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DE102004039408A1 - Insertionskopf für medizinische oder pharmazeutische Anwendungen - Google Patents

Insertionskopf für medizinische oder pharmazeutische Anwendungen Download PDF

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DE102004039408A1
DE102004039408A1 DE102004039408A DE102004039408A DE102004039408A1 DE 102004039408 A1 DE102004039408 A1 DE 102004039408A1 DE 102004039408 A DE102004039408 A DE 102004039408A DE 102004039408 A DE102004039408 A DE 102004039408A DE 102004039408 A1 DE102004039408 A1 DE 102004039408A1
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DE
Germany
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insertion head
housing
puncture
head according
section
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102004039408A
Other languages
English (en)
Inventor
Simon Scheurer
Jürg LINIGER
Marcel Hunn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Roche Diabetes Care GmbH
Original Assignee
Disetronic Licensing AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Disetronic Licensing AG filed Critical Disetronic Licensing AG
Priority to DE102004039408A priority Critical patent/DE102004039408A1/de
Priority to CNA2005800273328A priority patent/CN101001661A/zh
Priority to PCT/CH2005/000459 priority patent/WO2006015507A2/de
Priority to JP2007525145A priority patent/JP2008508962A/ja
Priority to DK05762875.2T priority patent/DK1776154T3/en
Priority to EP05762875.2A priority patent/EP1776154B1/de
Priority to CA002575149A priority patent/CA2575149A1/en
Publication of DE102004039408A1 publication Critical patent/DE102004039408A1/de
Priority to US11/673,939 priority patent/US8636697B2/en
Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Insertionskopf für medizinische oder pharmazeutische Anwendungen, der Insertionskopf umfassend: DOLLAR A a) ein Gehäuse (1) mit einer auf organischem Gewebe platzierbaren Unterseite (2) DOLLAR A b) und einer Einstecheinrichtung (5-16), die einen Einstechabschnitt (7, 14; 13) mit einer Spitze aufweist, und von dem Gehäuse (1) in einer Schutzposition, in der das Gehäuse (1) die Spitze verdeckt, und in einer Einstechposition, in der die Spitze über die Unterseite (2) vorragt, gehalten wird, DOLLAR A c) wobei der Einstechabschnitt (7, 14; 13) in der Einstechposition eine relativ zu der Schutzposition gekippte Lage einnimmt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Insertionskopf für medizinische oder pharmazeutische Anwendungen, der auf einem organischen Gewebe, insbesondere der menschlichen Haut, platzierbar ist und eine Einstecheinrichtung aufweist, die in das Gewebe eindringt, wenn der Insertionskopf auf. dem Gewebe platziert wird oder gegebenenfalls auch erst nachdem der Insertionskopf auf das Gewebe platziert wurde. Der Insertionskopf kann insbesondere Bestandteil eines Infusionssets für die Verabreichung eines Medikaments sein.
  • Aus der DE 198 21 723 C1 ist ein derartiger Insertionskopf bekannt. Der Insertionskopf umfasst ein Gehäuse, eine flexible Kanüle, die von einer Unterseite des Gehäuses abragt, und eine Einstechnadel, die dazu dient, die flexible Kanüle im Gewebe eines Patienten subkutan zu platzieren. Für das Einbringen in das Gewebe durchragt die Einstechnadel die Kanüle, und die Kanüle umschmiegt die Einstechnadel. Um einen Verwender des Insertionskopfs vor Stichverletzungen zu schützen, ist an dem Gehäuse lösbar ein Nadelschutz befestigt, der von dem Gehäuse die Kanüle und die Einstechnadel umgebend abragt. Die von der Unterseite des Insertionskopfs abragende Einstechnadel mit der umgebenden Kanüle und insbesondere auch der Nadelschutz vergrößern das Volumen des Insertionskopfs und dadurch auch dessen Verpackung beträchtlich.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, das Verpackungsvolumen für einen Insertionskopf, der eine Einstecheinrichtung und eine Schutzeinrichtung für die Einstecheinrichtung aufweist, zu verringern.
  • Die Erfindung geht von einem Insertionskopf für medizinische oder pharmazeutische Anwendungen aus, der ein Gehäuse mit einer auf organischem Gewebe platzierbaren Unterseite und eine Einstecheinrichtung aufweist. Die Einstecheinrichtung umfasst einen Einstechabschnitt mit einer Spitze zum Eindringen in das Gewebe. Der Einstechabschnitt ragt vorzugsweise von der Unterseite des Gehäuses vor. Grundsätzlich kann er jedoch stattdessen auch von einer Seite des Gehäuses vorragen, solange er für ein Eindringen in das Gewebe über die Unterseite ausreichend weit vorragt. Der Einstechabschnitt ragt vorzugsweise mit einer an subkutane Applikationen angepassten Länge über die Unterseite des Gehäuses vor, vorzugsweise unmittelbar von der Unterseite ab. Für Applikationen innerhalb der Haut oder in intramuskulärem Gewebe ist der Einstechabschnitt entsprechend kürzer oder länger. Als Einstechabschnitt wird derjenige Längenabschnitt der Einstecheinrichtung verstanden, der in der Applikation in das Gewebe ragt.
