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DE102004040167B4 - Farbdosiereinrichtung mit beweglicher Schieberspitze - Google Patents

Farbdosiereinrichtung mit beweglicher Schieberspitze Download PDF

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DE102004040167B4
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    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
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Abstract

Farbdosiereinrichtung für die Farbmenge auf einer Farbkastenwalze (6) im Farbkasten eines Farbwerks einer Druckmaschine mit gegenüber der Farbkastenwalze (6) einstellbaren zonenbreiten Farbdosierelementen (3), die einen Antrieb (4) aufweisen, dessen Spiel mittels einer Druckfeder (12) ausgestellt ist, die weiterhin mit einer Dosierkante (10) versehen sind, welche mit der Farbkastenwalze (6) einen Dosierspalt bildet und radial oder annähernd radial zur Farbkastenwalze (6) verschiebbar ist,
wobei die Dosierkante (10) auf einer an dem Farbdosierelement (3) lösbar gehalterten Schieberspitze (5) angeordnet und die Schieberspitze (5) auf dem Farbdosierelement (3) um ein eine Schwenklagerung beinhaltendes Lagerelement (13) beweglich und spielbehaftet gelagert ist,
wobei weiterhin die Bewegungsachse senkrecht zu einer Ebene angeordnet ist, die durch die von der Dosierkante (10) berührte Mantellinie der Farbkastenwalze (6) und die Verschieberichtung des Farbdosierelements (3) bestimmt wird,
wobei die Schieberspitze (5) mittels einer Federkraft gegen das Lagerelement (13) anstellbar ist,
wobei jede Schieberspitze (5) auf dem...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Farbdosiereinrichtung für die Farbmenge auf einer Farbkastenwalze im Farbkasten eines Farbwerks einer Druckmaschine mit gegenüber der Farbkastenwalze einstellbaren zonenbreiten Farbdosierelementen, die einen Antrieb aufweisen, dessen Spiel mittels einer Druckfeder ausgestellt ist.
  • Eine Vorrichtung dieser Art ist aus der DE 35 03 736 C1 bekannt.
  • Vorrichtungen der genannten Gattung werden in Farbwerken von Druckmaschinen, insbesondere in Offsetdruckmaschinen, verwendet, um eine exakte und reproduzierbare Einstellung der Farbmenge zu erzielen. Die Farbmenge muss hierbei in Breitenrichtung zur Druckmaschine unterschiedlich und zonal unabhängig einstellbar sein. Hierzu wird ein Farbdosierelement mit einer Schieberspitze versehen, die eine Dosierkante trägt. Durch Verstellung des Farbdosierelementes wird die Dosierkante gegenüber der Farbkastenwalze verstellt und gibt dabei einen unterschiedlich großen Spalt gegenüber der Oberfläche der Farbkastenwalze frei. Dieser Spalt bildet einen Durchlass für Druckfarbe, die im Farbkasten vorhanden ist. Durch die Größe des Durchlasses wird die Größe der aus dem Farbkasten auf die Farbkastenwalze übertragenen Farbmenge bestimmt. Im Bogenoffsetdruck sind sehr zähe Farben im Einsatz, die aber in sehr geringen Schichtdicken übertragen werden muss. Um hohe Anforderungen an eine außerordentlich genaue Ausrichtung der einzelnen Dosierelemente zu vermeiden, wurde vorgeschlagen, die jeweils eine Dosierkante tragenden Schieberspitzen auf den Dosierelementen beweglich zu lagern.
  • Aus der DE 35 03 736 C1 ist eine Farbdosiereinrichtung an Druckmaschinen bekannt. Hierin sind auf jedem der als einzelne Farbschieber ausgebildeten Farbdosierelemente die Dosierkanten an jeweils einer auf dem Farbdosierelement montierbaren Schieberspitze angeordnet.
