DE102004023588A1 - Gurtschloss-Straffanordnung mit Doppelseilhalterung und Anschlagdämpfer - Google Patents
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Abstract
Eine Straffanordnung für ein Sicherheitsgurtschloss in Kraftfahrzeugen, bei welcher das Gurtschloss über ein mittels einer Schlaufe mit dem Gurtschloss verbundenes Doppelseil mit einer Antriebsvorrichtung für die Straffung des Doppelseils verbunden und zwischen Gurtschloss und Antriebsvorrichtung ein der Umlenkung des Doppelseils aus der Bewegungsrichtung des Gurtschlosses in die Wirkrichtung der Antriebsvorrichtung dienender Umlenkblock mit einem Einlaufbereich für das Doppelseil angeordnet ist und in dem Umlenkblock die Seilstränge des Doppelseils in eine parallele Lage überführt sind, ist dadurch gekennzeichnet, dass am Gurtschloss (10) ein die beiden Seilstränge (16) des Doppelseils (11) vor Eintritt in den Schlosskörper (17) spreizender Spreizkörper (19) angeordnet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Straffanordnung für ein Sicherheitsgurtschloss in Kraftfahrzeugen, bei welcher das Gurtschloss über ein mittels einer Schlaufe mit dem Gurtschloss verbundenes Doppelseil mit einer Antriebsvorrichtung für die Straffung des Doppelseils verbunden und zwischen Gurtschloss und Antriebsvorrichtung ein der Umlenkung des Doppelseils aus der Bewegungsrichtung des Gurtschlosses in die Wirkrichtung der Antriebsvorrichtung dienender Umlenkblock mit einem Einlaufbereich für das Doppelseil angeordnet ist und in dem Umlenkblock die Seilstränge des Doppelseils in eine parallele Lage überführt sind.
- Eine Straffanordnung mit den vorgenannten Merkmalen ist in der
EP 1 026 053 A2 beschrieben. Das das Gurtschloss tragende, aus zwei Seilsträngen bestehende Doppelseil durchgreift den Schlosskörper des Gurtschlosses mit einer Schlaufe, wobei die Seilstränge gemeinsam durch den Umlenkblock geführt und dabei in eine parallele Lage zueinander gebracht werden und nach Austritt aus dem Umlenkblock an den Kolben einer als Antriebsvorrichtung für die Seilstraffung dienenden Kolben-Zylinder-Anordnung angeschlossen sind. - Bei einer derartigen gattungsgemäßen Straffanordnung besteht das Problem einer Dämpfung des Auftreffens des Gurtschlosses auf den Umlenkblock am Ende des Straffvorganges. Hierzu ist es bei einer vergleichbaren, aus der
DE 199 18 596 A1 bekannten Straffanordnung bekannt, die beiden Seilstränge in unmittelbarer Nähe zu dem Schlosskörper mittels eines als verformbare Hülse ausgebildeten Dämpfers zusammenzufassen. Beim Auftreffen des Dämpfers auf dem Umlenkblock am Ende des Straffvorganges wird die Hülse verformt, und hierdurch wird ein Teil der auftretenden Belastung absorbiert. - Mit einer derartigen, einen Dämpfer aufweisenden Straffvorrichtung ist der Nachteil verbunden, dass die Anbringung der verformbaren Hülse einen erheblichen Aufwand bedeutet; außerdem sind durch die unkontrollierte Verformung der Hülse auch Beschädigungen der Seilstränge nicht auszuschließen.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, für eine Straffanordnung mit den gattungsgemäßen Merkmalen eine Dämpfungsmöglichkeit für die am Ende des Straffvorganges wirksam werdende Belastung anzugeben, die wirkungsvoll und auch einfach zu montieren ist.
- Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
- Die Lösung sieht in ihrem Grundgedanken vor, dass am Gurtschloss ein die beiden Seilstränge des Doppelseils vor Eintritt in den Schlosskörper spreizender Spreizkörper angeordnet ist. Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, dass bei dem Straffvorgang die durch den Spreizkörper auf Abstand gehaltenen Seilstränge des Doppelseils bei Annäherung an den Einlaufbereich des Umlenkblocks gegeneinander wie auch gegen den Spreizkörper gedrückt werden, so dass sich eine Verklemmung der Seilstränge in dem Einlaufbereich des Umlenkblocks und damit eine kraftbegrenzende Erhöhung von Reibungskräften ergibt. Soweit als einzige zusätzliche Maßnahme gegenüber der gattungsgemäßen Straffanordnung ein Spreizkörper an den Seilsträngen des Doppelseils bzw. an dem Schlosskörper anzubringen ist, ist der Mehraufwand gering zu veranschlagen.
- Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass der Spreizkörper eine derartige Spreizbreite aufweist, dass die Seilstränge des Doppelseils am Ende des Straffweges im Einlaufbereich des Umlenkblocks zwischen dem Spreizkörper und den Begrenzungswänden des Einlaufsbereichs des Umlenkblocks eingeklemmt werden.
- Es kann vorgesehen sein, dass der Spreizkörper selbst verformbar ausgebildet ist und somit entweder beim Auftreffen auf Teile des Umlenkblocks oder aber unter der Wirkung der von den Seilsträngen ausgehenden Kräfte verformt wird und dadurch eine Kraftbegrenzung eintritt.
- In einer Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Spreizkörper eine Keilform mit einem zum Umlenkblock gerichteten Keil aufweist.
- Aus Gründen einer Abstimmung zwischen dem Umlenkblock und dem sich am Ende des Straffvorganges annähernden Spreizkörper kann vorgesehen sein, dass der an dem Umlenkblock ausgebildete Einlaufbereich die Form eines sich nach außen erweiternden Trichters zur Aufnahme der Seilstränge des Doppelseils hat.
- Die Klemmwirkung des zwischen den Seilsträngen angeordneten Spreizkörpers wird dann weiter erhöht, wird nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen ist, dass der Spreizkörper mit wenigstens einem Teilbereich zusammen mit den von ihm gespreizten Seilsträngen in den Einlaufbereich des Umlenkblocks einfahrbar ist.
- Hinsichtlich der konkreten Ausbildung des Spreizkörpers ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, dass der Spreizkörper aus einem quer zur Verlaufsrichtung der Seilstränge angeordneten und Öffnungen zur Durchführung der Seilstränge aufweisenden Steg mit einem zwischen die durch den Steg geführten Seilstränge ragenden Spreizblock gebildet ist.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es zeigen:
-
1 eine Straffanordnung für ein Gurtschloss in einer Perspektivdarstellung, -
2 die Straffanordnung gemäß1 vor Ausführung des Straffvorganges in einer detaillierten Seitenansicht, -
3 den Gegenstand der2 nach Abschluss der Straffbewegung, -
4 den Spreizkörper der Straffanordnung in einer Einzeldarstellung. - Wie sich zunächst aus
1 ergibt, ist ein Gurtschloss10 von einem Doppelseil11 getragen, wobei das Doppelseil11 durch einen Umlenkblock13 mit einem zugeordneten Einlaufbereich14 in eine an den Umlenkblock13 anschließende Antriebsvorrichtung15 geführt ist. Der vor Auslösung der Antriebsvorrichtung und damit vor Beginn des Straffvorganges bestehende Abstand zwischen dem Gurtschloss10 und dem Umlenkblock13 ist durch eine eine Bewegung des Gurtschlosses10 auf den Umlenkblock13 zu ermöglichende Verkleidung12 überbrückt. - Wie sich im einzelnen aus
