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DE102004055007B4 - Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken von Stückgut - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken von Stückgut Download PDF

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DE102004055007B4
DE102004055007B4 DE200410055007 DE102004055007A DE102004055007B4 DE 102004055007 B4 DE102004055007 B4 DE 102004055007B4 DE 200410055007 DE200410055007 DE 200410055007 DE 102004055007 A DE102004055007 A DE 102004055007A DE 102004055007 B4 DE102004055007 B4 DE 102004055007B4
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DE
Germany
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piece goods
packaging material
side surfaces
general cargo
faltkulisse
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DE200410055007
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Franz Glas
Walter Föstl
Hans Aschaber
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ALPMA Alpenland Maschinenbau GmbH
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Abstract

Verfahren zum Verpacken von Stückgut (6), insbesondere Stückgut (6) von weicher Konsistenz, bei dem ein flächiges Verpackungsmaterial (4) unter Ausbildung von Faltlinien derart an den Außenflächen (12, 14, 16, 18) des Stückguts (6) positioniert wird dass dieses vom Verpackungsmaterial (4) vollständig umschlossen wird,
dadurch gekennzeichnet,
– dass das Stückgut (6) zuerst vom Verpackungsmaterial (4) derart umschlungen wird, dass dieses an der Unterseite (12) und den einander gegenüberliegenden Seitenflächen (14) des Stückguts (6) anliegt,
– dass anschließend die beiden im Bereich der Seitenflächen (14) nach oben überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials (4) so weit aufeinander zu gefaltet werden, bis sie gemeinsam die Oberseite (18) des Stückguts (6) vollständig, insbesondere jeweils zur Hälfte, überdecken, wobei die Endabschnitte (34) des Verpackungsmaterials (4) dann in gegenseitiger Anlage von der Oberseite (18) des Stückguts (6), bevorzugt ungefähr im rechten Winkel, abstehen, und
– dass anschließend die abstehenden Endabschnitte (34) in einem Spalt...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpacken von Stückgut, insbesondere von Stückgut mit weicher Konsistenz, bei dem ein flächiges Verpackungsmaterial unter Ausbildung von Faltlinien derart an den Außenflächen des Stückguts positioniert wird, dass dieses vom Verpackungsmaterial letztlich vollständig und insbesondere eng anliegend umschlossen wird. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens sowie ein mit diesem Verfahren verpacktes Stückgut.
  • Es ist bekannt, Stückgüter unterschiedlichster Art zumindest weitgehend automatisiert mit Papier oder Folie zu verpacken, um sie dann im verpackten Zustand zum Verkauf anbieten zu können. Üblicherweise wird bei einem Verpackungsvorgang der genannten Art das Stückgut mittels eines direkt an ihm anliegenden Kolbens durch eine Faltkulisse hindurchgedrückt, wobei zu Beginn dieses Vorgangs zwischen Faltkulisse und Stückgut das Verpackungsmaterial positioniert wird, so dass dieses gemeinsam mit dem Stückgut durch die Faltkulisse bewegt wird. Auf diese Weise wird erreicht, dass sich das Verpackungsmaterial an die Seitenflächen des Stückguts anlegt. In der Folge wird der Verpackungsvorgang dann dadurch abgeschlossen, dass diejenige Oberfläche des Stückguts, welche bei der Bewegung durch die Faltkulisse in direktem Kontakt mit dem Kolben stand, manuell oder mittels einer geeigneten Vorrichtung mit Verpa ckungsmaterial bedeckt wird, so dass das Stückgut dann vollständig verpackt ist.
  • Insbesondere wenn Lebensmittelprodukte wie z. B. weicher Käse verpackt werden sollen, ist an dem beschriebenen Verpackungsvorgang von Nachteil, dass der das Lebensmittelprodukt durch die Faltkulisse bewegende Kolben in direkten Kontakt mit dem Lebensmittelprodukt gelangt, was zu einer Kontamination der zu verpackenden Produkte führen kann. Besonders nachteilig ist in diesem Zusammenhang, dass ein und derselbe Kolben nacheinander während des jeweiligen Verpackungsvorgangs alle zu verpackenden Produkte berühren muss.
  • Weiterhin wird mit den bekannten Verpackungsverfahren oftmals nicht erreicht, dass das Verpackungsmaterial direkt und ohne relevante Lufteinschlüsse an sämtlichen Oberflächenbereichen des zu verpackenden Stückguts anliegt. Dies führt insbesondere bei verpackten Käsestücken dazu, dass sich im Bereich der Lufteinschlüsse eine durch einen ungewollten Reifungsvorgang bedingte Verfärbung einstellt, welche vom Verbraucher letztlich als Qualitätsmangel wahrgenommen wird.
  • Schließlich ist es mit bekannten Verpackungsverfahren und -vorrichtungen nicht ohne weiteres möglich, im Rahmen eines kontinuierlich automatisierten Prozesses solche Stückgüter zu verpacken, die innerhalb bestimmter Toleranzen variierende Abmessungen besitzen.
