[go: up one dir, main page]

DE102004040035A1 - Flachliegende Verpackung - Google Patents

Flachliegende Verpackung Download PDF

Info

Publication number
DE102004040035A1
DE102004040035A1 DE200410040035 DE102004040035A DE102004040035A1 DE 102004040035 A1 DE102004040035 A1 DE 102004040035A1 DE 200410040035 DE200410040035 DE 200410040035 DE 102004040035 A DE102004040035 A DE 102004040035A DE 102004040035 A1 DE102004040035 A1 DE 102004040035A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sections
areas
carton
packaging according
over
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE200410040035
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Pfister
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
3 V Verpackung Verpacken GmbH
3 V Verpackung Verpacken Versenden GmbH
Original Assignee
3 V Verpackung Verpacken GmbH
3 V Verpackung Verpacken Versenden GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by 3 V Verpackung Verpacken GmbH, 3 V Verpackung Verpacken Versenden GmbH filed Critical 3 V Verpackung Verpacken GmbH
Priority to DE200410040035 priority Critical patent/DE102004040035A1/de
Publication of DE102004040035A1 publication Critical patent/DE102004040035A1/de
Ceased legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/36Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper specially constructed to allow collapsing and re-erecting without disengagement of side or bottom connections
    • B65D5/3607Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper specially constructed to allow collapsing and re-erecting without disengagement of side or bottom connections formed by folding or erecting a single blank
    • B65D5/3614Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper specially constructed to allow collapsing and re-erecting without disengagement of side or bottom connections formed by folding or erecting a single blank to form a tubular body, at least one of the ends of the body remaining connected
    • B65D5/3621Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper specially constructed to allow collapsing and re-erecting without disengagement of side or bottom connections formed by folding or erecting a single blank to form a tubular body, at least one of the ends of the body remaining connected collapsed along two fold lines of the tubular body
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/54Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing
    • B65D5/5405Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for opening containers formed by erecting a blank in tubular form
    • B65D5/541Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for opening containers formed by erecting a blank in tubular form the lines of weakness being provided in one or more closure flaps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Abstract

Flachliegende Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel, welche aus einem im wesentlichen flachen Grundkörper mit einer Vorder- und einer Rückseite ausgebildet ist, der vier aneinandergereihte über Knickkanten verbundene Bereiche aufweist, nämlich zwei Endbereiche und zwei Mittelbereiche, wobei die Bereiche jeweils zumindest einen über eine Knickkante miteinander verbundenen Seitenflächenabschnitt und einen Bodenabschnitt umfassen, der zumindest einen Teil der Bodenfläche der Faltschachtel ausbildet, die Bodenabschnitte zu den jeweiligen eine Innenfläche der Faltschachtel ausbildenden Flächen der Seitenflächenabschnitte hin umgebogen sind und dort im wesentlichen zumindest teilweise aufliegen, die Endabschnitte zueinander hin umgebogen und ihre freien Endbereiche miteinander direkt oder indirekt verbunden sind und jeweils zwei benachbarte Bodenabschnitte zumindest bereichsweise an ihrer Rückseite direkt oder indirekt miteinander verbunden sind.

