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DE102004028393A1 - Vorrichtung zum Anschluss mindestens einer elektrischen Komponente an ein Leitungsnetz, insbesondere eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Vorrichtung zum Anschluss mindestens einer elektrischen Komponente an ein Leitungsnetz, insbesondere eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102004028393A1
DE102004028393A1 DE102004028393A DE102004028393A DE102004028393A1 DE 102004028393 A1 DE102004028393 A1 DE 102004028393A1 DE 102004028393 A DE102004028393 A DE 102004028393A DE 102004028393 A DE102004028393 A DE 102004028393A DE 102004028393 A1 DE102004028393 A1 DE 102004028393A1
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contact
contact unit
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Withdrawn
Application number
DE102004028393A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Bielesch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mahle Behr GmbH and Co KG
Original Assignee
Behr GmbH and Co KG
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Filing date
Publication date
Application filed by Behr GmbH and Co KG filed Critical Behr GmbH and Co KG
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Priority to AT05752604T priority patent/ATE481760T1/de
Priority to PCT/EP2005/006327 priority patent/WO2005122341A1/de
Priority to US11/629,404 priority patent/US20080130204A1/en
Priority to EP05752604A priority patent/EP1759440B1/de
Priority to DE502005010267T priority patent/DE502005010267D1/de
Priority to JP2007526316A priority patent/JP2008503062A/ja
Publication of DE102004028393A1 publication Critical patent/DE102004028393A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R31/00Coupling parts supported only by co-operation with counterpart
    • H01R31/06Intermediate parts for linking two coupling parts, e.g. adapter

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Abstract

Die Vorrichtung weist ein Gehäuse auf, bei dem an einer ersten Gehäuseseite eine erste Kontakteinheit, an welche das Leitungsnetz anschließbar ist, und an einer zweiten Gehäuseseite eine zweite Kontakteinheit, an welche die elektrische Komponente anschließbar ist, angeordnet ist. Die erste Kontakteinheit ist unter Verwendung von mindestens einem Kontaktleiter derart mit der zweiten Kontakteinheit verbunden, dass eine elektrische Leitungsverbindung zwischen dem Leitungsnetz und der elektrischen Komponente herstellbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anschluss mindestens einer elektrischen Komponente an ein Leitungsnetz, insbesondere eines Kraftfahrzeugs.
  • Eine solche Anschlussvorrichtung, ein Steck- bzw. Steckersystem zur An schluss eines (Elektro-)Antriebs eines Elektrolüfters, beispielsweise für ein Kühlsystem zur Motorkühlung eines Kfz oder für ein Klimasystem zur Innenraumklimatisierung eines Kfz, an ein Bordnetz des Kfz, ist aus dem Stand der Technik bekannt.
  • In 7 ist ein derartiges Stecksystem 780 bzw. 781 aus dem Stand der Technik für ein Doppellüftersystem 700 eines Kfz-Kühlmoduls dargestellt.
  • Bei diesem Doppellüftersystem 700 sind zwei elektrische Antriebseinheiten bzw. -motoren 710, 711 mit jeweils diesem aus dem Stand der Technik bekannten Stecksystem 780, 781, einer einseitig kontaktierbaren, vierpoligen Steck- bzw. Steckerverbindung, an ein Bordnetz 770 eines Kfz angeschlossen.
  • Das Stecksystem 780, 781 umfasst zwei jeweils einseitig kontaktierbare bzw. ineinander steckbare Steckteile, einen zwei-, drei- oder wie beispielsweise dargestellt vierpoligen, einseitig kontaktierbaren Bordnetzstecker 730 bzw. 731 und ein zugehöriges, ebenfalls einseitig kontaktierbares, zwei-, drei- oder wie beispielsweise dargestellt vierpoliges Gegensteckteil 720 bzw. 721.
  • Der Bordnetzstecker 730 bzw. 731 ist über ein Kabel 740 bzw. 741 mit dem Bordnetz 770 verbunden. Das Gegensteckteil 720 bzw. 721 ist in den elektrischen Antriebsmotor 710 bzw. 711 sowie in dessen Gehäuse fest, d.h. nicht auf einfache Art und Weise lösbar, unter anderem mittels einer Lötverbindung, integriert, wodurch es fester, integraler Bestandteil des elektrischen Antriebsmotors 710 bzw. 711 ist und dieser entsprechend dem Kabel 740 bzw. 741 bzw. einer derartigen Verbindung mit dem Gegenstecker 720 bzw. 721 verbunden ist.
  • Das Kabel 740 bzw. 741 bündelt im dargestellten Fall vier Leitungen, wobei zwei Leitungen zur Hauptstromzuführung, in diesem Fall (+/-) – Zuleitungen einer Batterieversorgung, dienen.
  • Die weiteren zwei Leitungen sind Steuer- und Busleistungen, im allgemeineren Signal- bzw. Kommunikationssignalleitungen, einer Fahrzeugelektronik.
  • Entsprechendes gilt für die feste, integrierte Verbindung zwischen dem Gegensteckteil 720 bzw. 721 und dem jeweiligen Antriebsmotor 710 bzw. 711.
  • Bei kontaktiertem Stecksystem 780 bzw. 781 bzw. ineinander eingesteckten Steckteilen 730 bzw. 731 und 720 bzw. 721 wird über vier Polkontakte 750 bis 753 bzw. 760 bis 763 die Verbindung zwischen dem Bordnetz und dem (jeweiligen) Antrieb 710 bzw. 711 hergestellt, wodurch der Antrieb 710 bzw. 711 mit Energie und Steuer- und Kommunikationssignalen versorgt wird.
  • Entsprechend der Aussteuerung des jeweiligen Antriebs wird die jeweilige Antriebswelle 790 bzw. 791 in Rotation versetzt, welche auf einen Lüfter oder ein Gebläse übertragen wird.