  • DE 32 41 267 C2 betrifft eine Streckfilm-Verpackungsvorrichtung, bei der ein unverklebter Kartonzuschnitt um das Packgut herumgefaltet wird und anschließend durch einen Vorhang aus Kunststofffolie bewegt wird. Die Folie umschließt das Packgut mehrseitig, wird dann verschweißt und anschließend in einem Schrumpftunnel geschrumpft. Die Faltung des Kartonzuschnitts erfolgt durch Leit- und Führungselemente sowie durch verschiebbare Walzen. Ferner ist zur Bewegung durch den Folienvorhang ein Hubtisch vorgesehen.
  • DE 199 55 667 A1 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verpacken einzelner Konfektstücke. Ein Konfektstück wird mit einem Sauger auf eine sich oberhalb einer Faltkulisse befindende Folie abgesetzt und zusammen mit dieser mittels eines weiteren Saugers durch eine in etwa der Größe des Konfektstücks entsprechende Öffnung in der Faltkulisse abgesenkt. Die Überstände der Folie werden dadurch nach oben gefaltet, mittels zweier sich aufeinander zu bewegender Backen verschlossen und mittels eines Klebebandes gesichert.
  • DE 40 13 273 A1 betrifft eine Vorrichtung zum Evakuieren und Verschließen von Beutelpackungen. Die Vorrichtung weist eine aus zwei Backenhälften bestehende Kammer auf, welche den Kopfverschluss der Beutelpackung aufnimmt. In den Backenhälften sind Saugöffnungen angeordnet, die die Wände des Kopfverschlusses ansaugen und damit ein Offenhalten des Beutels während des Evakuiervorgangs gewährleisten. Nach dem Evakuieren kann die Beutelpackung mittels zweier im Inneren der Kammer angeordneter Siegelbacken verschlossen werden.
  • In GB 457 064 wird eine Verpackungsmaschine beschrieben, bei der ein beispielsweise rechteckiges Packgut in ein zunächst flaches Packmaterial eingewickelt werden kann. Eine Grundfläche des Packguts wird mit dem Packmaterial belegt und mittels eines Stempels in eine Faltkulisse eingeführt, deren Seitenwände dann das Verpackungsmaterial gleichzeitig an allen Seiten gegen die Seitenwände des Packguts drücken. Dabei greift der Stempel am Packgut an und tritt auch mit diesem in direkten Kontakt.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren der eingangs genannten Art sowie eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens bereitzustellen, welche es ermöglicht, Stückgüter, bevorzugt Stückgüter mit variierenden Abmessungen, unter Vermeidung von störenden Lufteinschlüssen so zu verpacken, dass das Verpackungsmaterial möglichst vollflächig direkt an sämtlichen Oberflächenbereichen des Stückguts anliegt.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung, die auf vorteilhafte Weise in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden kann, wird vermieden, dass ein Kolben, welcher das Stückgut durch die Faltkulisse bewegt, in direkten Kontakt mit dem Stückgut gelangt, da das Verpackungsmaterial im Wesentlichen in einer horizontalen Ebene ausgerichtet, anschließend das Stückgut auf dem Verpackungsmaterial positioniert und dann derart relativ zur Faltkulisse bewegt wird, dass das Stückgut mit derjenigen Seite voran durch die Faltkulisse hindurch tritt, mit der es zuvor auf das Verpackungsmaterial aufgelegt wurde. Eine solche Bewegung kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass das auf dem Verpackungsmaterial aufliegende Stückgut von unten durch einen Kolben unterstützt wird, welcher nach dem Auflegen des Stückguts auf das Verpackungsmaterial durch die Faltkulisse hindurch abgesenkt wird, wobei das Stückgut schwerkraftbedingt auf dem Verpackungsmaterial bzw. dem Kolben liegen bleibt und somit gemeinsam mit dem Kolben und dem Verpackungsmaterial durch die Faltkulisse bewegt wird. Dabei bewirkt die Faltkulisse ein Falten des Verpackungsmaterials nach oben in Richtung der an die Unterseite des Stückguts angrenzenden Seiten- und Stirnflächen, wobei während dieses Faltvorgangs aufgrund des zwischen Kolben und Stückgut befindlichen Verpackungsmaterials sichergestellt ist, dass das Stückgut vom Kolben nicht berührt wird. Nach dem genannten Faltvorgang kann dann mittels geeigneter Maßnahmen die der Unterseite gegenüberliegende Oberseite des Stückguts über die Durchführung weiterer Faltvorgänge mit Verpackungsmaterial bedeckt werden.
  • Alternativ zu dem beschriebenen Absenken des Kolbens durch die Faltkulisse hindurch ist es auch möglich, den Kolben beispielsweise als statische Auflagefläche auszuführen und die Faltkulisse nach oben relativ zu der genannten Auflagefläche zu bewegen, so dass die Auflagefläche, das darauf befindliche Verpackungsmaterial und das auf dem Verpackungsmaterial befindliche Stückgut ebenfalls durch die Faltkulisse hindurch bewegt werden. Auch in diesem Fall wird vermieden, dass das Stückgut von der Auflagefläche berührt wird.
  • Die Faltkulisse wird bevorzugt derart ausgeführt, dass das Verpackungsmaterial zuerst in Richtung der Seitenflächen und anschließend in Richtung der Stirnflächen des Stückguts gefaltet wird, wobei die Seitenflächen in der Regel eine größere Oberfläche aufweisen als die Stirnflächen.
