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DE102004056709A1 - Verfahren zur Ermittlung verschiedener Längen einzelner elektrischer Leitungen - Google Patents

Verfahren zur Ermittlung verschiedener Längen einzelner elektrischer Leitungen Download PDF

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DE102004056709A1
DE102004056709A1 DE200410056709 DE102004056709A DE102004056709A1 DE 102004056709 A1 DE102004056709 A1 DE 102004056709A1 DE 200410056709 DE200410056709 DE 200410056709 DE 102004056709 A DE102004056709 A DE 102004056709A DE 102004056709 A1 DE102004056709 A1 DE 102004056709A1
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Application number
DE200410056709
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English (en)
Inventor
Safa Kirma
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Airbus Operations GmbH
Original Assignee
Airbus Operations GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Airbus Operations GmbH filed Critical Airbus Operations GmbH
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B11/00Measuring arrangements characterised by the use of optical techniques
    • G01B11/02Measuring arrangements characterised by the use of optical techniques for measuring length, width or thickness

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Messmethode zur Ermittlung der Länge einer Anordnung. Die Anordnung verläuft gebogen zwischen einem Anfangs- und Endpunkt. Das Verfahren misst die Länge eines angeschmiegten Vergleichsmaßes und bestimmt die Länge der Anordnung. Die Bestimmung der Länge des Vergleichsmaßes erfolgt mittels eines Signals, das ein Antwortsignal erzeugt. Das Verfahren vereinfacht die Längenbestimmung eines Kabelbaums in einem Flugzeug.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Messung von Längen elektrischer Leitungen und die Bestimmung von Positionen innerhalb eines Kabelbaums. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Ermittlung verschiedener Längen von elektrischen Leitungen nach der Installation von Kabelbäumen in einem Flugzeug, eine Vorrichtung zur Ermittlung einer Länge von elektrischen Leitungen aller Kabelbäume, sowie die Verwendung einer entsprechenden Vorrichtung zur Messung der verschiedenen Längen.
  • Durch die Zunahme der Elektrifizierung und die Vielfalt der Kabelbäume in Flugzeugen ist zum Anschluss diverser elektrischer Geräte eine Vielzahl von elektrischen Leitungen unterschiedlicher Länge nötig. Die Gesamtlänge benötigter elektrischer Leitungen oder Kabel der verschiedenen Kabelbäume bzw. Kabelbündel kann pro Flugzeug mehrere Kilometer betragen. Es sind an Bord eines Flugzeuges die vielfältigsten Geräte, die mittels elektrischer Leitungen untereinander Daten austauschen bzw. mit Energieversorgern verbunden sind, vorhanden. Als Beispiele wären hier zu nennen: Bordcomputer, Navigationseinrichtungen, Unterhaltungssysteme, aber auch Beleuchtungen in der Passagierkabine bzw. Küche oder Toilette.
  • Um den Einbau der elektrischen Leitungen in einem Flugzeug zu vereinfachen, werden die elektrischen Leitungen zu unterschiedlichen Kabelbäumen zusammengefasst. Elektrische Leitungen gleicher Länge, die über einen bestimmten Längenabschnitt gemeinsam verlaufen, werden in diesem Bereich meistens zu einem Kabelbündel zusammengefasst. An vorbestimmten Stellen, wie beispielsweise den Einbaupositionen der Geräte, werden die zum Anschluss der Geräte benötigten elektrischen Leitungen aus dem gemeinsamen Bündel abgezweigt. Haben dabei wiederum mehrere elektrische Leitungen dasselbe Ziel, werden diese ebenfalls zu Bündeln zusammengebunden, bis letztendlich jede elektrische Leitung an seinem Ziel mit dem dafür bestimmten Gerät verbunden ist.
  • Die Verwendung von Kabelbäumen vereinfacht den Einbau, da durch die Zusammenfassung der elektrischen Leitungen zu Kabelbündeln nicht jede einzelne elektrische Leitung separat durch das Flugzeug geführt werden muss. Um den Kabelbaum sicher zu befestigen, sind zusätzliche Komponenten, wie Halterungen, die die Abschnitte des Kabelbaums beispielsweise an der Struktur des Flugzeugs befestigen, aber auch beispielsweise Kabelschutzschläuche, die eine Beschädigung der elektrischen Leitungen verhindern, nötig.
  • Die Erstellung von Kabelbäumen erleichtert vor allem die spätere Serienfertigung eines Flugzeuges eines bestimmten Typs, da für die gleichen Flugzeugtypen auch die gleichen Kabelbäume mit den typischen Abzweigungen und Positionen für die Halterungen verwendet werden können. Um später die Einbringung der Kabelbäume zu beschleunigen, müssen im Vorfeld die Längen bzw. einzelne Einbaupositionen und Befestigungspositionen für den Kabelbaum festgelegt werden.
  • Die Vermessung der Kabelbäume und der entsprechenden Einbau- bzw. Abzweigpositionen gestaltet sich heute als umständlich und sehr ungenau. Entweder werden die Einbaumaße anhand von Konstruktionsunterlagen theoretisch ermittelt oder beim Aufbau eines Prototyps oder einer Attrappe mit herkömmlichen Mitteln, wie beispielsweise einem Bandmaß, vermessen.