  • Nachteilig bei diesem Doppellüftersystem 700 mit zwei über jeweils einseitig kontaktierbaren Steckverbindungen 780 bzw. 781 mit dem Bordnetz 700 verbundenen Antriebseinheiten 710 und 711 ist, dass jede Antriebseinheit 710 bzw. 711 separat mit dem Bordnetz 700 kontaktiert und angesteuert wird.
  • Dadurch ist seitens des Fahrzeugs ein erhöhter Verkabelungsaufwand und/oder Montageaufwand, meist verbunden mit einem erhöhten Platzbedarf, sowie eine erhöhte Teilevielfalt wie auch erhöhter Systemaufwand für die Ansteuerung hinsichtlich Soft- und Hardware mit entsprechend hohen Kosten und bekannten elektrischen und elektronischen Nachteilen notwendig.
  • Dies trifft insbesondere für kompakt zu realisierende Gesamtsysteme zu, wie sie gerade im Automobilbereich gefordert werden.
  • Manche elektrische bzw. elektronische Systeme, wie obige Lüfterantriebe, werden über entsprechend aufwendige Schnittstellen gesteuert, so dass hier pro Lüfterantrieb eine höhere Anzahl von Verbindungsleitungen, insbesondere Steuerleitungen und/oder Bussystemen, erforderlich sind. Der entsprechende Verkabelungsaufwand für das gesamte Lüftersystem erhöht sich demzufolge entsprechend.
  • Darüber hinaus sind bei solchen aufwendigeren Lüfterantrieben mit zusätzlichen Steuerleitungen und erhöhtem Verkabelungsaufwand weitergehende Maßnahmen, beispielsweise bezüglich von Soft- und Hardware, notwendig, um die einzelnen Lüfterantriebe bzw. Lüftersysteme bezüglich der Kommunikation zu entkoppeln und um diese auch einzeln ansteuern zu können. Weiter damit verbunden sind Nachteile hinsichtlich einer Diagnosefähigkeit.
  • Entsprechend Nachteiliges gilt bei einfachen wie im noch größeren Maße bei aufwendigeren Vielfachlüftersystemen, bei welchen eine Vielzahl von – kundenspezifischen – Systemkomponenten, wie Lüftern bzw. Lüfterantrieben, jeweils separat mittels der einseitig kontaktierbaren Steckverbindung wie aus dem Stand der Technik mit einem Bordnetz zu kontaktieren sind.
  • Hierbei kann bei jeder weiteren, neu hinzukommenden Systemkomponente neuer Konstruktionsaufwand, insbesondere zur Herstellung der festen, inte grierten Verbindung des Steckteils in die neu hinzukommende Systemkomponente, notwendig sein. Dieser und auch ein dadurch bedingter erhöhter Fertigungsaufwand werden gegebenenfalls noch weiter erhöht, wenn Systemkomponenten zusätzlich mit Kabelabgängen konstruiert und realisiert werden müssen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Steckersystem, im allgemeinen eine Anschlussvorrichtung, zum Anschluss einer elektrischen bzw. elektronischen Komponente, wie eines elektrischen Antriebs, eines Gebläsereglers, eines elektronischen Steuergeräts oder auch eines Aktuators, an ein Leitungsnetz, zu schaffen, welche Anschlussvorrichtung eine einfache, flexible und kostengünstige Verkabelung der elektrischen Komponente mit geringerem Verkabelungs- und/oder Montageaufwand soweit ermöglicht.
  • Des Weiteren soll ein modularer Aufbau, bestehend aus mehreren elektrischen bzw. elektronischen Komponenten, wie aus mehreren Lüftersystemen und Aktuatoren, ermöglicht werden, welcher insbesondere kompakt zu realisieren ist.
  • Darüber hinaus sollen durch die Erfindung obige weitergehenden Nachteile bei aufwendigeren Mehrfachsystemen, wie Lüftersystemen, insbesondere bei Vielfachlüftersystemen, vermieden werden.
  • Diese Aufgaben werden durch die Vorrichtung zum Anschluss mindestens einer elektrischen bzw. elektronischen Komponente an ein Leitungsnetz, insbesondere eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen gemäß dem unabhängigen Patentanspruch gelöst.
  • Bevorzugte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Anschluss mindestens einer elektrischen Komponente an ein Leitungsnetz weist ein Gehäuse auf, bei dem an einer ersten Gehäuseseite eine erste Kontakteinheit, an welche das Leitungsnetz anschließbar ist, und an einer zweiten Gehäuseseite eine zweite Kontakteinheit, an welche die elektrische bzw. elektronische Komponente anschließbar ist, angeordnet ist.
  • Dabei wird im Folgenden unter einer Kontakteinheit ein im Allgemeinen funktionelles Element zur elektrischen Kontaktierung verstanden, beispielweise ein Steckerkontakt bzw. ein Steckerkontaktelement, insbesondere ein Kontaktstift, eines ein- oder mehrpoligen Steckers oder auch ein entsprechendes Gegenstück, wie eine Kontaktbuchse zur Aufnahme eines Kontaktstiftes.
  • Mit umfasst werden dabei alle Formen einer räumlichen Ausprägung/-gestaltung eines solchen funktionellen Elements zur Kontaktierung. Die Kontakt können dabei beispielweise horizontal und/oder vertikal angeordnet sein.
  • Durch eine Kontaktierung mittels einer solchen Kontakteinheit kann insbesondere ein Hauptstromkontakt, beispielsweise für eine Stromversorgung, oder ein Signalkontakt, insbesondere für eine Übertragung eines Kommunikationssignals, wie eines Steuersignals, realisiert werden.
  • Weiter wird nachfolgend unter einer Leitung jegliche Art von Signal-, Strom- und/oder Datenleitung und unter einem Leitungsnetz eine zusammengehörige übergeordnete Einheit von solchen Leitungen verstanden. Das erfindungsgemäße Leitungsnetz kann dabei beispielsweise ein Stromversorgungsnetz oder ein Kommunikationsnetz, insbesondere ein Bussystem oder ein Steuerungsnetz, sein.
