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Die
Erfindung betrifft eine Kennzeichnungsvorrichtung zum Kennzeichnen
eines bewegten Gegenstandes, eine Zigarettenstrangmaschine und ein Verfahren
zum Kennzeichnen eines bewegten Gegenstandes.
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Herkömmlicherweise
wird in Druckeinrichtungen der industriellen Massenproduktion Papier mittels
Druckwalzen bedruckt. Hierbei wird Papier, das sich beispielsweise
auf einer Rolle befindet, abgerollt, zwischen zwei Druckwalzen geführt, bedruckt und
beispielsweise wieder aufgerollt bzw. zur weiteren Verarbeitung
konfektioniert. Während
des eigentlichen Druckvorgangs wird das Papier von einer Gegendruckwalze
an eine Druckwalze gedrückt
und das abzubildende Motiv von der Druckwalze auf das Papier übertragen.
Zur Übertragung
des Motivs können beispielsweise
Hoch-, Flach- und Tiefdruckverfahren zur Anwendung kommen, wobei
sehr hohe Druckgeschwindigkeiten erreicht werden können.
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Es
gestaltet sich jedoch schwierig, das zu druckende Motiv zu ändern bzw.
eine Vielzahl unterschiedlicher Motive auf das Papier zu drucken.
Herkömmlicherweise
wird das zu druckende Motiv dadurch gewechselt werden, daß beispielsweise
die Druckwalze bzw. das Walzensystem gewechselt wird. Bei dem herkömmlichen
Offset-Druckverfahren ist es beispielsweise notwendig, einen sogenannten Plattenzylinder
zu wechseln bzw. eine auf dem Plattenzylinder angebrachte Druckform
auszutauschen.
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Die
DE 101 30 225 A1 beschreibt
beispielsweise ein Druckwerk zum Bedrucken von Zigarettenpapier
als Bestandteil einer Zigarettenstrangmaschine vom Typ PROTOS, wie
sie in der Zigarettenindustrie bekannt ist. In
6 ist eine Zigarettenstrangmaschine des
Typs PROTOS schematisch dargestellt. Von einer Schleuse
101 wird
ein Vorverteiler
102 portionsweise mit Tabakfasern beschickt.
Eine Entnahmewalze
103 des Vorverteilers
102 ergänzt gesteuert einen
Vorratsbehälter
104 mit
Tabak, aus dem ein Steilförderer
105 Tabak
entnimmt und einen Stauschacht
106 gesteuert beschickt.
Aus dem Stauschacht
106 entnimmt eine Stiftwalze
107 einen gleichförmigen Tabakstrom,
der von einer Ausschlagwalze
108 aus den Stiften der Stiftwalze
107 herausgeschlagen
und auf ein mit konstanter Geschwindigkeit umlaufendes Streutuch
109 geschleudert
wird. Ein auf dem Streutuch
109 gebildetes Tabakvlies wird in
eine Sichteinrichtung
111 geschleudert, die im Wesentlichen
aus einem Luftvorhang besteht, den größere bzw. schwerere Tabakteile
passieren, während alle
anderen Tabakteilchen von der Luft in einen von einer Stiftwalze
112 und
einer Wand
113 gebildeten Trichter
114 gelenkt
werden. Von der Stiftwalze
112 werden Tabakfasern in einem
Tabakkanal
116 gegen einen Strangförderer
117 geschleudert,
an dem der Tabak mittels in eine Unterdruckkammer
118 gesaugter
Luft gehalten und ein Tabakfaserstrang aufgeschauert wird. Ein Egalisator
119 entfernt überschüssigen Tabak
aus dem Tabakfaserstrang, der dann auf einen im Gleichlauf geführten Zigarettenpapierstreifen
121 gelegt
wird. Der Zigartettenpapierstreifen
121 wird von einer
Bobine
122 abgezogen, durch ein Druckwerk
123 geführt und
auf ein angetriebenes Formatband
124 gelegt. Das Formatband
124 transportiert
den Tabakstrang und den Zigarettenpapierstreifen
121 durch
ein Format
126, in dem der Zigarettenpapierstreifen
121 um
den Tabakstrang gefaltet wird, so dass noch eine Kante absteht,
die von einem nicht dargestellten Leimapparat in bekannter Weise beleimt
wird. Darauf wird die Klebnaht geschlossen und von einer Tandemnahtplätte
127 getrocknet.
Ein so gebildeter Zigarettenstrang
128 durchläuft ein Strangdichtemessgerät
129,
das den Egalisator
119 steuert, und wird von einem Messerapparat
131 in doppeltlange
Zigaretten
132 geschnitten. Die doppeltlangen Zigaretten
132 werden
von einer gesteuerten Arme
133 aufweisenden Übergabevorrichtung
134 einer Übernahmetrommel
136 einer
Filteransetzmaschine
137 übergeben, auf deren Schneidtrommel
138 sie
mit einem Kreismesser in Einzelzigaretten geteilt werden.
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Förderbänder 139, 141 fördern überschüssigen Tabak
in einer unter dem Vorratsbehälter 104 angeordneten
Behälter 142,
aus dem der rückgeführte Tabak
von dem Steilförderer 105 wieder
entnommen wird.
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Falls
beispielsweise das Druckmotiv geändert
werden soll, d.h. die Druckform gewechselt werden muß, kann
das Druckwerk 123 vollständig gewechselt werden, wodurch
ein kompliziertes Wechseln einzelner Druckwalzen vermieden wird.
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Folglich
werden herkömmlicherweise
eine Vielzahl von Druckwalzen bzw. auf den Walzen anbringbare Druckformen
bzw. vollständige
Walzendruckwerke zum Wechseln bereitgestellt, damit eine Vielzahl
verschiedener Motive gedruckt werden können. Falls das Motiv gewechselt
werden soll können die
Walzen bzw. die Druckformen bzw. die Walzendruckwerke ausgetauscht
werden. Dabei muß jedoch der
Druckvorgang unterbrochen werden, wodurch Totzeiten der Druckeinrichtung
entstehen.
