DE102004021355A1 - Vorrichtung an einer Spinnmaschine zum Verdichten eines Faserverbandes - Google Patents
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Abstract
Eine Vorrichtung an einer Spinnmaschine zum Verdichten eines Faserverbandes enthält ein Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks, welches eine erste Klemmstelle bildet und dem eine Verdichtungszone folgt. Ein luftdurchlässiges Transportband transportiert den Faserverband durch die Verdichtungszone. Das Transportband ist auf einer an einem Saugkanal angeordneten Gleitfläche geführt, in welcher in der Nähe der ersten Klemmstelle ein vom Transportband abgedeckter Saugschlitz beginnt. Im Endbereich des Saugschlitzes ist der Faserverband an einer zweiten Klemmstelle durch eine Liefereinrichtung geklemmt. Durch die beiden Klemmstellen ist eine Ebene definiert, welche die Gleitfläche mit einer konvexen Krümmung und einer vorgegebenen Eintauchtiefe durchdringt. Erfindungsgemäß weist die Krümmung einen Radius von 15 bis 30 mm auf, während die Eintauchtiefe 2 bis 5 mm beträgt. Die Krümmung kann zur zweiten Klemmstelle hin in eine Tangentialebene übergehen. Vorzugsweise hat die Krümmung über die gesamte Länge des Saugschlitzes einen im Wesentlichen gleich bleibenden Radius.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an einer Spinnmaschine zum Verdichten eines Faserverbandes, mit einem eine erste Klemmstelle bildenden Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks, mit einer dem Ausgangswalzenpaar folgenden Verdichtungszone, mit einem den Faserverband durch die Verdichtungszone transportierenden luftdurchlässigen Transportband, mit einer das Transportband führenden, an einem Saugkanal angeordneten Gleitfläche, mit einem in der Nähe der ersten Klemmstelle beginnenden, in der Gleitfläche angeordneten und vom Transportband abgedeckten Saugschlitz sowie mit einer im Endbereich des Saugschlitzes den Faserverband an einer zweiten Klemmstelle klemmenden Liefereinrichtung, wobei die Gleitfläche eine durch die beiden Klemmstellen definierte Ebene mit einer konvexen Krümmung und einer vorgegebenen Eintauchtiefe durchdringt.
- Wenn einem verstreckten Faserverband in unmittelbarem Anschluss an das Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks ein Spinndrall erteilt wird, dann entsteht an der Klemmstelle des Ausgangswalzenpaares ein so genanntes Spinndreieck. Dies rührt daher, dass der verstreckte Faserverband mit einer bestimmten Breite das Ausgangswalzenpaar des Streckwerks verlässt und zu einem Faden relativ kleinen Durchmessers zusammengedreht wird. Das Spinndreieck enthält Randfasern, die nicht ordnungsgemäß in den verdrehten Faden eingebunden werden und somit wenig oder nichts zur Festigkeit des ersponnenen Fadens beitragen. Man ist daher in jüngerer Zeit dazu übergegangen, dem Ausgangswalzenpaar des Streckwerks eine so genannte Verdichtungszone nachzuordnen, die ihrerseits von einer Klemmstelle auslaufseitig begrenzt wird. Erst danach wird dem Faden die Spinndrehung erteilt. In der Verdichtungszone werden die Fasern gebündelt oder verdichtet, wodurch der Faserverband beim Verlassen der letzten Klemmstelle so schmal wird, dass auch das Spinndreieck nahezu verschwindet. Der ersponnene Faden wird dann gleichmäßiger, fester und weniger haarig.
- Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist durch die
DE 102 18 843 A1 Stand der Technik. Bei dieser bekannten Vorrichtung wird angestrebt, die Fasern im kritischen Bereich beim Verlassen des Ausgangswalzenpaares des Streckwerks bis zum Transportband ausreichend zu führen. Zu diesem Zwecke folgt die Gleitfläche mit dem Saugschlitz in Bewegungsrichtung des Transportbandes in einem Anfangsbereich zunächst dem Umfang einer Oberwalze des Ausgangswalzenpaares, wonach die Gleitfläche mit dem Saugschlitz mit einer ausgeprägten Krümmung um wenigstens 90° umgelenkt wird. Es hat sich gezeigt, dass die genannten starken Änderungen in den Transportrichtungen dem zu verdichtenden Faserverband eine derart hohe Spannung auferlegen, dass in vielen Fällen die Verdichtungswirkung beeinträchtigt wird. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art bei moderaten Spannungen des Faserverbandes eine möglichst gute Verdichtungswirkung zu erzielen, damit der ersponnene Faden eine möglichst gute Qualität erhält.
- Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Krümmung einen Radius von 15 bis 30 mm aufweist und dass die Eintauchtiefe 2 bis 5 mm beträgt.
