-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung mindestens
einer Leiterbahn auf einem Substrat und ein Bauelement mit mindestens einer
derart hergestellten Leiterbahn.
-
Obwohl
auf beliebige Leiterbahnen anwendbar, werden die vorliegende Erfindung
sowie die ihr zugrunde liegende Problematik in Bezug auf eine Leiterbahn
zur elektrischen Verbindung zweier Bauelemente, beispielsweise zweier
passiver Bauelemente, erläutert,
welche im Hochfrequenzbereich zum Einsatz kommen. Demnach sind Leiterbahnen
auf dem Substrat erforderlich, welche den Anforderungen an eine
ungestörte Übertragung
im Hochfrequenzbereich gerecht werden.
-
Allgemein
kommt es durch einen Kopplungskontakt der Leiterbahnen mit dem Substrat
zu unerwünschten
parasitären
Störungen
und elektromagnetischen Verlusten. Ferner kann es zu Störungen benachbarter
Leiterbahnen aufgrund der jeweiligen Kopplungen der Leiterbahnen
mit dem Substrat kommen.
-
Bei
niedrigen Frequenzen beeinflussen die Leiterbahnen die Bauelement-Charakteristika lediglich
geringfügig,
jedoch können
bei höheren
Frequenzen, insbesondere im Hochfrequenzbereich, die elektromagnetischen
Wirkungen der Leiterbahnen auf die Bauteil-Leistungsfähigkeit
nicht weiter ignoriert werden. Bei jeder integrierten Schaltung
sind beispielsweise aktive und passive Bauelemente über Leiterbahnen
miteinander verbunden, wobei die Verlustleistungen dieser Leiterbahnen
möglichst
gering und die Leiterbahnen auf einfache Weise auf einem gemeinsamen
Trägersubstrat
integrierbar sein sollten. Die Verlustquellen lassen sich in drei
Kategorien unterscheiden: ohmsche Verluste, dielektrische Verluste
und Verluste aufgrund elektromagnetischer Abstrahlung. Die Entwicklung
von auf einem Substrat integrierten Leiterbahnen mit geringen Verlusten
ist für die
Verwendung von integrierten Schaltungen im Hochfrequenzbereich auf
Basis der Silizium-Technologie äußerst wichtig.
Im Hochfrequenzbereich erlangen insbesondere die aufgrund der Kopplung
der Leiterbahnen mit dem Substrat verursachten Verluste eine hohe
Bedeutung.
-
Im
Stand der Technik finden sich verschiedene Ansätze zur Verringerung der Störungsverluste von
auf einem Substrat integrierten Leiterbahnen. Beispielsweise werden
organische dielektrische Materialien auf dem Silizium-Substrat und organische oder
anorganische Membrane unterhalb der Leiterbahnen verwendet, um die
Kopplungsverluste zu verringern. Es ist beispielsweise bekannt,
eine Leiterbahn auf einer Membran herzustellen, wobei die Membran
auf der Oberfläche
des Silizium-Substrates gebildet wird. Gemäß dem Artikel "Membrane-Supported
CPW with Mounted Active Devices" von
Wai Y. Liu, IEEE, MICROWAVE AND WIRELESS COMPONENTS LETTERS, Vol.
11, No. 4, April 2001, Seiten 167 ff., wird die Herstellung einer
auf einer Membran getragenen Leiterbahn beschrieben. Hierbei wird
die gedruckte Schaltung mittels eines Photolithographieprozesses
auf diesem Membranfilm hergestellt. Durch selektive Ätzverfahren
wird eine Entkopplung der Membran von dem Trägermaterial erzeugt, um die
durch eine Kopplung der Membran mit dem Substrat verursachten Störungen und
Verluste zu reduzieren.
-
Aus
der
US 2001/0029060
A1 ist ein Verfahren zur Herstellung eines Halbleiter-Beschleunigungssensors
bekannt. Ein bewegliches Teil mit einer Masse und einer beweglichen
Elektrode wir in einem dünnen
einkristallinem Siliziumfilm ausgebildet, der auf einer isolierenden
Schicht ausgebildet ist. Das bewegliche Teil soll nicht an anderen
Regionen anhaften.