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Es
ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine einfache und flexible
Vorrichtung bereitzustellen, mit der ein Gegenstand gekennzeichnet
werden kann. Ferner ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein einfaches
und flexibles Verfahren bereitzustellen, mit der ein Gegenstand
gekennzeichnet werden kann. Diese Aufgabe ist gelöst durch
die Kennzeichnungsvorrichtung mit den Eigenschaften des Anspruchs
1, die Zigarettenstrangmaschine mit den Eigenschaften des Anspruchs
12 und das Kennzeichnungsverfahren mit den Eigenschaften des Anspruchs
13. Bevorzugte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen
Unteransprüche.
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Es
ist ein Vorteil der vorliegenden Erfindung, daß ein bewegter Gegenstand mit
hoher Geschwindigkeit gekennzeichnet werden kann. Dabei kann das
Motiv im wesentlichen ohne Veränderungen
der Kennzeichnungsvorrichtung verändert bzw. gewechselt werden.
Insbesondere ist es nicht notwendig, konstruktive Veränderungen
an der Kennzeichnungsvorrichtung vorzunehmen, um das Motiv zu wechseln.
Folglich werden Totzeiten der Kennzeichnungsvorrichtung aufgrund
von Umbauarbeiten an der Kennzeichnungsvorrichtung vermieden.
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Entsprechend
ist ein weiterer Vorteil der Erfindung, daß das Motiv schnell und einfach
geändert werden
kann, insbesondere während
die Kennzeichnungsvorrichtung in Betrieb ist, wodurch auch kostengünstig eine
beliebige Anzahl unterschiedlicher Motive gedruckt werden kann.
Insbesondere ist es nicht notwendig, daß konstruktive Änderungen
an der Kennzeichnungsvorrichtung durchgeführt werden.
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Es
ist ein Aspekt der vorliegenden Erfindung, eine Kennzeichnungsvorrichtung
zum Kennzeichnen eines in einer Bewegungsrichtung bewegten Gegenstandes
bereitzustellen mit zumindest zwei Druckeinrichtungen, welche ausgelegt
sind, jeweils ein vorbestimmtes bzw. vorbestimmbares Motiv zu erzeugen und
jeweils ausgelegt sind den Gegenstand sequentiell mit den Motiven
berührungslos
zu bedrucken, derart daß ein
Gesamtmotiv aus den einzelnen Motiven gebildet ist.
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Vorteilhafterweise
ist es nicht notwendig, eine Druckform herzustellen bzw. zu benutzen.
Vielmehr kann ein beliebiges Motiv durch geeignete Steuerung bzw.
Regelung der zumindest zwei Druckeinrichtungen hergestellt werde.
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Weiterhin
wird der bewegte Gegenstand kontaktlos betrieben, wodurch Verschleißerscheinungen,
wie sie beispielsweise bei rotierenden Druckwalzen, insbesondere
bei hohen Drehzahlen der Druckwalzen vorkommen, nicht auftreten.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Kennzeichnungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung druckt
jede Druckeinrichtung in einer Druckrichtung, wobei die Druckrichtung
unter einem von 0° und 180° unterschiedlich
geneigten Winkel, bevorzugt im wesentlichen senkrecht zu der Bewegungsrichtung des
bewegten Gegenstandes ist.
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Bevorzugt
wird der Winkel zwischen der Druckrichtung und der Bewegungsrichtung in
Draufsicht gemessen. In anderen Worten spannen die Druckrichtung
und die Bewegungsrichtung im wesentlichen eine Ebene auf, wobei
diese Ebene im wesentlichen parallel zu einer zu bedruckenden Fläche des
Gegenstandes ist.
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Besonders
bevorzugt ist eine Auflösung
r des Gesamtmotivs in Bewegungsrichtung des bewegten Gegenstandes
unter Verwendung einer Vielzahl von Druckeinrichtungen durch die
Beziehung
gegeben, wobei ν eine Relativgeschwindigkeit
zwischen den Druckeinrichtungen und dem Gegenstand ist, f eine Druckfrequenz
einer Druckeinrichtung ist und n die Anzahl an Druckeinrichtungen
ist.
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Vorteilhafterweise
kann mit der bevorzugten Kennzeichnungsvorrichtung der vorliegenden
Erfindung im wesentlichen ein beliebiges Motiv auf dem Gegenstand
erzeugt werden. Wie aus der obigen Beziehung ersichtlich ist kann
bei einer vorbestimmten oder vorbestimmbaren Druckauflösung r der
bewegte Gegenstand mit der vorbestimmten oder vorbestimmbaren Druckgeschwindigkeit ν bedruckt
werden, indem die Anzahl n der benutzten Druckeinrichtungen bei
im wesentlichen konstanter Druckfrequenz f entsprechend gewählt wird.
Analog kann bei einer gegebenen Druckgeschwindigkeit ν die Auflösung des
gedruckten Gesamtmotivs r erhöht
werden, indem die Anzahl n der Druckeinrichtungen erhöht wird.
Das gleiche gilt bei veränderter
Druckfrequenz f der jeweiligen Druckeinrichtungen. Folglich ist
die bevorzugte Kennzeichnungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung
sehr flexibel hinsichtlich des gedruckten Gesamtmotivs, der Auflösung des
gedruckten Gesamtmotivs und/oder der Geschwindigkeit, mit welcher
der bedruckte Gegenstand an der Druckeinrichtung vorbei bewegt wird.
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Ferner
kann beispielsweise die Anzahl der benötigten Druckeinrichtungen n
unter Verwendung der obigen Beziehung aus r, f und ν bestimmt
werden.
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Bevorzugt
handelt es sich bei dem bewegten Gegenstand um Zigarettenpapier,
besonders bevorzugt um Zigarettenpapier von einer Rolle. Vorzugsweise
ist das Zigarettenpapier in Form einer im wesentlichen langen Bahn,
im wesentlichen unkonfektioniert ausgebildet.
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Beispielsweise
kann mit der bevorzugten Kennzeichnungsvorrichtung der vorliegenden
Erfindung Zigarettenpapier mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 m / min bis
etwa 1200 m / min, bevorzugt mit einer Geschwindigkeit von etwa 500 m / min bis
etwa 900 m / min bedruckt werden. Dabei kann eine Auflösung in Bewegungsrichtung von
bevorzugt etwa 1 Punkt pro mm (etwa 25 dpi) bis etwa 24 Punkte pro
mm (etwa 600 dpi), besonders bevorzugt von etwa 6 Punkte pro mm (etwa
150 dpi) bis etwa 18 Punkte pro mm (etwa 455 dpi) erreicht werden.