Description

  • Die folgende Erfindung bezieht sich auf eine flachliegende Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel sowie auf ein Verfahren zum Herstellen einer flachliegenden Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel.
  • Faltschachteln aus faltbarem Material werden häufig aus einem flachen Zuschnitt vorkonfektioniert, so daß beim Abnehmer nur wenige – zumeist von entsprechenden Vorrichtungen oder von Hand durchgeführte – Aufrichtvorgänge erforderlich sind, um die Faltschachtel vor dem Befüllen mit einem Gut vorzubereiten. Hierunter fallen ebenfalls Faltschachteln mit einem sogenannten automatischen Boden bzw. Automatikboden. Bei derartigen Faltschachteln sind die mit den Seitenwänden gelenkig verbundenen Bodenabschnitte teilweise so miteinander verbunden und ausgebildet, daß beim Aufrichten des vorkonfektionierten Behälters die Bodenabschnitte automatisch in die Bodenebene gefaltet werden, um die Bodenfläche der Faltschachtel auszubilden.
  • So offenbart beispielsweise die GB-A-1,454,745 eine derartige Faltschachtel mit einem automatischen Boden. Beim Vorkonfektionieren sind hierbei diagonale Bodenabschnittspaare mittels Verbindungslaschen miteinander durch Klebung verbunden. Die Verbindung erfolgt mittels einer Knickkante an den Verbindungslaschen gelenkig, so daß der vorkonfektionierte Behälter aus Gründen der Raumersparnis in einen flachen Zustand gefaltet werden kann. Aus diesem wird er dann am Verwendungsort in der oben beschriebenen Weise endgültig aufgerichtet.
  • Nachteilig bei derartigen Behältern mit automatischem Boden ist jedoch, daß diese im flachen Zustand nach wie vor einen relativ großen Platzbedarf aufgrund ihrer Dicke aufweisen. Dies liegt insbesondere daran, daß die Zuschnitte für Faltschachteln mit automatischem Boden im flachen Zustand so zueinander gefaltet sind, daß zumindest in manchen Bereichen des Zuschnitts fünf oder mehr Lagen des Kartons aufeinander liegen. Somit sind für solche Faltschachteln nach wie vor große Stauräume notwendig.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine flachliegende Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel sowie ein Verfahren zum Herstellen einer flachliegenden Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel vorzuschlagen, bei welchen die flachliegende Verpackung in kompakter Bauweise im möglichst flachen Zustand vorgesehen werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch eine flachliegende Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel gemäß Anspruch 1 und durch ein Verfahren zum Herstellen einer flachliegenden Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel gemäß Anspruch 12 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß ist eine flachliegende Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel vorgesehen, welchee aus einem im wesentlichen flachen Grundkörper mit einer Vorder- und einer Rückseite ausgebildet ist, der vier aneinandergereihte über Knickkanten verbundene Bereiche aufweist, nämlich zwei Endbereiche und zwei Mittelbereiche, wobei die Bereiche jeweils zumindest einen über eine Knickkante miteinander verbundenen Seitenflächenabschnitt und einen Bodenabschnitt umfassen, der zumindest einen Teil der Bodenfläche der Faltschachtel ausbildet, die Bodenabschnitte zu den jeweiligen, eine Innenfläche der Faltschachtel ausbildenden Flächen der Seitenflächenabschnitte hin umgebogen sind und dort im wesentlichen zumindest teilweise aufliegen, die Endbereiche zueinander hin umgebogen und ihre freien Endabschnitte miteinander direkt oder indirekt verbunden sind und jeweils zwei benachbarte Bodenabschnitte zumindest bereichsweise an ihrer Rückseite direkt oder indirekt miteinander verbunden sind.
  • Die flachliegende Verpackung ist vorteilhafterweise aus einem im wesentlichen flachen bzw. plattenförmigen und vorzugsweise rechteckigen Grundkörper bzw. Zuschnitt gebildet, wobei der Begriff Grundkörper dahingehend verstanden wird, daß dieser durch die aus dem ursprünglichen flachen Material herausgestanzte Form definiert ist. Der Grundkörper besteht vorzugsweise aus einem im wesentlichen steifen Material, welches zumindest in definierten oder definierbaren Bereichen knick- bzw. faltbar ist. Ein derartiges Material kann beispielsweise ein Karton sein. Vorteilhafterweise weist der Grundkörper vier aneinandergereihte, über Knickkanten verbundene Bereiche auf, welche durch zwei gegenüberliegende bzw. distal angeordnete Endabschnitte mit freien Endbereichen und zwei zwischen den Endabschnitten angeordnete, miteinander verbundene Mittelabschnitte gebildet ist. Jeder der Bereiche, d.h. zwei Endbereiche und zwei Mittelbereiche, umfaßt zumindest einen Seitenflächenabschnitt und einen Bodenabschnitt, welche jeweils über eine Knickkante verbunden sind. Vorteilhafterweise sind somit der jeweilige Seitenflächenabschnitt zum jeweiligen Bodenabschnitt in einer Querrichtung zueinander angeordnet, wenn die End- und Mittelbereiche in einer Längsrichtung zueinander angeordnet sind. Die Knickkanten können vorzugsweise durch ein teilweises Ausstanzen vom entsprechenden Material des Grundkörpers erfolgen, jedoch ebenfalls durch Anstanzen oder Falzen. Durch eine lokale Kompression, d.h. ein bereichsweises Zusammendrücken des Materials in diesem Bereich, so daß dieses hier sehr dünn ausgebildet ist und somit geschwächt ist, kann ebenfalls eine Knickkante ausgebildet werden. Die Bodenabschnitte sind zu den jeweiligen Seitenflächenabschnitten hin entlang ihrer Knickkanten umgebogen. Somit ergibt sich