-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Zuführung von Strahlungsenergie
auf einen Bedruckstoff gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
-
In
Abhängigkeit
von der Art der Druckfarbe und dem zugrundeliegenden speziellen
Trocknungsprozess sind verschiedene Vorrichtungen an Druckmaschinen,
insbesondere Flachdruckmaschinen, wie lithographischen Druckmaschinen,
Rotationsdruckmaschinen, Offsetdruckmaschinen und dergleichen, welche
bogenförmige
oder bahnförmige
Bedruckstoffe, insbesondere Papier, Pappe, Karton und dergleichen,
verarbeiten, bekannt, welche eine Haftung der Farbe auf dem Bedruckstoff
auslösen
oder unterstützen,
indem Strahlungsenergie der auf dem Bedruckstoff befindlichen Druckfarbe
zugeführt
wird.
-
Die
sogenannten UV-Farben härten
durch Polymerisation, welche durch Photoinitiation mittels Licht
im Ultraviolett ausgelöst
wird, aus. Dagegen existieren in weiter Verbreitung lösemittelhaltige Druckfarben,
welche sowohl einem physikalischen als auch einem chemischen Trocknungsprozess
unterliegen können.
Die physikalische Trocknung umfasst die Verdunstung von Lösemitteln
und die Diffusion in den Bedruckstoff (Wegschlagen), während unter
chemischer Trocknung bzw. oxidativer Trocknung aufgrund einer Polymerisation
der in den Farbrezepturen enthaltenen Öle, Harze, Bindemittel oder dergleichen
gegebenenfalls unter Mitwirkung von Luftsauerstoff verstanden wird.
Die Trocknungsprozesse sind im allgemeinen abhängig voneinander, da durch
das Wegschlagen der Lösemittel
eine Separation innerhalb des Bindemittelsystems zwischen Lösemitteln
und Harzen stattfindet, wodurch die Harzmoleküle sich annähern und gegebenenfalls leichter polymerisieren
können.
-
Es
ist bereits bekannt, Druckprodukte nach dem Druckprozess einem Trocknungsprozess
zu unterziehen, um eine Weiterverarbeitung der Druckprodukte ohne
Wartezeit zu ermöglichen.
An dieser Stelle seien zum Beispiel UV-Farben in Verbindung mit UV-Trocknern, Heatset-Farben
in Verbindung mit Heißluft-Trocknern
oder IR-Trockner genannt.
-
UV-Farben
gelten jedoch als gesundheitsbedenklich und können nur gesondert entsorgt
werden. Ferner entsteht durch die UV-Strahlung Ozon, so dass aufwändige Absaugeinrichtungen
oder Inertisierungsmaßnahmen
vorzusehen sind.
-
Die
Heatset-Trocknung weist dem gegenüber einen hohen Energiebedarf
auf und kann zu einer übermäßigen Austrocknung
des Bedruckstoffs und somit zu einer ungewünschten Welligkeit führen.
-
Beim
Einsatz von spektral breitbandigen IR-Trocknern kann es ebenfalls
zu einer übermäßigen Austrocknung
und somit zu einer ungewünschten
Welligkeit des Bedruckstoffs kommen, denn der größere Anteil der Energie wird
von dem Bedruckstoff absorbiert und nur ein geringerer Anteil von
der zu trocknenden Druckfarbe selbst.
-
Überdies
kann der Einsatz von Trocknungsbeschleunigern, sogenannten Sikkativen,
in der Druckfarbe leicht zum vorzeitigen Trocknen der Druckfarbe
und somit zum Aufbauen der Druckfarbe auf den Oberflächen der
Druckwerkswalzen und -zylindern führen. Der Dosierung von Sikkativen
sind hierdurch folglich Grenzen gesetzt.
-
Die
DE 102 34 076 A1 beschreibt
zum Beispiel eine Vorrichtung zur Trocknung von Druckfarbe auf Bedruckstoffbogen,
wobei die Vorrichtung eine Strahlungsenergiequelle, insbesondere
einen Laser umfasst, die Licht im nahen IR-Bereich emittiert. Die Wellenlänge der
IR-Strahlung wird dabei so gewählt, dass
diese nicht-resonant zu Absorptionswellenlängen von Wasser ist, wodurch
ausschließlich
eine Erhitzung der Farbe, nicht jedoch des Bogens erzielt werden
kann.
-
Ferner
beschreibt zum Beispiel die noch unveröffentlichte
DE 103 16 471 ein Verfahren zum Trocknen
einer Druckfarbe auf einem Bedruckstoff wobei der Bedruckstoff mit
Laserstrahlung beaufschlagt wird, deren Wellenlänge zwischen 350 nm und 700
nm liegt und im Wesentlichen resonant zu einer Absorptionswellenlänge wenigstens
eines Farbpigments der Druckfarbe ist. Dabei ist neben dem Pigment
kein weiterer Absorberstoff für
die Strahlung notwendig.
-
Aus
der ebenfalls noch unveröffentlichten
DE 103 16 472 ist ferner
zum Beispiel ein Verfahren zum Trocknen einer Druckfarbe auf einem
Bedruckstoff bekannt, wobei außer
der Druckfarbe noch eine Grundierung oder eine Beschichtung auf
den Bedruckstoff aufgebracht wird und wobei die Grundierung oder
die Beschichtung geeignet ist, eine Beschleunigung der Trocknung
der Druckfarbe durch Absorption einer Strahlung zu bewirken.
-
Beispielsweise
aus der
EP 0 355 473
A2 ist eine Vorrichtung zum Trocknen von Druckprodukten bekannt,
welche eine Strahlungsenergiequelle in Form eines Lasers umfasst.
Die Strahlungsenergie wird auf die Oberfläche der Bedruckstoffe, die
sich auf einer Bahn mittels einer Transporteinrichtung durch die
Druckmaschine bewegen, an einer Position zwischen einzelnen Druckwerken
oder nach dem letzten Druckwerk vor oder in dem Ausleger geleitet. Die
Strahlungsquelle kann dabei ein Laser im Ultravioletten für UV-Farben oder eine
Laserlichtquelle im Infraroten zur Erwärmung von lösemittelhaltigen Druckfarben
sein. Die Strahlungsenergiequelle ist außerhalb der Druckmaschine angeordnet,
um zu vermeiden, dass aufgrund von unvermeidbarer oder abschirmbarer
Verlustwärme
unerwünscht
Teile der Druckmaschine erwärmt
werden. Nachteilig ist hierbei jedoch, dass eine zusätzliche
Systemkomponente dem Druckmaschinenbenutzer separat zur Verfügung gestellt
werden muss.
-
Des
Weiteren ist zum Beispiel aus dem Dokument
US 6,026,748 bekannt, dass an einer
Druckmaschine eine Trocknungsvorrichtung mit Infrarotlampen, welche
kurzwelliges Infrarotlicht (nahes Infrarot) oder mittelwelliges
Infrarotlicht emittieren, vorgesehen sein kann. Das Emissionsspektrum
von Lampenlichtquellen ist breitbandig und führt folglich zu einem Angebot
einer Vielzahl von Wellenlängen. Nachteilig
bei derartigen Trocknungsvorrichtungen im Infraroten ist, dass ein
relevanter Anteil der Energieabsorption im Papier stattfindet, wobei
die Farbe nur indirekt erwärmt
wird. Eine schnelle Trocknung ist nur durch einen entsprechend hohen
Energieeintrag möglich.
Dabei besteht aber unter anderem die Gefahr, dass der Bedruckstoff
ungleichmäßig austrocknet
und wellig werden kann.
