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Die
Erfindung betrifft eine Türstation
einer Türsprechanlage
mit einer Gehäuseeinheit,
in die ein Lautsprecher, ein Mikrofon, ein Tastenfeld ein Namensschildfach
und gegebenenfalls ein Kameramodul integriert sind und die mit einer
Frontblende abgedeckt ist.
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Solche
Türstationen
werden eingesetzt, um Besuchern zu ermöglichen, ihren Wunsch nach Öffnung der
Tür zu
signalisieren. Hierzu drückt
der Besucher eine Taste, deren Betätigung ein akustisches oder
optisches Signal im Innenraum auslöst. Zur Kennzeichnung der Tasten
können
Namensschilder mit auswechselbarer Beschriftung neben den Tasten vorgesehen
sein.
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In
einer solchen Türstation
kann vorgesehen sein, dass eine Spracheinheit eine bidirektionale akustische
Kommunikation zwischen dem Besucher und dem Bediener in der Wohnung
ermöglicht.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass durch eine Videokamera ein
Bild des Besuchers in die Wohnung übertragen wird. Beides dient
einer erhöhten
Sicherheit vor unverwünschten
Besuchern.
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Die
Frontblende der Türstation
wird allgemein in Metall oder undurchsichtigem Kunststoff ausgeführt. Als
Metalle werden bevorzugt Aluminium oder Edelstahl eingesetzt. Für die Tasten,
die Namensschilder, die Spracheinheit und die Videokamera sind in
der Frontblende Durchbrüche
oder transparente Bereiche vorgesehen.
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Zur
Montage wird die Frontblende gemäß dem Stand
der Technik mit Befestigungshaken versehen, die in korrespondierende
Hinterschneidungen an der Gehäuseeinheit
eingreifen. Nachteilig ist hierbei, dass diese Anordnung die Bauhöhe und insbesondere
das Volumen der Hohlräume
vor den Einbaumodulen vergrößert.
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Aus
der
DE 201 10 588
U1 ist eine Universal-Aufnahme für Einbaulautsprecher einer
Hauskommunikations-Anlage bekannt, die eine Aufnahmeplatte aufweist,
die einerseits an einer Fläche
befestigt wird und die Öffnungen
für Schallwellen hat, so
wie sie zum Beispiel von Türstationen
verwendet werden. Andererseits kann an der Aufnahmeplatte ein Einbaulautsprecher
befestigt werden, wobei die Form, die Dicke und das Material der
Aufnahmeplatte so ausgelegt sind, dass der Einbaulautsprecher mit Schrauben
einfach an beliebigen Stellen der Aufnahmeplatte befestigt werden
kann.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine Türstation mit verringertem Volumen
der vor dem Kameramodul und dem Lautsprechermodul befindlichen Hohlräume und
damit verbessertem Schutz gegen Kondenswasser zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass an die Gehäuseeinheit
ein Sitzflansch angeformt ist, in dem eine Nut zur Aufnahme einer
Kleberaupe vorgesehen ist, dass die Frontblende zusammen mit der
Kleberaupe und einem oder mehreren zur Gehäuseeinheit hin liegenden Zwischenböden einen
oder mehrere Hohlräume
ausbildet. Die Klebeverbindung zwischen der Frontblende und der
Gehäuseeinheit
schützt
dabei vor eindringender Feuchtigkeit und gewährleistet gleichzeitig, zusammen
mit der flächigen
Auflage auf dem Sitzflansch, einen definierten und minimalen Abstand
zwischen dem Sitzflansch und der Frontblende und somit zwischen
der Frontblende und den Zwischenböden. Die Einhaltung dieses
geringen Abstandes wird auch dadurch gewährt, dass die Nut überschüssigen Klebstoff
der Kleberaupe aufnimmt und sich dieser so nicht auf die Auflagefläche zwischen den
Sitzflansch und die Frontblende drückt. Durch den geringen Abstand
zwischen Frontblende und den Zwischenböden wird das Luftvolumen in
den gebildeten Hohlräumen
minimiert, womit auch die in den Holräumen befindliche absolute Menge
an gas- bzw. dampfförmigem
Wasser minimiert ist. Bei Abkühlung
kann sich so nur eine geringe Menge Kondenswasser in den Hohlräumen bilden.
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Eine
Separierung der Luftvolumina in den Hohlräumen und damit des in den einzelnen
Bereichen gebildeten Kondenswassers wird dadurch erreicht, dass
die Gehäuseeinheit
in ein Kamerafach, ein Lautsprecherfach und ein Namensschildfach
aufgeteilt ist, wobei zwischen dem Kamerafach und dem Lautsprecherfach
eine Barriere und zwischen dem Lautsprecherfach und dem Namensschildfach
eine Barriere ausgebildet sind.
