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Die Erfindung betrifft ein Taschenwerkzeug, wie im Oberbegriff der Ansprüche 1, 2 und 3 beschrieben.
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Ein solches Taschenwerkzeug ist aus der
WO 86/04010 A1 bekannt.
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Aus der
WO 01/39629 A1 und der
WO 86/04010 A1 sind unterschiedliche Ausführungen von Taschenwerkzeugen in Form eines Taschenmessers oder einer plattenförmigen Werkzeugkarte bekannt, die ein Gehäuse mit zumindest einem Aufnahmebereich und mehreren, aus einer Aufbewahrungsposition innerhalb des Aufnahmebereiches in eine Gebrauchsposition außerhalb des Aufnahmebereiches bewegbaren Funktionsteilen aufweist. Diese Funktionsteile sind einerseits durch Werkzeuge, wie beispielsweise eine Schere, ein Messer, ein Schraubendreher oder dgl., und andererseits als Gebrauchsgegenstände, wie beispielsweise Zahnstocher, Pinzette oder Reinigungsnadel, gebildet. Die Funktionalität dieser bekannten Taschenwerkzeuge wird erweitert, indem innerhalb des Gehäuses ein batteriegepufferter Arbeitsspeicher RAM-Speicher (Random-Access-Memory) oder ein Festwertspeicher ROM-Speicher (Read-Only-Memory) angeordnet wird. Diese Speicher sind ortsfest im Taschenmesser angeordnet. In diesen Speichern können Programme oder Daten abrufbar hinterlegt werden. Den Arbeitsspeicher bezeichnet man auch als sogenannten flüchtigen Speicher, weil dieser mit entsprechend notwendiger Spannung versorgt werden muss, um den Speicherinhalt auch beim Ausschalten der Versorgungsspannung nicht zu verlieren. Die Anordnung der dafür erforderlichen Batterie im Gehäuse, führt dazu, dass das Taschenwerkzeug in seiner Gesamtheit vergrößert wird oder bei vergleichsweise gleichen Außenabmessungen nur eine niedrige Stückzahl an Funktionsteilen im Gehäuse angeordnet werden können.
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Sofern der Speicher als ROM-Speicher ausgebildet ist, können ausschließlich Daten aus dem Speicher ausgelesen werden, jedoch ist ein Einschreiben von Daten auf den Speicher nicht möglich, sodass der Benutzer ausschließlich vom Hersteller des Taschenwerkzeuges vorgegebene Daten- bzw. Programme nutzen kann und dadurch das Verwendungsgebiet des Taschenwerkzeuges stark eingeschränkt ist.
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Weiters ist aus der
WO 99/56918 A1 ein multifunktionales Werkzeug bekannt, das mindestens eine im oder am Werkzeug angeordnete Mess-, Eingabe- und Anzeigeeinrichtung für mindestens eine physikalische Größe aufweist. Die Anzeigeeinrichtung kann hierbei durch eine LCD-Anzeige gebildet sein, die zur visuellen Ausgabe der physikalischen Größen dient. Die Stromversorgung der Mess- und Anzeigeeinrichtung kann mittels einer Batterie und/oder mittels einer Solarzelle erfolgen. Weiters kann im oder am Werkzeug eine Schnittstelle vorgesehen sein, um Daten an die Mess- und Anzeigeeinrichtung einzugeben bzw. um Daten von dieser zu übertragen. Zum Wandeln der Mess- und/oder Eingabegröße in ein elektrisches Signal kann ein Wandler bzw. ein Mikroprozessor zum Wandeln des elektrischen Signals in eine normierte physikalische Einheit vorgesehen sein.
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Mit einem derartigen Multifunktionswerkzeug wird zwar die Funktionalität eines Taschenmessers oder eines Handwerkzeuges erweitert, jedoch ist der Funktionsumfang des Werkzeuges ausschließlich auf die Verarbeitung von erfassbaren, physikalischen Messgrößen beschränkt.
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Im Allgemeinen erweisen sich aus dem Stand der Technik bekannte Taschenwerkzeuge hinsichtlich der Fähigkeit, digitale Daten zu verarbeiten und in eine für einen Benutzer erfassbare Form auszugeben, als mangelhaft und es besteht somit die Forderung, Taschenwerkzeuge in ihrem Funktionsumfang zusätzlich zu erweitern und gleichzeitig den gewohnten, durch Funktionswerkzeuge bzw. Teile, wie z. B. Schraubendreher, Messer, Schere, oder Gebrauchsgegenstände, wie z. B. Zahnstocher usw., erzielbaren Funktionsumfang für einen Benutzer in gewohnter Art und Weise beizubehalten.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Einsatzbereich eines Taschenwerkzeuges zu vergrößern, wobei der Funktionsumfang und der Anwendungsbereich des Taschenwerkzeugs hinsichtlich der Verarbeitungsmöglichkeit von digitalen Daten erweitert und die mechanische Funktionalität durch das Vorhandensein von Werkzeugen bzw. Gebrauchsgegenständen beibehalten werden sollen.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 bis 3 gelöst. Die Vorteile, die sich daraus ergeben sind, dass das Elektronikmodul für seinen Gebrauch in eine Position außerhalb des Aufnahmebereiches des Taschenwerkzeuges bewegt werden kann und damit eine bessere Zugänglichkeit, insbesondere zur Schnittstelle erreicht wird. In dem nicht flüchtigen Speicher können Daten, beispielsweise Textdaten oder Daten als Bild- oder Sprachinformation und dgl., und Programme, beispielsweise Anwendungsprogramme und dgl., eingeschrieben und ausgelesen werden, wobei sich der nicht flüchtige Speicher dadurch auszeichnet, dass im Gegensatz zu den bekannten, flüchtigen Arbeitsspeichern, wo ebenfalls Daten und Programme eingelesen und ausgeschrieben werden können, die elektrische Energieversorgung entfallen kann und das ansonsten für die Unterbringung beispielsweise einer Batterie im Gehäuse erforderliche Raumvolumen entweder als zusätzlicher Speicherplatz oder für weitere Werkzeuge verwendet werden kann.
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Von Vorteil ist auch die Anordnung einer bedarfsweise lösbaren Feststellvorrichtung zwischen dem Funktionsteil und dem Gehäuse, wie im Anspruch 4 beschrieben, da über diese ein unbeabsichtigter Verstellvorgang des Elektronikmoduls aus seiner Aufbewahrungsposition weitestgehend ausgeschlossen ist.
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Die Ausgestaltung nach Anspruch 5 ist von Vorteil, da einerseits der Speicher innerhalb des allseitig umschlossenen Traggehäuses angeordnet und somit der gegenüber Umwelteinflüssen, wie beispielsweise Feuchtigkeit, Staub und dgl., empfindliche Elektronikbauteil geschützt ist und andererseits das Traggehäuse eine hohe mechanische Stabilität aufweist und unempfindlich gegen Druckbelastungen ist.
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Gemäß Anspruch 6 kann eine standardisierte Länge eines aus dem Stand der Technik bekannten Taschenwerkzeuges beibehalten werden.
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Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 2, 7 und 8 sind von Vorteil, da nun das Elektronikmodul in seiner Gebrauchsposition vom Gehäuse des Taschenwerkzeuges vollständig getrennt und unabhängig von diesem verwendet werden kann. Gerade die zunehmenden Sicherheitsbestimmungen im Flugverkehr verbieten dem Benutzer die Verwendung eines Taschenwerkzeuges, insbesondere mit Messerklinge oder Schere und dgl., in der Fluggastkabine. Da nun das Elektronikmodul über die Kupplungsvorrichtung der Schwenklagerung vom Gehäuse bedarfsweise abgetrennt werden kann, kann das Gehäuse mit den Werkzeugen im Reisegebäck untergebracht werden, währenddessen das Elektronikmodul vom Benutzer in die Fluggastkabine mitgeführt wird.
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Die Ausgestaltung nach Anspruch 9 ist von Vorteil, da nun die ohnehin im Gehäuse vorhandene Lagerachse den zweiten Kupplungsteil bildet und keine zusätzlichen Bauelemente im Gehäuse angeordnet werden müssen, die wiederum zu einer Vergrößerung der Außenabmessungen eines Taschenwerkzeuges führen würden.
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Gemäß den Weiterbildungen nach den Ansprüchen 10 und 11, ist der zweite Kupplungsteil durch einen an der Lagerachse im Gehäuse schwenkbar gelagerten Adapter gebildet, wodurch das An- und Abkuppeln des Elektronikmoduls an den bzw. von dem Adapter in besonders einfacher Weise durchgeführt werden kann.
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Von besonderem Vorteil sind auch die Ausbildungen nach den Ansprüchen 12 und 13, da das Elektronikmodul in seiner Aufbewahrungsposition innerhalb des Aufnahmebereiches über die Feststellvorrichtung arretierbar ist und dadurch eine erschütterungsfeste Fixierung gewährleistet ist. In einer ersten Ausführung ist die Feststellvorrichtung durch miteinander in Eingriffbringbare Steck- oder Rast- bzw. Schnappelemente oder Reibschlusselemente gebildet. Die Steck- oder Rast- bzw. Schnappelemente oder Reibschlusselemente sind im Gehäuse an wenigstens einer der einander zugewandten Seitenflächen von zwei benachbarten Seiten- und/oder Trennwänden und am Traggehäuse an wenigstens einer der Breit- und/oder Schmalseitenwände angeordnet.
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Gemäß der Ausführungsform nach Anspruch 14, wird eine besonders handergonomische und komfortable Handhabung bzw. Betätigung einzelner Werkzeuge und des Elektronikmoduls möglich. Ferner kann durch die Verwendung der ohnehin für die Verbindung der einzelnen Seiten- und gegebenenfalls Trennwände des Gehäuses eingesetzten Verbindungsstifte als Lagerachse für die Werkzeuge und das Elektronikmodul, die gesamte Montage des Taschenwerkzeuges erheblich vereinfacht werden.
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Vorteilhaft ist auch die Ausgestaltung nach Anspruch 15, da nun mit bereits niedrigem Kraftaufwand ein Abkuppeln des Elektronikmoduls vom zweiten Kupplungsteil einerseits und Ankuppeln des Elektronikmoduls am zweiten Kupplungsteil andererseits möglich ist und der erste Kupplungsteil selbsttätig an einer Lagerfläche des zweiten Kupplungsteiles einrastet. In bevorzugter Weise wird die Federkraft im Arretierarm im Hinblick auf den Kraftaufwand optimiert.
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Von Vorteil ist auch die Ausbildung nach Anspruch 16, wodurch ein unbeabsichtigtes Ausschwenken des Elektronikmoduls aus der Aufbewahrungsposition während des Transportes des Taschenwerkzeuges weitestgehend ausgeschlossen und die Federkraft im Arretierarm des ersten Kupplungsteiles und damit der Kraftaufwand für das An- und Abkuppeln des Elektronikmoduls an das bzw. vom Gehäuse niedrig gehalten werden kann, da in der Aufbewahrungsposition des Elektronikmoduls über den an der Lagerachse eingerasteten Spannarm eine konstante Haltekraft zwischen den gegeneinander abgestützten Kupplungsteilen herstellbar ist. Diese Haltekraft wird erst dann wieder gelöst, wenn die Lagerachse aus der Senke am Spannarm herausgehoben und über die Rastnase hinweg bis zur kreisbogenförmigen Kulissenbahn beweg wird, deren Radius dem Schwenkradius vom Traggehäuse des Elektronikmoduls entspricht.
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Aber auch die Ausgestaltungen nach den Ansprüchen 1 und 17 bis 23 sind von Vorteil, da mittels der Verschlusskappe die Schnittstelle des Elektronikmoduls während dem Transport des Taschenwerkzeuges gegen schadhafte Umwelteinflüsse, wie beispielsweise Verschmutzungen, Spritzwasser und dgl., oder mechanischen Belastungen geschützt aufbewahrt werden kann. In einer bevorzugten Ausführung ist die Verschlusskappe zwischen einer Öffnungs- und Schließstellung gegenüber dem Gehäuse verschwenkbar ausgebildet. Die verschwenkbare Verschlusskappe weist einen zweiten Endwandteil mit einer Stützfläche für eine erste Schmalseitenwand der Schnittstelle auf, über die infolge einer Verstellbewegung der Verschlusskappe aus der Schließ- in die Öffnungsstellung, gleichzeitig das Elektronikmodul aus seiner Aufbewahrungsposition in eine definierte Entnahmeposition ausgeschwenkt wird. Dadurch können zusätzliche Griffelemente am Elektronikmodul entfallen. Ein unbeabsichtigtes Ausschwenken der Verschlusskappe und somit des Elektronikmoduls wird über eine Feststellvorrichtung zwischen der Verschlusskappe und dem Gehäuse zuverlässig verhindert. In einer anderen Ausführung kann die Verschlusskappe durch einen Teilbereich vom Gehäuse des Taschenwerkzeuges ausgebildet sein, wodurch die Anzahl der Einzelbauteile reduziert wird und das Taschenwerkzeug eine kompakte Bauform erhält.
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Gemäß der Ausführung nach Anspruch 24, kann der Speicher durch eine Flash-Speicherkarte oder durch ein RFID gebildet sein und Daten und/oder Programme nichtflüchtig gespeichert werden. Diese nichtflüchtigen, wiederbeschreibbaren Speicher bedienen sich der Halbleitertechnologie und arbeiten zuverlässig.