  • Das Farbdosierelement weist einen Antrieb auf, der eine Stellspindel in Form einer Gewindespindel und einer zugehörig angetriebene Stellmutter aufweist. Mittels des Antriebs der Stellmutter ist über die Stellspindel der Farbschieber linear gegenüber einer Farbkastenwalze verschiebbar. Die im Antrieb und den Verbindung der Stellspindel mit der Stellmutter vorhandenen Spielräume werden durch eine auf der Stellspindel angeordnete Druckfeder ausgestellt. Die Druckfeder stützt sich zwischen einem den Antrieb beinhaltenden und gestellfest angeordneten Gehäuse und dem Farbschieber bzw. der Halterung der Schieberspitze ab. Die Druckfeder ist so ausgelegt, dass bei Berührung nur eine Maximalkraft zwischen Schieberspitze und Farbkastenwalze anliegen kann, um Schäden an Schieberspitze und Farbkastenwalze vorzubeugen.
  • Zur Montage bzw. Demontage weist die Schieberspitze einen Durchbruch auf, der von einem Haltebolzen durchgriffen wird. Weiterhin wird die Schieberspitze von einer Haltemutter auf dem Farbdosierelement derart gesichert, dass die Schieberspitze um die Achse des Haltebolzens schwenkbar ist. Es kann auch zusätzliches Spiel zwischen dem Haltebolzen und der Schieberspitze vorgesehen sein, damit die Schieberspitze auch in geringem Maße gegenüber dem Haltebolzen quer verschiebbar ist. Zusätzlich kann die Schieberspitze auf dem Dosierelement zur Beseitigung von unbeabsichtigten Spieleffekten im Bereich der Halterung der Schieberspitze mit Federkraft gegen den Haltebolzen angestellt werden.
  • Die Lage der Schieberspitze legt hierbei die Position der Dosierkante gegenüber dem Antrieb der Farbdosierelemente immer exakt fest. Durch die drehbewegliche Anordnung der Schieberspitze auf dem Dosierelement ist es möglich, dass durch einfaches Anstellen der Schieberspitze an die Farbkastenwalze eine Ausrichtung der Dosierkante gegenüber der Oberfläche der Farbkastenwalze erfolgt. Eine manuelle Feinausrichtung entfällt.
  • Zur Verbesserung der Einstellgenauigkeit kann am zuvor beschriebenen Farbdosierelement darüber hinaus beispielsweise eine Anstellfeder auf dem Farbdosierelement gegen die Schieberspitze angestellt werden. Die Anstellfeder ist allerdings in Richtung der Dosierkante an die Schieberspitze angestellt und die Dosierkante kann sich trotz der Anfederung ungewollt insbesondere von der Farbkastenwalze weg verlagern, so dass die gewollte Farbmenge nicht sicher und reproduzierbar auf der Farbkastenwalze einstellbar ist.
  • Weiterhin ist in der DE 101 11 894 A1 eine Farbzonendosiereinheit beschrieben. Die Farbzonendosiereinheit weist einen Linearantrieb auf mittels dessen eine Dosierkante in Bezug auf eine Farbkastenwalze verschoben werden kann. Die Dosierkante befindet sich an einer Schieberspitze. Die Schieberspitze gibt mit Ihrer Dosierkante an, wie dick ein Farbstreifen sein soll, der durch einen gegenüber der Oberfläche der Farbkastenwalze offenen Spalt durchgelassen wird. Zur Ausrichtung der Schieberspitze gegenüber der Farbkastenwalze bzw. der Dosierkante der Schieberspitze gegenüber der Oberfläche der Farbkastenwalze ist vorgesehen, die Schieberspitze auf einer Halterung schwenkbar bzw. beweglich anzubringen. Die Stellspindel ist gegenüber einem Gehäuse mit einer Feder belastet, wobei diese als Druckfeder zwischen einer Halterung auf der Welle und dem Gehäuse angeordnet ist. Weiterhin ist auf der Stellspindel eine Buchse angebracht, die