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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur umgekehrten Aufnahme einer
Flasche und zur Abgabe von pastöser
Flüssigkeit
aus dieser Flasche gemäß Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Es
sind Flaschen aus elastischem Kunststoff für pastöse Flüssigkeiten, wie Senf, Ketchup,
Majonäse
und dergleichen bekannt, die mit einer Tülle versehen sind und mit Hilfe
eines Schraubverschlusses verschließbar sind. Zum Entnehmen der
pastösen
Flüssigkeit
wird die Flasche auf den Kopf gestellt und durch Zusammendrücken des
Flaschenkörpers tritt
Flüssigkeit über die
Tülle in
der gewünschten Menge
aus. Nachteilig ist, dass stets Reste der pastösen Flüssigkeit an der Tülle und
am Flaschenhals verbleiben und zu einer Verschmutzung der Flasche beim
Hinstellen der Flasche führen.
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Durch
die
DE 195 36 156
A1 ist eine Dosiervorrichtung für zähfließende Lebensmittel wie Honig u.ä. bekannt.
Diese Dosiervorrichtung besteht aus einem Gefäß mit mindestens einem abnehmbaren
Verschlussdeckel. Die Dosiervorrichtung umfasst ein Dosiermodul
der in das originale Honigglas mit nach oben weisendem Behälterboden
eingeschraubt wird. Diese bekannte Dosiervorrichtung ist nur für feste Gefäße wie Honigglasgefäße geeignet.
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Die
DE 38 02 682 C2 offenbart
einen Flüssigkeitsspender
mit einem Behälter,
der einen starren Teil und einen elastisch verformbaren Beutelteil
aufweist. Im starren Teil sind eine Ventilöffnung und ein Ventilstößel angeordnet,
der durch eine Feder zum Schließen
der Ventilöffnung
beaufschlagt ist. Am starren Teil des Behälters ist ein Betätigungsglied
mit zwei flexiblen Schenkeln angebracht. Das Ende des Ventilstößels ist
durch die beiden flexiblen Schenkel des Betätigungsgliedes beaufschlagbar.
Dieser bekannte Flüssigkeitsspender
ist im Aufbau sehr aufwendig und für pastöse Flüssigkeiten nicht geeignet.
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Durch
die
DE 693 09 177
T2 ist ein Flüssigkeitsspender
zur Abgabe von Flüssigkeiten
aus einem umgekehrten Behälter
bekannt. Die Flüssigkeitsabgabevorrichtung
umfasst ein Gehäuse
mit einer Befestigungsanordnung zur Aufnahme und zum Haltern des
umgekehrten Behälters,
die eine Öffnung zur
Aufnahme des Flaschenhalses aufweist. Im Gehäuse ist ein entleerbarer Flüssigkeitsbehälter angeordnet.
Ein Zuführrohr
erstreckt sich zur Aufnahme des Halses des umgekehrten Behälters innerhalb
der Öffnung
nach oben. Dieses Zuführrohr
dient dazu, Flüssigkeit
aus dem umgekehrten Behälter
in den Flüssigkeitsbehälter zu
leiten. Es sind Abdeckmittel vorgesehen, die außerhalb des Zuführrohres
der Öffnung
zugeordnet sind und zwischen einer ersten Stellung, in der ein Abschnitt
des Zuführrohres
an seinem oberen Ende zur Aufnahme des Halses des Behälter freiliegt,
und einer zweiten Stellung bewegbar befestigt sind, in der der Abschnitt
von den Abdeckmitteln gegenüber
der Öffnung
isoliert ist. Diese bekannte Flüssigkeitsabgabevorrichtung
ist konstruktiv ebenfalls recht aufwendig und für die Aufnahme und Abgabe von
pastösen
Flüssigkeiten
nicht geeignet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art anzugeben, die relativ einfach im Aufbau und in der
Herstellung und vielseitig einsetzbar ist und pastöse Flüssigkeiten
aus flexiblen Flaschen abzugeben vermag, ohne die Gefahr einer Verschmutzung
der Flasche hervorzurufen.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
und zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist einfach aufgebaut und entsprechend preiswert herstellbar. Eine
Flasche, aus der pastöser
Inhalt wie Senf, Ketchup, etc. entnommen werden soll, wird in ein
Gestell eingesetzt, in dem eine Aufnahme mit einer Aufnahmeöffnung ausgebildet
ist, in die die Flasche mit ihrem Flaschenhals umgekehrt einsetzbar
ist. Die pastöse
Flüssigkeit
wird einfach durch Zusammendrücken
des elastischen Flaschenkörpers
in der gewünschten
Menge aus der Flasche herausgedrückt. Nach
Loslassen bzw. nach Beendigung des Drückvorganges geht die Verformung
des Flaschenkörpers zurück und es
entsteht ein Unterdruck oberhalb der Flüssigkeit, der ein ungewolltes,
selbständiges
weiteres Herausfließen
der Flüssigkeit
verhindert.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist die Aufnahmeöffnung
des Gestells mittels eines in Schließstellung federvorgespannten
Schließorgans
verschließbar,
wobei das Schließorgan
zur Entnahme pastöser
Flüssigkeit
aus der Flasche manuell oder durch den Druck, der durch die durch
Zusammendrücken
der Flasche aus der Flasche herausgedrückte pastöse Flüssigkeitsmenge erzeugt wird,
gegen die Federvorspannung in eine Offenstellung bewegbar ist.
