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Die
Erfindung betrifft eine Farbdosiereinrichtung für die Farbmenge auf einer Farbkastenwalze
im Farbkasten eines Farbwerks einer Druckmaschine mit gegenüber der
Farbkastenwalze einstellbaren zonenbreiten Farbdosierelementen,
die einen Antrieb aufweisen, dessen Spiel mittels einer Druckfeder ausgestellt
ist.
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Vorrichtungen
der genannten Gattung werden in Farbwerken von Druckmaschinen, insbesondere
in Offsetdruckmaschinen, verwendet, um eine exakte und reproduzierbare
Einstellung der Farbmenge zu erzielen. Die Farbmenge muss hierbei
in Breitenrichtung zur Druckmaschine unterschiedlich und zonal unabhängig einstellbar
sein. Hierzu wird ein Farbdosierelement mit einer Schieberspitze
versehen, die eine Dosierkante trägt. Durch Verstellung des Farbdosierelementes
wird die Dosierkante gegenüber
der Farbkastenwalze verstellt und gibt dabei einen unterschiedlich
großen
Spalt gegenüber
der Oberfläche
der Farbkastenwalze frei. Dieser Spalt bildet einen Durchlass für Druckfarbe,
die im Farbkasten vorhanden ist. Durch die Größe des Durchlasses wird die
Größe der aus
dem Farbkasten auf die Farbkastenwalze übertragenen Farbmenge bestimmt.
Im Bogenoffsetdruck sind sehr zähe
Farben im Einsatz, die aber in sehr geringen Schichtdicken übertragen
werden muss. Um hohe Anforderungen an eine außerordentlich genaue Ausrichtung
der einzelnen Dosierelemente zu vermeiden, wurde vorgeschlagen,
die jeweils eine Dosierkante tragenden Schieberspitzen auf den Dosierelementen
beweglich zu lagern.
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Aus
der
DE 35 03 736 C1 ist
eine Farbdosiereinrichtung an Druckmaschinen bekannt. Hierin sind auf
jedem der als einzelne Farbschieber ausgebildeten Farbdosierelemente
die Dosierkanten an jeweils einer auf dem Farbdosierelement montierbaren Schieberspitze
angeordnet.
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Das
Farbdosierelement weist einen Antrieb auf, der eine Stellspindel
in Form einer Gewindespindel und einer zugehörig angetriebene Stellmutter
aufweist. Mittels des Antriebs der Stellmutter ist über die Stellspindel
der Farbschieber linear gegenüber
einer Farbkastenwalze verschiebbar. Die im Antrieb und den Verbindung
der Stellspindel mit der Stellmutter vorhandenen Spielräume werden
durch eine auf der Stellspindel angeordnete Druckfeder ausgestellt.
Die Druckfeder stützt
sich zwischen einem den Antrieb beinhaltenden und gestellfest angeordneten
Gehäuse
und dem Farbschieber bzw. der Halterung der Schieberspitze ab. Die
Druckfeder ist so ausgelegt, dass bei Berührung nur eine Maximalkraft
zwischen Schieberspitze und Farbkastenwalze anliegen kann, um Schäden an Schieberspitze
und Farbkastenwalze vorzubeugen.
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Zur
Montage bzw. Demontage weist die Schieberspitze einen Durchbruch
auf, der von einem Haltebolzen durchgriffen wird. Weiterhin wird
die Schieberspitze von einer Haltemutter auf dem Farbdosierelement
derart gesichert, dass die Schieberspitze um die Achse des Haltebolzens
schwenkbar ist. Es kann auch zusätzliches
Spiel zwischen dem Haltebolzen und der Schieberspitze vorgesehen sein,
damit die Schieberspitze auch in geringem Maße gegenüber dem Haltebolzen quer verschiebbar
ist. Zusätzlich
kann die Schieberspitze auf dem Dosierelement zur Beseitigung von
unbeabsichtigten Spieleffekten im Bereich der Halterung der Schieberspitze
mit Federkraft gegen den Haltebolzen angestellt werden.
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Die
Lage der Schieberspitze legt hierbei die Position der Dosierkante
gegenüber
dem Antrieb der Farbdosierelemente immer exakt fest. Durch die drehbewegliche
Anordnung der Schieberspitze auf dem Dosierelement ist es möglich, dass
durch einfaches Anstellen der Schieberspitze an die Farbkastenwalze
eine Ausrichtung der Dosierkante gegenüber der Oberfläche der
Farbkastenwalze erfolgt. Eine manuelle Feinausrichtung entfällt.
