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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Trocknen einer Druckfarbe auf
einem Bedruckstoff in einer Druckmaschine, wobei der Bedruckstoff
an einer Position eines Pfades, entlang welchem der Bedruckstoff
durch die Druckmaschine bewegt wird, mit wenigsten einer Druckfarbe
mit wenigstens einem Farbpigment bedruckt wird und wobei zeitlich
nachgeordnet der Bedruckstoff an wenigstens einer weiteren Position
des Pfades mit Licht einer Laserlichtquelle beleuchtet wird. Des
weiteren betrifft die Erfindung ein Druckwerk mit einer Laserlichtquelle
für die Durchführung des
Verfahrens.
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In
Abhängigkeit
von der Art der Druckfarbe und dem zugrunde liegenden speziellen
Trocknungsprozess sind verschiedene Vorrichtungen an Druckmaschinen,
insbesondere Flachdruckmaschinen, wie lithographischen Druckmaschinen,
Rotationsdruckmaschinen, Offset-Druckmaschinen, Flexo-Druckmaschinen
und dergleichen, welche bogenförmige oder
bahnförmige
Bedruckstoffe, insbesondere Papier, Pappe, Karton und dergleichen,
verarbeiten, bekannt, welche eine Haftung der Farbe auf dem Bedruckstoff
auslösen
oder unterstützen,
indem Strahlungsenergie, insbesondere in Form von Licht, der auf
dem Bedruckstoff befindlichen Druckfarbe zugeführt wird.
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Die
sogenannten UV-Farben härten
durch Polymerisation, welche durch Foto-Initiation mittels Licht
im Ultraviolett ausgelöst
wird, aus. Dagegen existieren in weiter Verbreitung lösemittelhaltige Druckfarben,
welche sowohl einem physikalischen als auch einem chemischen Trocknungsprozess
unterliegen können.
Die physikalische Trocknung umfasst die Verdunstung von Lösemitteln
und die Diffusion in den Bedruckstoff (Wegschlagen), während unter
chemischer Trocknung bzw. oxidativer Trocknung aufgrund einer Polymerisation
der in den Farbrezepturen enthaltenen Öle, Harze, Bindemittel oder dergleichen
ggf. unter Mitwirkung von Luftsauerstoff verstanden wird. Die Trocknungsprozesse
sind im allgemeinen abhängig
voneinander, da durch das Wegschlagen der Lösemittel eine Separation innerhalb
des Bindemittelsystems zwischen Lösemitteln und Harzen stattfindet,
wodurch die Harzmoleküle sich
annähern
und ggf. leichter polymerisieren können.
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Beispielsweise
aus der
EP 0 355 473
A2 ist eine Vorrichtung zum Trocknen von Druckprodukten bekannt,
welche eine Strahlungsenergiequelle in Form eines Lasers umfasst.
Die Strahlungsenergie wird auf die Oberfläche der Bedruckstoffe, die
sich auf einer Bahn mittels einer Transporteinrichtung durch die
Druckmaschine bewegen, an einer Position zwischen einzelnen Druckwerken
oder nach dem letzten Druckwerk vor oder in dem Ausleger geleitet. Die
Strahlungsquelle kann dabei ein Laser im Ultravioletten für UV-Farben
oder eine Laserlichtquelle zur Erwärmung von lösemittelhaltigen Druckfarben
sein. Die Strahlungsenergiequelle ist außerhalb der Druckmaschine angeordnet,
um zu vermeiden, dass aufgrund von unvermeidbarer oder abschirmbarer
Verlustwärme
unerwünscht
Teile der Druckmaschine erwärmt
werden. Nachteilig ist hierbei jedoch, dass eine zusätzliche
Systemkomponente für
die Druckmaschine separat zur Verfügung gestellt werden muss.
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Um
Lösemittel
aus einer lösemittelhaltigen Druckfarbe
und/oder Wasser zu entfernen, ist des Weiteren, z.B. aus dem Dokument
US 6,026,748 bekannt, dass
an einer Druckmaschine eine Trocknungsvorrichtung mit Infrarotlampen,
welche kurzwelliges Infrarotlicht (nahes Infrarot) oder mittelwelliges
Infrarotlicht emittieren, vorgesehen sein kann. Das Emissionsspektrum
von Lampen-Lichtquellen ist breitbandig und führt folglich zu einem Angebot
einer Vielzahl von Wellenlängen.
Nachteilig bei derartigen Trockungsvorrichtungen im Infraroten ist,
dass ein relativer Anteil der Energieabsorption im Papier stattfindet,
wobei die Farbe nur indirekt erwärmt
wird. Eine schnelle Trocknung ist nur durch einen entsprechend hohen
Energieeintrag möglich.
Dabei besteht aber unter anderem die Gefahr, dass der Bedruckstoff
ungleichmäßig austrocknet
und wellig werden kann.
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In
der elektrophotographischen Drucktechnik ist z.B. aus der
DE 44 37 077 A1 bekannt,
eine Fixierung von Toner auf einem Aufzeichnungsträger durch von
Diodenlaser emittierter Strahlungsenergie im nahen Infrarot vorzunehmen.