zusammen mit einer Ausnehmung auf dem vorderen Ende der Stellspindel eine Aufnahmeöffnung für eine Schieberspitze definiert. Die Schie berspitzen sind so angeordnet, dass an ihrer in Richtung der Dosierkante zeigenden Fläche eine Ausnehmung vorgesehen ist. Entsprechend ist auf der gegenüberliegenden Seite eine weitere Haltefläche vorhanden. An der hinteren von der Dosierkante abgewandeten Seite greift die genannte Buchse in eine entsprechende Haltefläche des Schieberspitze ein. Hierbei wird die Schieberspitze auf der Stellspindel des Dosierelementes festgeklemmt, da sich die Druckfeder auf der Buchse abstützt. Da die Halteflächen zwischen der Buchse und der Schieberspitze sowie zwischen der Schieberspitze der Stellspindel in gebogener Form ausgeprägt sind, kann sich die Schieberspitze im Bereich ihrer Einklemmung bewegen. Nachteilig ist, dass die Druckfeder direkt auf das Stellelement bzw. auf die Schieberspitze wirkt. Weiterhin ist von besonderem Nachteil, dass die Schieberspitze durch große Reibflächen mit ihren sie haltenden Elementen gekoppelt ist. Die Reibflächen im Zusammenhang mit der Anstellkraft durch die Druckfeder erfordern ein hohes Maß an Stellkraft zur Ausrichtung der Schieberspitze in Bezug auf die Fläche der Farbkastenwalze.
  • [Aufgabe der Erfindung]
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, eine Vorrichtung zum Dosieren der Farbmenge auf einer Farbkastenwalze zu erstellen, bei der der Aufwand zur Spielbeseitigung an den Farbdosierelementen gegenüber der Farbkastenwalze minimiert und sowohl die Genauigkeit als auch die Reproduzierbarkeit der Einstellung der Farbdosierelemente gegenüber Farbkastenwalze bei minimalem Aufwand entscheidend verbessert wird.
  • Die Lösung dieser Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale beschrieben.
  • Weitere vorteilhafte Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
  • Die Lagerung der Schieberspitzen auf den Farbdosierelementen erfordert nunmehr auch im Allgemeinen keine allzu hohe Genauigkeit mehr, da jeweils eine definierte Anlagefläche für die Schieberspitze geschaffen wird, die eine Ausrichtung der Schieberspitze um einen Drehpunkt ermöglicht. Die Anlagefläche ist in Richtung zur Farbkastenwalze orientiert und stellt so sicher, dass eine optimale Reproduzierbarkeit bei Verstelloperationen der Farbdosierelemente gegeben ist. Auf diese Weise ist in jedem Betriebszustand eine spielfreie Führung der Schieberspitze gesichert.
  • Durch die auf diese Weise geschaffene Anordnung der Schieberspitze wird außerdem eine optimal einfache Austauschbarkeit der Schieberspitze am Farbdosierelement erreicht. Die Schieberspitze kann sogar im Farbkasten ausgetauscht werden, ohne dass das Farbdosierelement aus dem Farbkasten ausgebaut werden müßte.
  • Damit sind insgesamt sehr wesentliche Vorteile, den Montage- und Einrichtungsaufwand und vor allem auch die Einstellgenauigkeit der Farbdosierelemente betreffend, erreicht.
  • Die Erfindung wird beispielhaft nachfolgend im Einzelnen erläutert.
  • Dazu sind dargestellt in der/den
  • 1 eine Übersicht über einen Farbkasten,
  • 2, 3 eine Darstellung von Schieberspitzen mit Anfederung gegenüber den Farbdosierelementen,
  • 4, 5 eine Detaildarstellung einer Schieberspitze in Draufsicht und Schnitt, und
  • 6, 7 die Lagerung einer Schieberspitze mit Anfederung gegen die Pendelachse in der Bauform gemäß den 4, 5 auf dem Farbdosierelement.
