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DE102004020315B3 - Türstation - Google Patents

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DE102004020315B3
DE102004020315B3 DE200410020315 DE102004020315A DE102004020315B3 DE 102004020315 B3 DE102004020315 B3 DE 102004020315B3 DE 200410020315 DE200410020315 DE 200410020315 DE 102004020315 A DE102004020315 A DE 102004020315A DE 102004020315 B3 DE102004020315 B3 DE 102004020315B3
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DE
Germany
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front panel
compartment
door station
barrier
housing unit
Prior art date
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DE200410020315
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English (en)
Inventor
Olaf Rittinghaus
Martin Dr. Gräfe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schneider Electric GmbH
Original Assignee
Ritto GmbH
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Publication date
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M9/00Arrangements for interconnection not involving centralised switching
    • H04M9/02Arrangements for interconnection not involving centralised switching involving a common line for all parties
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/0291Door telephones
    • HELECTRICITY
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    • H04M1/18Telephone sets specially adapted for use in ships, mines, or other places exposed to adverse environment
    • HELECTRICITY
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Türstation einer Türsprechanlage mit einer Gehäuseeinheit, in die ein Lautsprecher, ein Mikrofon, ein Tastenfeld, ein Namensschildfach und gegebenenfalls ein Kameramodul integriert sind und die mit einer Frontblende abgedeckt ist, wobei an die Gehäuseeinheit ein Sitzflansch angeformt ist, in dem eine Nut zur Aufnahme einer Kleberaupe vorgesehen ist, wobei die Frontblende auf dem Sitzflansch aufliegt und mit der Kleberaupe fixiert ist und die Frontblende zusammen mit der Kleberaupe und einem oder mehreren zur Gehäuseeinheit hin liegenden Zwischenböden einen oder mehrere Hohlräume ausbildet. Damit wird eine besonders flache und witterungsbeständige Bauform erreicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Türstation einer Türsprechanlage mit einer Gehäuseeinheit, in die ein Lautsprecher, ein Mikrofon, ein Tastenfeld ein Namensschildfach und gegebenenfalls ein Kameramodul integriert sind und die mit einer Frontblende abgedeckt ist.
  • Solche Türstationen werden eingesetzt, um Besuchern zu ermöglichen, ihren Wunsch nach Öffnung der Tür zu signalisieren. Hierzu drückt der Besucher eine Taste, deren Betätigung ein akustisches oder optisches Signal im Innenraum auslöst. Zur Kennzeichnung der Tasten können Namensschilder mit auswechselbarer Beschriftung neben den Tasten vorgesehen sein.
  • In einer solchen Türstation kann vorgesehen sein, dass eine Spracheinheit eine bidirektionale akustische Kommunikation zwischen dem Besucher und dem Bediener in der Wohnung ermöglicht. Weiterhin kann vorgesehen sein, dass durch eine Videokamera ein Bild des Besuchers in die Wohnung übertragen wird. Beides dient einer erhöhten Sicherheit vor unverwünschten Besuchern.
  • Die Frontblende der Türstation wird allgemein in Metall oder undurchsichtigem Kunststoff ausgeführt. Als Metalle werden bevorzugt Aluminium oder Edelstahl eingesetzt. Für die Tasten, die Namensschilder, die Spracheinheit und die Videokamera sind in der Frontblende Durchbrüche oder transparente Bereiche vorgesehen.
  • Zur Montage wird die Frontblende gemäß dem Stand der Technik mit Befestigungshaken versehen, die in korrespondierende Hinterschneidungen an der Gehäuseeinheit eingreifen. Nachteilig ist hierbei, dass diese Anordnung die Bauhöhe und insbesondere das Volumen der Hohlräume vor den Einbaumodulen vergrößert.