  • Nach dem mittels der Faltkulisse bewirkten Faltvorgang stehen die an den Seitenflächen des Stückguts anliegenden Abschnitte des Verpackungsmaterials nach oben über, so dass die überstehenden Abschnitte zum Bede cken der Oberseite des Stückguts verwendet werden. Bevorzugt ist es dabei, wenn nach dem durch die Faltkulisse bewirkten Faltvorgang auch die an den Stirnflächen des Stückguts anliegenden Abschnitte des Verpackungsmaterials nach oben überstehen, so dass auch diese Abschnitte zur Bedeckung der Oberseite des Stückguts eingesetzt werden können. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn zuerst die im Bereich der Stirnflächen nach oben überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials in Richtung der Oberseite des Stückguts gefaltet werden, bevor die im Bereich der Seitenflächen nach oben überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials in Richtung der Oberseite des Stückguts gefaltet werden. Auf diese Weise werden die stirnseitig überstehenden Abschnitte durch die im Bereich der Seitenflächen überstehenden Abschnitte gewissermaßen auf der Oberseite des Stückguts fixiert. Einem ungewollten Lösen der stirnseitigen Abschnitte des Verpackungsmaterials von den Stirnflächen wird auf diese Weise entgegengewirkt, so dass die an den Stirn- und Seitenflächen anliegenden Abschnitte des Verpackungsmaterials gemeinsam mit dem an der Unterseite des Stückguts anliegenden Bereich des Verpackungsmaterials eine stabile becherförmige Aufnahme bilden, aus der beispielsweise beim Verpacken von weichem Käse keine Flüssigkeit bzw. Molke austreten kann.
  • Erfindungsgemäß werden die beiden im Bereich der einander gegenüberliegenden Seitenflächen nach oben überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials so weit aufeinander zu gefaltet, bis sie gemeinsam die Oberseite des Stückguts vollständig, insbesondere jeweils zur Hälfte, überdecken. Dabei stehen dann die Endabschnitte des Verpackungsmaterials in gegenseitiger Anlage von der Oberseite des Stückguts, bevorzugt ungefähr im rechten Winkel, ab. Dies ermöglicht ein Ergreifen des ver packten Stückguts im Bereich der genannten Endabschnitte, ohne dass sich das Verpackungsmaterial vom Stückgut lösen kann. Wenn in diesem Fall die ursprünglich stirnseitig nach oben überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials in der bereits erläuterten Weise auf der Oberseite des Stückguts fixiert sind, ist auch bei dem genannten Ergreifen der Endabschnitte des Verpackungsmaterials sichergestellt, dass sich das Verpackungsmaterial stirnseitig nicht vom Stückgut lösen kann.
  • Erfindungsgemäß erstrecken sich die von der Oberseite des Stückguts abstehenden Endabschnitte des Verpackungsmaterials durch einen Spalt und werden an ihrem aus dem Spalt herausragenden Randbereich mittels zumindest einem Greifer gehalten und in eine Richtung senkrecht zur Oberseite des Stückguts gezogen, bis die der Oberseite des Stückguts zugeordneten Abschnitte des Verpackungsmaterials möglichst vollflächig an dieser Oberseite anliegen. Durch diesen Ziehvorgang wird erreicht, dass sich zwischen sämtlichen Oberflächen des Stückguts und dem Verpackungsmaterial so gut wie keine Luft mehr befindet und das Verpackungsmaterial vollflächig an allen Seiten des Stückguts anliegt. So wird insbesondere beim Verpacken von weichem Käse vermieden, dass unerwünschte Reifungsvorgänge und Verfärbungen auftreten.
  • Ein positiver Nebenaspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, dass sich bei dem beschriebenen Ziehvorgang, während dessen das Stückgut auf seiner Unterseite bevorzugt nicht mehr von einem Kolben oder einer Auflagefläche unterstützt ist, die Unterseite des Stückguts etwas nach unten wölbt, so dass ihr letztlich eine bauchige Form verliehen wird, die beim Endverbraucher den Eindruck einer individuellen Handverpackung erweckt. Weiterhin ist es bei dem beschriebenen Verfahren von Vorteil, dass sie auch bei Stückgütern mit in einem bestimmten Toleranzbereich, welcher z. B. 10% betragen kann, variierenden Abmessungen funktioniert. Es wird einfach so lange an den Endabschnitten des Verpackungsmaterials gezogen, bis die der Oberseite des Stückguts zugeordneten Abschnitte des Verpackungsmaterials möglichst vollflächig an dieser Oberseite anliegen. So wird unabhängig von der tatsächlichen Größe des Stückguts eine vollflächige Anlage des Verpackungsmaterials an allen Seiten des Stückguts erreicht.
  • Das beschriebene Verfahren des Ziehens des Verpackungsmaterials durch einen Spalt kann auch bei solchen Verpackungsverfahren eingesetzt werden, bei denen ein Kolben oder eine Auflagefläche das Stückgut während des Verpackungsvorgangs direkt berührt.