  • Der Insertionskopf ist vorzugsweise Bestandteil eines Infusionssets für die Verabreichung von Insulin, eines Schmerzmittels oder eines anderen per Infusion verabreichbaren Medikaments. Anstatt für eine Medikamentenverabreichung oder grundsätzlich auch eines anderen verabreichbaren Produkts kann der Insertionskopf auch zu Diagnosezwecken dienen. In solchen Applikationen kann der Einstechabschnitt Träger eines Sensors zum Messen von beispielsweise der Glukosekonzentration in einer Körperflüssigkeit oder einer anderen physikalischen und/oder biochemischen Größe dienen, die für den Gesundheitszustand eines Patienten maßgeblich ist oder sein kann. Der Insertionskopf kann zu Diagnosezwecken auch als Perfusionsvorrichtung gebildet sein. In solch einer Ausbildung wird der Einstechabschnitt nach dem Einbringen in das Gewebe von einer Spülflüssigkeit durchströmt, die ein oder mehrere bestimmte Inhaltsstoffe der Körperflüssigkeit bei dem Durchströmen aufnimmt, um die mit dem betreffenden Inhaltsstoff oder die mehreren Inhaltsstoffen angereicherte Spülflüssigkeit zu analysieren. Schließlich kann der Insertionskopf eine Vorrichtung für die Verabreichung eines Produkts und eine Diagnoseeinrichtung in Kombination bilden. Der Einstechabschnitt kann für die Zuführung eines Produkts, das insbesondere ein Medikament oder eine Spülflüssigkeit sein kann, oder die Abführung einer Körperflüssigkeit oder nur eines oder mehrerer bestimmter Inhaltsstoffe einer Körperflüssigkeit gebildet sein, d.h. der Einstechabschnitt bildet in solch einer Applikation wenigstens einen Strömungsquerschnitt. Der Einstechabschnitt kann der Zu- und Abführung von Stoffen auch in Kombination dienen. Ist der Insertionskopf nur als Messvorrichtung gebildet, so kann der Einstechabschnitt auch nur dazu dienen, einen Sensor oder einen Teil eines Sensors zu platzieren, d.h. rein als mechanische Einbringeinrichtung. In einer Weiterbildung als Messvorrichtung kann er über das mechanische Einbringen hinaus auch der Übertragung von Steuersignalen zu dem Sensor und/oder von Messsignalen von dem Sensor dienen. In kombinierten Applikationen kann er schließlich über wenigstens einen Strömungsquerschnitt für den Stofftransport, d.h. eine Strömungsleitung, und wenigstens eine Signalleitung verfügen. Auf die Signalleitung kann verzichtet werden, wenn der Sensor für den drahtlosen Empfang von Steuersignalen und/oder das drahtlose Senden von Messsignalen eingerichtet ist. Schließlich kann die Einstechrichtung auch zwei oder mehr Einstechabschnitte aufweisen, die separat abragen. So kann ein erster Einstechabschnitt dem Stofftransport in das Gewebe und ein anderer, zweiter Einstechabschnitt dem Stofftransport aus dem Gewebe oder nur dem Einbringen eines Sensors oder eines Teils eines Sensors dienen. Mit mehreren Einstechabschnitten, die je einen Strömungsabschnitt aufweisen, können mit dem gleichen Insertionskopf auch unterschiedliche Stoffe verabreicht werden. Dies kann auch mit einem Einstechabschnitt verwirklicht werden, der mehrere, separate Strömungsquerschnitte bildet.
  • Um den Verwender vor Stichverletzungen zu schützen, ist eine Schutzeinrichtung vorgesehen, die zumindest die Spitze des Einstechabschnitts, vorzugsweise den gesamten Einstechabschnitt, in einem ersten Zustand des Insertionskopfs verdeckt. In einem zweiten Zustand, in den der Insertionskopf für die Applikation bringbar ist, liegt die Spitze des Einstechabschnitts frei und kann in das Gewebe eingestochen werden.
  • Nach der Erfindung bildet das Gehäuse selbst die Schutzeinrichtung, d.h. der Insertionskopf ist mit einer integrierten Schutzeinrichtung ausgestattet. Die Einstecheinrichtung kann relativ zu dem Gehäuse wenigstens zwei vorgegebene Positionen einnehmen, nämlich eine erste Position im ersten Zustand des Insertionskopfs und eine zweite Position im zweiten Zustand des Insertionskopfs. Die Einstecheinrichtung wird in beiden Positionen von dem Gehäuse gehalten, d.h. sie ist in beiden Positionen mit dem Gehäuse ausreichend fest verbunden, um mit dem Gehäuse hinsichtlich der Handhabung eine Einheit zu bilden. Die erste Position der Einstecheinrichtung wird im Folgenden als Schutzposition und die zweite Position wird als Einstechposition bezeichnet.
  • In der Schutzposition nimmt der Einstechabschnitt eine im Vergleich zu der Einstechposition gekippte Lage ein, so dass das Gehäuse die Spitze des Einstechabschnitts verdeckt.
  • In bevorzugten Ausführungen ist die Einstecheinrichtung mit dem Gehäuse bewegbar permanent verbunden. Dass die Einstecheinrichtung mit dem Gehäuse permanent verbunden ist, bedeutet, dass sie zumindest für die Bewegung aus der Schutzposition in die Einstechposition und/oder aus der Einstechposition in die Schutzposition nicht von dem Gehäuse gelöst wird. Vorzugsweise ist die Einstecheinrichtung sogar in dem Sinne permanent mit dem Gehäuse verbunden, dass sie von dem Gehäuse gar nicht gelöst werden kann, zumindest nicht ohne eine besondere Kraftanstrengung oder nur durch Zerstörung.
  • Vorzugsweise ist die Einstecheinrichtung mit dem Gehäuse so verbunden, dass der Einstechabschnitt relativ zu dem Gehäuse schwenkbar ist. Vorteilhafterweise kann der Einstechabschnitt in das Gehäuse eingeschwenkt werden, so dass zumindest seine Spitze, vorzugsweise der gesamte Einstechabschnitt, hinter dem Gehäuse, vorzugsweise dessen Unterseite, zurücksteht und dadurch vom Gehäuse verdeckt wird. Grundsätzlich denkbar ist alternativ aber auch, dass der Einstechabschnitt eine Biegeelastizität aufweist, die ausreichend groß ist, um den Einstechabschnitt mit seiner Spitze zu dem Gehäuse hin zu biegen, so dass die Spitze in eine Aufnahme des Gehäuses hineinragt und in dem Gehäuse mit diesem lösbar verrastet oder anderweitig in diesem Biegezustand gegen ihre rückstellende Elastizität lösbar gehalten wird. Eine derartige Ausführung ist insbesondere dann denkbar, wenn der Einstechabschnitt in der Einstechposition mit der Unterseite des Gehäuses einen spitzen Winkel einschließt. Denkbar ist auch, dass für ein derartiges Einbiegen der Einstechabschnitt ein Stück weit hinter der Unterseite des Gehäuses an dem Gehäuse befestigt ist, um bereits innerhalb des Gehäuses eine gewisse Biegelänge zu erhalten. Andererseits ist es vorteilhaft, wenn der Einstechabschnitt in der Einstechposition unmittelbar von der die Gewebeoberfläche im Gebrauch kontaktierenden Unterseite vorragt, d. h. an der Unterseite so eingespannt ist, vorzugsweise fest oder gegebenenfalls axial beweglich und ansonsten fest, dass eine beim Eindringen in das Gewebe biegbare Länge des Einstechabschnitts möglichst kurz ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Einstechabschnitt, wie bevorzugt, eine dünne Nadel ist. Ein unmittelbar von der Unterseite abragender Einstechabschnitt wird jedenfalls dann bevorzugt, wenn der Einstechabschnitt für die Schutzposition nicht verbogen werden muss. In noch einer Alternative kann das Gehäuse für die Einstecheinrichtung eine Verschiebeführung bilden, an der die Einstecheinrichtung bei ihrer Bewegung aus der Schutzposition in die Einstechposition und/oder aus der Einstechposition in die Schutzposition translatorisch geführt wird. Oder die Einstecheinrichtung ist in einer ersten Verbindung am Gehäuse in der Schutzposition lösbar befestigt und in einer anderen, zweiten Verbindung in der Einstechposition, vorzugsweise ebenfalls lösbar, wobei die jeweilige Verbindung für die Überführung in die jeweils andere Position gelöst, die Einstecheinrichtung vom Gehäuse getrennt und anschließend die neue Verbindung hergestellt wird. Die beiden Verbindungen können insbesondere je eine Steck- und/oder Rastverbindung sein.