Durch den Einsatz einer schmalbandigen Lichtquelle wird eine Erhitzung
der Tonerpartikel erreicht, um diese zu schmelzen, zu einer farbigen
Schicht zu formen und auf der Oberfläche des Aufzeichnungsträgers zu
verankern. Da in diesem Spektralbereich eine große Anzahl von gängigen Papiersorten
breite Absorptionsminima aufweisen, ist es möglich, dass ein überwiegender
Teil der Energie in den Tonerpartikeln direkt absorbiert werden
kann.
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Darüber hinaus
ist aus der
DE 101
07 682 A1 bekannt, dass eine elektrophotographische Druckmaschine
oder Kopiermaschine eine Mehrzahl von Fixiereinrichtungen für Toner aufweisen
kann, wobei jede der Fixiereinrichtungen einen Wellenlängenbereich
elektromagnetischer Strahlung emittiert, welcher einer maximalen
Absorptionswellenlänge
der dieser Fixiereinrichtung zugeordneten Tonerart entspricht, aber
keine oder nur geringe Absorption bei Absorptionswellenlängen der
anderen Tonerarten aufweist.
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Die
einfache Kenntnis des Fensters im Papierabsorptionsspektrum lasst
sich allerdings nicht unmittelbar in der Drucktechnik mit lösemittelhaltigen Druckfarben
ausnutzen, da wie oben beschrieben andere chemische bzw. physikalische
Trocknungsprozesse zugrunde liegen. Im Zusammenhang mit der Erfindung
sind mit dem Begriff der lösemittelhaltigen
Druckfarbe insbesondere Farben gemeint, deren Lösungsmittelanteile wässriger
oder organischer Natur sein können,
die auf Bindemittelsystemen ausbauen, die sich oxidativ, ionisch
oder radikalisch polymerisieren lassen. Ein Energieeintrag zum Trocknen
von lösemittelhaltigen
Druckfarben soll den Effekt der Verdampfung des Lösemittels
und/oder den Effekt des Wegschlagens in den Bedruckstoff und/oder
den Effekt der Polymerisation unterstützen oder fördern, wobei gleichzeitig unerwünschte Nebeneffekte,
wie insbesondere eine zu starke Erhitzung der lösemittelhaltigen Druckfarbe,
welche zu Zersetzungen von Komponenten oder Überhitzung des Lösemittels
führen
kann, vermieden werden. Der Energieeintrag soll nicht nur, wie für den Fall
der Tonerfixierung, zum Schmelzen von Partikeln eingebracht werden.
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Im
vorangemeldeten Dokument
DE
101 49 844 .6 ist offenbart, dass einer in einem Druckwerk
zu verdruckenden Druckfarbe ein Infrarotabsorber – ein Stoff,
welcher im nahen infraroten Spektralbereich absorbiert – beigemengt
wird. Mittels einer dem Druckspalt nachgeordneten schmalbandigen
Strahlungsenergiequelle, vorzugsweise eine Laserlichtquelle, wird
die Druckfarbe auf dem Bedruckstoff beleuchtet. Die Zuführung von
Licht einer Wellenlänge, die
im wesentlichen resonant zu einer Absorptionswellenlänge des
Infrarotabsorbers ist, bewirkt, ermöglicht oder unterstützt einen
Energieeintrag in die Druckfarbe derart, dass die Druckfarbe getrocknet wird.
Die Wellenlänge
der Strahlungsenergiequelle und die Absorptionswellenlänge des
Infrarotabsorbers sind derart gewählt, dass gleichzeitig die
benutzte Wellenlänge
nicht-resonant zu Wasser ist, so dass der Energieeintrag in den
Bedruckstoff verringert oder vermieden wird.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Trocknen von
Druckfarbe in einer Druckmaschine mittels Licht einer schmalbandigen Strahlungsenergiequelle
zu schaffen, bei dem auf die Beimengung eines Infrarotabsorberstoffes
zu den zu verdruckenden Druckfarben verzichtet werden kann. Des
weiteren soll ein Druckwerk, geeignet zur Durchführung dieses Verfahrens geschaffen
werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren zum Trocknen einer Druckfarbe mit den Merkmalen gemäß Anspruch
1 und durch ein Druckwerk gemäß Anspruch
8 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausführung der Erfindung sind in
den abhängigen
Ansprüchen
charakterisiert.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
zum Trocknen einer Druckfarbe auf einem Bedruckstoff wird der Bedruckstoff
entlang einem Pfad durch die Druckmaschine bewegt. An einer Position,
einem Abschnitt oder einem Koordinatenwert des Pfades wird der Bedruckstoff
mit wenigstens einer Druckfarbe, insbesondere einer Offset-Druckfarbe
mit wenigstens einem Farbpigment bedruckt. Zeitlich nachgeordnet
wird der Bedruckstoff an wenigstens einer weiteren Position des
Pfades mit Licht einer schmalbandigen Strahlungsenergiequelle, einer
Laserlichtquelle, beleuchtet, wobei das Licht eine Wellenlänge, insbesondere
nur eine Wellenlänge,
zwischen 350 nm und 700 nm aufweist, welche im wesentlichen resonant
zu einer Absorptionswellenlänge
des wenigsten einen Farbpigments der wenigstens einen Druckfarbe
ist. Schmalbandig bedeutet, dass die Lichtquelle um eine zentrale
Wellenlänge
nur Wellenlängen ±20,0 nm
, bevorzugt ±10,0
nm , insbesondere ±2
nm oder sogar nur eine spektroskopisch schmale Linie emittiert.
