DE102004050828A1 - Vorrichtung zum Aufbewahren und Auffinden von Ordnungsmitteln - Google Patents
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Abstract
System
zum Aufbewahren und Auffinden von Ordnungsmitteln
a) unter Verwendung von Aktenordnern, programmierbaren Eingabe- und Sichtgeräten, Steuerelektronik sowie optoelektronischen Anzeigeelementen und
b) gekennzeichnet dadurch, dass das Aufbewahren und Auffinden von Ordnungsmitteln in einem durch das Regal vorgegebenem Koordinatensystem erfolgen.
a) unter Verwendung von Aktenordnern, programmierbaren Eingabe- und Sichtgeräten, Steuerelektronik sowie optoelektronischen Anzeigeelementen und
b) gekennzeichnet dadurch, dass das Aufbewahren und Auffinden von Ordnungsmitteln in einem durch das Regal vorgegebenem Koordinatensystem erfolgen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein System entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und besteht aus folgenden Komponenten:
- 1. Regal-Sonderkonstruktionen
- 2. modifizierten Ordnern
- 3. Rückenschild-Profilen
- 4. Ordnerhüllen
- 5. optoelektronischen Anzeigen
- Das System ist auf verschiedene Einsatzbereiche abgestimmt, jedoch generell überall dort einsetzbar, wo Ordnungsmittel verschiedenster Ausführung (wie z.B. Aktenordner, Stehsammler u.ä.) zur vorübergehenden oder dauerhaften Aufbewahrung von Schriftgut aller Art verwendet werden (s.
2 ). - Grundsätzlich unterscheiden sich die Einsatzbereiche durch die Anzahl der Zugriffe auf die Ordnungsmittel in einem bestimmten Zeitraum.
- So werden Ordner im Arbeitsbereich mehrmals täglich, Ordner im Flur- oder Durchgangsbereich dagegen einige Male pro Woche benutzt. Ordner im Archiv letztendlich werden meist nur ein paar Mal im Jahr in die Hand genommen.
- Abgesehen von z.T. hochtechnischen Archivierungs-, Entnahme-, Such- und Anzeigesystemen und -mehr oder weniger-alltagsorientierten Teillösungen, werden Ordner in Schränken mit Drehtüren, Schiebetüren, Rollläden oder Klappen sowie in offenen Regalen untergebracht.
- Die geschlossenen Systeme (z.B. Schränke) weisen allgemein den Nachteil auf, dass man sie zunächst öffnen muss, um Zugriff auf das gewünschte Ordnungsmittel zu haben. Schranktüren sind zudem für kleinere Büros meist hinderlich und deshalb ungeeignet.
- Offene Systeme (z.B. Regale) dagegen gewähren zwar einen direkten Zugriff; haben dafür aber den gravierenden Nachteil, dass der Inhalt verstaubt, die Rückenschilder zuerst vergilben und sich dann nach und nach vom Ordnerrücken ablösen.
- Die Ordnungsmittel selbst haben aber einen noch viel größeren Nachteil, der nicht nur optischer, sondern vor allem finanzieller Natur ist und darin besteht, dass die Ordner umständlich und zeitaufwendig beschriftet werden müssen, um sie im entsprechenden Aufbewahrungssystem wiederzufinden. Dieser Zeitaufwand ist natürlich auch ein Kostenfaktor.
- Selbst bei minuziöser Beschriftung der Ordnerrücken ist keine Erfolgsaussicht in Bezug auf das Auffinden des gesuchten Schriftstückes gegeben. Dazu ist auf dem zur Verfügung stehenden Ordnerrücken zu wenig Platz. Oft ist auch die Beschriftung nicht mehr aktuell, weil ein Vorgang auf grund seines Umfanges nicht mehr in dem Ordner Platz gefunden hat, in dem er sich lt. Inhaltsangabe auf dem Rückenschild eigentlich befinden müsste.
- Das unkomplizierte Auffinden eines bestimmten Schriftstückes ist mit der Beschriftung des Ordnerrückens also keinesfalls sichergestellt und mit dem erfahrungsgemäß aufzubringenden Zeitaufwand für den Suchvorgang auch jedes mal mit Kosten verbunden.
- Weil jeder weiß, wie schwierig es ist, ein gesuchtes Schriftstück mit einem Griff, insbesondere außerhalb des eigenen Arbitsbereiches zu finden, wird er sich hilfesuchend an die Kollegen wenden (und deren kostbare Zeit stehlen). Endlich mit deren Hilfe das Gesuchte gefunden, wird dieses umgehend kopiert, damit beim nächsten mal (vielleicht in zwei Jahren) nicht das gleiche passiert. Aber auch (überflüssiges)Kopieren kostet Geld!