2 bzw.3 ergibt, besteht das Doppelseil11 aus zwei Seilsträngen16 , wobei das Doppelseil über eine im Schlosskörper17 ausgebildete Umlenkung18 mit einer Schlaufe gelegt ist, so dass die Seilstränge16 aus dem Schlosskörper herausragen und in Richtung zum Umlenkblock13 verlaufen. - An dem Schlosskörper
17 ist ein die Seilstränge16 bei Austritt aus dem Schlosskörper17 in einen gegenseitigen Abstand spreizender Spreizkörper19 angeordnet, der, wie aus4 ersichtlich ist, aus einem quer zur Verlaufsrichtung der Seilstränge16 angeordneten und Öffnungen21 zum Durchtritt der Seilstränge16 aufweisenden Steg20 besteht. Der Steg20 kann in geeigneter Weise fest mit dem Schlosskörper17 verbunden sein. Der Steg20 trägt einen zum Inneren des Schlosskörpers ragenden Spreizblock22 , der als die Seilstränge16 im Abstand haltende Führung dafür dient. In Richtung nach außen, zum Umlenkblock13 , ist an dem Steg20 ein Keil23 angeordnet, der in seiner Formgebung auf die trichterförmige Ausbildung des Einlaufbereichs14 am Umlenkblock13 abgestimmt ist derart, dass, wie aus3 ersichtlich, am Ende des Straffvorganges mit dem zum Umlenkblock13 verschobenen Schlosskörper17 gemeinsam mit dem an ihm anliegenden Seilsträngen leicht in den trichterförmigen Einlaufbereich14 des Umlenkblocks13 einfährt, wodurch die beschriebene Dämpfungswirkung erzeugt wird. - Die in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen, der Zusammenfassung und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (7)
- Straffanordnung für ein Sicherheitsgurtschloss in Kraftfahrzeugen, bei welcher das Gurtschloss über ein mittels einer Schlaufe mit dem Gurtschloss verbundenes Doppelseil mit einer Antriebsvorrichtung für die Straffung des Doppelseils verbunden und zwischen Gurtschloss und Antriebsvorrichtung ein der Umlenkung des Doppelseils aus der Bewegungsrichtung des Gurtschlosses in die Wirkrichtung der Antriebsvorrichtung dienender Umlenkblock mit einem Einlaufbereich für das Doppelseil angeordnet ist und in dem Umlenkblock die Seilstränge des Doppelseils in eine parallele Lage überführt sind, dadurch gekennzeichnet, dass am Gurtschloss (
10 ) ein die beiden Seilstränge (16 ) des Doppelseils (11 ) vor Eintritt in den Schlosskörper (17 ) spreizender Spreizkörper (19 ) angeordnet ist. - Straffanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizkörper (
19 ) eine derartige Spreizbreite aufweist, dass die Seilstränge (16 ) des Doppelseils (11 ) am Ende des Straffweges im Einlaufbereich (14 ) des Umlenkblocks (13 ) zwischen dem Spreizkörper (19 ) und den Begrenzungswänden des Einlaufsbereichs (14 ) des Umlenkblocks (13 ) eingeklemmt werden. - Straffanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizkörper (
19 ) verformbar ausgebildet ist. - Straffanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizkörper (
19 ) eine Keilform mit einem zum Umlenkblock (13 ) gerichteten Keil (23 ) aufweist. - Straffanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der an dem Umlenkblock (
13 ) ausgebildete Einlaufbereich (14 ) die Form eines sich nach außen erweiternden Trichters zur Aufnahme der Seilstränge (16 ) des Doppelseils (11 ) hat. - Straffanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizkörper (
19 ) mit wenigstens einem Teilbereich zusammen mit den von ihm gespreizten Seilsträngen (16 ) in den Einlaufbereich (14 ) des Umlenkblocks (13 ) einfahrbar ist. - Straffanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizkörper (
19 ) aus einem quer zur Verlaufsrichtung der Seilstränge (16 ) angeordneten und Öffnungen (21 ) zur Durchführung der Seilstränge (16 ) aufweisenden Steg (20 ) mit einem zwischen die durch den Steg (20 ) geführten Seilstränge (16 ) ragenden Spreizblock (22 ) gebildet ist.
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