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DE102004047175A1 - Korrosionsschutzmaterial für Hohlräume - Google Patents

Korrosionsschutzmaterial für Hohlräume Download PDF

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DE102004047175A1
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Walter Dipl.-Ing. Reichenberg
Martin Dipl.-Ing. Kaune
Volkmar Dr. Stenzel
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Fraunhofer Gesellschaft zur Foerderung der Angewandten Forschung eV
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Applikation von Korrosionsschutzmaterialien in Hohlräumen, ein entsprechendes Korrosionsschutzmaterial sowie ein Fahrzeug, bei welchem wenigstens ein Hohlraum mit einem solchen Material gegen Korrosion geschützt ist. DOLLAR A Dabei wird ein schäumbares Korrosionsschutzmaterial vor der Herstellung des Hohlraums in den Bereich des Hohlraums eingebracht. Später wird der den Hohlraum aufweisende Körper Bedingungen ausgesetzt, welche ein Aufschäumen des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials bewirken, wobei das aufgeschäumte Korrosionsschutzmaterial die innere Oberfläche des Hohlraums benetzt und an dieser zumindest in dünner Schicht anhaftet. DOLLAR A Das schäumbare Korrosionsschutzmaterial weist neben einem vor Korrosion schützenden Materialanteil ein Aufschäumhilfsgemisch auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Applikation von Korrosionsschutzmaterialien in Hohlräumen, insbesondere in Hohlräumen von Fahrzeug-Karosserien. Ferner betrifft die Erfindung ein schäumbares Korrosionsschutzmaterial. Außerdem betrifft die Erfindung ein Fahrzeug mit wenigstens einem Bauteil aus einem gegen Korrosion anfälligen Material, welches zumindest einen Hohlraum aufweist, wobei der Hohlraum mit einem Korrosionsschutzmaterial versehen ist
  • Typischerweise erfolgt die Applikation von Korrosionsschutzmaterialien in Hohlräumen, z.B. bei der Herstellung von Fahrzeug-Karosserien, durch das Einsprühen von Wachsen oder dergleichen mittels einer Sprühlanze in die Hohlräume durch eigens dafür gelassene oder als Wasserablauf vorgesehene Öffnungen. Derartige manuell oder auch (teil-)automatisierte durchführbare Fertigungsschritte sind dabei immer sehr aufwändig und störanfällig. Sie benötigen ferner Zeit und Raum in den üblichen Fertigungsabläufen. Außerdem weist ein Sprühauftrag den Nachteil auf, dass z.B. aufgrund von Hinterschneidungen, Verstärkungsrippen oder dergleichen im Sprühschatten der Sprühlanze liegende Bereiche nicht oder nicht vollständig mit dem Korrosionsschutzmaterial versehen werden.
  • Aus der EP 0 003 223 B2 ist ein Verfahren bekannt, bei welchem die Konservierung der Hohlräume mittels eines Korrosionsschutzmaterials durch ein Fluten der gesamten Hohlräume mit dem aufgeheizten bzw. geschmolzenen Material erfolgt. Dabei ist ebenfalls ein erheblicher Aufwand hinsichtlich der Anlagentechnik notwendig, weil z.B. bei Beispiel von Fahrzeugkarosserien für jede Karosserie ein spezielle geeignete Fertigungseinrichtung für die Hohlraumkonservierung bereitgestellt werden muss, und weil dafür große Mengen an mit hohem Energieaufwand verflüssigtem Wachs oder dergleichen immer im Kreislauf befindlich sind und ständig mengenmäßig ergänzt und aufbereitet werden müssen. Auch hier sind eigens dafür vorgesehene Öffnungen in dem Hohlraum notwendig.