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Zur
Verbesserung der Einstellgenauigkeit kann am zuvor beschriebenen
Farbdosierelement darüber
hinaus beispielsweise eine Anstellfeder auf dem Farbdosierelement
gegen die Schieberspitze angestellt werden. Die Anstellfeder ist
allerdings in Richtung der Dosierkante an die Schieberspitze angestellt
und die Dosierkante kann sich trotz der Anfederung ungewollt insbesondere
von der Farbkastenwalze weg verlagern, so dass die gewollte Farbmenge
nicht sicher und reproduzierbar auf der Farbkastenwalze einstellbar
ist.
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Weiterhin
ist in der
DE 101
11 894 A1 eine Farbzonendosiereinheit beschrieben. Die
Farbzonendosiereinheit weist einen Linearantrieb auf mittels dessen
eine Dosierkante in Bezug auf eine Farbkastenwalze verschoben werden
kann. Die Dosierkante befindet sich an einer Schieberspitze. Die
Schieberspitze gibt mit Ihrer Dosierkante an, wie dick ein Farbstreifen
sein soll, der durch einen gegenüber
der Oberfläche
der Farbkastenwalze offenen Spalt durchgelassen wird. Zur Ausrichtung
der Schieberspitze gegenüber
der Farbkastenwalze bzw. der Dosierkante der Schieberspitze gegenüber der
Oberfläche
der Farbkastenwalze ist vorgesehen, die Schieberspitze auf einer
Halterung schwenkbar bzw. beweglich anzubringen. Die Stellspindel
ist gegenüber einem
Gehäuse
mit einer Feder belastet, wobei diese als Druckfeder zwischen einer
Halterung auf der Welle und dem Gehäuse angeordnet ist. Weiterhin
ist auf der Stellspindel eine Buchse angebracht, die zusammen mit
einer Ausnehmung auf dem vorderen Ende der Stellspindel eine Aufnahmeöffnung für eine Schieberspitze
definiert. Die Schie berspitzen sind so angeordnet, dass an ihrer
in Richtung der Dosierkante zeigenden Fläche eine Ausnehmung vorgesehen ist.
Entsprechend ist auf der gegenüberliegenden Seite
eine weitere Haltefläche
vorhanden. An der hinteren von der Dosierkante abgewandeten Seite
greift die genannte Buchse in eine entsprechende Haltefläche des
Schieberspitze ein. Hierbei wird die Schieberspitze auf der Stellspindel
des Dosierelementes festgeklemmt, da sich die Druckfeder auf der
Buchse abstützt.
Da die Halteflächen
zwischen der Buchse und der Schieberspitze sowie zwischen der Schieberspitze
der Stellspindel in gebogener Form ausgeprägt sind, kann sich die Schieberspitze
im Bereich ihrer Einklemmung bewegen. Nachteilig ist, dass die Druckfeder
direkt auf das Stellelement bzw. auf die Schieberspitze wirkt. Weiterhin
ist von besonderem Nachteil, dass die Schieberspitze durch große Reibflächen mit
ihren sie haltenden Elementen gekoppelt ist. Die Reibflächen im
Zusammenhang mit der Anstellkraft durch die Druckfeder erfordern
ein hohes Maß an
Stellkraft zur Ausrichtung der Schieberspitze in Bezug auf die Fläche der
Farbkastenwalze.
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[Aufgabe der Erfindung]
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, eine Vorrichtung zum
Dosieren der Farbmenge auf einer Farbkastenwalze zu erstellen, bei
der der Aufwand zur Spielbeseitigung an den Farbdosierelementen
gegenüber
der Farbkastenwalze minimiert und sowohl die Genauigkeit als auch
die Reproduzierbarkeit der Einstellung der Farbdosierelemente gegenüber Farbkastenwalze
bei minimalem Aufwand entscheidend verbessert wird.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale
beschrieben.
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Weitere
vorteilhafte Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen
der Unteransprüche.
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Die
Lagerung der Schieberspitzen auf den Farbdosierelementen erfordert
nunmehr auch im Allgemeinen keine allzu hohe Genauigkeit mehr, da
jeweils eine definierte Anlagefläche
für die
Schieberspitze geschaffen wird, die eine Ausrichtung der Schieberspitze
um einen Drehpunkt ermöglicht.