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Gemäß Anspruch 25 erfolgt ein Datenaustausch zwischen dem Speicher oder der Steuerungsschaltung und einer Datenverarbeitungseinrichtung, wie Computer, oder Peripherie, wie Drucker, Scanner und dgl., kontaktbehaftet. Dazu bedient man sich dem aus dem Stand der Technik bekannten, standardisierten USB-Anschlussstecker oder FireWireTM-Anschlussstecker bzw. entsprechende Anschlussbuchsen, die sich durch ihre hohen Datenübertragungsraten auszeichnen.
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Schließlich ist auch die Ausbildung nach Anspruch 26 von Vorteil, wonach die Daten- bzw. Signalübertragung drahtlos erfolgt. Derartige standardisierte bzw. genormte Schnittstellen sind auf dem Markt unter BluetoothTM-Schnittstellen oder WLAN-Schnittstellen (Wireless Local Area Network) bekannt.
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Vorteilhaft ist auch die Anordnung eines Sensors zur biometrischen Zugriffskontrolle am Traggehäuse des Elektronikmoduls, wie in den Ansprüchen 3 und 27 beschrieben.
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Die Erfindung wird im Nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 und 2 das erfindungsgemäße Taschenmesser mit einem in die Aufbewahrungsposition innerhalb des Aufnahmebereiches verstellten Elektronikmodul, in perspektivischer Ansicht;
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3 und 4 das Taschenmesser nach den 1 und 2 mit den ausgeschwenkten Werkzeugen und dem in seine Gebrauchsposition ausgeschwenkten Elektronikmodul, in perspektivischer Ansicht;
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5 das Taschenmesser nach 4 in Seitenansicht;
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6 das Taschenmesser nach 2 in Seitenansicht;
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7 einen Schnitt entlang der Linien VII-VII in 6;
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8 das Taschenmesser mit dem in eine Entnahmeposition verstellten Elektronikmodul, in perspektivischer Ansicht;
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9 das Taschenmesser nach 8 in Seitenansicht;
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10 eine Ausschnittsvergrößerung des Taschenmessers aus 9 mit der zwischen dem Traggehäuse des Elektronikmoduls und dem Gehäuse des Taschenmessers angeordneten Schwenklagerung sowie dessen Kupplungsvorrichtung mit einer ersten Ausführung der Kupplungsteile;
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11 eine Verschlusskappe zum Schutz der Schnittstelle des Elektronikmoduls, in perspektivischer Ansicht;
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12 eine weitere Ausgestaltung eines Kupplungsteiles der Kupplungsvorrichtung der Schwenklagerung, in Seitenansicht und vereinfachter Darstellung;
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12a einen Teilabschnitt des Taschenmessers mit einer anderen Ausführung einer Schwenklagerung und einen Teilbereich des vom Gehäuse nicht trennbaren Elektronikmoduls, in Seitenansicht;
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13 das Taschenmesser mit dem von seinem Gehäuse losgelösten bzw. vollständig getrennten Elektronikmodul, in perspektivischer Ansicht;
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14 das Taschenmesser und das Elektronikmodul in einer vorpositionierten Lage vor dem Ankuppeln desselben am zweiten Kupplungsteil des Gehäuses, in Seitenansicht;
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15 einen Teilabschnitt des Taschenmessers und das Elektronikmodul in einer vorpositionierten Lage vor dem Abkuppeln desselben vom zweiten Kupplungsteil des Gehäuses, in Seitenansicht;
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16 eine weitere Ausführungsvariante des Taschenmessers mit einem eine Steuerungsschaltung und Peripheriegeräte aufweisenden Elektronikmodul in perspektivischer Ansicht;
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17 das Elektronikmodul nach 16 in Seitenansicht;
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18 das Elektronikmodul nach 16 in Vorderansicht;
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19 ein Blockschaltbild der Steuerungsschaltung mit unterschiedlichen, an diese angeschlossenen Peripheriegeräten;
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20 eine weitere Ausführungsvariante des Taschenmessers mit im Gehäuse integrierten Elektronikkomponenten in perspektivischer Ansicht;
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21 eine weitere Ausführungsvariante des Taschenmessers mit einem vom Gehäuse lösbaren Elektronikmodul und im Gehäuse des Taschenwerkzeugs angeordneten Elektronikkomponenten in perspektivischer Ansicht;
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22 eine mögliche Ausführungsvariante des Taschenmessers mit einem plattenartigen Elektronikmodul in Draufsicht;
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23 eine weitere Ausführungsvariante des Taschenmessers mit einer externen Bedieneinheit für die Steuerungsschaltung und einem externen Datenträger in perspektivischer Ansicht;
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24 eine weitere Ausführungsvariante des Taschenmessers mit mehreren Elektronikmodulen mit unterschiedlicher Ausstattung in perspektivischer Ansicht;
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25 eine weitere Ausführungsvariante des Taschenmessers mit an der Deckplatte vorgesehenen Ein-/Ausgabegeräten in perspektivischer Ansicht.
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Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z. B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen.
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In den gemeinsam beschriebenen 1 bis 15 ist eine erste Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Taschenwerkzeuges in unterschiedlichen Ansichten gezeigt. Gemäß dieser Ausführung ist das Taschenwerkzeug durch ein Taschenmesser 1 gebildet, dass ein Gehäuse 2 aufweist, welches eine Breite 3 und eine zu dieser im rechten Winkel gemessene Länge 4 besitzt. Das Gehäuse 2 weist einen Aufnahmekörper 5, beispielsweise aus Metall, mit zwei einander gegenüberliegenden, äußeren Seitenwänden 6, sogenannte äußere Platinen, und zwei an den voneinander abgewandten, äußeren Seitenflächen 7 der Seitenwände 6 befestigte Deckplatten 8 auf. Diese Deckplatten 8 sind beispielsweise aus opaken oder transparenten Kunststoff gebildet. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist zwischen den beiden äußeren Seitenwänden 6 eine Trennwand 9, eine sogenannte mittlere Platine, angeordnet und sind zwischen den beiden Seitenwänden 6 und der Trennwand 9 zwei durch die mittlere Platine zumindest teilweise getrennt voneinander angeordnete, schachtartige Aufnahmebereiche 10 für unterschiedliche Funktionsteile 11 ausgebildet. Die beiden Aufnahmebereiche 10 sind jeweils durch die Seiten- und Trennwand 6, 9 zumindest teilweise begrenzt und sind in mehreren, nebeneinander liegenden Ebenen zumindest teilweise voneinander getrennt angeordnet und verlaufen parallel zu den Seitenflächen 7 der äußeren Seitenwand 6 und erstrecken sich zwischen den einander gegenüberliegenden, stirnseitigen Endbereichen 12, 13 des Taschenmessers 1. Wie in den Fig. gezeigt, kann jeder Aufnahmebereich 10 bevorzugt jeweils zwei Funktionsteile 11 aufnehmen.
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Wie nicht weiten dargestellt, weisen die Deckplatten 8 an ihrer jeweils der Seitenfläche 7 zugewandten Innenseite in dieser vertieft angeordnete Bohrungen auf, die zur Aufnahme der Stirnenden von beispielsweise in 6 und 9 ersichtliche Lagerachsen 14a bis 15b, insbesondere Nietbolzen, vorgesehen sind. Die Deckplatten 8 sind an den äußeren Seitenwänden 6 des Taschenmessers 1 über einen Presssitz befestigt. Die in den Bohrungen einzusetzenden Lagerachsen 14a bis 15b verbinden die einzelnen Seiten- und Trennwände 6, 9 sowie die zwischen diesen angeordneten Funktionsteile 11 miteinander. Die Funktionsteile 11 sind an den Lagerachsen 14a bis 15b bzw. den Nietbolzen schwenkbar gelagert. Bevorzugt sind in den einander gegenüberliegenden Endbereichen 12, 13 des Taschenmessers 1 jeweils zwei übereinander angeordnete und senkrecht zu den Seitenflächen 7 verlaufende Lagerachsen 14a, b und 15a, b angeordnet. Mittelachsen der übereinander angeordneten Lagerachsen 14a, 14b, 15a, 15b des Gehäuses 2 verlaufen deckungsgleich zueinander bzw. fluchten. Das Gehäuse 2 weist die Lagerachsen 14a, 14b, 15a, 15b auf.
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Einer dieser Funktionsteile 11 ist als Elektronikmodul 19 ausgebildet, welches an der im stirnseitigen, ersten Endbereich 12 angeordneten, ersten Lagerachse 14a schwenkbar gelagert und zwischen der äußeren Seiten- und Trennwand 6, 9 im ersten Aufnahmebereich 10 angeordnet ist. Dieses Elektronikmodul 19 ist von einer beispielsweise in 1, 2 gezeigten Aufbewahrungsposition innerhalb des Aufnahmebereiches 10 bzw. Aufnahmekörpers 5 in die beispielsweise in 3, 4 gezeigte Gebrauchsposition außerhalb des Aufnahmebereiches 10 bzw. Aufnahmekörpers 5 bevorzugt um bis zu 180° ausschwenkbar.
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Ein anderer Funktionsteil 11 ist in Form einer Schere 16 ausgebildet, welche an der im stirnseitigen, ersten Endbereich 12 angeordneten, zweiten Lagerachse 14b schwenkbar gelagert und zwischen der äußeren Seiten- und Trennwand 6, 9 ebenfalls im ersten Aufnahmebereich 10 angeordnet ist. Dieser Funktionsteil 11 ist durch eine nicht dargestellte Feder federbelastet aus der beispielsweise in 1, 2 gezeigten Aufbewahrungsposition innerhalb des Aufnahmebereiches 10 bzw. Aufnahmekörpers 5 in die beispielsweise in 3, 4 gezeigte Gebrauchsposition außerhalb des Aufnahmebereiches 10 bzw. Aufnahmekörpers 5 bevorzugt um 90° oder 180° ausschwenkbar.
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Zwei weitere Funktionsteile 11 sind durch ein Messer 17 und eine Feile 18 gebildet, welche beide an der im stirnseitigen, zweiten Endbereich 13 angeordneten, ersten Lagerachse 15a schwenkbar gelagert und zwischen der äußeren Seiten- und Trennwand 6, 9 im zweiten Aufnahmebereich 10 angeordnet sind. Diese Funktionsteile 11 sind jeweils durch nicht dargestellte Federn federbelastet aus der beispielsweise in 1, 2 gezeigten Aufbewahrungsposition innerhalb des Aufnahmebereiches 10 bzw. Aufnahmekörpers 5 in die beispielsweise in 3, 4 gezeigte Gebrauchsposition außerhalb des Aufnahmebereiches 10 bzw. Aufnahmekörpers 5 bevorzugt um 90° oder 180° ausschwenkbar. Die Schere 16, das Messer 17 und die Feile 18 bilden somit Werkzeuge aus.
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An der im stirnseitigen, zweiten Endbereich 13 angeordneten, zweiten Lagerachsen 15b ist eine noch näher zu beschreibende Verschlusskappe 50 schwenkbar gelagert. Diese ist zwischen der äußeren Seiten- und Trennwand 6, 9 ebenfalls im ersten Aufnahmebereich 10 angeordnet.
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Wie in den einzelnen Fig. weiters ersichtlich, ist in wenigstens einer der beiden Deckplatten
8 ein als Schreibstift
20 ausgebildeter Funktionsteil
11 angeordnet, der durch einen in einem nicht weiters dargestellten Längsschlitz in der Deckplatte
8 geführten Schieber
21, siehe
7, betätigbar ist. Der Schreibstift
20 dient somit als Gebrauchsgegenstand. Der Längsschlitz ist an einer der Seitenwand
6 zugewandten Innenseite der Deckplatte
8 ausgebildet. Der Schieber
21 ist in einer beispielsweise in
1 zurückgezogenen Endstellung und einer beispielsweise in
4 eingetragenen, vorgeschobenen Endstellung arretierbar. Der Schieber
21 weist für seine Betätigung ein aus der Kontur der Deckplatte
8 herausragendes Betätigungselement
22 auf. Ein derartiger Schreibstift
20 sowie die konstruktive Ausbildung des Längsschlitzes, der Deckplatte
8 und des Betätigungselementes
22 sind bereits aus dem Stand der Technik bekannt und in der
WO 99/07247 A2 detailliert offenbart. Anderseits kann der im Längsschlitz in der Deckplatte
8 einführbare Funktionsteil
11 bzw. Gebrauchsgegenstand auch durch einen Zahnstocher, eine Pinzette oder eine Reinigungsnadel und dgl. gebildet sein. Auch kann zumindest eine der Deckplatten
8 mehrere Längsschlitze zur bedarfsweisen Aufnahme von mehreren Gebrauchsgegenständen aufweisen.
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Gemäß einer erfindungsgemäßen Lösung, die in den 1 bis 15 anhand unterschiedlicher Ausführungsbeispiele dargestellt ist, ist der Funktionsteil 11 als Elektronikmodul 19 mit einer Schnittstelle 24 und einem Speicher ausgebildet, der bzw. das ein längliches Traggehäuse 25 aufweist. Das Traggehäuse 25 umfasst zwei im Abstand einander gegenüberliegende Breitseitenwände 26 und im rechten Winkel zu diesen verlaufende Schmalseitenwände 27, 28.
