DE102004048544B4 - Abstreifer für Kosmetikaapplikator - Google Patents
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Abstract
Abstreifer für Applikatoren für flüssige oder pastöse Medien, insbesondere für dekorative Kosmetika wie Mascara, dadurch gekennzeichnet, dass er ein abstreifendes Element (14) und im vorderen Bereich mindestens eine seitliche Öffnung (13) aufweist, wobei die Öffnung(en) eine Verbindung zwischen innerer und äußerer Abstreiferoberfläche herstellt/herstellen und keine Verbindung zum abstreifenden Element hat/haben.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Abstreifer für Applikatoren, eine Kombination aus einem Abstreifer und einem Applikator, Behältnisse für kosmetische und dermatologische Zubereitungen sowie die Verwendung von Abstreifern gemäß den Ansprüchen 1, 6, 13 und 14.
- Bei einem Applikator handelt es sich um ein Hilfsmittel, mit dem eine kosmetische oder pharmazeutische Zubereitung auf die Haut und/oder die Haare aufgebracht wird. Ein Abstreifer ist ein Mittel, mit dem sich die auf einen Applikator befindliche Menge an kosmetischer oder pharmazeutischer Zubereitung einstellen lässt.
- Ein Applikator für Mascara sollte sicherstellen, dass die Mascara in einfacher Weise gleichmäßig aufzutragen ist. Zu diesem Zweck muss der Applikator die Voraussetzung erfüllen, dass die Wimpern beim Auftragen der Mascara gekämmt und somit in gewünschter Weise ausgerichtet werden. Darüber hinaus soll der Applikator soviel Mascara aufnehmen können, dass sämtliche Wimpern mit dem Applikator gefärbt werden können, ohne diesen mehrfach in den Mascara-Vorratsbehälter eintauchen zu müssen. Damit der Auftrag der Mascara gleichmäßig und klecksfrei erfolgt, muss sichergestellt sein, dass nicht übermäßig viel Mascara an dem Applikator anhaftet, weshalb dieser üblicherweise beim Herausziehen aus dem Mascara-Vorratsbehälter abgestreift wird.
- Bisher war es üblich (
US 4,982,838 ), einen Mascara-Applikator aus mehreren Drähten herzustellen, zwischen denen eine Vielzahl Borsten angeordnet werden. Nach Verdrillen der Drähte sind die Borsten fest zwischen den Drähten gehalten. - Aus
DE 101 02 219 ist ein moderner Applikator für flüssige oder pastöse Medien, insbesondere für dekorative Kosmetika wie Mascara, bekannt, der einen stabförmigen, aussteifenden Kern aus einem ersten Kunststoff-Material besitzt und im Bereich seines vorderen Endes einen Bürstenkopf, bestehend aus einer Trägerhülse aus einem elastischen zweiten Kunststoff-Material, wobei die Trägerhülse eine Vielzahl von radial nach außen auskragenden Fingern, die einstückig an die Trägerhülse angeformt sind und ebenfalls aus dem zweiten Kunststoff-Material bestehen, aufweist. - Die
DE 696 01 473 T2 beschreibt eine Pflege- oder Schminkanordnung, enthaltend eine Auftrage-Dosiereinrichtung (Applikator) und ein Element zur Flüssigkeitsentfernung (Abstreifer). - Die
DE 692 05 984 T2 beschreibt eine Vorrichtung zum Abstreifen einer Bürste oder dergleichen. Das abstreifende Element ist hier durch spezielle Klappen ausgeführt. - Allgemein gebräuchlich sind einstufige Abstreifer, das heißt Abstreifer, die nur ein abstreifendes Element enthalten, welches als zentrale Öffnung ausgebildet ist und die in die Öffnung des Produktbehältnisses eingesetzt sind. Durch Ineinandergreifen von Erhebungen und Aussparungen wird der Abstreifer fest im Flaschenhals gehalten. Die Anwendung dieser Abstreifer funktioniert problemlos, bei auf drahtgebundenen Bürsten basierenden Applikatoren. Bei modernen Applikatoren mit dem oben beschriebenen Aufbau, ist die einstufige Abstreifung mit verschiedenen Nachteilen behaftet:
- – der Schaft wird nur unzureichend gereinigt, da die lichte Weite des abstreifenden Elementes auf den Durchmesser des Bürstenkopfes abgestellt ist,
- – beim Herausziehen der Bürste gibt es ein Hängen an der Stelle an dem die Bürste und der Schaft zusammentreffen, damit ist die gleitende Entnahme von einem störendem Kraftaufwand begleitet, was zu unkontrollierten Bewegungen und zum bekleckern und verspritzen der Zubereitung führen kann,
- – eine zu enge Dimensionierung führt zu vakuumdichten Verschluss und damit zu einem vulgären Geräusch bei der Entnahme (typisches Plopp-Geräusch) und
- – bei zu geringem Querschnitt ist eine Beschädigung der Applikatorborsten nicht ausgeschlossen.
