Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine flachliegende Verpackung
für eine
selbstaufrichtende Faltschachtel sowie ein Verfahren zum Herstellen
einer flachliegenden Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel
vorzuschlagen, bei welchen die flachliegende Verpackung in kompakter Bauweise
im möglichst
flachen Zustand vorgesehen werden kann.
Diese
Aufgabe wird durch eine flachliegende Verpackung für eine selbstaufrichtende
Faltschachtel gemäß Anspruch
1 und durch ein Verfahren zum Herstellen einer flachliegenden Verpackung
für eine selbstaufrichtende
Faltschachtel gemäß Anspruch 12
gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen
Unteransprüche.
Erfindungsgemäß ist eine
flachliegende Verpackung für
eine selbstaufrichtende Faltschachtel vorgesehen, welchee aus einem
im wesentlichen flachen Grundkörper
mit einer Vorder- und einer Rückseite
ausgebildet ist, der vier aneinandergereihte über Knickkanten verbundene
Bereiche aufweist, nämlich
zwei Endbereiche und zwei Mittelbereiche, wobei die Bereiche jeweils
zumindest einen über
eine Knickkante miteinander verbundenen Seitenflächenabschnitt und einen Bodenabschnitt
umfassen, der zumindest einen Teil der Bodenfläche der Faltschachtel ausbildet,
die Bodenabschnitte zu den jeweiligen, eine Innenfläche der
Faltschachtel ausbildenden Flächen
der Seitenflächenabschnitte
hin umgebogen sind und dort im wesentlichen zumindest teilweise
aufliegen, die Endbereiche zueinander hin umgebogen und ihre freien
Endabschnitte miteinander direkt oder indirekt verbunden sind und
jeweils zwei benachbarte Bodenabschnitte zumindest bereichsweise
an ihrer Rückseite
direkt oder indirekt miteinander verbunden sind.
Die
flachliegende Verpackung ist vorteilhafterweise aus einem im wesentlichen flachen
bzw. plattenförmigen
und vorzugsweise rechteckigen Grundkörper bzw. Zuschnitt gebildet,
wobei der Begriff Grundkörper
dahingehend verstanden wird, daß dieser
durch die aus dem ursprünglichen
flachen Material herausgestanzte Form definiert ist. Der Grundkörper besteht
vorzugsweise aus einem im wesentlichen steifen Material, welches
zumindest in definierten oder definierbaren Bereichen knick- bzw.
faltbar ist. Ein derartiges Material kann beispielsweise ein Karton
sein. Vorteilhafterweise weist der Grundkörper vier aneinandergereihte, über Knickkanten
verbundene Bereiche auf, welche durch zwei gegenüberliegende bzw. distal angeordnete
Endabschnitte mit freien Endbereichen und zwei zwischen den Endabschnitten
angeordnete, miteinander verbundene Mittelabschnitte gebildet ist.
Jeder der Bereiche, d.h. zwei Endbereiche und zwei Mittelbereiche,
umfaßt zumindest
einen Seitenflächenabschnitt
und einen Bodenabschnitt, welche jeweils über eine Knickkante verbunden
sind. Vorteilhafterweise sind somit der jeweilige Seitenflächenabschnitt
zum jeweiligen Bodenabschnitt in einer Querrichtung zueinander angeordnet,
wenn die End- und Mittelbereiche in einer Längsrichtung zueinander angeordnet
sind. Die Knickkanten können
vorzugsweise durch ein teilweises Ausstanzen vom entsprechenden
Material des Grundkörpers
erfolgen, jedoch ebenfalls durch Anstanzen oder Falzen. Durch eine
lokale Kompression, d.h. ein bereichsweises Zusammendrücken des Materials
in diesem Bereich, so daß dieses
hier sehr dünn
ausgebildet ist und somit geschwächt
ist, kann ebenfalls eine Knickkante ausgebildet werden. Die Bodenabschnitte
sind zu den jeweiligen Seitenflächenabschnitten
hin entlang ihrer Knickkanten umgebogen. Somit ergibt sich vorteilhafterweise
ein Aufeinanderliegen der jeweiligen Bodenabschnitte und Seitenflächenabschnitte.
In anderen Worten liegen Seitenflächen- und Bodenabschnitt so
zueinander, daß sich
ihre Vorderseiten vorzugsweise im wesentlichen berühren bzw.
aneinanderliegen bzw. zueinander angeordnet sind, wohingegen ihre
Rückseiten einander
gegenüberliegen.