  • In der bevorzugten Ausführung, in der der Einstechabschnitt relativ zu dem Gehäuse schwenkbar ist, bilden die Einstecheinrichtung und das Gehäuse miteinander ein Gelenk mit einer quer zu dem Einstechabschnitt weisenden Gelenkachse. Die Einstecheinrichtung ist um die Gelenkachse relativ zu dem Gehäuse drehbar. Für die Ausbildung eines derartigen Gelenks kann das Gehäuse oder die Einstecheinrichtung eine Lagerbuchse und die andere Komponente den Lagerzapfen bilden. Die Lagerbuchse muss den Lagerzapfen über einen Winkel von mehr als 180° umgeben, wenn die Einstecheinrichtung von dem Gehäuse fest gehalten werden soll.
  • Obgleich es grundsätzlich genügt, wenn die Einstecheinrichtung nur in eine Richtung, d.h. einmalig, relativ zu dem Gehäuse bewegbar ist, dann vorzugsweise aus der Schutzposition in die Einstechposition, wird es bevorzugt, wenn die Einstecheinrichtung zwischen den beiden Positionen wahlfrei hin und her bewegbar ist, so dass die Einstecheinrichtung für einen Gebrauch in die Einstechposition und für die Entsorgung wieder in die Schutzposition bewegt werden kann. Die Verbindung zwischen der Einstecheinrichtung und dem Gehäuse ist oder umfasst vorzugsweise einen Formschluss, der insbesondere ein Gelenk bilden kann. Die Verbindung kann alternativ jedoch auch rein kraftschlüssig sein oder sogar stoffschlüssig, beispielsweise dann, wenn der Einstechabschnitt in die Schutzposition gebogen wird.
  • Die Einstecheinrichtung wird in ihren wenigstens zwei unterschiedlichen Positionen ausreichend fest gehalten. Dies bedeutet, dass der Verwender beim Einstechen nicht den Einstechabschnitt halten muss, sondern lediglich das Gehäuse oder eine das Gehäuse beim Einstechen führende Insertionshilfseinrichtung, so dass der Einstechabschnitt bei der Platzierung des Gehäuses auf dem Gewebe automatisch in das Gewebe eindringt. Auch in der Schutzposition wird die Einstecheinrichtung gehalten, so dass sie nicht bereits bei leichten Erschütterungen die Schutzposition verlässt. In bevorzugten Ausführungen verrastet die Einstecheinrichtung in jeder der vorgegebenen Positionen mit dem Gehäuse. Die Rastverbindung in der Schutzposition ist lösbar. Die Rastverbindung in der Einstechposition kann lösbar oder unlösbar sein. Die Rastverbindung kann von einem Verbindungsgelenk selbst gebildet werden, beispielsweise indem der genannte Tragzapfen und dessen Lagerbuchse aneinander angepasste polygonale Querschnitte aufweisen. Rastelemente können stattdessen oder zusätzlich jedoch auch außerhalb der jeweiligen Gelenkverbindung vorgesehen sein.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung ist die Einstecheinrichtung mit dem Gehäuse so verbunden, dass sie zwei oder mehr vorgegebene Einstechpositionen einnehmen kann, wobei jede der Einstechpositionen vorzugsweise als Rastposition vorgegeben wird. So kann der Einstechabschnitt in einer der Einstechpositionen über die Unterseite des Gehäuses senkrecht, d.h. in einem rechten Winkel vorragen und in einer anderen Einstechposition mit der Unterseite einen Winkel kleiner als 90° einschließen, vorzugsweise einen Winkel kleiner als 45°. Der Verwender kann zwischen den vorgegebenen Einstechpositionen frei wählen. Falls die unterschiedlichen Positionen der Einstecheinrichtung oder nur die unterschiedlichen Einstechpositionen rein kraftschlüssig vorgegeben werden, so dass die Einstecheinrichtung in den betreffenden Positionen rein kraftschlüssig am Gehäuse gehalten wird, kann der Einstechabschnitt relativ zu der Unterseite des Gehäuses in jede beliebige Winkelposition zwischen 0 und 90° gebracht werden.
  • Für die Verbindung mit dem Gehäuse umfasst die Einstecheinrichtung vorzugsweise eine Verbindungsstruktur, von der der Einstechabschnitt vorragt. Die Verbindungsstruktur bildet in der Einstechposition in bevorzugten Ausführungen einen Teil der Unterseite des Insertionskopfs, gegebenenfalls auch die gesamte Unterseite, und liegt mit ihrer Unterseite oder einem Teil ihrer Unterseite, von dem der Einstechabschnitt abragt, auf dem Gewebe auf, wenn der Einstechabschnitt vollständig in das Gewebe eingeführt ist. Grundsätzlich kann die Unterseite der Verbindungsstruktur jedoch auch ein kleines Stück weit hinter der Kontaktfläche des Insertionskopfs zurückstehen.
  • Das Gehäuse bildet die integrierte Schutzeinrichtung vorzugsweise in Form einer Aufnahme, die zu einer Außenseite des Gehäuses hin offen ist, so dass der Einstechabschnitt in dieser Aufnahme geschwenkt oder zumindest mit seiner Spitze in die Aufnahme gebogen werden kann. Denkbar ist es grundsätzlich auch, dass die Einstecheinrichtung in dem ersten Zustand des Insertionskopfs in der Aufnahme oder zumindest mit ihrer Spitze in der Aufnahme aufgenommen und in der Schutzposition lösbar am Gehäuse befestigt ist, vorzugsweise mittels Rastverbindung, und von dem Gehäuse lösbar und in der Einstechposition wieder mit dem Gehäuse verbindbar ist, vorzugsweise mittels Rastverbindung. Die Aufnahme ist vorzugsweise an der Unterseite des Gehäuses gebildet. Vorteilhaft ist es ferner, besonders für einen einschwenkenden Einstechabschnitt, wenn die Aufnahme nicht nur zu der betreffenden Außenseite hin offen ist, vorzugsweise der Unterseite, sondern auch zu einer Gelenkverbindung der Einstecheinrichtung. Die Aufnahme kann auch zur Unterseite und zu einer anderen Außenseite hin offen sein, um beispielsweise Schwenkbewegungen um unterschiedliche Schwenkachsen zu ermöglichen.