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Wie in 10 als vergrößerte Darstellung gezeigt, ist zwischen dem Elektronikmodul 19 bzw. dem Traggehäuse 25 und dem Gehäuse 2 des Taschenmessers 1 eine Schwenklagerung 29 angeordnet, die ihrerseits mit einer Kupplungsvorrichtung 30 ausgestattet ist. Die Kupplungsvorrichtung 30 weist zwei miteinander in Eingriffbringbare, voneinander lösbare Kupplungsteile 31, 32 auf, wovon der erste Kupplungsteil 31 im stirnseitigen, ersten Endbereich des Traggehäuses 25, insbesondere an der stirnseitigen, ersten Schmalseitenwand 28 und der zweite Kupplungsteil 32 im Gehäuse 2 des Taschenmessers 1 angeordnet bzw. mit diesem gelenkig verbunden ist. Der zweite Kupplungsteil 32 ist nach dieser Ausführung durch die erste Lagerachse 14a im ersten Endbereich 12 des Taschenmessers 1 gebildet. Der im stirnseitigen, ersten Endbereich des Traggehäuses 25 angeordnete, erste Kupplungsteil 31 bildet eine zu einer Längsmittelachse 33 des Traggehäuses 25 versetzt angeordnete und senkrecht zu den Seitenflächen 7 der Seitenwände 6 bzw. senkrecht zu den Breitseitenwänden 26 verlaufende Achse 34 aus. Das Traggehäuses 25 des Elektronikmoduls 19 ist dem gemäß mit seinem ersten Endbereich um die Achse 34 verschwenkbar an der ersten Lagerachse 14a gelagert und weist den ersten Kupplungsteil 31 auf.
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Der erste Kupplungsteil 31 umfasst einen an der stirnseitigen, ersten Schmalseitenwand 28 frei vorkragenden, zum Teil federelastisch ausgebildeten Arretierarm 35 und einen gegenüber dem Arretierarm 35 starr ausgebildeten Lagerteil 36. Der Arretierarm 35 ist durch ein Rast- bzw. Schnappelement gebildet und besteht aus zwei aneinander angrenzenden Armabschnitten. Der erste Armabschnitt schließt unmittelbar an den Lagerteil 36 an und der mit dem ersten Armabschnitt verbundene, zweite Armabschnitt verläuft entgegengesetzt zum ersten Armabschnitt. Das freie Ende des Arretierarmes 35, insbesondere des zweiten Armabschnittes, ist gegen eine Lagerfläche 39 des zweiten Kupplungsteiles 32 mit einer durch die Federsteifigkeit des Arretierarmes 35 vorgegebenen Feder- bzw. Haltekraft angepresst bzw. abgestützt, während der Lagerteil 36 über eine koaxial zum zweiten Kupplungsteil 32 angeordnete, annähernd halbschalenförmige Lagerschale 37 am zweiten Kupplungsteil 32 geführt ist. Der Lagerteil 36 bzw. die Lagerschale 37 bildet eine Lagerfläche 38 aus, die zumindest bereichsweise komplementär zu einer Lagerfläche 39 des zweiten Kupplungsteiles 32 ausgebildet ist. Der Arretierarm 35 ist zweckmäßig in Richtung seines freien Endes verjüngend ausgebildet. Sofern der Arretierarm 35 an der Lagerfläche 39 des zweiten Kupplungsteiles 32 eingerastet ist, ist eine zuverlässige Schwenkfunktion des Elektronikmoduls 19 gegenüber dem Gehäuse 2 möglich.
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Wie in 10 weiten eingetragen, ist das Traggehäuse 25 des Elektronikmoduls 19 zusätzlich zum ersten Kupplungsteil 31 mit einem an der stirnseitigen, ersten Schmalseitenwand 28 frei vorkragenden, geringfügig biegeelastischen Spannarm 40 ausgestattet, welcher gegenüber der Längsmittelachse 33 des Traggehäuses 25 in Richtung der dem ersten Kupplungsteil 31 gegenüberliegenden Seite versetzt angeordnet ist. Zwischen dem ersten Kupplungsteil 31 und dem Spannarm 40 ist ein etwa in Richtung der Längserstreckung des Traggehäuses 25 verlaufender Aufnahmeschlitz 41 für die zweite Lagerachse 14b ausgebildet. Der Spannarm 40 ist an der dem ersten Kupplungsteil 31 zugewandten Seite mit einer in den Aufnahmeschlitz 41 vorragenden Rastnase 42 versehen, die gemeinsam mit der im Gehäuse 2 angeordneten Lagerachse 14b eine bedarfsweise lösbare Feststellvorrichtung 45 ausbildet. Die Rastnase 42 verläuft parallel zur Achse 34. Der Spannarm 40 weist ausgehend vom stirnseitigen Endbereich des Traggehäuses 25 in Richtung seines Längsverlaufes eine der Lagerachse 14b jeweils zugewandte Senke 43 und eine kreisbogenförmige Kulissenbahn 46 auf. Die Senke 43 und Kulissenbahn 46 sind über die Rastnase 42 voneinander getrennt ausgebildet, wobei die Rastnase 42 an der Kulissenbahn 46 vorragt Ein Radius 48 der Kulissenbahn 46 entspricht dem Schwenkradius des Traggehäuses 25. In der Aufbewahrungsposition des Elektronikmoduls 19 ist die Lagerachse 14b an der Senke 43 eingerastet, während ab einer vordefinierten Entnahmeposition des Elektronikmoduls 19, in der das Elektronikmodul 19 an der Außenkontur ausreichend vorragt, um von Hand aus ergriffen zu werden, die Lagerachse 14b auf der Kulissenbahn 46 gleitbeweglich anliegt. Während der weiteren Ausschwenkbewegung gleitet der Spannarm 40 mit seiner Kulissenbahn 46 an der Lagerachse 14b. Um ein Aushebeln der Lagerachse 14b aus der Senke 43 in der Aufbewahrungsposition zu verhindern, ist das Traggehäuse 25 zusätzlich mit einer an der ersten Schmalseitenwand 28 vorspringenden Haltenase 47 ausgestattet. Die Anordnung des Spannarmes 40 hat den Vorteil, dass während dem Transport des Taschenmessers 1 bzw. wenn das Elektronikmodul 19 in seine Aufbewahrungsposition vollständig eingeschwenkt ist, und daher die Längsmittelachse 33 des Traggehäuses 25 und eine Längsachse des Taschenwerkzeuges deckungsgleich verlaufen, der erste Kupplungsteil 31 mit einer konstant aufrecht gehaltenen Haltekraft gegen den zweiten Kupplungsteil 32 angepresst wird und damit beispielsweise ein unbeabsichtigtes Abkuppeln des Elektronikmoduls 19 vom Gehäuse 2 vermieden wird. Somit ist ein zuverlässiger Transport des Elektronikmoduls 19 gemeinsam mit dem Taschenmesser 1 als eine Baueinheit möglich. Der Spannarm 40 dient somit aber auch als Verliersicherung für das Elektronikmodul 19.
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Das Gehäuse 2 umfasst weiters eine Verschlusskappe 50, die an der im zweiten Endbereich 13 des Taschenwerkzeuges angeordneten, zweiten Lagerachse 15b schwenkbar gelagert und insbesondere in den 9 und 11 detailliert dargestellt ist. Der zweiten Endbereich 13 liegt dem ersten Endbereich 12 gegenüber. Die Verschlusskappe 50 ist zwischen parallel zueinander liegenden Seiten- und Trennwänden 6, 9 im ersten Aufnahmebereich 10 angeordnet und ist zwischen einer beispielsweise in 1, 6 gezeigten Schließstellung und einer beispielsweise in 3, 9 gezeigten Öffnungsstellung und relativ zum Gehäuse 2 verstellbar, insbesondere schwenkbar ausgebildet. Das Elektronikmodul 19 bzw. das Traggehäuse 25 und die Verschlusskappe 50 sind in der Aufbewahrungsposition und Schließstellung innerhalb desselben ersten Aufnahmebereiches 10 angeordnet.
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Die Verschlusskappe 50, wie sie in 11 vergrößert dargestellt ist, ist etwa sichelartig ausgebildet und umfasst eine zur Längsachse 51 des Gehäuses 2 versetzt angeordnete und senkrecht zu den Seitenflächen 7 bzw. Breitseitenwänden 26 verlaufende Achse 52. Im weiteren ist die Verschlusskappe 50 mit einem etwa nabenartigen Schwenklagerbereich 53 mit einer sich senkrecht zu den Seitenflächen 7 bzw. Breitseitenwänden 26 erstreckenden und von der Lagerachse 15b durchsetzten Lagerbohrung 54 sowie einer ersten Anschlagfläche 55 an einer dem Aufnahmebereich 10 zugewandten Innenseite ausgestattet. Die Verschlusskappe 50 ist in ihrer Schließstellung, wie in 6 eingetragen, über die erste Anschlagfläche 55 an einer im Gehäuse 2, insbesondere von der Lagerachse 15a ausgebildeten Anschlagfläche 56 abgestützt.
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An einem Ende der Lagerbohrung 54 ist ein senkrecht zur Achse 52 der Lagerbohrung 54 seitlich aufragender Wandteil 57 ausgebildet, der eine weitere Anschlagfläche 58 ausbildet, wobei die Verschlusskappe 50 in ihrer Öfnungsstellung, wie in 9 eingetragen, mit der weiteren Anschlagfläche 58 gegen die Anschlagfläche 56 im Gehäuse 2, insbesondere der Lagerachse 15a, abgestützt ist.
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Eine äußere Wandung 59 der sichelartig ausgebildeten Verschlusskappe 50 ist in einem Teilabschnitt kreisbogenförmig ausgebildet und weist an deren ersten Ende einen mit dieser verbundenen, ersten Endwandteil 60 und an deren zweiten Ende einen mit dieser verbundenen, zweiten ebenen Endwandteil 61 auf. Der Schwenklagerbereich 53 schließt am zweiten Ende der Wandung 59 an. Der Endwandteil 61 ist in Verlängerung der Wandung 59 angeordnet und weist eine zu dem Schwenklagerbereich 53 in Richtung zum ersten Aufnahmebereich 10 versetzte, frei vorkragende Stirnkante 62 sowie eine sich zwischen der Stirnkante 62 und dem Schwenklagerbereich 53 erstreckende, ebene Auflagefläche 63 auf. Diese ebene Auflagefläche 63 ist dem ersten Aufnahmebereich 10 zugewandt und dient der Auflage der noch näher zu beschreibenden Schnittstelle 24 des in die Aufbewahrungsposition vollständig eingeschwenkten Elektronikmoduls 19. Wie in der 11 ersichtlich, ist der zweite Endwandteil 61 im Bereich der Stirnkante 62 mit einer gekrümmten Stützfläche 64 versehen, die der Abstützung der Schnittstelle 24 des in eine Entnahmeposition ausgeschwenkten Elektronikmoduls 19 dient.
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Der oben beschriebene Wandteil 57 ragt an der Auflagefläche 63 senkrecht vor und erstreckt sich über einen Teil des Abstandes zwischen dem ersten und zweiten Endwandteil 60, 61. Der erste Endwandteil 60 ist mit einem Betätigungselement 65 ausgestattet, das mit seinem freien Stirnende 66 eine vom ersten Endwandteil 60 ausgebildete, frei vorkragende Stirnkante 62' überragt. Das an der Stirnkante 62' überstehende Stirnende 66 und der zweite Endwandteil 61 sowie die Wandung 59 bilden eine Schutzkappe aus, die bei Nichtgebrauch des Elektronikmoduls 19 und wenn dieser in die Aufnahmenposition bewegt ist, die Schnittstelle 24 vor Verschmutzung und mechanischen Belastungen schützt. Die Oberseite des Betätigungselementes 65 ist geriffelt.
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Zwischen dem ersten Endwandteil 60 und dem nabenartigen Schwenklagerbereich 53 ist ein an der Wandung 59 an der Innenseite frei vorkragender Arretierarm 67 angeordnet, der einerseits über eine bogenförmig gekrümmte, erste Verbindungswand 68 mit dem ersten Endwandteil 60 und andererseits über eine bogenförmig gekrümmte, zweite Verbindungswand 69 mit dem Schwenklagerbereich 53 einstückig verbunden ist. Eine ebene, dritte Verbindungswand 70 erstreckt sich zwischen der zweiten Verbindungswand 69 und der Wandung 59. Zwischen dem Stirnende 66 bzw. dem ersten Endwandteil 60 und dem Arretierarm 67 ist ein durch einander zugewandte Führungsflächen begrenzter Aufnahmeschlitz 71 ausgebildet, der in Richtung des ersten Aufnahmebereiches 10 eine offene Stirnseite aufweist und die dieser gegenüberliegende Stirnseite von der ersten Verbindungswand 68 begrenzt ist. Die Verbindungswand 68 bildet die Anschlagfläche 55 aus.