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Das
Gestell weist unterhalb der Aufnahmeöffnung mit Abstand dazu einen
Gestellfuß mit
einer Abstellfläche
für ein
Geschirrteil zur Aufnahme der pastösen Flüssigkeit auf. Das Gestell weist
vorzugsweise U-Form auf, deren einer oberer Schenkel die Aufnahmeöffnung aufweist
und deren anderer unterer Schenkel den Gestellfuß bildet.
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In
vorteilhafter Weiterbildung ist die Abstellfläche oberseitig mit quer- oder längsverlaufenden Rippen
oder Stegen als Auflager für
das Geschirrteil versehen. Das Vorsehen dieser Rippen oder Stege hat
den Vorteil, dass eventuell nachlaufende oder nachtropfende Flüssigkeit
sich zwischen den Rippen oder Stegen ansammelt und die Unterseite
des Geschirrteils nicht verschmutzen kann.
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Gemäß einer
anderen vorteilhaften Weiterbildung weist die Aufnahmeöffnung des
Gestells unterseitig eine Tülle
auf, die in weiterer Ausgestaltung der Erfindung mit einer durch
eine Rückstellfeder
beaufschlagten, das Schließorgan
bildenden Verschlussklappe verschließbar ist.
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Vorzugsweise
weist die Aufnahmeöffnung des
Gestells oberseitig einen nach oben ragenden Aufnahmestutzen auf
zur Aufnahme des Flaschenhalses. Beim Zusammendrücken des elastischen Flaschenkörpers zum
Herausdrücken
von pastöser Flüssigkeit öffnet die
Verschlussklappe der Tülle durch
den Druck der austretenden Flüssigkeit
gegen die Kraft der Rückstellfeder.
Die pastöse
Flüssigkeit fließt dabei über die
Tülle auf
ein untergestelltes Geschirrteil. Nach Beendigung des Pressvorganges schwenkt
die Rückstellfeder
die Verschlussklappe wieder in die Schließstellung.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung weist einen schwenkbar am Gestell gelagerten Hebel
auf, der am Flaschenkörper
anliegt oder mit geringem Abstand dazu angeordnet ist, derart, dass er
beim Zusammendrücken
des Flaschenkörpers umgriffen
werden und gegen den Flaschenkörper verschwenkt
werden kann. Der Hebel ist fest mit der Verschlussklappe verbunden
und bildet mit dieser einen Doppelhebel. Der Hebel ist von einer
Rückstellfeder
beaufschlagt. Durch Verschwenken des Hebels aus der Ausgangsstellung
gegen den Flaschenkörper
beim Zusammendrücken
des Flaschenkörpers wird
gleichzeitig die Verschlussklappe aus der Schließstellung in die Offenstellung
verschwenkt, so dass pastöse
Flüssigkeit
herausdrückbar
ist und auf das untergestellte Geschirrteil fließen kann.
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Um
nicht für
Flaschen mit unterschiedlichem Flaschenhals unterschiedliche erfindungsgemäße Vorrichtungen
mit jeweils entsprechend ausgebildeter Aufnahmeöffnung bzw. Aufnahmestutzen
herstellen und bereitstellen zu müssen, sind gemäß einer vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung Adapter für den Flaschenhals vorgesehen,
mit denen der jeweilige Flaschenhals an die Aufnahmeöffnung oder
den Aufnahmestutzen der Aufnahme des Gestells anpassbar ist. Der
Adapter weist hierzu innenseitig ein an das Außengewinde des Flaschenhalses
angepasstes Innengewinde und ein an das Innengewinde der Aufnahmeöffnung bzw.
des Aufnahmestutzens angepasstes Außengewinde auf, wobei auch
der Adapter außen
und die Aufnahmeöffnung
oder der Aufnahmestutzen innen komplementär zueinander ausgebildete Bajonettverschlussteile
aufweisen können.
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Gemäß einer
vorteilhaften weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Adapter
unterseitig mit einer Tülle
analog der oben schon beschriebenen Tülle versehen.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung, in der Ausführungsbeispiele dargestellt
sind, näher
erläutert
werden.