  • Aus der DE 201 10 588 U1 ist eine Universal-Aufnahme für Einbaulautsprecher einer Hauskommunikations-Anlage bekannt, die eine Aufnahmeplatte aufweist, die einerseits an einer Fläche befestigt wird und die Öffnungen für Schallwellen hat, so wie sie zum Beispiel von Türstationen verwendet werden. Andererseits kann an der Aufnahmeplatte ein Einbaulautsprecher befestigt werden, wobei die Form, die Dicke und das Material der Aufnahmeplatte so ausgelegt sind, dass der Einbaulautsprecher mit Schrauben einfach an beliebigen Stellen der Aufnahmeplatte befestigt werden kann.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Türstation mit verringertem Volumen der vor dem Kameramodul und dem Lautsprechermodul befindlichen Hohlräume und damit verbessertem Schutz gegen Kondenswasser zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass an die Gehäuseeinheit ein Sitzflansch angeformt ist, in dem eine Nut zur Aufnahme einer Kleberaupe vorgesehen ist, dass die Frontblende zusammen mit der Kleberaupe und einem oder mehreren zur Gehäuseeinheit hin liegenden Zwischenböden einen oder mehrere Hohlräume ausbildet. Die Klebeverbindung zwischen der Frontblende und der Gehäuseeinheit schützt dabei vor eindringender Feuchtigkeit und gewährleistet gleichzeitig, zusammen mit der flächigen Auflage auf dem Sitzflansch, einen definierten und minimalen Abstand zwischen dem Sitzflansch und der Frontblende und somit zwischen der Frontblende und den Zwischenböden. Die Einhaltung dieses geringen Abstandes wird auch dadurch gewährt, dass die Nut überschüssigen Klebstoff der Kleberaupe aufnimmt und sich dieser so nicht auf die Auflagefläche zwischen den Sitzflansch und die Frontblende drückt. Durch den geringen Abstand zwischen Frontblende und den Zwischenböden wird das Luftvolumen in den gebildeten Hohlräumen minimiert, womit auch die in den Holräumen befindliche absolute Menge an gas- bzw. dampfförmigem Wasser minimiert ist. Bei Abkühlung kann sich so nur eine geringe Menge Kondenswasser in den Hohlräumen bilden.
  • Eine Separierung der Luftvolumina in den Hohlräumen und damit des in den einzelnen Bereichen gebildeten Kondenswassers wird dadurch erreicht, dass die Gehäuseeinheit in ein Kamerafach, ein Lautsprecherfach und ein Namensschildfach aufgeteilt ist, wobei zwischen dem Kamerafach und dem Lautsprecherfach eine Barriere und zwischen dem Lautsprecherfach und dem Namensschildfach eine Barriere ausgebildet sind.
  • Dadurch, dass die Barriere zwischen dem Kamerafach und dem Lautsprecherfach als quer verlaufender Steg ausgebildet ist, der den Raum zwischen der Frontblende und den Zwischenböden überbrückt und der seitlich mindestens eine (Öffnung aufweist wird verhindert, dass Wasser entlang der gesamten Breite der Frontblende und des Zwischenbodens aus dem Kamerafach in das Lautsprecherfach laufen kann. Der Ort des Wassereintritts in das Lautsprecherfach wird durch die Position der Öffnung vorgegeben und kann so gewählt werden, dass das Wasser an keine feuchteempfindlichen Bauteile, zum Beispiel zum Lautsprecher oder zum Mikrofon, gelangt. Weiterhin wird verhindert, dass Wassertropfen aus dem Hohlraum der Kamera über die gesamte Rückseite der Frontblende ablaufen.
  • Ist die Barriere schräg abfallend zur Öffnung hin ausgebildet, kann das Wasser ungehindert zur Öffnung ablaufen und es bildet sich über der Barriere keine Staufeuchtigeit.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine Barriere als quer verlaufender Steg ausgebildet, der den Raum zwischen der Frontblende und dem Zwischenboden überbrückt und die Barriere ist direkt unterhalb von Austrittsöffnungen angeordnet. Wasser, welches sich in dem Hohlraum zwischen dem Zwischenboden und der Frontblende vor dem Lautsprecher bildet sowie das Wasser, welches aus dem Hohlraum vor dem Kameramodul zuläuft, kann so zu den Austrittsöffnungen, die beispielsweise durch die unterste Reihe der Durchbrüche für den Schallaustritt gebildet sein können, geführt werden und dort aus der Türstation austreten.