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Die Verschlusskappe 50 bildet eine in den Aufnahmeschlitz 71 vorragende und am Arretierarm 67 angeformte Rastnase 72 aus. Diese Rastnase 72 bildet gemeinsam mit der im Gehäuse 2 angeordneten Lagerachse 15a eine bedarfsweise lösbare Feststellvorrichtung 73 (siehe 6) aus. Die Feststellvorrichtung 73 ist somit zwischen der Verschlusskappe 50 und dem Gehäuse 2 angeordnet. Die Rastnase 72 verläuft quer zur Verstellrichtung der Verschlusskappe 50, insbesondere parallel zur Achse 52. Die Verschlusskappe 50 ist somit in ihrer Schließstellung über die Feststellvorrichtung 73 arretierbar. Wie weiters in 11 ersichtlich, ist die Verschlusskappe 50 an einer zum ersten Aufnahmebereich 10 abgewandten Außenseite mit einem Flansch 74 versehen, der eine Durchgangsbohrung ausbildet. Ein Schlüsselring 75 durchsetzt die Durchgangsbohrung und ist mit dem Flansch 74 beweglich verbunden.
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Das Zusammenwirken zwischen dem das Elektronikmodul 19 bildenden zweiten Funktionsteil 11 und der Verschlusskappe 50 wird nun anhand der 8 und 9 näher beschrieben. Soll das Elektronikmodul 19 aus seiner Aufbewahrungsposition innerhalb des ersten Aufnahmebereiches 10 in die Gebrauchsposition außerhalb des ersten Aufnahmebereiches 10 bewegt, insbesondere ausgeschwenkt, werden, wird vorerst die Verschlusskappe 50 durch Ausüben einer Betätigungskraft auf das Betätigungselement 65 aus seiner in 6 eingetragenen Schließstellung in die in 9 eingetragene Öffnungsstellung verstellt, insbesondere ausgeschwenkt.
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In der eingeschwenkten Aufbewahrungsposition des Elektronikmoduls 19, ist die gegen Verschmutzungen und mechanische Belastungen empfindliche Schnittstelle 24 zwischen den beiden Seitenwänden 6, dem ersten Endwandteil 60 bzw. Stirnende 66 und dem zweiten Endwandteil 61 sowie der sich zwischen diesen bogenförmig erstreckenden Wandung 59 angeordnet. Dabei wird die Schnittstelle 24 vom ersten Endwandteil 60 bzw. Stirnende 66 und zweiten Endwandteil 61 an ihren parallel zu den Schmalseitenwänden 27 des Traggehäuses 25 verlaufenden beiden einander gegenüberliegenden Schmalseitenwänden 76 über eine Teillänge überlappt und an ihrer offenen Stirnseite 77, wo die elektrischen Kontakte angeordnet sind, von der Wandung 59 bevorzugt vollflächig überdeckt. Dadurch wird während dem Transport des Taschenwerkzeuges eine Verschmutzung und mechanische Belastungen der im Bereich der geöffneten Stirnseite 77 der Schnittstelle 24 angeordneten, elektrischen Kontakte, wie diese nicht weiters dargestellt sind, zuverlässig verhindert. Ein seitliches Eindringen von Verschmutzungen zu der Schnittstelle 24 und eine mechanische Belastung auf das Traggehäuse 25 wird durch die benachbart zu dem in die Aufbewahrungsposition eingeschwenkten Elektronikmodul 19 angeordneten Seite- und Trennwand 6, 9 verhindert.
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In der Aufbewahrungsposition des Elektronikmoduls 19, liegt die Schnittstelle 24 teilweise mit einer ersten Schmalseitenwand 76 an der Auflagefläche 63 auf, siehe 6.
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Gleichzeitig mit der Ausschwenkbewegung der Verschlusskappe 50 wird das Elektronikmodul 19 aus seiner Aufbewahrungsposition in eine in 9 eingetragene Entnahmeposition ausgeschwenkt, in der dann das Elektronikmodul 19 ergriffen und in die Gebrauchsposition außerhalb des Aufnahmebereiches 10 vollständig ausgeschwenkt werden kann. Nach dem Ausschwenken in die Entnahmeposition lässt sich das Elektronikmodul 19 bedarfsmäßig in die jeweilige Gebrauchsposition ausschwenken. In der Entnahmeposition ragt das Elektronikmodul 19 nur soweit aus dem Aufnahmebereich 10 heraus, das es vom Benutzer einfach und mit niedrigem Kraftaufwand ergriffen werden kann.
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In der Entnahmeposition liegt die Schnittstelle 24 mit ihrer ersten Schmalseitenwand 76, wie bereits oben kurz erwähnt, an der Stützfläche 64 des zweiten Endwandteiles 61 auf und ist der aufragende Wandteil 57 über seine Anschlagfläche 58 gegen die von der Lagerachse 15a ausgebildete Anschlagfläche 56 abgestützt und schließen die Längsmittelachse 33 des Elektronikmoduls 19 und die Längsachse 51 des Taschenwerkzeuges einen Winkel 78 ein, der so bemessen ist, dass das Elektronikmodul 19 und/oder die Schnittstelle 24 zumindest teilweise aus der Außenkontur des Taschenwerkzeuges hervorragt. Der Winkel 78 kann je nach Bedarf durch entsprechende Dimensionierung des mit der Anschlagfläche 58 ausgebildeten Wandteiles 57 und des Endwandteiles 61 mit der Stützfläche 64 definiert werden.
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Das Elektronikmodul 19 und die Verschlusskappe 50 sind bewegungsgekoppelt. Wird die Verschlusskappe 50 aus ihrer Schließ- in die Öffnungsstellung bewegt, wird gleichzeitig das Elektronikmodul 19 aus seiner Aufbewahrungsposition in die Entnahmeposition ausgeschwenkt. Dabei wird einerseits die in einer durch die Rastnase 72 und Anschlagfläche 55 begrenzte Senke 88 eingerastete Lagerachse 15a aus der Senke 88 herausgehoben und über die Rastnase 72 hinweg bis zum freien Ende des Arretierarmes 67 und andererseits die Lagerachse 14b aus der durch die Rastnase 42 und Haltenase 47 begrenzten Senke 43 herausgehoben und über die Rastnase 42 hinweg in Richtung des freien Endes des Spannarmes 40 bis zur Kulissenbahn 46 verstellt. Wenn die jeweilige Lagerachse 14b, 15a über die jeweilige Rastnase 42, 72 hinweggleitet, wird die Rastnase 42, 72 selbst elastisch verformt und/oder der Spann- und Arretierarm 40, 67 in zur Längserstreckung der Rastnase 42, 72 senkrechter Richtung geringfügig ausgelenkt. Nach dem Überspringen der Rastnasen 42, 72 wird der gegebenenfalls biegeelastisch verformbare Spann- und Arretierarm 40, 67 in seine ursprüngliche Stellung selbsttätig rückgestellt. Diese Kulissenbahn 46 bewirkt beim weiteren Ausschwenken des Elektronikmoduls 19 von der Entnahmeposition in Richtung der Gebrauchsposition eine saubere Ausschwenkbewegung des Elektronikmoduls 19 gegenüber dem Gehäuse 2.
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Im Gegensatz dazu, wenn das Elektronikmodul 19 aus seiner Gebrauchsposition außerhalb des Aufnahmebereiches 10 in die Aufbewahrungsposition innerhalb des Aufnahmebereiches 10 bewegt, insbesondere eingeschwenkt werden soll, wird vorerst das Elektronikmodul 19 bis in seine Entnahmeposition eingeschwenkt, in der wiederum die Schnittstelle 24 mit ihrer ersten Schmalseitenwand 76 an der Stützfläche 64 der in ihrer Öffnungsstellung ausgeschwenkten Verschlusskappe 50 aufliegt, worauf durch Druckkraft auf die frei zugängliche Schmalseitenwand 27 des Traggehäuses 25 und/oder das Betätigungselement 65 der Verschlusskappe 50, der Spann- und Arretierarm 40, 67 mit den Rastnasen 42, 72 gegenüber den Lagerachsen 14b, 15a gleichsinnig verstellt werden und die Lagerachsen 14b, 15a in die jeweilige Senke 43, 88 selbsttätig einrasten. Dabei wird die Verschlusskappe 50 aus ihrer Öffnungs- in die Schließstellung eingeschwenkt und in der Schließstellung mit ihrer Anschlagfläche 55 gegen die Anschlagfläche 56 im Gehäuse 2 abgestützt.
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In der 12 ist ein Teilbereich des erfindungsgemäßen Taschenwerkzeuges in Seitenansicht gezeigt. Zwischen dem Traggehäuse 25 des das Elektronikmodul 19 bildenden zweiten Funktionsteiles 11 und dem Gehäuse 2 ist die Schwenklagerung 29 angeordnet. Die Schwenklagerung 29 weist gemäß dieser Ausführung einen Schwenklagerbereich 79 mit einer in diesem angeordneten Lagerbohrung 80 auf und ist über diese an der Lagerachse 14a des Gehäuses 2 schwenkbar gelagert. Die Schwenklagerung 29 umfasst die Kupplungsvorrichtung 30, die miteinander in Eingriff bringbare, voneinander lösbare Kupplungsteile 31, 32 aufweist, wovon der erste Kupplungsteil 31 am Traggehäuse 25 ausgebildet und der zweite Kupplungsteil 32 durch einen an der im Gehäuse 2 bewegungsfest angeordneten Lagerachse 14a schwenkbar gelagerten Adapter 81 gebildet ist. Dieser Adapter 81 und das Traggehäuse 25 weisen jeweils zumindest ein den ersten und zweiten Kupplungsteil 32 bildendes Steck- oder Rast- bzw. Schnappelement auf. Die miteinander in Eingriff bringbaren Steck- oder Rast- bzw. Schnappelemente sind komplementär ausgebildet. Der zweite Funktionsteil 11 ist über eine die Kupplungsvorrichtung 30 bildende Steck- oder Rast- bzw. Schnappverbindung zwischen diesem und dem Adapter 81 bedarfsweise lösbar mit dem Adapter 81 verbunden.
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In der gezeigten Ausführung ist der Kupplungsvorrichtung 30 durch eine Steck- bzw. Reibschlussverbindung gebildet. Der am Traggehäuse 25 im, dem Adapter 81 zugekehrten stirnseitigen, ersten Endbereich angeordnete, erste Kupplungsteil 31 ist zweckmäßig durch Teilbereiche der einander gegenüberliegenden Breit- und/oder Schmalseitenwände 26, 27 und der vom Adapter 81 ausgebildete, zweite Kupplungsteil 32 durch eine Steckaufnahme 82 gebildet. Der Reibschluss zwischen den Breit- und/oder Schmalseitenwänden 26, 27 des Traggehäuses 25 und den Innenwänden der Steckaufnahme 82 des Adapters 81, kann durch entsprechende Oberflächenaufbereitung bedarfsgemäß eingestellt werden.
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In einer anderen, nicht weiten dargestellten Ausführung, kann die Kupplungsvorrichtung 30 durch eine Rastvorrichtung gebildet sein, bei welcher der zweite Funktionsteil 11 bzw. das diesen bildende Elektronikmodul 19 bzw. das Traggehäuse 25 durch Verrasten, beispielsweise mittels einer federbelasteten Kugel, in oder auf dem Adapter 81 lösbar befestigt ist.
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Die Schwenklagerung 29 weist den bereits oben beschriebenen Spannarm 40 und die in den zwischen dem Schwenklagerbereich 79 und dem Spannarm 40 ausgebildeten Aufnahmeschlitz 41 für die Lagerachse 14b vorragende Rastnase 42 auf. Die Rastnase 42 bildet gemeinsam mit der Lagerachse 14b die Feststellvorrichtung 45 aus. Über diese bedarfsweise lösbare Feststellvorrichtung 45 ist der zweite Funktionsteil 11 zumindest in seiner Aufbewahrungsposition innerhalb des in dieser Figur nicht ersichtlichen ersten Aufnahmebereiches 10 arretierbar.
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Über diese Kupplungsvorrichtung 30 ist es nun möglich, das der zweite Funktionsteil 11 bzw. das diesen bildende Elektronikmodul 19 vom Taschenmesser 1 bzw. Gehäuse 2 vollständig getrennt und unabhängig vom Taschenmesser 1 verwendet werden kann, wie dies in 13 dargestellt ist. In diesem Fall versteht man die Gebrauchsposition des zweiten Funktionsteiles 11 als jene Position, in der das Elektronikmodul 19 vollständig getrennt vom Taschenmesser 1 verwendet wird und beispielsweise über die Schnittstelle 24 an einer Datenverarbeitungseinrichtung, wie Computer, Laptop, zum Datenaustausch zwischen dieser und dem Elektronikmodul 19 angeschlossen ist.
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Anhand der 14 und 15 wird das An- und Abkuppeln des Elektronikmoduls 19 an das Gehäuse 2, insbesondere an die Lagerachse 14a, bzw. vom Gehäuse 2, insbesondere von der Lagerachse 14a, näher erläutert.