Es ist aber auch möglich,
mit einer Auflösung
bis etwa 40 Punkte pro mm (etwa 1000 dpi) zu drucken.
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Weiterhin
besonders bevorzugt handelt es sich bei den vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren Motiven
zweier verschiedener Druckeinrichtungen um identische Motive.
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Vorteilhafterweise
kann mit der bevorzugten Kennzeichnungsvorrichtung der vorliegenden
Erfindung ein Gesamtmotiv erzeugt, welches aus einer Vielzahl identischer
Muster, wie beispielsweise einer Vielzahl von identischen geometrischen
Formen, zusammengesetzt ist.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Kennzeichnungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung handelt
es sich bei den vorbestimmten bzw. vorbestimmbaren Motiven zweier
verschiedener Druckeinrichtungen um verschiedene Motive.
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Vorteilhafterweise
kann mit dieser bevorzugten Ausführungsform
der Kennzeichnungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung das Gesamtmotiv hergestellt
werden, wobei das Gesamtmotiv aus einer Vielzahl verschiedener Motive
besteht. So kann beispielsweise ein Gesamtmotiv aus einer Vielzahl kombinierter geometrischer
Formen hergestellt werden. Es ist z.B. auch denkbar, daß ein Markenname gedruckt
wird, wobei jede Druckeinrichtung beispielsweise einen Buchstaben
oder einen Teil eines Buchstaben des Markennamens druckt. Beispielsweise kann
jede Druckeinrichtung Linien, Kreise und/oder andere graphische
Muster drucken. Es ist ebenfalls möglich, daß die Druckeinrichtungen Zahlen und/oder
Symbole, wie z.B. mathematische Zeichen drucken.
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Vorzugsweise
umfaßt
die Kennzeichnungsvorrichtung zumindest eine Aufnahmeeinrichtung, welche
fest oder beweglich an der Kennzeichnungsvorrichtung angeordnet
ist.
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Die
Aufnahmeeinrichtung kann daher beispielsweise derart an der Kennzeichnungsvorrichtung
angebracht werden, daß sich
die Aufnahmeeinrichtung relativ zu dem bewegten Körper bewegt,
wodurch die Relativgeschwindigkeit zwischen der Aufnahmeeinrichtung
und dem bewegten Gegenstand verändert
werden kann. Beispielsweise ist es möglich, die Aufnahmeeinrichtung
beweglich, bevorzugt rotierend an der Kennzeichnungsvorrichtung
anzubringen. Beispielsweise kann die Aufnahmeeinrichtung ein drehbar
gelagertes Rad bzw. eine drehbar gelagerte Zylinderscheibe umfassen,
an bzw. in welcher die Druckeinrichtungen angebracht sind. Durch Rotation
der Zylinderscheibe wird vorzugsweise abwechselnd zumindest eine
der zumindest zwei Druckeinrichtungen in eine Position gebracht,
in welcher der bewegte Gegenstand bedruckt werden kann.
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Besonders
bevorzugt Kennzeichnungsvorrichtung sind die Druckeinrichtungen
jeweils in einer separaten Aufnahmeeinrichtung untergebracht.
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Falls
die Aufnahmeeinrichtung bzw. die Aufnahmeeinrichtungen beispielsweise
beweglich an der Kennzeichnungsvorrichtung angebracht ist bzw. sind,
kann daher jede Druckeinrichtung individuell relativ zu dem bewegten
Gegenstand bewegt werden.
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Bevorzugt
sind alle Druckeinrichtungen in einer gemeinsamen Aufnahmeeinrichtung untergebracht
sind.
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Weiterhin
bevorzugt sind die zumindest zwei Druckeinrichtungen im wesentlichen
in der Bewegungsrichtung, besonders bevorzugt in einer Reihe in
der Bewegungsrichtung, angeordnet.
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Es
ist ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung, eine Zigarettenstrangmaschine
mit einer bevorzugten Ausführungsform
der Kennzeichnungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung zum Kennzeichnen
des Zigarettenpapier bereitzustellen.
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Es
ist ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
zum Kennzeichnen eines in einer Bewegungsrichtung bewegten Gegenstandes mittels
zumindest zweier Druckeinrichtungen bereitzustellen, wobei
- – der
Gegenstand mittels der zumindest zwei Druckeinrichtungen berührungslos
bedruckt wird,
- – jede
Druckeinrichtung ein vorbestimmtes bzw. vorbestimmbares Motiv erzeugt
und
- – ein
Gesamtmotiv aus den sequentiell gedruckten Motiven gebildet wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsvariante des
Verfahrens der vorliegenden Erfindung druckt jede Druckeinrichtung
in einer Druckrichtung, wobei die Druckrichtung unter einem von
0° und 180° unterschiedlich
geneigten Winkel, bevorzugt im wesentlichen senkrecht zu der Bewegungsrichtung
des bewegten Gegenstandes ist.
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Weiterhin
bevorzugt ist eine Auflösung
r des Gesamtmotivs in Bewegungsrichtung des bewegten Gegenstandes
unter Verwendung einer Vielzahl von Druckeinrichtungen durch die
Beziehung
gegeben, wobei ν eine Relativgeschwindigkeit
zwischen den Druckeinrichtungen und dem bewegten Gegenstand ist,
f eine Druckfrequenz einer Druckeinrichtung ist und n die Anzahl
an Druckeinrichtungen ist.
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Bevorzugt
beträgt
die Relativgeschwindigkeit ν zwischen
etwa 100 m / min bis etwa 1200 m / min, besonders bevorzugt zwischen etwa 500 m / min bis
etwa 900 m / min
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsvariante
des Verfahrens der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei dem
bewegten Gegenstand um Zigarettenpapier und das Zigarettenpapier
ist vor dem Kennzeichnen bevorzugt als eine im wesentlichen lange
Bahn, im wesentlichen unkonfektioniert ausgebildet.
