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Die
Erfindung betrifft einen Kettenzug mit einem angetriebenen Taschenrad
und einer Unterflasche mit einem Umlenkrad gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Ein
solcher mehrsträngiger
Kettenzug ist beispielsweise aus der
DE 198 17 013 C2 bekannt. Der Vorteil solcher
mehrsträngiger
Kettenzüge,
also solchen mit mindestens zwei zwischen Unterflasche und angetriebenem
Taschenrad im Kettenzug verlaufender Kettentrume, liegt darin, dass
durch das sogenannte Einscheren auf einfache Weise eine Traglasterhöhung, beispielsweise
Verdoppelung erreicht wird. Bei solchen Kettenzügen ist das Taschenrad meist
zwischen Motor und Getriebe angeordnet und das Umlenkrad in der
Unterflasche liegt in einer gemeinsamen Ebene mit dem Taschenrad,
d. h. ihre Drehachsen verlaufen parallel. Zur Befestigung des Kettenzugs
wird ein Aufhängebügel in der
Verlängerung
der gedachten Linie Taschenrad – Lasthaken
an dem Gehäuse
des Kettenzugs angeordnet und der Kettenzug entsprechend ausbalanciert.
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Nachteilig
an diesen mehrsträngigen
Kettenzügen
sind vor allem die Verkleinerung der Hubgeschwindigkeit und die
Erhöhung
des Kettenverschleißes
durch die Mehrsträngigkeit
im Gegensatz zu nicht eingescherten einsträngigen Kettenzügen.
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Die
Verkleinerung der Hubgeschwindigkeit kann durch Verwendung eines
leistungsstärkeren Motors
und einer Anpassung der Getriebeübersetzung
ausgeglichen werden.
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Durch
die Verwendung des leistungsstärkeren
Motors, der ein höheres
Eigengewicht aufweist, verschiebt sich allerdings der Schwerpunkt
des Kettenzugs in Richtung des Motors. Es kommt somit zu Schiefstellungen
des Kettenzuges, wenn das höhere Eigengewicht
nicht mit Ausgleichsgewichten ausgeglichen wird. Dies führt u. a.
zu einem nochmals erhöhten
Verschleiß der
Kette z. B. beim Einlaufen in die Kettenführung im Kettenzuggehäuse.
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Die
Schiefstellung könnte
auch durch eine Verlagerung des Aufhängebügels ausgeglichen werden, wozu
jedoch für
jede unterschiedliche Auslegung des Kettenzugs, d. h. der anwendungsspezifischen
Motorleistung und Getriebeübersetzung
eine unterschiedliche Konstruktion des Kettenzugs im Bereich des
Aufhängebügels notwendig wäre. Im Allgemeinen
wird daher mit Ausgleichsgewichten gearbeitet, um die Lage des Schwerpunkts
im Kettenzug zu verschieben. Allerdings wird hierdurch das Gesamtgewicht
des Kettenzugs vergrößert, was
seine Handhabung verschlechtert. Zudem müssen entsprechende Gewichte
bevorratet werden und das Gehäuse des
Kettenzugs mit Halterungen für
die Ausgleichsgewichte versehen werden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, einen Kettenzug bereit zu stellen, bei
dem die Notwendigkeit von Ausgleichsgewichten nicht besteht oder
zumindest verringert ist. Zudem soll der Kettenverschleiß verringert
sein.
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Diese
Aufgabe wird durch den im Anspruch 1 angegeben Kettenzug gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen dieses Kettenzuges sind in den Unteransprüchen 2 bis
7 angegeben.
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Dadurch,
dass der Festpunkt der Kette am Kettenzug und der Auslaufpunkt sowie
der Einlaufpunkt der Kette vom Taschenrad derart miteinander ein
Dreieck ausbilden, dass die Drehachse des Taschenrads und die Drehachse
des Umlenkrads im ausgependelten Ruhezustand der Unterflasche zueinander
verdreht sind, ist es möglich,
den Schwerpunkt des Kettenzugs konstruktiv zu verschieben, ohne
dass Ausgleichsgewichte verwendet werden müssen. Somit wird eine Schiefstellung
des Kettenzugs verhindert beziehungsweise verringert.