  • Der Einstechabschnitt kann insbesondere ein flexibles Element, beispielsweise in Form einer flexiblen Kanüle, und ein Stabilisierungselement umfassen oder allein aus diesen Teilen gebildet sein. Das Stabilisierungselement dient in derartigen Ausführungen zur Stabilisierung des flexiblen Elements während des Einstechens und kann nach dessen Einbringung in das Gewebe vorteilhafterweise entfernt werden, um im Gewebe während der Verwendung möglichst wenig Irritationen hervorzurufen. Das Stabilisierungselement bildet vorzugsweise eine Einstechkante des Einstechabschnitts.
  • Den Einstechabschnitt kann auch eine Einstechnadel, insbesondere Stahlnadel, bilden, die während der Applikation im Gewebe verbleibt. In bevorzugt subkutanen Applikationen sollte insbesondere ein derartiger Einstechabschnitt möglichst kurz sein, vorzugsweise höchstens 12 mm, noch bevorzugter höchstens 8 mm. Die Nadel sollte einerseits für den Verbleib im Gewebe möglichst flexibel, d. h. elastisch biegbar, muss aber andererseits doch so steif sein, dass sie in und vorzugsweise durch die menschliche Haut dringen kann.
  • In anderen bevorzugten Ausführungen verringert sich die Steifigkeit des Einstechabschnitts automatisch, wenn der Einstechabschnitt in das Gewebe eingebracht ist. So kann der Einstechabschnitt beispielsweise aus einem Material gefertigt sein, das im Bereich der Körpertemperatur, beispielsweise bei Überschreiten einer Temperatur von 35 oder 36°C, vorzugsweise noch darunter, nämlich im Bereich von 32° bis 34° C, deutlich biegsamer als bei tieferen Temperaturen ist. So kann der Einstechabschnitt insbesondere so wie in PCT/EP 04/00310, der PCT/EP 04/00309, der DE 101 17 286 A oder der DE 10 2004 002 472 beschrieben gebildet sein. Besonders vorteilhaft ist ein Einstechabschnitt, der gänzlich oder zumindest teilweise aus einem Polymermaterial gebildet ist, das bei Kontakt mit Körperflüssigkeit weicher und der Einstechabschnitt dadurch biegsamer wird, wobei das Weicherwerden vorzugsweise allein auf einer Absorption von Wasser und einer damit verbundenen Lockerung von Sekundärbindungen des Polymermaterials beruht. Grundsätzlich kann das Polymermaterial jedoch zum Teil auch gelöst und dadurch die Biegsamkeit erhöht werden. Vorteilhaft ist auch die Verwendung eines durch Absorption erweichbaren Polymermaterials, das im genannten Temperaturbereich aufgrund des Effekts der Temperatur zusätzlich erweicht. In derartigen Ausbildungen kann auf ein zusätzliches Stabilisierungselement verzichtet werden, und der Einstechabschnitt ist im Gewebe dennoch flexibler als eine herkömmliche Einstechnadel.
  • Der Insertionskopf kann Bestandteil eines Infusions- und/oder Diagnosesets sein, das über den Insertionskopf hinaus auch eine Zu- und/oder Ableitung für einen Stofftransport und/oder eine Signalübermittlung umfasst. Das Gehäuse bildet für solch eine Zu- und/oder Ableitung vorteilhafterweise einen Stützabschnitt, der insbesondere als Auflage gebildet sein kann. Falls die Zu- und/oder Ableitung wie bevorzugt lösbar mit dem Gehäuse oder der Einstecheinrichtung verbunden ist oder wird, stützt der Stützabschnitt des Gehäuses vorteilhafterweise einen Konnektor, an den die Zu- und/oder Ableitung angeschlossen ist. Vorteilhaft ist es, wenn der Stützabschnitt eine im platzierten Zustand des Insertionskopfs parallel zu der Gewebeoberfläche weisende Führung für den Konnektor bildet, so dass der Konnektor in Richtung der Gewebeoberfläche entlang der Führung gleitend fluidisch und/oder signaltechnisch mit dem Gehäuse oder vorzugsweise unmittelbar der Einstecheinrichtung verbunden werden kann. Mechanisch wird der Konnektor vorzugsweise mit dem Gehäuse verbunden.
  • Falls die Einstecheinrichtung zusätzlich zu einem flexiblen Element ein Stabilisierungselement, beispielsweise eine Einstechnadel, umfasst, ist vorzugsweise ein Griffteil des Stabilisierungselements in dem Stützabschnitt aufgenommen, wenn die Einstecheinrichtung ihre Schutzposition einnimmt. Das Griffteil des Stabilisierungselements und der Konnektor nutzen in derartigen Ausführungen den gleichen Stützabschnitt des Gehäuses.
  • Bevorzugte Merkmale, die die vorstehend beschriebenen Ausgestaltungen ergänzen oder durch diese ergänzt werden können, werden auch in den Unteransprüchen und deren Kombinationen beschrieben.
  • Nachfolgend wird anhand von Figuren ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. An dem Ausführungsbeispiel offenbar werdende Merkmale können je einzeln und in jeder Kombination die Gegenstände der Ansprüche und auch die vorstehend beschriebenen Ausgestaltungen vorteilhaft weiterbilden. Es zeigen:
  • 1 einen Insertionskopf eines ersten Ausführungsbeispiels mit einer Einstecheinrichtung in einer Einstechposition vor dem Einbringen in organisches Gewebe,
  • 2 den Insertionskopf mit der Einstecheinrichtung in einer Schutzposition,
  • 3 den Insertionskopf mit der in einer Ansicht dargestellten Einstecheinrichtung in der Schutzposition,
  • 4 den Insertionskopf mit der Einstecheinrichtung in der Einstechposition und einer konnektierten Fluidzuleitung,
  • 5 einen Insertionskopf eines zweiten Ausführungsbeispiels in einem Längsschnitt und
  • 6 den Insertionskopf des zweiten Ausführungsbeispiels in einer Ansicht.
  • 1 zeigt in einem ersten Ausführungsbeispiel einen Insertionskopf mit einem Gehäuse 1 in einem Längsschnitt und einer Einstecheinrichtung, die teilweise in der gleichen Schnittebene dargestellt ist und relativ zu dem Gehäuse 1 eine Einstechposition einnimmt. Die Einstecheinrichtung umfasst eine Verbindungsstruktur 6, die mit dem Gehäuse 1 bewegbar permanent verbunden ist. Die Einstecheinrichtung umfasst ferner ein flexibles Eindringelement 7, das im Ausführungsbeispiel als Kanüle mit einem inneren Strömungsquerschnitt gebildet ist, den in der Verwendung des Insertionskopfs 1 als Infusionskopf eines Infusionssets ein fluides Infusat, beispielsweise Insulin, durchströmt. Das Eindringelement 7 ist so flexibel, dass es ohne eine zusätzliche Stabilisierung die Haut eines Patienten nicht durchdringen und auch erst gar nicht in die Haut eindringen kann. Für das Einbringen des Eindringelements 7 durchragt ein ausreichend biegesteifes Stabilisierungselement 14 in Form einer Einstechnadel die Verbindungsstruktur 6 und das davon abragende Eindringelement 7, so dass das Stabilisierungselement 14 mit einer freien Spitze über das freie Ende des flexiblen Eindringelements 7 vorsteht. Das flexible Eindringelement 7 schmiegt sich mit einer leichten Spannung an die Mantelaußenfläche des Stabilisierungselements 14 an.