-
In
der elektrophotographischen Drucktechnik ist zum Beispiel aus der
DE 44 35 077 A1 bekannt, eine
Fixierung von Toner auf einem Aufzeichnungsträger durch von Diodenlasern
emittierter Strahlungsenergie im nahen Infrarot vorzunehmen. Durch
den Einsatz einer schmalbandigen Lichtquelle wird eine Erhitzung
der Tonerpartikel erreicht, um diese zu schmelzen, zu einer farbigen
Schicht zu formen und auf der Oberfläche des Aufzeichnungsträgers zu
verankern. Da in diesem Spektralbereich eine große Anzahl von gängigen Papiersorten
breite Absorptionsminima aufweisen, ist es möglich, dass ein überwiegender
Teil der Energie in den Tonerpartikeln direkt absorbiert werden
kann.
-
Die
einfache Kenntnis des Fensters im Papierabsorptionsspektrum lässt sich
allerdings nicht unmittelbar in der Drucktechnik mit lösemittelhaltigen Druckfarben
ausnutzen, da wie oben beschrieben andere chemische beziehungsweise
physikalische Trocknungsprozesse zugrunde liegen. Im Zusammenhang
mit der Erfindung sind mit dem Begriff der lösemittelhaltigen Druckfarbe
insbesondere Farben gemeint, deren Lösungsmittelanteile wässriger
oder organischer Natur sein können,
die auf Bindemittelsystemen aufbauen, die sich oxidativ, ionische
oder radikalisch polymerisieren lassen. Ein Energieeintrag zur Trocknung
von lösemittelhaltigen
Druckfarben soll den Effekt der Verdampfung des Lösemittels und/oder
den Effekt des Wegschlagens in den Bedruckstoff und/oder den Effekt
der Polymerisation unterstützen
oder fördern,
wobei gleichzeitig unerwünschte
Nebeneffekte, wie insbesondere eine zu starke Erhitzung der lösemittelhaltigen
Druckfarbe, welche zu Zersetzungen von Komponenten oder Überhitzung
des Lösemittels
führen
kann, vermieden werden. Der Energieeintrag soll nicht nur, wie für den Fall
der Tonerfixierung, zum Schmelzen von Partikeln eingebracht werden.
-
Bei
Vorrichtungen des Standes der Technik kann das Problem auftreten,
dass das getrocknete Produkt sichtbare Spuren des Trocknungsprozesses aufweist.
Diese Spuren können
z. B. als Längs-
oder als Quer-Streifen in dem Produkt wahrnehmbar sein und die Qualität des erzeugten
Produktes beeinträchtigen.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Vorrichtung
zur Zuführung
von Strahlungsenergie auf einen Bedruckstoff zu schaffen, welche
es ermöglicht,
den Trocknungsprozess ohne sichtbare ungewünschte Veränderungen des Druckprodukt
auszuführen.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Vorrichtung zur Zuführung
von Strahlungsenergie gemäß Anspruch
1 gelöst.
-
Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen charakterisiert.
-
Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Zuführung
von Strahlungsenergie auf einen Bedruckstoff mit wenigstens einer
Strahlungsenergiequelle, deren Licht auf den Bedruckstoff auf dem
Pfad des Bedruckstoffes durch eine Druckmaschine an einer Position
trifft, welche wenigstens einem Druckspalt in einem Druckwerk nachgeordnet
ist, zeichnet sich dadurch aus, dass die Strahlungsenergiequelle
Licht emittiert, welches in Querrichtung zur Richtung des Pfades
des Bedruckstoffes eine peak-to-valley-Homogenität von weniger als etwa 15%
aufweist.
-
Die
z. B. durch die Homogenisierungsoptik erzielte Homogenität des Lichts
der Strahlungsenergiequelle weist erfindungsgemäß einen Wert von weniger als
etwa 15% und besonders bevorzugt einen Wert von weniger als etwa
10% oder 5% auf, wobei sich die Prozentangabe auf die Abweichung
eines niedrigsten zu einem höchsten
Wert in der lateralen Intensität
des Lichts 12 (peak-to-valley-Homogenität) bezieht.
-
Im
Zusammenhang mit der Erfindung wurde gefunden, dass durch das Vorsehen
einer Homogenität
der Strahlung in Querrichtung mit einer peak-to-valley-Abweichung
von weniger als etwa 15% eine Längs-Streifenbildung
effektiv verhindert werden kann.
-
Eine
hinsichtlich der Genauigkeit der Bestrahlungsdosis optimierte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass die Position, an der das Licht auf
den Bedruckstoff im Pfad durch die Flachdruckmaschine trifft derart
gewählt
ist, dass an dieser Position der Bedruckstoff in Ausbreitungsrichtung
der Strahlung im Wesentlichen keine Bewegung ausführt.
-
Im
Zusammenhang mit der Erfindung wurde gefunden, dass die besondere
Wahl der Positionierung der Strahlungsenergiequelle und somit des
Auftreffpunkts des Lichts an einer Stelle, an der der Bedruckstoff
stabil und flatterfrei geführt
wird, Quer-Streifenbildung im Produkt effektiv verhindern kann.
-
Es
kann bevorzugt vorgesehen sein, dass die Position nahe bei einem
Gegendruckzylinders oder nahe bei einer Wendetrommel oder nahe bei
einem Transferzylinder gewählt
ist.
-
Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Zuführung
von Strahlungsenergie kann sich ferner dadurch auszeichnen, dass
die Strahlungsenergiequelle im wesentlichen nur Licht emittiert,
dessen Wellenlänge
nicht-resonant zu Absorptionswellenlängen von Wasser (H2O)
ist.
-
Unter
nicht-resonant zu Absorptionswellenlängen von Wasser ist im Zusammenhang
der Erfindung zu verstehen, dass die Absorption der Lichtenergie
durch Wasser bei 20° Celsius
nicht stärker
als 10,0 % ist, in bevorzugter Ausführung nicht stärker als
1,0 % ist, insbesondere unter 0,1 % liegt. In diesem Zusammenhang
emittiert die Strahlungsenergiequelle nur sehr geringe Intensität von Licht,
bevorzugt gar kein Licht, welches resonant zu Absorptionswellenlängen von
Wasser (H2O) ist.
-
In
vorteilhafter Ausführungsform
ist die Strahlungsenergiequelle schmalbandig. Die Strahlungsenergiequelle
kann hierbei zum Beispiel von bis zu ±50 nm Breite um eine Wellenlänge emittieren,
es kann sich auch um eine oder mehrere einzelne spektroskopisch
schmale Emissionslinien handeln.
-
Des
weiteren liegt in vorteilhafter Ausführungsform das Emissionsmaximum
der schmalbandigen Strahlungsenergiequelle bzw. die Wellenlänge der
Strahlungsenergie zwischen 700,00 nm und 3000,00 nm, bevorzugt zwischen
700,00 nm und 2500,00 nm, insbesondere zwischen 800,00 nm und 1300,00
nm, in einem Teilgebiet des sogenannten Fensters im Papierabsorptionsspektrum.
Besonders vorteilhaft ist eine Emission bei 870,00 nm ± 50,00 nm
und/oder 1050,00 nm ± 50,00
nm und/oder 1250,00 nm ± 50,00
nm und/oder 1600,00 nm ± 50,00
nm. Aus den verfügbaren
Diodelaserwellenlängen
sind darüber
hinaus geeignet: 808 nm, 860 nm, 880 nm, 940 nm, 980 nm (jeweils ± 10 nm).
-
Hierbei
liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Absorptionsbanden von Wasser
zum Papierabsorptionsspektrum beitragen. Schon der typische Wassergehalt
von Bedruckstoffen im wasserlosen (feuchtmittelfreien) Flachdruck
führt zu
unerwünschter, manchmal
auch unakzeptabel starker Energieabsorption im Bedruckstoff. Diese
Absorption ist entsprechend noch stärker im Flachdruck mit Feuchtmittel
ausgeprägt.
