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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Laserbearbeitungsverfahren
zum Ausführen
einer vorbestimmten Bearbeitung durch Anwenden bzw. Aufbringen eines
Laserstrahls auf einen vorbestimmten Bereich eines Wafers, z.B.
eines Halbleiterwafers oder eines eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen
aufweisenden Wafers.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Wie
es für
Fachleute bekannt ist, wird ein Halbleiterwafer, der eine Mehr-
bzw: Vielzahl von Halbleiterchips aufweist, z.B. IC's oder LSI's, die aus einem
Laminat zusammengesetzt bzw. gebildet sind, das aus einem isolierenden
Film und einem funktionellen Film besteht, und in einer Matrix an
der vorderen Fläche
eines Halbleitersubstrats, z.B. eines Siliziumsubstrats, gebildet
sind, in dem Herstellungsverfahren für eine Halbleitervorrichtung
hergestellt. Die obigen Halbleiterchips werden durch Teilungslinien, die
als "Strassen" bezeichnet werden,
in diesem Halbleiterwafer geteilt und voneinander durch Schneiden
des Halbleiterwafers entlang der Strassen getrennt. Ein für eine optische
Vorrichtung bzw. Vorrichtungen vorgesehener Wafer, der optische
Vorrichtungen aufweist, die aus Verbindungshalbleitern auf Galliumnitrid-Basis
bestehen, die in einer Mehr- bzw. Vielzahl von Bereichen laminiert
sind, welche durch Strassen geteilt werden, die in einem Gittermuster
an der vorderen Fläche
eines Saphirsubstrats oder dergleichen gebildet sind, wird ebenfalls
in individuelle bzw. einzelne optische Vorrichtungen, z.B. lichtemittierende
Dioden bzw. Leuchtdioden oder Laserdioden bzw. Diodenlaser, entlang
Teilungslinien geteilt und die optischen Vorrichtungen werden in weitem
Umfange in elektrischen Einrichtungen bzw. Ausrüstungen verwendet. Schneiden
entlang der Strassen des Wafers, z.B. eines Halbleiterwafers oder
eines eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden
Wafers, wird im allgemeinen mittels einer Schneidmaschine bzw. -vorrichtung
ausgeführt,
die als "Dicer" bzw. Substratzerteiler
bezeichnet wird. Diese Schneidmaschine weist einen Futter- bzw.
Einspanntisch zum Halten eines Halbleiterwafers als ein Werkstück, ein
Schneidmittel bzw. -einrichtung zum Schneiden des an dem Einspanntisch gehaltenen
Halbleiterwafers und ein Bewegungsmittel bzw. -einrichtung zum Bewegen
des Einspanntischs und des Schneidmittels relativ zueinander auf. Das
Schneidmittel weist eine rotier- bzw. drehbare Spindel bzw. Drehspindel,
welche mit einer hohen Drehzahl gedreht bzw. in Rotation versetzt
wird, und ein an der Spindel angebrachtes Schneidmesser bzw. -klinge
auf. Das Schneidmesser weist eine scheibenartige Basis und eine
ringförmige
Schneidkante auf, welche an dem Seiten wand-Außenumfang der Basis angebracht
ist und dick bis etwa 20 μm durch
Befestigen von Diamantschleifkörnern
mit einem Durchmesser von etwa 3 μm
an der Basis mittels Elektro- bzw. Galvanoformung gebildet ist.
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Um
den Durchsatz bzw. -lauf bzw. die Durchsatz- bzw. -laufleistung
eines Halbleiterchips, z.B. IC oder LSI, zu verbessern, ist in jüngster Zeit
ein Halbleiterwafer implementiert bzw. ausgeführt worden, welcher Halbleiterchips
aufweist, die aus einem Laminat gebildet sind, das aus einem niedrig-dielektrischen,
isolierenden Film bzw. Folie (Niedrig-k-Film bzw. -Folie), der bzw.
die aus einem Film bzw. Folie aus einem anorganischen Material,
z.B. SiOF oder BSG (SiOB) oder einem Film bzw. Folie aus einem organischen
Material, z.B. einem Polymerfilm bzw. -folie auf Polyimid-Basis
oder Parylen-Basis gebildet ist, und einem funktionellen Film bzw.
Folie besteht, welche Schaltungen bzw. Schaltkreise an der vorderen
Fläche
eines Halbleitersubstrats, z.B. eines Siliziumsubstrats, bildet.
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Wenn
der obige Halbleiterwafer mit einem hieran laminierten Niedrig-k-Film
entlang der Strassen mit dem Schneidmesser geschnitten wird, gibt
es ein Problem bzw. Schwierigkeit insofern, als, da der Niedrig-k-Film ähnlich Mica
bzw. Glimmer außerordentlich
zerbrechlich bzw. brüchig
ist, sich der Niedrig-k-Film abschält bzw. ablöst und dieses Abschälen bzw.
Ablösen
erreicht die Schaltungen und verursacht eine fatale bzw. schwere
Be schädigung
an den Halbleiterchips. Selbst bei einem Halbleiterwafer, der keinen
Niedrig-k-Film aufweist, tritt, wenn der an der vorderen Fläche des
Halbleitersubstrats laminierte Film entlang der Strassen mit dem
Schneidmesser geschnitten wird, eine Schwierigkeit insofern auf,
als er sich durch eine destruktive bzw. zerstörende bzw. schädliche Kraft
ablöst,
die durch die Schneidoperation des Schneidmessers erzeugt wird,
wodurch die Halbleiterchips beschädigt werden.
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Um
die obigen Probleme bzw. Schwierigkeiten zu lösen, ist ein Teilungsverfahren
zum Anwenden bzw. Aufbringen eines Laserstrahls auf den Halbleiterwafer
entlang der Strassen, um das Laminat mit einem Niedrig-k-Film, welcher
die Strassen bildet, zu entfernen bzw. beseitigen, und sodann zum
Positionieren des Schneidmessers an dem Bereich, von welchem das
Laminat entfernt worden ist, um den Halbleiterwafer zu schneiden,
versucht bzw. in Angriff genommen worden. Eine derartige Bearbeitungsmaschine
bzw. -vorrichtung zum Ausführen
des obigen Teilungsverfahrens ist in der JP-A 2003-320466 offenbart.
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Wenn
ein Laserstrahl entlang der Strassen des Halbleiterwafers aufgebracht
wird, wird jedoch Wärmeenergie
an dem Bereich konzentriert, auf welchen der Laserstrahl aufgebracht
worden ist, um Trümmer
bzw. Überbleibsel
bzw. Bruchstücke
zu erzeugen, welche an einer Anschluss- bzw. Kontaktfläche bzw. Bond-Insel anhaften,
welche mit einer Schaltung verbunden ist, wodurch der Halbleiterchip verschlechtert
wird.
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Um
die obige, durch die Bruchstücke
verursachte Schwierigkeit zu lösen,
offenbart die JP-A 2004-188475 ein Laserbearbeitungsverfahren, bei dem
die zu bearbeitende Fläche
eines Werkstücks mit
einem Schutzfilm bzw. -folie abgedeckt wird und ein Laserstrahl
auf das Werkstück
durch den Schutzfilm hindurch aufgebracht wird.