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein für alle Bereiche, in denen Ordner oder ähnliche Ordnungsmittel verwendet werden, geeignetes System zur Aufbewahrung (ohne Beschriftung des Ordnungsmittels) zu schaffen und gleichzeitig das schnelle Wiederauffinden von Schriftgut jeglicher Art zu gewährleisten.
- Letzteres nicht nur für Eingeweihte, sondern für jeden, der eine fünfminütige Einweisung in das System erhalten hat (Zugriffsberechtigung vorausgesetzt).
- In Abhängigkeit von der Benutzungsfrequenz (Anzahl der Zugriffe auf das Ordnungsmittel), sind in Zeichnung Blatt 1 den drei grundsätzlichen Einsatzbereichen (gem.
2 ) die Basistypen A, B und C (1 ,3 ,4 ) zugeordnet. - Allen drei Basistypen (und den daraus abgeleiteten Varianten) sind folgende technische Merkmale und Vorteile gemein (Einheitlichkeit der Erfindung):
- • Die Ordner müssen nicht mehr beschriftet werden.
- • Durch die Modifizierung bzw. Ergänzung handelsüblicher Ordner und einer entsprechenden Vorrichtung am Aufbewahrungssystem (Regal) wird eine Lokalisierung des Ordnungsmittels in einem durch das Aufbewahrungsbehältnis vorgegebenem Koordinatensystem (bestehend aus Zeilen und Spalten) ermöglicht.
- • Die Ordner können anhand eines Displays mit alphanumerischen Zeichen (Typ A1) bzw. einer optoelektronischen Anzeige (Typ A2, C und evtl. B) leicht geortet werden.
- • Die Suche nach einem Ordner findet nicht mehr am Aufbewahrungsort selbst, sondern am PC oder an sonstigen, programmierbaren Sicht- bzw. Eingabegeräten statt. Von diesen Geräten (oder sonstigen hierfür geeigneten Ansteuerungsgeräten wie z.B. einer Fernbedienung) erfolgt auch die Ansteuerung der Anzeigeelemente.
- • Auf alle Ordner besteht direkter Zugriff (keine Schranktüren, Rollos o.ä.).
- • Alle Ordner sind staubgeschützt.
- • Die Aufbewahrungssysteme bieten zusätzlich eine geschlossene und optisch ansprechende Ansichtsfläche (keine störenden Beschriftungen, Etiketten mit abgelösten Rändern und Ecken und keine Produkt-Musterschau).
- • Aufgrund der Regalabmessungen (T = ½ B) ist die Formierung allseitig zugänglicher Regalgruppen möglich.
- • Systembedingt werden sämtliche Ordner in einer Liste (Excel-Datei) aufgelistet und können anhand der zugehörigen Identnummer (per z.B. Mausklick) ausgewählt werden. Die entsprechende Ansteuerungssoftware sorgt daraufhin für die Aktivierung der entsprechenden Anzeige am Aufbewahrungsort bzw. Regal.
- Beschreibung der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele.
- Typ A1
- Dieser Typ ist für den Arbeitsbereich gedacht und, wie aus der Isometrie gem. Zeichng. Blatt 2,
5 ersichtlich, für 24 Ordner ausgelegt. - Der Korpus besteht aus einer Holz-Alu-Verbundkonstruktion (Sandwichbauweise).
- Diese Konstruktion ist nicht zwingend und könnte auch nur aus Holzbauplatten oder einer Stahl/Alu-Konstruktion bestehen (mit Aluminium oder verzinktem Stahlblech beplankte Tragkonstruktion aus Flachstahlprofilen).
- Bei den Holzoberflächen sind sämtliche für den Möbelbau geeigneten Holzarten verwendbar. Die Metalloberflächen können eloxiert, einbrennlackiert oder pulverbeschichtet werden (in allen möglichen RAL- oder sonstigen, standardisierten Farbtönen).
- Die Fachböden bestehen im dargestellten Beispiel aus MDF-Platten, die oberseitig mit Alublech beplankt sind und deren vordere Abkantungen mit Zentrierbohrungen zur Aufnahme der auf dem Rückenschildprofil vorhandenen konischen Bolzen dienen. Siehe hierzu Zeichnung Blatt 5,
12 . - In die Zentrierbohrungen werden Kunststoffbuchsen aus Polyamid eingepresst, um bei der Entnahme eines Ordners das Reiben von Metall auf Metall zu vermeiden (zeichnerisch nicht gesondert dargestellt).