  • Das Eindringelement 7 und das Stabilisierungselement 14 bilden einen Einstechabschnitt der Einstecheinrichtung, der in der in 1 gezeigten Einstechposition über eine Unterseite 2 des Gehäuses 1 rechtwinklig vorragt. Für die Applikation kann der Insertionskopf 1 mit seiner Unterseite 2 in Richtung auf die Haut bewegt werden, wobei das Stabilisierungselement 14 in die Haut einsticht und der Einstechabschnitt 7, 14 in und durch die Haut eindringt bis der Insertionskopf 1 mit seiner Unterseite 2 die Hautoberfläche kontaktiert. Die Unterseite 2 ist vorzugsweise als Adhäsionsfläche gebildet, die mit einer Abziehfolie bedeckt ist, die für die Applikation abgezogen wird, um die Adhäsionsfläche freizulegen. Sobald die Unterseite 2 die Hautoberfläche kontaktiert, wird daher automatisch eine Adhäsionsverbindung hergestellt.
  • Das Stabilisierungselement 14 ist mit einem Griffteil 15 versehen. Das Griffteil 15 hat die Form eines Halbrings. Das Stabilisierungselement 14 ragt von einem zentralen Bereich von der Innenseite des Griffteils 15 ab und über die Ringenden des Griffteils 15 hinaus. In den beiden äußeren Endbereichen des Griffteils 15 ragt von dessen Innenseite nach radial einwärts je ein Verbindungselement 16 vor, das der Befestigung des Griffteils 15 und damit gemeinsam des Stabilisierungselements 14 an der Verbindungsstruktur 6 dient. Die beiden Verbindungselemente 16 des Griffteils 15 bilden je ein hakenförmiges Rastelement, das mit einem entsprechenden Gegenelement in einer Ausnehmung der Verbindungsstruktur 6 lösbar verrastet ist. Der Rasteingriff der beiden Verbindungselemente 16 kann gelöst werden, indem die beiden Ringenden des Griffteils 15 gegen dessen rückstellende Elastizität aufeinander zu gedrückt werden und das Griffteil 15 dann von der Verbindungsstruktur 6 weg bewegt wird. Dabei wird das Stabilisierungselement 14 aus dem flexiblen Eindringelement 7 herausgezogen, so dass nach dem Entfernen des Stabilisierungselements 14 nur noch das Eindringelement 7 im Gewebe verbleibt.
  • Die Verbindungsstruktur 6 bildet einen Hohlraum, der an einer Seite, von der das Eindringelement 7 abragt, offen ist und ferner der offenen Seite gegenüber einen Durchgang 11 für das Stabilisierungselement 14 und ferner einen zweiten Durchgang 12 für den Anschluss einer Infusatzuleitung aufweist. In dem Hohlraum ist ein Dichtelement 8 angeordnet, das die beiden Durchgänge 11 und 12 abdichtet. Das flexible Eindringelement 7 ragt von einem Halter 9 ab, der den Hohlraum der Verbindungsstruktur 6 von dem Strömungsquerschnitt des Eindringelements 7 abgesehen an seiner offenen Seite verschließt und dort form- und kraftschlüssig an der Verbindungsstruktur 6 gehalten ist. Gleichzeitig hält der Halter 9 auch das Verbindungselement 8 innerhalb des Hohlraums der Verbindungsstruktur 6 in Position, so dass es gegen die beiden Durchgänge 11 und 12 drückend diese dicht verschließt. Das Dichtelement 8 bildet zusammen mit dem Halter 9 im Hohlraum eine Kammer 10, durch die bei einer Infusion das Infusat in das flexible Eindringelement 7 strömt. Das Dichtelement 8 ist so gebildet, dass es von dem Stabilisierungselement 14 durchstochen werden kann und sowohl im durchstochenen Zustand als auch nach dem Herausziehen des Stabilisierungselements 14 die Durchgänge 11 und 12 abdichtet.
  • Das Gehäuse 1 weist in der gezeigten Schnittebene drei Abschnitte auf. In einem mittleren der drei Abschnitte hält das Gehäuse 1 die Verbindungsstruktur 6. Zu der einen Seite des Mittelabschnitts bildet das Gehäuse 1 eine Aufnahme 3 in Form eines Hohlraums, der sich zu der Unterseite 2 des Gehäuses 1 und zu der Verbindungsstruktur 6 hin öffnet. Die Verbindungsstruktur 6 wird von dem Gehäuse 1 so gehalten, dass sie hinter der Unterseite 2 ein kleines Stück weit zurücksteht. Zu der anderen Seite des Mittelabschnitts bildet das Gehäuse 1 einen Stützabschnitt 4 in Form eines platten- oder scheibenförmigen Flachteils.
  • 2 zeigt den Insertionskopf in der gleichen in Schnittdarstellung wie 1, wobei die Einstecheinrichtung allerdings eine Schutzposition einnimmt, in der ihr gesamter Einstechabschnitt 7, 14 in der Aufnahme 3 aufgenommen ist: Die Überführung aus der Einstechposition in die Schutzposition erfolgt durch eine Drehbewegung der Verbindungsstruktur 6 um eine quer zu dem Einstechabschnitt 7, 14 weisende Drehachse.
  • Durch die Drehbewegung der Verbindungsstruktur 6 wird der Einstechabschnitt 7, 14 in den Hohlraum 3 geschwenkt. Das über die Verbindungsstruktur 6 hinaus dem Einstechabschnitt 7, 14 gegenüberliegende Griffteil 15 dient dem Verwender nicht nur als Griff zum Herausziehen des Stabilisierungselements 14, sondern auch als Schwenkgriff. In der Schutzposition der Einstecheinrichtung liegt das Griffteil 15 auf der Oberseite des Stützabschnitts 4 auf, der somit für das Griffteil 15 eine Auflage bildet.