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Wenn
die zu bearbeitende Fläche
des Werkstücks
mit dem Schutzfilm abgedeckt ist und ein Laserstrahl auf das Werkstück durch
den Schutzfilm hindurch aufgebracht wird, geht jedoch der Laserstrahl
durch den Schutzfilm hindurch, um das Werkstück zu bearbeiten, und seine
Aufprall- bzw. Einschlagkraft löst
einen Teil des Schutzfilms ab, um zu verursachen, dass Bruchstücke an dem
Außenumfang
des exponierten bzw. freigelegten Chips anhaften.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Waferbearbeitungsverfahren
zu schaffen, das dazu befähigt
ist, den Einfluss von Bruchstücken zu
verhindern, die durch Anwenden bzw. Aufbringen eines Laserstrahls
auf einen Wafer erzeugt werden.
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Entsprechend
der vorliegenden Erfindung kann die obige Aufgabe durch ein Laserbearbeitungsverfahren
zum Bearbeiten eines Wafers durch Anwenden bzw. Aufbringen eines
Laserstrahls auf einen vorbestimmten Bereich des Wafers gelöst werden,
aufweisend:
einen einen Harzfilm bildenden Schritt zum Bilden
eines Harzfilms, welcher einen Laserstrahl absorbiert, an der zu
bearbeitenden Fläche
des Wafers;
einen Laserstrahlanwendungs- bzw. -aufbringungsschritt
zum Anwenden bzw. Aufbringen eines Laserstrahls auf die zu bearbeitende
Fläche
des Wafers durch den Harzfilm hindurch; und
einen den Harzfilm
entfernenden bzw. beseitigenden Schritt zum Entfernen bzw. Beseitigen
des Harzfilms nach dem Laserstrahlaufbringungsschritt.
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Vorzugsweise
wird der Harzfilm aus einem wasserlöslichen, lichtabsorbierenden
Harz gebildet, das durch Mischen eines Lichtabsorbers mit einem wasserlöslichen
Harz hergestellt ist. Das obige, wasserlösliche, lichtabsorbierende
Harz ist ein durch Mischen eines Polyvinylalkohols mit Titandioxid
hergestelltes Harz. Der obige Harzfilm weist vorzugsweise einen
Lichtabsorptionskoeffizient von 1.000/cm oder mehr auf.
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Der
obige Wafer ist ein Halbleiterwafer, der Halbleiterchips aufweist,
die aus einem Laminat gebildet sind, das aus einem isolierenden
Film und einem funktionellen Film besteht, und an der vorderen Fläche eines
Halbleitersubstrats gebildet sind, und die durch Strassen geteilt
sind, wobei der den Harzfilm bildende Schritt darin besteht, den
Harzfilm, welcher einen Laserstrahl absorbiert, an der vorderen Fläche des
Halbleitersubstrats zu bilden, und wobei der Laserstrahlaufbringungsschritt
darin besteht, Lasernuten, welche das Halbleitersubstrat erreichen, durch
Aufbringen eines Laserstrahls auf das Laminat zu bilden, um die
Strassen durch den Harzfilm hindurch zu bilden.
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Der
Halbleiterwafer mit den Lasernuten, die durch den Laserstrahlaufbringungsschritt
gebildet sind, wird entlang der Lasernuten mit einem Schneidmesser
bzw. -klinge geschnitten, um in individuelle bzw. einzelne Halbleiterchips
geteilt zu werden.
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Der
obige Wafer ist ein eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen
aufweisender Wafer, welcher eine Mehr- bzw. Vielzahl von Strassen
aufweist, die in einem Gittermuster an der vorderen Fläche eines
Substrats gebildet sind, und optische Vorrichtungen aufweist, die
in einer Mehr- bzw. Vielzahl von Bereichen gebildet sind, die durch
die Mehrzahl der Strassen geteilt sind, wobei der den Harzfilm bildende
Schritt darin besteht, den Harzfilm, welcher einen Laserstrahl absorbiert,
an der hinteren Fläche
des Substrats zu bilden, und wobei der Laserstrahlaufbringungsschritt
darin besteht, Lasernuten in dem Substrat durch Aufbringen eines
Laserstrahls auf die hintere Fläche
des Substrats durch den Harzfilm hindurch zu bilden. Der optische
Vorrichtungen aufweisende Wafer mit den Lasernuten, die durch den
Laserstrahlaufbringungsschritt gebildet sind, wird in individuelle
bzw. einzelne optische Vorrichtungen entlang der Lasernuten durch
Anwenden bzw. Auf bringen einer externen bzw. äußeren Kraft auf die Lasernuten
geteilt.
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Da
bei dem Laserbearbeitungsverfahren nach der vorliegenden Erfindung
der Harzfilm, welcher einen Laserstrahl absorbiert, an der zu bearbeitenden
Fläche
des Wafers gebildet wird und sodann der Laserstrahl auf den Wafer
durch den Harzfilm hindurch aufgebracht wird, wird der den Laserstrahl
absorbierende Harzfilm ein Bearbeitungs-Start- bzw. -Anfangspunkt.
Da der Wafer durch die Aufbringung des Laserstrahls bearbeitet wird,
nachdem der Bearbeitungs-Anfangspunkt in dem Harzfilm gebildet ist, kann
die Erzeugung einer Aufprall- bzw. Einschlagkraft, die durch den
durch den Harzfilm hindurchgehenden Laserstrahl verursacht ist,
verhindert werden, wodurch das teilweise Ablösen des Harzfilms unterdrückt wird.
Es ist daher möglich,
Bruchstücke am
Anhaften an dem Außenumfang
des Chips zu hindern, der durch das teilweise Ablösen des
Harzfilms freigelegt ist.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Halbleiterwafers, der durch das
Waferbearbeitungsverfahren nach der vorliegenden Erfindung zu bearbeiten
ist;
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2 ist
eine vergrößerte Schnittansicht
des in 1 gezeigten Halbleiterwafers;
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3 ist
eine zur Erläuterung
dienende, schematische Darstellung, welche eine Ausführungsform
des einen Harzfilm bildenden Schritts bei dem Waferbearbeitungsverfahren
nach der vorliegenden Erfindung veranschaulicht;
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4 ist
eine vergrößerte Schnittansicht
des Hauptabschnitts eines Halbleiterwafers, der mit einem Harzfilm
durch den einen Harzfilm bildenden Schritt, der in 3 gezeigt
ist, bedeckt ist;
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5 ist
eine zur Erläuterung
dienende, schematische Darstellung, welche eine andere Ausführungsform
des einen Harzfilm bildenden Schritts bei dem Waferbearbeitungsverfahren
nach der vorliegenden Erfindung veranschaulicht;
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6 ist
eine perspektivische Ansicht, welche einen Zustand des mit einem
Harzfilm bedeckten Halbleiterwafers zeigt, der an einem ringförmigen Rahmen
durch ein Schutzband bzw. -streifen getragen bzw. abgestützt ist;
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7 ist
eine perspektivische Ansicht des Hauptabschnitts einer Laserstrahlmaschine
bzw. -vorrichtung zum Ausführen
des Laserstrahlanwendungs- bzw. -aufbringungsschritts bei dem Waferbearbeitungsverfahren
nach der vorliegenden Erfindung;
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8 ist
ein Blockschaltbild, welches die Ausbildung eines Laserstrahlanwendungs-
bzw. -aufbringungsmittels bzw. -einrichtung zeigt, die in der in 7 gezeigten
Laserstrahlmaschine vorgesehen ist;
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9 ist
eine schematische Darstellung zur Erläuterung des Durchmessers des
fokussierenden Lichtpunkts bzw. Brennflecks eines Laserstrahls;
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10(a) und 10(b) sind
schematische Darstellungen zur Erläuterung des Laserstrahlaufbringungsschritts
bei dem Waferbearbeitungsverfahren nach der vorliegenden Erfindung;
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11 ist
eine zur Erläuterung
dienende, schematische Darstellung, welche eine Laserstrahlaufbringungsposition
in dem Laserstrahlaufbringungsschritt bei dem Waferbearbeitungsverfahren nach
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht;
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12 ist
eine vergrößerte Schnittansicht des
Hauptabschnitts des Halbleiterwafers mit einer Lasernut, die durch
den Laserstrahlaufbringungsschritt bei dem Waferbearbeitungsverfahren
nach der vorliegenden Erfindung gebildet ist;
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13 ist
eine vergrößerte Schnittansicht des
Hauptabschnitts des Halbleiterwafers, von welchem der an der vorderen
Fläche
gebildete Harzfilm durch den den Harzfilm beseitigenden Schritt
bei dem Waferbearbeitungsverfahren nach der vorliegenden Erfindung
beseitigt worden ist;
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14 ist
eine perspektivische Ansicht des Hauptabschnitts einer Schneidmaschine
bzw. -vorrichtung zum Ausführen
des Schneidschritts bei dem Waferbearbeitungsverfahren nach der
vorliegenden Erfindung;
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15(a) und 15(b) sind
schematische Darstellungen zur Erläuterung des Schneidschritts
bei dem Waferbearbeitungsverfahren nach der vorliegenden Erfindung;
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16(a) und 16(b) sind
zur Erläuterung dienende,
schematische Darstellungen, welche veranschaulichen, dass der Halbleiterwafer
entlang der Lasernuten durch den Schneidschritt bei dem Waferbearbeitungsverfahren
nach der vorliegenden Erfindung geschnitten wird;
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17 ist
eine perspektivische Ansicht eines eine optische Vorrichtung bzw.