Die Bodenabschnitte liegen vorzugsweise an den Seitenflächenabschnitten im
wesentlichen zumindest teilweise auf. Aufgrund der vorhandenen Eigenspannung
des Materials des Grundkörpers
liegen diese im Regelfall jedoch nicht vollständig plan aufeinander, sondern
können
ebenfalls geringfügig
voneinander beabstandet sein. Weiterhin sind die Endabschnitte zueinander
hin umgebogen, wobei die freien Endbereiche miteinander verbunden
sind. Die Endabschnitte sind vorteilhafterweise so zueinander hin
umgebogen, daß jeweils zwei
Bodenabschnitte zwischen zwei Seitenflächenabschnitten sandwichartig
zu liegen kommen bzw. angeordnet sind. Somit ist die Umklapprichtung
der Endabschnitte vorteilhafterweise so definiert, daß die Vorderseiten
bzw. Vorderflächen
der Seitenflächenabschnitte
der Endbereiche zu den jeweiligen Vorderseiten bzw. -flächen der
jeweiligen Seitenflächenabschnitte
der Mittelbereiche hin umgebogen bzw. umgeklappt sind. Die Verbindung
der freien Endbereiche miteinander kann in beliebiger Weise erfolgen, beispielsweise
durch Klebung, Verschweißung
oder in sonstiger Form. Vorteilhafterweise sind jeweils zwei benachbarte
Bodenabschnitte zumindest bereichsweise an ihrer Rückseite
miteinander verbunden. Somit können
beispielsweise jeweils der Bodenabschnitt, welcher am Endbereich
ausgebildet ist, mit dem am hierzu benachbarten Mittelbereich ausgebildeten
Bodenabschnitt verbunden sein. Durch Verbinden der Rückseiten
der Bodenabschnitte ergibt sich somit vorteilhafterweise eine Konfiguration
der flachliegenden Verpackung, bei welcher im flachen Zustand der
Faltschachtel lediglich vier Lagen des flachen Grundkörpers aufeinander
liegen. In anderen Worten liegen vorteilhafterweise somit zwei Lagen der
Bodenabschnitte zwischen zwei Lagen der Seitenflächenabschnitte. Infolgedessen
wird eine äußerst flachliegende
Verpackung für
eine selbstaufrichtende Faltschachtel vorgesehen.
Vorzugsweise
weist zumindest jeweils einer der zwei benachbarten Bodenabschnitte
einen Verbindungsbereich zur Verbindung mit dem jeweiligen benachbarten
Bodenabschnitt auf. Somit ist vorteilhafterweise ein Verbindungsbereich
in zumindest zweien der Bodenabschnitte vorgesehen, welcher mit
dem jeweiligen benachbarten Bodenabschnitt zumindest bereichsweise
im wesentlichen unlösbar bzw.
dauerhaft (z.B. durch eine Klebung) verbunden ist. Es versteht sich,
daß diese
Verbindung durch äußere Krafteinwirkung
gelöst
werden kann.
Bevorzugterweise
ist der Verbindungsbereich als Verbindungslasche ausgebildet, welche über eine
Knickkante umbiegbar am Bodenabschnitt angeordnet ist. Somit ist
die geometrische Konfiguration des Verbindungsbereichs bzw. der
Verbindungslasche durch die Knickkante vordefiniert bzw. vordefinierbar.
Die Knickkante der Verbindungslasche dient vorteilhafterweise der
leichteren Aufrichtung der flachliegenden Verpackung zur bestimmungsgemäßen Verwendung
als Faltschachtel. Die Anordnung der Verbindungslasche am jeweiligen
benachbarten Bodenabschnitt erfolgt beispielsweise über eine
Klebung.