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Dadurch,
dass die Barriere zwischen dem Kamerafach und dem Lautsprecherfach
als quer verlaufender Steg ausgebildet ist, der den Raum zwischen
der Frontblende und den Zwischenböden überbrückt und der seitlich mindestens
eine (Öffnung aufweist
wird verhindert, dass Wasser entlang der gesamten Breite der Frontblende
und des Zwischenbodens aus dem Kamerafach in das Lautsprecherfach
laufen kann. Der Ort des Wassereintritts in das Lautsprecherfach
wird durch die Position der Öffnung vorgegeben
und kann so gewählt
werden, dass das Wasser an keine feuchteempfindlichen Bauteile,
zum Beispiel zum Lautsprecher oder zum Mikrofon, gelangt. Weiterhin
wird verhindert, dass Wassertropfen aus dem Hohlraum der Kamera über die
gesamte Rückseite
der Frontblende ablaufen.
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Ist
die Barriere schräg
abfallend zur Öffnung hin
ausgebildet, kann das Wasser ungehindert zur Öffnung ablaufen und es bildet
sich über
der Barriere keine Staufeuchtigeit.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist eine Barriere als quer verlaufender Steg ausgebildet,
der den Raum zwischen der Frontblende und dem Zwischenboden überbrückt und
die Barriere ist direkt unterhalb von Austrittsöffnungen angeordnet. Wasser,
welches sich in dem Hohlraum zwischen dem Zwischenboden und der
Frontblende vor dem Lautsprecher bildet sowie das Wasser, welches aus
dem Hohlraum vor dem Kameramodul zuläuft, kann so zu den Austrittsöffnungen,
die beispielsweise durch die unterste Reihe der Durchbrüche für den Schallaustritt
gebildet sein können,
geführt
werden und dort aus der Türstation
austreten.
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Dadurch,
dass zur Abdichtung der Barriere gegenüber der Frontscheibe eine Klebenaht
vorgesehen ist wird sicher verindert, dass Wasser aus dem Hohlraum
vor dem Lautsprecher in den darunter liegenden Bereich des Tastenfelds
gelangt.
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Dadurch,
dass das Namensschildfach eine nach unten geöffnete Schiebeführung aufweist,
in der ein Namensschildträger
mit einem Beschriftungsfeld auswechselbar eingebracht ist und dass
die Nut und die Kleberaupe im Bereich der Schiebeführung unterbrochen
sind kann das Beschriftungsfeld zum Eintrag von Namen leicht entnommen
und wieder eingesetzt werden. Die nach unten gerichtete Öffnung verhindert
dabei, dass Regenwasser in die Türstation
gelangt, während
gleichzeitig im Namensschildfach gebildetes Kondenswasser durch
die Öffnung
ablaufen kann.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltungsvariante der Erfindung ist es vorgesehen,
dass die Frontblende aus einem zumindest bereichsweise transparenten
Material, vorzugsweise aus Kunststoff oder Glas, hergestellt ist
und dass die Frontblende zumindest im Bereich einer Lichtdurchtrittsöffnung und
eines Fensters transparent ist. Auf das Beschriftungsfeld geschriebene
Namen können
so durch das Fenstervon aussen gelesen werden und das Kameramodul
kann Aufnahmen durch die Lichtdurchtrittsöffnung der geschlossene Frontblende
erstellen. Dabei bietet eine transparente Frontblende weitreichende
gestalterische Freiheiten durch entsprechende Bedruckung der Blende.
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Eine
mögliche
Ausgestaltung der Erfindungs sieht vor, dass die Frontblende umlaufend über den Sitzflansch
hinausragt. Dadurch überdeckt
die Frontblende, wenn die Türstation
in eine Unterputzdose an einer Wand montiert ist, die Fugen zwischen
der Wand, der Unterputzdose und der Gehäuseeinheit der Türstation
und bildet eine Schattenfuge zur Wand. Zusätzlich überdeckt die Frontblende die Öffnung zum
Namensschildfach und verhindert so, dass Spritzwasser in das Namensschildfach
gelangen kann.
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Eine
wasserdichte und dauerbeständige
Verklebung zwischen der Gehäuseeinheit
und der Frontblende läßt sich
dadurch erreichen, dass die Kleberaupe und die Klebenaht aus einem
dauerelastischen Klebstoff, vorzugsweise aus Silikon-, Acrylat- oder Polyurethan-Kleber
besteht.
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Zur
besseren Schallübertragung
vom Lautsprecher nach außen
beziehungsweise von außen zum
Mikrofon weist der Zwischenboden Durchbrüche und die Frontblende Durchbrüche auf.