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Die
Drehachse des Taschenrads und die Drehachse des Umlenkrads sind
durch die erfindungsgemäße Anordnung
des Festpunkts zum Auslauf- und Einlaufpunkt im ausgependelten Ruhezustand
der Unterflasche zueinander verdreht. "Ausgependelter Ruhezustand" bedeutet, dass die
Unterflasche nicht durch äußere Einflüsse bewegt
ist/wird, wie dies beispielsweise durch eine am Haken der Unterflasche
hängende
Last bewirkt werden könnte.
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Wahlweise
können
beispielsweise mehrere je nach Auslegung des Kettenzugs verwendbare Festpunkte
vorgesehen sein.
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Zudem
wird durch den mit der Verdrehung der Drehachsen zueinander einhergehenden
Wechsle der Umlenkrichtung der Kette der Verschleiß der Kette
verringert. Bei der normalen "gleichachsigen" Anordnung werden
nämlich
die Kettenglieder sowohl in Taschenrad als auch im Umlenkrad in
einer gleichen Krümmungsebene
belastet bzw. reiben an gleichen Stellen aneinander. Durch die erfindungsgemäße Verdrehung
der Kette verändert
sich die Belastung im Umlenkrad bzw. die Stellen an denen die Kettenglieder
aneinander reiben. Somit wird die Kette unterschiedlich belastet,
je nachdem ob sie im Taschenrad oder im Umlenkrad umgelenkt wird.
Es wird also eine wechselseitige Schwenkung der jeweiligen Kettenglieder
zueinander im Taschenrad beziehungsweise Umlenkrad erreicht. Somit
ist die Belastung über
die Kettengleider verteilt und deren Verschleiß daher geringer. Es wird eine
mit einem einsträngigen
Kettenzug beziehungsweise ohne Einscherung vergleichbare Standzeit
der Kette erreicht.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung weist das Dreieck einen Winkel zwischen der zwischen
Festpunkt und Auslaufpunkt gebildeten Seite des Dreiecks und der
zwischen Auslaufpunkt und Einlaufpunkt gebildeten Seite des Dreiecks
im Bereich zwischen 0 Grad und 180 Grad liegt. Bei 90 Grad ist der
Versatz des Schwerpunktes am günstigsten.
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Vorzugsweise
sind Drehachse des Taschenrads und die Drehachse des Umlenkrads
zueinander um 90 Grad verdreht. Dabei bilden der Festpunkt, Auslaufpunkt
und Einlaufpunkt günstigerweise
miteinander ein rechtwinkliges Dreieck aus. Insbesondere ist das
Umlenkrad der Unterflasche dann ein 90 Grad Taschenrad.
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Insbesondere
ist es in einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung von Vorteil, wenn das angetriebene Taschenrad zwischen
Motor und Getriebe und der Festpunkt vom angetriebenen Taschenrad aus
in Richtung des Motors versetzt angeordnet ist. Dann erfolgt der
Versatz des Schwerpunkts zum schwereren Motor hin, so dass getriebeseitig
weniger oder keine Ausgleichsgewichte mehr notwendig sind. Somit
wird bei gleicher Ausrichtung des Kettenzugs dessen Gesamtgewicht
gesenkt.
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Vorteilhafterweise
entspricht der Abstand des Festpunkts zum Ablaufpunkt dabei etwa
dem Durchmesser des Umlenkrads. So kann die Unterflasche ohne erhöhten Kettenverschleiß bis unter
den Kettenzug gehoben werden.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Gesamtansicht eines Kettenzugs;
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2 eine
Teil-Seitenansicht des Kettenzugs gemäß 1;
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3 eine
schematische Draufsicht auf das Taschenrad und Umlenkrad des Kettenzugs
aus 1 bei 90 Grad Anordnung.