  • Bei der theoretischen Ermittlung der Länge der einzelnen elektrischen Leitungen des Kabelbaums besteht das Problem, dass anhand der Konstruktionsunterlagen nicht immer genau vorhergesagt werden kann, wie der Verlauf der elektrischen Leitungen in der Praxis letztendlich aussieht. Theoretisch schwer zu ermitteln sind beispielsweise zusätzliche Längen, die durch das Durchhängen der Kabel verursacht werden oder die zum Einhalten vorgeschriebener Biegeradien vonnöten sind. Deshalb wird bei der theoretischen Ermittlung der Kabellängen für Kabelbäume oft ein Zuschlag zu den tatsächlich ermittelten Längen hinzugerechnet.
  • Ebenso besteht bei der praktischen Ermittlung der Länge anhand einer Attrappe mit dem Bandmaß das Problem, dass mittels eines Bandmaßes aufgrund der nicht exakten Anschmiegung an den tatsächlichen Verlauf der elektrischen Leitung und wegen der flexiblen Eigenschaft der elektrischen Leitungen auch bei dieser Messung kein exaktes Resultat erzielt wird. Deshalb wird heute auch bei der praktischen Ermittlung ein bestimmter Prozentsatz als Übermaß vorgesehen, um eine ausreichende Länge der Kabel zu gewährleisten. Trotz der Beachtung eines Übermaß kann es vorkommen, dass die elektrischen Leitungen zu kurz bemessen sind.
  • Das sowohl in der theoretischen wie auch in der praktischen Ermittlung vorgesehene Übermaß oder das Untermaß macht einen Zusatzaufwand notwendig. Beim Einbau der Kabelbäume und im ungünstigsten Fall bei jeder Serienmaschine müssen überlange elektrische Leitungen meistens gekürzt werden. Oder es müssen manchmal elektrische Leitungen, die zu kurz ausgefallen sind, gänzlich erneuert und an den tatsächlichen Längenbedarf angepasst werden. Dazu müssen ggf. vorgecrimpte elektrische Kontakte der Stecker an den Leitungsenden abgeschnitten und erneut gecrimpt bzw. mit Steckern versehen werden. Dies muss im ungünstigsten Fall für jede einzelne elektrische Leitung der Vielzahl der Kabel eines Kabelbündels erfolgen. Somit summiert sich der dafür benötigte Zeitaufwand. Darüber hinaus besteht der Nachteil, dass aufgrund der Überlängen der elektrischen Leitungen ein zusätzliches Gewicht entsteht und wegen des unnötigen Durchhängen aufgrund der Überlängen während des Fluges elektrische Leitungen leicht scheuern können. Ähnlich nachteilig bezüglich zusätzlichem Zeit und Materialaufwand wirken sich zu kurze elektrische Leitungen aus. Somit genügt die heute bekannte und erreichbare Messgenauigkeit beim Vermessen der einzelnen elektrischen Leitungen von Kabelbäumen nicht. Die Nacharbeit bei ungenauen Längen der elektrischen Leitungen ist sehr kostspielig und sehr zeitaufwendig.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein einfaches Verfahren zur Ermittlung einer Länge einer Anordnung einzelner elektrischer Leitungen, z. B. eines Kabelbaums in einem Flugzeug, zur Verfügung zu stellen.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 1 angegeben, wird ein Verfahren zur Ermittlung einer Länge einer Anordnung mittels eines Vergleichsmaßes angegeben. Dabei wird das Vergleichsmaß an einen Verlauf der Anordnung angeschmiegt und ein Signal, vorzugsweise ein Impuls, an das Vergleichsmaß angelegt. Nach dem Durchlaufen des Signals durch das Vergleichsmaß wird das Antwortsignal erfasst und basierend auf das Antwortsignal wird die Länge der Anordnung bestimmt.
  • In vorteilhafter Art und Weise ist es mit dieser Methode möglich, die Länge der Anordnung zu bestimmen. Die Anordnung kann einen Anfangs- und einen Endpunkt aufweisen, wobei die Anordnung zwischen dem Anfangs- und dem Endpunkt beliebig verlaufen kann. Dabei kann es auch zu Biegungen oder Durchhängungen der Anordnung kommen, so dass der Anfangs- und Endpunkt nicht geradlinig miteinander verbunden sind. Das Vergleichsmaß kann sich an den Verlauf der Anordnung anschmiegen. Das bedeutet, dass das Vergleichsmaß dem Verlauf der Anordnung folgen kann, ohne den Kontakt zu der Anordnung zu verlieren. Dadurch bildet sich der Verlauf der Anordnung auf das Vergleichsmaß ab. Sollte sich das Vergleichsmaß nicht an die Anordnung anschmiegen, könnte das Vergleichsmaß beispielsweise einer Durchhängung der Anordnung nicht exakt folgen und würde eine kürzere Länge als die Anordnung aufweisen. Somit würde eine falsche Länge bestimmt werden. Vorteilhaft wird durch das Anschmiegen des Vergleichsmaß an die Anordnung erreicht, dass die im Wesentliche genaue Länge der Anordnung bestimmt werden kann.