  • Die erste Kontakteinheit ist unter Verwendung von mindestens einem Kontaktleiter, beispielsweise eines (metallischen) Flachleiters oder Rundleiters, derart mit der zweiten Kontakteinheit verbunden ist, dass eine elektrische Leitungsverbindung zwischen dem Leitungsnetz und der elektrischen Komponente herstellbar ist.
  • Anschaulich gesehen realisiert die erfindungsgemäße Vorrichtung einen flexiblen, als ein- oder auch mehrseitig kontaktierbaren sowie ein- oder auch mehrpoligen Stecker bzw. Adapter ausstaltbaren Adapter-Stecker, der aus gehend von verschiedenen elektrischen bzw. elektronischen (E/E)-Basiskomponenten mit jeweils spezifischen elektrischen Anschlusssystemen sowie kundenspezifischen Leitungsnetzen mit jeweils kundenspezifischen Kontaktierungen und Steckerarten deren Anschluss aneinander realisiert.
  • Dabei erfolgt die Kontaktierung zwischen einem erfindungsgemäßen Adapter und der E/E-Basiskomponente bevorzugt durch eine Steckverbindung mit gegebenenfalls mehreren Steckkontakten/-stiften, bei welcher der Adapter bzw. die Steckkontakte von diesem, hier im Allgemeinen bezeichnet als zweite Kontakteinheit, in einen in die E/E-Basiskomponente integrierten Basis-Gegenkontaktsockel, im Allgemeinen in eine Steckbuchse, eingesteckt wird bzw. werden.
  • Diese Einsteckverbindung bzw. dieser Anschluss kann bevorzugt abgedichtet und fixiert werden. Dazu können beispielsweise zum Teil an der zweiten Gehäuseseite und/oder zweiten Kontakteinheit Mittel angeordnet sein, durch die die Steckverbindung bzw. der Anschluss der elektrischen Komponente an der zweiten Kontakteinheit abgedichtet und/oder fixiert wird.
  • Bevorzugt kann die Abdichtung durch eine Flanschverbindung mit integriertem O-Ring oder einer Dichtfolie ausgestattet sein. Die Fixierung kann durch eine Schraubverbindung oder eine Schweißverbindung realisiert werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Abdichtung und die Fixierung durch eine Flanschverbindung, die mittels einer integrierten Nut und eines in der Nut eingelegten O-Rings sowie durch eine Befestigung durch eine Schraubverbindung fixiert wird, realisiert.
  • Das Leitungsnetz kann mittels einer Steckerverbindung an der ersten Kontakteinheit angeschlossen werden. Das Leitungsnetz kann dazu einen Kontaktstecker oder ein entsprechendes Gegenstück, wie eine Kontakt-/Steckerbuchse bzw. „Steckdose", zum Anschluss an die erste Kontakteinheit aufweisen. Die erste Kontakteinheit ist dann entsprechend der Ausgestaltung des Anschlusses seitens des Leitungsnetzes gestaltet und ange passt, beispielsweise als Steckerbuchse eingerichtet zur Aufnahme eines Kontaktsteckers.
  • In Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Adapters als mehrseitig kontaktierbaren, mehrpoligen Steckers ist es möglich, mehrere E/E-Komponenten, wie einen elektrischer Antrieb, insbesondere einen Elektromotor, oder einen Aktuator, beispielsweise ein Dehnstoffelement, oder ein elektronisches Steuer- bzw. Regelungsgerät, elektrisch miteinander – und modular erweiterbar – zu verbinden, wobei sowohl eine Spannungsversorgung, als auch bei Bedarf ein- oder mehrere Steuerkontakte oder Signal- und Busleitungen über Kabelsätze verbunden werden.
  • Dazu kann das Gehäuse an einer weiteren, in diesem Fall dritten Gehäuseseite eine dritte Kontakteinheit aufweisen, an welcher dritten Kontakteinheit eine weitere bzw. zusätzliche elektrische Komponente anschließbar ist.
  • Diese dritte Kontakteinheit ist dann zur Herstellung des elektrischen Anschlusses der weiteren bzw. elektrischen Komponente derart unter Verwendung von mindestens einem Kontakteiter, beispielsweise einem Flachleiter oder Rundleiter, mit der ersten und/oder zweiten Kontakteinheit verbunden, dass eine elektrische Leitungsverbindung zwischen dem Leitungsnetz und der weiteren elektrischen Komponente und/oder der elektrischen Komponente und der zusätzlichen elektrischen Komponente besteht.
  • Bevorzugt kann dann die weitere elektrische Komponente unter Verwendung einer Steckerverbindung an der dritten Kontakteinheit angeschlossen werden. In diesem Fall kann die dritte Kontakteinheit als ein Teil einer Steckerverbindung, insbesondere als eine Steckerbuchse eingerichtet zur Aufnahme eines Kontaktsteckers, realisiert werden.
  • Hier kann weiter vorgesehen werden, dass das Gehäuse zumindest zwei solcher dritten Gehäuseseiten aufweist, an welchen jeweils eine solche dritte Kontakteinheit angeordnet sind, zum Anschluss zumindest zweier zusätzlicher elektrischer Komponenten.
  • Die Erfindung sowie eine erfindungsgemäße Ausgestaltung als steckbarer Adapter ermöglicht ferner, eine Kontaktierungsrichtung, d.h. eine Einführungs- bzw. Einsteckrichtung des erfindungsgemäßen Adapters in die E/E-Basiskomponente, nicht nur analog, sondern auch senkrecht, entgegen oder rechtwinklig zur Einbaurichtung einer Elektronikeinheit in ein Gehäuse zu realisieren.
  • Weiter ermöglicht der erfindungsgemäße Adapter damit konstruktive Variationen von Steckern, insbesondere Fahrzeugsteckern für Pkw, SUV, Krafträder oder Lkw, bzw. Stecksystemen und E/E-Komponenten.