vorteilhafterweise ein Aufeinanderliegen der jeweiligen Bodenabschnitte und Seitenflächenabschnitte. In anderen Worten liegen Seitenflächen- und Bodenabschnitt so zueinander, daß sich ihre Vorderseiten vorzugsweise im wesentlichen berühren bzw. aneinanderliegen bzw. zueinander angeordnet sind, wohingegen ihre Rückseiten einander gegenüberliegen. Die Bodenabschnitte liegen vorzugsweise an den Seitenflächenabschnitten im wesentlichen zumindest teilweise auf. Aufgrund der vorhandenen Eigenspannung des Materials des Grundkörpers liegen diese im Regelfall jedoch nicht vollständig plan aufeinander, sondern können ebenfalls geringfügig voneinander beabstandet sein. Weiterhin sind die Endabschnitte zueinander hin umgebogen, wobei die freien Endbereiche miteinander verbunden sind. Die Endabschnitte sind vorteilhafterweise so zueinander hin umgebogen, daß jeweils zwei Bodenabschnitte zwischen zwei Seitenflächenabschnitten sandwichartig zu liegen kommen bzw. angeordnet sind. Somit ist die Umklapprichtung der Endabschnitte vorteilhafterweise so definiert, daß die Vorderseiten bzw. Vorderflächen der Seitenflächenabschnitte der Endbereiche zu den jeweiligen Vorderseiten bzw. -flächen der jeweiligen Seitenflächenabschnitte der Mittelbereiche hin umgebogen bzw. umgeklappt sind. Die Verbindung der freien Endbereiche miteinander kann in beliebiger Weise erfolgen, beispielsweise durch Klebung, Verschweißung oder in sonstiger Form. Vorteilhafterweise sind jeweils zwei benachbarte Bodenabschnitte zumindest bereichsweise an ihrer Rückseite miteinander verbunden. Somit können beispielsweise jeweils der Bodenabschnitt, welcher am Endbereich ausgebildet ist, mit dem am hierzu benachbarten Mittelbereich ausgebildeten Bodenabschnitt verbunden sein. Durch Verbinden der Rückseiten der Bodenabschnitte ergibt sich somit vorteilhafterweise eine Konfiguration der flachliegenden Verpackung, bei welcher im flachen Zustand der Faltschachtel lediglich vier Lagen des flachen Grundkörpers aufeinander liegen. In anderen Worten liegen vorteilhafterweise somit zwei Lagen der Bodenabschnitte zwischen zwei Lagen der Seitenflächenabschnitte. Infolgedessen wird eine äußerst flachliegende Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel vorgesehen.
  • Vorzugsweise weist zumindest jeweils einer der zwei benachbarten Bodenabschnitte einen Verbindungsbereich zur Verbindung mit dem jeweiligen benachbarten Bodenabschnitt auf. Somit ist vorteilhafterweise ein Verbindungsbereich in zumindest zweien der Bodenabschnitte vorgesehen, welcher mit dem jeweiligen benachbarten Bodenabschnitt zumindest bereichsweise im wesentlichen unlösbar bzw. dauerhaft (z.B. durch eine Klebung) verbunden ist. Es versteht sich, daß diese Verbindung durch äußere Krafteinwirkung gelöst werden kann.
  • Bevorzugterweise ist der Verbindungsbereich als Verbindungslasche ausgebildet, welche über eine Knickkante umbiegbar am Bodenabschnitt angeordnet ist. Somit ist die geometrische Konfiguration des Verbindungsbereichs bzw. der Verbindungslasche durch die Knickkante vordefiniert bzw. vordefinierbar. Die Knickkante der Verbindungslasche dient vorteilhafterweise der leichteren Aufrichtung der flachliegenden Verpackung zur bestimmungsgemäßen Verwendung als Faltschachtel. Die Anordnung der Verbindungslasche am jeweiligen benachbarten Bodenabschnitt erfolgt beispielsweise über eine Klebung.
  • Weiterhin bevorzugterweise sind die Verbindungsbereiche an den Bodenabschnitten der Mittelbereiche und/oder der Endbereiche ausgebildet. Vorzugsweise sind die Verbindungsbereiche jeweils entweder an den Bodenabschnitten der Mittelbereiche oder an den Bodenabschnitten der Endbereiche ausgebildet. Jedoch ist es ebenfalls möglich, die Verbindungsbereiche an sämtlichen Bodenabschnitten der Mittelbereiche und der Endbereiche auszubilden, um eine hohe Flexibilität und einfache Aufrichtbarkeit der Faltschachtel vorzusehen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Knickkante der Verbindungslasche in einem Winkel von ungefähr 20° bis ungefähr 80°, vorzugsweise ungefähr 35° bis ungefähr 60° und besonders bevorzugterweise ungefähr 45° zu der Knickkante, welche den Seitenflächenabschnitt und den Bodenabschnitt verbindet, angeordnet. Es ist hierbei möglich, die Verbindungslasche eines Bodenabschnitts in einem Winkel anzuordnen, welcher von dem Winkel der Knickkante der Verbindungslasche eines anderen Bodenabschnitts verschieden ist. Jedoch sind die Winkel der Knickkanten der Verbindungslasche sämtlicher Bodenabschnitte vorzugsweise im wesentlichen identisch. Besonders bevorzugterweise ist der Winkel der Knickkante der Verbindungslasche ungefähr 45° zu der Knickkante, welche den Seitenflächenabschnitt und den Bodenabschnitt verbindet. Somit wird eine flachliegende Verpackung vorgesehen, welche sich besonders leicht aufrichten läßt.
  • Vorteilhafterweise sind die Bodenabschnitte über Verbindungsmittel, vorzugsweise in Form eines Klebers, verbunden. Es versteht sich, daß jeweils nur die entsprechenden Bereiche der Bodenabschnitte miteinander verbunden sind, welche den Verbindungsbereichen entsprechen bzw. der daran gegenüberliegenden Bereiche der Bodenabschnitte, welche diese Verbindungsbereiche im wesentlichen berühren. Die Verbindungsmittel können vorzugsweise in Form eines Klebers ausgebildet sein. Es ist jedoch ebenfalls möglich, die entsprechenden Bereiche der Bodenabschnitte über sonstige mechanische Verbindungsmittel, wie z.B. eine Verschweißung, Klammern oder eine Naht zu verbinden.