Ein zu großer
Energieeintrag in den Bedruckstoff kann konsequenterweise durch
die Einstrahlung einer Wellenlänge
vermieden werden, welche nicht-resonant zu einer Absorptionslinie
oder Absorptionsbande (Absorptionswellenlänge) von Wasser ist. Nach der
Hiltran Datenbank bei einer Temperatur von 296K, in 1m Absorptionsstrecke,
15000 ppm Wasser, ergibt sich die folgende Absorption durch Wasser,
genauer durch Wasserdampf: Bei 808 nm kleiner als 0,5%, bei 870 ± 10 nm
kleiner als 0,01 %, bei 940 ± 10
nm kleiner als 10%, bei 980 ± 10
nm kleiner als 0,5%, 1030 ± 30
nm kleiner als 0,01 %, 1064 nm kleiner als 0,01 nm, 1100nm kleiner
als 0,5% und 1250 ± 10
nm kleiner als 0,01%. Betrachtet man eine Fläche des Bedruckstoffes, insbesondere des
Papiers, von 1m2 und eine Luftstrecke von
1m oberhalb, so enthält
die Luft bei einer absoluten Feuchte von 1,5% eine Wassermenge von
etwa 12 g. Solange in einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
die Lichtquelle nicht weiter als 1m vom Bedruckstoff entfernt ist
und die absolute Feuchte nicht deutlich über 1,5% liegt, werden die
oben angegebenen Absorptionen durch Wasser und/oder Wasserdampf
nicht überschritten
werden. Eine zusätzliche
Absorption kann durch den Feuchtgehalt des Bedruckstoffes stattfinden,
falls das Licht durch die Farbschicht hindurch bis in den Bedruckstoff
eindringt, oder durch Feuchtmittel, welches durch den Druckprozess
auf den Bogen übertragen
wurde.
-
In
Abhängigkeit
von funktionellen Gruppen der einzelnen Komponenten in der Druckfarbe,
insbesondere des Pigmentes, des Farbstoffes oder des Farbmittels,
des Bindemittels (Firnis), des Lösemittels,
des Öles
oder des Harzes, des Füllstoffes,
des Hilfsmittels, der Additive oder der Zusatzstoffe, oder dergleichen,
kann die Druckfarbe verschiedene Wellenlängen absorbieren. Mittels der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird der sich auf dem Bedruckstoff befindlichen Druckfarbe in der
Flachdruckmaschine Licht im nahen Infrarot unter Vermeidung von
Wasserabsorptionswellenlängen,
beispielsweise durch die Einstrahlung nur weniger Wellenlängen einer
ein Linienspektrum emittierenden Lichtquelle, angeboten.
-
Ferner
kann die Druckfarbe einen Infrarotabsorberstoff aufweisen. Eine
Einkopplung des Lichtes in die Druckfarbe und/oder eine Absorption
der Strahlungsenergie in der Druckfarbe wird durch den Infrarotabsorberstoff
erzeugt, ermöglicht,
unterstützt,
verbessert oder erleichtert. Im Zusammenhang dieser Darstellung
der Erfindung wird sprachlich vereinfachend nur vom Unterstützen gesprochen,
und es sollen damit alle Abstufungen der Wirkung des Infrarotabsorberstoffes
gemeint sein. Der Energieeintrag, welcher zur Entstehung von Wärme führen kann, führt zu einer
beschleunigten Trocknung der Druckfarbe. Einerseits kann kurzfristig
eine hohe Temperatur in der Druckfarbe (in der Farbschicht) auf
dem Bedruckstoff erzeugt werden, andererseits können gegebenenfalls in Abhängigkeit
der Zusammensetzung der Druckfarbe chemische Reaktionen angeregt
oder initiiert werden. Der Infrarotabsorberstoff, auch als Infrarotabsorber,
IR-Absorber, IR-Absorbersubstanz oder
dergleichen bezeichnet, kann einerseits eine Komponente in der Druckfarbe
sein, welche eine funktionelle Gruppe aufweist, welche im nahen
Infrarot absorbiert, oder kann andererseits ein Additiv oder ein
Zusatzstoff sein, welcher der Druckfarbe vor dem Verdrucken beigegeben
oder zugesetzt wird. In anderen Worten ausgedrückt, die Druckfarbe kann mit
einem Infrarotabsorberstoff ergänzt
worden sein oder eine zu einem Infrarotabsorberstoff modifizierte Komponente
umfassen. Bevorzugt hat der Infrarotabsorberstoff dabei die Eigenschaft,
dass er nur geringe oder sogar keine Absorption im sichtbaren Bereich
von Wellenlängen
aufweist, damit der Farbeindruck der Druckfarbe nur wenig oder sogar
gar nicht beeinflusst oder geändert
wird.
-
Ein
relativ hoher Energieeintrag direkt in die Druckfarbe, insbesondere
unterstützt
durch einen Infrarotabsorberstoff, ist in vorteilhafter Weise möglich, ohne
einen unerwünschten
Energieeintrag in den Bedruckstoff zu erhalten. Dies erklärt sich
zum einen dadurch, dass das Licht nicht direkt vom Bedruckstoff absorbiert
werden kann, und zum anderen dadurch, dass sich die durch die Farbschicht
absorbierte Energie nach Bruchteilen von Sekunden auf Farbe und Bedruckstoff
verteilt. Die Wärmekapazität und die Mengenverhältnisse
sind hierbei so verteilt, dass eine kurze Erhitzung der Farbschicht
möglich
ist, bevor der gesamte bedruckte Bogen eine homogene moderate Temperaturerhöhung erfährt. Dadurch
ist die erforderliche Gesamtenergiezufuhr verringert. Die selektive
Energiezufuhr kann insbesondere dadurch unterstützt werden, dass eine Wellenlänge eingestrahlt
wird, welche resonant oder quasi-resonant zu Absorptionslinien einer
Komponente der Druckfarbe oder zu einer Absorptionslinie oder einem
Absorptionsmaximum eines Infrarotabsorberstoffes in der Druckfarbe
ist. Die Absorption der Strahlungsenergie in der Druckfarbe beträgt mehr
als 30%, bevorzugt 50%, insbesondere 75%, kann sogar mehr als 90% betragen.
-
Darüber hinaus
reduziert eine Vermeidung der Energieabsorption in Wasser die Austrocknung des
Bedruckstoffes. Dieses ist vorteilhaft, da unter anderem eine Austrocknung
des Bedruckstoffes zu einer Veränderung
seines Formates führt:
Aufgrund des sogenannten Quellprozesses weist in Abhängigkeit
seines Trocknungszustandes beziehungsweise seines Feuchtigkeitsgehaltes
der Bedruckstoff unterschiedliche Formate auf. Der Quellvorgang
zwischen einzelnen Druckwerken führt
zu der Erfordernis unterschiedlicher Druckformformate in den einzelnen Druckwerken.
Eine Veränderung
des Feuchtigkeitsgehaltes zwischen den Druckwerken aufgrund des Einflusses
einer durch Strahlung induzierten Austrocknung, welche zu nur mit
großem
Aufwand im voraus bestimmbaren und korrigierbaren Abweichungen führt, wird
durch die Druckfarbentrocknung mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung
vermieden.
-
In
anderen Worten ausgedrückt,
ermöglicht die
erfindungsgemäße Vorrichtung
eine Trocknung der lösemittelhaltigen
Druckfarbe auf dem Bedruckstoff, ohne dessen Austrocknung zu stark
zu beeinflussen.