  • Dazu können die Kontakteinheiten bzw. deren Gehäuseseiten entsprechend den Einbau- oder sonstigen Anforderungen, wie Platzanforderungen, beliebig ausgerichtet und/oder zueinander angeogrdnet sein.
  • So ist bei einer Weiterbildung das erfindungsgemäße Gehäuse derart ausgestaltet, dass die erste Kontakteinheit und die zweite Kontakteinheit und/oder die erste und die dritte Kontakteinheit normal zueinander oder einander gegenüberliegend ausgerichtet sind.
  • Das erfindungsgemäße Gehäuse ermöglicht darüber hinaus eine elektrische Isolierung der mindestens einen Leitungsverbindung bzw. von mehreren Leitungsverbindungen gegeneinander und schützt diese wie auch Kontakte an den Kontakteinheiten vor Umwelteinflüssen, wie Feuchtigkeit, oder Beschädigungen.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Weiterbildung werden erfindungsgemäße Vorrichtungen eingesetzt zu einer Kühlung und/oder einer Klimatisierung, insbesondere eines Kfz-Innenraums oder eines Kfz-Motors, wobei die elektrische bzw. elektronische Komponente ein elektrischer Antrieb, insbesondere ein Elektromotor eines Elektrolüfters oder Klimagebläses, ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Fortbildung ist die Vorrichtung ein mehrpoliger, insbesondere ein zwei-, drei- oder vierpoliger, Adapter-Stecker, wobei entsprechend der Anzahl der Pole eine entsprechende Anzahl von Kontak ten an den jeweiligen Kontakteinheiten und/oder Leitungsverbindungen zwischen den Kontakten vorgesehen sind.
  • Auch ist hier bei der Erfindung eine besondere Flexibilität hinsichtlich der Formgebung, der Materialauswahl, der Anordnung und des Querschnitts der Kontakte gegeben. Auch die Ausbildung, Form , Lage und Richtung eines erfindungsgemäß ausgestalteten Adapter-Steckers ist durch die Erfindung gegeben.
  • So ermöglicht beispielweise die Erfindung – in Ausgestaltung als Adapter zum Anschluss eines Rohrlüftungssystems an ein Bordnetz – den Einschub des ausführungsgemäßen Adapters durch eine Luftleitschaufel des Rohrlüftersystems hindurch, was aufgrund des geringen Platzbedarfs bzw. Querschnittes der Durchführung sonst schwerlich möglich ist. Da auch die Einsteckrichtung erfindungsgemäß variabel gestaltbar ist, können hier die Nachteile eines hoch integrierten Systems wie gemäß dem Stand der Technik beseitigt werden.
  • Bei der Herstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Anschluss einer elektrischen bzw. elektronischen Komponente an ein Leitungsnetz, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, werden die Kontakteinheiten und die Leitungsverbindungen zumindest teilweise oder auch im Gesamten umspritzt, im allgemeinen ummantelt bzw. umhüllt, insbesondere mit einem Kunststoff. Dadurch wird auf einfache Weise ein (Kunststoff-)Gehäuse realisiert.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung sowie Weiterbildungen dieser, insbesondere als mehrpoliger Mehrfach-Adapter-Stecker, lassen sich unter anderem folgende, zum Teil schon genannte Aufgaben und Vorteile – je nach Ausgestaltung auch nebeneinander – realisieren bzw. erfüllen:
    Es ist nur eine Basis-E/E-Komponente (z.B.: E-Lüfter, Antrieb, Steuergerät, Regler etc.) mit integriertem Standard-Gegenkontaktsockel erforderlich, um diese E/E-Komponente an einen jeweiligen kundenspezifischen Stecker an zupassen. D. h. die Basiskomponente ist prinzipiell für verschiedene Kunden bzw. deren Stecksystemen verwendbar.
  • Hierdurch reduziert sich der Entwicklungsaufwand bei Anpassung der Komponente an andere Kunden bzw. deren spezifische Stecksysteme. Es muss nur noch der erfindungsgemäße Adapter angepasst werden. Andere Parameter lassen sich gewöhnlich durch Softwareanpassungen realisieren.
  • Für diverse Basis-E/E-Komponenten ist pro Kunde/spezifisches Stecksystem nur ein Adapter und in der Komponente eine entsprechende Gehäusedurchführung mit entsprechendem Standard-Gegenstecker erforderlich.
  • Prinzipiell ist ein erfindungsgemäßes Stecksystem für eine Standardisierung geeignet.
  • Verschiedene E/E-Komponenten können hintereinander geschaltet werden, wobei die Spannungsversorgung und Ansteuerung durch nur einen kundenseitigen Stecker ausreicht.
  • Es lassen sich Einfach-, Doppel- und Mehrfachstecker bzw. -adapter mit verschieden angeordneter Steckergeometrie und Lage realisieren.
  • Die Anzahl der verwendeten Kontakte kann mit geringem Aufwand an die Applikation angepasst werden.
  • Die Kontakte der Spannungsversorgung haben beispielsweise bei Doppel- und Mehrfachsteckern aufgrund der kurzen und direkten Verbindungen im Stecksystem einen geringeren Übergangswiderstand. Dadurch reduzieren sich die Verluste.
  • Hierbei ist auch die Forderung zur Realisierung einer Funktionseinheit gegeben.
  • Die Einsteckrichtung der Adaptereinheit ist in weiten Bereichen variabel.
  • Die Fertigung der Kontaktierung im Gesamtsystem ist mit relativ geringen Kosten zu bewerten.
  • So kann ein erster solcher Adapter-Stecker als Hauptverbindungsstecker zu einem Bordnetz eines Fahrzeuges mit entsprechenden Hauptstromzuführungen und Steuer- bzw. Busleitungen realisiert werden, welcher eine erste, elektrische Einheit, die Basiskomponente, an das Bordnetz anschließt.