  • Vorzugsweise sind die Seitenflächenabschnitte aneinandergereiht über Knickkanten miteinander verbunden. Somit erstrecken sich die Seitenflächenabschnitte aneinandergereiht in einer Längsrichtung, welche im wesentlichen parallel zu den Knickkanten zwischen den Seitenflächenabschnitten und den Bodenabschnitten liegt. Die Knickkanten zwischen den Seitenflächenabschnitten erstrecken sich vorzugsweise im wesentlichen senkrecht zu den die Seitenflächenabschnitte und Bodenabschnitte verbindenden Knickkanten. Vorteilhafterweise sind die Knickkanten, welche die Seitenflächenabschnitte und die Bodenabschnitte verbinden, im wesentlichen linear zueinander ausgerichtet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist zumindest einer der End- oder Mittelbereiche zumindest einen, über eine Knickkante mit dem Seitenflächenabschnitt des Bereichs (d.h. des entsprechenden End- oder Mittelbereichs) verbundenen Deckelabschnitt auf. Der Deckelabschnitt kann in seinen geometrischen Ausmaßen so ausgebildet sein, daß er eine Fläche ausbildet, welche im wesentlichen der Bodenfläche der Faltschachtel entspricht. Es können jedoch auch mehrere Deckelabschnitte an einem oder mehreren der End- oder Mittelbereiche oder an sämtlichen End- und Mittelbereichen ausgebildet sein.
  • Vorteilhafterweise weist der Deckelabschnitt zumindest an seinem der Knickkante gegenüberliegenden freien Endbereich Verbindungsmittel auf, vorzugsweise in Form eines Klebers. Das Verbindungsmittel kann jedoch auch vorzugsweise an den zwei weiteren freien Seitenkantenbereichen angeordnet sein, um einen sicheren Verschluß des Deckelabschnitts bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Faltschachtel zu ermöglichen. Um das Öffnen der bestimmungsgemäß verwendeten Faltschachtel zu erleichtern, weist der Deckelabschnitt vorteilhafterweise eine zumindest an seinem der Knickkante gegenüberliegenden freien Endbereich oder daran benachbarten Bereich eine Sollreiß- bzw. Sollbruchstelle auf. Somit wird beim Aufreißen bzw. Kollabieren der Sollreißstelle der Bereich des Deckelabschnitts von diesem abgetrennt, an welchem die Verbindungsmittel vorgesehen sind. Dieser verbleibt somit an dem Bereich der Faltschachtel, an welchen er geklebt wurde bzw. mit welchem er verbunden wurde. Der verbleibende Bereich des Deckelabschnitts läßt sich somit vorteilhafterweise über seine Knickkante zum Öffnen der Faltschachtel zurückbiegen bzw. -klappen.
  • Weiterhin erfindungsgemäß ist ein Verfahren zum Herstellen einer flachliegenden Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel vorgesehen, umfassend die Schritte:
    • – Bereitstellen eines im wesentlichen flachen Grundkörpers bzw. Zuschnitts mit einer Vorder- und einer Rückseite, der vier aneinandergereihte über Knickkanten verbundene Bereiche aufweist, nämlich zwei Endbereiche und zwei Mittelbereiche, wobei die Bereiche jeweils zumindest einen über eine Knickkante miteinander verbundenen Seitenflächenabschnitt und einen Teil der Bodenfläche der Faltschachtel ausbildenden Bodenabschnitt umfassen;
    • – Umbiegen der Bodenabschnitte zu den jeweiligen, eine Innenfläche der Faltschachtel ausbildenden Flächen der Seitenflächenabschnitte;
    • – Umbiegen der Endbereiche zueinander hin;
    • – Verbinden der freien Endabschnitte der Endbereiche miteinander und
    • – zumindest bereichsweises Verbinden von jeweils zwei benachbarten Bodenabschnitten an ihrer Rückseite.
  • Somit wird eine vorteilhafterweise kompakte flachliegende Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel vorgesehen. Es versteht sich, daß die übrigen Vorteile und Merkmale der erfindungsgemäßen flachliegenden Verpackung ebenfalls in dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen einer flachliegenden Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel vorgesehen werden können.
  • Vorteilhafterweise umfaßt das Verfahren den Schritt: Ausbilden eines Verbindungsbereichs an zumindest jeweils einem der zwei benachbarten Bodenabschnitte, wobei der Verbindungsbereich vorzugsweise als Verbindungslasche ausgebildet ist, welche über eine Knickkante umbiegbar am Bodenabschnitt angeordnet ist. Weiterhin vorteilhafterweise weist das Verfahren den Schritt auf: Ausbilden der Verbindungsbereiche an den Bodenabschnitten der Mittelbereiche und/oder der Endbereiche.
  • Der Grundkörper der flachliegenden Verpackung kann vorzugsweise aus einem integralen bzw. einstückigen Material ausgebildet sein. Es ist jedoch ebenfalls möglich, diesen mehrteilig bzw. mehrstückig aus verschiedenen Materialien auszubilden, beispielsweise einem steifen und widerstandsfähigerem Material für die Bodenabschnitte und einem transparenten Material für den/die Deckelabschnitt(e). Jedoch ist die einstückige Ausgestaltung des Grundkörpers dahingehend von Vorteil, daß die Faltschachtel nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch problemlos dem Recyclingkreislauf zugeführt werden kann und somit keine aufwendigen Schritte zur Materialtrennung notwendig sind.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden beispielhaften Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung mit Bezug auf die beigefügten Figuren.
  • 1 bis 6 zeigen eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts während verschiedener Fertigungsschritte bei dessen Herstellung.
  • 7 zeigt eine Schnittansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts.