- Die genannten Bemessungsregeln stellen für eine Vorrichtung der eingangs genannten Art einen sehr guten Kompromiss dar, bei welchem einerseits die Fasern zwischen dem Ausgangswalzenpaar des Streckwerks und dem Transportband ausreichend gut geführt werden, zum anderen aber die Spannung des zu verdichtenden Faserverbandes nicht zu groß wird. Der Faserverband wird durch das Eintauchen der Gleitfläche in die durch die beiden Klemmstellen definierte Ebene nur moderat umgelenkt. Der zu verdichtende Faserverband verbleibt dadurch nicht in der Verzugsebene des Streckwerks, sondern wird in verschiedenen Richtungen etwas umgelenkt, und zwar entsprechend der Krümmung und der Eintauchtiefe der Gleitfläche in die genannte Ebene. Es entsteht dadurch bezüglich der Verzugsebene ein relativ gemäßigter Höcker, der offenbar eine gute Führung und Pressung des Faserverbandes und dadurch eine gute Faserbündelung bewirkt.
- Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Krümmung der Gleitfläche zur zweiten Klemmstelle hin in eine Tangentialebene übergeht. Ferner ist es günstig, wenn die Krümmung über die gesamte Länge des Saugschlitzes einen im Wesentlichen gleich bleibenden Radius aufweist.
- Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
- Es zeigen:
-
1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht auf eine Vorrichtung nach der Erfindung, -
2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles II der1 auf die Verdichtungszone, wobei aus Darstellungsgründen einige Bauteile weggelassen wurden, -
3 eine Ansicht ähnlich1 auf eine andere Ausgestaltung der Erfindung. - Von einer Spinnmaschine, insbesondere einer Ringspinnmaschine, ist in den
1 und2 lediglich der Bereich einer Vorrichtung 1 zum Verdichten eines verstreckten, noch spinndrehungsfreien Faserverbandes2 dargestellt. Die Vorrichtung1 befindet sich in unmittelbarem Anschluss an ein Streckwerk3 , von dem lediglich das Ausgangswalzenpaar4 ,5 mit einer angetriebenen Unterwalze4 und einer elastisch dagegen angedrückten Oberwalze5 dargestellt ist. Das Ausgangswalzenpaar4 ,5 definiert eine erste Klemmstelle6 , die das Ende der Verzugszone des Streckwerks3 bildet. - Im Streckwerk
3 wird in bekannter Weise ein Faserband oder ein Vorgarn7 in Transport-richtung A bis zur gewünschten Feinheit verzogen. Dieser Verzug ist an der ersten Klemmstelle6 beendet, und ab dieser Stelle liegt dann der verstreckte, jedoch noch spinndrehungsfreie Faser-verband2 vor. Zur Reduzierung des bekannten und nachteiligen Spinndreiecks bei der Drallerteilung wird der Faserverband2 in unmittelbarem Anschluss an die erste Klemmstelle6 in einer Verdichtungszone8 verdichtet. - Die für das Verdichten vorgesehene Vorrichtung
1 enthält ein luftdurchlässiges Transportband9 , welches beispielsweise als engmaschiges, dünnes, aus Kunststofffäden hergestelltes Gewebe ausgebildet sein kann und welches den zu verdichtenden Faserverband2 durch die Verdichtungszone8 transportiert. Die Vorrichtung1 enthält ferner einen Saugkanal10 , der als unter Unterdruck stehendes Hohlprofil ausgebildet ist und der sich über eine Mehrzahl von Spinnstellen erstrecken kann. Der Saugkanal10 enthält eine Gleitfläche11 zum Führen des Transportbandes9 . - In der Gleitfläche
11 befindet sich ein vom Transportband9 abgedeckter Saugschlitz12 , der im Wesentlichen in Transportrichtung A des Faserverbandes2 verläuft. Der Saugkanal10 ist über einen Unterdruckanschluss13 an eine nicht dargestellte Unterdruckquelle angeschlossen. Sofern sich der Saugkanal10 über mehrere Spinnstellen erstreckt, braucht pro Maschinensektion nur ein Unterdruckanschluss13 vorhanden zu sein. - Die Verdichtungszone
8 wird auslaufzeitig im Endbereich des Saugschlitzes12 durch eine Liefereinrichtung14 begrenzt, die eine Klemmwalze15 enthält, welche den Faserverband2 und das Transportband9 an die Gleitfläche11 andrückt und dabei eine zweite Klemmstelle16 definiert, die bezüglich des aufzubringenden Spinndralles als Drallsperre wirkt. Die Klemmwalze15 treibt das Transportband9 an und ist ihrerseits über einen strichpunktiert dargestellten Zahnriemenantrieb17 von der Druckwalze5 aus angetrieben. - Nach der zweiten Klemmstelle
