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Die
Erfindung betrifft ein Rahmenprofil zum Aufbau eines Rahmengestelles
oder zum Verbinden eines Bodenteils mit einem Deckelteil eines Schaltschrankes,
das mehrere senkrecht und/oder parallel zueinander stehende Profilseiten
aufweist, von denen mindestens eine erste Außenprofilseite senkrecht zu
einer zweiten Außenprofilseite
steht und die beiden Außenprofilseiten
parallel zu zwei im Eckkantenbereich senkrecht aufeinander stoßenden Außenseiten
des Schaltschrankes ausgerichtet oder ausrichtbar sind.
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An
ein Rahmenprofil für
einen Schaltschrank werden vielfache Anforderungen gestellt. Neben
der erforderlichen Stabilität
und Verwindungssteifigkeit kommen die unterschiedlichsten Befestigungsfunktionen
hinzu. Zum einen müssen
Wandelemente auf einfache Weise an dem Rahmenprofil so angebracht werden
können,
dass sie eindeutig gehalten sind und den Schaltschrank zudem außen kom pakt
und optisch ansprechend abschließen. Die Rahmenprofile müssen mit
Montageschienen und Montageplatten verbunden werden können, wobei
auf wenig Teile- und Montageaufwand geachtet werden soll. Und schließlich soll
der Aufbau des Schaltschrankes durch teuer herstellbare Rahmenprofile
nicht übermäßig verteuert
werden.
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Wie
daraus zu ersehen ist, lassen sich diese Anforderungen für ein Rahmenprofil
nicht immer in Einklang bringen, wie viele bekannte Rahmenprofile für Schaltschränke zeigen.
So sind Rahmenprofile der eingangs erwähnten Art bekannt, die als
geschlossene oder offene Hohlprofilabschnitte hergestellt werden
und mehrere Profilseiten aufweisen, die senkrecht und/oder parallel
zueinander ausgerichtet sind. Zu einer oft komplizierten Herstellungsweise kommt
hinzu, dass oft mehrere Profilseiten des Rahmenprofils nur einer
oder gar mehreren Reihen von in Rasterteilung eingebrachten Befestigungsaufnahmen
versehen sind. Dies bringt zusätzlichen
Kostenaufwand in der Herstellung des Rahmenprofils und hat auf die
Stabilität
und die Verwindungssteifigkeit des Rahmenprofils negative Auswirkungen,
die oft nur durch größere Dicke
des Materials ausgeglichen werden können.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein Rahmenprofil der eingangs erwähnten Art
zu schaffen, das im Aufbau und der Herstellung einfach ist und dennoch die
geforderten Funktionen im Schaltschrankbau erfüllt und dabei meist in vereinfachter
Form, was zum kostengünstigen
Aufbau des Schaltschrankes beiträgt.
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Diese
Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass die erste Außenprofilseite
mit einem an der zweiten Außenprofilseite
parallel zur ersten Außenprofilseite
verlaufenden ersten Innenprofilseite eine zum Schaltschrank- Innenraum offene
Aufnahme bildet, dass diese Innenprofilseite in einen zur zweiten
Außenprofilseite
parallelen ersten Endabschnitt mit mindestens einer Reihe von in
Rasterteilung eingebrachten Befestigungsaufnahmen übergeht,
dass die erste Außenprofilseite
selbst mit einer parallel zur zweiten Außenprofilseite stehenden, zweiten
Innenprofilseite in die Aufnahme ragt und im Abstand von der ersten
Innenprofilseite in einen zu dieser parallelen zweiten Endabschnitt übergeht
und dass zumindest die beiden Außenprofilseiten sowie der zweite
Endabschnitt mit zusätzlichen
Befestigungsaufnahmen versehen und /oder versehbar sind.
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Der
Querschnitt des Rahmenprofils ist einfach und kann durch einfaches
Abkanten der Profilseiten und Endabschnitte gewonnen werden. Die Reihe
von in Rasterteilung eingebrachten Befestigungsaufnahmen ist auf
den ersten Endabschnitt begrenzt, während die übrigen Befestigungsaufnahmen in
den Außenprofilseiten
und dem zweiten Endabschnitt auf ein Minimuim beschränkt bleiben.
Das Rahmenprofil ist als einfaches Stanz-Biegeteil aus einem Blechstreifen
herstellbar und erfüllt
nicht nur die gewünschten
Anforderungen, sondern bringt neue Möglichkeiten der Anbringung
der Anbauteile, wie an verschiedenen Stellen des Rahmenprofiles
gezeigt wird.