Weiterhin
bevorzugterweise sind die Verbindungsbereiche an den Bodenabschnitten
der Mittelbereiche und/oder der Endbereiche ausgebildet. Vorzugsweise
sind die Verbindungsbereiche jeweils entweder an den Bodenabschnitten
der Mittelbereiche oder an den Bodenabschnitten der Endbereiche
ausgebildet. Jedoch ist es ebenfalls möglich, die Verbindungsbereiche
an sämtlichen
Bodenabschnitten der Mittelbereiche und der Endbereiche auszubilden,
um eine hohe Flexibilität
und einfache Aufrichtbarkeit der Faltschachtel vorzusehen.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist die Knickkante der Verbindungslasche in einem Winkel von ungefähr 20° bis ungefähr 80°, vorzugsweise
ungefähr
35° bis
ungefähr
60° und
besonders bevorzugterweise ungefähr
45° zu der
Knickkante, welche den Seitenflächenabschnitt
und den Bodenabschnitt verbindet, angeordnet. Es ist hierbei möglich, die
Verbindungslasche eines Bodenabschnitts in einem Winkel anzuordnen,
welcher von dem Winkel der Knickkante der Verbindungslasche eines
anderen Bodenabschnitts verschieden ist. Jedoch sind die Winkel
der Knickkanten der Verbindungslasche sämtlicher Bodenabschnitte vorzugsweise
im wesentlichen identisch. Besonders bevorzugterweise ist der Winkel
der Knickkante der Verbindungslasche ungefähr 45° zu der Knickkante, welche den
Seitenflächenabschnitt
und den Bodenabschnitt verbindet. Somit wird eine flachliegende
Verpackung vorgesehen, welche sich besonders leicht aufrichten läßt.
Vorteilhafterweise
sind die Bodenabschnitte über
Verbindungsmittel, vorzugsweise in Form eines Klebers, verbunden.
Es versteht sich, daß jeweils
nur die entsprechenden Bereiche der Bodenabschnitte miteinander
verbunden sind, welche den Verbindungsbereichen entsprechen bzw.
der daran gegenüberliegenden Bereiche der Bodenabschnitte, welche
diese Verbindungsbereiche im wesentlichen berühren. Die Verbindungsmittel
können
vorzugsweise in Form eines Klebers ausgebildet sein. Es ist jedoch ebenfalls
möglich,
die entsprechenden Bereiche der Bodenabschnitte über sonstige mechanische Verbindungsmittel,
wie z.B. eine Verschweißung,
Klammern oder eine Naht zu verbinden.
Vorzugsweise
sind die Seitenflächenabschnitte
aneinandergereiht über
Knickkanten miteinander verbunden. Somit erstrecken sich die Seitenflächenabschnitte
aneinandergereiht in einer Längsrichtung,
welche im wesentlichen parallel zu den Knickkanten zwischen den
Seitenflächenabschnitten und
den Bodenabschnitten liegt. Die Knickkanten zwischen den Seitenflächenabschnitten
erstrecken sich vorzugsweise im wesentlichen senkrecht zu den die
Seitenflächenabschnitte
und Bodenabschnitte verbindenden Knickkanten. Vorteilhafterweise
sind die Knickkanten, welche die Seitenflächenabschnitte und die Bodenabschnitte
verbinden, im wesentlichen linear zueinander ausgerichtet.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist zumindest einer der End- oder Mittelbereiche zumindest einen, über eine
Knickkante mit dem Seitenflächenabschnitt
des Bereichs (d.h. des entsprechenden End- oder Mittelbereichs)
verbundenen Deckelabschnitt auf. Der Deckelabschnitt kann in seinen
geometrischen Ausmaßen
so ausgebildet sein, daß er
eine Fläche
ausbildet, welche im wesentlichen der Bodenfläche der Faltschachtel entspricht.
Es können
jedoch auch mehrere Deckelabschnitte an einem oder mehreren der
End- oder Mittelbereiche oder an sämtlichen End- und Mittelbereichen
ausgebildet sein.
Vorteilhafterweise
weist der Deckelabschnitt zumindest an seinem der Knickkante gegenüberliegenden
freien Endbereich Verbindungsmittel auf, vorzugsweise in Form eines
Klebers. Das Verbindungsmittel kann jedoch auch vorzugsweise an
den zwei weiteren freien Seitenkantenbereichen angeordnet sein,
um einen sicheren Verschluß des
Deckelabschnitts bei der bestimmungsgemäßen Verwendung der Faltschachtel
zu ermöglichen.
Um das Öffnen
der bestimmungsgemäß verwendeten
Faltschachtel zu erleichtern, weist der Deckelabschnitt vorteilhafterweise
eine zumindest an seinem der Knickkante gegenüberliegenden freien Endbereich oder
daran benachbarten Bereich eine Sollreiß- bzw. Sollbruchstelle auf.