Dadurch, dass die Durchbrüche
in dem Zwischenboden und die Durchbrüche in der Frontblende nicht
deckungsgleich angeordnet sind, kann kein Spritzwasser von außen zum
Lautsprecher beziehungsweise zum Mikrofon gelangen.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand der in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Türstation
in perspektivischer Darstellung
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2a eine
Türstation
in modifizierter Ausführung
in der Draufsicht
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2b die
gleiche Türstation
wie in 2a dargestellt, in der Schnittansicht
entlang dem Schnitt AA
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Die 1 zeigt
eine Türstation 1 einer
Türsprechanlage
mit einer Gehäuseeinheit 10,
die ein Kamerafach 20 zur Aufnahme eines Kameramoduls, ein
Lautsprecherfach 30 zur Aufnahme eines Lautsprechers und
eines Mikrofons sowie ein Namensschildfach 40 zur Aufnahme
von einem Namensschildträger 42 aufweist.
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Die
Gehäuseeinheit 10 besitzt
einen angeformten Sitzflansch 11, welcher am oberen Ende
der Gehäuseeinheit 10 als
Deckfläche 12 und
an den Seiten als Seitenflächen 13 ausgebildet
ist. Am unteren Ende befindet sich im Bereich des Sitzflansches 11 eine
Aussparung, die zum Einschub des Namensschildträgers 42 dient. Die
Gehäuseeinheit 10 ist
an dieser Stelle derart ausgebildet, dass der Namensschildträger 42 in
eine Schiebeführung 41 eingeschoben
werden kann. Der Namensschildträger 42 weist neben
einem Beschriftungsfeld 44 Rastelemente 43 auf,
die mit entsprechend korrespondierenden Aufnahmen im Bereich der
Schiebeführung 41 Rastverbindungen
ergeben. Bei Namensänderungen
kann der Namensschildträger 42 nach
unten herausgezogen, das Beschriftungsfeld 44 neu beschriftet
und anschließend
der Namensschildträger 42 wieder
in die Schiebeführung 41 eingeschoben
werden.
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In
dem Sitzflansch 11 ist eine Nut 14 zur Aufnahme
einer Kleberaupe 15 vorgesehen, die zur Fixierung einer
Frontblende 50 dient. Die Frontblende 50 liegt
dabei auf dem Sitzflansch 11 auf. Zusammen mit der Kleberaupe 15 und
einem oder mehreren zur Gehäuseeinheit 10 hin
liegenden Zwischenböden 21, 31 werden
dabei einer oder mehrere Hohlräume 25, 35 ausbildet.
Die Nut 14 und die Kleberaupe 15 ist dabei im
Bereich der Schiebeführung 41 unterbrochen.
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Das
Kamerafach 20, das Lautsprecherfach 30 und das
Namensschildfach 40 sind zwischen dem Kamerafach 20 und
dem Lautsprecherfach 30 mittels einer Barriere 23 unterteilt.
Zwischen dem Lautsprecherfach 30 und dem Namensschildfach 40 ist
eine Barriere 33 ausgebildet. Die Barriere 23 zwischen dem
Kamerafach 20 und dem Lautsprecherfach 30 ist
als quer verlaufender Steg ausgebildet, der den Raum zwischen der
Frontblende 50 und den Zwischenböden 21, 31 überbrückt und
der seitlich mindestens eine Öffnung 24 aufweist.
Die Barriere 23 kann dabei schräg abfallend zur Öffnung 24 hin
ausgebildet sein. In der gezeigten Ausführungsform sind zwei Öffnungen 24 vorhanden
und die Barriere 23 entsprechend auf beiden Seiten, symmetrisch
zur Mittelachse der Gehäuseeinheit 10 zu
den Öffnungen 24 hin
abgeschrägt.
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Die
Barriere 33 unterhalb des Lautsprecherfachs 30 und
oberhalb des Namensschildfachs 40 ist als quer verlaufender
Steg ausgebildet, der den Raum zwischen der Frontblende 50 und
dem Zwischenboden 31 überbrückt, wobei
die Barriere 33 im montierten Zustand der Türstation 1 direkt
unterhalb von Austrittsöffnungen 53 angeordnet
ist. Zusätzlich kann
vorgesehen sein, dass zur Abdichtung der Barriere 33 gegenüber der
Frontscheibe 50 eine Klebenaht 34 angebracht ist.
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Die
Frontblende 50 ist zumindest bereichsweise aus einem transparenten
Material, vorzugsweise aus Kunststoff oder Glas, hergestellt und
ist im Bereich einer Lichtdurchtrittsöffnung 51 und eines Fensters 54 transparent.
