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DE102004032801A1 - Kraftfahrzeugreifen - Google Patents

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DE102004032801A1
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DE
Germany
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tire
ring
rim
sidewall
color
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Withdrawn
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DE200410032801
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English (en)
Inventor
Frank Leopold
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GM Global Technology Operations LLC
Original Assignee
Adam Opel GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60CVEHICLE TYRES; TYRE INFLATION; TYRE CHANGING; CONNECTING VALVES TO INFLATABLE ELASTIC BODIES IN GENERAL; DEVICES OR ARRANGEMENTS RELATED TO TYRES
    • B60C13/00Tyre sidewalls; Protecting, decorating, marking, or the like, thereof
    • B60C13/04Tyre sidewalls; Protecting, decorating, marking, or the like, thereof having annular inlays or covers, e.g. white sidewalls

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tires In General (AREA)

Abstract

Der Kraftfahrzeugreifen (1) hat eine nach außen weisende Reifenflanke (3). Um einen Kraftfahrzeugreifen zu schaffen, der ohne Konforteinbuße und ohne hohen finanziellen Aufwand - wie er mit der Verwendung von Felgen mit besonders großem Querschnitt und/oder Niederquerschnittreifen verbunden ist - Fahrzeuge optisch aufwertet, ist in die Reifenflanke ein Ring (10) integriert, der von außen sichtbar ist, in einer von der Farbe der Reifenflanke (3) abweichenden Farbe gehalten ist und der sich bis maximal zu einem Übergangsbereich (3b) zwischen Reifenflanke (3) und Reifenlauffläche (7) erstreckt und nach Montage auf einer Felge (6) den optischen Eindruck einer radialen Erweiterung der Felge (6) erzeugt.