Somit wird beim Aufreißen
bzw. Kollabieren der Sollreißstelle
der Bereich des Deckelabschnitts von diesem abgetrennt, an welchem die
Verbindungsmittel vorgesehen sind. Dieser verbleibt somit an dem
Bereich der Faltschachtel, an welchen er geklebt wurde bzw. mit
welchem er verbunden wurde. Der verbleibende Bereich des Deckelabschnitts
läßt sich
somit vorteilhafterweise über seine
Knickkante zum Öffnen
der Faltschachtel zurückbiegen
bzw. -klappen.
Weiterhin
erfindungsgemäß ist ein
Verfahren zum Herstellen einer flachliegenden Verpackung für eine selbstaufrichtende
Faltschachtel vorgesehen, umfassend die Schritte:
- – Bereitstellen
eines im wesentlichen flachen Grundkörpers bzw. Zuschnitts mit einer
Vorder- und einer Rückseite,
der vier aneinandergereihte über
Knickkanten verbundene Bereiche aufweist, nämlich zwei Endbereiche und
zwei Mittelbereiche, wobei die Bereiche jeweils zumindest einen über eine
Knickkante miteinander verbundenen Seitenflächenabschnitt und einen Teil
der Bodenfläche
der Faltschachtel ausbildenden Bodenabschnitt umfassen;
- – Umbiegen
der Bodenabschnitte zu den jeweiligen, eine Innenfläche der
Faltschachtel ausbildenden Flächen
der Seitenflächenabschnitte;
- – Umbiegen
der Endbereiche zueinander hin;
- – Verbinden
der freien Endabschnitte der Endbereiche miteinander und
- – zumindest
bereichsweises Verbinden von jeweils zwei benachbarten Bodenabschnitten
an ihrer Rückseite.
Somit
wird eine vorteilhafterweise kompakte flachliegende Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel
vorgesehen. Es versteht sich, daß die übrigen Vorteile und Merkmale
der erfindungsgemäßen flachliegenden
Verpackung ebenfalls in dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen
einer flachliegenden Verpackung für eine selbstaufrichtende Faltschachtel
vorgesehen werden können.
Vorteilhafterweise
umfaßt
das Verfahren den Schritt: Ausbilden eines Verbindungsbereichs an
zumindest jeweils einem der zwei benachbarten Bodenabschnitte, wobei
der Verbindungsbereich vorzugsweise als Verbindungslasche ausgebildet
ist, welche über
eine Knickkante umbiegbar am Bodenabschnitt angeordnet ist. Weiterhin
vorteilhafterweise weist das Verfahren den Schritt auf: Ausbilden
der Verbindungsbereiche an den Bodenabschnitten der Mittelbereiche
und/oder der Endbereiche.
Der
Grundkörper
der flachliegenden Verpackung kann vorzugsweise aus einem integralen
bzw. einstückigen
Material ausgebildet sein. Es ist jedoch ebenfalls möglich, diesen
mehrteilig bzw. mehrstückig
aus verschiedenen Materialien auszubilden, beispielsweise einem
steifen und widerstandsfähigerem Material
für die
Bodenabschnitte und einem transparenten Material für den/die
Deckelabschnitt(e). Jedoch ist die einstückige Ausgestaltung des Grundkörpers dahingehend
von Vorteil, daß die
Faltschachtel nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch problemlos dem
Recyclingkreislauf zugeführt
werden kann und somit keine aufwendigen Schritte zur Materialtrennung
notwendig sind.
Mit
Bezug zu 1 wird zunächst die erfindungsgemäße flachliegende
Verpackung für
eine selbstaufrichtende Faltschachtel beschrieben. Die flachliegende
Verpackung besteht ursprünglich
aus einem im wesentlichen flachen Grundkörper bzw. Zuschnitt, beispielsweise
einem Karton, Pappe, Papier, Kunststoff oder dergleichen. Er weist
im wesentlichen vier aneinandergereihte, über Knickkanten 2 verbundene
Bereiche auf. Die Bereiche bestehen im wesentlichen aus zwei außenliegenden
Endbereichen 4, zwischen welchen zwei Mittelbereiche 6 angeordnet
sind. Die Bereiche 4, 6 sind somit in einer Längsrichtung
x über
die Knickkanten 2 aneinander gereiht. Die Knickkanten 2 stellen
somit eine Verbindung zwischen den Bereichen 4, 6 dar,
welche sich vorzugsweise zumindest teilweise in Querrichtung y über die Bereiche 4, 6 erstrecken,
wobei die Querrichtung y im wesentlichen senkrecht zu der Längsrichtung
x angeordnet ist. Die Bereiche 4, 6 umfassen zumindest
jeweils einen Seitenflächenabschnitt 8 und
eine Bodenabschnitt 10. Die Seitenflächenabschnitte 8 sind ausgelegt,
bei bestimmungsgemäßer Verwendung der
Faltschachtel als Seitenflächen
bzw. -wände
der aufgeklappten Faltschachtel zu wirken. Entsprechend sind die
Bodenabschnitte 10 ausgelegt, zusammen als Bodenfläche der
Faltschachtel zu wirken, d.h. die Bodenabschnitte 10 bilden
jeweils zumindest einen Teil der Bodenfläche der Faltschachtel aus.