  • [Beispiele]
  • Die 1 zeigt ein Querschnitt durch einen Farbkasten einer Druckmaschine. Der Farbkasten besteht aus einem Farbkastenoberteil 1 und einem Farbkastenunterteil 2. In die Nahtstelle zwischen dem Farbkastenoberteil 1 und dem Farbkastenunterteil 2 ist ein Farbdosierelement 3 eingesetzt. Der Farbdosierelement 3 ist mit einem motorischen Antrieb 4 verbunden. Die Vorderseite des Farbdosierelementes 3 wird durch eine Schieberspitze 5 gebildet. Die Schieberspitze 5 ist mittels des Antriebes 4 gegenüber einer Farbkastenwalze 6 verstellbar, indem z. B. eine Stellmutter auf einem Stellgewinde einer die Schieberspitze 5 tragenden Stellspindel gedreht wird. Der Antrieb erfolgt auf diese Weise linear. Durch die Verschiebung der Schieberspitze 5 ergibt sich zwischen deren der Farbkastenwalze 6 zugewandte Kante (Dosierkante 10) und der Oberfläche der Farbkastenwalze 6 eine unterschiedlich breite Öffnung und damit ein unterschiedlich großer Durchlass bezüglich der Dicke eines Streifens für in den Farbkasten eingefüllte Druckfarbe.
  • Zur Vermeidung von Spiel im Antrieb 4 ist auf der Stellspindel eine Druckfeder 12 angeordnet, die sich an dem Gehäuse des Antriebes 4 gestellfest abstützt. Die Druckfeder 12 belastet auf der anderen Seite direkt oder indirekt eine später zu beschreibende Halterung, die an der Stellspindel befestigt ist und die Schieberspitze 5 trägt.
  • Das Farbdosierelement 3 bzw. die in paralleler Anordnung längs der Farbkastenwalze 6 angeordneten Farbdosierelemente 3 müssen gegen aus dem Farbkasten eindringende Farbe geschützt werden. Mit der Betriebszeit könnten sich sonst Verhärtungen im Antrieb durch eingedrungene Druckfarbe ergeben, die die Funktion der Farbdosierung behindern würden. Daher sind im Bereich der Vorderkante sowohl des Farbkastenoberteiles 1 als auch des Farbkastenunterteiles 1 zwei Ausnehmungen in der dem Farbdosierelementen 3 zugeordnete Oberfläche vorgesehen. Diese ergeben Abdichttaschen 7 bzw. 8, in die ein Dichtstoff nach Montage bzw. bei Montage des Farbkastens eingebracht wird. Damit wird verhindert, dass Druckfarbe aus dem Farbkasten bis in den Bereich der Antriebe 4 der Farbdosierelemente 3 vordringen kann.
  • Eine Farbdosierung mit einer Vorrichtung dieser Art dient dazu, über die gesamte Länge der Farbkastenwalze 6 unterschiedliche Farbschichtdicken erzeugen zu können. Hierbei kommt es auf μ-genaue Einstellung der Schieberspitzen 5 gegenüber der Farbkastenwalze 6 an. Dazu ist eine exakte Ausrichtung der Farbdosierelemente 3 gegenüber der Farbkastenwalze 6 erforderlich. Um diese Ausrichtung zu erleichtern ist die Schieberspitze 5 auf jedem Farbdosierelement 3 beweglich angebracht. Damit kann sich die Dosierkante 10 der Schieberspitze 5 gegen die Oberfläche der Farbkastenwalze 6 selbsttätig ausrichten. Die Justierung der Farbdosierelemente 3 auf dem Farbkastenunterteil 2 wird bei der Montage damit erheblich erleichtert. Während des Betriebes kann die Farbdosierung unbeeinflusst von Montageungenauigkeiten vorgenommen werden. Zur Erhöhung der Genauigkeit der Farbdosierung werden die Aufnahmen der Schieberspitzen 5 auf den Farbdosierelementen 3 spielfrei gestaltet.
  • In 2 ist eine Ausschnittvergrößerung des Bereiches der Schieberspitze 5 am Farbdosierelement 3 aus 1 gezeigt. Die Schieberspitze 5 ist als separates Element am Farbdosier element 3 gefestigt. Vom Farbdosierelement 3 ist in 2 lediglich das vordere Ende der sonst nicht gezeigten Stellspindel in Form eines Trägers 9 und eines darauf aufgesteckten Grundkörpers 9.1 zu sehen. Der Träger 9 ist gemäß der ganzen Stellspindel aus metallischem Werkstoff und stellt die betriebssichere Verbindung von der Schieberspitze 5 zum Antrieb 4 dar. Der Grundkörper 9.1 ist weniger beansprucht, kann aus Kunststoff hergestellt sein und stellt eine Auflagefläche für die Schieberspitze 5 dar.