  • Als nachfolgende Verbindungs- bzw. Weiterverbindungsstecker können durch solche Adapter-Stecker weitere Antriebseinheiten oder Subsysteme, wie Aktuatoren, mit entsprechenden Hauptstrom- , Steuer- und Busleitungen an das Bordnetz angeschlossen werden.
  • Die Kontakte zur Kontaktierung von Steuer- und Busleitungen können als bidirektionale Ein- bzw. Ausgänge ausgelegt werden. Diese können dann als Sensoreingänge, Bus- oder Steuerleitungen für externe Komponenten, wie zum Beispiel eine Jalousie oder ein Dehnstoffelement, genutzt werden.
  • Die Steuer- bzw. Busleitungen können zur Codierung für den jeweiligen Antrieb (Beispiel: rechter/linker Antrieb) genutzt werden. Eine intelligente Integration in ein Fail-Save-Konzept für ein Lüftersystem mit Jalousie kann realisiert werden.
  • Eine Verbindung von weiteren Antrieben mit einer mehradrigen Zusatzleitung kann realisiert werden.
  • Neben den bisher beschriebenen Vorteilen weist die erfindungsgemäße Vorrichtung sowie deren Weiterbildungen auch folgende weitere Vorteile auf:
    Alle gängigen Bussysteme von verschiedensten Herstellern bzw. Kunden können durch ein Adapter-Steckersystem gemäß der erfinderischen Vorrichtung realisiert werden, beispielweise eine PWM – Schnittstelle sowohl mit Klemme 15/87 – als auch ohne Klemme 15/87 – Ansteuerung, ein CAN-Bus oder ein LIN – Bussystem.
  • Mit nur einem mindestens vierpoligen Adapter-Stecker gemäß der erfinderischen Vorrichtung können mit zwei PWM – Eingangssignalen zwei Antriebe, beispielweise für zwei Lüfter, separat angesteuert werden.
  • Bei entsprechender Auslegung und Softwaremodifikation ermöglicht die Erfindung eine Kommunikation von Antriebssystemen direkt miteinander oder mit dem Bordsystem (Fahrzeugelektronik).
  • Ein zweiter erfindungsgemäßer Adapter-Stecker, beispielweise an einer zweiten Antriebseinheit, kann bei Bedarf auch nur einseitig (zur Verbindung zum ersten, doppelseitig benutzten erfindungsgemäßen Adapter-Stecker an der ersten Antriebseinheit) genutzt werden. Hierbei kann die zweite Adapter-Steckerseite mit Kunststoff verschlossen oder mit einem Blindstecker belegt werden.
  • Weiter kann mittels der Erfindung durch Integration einer Software in den Antrieben ein Thermomanagement eines Moduls und eines Lüftersystems übernommen werden.
  • Kontakte des Eingangs- bzw. Hauptadapter-Steckers im Vergleich zu Kontakten des Ausgangs- bzw. Weiterverbindungsadapter-Steckers können auf verschiedene Antriebsein- bzw. Antriebsausgänge gelegt werden, so dass diese unabhängig voneinander ansteuerbar oder einlesbar sind.
  • Weiter lassen sich durch die Erfindung Schutzsysteme, wie ein Blockierschutz, ein Fail-Save-Modus und/oder eine Diagnose – hier als Diagnosestecker oder als Diagnosekontakt -, in den Antrieb integrieren.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit den Figuren.
  • Darin zeigen:
  • 1a bis 1f Skizzen mit verschiedenen Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters;
  • 2 Skizze eines 4-poligen Anschlussadapters mit vertikal angeordneten Kontakten zum Anschluss einer Basis-E/E-Komponente sowie einer weiteren E/E-Komponente an ein Fahrzeugbordnetz gemäß einem ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
  • 3a und 3b Skizzen eines 4-poligen Anschlussadapters mit vertikal angeordneten Kontakten zum Anschluss einer Basis-E/E-Komponente sowie einer weiteren E/E-Komponente an ein Fahrzeugbordnetz gemäß einem ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
  • 4a und 4b Skizzen eines 4-poligen Anschlussadapters mit horizontal angeordneten Kontakten zum Anschluss einer Basis-E/E-Komponente sowie einer weiteren E/E-Komponente an ein Fahrzeugbordnetz gemäß einem zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
  • 5a und 5b Skizzen eines 4-poligen Anschlussadapters zum Anschluss einer Basis-E/E-Komponente an ein Fahrzeugbordnetz gemäß einem dritten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
  • 6a bis 6c Skizzen, die eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters in eine Basis-Komponente zeigen;
  • 7 eine Skizze eines Doppellüftersystems mit einseitig kontaktierbaren Steckverbindungen gemäß dem Stand der Technik;
  • 8a und 8b Skizzen, die eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters unter einer winkligen Einbaurichtung in eine Basis-Komponente, in einen Antrieb, zeigen;
  • 9a und 9b Skizzen, die eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters unter einer entgegengesetzten Einbaurichtung in eine Basis-Komponente, in einen Antrieb, zeigen;
  • 10a und 10b Skizzen, die eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters unter einer winkligen Einbaurichtung in eine Basis-Komponente, in ein Steuergerät, zeigen;
  • 11a und b Skizzen, die eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters unter einer entgegengesetzten Einbaurichtung in eine Basis-Komponente, in ein Steuergerät, zeigen;
  • 12a bis 10c Skizzen mit an Steuergeräten und an einem Antrieb montierten erfindungsgemäßen Adaptern.
  • In 1a bis f sind verschiedene Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters, im folgenden kurz als Adapter bezeichnet, zum Anschluss mindestens einer Basis-E/E-Komponente, im folgenden kurz als Basis-Komponente bezeichnet, an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder an ein Ansteuergerät dargestellt.