  • Dadurch, dass zur Abdichtung der Barriere gegenüber der Frontscheibe eine Klebenaht vorgesehen ist wird sicher verindert, dass Wasser aus dem Hohlraum vor dem Lautsprecher in den darunter liegenden Bereich des Tastenfelds gelangt.
  • Dadurch, dass das Namensschildfach eine nach unten geöffnete Schiebeführung aufweist, in der ein Namensschildträger mit einem Beschriftungsfeld auswechselbar eingebracht ist und dass die Nut und die Kleberaupe im Bereich der Schiebeführung unterbrochen sind kann das Beschriftungsfeld zum Eintrag von Namen leicht entnommen und wieder eingesetzt werden. Die nach unten gerichtete Öffnung verhindert dabei, dass Regenwasser in die Türstation gelangt, während gleichzeitig im Namensschildfach gebildetes Kondenswasser durch die Öffnung ablaufen kann.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltungsvariante der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Frontblende aus einem zumindest bereichsweise transparenten Material, vorzugsweise aus Kunststoff oder Glas, hergestellt ist und dass die Frontblende zumindest im Bereich einer Lichtdurchtrittsöffnung und eines Fensters transparent ist. Auf das Beschriftungsfeld geschriebene Namen können so durch das Fenstervon aussen gelesen werden und das Kameramodul kann Aufnahmen durch die Lichtdurchtrittsöffnung der geschlossene Frontblende erstellen. Dabei bietet eine transparente Frontblende weitreichende gestalterische Freiheiten durch entsprechende Bedruckung der Blende.
  • Eine mögliche Ausgestaltung der Erfindungs sieht vor, dass die Frontblende umlaufend über den Sitzflansch hinausragt. Dadurch überdeckt die Frontblende, wenn die Türstation in eine Unterputzdose an einer Wand montiert ist, die Fugen zwischen der Wand, der Unterputzdose und der Gehäuseeinheit der Türstation und bildet eine Schattenfuge zur Wand. Zusätzlich überdeckt die Frontblende die Öffnung zum Namensschildfach und verhindert so, dass Spritzwasser in das Namensschildfach gelangen kann.
  • Eine wasserdichte und dauerbeständige Verklebung zwischen der Gehäuseeinheit und der Frontblende läßt sich dadurch erreichen, dass die Kleberaupe und die Klebenaht aus einem dauerelastischen Klebstoff, vorzugsweise aus Silikon-, Acrylat- oder Polyurethan-Kleber besteht.
  • Zur besseren Schallübertragung vom Lautsprecher nach außen beziehungsweise von außen zum Mikrofon weist der Zwischenboden Durchbrüche und die Frontblende Durchbrüche auf. Dadurch, dass die Durchbrüche in dem Zwischenboden und die Durchbrüche in der Frontblende nicht deckungsgleich angeordnet sind, kann kein Spritzwasser von außen zum Lautsprecher beziehungsweise zum Mikrofon gelangen.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Türstation in perspektivischer Darstellung
  • 2a eine Türstation in modifizierter Ausführung in der Draufsicht
  • 2b die gleiche Türstation wie in 2a dargestellt, in der Schnittansicht entlang dem Schnitt AA
  • Die 1 zeigt eine Türstation 1 einer Türsprechanlage mit einer Gehäuseeinheit 10, die ein Kamerafach 20 zur Aufnahme eines Kameramoduls, ein Lautsprecherfach 30 zur Aufnahme eines Lautsprechers und eines Mikrofons sowie ein Namensschildfach 40 zur Aufnahme von einem Namensschildträger 42 aufweist.