-
Es
kann bevorzugt vorgesehen sein, dass die Strahlungsenergiequelle
wenigstens einen Laser aufweist, wobei der Laser ein Halbleiterlaser
oder ein Festkörperlaser
sein kann.
-
Um
eine möglichst
schmalbandige Emission bei gleichzeitig hoher spektraler Leistungsdichte
zu erreichen, ist bevorzugt die Strahlungsenergiequelle ein Laser.
-
Alternativ
dazu kann auch eine breitbandige Lichtquelle, beispielsweise ein
IR-Carbonstrahler,
mit einer geeigneten Filteranordnung eingesetzt werden, so dass
eine schmalbandige Strahlungsenergiequelle in Kombination entsteht.
Ein Filter kann insbesondere ein Interferenzfilter sein. Bevorzugt
für die
räumliche
Integration innerhalb der Flachdruckmaschine ist der Laser ein Halbleiterlaser,
(Diodenlaser) oder ein Festkörperlaser
(Titan-Saphir, Erbium-Glas, NdYAG, Nd-Glas oder dergleichen). Ein
Festkörperlaser kann
bevorzugt durch Diodenlaser optisch gepumpt sein. Der Festkörperlaser
kann auch ein Fiberlaser oder Lichtwellenleiterlaser sein, bevorzugt
ein Ytterbium Fiberlaser, welche 300 bis 700 W Lichtleistung am
Arbeitsplatz bei 1070 nm bis 1100 nm zur Verfügung stellen können. In
vorteilhafter Weise können derartige
Laser in begrenztem Umfang auch abstimmbar sein. In anderen Worten
ausgedrückt,
die Ausgangswellenlänge
der Laser ist veränderbar.
Dadurch kann eine Abstimmung auf eine gewünschte Wellenlänge, beispielsweise
in Resonanz oder Quasi-Resonanz zu einer Absorptionswellenlänge einer Komponente
in der Druckfarbe, insbesondere zu einem Infrarotabsorberstoff in
der Druckfarbe, erreicht werden.
-
Es
kann bevorzugt vorgesehen sein, dass die Vorrichtung eine Mehrzahl
von Strahlungsenergiequellen aufweist, die in einem eindimensionalen Feld,
einem zweidimensionalen Feld oder einem dreidimensionalen Feld angeordnet
sind und deren Licht an einer Anzahl von Positionen auf den Bedruckstoff
trifft, wobei ebenfalls Laser, insbesondere Halbleiterlaser oder
Festkörperlaser
zum Einsatz kommen können.
-
Durch
die Verwendung einer Anzahl von einzelnen Strahlungsenergiequellen
für einzelne
Bereiche auf dem Bedruckstoff wird die maximal erforderliche Ausgangsleistung
der Strahlungsenergiequellen abgesenkt. Lichtquellen mit geringerer
Ausgangsleistung sind in der Regel kostengünstiger und haben eine längere Lebenserwartung.
Darüber
hinaus wird eine unnötig
hohe Verlustwärmeentwicklung vermieden.
Die durch die Zuführung
von Strahlungsenergie eingetragene Energie pro Fläche liegt
zwischen 100 und 10.000 mJ/cm2, bevorzugt
zwischen 100 und 1000 mJ/cm2, insbesondere
zwischen 200 und 500 mJ/cm2. Die Bestrahlung
des Bedruckstoffes findet für
eine Zeitdauer einer Länge
zwischen 0,01 ms und 1 s, bevorzugt zwischen 0,1 ms und 100 ms, insbesondere
zwischen 1 ms und 10 ms statt. Der Eintrag der Strahlungsenergie
in den angegebenen Zeitdauern kann in bevorzugter Ausführung durch
einen Linienfokus der Strahlung erzielt werden, unter welchem der
bedruckte Bogen bzw. das Substrat vorbeigeführt wird. In Abhängigkeit
der Ausdehnung des Linienfokus in Bewegungsrichtung des Substrates und
dessen Geschwindigkeit [m/s] ergibt sich die Wechselwirkungszeit.
Aus der weiteren Kenntnis der Strahlungsdichte [W/cm2]
ergibt sich die Bestrahlung der Substrate [mJ/cm2].
-
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das auf den Bedruckstoff
an einer Position auftreffende Licht in seiner Intensität und Belichtungsdauer
für jede
Strahlungsenergiequelle unabhängig
von den anderen Strahlungsenergiequellen steuerbar ist.
-
Für diesen
Zweck kann eine Steuerungseinheit, unabhängig von oder integriert in
die Maschinensteuerung der Flachdruckmaschine, vorgesehen sein.
Durch eine Steuerung der Strahlungsenergiequellenparameter ist es
möglich,
die Energiezufuhr an unterschiedlichen Positionen des Bedruckstoffes zu
regulieren. Eine Energiezufuhr kann dann der Bedeckung des Bedruckstoffes
an der vorliegenden Position auf dem Bedruckstoffes angepasst werden.
Es ist darüber
hinaus auch vorteilhaft, die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Mehrzahl
von Strahlungsenergiequellen derart einzurichten, dass an einer
Position auf dem Bedruckstoff Licht von wenigstens zwei Strahlungsenergiequellen
auftrifft. Dabei kann es sich einerseits um teilweise andererseits
um vollständig überlappende
Lichtstrahlbündel
handeln. Die erforderliche maximale Ausgangsleistung einer einzelnen
Strahlungsenergiequelle ist dann geringer, darüber existiert eine Redundanz
falls ein Ausfall einer Strahlungsenergiequelle auftritt.
-
Eine
erfindungsgemäße Flachdruckmaschine
mit wenigstens einem Druckwerk zeichnet sich dadurch aus, dass sie
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Zuführung
von Strahlungsenergie aufweist. Die erfindungsgemäße Flachdruckmaschine kann
eine direkte oder indirekten Offsetdruckmaschine, eine Flexodruckmaschine
oder dergleichen sein. Einerseits kann die Position, an der das
Licht auf den Bedruckstoff im Pfad durch die Flachdruckmaschine trifft,
dem letzten Druckspalt des letzten Druckwerkes der Anzahl von Druckwerken,
also allen Druckspalten, nachgeordnet sein. Anderseits kann die
Position auch einem ersten Druckspalt nachgeordnet und einem zweiten
Druckspalt vorgeordnet, also wenigstens zwischen zwei Druckwerken,
sein.
-
Weitere
Vorteile sowie vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen der Erfindung werden anhand der nachfolgenden
Figuren sowie deren Beschreibungen dargestellt. Es zeigt im Einzelnen:
-
1 eine
schematische Seitendarstellung zur Erläuterung der Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
-
2 eine
schematische, perspektivische Darstellung einer vorteilhaften Weiterbildung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
und
-
3 eine
schematische Seitendarstellung einer Flachdruckmaschine mit diversen
alternativen Anordnungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung an den Druckwerken
bzw. nach dem letzten Druckwerk.
-
Die 1 zeigt
eine schematische Seitendarstellung zur Erläuterung der Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Flachdruckmaschine.
-
Eine
Strahlungsenergiequelle 10, insbesondere ein Laser, bevorzugt
ein Diodenlaser oder Festkörperlaser
ist innerhalb einer Flachdruckmaschine derart angeordnet, dass das
von ihr emittierte Licht 12 auf einen Bedruckstoff 14 auf
dessen Pfad 16 durch die Flachdruckmaschine an einer Position 116 auftrifft,
welche einem Druckspalt 18 nachgeordnet ist.