Description

  • Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Reifentechnik und betrifft einen Kraftfahrzeugreifen mit einer nach außen weisenden Reifenflanke.
  • Ein derartiger Kraftfahrzeugreifen geht aus dem Europäischen Patent EP 0 993 381 B1 hervor. Bei diesem Reifen ist eine einheitliche Einfärbung der Reifenflanke vorgesehen. Neben einer speziellen Ausführung von mechanischen Verstärkungselementen im Bereich der Scheitelbewehrung erwähnt die EP 0 993 381 B1 , dass die Lauffläche von seitlichen längsverlaufenden Teilen und einem mittleren Bereich gebildet ist, der in einer zu den seitlichen Teilen unterschiedlichen Farbe ausgestaltet ist.
  • Bei Kraftfahrzeugen und insbesondere bei Personenkraftwagen legt die Käuferschicht in zunehmendem Maße nicht nur Wert auf hohe technische Qualität und Zuverlässigkeit, sondern auch auf ein ansprechendes, meist sportliches Erscheinungsbild der Fahrzeugs. Das Gesamtdesign eines Fahrzeugs ist damit zu einem wesentlichen Differenzierungskriterium geworden, zumal sich die – häufig nach denselben Parametern wie zum Beispiel Luftwiderstand optimierte – äußere Ka rosserieform vieler Fabrikate heute kaum noch signifikant unterscheidet.
  • Deshalb legen viele Fahrzeugkäufer und -nutzer Wert darauf, dass sich ihr Fahrzeug durch optische Effekte von der Masse der übrigen Fahrzeuge abhebt. Häufig entstehen diese Wünsche auch erst nach dem Kauf des Fahrzeugs, so dass ein verstärkter Bedarf nach nachträglicher optischer Veränderung des Fahrzeugs besteht.
  • Eine weit verbreitete Methode einer (auffälligen und/oder nachträglich angebrachten) optischen Aufwertung ist die Gestaltung der Fahrzeugräder, insbesondere die Proportionierung von Radfelge zu Radreifen. Ein Trend geht dahin, vergleichsweise niedrige Reifen – so genannte Niederquerschnittsreifen – zu verwenden. Diese erlauben bei einem zum Beispiel durch die Konstruktion des Fahrzeugs bzw. dessen Radkästen limitierten Raddurchmesser die Verwendung von Felgen mit vergleichsweise großem Durchmesser. Das geht allerdings auf Kosten der Reifenhöhe und damit des Reifenluftvolumens. Das so reduzierte Luftvolumen führt im Allgemeinen zu einem verminderten Fahrkomfort und/oder Fahrsicherheit. Außerdem ist diese Methode der optischen Gestaltung mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden, weil dazu Sonderfelgen und Sonderreifengrößen erforderlich sind. Ferner wird die angesprochene Komforteinbuße bei vielen Kraftfahrzeugnutzern nicht akzeptiert.
  • Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, einen Kraftfahrzeugreifen der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass mit ihm ohne Komforteinbuße und ohne hohen finanziellen Aufwand – wie er mit der Verwendung von Felgen mit besonders großem Quer schnitt und/oder Niederquerschnittreifen verbunden ist – Fahrzeuge optisch aufgewertet werden können.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Kraftfahrzeugreifen mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Demgemäß wird ein Kraftfahrzeugreifen vorgeschlagen mit einer nach außen weisenden Reifenflanke, wobei ein in die Reifenflanke integrierter Ring vorgesehen ist, der von außen sichtbar ist, der in der Farbe der Reifenflanke und/oder in einer von der Farbe der Reifenflanke abweichenden Farbe gehalten ist und der sich bis maximal zu einem Übergangsbereich zwischen Reifenflanke und Reifenlauffläche erstreckt und der nach Montage auf einer Felge den optischen Eindruck einer radialen Erweiterung der Felge erzeugt.
  • Die Erfindung basiert damit unter anderem auf der Idee, einen Kraftfahrzeugreifen so auszubilden, dass seine betriebsgemäß nach außen gerichtete Flanke einen farbigen, eingefärbten oder farbig bedruckten ringförmigen Bereich aufweist, der in seiner Farbe von der Farbe der Reifenflanke abweicht. Die Ringfarbe entspricht bevorzugt der Felgenfarbe. Der Ring kann zur Farbgebung bevorzugt vollständig eingefärbt sein.
  • Der optische Eindruck einer Felge mit erweitertem Außendurchmesser lässt sich aber auch erzeugen, indem der Ring eine passende, zum Beispiel gegenüber der Felgenfarbe in einer Farbstufe oder Schattierung abgesetzte Farbe hat. Es lassen sich vorteilhafterweise auch Kleinserien wirtschaftlich auflegen, bei denen zum Beispiel zur Karosseriefarbe o der zu Felgensonderfarben (zum Beispiel Gold, Aluminium oder Chrom) farblich passende Ringe verwendet werden.
  • Die je nach Ringmaterial gegebenenfalls steifere Reifenflanke verbessert die Seitenführung des Reifens ohne das komfortrelevante Schluckvermögen – zum Beispiel bei Bodenwellen – zu verschlechtern.
  • Der Ring kann den gewünschten optischen Eindruck zusätzlich noch dadurch verstärken, dass seine sichtbare äußere Fläche konkav oder konvex ausgebildet ist. Der Ring schließt mit seinem inneren Rand optisch an die Felge an. Er kann bevorzugt an einer Scheuerkante der Reifenflanke enden, in deren Bereich üblicherweise die Reifenflanke an die Lauffläche oder Profilfläche des Reifens angrenzt.
  • Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht damit darin, dass der erfindungsgemäße Reifen in Kombination mit einer üblichen Felge (Serienfelge) den Gesamteindruck einer Felge mit Tiefbettrand erzeugt. Der Reifen seinerseits erzeugt im montierten Zustand den scheinbaren Eindruck eines Niederquerschnittreifens.
  • Dieser Effekt kann problemlos auch nachträglich erzeugt werden, wenn nämlich beispielsweise im Zuge des turnusmäßigen Reifenersatzes erfindungsgemäße Reifen auf die vorhandenen (Serien-)Felgen aufgezogen werden. Da Serienfelgen verwendet bzw. beim Reifenaustausch beibehalten werden können, bietet die Erfindung insgesamt eine sehr kostengünstige Möglichkeit, ein Fahrzeug optisch erheblich aufzuwerten. Dem Fahrzeug wird dabei optisch ein sportliches, dynamisches Erscheinungsbild verliehen, ohne dass der Nutzer auf den mit Serienreifen gewohnten Komfort verzichten muss.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die (weiterhin bestehende) Verwendung von Serienfelgen im Notfall einen einfachen Austausch bzw. Ersatz eines defekten Reifens erlaubt; im Falle einer Reifenpanne besteht nicht die Gefahr – wie zuweilen bei Verwendung von Spezialreifen – dass der benötigte Ersatzreifen kurzfristig nicht erhältlich ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen sowie der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung entnehmbar.