Die Anlagefläche
ist in Richtung zur Farbkastenwalze orientiert und stellt so sicher,
dass eine optimale Reproduzierbarkeit bei Verstelloperationen der
Farbdosierelemente gegeben ist. Auf diese Weise ist in jedem Betriebszustand
eine spielfreie Führung
der Schieberspitze gesichert.
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Durch
die auf diese Weise geschaffene Anordnung der Schieberspitze wird
außerdem
eine optimal einfache Austauschbarkeit der Schieberspitze am Farbdosierelement
erreicht. Die Schieberspitze kann sogar im Farbkasten ausgetauscht
werden, ohne dass das Farbdosierelement aus dem Farbkasten ausgebaut
werden müßte.
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Damit
sind insgesamt sehr wesentliche Vorteile, den Montage- und Einrichtungsaufwand
und vor allem auch die Einstellgenauigkeit der Farbdosierelemente
betreffend, erreicht.
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Die
Erfindung wird beispielhaft nachfolgend im Einzelnen erläutert.
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Dazu
sind dargestellt in der/den
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1 eine Übersicht über einen
Farbkasten,
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2, 3 eine
Darstellung von Schieberspitzen mit Anfederung gegenüber den
Farbdosierelementen,
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4, 5 eine
Detaildarstellung einer Schieberspitze in Draufsicht und Schnitt,
und
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6, 7 die
Lagerung einer Schieberspitze mit Anfederung gegen die Pendelachse
in der Bauform gemäß den 4, 5 auf
dem Farbdosierelement.
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[Beispiele]
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Die 1 zeigt
ein Querschnitt durch einen Farbkasten einer Druckmaschine. Der
Farbkasten besteht aus einem Farbkastenoberteil 1 und einem Farbkastenunterteil 2.
In die Nahtstelle zwischen dem Farbkastenoberteil 1 und
dem Farbkastenunterteil 2 ist ein Farbdosierelement 3 eingesetzt.
Der Farbdosierelement 3 ist mit einem motorischen Antrieb 4 verbunden.
Die Vorderseite des Farbdosierelementes 3 wird durch eine
Schieberspitze 5 gebildet. Die Schieberspitze 5 ist
mittels des Antriebes 4 gegenüber einer Farbkastenwalze 6 verstellbar,
indem z. B. eine Stellmutter auf einem Stellgewinde einer die Schieberspitze 5 tragenden
Stellspindel gedreht wird. Der Antrieb erfolgt auf diese Weise linear.
Durch die Verschiebung der Schieberspitze 5 ergibt sich zwischen
deren der Farbkastenwalze 6 zugewandte Kante (Dosierkante 10)
und der Oberfläche
der Farbkastenwalze 6 eine unterschiedlich breite Öffnung und
damit ein unterschiedlich großer
Durchlass bezüglich
der Dicke eines Streifens für
in den Farbkasten eingefüllte
Druckfarbe.
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Zur
Vermeidung von Spiel im Antrieb 4 ist auf der Stellspindel
eine Druckfeder 12 angeordnet, die sich an dem Gehäuse des
Antriebes 4 gestellfest abstützt. Die Druckfeder 12 belastet
auf der anderen Seite direkt oder indirekt eine später zu beschreibende
Halterung, die an der Stellspindel befestigt ist und die Schieberspitze 5 trägt.
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Das
Farbdosierelement 3 bzw. die in paralleler Anordnung längs der
Farbkastenwalze 6 angeordneten Farbdosierelemente 3 müssen gegen
aus dem Farbkasten eindringende Farbe geschützt werden. Mit der Betriebszeit
könnten
sich sonst Verhärtungen im
Antrieb durch eingedrungene Druckfarbe ergeben, die die Funktion
der Farbdosierung behindern würden.
Daher sind im Bereich der Vorderkante sowohl des Farbkastenoberteiles 1 als
auch des Farbkastenunterteiles 1 zwei Ausnehmungen in der
dem Farbdosierelementen 3 zugeordnete Oberfläche vorgesehen.
Diese ergeben Abdichttaschen 7 bzw. 8, in die
ein Dichtstoff nach Montage bzw. bei Montage des Farbkastens eingebracht
wird. Damit wird verhindert, dass Druckfarbe aus dem Farbkasten
bis in den Bereich der Antriebe 4 der Farbdosierelemente 3 vordringen
kann.
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Eine
Farbdosierung mit einer Vorrichtung dieser Art dient dazu, über die
gesamte Länge
der Farbkastenwalze 6 unterschiedliche Farbschichtdicken
erzeugen zu können.