- Alle diese Probleme sind auf den speziellen Aufbau des modernen Bürstenkopfes zurückzuführen, der im Gegensatz zum drahtgebundenen Bürstenkopf eine geringere Kompressibilität, d. h. einen größeren Durchmesser bei angelegten Borsten aufweist.
- Eine unzureichende Reinigung des Schaftes beim Herausziehen führt dazu, das sich Substrat auf der Innenseite des Abstreifers ansammelt, welches beim Zuschrauben herausquellen kann und damit zur Verschmutzung des Behältnisses führt. Unter Innenseite ist die Seite zu verstehen, die der äußeren Umgebung zugewandt ist. Die Außenseite dagegen ist dem inneren des Produktbehältnisses zugewandt. Die Trennung von Innen- und Außenseite erfolgt im Bereich des kleinsten Durchmessers des abstreifenden Elementes.
- In
DE 102 05 514 wird ein zweistufiger Abstreifer beschrieben, der gegenüber einem einstufigen Abstreifer einige Vorteile besitzt, jedoch sehr hohe Scherkräfte auf die mit Fingern besetzte Trägerhülse ausübt, so das Finger abgeschert werden können. Die Herstellung des zweistufigen Abstreifers ist durch die starke Hinterschneidung des inneren abstreifenden Elementes sehr kompliziert und damit kostenaufwendig. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Abstreifer zu finden, der sowohl eine verbesserte Abstreifwirkung hat als auch eine gute und zerstörungsfreie Entnahme der Bürste gewährleistet.
- Überraschend hat sich gezeigt, dass diese Aufgabe mit einem Abstreifer für Applikatoren gemäß Hauptanspruch sowie den Nebenansprüchen gelöst wird. Der außerhalb des Bürstenkopfes liegende Teil des aussteifenden Kerns wird im Folgenden Stem genannt. Besondere Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Eine entsprechende Abstreifer-Applikatorkombination ist in verschiedenen Anwendungsbereichen einsetzbar. Im folgenden soll beispielhaft von der Applikation von Wimperntusche, der sogenannten Mascara, ausgegangen werden, jedoch ist der erfindungsgemäße Abstreifer auch in gleichartiger Weise für Applikatoren verwendbar, mit welchem Haarfärbemittel, Pharmazeutika o. ä. aufgetragen werden können.
- Besonders geeignete Applikatoren weisen einen aussteifenden Kern aus einem ersten Kunststoff-Material auf, der zumindest im Bereich seines vorderen Endes von einer Trägerhülse aus einem zweiten Kunststoff-Material umgeben ist, die eine Vielzahl von radial nach außen auskragenden Fingern aufweist, die einstückig an die Trägerhülse angeformt sind und aus dem zweiten Kunststoff-Material bestehen, wobei mehrere über den Umfang der Trägerhülse verteilte Finger einen Fingerkranz bilden und wobei in Längsrichtung der Trägerhülse eine Vielzahl von Fingerkränzen hintereinander angeordnet sind (Bürstenkopf).
- Am hinteren Ende mündet der aussteifende Kern in einen Heft (Handgriff), der meist als Verschlusskappe dient. Dieser endseitige Handgriff lässt sich in der Regel so auf den Substratbehälter aufschrauben, dass der Bürstenkopf in das Substrat eintaucht.
- Der Stem des bevorzugten Applikators weist im überwiegenden Bereich einen Durchmesser auf, der ungefähr dem Innendurchmesser des auf den Bürstenkopf abgestimmten Abstreifers entspricht. Erfindungsgemäß sollte der Stem ein Übermaß von 0,005 bis 0,3 mm gegenüber dem Innendurchmesser des unbelasteten Abstreifers aufweisen.