  • Die dargestellten Ausführungsformen gemäß 1a bis f unterscheiden sich dabei in der Anzahl der zusätzlich zu der Basis-Komponente anschließbaren E/E-Komponenten, in der Ausrichtung der (Anschluss-)Kontakte der Steckverbindungen sowie in der Ausrichtung der Steckverbindungen bzw. der Anschlussseiten.
  • Die 1a und b zeigen eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters 100 zur Kontaktierung bzw. zum Anschluss von nur einer Basis-Komponente an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät.
  • Bei diesem – vierpoligen, einseitig kontaktierbaren – Anschlussadapter 100 erfolgt der Anschluss an das Bordnetz oder Ansteuergerät über einen vierpoligen Bordnetzstecker (nicht dargestellt), welcher in den dafür vorgesehenen Steckplatz 105 auf der durch den Pfeil 106 gekennzeichneten Anschlussseite des Adapters 100 bzw. des Adaptergehäuses 111 einsteckbar ist.
  • Die Anschlusskontakte 101 bis 104 zur Kontaktierung des Bordnetzsteckers, sogenannte Hauptstromkontakte 101 und 102 zum Anschluss einer Stromversorgung und sogenannte Signalleitungskontakte 103 und 104 zum Anschluss von Signalleitungen zur Ansteuerung, sind bei dem Adapter 100 horizontal angeordnet.
  • Der Anschluss der Basis-Komponente erfolgt durch die – wie dargestellt auf der durch den Pfeil 112 gekennzeichneten Anschlussseite nach unten das Adaptergehäuse 111 verlassenden – Steckkontakte 107 bis 110, welche eine Weiterführung der Anschlusskontakte 101 bis 104 bilden und damit ebenfalls Hauptstromkontakte 107 und 108 sowie Signalkontakte 109 und 110 aufweisen.
  • Da beide Anschlussseiten 106 und 112 normal zueinander angeordnet sind, liegt mit dem Adapter 100 eine sogenannte „abgewinkelte" Ausführung vor.
  • Das Adaptergehäuse 111 weist wie weiter die 1a und b zeigen einen Flansch 113 zur Fixierung des Adapters 100 bzw. des Adaptergehäuses 111 an der Basis-Komponente bzw. an einer Oberfläche bzw. am Gehäuses der Basis-Komponente auf.
  • Weiter weist das Adaptergehäuse 111 eine schlauchförmige Umspritzung 114 der Steckkontakte 107 bis 110 auf, welche die Steckverbindungen 107 bis 110 nach außen sowie gegeneinander isoliert und schützt.
  • 1 c zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters 100a zur Kontaktierung bzw. zum Anschluss von nur einer Basis-Komponente an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät.
  • Bei diesem – ebenfalls vierpoligen, einseitig kontaktierbaren – Anschlussadapter 100a erfolgt der Anschluss an das Bordnetz oder Ansteuergerät ebenfalls über einen vierpoligen Bordnetzstecker (nicht dargestellt), welcher in den dafür vorgesehenen Steckplatz 105a auf der durch den Pfeil 106a gekennzeichneten Anschlussseite des Adapters 100a bzw. des Adaptergehäuses 111a einsteckbar ist.
  • Der Anschluss der Basis-Komponente erfolgt auch durch die – wie dargestellt auf der durch den Pfeil 112a gekennzeichneten Anschlussseite nach unten das Adaptergehäuse 111a verlassenden – Steckkontakte 107a bis 110a, welche eine Weiterführung der Anschlusskontakte 101a bis 104a (nicht sichtbar) bilden und damit ebenfalls Hauptstromkontakte 107a und 108a sowie Signalkontakte 109a und 110a aufweisen.
  • Da beide Anschlussseiten 106a und 112a (in Verlängerung) gegenüberliegend angeordnet sind, liegt mit dem Adapter 100a eine sogenannte „gerade" Ausführung vor.
  • Das Adaptergehäuse weist wie weiter die 1c zeigt ebenfalls einen Flansch 113a zur Fixierung des Adapters 100a bzw. des Adaptergehäuses 111a an der Basis-Komponente bzw. an einer Oberfläche bzw. am Gehäuses der Basis-Komponente auf. Weiter weist das Adaptergehäuse 111a auch eine schlauchförmige Umspritzung 114a der Steckkontakte 107a bis 110a auf, welche die Steckverbindungen 107a bis 110a nach außen sowie gegeneinander isoliert und schützt.
  • Die 1d und e zeigen zwei Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters 100b zur Kontaktierung bzw. zum Anschluss von einer Basis-Komponente sowie einer zusätzlichen E/E-Komponente an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät.
  • Bei diesen – vierpoligen, zweiseitig kontaktierbaren – Anschlussadaptern 100b erfolgt der Anschluss an das Bordnetz oder Ansteuergerät über einen vierpoligen Bordnetzstecker (nicht dargestellt), welcher in den jeweiligen dafür vorgesehenen Steckplatz 105b auf der durch den Pfeil 106b gekennzeichneten Anschlussseite des jeweiligen Adapters 100b bzw. des jeweiligen Adaptergehäuses 111b einsteckbar ist.
  • Die Anschlusskontakte 101b bis 104b zur Kontaktierung des Bordnetzstekkers, sogenannte Hauptstromkontakte 101b und 102b zum Anschluss einer Stromversorgung und sogenannte Signalleitungskontakte 103b und 104b zum Anschluss von Signalleitungen zur Ansteuerung, sind bei dem ersten Adapter 100b gemäß 1d vertikal sowie bei dem zweiten Adapter 100b gemäß 1e horizontal angeordnet.
  • Der Anschluss der Basis-Komponente erfolgt jeweils durch die – wie dargestellt auf der durch den Pfeil 112b gekennzeichneten Anschlussseite nach unten das Adaptergehäuse 111b verlassenden – Steckkontakte 107b bis 110b, welche eine Weiterführung der Anschlusskontakte 101b bis 104b bilden und damit ebenfalls Hauptstromkontakte 107b und 108b sowie Signalkontakte 109b und 110b aufweisen. Gegenüberliegend der Anschlussseite 106b ist bei den Adaptern 100b eine durch den Pfeil 116b gekennzeichnete Anschlussseite angeordnet.
