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DE102004023470B4 - Aufzugalarmvorrichtung - Google Patents

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Abstract

Alarmvorrichtung für ein Aufzugsystem, das eine Aufzugkabine (1) und eine entfernte Überwachungsstelle (7) aufweist, wobei die Alarmvorrichtung aufweist:
eine Informationsübertragungsvorrichtung zur Informationsübertragung zwischen der Aufzugkabine (1) und der Überwachungsstelle (7); und
eine Kabinenbedientafel (3), die eine Ruferfassungsvorrichtung aufweist, wobei mittels Aktivieren der Ruferfassungsvorrichtung ein Anfordern eines Verfahrens der Aufzugkabine (1) ins Zielstockwerk eingegeben wird und bei einem weiteren Aktivieren der Ruferfassungsvorrichtung ein Signal an die entfernte Überwachungsstelle (7) übertragen wird.

Description

  • Technisches Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft einen Typ von Alarmvorrichtung, der eine Kabinenbedientafel verwendet, um einer kriminellen Handlung in einer Aufzugkabine vorzubeugen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • In den vergangenen Jahren gab es kriminelle Handlungen durch Verdächtige, die nicht Bewohner der Wohnungen oder anderer Gebäude sind, in Aufzugkabinen. Folglich wurden Maßnahmen ergriffen, um Verdächtige am Betreten des Gebäudes oder der Aufzugkabine durch Bereitstellen automatischer Schließsysteme am Eingang/Ausgang des Gebäudes, durch Bereitstellen einer Benutzeridentifikationsvorrichtung an der Aufzuglandestelle etc. zu hindern.
  • Als andere Maßnahme gegen eine kriminelle Handlung in Aufzugkabinen kann ein Glasfenster in der Kabinentür vorgesehen sein, so dass das Innere der Kabine von der Landesteile in jedem Stockwerk eingesehen werden kann, oder es kann in der Kabine eine Überwachungskamera angebracht sein. Zusätzlich ist eine Notruftaste in der Aufzugkabine vorgesehen als eine Einrichtung zum Informieren von Leuten außerhalb der Kabine, dass eine kriminelle Handlung stattfindet.
  • Jedoch können die automatischen Schließsysteme und Benutzeridentifikationsvorrichtungen Verdächtige am Betreten des Gebäudes oder der Aufzugkabine nicht vollständig hinern. Auch wenn ein Glasfenster in der Tür vorge sehen ist, um einer kriminellen Handlung in der Aufzugkabine vorzubeugen, ist es unwahrscheinlich, dass die kriminelle Handlung entdeckt wird, falls sich niemand an der Landestelle befindet. Ebenso kann die Notruftaste nur dazu verwendet werden, einen Alarm zu senden, nachdem die kriminelle Handlung stattgefunden hat, so dass sie zum Vorbeugen der kriminellen Handlung nicht ausreichend ist. Zusätzlich kann die Überwachungskamera als Attrappe angesehen werden, so dass allein das Anbringen der Überwachungskamera nicht ausreichend ist, einer kriminellen Handlung vorzubeugen.
  • Darum wurde die folgende Vorrichtung vorgeschlagen: Das Innere der Kabine ist über eine Kommunikationseinrichtung mit dem Büro eines Betriebsleiters verbunden; wenn die Zielstockwerkerfassungstaste in der Kabine gedrückt wird, erscheint das Bild des Betriebsleiters auf einem Bildschirm in der Kabine, um die Personen in der Kabine wissen zu lassen, dass das Innere der Kabine durch den Betriebsleiter überwacht wird. Folglich kann einer kriminellen Handlung vorgebeugt werden, und die Benutzer des Aufzugs fühlen sich sicher. (Japanische Kokai Patentanmeldung Nr. Hei 6[1994]-72651.)
  • Möglicherweise befindet sich in dem Gebäude jedoch kein Betriebsleiterbüro. Selbst wenn ein Betriebsleiterbüro vorhanden ist, ist der Betriebsleiter normalerweise nicht dort. Dies trifft insbesondere bei Nacht zu, wenn kriminelle Handlungen am häufigsten stattfinden. Folglich gibt es einen Bedarf für eine Vor-Ort-Kommunikation mit dem Inneren der Kabine, die nicht auf das Büro des Betriebsleiters in dem Gebäude zu beschränken ist, sondern auch eine entfernte Überwachungszentrale einschließt, die den Aufzugbetrieb etc. überwacht.