-
Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Herstellungsverfahren
für eine
geschützte
Leiterbahn auf einem Substrat und ein Bauteil mit einer derart hergestellten
Leiterbahn zu schaffen, welche eine möglichst einfache und möglichst
kostengünstige
Herstellung einer von dem Trägersubstrat
möglichst
entkoppelten und möglichst
geschützten
Leiterbahn gewährleisten.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß verfahrensseitig
durch das Verfahren mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 und vorrichtungsseitig durch
das Bauelement mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 16 gelöst.
-
Die
der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Idee besteht darin,
die Leiterbahnen in einer dielektrischen Membranschicht derart auf
dem Substrat zu integrieren, dass die Leiterbahnen einerseits jeweils über vorbestimmten
vollständig
zurückgeätzten Bereichen
des Substrates frei hängend
von dem zugeordneten Membranmaterial durch Anhaftung an diesem getragen
und gleichzeitig durch die zugeordnete Membranschicht gegen äußere Störeinflüsse geschützt werden.
Dazu weist das Verfahren zur Herstellung der Leiterbahnen auf dem
Substrat folgende Schritte auf: Bilden mindestens einer Leiterbahn
auf einem vorbestimmten Bereich des Substrats; Abscheiden einer
dielektrischen Isolationsschicht, welche als Membran dient, über den
Leiterbahnen auf der Oberseite des Substrates; und vollständig Zurückätzen vorbestimmter
Bereiche des Substrates unterhalb der jeweiligen Leiterbahnen von
der Unterseite des Substrates her derart, dass die Leiterbahnen
jeweils durch Anhaften an der Membran bzw. der zweiten Isolationsschicht über den
jeweils vollständig zurückgeätzten Bereichen
des Substrates frei hängend
getragen werden.
-
Somit
weist die vorliegende Erfindung gegenüber dem Stand der Technik den
Vorteil auf, dass die Leiterbahnen frei über dem zurückgeätzten Bereich des Substrates
hängen
und eine Kopplung zwischen der Leiterbahn und dem Substrat vermieden bzw.
zumindest verringert wird. Dies resultiert in niedrigen parasitären Störungen.
Ferner schützt
die Membranschicht durch die erfindungsgemäße Einbettung der Leiterbahn
in die Membran diese. Somit kann ein Bauelement mit mindestens einer
an der Membran hängenden
und geschützten
Leiterbahn auf einfachere Weise hergestellt werden als das Bauelement
gemäß dem Stand
der Technik. Dies verringert den Arbeitsaufwand und die Herstellungskosten. Zudem
ist das Herstellungsverfahren kompatibel mit Silizium-Technologien
für den
Hochfrequenzbereich. Neben den parasitären Verlusten werden insbesondere
die Substratverluste erheblich verringert. Demnach ist das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren
gegenüber
dem Herstellungsverfahren im Stand der Technik schneller, einfacher
und kostengünstiger und
kann ferner unter Verwendung einer vorteilhaften Standard-Aluminium-Metallisation
verwirklicht werden.
-
In
den Unteransprüchen
finden sich vorteilhafte Verbesserungen und Ausgestaltungen des
im Anspruch 1 angegebenen Verfahrens und des im Anspruch 16 angegebenen
Bauelementes.
-
Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung wird eine zusätzliche Schicht, insbesondere
eine erste dielektrische Isolationsschicht, auf der Oberseite des
Substrates vor dem Bilden der Leiterbahnen gebildet. Diese zusätzliche
Schicht kann vorteilhaft einem Schutz der Leiterbahnmetallisierungen
vor etwaigen Ätzmitteln
dienen.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Weiterbildung wird das vollständige Zurückätzen eines
Bereiches des Substrates unterhalb der jeweiligen Leiterbahn mittels
eines einzigen nasschemischen Ätzverfahrens,
beispielsweise unter Zuhilfenahme einer dritten Isolationsschicht,
ausgeführt.