Hierbei kommt es auf μ-genaue
Einstellung der Schieberspitzen 5 gegenüber der Farbkastenwalze 6 an.
Dazu ist eine exakte Ausrichtung der Farbdosierelemente 3 gegenüber der
Farbkastenwalze 6 erforderlich. Um diese Ausrichtung zu
erleichtern ist die Schieberspitze 5 auf jedem Farbdosierelement 3 beweglich
angebracht. Damit kann sich die Dosierkante 10 der Schieberspitze 5 gegen
die Oberfläche
der Farbkastenwalze 6 selbsttätig ausrichten. Die Justierung
der Farbdosierelemente 3 auf dem Farbkastenunterteil 2 wird
bei der Montage damit erheblich erleichtert. Während des Betriebes kann die
Farbdosierung unbeeinflusst von Montageungenauigkeiten vorgenommen
werden. Zur Erhöhung
der Genauigkeit der Farbdosierung werden die Aufnahmen der Schieberspitzen 5 auf
den Farbdosierelementen 3 spielfrei gestaltet.
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In 2 ist
eine Ausschnittvergrößerung des Bereiches
der Schieberspitze 5 am Farbdosierelement 3 aus 1 gezeigt.
Die Schieberspitze 5 ist als separates Element am Farbdosier element 3 gefestigt.
Vom Farbdosierelement 3 ist in 2 lediglich
das vordere Ende der sonst nicht gezeigten Stellspindel in Form
eines Trägers 9 und
eines darauf aufgesteckten Grundkörpers 9.1 zu sehen.
Der Träger 9 ist
gemäß der ganzen
Stellspindel aus metallischem Werkstoff und stellt die betriebssichere
Verbindung von der Schieberspitze 5 zum Antrieb 4 dar.
Der Grundkörper 9.1 ist
weniger beansprucht, kann aus Kunststoff hergestellt sein und stellt
eine Auflagefläche
für die
Schieberspitze 5 dar.
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An
dem Träger 9 bzw.
dem Grundkörper 9.1 stützt sich
direkt oder indirekt über
ein Zwischenelement (Scheibe 11) die Druckfeder 12 zur
Ausstellung des Spiels im Antrieb des Farbdosierelementes 3 ab.
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In
den Träger 9 wird
ein Lagerelement 13 lösbar
eingesetzt. Das Lagerelement 13 beinhaltet eine Schwenklagerung
und durchgreift die Schieberspitze 5. Dergestalt ist die
Schieberspitze 5 dann auf dem Träger bzw. dem Grundkörper 9.1 um
die Längsachse
des Lagerelementes 13 drehbar. Die Dosierkante 10 kann
sich daher gegenüber
der Oberfläche
der Farbkastenwalze 6 bewegen.
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Das
Lagerelement 13 kann beispielsweise aus einer Schraube
und einem auf der Schraube aufgesetzten Radiallager bestehen. Dieses
Radiallager kann als Wälzlager
oder Gleitlager ausgeführt
sein. Das Wälzlager
bzw. Gleitlager weist gegenüber
der Öffnung
in der Schieberspitze 5 immer ein geringes Spiel auf. Dies
ist aus fertigungstechnisch bedingten Gründen nicht zu vermeiden. Auch
innerhalb der Anordnung der Schwenklagerung kann weiteres Spiel vorhanden
sein. Um dieses Spiel zu vermeiden bzw. in Betrieb der Farbdosiereinrichtung
bei Einstellung der Dosierkante 10 gegenüber der
Farbkastenwalze 6 nicht zur Wirkung kommen zu lassen, ist
eine Anfederung für
die Schieberspitzen 5 vorgesehen.
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Gemäß 2 greift,
eingesetzt in den Grundkörper 9.1,
ein Federelement 14 von unten in die Schieberspitze 5 ein.
Die Schieberspitze 5 weist dazu an ihrer Unterseite eine
kleine Öffnung
auf, die parallel zur Dosierkante 10 erstreckt sein kann.
Das Federelement 14 kann als Federdraht oder Federblech
ausgeführt
sein. Das Federelement 14 kann in Form eines Federdrahtes
auch als Schlinge oder anderweitig gebogenes Element vorgesehen
werden. Weiterhin kann das Federelement 14 in Form eines Federbleches
sich linear erstreckend oder mit einer eingeprägten Kontur ausgebildet sein.