  • An dem Träger 9 bzw. dem Grundkörper 9.1 stützt sich direkt oder indirekt über ein Zwischenelement (Scheibe 11) die Druckfeder 12 zur Ausstellung des Spiels im Antrieb des Farbdosierelementes 3 ab.
  • In den Träger 9 wird ein Lagerelement 13 lösbar eingesetzt. Das Lagerelement 13 beinhaltet eine Schwenklagerung und durchgreift die Schieberspitze 5. Dergestalt ist die Schieberspitze 5 dann auf dem Träger bzw. dem Grundkörper 9.1 um die Längsachse des Lagerelementes 13 drehbar. Die Dosierkante 10 kann sich daher gegenüber der Oberfläche der Farbkastenwalze 6 bewegen.
  • Das Lagerelement 13 kann beispielsweise aus einer Schraube und einem auf der Schraube aufgesetzten Radiallager bestehen. Dieses Radiallager kann als Wälzlager oder Gleitlager ausgeführt sein. Das Wälzlager bzw. Gleitlager weist gegenüber der Öffnung in der Schieberspitze 5 immer ein geringes Spiel auf. Dies ist aus fertigungstechnisch bedingten Gründen nicht zu vermeiden. Auch innerhalb der Anordnung der Schwenklagerung kann weiteres Spiel vorhanden sein. Um dieses Spiel zu vermeiden bzw. in Betrieb der Farbdosiereinrichtung bei Einstellung der Dosierkante 10 gegenüber der Farbkastenwalze 6 nicht zur Wirkung kommen zu lassen, ist eine Anfederung für die Schieberspitzen 5 vorgesehen.
  • Gemäß 2 greift, eingesetzt in den Grundkörper 9.1, ein Federelement 14 von unten in die Schieberspitze 5 ein. Die Schieberspitze 5 weist dazu an ihrer Unterseite eine kleine Öffnung auf, die parallel zur Dosierkante 10 erstreckt sein kann. Das Federelement 14 kann als Federdraht oder Federblech ausgeführt sein. Das Federelement 14 kann in Form eines Federdrahtes auch als Schlinge oder anderweitig gebogenes Element vorgesehen werden. Weiterhin kann das Federelement 14 in Form eines Federbleches sich linear erstreckend oder mit einer eingeprägten Kontur ausgebildet sein.
  • Das Federelement 14 ist so in den Grundkörper 9.1 eingesetzt, dass es die Schieberspitze 5 an der zum Lagerelement 13 hin gelegenen Kante der Ausnehmung belastet. Damit wird durch die Vorspannung des Federelementes 14 die Schieberspitze 5 ständig gegen das Lagerelement 13 angestellt. Das Spiel im Bereich der Schwenklagerung der Schieberspitze 5 auf dem Farbdosierelement 3 wird damit beseitigt. Eine Bewegung in Gegenrichtung wird durch das Federelement 14 verhindert. Gleichzeitig ist durch entsprechende Konturierung des Federelementes 14 aber weiterhin eine Schwenkbewegung der Schieberspitze 5 gegenüber der Oberfläche der Farbkastenwalze 6 möglich.
  • In 3 ist in verändertem Maßstab eine vergleichbare Vorrichtung gezeigt. Erkennbar ist in diesem Fall auf der Stellspindel eine Scheibe 11 gezeigt, die dem Träger 9 bzw. dem Grundkörper 9.1 bzgl. der Schieberspitze 5 vorgeordnet ist und an der sich die Druckfeder 12 zum Ausstellen des Spiels im Antrieb abstützt.