  • Mit der in ihrer Schutzposition befindlichen Einstecheinrichtung wird der Insertionskopf ausgeliefert. 2 zeigt den Insertionskopf somit im Auslieferungszustand. Der Insertionskopf weist in diesem Zustand nur eine geringe, auf die Unterseite 2 gemessene Höhe auf. Entsprechend klein kann das Volumen der sterilen Verpackung des Insertionskopfs sein. Die in der Fläche der Unterseite 2 gemessene Länge und Breite des Insertionskopfs kann den entsprechenden Abmessungen herkömmlicher Insertionsköpfe entsprechen. Die Mindesthöhe wird von der Verbindungsstruktur 6 vorgegeben, die mit den Anschlüssen 11 und 12 für das Stabilisierungselement 14 und eine Infusatzuleitung, mit einer Verbindungseinrichtung für die Verbindung mit dem Gehäuse 1 und mit einer Verbindungseinrichtung für das Griffteil 15 versehen ist. Der Stützabschnitt 4 und das darauf geschwenkte Griffteil 15 weisen zusammen in etwa die Höhe des mit der Aufnahme 3 versehenen Gehäuseabschnitts auf.
  • 3 zeigt den Insertionskopf mit der in ihrer Schutzposition befindlichen Einstecheinrichtung. Während der den Hohlraum 3 bildende Gehäuseabschnitt wieder im Längsschnitt der 1 und 2 dargestellt ist, zeigt 3 die Verbindungsstruktur 6 komplett in einer perspektivischen Ansicht. Die Verbindungsstruktur 6 bildet an zwei einander gegenüberliegenden Seiten je einen Gelenkzapfen 5. Die beiden Gelenkzapfen 5 ragen quer zu dem Einstechabschnitt 7, 14 ab. Das Gehäuse 1 bildet für jeden der Gelenkzapfen 5 je eine Gelenkbuchse. Die Verbindungsstruktur 6 und das Gehäuse 1 bilden somit je ein Gelenkelement eines einfachen Drehgelenks mit einer einzigen Gelenkachse, um die die Verbindungsstruktur 6 verdrehbar und der Einstechabschnitt 7, 14 dadurch verschwenkbar mit dem Gehäuse 1 verbunden ist. Die Verbindungsstruktur 6 kann daher auch als Drehkopf bezeichnet werden. Die Verbindung mit dem Gehäuse 1 ist ferner so gestaltet, dass die Verbindungsstruktur 6 sowohl in der Schutzposition als auch in der Einstechposition je eine Rastverbindung mit dem Gehäuse 1 bildet.
  • 4 zeigt den Insertionskopf mit angeschlossener Infusatzuleitung 19. Die Zuleitung 19 kann insbesondere von einem flexiblen Katheter gebildet werden. Das Stabilisierungselement 14 ist von der Verbindungsstruktur 6 gelöst und kann beispielsweise in der Verpackung des Insertionskopfs abgelegt werden.
  • Die Infusatzuleitung 19 ist fest mit einem Konnektor 18 verbunden, der dem Anschluss der Infusatzuleitung 19 an die Verbindungsstruktur 6 und dadurch an das flexible Eindringelement 7 dient. Der Konnektor 18 bildet zwei Verbindungselemente 16 für die mechanische Befestigung am Gehäuse 1, von denen im Längsschnitt der 4 eines gezeigt ist. Alternative könnte die Formschlussverbindung des Konnektors 18, entsprechende Modifizierung vorausgesetzt, mit der Verbindungsstruktur 6 gebildet sein. Die in 4 gezeigte Längsschnittebene bildet eine Symmetrieebene des Insertionskopfs einschließlich des Konnektors 18. Die beiden Verbindungselemente 16 sind biegeelastisch und an ihren Enden je mit einem Rastelement in Form eines Hakens versehen. Der Konnektor 18 weist ferner eine der Oberseite des Stützabschnitts 4 entsprechend geformte Unterseite auf, so dass der Konnektor über der Oberseite des Stützabschnitts 4 gleitend auf die Verbindungsstruktur 6 zu geschoben werden kann, bis der Anschluss an die Einstecheinrichtung und eine Rastverbindung mit dem Gehäuse 1 hergestellt sind. Für den fluidischen Anschluss bildet der Konnektor 18 eine Verbindungsnadel 20, die zumindest im Wesentlichen parallel zur Unterseite des Konnektors 18 von diesem in dessen Vorschubrichtung vorsteht und bei dem Vorschieben des Konnektors 18 bis gegen die Verbindungsstruktur 6 deren Dichtelement 8 durchdringt, so dass die Verbindungsnadel 20 mit ihrer Spitze in die Kammer 10 ragt. Die Verbindungsnadel 20 ist hohl, und der Konnektor 18 bildet einen Leitungsquerschnitt, der die Infusatzuleitung 19 mit der Verbindungsnadel 20 verbindet. Auf diese Weise ist nach dem Anschluss eine fluiddichte Verbindung von der Infusatzuleitung 19 bis zu dem freien Ende des Eindringelements 7 geschaffen.
  • Der typische Applikationsverlauf des Insertionskopfs gestaltet sich wie folgt:
    Der Insertionskopf gelangt in dem in 2 gezeigten Auslieferungszustand steril verpackt zum Verwender. Der Verwender öffnet die Verpackung und entnimmt den Insertionskopf. Aufgrund der vom Gehäuse 1 in Form der Aufnahme 3 gebildeten integrierten Schutzeinrichtung und der in ihrer Schutzposition befindlichen Einstecheinrichtung sind der Verwender vor Stichverletzungen und der Einstechabschnitt 7, 14 vor Beschädigung geschützt.