-
Während in
der 1 der Bedruckstoff 14 beispielhaft bogenförmig gezeigt
ist, kann der Bedruckstoff auch bahnförmig durch die Flachdruckmaschine
geführt
sein. Die Orientierung des Pfades 16 des Bedruckstoffes 14 ist
durch einen Pfeil gekennzeichnet.
-
Der
Pfad ist hier ohne Einschränkung
eines im allgemeinen kurvenförmigen
oder nichtlinearen Verlaufs, insbesondere auf einem Kreisbogen,
linear gezeigt.
-
Der
Druckspalt 18 ist in der in 1 gezeigten
Ausführungsform
durch die Zusammenwirkung des Druckzylinders 110 und eines
Gegendruckzylinders 112 definiert. In Abhängigkeit
des speziellen Druckverfahrens in der Flachdruckmaschine kann der
Druckzylinder 110 ein Druckformzylinder oder ein Gummituchzylinder
sein.
-
Auf
dem Bedruckstoff 14 ist Druckfarbe 114 gezeigt.
Das von der Strahlungsenergiequelle 10 ausgesendete Licht 12 fällt bündelförmig oder
teppichförmig
an einer Position 116 auf den Bedruckstoff 14.
Druckfarbe 114 innerhalb dieser Position 116 kann
Energie aus dem Licht 12 absorbieren. Durch die bevorzugte
Wahl einer Wellenlänge,
welche nicht-resonant zu Absorptionswellenlängen von Wasser ist, wird eine
Absorption im Bedruckstoff 14 reduziert.
-
Der
Abstand D der Strahlungsenergiequelle 10 von der Oberfläche des
Bedruckstoffs 14 (exakt: von der Druckfarbe 114)
wird bevorzugt zwischen etwa 1 Zentimeter und etwa 30 Zentimetern,
besonders bevorzugt zwischen etwa 1 Zentimeter und etwa 10 Zentimetern
gewählt.
-
Da – wie im
Zusammenhang mit der Erfindung gefunden wurde – eine unzureichende Homogenität des Lichts
lateral zur Transportrichtung (d. h. in Querrichtung zur Richtung
des Pfads) des Bedruckstoffs 14 zu Streifenbildung im getrockneten Druckprodukt
führen
kann, ist es von Vorteil, Mittel vorzusehen, die eine ausreichenden
Homogenität des
Lichts gewährleisten.
-
Die
Strahlungsenergiequelle 10 kann zu diesem Zweck eine Homogenisierungsoptik 13 für das Licht 12 aufweisen,
die dafür
sorgt, dass eine aus einzelnen Lichtflecken oder Lichtteillinien
gebildete Lichtlinie (z. B. eine Laserlinie) mehrerer lateral angeordneter
Strahlungsenergiequelle 10 in Linienrichtung (lateral zur
Transportrichtung des Bedruckstoffs 14) bezüglich der
Intensität
im Wesentlichen homogen ist. Diese Optik kann Teil der Strahlungsenergiequelle 10 sein
oder auch separat vorgesehen sein.
-
Die
durch die Homogenisierungsoptik 13 geformte Lichtlinie
weist bevorzugt eine Ausdehnung lateral zur Transportrichtung des
Bedruckstoffs 14 von voller Substratbreite auf. Sie kann
aber auch auf etwa 10 mm Breite ausgelegt sein, um Module zum Aufbau
eines Seitenbreiten-Beleuchtungsbalkens zu realisieren. Vorteilhafte
Ausführungen
erzeugen einen Fokus in Transportrichtung des Bedruckstoffes von
0,01 mm bis 10 mm, um in Abhängigkeit
von der Druckgeschwindigkeit (0,1 m/s–30 m/s) die vorteilhaften
Werte der Bestrahlung [W/cm2] bzw. [mJ/cm2] zu erzielen. Insbesondere Fokusausdehnungen
zwischen 0,1 mm und 10 mm bzw. zwischen 1 mm und 5 mm haben sich
bei Druckgeschwindigkeiten zwischen 1 m/s und 5 m/s als vorteilhaft
erweisen.
-
Die
Homogenisierungsoptik 13 kann Lichtleitelemente makroskopischer
oder mikroskopischer Dimension umfassen. Ferner kann die Homogenisierungsoptik 13 refraktiv,
diffraktiv oder reflektiv wirkende optische Elemente sowie Kombinationen
solcher Elemente umfassen.
-
Die
durch die Homogenisierungsoptik 13 erzielte Homogenität des Lichts 12 der
Strahlungsenergiequelle 10 weist bevorzugt einen Wert von
weniger als etwa 15% und besonders bevorzugt einen Wert von weniger
als etwa 10% oder 5% auf, wobei sich die Prozentangabe auf die Abweichung
eines niedrigsten zu einem höchsten
Wert in der lateralen Intensität
des Lichts 12 (peak-to-valley-Homogenität) bezieht.
-
Weiterhin
kann durch die Homogenisierungsoptik 13 erreicht werden,
dass die Homogenität des
Lichts auch in Transportrichtung des Bedruckstoffs 14 möglichst
hoch ist, so dass eine kurzzeitige Überhitzung der Farbe möglichst
vermieden werden kann. Die durch die Homogenisierungsoptik 13 erzielte
Homogenität
des Lichts 12 der Strahlungsenergiequelle 10 in
Transportrichtung des Bedruckstoffs 14 weist bevorzugt
einen Wert von weniger als etwa 30% und besonders bevorzugt einen
Wert von weniger als etwa 20% oder 10% auf. Auch hierbei bezieht sich
die Prozentangabe auf die Abweichung eines niedrigsten zu einem höchsten Wert
in der Intensität des
Lichts 12 parallel zur Transportrichtung (peak-to-valley-Homogenität).
-
Es
ist ferner von Vorteil ein Absorptionselement 118 auf der
der Strahlungsenergiequelle 10 gegenüberliegenden Seite des Bedruckstoffs 14 vorzusehen,
welches solche Strahlung absorbiert, die nicht von der Druckfarbe 114 oder
dem Bedruckstoff 14 absorbiert wurde.
-
Die 2 ist
eine schematische Darstellung einer Ausführungsform in vorteilhafter
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einer Flachdruckmaschine. Es ist beispielhaft ein Feld 20 von Strahlungsenergiequellen 10 skizziert,
hier drei mal vier, also zwölf
Strahlungsenergiequellen 10.
-
Neben
dem hier gezeigten zweidimensionalen Feld 20 kann auch
ein eindimensionales Feld oder eine eindimensionale Zeile, orientiert über die Breite
des Bedruckstoffes 14 vorgesehen sein. Eine solche Zeile
kann vorzugsweise als ein im Wesentlichen seitenbreiter Beleuchtungsbalken
ausgebildet sein, der zum Beispiel eine Vielzahl Module aufweist, die
wiederum eine Anzahl (zum Beispiel 10) Laserdioden-Barren 11 aufweisen,
die wiederum eine Anzahl von Laserdioden 11a, 11b, 11c etc.
aufweisen.
-
Dabei
können
die Laserdioden-Barren 11 innerhalb des Moduls sowohl in
einer einzigen Linie als auch in mehreren, versetzten Linien angeordnet
sein, so dass vorteilhaft eine kompaktere Bauweise erreicht werden
kann.
-
Sowohl
der modulare Aufbau als auch die Anordnung in versetzten Linien
erleichtern überdies dem
Bediener oder dem Servicepersonal durchzuführende Wartungsarbeiten.
-
Ein
Laserdioden-Barren 11 weist bevorzugt eine Ausgangsleistung
zwischen etwa 10 Watt und etwa 200 Watt, besonders bevorzugt von
etwa 50 – 100
Watt auf. Aus dem modularen Aufbau eines Beleuchtungsbalkens ergibt
sich daraus bevorzugt eine Leistungsdichte zwischen etwa 50 und
etwa 500 Watt pro Zentimeter.