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Hinsichtlich
weiterer besonderer Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Zigarettenstrangmaschine
und des erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Kennzeichnen eines beweglichen Gegenstandes wird auf die entsprechende
Beschreibung der erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtung
verwiesen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand begleitender Zeichnungen bevorzugter
Ausführungsformen
beispielhaft beschrieben. Es zeigt
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1:
ein Kennzeichnungssystem mit einer Kennzeichnungsvorrichtung gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2:
eine Frontansicht einer Kennzeichnungsvorrichtung einer bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3a:
eine Draufsicht einer Kennzeichnungsvorrichtung einer bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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3b:
eine Draufsicht einer Kennzeichnungsvorrichtung einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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4 eine
Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer Kennzeichnungsvorrichtung der
vorliegenden Erfindung;
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5a bis 5i:
eine Schemaansicht des Druckvorgangs einer Kennzeichnungsvorrichtung
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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6:
eine Schemaansicht einer Zigarettenstrangmaschine des Typs PROTOS
der Firma Hauni.
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1 zeigt
eine Frontansicht eines Kennzeichnungssystems 10 gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Ausgehend von einer Halterung 12 wird Zigarettenpapier 14 über Umlenkrollen 16 zu
einem Drucktisch 18 geführt.
Das Zigarettenpapier 14 wird an einer Fläche 20 des
Drucktisches 18 zu einer bevorzugten Ausführungsform
einer Kennzeichnungsvorrichtung 22 der vorliegenden Erfindung
geführt.
Das Zigarettenpapier 14 wird beispielsweise weiter in Bewegungsrichtung
BR im wesentlichen entlang bzw. auf der Fläche 20 des Drucktisches 18 zwischen
der Fläche 20 des
Drucktisches 18 und zumindest einer Aufnahmeeinrichtung 24 der Kennzeichnungsvorrichtung 22 hindurch
geführt.
Dabei wird das Zigarettenpapier 14 durch zumindest zwei
Druckeinrichtungen (nicht gezeigt), welche jeweils an den Aufnahmeeinrichtungen 24 angeordnet sind,
bedruckt. Beispielsweise kann es sich bei solchen Druckeinrichtungen
um herkömmliche
Tintenstrahldruckpatronen handeln, wie sie in handelsüblichen
Tintenstrahldruckern verwendet werden. Folglich wird das Zigarettenpapier 14 berührungslos
bedruckt, d.h. ohne daß Kontakt
zwischen der Kennzeichnungsvorrichtung 22 bzw. dem druckenden
Bereich der Kennzeichnungsvorrichtung 24 und dem Zigarettenpapier 14 besteht.
Bei dem druckenden Bereich der Kennzeichnungsvorrichtung 24 kann
es sich beispielsweise um einen Tintenauslaßbereich der Tintenstrahldruckpatrone
handeln. Das bedruckte Zigarettenpapier 14 wird vorzugsweise
mit vorbestimmten Abmessungen konfektioniert. Es ist aber auch möglich, daß das Zigarettenpapier 14,
nachdem es bedruckt wurde, über
eine Vielzahl weiterer Umlenkrollen 26 einer Halterung 28 zugeführt, und dort
aufgerollt wird.
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2 zeigt
eine Detailansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Kennzeichnungsvorrichtung 22 der
vorliegenden Erfindung. Die bevorzugte Kennzeichnungsvorrichtung 22 umfaßt beispielsweise
zwei Aufnahmeeinrichtungen 24, welche jeweils ausgelegt
sind, eine Druckeinrichtung (nicht gezeigt) im wesentlichen aufzunehmen
bzw. ortsfest bevorzugt lösbar
anzubringen. Die beiden Aufnahmeeinrichtungen 24 sind beispielsweise
starr miteinander verbunden und starr an einer Fläche 30 des Kennzeichnungssystems 10 befestigt.
Es ist ebenfalls möglich,
daß die
beiden Aufnahmeeinrichtungen 24 voneinander beabstandet
sind. Weiterhin ist es möglich,
daß die
beiden Aufnahmeeinrichtungen 24 beweglich mit der Kennzeichnungsvorrichtung 22 bzw.
der Fläche 30 des
Kennzeichnungssystems 10 verbunden sind. Beispielsweise
können
die Aufnahmeeinrichtungen 24 an einer rotierenden Zylinderscheibe
angebracht sein bzw. integraler Bestandteil dieser Zylinderscheibe
sein.
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Das
Zigarettenpapier 14 bewegt sich im wesentlichen entlang
der Fläche 20 des
Drucktischs 18 in der Bewegungsrichtung BR. Dabei bewegt
sich das Zigarettenpapier 14 zwischen der Kennzeichnungsvorrichtung 22 und
der Fläche 20 des
Drucktischs 18, wobei es mit den Druckeinrichtungen der Kennzeichnungsvorrichtung 22 im
wesentlichen nicht in Kontakt kommt.
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Vorzugsweise
weist die Fläche 20 des Drucktisches 18 eine
Vielzahl von Öffnungen 31 auf. Die Öffnungen 31 sind
vorzugsweise in Bereichen der Fläche 20 des
Drucktischs 18 angeordnet, an welchen das Zigarettenpapier 14 entlang
läuft.
Anhand dieser Öffnungen 31 kann
mittels eines regelbaren Druckunterschieds hinsichtlich des Umgebungsdrucks
das Zigarettenpapier 14 in einer Druckrichtung DR im wesentlichen
fixiert werden. Die Druckrichtung DR ist dabei eine Richtung im wesentlichen
parallel zu der Fläche 20 des
Drucktisches 18 und im wesentlichen senkrecht zu der Bewegungsrichtung
BR. Vorzugsweise wird an den Öffnungen 31 verglichen
zum Umgebungsdruck ein Unterdruck erzeugt und durch den Unterdruck
das Zigarettenpapier 14 im wesentlichen zu der Fläche 20 des
Drucktisches 18 hin gezogen bzw. gesaugt. Das Zigarettenpapier 14 kann
im wesentlichen in Bewegungsrichtung BR bewegt werden, wobei das
Zigarettenpapier 14 hinsichtlich der Druckrichtung DR im
wesentlichen fixiert ist. Dadurch, daß das Zigarettenpapier 14 im
wesentlichen zu der Fläche 20 hin
gezogen bzw. gesaugt wird bewegt sich das Zigarettenpapier 14 zumindest
bereichsweise im wesentlichen planparallel zu der Fläche 20 des
Drucktisches 18, d.h. das Zigarettenpapier wirft zumindest
bereichsweise keine Falten, sondern ist zumindest bereichsweise
im wesentlichen plan. Insbesondere ist das Zigarettenpapier 14 in
einem Bereich im wesentlichen plan, in dem es von der Kennzeichnungsvorrichtung 22 bedruckt
wird.