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In 1 ist
eine schematische Gesamtansicht eines als Ganzes mit 1 bezeichneten
Kettenzugs dargestellt. Der Kettenzug 1 ist mittels eines Aufhängebügels 2 an
einen nicht dargestellten Tragelement wie beispielsweise einem Profilträger aufgehängt und
umfasst einen Motor 3, der über eine nicht dargestellte
Antriebswelle mit einem gegenüberliegend
angeordneten Getriebe 4 verbunden ist. Über das Getriebe 4 wird über dessen
Abtriebswelle 7 ein Taschenrad 6 für eine Kette 8 angetrieben
ist. Die nicht dargestellte Antriebswelle des Motors 3 liegt
in der vorliegenden Ansicht gemäß 1 somit
hinter der Abtriebswelle 7 für das Taschenrad 6.
Das angetriebene Taschenrad 6 ist also zwischen Motor 3 und Getriebe 4 und
im Bereich unterhalb des Aufhängebügels 2 in
einem Gehäuse 5 angeordnet.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
verläuft
die Antriebsachse des Motors 3 parallel und seitlich versetzt
zur Abtriebsachse 7 des Getriebes 4.
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Der
Kettenzug 1 ist mit einer 2/1-Einscherung der Kette 8 versehen
und umfasst somit eine Unterflasche 9 mit Haken 10,
die ein Umlenkrad 11 für
die Kette 8 aufweist. Die Unterflasche 9 ist somit zweisträngig über die
Kette 8 mit dem Gehäuse 5 beziehungsweise
dem Taschenrad 6 verbunden. Entsprechend der 2/1-Einscherung
ergibt sich die folgende Kettenführung.
Ausgehend von einem Festpunkt 12 an der Unterseite des
Gehäuses 5,
an dem ein Ende der Kette 8 fest mit dem Gehäuse 5 verbunden
ist, verläuft
der eine Strang der Kette 8 runter zur Unterflasche 9,
wo sie an deren Umlenkrad 11 um etwa 180 Grad nach oben
umgelenkt wird, und anschließend
wieder nach oben zu einem Einlaufpunkt 14 am Gehäuse 5 des
Kettenzugs 1. Am Einlaufpunkt 14 tritt dieser
Strang der Kette 8 in das Gehäuse 5 und wird über das
antreibende Taschenrad 6 über einen Auslaufpunkt 13 am
Gehäuse 5 in
einen Kettenbehälter 15 geführt. Die
Begriffe Einlaufpunkt 14 und Auslaufpunkt 13 sind
hierbei im Zusammenhang mit einer für einen Hebevorgang bewegten
Kette 8 zu verstehen.
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Der
Festpunkt 12 für
das eine Ende der Kette 5 ist dabei vom angetriebenen Taschenrad 6 zum Motor 3 hin
versetzt angeordnet, wobei der Abstand des Festpunkts 12 zum
Einlaufpunkt 14 zum Taschenrad 6 etwa dem Durchmesser
des Umlenkrads 11 in der Unterflasche 9 entspricht.
Der Abstand wird hierbei bei einen horizontal ausgerichteten Kettenzug 1 und
in einer gemeinsamen horizontalen Ebene gemessen. Dabei ist der
Aufhängebügel 2,
insbesondere dessen Aufhängepunkt,
etwa fluchtend mit dem Lasthaken 10 der Unterflasche 9,
insbesondere der Drehachse 16 des Umlenkrades 11,
ausgerichtet, so dass für
eine Ausbalancierung des Kettenzuges 1 um den Aufhängepunkt
des Aufhängebügels 2 sowie eine
horizontal und quer zur Antriebsachse des Motors 3 verlaufende
Achse keine beziehungsweise nur geringe Ausgleichsgewichte benötigt werden.
Da der Aufhängebügel 2 mit
seinem Aufhängepunkt
in einer vertikalen Ebene mit der Drehachse 16 der Unterflasche 9 liegt,
bleibt die Ausbalancierung des Kettenzuges 1 auch während des
Betriebes des Kettenzuges mit unterschiedlich schweren Lasten erhalten.
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Insgesamt
wird also der Schwerpunkt des Kettenzugs 1 vom Taschenrad 6 aus
gesehen in Richtung des Motors 3, also motorseitig verschoben, so
dass auf der Seite des Getriebes 4 keine oder weniger Ausgleichsgewichte
benötigt
werden.