  • Die Gehäuseeinheit 10 besitzt einen angeformten Sitzflansch 11, welcher am oberen Ende der Gehäuseeinheit 10 als Deckfläche 12 und an den Seiten als Seitenflächen 13 ausgebildet ist. Am unteren Ende befindet sich im Bereich des Sitzflansches 11 eine Aussparung, die zum Einschub des Namensschildträgers 42 dient. Die Gehäuseeinheit 10 ist an dieser Stelle derart ausgebildet, dass der Namensschildträger 42 in eine Schiebeführung 41 eingeschoben werden kann. Der Namensschildträger 42 weist neben einem Beschriftungsfeld 44 Rastelemente 43 auf, die mit entsprechend korrespondierenden Aufnahmen im Bereich der Schiebeführung 41 Rastverbindungen ergeben. Bei Namensänderungen kann der Namensschildträger 42 nach unten herausgezogen, das Beschriftungsfeld 44 neu beschriftet und anschließend der Namensschildträger 42 wieder in die Schiebeführung 41 eingeschoben werden.
  • In dem Sitzflansch 11 ist eine Nut 14 zur Aufnahme einer Kleberaupe 15 vorgesehen, die zur Fixierung einer Frontblende 50 dient. Die Frontblende 50 liegt dabei auf dem Sitzflansch 11 auf. Zusammen mit der Kleberaupe 15 und einem oder mehreren zur Gehäuseeinheit 10 hin liegenden Zwischenböden 21, 31 werden dabei einer oder mehrere Hohlräume 25, 35 ausbildet. Die Nut 14 und die Kleberaupe 15 ist dabei im Bereich der Schiebeführung 41 unterbrochen.
  • Das Kamerafach 20, das Lautsprecherfach 30 und das Namensschildfach 40 sind zwischen dem Kamerafach 20 und dem Lautsprecherfach 30 mittels einer Barriere 23 unterteilt. Zwischen dem Lautsprecherfach 30 und dem Namensschildfach 40 ist eine Barriere 33 ausgebildet. Die Barriere 23 zwischen dem Kamerafach 20 und dem Lautsprecherfach 30 ist als quer verlaufender Steg ausgebildet, der den Raum zwischen der Frontblende 50 und den Zwischenböden 21, 31 überbrückt und der seitlich mindestens eine Öffnung 24 aufweist. Die Barriere 23 kann dabei schräg abfallend zur Öffnung 24 hin ausgebildet sein. In der gezeigten Ausführungsform sind zwei Öffnungen 24 vorhanden und die Barriere 23 entsprechend auf beiden Seiten, symmetrisch zur Mittelachse der Gehäuseeinheit 10 zu den Öffnungen 24 hin abgeschrägt.
  • Die Barriere 33 unterhalb des Lautsprecherfachs 30 und oberhalb des Namensschildfachs 40 ist als quer verlaufender Steg ausgebildet, der den Raum zwischen der Frontblende 50 und dem Zwischenboden 31 überbrückt, wobei die Barriere 33 im montierten Zustand der Türstation 1 direkt unterhalb von Austrittsöffnungen 53 angeordnet ist. Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass zur Abdichtung der Barriere 33 gegenüber der Frontscheibe 50 eine Klebenaht 34 angebracht ist.
  • Die Frontblende 50 ist zumindest bereichsweise aus einem transparenten Material, vorzugsweise aus Kunststoff oder Glas, hergestellt und ist im Bereich einer Lichtdurchtrittsöffnung 51 und eines Fensters 54 transparent. Vorzugsweise ragt die Frontblende 50 umlaufend über den Sitzflansch 11 der Gehäuseeinheit 10 hinaus. Dadurch wird bei entsprechender Dimensionierung erreicht, dass eine Maueraussparung zur Aufnahme der Türstation 1 überdeckt und dadurch ein optisch ansprechendes Design erreicht wird.