- Die Frontseite besteht aus profilierten Rückenschild-Aluprofilen (s. Zeichng. Blatt 2,
6 und7 ), die mit handelsüblichen Ordnern verbunden werden. - Das Rückenschild steht auf allen Seiten über die Ordnerkonturen hinaus.
- Zum Herausziehen bzw. zur Entnahme der Ordner aus dem Regal, ist das Rückenschild so profiliert, dass am linken und rechten Rand eine vertikale Griffleiste entsteht.
- Der obere Bereich der Profilierung dient gleichzeitig der Aufnahme des LC-Displays.
- Die Rückenschilder haben auf der dem Ordner zugewandten Seite jeweils im oberen und unteren Randbereich einen zur Spitze sich verjüngenden Bolzen sowie drei Gewindestifte.
- Erstere dienen der Zentrierung bzw. Fixierung am Stellplatz; letztere sind zur Verbindung mit dem Ordner bestimmt.
- Die Verbindung des Rückenschildes mit dem Ordner erfolgt mittels Gewindestiften (
7 , Teil-Nr.5 ) und Rändelmuttern (13 , Teil Nr.13 ). - Hierzu müssen die Ordner unter Zuhilfenahme einer Bohrschablone mit drei entsprechenden Bohrungen versehen werden. Nachdem Ordner und Aluprofil zusammengefügt wurden, werden die drei Rändelmuttern aufgedreht und so eine feste, aber leicht reversible Verbindung hergestellt.
- Diese Befestigung kann alternativ auch durch Schnellverschlüsse bewerkstelligt werden (z.B. durch T-förmige Bolzen, die in Schlüsselloch-förmige Bohrungen gesteckt und dann nach oben verschoben werden).
- Zur optischen Anzeige des Ordnerinhaltes wird bei diesem Typ ein LC- oder LED-Display in den oberen Teil des Rückenschildprofils eingesetzt.
- Das Display zeigt in acht oder mehr Stellen, alphanumerische Zeichen an und ist mittels integrierter Infrarotschnittstelle ansteuerbar. Die Stromversorgung erfolgt über eingebaute Knopfzellen.
- Die Technik entspricht der der sog. Electronic Shelf Label (ESL), wie sie zur Preisauszeichnung in Supermärkten eingesetzt werden. Allerdings in einer modifizierten und auf die spezielle Anwendung abgestimmten Form.
- Sobald der Ordner im Arbeitsbereich nicht mehr benötigt wird, wird das Display entfernt und der Ordner kann im Flur- oder Durchgangsbereich in das Regal Typ B gestellt werden.
- Alternativ können die Displays auch unter den Ordnern angeordnet und dort fest installiert werden.
- Die Rückseite des Regals bildet ein kantenbündiges Aluminiumblech, das von der Optik her eine freie Aufstellung im Raum ermöglicht.
- In den drei Vorderkanten des Korpus ist zwischen den Alublechen ein Acrylglasstreifen eingebettet. Dieser hat bei diesem Typ keine technische Bewandtnis und dient lediglich der optischen Angleichung an den im folgenden beschriebenen Typen A2 und C.
- Typ A2
- Dieser Typ wird lediglich deshalb erwähnt, weil die Schnitte und Details gem. Zeichng. Blatt 4 und 5 hierauf abgestimmt sind.
- Optisch unterscheidet er sich vom Typ A1 nur dadurch, dass die Displays fehlen.
- Sinnvoll eingesetzt wird dieser Typ überall dort, wo keine großen Mengen an Ordnern anfallen oder diese aufgrund der fehlenden Beschriftung "anonym" untergebracht werden sollen (z.B. in Konferenzräumen, Besucherzimmern o.ä.).
- Die Signalisierung bzw. Anzeige des Ordner-Standortes wird hierbei durch Leuchtdioden (LED) bewerkstelligt.
- Diese befinden sich in dem hierfür vorgesehenen Hohlraum zwischen den beiden Aluminium-Deckblechen (Bl.5, Teil-Nr.
9 ). - Die LED werden auf eine Platine aufgebracht, welche auf einem Sockel sitzt. Je nachdem, welche Leuchtstärke zur Anzeige des Ordner-Standortes erreicht werden soll, werden die Platinen mit einzelnen oder in Gruppen zusammengefasste LED bestückt (Module).