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Die Übergänge der
Profilseiten und der Endabschnitte sind als Abkantungen ausgebildet,
die in der Regel einem 90°-Bogen
angepasst sind.
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Die
Befestigungsaufnahmen im ersten Endabschnitt sind als Befestigungsbohrungen
und als rechteckförmige
Befestigungsdurchbrüche
ausgebildet, die sich in der Reihe abwechseln.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Breite
der ersten Außenprofilseite
größer ist
als die Breite der ersten Innenprofilseite.
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Ist
nach einer Weiterbildung vorgesehen, dass die zweite Außenprofilseite
mit als Durchbrüche ausgebildeten
Befestigungsaufnahmen zum Einklipsen von Einklipsmuttern versehen
ist, dann können mit
wenig Montageaufwand Schaltschränke
einfach aneinandergereiht werden. Dabei werden die zweiten Außenprofilseiten
der Rahmenprofile einfach miteinander verschraubt, wobei die Einklipsmuttern
und die Verbindungsschrauben über
die zu den Schaltschrankinnenräumen
offenen Aufnahmen der Rahmenprofile bequem zugänglich sind. Es sind daher keine
speziellen Halter oder dgl. erforderlich.
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Ist
nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, dass der zweite Endabschnitt
mit als Einhängeschlitze
ausgebildeten Befestigungsaufnahmen versehen ist, die im Bereich
der Abkantung zur ersten Innenprofilseite ausgehen und eine Längsabmessung
aufweisen, die an die Längsabmessung
von Einhängehaken
von Montageplatten angepasst ist, und dass die Einhängeschlitze
sich um mindestens die Dicke der Einhängehaken in die erste Innenprofilseite
erstrecken, dann können
Montageplatten auf einfache Weise an den vertikalen Rahmenprofilen eingehängt werden,
wobei die Einhängeschlitze
vom Schaltschrankinnenraum aus zugänglich sind. Dabei kann sich
die Montageplatte über
die gesamte Höhe der
vertikalen Rahmenprofile erstrecken. Es können auch mehrere Teil-Montageplatten übereinander
an den Rahmenprofilen angebracht werden.
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Dabei
ist bevorzugt vorgesehen, dass die Einhängeschlitze sich gleichmäßig verteilt über die Länge des
zweiten Endabschnittes sind und dass die Einhängehaken an den Montageplatten
auf die Verteilung der Einhängeschlitze abgestimmt
sind, sowie dass die Einhängehaken
nach unten in Halteansätze auslaufen,
die die erste Innenprofilseite im Anschluss an die Einhängeschlitze
hintergreifen. Die Montageplatte bzw. die Teil-Montageplatten werden
damit horizontal spielfrei an den Rahmenprofilen festgehalten.
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Die
Festlegung von Verkleidungselementen am Schaltschrank wird dadurch
verbessert, dass der Übergang
von der ersten Außenprofilseite
in die erste Innenprofilseite als doppellagiger Anlagesteg ausgebildet
ist, der parallel zur zweiten Außenprofilseite an der Außenseite
der ersten Außenprofilseite
absteht.
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Die
direkte Aneinanderreihung von Schaltschränken wird dadurch noch verbessert,
dass die als Durchbrüche
ausgebildeten Befestigungsaufnahmen in der zweiten Außenprofilseite
in der Aufnahme zwischen dem zweiten Endabschnitt und der zweiten Innenprofilseite
zugänglich
sind.
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Ist
nach einer weitere Ausgestaltung vorgesehen, dass die Befestigungsaufnahmen
in der ersten Außenprofilseite
als Bohrungen mit unterschiedlich großem Durchmesser ausgebildet
sind, dann können
die Bohrungen mit kleinerem Durchmesser als Aufnahmen für Verbindungsschrauben
verwendet werden, während
die Bohrungen mit dem größeren Durchmesser
als Durchführungen
für Befestigungsschrauben
dienen können.