Anders ausgedrückt,
im erfindungsgemäßen Verfahren
wird eine Laserlichtquelle, welche Licht einer Wellenlänge zwischen
350 nm und 700 nm emittiert, eingesetzt oder verwendet, wobei das Licht
im wesentlichen resonant zu einer Absorptionswellenlänge des
wenigstens einen Farbpigments der wenigsten einen Druckfarbe ist.
Auf diese Weise ist eine effiziente und schnelle Trocknung möglich. Auf Infrarotabsorberstoffe
in der Farbe kann verzichtet werden.
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Dem
erfindungsgemäßen Verfahren
liegt die Erkenntnis zugrunde, dass das sehr gute Absorptionsvermögen von
Farbpigmenten, insbesondere gängigen
Standardpigmenten, welche in Druckfarben, insbesondere Offset-Druckfarben,
eingesetzt werden, zur Einkopplung eines Energieeintrages in Form
von Licht in die Farbschicht eines mit einer Druckfarbe frisch bedruckten
Bedruckstoffs ausgenutzt werden kann. Anders ausgedrückt, die
Absorption der Strahlungsenergie wird durch das wenigstens eine
Farbpigment in der Druckfarbe unterstützt, ermöglicht, bewirkt oder zumindest
beschleunigt. Eine Beeinflussung des Trocknungsprozesses wird durch
die entstehende Wärme
erreicht. Ggf. werden durch die erzeugte Wärme chemische Reaktionen ausgelöst. Für ein vorliegendes
Farbpigment mit einer Absorption einer bestimmten Wellenlänge, bevorzugt
mit einem Absorptionsmaximum einer bestimmten Wellenlänge, können spezielle
Laserlichtquellen, welche bei dieser bestimmten Wellenlänge Licht emittieren,
eingesetzt werden.
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In
bevorzugter Ausführung
des Verfahrens liegt die Wellenlänge
des verwendeten Lichtes zwischen 450 nm und 750 nm. Farbpigmente
geläufiger Offset-Druckfarben
(Standard: Cyan C, Magenta M, Gelb Y und Schwarz K), absorbieren
sehr gut zwischen 350 nm und 700 nm: bei 400 nm bis 500 nm typischerweise
die Druckfarben C, M, Y, K, bei 400 nm bis 600 nm C, M, K und bei
400 nm bis 750 nm C und K. Bei typischen Farbpigmenten liegen die
Absorptionsmaxima folgendermaßen:
C (Clariant Standardpigment Blue 15:3) 650 ± 100 nm bei geringer Absorption
auch noch unterhalb von 550 nm bis 400 nm, M (Clariant Standardpigment
Red 57:1) 500 ± 100
nm , und Y (Clariant Standardpigment Yellow 13) 400 ± 100 nm.
In diesem Spektralbereich sind die Absorptionsvermögen des
Bedruckstoffs Papier und von Wasser (H2O)
gering. Die Absorption durch Wasser ist kleiner als 10%, in bevorzugter
Ausführung kleiner
als 1%, bevorzugt kleiner als 0,1%. Die Absorption des Bedruckstoffes
Papier fällt
oberhalb von 400 nm stark ab und ist im Bereich zwischen 450 nm und
750 nm nicht relevant (d.h. in jedem Fall kleiner als 20%, in bevorzugter
Ausführung
kleiner als 10%, insbesondere kleiner als 5%. Die Wellenlänge des Lichtes
ist bevorzugt im wesentlichen resonant zu einem Absorptionsmaximum
des wenigstens einen Farbpigments der wenigstens einen Druckfarbe.
In anderen Worten, die Strahlungsenergiequelle emittiert eine der
Absorption des Farbpigments entsprechende Wellenlänge. Das
von der Strahlungsenergiequelle emittierte Licht ist also bevorzugt
im wesentlichen resonant oder quasi-resonant, insbesondere resonant
zu einer Absorptionswellenlänge,
insbesondere des Absorptionsmaximums, des Farbpigments, so dass
eine möglichst
gute Übereinstimmung
der Absorption des Farbpigments mit dem Emissionsmaximum der Laserlichtquelle
erzielt wird. Ein Farbpigment kann ein oder mehrere lokale Absorptionsmaxima
aufweisen. Die Wellenlänge
des emittierten Lichtes ist im wesentlichen resonant zu einer Absorptionswellenlänge des
Farbpigments, wenn die Wellenlänge
des Lichtes wenigstens in der Flanke der (spektroskopisch) Absorptionslinie
des Farbpigments liegt. Zumindest sollten Absorptionswellenlänge und
Wellenlänge
weniger als +/– 50
nm differieren.