Alternativ kann es vorteilhaft sein, das vollständige Zurückätzen des Bereiches des Substrates
unterhalb der jeweiligen Leiterbahn durch zwei aufeinanderfolgende Ätzschritte
auszuführen.
Dabei besteht der erste Ätzschritt
vorzugsweise darin, einen Bereich des Substrates unterhalb der jeweiligen
Leiterbahn derart teilweise zurückzuätzen, dass
eine dünne
Substratschicht unterhalb der jeweiligen Leiterbahn zurückbleibt.
In einem anschließenden
zweiten Ätzschritt wird
zum Bilden einer Stufenstruktur des zurückgeätzten Bereiches des Substrates
unterhalb der jeweiligen Leiterbahn ein Abschnitt der zuvor gebildeten dünnen Substratschicht
mittels beispielsweise eines weiteren nasschemischen Ätzverfahrens
vollständig zurückgeätzt. Somit
können
auf einer geringen Oberfläche
mehrere Leiterbahnen benachbart zueinander gleichzeitig durch Ausführen der
beiden vorgenannten Ätzschritte
hergestellt werden, wobei die nicht vollständig zurückgeätzten Abschnitte der zuvor
gebildeten dünnen
Substratschicht eine größere Stabilität der Substratoberfläche gewährleisten.
Insbesondere kann der erste und der zweite Ätzschritt als nasschemisches Ätzverfahren
ausgeführt
werden. Bei dem zweiten Ätzschritt
wird beispielsweise eine weitere Isolationsschicht auf der Unterseite
des Substrates und der Oberfläche
des teilweise zurückgeätzten Abschnitts
abgeschieden, wobei die vierte Isolationsschicht durch Entwickeln
eines beispielsweise aufgedampften photoresistiven Materials strukturiert
wird, um die gewünschte
anisotropische vollständige
Zurückät zung eines
Abschnitts der zuvor gebildeten dünnen Substratschicht zu gewährleisten.
Als abschließende
Behandlungen können
beispielsweise die photoresistive Schicht mittels einer geeigneten Lösung, beispielsweise
Azeton, abgewaschen und die auf der Unterseite des Substrates verbliebenen Isolationsschichten
mittels beispielsweise eines nasschemischen Ätzverfahrens oder eines Trockenätzverfahrens
beseitigt werden.
-
Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
werden mehrere Leiterbahnen koplanar oder in einem Multischicht-Aufbau
auf dem Substrat vorgesehen, wobei das Substrat zum Bilden der jeweils
vollständig
zurückgeätzten Bereiche
unterhalb der jeweiligen Leiterbahnen einem gemeinsamen Ätzschritt
bzw. gemeinsamen Ätzschritten
unterzogen wird.
-
Insbesondere
ist das Substrat als Silizium-Halbleitersubstrat ausgebildet. Vorzugsweise
bestehen die Leiterbahnen aus Aluminium, Kupfer, Silber, Gold, Titan,
oder dergleichen und sind als für
den Hochfrequenzbereich geeignete Leiterbahnen ausgebildet.
-
Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
werden die dielektrischen Isolationsschichten mit Ausnahme der Membran
aus einem anorganischen Isolationsmaterial, beispielsweise einem
Siliziumoxid, insbesondere Siliziumdioxid, Silizium mit eingeschlossenen
Luftbereichen, Siliziumnitrid, oder dergleichen gebildet.
-
Die
als Membran dienende dielektrische Isolationsschicht besteht vorteilhaft
aus einem organischen Isolationsmaterial, beispielsweise einem organischen
Polymer-Material, wie beispielsweise Benzozyclobuthen (BCB), SiLK,
SU-8, Polyimid, oder dergleichen.
-
Im
folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Figuren der Zeichnung näher
erläutert.
Von den Figuren zeigen:
-
1a-1d jeweils
eine schematische Querschnittsansicht eines Bauelementes zur Darstellung
der einzelnen Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
-
2a-2g jeweils
eine schematische Querschnittsansicht eines Bauelementes zur Darstellung
der einzelnen Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
-
3 eine
Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen Bauelementes gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung; und
-
4 eine
Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen Bauelementes gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
-
In
den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche
Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist.