  • Über diese Anschlussseite 116b bzw. über einen dafür vorgesehenen Steckplatz 117b (nicht sichtbar) an dieser Anschlussseite 116b erfolgt der Anschluss der zusätzlichen E/E-Komponente (nicht dargestellt) an den Adaptern 100b und damit an das Bordnetz oder Ansteuergerät. Der Anschluss der zusätzlichen E/E-Komponente erfolgt über einen ebenfalls vierpoligen Anschlussstecker (nicht dargestellt), welcher in den dafür vorgesehenen Steckplatz 117b einsteckbar ist.
  • Das Adaptergehäuse weist weiter, wie die 1 d und e zeigen, auch einen Flansch 113b zur Fixierung des Adapters 100b bzw. des Adaptergehäuses 111b an der Basis-Komponente bzw. an einer Oberfläche bzw. am Gehäuses der Basis-Komponente auf. Weiter weist das Adaptergehäuse 111b ebenso eine schlauchförmige Umspritzung 114b der Steckkontakte 107b bis 110b auf, welche die Steckverbindungen 107b bis 110b nach außen sowie gegeneinander isoliert und schützt.
  • 1f zeigt eine nächste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters 100c zur Kontaktierung bzw. zum Anschluss von einer Ba sis-Komponente sowie zweier zusätzlichen E/E-Komponenten an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät.
  • Bei diesem – ebenfalls vierpoligen, einseitig kontaktierbaren – Anschlussadapter 100c, welcher im wesentlichen mit dem Adapter 100b gemäß 1e übereinstimmt, erfolgt der Anschluss der zweiten zusätzlichen E/E-Komponente über einen ebenfalls vierpoligen Anschlussstecker (nicht dargestellt), welcher in einen dafür vorgesehenen Steckplatz 118c auf der durch den Pfeil 119c gekennzeichneten Anschlussseite des Adapters 100c bzw. des Adaptergehäuses 111c einsteckbar ist.
  • 2 zeigt den Adapter 200 bzw. 100b in Ausgestaltung gemäß 1d in vergrößerten Darstellung.
  • So zeigt 2 einen erfindungsgemäßen Anschlussadapter 200 bzw. 100b zur Kontaktierung bzw. zum Anschluss von einer Basis-Komponente sowie einer zusätzlichen E/E-Komponente an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät, bei dem die Hauptstrom- und Signalkontakte an den Anschlussseiten zum Bordnetz und zur zusätzlichen E/E-Komponente vertikal angeordnet sind.
  • Neben den bereits im Zusammenhang mit 1e beschriebenen Komponenten des Adapters 100b ist in 2 zusätzlich mit einem Pfeil 201 ein Befestigungsflansch 202 mit Bohrungen und einer Nut für einen O-Ring, welche mit einem Pfeil 203 gekennzeichnet ist, gekennzeichnet.
  • Der Befestigungsflansch 202 mit den Bohrungen, der Nut für den O-Ring sowie der O-Ring dienen zu einer Abdichtung und Fixierung der Verbindung des Adapters 200 mit der Basis-Komponente.
  • Des Weiteren sind mit einem Pfeil 210 die Anschlussseite zum Bordnetz bzw. zum Ansteuergerät, mit einem Pfeil 211 die Anschlussseite zur zusätzlichen E/E-Komponente, mit Pfeilen 212 die Hauptstromkontakte, mit Pfeilen 213 die Signalkontakte, mit einem Pfeil 214 die Umspritzung der Steckkon takte sowie mit einem Pfeil 215 die Steckkontakte zur Kontaktierung der Basis-Komponente gekennzeichnet.
  • Die 3a und 3b zeigen weitere Darstellungen bzw. Ansichten des Adapters 300, 200 bzw. 100b in Ausgestaltung gemäß 1d sowie gemäß 2.
  • So zeigen auch die 3a und 3b einen erfindungsgemäßen Anschlussadapter 300 bzw. 200 bzw. 100b zur Kontaktierung bzw. zum Anschluss von einer Basis-Komponente sowie einer zusätzlichen E/E-Komponente an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät, bei dem die Hauptstrom- und Signalkontakte an den Anschlussseiten zum Bordnetz und zur zusätzlichen E/E-Komponente vertikal angeordnet sind.
  • Neben den bereits im Zusammenhang mit 1d und 2 beschriebenen Komponenten des Adapters 100b bzw. 200 ist in den 3a und 3b mit einem Pfeil 301 der Steckeranschluss des Bordnetzes bzw. des Bordnetzsteckers bzw. des Ansteuergerätes, mit einem Pfeil 302 die Steckerverbindung zur zusätzlichen E/E-Komponente sowie mit einem Pfeil 303 die Kontaktierung bzw. der Steckkontakt mit der Basis-Komponente gekennzeichnet.
  • Insbesondere zeigen die 3a und 3b den Befestigungsflansch 310 bzw. 202 mit den Bohrungen 311 und der Nut 312 für den O-Ring 313, welche zu einer Abdichtung und Fixierung der Verbindung des Adapters 300 mit der Basis-Komponente dienen.
  • Die 4a und 4b zeigen weitere Darstellungen bzw. Ansichten des Adapters 400 bzw. 100b in Ausgestaltung gemäß 1e.
  • So zeigen auch die 4a und 4b einen erfindungsgemäßen Anschlussadapter 400 bzw. 100b zur Kontaktierung bzw. zum Anschluss von einer Basis-Komponente sowie einer zusätzlichen E/E-Komponente an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät, bei dem die Hauptstrom- und Si gnalkontakte an den Anschlussseiten zum Bordnetz und zur zusätzlichen E/E-Komponente horizontal angeordnet sind.