- Die Module werden mit einer Gleichspannung von 15–18 Volt betrieben und an die
11 bzw.14 Ausgänge (8 Module für 8 Spalten und 3 bzw. 6 Module für die entsprechende Anzahl von Zeilen, d.h. Ordnerhöhen) des Steuermoduls angeschlossen. - Das Steuermodul wird über ein serielles Datenkabel mit dem Rechner verbunden. Alternativ ist auch eine Abstimmung auf USB, Bluetooth oder Infrarot möglich.
- Der integrierte Mikroprozessor nimmt die Steuerwörter vom Rechner entgegen und schaltet die entsprechende Anzahl von Ausgängen (
11 bzw.14 ) an oder aus. - Die Stromversorgung erfolgt über ein Steckernetzteil mit 12 Volt Wechselspannung und einer Leistung von 8–10 Watt (ca. 700mA Strom).
- Die Steuersoftware auf dem Rechner kann über das Senden verschiedener Steuerwörter an die serielle Schnittstelle jede beliebige Kombination von ein- und ausgeschalteten LED-Modulen erzeugen (siehe hierzu Zeichng. Bl. 8,
18 und19 ). - Typ C
- Der Typ C unterscheidet sich vom Typ A2 lediglich durch seine Bauhöhe (6 statt 3 Ordnerhöhen).
- Aufgrund des höheren Fassungsvolumens (48 Ordner/Einheit) ist er für den Flur- oder Durchgangsbereich bevorzugt geeignet.
- Typ B
- Bei diesem Typ, sind der Korpus sowie Rückwand und Fachböden komplett aus MDF-Platten gefertigt. Auch eine aus Stahlblechen und -profilen bestehende Bauweise ist möglich.
- Bei einem Einsatz außerhalb des Archivbereichs können durchgefärbte MDF-Platten zur optischen Aufwertung verwendet werden.
- Ebenso wie bei den zuvor beschriebenen Typen werden auch hier drei wesentliche Grundvorteile gegenüber herkömmlichen Systemen umgesetzt:
- • keine Beschriftung der Ordnungsmittel erforderlich
- • Fixierung am zugewiesenen Standort
- • geschlossene Vorderfront
- Ähnlich der bekannten Buchhüllen, die dem Schutz vor Staub dienen, werden hier "Ordnerhüllen" verwendet.
- Wie Zeichng. Blatt 7,
16 und17 zeigt, besteht die Hülle aus einem U-förmig gekanteten Stahl- oder Aluminiumblech (Teile-Nr.17 ), in dem oben und unten jeweils eine genutete MDF-Platte eingearbeitet ist (verschraubt oder geklebt). Die Nutung ist im vorderen Bereich aufgeweitet, um so das Einführen in die in den Fachböden eingelassenen Winkelprofile zu erleichtern. Auf diese Art und Weise wird neben dem Staubschutz auch die Fixierung am zugewiesenen Ordner-Standplatz erreicht. - Die Vorderansicht der Hülle weist neben einem rechteckigen Ausschnitt zum Eindrücken eines vorkonfektionierten Nummernschildes, einen schlitzförmigen Ausschnitt zum Einstecken des in der gleichen Abbildung dargestellten "Schlüssels" auf, mit dem durch eine rechtwinklige Drehbewegung der Ordner herausgezogen werden kann. Der Schlüssel ist am vorderen Ende abgewinkelt, um die Zugkraft besser ausüben zu können.
- Anstelle oder zusätzlich zu dem vorerwähnten Nummernschild, das eine Ordner-Identnummer trägt, kann die Standortangabe auch mittels der beim Typ A2 beschriebenen LED-Anzeigetechnik erfolgen.
- Varianten und Ergänzungen
- Zusätzlich zu den bereits erwähnten Varianten und Ergänzungen gibt es weitere Möglichkeiten, das System zu optimieren und an die benutzerspezifischen Anforderungen und Wüsche anzupassen:
- • Die Typen A1 und A2 können zur Erzielung einer besseren Mobilität mit Rollen versehen werden.
- • Da die Typen A1 und A2 für den Einsatz im Arbeitsbereich vorgesehen sind und aufgrund ihrer Höhe sehr gut auch als Stehpult nutzbar sind, können diese Typen mit einer zusätzlichen, evtl. höhenverstellbaren Arbeitsplatte versehen werden, die auf der oberen Korpusplatte aufgeständert wird.
- • Die Typen B und C können auf einer höhenjustierbaren Grundplatte zum Ausgleich von Unebenheiten im Untergrund aufgestellt werden.