-
Unter
Bezugnahme auf die 1a bis 1d wird
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel zur
Herstellung einer metallischen Leiterbahn 3 auf einem Substrat 1 näher erläutert. Die 1a bis 1d illustrieren
eine Abfolge der wesentlichen Verfahrensschritte gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
-
Wie
in 1a ersichtlich ist, wird zunächst von einem Substrat 1 ausgegangen.
Das Substrat 1 ist vorzugsweise als Silizium-Halbleitersubstrat
ausgebildet, welches relativ kostengünstig herstellbar ist, eine
gute thermische Leitfähigkeit
aufweist und für
integrierte Schaltungen im Hochfrequenzbereich geeignet ist. Das
Silizium-Substrat 1 kann als niederohmiges oder hochohmiges
Substrat ausgebildet sein, wobei hochohmige Silizium-Substrate teurer
sind.
-
Auf
dem Substrat 1 wird zunächst
beispielsweise eine erste dielektrische Isolationsschicht 2 auf der
Oberseite des Substrates 1, welche jedoch auch unter bestimmten
Umständen
weggelassen werden kann, und eine weitere dielektrische Isolationsschicht 5 (im
folgenden als "dritte
dielektrische Isolationsschicht" bezeichnet)
an der Unterseite des Substrates 1 mittels beispielsweise
eines low pressure chemical vapour deposition (LPCVD)-Verfahrens oder dergleichen
auf einfache und gängige
Weise gebildet. Die dielektrischen Isolationsschichten 2 und 5 auf
der Ober- und Unterseite des Substrates 1 bestehen vorzugsweise
aus einem anorganischen Isolationsmaterial. Ein derartiges anorganisches
Isolationsmaterial kann beispielsweise ein Siliziumoxid, insbesondere
Siliziumdioxid, Siliziumnitrid, Silizium mit eingeschlossenen Luftbereichen,
oder dergleichen sein.
-
Anschließend, wie
ebenfalls in 1a dargestellt, wird auf der
Oberseite des Substrates 1 eine metallische Leiterbahn 3 auf
der ersten dielektrischen Isolationsschicht 2 mittels eines
ebenfalls gängigen
Metallisationsverfahrens gebildet. Die Hauptanforderung an metallische
Materialien der Leiterbahn 3 ist ein möglichst geringer elektrischer
Widerstand. Darüber
hinaus sollte das Material gute haftende Eigenschaften aufweisen
und möglichst
bei Kontakt mit dem Trägersubstrat 1 keine
unkontrollierbaren Legierungsprozesse hervorrufen. Als hochleitfähige Materialien
werden daher insbesondere Aluminium, Kupfer, Gold, Silber, Titan,
Platin, oder dergleichen verwendet. Auf grund seiner einfachen Prozessierbarkeit
eignet sich Aluminium besonders vorteilhaft als Leiterbahnmaterial.
-
Somit
wird beispielsweise eine Leiterbahn 3, bestehend aus Aluminium,
auf der ersten dielektrischen Isolationsschicht 2, bestehend
aus Siliziumdioxid, gebildet. Eine derartige Kombination hat sich als
besonders bevorzugt herausgestellt, da Aluminium und Siliziumdioxid
auf einfache Weise miteinander verbunden werden können. Zudem
weist Aluminium im Vergleich zu Kupfer, Silber oder Gold eine relativ
hohe elektrische Leitfähigkeit
auf.
-
Um
die Widerstandsfestigkeit zu erhöhen, kann
beispielsweise zwischen der metallischen Leiterbahn 3 und
der ersten dielektrischen Isolationsschicht 4 eine dünne Schicht
mit einer hohen Widerstandsfestigkeit vorgesehen werden, welche
als Grenzschicht zwischen der Leiterbahn 3 und der ersten
dielektrischen Isolationsschicht 2 oder dem Substrat 1 dient.