- Im Bereich des Heftes ist der Stem im Umfang derart vergrößert, das eine Abstreifung des an der Abstreiferinnenseite befindlichen Substrates beim Zuschrauben erfolgt. Der Durchmesser ist dabei so zu wählen, dass der Stem ein gewisses Übermaß gegenüber der lichten Weite der Abstreiferinnenseite aufweist, so das sich ein Kolben-Zylinder-Paar ausbildet. Bevorzugt wird der Durchmesser von 0,005 bis 0,3 mm größer als die lichte Weite der Abstreiferinnenseite gewählt.
- Die Länge des im Umfang vergrößerten Stems richtet sich nach der Länge des eingesetzten Abstreifers und sollte dabei mindestens bis zur oberen Kante bzw. maximal zur unteren Öffnung des Abstreifers reichen.
- Erfindungsgemäß vorteilhaft ist es auch, das der kolbenartig verdickte Stembereich nur auf einem Teil derart vergrößert ist, das sich ein so genannter Dichtungsring mit einem Übermaß von 0,1 mm bis 2 mm ausbildet. Der Dichtungsring befindet sich zwischen der oberen Kante des Abstreifers und den Kanten der Entlüftungslöcher. Ganz bevorzugt kann der Dichtungsring die Form eines Kreissegmentes, eines Rechtecks, eines Dreiecks oder eines Trapezes aufweisen.
- Durch einen schmalen Dichtungsring wird die Reibung auf dem Stem verringert, wodurch die Entnahme vereinfacht wird.
- Von besonderem Vorteil ist, wenn die Kontur des kolbenartig verdickten Stembereiches der Kontur der Abstreiferinnenseite angepasst ist, so dass nur ein geringes Totvolumen zwischen Abstreifer und Stem bei vollständig eingeführtem Applikator entsteht.
- Der erfindungsgemäße Abstreifer weist im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Abstreifern im vorderen Bereich Öffnungen auf,
- – die einen Druckausgleich zwischen Behälterinnenraum und der äußeren Atmosphäre bewirken und
- – die eine Rückführung des an der Abstreiferinnenseite befindlichen Substrates in den Behälterinnenraum ermöglichen.
- Der Druckausgleich erfolgt sowohl beim hinausziehen des Applikators (Entnahmevorgang) als auch beim Hineinschieben des Applikators (Eintauchvorgang) in das Behältnis.
- Das bei herkömmlichen Abstreifern auftretende typische Plopp-Geräusch, welches von vielen Verbrauchern als unschön und ordinär angesehen wird, tritt durch die Möglichkeit des kontinuierlichen Druckausgleichs nicht mehr auf.
- Durch den Rücktransport, das Zurückdrücken des Substrates durch den kolbenartig verdickten Stemteil durch die seitlichen Abstreiferöffnungen in den Behälterinnenraum, wird die Abstreiferinnenseite regelmäßig beim Zuschrauben des Behältnisses von Mascararesten befreit.
- Erfindungsgemäß können die Öffnungen in ihrem Querschnitt alle denkbaren geometrischen Figuren aufweisen und die Öffnungen so angeordnet werden, dass sich ein umlaufendes Gitter oder Netz ausbildet.
- Erfindungsgemäße Abstreifer sind aus einem hinreichend flexiblen Material, welches den Ansprüchen der Dauerbiegebelastbarkeit standhält, insbesondere aus Polypropylen oder Elastomeren.
- Erfindungsgemäße Abstreifer können an der Außenfläche Einschnürungen und/oder Ausweitungen aufweisen, die eine stabile Verankerung im Produktbehältnis ermöglichen.
- Erfindungsgemäß lassen sich durch die Wahl der lichten Weite des abstreifenden Elementes der Anpressdruck an den Applikator und damit die Abstreifleistung festlegen.
- Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend, anhand von einem in schematischen Zeichnungsfiguren dargestellten Ausführungsbeispiel, näher erläutert. Die Erfindung soll jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel eingeschränkt sein, welches nur zur visuellen Unterstützung der Beschreibung dient.