  • Aufgrund der Verwendung eines Signals, vorzugsweise eines Impulses zur Längenbestimmung, wobei das Signal beispielsweise apparativ ausgewertet werden kann, kann ein Messvorgang mit einer hohen Genauigkeit durchgeführt werden. Eine Messung kann bei Verwendung eines Signals ebenfalls schnell durchgeführt werden. Als Signale sind Wellen beliebiger Frequenz anwendbar. Abhängig von der Beschaffenheit des Vergleichsmaßes in Bezug auf Material und Form können zum Messen beispielsweise optische, elektromagnetische oder akustische Wellen beliebiger Frequenz eingesetzt werden. Diese Wellen werden in dem Vergleichsmaß geführt. Bei einer möglichen apparativen Auswertung der Messergebnisse besteht in vorteilhafter Art und Weise die Möglichkeit, ein Computerprogramm zur Steuerung und Überwachung und Auswertung des Messvorgangs einzusetzen. Dadurch kann ebenfalls der Messvorgang beschleunigt werden.
  • Aufgrund des Einsatzes eines Vergleichsmaßes ist es möglich, eine beliebige Länge der Anordnung zu messen. Das bedeutet, dass beispielsweise mehrere Längen einer Anordnung von Interesse sein können, beispielsweise kann es bei der Vermessung von Kabeln, Leitungen oder elektrischen Leitungen möglich sein, dass neben der Gesamtlänge einer elektrischen Leitung auch die Position von Halterungen oder Scheuerschutzvorrichtungen für Leitungen von Interesse sind. Da das Vergleichsmaß kein Bestandteil der zu vermessenden Anordnung sein muss, kann das Vergleichsmaß auf die gewünschte Länge zugeschnitten oder angepasst werden ohne die Anordnung zu beschädigen oder zu beeinflussen. Das bedeutet, dass zunächst das längste interessierende Maß gemessen werden kann. Dass darauf dann das immer noch an der zu messenden Anordnung anliegende Vergleichsmaß beispielsweise bis zu der nächsten kürzeren Messstelle verkürzt wird und eine neue Messung durchgeführt wird. So kann von Messstelle zu Messstelle verfahren werden, bis die Messstelle mit dem kürzesten Abstand zu der Anfangsposition erreicht ist.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 2 angegeben, wird ein Verfahren angegeben, bei dem ein zusätzlicher Schritt zur Bestimmung einer Einbauposition eines Objektes enthalten ist. Dabei ist das Objekt entweder mit der zu vermessenden Anordnung verbunden oder das Objekt bestimmt im Wesentlichen den Verlauf bzw. den Aufbau der Anordnung. Das Objekt kann beispielsweise eine Komponente, eine Halterung, eine Durchgangsöffnung, ein Schutzschlauch, eine Richtungsänderung, ein Abgang oder eine Verzweigung sein.
  • In vorteilhafter Art und Weise kann durch die Bestimmung der Einbauposition nicht nur die Länge einer Anordnung ermittelt werden, sondern es können auch markante Positionen, die für den Einbau einer solchen Anordnung vonnöten sind, ausgemessen werden. Beispielsweise könnten solche Positionen, Positionen für Halterungen, Durchgangsöffnungen, Schutzschläuche, Richtungsänderungen, Abgänge oder Verzweigungspunkte sein.
  • Halterungen haben die Aufgabe, Anordnungen in bestimmten Abständen und in vorgegebenen Abständen zu Flugzeugstrukturen zu fixieren. Beispielsweise können vermasste Positionen von Durchgangsöffnungen, Schutzschläuchen, Richtungsänderungen, elektrischen Geräten, Abgängen oder Verzweigungspunkten in Bauunterlagen zur Herstellung der Kabelbäume oder Kabelbündel angegeben werden. Die Angaben für Halterungen können in Bauunterlagen für die Installation der Kabelbäume oder Kabelbündel im Flugzeug dargestellt werden. Dazu kann eine Zeichnung der Struktur des Flugzeuges im Einbaubereich dargestellt werden. Bei der Herstellung der Kabelbäume oder Kabelbündel kann alleine die Angabe der Örtlichkeit über die Angabe des Spants, Stringers und der Zone im Flugzeug ausreichen. Auf die Darstellung der Struktur des Flugzeuges kann dabei verzichtet werden.
  • Dadurch können diese Daten der Bauunterlagen wie Zeichnungen und Stücklisten auf die Vorrichtungen oder Komponenten wie Halerungen schon vor dem Einbau übertragen werden. Somit kann die Bestimmung aller erforderlichen Einbaupositionen über die Ermittlung verschiedener Längen der Anordnung in einem vorhandenen Verlaufsplan erfolgen. Zur Ermittlung der Länge von elektrischen Leitungen können die elektrischen Leitungen anhand von Leitungslisten in Gruppen gleicher Leitungslängen aufgeteilt werden und das Vergleichsmaß, beispielsweise ein Lichtwellen Leiter kann auf die einzelnen Strecken aufgebunden werden.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 3 angegeben, handelt es sich bei der Anordnung um einen Kabelbaum bzw. ein Kabelbündel. Ein Kabelbaum weist ein Gebilde auf, das beispielsweise mit Halterungen befestigt sein kann, das aber auch Verzweigungen, Richtungsänderungen und Durchhängungen etc. aufweisen kann. Bei der Herstellung eines Flugzeuges beispielsweise sollte auf eine Gewichtsreduzierung geachtet werden. Durch die im Wesentlichen genaue Bestimmung der benötigten Längen des Kabelbaums kann unnötiges Gewicht gespart werden. Ein Kabelbaum kann eine Vielzahl von elektrischen Leitungen aufweisen. Weist das Vergleichsmaß ähnliche Eigenschaften wie die elektrischen Leitungen auf, kann das Vergleichsmaß während der Messung ein Teil des Kabelbaums werden. Dadurch kann die Messung vereinfacht und die Länge der Anordnung genauer ermittelt werden.