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Die
Aufnahmeeinrichtungen 24 weisen weiterhin jeweils Anschlüsse 32 auf,
mit welchen die Druckeinrichtungen (nicht gezeigt) mit einer Steuer- bzw.
Regeleinrichtung, beispielsweise einem Computer bzw. einem sogenannten
embedded System bzw. embedded Controller 33 (gezeigt in 1)
zum Datenaustausch verbunden sein können. Ferner können die
Druckeinrichtungen über
die Anschlüsse 32 mit
Strom versorgt werden.
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Weiterhin
weist jede Aufnahmeeinrichtung an einer Seite 34, welche
dem Zigarettenpapier 14 gegenüberliegt, eine Öffnung 35 auf.
Die Seite 34 ist im wesentlichen parallel zu der Fläche 20 des
Drucktischs 18. Ferner weist die Aufnahmeeinrichtung 24 vorzugsweise
zwei Seiten 36 auf, welche zueinander bevorzugt parallel
und im wesentlichen senkrecht zu der Fläche 20 des Drucktischs 18 und
senkrecht zu der Bewegungsrichtung BR sind. Jede Aufnahmeeinrichtung 24 kann
außerdem
eine bevorzugt schwenkbare Verriegelungseinrichtung 38 aufweisen.
Um die Verriegelungseinrichtung 38 zu verriegeln ist sie
beispielsweise zur Fläche 20 hin
verschwenkbar, bevorzugt im wesentlichen parallel zu der Fläche 20 des Drucktischs 18.
Um die Verriegelungseinrichtung 38 zu entriegeln ist sie
beispielsweise weg von der Fläche 20 des
Drucktischs 18 verschwenkbar, bevorzugt im wesentlichen
parallel zu der Fläche 30 der
Kennzeichnungsvorrichtung 22. Ferner weist die Aufnahmeeinrichtung 24 eine
Rückseite 40 auf,
welche bevorzugt im wesentlichen parallel zu der Fläche 30 des Kennzeichnungssystems 10 und
bevorzugt im wesentlichen senkrecht zu der Fläche 20 des Drucktischs 18 ist.
Die Seite 34, die Seiten 36, die Verriegelungseinrichtung 38 und
die Rückseite 40 umfangen
im wesentlichen einen Hohlraum 41, in welchen die Druckeinrichtung
eingebracht wird. Die Abmessungen des Hohlraums sind 41 derart
ausgelegt, daß die
Druckeinrichtung im wesentlichen genau in den Hohlraum 41 paßt, dabei
ist es nicht notwendig, daß der
Hohlraum 41 im wesentlichen Quaderform aufweist. Vielmehr
ist der Hohlraum 41 so ausgelegt, daß er im wesentlichen an die
Form der Druckeinrichtung angepaßt ist. Ein Vorsprung (nicht
gezeigt) der Druckeinrichtung rastet in die Öffnung 35 ein und eine
Bewegung der Druckeinrichtung, insbesondere eine Bewegung der Druckeinrichtung
aus dem Hohlraum 41, wird durch die Verriegelungseinrichtung 38 im
wesentlichen verhindert. Es ist nicht notwendig, daß die Verriegelungseinrichtung 38 im
geschlossenen Zustand im wesentlichen parallel zu der Fläche 20 des
Drucktischs 18 und im offenen Zustand im wesentlichen parallel
zu der Fläche 30 ist.
Die Verriegelungseinrichtung 38 ist aber so ausgelegt,
daß die Druckeinrichtung
einfach bzw. leicht lösbar
in dem Hohlraum 41 fixiert wird. Insbesondere wird durch
die Verriegelungseinrichtung 38 eine Bewegung der Druckeinrichtung
im wesentlichen verhindert. Dies wird vorzugsweise dadurch erreicht,
daß durch
die Verriegelungseinrichtung 38 ein Anpreßdruck auf
die Druckeinrichtung ausgeübt
wird, insbesondere die Druckeinrichtung in den Hohlraum gepreßt wird.
Ferner hat die Verriegelungseinrichtung 38 die Eigenschaft,
daß die
Druckeinrichtung lösbar
in dem Hohlraum fixiert wird. In anderen Worten kann die Verriegelungseinrichtung 38 vorzugsweise
durch eine schwenkbare Lagerung der Verriegelungseinrichtung 38 einfach
ver- und entriegelt werden und folglich die Druckeinrichtung einfach
in dem Hohlraum 41 fixiert bzw. gelöst und aus dem Hohlraum 41 entnommen werden.
Die Druckeinrichtung wird im wesentlichen durch einführen des
Vorsprungs (nicht gezeigt) in die Öffnung 35 und durch
die Verriegelungseinrichtung 38 in dem Hohlraum 41 der
Aufnahmeeinrichtung 24 fixiert.
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Vorteilhafterweise
kann somit die Druckeinrichtung leicht erneuert bzw. ausgetauscht werden. Handelt
es sich bei der Druckeinrichtung beispielsweise um eine herkömmliche
Tintenpatrone, so kann diese Patrone ausgetauscht werden, falls
der Tintenvorrat erschöpft
ist oder in einer anderen Farbe gedruckt werden soll.
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Weiterhin
weist die Aufnahmeeinrichtung 24 vorzugsweise einen Anschluß (nicht
gezeigt) auf, welcher mit Steuer- bzw. Regelanschlüssen der Druckeinrichtung
in Kontakt treten kann. Vorzugsweise kann somit eine elektrische
Verbindung zwischen der Druckeinrichtung und der Steuer- bzw. Regeleinrichtung,
beispielsweise des Computers 33 über die Anschlüsse 32 hergestellt
werden. Der Computer bzw. das embedded System bzw. der embedded Controller 33 steuert
bzw. regelt die Druckleistung jeder Druckeinrichtung vorzugsweise
individuell.
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Das
Zigarettenpapier 14 wird im wesentlichen zwischen der Aufnahmeeinrichtung 24 und
der Fläche 20 des
Drucktischs 18 hindurch geleitet, wobei das Zigarettenpapier 14 die Öffnung 35 der
Aufnahmeeinrichtung 24 passiert und von der Druckeinrichtung
(nicht gezeigt) kontaktlos bedruckt wird.