-
Unter
Bezugnahme auf 1b wird anschließend in
einem nachfolgenden Verfahrensschritt eine weitere dielektrische
Isolationsschicht 4 auf der Oberseite des Substrates 2 gebildet
bzw. abgeschieden, so dass diese vorteilhaft die erste dielektrische Isolationsschicht 2 und
die darauf gebildete Leiterbahn 3 vollständig bedeckt.
Die dielektrische Isolationsschicht 4 ist vorzugsweise
als Membran ausgebildet und dient einem Tragen der an deren Unterseite anhaftenden
Leiterbahn 3, wie im folgenden ausführlicher erläutert wird.
-
Die
Membran 4 besteht vorzugsweise aus einem organischen Isolationsmaterial,
wie beispielsweise einem organischen Polymer-Material, insbesondere
Benzozyclobuthen (BCB), SU-8, SiLK, Polyimid, oder dergleichen.
Besonders vorteilhaft haben sich BCB-Polymere, Polyimide und SU-8
für Anwendungen
im Radiofrequenz- und Mikrowellenbereich herausgestellt. Diese Materialien
weisen äußerst niedrige
elektrische Leckströme
in Oberflächen auf und
bilden ausgezeichnete dielektrische Isolationsschichten, was insbesondere
bei Mehrschicht-Strukturen vorteilhaft ist. Zudem besitzen diese
Materialien gute mechanische Eigenschaften und Hochfrequenzeigenschaften
und können
ohne größere Schwierigkeiten
auf den Leiterbahnen 3 und der bereits gebildeten ersten
dielektrischen Isolationsschicht 2 gebildet werden.
-
Im
folgenden wird als Membranmaterial beispielhaft SU-8 verwendet,
welches ein photoresistives Material mit einer sehr hohen optischen
Transparenz darstellt. Beispielsweise wird die SU-8-Membranschicht 4 über der
ersten dielektrischen Isolationsschicht 2 und der metallischen
Leiterbahn 3 durch ein Schleuderverfahren aufgebracht und
anschließend
mittels einer Wärmebehandlung
ausgehärtet werden.
Dadurch wird der Isolationsfilm bzw. die Membran 4 fest
auf der ersten Isolationsschicht 2 und der metallischen
Leiterbahn 3 aufgebracht, wodurch eine stabile Verbindung
zwischen der Membran 4 und der metallischen Leiterbahn 3 gewährleistet
wird.
-
Zusätzlich kann
auf der zweiten dielektrischen Isolationsschicht 4 eine
Schutzschicht aufgebracht werden, welche vorzugsweise gegenüber in weiteren
Verfahrensschritten zu verwendenden Mitteln, insbesondere Ätzmitteln,
resistent ist und somit die SU-8-Schicht schützt.
-
Nachfolgend,
wie in 1c dargestellt ist, wird in
einem weiteren Verfahrensschritt die auf der Unterseite des Substrates 1 aufgebrachte
dielektrische Isolationsschicht 5 mittels eines gängigen Verfahrens
derart strukturiert, dass ein Bereich des Substrates 1 breiter
als die Breitenausdehnung der metallischen Leiterbahn 3 mittels
beispielsweise eines nasschemischen Ätzverfahrens vollständig bis
zur ersten Isolationsschicht 2 zurückgeätzt wird.
-
Wie
in 1c ferner ersichtlich ist, entsteht bei einem
gängigen
anisotropischen nasschemischen Ätzverfahren
ein schräg
zurückgeätzter Bereich 9 unterhalb
der metallischen Leiterbahn 3. Die erste Isolationsschicht 2 dient
dabei einem Schutz der metallischen Leiterbahn 3 vor der
in dem nasschemischen Ätzverfahren
verwendeten Lösung,
beispielsweise einer KOH-Lösung.
-
Es
sei an dieser Stelle angemerkt, dass für die vorliegende Erläuterung
von einer konstanten Orientierung des Trägersubstrates 1 ausgegangen wird.