-
Ein
zweidimensionales Feld, wie auch ein dreidimensionales Feld, dessen
Licht in zweidimensionaler Verteilung auf den Bedruckstoff 14 trifft,
hat unter anderem den Vorteil, dass eine schnelle Trocknung durch
parallele oder simultane Bestrahlung einer Gruppe von Positionen
in einer Spalte des Feldes 20 erzielt wird. Die Geschwindigkeit,
mit welcher sich der Bedruckstoff an den Strahlungsenergiequellen 10 vorbeibewegt,
kann folglich höher
sein, als im Fall eines nur eindimensionalen Feldes.
-
Durch
die Hintereinanderanordnung mehrere Zeilen von Strahlungsenergiequellen 10 ist
zum Beispiel auch die Trocknung von Farben mit flüchtigen
Komponenten (heatset-artige Farben) durch sukzessives Verdunsten
der Komponenten, zum Beispiel Lösungsmittel,
effektiv möglich.
-
Es
kann ferner vorgesehen sein, dass die Strahlung von mehreren Laserdiodenbarren 11,
welche zum Beispiel in Richtung des Bedruckstoffpfads benachbart
angeordnet sind, zu einem Strahlenbündel vereint werden. Hierzu
kann vorzugsweise ein oder mehrere Polarisationsteiler eingesetzt
werden.
-
Weiterhin
oder alternativ kann vorgesehen sein, dass die Strahlung von mehreren
Laserdiodenbarren 11, welche Strahlung unterschiedlicher
Wellenlängen
aussenden, über
ein dichroitisches Lichtleitelement vereint werden.
-
Das
Feld 20 kann auch eine andere Anzahl von Strahlungsenergiequellen 10 aufweisen.
Von jeder der Anzahl von Strahlungsenergiequellen 10 wird Licht 12 auf
den Bedruckstoff 14 zugeführt. Die Positionen 116,
an denen das Licht 12 auf den Bedruckstoff 14,
welcher einem Pfad 16 durch die Flachdruckmaschine folgt,
triff, sind einem Druckspalt 118, definiert durch einen
Druckzylinder 110 und einen Gegendruckzylinder 112,
nachgeordnet.
-
Einzelne
Positionen 116 können
dabei teilweise zusammenfallen, wie es in der 2 für die vorne
liegende Zeile von Strahlungsenergiequellen 10 gezeigt
ist, oder sich sogar im wesentlichen vollständig überlappen.
-
Durch
gezielte Überlappung
der Positionen 116 in senkrechter Richtung (lateral) zur
Transportrichtung des Bedruckstoffs 14 kann ferner die
oben beschriebene bevorzugte Homogenität des Lichts 12 in
lateraler Richtung erreicht werden.
-
Überdies
führt die Überlappung
zu einer Redundanz, wodurch selbst bei Ausfall einer Laserdiode
die zumindest teilweise Trocknung der Druckfarbe an der betreffenden
Stelle auf dem Bedruckstoff 14 gewährleistet ist.
-
Dem
Feld 20 von Strahlungsenergiequellen 10 ist eine
Steuerungseinrichtung 24 zugeordnet, mit der jenes mittels
einer Verbindung 22 Steuersignale austauschen kann. Durch
die Steuerungseinrichtung 24 kann eine Ansteuerung des
Feldes 20 derart durchgeführt werden, dass eine Energiezufuhr
entsprechend der Druckfarbmenge an der Position 116 auf
dem Bedruckstoff 14 durchgeführt wird.
-
So
kann zum Beispiel vorgesehen sein, dass die Laserdioden 11a, 11b, 11c,
etc. sowohl einzeln als auch gemeinsam an- oder ausgeschaltet werden. Weiterhin
oder alternativ kann zum Beispiel vorgesehen sein, dass die Laserdioden 11a, 11b, 11c,
etc. sowohl einzeln als auch gemeinsam in ihrer Leistung variiert
werden. Auf diese Weise wird ermöglicht, dass
die Trocknung an jeder Stelle des Bedruckstoffs 14 gezielt
der dort zur Trocknung notwendigen Energieeinbringung steuerbar
ist. Dabei können
vorzugsweise Informationen aus der Druckvorstufe oder der Drucküberwachung über den
Aufbau (Farbauszüge, Farbverteilung,
Flächendeckung,
Farbdicke) des zu trocknenden Druckbildes genutzt werden.
-
Auf
diese Weise kann die Druckfarbe auf dem Bedruckstoff derart genau
getrocknet werden, dass eine zu hohe Erwärmung und folglich ein zu starkes
Verdampfen der Druckfarbe, insbesondere mit lateralen Schwankungen,
vermieden werden kann. Vorzugsweise wird die eingebrachte Strahlungsenergie
auf 10%, weiter bevorzugt 5% oder sogar nur 1 % Genauigkeit eingestellt.
-
Die 3 stellt
schematisch eine Flachdruckmaschine, in dieser Ausführungsform
eine bogenverarbeitende Offset-Druckmaschine, mit diversen alternativen
Anordnungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung an den Druckwerken bzw. nach dem letzten
Druckwerk dar.
-
Beispielhaft
weist die Flachdruckmaschine vier Druckwerke 30, einen
Anleger 32 und einen Ausleger 34 auf. Innerhalb
der Flachdruckmaschine sind diverse Zylinder gezeigt, welche einerseits
zur Bogenführung
durch die Maschine dienen, andererseits eine Flachdruckfläche zur
Verfügung
stellen, sei es direkt als Druckformzylinder oder als ein Übertragungszylinder,
insbesondere ein Gummituchzylinder.
-
Nicht
näher im
Detail gezeigt, weisen typische Druckwerke 30 in Flachdruckmaschinen
des weiteren ein Farbwerk und gegebenenfalls ein Feuchtwerk auf.
Jedes Druckwerk 30 umfasst einen Druckzylinder 110 und
einen Gegendruckzylinder 112, welche einen Druckspalt 18 definieren.
-
Am
ersten und zweiten Druckwerk 30 ist eine zentrale Strahlungsenergiequelle 36 gezeigt,
von der ausgehend Licht mittels Lichtleitelementen 38,
beispielsweise Lichtwellenleitern, Spiegeln, Abbildungsoptiken und
dergleichen, zu den Druckwerken 30 zugeordneten Projektionselementen 310 geführt wird. Die
Projektionselemente 310 senden Licht 12 an Positionen 116 auf
den Pfad 16 des Bedruckstoffes 14 durch die Flachdruckmaschine
aus, welche den jeweiligen Druckspalten 18 der zugeordneten
Druckwerke 30 vorzugsweise nachgeordnet sind. Durch die
Verwendung von Lichtleitelementen 38 ist es möglich, die
Strahlungsenergiequelle 36 an einer geeigneten Stelle innerhalb
der Flachdruckmaschine anzuordnen, an der ausreichend Bauraum zur
Verfügung
steht.
-
Am
dritten und vierten Druckwerk 30 sind Strahlungsenergiequellen 10 gezeigt,
von denen ausgehend Licht 12 direkt in Positionen 116 dem Druckspalt 18 des
jeweiligen Druckwerks 30 nachgeordnet auf den Pfad 16 des
Bedruckstoffes 14 zugeführt
wird.
-
Des
Weiteren sind innerhalb des Auslegers 34 eine alternative
Strahlungsenergiequelle 312 und eine weitere alternative
Strahlungsenergiequelle 314 gezeigt.