Vorrichtungen aufweisenden Wafers, welcher durch das Waferbearbeitungsverfahren
nach der vorliegenden Erfindung zu bearbeiten ist;
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18 ist
eine zur Erläuterung
dienende, schematische Darstellung, welche veranschaulicht, dass
der einen Harzfilm bildende Schritt an dem eine optische Vorrichtung
bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafer bei dem Waferbearbeitungsverfahren nach
der vorliegenden Erfindung ausgeführt wird;
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19 ist
eine vergrößerte Schnittansicht des
Hauptabschnitts des eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen
aufweisenden Wafers, der mit dem Harzfilm durch den den Harzfilm
bildenden Schritt, der in 18 gezeigt
ist, abgedeckt bzw. bedeckt ist;
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20 ist
eine zur Erläuterung
dienende schematische Darstellung, welche eine Laserstrahlaufbringungsposition
in dem Laserstrahlaufbringungsschritt bei dem Waferbearbeitungsverfahren nach
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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21 ist
eine vergrößerte Schnittansicht des
Hauptabschnitts des eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen
aufweisenden Wafers mit einer Lasernut, die durch den Laserstrahlaufbringungsschritt
bei dem Waferbearbeitungsverfahren nach der vorliegenden Erfindung
gebildet ist;
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22 ist
eine vergrößerte Schnittansicht des
Hauptabschnitts des Halbleiterwafers, von welchem der an der vorderen
Fläche
gebildete Harzfilm durch den den Harzfilm beseitigenden Schritt
bei dem Waferbearbeitungsverfahren nach der vorliegenden Erfindung
beseitigt worden ist; und
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23(a) und 23(b) sind
zur Erläuterung dienende,
schematische Darstellungen, welche den Teilungsschritt bei dem Waferbearbeitungsverfahren nach
der vorliegenden Erfindung veranschaulichen.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
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Das
Waferbearbeitungsverfahren nach der vorliegenden Erfindung wird
in näheren
Einzelheiten unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Halbleiterwafers als ein Werkstück, das
durch das Waferbearbeitungsverfahren nach der vorliegenden Erfindung
zu bearbeiten ist, und 2 ist eine vergrößerte Schnittansicht
des Hauptabschnitts des in 1 gezeigten
Halbleiterwafers. Bei dem in 1 und 2 gezeigten
Halbleiterwafer 2 ist eine Mehr- bzw. Vielzahl von Halbleiterchips 22,
z.B. IC's oder LSI's, vorhanden, die
aus einem Laminat 21 zusammengesetzt bzw. gebildet sind,
das aus einem isolierenden Film bzw. Folie und einem Schaltungen
bzw. Schaltkreise bildenden, funktionellen Film bzw. Folie besteht,
und in einer Matrix an der vorderen Fläche 20a eines Halbleitersubstrats 20,
z.B. eines Siliziumsubstrats, gebildet sind. Die Halbleiterchips 22 sind durch
Strassen 23 geteilt, die in einem Gittermuster gebildet
sind. Bei der veranschaulichten Ausführungsform ist der das Laminat 21 bildende,
isolierende Film ein SiO2-Film oder ein
niedrigdielektrischer, isolierender Film (Niedrig-k-Film), der aus
einem Film aus einem anorganischen Material, z.B. SiOF oder BSG
(SiOB) oder aus einem Film aus einem organischen Material, z.B.
einem Polymerfilm auf Polyimid-Basis oder Parylen-Basis, gebildet ist.
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Für die Laserbearbeitung
des obigen Halbleiterwafers 2 entlang der Strassen 23 wird
der Schritt des Bildens eines Harzfilms, welcher einen Laserstrahl
absorbiert, an der vorderen Fläche 2a,
welche die zu bearbeitende Fläche
des obigen Halbleiterwafers 2 ist, zuerst ausgeführt. Dieser
einen Harzfilm bildende Schritt besteht darin, ein Harz, welches
einen Laserstrahl absorbiert, auf die vordere Fläche 2a des Halbleiterwafers 2 mittels
einer Schleuder-Auftragsvorrichtung 4,
wie in 3 gezeigt, aufzubringen. D.h., die Schleuder-Auftragsvorrichtung 4 weist
einen Futter- bzw.
Einspanntisch 41 mit einem Saug- bzw. Ansaughaltemittel
bzw. -einrichtung und einer Düse 42 auf,
die oberhalb des mittleren Bereichs des Einspanntischs 41 angeordnet
ist. Der Halbleiterwafer 2 wird an dem Einspanntisch 41 der
Schleuder-Auftragsvorrichtung 4 in
einer solchen Art und Weise platziert, dass die vordere Fläche 2a nach oben
weist, und es wird ein flüssiges
Harz auf den mittleren Bereich der vorderen Fläche des Halbleiterwafers 2 von
der Düse 42 tropfen
gelassen, während der
Einspanntisch 41 gedreht wird. Dadurch fließt bzw.
strömt
das flüssige
Harz zu dem Außenumfang des
Halbleiterwafers 2 durch Zentrifugalkraft, um die vordere
Fläche 2a des
Halbleiterwafers 2 zu bedecken. Dieses flüssige Harz
härtet
während
des Vergehens der Zeit von sich selbst aus, um einen Harzfilm 24 mit
einer Dicke von etwa 1 bis 5 μm
an der vorderen Fläche 2a des
Halbleiterwafers 2 zu bilden, wie in 4 gezeigt.
Das Harz zum Bedecken der vorderen Fläche 2a des Halbleiterwafers 2 ist
in erwünschter
Weise ein wasserlösliches
Resist bzw. Abdeckmasse.