  • In einem nächsten Schritt wird die Abziehfolie von der Unterseite 2 des Gehäuses 1 abgezogen, so dass die Adhäsionsfläche der Unterseite 2 frei liegt. Für die Applikation hält der Verwender mit der einen Hand das Gehäuse 1 und greift mit der anderen Hand das Griffteil 15. Er schwenkt das Griffteil 15 um die vom Drehgelenk gebildete Drehachse und dadurch die Einstecheinrichtung in die in 1 gezeigte Einstechposition, in der der Einstechabschnitt 7, 14 über die Unterseite 2 des Gehäuses vorragt. In diesem Zustand drückt der Verwender den Insertionskopf gegen die Haut, so dass der Einstechabschnitt 7, 14 in die Haut eindringt und die Haut durchdringt, bis der Insertionskopf mit seiner Unterseite 2 die Hautoberfläche kontaktiert und dadurch an der Hautoberfläche durch Adhäsionskräfte haftet. Das freie Ende des flexiblen Eindringelements 7 wird durch das Einstechen automatisch im Gewebe platziert, vorzugsweise subkutan. Das Stabilisierungselement 14 kann nun entfernt werden, indem der Verwender die beiden Ringenden des Griffteils 15 zusammendrückt, dessen Verbindungselemente 16 dadurch aus dem Eingriff mit der Verbindungsstruktur 6 bringt und das Griffteil 15 mit dem daran befestigen Stabilisierungselement 14 aus der Verbindungsstruktur 6 und insbesondere aus dem Eindringelement 7 herauszieht. Das Dichtelement 8 sorgt dafür, dass der Strömungsquerschnitt des Eindringelements 7 auch nach dem Herausziehen von der Umgebung steril abgedichtet ist. Der Insertionskopf ist nun bereit für den Anschluss der Infusatzuleitung 19 (4). Für den Anschluss wird der Konnektor 18 auf dem Stützabschnitt 4 des Gehäuses 1 aufliegend mit der Verbindungsnadel 20 voran auf die Verbindungsstruktur 6 vorgeschoben. Im Zuge dieser Schiebebewegung dringt die Verbindungsnadel 20 durch den Durchgang 12 und das Dichtelement 8 in die Kammer 10 ein. Gleichzeitig gelangen die Verbindungselemente 21 des Konnektors 18 in Rasteingriff mit dem Gehäuse 1, so dass zum einen der fluidische Anschluss und zum anderen die mechanische Verbindung der Infusatzuleitung 19 an das und mit dem flexiblen Eindringelement 7 hergestellt ist, wie in 4 gezeigt.
  • Falls die Abziehfolie im Bereich der Aufnahme 3 eine Aussparung aufweist, kann die Abziehfolie auch erst nach dem Ausschwenken des Einstechabschnitts 7, 14 abgezogen werden.
  • Nach der Applikation wird der Konnektor 18 von dem Gehäuse 1 gelöst. Der Insertionskopf wird von der Hautoberfläche gelöst und dabei das flexible Eindringelement 7 aus dem Gewebe gezogen.
  • 5 zeigt einen Insertionskopf eines zweiten Ausführungsbeispiels mit einer in der Schutzposition befindlichen Einstecheinrichtung in einem Längsschnitt. 6 zeigt den Insertionskopf des zweiten Ausführungsbeispiels im gleichen Zustand in einer Ansicht.
  • Der Insertionskopf des zweiten Ausführungsbeispiels weist einen einteiligen Einstechabschnitt 13 auf, der auch während der Applikation, im Ausführungsbeispiel der Produktverabreichung, im Gewebe verbleibt. Das Stabilisierungselement 14 des ersten Ausführungsbeispiels entfällt. Der Einstechabschnitt 13 kann als herkömmliche Einstechnadel, insbesondere Einstechkanüle, gebildet sein, beispielsweise als Stahlnadel. Ein derartiger Einstechabschnitt 13 sollte möglichst flexibel sein, um im Gewebe möglichst wenig Irritation hervorzurufen. Er muss jedoch ein Mindestmaß an Biegesteifigkeit aufweisen, um in und vorzugsweise durch die Haut weiter in das Gewebe eindringen zu können. In einer bevorzugten Weiterentwicklung besteht der im Gewebe verbleibende Einstechabschnitt 13, der auch in der Weiterentwicklung ein Schneidelement für das Eindringen in das Gewebe bildet, zumindest teilweise aus einem Material, das durch den Kontakt mit dem Gewebe biegsamer wird. Geeignete Materialien sind insbesondere Polymere, die wenigstens einen Bestandteil der Körperflüssigkeit binden, mit der der Einstechabschnitt 13 im Gewebe in Kontakt kommt bzw. ist.
  • Bevorzugterweise ist dieser bindbare Bestandteil Wasser. Durch die Bindung wird das betreffende Material weicher, behält seine Integrität jedoch soweit bei, dass der durch den Einstechabschnitt 13 gebildete Strömungsquerschnitt für den Transport des Produkts durchgehend offen bleibt.
  • Der Insertionskopf des zweiten Ausführungsbeispiels weist einen gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel modifizierten Griff 15a auf. Der Griff 15a entspricht der Form nach dem Griff 15 des ersten Ausführungsbeispiels, ist jedoch nicht mehr mit einem Stabilisierungselement verbunden, sondern als reines Griffteil 15a gebildet. Der Griff 15a dient der Überführung der Einstecheinrichtung in die Einstechposition und gegebenenfalls auch wieder der Rückführung aus der Einstechposition in die Schutzposition. Der Griff 15a kann ferner wie der Griff 15 des ersten Ausführungsbeispiels als Griff für den gesamten Insertionskopf verwendet werden, um diesen auf dem Gewebe, insbesondere der menschlichen Haut, zu platzieren. Der Griff 15a kann ferner auch als Griff bei dem Lösen des Insertionskopfs von dem Gewebe dienen. Während der Applikation selbst ist der Griff 15a vom Rest des Insertionskopfs gelöst, so dass dieser auf der Gewebeoberfläche ein flaches Bauteil darstellt. Für das Lösen von der Gewebeoberfläche kann der Griff 15a wieder mit der Verbindungsstruktur 6 verrastet und als Handhabungshilfe für das Lösen verwendet werden. Der Griff 15a kann als Zusatzteil auch zum Lösen des Insertionskopfs des ersten Ausführungsbeispiel verwendet werden.
  • Im Übrigen entspricht der Insertionskopf des zweiten Ausführungsbeispiels dem des ersten, wobei lediglich der Vollständigkeit wegen darauf hingewiesen wird, dass die Verbindungsstruktur 6 wegen des Wegfalls des Stabilisierungselements 14 natürlich auch keinen Durchgang für das Stabilisierungselement 14 aufweisen muss. Der Durchgang 11 ist dementsprechend entfallen, könnte aber grundsätzlich bei entsprechender Abdichtung in der Verbindungsstruktur 6 verbleiben.
  • Die Fluidkammer 10 könnte insbesondere im zweiten Ausführungsbeispiel zu einem einfachen Strömungsquerschnitt umgeformt werden, der den Einstechabschnitt 13 kontinuierlich bis zum Durchgang 12 verlängert und in dem vorzugsweise eine Dichtscheibe angeordnet ist, um den Durchgang bzw. Anschluss 12 zur Umgebung abzudichten.