  • Dem gegenüber ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Korrosionsschutz für Hohlräume, insbesondere für Hohlräume von Fahrzeug-Karosserien, zu schaffen, welcher sehr einfach und schnell angebracht werden kann, und welcher einen zuverlässigen, sicheren und langfristigen Korrosionsschutz ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst. Ebenso wird die Aufgabe durch ein schäumbares Korrosionsschutzmaterial gemäß dem Anspruch 8 gelöst. Durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 20 wird eine weitere Lösung der oben genannten Aufgabe angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren gemäß Anspruch 1 ermöglicht das einfache und sichere Einbringen des Korrosionsschutzmaterials in den Hohlraum, bevor dieser hergestellt wird. Das schäumbare Korrosionsschutzmaterial wird dazu auf zumindest einen Bereich des Basismaterials, welcher später ein Teil der Oberfläche des Hohlraums bildet aufgebracht. Nachdem der Hohlraum entstanden ist, kann dann sofort oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt der den Hohlraum aufweisende Körper Bedingungen ausgesetzt werden, welche ein Aufschäumen des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials bewirken. Durch die Volumenexpansion beim Aufschäumen füllt das aufgeschäumte Korrosionsschutzmaterial den gesamten Hohlraum aus. Die Korrosionsschutzbestandteile des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials benetzen so die innere Oberfläche des Hohlraums. Sie bleiben auch an dieser Oberfläche haften, wenn der die Volumenexpansion bewirkende Anteil des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials wieder in sich zusammenfällt.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren lässt sich so einfach und sicher ein sehr guter Korrosionsschutz in allen, insbesondere in nicht- oder nur sehr schlecht zugänglichen Hohlräumen erzielen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren kann bevorzugt beispielsweise zum Korrosionsschutz von Hohlräumen in Fahrzugkarosserien eingesetzt werden, da insbesondere hier ein sicherer und zuverlässiger Korrosionsschutz für eine gute Funktionalität der Fahrzeuge über einen langen Zeitraum hinweg von entscheidender Bedeutung ist.
  • Gemäß einer besonders günstigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die Bedingungen, welche ein Aufschäumen des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials bewirken, durch ein Aufheizen des den Hohlraum aufweisenden Körpers auf ein erhöhtes Temperaturniveau geschaffen.
  • Somit kann mit thermisch expandierbaren die Volumenexpansion bewirkende Anteilen des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials sehr einfach und effizient eine Aktivierung des Korrosionsschutzes des Hohlraums durch Erwärmen erzielt werden.
  • Bei dem bevorzugten Einsatzfeld des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Korrosionsschutz von Hohlräumen in Fahrzeugkarosserien erfolgt eine Erwärmung der fertigen Karosserie ohnehin beim thermischen Trocknen bzw. Aushärten, dem so genannten Einbrennen, der Lackschichten, z.B. dem kathodisch tauchlackierten Grundlack. Ohne weiteren Fertigungsschritt sowie ohne zeitlichen und energetischen Aufwand kann so der Korrosionsschutz der Hohlräume erreicht werden.
  • Das durch Anspruch 8 gekennzeichnete Korrosionsschutzmaterial mit seiner Zusammensetzung aus einem gegen Korrosion schützenden Material und/oder einem Bindemittel sowie einem bei Temperaturen über einer Starttemperatur eine starke Volumenexpansion bewirkendes Aufschäumhilfsgemisch, erlaubt es Hohlräume in welche eine derartiges Material eingebracht ist durch einfaches einmaliges Erwärmen über die oben genannten Starttemperatur hinaus dauerhaft gegen Korrosion zu schützen.
  • Neben dem Aufschäumhilfsgemisch können dabei bekannte gegen Korrosion schützende Materialien, welche gleichzeitig Bindemittel sind, z.B. Wachse ggf. mit Korrosionsschutzinhibitoren, oder gegen Korrosion schützende Materialien und Bindemittel, z.B. lackartige Materialien mit Korrosionsschutzinhibitoren, eingesetzt werden.
  • Das Fahrzeug nach Anspruch 20 weist wenigstens einen Hohlraum auf, welcher in der oben dargelegten Art und/oder mit einem oben dargelegten schäumbaren Korrosionsschutzmaterial vor Korrosion geschützt ist.
  • In einer besonders günstigen Ausgestaltung der Erfindung ist der entsprechende Hohlraum des Fahrzeuges vollständig geschlossen ausgebildet.
  • Damit kann zusätzlich zu dem Korrosionsschutz das Eindringen von Feuchtigkeit vermieden werden, wodurch sowohl die Korrosionsanfälligkeit weiter minimiert als auch die Festigkeit gesteigert wird. Bei herkömmlichen Verfahren nach dem Stand der Technik sind dagegen immer Öffnungen in den Hohlräumen notwendig, um das Korrosionsschutzmaterial überhaupt in diese zu bekommen.