-
Den
anhand einer bogenverarbeitenden Druckmaschine in 3 gezeigten
Anordnungen analog können
erfindungsgemäße Vorrichtungen
zur Zuführung
von Strahlungsenergie auch in einer bahnverarbeitenden Druckmaschine,
insbesondere sogenannten Rollenrotationsdruckmaschinen, sei es für den Akzidenz-
oder den Zeitungsdruck, in vorteilhafter Weise eingesetzt werden.
-
Der
Einbauort einer Strahlungsenergiequelle 10, z. B. eines
im Wesentlichen seitenbreiten Laserdioden-Beleuchtungsbalkens, in
der Druckmaschine wird vorzugsweise an einer Stelle gewählt, an
der sich der Bedruckstoff 14 nur wenig oder im Wesentlichen
gar nicht in Ausbreitungsrichtung der Strahlung (des Lichts 12)
bewegen kann, d. h. zum Beispiel an einer Stelle an der der Bedruckstoff 14 im
Wesentlichen flatterfrei bewegt wird.
-
Auf
diese Weise kann eine hohe Genauigkeit bezüglich der Bestrahlungsdosis
gewährt
werden, denn es kann sichergestellt werden, dass sich der Bedruckstoff 14 stets
im Fokus, d. h. im Fokusabstand der Strahlungsenergiequelle 10 befindet. Schwankungen
im Trocknungsprozess, welche im getrockneten Produkt sichtbar werden,
können
auf diese Weise effektiv verhindert werden.
-
Besonders
bevorzugt sind aus diesem Grund Einbauorte 10 bzw. 310 gegenüberliegend
eines Gegendruckzylinders 112, aber auch Einbauorte 410 gegenüberliegend
einer Wendetrommel 113 oder eines anstelle der Wendetrommel
vorgesehenen Transferzylinders. In diesen Fällen wird der Bedruckstoff 14,
zum Beispiel ein Papierbogen, von dem jeweiligen Zylinder oder der
jeweiligen Trommel geführt
und führt
deshalb eine stabile, im Wesentlichen flatterfreien Bewegung aus.
-
Es
ist ferner von Vorteil, den Fokus der Strahlungsenergiequelle 10 so
zu wählen,
dass dieser eine ausgedehnte Tiefe (Schärfentiefe oder "depth of focus") aufweist, derart,
dass geringfügige Bewegungen
des Bedruckstoffs 14 senkrecht zur Transportrichtung des Bedruckstoffs 14 noch
innerhalb des Schärfentiefen-Bereichs
stattfinden und deshalb unproblematisch sind.
-
Zusätzlich oder
alternativ kann vorgesehen sein, den Fokus in senkrechter Richtung
zur Transportrichtung des Bedruckstoffs 14 verstellbar
zu wählen.
Auf diese Weise kann die Bestrahlungsdosis zum einen, falls gewünscht oder
vorteilhaft, durch die Fokuseinstellung verändert werden und zum anderen
bei unterschiedlichen Druckgeschwindigkeiten, d. h. bei unterschiedlichen
Transportpfaden des Bedruckstoffs z. B. aufgrund von Fliehkräften, durch
die Fokuseinstellung konstant gehalten werden.
-
In
einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Zuführen
von Strahlungsenergie einer Wellenlänge im nahen Infrarot auf einen Bedruckstoff
wird ein Infrarotabsorberstoff, welcher durch die Lage seines Absorptionsmaximums
oder seiner Absorptionsmaxima im sogenannten Fenster des Papierabsorptionsspektrum,
insbesondere im sogenannten Fenster des Wasserabsorptionsspektrums,
geeignet ist, eingesetzt.
-
Eine
benötigte
Menge des Infrarotabsorberstoffes wird als Additiv oder Zusatzstoff
der Druckfarbe beigegeben. Dieses kann beispielsweise durch Verrühren der
Druckfarbe mit dem Infrarotabsorberstoff außerhalb oder innerhalb der
Flachdruckmaschine geschehen. Eine Zugabe ist in der Regel nur für die sogenannten
Buntfarben, insbesondere für den
Vierfarben-Offsetdruck für
die Farben Yellow, Magenta und Cyan (Y, M und C), sinnvoll.
-
Eine
Zugabe für
die Kontrastfarbe, im Vierfarben-Offsetdruck für die Farbe Black (K), ist
in der Regel nicht notwendig, da schwarze Druckfarbe in der Regel
im gesamten relevanten und angesprochenen Wellenlängenbereich
zwischen 700 nm und 2500 nm ausreichend gut absorbiert. Eine Zugabe kann
aber dennoch vorgenommen werden.
-
Die
benötigte
Menge des Infrarotabsorberstoffes berechnet sich nach dem Lambert-Beerschen Extinktionsgesetz,
der Schichtdicke der Druckfarbe auf dem Bedruckstoff und dem Extinktionskoeffizienten.
Die auf dem Lambert-Beerschen Extinktionsgesetz Berechnungen basieren
in dieser Darstellung auf unmittelbarer Resonanz, d. h. die Emissionswellenlänge liegt
in unmittelbarer Nähe
des Absorptionsmaximums. Bei leicht abweichenden Laserwellenlängen erhält man eine
ebenso leicht abweichende Absorption und benötigt entsprechend, bevorzugt
proportional mehr Infrarotabsorberstoff.
-
Zur
Beleuchtung des Bedruckstoffes wird eine Strahlungsenergiequelle
verwendet, deren Licht im wesentlichen resonant zum Absorptionsmaximum des
Infrarotabsorberstoffes ist. Der Druckprozess in der Flachdruckmaschine
kann in dieser Ausführungsform
ohne weitere Maßnahmen
und ohne Abweichungen vom herkömmlichen
Druckverfahren durchgeführt
werden.
-
In
einem ersten Ausführungsbeispiel
der Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird als Infrarotabsorberstoff 3-Butyl-2(2-[-2-(3-butyl-1,1-dimethyl-1,3-dihydro-benzo[e]indol-2-y-lidene)ethylidene]-2-hloro-cyclohex-1-enyl]-ethenyl)-1,1-dimethyl-1H-benzo[e]indolium
Perchlorat mit der Summenformel C
46H
52Cl
2N
2O
4 und einem Molekulargewicht von 767,84 g
mol
–1 verwendet.
Dieser Infrarotabsorberstoff hat ein Liter Absorptionsmaxmmum bei
819 nm und eine max. Extinktion von
. 1,4 Gewichtsprozent des
Infrarotabsorberstoffes werden für
circa 90% Laserlichtabsorption als Additiv in den Farben C, M und
Y für eine
Schichtdicke von 2 μm
benötigt
(nach Lambert-Beer-Extinktionsgesetz). (Zum Vergleich: 0,9 Gewichtsprozent
für circa 75%,
0,4 Gewichtsprozent für
circa 50% und 0,2 Gewichtsprozent für circa 30%).
-
Die
Vorrichtung zum Zuführen
von Strahlungsenergie umfasst als Strahlungsenergiequelle einen
Laser, welcher bei 808 nm emittiert, beispielsweise kann ein InGa(Al)As
Quantum Well Laser der MB Serie von DILAS verwendet werden. Der
genannte Laser von DILAS hat eine maximale optische Ausgangsleistung
von 24 W. Die Strahlgeometrie nach dem Kollimator ist 4 mm × 12 mm.
Die Emissionswellenlänge
ist damit hinreichend resonant zum Absorptionsmaximum von 819 ± 15 nm;
der Infrarotabsorberstoff zeigt eine Absorption größer als
50%. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist bei einer Druckgeschwindigkeit von 2 m/s (entspricht 14400 Druck
pro Stunde bei 50 cm Bogenlänge)
ein Strahlprofil und eine Bestrahlungszeit von 2 ms für eine Energie
pro Fläche
von 100 mJ/cm2 gewählt worden. Die Absorption
von Strahlung durch Wasserdampf in der Luft liegt unter 0,5%.