  • Mit Bezug zu 1 wird zunächst die erfindungsgemäße flachliegende Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel beschrieben. Die flachliegende Verpackung besteht ursprünglich aus einem im wesentlichen flachen Grundkörper bzw. Zuschnitt, beispielsweise einem Karton, Pappe, Papier, Kunststoff oder dergleichen. Er weist im wesentlichen vier aneinandergereihte, über Knickkanten 2 verbundene Bereiche auf. Die Bereiche bestehen im wesentlichen aus zwei außenliegenden Endbereichen 4, zwischen welchen zwei Mittelbereiche 6 angeordnet sind. Die Bereiche 4, 6 sind somit in einer Längsrichtung x über die Knickkanten 2 aneinander gereiht. Die Knickkanten 2 stellen somit eine Verbindung zwischen den Bereichen 4, 6 dar, welche sich vorzugsweise zumindest teilweise in Querrichtung y über die Bereiche 4, 6 erstrecken, wobei die Querrichtung y im wesentlichen senkrecht zu der Längsrichtung x angeordnet ist. Die Bereiche 4, 6 umfassen zumindest jeweils einen Seitenflächenabschnitt 8 und eine Bodenabschnitt 10. Die Seitenflächenabschnitte 8 sind ausgelegt, bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Faltschachtel als Seitenflächen bzw. -wände der aufgeklappten Faltschachtel zu wirken. Entsprechend sind die Bodenabschnitte 10 ausgelegt, zusammen als Bodenfläche der Faltschachtel zu wirken, d.h. die Bodenabschnitte 10 bilden jeweils zumindest einen Teil der Bodenfläche der Faltschachtel aus. Die Seitenflächenabschnitte 8 und Bodenabschnitte 10 sind jeweils in Querrichtung y zueinander über Knickkanten 12 so miteinander verbunden, daß diese zueinander hin umgebogen werden können. In der dargestellten Ausführungsform erstrecken sich die Knickkanten 2 lediglich über die Quererstreckung der Seitenflächenabschnitte 8. In anderen Worten sind die Bereiche 4, 6 über zumindest teilweise an den Seitenflächenabschnitten 8 ausgebildete Knickkanten 2 miteinander verbunden.
  • Zumindest einer der Bereiche 4, 6 weist zumindest einen Deckelabschnitt 14 auf. In vorliegender bevorzugter Ausführungsform sind Deckelabschnitte 14 an jedem der Bereiche 4, 6 vorgesehen. Die Deckelabschnitte 14 sind über jeweils eine Knickkante 16 mit dem entsprechenden Seitenflächenabschnitt 8 schwenkbar verbunden. Die Knickkante 16 erstreckt sich vorzugsweise im wesentlichen in Längsrichtung x, d.h. im wesentlichen senkrecht zur Knickkante 2 und parallel zur Knickkante 12. Der Deckelabschnitt 14 ist im wesentlichen so am Seitenflächenabschnitt 8 angeordnet, daß der Deckelabschnitt 14 dem Bodenabschnitt 10 gegenüberliegt, d.h. der Seitenflächenabschnitt 8 zwischen Bodenabschnitt 10 und Deckelabschnitt 14 angeordnet ist. Wenigstens einer der Deckelabschnitte 14, hier der Deckelabschnitt 14, welcher am Endbereich 4 vorgesehen ist, weist an seinem distalen Endbereich, welcher der Knickkante 16 im wesentlichen gegenüberliegt, ein Verbindungsmittel 18 auf. Das Verbindungsmittel 18, welches vorzugsweise in Form eines Klebers ausgebildet ist und vorteilhafterweise vor seinem Gebrauch durch eine Abdeckfolie geschützt ist, dient zum sicheren Verschließen der Faltschachtel. Die Verbindungsmittel 18 können vorzugsweise zusätzlich an den Seitenkanten des Deckelabschnitts 14 (d.h. den Querkanten) oder diesen benachbarten Bereichen vorgesehen werden. Zum leichteren Öffnen des Deckelabschnitts 14 ist eine Sollbruchstelle 20 vorgesehen. Die Sollreiß- bzw. Sollbruchstelle 20 ist so angeordnet, daß beim Aufreißen der Sollbruchstelle 20 der Bereich des Deckelabschnitts 14 abgetrennt wird, an welchem die Verbindungsmittel 18 vorgesehen sind. Dieser Bereich verbleibt somit an dem Abschnitt der Faltschachtel, mit welchem dieser verbunden (d.h. verklebt) wurde. Der verbleibende Bereich des Deckelabschnitts 14 läßt sich somit vorteilhafterweise über seine Knickkante 16 zum Öffnen der Faltschachtel leicht zurückbiegen.
  • Die Seitenflächenabschnitte 8 der Endbereiche 4 weisen jeweils freie bzw. distale Endbereiche auf. Zumindest einer dieser Endbereiche weist eine Lasche 22 auf. Die Lasche 22 ist ausgelegt, mit dem entsprechend korrespondierenden gegenüberliegenden freien Ende des Seitenflächenabschnitts 8 des Endbereichs 4 verbunden zu werden.
  • Die Bodenabschnitte 10 sind jeweils unabhängig voneinander schwenkbar an den Seitenflächenabschnitten 8 der jeweiligen Bereiche 4, 6 über Knickkanten 12 angeordnet. Jeweils einer von zwei Bodenabschnitten 10 des Endbereichs 4 und daran benachbarten Mittelbereich 6 weist einen Verbindungsbereich 24 auf, welcher vorteilhafterweise als Verbindungslasche ausgebildet ist. Der Verbindungsbereich 24 ist vorzugsweise über eine Knickkante 26 umbiegbar am Bodenabschnitt 10 angeordnet. Die Knickkante 26 ist in einem Winkel α von ungefähr 20° bis 80°, vorzugsweise ungefähr 35° bis ungefähr 60° und besonders bevorzugterweise ungefähr 45° zur Knickkante 12 angeordnet. Die an den beiden Bodenabschnitten 10 der Mittelbereiche 6 ausgebildeten Knickkanten 26 können im gleichen Winkel α zur Knickkante 12 hin angeordnet sein, jedoch auch ebenfalls unterschiedlich ausgerichtet sein, so daß zwei Verbindungsbereiche 24 vorgesehen werden, welche nicht symmetrisch und/oder identisch zueinander sind. Bevorzugterweise sind die Winkel α jedoch gleich. Die Verbindungsbereiche 24 können alternativ oder zusätzlich auch an den Bodenabschnitten 10 der Endbereiche 4 ausgebildet sein, wie dies durch die gestrichelte Linie 27 dargestellt ist.
  • Bevorzugterweise weist zumindest einer der Bodenabschnitte 10 einen Verrastrücksprung 28 an seinem distalen Endbereich auf. In der in den 1 bis 6 dargestellten bevorzugten Ausführungsform weisen jeweils ein Bodenabschnitt 10 des Endbereichs 4 und ein Bodenabschnitt 10 des Mittelbereichs 6 einen derartigen Verrastrücksprung 28 auf. Die Verrastrücksprünge 28 sind ausgelegt, im aufgeklappten Zustand der Faltschachtel, d.h. beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Faltschachtel ineinander zu greifen, um somit eine vorteilhafterweise stabile Bodenfläche der Faltschachtel auszubilden.