  • Andererseits mögen viele Aufzugbenutzer nicht, dass sie während der Benutzung des Aufzugs überwacht werden. Folglich gibt es einen Bedarf für ein System, das es erlaubt, einen Alarm an das Betriebsleiterbüro oder die Überwachungszentrale nur zu senden, wenn der Aufzugbenutzer bei der Anwesenheit eines Verdächtigen eine Gefahr verspürt. Jedoch selbst bei einem derartigen System entdeckt der Verdächtige die Alarmvorrichtung und führt folglich eine kriminelle Handlung durch, bevor der Benutzer die Bedienung der Alarmvorrichtung beenden kann. Auch kann die Betätigung der Alarmvorrichtung den Verdächtigen reizen und die kriminelle Handlung verursachen. Zusätzlich kann fälschlicherweise ein Bewohner für einen Verdächtigen gehalten werden.
  • Das Ziel dieser Erfindung ist es, einen Typ von Vorrichtung bereitzustellen, der durch die folgenden Fakten gekennzeichnet ist: Wenn ein Benutzer und ein Verdächtiger in der gleichen Aufzugkabine sind, kann der Benutzer einen Alarm an den Überwachungsraum senden, um eine Warnung über das Verspüren einer Gefahr abzugeben, ohne dass es durch den Verdächtigen bemerkt wird und ohne den Verdächtigen zu reizen; gleichzeitig ist es auch möglich, in die Kabine zu übermitteln, dass das Innere der Kabine überwacht wird, ohne den Verdächtigen zu reizen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Das vorgenannte Ziel wird mit einer Alarmvorrichtung mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen erreicht.
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine Alarmvorrichtung für einen Aufzug, der eine Kabinenbedientafel, vorteilhaft eine Überwachungskamera und eine Informationsübertragungsvorrichtung in der Kabine aufweist, und während die Zielstockwerkserfassungstaste an der Kabinenbedientafel bedient wird, wird das Zielstockwerk erfasst; eine weitere Tastenbedienung kann an der Bedientafel durchgeführt werden, so dass eine Nachricht, die das Überwachen des Inneren der Kabine mit der Überwachungskamera anordnet, mittels der Informationsübertragungsvorrichtung gesendet wird.
  • Folglich führt der Benutzer die zuvor beschriebene Bedienung der Aufzugbedientafel nur durch, wenn der Aufzugbenutzer eine Gefahr aufgrund der Anwesenheit eines Verdächtigen verspürt, so dass an die Kabine eine Nachricht, die anzeigt, dass das Innere der Kabine überwacht wird, als ein Mittel zum Vorbeugen einer kriminellen Handlung in der Kabine übertragen wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist die vorliegende Erfindung eine Benutzeridentifikationsvorrichtung auf, um dem unerwünschten Senden eines Alarms vorzubeugen, wenn ein Bewohner des Gebäudes fälschlicherweise für einen Verdächtigen gehalten wird, und den Benutzer davon abzuhalten, zu zögern, den Alarm abzusenden, weil er befürchtet, einen derartigen Fehler zu machen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine schematische Darstellung, die ein Anwendungsbeispiel der Aufzugalarmvorrichtung dieser Erfindung darstellt.
  • 2 ist ein Flussdiagramm, das darstellt, wie ein Alarm bei einem Beispiel dieser Erfindung gesendet wird.
  • Beste Möglichkeit zum Ausführen der Erfindung
  • Im Folgenden wird eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Alarmvorrichtung für einen Aufzug detailliert unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben.
  • 1 ist ein Schaltplan, der die erfindungsgemäße Aufzugalarmvorrichtung darstellt. Wie in dieser Figur gezeigt ist, repräsentiert 1 die Vorderseite des Inneren der Aufzugkabine. Sie weist Doppel-Türen 2, eine Kabinenbedientafel 3 mit Zielstockwerkserfassungstasten, mit Tasten zum Öffnen/Schließen der Tür, etc., die an ihr angeordnet sind, und eine Sprachsynthesevorrichtung 5 auf, die als eine Informationsübertragungsvorrichtung zum Senden von Nachrichten in die Kabine vorgesehen ist. Auch ist eine Überwachungskamera 4 an der Decke der Kabine angebracht.