  • Beim Ziehen des Verpackungsmaterials durch den erwähnten Spalt ist dieser bevorzugt zwischen zwei parallel zur Oberseite des Stückguts beweglichen Siegelbacken ausgebildet, welche die in gegenseitiger Anlage befindlichen Endabschnitte des Verpackungsmaterials miteinander versiegeln, nachdem der Ziehvorgang abgeschlossen ist und die der Oberseite des Stückguts zugeordneten Abschnitte des Verpackungsmaterials möglichst vollflächig an dieser Oberseite anliegen. Während des Ziehvorgangs können in diesem Fall die Siegelbacken erst unvollständig geschlossen werden, so dass eine Bewegung des Verpackungsmaterials im zwischen den Siegelbacken ausgebildeten Spalt weiterhin möglich ist, woraufhin dann die Siegelbacken vollständig geschlossen werden, um dann den Siegelvorgang auszuführen, welcher die Endabschnitte des Verpackungsmaterials in einem möglichst nahe an der Oberseite des Stückguts liegenden Bereich miteinander verbindet.
  • Der Siegelvorgang kann beispielsweise unter Verwendung von Wärme, Kaltsiegellack oder bevorzugt von Ultraschallwellen erfolgen. Die Verwendung von Ultraschallwellen bzw. der Einsatz eines Ultraschallschweißvorgangs ist besonders dann vorteilhaft, wenn feuchte Stückgüter, beispielsweise mit Molke benetzter weicher Käse, verpackt werden sollen, da der Einsatz von Ultraschallwellen sicherstellt, dass die Wirkung des Siegelvorgangs durch das Vorhandensein von Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt wird.
  • Nach dem Siegelvorgang können die noch abstehenden Bereiche des Verpackungsmaterials in Richtung der Oberseite und ggf. der Stirnflächen des Stückguts gefaltet werden, bis sie dort zur Anlage kommen, so dass das verpackte Stückgut letztlich im Wesentlichen die Form des unverpackten Stückguts aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich gemäß Anspruch 5 auch auf eine Vorrichtung zur Durchführung des bereits erläuterten Verfahrens. Eine solche Vorrichtung kann beispielsweise eine Faltkulisse aufweisen, durch die das Stückgut gemeinsam mit dem Verpackungsmaterial in der bereits beschriebenen Weise unter Schwerkrafteinwirkung hindurch bewegbar ist. Alternativ kann die Faltkulisse auch relativ zum Stückgut nach oben bewegbar ausgeführt werden.
  • Die Faltkulisse weist bevorzugt vier Führungselemente auf, die den Stirn- und Seitenflächen des Stückguts zugeordnet sind und die in Bewegungsrichtung des Stückguts konisch aufeinander zulaufen. Durch diese konische Ausbildung wird das insbesondere elastische oder verformbare Stückgut im unteren Bereich der Faltkulisse von allen vier Seiten etwas gequetscht, was ein direktes und enges Anliegen des Verpackungsmaterials an den Stirn- und Seitenflächen des Stückguts sicherstellt.
  • Der Beginn des Wirkbereichs der den Stirnflächen zugeordneten Führungselemente kann gegenüber dem Beginn des Wirkbereichs der den Seitenflächen zugeordneten Führungselemente in Bewegungsrichtung des Stückguts versetzt sein. Dies bedingt, dass das Verpackungsmaterial zuerst im Bereich der Seitenflächen und anschließend im Bereich der Stirnflächen nach oben gefaltet wird.
  • Es ist bevorzugt, wenn die den Seitenflächen zugeordneten Führungselemente als umlaufende Bänder und die den Stirnflächen zugeordneten Führungselemente als statische Führungsbleche ausgebildet sind. Grundsätzlich können jedoch alle Führungselemente sowohl statisch als auch als umlaufende Bänder ausgeführt werden.
  • Der bereits erläuterte Kolben, mittels welchem das Stückgut gemeinsam mit dem Verpackungsmaterial durch die Faltkulisse hindurch abgesenkt werden kann, ist bevorzugt mit einer Vakuumansaugung für das zwischen Kolben und Stückgut befindliche Verpackungsmaterial ausgestattet, so dass Relativbewegungen zwischen Verpackungsmaterial und Kolben während der Bewegung durch die Faltkulisse wirksam vermieden werden.
  • Unterhalb der Faltkulisse kann eine das Stückgut aufnehmende Form vorgesehen werden, welche in ihren vertikal verlaufenden Kantenbereichen Schlitze für den Durchtritt überstehender Verpackungsmaterialabschnitte aufweist.
  • Die Erfindung umfasst neben den erläuterten Verfahren und Vorrichtungen auch Stückgüter, welche mit einem erfindungsgemäßen Verfahren verpackt wurden bzw. verpackte Stückgüter, die durch ein erfindungsgemäßes Verfahren erhältlich sind.
  • Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert; in diesen zeigen:
  • 1 eine dreidimensionale Ansicht eines zu verpackenden Stückguts, welches auf einem Abschnitt eines Verpackungsmaterials aufliegt, das aus einer Endlosbahn gebildet ist,
  • 2 eine dreidimensionale Ansicht einer Faltkulisse mit darunter angeordneter Form,
  • 3 eine Ansicht auf die Stirnfläche einer Anordnung gemäß 2,
  • 4 eine dreidimensionale Ansicht einer Anordnung gemäß den 2 und 3 mit in der Form befindlichem, teilweise verpacktem Stückgut,
  • 5 das in der Form befindliche, teilweise verpackte Stückgut gemäß 4 unter Weglassung der Faltkulisse,
  • 6 eine dreidimensionale Ansicht eines teilweise verpackten Stückguts mit gegenseitig aneinander anliegenden Endabschnitten des Verpackungsmaterials,
  • 7 eine dreidimensionale Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Ziehen der Endabschnitte des Verpackungsmaterials gemäß 6 durch einen aus Siegelbacken gebildeten Spalt, und
  • 8 eine dreidimensionale Darstellung einzelner Verfahrensschritte des gesamten Verpackungsvorgangs, wobei hier jeweils ausschließlich das Verpackungsmaterial unter Weglassung sämtlicher Vorrichtungskomponenten gezeigt ist.