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Alternativ
dazu oder zusätzlich
kann die Wellenlänge
des Lichts nicht-resonant zur Absorptionswellenlängen von Wasser (H2O)
sein. Unter dem Begriff „nicht-resonant" zu Absorptionswellenlängen von
Wasser ist im Zusammenhang der Erfindung zu verstehen, dass die
Absorption der Strahlungsenergie durch Wasser bei 20°C nicht stärker als
10,0% ist, in bevorzugter Ausführung
nicht stärker
als 1,0% ist, insbesondere unter 0,1% liegt. Anders ausgedrückt, die
schmalbandige Strahlungsenergiequelle, insbesondere Laserlichtquelle,
kann nur eine sehr geringe Intensität von Licht, bevorzugt gar
kein Licht, welches resonant zu Absorptionswellenlängen von
Wasser ist, emittieren.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann für eine
Anzahl von zu verdruckenden Druckfarben mit besonderem Vorteil eingesetzt
werden: An einer Anzahl von Positionen entlang des Pfades durch
die Druckmaschine wird der Bedruckstoff mit einer Anzahl von verschiedenen
Druckfarben, wobei jede der Druckfarben wenigstens ein verschiedenes
Farbpigment aufweist, bedruckt. Wenigstens an einer weiteren Position
des Pfades wird der Bedruckstoff mit Licht einer Anzahl von verschiedenen
Wellenlängen beleuchtet,
wobei jeweils eine der verschiedenen Wellenlängen im wesentlichen resonant
zu einer der Absorptionswellenlängen
der verschiedenen Farbpigmente ist. Anders ausgedrückt, das
erfindungsgemäße Verfahren
kann für
eine Anzahl von Druckfarben im Mehrfarbendruck eingesetzt werden,
wobei jeweils eine resonante Wellenlänge für ein Farbpigment jeweils eine
der eingesetzten Druckfarben verwendet wird.
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Mit
Bezug auf die Topologie in der Druckmaschine kann das erfindungsgemäße, derart
weitergebildete Verfahren zumindest auf die folgende Weise ausgeführt sein:
Der Bedruckstoff kann an einer Anzahl von weiteren Positionen des
Pfades mit Licht einer Anzahl von verschiedenen Wellenlängen beleuchtet
werden, wobei das Beleuchten des Bedruckstoffs mit einer Wellenlänge zeitlich
nachgeordnet dem Bedrucken mit einer der Anzahl von Druckfarben,
zu deren Farbpigment die Wellenlänge
im wesentlichen resonant ist, und zeitlich vorgeordnet dem Bedrucken
mit einer anderen der Anzahl von Druckfarben, welche noch nicht
verdruckt ist, erfolgt. Insbesondere kann ein Beleuchten des Bedruckstoffs
mit Licht einer Wellenlänge,
welche im wesentlichen resonant zu einer Absorptionswellenlänge eines
Farbpigments ist, an einer Position erfolgen, welche der Position,
an der die Druckfarbe mit dem Farbpigment auf den Bedruckstoff gebracht
wird, nachgeordnet und einer anderen Position, an der eine andere Druckfarbe
mit einem weiteren Farbpigment auf den Bedruckstoff gedruckt wird,
vorgeordnet ist.
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Alternativ
dazu kann der Bedruckstoff an einer Position des Pfades mit Licht
der Anzahl von verschiedenen Wellenlängen dem Bedrucken mit der Anzahl
von verschiedenen Druckfarben zeitlich nachgeordnet beleuchtet werden.
Anders ausgedrückt, der
Bedruckstoff passiert auf seinem Pfad durch die Druckmaschine die
Anzahl von Positionen, an denen die Anzahl von Druckfarben aufgebracht
werden, bevor eine Bestrahlung des Bedruckstoffs mit Licht der Anzahl
von Wellenlängen
erfolgt.
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Ein
relativ hoher Energieeintrag direkt in die Druckfarbe, unterstützt durch
das Absorptionsvermögen
des oder der Farbpigmente, ist in vorteilhafter Weise möglich, ohne
einen unerwünschten
Energieeintrag in den Bedruckstoff zu erhalten. Die erforderliche
Gesamtenergiezufuhr ist verringert. Die Absorption der Strahlungsenergie
in der Druckfarbe beträgt mehr
als 30%, bevorzugt 50%, insbesondere 75%, kann sogar mehr als 90%
betragen.