  • Zusätzlich sind eine Gegensprechanlage 8, eine Alarmeinrichtung 9, ein Bildschirm 10 und ein Videorecorder 11 in einem Überwachungsraum 7, bei spielsweise dem Büro des Betriebsleiters in dem Gebäude oder einer entfernten Überwachungszentrale zum kontinuierlichen Überwachen des Aufzugbetriebs etc. vorgesehen. Wenn der Aufzugbenutzer eine Gefahr aufgrund der Anwesenheit eines Verdächtigen in der gleichen Kabine verspürt, kann der Benutzer eine zuvor beschriebene Bedienung an der Kabinenbedientafel 3 durchführen. Das Bedienungssignal geht an eine Aufzugkontrolltafel 6 und wird an den Überwachungsraum 7 gesendet, und eine Alarmeinrichtung 9 in dem Überwachungsraum 7 gibt einen Alarm ab. Folglich kann die überwachende Person in dem Überwachungsraum 7 die Situation in der Kabine durch Beobachten der Bilder überwachen, die durch die Überwachungskamera 4 aufgenommen werden und auf dem Bildschirm 10 dargestellt werden, und diese Bilder können durch den Videorecorder 11 als Beweis im Fall einer kriminellen Handlung aufgezeichnet werden. Zusätzlich kann, falls erforderlich, beispielsweise wenn es scheint, dass eine kriminelle Handlung bevorsteht, der Betriebsleiter mit dem Benutzer in der Kabine mittels der Gegensprechanlage 8 sprechen.
  • Zusätzlich zu den zuvor erwähnten Bestandteilen können andere Einrichtungen verwendet werden. Beispielsweise kann statt der Sprachsynthesevorrichtung 5 ein Bildschirm in der Kabine als eine Informationsübertragungsvorrichtung vorgesehen sein, um der gesendeten Nachricht Nachdruck zu verleihen. Auch kann der Videorecorder 11 in der Kabine statt in dem Überwachungsraum 7 vorgesehen sein, um den Arbeitsschritt des Verlegens von Kommunikationskabeln zu vereinfachen und um den Aufwand zu reduzieren.
  • Im Folgenden wird das Flussdiagramm in 2 erläutert, das darstellt, wie ein Alarm in der Alarmvorrichtung dieser Erfindung eingegeben wird.
  • In normalem Betrieb, wenn kein Verdächtiger in der Aufzugkabine anwesend ist, drückt der Benutzer die Zielstockwerkserfassungstaste an der Kabinenbedientafel 3 einmal 53. Folglich leuchtet die Lampe für die ausgewählte Zielstockwerkserfassungstaste in einer Farbe A (beispielsweise blau) auf 54, und das Zielstockwerk des Benutzers wird als das Zielstockwerk der Aufzugkabine erfasst 55. Die Kabine verfährt dann in dem Aufzugschacht. Wenn die Kabine das Zielstockwerk erreicht, wird die Lampe der Zielstockwerkserfassungstaste abgeschaltet, und gleichzeitig wird die Kabinentür geöffnet, so dass der Benutzer aussteigen kann 56.
  • Andererseits, wenn ein Verdächtiger die Kabine betritt und der Aufzugbenutzer eine Gefahr verspürt 52, drückt der Benutzer zuerst die gewünschte Zielstockwerkserfassungstaste an der Kabinenbedientafel 3 einmalig in der gleichen Weise wie im gewöhnlichen Betrieb und drückt dann die Taste für das Zielstockwerk zweimal aufeinander folgend 57. Dies verursacht, dass die Lampe für die ausgewählte Zielstockwerkserfassungstaste in einer Farbe B (beispielsweise grün) aufleuchtet 58, die sich von der für den normalen Betrieb unterscheidet. Auf diese Weise wird das Zielstockwerk des Benutzers erfasst 59, und gleichzeitig wird ein Alarm an den Überwachungsraum 7 gesendet, um zu warnen, dass der Benutzer eine Gefahr verspürt 510. Der Alarm wird an den Überwachungsraum 7 gesendet, wie durch das Wechseln auf die Farbe B angezeigt wird, was jedoch nur den Bewohnern des Gebäudes bekannt ist und nicht dem Verdächtigen bekannt ist, der nicht Bewohner ist. Folglich weiß der Verdächtige nicht, dass der Benutzer eine Gefahr verspürt und einen Alarm an den Überwachungsraum 7 gesendet hat.