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Die
Erfindung wird anhand der Zeichnungen verschiedener Ansichten und
Teildarstellungen von Ausführungsbeispielen
von Montagestellen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 einen
Teilabschnitt des erfindungsgemäßen Rahmenprofils
auf die Außenprofilseiten
gesehen,
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2 einen
der 1 entsprechenden Teilabschnitt einer Variante
des Rahmenprofils,
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3 in
Ansicht auf die Innenseite des Rahmenprofils nach 2 ein
Abschnitt des Rahmenprofils,
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4 die
direkte Aneinanderreihung von zwei Schaltschränken durch eine einfache Verschraubung
der aneinanderliegenden Außenprofilseiten,
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5 in
perspektivischer Teilansicht die Einhängung von Montageplatten von
dem Schaltschrankinnenraum aus,
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6 in
perspektivischer Teilansiht die Anbringung einer Rückwand an
der ersten Außenprofilseite
des erfindungsgemäßen Rahmenprofils
auf der Schaltschrankrückseite,
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7 in
perspektivischer Teilansicht die Anbringung von Scharnierelementen
an der ersten Außenprofilseite
der Frontseite des Schaltschrankes, und
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8 in
perspektivischer Teilansicht den aus horizontalen und vertikalen
Rahmenprofilen zusammengesetzten Frontrahmen des Schaltschrankes
mit der Verbindung eines Deckelteils.
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Die 1 zeigt
den Querschnitt des neuen Rahmenprofils 10 in perspektivischer
Ansicht. Dabei ist die Ansicht auf einen Teilabschnitt des Rahmenprofils 10 beschränkt. Das
Rahmenprofil 10 hat eine erste Außenprofilseite 11 und
eine zweite Außenprofilseite 12,
die, wie bei bekannten Rahmenprofilen senkrecht zueinander und parallel
zu den im Bereich einer Außeneckkante
des Schaltschrankes aufeinander stoßenden Seiten des Schaltschrankes
verlaufen. Dabei kann die Außenprofilseite 11 parallel
zu einer vertikalen Seite des Schaltschrankes und die Außenprofilseite 12 parallel
zur Rückseite
oder Frontseite des Schaltschrankes verlaufen. An der zweiten Außenprofilseite 12 schließt sich über eine
Abkantung 18 eine erste Innenprofilseite 17 an,
die parallel zur ersten Außenprofilseite 11 verläuft und
mit dieser eine zum Schaltschrankinnenraum offene Aufnahme 19 bildet.
Die erste Innenprofilseite 17 geht über eine Abkantung 18i einen
ersten Endabschnitt 15 über, der
parallel zu der zweiten Außenprofilseite 12 verläuft und
von der Aufnahme 19 weg ausgerichtet ist. Dieser erste
Endabschnitt ist mit der aufwändigen Reihe 20 von
in Rasterteilung eingebrachten Befestigungsaufnahmen 21 und 22 versehen.
Die Befestigungsaufnahmen 21 wechseln sich mit den Befestigungsaufnahmen 22 ab.
Dabei sind die Befestigungsaufnahmen 21 als Befestigungsbohrungen
und die Befestigungsaufnahmen 22 als rechteckförmige, in
Längsrichtung
des Rahmenprofils 10 ausgerichtete Befestigungsdurchbrüche ausgebildet.
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Die
zweite Außenprofilseite 12 weist
wenige als Befestigungsdurchbrüche
ausgebildete Befestigungsaufnahmen 23 auf, während die
erste Außenprofilseite 11 als
Befestigungsbohrungen mit unterschiedlichem Durchmesser ausgebildete
Befestigungsaufnahmen 24 und 26 aufweist. Die
erste Außenprofilseite 11 geht
in eine zweite Innenprofilseite 13 über, die senkrecht zur ersten
Außenprofilseite 11 und
parallel zur zweiten Außenprofilseite 12 in
die Aufnahme 19 ragt. Im Abstand zur ersten Innenprofilseite 17 ist
die zweite Innenprofilseite 13 senkrecht zur zweiten Außenprofilseite 12 mit
dem zweiten Endabschnitt 14 in die Aufnahme 19 abgekantet,
wie wieder eine Abkantung 18 erkennen lässt. Die Abkantungen 18 sind
in der Regel einem 90°-Bogen
mit der Materialstärke
des Rahmenprofils 10 ähnlich.
Die Befestigungsaufnahmen 23 in der zweiten Außenprofilseite 12 sind
so eingebracht, dass sie zwischen dem zweiten Endabschnitt 14 und
der ersten Innenprofilseite 17 leicht zugänglich sind.
Im Anschluss an die zweite Innenprofilseite 13 sind in
den zweiten Endabschnitt 14 schlitzförmige Befestigungsaufnahmen 25 eingebracht,
die sich in regelmäßigen Abständen über die
Länge des
Rahmenprofils 10 wiederholen, wie noch erläutert und
gezeigt wird.