Allerdings wird in der Praxis für
bestimmte Verfahrensschritte das Trägersubstrat 1 vorzugsweise mittels
einer geeigneten Trägereinrichtung
derart gedreht, dass die ursprünglich
oben befindliche Oberseite nach unten gedreht wird. Somit kann eine
Behandlung der ursprünglichen
Unterseite des Substrates 1 auf einfachere Weise erfolgen.
-
In
einem weiteren Verfahrensschritt, wie in 1d dargestellt
ist, werden abschließend
die verbliebenen Abschnitte der auf der Unterseite des Substrates
vorgesehenen Isolationsschicht 5 sowie der Abschnitt der
ersten dielektrischen Isolationsschicht 2, welcher den
zurückgeätzten Bereich 9 überdeckt, mittels
beispielsweise eines Trockenätzverfahrens entfernt.
Somit ergibt sich die in 1d dargestellte Struktur,
in welchem die metallische Leiterbahn 3 frei über dem
zurückgeätzten Bereich 9 hängt, indem
die metallische Leiterbahn 3 durch die Membran 4 aufgrund
der Einbettung in dieselbe getragen wird.
-
Durch
das Zurückätzen des
Substrates 1 unterhalb der metallischen Leiterbahn 3 werden
Substratverluste, parasitäre
Verluste und Kopplungsverluste durch das Substrat 1 verhindert.
Zudem wird die Leiterbahn 3 durch vollständige Einbettung
in die Membran 4 vor äußeren Einflüssen geschützt. Dieser Aufbau
des Bauelementes ist besonders vorteilhaft, da die metallische Leiterbahn 3 lediglich
mit der Membran 4 und Luft in dem zurückge ätzten Bereich 9 in
Verbindung steht, wobei Luft einen günstigen Dielektrizitätswert εLUFT =
1 aufweist. Somit kann ein vorteilhaftes Bauelement durch das oben
beschriebene Herstellungsverfahren auf einfache Weise und kostengünstig unter
Verwendung einer standardisierten Alu minium-Metallisierung realisiert
werden.
-
Unter
Bezugnahme auf die 2a bis 2g wird
im folgenden ein zweites Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung einer metallischen Leiterbahn 3 auf einem
Substrat 1 näher
erläutert.
-
Die
im ersten Ausführungsbeispiel
gemäß den 1a bis 1d ausgeführten Erörterungen bezüglich der
Materialwahl, geeigneter Ätzschritte oder
dergleichen können
auf das Ausführungsbeispiel
der 2a bis 2g analog
angewendet werden, und werden daher im folgenden nicht näher erläutert.
-
Zunächst wird
in einem ersten Schritt, wie in 2a illustriert
ist, analog zum vorhergehenden Ausführungsbeispiel das Substrat 1 mit
einer ersten dielektrischen Isolationsschicht 2 auf der
Oberseite und einer weiteren dielektrischen Isolationsschicht 5 auf
der Unterseite des Substrats ausgebildet, wobei diese unter bestimmten
Umständen
auch weggelassen werden können.
Ferner wird ebenfalls die gewünschte
metallische Leiterbahn 3 an geeigneter Stelle auf dem ersten
dielektrischen Isolationsmaterial 2 gebildet, wobei für einen
Fachmann offensichtlich ist, dass mehrere Leiterbahnen an geeigneten Stellen,
beispielsweise nebeneinander, angeordnet werden können.
-
Anschließend wird
in einem nachfolgenden Schritt, wie in 2b dargestellt
ist, eine Membranschicht 4, beispielsweise wiederum SU-8,
auf der ersten Isolationsschicht 2 und der metallischen
Leiterbahn 3 analog zum vorhergehenden Ausführungsbeispiel
aufgebracht.
-
Zusätzlich kann
auf der zweiten dielektrischen Isolationsschicht 4 eine
Schutzschicht aufgebracht werden, welche vorzugsweise gegenüber in weiteren
Verfahrensschritten zu verwendenden Mitteln, insbesondere Ätzmitteln,
resistent ist und somit die SU-8-Schicht schützt.