- • Um zu vermeiden, dass Ordner – trotz der angebrachten Nummern –, an einen falschen Platz gestellt werden, kann durch Anbringen von "Identifikationsstiften" neben den oberen und unteren Zentrierbolzen erreicht werden, dass der Ordner nur an einen einzigen Platz im System passt. Die eindeutige Zuordnung des Ordners zu einem bestimmten Platz im Regal kann z.B. durch die variierende Kombination von – am Ordner-Rückenschildprofil angebrachten – Metallstiften realisiert werden, die in die entsprechenden Bohrungen oder Ausstanzungen im Anschlag-Kantprofil der Fachböden greifen.
- • Obwohl das System an sich aufgrund der "Anonymität" der Ordner für Unbefugte wenig interessant ist, lassen sich die Typen A und B mit einer Art Zentralverriegelung versehen.
- • Wenn man beim Typ B keinen Wert auf Staubschutz legt, kann auf die Ordnerhüllen verzichtet werden. Um dennoch die Standsicherheit der Ordner zu erreichen und ein Verschieben im Koordinatensystem zu verhindern, müssen lediglich anstelle der 10mm hohen Metallwinkel, Winkel mit 20mm Schenkel verwendet werden.
- • Vorhandene Systeme wie Schränke und Regale herkömmlicher Bauart, für die noch kein Ersatzbedarf besteht, lassen sich durch einen Nach- bzw. Umrüstsatz an das neue System anpassen.
- • Um nicht nur den Stellplatz eines Ordners innerhalb eines Regalelements anzuzeigen, ist die Anzeige des Regals im Gesamtsystem eine sinnvolle Ergänzung bzw. Erweiterung. Dies kann entweder mittels eines Tableaus, auf dem die Regale innerhalb einer Abteilung eingezeichnet sind erfolgen oder durch eine über dem Regal angeordnete Signalfläche erreicht werden. Die oft übliche Verblendung des zwischen Regaloberkante und Deckenunterkante verbleibenden Zwischenraums kann hierbei als Träger für eine Elekto-Luminiszenz-Folie genutzt werden und parallel zur Ordneranzeige geschaltet werden.
- Grundvoraussetzungen für das Funktionieren des Systems
- Mit Ausnahme des Typ A1, dessen Rückenschilder mit Displays versehen sind, gilt für die übrigen Typen, dass sie einen eindeutig definierten Standplatz im Gesamtsystem erhalten.
- Das Gesamtsystem besteht aus x-beliebig vielen Einzelelementen (Regalen), die entweder 3 × 8 oder 6 × 8 Ordner enthalten. Durch die Zentriereinrichtungen ist gewährleistet, dass sich die Ordner nicht verschieben können.
- Um aber auch sicherzustellen, dass ein zuvor entnommener Ordner wieder an die selbe Stelle gestellt wird, an der er zuvor stand, hat jeder Ordner auf dem seitlichen Vorderdeckel eine vorkonfektionierte Identnummer, die entweder aufgeklebt oder in einen entsprechenden Ausschnitt im Ordnerdeckel eingeklipst wird. Die gleichlautende Nummer ist auch auf gleiche Art und Weise im vorderen Bereich der Fachböden angebracht.
- Nur wenn sich strikt an diese einfache Zuordnung zweier identischer Nummern gehalten wird, kann das System einwandfrei funktionieren.
- Um das System noch narrensicherer zu machen, kann die bereits beschriebene Version mit den "Identstiften" eingesetzt werden.
- Eine weitere Voraussetzung für das Funktionieren des Systems ist die komplette Registrierung aller im Unternehmen befindlichen Ordner, die in das System integriert werden sollen.
- Auch wenn dieser Vorgang mit einigem Aufwand verbunden ist, so wird er garantiert einige "Aha-Erlebnisse" auslösen, weil längst verschollen geglaubte Ordner wieder auftauchen. Außerdem ist diese Aktion der erste und wichtigste Schritt in eine Ordnungssystematik, die innerhalb kürzester Zeit von der Belegschaft akzeptiert wird und sich damit genau so schnell amortisiert.
- Wie solch ein Ordnerverzeichnis in einfachster Form aussehen könnte, zeigt die
20 auf Zeichnung Blatt 9. - Das Verzeichnis kann entweder so knapp wie möglich oder so umfangreich wie nötig benutzerspezifisch gestaltet werden und hierbei alle Möglichkeiten eines modernen Computerprogramms ausgeschöpft werden (z.B. Such- oder Sortierfunktion).