-
In
einem zweite Ausführungsbeispiel
der Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird als Infrarotabsorberstoff 2[2-[2Chloro-3-[2-(3-ethyl-1,3-dihydro-1,1-dimethyl-2H-benzo[e]indol-2ylidene)-ethylidene]-1cyclohexen-1-yl]-ethenyl]3-ethyl-1,1dimethyl-1H-benzo[e]indolium
Tetraflouroborat mit der Summenformel C
42H
44BClF
4N
2 und einem
Molekulargewicht von 699,084 g mol
–1 verwendet.
Dieser Infrarotabsorberstoff hat ein Absorptionsmaximum bei 816
nm und eine max. Extinktion von
Gewichtsprozent des Infrarotabsorberstoffes
werden für
circa 90% Laserlichtabsorption als Additiv in den Farben C, M und
Y für eine
Schichtdicke von 2 μm benötigt (nach
Lambert-Beer-Extinktionsgesetz). (Zum Vergleich: 0,5 Gewichtsprozent
für circa
75%, 0,3 Gewichtsprozent für
circa 50% und 0,1 Gewichtsprozent für circa 30%).
-
Die
Vorrichtung zum Zuführen
von Strahlungsenergie umfasst als Strahlungsenergiequelle einen
Laser, welcher bei 808 nm emittiert, beispielsweise kann ein Diodenlaser
HLU 100c 10 × 12
von LIMO verwendet werden. Der genannte Laser von LIMO hat eine
maximale optische Ausgangsleistung von 100 W. Die Strahlgeometrie
nach dem Kollimator ist 10 mm × 12
mm. Die Emissionswellenlänge
ist damit hinreichend resonant zum Absorptionsmaximum von 816 ± 15 nm;
der Infrarotabsorberstoff zeigt eine Absorption größer als
50%. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist bei einer Druckgeschwindigkeit von 0,5 m/s (entspricht 3600
Druck pro Stunde bei 50 cm Bogenlänge) ein Strahlprofil und eine
Bestrahlungszeit von 40 ms für
eine Energie pro Fläche
von 833 mJ/cm2 gewählt worden. Die Absorption
von Strahlung durch Wasserdampf in der Luft liegt unter 0,5%.
-
In
einem dritten Ausführungsbeispiel
der Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird als Infrarotabsorberstoff Benzenaminium-N,N'-2,5-cyclohexadiene-1,4-diylidenebis[4-(dibutylamino)-N-[4-(dibutylamino)phenyl]Diperchlorat mit
der Summenformel C
62H
92Cl
ZN
6O
9 und
einem Molekulargewicht von 1120,37 g mol
–1 verwendet.
Dieser Infrarotabsorberstoff hat ein Absorptionsmaximum bei 1064
nm und eine max. Extinktion von
Gewichtsprozent des Infrarotabsorberstoffes
werden für
circa 50% Laserlichtabsorption als Additiv in den Farben C, M und
Y für eine Schichtdicke
von 2 μm benötigt (nach
Lambert-Beer-Extinktionsgesetz). (Zum Vergleich: 15,9 Gewichtsprozent
für circa
90%, 9,6 Gewichtsprozent für
circa 75% und 2,5 Gewichtsprozent für circa 30%).
-
Die
Vorrichtung zum Zuführen
von Strahlungsenergie umfasst als Strahlungsenergiequelle einen
Laser, welcher bei 1075 nm emittiert, beispielsweise kann ein Ytterbium
Fiber Laser YLR-100 von IPG Photonics verwendet werden. Der genannte
Laser von IPG Photonics hat eine maximale optische Ausgangsleistung
von 100 W. Die Strahlgeometrie im Fokus kann 3 mm × 3 mm betragen.
Die Emissionswellenlänge
ist damit hinreichend resonant zum Absorptionsmaximum von 1064 ± 15 nm;
der Infrarotabsorberstoff zeigt eine Absorption größer als
50%. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist bei einer Druckgeschwindigkeit von 2 m/s (entspricht 14400 Druck
pro Stunde bei 50 cm Bogenlänge)
ein Strahlprofil und eine Bestrahlungszeit von 5 ms und eine Energie
pro Fläche
von 417 mJ/cm2 gewählt worden. Die Absorption
von Strahlung durch Wasserdampf in der Luft liegt unter 0,1 %.
-
In
einem vierten Ausführungsbeispiel
der Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird als Infrarotabsorberstoff Bis(3,4-dimethoxy-2'chlorodithiobenzil)Nickel
mit der Summenformel C
32H
26Cl
2NiO
4S
4 und
einem Molekulargewicht von 732,4 g mol
–1 verwendet.
Dieser Infrarotabsorberstoff hat ein Absorptionsmaximum bei 885
nm und eine max. Extinktion von
Gewichtsprozent des Infrarotabsorberstoffes
werden für
circa 75% Laserlichtabsorption als Additiv in den Farben C, M und
Y für eine
Schichtdicke von 2 μm benötigt (nach
Lambert-Beer-Extinktionsgesetz). (Zum Vergleich: 5,3 Gewichtsprozent
für circa
90%, 1,6 Gewichtsprozent für
circa 50% und 0,8 Gewichtsprozent für circa 30%).
-
Die
Vorrichtung zum Zuführen
von Strahlungsenergie umfasst als Strahlungsenergiequelle einen
Laser, welcher bei 870 nm emittiert, beispielsweise kann ein fasergekoppeltes
Laserdiodensystem DLDFC-50 von Laser2000 verwendet werden. Der genannte
Laser von Laser2000 hat eine maximale optische Ausgangsleistung
von 50 W und kann im cw-Betrieb oder Pulsbetrieb eingesetzt werden.
Die Emissionswellenlänge
ist damit hinreichend resonant zum Absorptionsmaximum von 885 ± 15 nm;
der Infrarotabsorberstoff zeigt eine Absorption größer als 50%.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist bei einer Druckgeschwindigkeit von 2 m/s (entspricht 14400 Druck
pro Stunde bei 50 cm Bogenlänge)
ein Strahlprofil und eine Bestrahlungszeit von 5 ms für eine Energie
pro Fläche
von 152 mJ/cm2 gewählt worden. Die Absorption
von Strahlung durch Wasserdampf in der Luft liegt unter 0,1 %.
-
- 10
- Strahlungsenergiequelle/Einbauort
der Strahlungsenergiequelle
- 11
- Laserdiodenbarren
- 11a
- Laserdiode
- 11b
- Laserdiode
- 11c
- Laserdiode
- 12
- Licht
- 13
- Homogenisierungsoptik
- 14
- Bedruckstoff
- 16
- Pfad
des Bedruckstoffes
- 18
- Druckspalt
- 110
- Druckzylinder
- 112
- Gegendruckzylinder
- 113
- Wendetrommel
- 114
- Druckfarbe
- 116
- Position
auf dem Bedruckstoff
- 118
- Absorptionselement
- 20
- Feld
von Strahlungsenergiequellen
- 22
- Verbindung
zur Übertragung
von Steuersignalen
- 24
- Steuerungseinheit
- 30
- Druckwerk
- 32
- Anleger
- 34
- Ausleger
- 36
- zentrale
Strahlungsenergiequelle
- 38
- Lichtleitelement
- 310
- Projektionselement/Einbauort
des Projektionselements
- 312
- alternative
Strahlungsenergiequelle
- 314
- weitere
alternative Strahlungsenergiequelle
- 410
- Strahlungsenergiequelle/Einbauort
der Strahlungsenergiequelle
- D
- Abstand