  • Ferner gilt auch für die Ausgestaltungen der Erfindung nach den Ansprüchen 8 und 20 und deren Weiterbildungen das oben bereits im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens Dargelegte.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen sowie aus den nachfolgend teilweise anhand der Zeichnung beschriebenen Ausführungsbeispielen.
  • Dabei zeigen:
  • 1 ein Blechbauteil mit einem erfindungsgemäßen schäumbaren Korrosionsschutzmaterial, vor dessen Aufschäumung;
  • 2 das Blechbauteil aus 1, welches mit einem weiteren Bauteil zu einem Körper mit einem Hohlraum zusammengefügt ist;
  • 3 der Körper aus 2, welcher Bedingungen ausgesetzt ist, die ein Aufschäumen des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials bewirken; und
  • 4 der Körper aus 2, nach der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung ein Bauteil 1, z.B. ein vorgeformtes Blechbauteil, welches später den Teil eines Längsträgers in einer Fahrzeugkaroserie bilden kann. Das Bauteil 1 ist dabei mit einem schäumbaren Korrosionsschutzmaterial 2 versehen. Dieses schäumbare Korrosionsschutzmaterial 2 kann mittels eines Sprühauftrags oder in Form von vorgefertigten Matten oder dergleichen auf das Bauteil 1 aufgebracht werden. Bei der beispielhaften Anwendung für Fahrzeugkarosserien kann das Korrosionsschutzmaterial 2 bevorzugt als bandartiges einseitig klebendes Material von Rollen stammen. Auf das Bauteil 1 können so ein oder mehrere Streifen geeigneter Länge – vergleichbar einem Klebeband – in den Bereich aufgeklebt werden, welcher später, ggf. zusammen mit einem anderen Bauteil 3, zu einem Teil der inneren Oberfläche 4 eines Hohlraum 5 wird, wie dies in 2 ersichtlich ist.
  • Das schäumbare Korrosionsschutzmaterial 2 besteht im Wesentlichen aus gegen Korrosion schützendem Material und/oder einem Bindemittel und einem eine starke Volumenexpansion bewirkenden Aufschäumhilfsgemisch, wobei detaillierte Möglichkeiten seiner Zusammensetzung später noch eingehend erläutert werden.
  • Der aus den beiden Bauteilen 1, 3 entstandene Körper 6 mit dem Hohlraum 5 kann dann unmittelbar danach oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt der Herstellung, Bedingungen ausgesetzt werden, welche eine Aufschäumen des schäumbaren Korrosionsschutzmaterial 2 bewirken. Das Korrosionsschutzmaterial 2 erfährt dabei eine Volumenexpansion um typischerweise mehrere 100%, wie dies in 3 exemplarisch angedeutet ist. Der gesamte Hohlraum 5 wird dann von dem nun aufgeschäumten Korrosionsschutzmaterial 2a ausgefüllt. Dabei haften die gegen Korrosion schützenden Materialen sowie das Bindemittel im Bereich der inneren Oberfläche 4 des Hohlraums 5 an und bilden dort eine geschlossene Schicht des Korrosionsschutzmaterials bzw. eine Korrosionsschutzschicht 2b. So kann eine sichere Versieglung der inneren Oberfläche 4 von Hohlräumen 5 gegen Korrosion erfolgen, auch wenn diese keinerlei Verbindung zur Außenbereich des fertig hergestellten Körpers 6 aufweisen, in sich also vollkommen geschlossen sind. Das Verfahren kann jedoch auch bei anderen, nicht in sich geschlossenen Hohlräumen sinnvoll eingesetzt werden, insbesondere, wenn diese am fertigen Körper 6 schwer zugänglich sind.
  • Das Aufschäumen kann dabei bevorzugt durch ein thermisches „Starten" des Aufschäumhilfsgemischs, z.B. durch ein erwärmen über eine vorgegebene Starttemperatur von ca. 80–150°C erfolgen. Nachdem der Körper auf eine derartige Temperatur erwärmt ist, z.B. in dem er für einige Minuten einer etwas höheren Umgebungstemperatur von z.B. 150 bis 170°C ausgesetzt wird, startet das Aufschäumen des Aufschäumhilfsgemischs in dem schäumbaren Korrosionsschutzmaterials 2, welches dann eine Volumenexpansion um einige 100 erfährt.