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Das
den obigen Harzfilm 24 bildende Harz wird im nachfolgenden
beschrieben. Es ist wichtig, dass dieses Harz die Eigenschaft des
Absorbierens eines Laserstrahls aufweisen soll, wie oben beschrieben,
und sein Lichtabsorptionskoeffizient ist vorzugsweise 1.000/cm oder
mehr. Das den obigen Harzfilm 24 bildende Harz ist in erwünschter
Weise ein wasserlösliches
Harz. Eine Mischung aus Polyvinylalkohol und Titandioxid als ein
Lichtabsorber kann als das Harz verwendet werden. Der Lichtabsorber
kann entsprechend der Wellenlänge
eines in Verwendung befindlichen Laserstrahls in geeigneter Weise
ausgewählt
werden aus: Titandioxid, Zeroxid, Ruß, Zinkoxid, Siliziumpulver,
gelbes Eisenoxid, Sulfidpigment, Nitrosopigment, Nitropigment, Azolackpigment, Lackpigment,
Phthalocyaninpigment, Indanthrenpigment und Quinacridonpigment.
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Als
eine andere Ausführungsform,
um den Harzfilm 24 an der vorderen Fläche 2a des obigen Halbleiterwafers 2 zu
bilden, kann ein wasserlösliches
Harzschicht- bzw. -folienelement 24a mit der obigen Eigenschaft
des Absorbierens eines Laserstrahls an der vorderen Fläche 2a des
Halbleiterwafers 2 befestigt werden, wie in 5 gezeigt.
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Nachdem
der Harzfilm 24 an der vorderen Fläche 2a des Halbleiterwafers 2 durch
den obigen, den Harzfilm bildenden Schritt gebildet worden ist, wird
die hintere Fläche
des Halbleiterwafers 2 auf ein Schutzband bzw. -streifen 6 gelegt,
der an einem ringförmigen
Rahmen 5 befestigt ist, wie in 6 gezeigt.
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Als
nächstes
wird der Laserstrahlanwendungs- bzw. -aufbringungsschritt zum Anwenden bzw.
Aufbringen eines Laser strahls auf den Halbleiterwafer 2 mit
dem an der vorderen Fläche 2a gebildeten
Harzfilm 24 durch den Harzfilm 24 hindurch ausgeführt. Dieser
Laserstrahlaufbringungsschritt wird unter Verwendung einer Laserstrahlmaschine bzw.
-vorrichtung ausgeführt,
die in 7 bis 9 gezeigt ist. Die in 7 bis 9 gezeigte
Laserstrahlmaschine 7 weist einen Futter- bzw. Einspanntisch 71 zum
Halten eines Werkstücks,
ein Laserstrahlaufbringungsmittel bzw. -einrichtung 72 zum Aufbringen
eines Laserstrahls auf das an dem Einspanntisch 51 gehaltene
Werkstück
und ein Bildaufnahmemittel bzw. -einrichtung 73 zum Aufnehmen
eines Bildes des an dem Einspanntisch 71 gehaltenen Werkstücks auf.
Der Einspanntisch 71 ist in der Weise ausgebildet, um das
Werkstück
durch Saugen bzw. Ansaugen zu halten, und wird durch einen (nicht gezeigten)
Bewegungsmechanismus in einer in 7 durch
einen Pfeil X angegebenen Bearbeitungs-Zuführ- bzw. -Vorschubrichtung
und in einer in 7 durch einen Pfeil Y angegebenen
Index- bzw. Weiterschalt-Zuführ-
bzw. -Vorschubrichtung bewegt.
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Das
obige Laserstrahlaufbringungsmittel 72 weist ein zylindrisches
Gehäuse 721 auf,
das im wesentlichen horizontal angeordnet ist. In dem Gehäuse 721 sind
ein Puls- bzw. Impulslaserstrahloszillationsmittel bzw. -einrichtung 722 und
ein optisches Übertragungssystem 723 eingebaut,
wie in 8 gezeigt. Das Impulslaserstrahloszillationsmittel 722 ist durch
einen Impulslaserstrahloszillator 722a, der aus einem YAG-Laseroszillator oder
einem YVO4-Laseroszillator besteht, und durch ein Wiederhol- bzw. Folgefrequenzeinstellmittel
bzw. -einrichtung 722b gebildet, die mit dem Impulslaserstrahloszillator 722a verbunden
ist. Das optische Übertragungssystem 723 weist
geeignete optische Elemente, z.B. einen Strahltei ler usw. auf. Ein
Kondensor 724, welcher (nicht gezeigte) Kollektiv- bzw.
Kondensorlinsen enthält,
die durch einen Satz bzw. Gruppe von Linsen gebildet sind, welche
eine bekannte Formation bzw. Ausgestaltung sein können, ist
an dem Ende des obigen Gehäuses 721 angebracht.
Ein Laserstrahl, der von dem obigen Impulslaserstrahloszillationsmittel 722 in
Oszillation bzw. Schwingungen versetzt wird, erreicht den Kondensor 724 durch
das optische Übertragungssystem 723 und
wird mit einem vorbestimmten Fokussierungspunkt- bzw. Brennfleckdurchmesser
D von dem Kondensor 724 auf das an dem obigen Einspanntisch 71 gehaltene
Werkstück aufgebracht.
Dieser Brennfleckdurchmesser D ist durch den Ausdruck D (μm) = 4 × λ × f/(π × W) definiert
(worin λ die
Wellenlänge
(μm) eines
Impulslaserstrahls ist, W der Durchmesser (mm) des Impulslaserstrahls
ist, der zu einer Objektiv-Kondensorlinse 724a aufgebracht
wird, und f die Brennweite bzw. Brennpunktabstand (mm) der Objektiv-Kondensorlinse 724a ist),
wenn der Impulslaserstrahl mit einer Gauss'schen Verteilung durch die Objektiv-Kondensorlinse 724a des
Kondensors 724 aufgebracht wird, wie in 9 gezeigt.
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Das
Bildaufnahmemittel 73, das an dem Ende des Gehäuses 721,
welches das obige Laserstrahlaufbringungsmittel 72 bildet,
angebracht ist, weist ein Infrarot-Beleuchtungs- bzw. -Abstrahlungsmittel
bzw. -einrichtung zum Aufbringen von Infrarotstrahlung auf das Werkstück, ein
optisches System zum Einfangen der durch das Infrarot-Abstrahlungsmittel
aufgebrachten Infrarotstrahlung und eine Bildaufnahmevorrichtung
(Infrarot-CCD) zum Ausgeben eines elektrischen Signals auf, das
der durch das optische System eingefangenen Infrarotstrahlung entspricht,
und zwar zusätzlich
zu einer gewöhnli chen bzw. üblichen
Bildaufnahmevorrichtung (CCD) zum Aufnehmen eines Bildes mit sichtbarer
Strahlung bei der veranschaulichten Ausführungsform. Ein Bildsignal
wird zu einem Steuer- bzw. Regelmittel bzw. -einrichtung übertragen,
welche nicht gezeigt ist.
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Der
Laserstrahlaufbringungsschritt, welcher unter Verwendung der obigen
Laserstrahlmaschine ausgeführt
wird, wird unter Bezugnahme auf 7, 10(a) und 10(b), 11 und 12 beschrieben.
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In
dem Laserstrahlaufbringungsschritt wird der Halbleiterwafer 2 zuerst
an dem Einspanntisch 71 der in 7 gezeigten
Laserstrahlmaschine 7 in einer solchen Art und Weise platziert,
dass eine Seite, an welcher der Harzfilm 24 gebildet ist,
nach oben weist, und an dem Einspanntisch 71 durch Ansaugung
gehalten. In 7 ist der ringförmige Rahmen 5 mit
dem hieran befestigten Schutzband 6 weggelassen. Der ringförmige Rahmen 5 ist
durch ein geeignetes Rahmenhaltemittel bzw. -einrichtung des Einspanntischs 71 gehalten.