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Im
Zusammenhang des erfinderischen Gedankens steht auch ein Druckwerk
mit wenigstens einer Laserlichtquelle, welche dem Druckwerk zugeordnet,
insbesondere entlang dem Pfad des Bedruckstoffs durch das Druckwerk
dem Druckspalt nachgeordnet, ist. Das erfindungsgemäße Druckwerk
ist für
die Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
gemäß dieser
Darstellung geeignet, wobei das Licht der Laserlichtquelle eine
Wellenlänge
zwischen 350 nm und 700 nm aufweist, um eine möglichst schmalbandige Emission
bei gleichzeitig hoher spektraler Leistungsdichte zu erreichen.
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Bevorzugt
ist die Laserlichtquelle ein Halbleiterlaser (Diodenlaser, Quantum-Well-Laser,
InGaAsP-Laser), ein Gaslaser (HeNe, Argon-Ionen), ein Festkörperlaser
(Titan-Saphir, Erbium-Glas, Nd:YAG, (Nd-Glas, Nd:YVO4,
Pr:ZBLAN, Yb:ZBLAN (PR-Laser, Yb-dotierter
Fluoridglaslaser) oder dergleichen), ein diodengepumpter, frequenzvervielfachter
Festkörperlaser
(DPSS-Laser) oder ein frequenzvervielfachter Halbleiterlaser sein.
Ein Festkörperlaser
kann bevorzugt durch einen oder mehrer Diodenlaser optisch gepumpt
sein. Die Wellenlänge
der Laserlichtquelle beträgt
vorteilhafterweise 450 nm +/– 50
nm, 500 +/–100
nm, 525 nm +/– 75
nm, 550 nm +/– 50 nm,
600 nm +/– 150
nm, 600 +/– 100
nm oder 600 nm +/– 50
nm. Insbesondere kann die zentrale Wellenlänge der Laseremission, bevorzugt
mit spektroskopisch schmaler Linienbreite, betragen: 430 nm +/– 50 nm,
442 nm +/– 50
nm, 457 nm +/– 50
nm, 473 nm +/– 50
nm oder 532 nm +/– 50
nm. In vorteilhafter Weise können
derartige Laser in begrenztem Umfang auch abstimmbar sein. In anderen
Worten ausgedrückt, die
Ausgangswellenlänge
der Laser kann veränderbar
sein. Dadurch kann eine Abstimmung auf eine gewünschte Wellenlänge, beispielsweise
in Resonanz oder Quasi-Resonanz zu einer Absorptionswellenlänge eines
Farbpigments in der Druckfarbe erreicht werden. Auf dem optischen
Weg, entlang welchem sich das Licht von der Laserlichtquelle ausbreitet,
kann eine Abbildungsoptik angeordnet sein, wobei die Abbildungsoptik
der Erzeugung eines aufgeweiteten oder fokussierten Lichtbündels, insbesondere
Lichtkegels auf der Bedruckstoffoberfläche gedient.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung weist das erfindungsgemäße Druckwerk
eine Anzahl von Laserlichtquellen auf, die in einem eindimensionalen,
in einem zweidimensionalen Feld (lokal gekrümmt, global gekrümmt oder
flach) oder in einem dreidimensionalen Feld angeordnet sind, und
deren Licht an einer Anzahl von Positionen auf den Bedruckstoff
trifft. Durch die Verwendung einer Anzahl von einzelnen Laserlichtquellen
für einzelne
Bereiche auf dem Bedruckstoff wird die maximal erforderliche Ausgangsleistung
der Laserlichtquellen abgesenkt. Laserlichtquellen mit geringerer
Ausgangsleistung sind in der Regel kostengünstiger und haben eine längere Lebenserwartung.
Darüber
hinaus wird eine unnötig hohe
Verlustwärmeentwicklung
vermieden. Die durch die Zuführung
von Strahlungsenergie pro Fläche
liegt zwischen 100 und 10.000 mJ pro cm2,
bevorzugt zwischen 100 und 1.000 mJ pro cm2,
insbesondere zwischen 200 und 500 mJ pro cm2.
Die Bestrahlung des Bedruckstoffs findet fiär eine Zeitdauer einer Länge zwischen
0,01 ms und 1 s, bevorzugt 0,1 ms und 100 ms, bevorzugt zwischen
1 ms und 10 ms, statt.
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Es
ist besonders vorteilhaft, wenn das auf den Bedruckstoff an einer
Position auftreffende Licht in seiner Intensität und Belichtungsdauer für jede Laserlichtquelle
unabhängig
von den anderen Laserlichtquellen steuerbar ist. Für diesen
Zweck kann eine Steuerungseinheit, unabhängig von oder integriert in
die Maschinensteuerung der Druckmaschine, vorgesehen sein. Durch
eine Steuerung der Laserlichtquellenparameter ist es möglich, die
Energiezufuhr an unterschiedlichen Positionen des Bedruckstoffes
zu regulieren. Eine Energiezufuhr kann dann der Bedeckung des Bedruckstoffs
an den vorliegenden Positionen auf dem Bedruckstoff angepasst werden.