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Zu
erwähnen
bleibt noch, dass die Endstirnseite des zweiten Endabschnittes 14 mit
der der zweiten Außenprofilseite 12 zugekehrten
Außenseite des
ersten Endabschnittes 15 vorzugsweise in einer gemeinsamen
Ebene liegt. Zu beachten ist auch noch, dass sich die Befestigungsaufnahmen 25 über die
Abkantung 18 hinaus noch in die zweite Innenprofilseite 13 erstrecken.
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Die
Rahmenprofil-Variante nach 2 unterscheidet
sich von der Ausgestaltung nach 1 nur dadurch,
dass die erste Außenprofilseite 11 nicht direkt
in die zweite Innenprofilseite 13 übergeht, sondern über einen
doppellagigen Anlagesteg 16, der aber von der Aufnahme 19 weg
ausgerichtet ist und parallel zur zweiten Außenprofilseite 12 verläuft.
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In 3 sind
die einzelnen Befestigungsaufnahmen 21 und 22 der
Reihe 20 im ersten Endabschnitt 13 des Rahmenprofils 10 zu
erkennen. Außerdem
zeigt die Aufnahme 19 den leichten Zugang zur Innenseite
der zweiten Außenprofilseite 12 und
die Ausgestaltung der schlitzförmigen
Befestigungsaufnahme 25 in dem zweiten Endabschnitt 14. Die
Kante der Befestigungsaufnahme 25 in der zweiten Innenprofilseite 13 steht
im Abstand zu der der ersten Außenprofilseite 11 zugekehrten
Seite des zweiten Endabschnittes 14, so dass ein Einhängehaken
bestimmter Stärke
eingeführt
werden kann, wie noch gezeigt wird.
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In
der schematischen, perspektivischen Ansicht nach 4 ist
die direkte Verschraubung bei der Aneinanderreihung von Schaltschränken gezeigt. Die
vertikalen Rahmenprofile 10 der beiden Schaltschränke liegen
mit ihren zweiten Außenprofilseiten 12 direkt
aneinander. Bei dem einen Schaltschrank wird in die als Durchbruch
ausgebildete Befestigungsaufnahme 23 eine Einklipsmutter 30 eingesetzt.
Beim angereihten zweiten Schaltschrank wird in die Befestigungsaufnahme 23 in
der zweiten Außenprofilseite 12 eine
Befestigungsschraube 31 eingeführt und in die Einklipsmutter 30 eingeschraubt. Dabei
stützt
sich der Kopf 32 der Befestigungsschraube 31 an
der Innenseite der zweiten Außenprofilseite 12 um
die Befestigungsaufnahme 23 an. Die zum Schaltschrankinnenraum
offenen Aufnahmen 19 der Rahmenprofile 10 erleichtern
die Herstellung dieser direkten Verbindungen.
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In 5 ist
das Rahmenprofil 10 auf die Innenseite gesehen dargestellt,
so dass die Aufnahme 19 zugänglich ist. Deutlich ist erkennbar
die gleichmäßige Anordnung
von Befestigungsaufnahmen 25. Dem Rahmenprofil 10 ist
vorgeordnet eine Montageplatte 40 mit den doppelt abgekanteten
Rändern 41 und 42 an
den horizontalen Seiten. Der Rand an den vertikalen Seiten trägt entsprechend
der Verteilung der Befestigungsaufnahmen 25, die als Einhängeschlitze
ausgebildet sind, Einhängehaken 43,
die nach unten in Einhängeansätze 44 auslaufen.
Die Einhängehaken 43 mit
den Einhängeansätzen 44 weisen
eine vertikale Ab messung auf, die der vertikalen Abmessung der schlitzförmigen Befestigungsaufnahmen 25,
die als Einhängeschlitze
ausgebildet sind, entspricht.
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Die
Montageplatte 40, die sich als Teil-Montageplatte auch
nur über
einen Teil der Befestigungsaufnahmen 25 im Rahmenprofil 10 erstrecken
kann, wird einfach an dem Rahmenprofil 10 eingehängt, wobei
die Einhängeansätze 44 die
an die untere Kante der Befestigunsgaufnahmen 25 anschließenden Teile
der zweiten Innenprofilseite 13 hintergreifen und die Montageplatte 40 horizontal
spielfrei am Rahmenprofil 10 festhalten.
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Die
Montageplatte 40 ist an beiden vertikalen Seiten in gleicher
Weise z.B. an den beiden vertikalen Rahmenprofilen 10 der
Rückseite
des Schaltschrankes eingehängt.
