreibt. Jedoch kann der Alarmerzeugungsprozess ebenfalls ausgeführt werden, wenn ein Fahrtunterstützungsprozess ausgeführt wird, welcher eine Fahroperation wie die Spurhaltesteuerung oder die Folgeabstandssteuerung ausgeführt wird.
  • Während ein Fahrtunterstützungsprozess wie die Spurhaltesteuerung oder die Folgeabstandssteuerung ausgeführt wird, wird die Arbeitsbelastung des Fahrers verringert. Es wird dadurch erwartet, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers auf den Rand des Gegenstandsfahrzeugs verringert oder zerstreut wird. Dies führt zur Bildung einer Tendenz dahingehend, dass der Fahrer nicht leicht das Vorhandensein eines entgegenkommenden Fahrzeugs erkennt, welches sich dem Ge genstandsfahrzeug nähert. Als Ergebnis kann durch Ausführen eines Alarmerzeugungsprozesses sogar während des Fahrtunterstützungsprozesses der Fahrer wirksam auf das Vorhandensein des entgegenkommenden Fahrzeugs informiert werden, welches sich dem Gegenstandsfahrzeug nähert.
  • Vorstehend wurde eine Vorrichtung zum Feststellen einer Kollisionmöglichkeit offenbart Eine Einheit zum Feststellen einer Kollisionsmöglichkeit (83) stellt fest, dass ein Gegenstandsfahrzeug die Möglichkeit des Kollidierens mit einem bestimmten Fahrzeug besitzt, wenn beide der folgenden zwei Feststellungen erfüllt sind. Die erste Feststellung besteht darin, dass der Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist. Die zweite Feststellung besteht darin, dass eine relative Position zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem bestimmten Fahrzeug in derselben Beziehung über einen gegebenen Zeitabschnitt aufrechterhalten wird. Wenn die Möglichkeit einer Kollision als Vorhanden festgestellt wird, erzeugt eine Einheit zum Erzeugen eines Alarms (84) einen Alarm, welcher die Aufmerksamkeit des Fahrers erregt. Somit wird auf der Grundlage einer Beziehung der relativen Position zu einem anderen Fahrzeug die Möglichkeit einer Kollision derart festgestellt, dass ein Alarm bezüglich des anderen Fahrzeugs als Hindernis nach einem geeigneten Zeitablauf erzeugt werden kann.

Claims (13)

  1. Vorrichtung zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision (200), welche in einem Gegenstandsfahrzeug angebracht ist, mit: einer Einheit zum Feststellen eines Fahrzustands (81), welche auf der Grundlage einer Position des Gegenstandsfahrzeugs in Richtung der Fahrzeugbreite innerhalb einer Fahrspur und/oder einer relativen Beziehung zu dem vorausbefindlichen Fahrzeug feststellt, ob ein Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist oder nicht; und einer Einheit zum Erfassen eines vorausbefindlichen Fahrzeugs (30, 60, 80), welche ein Fahrzeug erfasst, das vor dem Gegenstandsfahrzeug befindlich ist, gekennzeichnet durch: eine Einheit zum Feststellen einer relativen Position (82), welche feststellt, ob eine Beziehung einer relativen Position zu einem bestimmten Fahrzeug über einen gegebenen Zeitabschnitt fortlaufend aufrechterhalten wird, wenn der Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs als geeignet festgestellt wird, wobei das bestimmte Fahrzeug, welches das vorausbefindliche Fahrzeug ausschließt, das Fahrzeug einschließt, das durch die Einheit zum Erfassen eines vorausbefindlichen Fahrzeugs erfasst worden ist; und eine Einheit zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision (83), welche auf der Grundlage eines von der Einheit zum Feststellen der relativen Position festgestellten Ergebnisses feststellt, ob die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem bestimmten Fahrzeug vorhanden ist oder nicht.
  2. Vorrichtung zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit zum Erfassen eines vorausbefindlichen Fahrzeugs eine Bildeinheit (60) enthält, welche ein Bild aufnimmt, das einen Bereich vor dem Gegenstandsfahrzeug abdeckt, wobei eine Position eines Fahrzeugs innerhalb des von der Bildeinheit aufgenommenen Bilds festgestellt wird, und die Einheit zum Feststellen einer relativen Position feststellt, ob die Position des bestimmten Fahrzeugs über einen gegebenen Zeitabschnitt fortlaufend aufrechterhalten wird.
  3. Vorrichtung zum Festlegen der Möglichkeit einer Kollision nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit zum Erfassen eines vorausbefindlichen Fahrzeugs eine relative Richtung des bestimmten Fahrzeugs relativ zu einer Fahrtrichtung des Gegenstandsfahrzeugs erfasst und die Einheit zum Feststellen einer relativen Position feststellt, ob die relative Richtung des bestimmten Fahrzeugs über einen gegebenen Zeitabschnitt fortlaufend aufrechterhalten wird.
  4. Vorrichtung zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision feststellt, dass die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem bestimmten Fahrzeug vorhanden ist, wenn die Beziehung der relativen Position zu dem bestimmten Fahrzeug über einen gegebenen Zeitabschnitt als fortlaufend aufrechterhalten festgestellt worden ist.
  5. Vorrichtung zum Festlegen der Möglichkeit einer Kollision nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch: eine Einheit zum Erzeugen einer Warnung (84), welche eine Warnung erzeugt, wenn die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem bestimmten Fahrzeug als vorhanden festgestellt worden ist.