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Beim Ankuppeln des Elektronikmoduls 19 an der das Gehäuse 2 aufweisenden Lagerachse 14a, wird vorerst die Verschlusskappe 50 in ihre Öffnungsstellung und das Elektronikmodul 19 mit dem Aufnahmeschlitz 41 unmittelbar oberhalb der Lagerachse 14a in eine zur Längsachse 51 des Taschenmessers 1 etwa senkrechte Lage verbracht, worauf das Elektronikmodul 19 in senkrechter Richtung zur Längsachse 51 – gemäß Pfeil 83 – auf die Lagerachse 14a des Taschenmessers 1 zubewegt, die Lagerachse 14a in den Aufnahmeschlitz 41 eingeführt und darauffolgend parallel zur Längsachse 51 in Richtung zur Verschlusskappe 50 – gemäß Pfeil 84 – verschoben wird, bis der Arretierarm 35 des ersten Kupplungsteiles 31 an der Lagerfläche 39 des zweiten Kupplungsteiles 32 einrastet, sodass der erste Kupplungsteil 31 mit dem zweiten Kupplungsteil 32 schwenkbeweglich bzw. gelenkig verbunden ist. Nach dem Einrasten, wird das Elektronikmodul 19 in die Aufbewahrungsposition innerhalb des in dieser Figur nicht ersichtlichen ersten Aufnahmebereiches 10 eingeschwenkt.
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Beim Abkuppeln des Elektronikmoduls 19 von der das Gehäuse 2 aufweisenden Lagerachse 14a, wird in umgekehrter Reihenfolge wie beim Ankuppeln vorgegangen, wie dies in 15 dargestellt ist. Dazu wird vorerst das Elektronikmodul 19 in eine Lage verschwenkt, in welcher der Spannarm 40 und die Lagerachse 14b außer Eingriff sind, worauf das Elektronikmodul 19 mit einer etwa senkrecht zur Längsmittelachse 33 des Elektronikmoduls 19 einwirkenden Abkuppelkraft – gemäß Pfeil 85 – entgegen der Wirkung der Haltekraft des Arretierarmes 35 beaufschlagt und die Haltekraft überwunden wird, sodass der zweite Armabschnitt des Arretierarmes 35 in Bezug auf die Lagerachse 14a radial nach außen, gemäß eingetragenem strichlierten Pfeil, ausgelenkt und an der Lagerfläche 39 der Lagerachse 14a ausgerastet wird, wonach der erste Kupplungsteil 31 durch die Bewegung des Elektronikmoduls 19 in eine zwischen der Längsachse 51 des Taschenwerkzeuges und einer zur Längsmittelachse 33 des Elektronikmoduls 19 verlaufende Winkelrichtung – gemäß Pfeil 86 – vom zweiten Kupplungsteil 32 bzw. der diesen bildende Lagerachse 14a abgekuppelt wird.
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Der oben beschriebene, zweite Funktionsteil 11 bzw. das diesen bildende Elektronikmodul 19 umfasst eine Speicherkarte bzw. den Speicher, wie beispielsweise in den 6 und 7 eingetragen, und die Schnittstelle 24. Die Speicherkarte weist einen beschreibbaren und lesbaren, nicht flüchtigen Speicher, insbesondere Halbleiterspeicher (Flash-ROM) auf oder ist durch ein Radio Frequenz Identification Device (RFID) gebildet. Bei dem RFID handelt es sich um einen Chip, auf den Daten passiv gespeichert sind, daher senden sie keine Signale aus, sondern lassen sich von Sendern oder Lesegeräten mit Radiowellen anfunken und geben dann ihre Informationen preis. Die zur Übertragung der Daten notwendige Energie erhalten sie durch das von ihnen empfangene Radiosignal. Natürlich kann die Speicherkarte auch durch eine Smart- bzw. Chipkarte, eine Flashkarte oder eine sogenannte Multimedia-Card gebildet sein.
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Zum Einlesen von elektrischen Signalen bzw. elektronischen Daten in den Speicher und zum Auslesen von elektrischen Signalen bzw. elektronischen Daten aus dem Speicher ist das Elektronikmodul 19 mit zumindest einer Schnittstelle 24 ausgestattet. In einer bevorzugten Ausführung ist die Schnittstelle 24 durch einen USB-Anschlussstecker bzw. eine Anschlussbuchse für einen Universal Serial Bus oder einen FireWireTM-Anschlussstecker bzw. Anschlussbuchse (IEEE 1394) gebildet. Diese Schnittstellen 24 zeichnen sich durch ihre hohe Datenübertragungsgeschwindigkeit aus. Für den Datenaustausch zwischen dem Speicher und einer Datenverarbeitungseinrichtung, wie Computer, oder Peripherie, wie Drucker, Scanner etc., ist diese Schnittstelle 24 mit elektrischen Kontakten ausgestattet.
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Ein derartiger, nicht flüchtiger Speicher zeichnet sich durch seine positive Eigenschaft aus, das der Speicherinhalt auch beim Ausschalten der Versorgungsspannung nicht verloren geht und bis zu 1 Mio. mal wieder beschreibbar ist. Auf diesem Speicher können Programme, wie Steuer- und Verarbeitungsprogramme, und/oder Daten beliebiger Art, wie Textdaten, Daten bzgl. Bild- und Sprachinformation, Audio- und Videodateien, wie beispielsweise MP3, nicht-flüchtig gespeichert werden.
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Im Gegensatz zu der in den Ausführungen gezeigten Schnittstelle 24, mit der eine Daten- bzw. Signalübertragung kontaktbehaftet erfolgt, kann das Einschreiben und Auslesen auch auf drahtlosem Wege realisiert sein, insbesondere induktiv, kapazitiv, optisch oder rein telemetrisch, daher über eine Funkfrequenz. Zu diesem Zweck weist die Schnittstelle 24 eine Sende- und/oder Empfangseinrichtung auf und ist beispielsweise durch eine Infrarotschnittselle oder eine Funkschnittstelle gebildet. Derartige standardisierte bzw. genormte Schnittstellen 24 sind aus dem Stand der Technik bekannt und sind dem Fachmann unter dem Namen WLAN-Schnittstelle oder BluetoothTM geläufig. Das Elektronikmodul 19 ist gewissermaßen als Wechselspeicher ausgebildet, der ohne externe Versorgungsspannung den Speicherinhalt beibehalten kann.
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Um bei Verlust des vom Taschenwerkzeug abgekuppelten bzw. entfernten Elektronikmodules 19 einen missbräuchlichen Gebrauch der auf diesem abgespeicherten Daten zu verhindern, besteht auch die Möglichkeit, dass das Traggehäuse 25 des Elektronikmoduls 19 mit einem Sensor zur biometrischen Zugriffskontrolle versehen ist. Dieser Sensor kann beispielsweise durch einen Fingerabdruck-Sensor gebildet sein. Weiterhin kann das Elektronikmodul 19 auch eine als Mikrochip ausgebildete elektronische Schaltung aufweisen, die den lesbaren und beschreibbaren nichtflüchtigen Speicher umfasst.
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Auch sei noch erwähnt, dass in einer anderen in 12a gezeigten Ausführung, die Schwenklagerung 29 keine Kupplungsvorrichtung 30 aufweist und das Elektronikmodul 19 ausschließlich an der Lagerachse 14a verschwenkbar gelagert und nicht vom Gehäuse 2 trennbar ist. Das Elektronikmodul 19 ist von der Aufbewahrungsposition innerhalb des Aufnahmebereiches 10 bzw. Aufnahmekörpers 5 in die Gebrauchsposition außerhalb des Aufnahmebereiches 10 bzw. Aufnahmekörpers 5 bevorzugt um bis zu 180° ausschwenkbar und unauswechselbar mit dem Gehäuse 2 verbunden. Die Schwenklagerung 29 ist durch die Lagerachse 14a und einen das Traggehäuse 25 aufweisenden Schwenklagerbereich 79 mit einer Lagerbohrung 80 gebildet.
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Weiters besteht bei der Ausbildung des Taschenwerkzeuges als Taschenmesser 1 auch die Möglichkeit, wie nicht weiters dargestellt, dass das Elektronikmodul 19 nicht schwenkbar ist, sondern in zur Längsachse 51 paralleler Richtung zwischen der Aufbewahrungs- und Gebrauchsposition bewegbar, insbesondere axial verschiebbar im Gehäuse 2 gelagert ist. Dazu ist eine Längsführung vorgesehen, die von den beiden Seitenwänden 6 oder einer Seiten- und Trennwand 6, 9 gebildet ist. Die einander zugewandten Seitenflächen 7 bilden die Führungsflächen aus, zwischen den das Traggehäuse 25 verstellbar gelagert ist. Zweckmäßig stützen sich die Breitseitenwände 26 an diesen Führungsflächen ab, wenn das Elektronikmodul 19 in die Aufbewahrungsposition eingeschoben wurde. Die Verschlusskappe 50 kann gemäß dieser Ausführung vom Gehäuse 2 ausgebildet und bewegungsfest mit diesem verbunden sein, oder aber zwischen der Öffnungs- und Schließstellung in Richtung der Längsachse 51 axial auf die Schnittelle 24 zubewegt oder von der Schnittelle 24 wegbewegt bzw. verstellt werden. Die zum Traggehäuse 25 des in die Aufbewahrungsposition bewegten Elektronikmoduls 19 relativ verstellbare Verschlusskappe 50 ist im Gehäuse 2 zwischen der Öffnung- und Schließstellung axial verschiebbar gelagert.
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Das Traggehäuse 25 mit dem ersten Kupplungsteil 31 und die Verschlusskappe 50 sind aus Kunststoff im Spritzgussverfahren hergestellt.
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Eine eigene, unabhängige Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe betrifft ein Taschenwerkzeug, beispielsweise ein Taschenmesser 1 mit dem Gehäuse 2 und dem Aufnahmebereich 10 und zumindest einem aus einer Aufbewahrungsposition innerhalb des Aufnahmebereichs 10 in eine Gebrauchsposition außerhalb des Aufnahmebereichs 10 bewegbaren Funktionsteil 11, der als Werkzeug, insbesondere Schere 16 oder Messer 17, oder Gebrauchsgegenstand, insbesondere Zahnstocher, Pinzette, Reinigungsnadel, Schreibstift 20 oder dgl., ausgebildet ist, wobei das Taschenwerkzeug eine elektrische Steuerungsschaltung 120 und zumindest ein mit dieser zur elektrischen Signalübertragung gekoppeltes Peripheriegerät 121 aufweist.
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In den 16 bis 18 und 20 bis 25 sind mögliche Ausführungsvarianten des Taschenwerkzeuges, umfassend die Steuerungsschaltung 120 und zumindest ein Peripheriegerät 121 gezeigt, wobei ein möglicher Aufbau der Steuerungsschaltung 120 bzw. der Peripheriegeräte 121 im schematischen Blockschaltbild gemäß der 19 dargestellt ist.
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Die Steuerungsschaltung 120 ist vorzugsweise durch eine Rechnerstruktur gebildet, die zumindest eine Prozessoreinheit 120a, ein Ein-/Ausgabesystem 120b und einen Systembus 120c aufweist. Das zumindest eine Peripheriegerät 121 ist durch ein digitales Speicherelement 122 oder eine Datenschnittstelle 123 gebildet, wobei das Taschenwerkzeug vorzugsweise mehrere Peripheriegeräte 121 umfasst, die insbesondere durch das Speicherelement 122 und/oder die Datenschnittstelle 123 und/oder eine Ein/Ausgangsschnittstelle 124, insbesondere eine Audio- bzw. Videoschnittstelle, und/oder ein Ein/Ausgabegerät 125 und/oder eine Bedieneinrichtung 126 und/oder eine Energieversorgungseinrichtung 127 gebildet sein können. Die Peripheriegeräte 121 sind an die Steuerungsschaltung 120 über das Ein-/Ausgabesystem 120b zur Signalübertragung elektrisch gekoppelt. Weiters kann an das Ein-/Ausgabesystem 120b der Steuerungsschaltung 120 ein Signal- und/oder Datenbus 128 gebunden sein, über den die Peripheriegeräte 121 und die Steuerungsschaltung 120 miteinander kommunikationsverbunden sind.
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Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass das Speicherelement 122 einen Speicher umfassen kann, wie dieser bereits vorstehend zu den 1 bis 15 beschrieben wurde. Ebenso kann die Datenschnittstelle 123 durch die zuvor beschriebe Schnittstelle 24 gebildet sein. In einer weiteren Ausführungsvariante ist es möglich, dass das Speicherelement 122 dauerhaft bzw. unlösbar im Gehäuse 2 des Taschenwerkzeuges integriert ist.
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Über die insbesondere digitale Datenschnittstelle 123 kann ein Zugriff auf die im Speicherelement 122 hinterlegten Daten erfolgen, wobei über die Datenschnittstelle 123 ein uni- oder bidirektionaler Datenaustausch erfolgen kann, sodass beliebige Daten unabhängig ihres Formats bzw. ihrer Struktur im Speicherelement 122 hinterlegt und ausgelesen werden können. Beispielsweise können über die Datenschnittstelle 123 externe Datenträger, Rechnernetzwerke, Datenverarbeitungsanlagen oder dgl. mit der Steuerungsschaltung 120 bzw. dem Speicherelement 122 zur Signalübertragung verbunden werden, sodass beispielsweise zum Taschenwerkzeug vergleichsweise baugroße magnetische Speichermedien, wie Festplatten oder Floppy-Disketten, oder Auslesegeräte für optische Speichermedien, wie CD-ROMs oder DVD-ROMs, zum Datenaustausch mit der Steuerungsschaltung 120 und dem gegebenenfalls vorhandenen Speicherelement 122 herangezogen werden können. Derartige Ausführungsvarianten sind an späterer Stelle näher beschrieben.