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Das
Federelement 14 ist so in den Grundkörper 9.1 eingesetzt,
dass es die Schieberspitze 5 an der zum Lagerelement 13 hin
gelegenen Kante der Ausnehmung belastet. Damit wird durch die Vorspannung
des Federelementes 14 die Schieberspitze 5 ständig gegen
das Lagerelement 13 angestellt. Das Spiel im Bereich der
Schwenklagerung der Schieberspitze 5 auf dem Farbdosierelement 3 wird
damit beseitigt. Eine Bewegung in Gegenrichtung wird durch das Federelement 14 verhindert.
Gleichzeitig ist durch entsprechende Konturierung des Federelementes 14 aber
weiterhin eine Schwenkbewegung der Schieberspitze 5 gegenüber der
Oberfläche
der Farbkastenwalze 6 möglich.
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In 3 ist
in verändertem
Maßstab
eine vergleichbare Vorrichtung gezeigt. Erkennbar ist in diesem
Fall auf der Stellspindel eine Scheibe 11 gezeigt, die
dem Träger 9 bzw.
dem Grundkörper 9.1 bzgl.
der Schieberspitze 5 vorgeordnet ist und an der sich die
Druckfeder 12 zum Ausstellen des Spiels im Antrieb abstützt.
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Weiterhin
ist hierbei ein Federelement 15 an der Außenseite
des Farbkastenunterteiles 2 befestigt und gegen die der
Farbkastenwalze 6 zugewandte Vorderseite der Schieberspitze 5 angelegt.
Durch die Vorspannung des Federelementes 15 wird die Schieberspitze 5 ständig gegen
die Schwenklagerung auf dem Lagerelement 13 angestellt.
Das Spiel der Schieberspitze 5 auf dem Lagerelement 13 wird
ständig
gegen die Bewegungsrichtung zur Farbkastenwalze 6 hin ausgestellt.
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Eine
weitere, bevorzugte, Variante einer Schieberspitze 5 mit
einem verändert
gestalteten Federelement 16 ist in den 4 und 5 gezeigt.
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In
beiden Figuren ist lediglich eine Schieberspitze 5 für sich dargestellt.
Die Schieberspitze 5 weist eine Montageöffnung 20 auf, die
sich in Querrichtung zur Flächenausdehnung
der Schieberspitze 5 erstreckt. Die Montageöffnung 20 dient
zur Aufnahme des Lagerelementes 13. Auf der einen Seite
der Schieberspitze 5 ist die Dosierkante 10 angeordnet. Dieser
Dosierkante 10 zugeordnet ist in der Montageöffnung 20 eine
Anlagefläche 21 als
Lagerpunkt für die
Schieberspitze 5 angeordnet. Diese Anlagefläche 21 ist
die Referenzfläche
für die
Einstellung des Farbdosierelementes 3 gegenüber der
Farbkastenwalze 6. Die Anlagefläche 21 soll sich immer
mit der Schwenklagerung in spielfreier Verbindung befinden. Dazu
ist weiterhin ein in die Schieberspitze 5 einsetzbares
Federelement 16 vorgesehen. Das Federelement 16 kann
als Federdraht oder Federblech ausgebildet sein. In der Schieberspitze 5 ist
dazu beiderseits der Montageöffnung 20 eine
Befestigungsanordnung vorgesehen, in die das Federelement 16 eingesetzt
werden kann. Bei Bedarf kann hier wahlweise eine Klemm- oder eine Klebverbindung
vorgesehen sein. Im montierten Zustand schneidet das Federelement 16 die
Kontur der Montageöffnung 20 auf der
von der Anlagefläche 21 abgewandten
Seite.
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Für die Funktion
der Schieberspitze 5 bedeutet dies folgendes:
Beim
Einsetzen eines Lagerelementes 13 in eine derartige Schieberspitze 5 bzw.
beim Aufsetzen einer Schieberspitze 5 auf ein entsprechendes
Lagerelement 13 wird das Federelement 16 durch
einen unbeweglichen, fest mit dem Farbdosierelement 3 verbundenen
Teil des Lagerelementes 13 um einen kleinen Weg weggebogen.
Im Montagezustand bedeutet dies, dass das Federelement 16 die
Schieberspitze 5 gegenüber
dem Lagerelement 13 unter Vorspannung hält, wobei die Schieberspitze 5 mit
der Anlagefläche 21 spielfrei
am Lagerelement 13 anliegt. Damit wird das im Lagerelement 13 vorhandene
Spiel durch die Festpunktabstützung
des Federelementes 16 der Schieberspitze 5 beseitigt.