  • Vorzugsweise kann das Verfahren zur Längenermittlung bei Musterkabelbäumen für den ersten Einbau bei der Einführung von neuen Flugzeugen (Standard-, Basis-Serienflugzeug) eingesetzt werden. Vorteilhaft können dabei die zuvor ermittelten Längen als Maß für alle zukünftig produzierten Kabelbäume für die Serienfertigung eingesetzt werden. Bei Bestellungen von Flugzeugen mit elektrischen Sonderwünschen kann das Messverfahren für, ggf. durch die Sonderwünsche, zusätzlich bedingte Kabelbäume der elektrischen Sonderwünsche angewendet werden.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 4 angegeben, weist das Vergleichsmaß eine farbige Markierung auf. In vorteilhafter Art und Weise lässt sich das Vergleichsmaß so gegenüber der zu messenden elektrischen Leitungen bzw. der Anordnung kennzeichnen und unterscheiden. Wenn beispielsweise gleichzeitig mehrere verschiedene Längen in derselben Anordnung zu messen sind, können mittels mehrerer farbiger Markierungen der mehreren Vergleichsmaße die Vergleichsmasse visuell unterschieden werden. Mehrere Vergleichsmaße können benötigt werden, da beispielsweise die Messstellen an unterschiedlichen Positionen liegen. Die Kennzeichnung kann somit einen Messvorgang vereinfachen und beschleunigen.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 5 angegeben, wird als Vergleichsmaß ein Lichtwellenleiter eingesetzt. Der Einsatz eines Lichtwellenleiters hat den Vorteil, dass ein Lichtwellenleiter eine biegsame Form aufweist. Dadurch kann sich der Verlauf eines Lichtwellenleiters flexibel an den Verlauf einer Anordnung durch die nachträgliche Aufbindung mittels z.B. Kabelbinder oder Bindegarn anpassen. Ein Lichtwellenleiter kann beispielsweise den Verlauf einer Anordnung nachbilden, ohne bei Biegungen die Berührung zur Anordnung beispielsweise einem Bündel von elektrischen Leitungen zu verlieren. Er kann über den gesamten Verlauf anliegen.
  • Ein Lichtwellenleiter weist vorteilhaft optische Eigenschaften auf. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Lichtimpuls oder Lichtsignal, der in einen Lichtwellenleiter eingebracht wird, sich entlang dieses Lichtwellenleiters ausbreitet und an seinem Ende reflektiert wird und über dieselbe Strecke in dem Lichtwellenleiter zurückläuft. Dieser Reflektionsimpuls kann beispielsweise von einem Reflektometer erfasst und eine Länge kann errechnet werden. Wird ein Lichtwellenleiter als Vergleichsmaß bei der Vermessung eines Kabelbaums eingesetzt, kann der Lichtwellenleiter vorteilhaft auf den Kabelbaum aufgebunden oder eingeflochten werden. Der Lichtwellenleiter kann ähnliche Eigenschaften bezüglich Biegung wie in dem Kabelbaum verwendete elektrische Leitungen aufweisen. Daher kann der Verlauf des Lichtwellenleiters den Verlauf des Kabelbaumes bzw. eines Astes oder Bündels oder eines Einzelkabels des Kabelbaumes abbilden. Somit kann die Länge eines Lichtwellenleiters einem Verlauf des Kabelbaums entsprechen. Außerdem kann ein Lichtwellenleiter leicht an eine vorgegebene oder zu bestimmende Länge angepasst werden.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 6 angegeben, wird die Länge der Anordnung mittels einem optischen Messverfahren ermittelt. Vorteilhaft kann bei Verwendung eines optischen Messverfahrens ausgenutzt werden, dass Licht eine kurze Signallaufzeit aufweist. Somit kann die Längenermittlung schnell erfolgen. Mit einem optischen Messverfahren können außerdem sehr exakte Längenmessungen durchgeführt werden.
  • Es sei erwähnt, dass das Verfahren in ähnlicher Art und Weise mittels eines elektrischen Messverfahrens durchgeführt werden kann. Anstelle eines Lichtsignals wird bei einem elektrischen Messverfahren ein elektrisches Signal oder ei elektrischer Impuls zur Messung eingesetzt.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel, wie in Anspruch 7 angegeben, ist die Anordnung für ein Flugzeug bestimmt. In Flugzeugen können verschiedene Anordnungen mit einem ungleichmäßigen Verlauf auftreten. Beispielsweise können in einem Flugzeug bei dem Einbau von Kabelbäumen Durchhängungen zwischen einzelnen Halterungen auftreten. Müssen die Längen von Kabelbäumen ermittelt werden, kann der Einsatz von Vergleichsmaßen, die sich an den Verlauf der Anordnung, z. B. auch an die Durchhängungen, anpassen können, von Vorteil sein.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 8 angegeben, wird eine Längenmessvorrichtung angegeben, die ein Vergleichsmaß, eine Längenanpasseinheit, eine Signalanlegeeinheit und eine Signalauswerteeinheit aufweist. Das Vergleichsmaß kann an den Verlauf der Anordnung angepasst werden. Mit der Signalanlegeeinheit kann ein Signal in das Vergleichsmaß eingespeist werden und mit der Signalauswerteeinheit kann ein Antwortsignal empfangen und basierend auf diesem Antwortsignal eine Länge der Anordnung ermittelt werden. Vorteilhaft lässt sich so schnell und mit einer hohen Genauigkeit die Länge einer Anordnung ermitteln. Wobei die Anordnung einen unregelmäßigen und ungleichförmigen und ungradlinigen Verlauf aufweisen kann.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung sind in den Ansprüchen 9 bis 12 angegeben.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 13 angegeben, wird eine Längenmessvorrichtung angegeben, wobei die Längenmesseinheit ein optisches Reflektometer ist. Vorteilhaft kann durch die Verwendung eines optischen Reflektometers die Länge einer Anordnung ermittelt werden. Optische Reflektometer sind für die Längenmessung von optischen Lichtwellenleitern ausgelegt und liefern im Wesentlichen genaue Ergebnisse.