  • Alternativ dazu wäre es denkbar, das Aufschäumen mittel Strahlen bzw. Wellen (Röntgen, Ultra-Schall) oder dergleichen zu starten. Welche geeignete Startsubstanzen aktivieren und/oder das schäumbare Korrosionsschutzmaterial 2 bzw. dessen Umgebung aufheizen könnten.
  • Beim bevorzugten Einsatz in Fahrzeugkarosserien kann das Aufschäumen des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials 2 zu dem aufgeschäumten Korrosionsschutzmaterial 2b beispielsweise während des thermischen Trocknens bzw. Aushärtens, dem so genannten Einbrennen, einer der Lackschichten, z.B. des kathodisch tauchlackierten Grundlacks, erfolgen. Damit kann eine geschlossenen Korrosionsschutzschicht 2b in den Hohlräumen erzielt werden, wobei dafür lediglich im Rohbau bei der Herstellung der Karosserie das schäumbare Korrosionsschutzmaterial 2 in den Bereich des den späteren Hohlraum 5 eingelegt bzw. aufgetragen werden muss. Weitere aufwändige und ergonomisch für die sie ausführenden Arbeiter sehr belastende Arbeitsschritte (z.B. heißes Wachs, Lösungsmitteldämpfe, Überkopfarbeit etc.) zum Korrosionsschutz von Hohlräumen 5 in der Karoserie können eingespart werden. Durch die synergetische Nutzung des „Einbrennens" zur Trocknung bzw. Aushärtung von Lack und zum gleichzeitigen Aufschäumen des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials 2 können ferner Energie, Zeit und Arbeitsraum eingespart werden.
  • Das Aufschäumhilfsgemisch wird nach dem Erkalten des Körpers typischerweise wieder ganz oder zumindest zum Teil zusammenfallen, wie dies in 4 dargestellt ist. Das mit dem Bindemittel versehene gegen Korrosion schützende Material wird dabei jedoch weiterhin als Korrosionsschutzschicht 2c an der inneren Oberfläche 4 des Hohlraums 5 anhaften und weiterhin eine geschlossene Korrosionsschutzschicht 2b bilden. Das Ausbilden der Schicht wird kann durch Benetzungsadditive in dem Korrosionsschutzmaterial 2 weiter verbessert werden. Bei der Verwendung eines lackartigen Bindemittels wird dieses zusammen mit evtl. Korrosionsinhibitoren an der Oberfläche 4 anhaften und dort aushärten. Auch beim Einsatz von Wachs als gegen Korrosion schützendes Material kommt es zu einem Anhaften des erkaltenden Wachses im Bereich der Oberfläche 4. So entsteht in jedem Falle eine geschlossene dauerhafte Korrosionsschutzschicht 2b auf der inneren Oberfläche 4 des Hohlraumes 5.
  • Nachfolgend sind einigen Zusammensetzungen für mögliche lösemittelhaltige und lösemittelfreie Bindemittel mit Aufschäumhilfsgemisch beschreiben. Diesen können ferner bekannte Korrosionsinhibitoren, z.B. auf der Basis von Phosphaten, Carbonsäure-Salzen oder dergleichen, zugesetzt werden, welche anodisch, kathodisch und/oder mit einer Pufferwirksamkeit in einem vorgegebenen ph-Bereich korrosionshemmend wirken. Ferner geht eine temporäre Korrosionsschutzwirkung auch von der geschlossenen Schicht des lackartigen Bindemittels oder Wachses aus, welche die Oberfläche 4 gegenüber dem Hohlraum 5 versiegelt.
  • Alle nachfolgend beispielhaft beschriebenen schäumbaren Korrosionsschutzmaterialen 2 enthalten als Aufschäumhilfsgemisch so genannte Mikrohohlkugel bzw. Mikroperlen, Derartige Mikroholkugeln enthalten typischerweise einen Mantel aus einem polymeren Material, welcher ein Treibmittel umschließt. Insbesondere kamen bei den durchgeführten Versuchen Mikrohohlkugeln bzw. Mirkoperlen der F-Serie des Anbieters Lehmann&Voss&Co. zum Einsatz. Diese weisen einen Mantel aus einem Vinylchlorid/Acrlynitril-Copolymer auf. Als Treibmittel enthalten Sie Kohlenwasserstoffe, z.B. Iso-Butan. Die grundsätzliche Machbarkeit des Aufschäumens ergab sich bereits ab einem Gewichtsanteil der Mikrohohlkugel von 15 bis hin zu 70% an dem gesamten schäumbaren Korrosionsschutzmaterial. Mittelmäßige bis gute Ergebnisse hinsichtlich des Aufschäumens und des zu erzielenden Korrosionsschutzes an der inneren Oberfläche 4 ergaben sich bei 25 bis 50 Gewichts-% an Mikrohohlkugeln, sehr gute Ergebnisse wurden zwischen 30 und 38, bevorzugt zwischen 33,3 und 33,7 Gewichts-% an Mikrohohlkugeln in dem gesamten schäumbaren Korrosionsschutzmaterial erzielt.