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3a zeigt
eine Draufsicht der bevorzugten Kennzeichnungsvorrichtung 22.
In dieser bevorzugten Ausführungsform
sind die beiden Aufnahmeeinrichtungen 24 in der Druckrichtung
DR bevorzugt versetzt. In anderen Worten sind die Vorderkanten 42 der
Seite 34 nicht bündig
in der Bewegungsrichtung BR, sondern sind in der Druckrichtung DR
versetzt angeordnet. Dadurch werden auch die Druckbereiche der einzelnen
Druckeinrichtungen in Druckrichtung DR versetzt. Die effektive Breite
in Druckrichtung DR, welche von den Druckeinrichtungen bedruckt
werden kann, wird dadurch erhöht.
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3b zeigt
eine weitere bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Wie in 3b gezeigt
ist sind die Aufnahmeeinrichtungen 24 derart angeordnet,
daß die
Vorderkanten 42 der Seite 34 in der Bewegungsrichtung
BR im wesentlichen bündig
sind. Dadurch bedrucken die Druckeinrichtungen im wesentlichen gleiche
Bereiche auf dem Zigarettenpapier 14. Ansonsten entspricht
die in 3b gezeigte Ausführungsform
im wesentlichen der Ausführungsform,
wie sie in 3a dargestellt und beschrieben
ist.
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Ferner
ist es bei einer Vielzahl von Aufnahmeeinrichtungen 24 nicht
notwendig, daß die
Aufnahmeeinrichtungen 24 alle in Druckrichtung DR versetzt
oder alle Aufnahmeeinrichtungen 24 in Bewegungsrichtung
BR im wesentlichen bündig
angeordnet sind. Vielmehr ist es auch möglich, daß eine erste Anzahl der Aufnahmeeinrichtungen 24 in
Druckrichtung DR versetzt angeordnet sind und einzelne Aufnahmeeinrichtungen 24 der
verbleibenden Aufnahmeeinrichtungen 24 zu Aufnahmeeinrichtungen 24 der
ersten Anzahl in der Bewegungsrichtung BR im wesentlichen bündig angeordnet
sind.
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4 zeigt
eine Seitenansicht der Kennzeichnungsvorrichtung 22. Wie
in 3a beschrieben, sind die Kanten 42 der
Seite 34 in der Bewegungsrichtung BR nicht bündig, sondern
in der Druckrichtung DR versetzt angeordnet. Wie in 4 gezeigt,
ist es nicht notwendig, daß die
Rückseite 40 direkt
an die Fläche 30 angrenzen,
sondern kann auch davon beabstandet sein. Ferner kann zwischen der
Aufnahmeeinrichtung 24 und der Fläche 20 des Drucktisches 18 eine
Führungsvorrichtung 43 angebracht
sein, welche beispielsweise ausgelegt ist, das Zigarettenpapier 14 stabilisiert
bzw. präzise
an der Druckeinrichtung vorbei zu führen. Dabei kann das Zigarettenpapier
zwischen der Führungsvorrichtung 43 und
der Aufnahmeeinrichtung 24 geführt werden. Es ist auch möglich, daß das Zigarettenpapier 14 zwischen
der Fläche 20 des
Drucktisches 18 und der Führungsvorrichtung 43 geführt wird.
In diesem Fall weist die Führungsvorrichtung 43 eine Öffnung auf (nicht
gezeigt), die der Öffnung 35 im
wesentlichen entspricht. Das Zigarettenpapier 14 wird im
wesentlichen durch diese beiden Öffnungen
kontaktlos bedruckt.
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Ferner
ist es möglich,
das Zigarettenpapier 14 zwischen zwei im wesentlichen planparallelen Flächen der
Führungsvorrichtung 43 zu
führen,
wobei eine dieser Flächen
eine Öffnung
aufweist, welcher der Öffnung 35 im
wesentlichen entspricht. Das Zigarettenpapier 14 kann durch
diese beiden Öffnungen
hindurch kontaktlos bedruckt werden.
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Die
Führungseinrichtung 43 kann
aber auch dazu ausgelegt sein, die Aufnahmeeinrichtung 24 zu fixieren
bzw. von dem Drucktisch 18 bzw. der Fläche 30 zu beabstanden
oder beabstandet zu fixieren.
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Anhand
von 5a bis 5i wird
beispielhaft der Druckablauf in einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Kennzeichnungsvorrichtung 22 dargestellt.
In dieser bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfaßt
die Kennzeichnungsvorrichtung 22 eine Anzahl von sechs
Druckeinrichtungen. In dem vorliegenden Beispiel handelt es sich
dabei um sechs herkömmliche Tintenstrahldruckpatronen
HP 6154a der Firma Hewlett & Packard,
welche jeweils mit einer Frequenz von etwa 12 kHz drucken können, d.h.
eine Kapillardüse kann
aufgrund der nötigen
Relaxation bzw. der Auffüllung
mit Tinte der Kapillare durch Kapillareffekt nach etwa 80 μs angesteuert
werden. Da die herkömmliche
Tintenstrahldruckpatrone Tinte mittels Düsen auf das Zigarettenpapier
spritzt können
mittels der herkömmlichen
Tintenstrahldruckpatrone im wesentlichen Punkte gedruckt werden,
welche aufgrund der Anordnung der Düsen vorzugsweise im wesentlichen
parallel zur Druckrichtung DR angeordnet sind. Folglich sind die
gedruckten Motive im wesentlichen aus Punkten aufgebaut. Aufgrund
jeweils zweier versetzt zueinander angeordneter Düsenreihen
je HP Tintenstrahldruckpatrone sowie der Möglicjkeit der frei programmierbaren
Druckauslösung
jeder einzelnen verwendeten Tintenstrahldruckpatrone der bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, gehen die einzelnen Punkte je nach Parametrierung
mehr oder weniger ineinander über.
Folglich bestehen die Motive im wesentlichen zwar aus einzelnen
Punkten, es ist aber vorzugsweise nicht möglich, die einzelnen Punkte
getrennt voneinander wahrzunehmen, weil die Punkte zu nahe aneinander liegen
und/oder ineinander verlaufen sind.