  6. Vorrichtung zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch: eine Spurhaltesteuereinheit (80), welche das Gegenstandsfahrzeug derart steuert, dass es unter Aufrechterhaltung seiner Position in Richtung der Fahrzeugbreite innerhalb der Fahrspur fährt; und eine Folgeabstandssteuereinheit (80), welche das Gegenstandsfahrzeug auf der Grundlage der relativen Beziehung des vorausbefindlichen Fahrzeugs derart steuert, dass es unter Aufrechterhaltung eines gegebenen Folgeabstands zu dem vorausbefindlichen Fahrzeug fährt; wobei die Einheit zum Feststellen des Fahrzustands feststellt, dass der Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist, wenn der Fahrzustand geeignet von der Fahrspurhaltesteuereinheit und/oder der Folgeabstandssteuereinheit gesteuert wird.
  7. Vorrichtung zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision (200), welche in einem Gegenstandsfahrzeug angebracht ist, mit: einer Einheit zum Feststellen eines Fahrzustands (81), welche auf der Grundlage einer Position des Gegenstandsfahrzeugs in Richtung der Fahrzeugbreite innerhalb einer Fahrspur und/oder einer relativen Beziehung zu einem vorausbefindlichen Fahrzeug feststellt, ob ein Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist oder nicht; und einer Einheit zum Erfassen eines entgegenkommenden Fahrzeugs (30, 60, 80), welche ein entgegenkommendes Fahrzeug erfasst, das vor dem Gegenstandsfahrzeug positioniert ist und in einer Spur gegenüberliegend der Fahrspur des Gegenstandsfahrzeugs fährt, gekennzeichnet durch: eine Einheit zum Feststellen einer Extrahierung (82a), welche feststellt, ob ein Abschnitt, der eine Seite des entgegenkommenden Fahrzeugs bildet, aus dem von der Einheit zum Erfassen eines entgegenkommenden Fahrzeugs erfassten Ergebnis extrahiert ist; und eine Einheit zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision (83a), welche auf der Grundlage eines von der Einheit zum Feststellen einer Extrahierung bestimmten Ergebnisses feststellt, ob die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem entgegenkommenden Fahrzeug vorhanden ist.
  8. Vorrichtung zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit zum Feststellen einer Extrahierung feststellt, ob ein Hinterrad eines entgegenkommenden Fahrzeugs als der Abschnitt extrahiert ist, welcher die Seite eines entgegenkommenden Fahrzeugs bildet.
  9. Vorrichtung zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit zum Erfassen eines entgegenkommenden Fahrzeugs eine Bildeinheit (60) enthält, welche ein Bild aufnimmt, das einen Bereich vor dem Gegenstandsfahrzeug überdeckt, und die Einheit zum Feststellen einer Extrahierung feststellt, ob ein Hinterrad des entgegenkommenden Fahrzeugs als Teil, welches die Seite des entgegenkommenden Fahrzeugs bildet, aus dem von der Bildeinheit aufgenommenen Bild extrahiert ist.
  10. Vorrichtung zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision nach einem der Ansprüche 7 bis 9, gekennzeichnet durch: eine Speichereinheit (82a), welche ein Ergebnis speichert, das von der Einheit zum Feststellen einer Extrahierung festgestellt worden ist, wobei das Ergebnisses mit dem entgegenkommenden Fahrzeug korreliert, wobei dann, wenn der Abschnitt, welcher die Seite des entgegenkommenden Fahrzeugs bildet, als nicht extrahiert festgestellt worden ist, die Einheit zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision auf der Grundlage einer Histo rie des in der Speichereinheit gespeicherten Ergebnisses feststellt, ob die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem entgegenkommenden Fahrzeug vorhanden ist.
  11. Vorrichtung zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn der Abschnitt, welcher die Seite des entgegenkommenden Fahrzeugs bildet, als nicht extrahiert festgestellt worden ist, die Einheit zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision die Historie bis dahin erlangt, wo der Abschnitt, welcher die Seite des entgegenkommenden Fahrzeugs bildet, als nicht extrahiert festgestellt worden ist, und die Einheit zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision feststellt, dass die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem entgegenkommenden Fahrzeug vorhanden ist, wenn die erlangte Historie fortlaufend zeigt, dass der Abschnitt, welcher die Seite des entgegenkommenden Fahrzeugs bildet, über einen gegebenen Zeitabschnitt oder mehr als nicht extrahiert festgestellt worden ist.
  12. Vorrichtung zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch: eine Einheit zum Erzeugen einer Warnung (84), welche eine Warnung erzeugt, wenn die Möglichkeit einer Kollision zwischen dem Gegenstandsfahrzeug und dem entgegenkommenden Fahrzeug als vorhanden festgestellt wird.
  13. Vorrichtung zum Feststellen der Möglichkeit einer Kollision nach einem der Ansprüche 7 bis 12, gekennzeichnet durch: eine Spurhaltesteuereinheit (80), welche das Gegenstandsfahrzeug derart steuert, dass es unter Aufrechterhaltung seiner Position in Richtung der Fahrzeugbreite innerhalb der Fahrspur fährt; und eine Folgeabstandssteuereinheit (80), welche das Gegenstandsfahrzeug auf der Grundlage der relativen Beziehung des vorausbefindlichen Fahrzeugs derart steuert, dass das Gegenstandsfahrzeug unter Aufrechterhaltung eines gegebenen Folgeabstands zu dem vorausbefindlichen Fahrzeugs fährt; wobei die Einheit zum Feststellen des Fahrzustands feststellt, dass der Fahrzustand des Gegenstandsfahrzeugs geeignet ist, wenn der Fahrzustand geeignet von der Spurhaltesteuereinheit und/oder der Folgeabstandssteuereinheit gesteuert wird.
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