  • Es sei erwähnt, dass anstatt des optischen Reflektometers auch eine elektrische Längenmessvorrichtung eingesetzt werden kann. Beispiele für eine elektrische Längenmessvorrichtung ist ein Kabelortungsgerät, ein Impulsreflexionsgerät oder ein Kabelradar.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wie in Anspruch 14 angegeben, wird die Verwendung einer Längenmessvorrichtung zur Messung der Länge eines Kabelbaums angegeben. Vorteilhaft kann es die erfindungsgemäße Längenmessvorrichtung erlauben, mit einer hohen Genauigkeit die Längen eines Kabelbaums oder einzelner Äste des Kabelbaums zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Länge eines Kabelbaums können Biegungen und Abzweigungen und Durchhängungen zu berücksichtigen sein. Vorteilhaft erlaubt die erfindungsgemäße Längenmessvorrichtung auch solche Inhomogenitäten bezüglich ihrer Länge zu bestimmen. Vorteilhaft kann dadurch vermieden werden, dass Überlängen, die ein höheres Gewicht bedeuten würden und höhere Kosten verursachen würden, eingeplant werden müssen. Der tatsächliche Materialbedarf kann somit besser und genauer bestimmt werden.
  • Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung mit Verweis auf die folgenden Figuren detailliert beschrieben.
  • 1 zeigt ein Blockschaltbild einer Längenmessvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2 zeigt eine symbolische Darstellung eines Kabelbaums.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung eines Messaufbaus gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 1 zeigt ein Blockschaltbild einer Längenmessvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Längenmessvorrichtung 2 weist eine Messeinheit 12 auf, die die Signalanlegeeinheit 4 und die Signalauswerteeinheit 6 umfasst. Die Signalanlegeeinheit 4 legt an dem Vergleichsmaß 8 ein Signal an, worauf von dem Vergleichsmaß 8 ein Antwortsignal erzeugt wird, das von der Signalauswerteeinheit 6 empfangen wird. Die Signalauswerteeinheit 6 ist in der Lage, das empfangene Signal in eine Ausgangsgröße, beispielsweise eine Länge, umzurechnen und das Ergebnis bereitzustellen.
  • Das Vergleichsmaß 8 schmiegt sich an den Verlauf einer Anordnung, deren Länge es zu ermitteln gilt, an. Dazu kann es nötig sein, das Vergleichsmaß 8 an die zu messende Länge der Anordnung anzupassen. Zur Nachverarbeitung der ermittelten Daten ist die Messeinheit 12 mit einer Einbaupositionsbestimmungseinheit 10 verbunden. Diese Einbaupositionsbestimmungseinheit 10 kann mit Hilfe der von der Messeinheit 12 empfangenen Messsignale und mit Hilfe in ihr gespeicherter Daten über die Form der Anordnung, die aus den Bauunterlagen stammen, eine Einbauposition bestimmen. Beispielsweise kann eine Einbauposition die Lage eines Halters sein. Die Angabe der Einbauposition kann beispielsweise mit der Angabe bzw. Darstellung von Spanten, Stringern und Zonen erfolgen. Mit Hilfe der Angabe bzw. Darstellung der Spanten, Stringer und Zonen eines Bauteils eines Flugzeuges lässt sich die Einbauposition im Rumpf eines Flugzeuges eindeutig bestimmen.
  • 2 zeigt die symbolische Darstellung eines Kabelbaums. Der Kabelbaum 14 weist die abgehenden Äste 18, 20, 22, 24, 26, 28 und 30 auf. Der Hauptstrang 16 dient der Führung der elektrischen Leitungen bis zu den jeweiligen Abzweigungen der Kabelbündel 18, 20, 22, 24, 26, 28 und 30. Der Kabelbaum 14 ist mittels Halterungen 38 in bestimmten Abständen an der Struktur des Flugzeuges fixiert. Zum Schutz gegen Beschädigungen kann der Kabelbaum 14 einen Schutzschlauch 40 aufweisen. Der Schutzschlauch oder Schrumpfschlauch 40 umhüllt ein Kabelbündel des Kabelbaums an kritischen Stellen und schützt einzelne elektrische Leitungen des Kabelbaum gegen Beschädigungen, wie beispielsweise Aufscheuerungen an scharfen Kanten.