Es ist darüber
hinaus auch vorteilhaft, das erfindungsgemäße Druckwerk mit einer Anzahl
von Laserlichtquellen derart einzurichten, dass an einer Position
auf dem Bedruckstoff Licht von wenigstens zwei Strahlungsenergiequellen
auftrifft. Dabei kann es sich einerseits um teilweise, andererseits
um vollständig überlappende
Lichtstrahlbündel
handeln. Die erforderliche maximale Ausgangsleistung einer einzelnen
Laserlichtquelle ist dann geringer, darüber hinaus existiert eine Redundanz,
falls ein Ausfall einer Laserlichtquelle auftritt.
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Eine
erfindungsgemäße Druckmaschine zeichnet
sich durch wenigstens ein Druckwerk mit einer Laserlichtquelle gemäß dieser
Darstellung aus. Alternativ dazu kann eine erfindungsgemäße Druckmaschine
mit wenigstens zwei Druckwerken sich dadurch auszeichnen, dass das
nachgeordnete Druckwerk mit einer Anzahl von Laserlichtquellen zur Durchführung der
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
angewendet auf eine Anzahl von zu verdruckenden Druckfarben gemäß dieser
Darstellung, ist, wobei das Licht der Laserlichtquellen eine Anzahl
von Wellenlängen
aufweist, welche zwischen 350 nm und 700 nm liegen. Wenn die Druckmaschine
eine bogenverarbeitende Druckmaschine ist, können die Laserlichtquelle oder
die Anzahl von Laserlichtquellen des nachgeordneten Druckwerks bereits
im Ausleger liegen. Auch diese Geometrie ist unter dem Ausdruck „nachgeordnetes
Druckwerk mit einer Anzahl von Laserlichtquellen" verstanden. In anderen Worten, der
Ausleger der Druckmaschine kann eine Anzahl von Laserlichtquellen,
geeignet zur Durchführung
des Verfahrens gemäß dieser
Darstellung, aufweisen, wobei die Laserlichtquellen eine Anzahl
von Wellenlängen
emittieren, welche zwischen 350 nm und 700 nm liegen.
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Die
erfindungsgemäße Druckmaschine
kann eine direkt oder indirekte Flachdruckmaschine, lithographische
Druckmaschine, Offset-Druckmaschine, Flexo-Druckmaschine oder dergleichen
sein. Einerseits kann die Position, an der das Licht auf den Bedruckstoff
im Pfad durch die Druckmaschine trifft, dem letzten Druckspalt des
letzten Druckwerks der Anzahl von Druckwerken, also allen Druckspalten, nachgeordnet
sein. Andererseits kann die Position auch einem ersten Druckspalt
nachgeordnet und einem zweiten Druckspalt vorgeordnet, also wenigstens
zwischen zwei Druckwerken sein. Die Druckmaschine kann eine bogenverarbeitende
oder eine bahnverarbeitende Druckmaschine sein. Eine bogenverarbeitende
Druckmaschine kann einen Anleger, wenigstens ein Druckwerk, ggf.
ein Veredelungswerk (Stanzwerk, Lackwerk oder dergleichen) und einen
Ausleger aufweisen. Eine bahnverarbeitende Druckmaschine kann einen
Rollenwechsler, eine Anzahl von beidseitig die Bedruckstoffbahn
bedruckenden Druckeinheiten, einen Trockner und einen Falzapparat
umfassen.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden anhand
der nachfolgenden Figuren sowie deren Beschreibungen dargestellt.
Es zeigt im einzelnen:
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1 Eine schematische Darstellung
zur Erläuterung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
in einer Druckmaschine
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2 Eine schematische Darstellung
einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Druckwerks
in einer Druckmaschine, und
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3 Eine schematische Darstellung
einer Druckmaschine mit diversen alternativen Anordnungen von Laserlichtquellen
an den Druckwerken bzw. nach dem letzten Druckwerk
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Die 1 zeigt eine schematische
Darstellung zur Erläuterung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
in einer Druckmaschine. Eine Laserlichtquelle 10, bevorzugt
ein diodengepumpter, frequenzvervielfachter Festkörperlaser,
emittiert Licht einer Wellenlänge
zwischen 350 nm und 700 nm und ist innerhalb einer Druckmaschine
derart angeordnet, dass das von ihr emittierte Licht 12 auf
einen Bedruckstoff 14 trifft, welcher auf einem Pfad 16 durch
die Druckmaschine bewegt wird. Die Orientierung des Pfades 16 ist
durch einen Pfeil gekennzeichnet. Der Pfad 16 passiert
einen Druckspalt 18 zwischen einem Druckzylinder 110 und
einem Gegendruckzylinder 112. In Abhängigkeit des spezifischen Druckverfahrens
in der Druckmaschine kann der Druckzylinder 110 ein Druckformzylinder
oder ein Gummituchzylinder sein. An der Position des Druckspalts 18 des
Pfades 16 wird der Bedruckstoff 14 mit wenigstens
einer Druckfarbe, welche wenigstens ein Farbpigment aufweist, bedruckt.
Während
in der 1 der Bedruckstoff 14 beispielhaft
bogenförmig
gezeigt ist, kann der Bedruckstoff in einer alternativen Ausführungsform auch
bahnförmig
durch die Druckmaschine entlang des Pfades 16 geführt sein.