  • Mit Bezug auf die 2 bis 6 wird im folgenden ein bevorzugtes Verfahren zum Herstellen einer flachliegenden Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel gemäß der vorliegenden Erfindung erläutert. Zunächst wird, wie in 1 dargestellt, der Bodenabschnitt 10 des linken Endbereichs 4 zum Seitenflächenabschnitt 8 über die Knickkante 12 hin umgeklappt (vgl. Pfeil a), so daß die Rückseite bzw. -fläche dieses Bodenabschnitts 10 zur gleichen Seite hin gerichtet ist wie die Vorderseite bzw. -fläche des Seitenflächenabschnitts 8 und Deckelabschnitts 14 dieses Endbereichs 4. Der umgeklappte Bodenabschnitt 10 kommt somit im wesentlichen auf dem Seitenflächenabschnitt 8 zu liegen. Wie in den 2 und 3 dargestellt, werden ebenfalls die Bodenabschnitte 10 der Mittelbereiche 6 über ihre Knickkanten 12 so zu den Seitenflächenabschnitten 8 hin geklappt, daß ihre Rückseite bzw. -fläche ebenfalls in die gleiche Richtung ausgerichtet ist wie die Vorderfläche bzw. -seite der Seitenflächenabschnitte 8 bzw. Deckelabschnitte 14 (vgl. Pfeil b und Pfeil c). In anderen Worten kontaktieren die Vorderseiten der Seitenflächenabschnitte 8 im wesentlichen zumindest teilweise mit den Vorderseiten der Bodenabschnitte 10. In einem vierten, in 4 dargestellten Schritt (Pfeil d) wird der noch verbleibende Bodenabschnitt 10 des zweiten (rechten) Endbereichs 4 zu dem Seitenflächenabschnitt 8 über die Knickkante 12 in gleicher Art und Weise wie bereits bei den vorhergehenden Bodenabschnitten 10 umgeklappt. Der Abschnitt der Rückseite des Bodenabschnitts 10 des Mittelbereichs 6, an welchem der Verbindungsbereich 24 vorgesehen ist, wird zumindest teilweise mit einem Verbindungsmittel, wie z.B. einem Kleber, versehen (Schritt e). Daraufhin wird der Endbereich 4, wie durch den Pfeil f dargestellt (5), über die Knickkante 2 zu dem Mittelbereich 6 hin umgebogen. Infolgedessen liegt der umgeklappte Endbereich 4 auf dem Mittelbereich 6 so auf, daß die Seitenflächenabschnitte 8 der Bereiche 4 und 6 die Bodenabschnitte 10 dieser Bereiche 4, 6 sandwichartig einschließen. In anderen Worten wird im Schritt f der Endbereich 4 so zu dem Mittelbereich 6 hin umgebogen, daß die Rückseiten der Bodenabschnitte 10 der Bereiche 4, 6 im wesentlichen aufeinander zu liegen kommen, bzw. zumindest teilweise kontaktieren. Somit wird der Verbindungsbereich 24 des Bodenabschnitts 10 des Mittelbereichs 6 zumindest teilweise mit dem benachbarten Bodenabschnitt 10 des Endbereichs 4 verbunden. Weiterhin, wie in 5 ersichtlich, wird auf den Verbindungsbereich 24 des Bodenabschnitts 10 des noch freiliegenden Mittelbereichs 6 an der Rückseite des Bodenabschnitts 10 ein Verbindungsmittel aufgetragen (Schritt g). Ein Verbindungsmittel wird ebenfalls zumindest teilweise auf die Lasche 22 an deren (nun nach vorne ragenden) Rückseite aufgebracht. In dem in 6 dargestellten Schritt i wird entsprechend der rechte Endbereich 4 über die Knickkante 2 zum noch freiliegenden Mittelbereich 6 hin umgeklappt, so daß die Rückseiten der Bodenabschnitte 10 der in den Figuren dargestellten rechten Mittel- und Endbereiche 4, 6 aufeinander zu liegen kommen. Die Vorderfläche des distalen bzw. freien Endbereichs des Seitenflächenabschnitts 8 des Endbereichs 4 kommt auf der mit einem Verbindungsmittel versehenen Lasche 22 zu liegen und wird somit mit dieser verbunden. Somit ergibt sich die erfindungsgemäße flachliegende Verpackung, welche aus ihrem flachen Zustand in die endgültige bestimmungsgemäße Form der Faltschachtel aufgerichtet werden kann.
  • Beim Aufrichten der flachliegenden Verpackung, um die Faltschachtel mit einem Gegenstand zu befüllen, werden die im wesentlichen aufeinanderliegenden Seitenflächenabschnitte 8 auseinandergezogen, so daß die mit den Seitenflächenabschnitten 8 gelenkig verbundenen Bodenabschnitte 10 beim Aufrichten der Faltschachtel in die Bodenebene gefaltet werden, um die Bodenfläche der Faltschachtel auszubilden. Hierbei greifen die Verrastrücksprünge 28 zumindest teilweise ineinander ein und sichern dabei den aufgerichteten Zustand der Faltschachtel vorteilhafterweise entgegen der Eigenspannung des Materials des Grundkörpers.
  • Im flachen Zustand ergibt sich somit vorteilhafterweise ein Zuschnitt, welcher einen geringen Raumbedarf benötigt, da er sehr kompakt gefaltet ist. 7 zeigt hierzu die flachliegende Verpackung in einer Schnittansicht, welche im wesentlichen im Bereich der Seitenflächenabschnitte 8 in Längsrichtung x verläuft. Es ist zu erkennen, daß lediglich vier Materiallagen des Grundkörpers aufeinanderliegen, wobei hierbei der Bereich der Lasche 22 im wesentlichen nicht beachtlich ist. In anderen Worten liegen im flachen Zustand der flachliegenden Verpackung jeweils zwei Bodenabschnitte 10 zwischen zwei außenliegenden Seitenflächenabschnitten 8.
  • Bezugszeichenliste
  • 2, 12, 16, 26
    Knickkante
    4
    Endbereich
    6
    Mittelbereich
    8
    Seitenflächenabschnitt
    10
    Bodenabschnitt
    14
    Deckelabschnitt
    18
    Verbindungsmittel
    20
    Sollbruchstelle
    22
    Lasche
    24
    Verbindungsbereich
    27
    gestrichelte Linien
    28
    Verrastrücksprung
    α
    Winkel
    x
    Längsrichtung
    y
    Querrichtung
    a–i
    Fertigungsschritte