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Der Steuerungsschaltung 120 ist ein Steuerungsmittel zugeordnet, das für die Verarbeitung, insbesondere die Wiedergabe, von in einem Speicher, insbesondere dem Speicherelement 122, hinterlegten, digitalisierten Medieninformationen ausgebildet ist. Als digitalisierte Medieninformationen können beispielsweise Audio-, Bild- oder Videoinformationen im Speicher hinterlegt sein.
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Ein Taschenwerkzeug mit einem derartig ausgebildeten Steuerungsschaltung 120 wird in dessen Funktionsumfang in vorteilhafter Weise dahingehend erweitert, dass neben der Berechnung von Parametern aus analogen Messgrößen und der Anzeige derselben in numerischer bzw. alphanumerischer Form auch in digitalisierter Form vorliegende Daten, die an das Speicherelement 122 über die Datenschnittstelle 123 bereits in digitaler Form übertragen und in diesem hinterlegt werden, über spezielle Steuerungsmittel verarbeitbar sind. Die Daten können dabei als digitalisierte Audioinformationen in Form eines Datensatzes im Speicherelement 122 hinterlegt sein, wobei die Steuerungsschaltung 120 den Datensatz in ein aussendbares, insbesondere analoges Ausgangssignal, das über die Ein-/Ausgangsschnittstelle 124 abgegriffen werden kann, oder ein Signal zur Ansteuerung eines akustisches Ein/Ausgabegeräts 125 des Taschenwerkzeugs, insbesondere eines Lautsprechers, umsetzt bzw. umrechnet. Weiters können die Daten als digitalisierte Bild- bzw. Videoinformationen im Speicherelement 122 in einem Datensatz hinterlegt sein, der durch die Steuerungsschaltung 120 in ein analoges Ausgangssignal oder ein Signal zur Ansteuerung eines visuellen Ein/Ausgabegeräts 125 des Taschenwerkzeugs, insbesondere eines Displays, umgesetzt bzw. umgerechnet wird. Das durch die Steuerungsschaltung 120 verarbeitbare Informationsvolumen ist dabei wesentlich höher als bei einer ausschließlichen Messgrößenverarbeitung und es sind andere Arten von Information verarbeitbar, sodass für das Taschenwerkzeug ein breiteres Anwendungsspektrum gegeben ist und ein Benutzer von der Wiedergabe unterschiedlichste Arten von Information in einer verbesserten Wiedergabequalität profitiert. Beispielsweise sind am visuellen Ein/Ausgabegerät 125, insbesondere einem LCD-Display, hochaufauslösende Bild- und/oder Videoinformationen in Farbe oder Schwarz/Weiß und/oder am akustischen Ein/Ausgabegerät 125, insbesondere einem Schallerzeuger, unverfälschte bzw. naturgetreue Geräuschswiedergaben ausgebbar. Weiters kann am Ein-/Ausgabegerät 125 eine Statusanzeige vorgesehen sein, wobei beispielsweise die Betriebszustände der Steuerungsschaltung 120 oder der Peripheriegeräte 121 angezeigt werden können, und/oder die im Speicherelement 122 hinterlegten Dateien angezeigt, durchgeblättert und bei Bedarf ausgewählt werden können.
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Die Prozessoreinheit 120a der Steuerungsschaltung 120 ist bevorzugt durch einen Mikroprozessor und einen Arbeitsspeicher, insbesondere einem dynamischen RAM (Random Access Memory)-Speicher, gebildet. Die Steuerungsmittel der Steuerungsschaltung 120 zum Wandeln von im Speicherelement 122 hinterlegten, digitalen Medieninformationen in eine aussendbare, analoge Form sind vorzugsweise durch eine als Software im Zwischenspeicher der Prozessoreinheit 120a hinterlegte bzw. hinterlegbare Steuerlogik gebildet. Weiters kann die Steuerungsschaltung 120 hardwaremäßige Digital/Analog-Wandler bzw. Analog/Digital-Wandler zum Umwandeln der digitalen Medieninformationen in ein Analogsignal oder vice versa aufweisen. Die Steuerlogik ist vorzugsweise als Datensatz in einem Festwertspeicher hinterlegt, der durch einen Speicherbereich im ersten Speicherelement 122 gebildet sein kann, oder es ist der Festwertspeicher durch ein weiters Speicherelement 129, beispielsweise einem programmierbaren und löschbaren Flash-ROM-Speicher bzw. einem EEPROM(Electrically Erasable Programmable Read Only Memory)-Speicher, gebildet. Die Steuerlogik kann als bevorzugt unveränderbares Ur-Ladeprogramm bzw. Boot-Programm im Festwertspeicher hinterlegt sein, wobei der Festwertspeicher gegebenenfalls gelöscht und wieder beschrieben werden kann, beispielsweise um Updates der Steuerlogik vorzunehmen.
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Die digitalisierten Medieninformationen sind vorzugsweise in verschlüsselter bzw. komprimierter Form im Speicherelement 122 hinterlegt, beispielsweise als MP3 (MPEG-1 Layer 3 – Movie Pictures Experts Group)- oder WMA (Windows Media Audio)-Datensatz. Die Steuerlogik bzw. das Steuerungsmittel der Steuerungsschaltung 120 umfasst zur Verarbeitung der Medieninformationen gegebenenfalls Kodier- und/oder Dekodierroutinen, um die komprimierten bzw. verschlüsselten Informationen in ein aussendbares, für weitere Peripheriegeräte 121 verständliches bzw. zur Ausgabe geeignetes Signal umzusetzen. Grundsätzlich können die Medieninformationen in einem beliebigen Dateiformat oder einer beliebigen Dateistruktur im Speicherelement 122 hinterlegt sein, wobei die Steuerungsmittel der Steuerungsschaltung 120 an das Format der Medieninformationen angepasst sind, um diese verarbeiten zu können. Die Steuerlogik der Steuerungsschaltung 120 kann bedarfsweise aktualisierbar, erweiterbar oder austauschbar sein, sodass die Steuerungsschaltung 120 auf neue bzw. sich ändernde Anforderungen von im Speicherelement 122 hinterlegten, wiederzugebenden Medieninformationen angepasst werden kann.
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Zum Information- bzw. Datenaustausch und/oder zur Energieübertragung zwischen unterschiedlichen Peripheriegeräten 121 und der Steuerungsschaltung 120 kann der Signal- und/oder Datenbus 128 vorgesehen sein. Es kann über den Signal- und/oder Datenbus 128 die an der Energieversorgungseinrichtung 127 bereitgestellte, elektrische Energie, insbesondere eine Betriebsspannung für die Steuerungsschaltung 120 und gegebenenfalls die Peripheriegeräte 121 übertragen werden. Hierzu kann dem Taschenwerkzeug eine autarke Energiequelle, beispielsweise eine gegebenenfalls wiederaufladbare Batterie, wie ein Lithium-Ionen-Akkumulator, eine Knopfzellenbatterie oder eine AA- oder AAA-Batterie, als Energieversorgungseinrichtung 127 zugeordnet sein. Weiters sei an dieses Stelle erwähnt, dass die unterschiedlichen Peripheriegeräte 121 oder jedes Elektronikmodul 19 jeweils eine eigene Energieversorgungseinrichtungen 127 aufweisen können. Weiters kann die Energieversorgungseinrichtung 127 durch elektrische Leiter des Signal- und/oder Datenbusses 128 gebildet sein, der über eine Versorgungsschnittstelle an eine zum Taschenwerkzeug externe Energiequelle angeschlossen werden kann. Die Versorgungsschnittstelle kann beispielsweise durch die Datenschnittstelle 123 gebildet sein, die neben Datenleitungen auch Energieversorgungsleitungen zum Abgreifen und Übertragen einer Betriebsspannung über den Signal- und/oder Datenbus 128 aufweisen kann. Weiters kann ein eigenes Anschlusselement für die Versorgungsschnittstelle vorgesehen sein.
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Im Allgemeinen kann der zweite Funktionsteil 11 mit dem insbesondere länglichen Traggehäuse 25 zur Bildung einer weiteren Ausführungsvariante des Elektronikmoduls 19 mit der Steuerungsschaltung 120 und/oder dem zumindest einen Peripheriegerät 121 ausgestattet sein. Der Funktionsteil 11 bzw. das Elektronikmodul 19 ist aus einer Aufbewahrungsposition innerhalb des Aufnahmebereichs 10 in eine Gebrauchsposition außerhalb des Aufnahmebereichs 10 des Gehäuses 2 bewegbar angeordnet. Hierbei kann zwischen dem Traggehäuse 25 des zweiten Funktionsteils 11 und dem Gehäuse 2 die wenigstens eine bedarfsweise lösbare Feststellvorrichtung 45 oder die Schwenklagerung 29 angeordnet sein. Auf den Aufbau des Funktionsteils 11 wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen, da dieser zumindest teilweise wie vorstehend im Zuge der Figurenbeschreibung der 1 bis 15 beschrieben, ausgebildet sein kann.
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Es ist möglich, dass ein oder mehrere Peripheriegeräte 121 und/oder die Steuerungsschaltung 120 im Gehäuse 2 des Taschenwerkzeugs angeordnet sind und diese mit den Peripheriegeräten 121 und/oder der Steuerungsschaltung 120 im Elektronikmodul 19 zur Signalübertragung elektrisch gekoppelt sind.
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Grundsätzlich kann eine beliebige Anzahl von Funktionsteilen 11 im Gehäuse 2 des Taschenwerkzeuges zugeordneten Aufnahmebereichen 10 vorgesehen sein, wobei die Anzahl der Funktionsteile 11 durch die Baugröße des Taschenwerkzeuges und der damit einhergehenden Verfügbarkeit von Volumen für die Aufnahmebereiche 10 bestimmt ist. Beispielsweise kann ein einzelnes Peripheriegerät 121 oder die Steuerungsschaltung 120 ein eigenes Elektronikmodul 19 bilden, oder es können mehrere Peripheriegeräte 121 und gegebenenfalls die Steuerungsschaltung 120 ein Elektronikmodul 19 bilden. Insbesondere sind wenigstens das Speicherelement 122, die Datenschnittstelle 123 und bevorzugt die Steuerungsschaltung 120 und eine der Ein-/Ausgangsschnittstellen 124 in einem gemeinsamen Elektronikmodul 19 angeordnet.
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In der 16 ist eine mögliche Ausführungsvariante eines Taschenwerkzeuges mit der Steuerungsschaltung 120 dargestellt. Das Taschenwerkzeug ist in Form eines Taschenmessers 1 ausgebildet, bei dem der erste Funktionsteil 11 im Bereich der Deckplatte 8 angeordnet ist, wobei dieser Funktionsteil 11 durch einen in Richtung des gezeigten Pfeils längsverschiebbaren Schreibstift 20 gebildet ist, wie dieser bereits beschrieben wurde. Der erste, in Form eines Schreibstifts 20 ausgebildete Funktionsteil 11 ist über eine Längsführung 130 durch Betätigen des Schiebers 21 aus der dargestellten Aufbewahrungsposition innerhalb des Aufbewahrungsbereichs 10 in die Gebrauchsposition, in der der Schreibstift 20 aus dem Gehäuse 2 herausragt, überführbar. Selbstverständlich können zusätzlich zu einem ersten Funktionsteil 11 ein oder mehrere weitere, durch Werkzeuge oder Gebrauchsgegenstände – wie diese vorstehend beschrieben sind – gebildete Funktionsteile 11 im Taschenmesser 1 angeordnet sein.
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Wie weiters ersichtlich, ist ein in der Aufbewahrungsposition in einem weiteren Aufnahmebereich 10, der durch eine Vertiefung an der längsseitigen Schmalseitenfläche des Gehäuses 2 gebildet ist, ein zweiter Funktionsteil 11 aufgenommen, wobei der Funktionsteil 11 das die Breitseitenwand 26 und die beiden Schmalseitenwände 27, 28 aufweisende Traggehäuse 25 und die Schwenklagerung 29 mit der Kupplungsvorrichtung 30 aufweist.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Steuerungsschaltung 120 gemeinsam mit mehreren Peripheriegeräten 121 im bzw. am Traggehäuse 25 des zweiten Funktionsteils 11 zur Bildung des Elektronikmoduls 19 angeordnet. Das Elektronikmodul 19 ist dabei mit der Steuerungsschaltung 120, dem Speicherelement 122, der Daten-Schnittstelle 123, der Ein-/Ausgangsschnittstelle 124, dem Ein-/Ausgabegerät 125, der Bedieneinrichtung 126 sowie der Energieversorgungseinrichtung 127 ausgestattet. Das Elektronikmodul 19 ist somit autark und unabhängig zur Verarbeitung von Medieninformationen betriebsfähig und bildet insbesondere eine diskrete Funktionseinheit aus, wobei das Elektronikmodul 19 über die Kupplungsvorrichtung 30 mechanisch an das Gehäuse 2 gekoppelt ist. Vorzugsweise ist das Elektronikmodul 19 vom Gehäuse 2 lösbar, wobei hierzu der am Traggehäuse 25 angeordnete erste Kupplungsteil 31 vom am Gehäuse 2 des Taschenmessers 1 angeordneten Kupplungsteil 32 abgekoppelt wird, wodurch das Elektronikmodul 19 gegebenenfalls getrennt vom Gehäuse 2 des Taschenwerkzeugs verwendbar ist und beispielsweise durch Aufladen der Energieversorgungseinrichtung 127 in einem Ladegerät oder Löschen bzw. Abspeichern von neuen Medieninformationen im Elektronikmodul 19 an einer Computeranlage gewartet werden kann.