- Nachdem alle Ordner in das Verzeichnis aufgenommen und mit den oben erwähnten Nummern versehen wurden und diese somit ihren festen Platz im System erhalten haben, kann dieser, – wie in einem Koordinatensystem –, so definiert werden, dass dies elektronischen Systemen vermittelbar ist.
- Wenn z.B. der Ordner Nr. 01-6/0014 gesucht wird, ist für das elektronische System klar, dass es sich um den Ordner im Regal 01, in der zweiten Zeile an sechster Stelle handelt. Jeweils von oben nach unten und von links nach rechts betrachtet, wenn der Koordinaten-O-Punkt wie in einer Excel-Tabelle links oben angenommen wird. Das elektronische System "weiß", dass die beiden ersten Ziffern der Identnummer den Standort und die dritte Ziffer die Höhe des Regals (drei oder sechs Ordnerhöhen) angeben. Außerdem ist bekannt, dass die Breite der Elemente acht Ordner aufnimmt.
- Bei Bezeichnung der Spalten mit A, B, C, D, E, F, G und H und der Zeilen mit 1, 2 und 3 oder 1, 2, 3, 4, 5 und 6 kann das System die Nummer 0014 in F2 übersetzen (Funktionsweise wie aus Excel oder vom "Schiffe versenken" her bekannt). Siehe hierzu auch Zeichnung Blatt 10,
21 . - Dieses Koordinatensystem ist neben der "Verständlichkeit" für den Rechner auch bestens dazu geeignet, dieses allseits bekannte System für die Ansteuerung der Regal-Anzeigeelemente (LED o.ä.) zu nutzen.
- Anstatt unter jedem Ordner ein Leuchtmittel anzuordnen, werden lediglich die linke und obere Vorderkante des Regals zu Anzeigezwecken genutzt. Die rechte Vorderkante besteht zwar auch aus Acrylglas, hat aber keine dahinter gelegenen Leuchtmittel.
Claims (31)
- System zum Aufbewahren und Auffinden von Ordnungsmitteln a) unter Verwendung von Aktenordnern, programmierbaren Eingabe- und Sichtgeräten, Steuerelektronik sowie optoelektronischen Anzeigeelementen und b) gekennzeichnet dadurch, dass das Aufbewahren und Auffinden von Ordnungsmitteln in einem durch das Regal vorgegebenem Koordinatensystem erfolgen.
- System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Koordinatenpunkte durch – sowohl am Regal, als auch am Ordnungsmittel vorgesehene Zentriervorrichtungen – gebildet werden.
- System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die, die Reihen oder Zeilen (Abszisse) bildenden Fachböden des Regals mit vertieften Zentrierungen (Negativform) versehen sind.
- System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die, die Achsen oder Spalten (Ordinate) bildenden Ordnungsmittel mit erhabenen Zentrierungen (Positivform) ausgestattet sind.
- System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ordnungsmittel aus einem zur Schriftgutablage geeigneten Aufnahmeelement (z.B. Aktenordner) und einem multifunktionalem Abdeckelement (z.B. Rückenschild, das unter anderem die Zentrierfunktion erfüllt) bestehen und die beiden Elemente mittels Schraub- oder Einschubvorrichtungen miteinander verbunden werden.
- System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Koordinatenpunkte (z.B. B/3; für Spalte B und Zeile 3) in sich aus dem Fassungsvolumen des Regals (z.B. 6 Ordnerhöhen, 8 Ordnerbreiten) errechnende Nummern übersetzt werden und diese in vorkonfektionierter Form an dem Stellplatz des Ordnungsmittels im Regal und dem Ordnungsmittel selbst mit übereinstimmenden Zahlenwerten verdeckt, d.h. von außen nicht sichtbar, angebracht werden.
- System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Inhalt des Regals in Listen- oder Tabellenform als Datei (z.B. Excel) aufgenommen wird und von dieser Tabelle aus, in Verbindung mit der Steuerelektronik und der zugehörigen Software, auch die Ansteuerung der Anzeigeelemente vorgenommen wird.
- System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Korpusvorderkanten des Regals aus lichtdurchlässigem Material (z.B. Acrylglas) bestehen, hinter dem sich auf Platinen in Gruppen zusammengefasste und schaltbare Leuchtdioden zur Koordinatenanzeige, d.h. Standortanzeige des Ordnungsmittels, befinden.
- System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dieses in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Zugriffe innerhalb eines Vergleichszeitraumes auf die sich dadurch ergebenden Einsatzbereiche (z.B. Arbeitsbereich, Flur oder Archiv) abgestimmt ist.