  • Beispiel 1 – Schäumbares Korrosionsschutzmaterial auf der Basis von wachsartigen Materialien
  • Beispiel 1 beschreibt ein wachsartiges schäumbares Korrosionsschutzmaterial 2. Dabei kommt neben dem oben genannten Anteil an Aufschäumhilfsmittel ein Korrosionsschutzwachs zum Einsatz, z.B. ein Korrosionsschutzwachs der Herstellerfirma Pfinder. Dieses „Pfinder-Wachs" wurde zusammen mit ca. 33 bis 34 Gewichts-% Mikrohohlkugeln je 100 Gewichts-% entstehendem schäumbaren Korrosionsschutzmaterial versetzt. Bei Umgebungstemperaturen des den Hohlraum 5 aufweisenden Körpers 6 von über 150°C und einer Haltezeit auf ca. 15 Minuten auf dieser Temperatur wurden sehr gute Ergebnisse erzielt. Die prozentuale Volumenexpansion des aufgeschäumten Korrosionsschutzmaterials 2a gegenüber dem schäumbaren jedoch noch ungeschäumten Korrosionsschutzmaterial 2 betrug bei diesen Bedingungen ca. 900.
  • Die Nachfolgenden Beispiele 2 bis 4 zeigen lediglich die Machbarkeit des Schäumens an einem Beispielhaften Anteil von jeweils 33,30 Gewichts-% der Mikrohohlkugeln. Mögliche Korrosionsinhibitoren und (weitere) Additive sind daher in den nachfolgenden Beispielen noch nicht berücksichtigt:
  • Beispiel 2 – Schäumbares Korrosionsschutzmaterial auf der Basis von vernetzbaren wasserverdünnbaren Materialien
  • Die nachfolgende Tabelle gibt eine mögliche Rezeptur für ein Bindemittel samt Aufschäumhilfsgemisch auf der Basis von vernetzbaren wasserverdünnbaren Materialien an:
    Figure 00110001
  • Bei Umgebungstemperaturen des den Hohlraum 5 aufweisenden Körpers 6 von über 170°C und einer Haltezeit auf ca. 30 Minuten auf dieser Temperatur wurden sehr gute Ergebnisse hinsichtlich des Aufschäumens und des zu erzielenden Korrosionsschutzes an der inneren Oberfläche 4 erzielt. Die prozentuale Volumenexpansion des aufgeschäumten Korrosionsschutzmaterials 2a gegenüber dem schäumbaren jedoch noch ungeschäumten Korrosionsschutzmaterial 2 betrug bei diesen Bedingungen ca. 800.
  • Beispiel 3 – Schäumbares Korrosionsschutzmaterial auf der Basis von vernetzbaren lösemittelhaltigen Materialien
  • Die nachfolgenden Tabellen geben zwei mögliche Rezepturen für jeweils ein Bindemittel samt Aufschäumhilfsgemisch auf der Basis von vernetzbaren lösemittelhaltigen Materialien an:
    Figure 00110002
    Figure 00120001
    Figure 00130001
  • Bei Umgebungstemperaturen des den Hohlraum 5 aufweisenden Körpers 6 von über 170°C und einer Haltezeit auf ca. 30 Minuten auf dieser Temperatur wurden mit beiden Rezepturen sehr gute Ergebnisse hinsichtlich des Aufschäumens und des zu erzielenden Korrosionsschutzes an der inneren Oberfläche 4 erzielt. Die prozentuale Volumenexpansion des aufgeschäumten Korrosionsschutzmaterials 2a gegenüber dem schäumbaren jedoch noch ungeschäumten Korrosionsschutzmaterial 2 betrug bei diesen Bedingungen ca. 800%.