  • 1 zeigt das Ende einer Endlosbahn 2 aus Verpackungsmaterial, welches beispielsweise als Verpackungsfolie ausgebildet sein kann. Aus der Endlosbahn 2 werden durch zeitlich aufeinander folgende Schneid- und Stanzvorgänge aneinander angrenzende Verpackungsmaterial-Einheiten 4 erzeugt, welche jeweils zum Verpacken eines Stückguts 6 dienen.
  • Zur Erzeugung der einzelnen Verpackungsmaterial-Einheiten 4 werden in die Endlosbahn 2 senkrecht zu deren Längserstreckung verlaufende Schnitte 8 eingebracht, welche sich lediglich über einen mittleren Bereich der Endlosbahn, also nicht bis zu deren Rand, erstrecken. Nach dem Einbringen dieser Schnitte 8 werden beidseitig in die Randbereiche der Endlosbahn 2 Ausstanzungen 10 eingebracht, welches sich bis zu den Schnitten 8 erstrecken, so dass die Ausstanzungen 10 gemeinsam mit den Schnitten 8 eine Verpackungsmaterial-Einheit 4 vollständig von der darauf folgenden Verpackungsmaterial-Einheit 4 abtrennen.
  • Auf eine Verpackungsmaterial-Einheit 4 wird zentral ein quaderförmiges Stückgut 6 mit seiner Unterseite 12 (siehe 3) aufgelegt. An die Unterseite 12 grenzen rechtwinklig einander gegenüberliegende Seitenflächen 14 sowie einander gegenüberliegende Stirnflächen 16 an, wobei die Längserstreckung der Seitenflächen 14 größer ist als diejenige der Stirnflächen 16. Seitenflächen 14 und Stirnflächen 16 sind gleich hoch und grenzen rechtwinklig an eine Oberseite 18 des Stückguts 6 an, welche der Unterseite 12 gegenüberliegt.
  • Stückgut 6 und Verpackungsmaterial-Einheit 4 sind so bemessen, dass der vom Stückgut 6 nicht bedeckte, an jede Seitenfläche 14 angrenzende Abschnitt des Verpackungsmaterials 4 eine Länge a besitzt, die größer ist als die Höhe h des Stückguts 6. In entsprechender Weise ist die Länge des vom Stückgut 6 nicht bedeckten Abschnitts des Verpackungsmaterials 4, welches an jede Stirnfläche 16 des Stückguts 6 angrenzt mit einer Länge b ebenfalls länger als die Länge h des Stückguts 6. Durch die Ausstanzungen 10 werden in denjenigen Randbereichen des Verpackungsmaterials 4, welche den Stirnflächen 16 zugeordnet sind, Laschen 20 ausgebildet, welche zum Erreichen der genannten Länge b beitragen.
  • Durch die genannten Abmessungen von Stückgut 6 und Verpackungsmaterial 4 wird erreicht, dass dann, wenn das Verpackungsmaterial an allen vier Seiten des Stückguts 6 in Richtung der Seitenflächen 14 sowie der Stirnflächen 16 geklappt wird, das Verpackungsmaterial 6 über die Ober seite 18 des Stückguts 6 hinausragt, so dass es in der Folge auch noch für das Bedecken der Oberseite 18 verwendet werden kann. Dieser Umstand wird insbesondere durch die nachstehend noch erläuterten 5 und 6 verdeutlicht.
  • 2 zeigt eine dreidimensionale Ansicht einer Faltkulisse 22, welche sich unterhalb einer Verpackungsmaterial-Einheit 4 gemäß 1 befindet, die sich ihrerseits in einer horizontalen Ebene erstreckt, und auf der zentral ein Stückgut 6 gemäß 1 aufliegt. Die Verpackungsmaterial-Einheit 4 mit dem darauf befindlichen Stückgut 6 sind im Bereich des Stückguts 6 durch einen in 2 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellten Kolben von unten unterstützt, wobei die Größe der Kolbenfläche so gewählt wird, dass sie im Wesentlichen den Abmessungen der Unterseite 12 des Stückguts 6 entspricht und durch die Faltkulisse 22 hindurch bewegt werden kann.
  • Die Faltkulisse 22 weist vier Führungselemente auf, von denen zwei den Stirnflächen 16 und zwei den Seitenflächen 14 des Stückguts 6 zugeordnet sind. Die den Stirnflächen 16 zugeordneten Führungselemente 24 sind als statische Führungsbleche ausgebildet, welche eine trichterförmige Aufnahme für das Stückgut 6 bilden, wobei die unteren Abschnitte der Führungsbleche 24 konisch aufeinander zulaufen. Der gegenseitige Abstand der unteren Bereiche der Führungsbleche 24 ist dabei etwas geringer bemessen als die Länge einer Seitenfläche 14 des Stückguts 6, so dass dieses durch die Führungsbleche 24 in deren unteren Bereich etwas gequetscht wird.