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Die
sechs Druckeinrichtungen sind jeweils in einer Aufnahmeeinrichtung 24 untergebracht
bzw. durch diese positioniert und die Aufnahmeeinrichtungen 24 in
der Bewegungsrichtung BR in einer Reihe angeordnet. Dies ist in 1 beispielhaft
für zwei Aufnahmeeinrichtungen 24,
d.h. für
zwei Druckeinrichtungen dargestellt. Ferner sind in 5a bis 5i die
Bewegungsrichtung BR des Zigarettenpapiers 14 und die Druckrichtung
DR gezeigt. In 5a ist ein Ausschnitt des Zigarettenpapiers
zu einem ersten Zeitpunkt t1 = 0s dargestellt. An dem ersten Zeitpunkt
t1 druckt die erste Druckeinrichtung ein erstes Motiv 44 auf
das Zigarettenpapier. Bei dem ersten Motiv 44 handelt es
sich um eine Reihe von sechs Punkten, welche bevorzugt im wesentlichen
senkrecht zu der Bewegungsrichtung BR des Zigarettenpapiers 14 angeordnet
sind. In anderen Worten sind die sechs Punkte bevorzugt im wesentlichen
parallel zu der Druckrichtung DR angeordnet. Das Zigarettenpapier 14 bewegt
sich mit einer Geschwindigkeit ν =
360 m / min entlang der Bewegungsrichtung min BR unter der Kennzeichnungsvorrichtung 22 hindurch. Folglich
bewegt sich der Ort des ersten Motivs 44 in Bewegungsrichtung
BR von der ersten Druckeinrichtung weg auf die zweite Druckeinrichtung
zu.
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5b zeigt
ein zweites Motiv 46, welches zu einem zweiten Zeitpunkt
t2, d.h. z.B. 14,11 μs nach
dem Zeitpunkt t1, von der ersten Druckeinrichtung auf das Zigarettenpapier 14 gedruckt
wurde. Das zweite Motiv 46 stellt einen einzelnen Punkt
dar.
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In 5c ist
das Zigarettenpapier 14 zum Zeitpunkt t3, d.h. z.B. 28,33 μ nach t1
dargestellt. Zum Zeitpunkt t3 hat sich das Zigarettenpapier 14 in Bewegungsrichtung
BR weiterbewegt, so daß sich der
Ort des ersten Motivs 44 im wesentlichen in Bewegungsrichtung
BR hinter der zweiten Druckeinrichtung befindet. Die zweite Druckeinrichtung
druckt ein drittes Motiv 48 in Bewegungsrichtung BR neben
das erste Motiv 44 auf das Zigarettenpapier 14.
Das dritte Motiv 48 ist durch einen in Bewegungsrichtung
BR schraffierten Kreis dargestellt, um das dritte Motiv 48 beispielsweise
von dem zweiten Motiv 46 zu unterscheiden. In der Regel
wird aber auch das dritte Motiv 48 (und alle weiteren Motive)
aus einzelnen Punkten, analog zu dem ersten Motiv 44 oder
dem zweiten Motiv 46, bestehen. In anderen Worten sind
aufgrund der Verwendung von Tintenstrahldruckpatronen alle Motive
im wesentlichen aus Punkten zusammengesetzt, wie in Motiven 44 und 46 beispielhaft
gezeigt.
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In
Analogie zu 5b ist in 5d ein
viertes Motiv 50 dargestellt, welches zu einem Zeitpunkt t4,
d.h. z.B. 42,33 μs
nach t1, von der zweiten Druckeinrichtung im wesentlichen an einer
Position in Bewegungsrichtung BR hinter dem zweiten Motiv 46 auf das
Zigarettenpapier gedruckt wird. In anderen Worten bewegt sich nach
Drucken des dritten Motivs 48 das Zigarettenpapier 14 in
Bewegungsrichtung BR weiter, und sobald sich das zweite Motiv 46 in
Bewegungsrichtung BR im wesentlichen hinter der zweiten Druckeinrichtung
befindet, druckt die zweite Druckeinrichtung das vierte Motiv 50.
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Ein
Gesamtmotiv 52 wird aus sequentiellem Druck einer Vielzahl
von Einzelmotiven hergestellt, wie dies in 5e bis 5i weiter
ausgeführt
ist. 5i zeigt das Gesamtmotiv 52,
in diesem Beispiel den Buchstaben E, welches aus einzelnen Motiven gebildet
ist, welche von einer Vielzahl von Druckeinrichtungen erzeugt bzw.
gedruckt werden. Die einzelnen Motive werden beispielsweise nebeneinander gedruckt.
Folglich entsteht das Gesamtmotiv 52 durch sequentielles
Drucken einer Vielzahl von einzelnen Motiven. Die einzelnen Motive
sind aber nicht auf eine Zeile in Druckrichtung DR eingeschränkt. Vielmehr
wäre es
beispielsweise auch möglich,
daß das
erste Motiv 44 auch das dritte Motiv 48 umfaßt, falls
mit der Geschwindigkeit ν,
mit welcher das Zigarettenpapier 14 bewegt wird und der
Druckfrequenz f der Tintenstrahldruckpatrone unter Berücksichtigung der
obigen Beziehung die gewünschte
Auflösung
r noch erreicht werden kann.
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Weiterhin
ist es möglich,
daß die
Druckeinrichtungen auch Bereiche mehrfach bedrucken, d.h. daß beispielsweise
eine Druckeinrichtung einen Bereich des Zigarettenpapiers 14 mehrfach
bedruckt. Es können
aber auch verschiedene Druckeinrichtungen einen Bereich des Zigarettenpapiers 14 bedrucken
bzw. mehrfach bedrucken. Beispielsweise kann bei Farbdruck ein Bereich
des Zigarettenpapiers 14 von mehreren Druckeinrichtungen
bedruckt werden, welche beispielsweise ein identisches Motiv drucken, wobei
sich die Farben der verwendeten Tinten der jeweiligen Druckeinrichtungen
voneinander unterscheiden.
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Die
Anzahl der Motive, welche eine einzelne Druckeinrichtung druckt,
ist nicht, wie in diesem Beispiel ausgeführt, auf zwei Motive eingeschränkt. Vielmehr
ist es möglich,
daß eine
Druckeinrichtung eine beliebige Anzahl von Einzelmotiven druckt.