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Der
den Halbleiterwafer 2 durch Ansaugung haltende Einspanntisch 71,
wie oben beschrieben, wird genau unterhalb des Bildaufnahmemittels 73 durch
einen Bewegungsmechanismus positioniert, welcher nicht gezeigt ist.
Nachdem der Einspanntisch 71 genau unterhalb des Bildaufnahmemittels 73 positioniert
ist, wird eine Ausrichtungsarbeit bzw. -vorgang zum Detektieren
bzw. Feststellen des zu bearbeitenden Bearbeitungsbereichs des Halbleiterwafers 2 durch
das Bildaufnahmemittel 73 und das Steuermittel, das nicht
gezeigt ist, ausgeführt.
D.h., das Bildaufnahmemittel 73 und das (nicht gezeigte) Steuermittel
führen
eine Bildverarbeitung, z.B. "Pattern
Matching" bzw. Mustervergleich
usw., aus, um eine in einer vorbestimmten Richtung des Halbleiterwafers 2 gebildete
Strasse 23 mit dem Kondensor 724 des Laserstrahlaufbringungsmittels 72 zum
Aufbringen eines Laserstrahls entlang der Strasse 23 auszurichten,
wodurch die Ausrichtung einer Laserstrahlaufbringungsposition ausgeführt wird.
Die Ausrichtung der Laserstrahlaufbringungsposition wird ferner
in ähnlicher
Weise an Strassen ausgeführt, welche
an dem Halbleiterwafer 2 gebildet sind und sich in einer
Richtung rechtwinklig zu der obigen, vorbestimmten Richtung erstrecken.
In diesem Augenblick kann, obwohl der Harzfilm 24 an der
vorderen Fläche 2a des
Halbleiterwafers 2, an welcher die Strasse 23 gebildet
ist, gebildet ist, eine Ausrichtung von der vorderen Fläche durch
Aufnehmen eines Bildes mit Infrarotstrahlung ausgeführt werden,
selbst wenn der Harzfilm 24 nicht transparent bzw. lichtdurchlässig ist.
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Nachdem
die Strasse 23, die an dem an dem Einspanntisch 71 gehaltenen
Halbleiterwafer 2 gebildet ist, detektiert ist und die
Ausrichtung der Laserstrahlaufbringungsposition ausgeführt ist,
wie oben beschrieben, wird der Einspanntisch 71 zu einem
Laserstrahlaufbringungsbereich bewegt, wo der Kondensor 724 des
Laserstrahlaufbringungsmittels 72 zum Aufbringen eines
Laserstrahls angeordnet ist, wie in 10(a) gezeigt,
um ein Ende (linkes Ende in 10(a))
der vorbestimmten Strasse 23 zu einer Position genau unterhalb
des Kondensors 724 des Laserstrahlaufbringungsmittels 72 zu
bringen. Der Einspanntisch 71, d.h., der Halbleiterwafer 2,
wird in der durch den Pfeil X1 in 10(a) angegebenen Richtung
mit einer vorbestimmten Vorschubgeschwindigkeit bewegt, während ein Impulslaserstrahl 725 von
dem Kondensor 724 aufgebracht wird. Wenn die Aufbringungsposition
des Laserstrahlaufbringungsmittels 72 das andere Ende (rechtes
Ende in 10(b)) der Strasse 23 erreicht,
wie in 10(b) gezeigt, wird die Aufbringung
des Impulslaserstrahls 725 ausgesetzt bzw. zeitweilig eingestellt
und die Bewegung des Einspanntischs 71, d.h. des Halbleiterwafers 2,
wird angehalten.
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Im
Anschluss daran wird der Einspanntisch 71, d.h., der Halbleiterwafer 2,
um etwa 10 bis 20 μm in
einer Richtung (Weiterschalt-Vorschubrichtung) rechtwinklig zu der
Schicht bzw. Folie bewegt. Der Einspanntisch 71, d.h.,
der Halbleiterwafer 2, wird sodann in der durch den Pfeil
X2 in 10(b) angegebenen Richtung mit
einer vorbestimmten Vorschubgeschwindigkeit bewegt, während der
Impulslaserstrahl 725 von dem Laserstrahlaufbringungsmittel 72 aufgebracht
wird. Wenn die Aufbringungsposition des Laserstrahlaufbringungsmittels 72 die
in 10(a) gezeigte Position erreicht,
wird die Aufbringung des Impulslaserstrahls 725 ausgesetzt
bzw. zeitweilig eingestellt und die Bewegung des Einspanntischs 71,
d.h., des Halbleiterwafers 2, wird angehalten.
-
Während der
Einspanntisch 71, d.h., der Halbleiterwafer 2 hin-
und herbewegt wird, wie oben beschrieben, wird der Impulslaserstrahl 725 auf
die Strasse 23 mit seinem Fokussierungspunkt P an der Oberseite
der Strasse 23 mit einem weiteren bzw. größeren Intervall
bzw. Zwischenraum als die Breite des später beschriebenen Schneidmessers,
wie in 11 gezeigt, aufgebracht.
-
Der
obige Laserstrahlaufbringungsschritt wird z.B. unter den folgenden
Bearbeitungsbedingungen ausgeführt:
Lichtquelle
des Laserstrahls: YVO4-Laser oder YAG-Laser
Wellenlänge: 355
nm
Wiederhol- bzw. Folgefrequenz: 50 bis 100 kHz
Ausgang:
0,3 bis 4,0 W
Brennfleckdurchmesser: 9,2 μm
Bearbeitungs-Vorschubgeschwindigkeit:
1 bis 800 mm/sek.
-
Eine
Lasernut 25 weiter bzw. breiter als die Breite des später beschriebenen
Schneidmessers wird in dem Laminat 21, die Strasse 23 des
Halbleiterwafers 2 bildend, entlang der Strasse 23 durch Ausführen des
obigen Laserstrahlaufbringungsschritts gebildet, wie in 12 gezeigt.
Die Lasernut 25 erreicht das Halbleitersubstrat 20,
um das Laminat 21 zu beseitigen. Wenn der Impulslaserstrahl 725 auf das
Laminat 21 aufgebracht wird, um die Strasse 23 durch
den Harzfilm 24 hindurch zu bilden, wie in 11 gezeigt,
dient der Harzfilm 24 als ein Bearbeitungs-Anfangspunkt,
weil er die Eigenschaft des Absorbierens eines Laserstrahls aufweist.
Da das Laminat 21 und das Halbleitersubstrat 20 durch
die Aufbringung des Laserstrahls 725 bearbeitet werden, nachdem
der Bearbeitungs-Anfangspunkt in dem Harzfilm 24 gebildet
worden ist, kann die Erzeugung einer Aufprall- bzw. Einschlagkraft,
die durch die Transmission bzw. Durchlass des Impulslaser strahls durch
den Harzfilm verursacht ist, verhindert werden, um hierdurch das
Ablösen
des das Laminat 21 bildenden, isolierenden Films und das
teilweise Ablösen
des Harzfilms 24 zu unterdrücken. Es ist daher möglich, Überbleibsel
bzw. Bruchstücke
am Anhaften an dem durch das teilweise Ablösen des Harzfilms 24 freigelegten
Umfang des Halbleiterchips 22 zu hindern. In dem obigen
Laserstrahlaufbringungsschritt werden Bruchstücke durch die Bearbeitung des
Laminats 21 und des Halbleitersubstrats 20 durch
die Aufbringung des Impulslaserstrahls 725 erzeugt. Jedoch
werden, wie in 12 gezeigt, die Bruchstücke 26 durch
den Harzfilm 24 blockiert und daher haften sie an der vorderen
Fläche
des Harzfilms 24 an, jedoch nicht an dem Halbleiterchip 22.