  • Die Kleberaupe 15 und die Klebenaht 34 ist in bevorzugter Ausgestaltung aus einem dauerelastischen Klebstoff, vorzugsweise aus Silikon-, Acrylat- oder Polyurethan-Kleber ausgeführt wodurch einerseits eine gute Witterungsbeständigkeit, insbesondere gegenüber Feuchtigkeit und andererseits eine gute Dauerelastizität erreicht wird, die die unterschiedliche Wärmedehnung der Frontblende 50 aus Glas und der Gehäuseeinheit 10 aus Kunststoff bei den im Betrieb auftretenden Temperaturwechsel ausgleicht.
  • In der gezeigten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Zwischenboden 31 im Bereich des Lautsprecherfachs 30 einen oder mehrere Durchbrüche 32 aufweist, hinter denen der Lautsprecher und das Mikrofon angeordnet ist. Die Frontblende 50 weist in diesem Bereich ebenfalls Durchbrüche 52 auf, wobei im montierten Zustand der Frontblende 50 die Durchbrüche 52 nicht deckungsgleich mit den Durchbrüchen 32 angeordnet sein können. Vorzugsweise sind die Durchbrüche 52 im montierten Zustand der Frontblende 50 gegenüber den Durchbrüchen 32 nach unten verschoben angeordnet. Dadurch wird das Eindringen von Spritzwasser in den Bereich der empfindlichen Lautsprecher / des Mikrofons verhindert.
  • Durch die Ausgestaltung der Barriere 23 und der Öffnung 24 kann zudem erreicht werden, dass ablaufendes Kondenswasser aus dem Hohlraum 25 nicht in die Durchbrüche 32 gelangen kann.
  • 2a zeigt eine modifizierte Ausführungsform einer Türstation 1 in der Draufsicht.
  • Zu erkennen ist im oberen Teile der Frontblende 50 die Lichteintrittsöffnung 51, hinter der sich das Kamerafach 20 zur Aufnahme eines Kameramoduls befindet. Der mittlere Teil weist ein Feld von Durchbrüchen 52 auf, welches als Schallaustrittsbzw. Schalleintrittsfläche dient. Die untere Reihe der Durchbrüche 52 sind in der gezeigten Ausführung als Austrittsöffnungen 53 ausgeführt. Der untere Teil der Frontblende 50 weist im gezeigten Beispiel vier Fenster 54 auf, durch die das Beschriftungsfeld des Namensschildträgers lesbar ist. Seitlich von den Fenstern 54 sind Tastenfelder 55 angeordnet.
  • Entlang des Schnitts A-A ist in 2b in der Schnittansicht ein Ausschnitt der Gehäuseeinheit 10 der Türstation 1 dargestellt.
  • Im Bereich zwischen dem Zwischenboden 21 des Kamerafachs 20 und dem Zwischenboden 31 des Lautsprecherfachs 30 ist die Barriere 23 zu erkennen, die den Zwischenraum zwischen Frontblende 50 und dem Zwischenböden 21,31 überbrückt. Kondenswasser im Bereich des Zwischenraums 25 wird zu der in dieser Ansicht nicht sichtbaren Öffnung 24 geleitet.
  • Der Hohlraum 35 zwischen der Frontblende 50 und dem Zwischenboden 31 des Lautsprecherfachs 30 wird am unteren Ende durch die Barriere 33 begrenzt. In bevorzugter Ausführungsform ist die Barriere 33 zu den Austrittsöffnungen 53 der Frontblende 50 abgeschrägt ausgeführt und schließt am Ende der Abschrägung mit den Austrittsöffnungen 53 ab. Dadurch kann Kondenswasser gut durch die Austrittsöffnungen 53 ablaufen, die zusammen mit den Durchbrüchen 52 die Schallaustrittsbzw. Schalleintrittsflächen ausbilden.
  • Insgesamt wird durch die beschriebenen Maßnahmen trotz der Durchbrüche 52,53 ein verbesserter Schutz vor Witterungseinflüssen bei gleichzeitig flacher Bauweise und geringem Volumen der Hohlräume 25,35 erreicht.