Der Pfad 16 ist hier ohne Einschränkung eines im allgemeinen
kurvenförmigen oder
nicht-linearen Verlaufs, insbesondere auf einem Kreisbogen linear
gezeigt.
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Auf
dem Bedruckstoff 14 nach Passage des Druckspalts 18 ist
Druckfarbe 114 gezeigt. Dem Bedrucken zeitlich nachgeordnet
wird der Bedruckstoff 14 an der Position 116 des
Pfades 16 mit Licht 12 der Laserlichtquelle 10 beleuchtet,
wobei das Licht 12 eine Wellenlänge zwischen 350 nm und 700
nm aufweist und im wesentlichen resonant zu einer Absorptionswellenlänge des
Farbpigments ist. Das von der Laserlichtquelle 10 ausgesendete
Licht 12 fällt
bündelförmig oder
teppichförmig
an der Position 116 auf den Bedruckstoff 14. Die
Druckfarbe 114 innerhalb der Position 116 kann
Energie aus dem Licht 12 absorbieren. Durch die erfindungsgemäße vorteilhafte Wahl
oder Abstimmung der Wellenlänge
des Lichtes 12 wird eine Absorption der Energie mittels
des Farbpigments in der Druckfarbe 14 erreicht, so dass
Energie zum Trocknen der Druckfarbe 14 direkt in die Druckfarbe 14 eingebracht
wird.
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Die 2 ist eine schematische
Darstellung einer vorteilhaften Ausführüngsform einer Weiterbildung
des erfindungsgemäßen Druckwerks 30 mit
einer Anzahl von Laserlichtquellen 10 in einer Druckmaschine 40.
Es ist ein Feld 20 von Laserlichtquellen 10, hier
drei und vier, also zwölf
Laserlichtquellen 10 gezeigt. Neben einem zweidimensionalen
Feld 20 kann auch ein dreidimensionales Feld oder eine
eindimensionale Zeile orientiert über die Breite des Bedruckstoffs 14 vorgesehen
sein. Ein zweidimensionales Feld, wie auch ein dreidimensionales
Feld, dessen Licht in zweidimensionaler Verteilung auf den Bedruckstoff 14 trifft,
hat unter anderem den Vorteil, dass eine schnelle Trocknung durch
parallel oder simultane Bestrahlung einer Gruppe von Positionen
in einer Spalte des Feldes 20 erzielt wird. Die Geschwindigkeit,
mit welcher sich der Bedruckstoff 14 an den Laserlichtquellen 10 vorbeibewegt,
kann folglich höher
sein, als im Fall eines nur eindimensionalen Feldes. Das Feld 20 kann
auch eine andere Anzahl von Strahlungsenergiequellen als hier gezeigt
in 2 aufweisen. Von
jeder der Anzahl von Laserlichtquellen 10 wird Licht 12 auf
den Bedruckstoff 14 zugeführt. Die Positionen 116,
an denen das Licht 12 auf den Bedruckstoff 14,
welcher einem Pfad 16 durch die Druckmaschine folgt, trifft,
sind einem Druckspalt 118, definiert durch einen Druckzylinder 110 und
einen Gegendruckzylinder 112, nachgeordnet. Einzelne Positionen 116 können dabei
teilweise zusammenfallen, wie dies in der 2 für
die vorne liegende Zeile von Strahlungsenergiequellen 10 gezeigt
ist, oder sich sogar im wesentlichen vollständig überlappen. Dem Feld 20 von
Strahlungsenergiequellen 10 ist eine Steuerungseinrichtung 24 zugeordnet,
mit der jene mittels einer Verbindung 22 Steuersignale
austauschen kann. Durch die Steuerungseinrichtung 24 kann
eine Ansteuerung des Feldes 20 derart durchgeführt werden,
dass eine Energiezufuhr entsprechend der Druckfarbmenge an der Position 116 auf
dem Bedruckstoff 14 durchgeführt wird. Insbesondere sind
in dieser vorteilhaften Ausführungsform
die Laserlichtquellen 10 im Feld 20 in Beleuchtungsdauer
und Beleuchtungsintensität
einzeln ansteuerbar.
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Die 3 zeigt schematisch eine
Druckmaschine, in dieser Ausführungsform
eine bogenverarbeitende Druckmaschine, mit diversen alternativen Anordnungen
von Laserlichtquellen in erfindungsgemäßen Druckwerken. Beispielhaft
weist die Druckmaschine 4 Druckwerke 30, einen
Anleger 32 und einen Ausleger 34 auf. Innerhalb
der Druckmaschine sind diverse Zylinder gezeigt, welche einerseits
der Bogenführung
durch die Druckmaschine dienen, andererseits eine Druckfläche zur
Verfügung
stellen, sei es direkt als ein Druckformzylinder oder indirekt als ein
Gummituchzylinder. Nicht näher
im Detail gezeigt, weisen typische Druckwerke 30 in Druckmaschinen 40 des
weiteren ein Farbwerk und ggf. ein Feuchtwerk auf. Ein Bedruckstoff
passiert die Druckmaschine 40 entlang des Pfades 16.