- System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Inhalt der Regale (Ordnungsmittel) durch eine integrierte Zentralverriegelung vor unbefugtem Zugriff geschützt werden kann.
- System nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet dadurch, dass die Ausführung des Regals in vereinfachter Bauweise (z.B. Herstellung komplett aus MDF-Platten) für die Nutzung im Archiv vorgesehen ist und die Positivform der Zentrierung aus in die Fachböden eingelassenen Metallwinkeln bestehen (jeweils ober- und unterseitig angeordnet).
- System nach Anspruch 9, gekennzeichnet dadurch, dass die Ordnungsmittel (Ordner) nicht mit einem Rückenschild verbunden werden, sondern in eine Hülle geschoben werden, die mit der Negativform der Zentrierung versehen sind und auf der Vorderseite eine Identnummer tragen.
- Ausführung des Regals nach den Ansprüchen 1, 2, 3, 6 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Korpus und die Fachböden aus Sandwichplatten (2- bzw. 3-schichtig) bestehen, um eine vereinfachte Herstellung der Anschlagprofile für die Zentriervorrichtungen und den für die Aufnahme der Leuchtdioden erforderlichen Hohlraum zu erreichen.
- Ausführung der Fachböden nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzielung der Zentrierung des Ordnungsmittels die oberseitige Aluminiumbeplankung der Trägerplatte im vorderen Bereich zweifach abgekantet ist und die dadurch entstehende Profilierung mit Polyamid-Buchsen versehene Bohrungen hat, die zur Aufnahme der im oberen und unteren Randbereich der Rückenschilder befindlichen Bolzen vorgesehen sind.
- Ausführung der Rückenschilder nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus einem kantbaren, strangpressbaren oder in Formen herstellbaren Material bestehen und der jeweils rechte und linke, vertikale Rand in Form einer Griffleiste ausgebildet ist und damit sowohl das Herausziehen des Ordnungsmittels aus dem Regal, als auch die Aufnahme eines LC-Displays ermöglicht.
- Anordnung der Rückenschilder nach Anspruch 5 oder 15, gekennzeichnet dadurch, dass diese sowohl vertikal als auch horizontal dicht ancinandergefügt sind, um eine geschlossene und staubdichte Ansichtsfläche zu erhalten (lediglich minimale Toleranzen vermeiden einen direkten Materialkontakt der Rückenschilder untereinander).
- Regale für den Arbeitsbereich nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass diese halbhohe Variante (3 Ordnerhöhen) zur Erzielung einer besseren Mobilität, mit Rollen ausgestattet wird.
- Regale für den Arbeitsbereich nach Anspruch 9 und 17, dadurch gekennzeichnet, dass diese zur Nutzung als Stehpult mit einer auf der oberen Korpusplatte aufgeständerten, fixen oder höhenverstellbaren (mechanisch oder elektrisch) Arbeitsplatte ausgestattet werden.
- Regale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstellung auf einer zum Ausgleich von Unebenheiten im Untergrund höhenjustierbaren Grundplatte oder einem mit gleicher Funktion versehenen Sockel erfolgt.
- Markierung des Ordner-Stellplatzes nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass – zusätzlich zur Nummerierung – mittels einer Identifikations-Vorrichtung neben dem oberen bzw. unteren Zentrierbolzen des Rückenschildes, in Form von Metallstiften in unterschiedlicher Anzahl und Kombination und analog hierzu am Kantprofil der Fachböden vorhandener Bohrungen verhindert wird, dass ein Ordner an einen falschen Platz gestellt wird.
- Ausführung der Zentralverriegelung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass Flachstahlprofile (vertikal in Korpus-Seitenteile eingelassen) und Rundstahlprofile (horizontal im Zwischenraum von Ordner und Fachboden) miteinander zu einem sprossenförmigen Gestänge verbunden werden, das durch einen elektro-mechanischen Hebe-/Senkvorgang die Entnahme der Ordnungsmittel blockiert oder freigibt.
- Ausführung der Ordnerhüllen nach Anspruch 12, gekennzeichnet dadurch, dass zwischen einem U-förmig gekantetem Stahl- oder Aluminiumblech oben und unten jeweils eine MDF-Platte eingefügt wird (mit den Seiten verschraubt oder geklebt), die eine im vorderen Bereich aufgeweitete Ausfräsung besitzt und damit die Negativform der Zentrierung darstellt.
- Ausstattung der Ordnerhüllen nach Anspruch 12, gekennzeichnet dadurch, dass diese auf der Vorderseite einen rechteckigen Ausschnitt erhalten, in den – anstelle oder zusätzlich zur Koordinatenanzeige mittels Leuchtdioden – eine vorkonfektionierte Identnummer eingeklipst werden kann.