-
Nachdem
der Laserstrahlaufbringungsschritt entlang der vorbestimmten Strasse
ausgeführt
worden ist, wie oben beschrieben, wird der Einspanntisch 71,
d.h., der an dem Einspanntisch 71 gehaltene Halbleiterwafer 2,
um eine Distanz bzw. Strecke entsprechend dem Zwischenraum zwischen
den Strassen 23 in der durch den Pfeil Y gezeigten Richtung
weiterschaltmäßig bewegt
(Weiterschaltschritt), um den obigen Laserstrahlaufbringungsschritt
auszuführen.
Nachdem der obige Laserstrahlaufbringungsschritt und der obige Weiterschaltschritt
an sämtlichen
Strassen, die sich in der vorbestimmten Richtung erstrecken, ausgeführt worden
sind, werden der Einspanntisch 71 und daher der an dem
Einspanntisch 71 gehaltene Halbleiterwafer 2 um
90° gedreht,
um den obigen Laserstrahlaufbringungsschritt und den obigen Weiterschaltschritt
entlang der Strassen auszuführen,
die sich in einer Richtung rechtwinklig zu der obigen vorbestimmten
Richtung erstreckt, um es hierdurch zu ermögli chen, Lasernuten 25 in
bzw. an sämtlichen
Strassen 23 zu bilden, die an dem Halbleiterwafer 2 gebildet
sind.
-
Als
nächstes
kommt der Schritt zum Beseitigen des Harzfilms 24, der
an der vorderen Fläche 2a des
Halbleiterwafers 2 gebildet ist, welcher an dem Schutzband 6 angebracht
ist, das an dem ringförmigen
Rahmen 5 befestigt ist. In diesem, den Harzfilm beseitigenden
Schritt kann, wie in 13 gezeigt, da der Harzfilm 24 aus
einem wasserlöslichen
Harz gebildet ist, wie oben beschrieben, der Harzfilm 24 mit Wasser
weggewaschen werden. Die Bruchstücke 26, die
in dem obigen Laserstrahlaufbringungsschritt erzeugt worden sind
und an der vorderen Fläche
des Harzfilms 24 angeheftet sind, werden ebenfalls zusammen
mit dem Harzfilm 24 weggespült. Da der Harzfilm 24 aus
einem wasserlöslichen
Harz bei der veranschaulichten Ausführungsform gebildet ist, ist die
Beseitigung des Harzfilms 24 außerordentlich leicht.
-
Der
Schritt des Schneidens des Halbleiterwafers 2 entlang der
Lasernuten 25, die in den Strassen 23 des Halbleiterwafers 2 gebildet
sind, folgt auf den obigen Harzfilmentfernungs- bzw. -beseitigungsschritt.
In diesem Schneidschritt kann eine Schneidmaschine 8, die
gewöhnlich
als eine Maschine zum "Dicen" bzw. Zerteilen verwendet
wird, wie in 14 gezeigt, verwendet werden.
D.h., die Schneidmaschine 8 weist einen Futter- bzw. Einspanntisch 81 mit
einem Saug- bzw. Ansaughaltemittel bzw. -einrichtung, einem Schneidmittel
bzw. -einrichtung 82 mit einem Schneidmesser bzw. -klinge 821 und
ein Bildaufnahmemittel bzw. -einrichtung 83 zum Aufnehmen
eines Bildes des an dem Einspanntisch 81 gehaltenen Werkstücks auf.
-
Der
Schneidschritt, der mit der obigen Schneidmaschine 8 auszuführen ist,
wird unter der Bezugnahme auf 14 bis 16 beschrieben.
-
D.h.,
wie in 14 gezeigt, der Halbleiterwafer 2,
welcher dem obigen Laserstrahlaufbringungsschritt und dem obigen
Harzfilmbeseitigungsschritt unterworfen worden ist, wird an dem
Einspanntisch 81 der Schneidmaschine 8 in einer
solchen Art und Weise platziert, dass die vordere Fläche 2a des
Halbleiterwafers 2 nach oben weist, und wird an dem Einspanntisch 81 durch
ein Saug- bzw. Ansaugmittel bzw. -einrichtung gehalten, die nicht
gezeigt ist. Der den Halbleiterwafer 2 durch Ansaugung
haltende Einspanntisch 81 wird genau unterhalb des Bildaufnahmemittels 83 durch
einen Bewegungsmechanismus positioniert, der nicht gezeigt ist.
-
Nachdem
der Einspanntisch 81 genau unterhalb des Bildaufnahmemittels 83 positioniert
ist, wird eine Ausrichtungsarbeit bzw. -vorgang zum Detektieren
bzw. Feststellen des zu schneidenden Bereichs des Halbleiterwafers 2 durch
das Bildaufnahmemittel 83 und das Steuermittel, das nicht
gezeigt ist, ausgeführt.
D.h., das Bildaufnahmemittel 83 und das (nicht gezeigte)
Steuermittel führen
eine Bildverarbeitung, z.B. "Pattern
Matching" bzw. Mustervergleich,
aus, um eine in einer vorbestimmten Richtung des Halbleiterwafers 2 gebildete
Strasse 23 mit dem Schneidmesser 821 zum Schneiden
entlang einer Lasernut 25 auszurichten, wodurch die Ausrichtung
des zu schneidendenden Bereichs ausgeführt wird. Die Ausrichtung des
zu schneidenden Bereichs wird ebenfalls an Strassen 23 ausgeführt, die
an dem Halbleiterwafer 2 gebildet sind und sich in einer
Richtung rechtwinklig zu der obigen, vorbestimmten Richtung erstrecken.
-
Nachdem
die Strasse 23, die an dem an dem Einspanntisch 81 gehaltenen
Halbleiterwafer 2 gebildet ist, detektiert ist und die
Ausrichtung des zu schneidenden Bereichs ausgeführt ist, wie oben beschrieben,
wird der den Halbleiterwafer 2 haltende Einspanntisch 81 zu
der Schneidstart- bzw. -anfangsposition des zu schneidenden Bereichs
bewegt. In diesem Augenblick wird, wie in 15(a) gezeigt, der
Halbleiterwafer 2 zu einer Position gebracht, an der ein
Ende (linkes Ende in 15(a)) der zu schneidenden
Strasse 23 um eine vorbestimmte Distanz bzw. Abstand an
der rechten Seite von genau unterhalb des Schneidmessers 821 angeordnet
ist. Der Halbleiterwafer 2 wird ferner derart positioniert, dass
das Schneidmesser 821 in dem mittleren Bereich der in der
Strasse 23 gebildeten Lasernut 25 angeordnet ist.
-
Nachdem
der Einspanntisch 81, d.h., der Halbleiterwafer 2,
folglich zu der Schneidanfangsposition des zu schneidenden Bereichs
gebracht worden ist, wird das Schneidmesser 821 von seiner
Bereitschaftsposition, die durch eine strich-doppeltpunktierte Linie
in 15(a) gezeigt ist, zu einer vorbestimmten
Schneidposition abwärts
bewegt, die durch eine festausgezogene Linie in 15(a) gezeigt
ist. Diese Schneid-Vorschubposition
wird an einer Position angeordnet, an der das untere Ende des Schneidmessers 821 das
Schutzband 6 erreicht, das an der hinteren Fläche des
Halbleiterwafers 2 befestigt ist, wie in 16(a) gezeigt.