- Es zeigen:
-
1 einen Applikator, -
2 einen Abstreifer, -
3 einen in einen Behälterhals eingesetzten Abstreifer mit eingeführtem Applikator, -
4 bis7 die schematische Darstellung der Wirkungsweise von Abstreifer mit Applikator - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Applikator
- 2
- Stem (aussteifender Kern)
- 3
- Bürstenkopf
- 4
- auskragende Finger (Borsten)
- 5
- Heft (Handgriff) mit Schraubkappe
- 6
- Substrat
- 7
- Dichtring
- 10
- Abstreifer
- 11
- Abstreiferinnenseite
- 12
- Abstreiferaussenseite
- 13
- Öffnungen im Abstreifer
- 14
- abstreifendes Element
- 20
- Behälter
- 21
- Behälterhals
- 22
- Aussparung zur Verrastung
- 23
- Behälterinnenraum
-
1 zeigt ein Beispiel eines erfindungsgemäßen Applikators (1 ) mit einem Stem (2 ) mit Bürstenkopf (3 ), welcher auskragende Finger (4 ) aufweist. Am hinteren Ende mündet der Stem in einen Heft (5 ), der als Verschlusskappe ausgebildet ist. - Der Stem weist im Bereich C einen Durchmesser d1 auf, der ungefähr der lichten Weite d2 des abstreifenden Elementes (
14 ) in2 entspricht. - Im Bereich B des Heftes (
5 ) ist der Umfang des Stem derart vergrößert, das eine Abstreifung des an der Abstreiferinnenseite (11 ) befindlichen Substrates beim Zuschrauben bzw. vollständigen Einführen des Applikators erfolgt. (siehe auch4 bis7 ) - Die Länge l1 des im Umfang vergrößerten Stem richtet sich nach der Länge l2 des eingesetzten Abstreifers (
2 ). - Um eine besonders hohe Abstreiferleistung bei geringer Reibungsfläche zu erhalten, ist der kolbenartig verdickte Stemabschnitt (B) an seiner unteren, zum abstreifenden Element des Abstreifers gerichteten Seite, mit einem Dichtring (
7 ) versehen. - Übliche Dicken d1 des Stem liegen im Bereich von 2,5 bis 10 mm. Die Dimensionierung ist aber stark von der Flexibilität der eingesetzten Materialien abhängig.
-
2 zeigt einen Abstreifer mit einem abstreifenden Element (14 ), welches die zentrale Öffnung mit einer lichten Weite d2 bildet und die Abstreiferinnenseite (11 ) von der Abstreiferaußenseite (12 ) trennt. Um einen besseren Halt im Behälterhals (21 ) zu erhalten, weist der Abstreifer auf der Abstreiferaußenseite Erhebungen auf, die in entsprechende Aussparungen (22 ) im Behälterhals eingreifen können (3 ). - Im unteren, dem abstreifenden Element zugewandten Bereich weist der Abstreifer Öffnungen (
13 ) auf, die eine Verbindung zwischen innerer und äußerer Abstreiferoberfläche herstellen. In2 ist der Querschnitt der Öffnungen als zwei Reihen von gleichseitigen Dreiecken ausgebildet, dies soll jedoch keine Einschränkung darstellen. - Übliche Innendurchmesser d2 liegen im Bereich von 2,5 bis 10 mm, insbesondere zwischen 3,5 und 7 mm.
- Übliche Durchmesser der seitlichen Abstreiferöffnungen d3 (
) betragen zwischen 0,2 bis 10 mm, insbesondere zwischen 0,2 und 2,0 mm. - Übliche Übermaße des kolbendichtungsartig verdickten Stembereichs gegenüber dem Innendurchmesser d1 betragen 0,1 bis 2 mm.