  • Weiterhin ist hierbei ein Federelement 15 an der Außenseite des Farbkastenunterteiles 2 befestigt und gegen die der Farbkastenwalze 6 zugewandte Vorderseite der Schieberspitze 5 angelegt. Durch die Vorspannung des Federelementes 15 wird die Schieberspitze 5 ständig gegen die Schwenklagerung auf dem Lagerelement 13 angestellt. Das Spiel der Schieberspitze 5 auf dem Lagerelement 13 wird ständig gegen die Bewegungsrichtung zur Farbkastenwalze 6 hin ausgestellt.
  • Eine weitere, bevorzugte, Variante einer Schieberspitze 5 mit einem verändert gestalteten Federelement 16 ist in den 4 und 5 gezeigt.
  • In beiden Figuren ist lediglich eine Schieberspitze 5 für sich dargestellt. Die Schieberspitze 5 weist eine Montageöffnung 20 auf, die sich in Querrichtung zur Flächenausdehnung der Schieberspitze 5 erstreckt. Die Montageöffnung 20 dient zur Aufnahme des Lagerelementes 13. Auf der einen Seite der Schieberspitze 5 ist die Dosierkante 10 angeordnet. Dieser Dosierkante 10 zugeordnet ist in der Montageöffnung 20 eine Anlagefläche 21 als Lagerpunkt für die Schieberspitze 5 angeordnet. Diese Anlagefläche 21 ist die Referenzfläche für die Einstellung des Farbdosierelementes 3 gegenüber der Farbkastenwalze 6. Die Anlagefläche 21 soll sich immer mit der Schwenklagerung in spielfreier Verbindung befinden. Dazu ist weiterhin ein in die Schieberspitze 5 einsetzbares Federelement 16 vorgesehen. Das Federelement 16 kann als Federdraht oder Federblech ausgebildet sein. In der Schieberspitze 5 ist dazu beiderseits der Montageöffnung 20 eine Befestigungsanordnung vorgesehen, in die das Federelement 16 eingesetzt werden kann. Bei Bedarf kann hier wahlweise eine Klemm- oder eine Klebverbindung vorgesehen sein. Im montierten Zustand schneidet das Federelement 16 die Kontur der Montageöffnung 20 auf der von der Anlagefläche 21 abgewandten Seite.
  • Für die Funktion der Schieberspitze 5 bedeutet dies folgendes:
    Beim Einsetzen eines Lagerelementes 13 in eine derartige Schieberspitze 5 bzw. beim Aufsetzen einer Schieberspitze 5 auf ein entsprechendes Lagerelement 13 wird das Federelement 16 durch einen unbeweglichen, fest mit dem Farbdosierelement 3 verbundenen Teil des Lagerelementes 13 um einen kleinen Weg weggebogen. Im Montagezustand bedeutet dies, dass das Federelement 16 die Schieberspitze 5 gegenüber dem Lagerelement 13 unter Vorspannung hält, wobei die Schieberspitze 5 mit der Anlagefläche 21 spielfrei am Lagerelement 13 anliegt. Damit wird das im Lagerelement 13 vorhandene Spiel durch die Festpunktabstützung des Federelementes 16 der Schieberspitze 5 beseitigt.
  • In den 6 und 7 sind entsprechende Ausschnitte in einem Farbdosierelement 3 entsprechend 1 gemäß der Konzeption der Schieberspitze 5 nach den 4 und 5 dargestellt. Die Details der Schieberspitze 5 aus den 4 und 5 sind nicht mehr erkennbar, es ist aber jeweils die Lage der Federelemente 16 und 17 gezeigt.
  • Hierbei ist einmal in 6 eine Anordnung der Schieberspitze 5 mit einem Federelement 16 in Drahtform mit rundem oder rechteckigem Querschnitt gezeigt. In 6 ist eine Version der Schwenklagerung dargestellt, die der nach 4 entspricht.