-
Im
Anschluss daran wird das Schneidmesser 821 mit einer vorbestimmten
Umdrehung in Rotation versetzt bzw. gedreht und der Einspanntisch 81,
d.h., der Halbleiterwafer 2, wird in der durch den Pfeil
X1 in 15(a) angegebenen Richtung mit
einer vorbestimmten Schneid-Vorschubgeschwindigkeit bewegt. Wenn
der Einspanntisch 81, d.h., der Halbleiterwafer 2 bewegt
wird, um eine Position zu erreichen, an der das andere Ende (rechtes
Ende in 15(b)) der Strasse 23 an
der linken Seite um eine vorbestimmte Distanz bzw. Abstand von genau
unterhalb des Schneidmessers 821 angeordnet ist, wie in 15(b) gezeigt, wird die Bewegung des Einspanntischs 81,
d.h., des Halbleiterwafers 2, angehalten. Durch eine solche
Schneidbewegung des Einspanntischs 81, d.h., des Halbleiterwafers 2,
wird eine geschnittene Nut 27, welche die hintere Fläche erreicht, entlang
der Lasernut 25 gebildet, die in der Strasse 23 des
Halbleiterwafers 2 gebildet ist, wie in 16(b) gezeigt,
um den Halbleiterwafer 2 zu schneiden. In diesem Schneidschritt
wird nur das Halbleitersubstrat 20 mit dem Schneidmesser 821 geschnitten.
Daher kann das durch Schneiden des Laminats 21, das an
der vorderen Fläche
des Halbleitersubstrats 20 gebildet ist, mit dem Schneidmesser 821 verursachte
Ablösen
des Laminats 21 im Voraus verhindert werden.
-
Der
obige Schneidschritt wird beispielsweise unter den folgenden Bearbeitungsbedingungen
ausgeführt.
Schneidmesser:
Außendurchmesser
52 mm, Dicke 20 μm.
Umdrehungen
des Schneidmessers: 30.000 U.p.M.
Schneid-Vorschubgeschwindigkeit:
50 mm/sek.
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Im
Anschluss daran wird das Schneidmesser 821 an der Bereitschaftsposition
positioniert, die durch die strich-doppeltpunktierte Linie in 15(b) gezeigt ist, und der Einspanntisch 81,
d.h., der Halbleiterwafer 2 wird in der durch den Pfeil
X2 in 15(b) angegebenen Richtung bewegt,
um zu der in 15(a) gezeigten Position
zurückzukehren.
Der Einspanntisch 81, d.h., der Halbleiterwafer 2,
wird um einen Betrag, welcher dem Zwischenraum zwischen den Strassen 23 entspricht,
in einer Richtung (Weiterschalt-Vorschubrichtung) rechtwinklig zu
der Schicht bzw. Folie weiterschaltmäßig vorgeschoben, um eine als
nächste
zu schneidende Strasse 23 in eine dem Schneidmesser 821 entsprechende
Position zu bringen. Nachdem die als nächstes zu schneidende Strasse 23 an
einer dem Schneidmesser 821 entsprechenden Position angeordnet
ist, wird der oben erwähnte
Schneidschritt ausgeführt.
-
Der
oben erwähnte
Schneidschritt wird an sämtlichen
Strassen 23 ausgeführt,
die an dem Halbleiterwafer 2 gebildet sind. Infolgedessen
wird der Halbleiterwafer 2 entlang der in den Strassen 23 gebildeten
Lasernuten 25 geschnitten und in individuelle bzw. einzelne
Halbleiterchips 22 geteilt. Da in dem Schneidschritt das
Schneiden ausgeführt
wird, während
Schneidwasser (reines Wasser) zugeführt wird, kann der Harzfilm
durch das zugeführte
Schneidwasser unabhängig
beseitigt werden, ohne den obigen Harzfilmbeseitigungsschritt vorzusehen,
und daher kann der Schneidschritt ebenfalls als der Harzfilmbeseitigungsschritt
dienen.
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Es
folgt eine Beschreibung des Bearbeitungsverfahrens zum Teilen eines
eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers
in individuelle bzw. einzelne optische Vorrichtungen unter Bezugnahme
auf 17 bis 23.
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17 ist
eine perspektivische Ansicht eines eine optische Vorrichtung bzw.
Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10. Bei dem eine optische
Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafer 10, der
in 17 gezeigt ist, ist eine Viel- bzw. Mehrzahl von
Strassen 101 in einem Gittermuster an der vorderen Fläche 10a eines
Saphirsubstrats gebildet und optische Vorrichtungen 102,
welche einen laminierten Verbindungshalbleiter auf Galliumnitrid-Basis
und dergleichen aufweisen, sind in einer Viel- bzw. Mehrzahl von
Bereichen gebildet, die durch die Viel- bzw. Mehrzahl der Strassen 101 geteilt
sind. Um den auf diese Art und Weise gebildeten, optische Vorrichtungen
aufweisenden Wafer 10 in einzelne optische Vorrichtungen 102 zu
teilen, wird ein Schutzband bzw. -streifen 11 an dessen
vorderer Fläche 10a befestigt.
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Der
Schritt zum Bilden eines Harzfilms, welcher einen Laserstrahl absorbiert,
an der hinteren Fläche 10b als
die zu bearbeitende Fläche
des eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 kommt,
nachdem das Schutzband 11 an der vorderen Fläche 10a des
eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 befestigt
ist, wie oben beschrieben. Dieser den Harzfilm bildende Schritt
wird beispielsweise unter Verwendung der oben erwähnten, in 3 gezeigten Schleuder-Auftragsvorrichtung 4 ausgeführt. D.h., wie
in 18 gezeigt, der eine optische Vorrichtung bzw.
Vorrichtungen aufweisende Wafer 10 wird an dem Einspanntisch 41 der
Schleuder-Auftragsvorrichtung 4 in einer solchen Art und
Weise platziert, dass die hintere Fläche 10b nach oben weist,
und es wird ein flüssiges
Harz, welches einen Laserstrahl absorbiert, auf den mittleren Bereich
der hinteren Fläche
des eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 von
der Düse 42 tropfen
gelassen, während
der Einspanntisch 41 in Rotation versetzt bzw. gedreht
wird. Dadurch fließt
das flüssige
Harz zu dem Außenumfang
des eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 durch
Zentrifugalkraft, um die hintere Fläche 10b des eine optische
Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 zu
bedecken. Dieses flüssige
Harz härtet
mit dem Vergehen der Zeit von sich selbst aus, um einen Harzfilm 24 mit
einer Dicke von etwa 1 bis 5 μm
an der hinteren Fläche 10b des
eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 zu
bilden, wie in 19 gezeigt.
-
Sodann
kommt als nächstes
der Schritt zum Aufbringen eines Laserstrahls auf den eine optische Vorrichtung
bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafer 10 mit dem an der
hinteren Fläche 10b gebildeten Harzfilm 24 durch
den Harzfilm 24 hindurch entlang der Strasse 101.
Dieser Laserstrahlaufbringungsschritt wird durch Verwendung der
oben erwähnten, in 7 bis 9 gezeigten
Laserstrahlmaschine 7 ausgeführt. D.h., wie in 20 gezeigt,
der eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisende Wafer 10 wird
an dem Einspanntisch 71 der Laserstrahlmaschine 7 in
einer solchen Art und Weise platziert, dass eine Seite, an welcher
der Harzfilm 24 gebildet ist, nach oben weist, und er wird
an dem Einspanntisch 71 durch Ansaugung gehalten. Die an dem
eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafer 10 gebildete
Strasse 101 wird mit dem Kondensor 724 des Laserstrahlaufbringungsmittels 72 ausgerichtet,
um hierdurch die Ausrich tung der Laserstrahlaufbringungsposition
auszuführen.