  • Die den Seitenflächen 14 zugeordneten Führungselemente sind als um jeweils zwei Achsen (von denen in 2 nur jeweils eine dargestellt ist) umlaufende Bänder 26 ausgebildet, welche ebenfalls in ihrem unteren Bereich konisch aufeinander zulaufen. Der wechselseitige Abstand der Bänder 26 in deren unteren Bereich ist etwas geringer bemessen als die Breite des Stückguts 6 bzw. als die Länge der Stirnflächen 16 des Stückguts 6, so dass das Stückgut 6 beim Hindurchbewegen durch die Faltkulisse 22 auch in einer parallel zu den Stirnflächen 16 verlaufenden Richtung etwas gequetscht wird.
  • In vertikaler Richtung sind die Führungsbleche 24 und die Bänder 26 so angeordnet, dass ein von oben nach unten bewegtes Stückgut 6 zuerst in den Wirkbereich der Bänder 26 und erst anschließend in den Wirkbereich der Führungsbleche 24 gelangt.
  • Unterhalb der Faltkulisse 22 ist eine für die Aufnahme eines Stückguts 6 geeignete quaderförmige Form 28 vorgesehen, welche im Wesentlichen nur aus Seitenwänden besteht und oben und unten offen ist, so dass ein Kolben mit sich nach unten erstreckender Kolbenstange gemeinsam mit einem darauf befindlichen Stückgut 6 durch die Form 28 in vertikaler Richtung hindurchbewegt werden kann. Die Form 28 besitzt in ihren vier vertikal verlaufenden Kantenbereichen jeweils einen Schlitz 30 für den Durchtritt überstehender Verpackungsmaterialabschnitte, was insbesondere aus 5 ersichtlich ist.
  • Die vorstehend in Verbindung mit 2 beschriebene Vorrichtung ist in 3 in einer stirnseitigen Ansicht dargestellt. Gut erkennbar sind in dieser Ansicht die beiden in ihrem unteren Bereich konisch aufeinander zulaufenden Bänder 26 sowie die Schlitze 30 der Form 28.
  • Wenn beim Verpacken eines Stückguts 6 dieses mit seiner Unterseite 12 voran durch eine Absenkung des genannten Kolbens in den Wirkungsbereich der Bänder 26 hineinbewegt wird, werden zuerst die an die Seitenflächen 14 angrenzenden Abschnitte des Verpackungsmaterials 4 nach oben in Richtung der Seitenflächen 14 gefaltet. Wenn dann in der Folge das Stückgut 6 in den Wirkungsbereich der Führungsbleche 24 gelangt, werden auch die an die Stirnflächen 16 angrenzenden Bereiche des Verpackungsmaterials nach oben in Richtung der Stirnflächen 16 gefaltet, so dass das Verpackungsmaterial 4 dann an der Unterseite 12 und an allen Seiten- und Stirnflächen 14, 16 anliegt.
  • Bei der weiteren Bewegung des Stückguts 6 durch die Faltkulisse 22 hindurch nach unten gelangt es schließlich in den unteren Bereich der Führungsbleche 24 sowie der Bänder 26, wo es aufgrund deren konischer Ausbildung von allen Seiten etwas gequetscht wird. Hierdurch wird erreicht, dass das Verpackungsmaterial 4 sich vollflächig und direkt an die Seiten- und Stirnflächen 14, 16 anlegt.
  • Eine weitere Absenkung des Kolbens bewirkt eine Bewegung des Stückguts 6 in die Form 28 hinein. Dabei gelangen die überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials in die Schlitze 30 der Form 28, so wie dies aus den 4 und 5 ersichtlich ist.
  • Während der gesamten beschriebenen Bewegung des Stückguts 6 kommt dieses ausschließlich mit Verpackungsmaterial 4 in Berührung. Eine Berührung durch Teile der Faltkulisse 22, der Form 28 oder des für die Bewegung des Stückguts 6 zuständigen Kolbens wird dabei wirksam vermieden, so dass sich keinerlei Kontamination des Stückguts 6 aufgrund von Teilen, die das Stückgut direkt berühren, einstellen kann.
  • 5 zeigt zusätzlich zu den 3 und 4 auch noch die sich vertikal erstreckende Kolbenstange 32 des erwähnten Kolbens, welcher für das Absenken des Stückguts 6 mit Verpackungsmaterial 4 durch die Faltkulisse 22 hindurch in die Form 28 hinein zuständig ist.
  • Nachdem das Stückgut 6 mit dem an seinen Seiten- und Stirnflächen 14, 16 anliegenden Verpackungsmaterial vollständig in die Form 28 eingeführt wurde, wird die Form 28 gemeinsam mit dem darin befindlichen Stückgut 6 aus dem Bereich unterhalb der Faltkulisse 22 wegbewegt, wobei der Kolben mit Kolbenstange 32 in dem Bereich unterhalb der Faltkulisse 22 verbleibt. Um ein Herabfallen des Stückguts 6 aus der Form 28 zu vermeiden, wird das Stückgut 6 an seiner Unterseite bei der Bewegung aus dem Bereich der Faltkulisse 22 und auch anschließend anderweitig unterstützt.