Die Seitenflächenabschnitte 8 und
Bodenabschnitte 10 sind jeweils in Querrichtung y zueinander über Knickkanten 12 so
miteinander verbunden, daß diese
zueinander hin umgebogen werden können. In der dargestellten
Ausführungsform
erstrecken sich die Knickkanten 2 lediglich über die
Quererstreckung der Seitenflächenabschnitte 8.
In anderen Worten sind die Bereiche 4, 6 über zumindest
teilweise an den Seitenflächenabschnitten 8 ausgebildete
Knickkanten 2 miteinander verbunden.
Zumindest
einer der Bereiche 4, 6 weist zumindest einen
Deckelabschnitt 14 auf. In vorliegender bevorzugter Ausführungsform
sind Deckelabschnitte 14 an jedem der Bereiche 4, 6 vorgesehen. Die
Deckelabschnitte 14 sind über jeweils eine Knickkante 16 mit
dem entsprechenden Seitenflächenabschnitt 8 schwenkbar
verbunden. Die Knickkante 16 erstreckt sich vorzugsweise
im wesentlichen in Längsrichtung
x, d.h. im wesentlichen senkrecht zur Knickkante 2 und
parallel zur Knickkante 12. Der Deckelabschnitt 14 ist
im wesentlichen so am Seitenflächenabschnitt 8 angeordnet,
daß der
Deckelabschnitt 14 dem Bodenabschnitt 10 gegenüberliegt, d.h.
der Seitenflächenabschnitt 8 zwischen
Bodenabschnitt 10 und Deckelabschnitt 14 angeordnet
ist. Wenigstens einer der Deckelabschnitte 14, hier der Deckelabschnitt 14,
welcher am Endbereich 4 vorgesehen ist, weist an seinem
distalen Endbereich, welcher der Knickkante 16 im wesentlichen
gegenüberliegt,
ein Verbindungsmittel 18 auf. Das Verbindungsmittel 18,
welches vorzugsweise in Form eines Klebers ausgebildet ist und vorteilhafterweise
vor seinem Gebrauch durch eine Abdeckfolie geschützt ist, dient zum sicheren
Verschließen
der Faltschachtel. Die Verbindungsmittel 18 können vorzugsweise
zusätzlich
an den Seitenkanten des Deckelabschnitts 14 (d.h. den Querkanten)
oder diesen benachbarten Bereichen vorgesehen werden. Zum leichteren Öffnen des
Deckelabschnitts 14 ist eine Sollbruchstelle 20 vorgesehen.
Die Sollreiß-
bzw. Sollbruchstelle 20 ist so angeordnet, daß beim Aufreißen der
Sollbruchstelle 20 der Bereich des Deckelabschnitts 14 abgetrennt
wird, an welchem die Verbindungsmittel 18 vorgesehen sind.
Dieser Bereich verbleibt somit an dem Abschnitt der Faltschachtel,
mit welchem dieser verbunden (d.h. verklebt) wurde. Der verbleibende Bereich
des Deckelabschnitts 14 läßt sich somit vorteilhafterweise über seine
Knickkante 16 zum Öffnen der
Faltschachtel leicht zurückbiegen.
Mit
Bezug auf die 2 bis 6 wird im
folgenden ein bevorzugtes Verfahren zum Herstellen einer flachliegenden
Verpackung für
eine selbstaufrichtende Faltschachtel gemäß der vorliegenden Erfindung
erläutert.