Dieses Ausrichten wird durch ein Bildaufnahmemittel bzw. -einrichtung
zum Aufnehmen eines Bildes der Strasse 101 mit Infrarotstrahlung
von der hinteren Fläche 10b des
eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 ausgeführt. Die
vorbestimmte Strasse 101, die an dem eine optische Vorrichtung
bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafer 10 gebildet ist,
wird sodann zu einer Position genau unterhalb des Kondensors 724 des
Laserstrahlaufbringungsmittels 72 gebracht, um den obigen
Laserstrahlaufbringungsschritt auszuführen. In diesem Laserstrahlaufbringungsschritt
wird der Fokussierungspunkt P eines Impulslaserstrahls 725, der
von dem Kondensor 724 aufgebracht wird, an der hinteren
Fläche 10b (Oberseite)
des eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 angeordnet.
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Der
obige Laserstrahlaufbringungsschritt wird beispielsweise unter den
folgenden Bearbeitungsbedingungen ausgeführt.
Lichtquelle des Laserstrahls:
YVO4-Laser oder YAG-Laser
Wellenlänge: 355 nm
Wiederhol-
bzw. Folgefrequenz: 50 bis 100 kHz
Ausgang: 1,0 bis 3,0 W
Brennfleckdurchmesser:
9,2 μm
Bearbeitungs-Vorschubgeschwindigkeit:
10 bis 200 mm/sek.
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In
dem eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafer 10,
wie in 21 gezeigt, wird eine Lasernut 103 entlang
der Strasse 101 von der hinteren Fläche 10b her durch
Ausführen
des obigen Laserstrahlaufbringungsschritts gebildet. In diesem Laserstrahlaufbringungsschritt
wird, wenn der Impulslaserstrahl 725 auf den eine optische
Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafer 10 durch
den Harzfilm 24 hindurch aufgebracht wird, wie in 20 gezeigt,
da der Harzfilm 24 die Eigenschaft des Absorbierens eines
Laserstrahls aufweist, der Harzfilm 24 ein Bearbeitungs-Start- bzw. -Anfangspunkt.
Da der eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisende
Wafer 10 durch die Aufbringung des Impulslaserstrahls 725 bearbeitet
wird, nachdem der Bearbeitungs-Anfangspunkt in dem Harzfilm 24 gebildet
worden ist, kann die Erzeugung einer Aufprall- bzw. Einschlagkraft,
welche durch die Transmission bzw. Durchlass des Impulslaserstrahls
durch den Harzfilm verursacht ist, verhindert werden, um hierdurch
das teilweise Ablösen
des Harzfilms 24 zu unterdrücken. Es ist daher möglich, Bruchstücke am Anhaften
an dem durch das teilweise Ablösen
des Harzfilms 24 freigelegten Umfang des eine optische Vorrichtung
bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 zu hindern. In
dem obigen Laserstrahlaufbringungsschritt werden Bruchstücke zu dem
Zeitpunkt erzeugt, wenn der eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen
aufweisende Wafer 10 durch die Aufbringung des Impulslaserstrahls 725 bearbeitet
wird. Jedoch werden, wie in 21 gezeigt,
die Bruchstücke 104 durch
den Harzfilm 24 blockiert und infolgedessen haften sie
an der vorderen Fläche
des Harzfilms 24 an, jedoch nicht an der hinteren Fläche 10b des
eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10.
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Der
obige Schritt zum Beseitigen des Harzfilms 24, der an der
hinteren Fläche 10b des
eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 gebildet
ist, kommt, nachdem der obige Laserstrahlaufbringungsschritt an
sämtlichen
Strassen 101 ausgeführt
ist, die an dem eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden
Wafer 10 gebildet sind. Durch Ausführen dieses Harzfilmbeseitigungsschritts
werden der Harzfilm 24, der an der hinteren Fläche 10b des
eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 gebildet ist,
und ferner die Bruchstücke 104,
die in dem obigen Laserstrahlaufbringungsschritt erzeugt worden sind
und an dem Harzfilm 24 anhaften, beseitigt.
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Der
Schritt zum Teilen des eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen
aufweisenden Wafers 10 entlang der in den Strassen 101 gebildeten
Lasernuten 103 folgt auf den obigen Harzfilmbeseitigungsschritt.
In diesem Teilungsschritt wird der eine optische Vorrichtung bzw.
Vorrichtungen aufweisende Wafer 10 an einer Viel- bzw.
Mehrzahl von stangenförmigen
bzw. zylindrischen Trag- bzw. Stützelementen 12 angebracht,
die parallel zueinander angeordnet sind, wobei seine hintere Fläche 10b nach
unten weist, wie in 23(a) gezeigt.
In diesem Augenblick sind die Lasernuten 103 zwischen benachbarten Trag-
bzw. Stützelementen 12 und 12 positioniert. Drück- bzw. Presselemente 13 werden
gegen die Lasernuten 103, d.h., die Strassen 101,
von der Seite des Schutzbandes 11 her gedrückt bzw.
gepresst, das an der vorderen Fläche 10a des
eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 befestigt
ist. Infolgedessen wird eine Biegebelastung bzw. -last auf den eine
optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafer 10 entlang der
Lasernuten 103, d.h., der Strassen 101, aufgebracht,
um an der hinteren Fläche 10b Zugspannung zu
erzeugen, um hierdurch Teilungsbereiche 104 in dem eine
optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafer 10 entlang
der Lasernuten 103, d.h., der Strassen 101 zu
bilden, die in einer vorbestimmten Richtung gebildet sind, wie in 23(b) gezeigt, um den eine optische Vorrichtung
bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafer 10 zu teilen. Nachdem der
eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisende Wafer 10 entlang
der Lasernuten 103, d.h., der Strassen 101, die
in der vorbestimmten Richtung gebildet sind, geteilt ist, wird der
eine optische Vorrichtung bzw. Vorrichtungen aufweisende Wafer 10
um 90° gedreht,
um die obige Teilungsarbeit bzw. -vorgang entlang der Lasernuten 103,
d.h., der Strassen 101 auszuführen, die in einer Richtung rechtwinklig
zu der obigen vorbestimmten Richtung gebildet sind, um es hierdurch
zu ermöglichen,
den optische Vorrichtungen aufweisenden Wafer 10 in einzelne
optische Vorrichtungen 102 zu teilen. Da das Schutzband 11 an
der vorderen Fläche 10a befestigt
ist, fallen die einzelnen optischen Vorrichtungen 102 nicht
auseinander und die Form bzw. Gestalt des optische Vorrichtungen
aufweisenden Wafers 10 wird beibehalten.
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Da
Bruchstücke
an der hinteren Fläche
der optischen Vorrichtung 102 nicht anhaften, die durch Teilen
des optische Vorrichtungen aufweisenden Wafers 10 entlang
der Lasernuten 103 in dem obigen Laserstrahlaufbringungsschritt
erhalten ist, kann eine Verminderung in der Helligkeit, die durch
die Anhaftung von Bruchstücken
an der hinteren Fläche
verursacht ist, verhindert werden.
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Wie
oben beschrieben, ist die vorliegende Erfindung entsprechend bevorzugter
Ausführungsformen
zum Teilen des Halbleiterwafers und des eine optische Vorrichtung
bzw. Vorrichtungen aufweisenden Wafers beschrieben worden, jedoch
kann die vorliegende Erfindung bei der Laserbearbeitung von anderen
Typen bzw. Arten von Wafern angewendet werden.