  • Nach dem Bewegen des Stückguts 6 mit Verpackungsmaterial 4 aus dem Bereich der Faltkulisse 22 heraus, werden zunächst die stirnseitig überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials 4 in Richtung der Oberseite 18 des Stückguts 6 geklappt. Anschließend werden dann die über die Seitenflächen 14 hinaus stehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials 4 in Richtung der Oberseite 18 geklappt, so dass sie über den vorstehend erwähnten, stirnseitig überstehenden Abschnitten des Verpackungsmaterials 4 zu liegen kommen.
  • Die beiden im Bereich der einander gegenüberliegenden Seitenflächen 14 nach oben überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials 4 sind so bemessen, dass sie in einer Art und Weise aufeinander zu gefaltet werden können, bis sie gemeinsam die Oberseite des Stückguts vollständig überdecken, wobei die Endabschnitte 34 gemäß 6 des Verpackungsmaterials in gegenseitige Anlage gelangen. Die beiden einander berührenden Endabschnitte 34 sind dabei im Wesentlichen senkrecht zur Oberseite 18 des Stückguts 6 ausgerichtet.
  • 6 verdeutlicht, dass das auf die bisher beschriebene Weise verpackte Stückgut 6 an den Endabschnitten 34 ergriffen werden kann, ohne dass sich Bereiche des Verpackungsmaterials 4 wieder vom Stückgut 6 lösen. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass die stirnseitig überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials 4 gewissermaßen zwischen der Oberseite 18 des Stückguts 6 und den im Bereich der Seitenflächen 14 überstehenden und in Richtung der Oberseite 18 gefalteten Abschnitten des Verpackungsmaterials 4 eingeklemmt und somit fixiert sind.
  • Nach dem Faltvorgang, der einen Zustand gemäß 6 erzeugt (in 6 ist die Form 28 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht gezeichnet) wird das teilweise verpackte Stückgut gemäß 6 gemeinsam mit der Form 28 in den Bereich einer Siegelvorrichtung 36 bewegt, welche im Wesentlichen aus zwei Siegelbacken 38 und zwei darüber angeordneten Greifern 40 besteht. Zwischen den beiden Siegelbacken 38 wird zuerst ein Spalt 42 ausgebildete, dessen Größe so bemessen ist, dass sich die Endabschnitte 34 gemäß 6 frei im Spalt 42 bewegen können.
  • Nachdem die Endabschnitte 34 in den Spalt 42 hineinbewegt wurden, werden die Endabschnitte 34 durch die beiden Greifer 40 ergriffen und vertikal nach oben gezogen, wodurch das verpackte Stückgut etwas angehoben wird, bis es mit seiner Oberseite 18 an der Unterseite der Siegelbacken 38 anstößt. Durch diesen Vorgang wird eine vollflächige Anlage des Verpackungsmaterials 4 an der Oberseite 18 des Stückguts 6 unter Vermeidung von störenden Lufteinschlüssen erreicht. Während dieses Vorgangs wird das Stückgut 6 von unten an seiner Unterseite 12 nicht mehr unterstützt, so dass sich durch den beschriebenen Ziehvorgang die vorstehend bereits erläuterte Ausbauchung im Bereich der Unterseite 12 ergibt, sofern das Stückgut 6 eine weiche, elastische oder verformbare Konsistenz besitzt.
  • Nachdem die vollflächige Anlage des Verpackungsmaterials 4 an der Oberseite 18 des Stückguts 6 erreicht wurde, werden die beiden Siegelbacken 38 derart aufeinander zu bewegt, dass die Endabschnitte 34 des Verpackungsmaterials 4 zwischen den Siegelbacken 38 eingeklemmt werden, so dass anschließend ein Siegelvorgang stattfinden kann. Dieser Siegelvorgang wird so dicht wie möglich an der Oberseite 18 des Stückguts 6 ausgeführt.
  • Die bisher beschriebenen Verpackungsschritte sind unter Weglassung sämtlicher Vorrichtungskomponenten nochmals in 8 veranschaulicht. Verfahrensschritt A zeigt den Zustand gemäß 4, in dem das Stückgut 6 mit dem Verpackungsmaterial 4 in die Form 28 eingeführt wurde. Verfahrensschritt B zeigt den Zustand gemäß 6, bei dem die Endabschnitte 34 aneinander anliegen, jedoch noch keine direkte Anlage des Verpackungsmaterials 4 an der Oberseite 18 des Stückguts erreicht ist.
  • Verfahrensschritt C zeigt den Zustand nach dem in Verbindung mit 7 beschriebenen Siegelvorgang.
  • Gemäß Verfahrensschritt D werden die in horizontaler Richtung über die Stirnflächen 16 überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials 4 auf die jeweils zugeordneten Stirnflächen 16 gefaltet. Im Verfahrensschritt E schließlich werden die von der Oberseite 18 horizontal überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials 4 nach unten, ebenfalls in Richtung der beiden Stirnflächen 16 gefaltet, so dass das verpackte Stückgut 6 letztlich im Wesentlichen die Konturen des Stückguts 6 selbst aufweist.