-
3 zeigt ein Beispiel für ein Mascaraprodukt, enthaltend einen Behälterkörper (20 ), dessen Öffnung einen Behälterhals (21 ) ausbildet. Im Behälterhals ist der Abstreifer (10 ) durch Verzahnung im Bereich D fixiert. Den Verschluss bildet eine Kombination aus einem Applikator (1 ) mit einem Bürstenkopf (3 ) und einer Schraubkappe (5 ), die über den Stem (2 ) verbunden sind. - Die Funktionsweise der Abstreifer-Stem-Kombination wird im Folgenden, in Zusammenhang mit den
bis erläutert. Die Bewegungsrichtung des Stem gegenüber dem Abstreifer ist mit einem Pfeil kenntlich gemacht. - Bei der Entnahme – dem Herausziehen – des Applikators (
1 ) wird durch das vordere abstreifende Element (14 ) der Schaft grob gereinigt (4 ), es bleiben jedoch Reste des Substrates (6 ) am Stem (2 ) haften. - Beim Hereinschieben des Applikators in den Vorratsbehälter streift das abstreifende Element das am Stem hafte Substrat ab, welches sich auf der Innenseite des Abstreifers akkumuliert (
5 ). - Ist der Applikator so weit eingeführt, das das kolbenartig verdickte Stemende in den Applikator eingeführt wird (
6 ), wird die Abstreiferinnenseite abgestriffen. - Im letzten Schritt wird das abgestriffene Substrat durch die Öffnungen (
13 ) in den Behälterinnenraum (20 ) gepresst (7 ).
Claims (15)
- Abstreifer für Applikatoren für flüssige oder pastöse Medien, insbesondere für dekorative Kosmetika wie Mascara, dadurch gekennzeichnet, dass er ein abstreifendes Element (
14 ) und im vorderen Bereich mindestens eine seitliche Öffnung (13 ) aufweist, wobei die Öffnung(en) eine Verbindung zwischen innerer und äußerer Abstreiferoberfläche herstellt/herstellen und keine Verbindung zum abstreifenden Element hat/haben. - Abstreifer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Öffnungen (
13 ) ein umlaufendes Gitter oder Netz ausbilden. - Abstreifer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer aus einem hinreichend flexiblen Material, insbesondere Elastomeren, ganz besonders aus Polypropylen, besteht.
- Abstreifer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer auf seiner Außenseite (
12 ) Ausweitungen oder Einschnürungen aufweist, die mit dem Behälterhals in Eingriff gebracht werden können. - Abstreifer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer folgende Dimensionen aufweist: d2 = 2,5 bis 10 mm, insbesondere 3,5 bis 7 mm und d3 = 0,2 bis 10 mm, insbesondere 0,2 bis 2 mm.
- Kombination aus einem Abstreifer nach einem der vorhergehenden Ansprüche und einem Applikator (
1 ) mit einem Stem (2 ) mit Bürstenkopf (3 ), wobei der Stem am hinteren Ende in einen Heft (5 ) mündet, dadurch gekennzeichnet, dass der Umfang des Stem im Bereich B des Heftes (5 ) vergrößert ist. - Kombination aus einem Abstreifer und einem Applikator nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser d1 des Stem (
2 ) im Bereich C zwischen 2,5 und 10 mm beträgt. - Kombination aus einem Abstreifer und einem Applikator nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser d, des Stem (
2 ) im Bereich C um 0,005 bis 0,3 mm größer ist, als der Durchmesser d2 der zentralen Öffnung des Abstreifers. - Kombination aus einem Abstreifer und einem Applikator nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser des Stem (
2 ) im Bereich B um 0,005 bis 0,3 mm größer ist als die Lichte Weite der Abstreiferinnenseite gewählt wird. - Kombination aus einem Abstreifer und einem Applikator nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der kolbenartig verdickte Stem (
2 ) im Bereich B einen Dichtungsring (7 ) mir einem Übermaß von 0,1 bis 2,0 mm aufweist. - Kombination aus einem Abstreifer und einem Applikator nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil des Dichtungsringes die Form eines Kreissegmentes, eines Rechtecks, eines Dreiecks oder eines Trapezes aufweist.
- Kombination aus einem Abstreifer und einem Applikator nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der kolbenartig verdickte Stern (
2 ) im Bereich B der Kontur der Abstreiferinnenseite (11 ) angepasst ist. - Behältnisse für kosmetische oder dermatologische Zubereitungen, dadurch gekennzeichnet, dass sie im Bereich der Behälteröffnung einen Abstreifer nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6 enthalten.
- Verwendung von Abstreifern mit einem abstreifenden Element (
14 ) und mindestens einer seitlichen Öffnungen (13 ) zur Säuberung von Applikatoren für kosmetische oder dermatologische Produkte. - Verwendung von Abstreifern nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, zur Regulierung der Entnahmemenge aus Behältnissen für kosmetische und dermatologische Produkte.
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