  • Beispiel 4 – Schäumbares Korrosionsschutzmaterial auf der Basis von vernetzbaren lösemittelfreien Materialien
  • Nachfolgende Tabelle gibt eine mögliche Rezeptur für ein Bindemittel samt Aufschäumhilfsgemisch auf der Basis von vernetzbaren lösemittelfreien Materialien an:
    Figure 00140001

Claims (21)

  1. Verfahren zur Applikation von Korrosionsschutzmaterialien in Hohlräumen, insbesondere in Hohlräumen von Fahrzeug-Karosserien, dadurch gekennzeichnet, dass ein schäumbares Korrosionsschutzmaterial (2) vor der Herstellung des Hohlraums (5) in den Bereich des Hohlraums (5) eingebracht wird, später der den Hohlraum (5) aufweisende Körper (6) Bedingungen ausgesetzt wird, welche ein Aufschäumen des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials (2) bewirken, wobei das aufgeschäumte Korrosionsschutzmaterial (2a) die innere Oberfläche (4) des Hohlraums (5) benetzt und an dieser zumindest in dünner Schicht (2b) anhaftet.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedingungen, welche ein Aufschäumen des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials (2) bewirken, durch ein Aufheizen des den Hohlraum (5) aufweisenden Körpers (6) auf ein erhöhtes Temperaturniveau geschaffen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zum Schaffen der Bedingungen, welche ein Aufschäumen des schäumbaren Korrosionsschutzmaterials (2) bewirken, die Temperatur des Körpers (6) auf mindestens 80°C, bevorzugt auf mindestens 120°C, besonders bevorzugt auf mindestens 150°C, erhöht wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass als schäumbares Korrosionsschutzmaterial (2) ein Material auf der Basis von Wachs eingesetzt wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass als schäumbares Korrosionsschutzmaterial (2) ein lackartig vernetzbares Material, welches durch Wasser oder Lösungsmittel verdünnbar ist, eingesetzt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das lackartig vernetzbare Material lösemittelfrei ist.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das schäumbare Korrosionsschutzmaterial (2) Mikrohohlkugeln in einem Anteil von 15 bis 70 Gewichts-%, bevorzugt 25 bis 50 Gewichts-%, besonders bevorzugt 30 bis 38 Gewichts-%, aufweist.
  8. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial, aufweisend ein gegen Korrosion schützendes Material; und/oder ein Bindemittel; gekennzeichnet durch ein bei Temperaturen über einer Starttemperatur eine starke Volumenexpansion bewirkendes Aufschäumhilfsgemisch.
  9. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Starttemperatur bei über 80°C, bevorzugt über 100°C, besonders bevorzugt über 150°C, liegt.
  10. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das gegen Korrosion schützende Material ein Wachs enthält.
  11. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das gegen Korrosion schützende Material ein lackartig vernetzbares Material enthält.
  12. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass lackartig vernetzbare Material Isocyanat enthält.
  13. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass lackartig vernetzbare Material Polyacrylat enthält.
  14. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das gegen Korrosion schützende Material anodisch und/oder kathodisch wirkende Korrosionsinhibitoren enthält.
  15. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das gegen Korrosion schützende Material Korrosionsinhibitoren mit Pufferwirksamkeit gegen relevante ph-Bereiche enthält.
  16. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufschäumhilfsgemisch Mikrohohlkugeln enthält.
  17. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikrohohlkugeln einen Mantel aus einem polymeren Material aufweisen, welcher ein Treibmittel umschließt.
  18. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Treibmittel einen Kohlenwasserstoff enthält.
  19. Schäumbares Korrosionsschutzmaterial nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Anteil an Mirkohohlkugeln von 15 bis 70 Gewichts-%, bevorzugt 25 bis 50 Gewichts-%, besonders bevorzugt 30 bis 38 Gewichts-%, aufweist.
  20. Fahrzeug mit wenigstens einem Bauteil aus einem gegen Korrosion anfälligen Material, welches zumindest einen Hohlraum aufweist, wobei der Hohlraum mit einem Korrosionsschutzmaterial versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Korrosionsschutzmaterial eine durchgängig geschlossene Schicht (2a) durch das schäumbare Korrosionsschutzmaterial (2) gemäß einem der Ansprüche 8 bis 19 nach dem Aufschäumen bildet, welche die innere Oberfläche (4) des Hohlraums (5) vollständig bedeckt.
  21. Fahrzeug nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (5) vollständig geschlossen ist.
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