  • Jedes Teilkabelbündel 18, 20, 22, 24, 26, 28 und 30 und auch das Hauptkabelbündel 16 umfasst eine Vielzahl von einzelnen elektrischen Leitungen oder Einzelleitungen 54, die eine Verbindung zwischen einem bestimmten Anfangs- und Endpunkt herstellen. Beispielsweise stellen die einzelnen elektrischen Leitungen 54 eine Verbindung zwischen einem an dem Anfangspunkt 32 und dem Endpunkt 34 angebrachten Objekt her. Da es mehrere einzelne elektrische Leitungen 54 gibt, die mehrere Enden mit elektrischen Verbindungselementen aufweisen, lassen sich die Teilkabelbündeln 18, 20, 22, 24, 26, 28 und 30 zum Hauptkabelbündel 16 zusammenfassen.
  • Für die Serienfertigung und die Fertigung von Standardkabelbäumen müssen die Gruppen gleicher Längen der einzelnen elektrischen Leitungen 54 bestimmt werden. Dabei kann es ausreichen, die Längen der Teilkabelbündel 18, 20, 22, 24, 26, 28 und 30 und des Hauptkabelbündels 16 zu bestimmen. Gleichfalls sind die Einbaupositionen von zugehörigen Teilen, wie beispielsweise den Halterungen 38 oder Schutzschläuchen 40, zu bestimmen. Zur Längenermittlung kann ein Musterkabelbaum nach den Bauunterlagen hergestellt werden. Der hergestellte Kabelbaum wird in einer Attrappe oder in einem Flugzeug gemäß der entsprechenden Bauunterlagen in einem vorbestimmten Bauteil installiert und mit Halterungen festgehalten.
  • Zusätzlich zu den einzelnen elektrischen Leitungen 54 können Lichtwellenleiter 36 mit in den Kabelbaum 14 aufgebunden werden. Der Lichtwellenleiter 36 entspricht bezogen auf sein Biegeverhalten dem Biegeverhalten der einzelnen elektrischen Leitungen 54 und schmiegt sich dem Verlauf der einzelnen elektrischen Leitungen 54 bzw. dem Verlauf des Kabelbaumes an.
  • Beim Einbringen des Lichtwellenleiters 36 werden zunächst die gewünschten Anfangs- 32 und Endpositionen 20', 22', 24', 26', 28', 34 festgelegt. Für jede gesuchte Länge einer Verbindung wird ein Lichtwellenleiter 36 mit in den Kabelbaum aufgebunden. Zur besseren Unterscheidung können bei der Verwendung mehrerer Lichtwellenleiter 36 im selben Bereich die unterschiedlichen Lichtwellenleiter 36 mit einer unterschiedlichen Farbkodierung markiert sein. Um die gesuchte Länge zwischen dem Anfangspunkt 32 und dem Endpunkt 34 bestimmen zu können, muss der Lichtwellenleiter 36 nicht immer die selbe Länge zwischen den Enden mit der Anfangsposition 32 und der Endposition 34 aufweisen. Der Lichtwellenleiter kann hingegen eine bestimmte Überlänge aufweisen. Diese Überlänge kann in einem Computer oder in einer auf einem Computer ablaufenden Software eingespeichert und bei der Messung automatisch abgezogen werden.
  • Zur Bestimmung der Länge des Abstandes der Anfangsposition 32 zu der Endposition 34 kann ein Lichtimpuls in den Lichtwellenleiter 36 eingebracht werden. Beispielsweise kann dies an der Anfangsposition 32 geschehen. Über die Länge des Lichtwellenleiters 36, die manchmal der Länge der einzelnen elektrischen Leitung 54 im Wesentlichen entspricht, kann die Länge der einzelnen elektrischen Leitung 54 ermittelt werden. Das Lichtwellenkabe136 ist dabei an der Endposition 34 offen, so dass ein eingebrachter Lichtimpuls sich über den Lichtwellenleiter 36 ausbreitet, an der Endposition 34 reflektiert wird und zur Anfangsposition 32 zurückläuft. Die Laufzeit des Signals oder des Impulses durch den Lichtwellenleiter 36 kann an der Anfangsposition 32 detektier werden kann.
  • Neben der Gesamtlänge der einzelnen elektrischen Leitungen 54 bzw. des entsprechenden Kabelbaumabschnitts zwischen der Anfangsposition 32 und der Endposition 34 kann auch mit den anderen Positionen (Anfangsposition 32 und Endposition 20', 22', 24', 26' und 28') verfahren werden. Gleichfalls kann die Einbauposition 42 einer Kabelbaumhalterung 38 ermittelt werden. Die Einbauposition 42 kann mit Hilfe der Bauunterlagen bestimmt und mit den ermittelten Längen der Kabelbaumabschnitte von der Anfangsposition 32 zu der Haltereinbauposition 42 mit der Angabe der Bauunterlagen auf Richtigkeit verglichen werden. Der Lichtwellenleiter 36, der bereits zur Bestimmung der Länge des Einzelkabels 54 benutzt wurde, wird dazu auf die Länge bis zur Haltereinbauposition 42 beginnend bei dem Endpunkt 34 gekürzt, so dass das neue Ende des Lichtwellenleiters 36 mit der Kabeleinbauposition 42 übereinstimmt. Die Messung der Länge der Anfangsposition 32 zu der Haltereinbauposition 42 kann im verlegten oder eingebauten Zustand in der Attrappe oder einem Flugzeug erfolgen. D. h. der, mit Kabelbindern aufgebundene, Lichtwellenleiter 36 muss nicht für die Messung von dem Kabelbaum 14 gelöst werden.