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Jedes
Druckwerk 30 umfasst einen Druckzylinder 110 und
einen Gegendruckzylinder 112, welche einen Druckspalt 18 definieren,
so dass der Bedruckstoff an einer Anzahl von Positionen (der Anzahl
von Druckspalten 18) mit einer Anzahl verschiedener Druckfarben,
wobei jede Druckfarbe wenigstens ein verschiedenes Farbpigment aufweist,
bedruckt werden kann. Innerhalb der Druckmaschine gemäß 3 sind mehrere Möglichkeiten
gezeigt, wie an wenigstens einer weiteren Position des Pfades 16 der
Bedruckstoff 14 mit Licht einer Anzahl von verschiedenen
Wellenlängen,
wobei jeweils eine der verschiedenen Wellenlängen im wesentlichen resonant
zu einer der Absorptionswellenlängen
der verschiedenen Farbpigmente ist, beleuchtet wird. In konkreten
Ausführungsformen
einer Druckmaschine kann jeweils für alle Druckwerke eine der
gezeigten Möglichkeiten
eingesetzt werden.
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Eine
erste Möglichkeit
der Anordnung ist anhand des ersten und zweiten Druckwerks 30 gezeigt: Von
einer zentralen Laserlichtquelle 36 wird das emittierte
Licht mittels Lichtleitelementen 38 beispielsweise Lichtwellenleitern,
Spiegeln, Abbildungsoptiken und dergleichen, zu den Druckwerken 30 zugeordneten
Projektionselementen 310 geführt. Die Projektionselemente 310 senden
Licht 12 an Position 116 auf den Pfad 16 des
Bedruckstoffs 14 durch die Druckmaschine aus, wobei die
Positionen 116 vom Bedruckstoff zeitlich nachgeordnet dem
Bedrucken mit der Druckfarbe mit dem Farbpigment, welches zugeordnet
zur Wellenlänge
des Lichtes 12 ist, passiert werden. Durch die Verwendung
von Lichtleitelementen 38 ist es möglicht, die Laserlichtquelle 36 an
einer geeigneten Stelle innerhalb oder benachbart zu der Druckmaschine 40,
insbesondere des Druckwerks 30, anzuordnen, an denen entsprechender
Bauraum zur Verfügung
steht.
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Eine
zweite Möglichkeit
der Anordnung ist anhand des dritten und des vierten Druckwerks 30 mit
Laserlichtquellen 10 gezeigt. Von den Lichtquellen 10 ausgehend
wird Licht 12 direkt auf den Pfad 16 des Bedruckstoffs 14 zugeführt. Eine
derartige Möglichkeit
der Anordnung hat die bereits in 1 und 2 gezeigte Topologie.
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Schließlich ist
in 3 auch eine dritte
Möglichkeit
für das
letzte Druckwerk 30 gezeigt:
Das letzte Druckwerk 30,
welches weiteren Druckwerken 30 der Druckmaschine 40 nachgeordnet
ist, umfasst zum Ausleger 34 hin eine Laserlichtquelle 312 an
einer alternativen Position 116 und eine weitere Laserlichtquelle 314 an
einer weiteren alternativen Position 116. Die alternativen
Positionen 116 können
sich auch bereits im Ausleger 34 befinden. In der Anordnung
gemäß der dritten
Möglichkeit
kann der Bedruckstoff an einer Position 116 des Pfades 16 mit
Licht 12 der Anzahl von verschiedenen Wellenlängen dem
Bedrucken mit aller der Anzahl von Druckfarben zeitlich nachgeordnet
erfolgen.
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Den
anhand einer bogenverarbeitenden Druckmaschine in 3 gezeigten Anordnungen analog können erfindungsgemäße Druckwerke
auch in einer bahnverarbeitenden Druckmaschine, insbesondere sogenannten
Rollen-Rotationsdruckmaschinen, sei es für den Akzidenz- oder den Zeitungsdruck,
in vorteilhafter Weise eingesetzt werden.
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- 10
- Lichtquelle
- 12
- Licht
- 14
- Bedruckstoff
- 16
- Pfad
des Bedruckstoffes
- 18
- Druckspalt
- 110
- Druckzylinder
- 112
- Gegendruckzylinder
- 114
- Druckfarbe
- 116
- Position
auf dem Bedruckstoff
- 20
- Feld
von Laserlichtquellen
- 22
- Verbindung
zum Übertragen
von Steuersignalen
- 24
- Steuerungseinheit
- 30
- Druckwerk
- 32
- Anleger
- 34
- Ausleger
- 36
- Zentrale
Laserlichtquelle
- 38
- Lichtleitelement
- 310
- Projektionselement
- 312
- Alternative
Strahlungsenergiequelle
- 314
- Weitere
alternative Strahlungsenergiequelle
- 40
- Druckmaschine