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In den 17 und 18 ist das Elektronikmodul 19 mit der Steuerungsschaltung 120 in vom Taschenmesser 1 entkoppelter Stellung dargestellt. An der Schmalseitenwand 28 des Traggehäuses 25 ist die Datenschnittstelle 123 angeordnet, wobei im gezeigten Ausführungsbeispiel die Datenschnittstelle 123 durch eine elektrische Kontakte umfassende Steckbuchse 131 gebildet ist. Selbstverständlich kann die Datenschnittstelle 123 auch durch ein zapfenförmiges Steckelement gebildet sein, wie dies zuvor anhand der Schnittstelle 24 beschrieben wurde. Weiters ist an der Schmalseitenwand 28 die Ein- und/oder Ausgangsschnittstelle 124 angeordnet, an der elektrische Signale, wie beispielsweise ein Audio- oder Videosignal ein- bzw. ausgegeben werden. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Ein- und/oder Ausgangsschnittstelle 124 durch eine Anschlussbuchse 132 zum Anschluss eines Ton- bzw. Schallerzeugers, wie z. B. eines Lautsprechers, oder eines externen Audio-Verstärker/Receivers ausgebildet, wobei an der Ein- und/oder Ausgangsschnittstelle 124 ein ein- oder mehrkanaliges Audiosignal ausgegeben wird. Die Anschlussbuchse 132 ist beispielsweise als 2,5 mm oder 3,5 mm Klinkenbuchse ausgebildet. Weiters kann die Ein- und/oder Ausgangsschnittstelle 124 durch einen optischen oder koaxialen Digitalausgang gebildet sein. Insbesondere können an die Anschlussbuchse 132 Kopfhörer, Mikrofone, Lautsprechersysteme oder dgl. angeschlossen werden.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist an der Breitseitenwand 26 des Traggehäuses 25 des Elektronikmoduls 19 das akustische und/oder visuelle Ein-/Ausgabegerät 125 angeordnet. Das Ein- und/oder Ausgabegerät 125 ist hierbei durch eine Anzeige 133 gebildet, die beispielsweise durch ein aus dem Stand der Technik bekanntes Flüssigkristall- bzw. LCD-Display gebildet ist. Die Anzeige 133 ist wenigstens zur Ausgabe von numerischen und alphanumerischen Informationen geeignet, wobei in einer möglichen Ausführungsvariante auch hochauflösende Darstellungen, wie z. B. Bild- oder Videoinformationen, an der Anzeige 133 visualisierbar sind. An der Anzeige 133 kann eine 1-Bit Schwarz/Weiß-Darstellung von Informationen erfolgen, oder es können Informationen auch in Graustufen mit 8 Bit oder Farbe mit 16 Bit, 24 Bit oder 32 Bit Farbtiefe an der Anzeige 133 visualisiert werden. Weiters können der Anzeige 133 ein oder mehrere gegebenenfalls in der Lichtintensität einstellbare Lichtquellen zur Beleuchtung einer Darstellungszone zugeordnet sein. Des weiteren kann das Ein- und/oder Ausgabegerät 125 in Form von nicht näher dargestellten Leuchtelementen, wie z. B. Leuchtdioden ausgebildet sein.
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Am Traggehäuse 25 des Elektronikmoduls 19 sind mehrere Eingabeelemente 134 der Bedieneinrichtung 126 angeordnet. Exemplarisch sind an der Breitseitenwand 26 druckbetätigbare Tastelemente 135 und an der Schmalseitenwand 27 ein Schiebetaster 136 sowie ein insbesondere stufenloser Regler 137 angeordnet, wobei die Eingabeelemente 134 jeweils mit der Steuerungsschaltung 120 elektrisch gekoppelt sind. Die Eingabeelemente 134 können aus der Gruppe der aus dem Stand der Technik bekannten Schaltkontakte oder Regler, wie z. B. Potentiometer, ausgewählt sein. Die Eingabeelemente 134 sind beispielsweise zum Steuern der Audio- oder Video-Funktionalität der Steuerungsschaltung 120 durch einen Ein-/Ausschalter, einen Volumenregler, einen Play-, Stopp-, Titel- bzw. Dateiwahl-, Tastensperre-, und/oder Pause-Schalter gebildet.
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Es sei angemerkt, dass eines der Peripheriegeräte 121 durch eine elektrische Positionserfassungseinrichtung, insbesondere einen Touch-Screen, gebildet sein kann. In diesem Fall sind die Anzeige 133 und die Eingabeelemente 134 in einer gemeinsamen Baueinheit realisiert, wobei die Eingabeelemente 134 an der Anzeige 133 in einer Darstellungszone 138 im Bereich einer Außenoberfläche 139 des Traggehäuses 25 visualisiert sind und diese durch Berührung und Druckausübung auf die Darstellungszone 138 der Anzeige 133 betätigt werden können. Als für die Druckausübung auf die Darstellungszone 138 der Anzeige 133 verwendbares Gerät kann beispielsweise eines der im Taschenwerkzeug angeordneten Werkzeuge oder Gebrauchsgegenstände, wie z. B. ein Zahnstocher, verwendet werden, oder es ist ein weiterer, eigener Gebrauchsgegenstand in Form eines nichtfärbenden Bedienstiftes für die Befehlseingabe an der Anzeige 133 im Gehäuse 2 des Taschenwerkzeugs angeordnet.
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Im Traggehäuse 25 des Elektronikmoduls 19 sind weiters das Speicherelement 122 und die Steuerungsschaltung 120 zum Verarbeiten der im Speicherelement 122 hinterlegten, digitalisierten Medieninformationen angeordnet. Eine Einstellung bzw. Steuerung von Betriebsparametern und Betriebszuständen der Steuerungsschaltung 120 kann über die Eingabeelemente 134 der Bedieneinrichtung 126 erfolgen. In einer möglichen Ausführungsvariante ist an der Anzeige 133 und/oder durch die Leuchtelemente eine Bedienoberfläche visualisiert, beispielsweise eine Menüsteuerung, wobei die Bedieneinrichtung 126 zum Navigieren in der Bedienoberfläche vorgesehen ist. Die Bedienoberfläche bzw. Menüsteuerung kann ein oder mehrere an der Anzeige 133 darstellbare Auswahlebenen, Auswahlfenster, Registerkarten oder dgl. aufweisen, um Verarbeitungs- bzw. Wiedergabeparameter, wiederzugebende Objekte bzw. Mediendateien, Anzeigeeigenschaften, usw. festlegen zu können, wobei beliebige aus dem Stand der Technik bekannte Menüsteuerungen verwendet werden können.
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Mit einem derartigen, die Steuerungsschaltung 120 und Peripheriegeräte 121 aufweisenden Funktionsteil 11 wird ein kompaktes und eine geringe Baugröße aufweisendes Elektronikmodul 19 geschaffen, das die Wiedergabe von Medien, wie beispielsweise Audio-, Bild-, und/oder Videoinformationen ermöglicht, wodurch der Anwendungsbereich des Taschenwerkzeuges für einen Benutzer erheblich erweitert wird, sodass das Taschenwerkzeug modernen Anforderungen aus der Informationstechnologie entsprechen kann.
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In der 20 ist eine weitere Ausführungsvariante des durch ein Taschenmesser 1 gebildeten Taschenwerkzeuges dargestellt, das zumindest einen ersten Funktionsteil 11 aufweist, der durch ein Werkzeug oder einen Gebrauchsgegenstand gebildet ist. Bei dieser Ausführungsvariante sind im oder am Gehäuse 2 des Taschenmessers 1 die Steuerungsschaltung 120 und mehrere Peripheriegeräte 121 angeordnet. Die Funktionsteile 11 sind bei der gezeigten Ausführungsvariante ausschließlich durch Gebrauchsgegenstände oder Werkzeuge, wie z. B. das dargestellte Messer 17, gebildet, wobei die Steuerungsschaltung 120 und die Peripheriegeräte 121 dauerhaft bzw. unlösbar am Gehäuse 2 befestigt sind.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Anzeige 133 mit einer im wesentlichen rechteckigen Darstellungszone 138 an der Außenoberfläche 139 einer Breitseite 140 des Gehäuses 2 einsehbar bzw. freiliegend angeordnet. Die Anzeige 133 kann unterhalb oder innerhalb der Deckplatte 8 angeordnet sein, wobei die Deckplatte 8 zumindest in der Darstellungszone 138 der Anzeige 133 transparent ausgebildet ist oder in der Deckplatte 8 – oder in einer anderen Ausführungsvariante im Traggehäuse 25 des weiteren Funktionsteils 11 – ein durchsichtiges Fenster aus Kunststoff oder Glas eingesetzt ist. Das durchsichtige Fenster bzw. die Deckplatte 8 kann zumindest bereichsweise eine optische Vergrößerungslinse für die darunterliegende Anzeige 133 ausbilden.
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Die Datenschnittstelle 123 ist an der Schmalseite 141 des Gehäuses 2 angeordnet und kann – wie dargestellt – als Steckbuchse 131 mit elektrischen Kontakten ausgebildet sein oder als aus dem Aufnahmebereich 10 ausschieb – oder schwenkbares, männliches Steckerelement – wie für die Schnittstelle 24 beschrieben – ausgebildet sein. Die Anschlussbuchse 132 der Ein- und/oder Ausgangsschnittstelle 124 ist an der Schmalseite 141 des Gehäuses 2 angeordnet.
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Des weiteren sind die Eingabeelemente 134 der Bedieneinrichtung 126 vereinzelt an der Breitseite 140, der Schmalseite 141 und gegebenenfalls der Stirnseite 142 des Gehäuses 2 angeordnet. Bei der gezeigten Ausführungsvariante kann die Energieversorgungseinrichtung 127 dauerhaft im Gehäuse 2 des Taschenwerkzeuges in Form eines elektrischen Energiespeichers, insbesondere Akkumulators, integriert sein, wobei zum Aufladen des Energiespeichers der Energieversorgungseinrichtung 127 elektrische Energie von einer externen Energiequelle über die Datenschnittstelle 123 oder eine eigene Energieversorgungsschnittstelle zugeführt werden kann. Die externe Energiequelle kann durch ein öffentliches Energieversorgungsnetz gebildet sein, wobei an den Energiespeicher eine bevorzugt transformierte Lade- oder Betriebsspannung anlegbar ist. Weiters kann im Gehäuse 2 des Taschenwerkzeugs ein nicht näher dargestelltes Batteriefach vorgesehen sein, das beispielsweise zur Aufnahme einer zylindrischen AA- oder AAA-Batterie oder einer Knopfzelle ausgebildet sein kann.
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In der 21 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel des Taschenwerkzeuges dargestellt, bei dem die Steuerungsschaltung 120 und/oder eine oder mehrere Peripheriegeräte 121 im oder am Gehäuse 2 dauerhaft bzw. unlösbar angeordnet sind und ein oder mehrere Peripheriegeräte 121 und/oder die Steuerungsschaltung 120 am Traggehäuse 25 des bedarfsweise vom Gehäuse 2 lösbaren Elektronikmoduls 19 angeordnet sind.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel weist das Taschenmesser 1 einen schlitzförmigen Einschubschacht 143 auf, in den der modulartige Funktionsteil 11 linear einschiebbar ist und über eine weitere Kupplungsvorrichtung 144 über Koppelelemente – beispielsweise nicht näher dargestellte, federelastische Schnapp-, oder Rastelemente, Reibelemente oder eine mechanische Versiegelung – im Einschubschacht 143 lösbar gehalten ist. Im den Einschubschacht 143 begrenzenden Bereich des Gehäuses 2 kann ein elektrisch leitfähiges Kontaktelement 147 des Signal- und/oder Datenbusses 128 angeordnet sein, das in der Aufbewahrungsposition des Funktionsteils 11 im Aufnahmebereich 10 mit einem weiteren, am Traggehäuse 25 angeordneten, elektrisch leitfähigen Kontaktelement 148 zur Bildung einer Busschnittstelle 149 des Signal- und/oder Datenbusses 128 in Kontakt steht. Die Kontaktelemente 147, 148 können beispielsweise über eine Feder- oder Reibkraft gegenseitig belastet sein.
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In der 22 ist eine weitere Ausführungsvariante des Taschenwerkzeugs dargestellt, bei der mehrere Aufnahmebereiche 10 für unterschiedliche Elektronikmodule 19 vorgesehen sind, wobei diese Elektronikmodule 19 jeweils ein- oder mehrere der Peripheriegeräte 121 und/oder die Steuerungsschaltung 120 aufweisen.