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Es
zeigen:
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1 eine
erste, einfache Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Abgabe von pastösen
Flüssigkeiten
aus einer Flasche,
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2 eine
zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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3 eine
dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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4 eine
vierte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
und
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5 u. 6 weitere
Ausführungsformen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
unter Verwendung eines Adapters für den Flaschenhals.
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Gleiche
und einander entsprechende Bauteile in den Figuren der Zeichnung
sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die
Zeichnung zeigt eine Vorrichtung 2 zur Aufnahme einer Flasche 3 und
zur Abgabe von Flüssigkeit
aus dieser Flasche 3. Die Vorrichtung 2 umfasst
ein Gestell 4 in U-Form, deren einer Schenkel 6 als
Gestellfuß ausgebildet
ist und deren anderer Schenkel 8 eine Aufnahme 10 zur
umgekehrten Aufnahme der Flasche 3 aufweist.
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Der
untere Schenkel 6 des U-förmigen Gestells 4,
der den Gestellfuß bildet,
weist eine Abstellfläche 22 mit
quer- und/oder längsverlaufenden
Rippen oder Stegen 24 auf, die als Auflager für ein Geschirrteil,
wie Teller, Tasse, Schüssel
oder dergleichen dienen.
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Bei
der Ausführungsform
nach den Figuren der Zeichnung weist die Aufnahme 10 eine
Aufnahmeöffnung 16 mit
einem nach oben ragenden Aufnahmestutzen 18 auf, der die
Flaschen umgekehrter Lage aufnimmt.
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Die
Flasche 3 weist einen flexiblen, elastisch verformbaren
Flaschenkörper 34 mit
einem Flaschenhals 36 und eine bei den Ausführungsformen nach
den 1 und 2 verengte Flaschenausflussöffnung 14 auf.
Der Flaschenhals 36 weist ein Außengewinde 38 auf.
Mit diesem Außengewinde 38 ist
die Flasche 3 in den Aufnahmestutzen 18 der Aufnahme 10 der
Vorrichtung 2 einschraubbar. Der Aufnahmestutzen 18 weist
ein zum Außengewinde 38 des
Flaschenhalses 36 komplementär ausgebildetes Innengewinde 40 auf.
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Der
Aufnahmestutzen 18 kann auch ohne Gewinde ausgebildet sein;
der Flaschenhals 36 wird dann einfach in den Aufnahmestutzen 18 eingesetzt. Zusätzlich können zur
Verbesserung der Halterung der Flasche 3 am oberen Schenkel 8 des
Gestells 4 den Flaschenkörper 34 stützende Haltemittel 41 (gestrichelt
angedeutet) angeordnet sein (vgl. 1).
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Um
pastöse
Flüssigkeit
wie Senf, Ketchup oder dergleichen, auf ein auf die Abstellfläche 22 abgestelltes
Geschirrteil zu geben, wird der elastische Flaschenkörper 34 mit
der Hand zusammengedrückt.
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Nach
Beendigung der Entnahme von pastöser
Flüssigkeit
aus der Flasche, d.h. nach Lösen
der Hand bzw. nach Beendigung des Drückvorganges, geht die Verformung
des Flaschenkörpers 34 zurück und es
baut sich oberhalb der Flüssigkeit
ein Unterdruck auf, der ein ungewolltes selbsttätiges weiteres Herausfließen der
Flüssigkeit
verhindert.
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Die 2 und 3 zeigen
Ausführungsformen
der Vorrichtung 2, bei denen die verengte Flaschenöffnung 14 und
eine unterseitig des Aufnahmestutzens 18 bzw. der Aufnahmeöffnung 16 angeordnete
Tülle 20 mittels
einer in Schließstellung
vorgespannten Verschlussklappe 26 verschließbar ist. Die
Verschlussklappe 26 ist fest mit einem Hebel 30 verbunden
oder einstückig
mit dem Hebel 30 ausgebildet und bildet mit diesem einen
Doppelhebel, der schwenkbar um einen Drehpunkt 32 am oberen Schenkel 8 des
U-förmigen
Gestells 4 gelagert ist. Eine Rückstellfeder 28, die
sich am Schenkel 8 und am Hebel 30 abstützt, beaufschlagt
den Hebel 30 derart, dass die Ver schlussklappe 26 in
Schließstellung
und der Hebel 30 in seiner Ausgangsstellung bzw. Grundstellung
vorgespannt sind.
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Um
pastöse
Flüssigkeit,
wie Senf, Ketchup, Majonäse
oder dergleichen auf ein auf der Abstellfläche 22 abgestelltes
Geschirrteil, wie Teller, zu geben, wird der elastische Flaschenkörper 34 mit
der Hand umgriffen, wobei gleichzeitig der Hebel 30 mit
umgriffen wird, und zusammengedrückt,
wobei der Hebel 30 aus der Ausgangslage 42 in
die gestrichelt dargestellte Lage 44 verschwenkt wird.