  • In gleicher Art und Weise können alle Positionen wie die der Halterung 42, der Strecke 3448, der Richtungsänderung 48, der Halterung 38', des Schutzschlauches 40 (4446), der Strecke 4850, des Abgang (Verzweigung) 50, der Halterungen 38'' und 38''', des Schutzschlauches 40' (44'46'), der Richtungsänderung 52, der Strecke 3252 systematisch ermittelt werden. Während der durchgeführten Messungen bleibt das Lichtwellenleiterkabel 36 an den einzelnen Leitungen 54 bzw. dem Kabelbaum 14 angeschmiegt.
  • Die Messreihenfolge ist durch den Abstand der Messposition von dem Anfangspunkt 32 vorgegeben. Das Lichtwellenleiterkabel 36 wird zur Bestimmung der Länge bzw. Einbauposition eines Objektes mit einer kürzeren Entfernung von dem Anfangspunkt 32, beginnend bei der Endposition 34 in Richtung eines kürzeren Abstands von der Anfangsposition 32, angepasst und ggf. verkürzt, wobei die Abstände der einzelnen Positionen vom Anfangspunkt 32 und Endpunkt 34 ermittelt werden. Bei der Ermittlung der Abstände mittels eines Computers bzw. einer auf einem Computer ablaufenden Rechnerprogramms, können die einzelnen Positionen vom Anfangspunkt 32 und Endpunkt 34 von dem Computer einzeln oder zusammen angegeben werden.
  • Nach jeder Längenanpassung erfolgt eine Messung und die ermittelten Ergebnisse können gespeichert werden. Die so gewonnenen Daten können für die Planung der Anordnung eines Kabelbaums, der für den Einbau in ein Serienprodukt vorgesehen ist, verwendet werden. Alternativ zu der Längenmessung mittels eines Lichtwellenleiter 36 und mit Hilfe optischer Signale können beispielsweise elektromagnetische Wellen unterschiedlicher Frequenz oder akustische Wellen mit geeigneten Vergleichsmaßen aus geeigneten Materialien eingesetzt werden. Darüber hinaus kann das elektrische Impulsechoverfahren (Kabelradar) eingesetzt werden. Dabei werden elektrische Impulse über die Einzelkabel 54 gesendet und gemessen.
  • Neben der Verwendung des Verfahrens zur Bestimmung der Längen eines Kabelbaums 14 für die Serienproduktion, kann das Verfahren auch z.B. der Verlegung von Rohren, Schläuchen und Seilen eingesetzt werden.
  • Das Verfahren kann mittels eines Computerprogrammrealisiert werden, wodurch der Messvorgang ggf. automatisiert und beschleunigt werden kann. Eine automatische Vernetzung der Daten mit den Bauunterlagen des Kabelbaums und der Installation ist damit realisierbar.
  • Die Vorgehensweise bei der Ermittlung der restlichen Gruppen gleicher Längen der elektrischen Leitungen mit den Anfangs- und Endpunkten 3220', 3222', 3224', 3226' und 3228' kann mit fünf verschiedenen Lichtwellenleitern erfolgen und kann wie oben beschrieben durchgeführt werden. Dabei können ggf. vorhandene Einbaupositionen von Komponenten (in der Zeichnung nicht dargestellt) ab den Abgängen bzw. Verzeigungen 20'', 22'', 24'', 26'' und 28'' berücksichtigt werden. Für die Vermessung des in 2 dargestellten Kabelbaums wären somit insgesamt sechs verschiedene Lichtwellenleiter nötig.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung eines Messaufbaus gemäß der vorliegenden Erfindung. Zu sehen ist ein Teilabschnitt eines Kabelbaums 14. Die einzelne elektrische Leitung 54 verbindet elektrische Geräte an der Anfangsposition 32 und der Endposition 34. Dazwischen folgt der Verlauf einem Teilabschnitt des Kabelbaums 14. In diesem Teilabschnitt werden alle Kabel zusammengefasst, deren Endposition im Bereich der Endposition 34 liegt. Der Verlauf der einzelnen elektrischen Leitung 54 zwischen der Anfangsposition 32 und der Endposition 34 erfolgt geschwungen und ist somit einer Messung mit Standardmethoden, beispielsweise einem Bandmaß, schwer zugänglich.
  • Durch das Anschmiegen des Vergleichsmaß 8 bzw. des Lichtwellenleiter 36 an die einzelne elektrische Leitung 54 und somit an den Teilabschnitt des Kabelbaums 14 wird die Form des Verlaufes der einzelnen elektrischen Leitung 54 auf das Vergleichsmaß 8 abgebildet. Durch das Anpassen der Länge des Vergleichmaß 8 an die Länge der einzelnen elektrischen Leitung 54 zwischen Anfangsposition 32 und Endposition 34 erfolgt ebenso eine Übertragung der Länge der einzelnen elektrischen Leitung 54 auf das Vergleichsmaß 8. Mittels eines Anschlussstückes 56 und einer Steckverbindung kann das Vergleichsmaß 8 mit einer Messeinheit 12 verbunden werden. Bei dieser Messeinheit 12 kann es sich beispielsweise um ein optisches Reflektometer handeln. Dabei kann das Anschlussstück 56 als Überlänge des Vergleichsmaß 8 behandelt werden.