16 erhält der entstehende Faden18 seinen Spinndrall, indem er in die Lieferrichtung B einem nicht dargestellten Drallorgan, beispielsweise einer Ringspindel, zugeführt wird. Auf Grund der genannten Drallsperre kann sich der Spinndrall nicht in die Verdichtungszone8 hinein erstrecken. Auf der dem Saugschlitz12 abgewandten Seite ist das Transportband9 durch ein Spannelement19 gespannt, welches so angeordnet ist, dass das Transportband9 mit leichtem Andruck an der Unterwalze4 anliegt und dabei von etwa anhaftendem Faserflug gesäubert wird. - Wie aus
1 ersichtlich, ist durch die Klemmstellen6 und16 eine strichpunktiert dargestellte Ebene20 definiert. In diese Ebene20 taucht der Saugkanal10 mit seiner Gleitfläche11 mit einer konvexen Krümmung21 und einer gewissen Eintauchtiefe e ein. Die Bemessungen sind so gewählt, dass die Krümmung21 einen Radius R von 15 bis 30 mm aufweist und dass die Eintauchtiefe e 2 bis 5 mm beträgt. Dies wirkt sich im Hinblick auf die Qualität des ersponnenen Fadens18 günstig aus. Der zu verdichtende Faserverband2 wird somit beim Verlassen der ersten Klemmstelle6 leicht nach oben ausgelenkt und folgt dann mit relativ sanfter Krümmung der Gleitfläche11 , die dann vorzugsweise in einer an die Krümmung21 anschließenden Tangentialebene22 zur zweiten Klemmstelle16 hin verläuft. - Vorteilhaft ist vorgesehen, dass der Saugschlitz
12 über seine gesamte Länge L in der genannten Krümmung21 liegt und dabei einen im Wesentlichen gleich bleibenden Radius R aufweist. - Ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel ist in der
3 dargestellt. Ein verstrecktes Faserband oder Vorgarn7 wird wieder in Transportrichtung A an der ersten Klemmstelle6 des Streckwerks3 vom Ausgangswalzenpaar4 ,5 in die nachfolgende Verdichtungszone8 geführt. Nach der zweiten Klemmstelle16 entsteht dann der Faden18 , der in Lieferrichtung B transportiert wird. - Abweichend von der Ausführung nach
1 und2 ist bei der Variante nach3 eine anders gestaltete Liefereinrichtung314 vorgesehen, die aus einer Klemmwalze315 und einer zusätzlichen Lieferwalze323 besteht. Die Lieferwalze323 taucht in das Innere eines hier anders gestalteten Saugkanales310 ein, ist jedoch vom Unterdruck des Saugkanals310 abgekoppelt. Bei diesem Beispiel ist das Transportband9 durchgängig von der Außenkontur des Saugkanales310 ohne jegliches zusätzliches Spannelement geführt. Der Antrieb des Transportbandes9 erfolgt hier von der zusätzlichen Lieferwalze323 , die ihren Antrieb über ein strichpunktiert dargestelltes Übertragungsrad317 von der Unterwalze4 erhält. - Auch bei der Ausführung nach
3 ist durch die beiden Klemmstellen6 und16 eine Ebene20 definiert, in welche der Saugkanal310 mit seiner Gleitfläche11 eintaucht. Der Radius R der Krümmung21 liegt auch hier zwischen 15 und 30 mm, während die Eintauchtiefe e 2 bis 5 mm beträgt. Vorzugsweise geht bei der Variante nach3 die Krümmung21 zur zweiten Klemmstelle16 hin in eine Tangentialebene22 über.
Claims (3)
- Vorrichtung an einer Spinnmaschine zum Verdichten eines Faserverbandes, mit einem eine erste Klemmstelle bildenden Ausgangswalzenpaar eines Streckwerks, mit einer dem Ausgangswalzenpaar folgenden Verdichtungszone, mit einem den Faserverband durch die Verdichtungszone transportierenden luftdurchlässigen Transportband, mit einer das Transportband führenden, an einem Saugkanal angeordneten Gleitfläche, mit einem in der Nähe der ersten Klemmstelle beginnenden, in der Gleitfläche angeordneten und vom Transportband abgedeckten Saugschlitz sowie mit einer im Endbereich des Saugschlitzes den Faserverband an einer zweiten Klemmstelle klemmenden Liefereinrichtung, wobei die Gleitfläche eine durch die beiden Klemmstellen definierte Ebene mit einer konvexen Krümmung und einer vorgegebenen Eintauchtiefe durchdringt, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung (
21 ) einen Radius (R) von 15 bis 30 mm aufweist und dass die Eintauchtiefe (e) 2 bis 5 mm beträgt. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung (
21 ) zur zweiten Klemmstelle (16 ) hin in eine Tangentialebene (22 ) übergeht. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung (
21 ) über die gesamte Länge (L) des Saugschlitzes (12 ) einen im Wesentlichen gleich bleibenden Radius (R) aufweist.
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