Es ist der 5 deutlich zu entnehmen, dass
die schlitzförmigen
Befestigungsaufnahmen 25 zwischen dem zweiten Endabschnitt 14 und
der zweiten Innenprofilseite 13 eine Einführbreite
bieten, die der Dicke der Einhängehaken 43 der
Montageplatte 40 entspricht.
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Wie
mit der Bohrung 45 der Montageplatte 40 angedeutet
ist, kann diese mit einfachen Schraubverbindungen in der Einhängeposition
gesichert werden.
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Wie 6 zeigt,
ist die erste Außenprofilseite 11 parallel
zur Rückseite
des Schaltschrankes ausgerichtet, dann kann eine Rückwand 50 mit
der Basiswand 51 und einem L-förmig abgekanteten Rand 52, 53 leicht
an der ersten Außenprofilseite 11 mit den
wenigen Befestigungsaufnahmen 24, 26 angebracht
werden. Die Befestigungsschraube 56 wird durch den Durchbruch 54 der
Randabkantung 53 hindurch in eine fluchtende Befestigungsbohrung
der Basiswand 51 eingeführt
und mit der ersten Außenprofilseite 11 verschraubt,
wobei die Schrankverbindung auch eine in die Aufnahme 19 eingeführte Mutter
umfassen kann.
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Wie 7 zeigt,
kann die erste Außenprofilseite 11 auch
der Frontseite des Schaltschrankes zugekehrt sein und zur Befestigung
von Scharnierelementen 60 für eine anzulenkende Schranktüre genutzt
werden. Das Scharnierelement 60 weist eine Befestigungsplatte 61 auf,
die mit einer Befestigungsschraube 66 an der ersten Außenprofilseite 11 angeschraubt
ist. An der Befestigungsplatte 61 stehen zwei beabstandete
und mit fluchtenden Lagerbohrungen 64 und 65 versehene
Scharnieraugen 62 und 63 ab, die das Gegen-Scharnierelemente
der Schranktüre
aufnehmen.
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Wie
die 8 zeigt, können
Rahmenprofile 10 auch einen frontseitigen Rahmen bilden,
an dem die Schranktüre
angelenkt wird. Die abgeschrägten Enden
der senkrecht aufeinander stoßenden
Rahmenprofile 10 können
direkt miteinander verbunden sein. Der Frontrahmen kann in der horizontalen, zweiten
Außenprofilseite 12 eine
Aufnahme 76 zum Anbringen einer Tragöse 75. Der erste Endabschnitt 15 des
horizontalen Rahmenprofils 10 bildet eine Auflage und Befestigungsmöglichkeit
für ein
Deckelelement 70, das mit einem abgekanteten Rand auf dem
ersten Endabschnitt 15 aufliegt und mit diesem verbunden
ist.
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Weist
der Schaltschrank der Front- und der Rückseite zugekehrt einen derartigen,
aus horizontalen und vertikalen Rahmenprofilen 10 zusammengesetzten
Rahmen auf, dann können
diese Rahmen mittels horizontalen Montageschienen zu einem Chassis
miteinander verbunden werden. Diese Montageschienen sind mit Reihen
von in Rasterteilung eingebrachten Befestigungsaufnahmen versehen und
mit dem ersten Endabschnitt 15, der als Montageprofilseite
ausgebildet ist, verbunden. Dabei können die beiden Rahmen im oberen
und unteren Bereich der vertikalen Rahmenprofile 10 mit
dem ersten Endabschnitt 15 verschraubt sein und ein rahmengestellartiges
Chassis bilden. Das Boden- und das Deckelteil können zusätzlich zur Stabilität des Chassis verwendet
werden. Zudem können
in die auf horizontale Ebenen ausgerichteten schlitzförmigen Befestigungsaufnahmen 25 aller
vier vertikalen Rahmenprofile 10 auch Bodenablagen zur
Bildung von Schrankfächern
eingesetzt werden.
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Das
neue Rahmenprofil 10 ist als einfaches Stanz-Biege-Teil
kostengünstig
herstellbar, wobei die reduzierte Anzahl der Befestigungsaufnahmen
von Vorteil ist, die Anbringungsmöglichkeiten von Zusatzteilen,
wie Wandelementen, Montageschienen und Montageplatetn jedoch nicht
beeinträchtigt
sondern noch vereinfacht und erleichert.