-
Im
Unterschied zum vorhergehenden Ausführungsbeispiel wird danach
in einem weiteren Schritt, wie in 2c ersichtlich
ist, die dielektrische Isolationsschicht 5 auf der Unterseite
des Substrates 1 derart strukturiert, dass mittels beispielsweise
eines nasschemischen Ätzverfahrens
unter Zuhilfenahme beispielsweise einer KOH-Lösung ein Bereich unterhalb
der metallischen Leiterbahn 3 lediglich teilweise anisotropisch
zurückgeätzt wird.
Dadurch wird ein erster zurückgeätzter Bereich 10 unterhalb
der metallischen Leiterbahn gebildet, welcher vorzugsweise eine
größere Breite
aufweist als die metallische Leiterbahn 3 selbst.
-
Eine
dünne Substratschicht 12 trennt
folglich den ersten zurückgeätzten Bereich 10 von
der ersten dielektrischen Isolationsschicht 2 und der darauf
gebildeten metallischen Leiterbahn 3. Die dünne verbleibende
Substratschicht 12 kann beispielsweise eine Dicke von etwa
20 bis 30 μm
aufweisen.
-
Anschließend wird
in einem nachfolgenden Verfahrensschritt gemäß 2d eine
vierte dielektrische Isolationsschicht 6 auf den Innenbereichen
des ersten zurückgeätzten Bereiches 10 gebildet.
Die vierte Isolationsschicht 6 kann aus einem Material gebildet
sein, welches identisch zu dem Material der dielektrischen Isolationsschichten 2 und 5 ist.
Wie oben bereits erläutert,
sind Siliziumdioxid und Siliziumnitrid besonders bevorzugte Materialien
für die Isolationsschichten
mit Ausnahme der Membran 4.
-
Es
ist für
einen Fachmann offensichtlich, dass die einzelnen dielektrischen
Isolationsschichten 2, 5 und 6 auch aus
unterschiedlichen Materialien hergestellt sein können. Ferner kann vor einer
Bildung der vierten dielektrischen Isolationsschicht 6 die
auf der Unterseite des Substrates 1 verbliebene Isolationsschicht 5 durch
beispielsweise ein Trockenätzverfahren
vollständig
entfernt werden.
-
Anschließend wird
in einem weiteren Schritt, wie in 2e illustriert
ist, vorzugsweise ein photoresistives Material 7, beispielsweise
ein negatives Photoresist 7 bzw. ein negativer Photolack 7,
auf der vierten Isolationsschicht 6 aufgedampft. Die photoresistive
Schicht 7 dient durch Entwickeln einer strukturierten Entfernung
der vierten dielektrischen Isolationsschicht 6 für ein definiertes
Zurückätzen eines
bestimmten Abschnitts der dünnen
Substratschicht 12.
-
Dadurch
wird, wie in 2f dargestellt ist, die dünne Substratschicht 12 zum
Bilden eines vorbestimmten zweiten zurückgeätzten Bereiches 11 vollständig bis
zur ersten Isolationsschicht 2 zurückgeätzt. Der zweite zurückgeätzte Bereich 11 weist vorteilhaft
eine geringere Breite auf als der erste zurückgeätzte Bereich 10, so
dass eine Stufenstruktur des Substrates 1 unterhalb der
Leiterbahn 3 erzeugt wird.
-
Die
erste Isolationsschicht 2 dient dabei wiederum einem Schutz
der metallischen Leiterbahn 3 bei dem nasschemischen Ätzverfahren
zum Zurückätzen des
Substrates 1 zum Bilden des zweiten zurückgeätzten Bereichs 11.
Das photoresistive Material kann beispielsweise nach dem Ätzvorgang
vollständig
abgewaschen werden.
-
Abschließend werden
in einem weiteren Schritt, wie aus 2g entnommen
werden kann, sowohl die vierte dielektrische Isolationsschicht 6 als auch
die erste dielektrische Isolationsschicht 2, welche den
zweiten zurückgeätzten Bereich 11 bedeckt, mittels
beispielsweise eines Trockenätzverfahrens entfernt.