  • 1
    Gehäuse
    2
    Unterseite
    3
    Aufnahme
    4
    Auflage, Führung, Stützabschnitt
    5
    Gelenkelement, Lagerzapfen
    6
    Verbindungsstruktur
    7
    flexibles Eindringelement, Leitungselement
    8
    Dichtung
    9
    Halter
    10
    Fluidkammer
    11
    Durchgang
    12
    Anschluss, Durchgang
    13
    Einstechabschnitt, Einstechnadel
    14
    Stabilisierungselement
    15
    Griff
    15a
    Griff
    16
    Verbindungselement
    17
    18
    Konnektor
    19
    Leitungselement, Infusatzuleitung
    20
    Verbindungsnadel

Claims (27)

  1. Insertionskopf für medizinische oder pharmazeutische Anwendungen, der Insertionskopf umfassend: a) ein Gehäuse (1) mit einer auf organischem Gewebe platzierbaren Unterseite (2) b) und einer Einstecheinrichtung (516), die einen Einstechabschnitt (7, 14; 13) mit einer Spitze aufweist, und von dem Gehäuse (1) in einer Schutzposition, in der das Gehäuse (1) die Spitze verdeckt, und in einer Einstechposition, in der die Spitze über die Unterseite (2) vorragt, gehalten wird, c) wobei der Einstechabschnitt (7, 14; 13) in der Einstechposition eine relativ zu der Schutzposition gekippte Lage einnimmt.
  2. Insertionskopf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecheinrichtung (516) mit dem Gehäuse (1) aus der Schutzposition in die Einstechposition bewegbar permanent verbunden ist.
  3. Insertionskopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einstechabschnitt (7, 14; 13) mit dem Gehäuse (1) schwenkbar verbunden ist.
  4. Insertionskopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecheinrichtung (516) und das Gehäuse (1) miteinander ein Gelenk (5) mit einer quer zu dem Einstechabschnitt (7, 14; 13) weisenden Gelenkachse bilden, um die die Einstecheinrichtung (516) relativ zu dem Gehäuse (1) drehbar ist.
  5. Insertionskopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) die Einstecheinrichtung (516) auch in einer vorgegebenen weiteren Einstechposition hält, wobei der Einstechabschnitt (7, 14; 13) in der einen der Einstechpositionen zu der Unterseite (2) eine andere Neigung als in der anderen aufweist.
  6. Insertionskopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) die Einstecheinrichtung (516) form- und/oder kraftschlüssig, vorzugsweise in einer Rastverbindung, in wenigstens einer der Positionen hält.
  7. Insertionskopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) eine Aufnahme (3) aufweist, die in der Schutzposition der Einstecheinrichtung (516) wenigstens die Spitze des Einstechabschnitts (7, 14; 13) aufnimmt.
  8. Insertionskopf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (3) zu einer Außenseite (2) des Gehäuses (1) offen ist.
  9. Insertionskopf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (3) zu der Unterseite (2) offen ist.
  10. Insertionskopf nach einem der drei vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecheinrichtung (516) eine Verbindungsstruktur (6) umfasst, die mit dem Gehäuse (1) gelenkig verbunden ist und von der der Einstechabschnitt (7, 14; 13) abragt, und dass die Aufnahme (3) sich zu der Verbindungsstruktur (6) öffnet.
  11. Insertionskopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einstechabschnitt (7, 14; 13) ein Leitungselement (7) für ein Fluid umfasst oder ist.
  12. Insertionskopf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecheinrichtung (516) eine mit dem Leitungselement (7) verbundene Fluidkammer (10) mit einem Fluidanschluss (12) und eine Dichtung (8) für den Fluidanschluss (12) umfasst.
  13. Insertionskopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecheinrichtung (516) eine mit dem Gehäuse (1) verbundene Verbindungsstruktur (6) umfasst, von der der Einstechabschnitt (7, 14; 13) abragt.
  14. Insertionskopf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstruktur (6) einen Anschluss (12) für ein Fluid oder Signale aufweist.
  15. Insertionskopf nach einem der zwei vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) und die Verbindungsstruktur (6) miteinander ein Gelenk (5) bilden, in dem die Einstecheinrichtung (516) beweglich mit dem Gehäuse (1) verbunden ist, vorzugsweise zwischen Rastpositionen, in denen die Verbindungsstruktur (6) und das Gehäuse (1) verrasten.
  16. Insertionskopf nach einem der drei vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecheinrichtung (516) für eine Überführung in die Einstechposition oder in die Schutzposition einen von der Verbindungsstruktur (6) abragenden Griff (15a; 15) umfasst, der mit der Verbindungsstruktur (6) verbunden ist, vorzugsweise lösbar.
  17. Insertionskopf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) eine Auflage (4) mit einer von der Unterseite (2) abgewandten Auflagefläche bildet, auf der der Griff (15a; 15) aufliegt, wenn die Einstecheinrichtung (516) die Schutzposition einnimmt.
  18. Insertionskopf nach einem der fünf vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einstechabschnitt (7, 14) ein flexibles Eindringelement (7) und ein Stabilisierungselement (14) für das Eindringelement (7) umfasst und dass das Stabilisierungselement (14) lösbar mit der Verbindungsstruktur (6) verbunden ist.
  19. Insertionskopf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecheinrichtung (516) einen das Stabilisierungselement (14) an einem proximalen Ende haltenden Griff (15) umfasst und das Gehäuse (1) eine Auflage (4) mit einer von der Unterseite (2) abgewandten Auflagefläche bildet, auf der der Griff (15) aufliegt, wenn die Einstecheinrichtung (516) die Schutzposition einnimmt.
  20. Insertionskopf nach einem der zwei vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stabilisierungselement (14) mittels einer Rastverbindung an der Verbindungsstruktur (6) angebracht ist.
  21. Insertionskopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einstechnadel (13), die während der Applikation im Gewebe verbleibt, den Einstechabschnitt (13) bildet.
  22. Insertionskopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einstechabschnitt (13) eine Einstechnadel (13) ist oder umfasst, die während der Applikation im Gewebe verbleibt, und dass die Biegsamkeit der Einstechnadel (13) bei einem Kontakt mit dem Gewebe zunimmt.
  23. Insertionskopf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstechnadel (13) zumindest teilweise aus einem Polymermaterial besteht, das wenigstens einen Bestandteil einer Körperflüssigkeit bindet und dass die Biegsamkeit der Einstechnadel (13) durch die Bindung zunimmt.
  24. Insertionskopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Griff (15a; 15) vorgesehen ist, der für die Handhabung des Insertionskopfs bei dem Platzieren auf oder einem Lösen von dem Gewebe von dem Gehäuse (1) abragt.
  25. Insertionskopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Insertionskopf einen an die Einstecheinrichtung (516) anschließbaren Konnektor (18) mit einem Leitungselement (19) für ein Fluid oder Signale umfasst.
  26. Insertionskopf nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Konnektor (18) mechanisch mit dem Gehäuse (1) oder der Verbindungsstruktur (6) verbindbar ist.
  27. Insertionskopf nach einem der zwei vorhergehenden Ansprüche in Kombination mit einem der Ansprüche 17 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (4) eine Führung für den Konnektor (18) bildet, wenn der Konnektor (18) mit der Einstecheinrichtung (516) verbunden wird.
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