Beispielsweise kann eine Vielzahl von Buchstaben gedruckt werden
und eine Druckeinrichtung nur ein (Teil-)Motiv eines jeden Buchstaben
drucken. Die Auflösung
in Bewegungsrichtung BR einer einzelnen Druckeinrichtung, und somit
auch der Abstand der Einzelmotive, welche von einzelnen Druckeinrichtung
auf dem Zigarettenpapier
14 gedruckt werden, ist im wesentlichen
durch die Beziehung r
0 = f / ν gegeben (der Abstand
in Bewegungsrichtung BR zweier Einzelmotive voneinander ergibt sich
im wesentlichen aus dem Inversen der Auflösung r). Die Auflösung in
Bewegungsrichtung BR des Gesamtmotivs
52, welches unter
Verwendung einer Vielzahl von n Druckeinrichtungen hergestellt wird,
kann, verglichen zur Auflösung
einer einzelnen Druckeinrichtung, erhöht werden. Unter Verwendung
einer Vielzahl von n Druckeinrichtungen ergibt sich die Auflösung r des Gesamtmotivs
52 im
wesentlichen zu
Folglich kann durch Anbringen
einer beliebigen Anzahl von individuellen Druckeinrichtungen die
Auflösung
r des Gesamtmotivs
52 in Bewegungsrichtung BR im wesentlichen
beliebig verändert
bzw. eingestellt werden. Die Auflösung des Gesamtmotivs
52 in der
Druckrichtung DR, d.h. einer Richtung im wesentlichen senkrecht
zur Bewegungsrichtung B, ist jedoch herkömmlicherweise beschränkt durch
die Auflösung
jeder individuellen Druckeinrichtung. Die Auflösung in Druckrichtung DR ist
nicht abhängig
von der Geschwindigkeit, mit der das Zigarettenpapier
14 relativ
zu der Kennzeichnungsvorrichtung
22 bewegt wird.
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Ferner
können
die individuellen Aufnahmeeinrichtungen 24 so angeordnet
sein, daß die
Kanten 32 in der Bewegungsrichtung BR nicht bündig sind, d.h.
daß die
Aufnahmeeinrichtung in Druckrichtung DR, also in einer Richtung
senkrecht zur Bewegungsrichtung BR, versetzt angeordnet sind. Folglich
kann die Fläche
auf dem Zigarettenpapier 14, welche von der Kennzeichnungsvorrichtung 22 bedruckt
werden, vorteilhafterweise über
die Druckfläche
einer einzelnen Druckeinrichtung hinaus vergrößert werden. Sind die Kanten 42 im
wesentlichen bündig
angeordnet, so entspricht die druckbare Fläche im wesentlichen der Fläche, welche
von einer individuellen Druckeinrichtung bedruckt werden kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann auch ein Gegenstand gekennzeichnet
werden, welcher andere Eigenschaften als Papier aufweist. Vorteilhafterweise muß der Gegenstand
nicht zwischen zumindest zwei Druckwalzen geführt werden, wie dies bei herkömmlichen
Walzendruckeinrichtungen der Fall ist. Vielmehr muß lediglich
eine zu kennzeichnende Seite des Gegenstandes zugänglich sein.
Es kann beispielsweise auch ein quaderförmiger Gegenstand, vorzugsweise
eine Schachtel oder ähnliches,
entlang den Druckeinrichtungen bewegt werden. Weiterhin muß kein Kontakt
zwischen der Kennzeichnungsvorrichtung und dem bewegten Gegenstand
bestehen. So ist es beispielsweise möglich, daß eine Schachtel auf einem
Förderband
an der Kennzeichnungsvorrichtung vorbei bewegt wird und die Druckeinrichtung kontaktlos
die Schachtel bedruckt.
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Vorzugsweise
kann die bevorzugte Kennzeichnungsvorrichtung 22 der vorliegenden
Erfindung auch Bestandteil eines komplexen Kennzeichnungssystems 10 sein,
wie es beispielsweise in der tabakverarbeitenden Industrie eingesetzt
werden kann. Ein solches Kennzeichnungssystem 10 ist skizzenhaft
in 1 dargestellt. Ferner kann ein solches System
beispielsweise in einen Fertigungsablauf der Zigarettenherstellung
integriert sein.
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Weiterhin
ist die Kennzeichnungsvorrichtung 22 der vorliegenden Erfindung
nicht auf einfarbigen Druck eingeschränkt. Vielmehr ist es möglich, Zigarettenpapier 14 mehrfarbig,
d.h. bunt zu bedrucken. Beispielswiese ist es möglich (wie oben ausgeführt), daß verschiedene
Druckeinrichtungen Bereiche des Zigarettenpapiers mehrfach bedrucken,
wobei beispielsweise ein identisches Motiv gedruckt wird und sich
die Farben der verwendeten Tinten der jeweiligen Druckeinrichtungen
voneinander unterscheiden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird weiterhin eine Zigarettenstrangmaschine bereitgestellt,
bei der das Zigarettenpapier 14 mittels einer bevorzugten
Ausführungsform
der Kennzeichnungsvorrichtung 22 der vorliegenden Erfindung
gekennzeichnet wird. Die Zigarettenstrangmaschine ist bevorzugt
gemäß
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6 ausgestaltet,
wobei anstelle des Druckwerks
123 eine Kennzeichnungsvorrichtung
22 gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird. Ergänzend wird auf die Beschreibung
der Zigarettenstrangmaschine vom Typ PROTOS gemäß der
DE 101 30 2245 A1 verwiesen,
die durch Bezugnahme in diese Anmeldung mit einbezogen wird.
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- 10
- Kennzeichnungssystem
- 12
- Halterung
- 14
- Zigarettenpapier
- 16
- Umlenkrollen
- 18
- Drucktisch
- 20
- Fläche
- 22
- Kennzeichnungsvorrichtung
- 24
- Aufnahmeeinrichtung
- 26
- Umlenkrollen
- 28
- Halterung
- 30
- Fläche
- 31
- Öffnung
- 32
- Anschlüsse
- 33
- Computer
bzw. embedded System bzw. embedded Controller
- 34
- Seite
- 35
- Öffnung
- 36
- Seite
- 38
- Verriegelungseinrichtung
- 40
- Rückseite
- 41
- Hohlraum
- 42
- Kante
- 43
- Führungsvorrichtung
- 44
- erstes
Motiv
- 46
- zweites
Motiv
- 48
- drittes
Motiv
- 50
- viertes
Motiv
- 52
- Gesamtmotiv