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In
den 6 und 7 sind entsprechende Ausschnitte
in einem Farbdosierelement 3 entsprechend 1 gemäß der Konzeption
der Schieberspitze 5 nach den 4 und 5 dargestellt.
Die Details der Schieberspitze 5 aus den 4 und 5 sind
nicht mehr erkennbar, es ist aber jeweils die Lage der Federelemente 16 und 17 gezeigt.
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Hierbei
ist einmal in 6 eine Anordnung der Schieberspitze 5 mit
einem Federelement 16 in Drahtform mit rundem oder rechteckigem
Querschnitt gezeigt. In 6 ist eine Version der Schwenklagerung
dargestellt, die der nach 4 entspricht.
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Zum
Anderen in 7 eine Anordnung der Schieberspitze 5 mit
einem Federelement 17 in Form eines Federbleches gezeigt.
Anstatt eines Federbleches kann das Federelement 17 auch
als elastische Schicht aus Gummi oder Kunststoff in der Schieberspitze 5 angeordnet
sein, die auf der der Anlagefläche 21 gegenüberliegenden
Seite der Montageöffnung 20 angebracht
werden kann. Gleichfalls kann hier ein elastisches Element austauschbar
angebracht werden.
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Weiterhin
ist in 6 eine Version der Schwenklagerung dargestellt,
die eine Lagerbüchse enthält, die
in den Träger 9 eingesetzt
ist. Damit ist für eine
größere Festigkeit
der Anordnung gesorgt. Die Schwenklagerung könnte in diesem Fall auch als Gleitlager
ausgebildet sein.
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Schließlich ist
in 7 eine wie aus der vorherigen Beschreibung bekannte
wälzgelagerte
Version der Schwenklagerung gezeigt, die zur Spielausstellung das
Federelement 17 in Form eines Federbleches oder eine elastischen
Elementes bzw. einer elastischen Schicht benutzt, die die gesamte
Breite des Lagerelementes 13 überdecken.
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In
allen Fällen
wird bewusst mit Spiel innerhalb der Schwenklagerung gearbeitet,
da die Wirkung der Federkraft der Federelemente 16 und 17 sonst
nicht die für
die selbstjustierende Funktion der Schieberspitze 5 notwendige
Bewegungsmöglichkeit zulassen
würde.
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Für alle Fälle gilt,
dass das Lagerelement 13 an seiner Oberseite d. h. in der Öffnung der
Schieberspitze 5 abgedichtet werden muss. Hierzu ist ein
zylindrisches Abdeckelement in die Montageöffnung 20 der Schieberspitze 5 eingesetzt.
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Allen
Varianten ist also funktionell gleich, dass die Schieberspitze 5 entgegen
der Anstellrichtung zur Farbkastenwalze 6 hin von einem
Federelement 14, 15, 16 oder 17 gegen
ein festes Element auf dem Farbdosierelement 3 zur Herstellung
einer dauernden Berührung
der Anlagefläche 21 mit
dem Lagerelement 13 belastet wird. Eine Verschiebung der Schieberspitze 5 auf
einem Farbdosierelement 3 könnte also allenfalls noch in
Längsrichtung
bzw. in Verstellrichtung zur Farbkastenwalze 6 hin erfolgen, was
aber lediglich dann der Fall sein kann, wenn das Farbdosierelement 3 zurückgezogen
wird. Da in diesem Fall nur relativ geringe Reibkräfte auf
die Schieberspitze 5 wirken, können die Federelement 14, 15, 16 oder 17 auf
einfache Weise entsprechend gestaltet werden, um eine derartige
Verschiebung zu vermeiden.
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Die
Montage der Schieberspitzen 5 ist nun sehr einfach. Die
Entnahme von Schieberspitzen 5 zum Austausch bei Verschleiß ist in
gleicher Weise einfach. Ebenso ist die Herstellung kostengünstig und
einfach lösbar.
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- 1
- Farbkastenoberteil
- 2
- Farbkastenunterteil
- 3
- Farbdosierelement
- 4
- Antrieb
- 5
- Schieberspitze
- 6
- Farbkastenwalze
- 7
- Abdichttasche
- 8
- Abdichttasche
- 9
- Träger
- 9.1
- Grundkörper
- 10
- Dosierkante
- 11
- Scheibe
- 12
- Feder
- 13
- Lagerelement
- 14
- Federelement
- 15
- Federelement
- 16
- Federelement
- 17
- Federelement
- 20
- Montageöffnung
- 21
- Anlagefläche