  • Herstellungstechnisch besonders bevorzugt besteht der Ring aus Kunststoff. Eine weitere fertigungstechnisch vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Ring an das Material der Reifenflanke anvulkanisiert ist.
  • Eine bevorzugte Realisierung der Erfindung sieht vor, dass zwischen dem Ring und dem Material der Reifenflanke eine Diffusionssperrschicht vorgesehen ist. Damit ist eine etwaige Diffusion von Partikeln, zum Beispiel Ruß- oder Silicatpartikel, auf dem Material (Gummi) der Reifenflanke in den Ring zuverlässig verhindert. Eine solche Diffusion könnte in ungünstigen Fällen zu einer Verfärbung des Ringes führen. Bevorzugt ist dabei die Diffusionssperrschicht von einer Haut aus Kunststoff gebildet.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Ring an seinem reifenlaufflächigseitigen äußeren Rand eine farbliche und/oder geometrische Akzentuierung aufweist. So kann der äußere Rand zum Beispiel gewellt, gezackt oder speichenförmig ausgestaltet sein. Dies erhöht neben dem gewünschten optisch-sportlichen Bild die Festigkeit der mechanischen Verbindung zwischen Reifenflanke und Ring. Die optische Wirkung kann auch durch eine andersfarbige Ausgestaltung des äußeren Randes des Ringes erzielt oder verstärkt werden, indem der Rand zum Beispiel mit einer Leuchtfarbe versehen ist, die in seitlicher Ansicht des Reifens eine Linie oder einen Streifen bildet.
  • Im Hinblick auf eine besonders gute mechanische Verbindung von Ring und Reifenflanke sieht eine weitere vorteilhafte Fortbildung der Erfindung vor, dass die zur Reifenkarkasse weisende Oberfläche des Ringes strukturiert ist. Die Strukturierung kann zum Beispiel eine raue oder geriffelte Oberfläche sein.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Ring so ausgestaltet ist, dass er nach Montage des Reifens auf einer Felge seitlich (axial) über die Felge hinaussteht. Dadurch schützt der Ring zusätzlich das axial überragte Felgenhorn.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den schematischen Figuren der Zeichnung angegebenen Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen dabei:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugreifens im Querschnitt;
  • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen en Kraftfahrzeugreifens im Querschnitt;
  • 3 einen erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugreifen in einer perspektivischen Ansicht.
  • In den Figuren der Zeichnung sind gleiche bzw. funktionsgleiche Elemente – sofern nichts anderes angegeben ist – mit denselben Bezugszeichen versehen worden.
  • 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugreifens im Querschnitt. In 1 ist der Kraftfahrzeugreifen 1 mit Bezugszeichen 1 bezeichnet. Der Kraftfahrzeugreifen 1 weist eine innere 2 und eine nach außen weisende äußere Reifenflanke 3 auf. Die Reifenflanke 3 erstreckt sich von einem von einem äußeren Kranz 5 einer Radfelge 6 aufgenommenen Fußbereich 3a bis zu einem Übergangsbereich 3b, an den sich der Profilbereich bzw. die Lauffläche 7 des Reifens anschließt. Der Fußbereich schmiegt sich in an sich bekannter Weise gegen eine entsprechende Nutwand 6a der Felge und dichtet – bei aufgepumptem Reifen bzw. Überdruck im Reifenvolumen 8 – gegen diese ab.
  • In die Reifenflanke 3 ist ein Ring 10 aus durchgefärbtem Kunststoff eingelassen, dessen Querschnitt in 1 schraffiert dargestellt ist. Der Ring ist an das Gummimaterial der Reifenflanke unmittelbar anvulkanisiert. Die zur Reifenkarkasse weisende Oberfläche 10a des Ringes ist aufgeraut; durch diese Strukturierung wird die Haftung bzw. Verbindung zwischen Ring und Gummimaterial der Reifenflanke verbessert. Um eine Diffusion von Farbpartikeln aus dem Gummi in den Ring 10 zu verhindern, ist eine Diffusionssperrschicht 11 zwischen Ring und Gummi vorgesehen; diese besteht aus einer im einzelnen nicht dargestellten Kunststoffhaut auf dem Ring.
  • Der Ring ist farblich auf die Farbe der Felge 6 abgestimmt und in einer von der Reifenfarbe – zum Beispiel schwarz – abweichenden Farbe – zum Beispiel in Silber – gehalten. Er ist im Ausführungsbeispiel außerdem an seiner äußeren, sichtbaren Flankenoberseite 10b leicht konvex. Der Ring erstreckt sich in radialer Richtung von der Nutwand 6a radial nach außen bis zu einer Stoßkante 12 im Übergangsbereich 3b.
  • Der Ring weist an seinem reifenlaufflächigseitigen Rand eine farbliche Akzentuierung in Form eines roten Randes 14 auf, der in seitlicher Ansicht einen roten Streifen darstellt (vgl. 3). Wie 1 weiter erkennen lässt, ist der Ring so ausgestaltet, dass er nach Montage des Reifens auf einer Felge seitlich über die äußere Felgenkontur 15 hinaussteht und dadurch einen zusätzlichen Schutz des Felgenhorns bietet.
  • Der Ring 10 ist im Ausführungsbeispiel nach 1 zwischen Nutwand 6a und Reifenflanke 3 sandwichartig eingespannt und verstärkt damit die seitliche Stabilität des Reifens ohne – bei vergrößerten Felgendurchmessern und Niederquerschnittreifen aufgrund des verminderten Reifenvolumens in Kauf zu nehmende – Komfortverminderung.
  • 2 zeigt anhand eines zweiten Ausführungsbeispiels eine Modifikation des in 1 gezeigten Ausführungsbeispiels, indem bei dem hier gezeigten Reifen 100 das felgenseitige Ende 110a des Ringes 110 in direkter Flucht mit der äußeren Kontur 116 der Felge 106 verläuft.
  • 3 zeigt schließlich in perspektivischer Ansicht die optische Wirkung der vorbeschriebenen Reifengestal tung. Man erkennt, dass die Standard- oder Serienfelge 6 durch den Ring 10 radial scheinbar erweitert ist und der Reifen bzw. die Reifenflanke 3 erst am äußeren Ringrand beginnt. Der rot eingefärbte Rand 14 verstärkt diesen Eindruck, indem er in seitlicher Ansicht einen dynamisch wirkenden Streifen 114 bildet. Scheinbar ist damit also der Felgendurchmesser um die vertikale Höhe 120 des Ringes 10 vergrößert.
  • Obgleich die vorliegende Erfindung vorstehend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben wurde, ist sie nicht darauf beschränkt, sondern auf vielfältige Art und Weise modifizierbar.
  • 1
    Kraftfahrzeugreifen
    2
    innere Reifenflanke
    3
    äußere Reifenflanke
    3a
    Fußbereich
    3b
    Übergangsbereich
    5
    Kranz
    6
    Radfelge
    6a
    Nutwand
    7
    Lauffläche
    8
    Reifenvolumen
    10
    Ring
    10a
    Oberfläche
    10b
    Flankenoberseite
    11
    Diffusionssperrschicht
    12
    Stoßkante
    14
    Rand
    15
    Felgenkontur
    100
    Reifen
    106
    Felge
    110a
    Ende
    114
    Streifen
    116
    Kontur
    120
    Höhe