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Beispielsweise kann – wie dargestellt – eines der Elektronikmodule 19 die Bedieneinrichtung 126 umfassen, die mehrere Eingabeelemente 134 an der Breitseitenwand 26 des Traggehäuses 25 aufweist. Die Eingabeelemente 134 können hierbei durch ein druckbetätigbare Schaltkontakte aufweisendes Tastenfeld, ein Navigationskreuz oder dgl. gebildet sein. Ein weiteres Elektronikmodul 19 umfasst die Steuerungsschaltung 120 und weitere Peripheriegeräte 121. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass insbesondere die durch einen elektrischen Energiespeicher gebildete Energieversorgungseinrichtung 127 ein eigenes Elektronikmodul 19 bilden kann. Somit ist es für einen Benutzer möglich, mehrere austauschbare Elektronikmodule 19 mit der Energieversorgungseinrichtung 127 bei sich zu führen und diese im Bedarfsfall auszutauschen. Insbesondere kann auch das Speicherelement 122 ein eigenes Elektronikmodul 19 bilden, was sich als vorteilhaft erweist, da ein Benutzer nur jenes Speicherelement 122 im Taschenwerkzeug verwenden muss, das die aktuell benötigten Informationen bzw. Daten enthält. Die einzelnen Speicherelemente 122 können somit eine geringere Kapazität und eine geringere Baugröße aufweisen und es ist bei erhöhtem Speicherbedarf die Verwendung mehrerer Elektronikmodule 19 mit integrierten Speicherelementen 122 möglich. Gegebenenfalls kann auch die Steuereinrichtung 120 ein eigenes Elektronikmodul 19 bilden. Ein Taschenwerkzeug in derartiger Modulbauweise kann auf die individuellen Benutzeranforderungen hinsichtlich des benötigten Funktionsumfangs des Taschenwerkzeugs abgestimmt werden und es ist die Nachrüstbarkeit von einzelnen Peripheriegeräten 121 oder der Steuereinrichtung gegeben. Dabei können auch unterschiedliche Elektronikmodule 19 mit für eine spezifische Informationsverarbeitung ausgestalteten Steuerungsschaltungen 120 vorgesehen sein, beispielsweise in Form eines Elektronikmoduls 19 für die Verarbeitung von Audioinformationen, eines Elektronikmoduls 19 für die Verarbeitung von Videoinformationen oder dgl., wobei diese Elektronikmodule 19 als Einzelmodule ausgebildet sein können, die gemeinsam oder als individuelle bzw. diskrete, funktionelle Einheiten im Taschenwerkzeug betrieben werden können.
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Die unterschiedlichen Elektronikmodule 19 können über den in 22 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellten Signal- und/oder Datenbus 128 miteinander verbunden sein, wobei dieser die zuvor beschriebenen Kontaktelemente 147, 148 bzw. die Busschnittstelle 149 aufweisen kann, die an der Begrenzungsfläche des Aufnahmebereichs 10 im Gehäuse 2 und an der Außenoberfläche 139 des Traggehäuses 25 angeordnet sein können und die mit den elektrischen Leitungen des Signal- und/oder Datenbusses 128 verbunden sind. Die Leitungen des Signal- und/oder Datenbusses 128 können im bzw. am Gehäuse 2 verlaufen, beispielsweise im Bereich der Lagerachsen 14a, b, um welche die Funktionsteile 11 schwenkbar sind. In einer möglichen Ausführungsvariante ist eine Leitung des Signal- und/oder Datenbusses 128 durch einen elektrisch leitfähigen Nietbolzen gebildet. Der Nietbolzen kann somit das Kontaktelement 147 des Gehäuses 2 ausbilden, welches über eine am Lagerteil 36 des ersten Kupplungsteils 31 vorgesehenes Kontaktelement 148 die Busschnittstelle 149 zur Signal- und/oder Datenübertragung bildet. Beispielsweise können zwei Nietbolzen vorgesehen sein, an denen der positive und negative Pol der Energieversorgungseinrichtung 127 anliegt, wobei die Steuerungsschaltung 120 und die Peripheriegeräte 121 über die Nietbolzen mit der notwendigen Betriebsspannung versorgt werden können und mit diesen elektrisch gekoppelt sind, wie an späterer Stelle im Zuge der 24 beschrieben.
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Eine weitere Ausführungsvariante des Taschenwerkzeuges ist in der 23 dargestellt, wobei das Gehäuse 2 des Taschenwerkzeugs die Steuerungsschaltung 120, die Datenschnittstelle 123 und die Ein-/Ausgangsschnittstelle 124 und gegebenenfalls das Speicherelement 122 aufweist. Die Eingabeelemente 134 bzw. die Bedieneinrichtung 126 zur Steuerung bzw. Regelung der Steuerungsschaltung 120 ist an einer externen Bedieneinheit 151 angeordnet, die über eine Übertragungsleitung 152 mit der Ein- und/oder Ausgangsschnittstelle 124 verbunden ist. Die Bedieneinheit 151 kann ausgangsseitig Lautsprecher 153, insbesondere Ohrhörer oder dgl., aufweisen.
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Im Ausführungsbeispiel sind die Eingabeelemente 134 der Bedieneinrichtung 126 und gegebenenfalls die Anzeige 133 (nicht dargestellt) an der Bedieneinheit 151 angeordnet. Über die Ein- und oder Ausgangsschnittstelle 124 findet eine bidirektionale Signalübertragung zwischen Bedieneinheit 151 und der Steuerungsschaltung 120 statt, sodass das Ausgangssignal an der Ein- und/oder Ausgangsschnittstelle 124 an den Lautsprechern 153 ausgegeben werden kann und die Steuersignale der Bedieneinheit 151 als Eingangssignal an der Ein- und/oder Ausgangsschnittstelle 124 der Steuerungsschaltung 120 zugeführt werden können.
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Weiters ist exemplarisch das durch einen Massenspeicher 154 gebildete Speicherelement 122 dargestellt, des beispielsweise in Form eines magnetischen Datenträgers, wie einer Festplatte oder eines optischen Lesegeräts, wie einem CD-ROM oder DVD-ROM gebildet sein kann und das über die Datenschnittstelle 123 an die Steuerungsschaltung 120 koppelbar ist. Weiters ist eine drahtlose Ein- und/oder Ausgangsschnittstelle 124 dargestellt, die einen Sender und/oder Empfänger 155 aufweist, beispielsweise einen Funk-, Infrarot-, Induktion-Sender oder Empfänger, über den ein Signal- und Datenaustausch mit einem externen Gerät bzw. einer Infrastruktur, wie einem Telekommunikationsnetz bzw. Datennetzwerk, erfolgen kann. Weiters kann der Sender und/oder Empfänger 155 als FM-Radioempfänger gebildet sein oder als Element zur Standortbestimmung, insbesondere Navigationsender bzw. -empfänger für das GPS (Global Positioning System). Es sei an dieser Stelle eine weitere Möglichkeit der Verarbeitung von Medieninformationen angemerkt, bei der im Speicher hinterlegte, digitalisierte kartografische Informationen an der Anzeige 133 visualisiert sind und der aktuelle Standort des Taschenwerkzeugs über das Element zur Standortbestimmung erfasst und an der Anzeige 133 dargestellt wird. Gegebenenfalls kann auch eine Routenplanung über das Taschenwerkzeug erfolgen, wobei über das Ein-/Ausgabegerät 125 Weg- bzw. Richtungsangaben ausgegeben werden können.
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Eine weitere Ausführungsvariante des Taschenwerkzeuges ist in 24 dargestellt, wobei eines der Elektronikmodule 19 im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet ist und über eine Verbindungseinrichtung 156 mechanisch an das Gehäuse 2 des Taschenwerkzeugs koppelbar ist. Die Verbindungseinrichtung 156 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel durch Schnapparme 157 gebildet, die in Ausnehmungen 158 an der Breitseite 140 des Gehäuses 2 eingreifen. Der Funktionsteil 11 kann beispielsweise als äußeres Deckelement bzw. als Deckplatte 8 auf die Seitenwand 6 des Gehäuses 2 aufschnappbar sein, wobei elektrische Kontaktelemente 147, 148 mit dem im Gehäuse 2 angeordneten Signal- und/oder Datenbus 128 koppelbar sind. Der Funktionsteil 11 kann insbesondere die durch den Energiespeicher gebildete Energieversorgungseinrichtung 127 aufweisen.
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Die 25 zeigt eine weitere Ausführungsvariante des Taschenwerkzeuges, das ein Ein/Ausgabegerät 125 in Form einer Bilderfassungseinrichtung 159, insbesondere einer digitalen Kamera, aufweist. Weiters ist exemplarisch ein Ein-/Ausgabegerät 125 in Form eines Tonabnehmers 160, insbesondere eines Mikrofons, dargestellt. Weiters ist ein Eingabeelement 134 der Bedieneinrichtung 126 am Gehäuse 2 oder dem Traggehäuse 25 angeordnet, wobei das Eingabeelement 134 als Auslöser für die als Kamera gebildete Bilderfassungseinrichtung 159 bzw. den Tonabnehmer 160 dienen kann.
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Die über die Bilderfassungseinrichtung 159 aufgenommenen Bild- bzw. Videoinformationen sind im nicht näher dargestellten Speicherelement 122 hinterlegt bzw. hinterlegbar und können über die Ein-/Ausgangsschnittstelle 124 gegebenenfalls in analoger Form oder über die Datenschnittstelle 123 in digitaler Form abgerufen werden. Weiters sind über den Tonabnehmer 160 akustische Informationen erfassbar und über die nicht näher dargestellte Steuerungsschaltung 120 in digitale Form umsetzbar, wobei die Audioinformationen im Speicherelement 122 hinterlegt bzw. hinterlegbar sind.
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Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus des Taschenwerkzeuges dieses bzw. dessen Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Taschenmesser
- 2
- Gehäuse
- 3
- Breite
- 4
- Länge
- 5
- Aufnahmekörper
- 6
- Seitenwand
- 7
- Seitenfläche
- 8
- Deckplatte
- 9
- Trennwand
- 10
- Aufnahmebereich
- 11
- Funktionsteil
- 12
- Endbereich
- 13
- Endbereich
- 14a
- Lagerachse
- 14b
- Lagerachse
- 15a
- Lagerachse
- 15b
- Lagerachse
- 16
- Schere
- 17
- Messer
- 18
- Feile
- 19
- Elektronikmodul
- 20
- Schreibstift
- 21
- Schieber
- 22
- Betätigungselement
- 24
- Schnittstelle
- 25
- Traggehäuse
- 26
- Breitseitenwand
- 27
- Schmalseitenwand
- 28
- Schmalseitenwand
- 29
- Schwenklagerung
- 30
- Kupplungsvorrichtung
- 31
- Kupplungsteil
- 32
- Kupplungsteil
- 33
- Längsmittelachse
- 34
- Achse
- 35
- Arretierarm
- 36
- Lagerteil
- 37
- Lagerschale
- 38
- Lagerfläche des ersten Kupplungsteiles
- 39
- Lagerfläche des zweiten Kupplungsteiles
- 40
- Spannarm
- 41
- Aufnahmeschlitz
- 42
- Rastnase
- 43
- Senke
- 45
- Feststellvorrichtung
- 46
- Kulissenbahn
- 47
- Haltenase
- 48
- Radius
- 50
- Verschlusskappe
- 51
- Längsachse
- 52
- Achse
- 53
- Schwenklagerbereich
- 54
- Lagerbohrung
- 55
- Anschlagfläche der Verschlusskappe
- 56
- Anschlagfläche der Lagerachse
- 57
- Wandteil
- 58
- Anschlagfläche der Verschlusskappe
- 59
- Wandung
- 60
- Endwandteil
- 61
- Endwandteil
- 62
- Stirnkante
- 62'
- Stirnkante
- 63
- Auflagefläche
- 64
- Stützfläche
- 65
- Betätigungselement
- 66
- Stirnende
- 67
- Arretierarm
- 68
- Verbindungswand
- 69
- Verbindungswand
- 70
- Verbindungswand
- 71
- Aufnahmeschlitz
- 72
- Rastnase
- 73
- Feststellvorrichtung
- 74
- Flansch
- 75
- Schlüsselring
- 76
- Schmalseitenwand
- 77
- Stirnseite
- 78
- Winkel
- 79
- Schwenklagerbereich
- 80
- Lagerbohrung
- 81
- Adapter
- 82
- Steckaufnahme
- 83
- Pfeil
- 84
- Pfeil
- 85
- Pfeil
- 86
- Pfeil
- 88
- Senke
- 120
- Steuerungsschaltung
- 120a
- Prozessoreinheit
- 120b
- Ein-/Ausgabesystem
- 120c
- Systembus
- 121
- Peripheriegerät
- 122
- Speicherelement
- 123
- Datenschnittstelle
- 124
- Ein-/Ausgangsschnittstelle
- 125
- Ein-/Ausgabegerät
- 126
- Bedieneinrichtung
- 127
- Energieversorgungseinrichtung
- 128
- Signal- und/oder Datenbus
- 129
- Speicherelement
- 130
- Längsführung
- 131
- Steckbuchse
- 132
- Anschlussbuchse
- 133
- Anzeige
- 134
- Eingabeelement
- 135
- Tastelemente
- 136
- Schiebetaster
- 137
- Regler
- 138
- Darstellungszone
- 139
- Außenoberfläche
- 140
- Breitseite
- 141
- Schmalseite
- 142
- Stirnseite
- 143
- Einschubschacht
- 144
- Kupplungsvorrichtung
- 147
- Kontaktelement
- 148
- Kontaktelement
- 149
- Busschnittstelle
- 151
- Bedieneinheit
- 152
- Übertragungsleitung
- 153
- Lautsprecher
- 154
- Massenspeicher
- 155
- Sender und/oder Empfänger
- 156
- Verbindungseinrichtung
- 157
- Schnapparm
- 158
- Ausnehmung
- 159
- Bilderfassungseinrichtung
- 160
- Tonabnehmer