- Ausstattung der Ordnerhüllen nach Anspruch 12, gekennzeichnet dadurch, dass der auf der Vorderseite angeordnete , senkrechte Schlitz dazu dient, dass mittels eines abgekröpften Flachblechschlüssels durch eine rechtwinklige Drehung die Ordnerhülle samt Inhalt herausgezogen werden kann.
- Ausstattung der Ordnerhüllen nach Anspruch 12, gekennzeichnet dadurch, dass die Hüllen mit auf der Innenseite im Raster angeordneten Nutungen der oberen und unteren MDF-Platte das Einschieben von Trennblechen ermöglichen und dadurch auch Zeichnungen, Prospekte, Mappen u.ä. dünnformatige Informationen und Dokumente aufbewahrt werden können.
- Modifizierung von handelsüblichen Ordnern als Vorbereitung für das Aufbringen der Rückenschilder nach Anspruch 5 oder 15, gekennzeichnet dadurch, dass die Ordnerrücken – bei einer Schraubverbindung zwischen Ordner und Rückenschild – mit exakt, unter Zuhilfenahme einer Bohrschablone hergestellten Bohrungen, versehen werden.
- Modifizierung von handelsüblichen Ordnern als Vorbereitung für das Ausbringen der Rückenschilder nach Anspruch 5 oder 15, gekennzeichnet dadurch, dass auf der Innenseite des Ordnerrückens – bei einer Einschubverbindung zwischen Ordner und Rückenschild – eine Gegenplatte aus einem hierfür geeigneten Material angebracht wird, die mit Schlüssellochförmigen Bohrungen bzw. Ausfräsungen versehen ist.
- Modifizierung von handelsüblichen Ordnern als Vorbereitung für die Zentralverriegelung nach Anspruch 10 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Seitendeckel des Ordners im oberen Randbereich mit einer metallverstärkten, halbkreisförmigen Ausbuchtung versehen werden, in welche die Rundstahlprofile eingreifen können.
- Modifizierung von handelsüblichen LC-Displays oder Electronic Shelf Labels (ESL) nach Anspruch 5 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstimmung von Technik, Displayabmessungen und Layout des Labels speziell auf das der Erfindung zugrunde liegende System vorgenommen wird.
- Ausführung von Systemkomponenten nach Anspruch 3, 5 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fachböden, Rückenschilder und Anzeigeelemente in Form eines Nachrüstsatzes für bestehende Ordnungssysteme (Schränke, Regale etc.) gefertigt werden.
- System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass neben der Stellplatzanzeige eines Ordnungsmittels am Regalelement, auch eine Anzeige des Regals im Gesamtsystem erfolgt, die mittels – über den Regalen oder an den Kopfseiten der Regale angebrachte – Signalflächen aus hinterleuchtetem Material (z.B. Acrylglas) oder selbstleuchtendem Material (z.B. Elektro-Luminiszenz-Folie) besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE200410050828 DE102004050828A1 (de) | 2004-10-19 | 2004-10-19 | Vorrichtung zum Aufbewahren und Auffinden von Ordnungsmitteln |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE102004050828A1 true DE102004050828A1 (de) | 2006-05-11 |
Family
ID=36217039
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE200410050828 Withdrawn DE102004050828A1 (de) | 2004-10-19 | 2004-10-19 | Vorrichtung zum Aufbewahren und Auffinden von Ordnungsmitteln |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE102004050828A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102005014363B4 (de) * | 2005-03-30 | 2011-01-27 | Fries, Werner, Dipl.-Ing. | Label-System zur Kennzeichnung von Ordnern und deren Standort |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4222983A1 (de) * | 1991-07-12 | 1993-10-28 | Roman Koller | Archiv |
| DE4322500A1 (de) * | 1993-06-14 | 1995-03-16 | M & C Co | Steuervorrichtung zum Wiederauffinden von Aktenordnern |
| DE19856762A1 (de) * | 1998-11-30 | 2000-05-31 | Axel Bartsch | Elektronische Archivierungsvorrichtung |
| DE19856763C2 (de) * | 1998-11-30 | 2001-06-21 | Axel Bartsch | Elektronische Archivierungsvorrichtung für Gegenstände, insbesondere Akten |
-
2004
- 2004-10-19 DE DE200410050828 patent/DE102004050828A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4222983A1 (de) * | 1991-07-12 | 1993-10-28 | Roman Koller | Archiv |
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