Claims (8)

  1. Kraftfahrzeugreifen (1) mit einer nach außen weisenden Reifenflanke (3), gekennzeichnet durch einen in die Reifenflanke integrierten Ring (10), – der von außen sichtbar ist, – der in der Farbe der Reifenflanke (3) und/oder in einer von der Farbe der Reifenflanke (3) abweichenden Farbe gehalten ist und – der sich bis maximal zu einem Übergangsbereich (3b) zwischen Reifenflanke (3) und Reifenlauffläche (7) erstreckt und der nach Montage auf einer Felge (6) den optischen Eindruck einer radialen Erweiterung der Felge (6) erzeugt.
  2. Reifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring (10) zumindest teilweise aus Kunststoff besteht.
  3. Reifen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring (10) an das Material der Reifenflanke (3) anvulkanisiert ist.
  4. Reifen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Ring (10) und dem Material der Reifenflanke (3) eine Diffusionssperrschicht (11) vorgesehen ist.
  5. Reifen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Diffusionssperrschicht (11) von einer Haut aus Kunststoff gebildet ist.
  6. Reifen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring (10) an seinem reifenlaufflächigseitigen äußeren Rand eine farbliche und/oder geometrische Akzentuierung (14) aufweist.
  7. Reifen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Reifenkarkasse (2) weisende Oberfläche (10a) des Ringes (10) strukturiert ist.
  8. Reifen nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring (10) so ausgestaltet ist, dass er nach Montage des Reifens auf einer Felge (6) axial über die Felge hinaussteht.
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