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Der 1 ist
auch zu entnehmen, dass der Aufhängebügel 2 für einen
einsträngigen
Betrieb des Kettenzuges 1 auf einer horizontalen und oben
am Gehäuse 5 angeordneten
Achse 17 in Richtung des Taschenrades 6 verschoben
werden kann, so dass der Aufhängebügel 2 mit
seinem Aufhängepunkt
bei einem ausbalanciertem Kettenzug 1 fluchtend mit dem
Befestigungspunkt der Kette 8 an dem Lastaufnahmemittel 9 ausgerichtet
ist. Die Achse 17 ist parallel zur Antriebsachse de Motors 3 ausgerichtet.
Für den
einsträngigen
Betrieb ist dann eine neue Ausbalancierung des Kettenzuges 1 vorzunehmen. Üblicher
Weise ist auf Grund der fehlenden Einscherung die maximale Traglast
geringer und ein leistungsschwächerer
Motor 3 kann angebaut werden, der ein geringeres Gewicht
aufweist, das jedoch zumindest teilweise in Bezug auf die erforderliche
Ausbalancierung durch die Verlagerung Aufhängebügel 2 mit seinem Aufhängepunkt
in Richtung des Taschenrades 6 ausgeglichen wird.
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In 2 ist
eine Teil-Ansicht des Kettenzuges 1 von links dargestellt.
Aus Gründen
der Übersichtlichkeit
ist das Getriebe 4, der Motor 3 und das Gehäuse 5 nicht
dargestellt. Dieser 2 ist klar zu entnehmen, dass
die Abtriebswelle 7 auf der das Taschenrad 6 sitzt
und die Drehachse 16 für
das Umlenkrad 11 in einem Winkel von 90 Grad zu einander ausgerichtet
sind.
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Die 3 zeigt
eine schematische Draufsicht auf die Anordnung des Taschenrads 6
zum Umlenkrad 11, wobei deren Drehachsen A, B erfindungsgemäß im ausgependelten
Zustand der Unterflasche 9 zueinander verdreht sind, so
dass der Winkel zwischen der zwischen Festpunkt 12 und
Auslaufpunkt 13 gebildeten Seite eines Dreiecks und der zwischen Auslaufpunkt 13 und
Einlaufpunkt 14 gebildeten Seite des Dreiecks zwischen
0 Grad und 180 Grad liegt. 2 stellt
den Fall der 90 Grad Anordnung dar.
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Wie
sich aus 3 ergibt, liegen die Drehachse
A des Taschenrads 6 und die Drehachse B des Umlenkrads 11 im
90 Grad Winkel zueinander. Der Festpunkt 12, Auslaufpunkt 13 und
der Einlaufpunkt 14 bilden also miteinander ein Dreieck
aus, dessen Winkel zwischen der zwischen Festpunkt 12 und Auslaufpunkt 13 gebildeten
Seite 12–13
des Dreiecks und der zwischen Auslaufpunkt 13 und Einlaufpunkt 14 gebildeten
Seite 13–14
des Dreiecks gleich 90 Grad beträgt.
Es handelt sich also um ein rechtwinkliges Dreieck. Die Glieder
der Kette 8 erfahren daher eine um 90 Grad verdrehte Belastung
bzw. Knickbewegung zu einander.
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Alternativ
können
auch andere Winkel im Bereich zwischen 0 und 180 Grad also unter
Ausnahme von 0 und 180 Grad gewählt
werden, vorzugsweise 45 Grad. Das Taschenrad 6 und das
Umlenkrad 11 müssten
dann für
den entsprechenden Ablauf der Kette 8 ausgestaltet werden.
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- 1
- Kettenzug
- 2
- Aufhängebügel
- 3
- Motor
- 4
- Getriebe
- 5
- Gehäuse
- 6
- Taschenrad
- 7
- Abtriebswelle
- 8
- Kette
- 9
- Unterflasche
- 10
- Haken
- 11
- Umlenkrad
- 12
- Festpunkt
der Kette
- 13
- Auslaufpunkt
der Kette
- 14
- Einlaufpunkt
der Kette
- 15
- Kettenbehälter
- 16
- Drehachse
- 17
- Achse
- A
- Drehachse
Taschenrad
- B
- Drehachse
Umlenkrad