  • 2
    Endlosbahn
    4
    Verpackungsmaterial-Einheit
    6
    Stückgut
    8
    Schnitt
    10
    Ausstanzung
    12
    Unterseite
    14
    Seitenfläche
    16
    Stirnfläche
    18
    Oberseite
    20
    Lasche
    22
    Faltkulisse
    24
    Führungsblech
    26
    Bänder
    28
    Form
    30
    Schlitz
    32
    Kolbenstange
    34
    Endabschnitte
    36
    Siegelvorrichtung
    38
    Siegelbacken
    40
    Greifer
    42
    Spalt

Claims (13)

  1. Verfahren zum Verpacken von Stückgut (6), insbesondere Stückgut (6) von weicher Konsistenz, bei dem ein flächiges Verpackungsmaterial (4) unter Ausbildung von Faltlinien derart an den Außenflächen (12, 14, 16, 18) des Stückguts (6) positioniert wird dass dieses vom Verpackungsmaterial (4) vollständig umschlossen wird, dadurch gekennzeichnet, – dass das Stückgut (6) zuerst vom Verpackungsmaterial (4) derart umschlungen wird, dass dieses an der Unterseite (12) und den einander gegenüberliegenden Seitenflächen (14) des Stückguts (6) anliegt, – dass anschließend die beiden im Bereich der Seitenflächen (14) nach oben überstehenden Abschnitte des Verpackungsmaterials (4) so weit aufeinander zu gefaltet werden, bis sie gemeinsam die Oberseite (18) des Stückguts (6) vollständig, insbesondere jeweils zur Hälfte, überdecken, wobei die Endabschnitte (34) des Verpackungsmaterials (4) dann in gegenseitiger Anlage von der Oberseite (18) des Stückguts (6), bevorzugt ungefähr im rechten Winkel, abstehen, und – dass anschließend die abstehenden Endabschnitte (34) in einem Spalt (42) positioniert und an ihrem aus dem Spalt (42) herausragenden Randbereich mittels zumindest einem Greifer (40) gehalten und in eine Richtung senkrecht zur Oberseite (18) des Stückguts (6) gezogen werden, bis die der Oberseite (18) des Stückguts (6) zugeordneten Abschnitte des Verpa ckungsmaterials (4) möglichst vollflächig an dieser Oberseite (18) anliegen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Spalt (42) zwischen zwei parallel zur Oberseite (18) des Stückguts (6) bewegliche Siegelbacken (38) ausgebildet wird, welche die in gegenseitiger Anlage befindlichen Endabschnitte (34) miteinander versiegeln, nachdem die der Oberseite (18) des Stückguts (6) zugeordneten Abschnitte des Verpackungsmaterials (4) möglichst vollflächig an dieser Oberseite (18) anliegen.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Siegelvorgang unter Verwendung von Wärme, Kaltsiegellack oder bevorzugt von Ultraschallwellen (Ultraschallschweißen) erfolgt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die nach dem Siegelvorgang noch abstehenden Bereiche des Verpackungsmaterials (4) in Richtung der Oberseite (18) und der Stirnflächen (16) des Stückguts (6) gefaltet werden, bis sie dort zur Anlage kommen.
  5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Faltkulisse (12), durch die das das Stückgut (6) unter Schwerkrafteinwirkung hindurchbewegbar ist oder die relativ zum Stückgut (6) nach oben bewegbar ist, mit einer unterhalb der Faltkulisse (22) vorgesehenen, eine das Stückgut (6) aufnehmenden Form (28), und mit einer Transporteinrichtung für die Form (28), mittels welcher diese von dem Bereich unterhalb der Faltkulisse (22) in den Bereich einer Siegelstation (36) bewegbar ist, welche zwei parallel zur Oberseite (18) des Stückguts (6) bewegliche Siegelbacken (38) aufweist, zwischen denen ein in seiner Größe veränderlicher Spalt (42) erzeugbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der Siegelbacken (38) zumindest ein in eine Richtung senkrecht zur Oberseite (18) des Stückguts (6) nach oben beweglicher Greifer (40) für Endabschnitte (34) des bereichsweise zwischen den Siegelbacken (38) befindlichen Verpackungsmaterials (4) vorgesehen ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltkulisse (22) vier Führungselemente (24, 26) aufweist, die den Stirn- und Seitenflächen (16, 14) des Stückguts (6) zugeordnet sind und die in Bewegungsrichtung des Stückguts (6) konisch aufeinander zulaufen.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Beginn des Wirkbereichs der den Stirnflächen (16) zugeordneten Führungselemente (24) gegenüber dem Beginn des Wirkbereichs der den Seitenflächen (14) zugeordneten Führungselemente (26) in Bewegungsrichtung des Stückguts (6) versetzt ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die den Stirnflächen (16) zugeordneten Führungselemente als statische Führungsbleche (24) ausgebildet sind.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die den Seitenflächen (14) zugeordneten Führungselemente als umlaufende Bänder (26) ausgebildet sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein vertikal beweglicher, das Stückgut (6) auf seiner Unterseite (12) unterstützender Kolben vorgesehen ist, welcher durch eine Absenkbewegung das Stückgut (6) kontrolliert durch die Faltkulisse (22) führt.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben mit einer Vakuumansaugung für das zwischen Kolben und Stückgut (6) befindliche Verpackungsmaterial (4) ausgestattet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Form (28) in ihren vertikal verlaufenden Kantenbereichen Schlitze (30) für den Durchtritt überstehender Verpackungsmaterialabschnitte aufweist.
  13. Verpacktes Stückgut (6), erhältlich nach einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4.
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