Zunächst
wird, wie in 1 dargestellt, der Bodenabschnitt 10 des
linken Endbereichs 4 zum Seitenflächenabschnitt 8 über die
Knickkante 12 hin umgeklappt (vgl. Pfeil a), so daß die Rückseite bzw.
-fläche
dieses Bodenabschnitts 10 zur gleichen Seite hin gerichtet
ist wie die Vorderseite bzw. -fläche des
Seitenflächenabschnitts 8 und
Deckelabschnitts 14 dieses Endbereichs 4. Der
umgeklappte Bodenabschnitt 10 kommt somit im wesentlichen
auf dem Seitenflächenabschnitt 8 zu
liegen. Wie in den 2 und 3 dargestellt,
werden ebenfalls die Bodenabschnitte 10 der Mittelbereiche 6 über ihre
Knickkanten 12 so zu den Seitenflächenabschnitten 8 hin geklappt,
daß ihre
Rückseite
bzw. -fläche
ebenfalls in die gleiche Richtung ausgerichtet ist wie die Vorderfläche bzw.
-seite der Seitenflächenabschnitte 8 bzw. Deckelabschnitte 14 (vgl.
Pfeil b und Pfeil c). In anderen Worten kontaktieren die Vorderseiten
der Seitenflächenabschnitte 8 im
wesentlichen zumindest teilweise mit den Vorderseiten der Bodenabschnitte 10. In
einem vierten, in 4 dargestellten Schritt (Pfeil d)
wird der noch verbleibende Bodenabschnitt 10 des zweiten
(rechten) Endbereichs 4 zu dem Seitenflächenabschnitt 8 über die
Knickkante 12 in gleicher Art und Weise wie bereits bei
den vorhergehenden Bodenabschnitten 10 umgeklappt. Der
Abschnitt der Rückseite
des Bodenabschnitts 10 des Mittelbereichs 6, an
welchem der Verbindungsbereich 24 vorgesehen ist, wird
zumindest teilweise mit einem Verbindungsmittel, wie z.B. einem
Kleber, versehen (Schritt e). Daraufhin wird der Endbereich 4,
wie durch den Pfeil f dargestellt (5), über die
Knickkante 2 zu dem Mittelbereich 6 hin umgebogen.
Infolgedessen liegt der umgeklappte Endbereich 4 auf dem
Mittelbereich 6 so auf, daß die Seitenflächenabschnitte 8 der
Bereiche 4 und 6 die Bodenabschnitte 10 dieser
Bereiche 4, 6 sandwichartig einschließen. In anderen
Worten wird im Schritt f der Endbereich 4 so zu dem Mittelbereich 6 hin
umgebogen, daß die Rückseiten
der Bodenabschnitte 10 der Bereiche 4, 6 im
wesentlichen aufeinander zu liegen kommen, bzw. zumindest teilweise
kontaktieren. Somit wird der Verbindungsbereich 24 des
Bodenabschnitts 10 des Mittelbereichs 6 zumindest
teilweise mit dem benachbarten Bodenabschnitt 10 des Endbereichs 4 verbunden.
Weiterhin, wie in 5 ersichtlich, wird auf den
Verbindungsbereich 24 des Bodenabschnitts 10 des
noch freiliegenden Mittelbereichs 6 an der Rückseite
des Bodenabschnitts 10 ein Verbindungsmittel aufgetragen
(Schritt g). Ein Verbindungsmittel wird ebenfalls zumindest teilweise
auf die Lasche 22 an deren (nun nach vorne ragenden) Rückseite
aufgebracht. In dem in 6 dargestellten Schritt i wird entsprechend
der rechte Endbereich 4 über die Knickkante 2 zum
noch freiliegenden Mittelbereich 6 hin umgeklappt, so daß die Rückseiten
der Bodenabschnitte 10 der in den Figuren dargestellten
rechten Mittel- und Endbereiche 4, 6 aufeinander
zu liegen kommen. Die Vorderfläche
des distalen bzw. freien Endbereichs des Seitenflächenabschnitts 8 des
Endbereichs 4 kommt auf der mit einem Verbindungsmittel
versehenen Lasche 22 zu liegen und wird somit mit dieser
verbunden. Somit ergibt sich die erfindungsgemäße flachliegende Verpackung,
welche aus ihrem flachen Zustand in die endgültige bestimmungsgemäße Form
der Faltschachtel aufgerichtet werden kann.