  • Wenn der Alarm an den Überwachungsraum 7 gesendet wird, gibt eine Sprachsynthesevorrichtung 5 eine Nachricht in der Kabine ab, beispielsweise "Die Lage in dieser Kabine wird mit einer Kamera überwacht", oder dergleichen 511. Selbst in diesem Fall wissen nur Bewohner, dass eine derartige Nachricht nur ausgegeben wird, wenn ein Alarm an den Überwachungsraum 7 gesendet wurde. Wenn die Sprachnachricht von der Sprachsynthesevorrichtung 5 nach Bedienung der Kabinenbedientafel 3 ausgegeben wird, verleiht sie den Eindruck, dass sie automatisch ausgegeben sein könnte. Folglich wird der Verdächtige nicht gereizt, während der Verdächtige den Eindruck gewinnt, dass die Lage in der Kabine überwacht wird. Das kann dem Stattfinden einer kriminellen Handlung vorbeugen.
  • Wenn der Alarm in dem Überwachungsraum 7 empfangen wird, beginnt gleichzeitig ein Überwachen und ein Aufzeichnen der Bilder von der Überwachungskamera 4 512. Wie gefordert, kann der Betriebsleiter mit dem Inneren der Kabine über die Gegensprechanlage 8 sprechen, falls es scheint, dass eine kriminelle Handlung bevorsteht. Auch können Maßnahmen von dem Überwachungsraum 7 aus getroffen werden. Beispielsweise wird die Tür nicht geöffnet werden, selbst wenn die Kabine das nächste Stockwerk oder das Zielstockwerk erreicht, so dass der Verdächtige nicht fliehen kann. Auch können derartige Maßnahmen als Teil des Aufzugbetriebskontrollmodus vorhanden sein.
  • Falls nichts passiert, nachdem der Alarm an den Überwachungsraum 7 gesendet wurde, wird das Licht der Zielstockwerkserfassungstaste abgeschaltet, wenn die Kabine an dem Zielstockwerk ankommt, und gleichzeitig wird die Kabinentür geöffnet, der Benutzer steigt aus 56, und der Aufzug kehrt zu seinem normalen Betriebsmodus zurück 513.
  • Zusätzlich zu den zuvor beschriebenen Bestandteilen kann das folgende Schema hinsichtlich der Bedienung der Kabinenbedientafel 3 eingesetzt werden. Beispielsweise drückt der Benutzer zuerst die gewünschte Zielstockwerkserfassungstaste an der Kabinenbedientafel 3 einmalig und drückt dann eine von dem Zielstockwerk unterschiedliche Zielstockwerkserfassungstaste und/oder die Tasten zum Öffnen/Schließen der Tür mehrmalig, oder hält eine vorbestimmte Taste für eine längere Zeit als eine vorbestimmte Zeit niedergedrückt. Es ist auch möglich, eine Kombination dieser Tastenbedienungsschemata einzusetzen, so dass jedem Bewohner ein spezifisches Tastenbedienungsschema zugewiesen werden kann. Folglich ist es möglich, einem Missbrauch beim Senden der Alarme vorzubeugen. Auf diese Weise kann im Überwachungsraum 7 festgestellt werden, welcher Bewohner den Alarm gesendet hat.
  • Die Lichtfarben für die Zielstockwerkserfassungstasten sind nicht auf Blau und Grün beschränkt. Andere Farben können gewählt werden. Anstatt die Farbe des Lichts zu ändern, ist es auch möglich, das Lichtabgabemuster zu ändern, um z.B. ein Flackern zu erzeugen.
  • Die Einrichtung zum Übermitteln der Nachrichten in die Kabine sind nicht auf die Sprachsynthesevorrichtung 5 beschränkt. Es ist auch möglich, eine aufge zeichnete Warnnachricht einzusetzen. Wenn ein Bildschirm in der Kabine vorgesehen ist, kann die Nachricht auch eine Kombination aus Bild und Sprache sein.