  • Zum Anderen in 7 eine Anordnung der Schieberspitze 5 mit einem Federelement 17 in Form eines Federbleches gezeigt. Anstatt eines Federbleches kann das Federelement 17 auch als elastische Schicht aus Gummi oder Kunststoff in der Schieberspitze 5 angeordnet sein, die auf der der Anlagefläche 21 gegenüberliegenden Seite der Montageöffnung 20 angebracht werden kann. Gleichfalls kann hier ein elastisches Element austauschbar angebracht werden.
  • Weiterhin ist in 6 eine Version der Schwenklagerung dargestellt, die eine Lagerbüchse enthält, die in den Träger 9 eingesetzt ist. Damit ist für eine größere Festigkeit der Anordnung gesorgt. Die Schwenklagerung könnte in diesem Fall auch als Gleitlager ausgebildet sein.
  • Schließlich ist in 7 eine wie aus der vorherigen Beschreibung bekannte wälzgelagerte Version der Schwenklagerung gezeigt, die zur Spielausstellung das Federelement 17 in Form eines Federbleches oder eine elastischen Elementes bzw. einer elastischen Schicht benutzt, die die gesamte Breite des Lagerelementes 13 überdecken.
  • In allen Fällen wird bewusst mit Spiel innerhalb der Schwenklagerung gearbeitet, da die Wirkung der Federkraft der Federelemente 16 und 17 sonst nicht die für die selbstjustierende Funktion der Schieberspitze 5 notwendige Bewegungsmöglichkeit zulassen würde.
  • Für alle Fälle gilt, dass das Lagerelement 13 an seiner Oberseite d. h. in der Öffnung der Schieberspitze 5 abgedichtet werden muss. Hierzu ist ein zylindrisches Abdeckelement in die Montageöffnung 20 der Schieberspitze 5 eingesetzt.
  • Allen Varianten ist also funktionell gleich, dass die Schieberspitze 5 entgegen der Anstellrichtung zur Farbkastenwalze 6 hin von einem Federelement 14, 15, 16 oder 17 gegen ein festes Element auf dem Farbdosierelement 3 zur Herstellung einer dauernden Berührung der Anlagefläche 21 mit dem Lagerelement 13 belastet wird. Eine Verschiebung der Schieberspitze 5 auf einem Farbdosierelement 3 könnte also allenfalls noch in Längsrichtung bzw. in Verstellrichtung zur Farbkastenwalze 6 hin erfolgen, was aber lediglich dann der Fall sein kann, wenn das Farbdosierelement 3 zurückgezogen wird. Da in diesem Fall nur relativ geringe Reibkräfte auf die Schieberspitze 5 wirken, können die Federelement 14, 15, 16 oder 17 auf einfache Weise entsprechend gestaltet werden, um eine derartige Verschiebung zu vermeiden.
  • Die Montage der Schieberspitzen 5 ist nun sehr einfach. Die Entnahme von Schieberspitzen 5 zum Austausch bei Verschleiß ist in gleicher Weise einfach. Ebenso ist die Herstellung kostengünstig und einfach lösbar.