  • Ein optisches Reflektometer beruht auf dem Prinzip, dass bei Einspeisung eines kurzen Lichtimpulses großer Intensität in eine Lichtleiterfaser 36 bzw. in das Vergleichsmaß 8, das Licht an der Endstelle 34 des Lichtwellenleiters 36 bzw. des Vergleichmaßes 8 reflektiert wird und in die Messeinheit zurückgeführt wird. Aus der von dem Reflektometer gemessenen Laufzeit des Lichtimpulses wird die Länge der Lichtwellenleiterstrecke rechnerisch ermittelt. Ein Reflektometer enthält neben einem Bildschirm einen eingebauten Drucker und kann leicht an jeden Einsatzort transportiert werden. Bei einer entsprechenden Überlänge des Lichtwellenleiters kann sich das Gerät außerhalb des Einsatzortes befinden.
  • Neben dem im Bild gezeigten optischen Verfahren ist mit entsprechenden Messgeräten und Vergleichsmaßen 8 beispielsweise eine elektrische, elektromagnetische oder akustische Messung möglich. Dabei wird ein elektrisches, elektromagnetisches oder akustisches Signal bzw. Impuls anstelle des oben beschriebenen optischen Signals bzw. Impulses eingesetzt. Es sind auch Kombinationen der verschiedenen Signale anwendbar.
  • Mit den in der Messeinheit 12 gewonnenen Daten können zusätzliche Angaben, wie beispielsweise eine Einbauposition, ermittelt werden. Dabei werden die ermittelten Einzellängen von Abschnitten 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 16 des Kabelbaums 14 kombiniert, mit Referenzdaten der Bauunterlagen verglichen und für die Einbauposition eventuell korrigiert. Solche Referenzdaten können beispielsweise eine Stringer- bzw. Spantnummer und Zone sein. Die genaue Messung der einzelnen Längen kann in eingebautem Zustand erfolgen. D. h. für die Messung bleibt das Lichtwellenleiterkabel 36 auf den Kabelbaum 14 aufgebunden.
  • Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass „umfassend" keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine" oder „ein" keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkung anzusehen.

Claims (14)

  1. Verfahren zur Ermittlung einer Länge einer Anordnung mittels eines Vergleichsmaßes (8), das Verfahren umfassend folgende Schritte: Anschmiegen des Vergleichsmaßes (8) an einen Verlauf der Anordnung; Anlegen eines Signals an das Vergleichsmaß (8); Erfassen eines Antwortsignals aus dem Vergleichsmaß (8); wobei das Antwortsignal erzeugt wird, während das Signal das Vergleichsmaß (8) durchläuft; Bestimmen der Länge basierend auf dem Antwortsignal.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend den Schritt: Bestimmen einer Einbauposition eines Objektes (38, 40); wobei das Objekt (38, 40) mit der Anordnung verbunden ist; oder wobei das Objekt (38, 40) im Wesentlichen für den Verlauf der Anordnung bestimmend ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Anordnung ein Kabelbaum (14) ist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Vergleichsmaß (8) eine farbige Markierung aufweist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Vergleichsmaß ein Lichtwellenleiter (36) ist.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Länge der Anordnung mittels einem optischen Messverfahrens ermittelt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Anordnung für ein Flugzeug bestimmt ist.
  8. Längenmessvorrichtung zur Ermittlung einer Länge einer Anordnung, umfassend: ein Vergleichsmaß (8); Signalanlegeeinheit (4); Signalauswerteeinheit (6); wobei das Vergleichsmaß (8) an den Verlauf der Anordnung anschmiegbar ist; wobei die Signalanlegeeinheit (4) ausgebildet ist, ein Signal an das Vergleichsmaß (8) anzulegen; wobei das Vergleichsmaß (8) ausgestaltet ist, beim Anlegen des Signals ein Antwortsignal zu erzeugen; wobei das Antwortsignal beim Durchlauf des Signals durch das Vergleichsmaß (8) erzeugt wird; wobei die Signalauswerteeinheit (6) ausgestaltet ist, das Antwortsignal zu empfangen; und wobei die Signalauswerteeinheit (6) ausgestaltet ist, basierend auf das Antwortsignal die Länge der Anordnung zu bestimmen.
  9. Längenmessvorrichtung nach Anspruch 8, weiter umfassend eine Einbaupositionsbestimmungseinheit (10); wobei die Einbaupositionsbestimmungseinheit (10) ausgestaltet ist eine Einbauposition eines Objekts (38, 40) zu bestimmen; wobei das Objekt (38, 40) mit der Anordnung verbunden ist; oder wobei das Objekt (38, 40) im Wesentlichen für den Verlauf der Anordnung bestimmend ist.
  10. Längenmessvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, wobei die Anordnung ein Kabelbaum (14) ist.
  11. Längenmessvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, wobei das Vergleichsmaß eine farbige Markierung aufweist.
  12. Längenmessvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei das Vergleichsmaß (8) ein Lichtwellenleiter (36) ist.
  13. Längenmessvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, wobei die Längenmesseinheit (12) ein optisches Reflektometer ist.
  14. Verwendung einer Längenmessvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, zur Messung der Länge eines Kabelbaums (14).
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