  • Obwohl es nicht in der Figur gezeigt ist, kann eine Benutzeridentifikationsvorrichtung, beispielsweise ein Schlüsselkartenleseeinrichtung, eine Identifikationseingabevorrichtung, eine Fingerabdruckprüfvorrichtung, etc., an der Landesteile des Aufzugs oder an der Kabinenbedientafel 3 in der Kabine vorgesehen sein. Wenn der Benutzer in der Aufzugkabine fährt, ist es folglich möglich, zu prüfen, ob die Person ein Bewohner ist. Beispielsweise kann ein Läuten in der Kabine ertönen, um anzuzeigen, dass der Benutzer ein Bewohner ist. Es kann dem Senden eines Alarms aufgrund des Verwechselns eines Bewohners als einen Verdächtigen verbeugen, und das kann auch einem Zögern bei der Verwendung des Systems zum Steuern eines Alarms, weil man befürchtet, einen derartigen Fehler zu machen, vorbeugen.
  • Wie zuvor erläutert wurde, können geeignete Anpassungen gemäß den spezifischen Umständen des Gebäudes und der spezifischen Situation der Bewohner gemacht werden, um einer kriminellen Handlung vorzubeugen.
  • Ein Signal zum Warnen vor einer Gefahr in der Kabine wird an eine Überwachungsraum gesendet, ohne dass es ein Verdächtiger bemerkt, und das Innere der Kabine wird überwacht, ohne den Verdächtigen zu alarmieren. Das Anfordern eines Dienstes, wie z.B. das Verfahren zu einem Zielstockwerk, wird beim Aktivieren der Kabinenbedientafel erfasst, und ein Alarm wird beim weiteren Aktivieren der Kabinenbedientafel erfasst.

Claims (10)

  1. Alarmvorrichtung für ein Aufzugsystem, das eine Aufzugkabine (1) und eine entfernte Überwachungsstelle (7) aufweist, wobei die Alarmvorrichtung aufweist: eine Informationsübertragungsvorrichtung zur Informationsübertragung zwischen der Aufzugkabine (1) und der Überwachungsstelle (7); und eine Kabinenbedientafel (3), die eine Ruferfassungsvorrichtung aufweist, wobei mittels Aktivieren der Ruferfassungsvorrichtung ein Anfordern eines Verfahrens der Aufzugkabine (1) ins Zielstockwerk eingegeben wird und bei einem weiteren Aktivieren der Ruferfassungsvorrichtung ein Signal an die entfernte Überwachungsstelle (7) übertragen wird.
  2. Alarmvorrichtung nach Anspruch 1, aufweisend eine Überwachungsvorrichtung, die eine Kamera (4) und/oder ein Mikrofon zum Überwachen der Aufzugkabine aufweist.
  3. Alarmvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Informationsübertragungsvorrichtung ferner einen Bildschirm (5) und/oder eine Sprachsynthesevorrichtung zum Kommunizieren mit Fahrgästen in der Aufzugkabine (1) aufweist.
  4. Alarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Ruferfassungsvorrichtung ferner eine Anzeigeeinrichtung zum Bereitstellen einer ersten Anzeige beim ersten Aktivieren und einer zweiten Anzeige beim weiteren Aktivieren aufweist.
  5. Alarmvorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Anzeigeeinrichtung ferner eine visuelle Anzeige aufweist.
  6. Alarmvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, wobei die erste Anzeige eine erste Farbe und die zweite Anzeige eine zweite Farbe aufweist.
  7. Alarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, wobei die erste Anzeige ein erstes Leuchtmuster und die zweite Anzeige ein zweites Leuchtmuster aufweist.
  8. Alarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Ruferfassungsvorrichtung eine erste Taste für die erste Aktivierung und die weitere Aktivierung aufweist.
  9. Alarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Ruferfassungsvorrichtung eine erste Taste für die erste Aktivierung und eine zweite Taste für die weitere Aktivierung aufweist.
  10. Alarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, die ferner eine Benutzeridentifikationsvorrichtung zum Identifizieren erlaubter Fahrgäste aufweist, um dem Übertragen falscher Alarme vorzubeugen.
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