Durch dieses Verschwenken des Hebels 30 wird gleichzeitig
die Verschlussklappe 26 aus der Schließstellung 46 in die gestrichelt
dargestellte Offenstellung 48 verschwenkt, so dass pastöse Flüssigkeit über die
Flaschenöffnung 14 oder
die Tülle 20 auf
den untergestellen Teller fließen
kann. Nach Beendigung der Entnahme von pastöser Flüssigkeit aus der Flasche 3 verschwenken
der Hebel 30 durch die Rückstellfeder 28 wieder
in die Ausgangsstellung 42 und gleichzeitig die Verschlussklappe 26 in
die Schließstellung 46 zum
Verschließen
der Flaschenöffnung 14 oder
Tülle 20.
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In
der 4 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
dargestellt, die sich von den Ausführungsformen der 2 und 3 dadurch
unterscheidet, dass der Hebel 30 weggefallen ist. Die Verschlussklappe 26 wird
unmittelbar von einer Rückstellfeder 50 beaufschlagt.
Die Verschlussklappe 26 wird bei dieser Ausführungsform
durch den Druck der herausgedrückten
pastösen
Flüssigkeit gegen
die Kraft der Rückstellfeder 50 geöffnet. Nach Entnahme
der Flüssigkeit
schwenkt die Verschlussklappe 26 wieder in die Schließstellung
zum Verschließen
der Tülle 20 bzw.
der Flaschenöffnung 14 (strichpunktiert
eingezeichnet) zurück.
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Um
nicht für
Flaschen mit unterschiedlichem Flaschenhals unterschiedliche erfindungsgemäße Vorrichtungen
mit jeweils entsprechend angepasster Aufnahmeöffnung 16 bzw. angepasstem
Aufnahmesstutzen 18 herstellen und bereitstellen zu müssen, sind
Adapter 64 für
den Flaschenhals 36 vorge sehen, mit denen der jeweilige
Flaschenhals 36 an die Aufnahmeöffnung 16 oder den
Aufnahmestutzen 18 der Aufnahme 10 der Vorrichtung 2 anpassbar
ist, wie dies schematisch in der 5 und 6 dargestellt ist.
Der Adapter 64 ist unterseitig mit einer Tülle 65 analog
der Tülle 20 bei
den Ausführungsformen
der 3 und 4 versehen und wird in den Aufnahmestutzen 18 eingesetzt,
vorzugsweise eingeschraubt. Der Flaschenhals 36 wird in
den Adapter 64 eingesetzt, vorzugsweise eingeschraubt.
Der Adapter 64 weist hierzu innenseitig ein an das Außengewinde 38 des
Flaschenhalses 36 angepasstes Innengewinde 66 auf.
Zum Einschrauben des Adapters 64 in die Aufnahmeöffnung 16 oder
den Aufnahmestutzen 18 weisen der Adapter 64 außen und
die Aufnahmeöffnung 16 und
der Aufnahmestutzen 18 innen vorzugsweise komplementär zueinander
ausgebildete Bajonettverschlussteile 68, 70 oder
auch Gewinde auf.
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Die
Tülle 65 ist
analog wie die Tülle 20 bei der
Ausführungsform
nach 3 mittels der in Schließstellung vorgespannten Verschlussklappe 26 verschließbar. Die
Verschlussklappe 26 ist fest mit dem Hebel 30 verbunden
oder einstückig
mit dem Hebel 30 ausgebildet und bildet mit diesem einen Doppelhebel,
der schwenkbar um den Drehpunkt 32 am oberen Schenkel 8 des
U-förmigen
Gestells 4 gelagert ist. Die Rückstellfeder 28, die
sich am Schenkel 8 und am Hebel 30 abstützt, beaufschlagt
den Hebel 30 derart, dass die Verschlussklappe 26 in Schließstellung
und der Hebel 30 in seiner Ausgangsstellung bzw. Grundstellung
vorgespannt sind.
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Anstelle
der Verschließvorrichtung
mit Hebel 30 kann auch eine Verschließvorrichtung entsprechend 4 ohne
Hebel 30 vorgesehen werden.
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Das
Herausdrücken
von pastöser
Flüssigkeit aus
der Flasche 3 erfolgt bei den Ausführungsformen nach den 5 und 6 in
der gleichen Weise wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann aus Kunststoff, Metall oder Holz oder aus einer Kombination
dieser Materialien hergestellt werden. Sie ist insbesondere für die Gastronomie
aber auch für
den Haushalt geeignet.