-
Dadurch
entsteht die in 2g dargestellte Struktur eines
Bauelementes, in welchem das Substrat einen stufenförmigen Aufbau
derart aufweist, dass die vorgesehene metallische Leiterbahn 3 an der
Membran 4 frei hängend über dem
zweiten zurückgeätzten Bereich 11 für eine Entkopplung
von dem Substrat 1 getragen wird.
-
Gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel wurde
mittels zweier Ätzschritte
ein Bauelement geschaffen, bei welchem die metallische Leiterbahn 3 von
dem Substrat 1 entkoppelt ist und bei welchem im Unterschied
zum ersten Ausführungsbeispiel
dünne Substratabschnitte 12 unterhalb
der Membran 4 vorgesehen sind. Dadurch wird die mechanische Stabilität des Bauelementes
im Vergleich zu dem ersten Ausführungsbeispiel
bei gleicher Entkopplungscharakteristik verbessert.
-
3 illustriert
eine schematische Querschnittsansicht eines Bauelementes gemäß einem weiteren
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Für
den Fall, dass zwei oder mehr Leiterbahnen 3 nahe zueinander
angeordnet sind, ist es vorteilhaft, das Bauelement mittels dem
Verfahren gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
nach den 2a bis 2g herzustellen.
Wie in 3 ersichtlich ist, verbleibt zwischen den beiden
Leiterbahnen 3 eine dünne
Substratschicht 12, welche für eine größere Stabilität des Bauelementes
sorgt.
-
4 illustriert
eine schematische Querschnittsansicht eines weiteren Bauelementes
gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Wie in 4 ersichtlich
ist, können mittels
dem erfindungsgemäßen Verfahren
Mehrschicht-Aufbauten hergestellt werden, bei welchen mehrere Leiterbahnen 3 in
verschiedenen Schichten, beispielsweise einer Membranschicht 3 und
einer organischen dielektrischen Zwischenschicht 8 und/oder
auf derselben hergestellt werden.
-
Der
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
liegt somit darin, dass zunächst
die Leiterbahnen in der Mehrschicht-Aufbauweise gemäß 4 auf
dem Substrat gebildet und das Substrat 1 anschließend mittels
eines einzigen Ätzschrittes
gemäß dem Ausführungsbeispiel
in den 1a bis 1d oder
mittels zweier aufeinanderfolgender Ätzschritte gemäß dem Ausführungsbeispiel
nach den 2a bis 2g derart
zurückgeätzt werden
kann, dass einerseits ein stabiler Aufbau des Bauelementes und andererseits
eine Entkopplung und ein Schutz der elektrischen Leiterbahnen 3 durch
Freihängen
oberhalb der zurückgeätzten Substratbereiche
gewährleistet
wird.
-
Obwohl
die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
vorstehend beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern
auf vielfältige
Weise modifizierbar.
-
Beispielsweise
können
andere Materialien als die vorstehend genannten für die Isolationsschichten
verwendet werden. Ferner können
unterschiedliche Ätzverfahren
und/oder Strukturierungs- und Entwicklungsverfahren verwendet werden.
Entscheidend ist lediglich, dass die metallischen Leiterbahnen 3 derart
an der Membran 4 anhaften, dass sie frei über einem
zurückgeätzten Bereich
des Substrates hängen
und dass die metallischen Leiterbahnen 3 vollständig in
der Membran eingebettet sind, wodurch eine Entkopplung der Leiterbahnen
von dem Substrat 1 und ein Schutz der metallischen Leiterbahnen 3 gewährleistet
wird.
-
- 1
- Substrat
- 2
- erste
dielektrische Isolationsschicht
- 3
- metallische
Leiterbahn
- 4
- zweite
dielektrische Isolationsschicht/Membran
- 5
- dritte
dielektrische Isolationsschicht
- 6
- vierte
dielektrische Isolationsschicht
- 7
- photoresistive
Schicht/Photolack
- 8
- organische
dielektrische Zwischenschicht
- 9
- zurückgeätzter Bereich
- 10
- erster
zurückgeätzter Bereich
- 11
- zweiter
zurückgeätzter Bereich
- 12
- dünne Substratschicht