Vorzugsweise ragt die Frontblende 50 umlaufend über den
Sitzflansch 11 der Gehäuseeinheit 10 hinaus.
Dadurch wird bei entsprechender Dimensionierung erreicht, dass eine Maueraussparung
zur Aufnahme der Türstation 1 überdeckt
und dadurch ein optisch ansprechendes Design erreicht wird.
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Die
Kleberaupe 15 und die Klebenaht 34 ist in bevorzugter
Ausgestaltung aus einem dauerelastischen Klebstoff, vorzugsweise
aus Silikon-, Acrylat- oder Polyurethan-Kleber ausgeführt wodurch einerseits eine
gute Witterungsbeständigkeit,
insbesondere gegenüber
Feuchtigkeit und andererseits eine gute Dauerelastizität erreicht
wird, die die unterschiedliche Wärmedehnung
der Frontblende 50 aus Glas und der Gehäuseeinheit 10 aus
Kunststoff bei den im Betrieb auftretenden Temperaturwechsel ausgleicht.
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In
der gezeigten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass der Zwischenboden 31 im Bereich des Lautsprecherfachs 30 einen
oder mehrere Durchbrüche 32 aufweist, hinter
denen der Lautsprecher und das Mikrofon angeordnet ist. Die Frontblende 50 weist
in diesem Bereich ebenfalls Durchbrüche 52 auf, wobei
im montierten Zustand der Frontblende 50 die Durchbrüche 52 nicht
deckungsgleich mit den Durchbrüchen 32 angeordnet
sein können.
Vorzugsweise sind die Durchbrüche 52 im
montierten Zustand der Frontblende 50 gegenüber den
Durchbrüchen 32 nach
unten verschoben angeordnet. Dadurch wird das Eindringen von Spritzwasser
in den Bereich der empfindlichen Lautsprecher / des Mikrofons verhindert.
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Durch
die Ausgestaltung der Barriere 23 und der Öffnung 24 kann
zudem erreicht werden, dass ablaufendes Kondenswasser aus dem Hohlraum 25 nicht
in die Durchbrüche 32 gelangen
kann.
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2a zeigt
eine modifizierte Ausführungsform
einer Türstation 1 in
der Draufsicht.
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Zu
erkennen ist im oberen Teile der Frontblende 50 die Lichteintrittsöffnung 51,
hinter der sich das Kamerafach 20 zur Aufnahme eines Kameramoduls
befindet. Der mittlere Teil weist ein Feld von Durchbrüchen 52 auf,
welches als Schallaustrittsbzw. Schalleintrittsfläche dient.
Die untere Reihe der Durchbrüche 52 sind
in der gezeigten Ausführung
als Austrittsöffnungen 53 ausgeführt. Der
untere Teil der Frontblende 50 weist im gezeigten Beispiel
vier Fenster 54 auf, durch die das Beschriftungsfeld des
Namensschildträgers
lesbar ist. Seitlich von den Fenstern 54 sind Tastenfelder 55 angeordnet.
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Entlang
des Schnitts A-A ist in 2b in
der Schnittansicht ein Ausschnitt der Gehäuseeinheit 10 der
Türstation 1 dargestellt.
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Im
Bereich zwischen dem Zwischenboden 21 des Kamerafachs 20 und
dem Zwischenboden 31 des Lautsprecherfachs 30 ist
die Barriere 23 zu erkennen, die den Zwischenraum zwischen
Frontblende 50 und dem Zwischenböden 21,31 überbrückt. Kondenswasser
im Bereich des Zwischenraums 25 wird zu der in dieser Ansicht
nicht sichtbaren Öffnung 24 geleitet.
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Der
Hohlraum 35 zwischen der Frontblende 50 und dem
Zwischenboden 31 des Lautsprecherfachs 30 wird
am unteren Ende durch die Barriere 33 begrenzt. In bevorzugter
Ausführungsform
ist die Barriere 33 zu den Austrittsöffnungen 53 der Frontblende 50 abgeschrägt ausgeführt und
schließt
am Ende der Abschrägung
mit den Austrittsöffnungen 53 ab.
Dadurch kann Kondenswasser gut durch die Austrittsöffnungen 53 ablaufen,
die zusammen mit den Durchbrüchen 52 die
Schallaustrittsbzw. Schalleintrittsflächen ausbilden.
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Insgesamt
wird durch die beschriebenen Maßnahmen
trotz der Durchbrüche 52,53 ein
verbesserter Schutz vor Witterungseinflüssen bei gleichzeitig flacher
Bauweise und geringem Volumen der Hohlräume 25,35 erreicht.