Claims (11)

  1. Türstation (1) einer Türsprechanlage mit einer Gehäuseeinheit (10), in die ein Lautsprecher, ein Mikrofon, ein Tastenfeld, ein Namensschildfach (40) und gegebenenfalls ein Kameramodul integriert sind und die mit einer Frontblende (50) abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, dass an die Gehäuseeinheit (10) ein Sitzflansch (11) angeformt ist, in dem eine Nut (14) zur Aufnahme einer Kleberaupe (15) vorgesehen ist, dass die Frontblende (50) auf dem Sitzflansch (11) aufliegt und mit der Kleberaupe (15) fixiert ist und dass die Frontblende (50) zusammen mit der Kleberaupe (15) und einem oder mehreren zur Gehäuseeinheit (10) hin liegenden Zwischenböden (21, 31) einen oder mehrere Hohlräume (25, 35) ausbildet.
  2. Türstation (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gehäuseeinheit (10) in ein Kamerafach (20), ein Lautsprecherfach (30) und ein Namensschildfach (40) aufgeteilt ist, wobei zwischen dem Kamerafach (20) und dem Lautsprecherfach (30) eine Barriere (23) und zwischen dem Lautsprecherfach (30) und dem Namensschildfach (40) eine Barriere (33) ausgebildet sind.
  3. Türstation (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Barriere (23) zwischen dem Kamerafach (20) und dem Lautsprecherfach (30) als quer verlaufender Steg ausgebildet ist, der den Raum zwischen der Frontblende (50) und den Zwischenböden (21, 31) überbrückt und der seitlich mindestens eine Öffnung (24) aufweist.
  4. Türstation (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Barriere (23) schräg abfallend zur Öffnung (24) hin ausgebildet ist.
  5. Türstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Barriere (33) als quer verlaufender Steg ausgebildet ist, der den Raum zwischen der Frontblende (50) und dem Zwischenboden (31) überbrückt und dass die Barriere (33) direkt unterhalb von Austrittsöffnungen (53) angeordnet ist.
  6. Türstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abdichtung der Barriere (33) gegenüber der Frontscheibe (50) eine Klebenaht (34) vorgesehen ist.
  7. Türstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Namensschildfach (40) eine nach unten geöffnete Schiebeführung (41) aufweist, in der ein Namensschildträger (42) mit einem Beschriftungsfeld (44) auswechselbar eingebracht ist und dass die Nut (14) und die Kleberaupe (15) im Bereich der Schiebeführung (41) unterbrochen sind.
  8. Türstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontblende (50) aus einem zumindest bereichsweise transparenten Material, vorzugsweise aus Kunststoff oder Glas, hergestellt ist und dass die Frontblende (50) zumindest im Bereich einer Lichtdurchtrittsöffnung (51) und eines Fensters (54) transparent ist.
  9. Türstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontblende (50) umlaufend über den Sitzflansch (11) hinausragt.
  10. Türstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kleberaupe (15) und die Klebenaht (34) aus einem dauerelastischen Klebstoff, vorzugsweise aus Silikon-, Acrylat- oder Polyurethan-Kleber besteht.
  11. Türstation (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenboden (31) Durchbrüche (32) und die Frontblende (50) Durchbrüche (52) aufweisen und dass die Durchbrüche (32) und die Durchbrüche (52) nicht deckungsgleich angeordnet sind.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1841193A1 (de) * 2006-03-30 2007-10-03 GIRA Giersiepen GmbH & Co. KG Elektrisches Gerät, insbesondere Türsprechstation einer Hauskommunikationsanlage

Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20110588U1 (de) * 2001-06-26 2001-09-27 A. Grothe & Söhne GmbH & Co. KG, 53773 Hennef Universal-Aufnahme für Einbau-Lautsprecher

Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20110588U1 (de) * 2001-06-26 2001-09-27 A. Grothe & Söhne GmbH & Co. KG, 53773 Hennef Universal-Aufnahme für Einbau-Lautsprecher

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1841193A1 (de) * 2006-03-30 2007-10-03 GIRA Giersiepen GmbH & Co. KG Elektrisches Gerät, insbesondere Türsprechstation einer Hauskommunikationsanlage

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