Claims (14)

  1. Flachliegende Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel, welche aus einem im wesentlichen flachen Grundkörper mit einer Vorder- und einer Rückseite ausgebildet ist, der vier aneinandergereihte über Knickkanten (2) verbundene Bereiche (4, 6) aufweist, nämlich zwei Endbereiche (4) und zwei Mittelbereiche (6), wobei die Bereiche (4, 6) jeweils zumindest einen über eine Knickkante (12) miteinander verbundenen Seitenflächenabschnitt (8) und Bodenabschnitt (10) umfassen, der zumindest einen Teil der Bodenfläche der Faltschachtel ausbildet, die Bodenabschnitte (10) zu den jeweiligen, eine Innenfläche der Faltschachtel ausbildenen Flächen der Seitenflächenabschnitte (8) hin umgebogen sind und dort im wesentlichen zumindest teilweise aufliegen, die Endbereiche (4) zueinander hin umgebogen und ihre freien Endabschnitte miteinander verbunden sind und jeweils zwei benachbarte Bodenabschnitte (10) zumindest bereichsweise an ihrer Rückseite miteinander verbunden sind.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, wobei zumindest jeweils einer der zwei benachbarten Bodenabschnitte (10) einen Verbindungsbereich (24) zur Verbindung mit dem jeweiligen benachbarten Bodenabschnitt (10) aufweist.
  3. Verpackung nach Anspruch 2, wobei der Verbindungsbereich (24) als Verbindungslasche ausgebildet ist, welche über eine Knickkante (26) umbiegbar am Bodenabschnitt (10) angeordnet ist.
  4. Verpackung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, wobei die Verbindungsbereiche (24) an den Bodenabschnitten (10) der Mittelbereiche (6) und/oder der Endbe reiche (4) ausgebildet sind.
  5. Verpackung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei die Knickkante (26) der Verbindungslasche (24) in einem Winkel von ungefähr 20° bis ungefähr 80°, vorzugsweise ungefähr 35° bis ungefähr 60° und besonders bevorzugterweise ungefähr 45° zu der Knickkante (12), welche den Seitenflächenabschnitt (8) und den Bodenabschnitt (10) verbindet, angeordnet ist.
  6. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Bodenabschnitte (10) über Verbindungsmittel, vorzugsweise in Form eines Klebers, verbunden sind.
  7. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Seitenflächenabschnitte (8) aneinandergereiht über Knickkanten (2) miteinander verbunden sind.
  8. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei an zumindest einem der freien Endbereiche eine Lasche (22) ausgebildet ist, über welche die freien Endbereiche miteinander verbunden sind.
  9. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei wenigstens einer der End- oder Mittelbereiche (4, 6) zumindest einen, über eine Knickkante (16) mit dem Seitenflächenabschnitt (8) des Bereichs (4, 6) verbundenen Deckelabschnitt (14) aufweist.
  10. Verpackung nach Anspruch 9, wobei der Deckelabschnitt (14) zumindest an seinem der Knickkante (16) gegenüberliegenden freien Endbereich Verbindungsmittel (18) aufweist, vorzugsweise in Form eines Klebers.
  11. Verpackung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, wobei der Deckelabschnitt (14) eine zumindest an seinem der Knickkante (16) gegenüberliegenden freien Endbereich oder daran benachbarten Bereich eine Sollreiß- bzw. Sollbruchstelle (20) aufweist.
  12. Verfahren zum Herstellen einer flachliegenden Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel, umfassend die Schritte: – Bereitstellen eines im wesentlichen flachen Grundkörpers mit einer Vorder- und einer Rückseite, der vier aneinandergereihte über Knickkanten (2) verbundene Bereiche (4, 6) aufweist, nämlich zwei Endbereiche (4) und zwei Mittelbereiche (6), wobei die Bereiche (4, 6) jeweils zumindest einen über eine Knickkante (12) miteinander verbundenen Seitenflächenabschnitt (8) und einen Teil der Bodenfläche der Faltschachtel ausbildenden Bodenabschnitt (10) umfassen; – Umbiegen der Bodenabschnitte (10) zu den jeweiligen, eine Innenfläche der Faltschachtel ausbildenden Flächen der Seitenflächenabschnitte (8); – Umbiegen der Endbereiche (4) zueinander hin; – Verbinden der freien Endabschnitte der Endbereiche (4) miteinander und -zumindest bereichsweises Verbinden von jeweils zwei benachbarten Bodenabschnitten (10) an ihrer Rückseite.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, weiterhin umfassend den Schritt: – Ausbilden eines Verbindungsbereichs (24) an zumindest jeweils einem der zwei benachbarten Bodenabschnitte (10), wobei der Verbindungsbereich (24) vorzugsweise als Verbindungslasche ausgebildet ist, welche über eine Knickkante (26) umbiegbar am Bodenabschnitt (10) angeordnet ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, weiterhin aufweisend den Schritt: – Ausbilden der Verbindungsbereiche (24) an den Bodenabschnitten (10) der Mittelbereiche (6) und/oder der Endbereiche (4).
DE200410040035 2004-08-18 2004-08-18 Flachliegende Verpackung Ceased DE102004040035A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200410040035 DE102004040035A1 (de) 2004-08-18 2004-08-18 Flachliegende Verpackung