  • 1
    Farbkastenoberteil
    2
    Farbkastenunterteil
    3
    Farbdosierelement
    4
    Antrieb
    5
    Schieberspitze
    6
    Farbkastenwalze
    7
    Abdichttasche
    8
    Abdichttasche
    9
    Träger
    9.1
    Grundkörper
    10
    Dosierkante
    11
    Scheibe
    12
    Feder
    13
    Lagerelement
    14
    Federelement
    15
    Federelement
    16
    Federelement
    17
    Federelement
    20
    Montageöffnung
    21
    Anlagefläche

Claims (10)

  1. Farbdosiereinrichtung für die Farbmenge auf einer Farbkastenwalze (6) im Farbkasten eines Farbwerks einer Druckmaschine mit gegenüber der Farbkastenwalze (6) einstellbaren zonenbreiten Farbdosierelementen (3), die einen Antrieb (4) aufweisen, dessen Spiel mittels einer Druckfeder (12) ausgestellt ist, die weiterhin mit einer Dosierkante (10) versehen sind, welche mit der Farbkastenwalze (6) einen Dosierspalt bildet und radial oder annähernd radial zur Farbkastenwalze (6) verschiebbar ist, wobei die Dosierkante (10) auf einer an dem Farbdosierelement (3) lösbar gehalterten Schieberspitze (5) angeordnet und die Schieberspitze (5) auf dem Farbdosierelement (3) um ein eine Schwenklagerung beinhaltendes Lagerelement (13) beweglich und spielbehaftet gelagert ist, wobei weiterhin die Bewegungsachse senkrecht zu einer Ebene angeordnet ist, die durch die von der Dosierkante (10) berührte Mantellinie der Farbkastenwalze (6) und die Verschieberichtung des Farbdosierelements (3) bestimmt wird, wobei die Schieberspitze (5) mittels einer Federkraft gegen das Lagerelement (13) anstellbar ist, wobei jede Schieberspitze (5) auf dem jeweiligen Farbdosierelement (3) entgegen dessen Anstellrichtung zur Farbkastenwalze (6) hin unabhängig von der die Spielausstellung erzeugenden Druckfeder (12) kraftschlüssig mittels einer weiteren Feder (14; 15; 16; 17) belastet und dadurch auf der Seite der Dosierkante (10) an dem Lagerelement (13) spielfrei festlegbar gehaltert ist, wobei quer zur Bewegungsrichtung der Schieberspitze (5) Spiel vorgesehen ist und die Schwenklagerung der Schieberspitze (5) bei Belastung entgegen der Bewegungsrichtung des Farbdosierelementes (3) mittels einer weiteren Feder (14; 15; 16; 17) spielfrei ist.
  2. Farbdosiereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (16; 17) fest in die Schieberspitze (5) eingesetzt vorgesehen ist, wobei das Federelement (16; 17) an der Kontur einer Montageöffnung (20) für den Durchgriff des Lagerelementes (13) und auf der von einer Dosierkante (10) abgewandten Seite der Montageöffnung (20) und einer Anlagefläche (21) innerhalb der Montageöffnung (20) gegenüberliegend angeordnet ist.
  3. Farbdosiereinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (16; 17) als metallische Biegefeder ausgebildet ist.
  4. Farbdosiereinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (16; 17) als elastische Schicht oder austauschbares elastisch komprimierbares Element ausgebildet und auf der der Anlagefläche (21) gegenüberliegenden Seite der Montageöffnung (2) angeordnet ist.
  5. Farbdosiereinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (16; 17) direkt oder indirekt von der Schieberspitze (5) auf das Lagerelement (13) wirkt.
  6. Farbdosiereinrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (16; 17) auf einen fest mit dem Farbdosierelement (3) verbundenen Teil des Lagerelementes (13) wirkt.
  7. Farbdosiereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (14; 15) von außen auf die Schieberspitze (5) wirkend eingesetzt ist, wobei das Federelement (14; 15) die Schieberspitze (5) von ihrer auf der Seite der Dosierkante (10) gelegenen Seite aus in Richtung auf das Lagerelement (13) hin verlagernd belastet.
  8. Farbdosiereinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (14) als Biegefeder in einen für die Führung der Schieberspitze (5) vorgesehenen, auf einem Träger (9) mit dem Farbdosierelement (3) verbundenen Grundkörper (9.1) eingesetzt ist und in eine Ausnehmung an der Unterseite der Schieberspitze (5) eingreifend angeordnet ist.
  9. Farbdosiereinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (15) als Biegefeder ausgebildet und den Träger (9) bzw. den Grundkörper (9.1) des Farbdosierelementes (3) umgreifend an einem Farbkastenunterteil (2) eingesetzt ist.
  10. Farbdosiereinrichtung nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (14; 15) mit einer Vorspannung versehen eingesetzt sind, derart, dass die Kraft zur Spielausstellung auch bei maximaler Verlagerung der Schieberspitze (5) zur maximalen Öffnung der Farbdosierelemente (3) gewährleistet ist.
DE102004040167A 2003-08-20 2004-08-18 Farbdosiereinrichtung mit beweglicher Schieberspitze Expired - Fee Related DE102004040167B4 (de)

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