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200410040035 DE102004040035A1 (de) 2004-08-18 2004-08-18 Flachliegende Verpackung

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102004040035A1 true DE102004040035A1 (de) 2006-03-09

Family

ID=35852249

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE200410040035 Ceased DE102004040035A1 (de) 2004-08-18 2004-08-18 Flachliegende Verpackung

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102004040035A1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102014017999B3 (de) * 2014-12-04 2016-05-19 Smurfit Kappa Gmbh Karton mit Automatikboden

Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2918205A (en) * 1958-06-23 1959-12-22 American Box Board Co Tamper proof box
CH408763A (de) * 1963-10-29 1966-02-28 Streun Walter Rechtkant-Faltschachtel
DE19729895A1 (de) * 1996-12-23 1998-06-25 Verpackungswerk Colordruck W M Faltschachtelzuschnitt aus Karton und Faltschachtel daraus

Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2918205A (en) * 1958-06-23 1959-12-22 American Box Board Co Tamper proof box
CH408763A (de) * 1963-10-29 1966-02-28 Streun Walter Rechtkant-Faltschachtel
DE19729895A1 (de) * 1996-12-23 1998-06-25 Verpackungswerk Colordruck W M Faltschachtelzuschnitt aus Karton und Faltschachtel daraus

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102014017999B3 (de) * 2014-12-04 2016-05-19 Smurfit Kappa Gmbh Karton mit Automatikboden

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE69020570T2 (de) Karton und zuschnitt zu seiner herstellung.
DE10301481B4 (de) Prismenförmiges Gebinde
EP1270441A1 (de) Blisterpackung
EP1747153A1 (de) Zigarettenpackung
DE202004010230U1 (de) Faltschachtel
DE4213489A1 (de) Verpackung, insbesondere gebinde fuer zigaretten-packungen, sowie zuschnitt hierfuer und verfahren zur herstellung der verpackung
DE69728305T2 (de) Zuschnitte für Schachtel in der Form einer Schauverpackung und aus ihnen hergestellte Schachtel
DE102004040035A1 (de) Flachliegende Verpackung
DE102007018772A1 (de) Aufklappbare Packungen mit Doppelscharnier für Rauchartikel
EP2380814A2 (de) Faltschachtel
WO2010097097A1 (de) Faltschachtel-verpackung, insbesondere für zigaretten oder dergleichen
EP1712477B1 (de) Faltschachtel aus Karton
EP0595984A1 (de) Verpackung mit griffmulde
EP4071071B1 (de) Einteiliger zuschnitt für eine quaderförmige faltschachtel und verfahren zum falten einer quaderförmigen faltschachtel
EP4467476A1 (de) Verpackungsbehälter, zuschnitt zur herstellung eines verpackungsbehälters und verfahren zur herstellung eines zuschnitts
DE10333953A1 (de) Verpackung für schüttfähige Güter
DE102006001047B4 (de) Einteiliger faltbarer Zuschnitt für Transport- und Displayverpackung
DE69713029T2 (de) Faltbarer Verpackungsbehälter
DE202005006978U1 (de) Schachtelförmiger Behälter und dessen Zuschnitt
EP3162723B1 (de) Zuschnitt zur herstellung einer verpackung für nahrungsmittel und verpackung für nahrungsmittel
DE69807685T2 (de) Kartonverpackung und zuschnitt dafür
EP2039612B1 (de) Staub- und insektendichte Faltschachtel mit Rundum-Sicherheitsverschluss
AT525657A4 (de) Lebensmittelverpackung
DE202021102334U1 (de) Faltzuschnitt zum Herstellen eines Schutzrahmens für zu verpackende Gegenstände sowie aus einem solchen Faltzuschnitt gebildeter Schutzrahmen
EP0524319A1 (de) Faltschachtel und Zuschnitte zu ihrer Herstellung

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
8131 Rejection