  • Neben den bereits im Zusammenhang mit 1e beschriebenen Komponenten des Adapters 100b ist in den 4a und 4b mit einem Pfeil 401 der Steckeranschluss des Bordnetzes bzw. des Bordnetzsteckers bzw. des Ansteuergerätes, mit einem Pfeil 402 die Steckerverbindung zur zusätzlichen E/E-Komponente sowie mit einem Pfeil 403 die Kontaktierung bzw. der Steckkontakt mit der Basis-Komponente gekennzeichnet.
  • Insbesondere zeigen die 4a und 4b den Befestigungsflansch 410 mit den Bohrungen 411 und der Nut 412 für den O-Ring 413, welche zu einer Abdichtung und Fixierung der Verbindung des Adapters 400 mit der Basis-Komponente dienen.
  • Die 5a und 5b zeigen weitere Darstellungen bzw. Ansichten des Adapters 500 bzw. 100 in Ausgestaltung gemäß den 1a und 1b.
  • So zeigen die 5a und 5b einen erfindungsgemäßen Anschlussadapter 500 bzw. 100 zur Kontaktierung bzw. zum Anschluss von nur einer Basis-Komponente an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät, bei dem die Hauptstrom- und Signalkontakte an der Anschlussseite zum Bordnetz horizontal angeordnet sind.
  • Neben den bereits im Zusammenhang mit den 1a und 1b beschriebenen Komponenten des Adapters 100 ist in den 5a und 5b mit einem Pfeil 501 der Steckeranschluss des Bordnetzes bzw. des Bordnetzstekkers bzw. des Ansteuergerätes sowie mit einem Pfeil 502 die Kontaktierung bzw. der Steckkontakt mit der Basis-Komponente gekennzeichnet.
  • Insbesondere zeigen auch hier die 5a und 5b den Befestigungsflansch 510 mit den Bohrungen 511 und der Nut 512 für den O-Ring 513, welche zu einer Abdichtung und Fixierung der Verbindung des Adapters 500 mit der Basis-Komponente dienen.
  • 6a bis 6c zeigen eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters 600, beispielweise nach einer der mit 100, 100a bis 100c oder 200, 300, 400 oder 500 bezeichneten Ausgestaltungen, in eine Basis-Komponente 610, hier in einen Antrieb 610.
  • 6a zeigt dabei den Einbaubereich 601 an der Basis-Komponente, in welche der Adapter 600 eingebaut wird.
  • Der Einbaubereich umfasst wie 6a zeigt einen Teil des Antriebsgehäuses 611, an welchem ein Anschlussflansch 612 mit einem Durchbruch 613, eine Nut 614 für eine O-Ring-Dichtung 617 für einen O-Ring 615 sowie Befestigungslöcher 616 angeordnet sind.
  • 6b zeigt den Montagevorgang 602, bei dem der Adapter 600 gemäß der dargestellten Ausrichtung in Pfeilrichtung 603 in den Durchbruch 613 der Basis-Komponente 610 eingeführt wird.
  • Dabei werden die Steckkontakte 630 des Adapters 600 durch den Durchbruch 613 geschoben.
  • 6c zeigt den in die Basis-Komponente 610 montierten Adapter 600.
  • Im fertig montierten Zustand weist die Anschlussverbindung zwischen dem Adapter 600 und der Basis-Komponente 610 eine Abdichtung und eine Fixierung durch eine Flanschverbindung 622 aus den beiden (Anschluss-) Flanschen, d.h. dem Anschlussflansch des Adapters 612 und dem Anschlussflansch der Basis-Komponente 620, auf.
  • Die Flanschverbindung wird dabei mittels der integrierten Nut 614 und des in der Nut 614 eingelegten O-Rings 615 sowie durch eine Befestigung durch eine Schraubverbindung fixiert und abgedichtet.
  • Im fertig montierten Zustand sind dann die Steckkontakte 630 des Adapters 600 innerhalb des Antriebsgehäuses 610 angeordnet.
  • 8a und 8b zeigen eine weitere Montage eines erfindungsgemäßen Adapters 800, beispielweise nach einer der mit 100, 100a bis 100c oder 200, 300, 400 oder 500 bezeichneten Ausgestaltungen, in eine Basis-Komponente 810, hier ebenfalls in einen Antrieb 810.
  • Die Montage des Adapters 800 erfolgt gemäß den 8a und 8b unter einer winkligen Einbaurichtung (812, 816).
  • 8a zeigt dabei die geöffnete Antriebseinheit 810 mit einer innenliegenden (Antriebs-)Elektronik 813. Zum Anschluss des Antriebs 810 an das Bordnetz ist an der Antriebseinheit 810 wie 8a zeigt bezüglich der Antriebsachse 815 radial nach außen versetzt, in axialer Ausrichtung ein Basis-Gegenkontaktsockel 820 angeordnet, welcher mit der Antriebselektronik 813 verbunden ist.
  • Mit Pfeil 812 ist die Einschubrichtung der geöffneten Antriebseinheit 810 in das Antriebsgehäuse 811 gekennzeichnet, entlang welcher die Antriebseinheit 810 bei der Montage in das Gehäuse 811 geschoben wird.
  • Das Gehäuse 811 weist einen Einbaubereich 801 auf (nicht sichtbar), welcher entsprechend dem Einbaubereich 601 aus den 6a bis 6c ausgestaltet ist und in welchen der Adapter 800 eingebaut wird.
  • Bei der Montage wird, wie in 8a durch Pfeil 816 gekennzeichnet ist, der Adapter 800 vertikal von oben mit den Steckkontakten 821 durch das Gehäuse 811 geschoben und geht mit dem Basis-Gegenkontaktsockel 820 der entlang des Pfeils 812 in das Gehäuse eingeschobenen Antriebseinheit 810 eine Steckverbindung ein.
  • Da die Einschubrichtung 816 des Adapters 800 ins Gehäuse 811 gemäß 8a normal zur Einschubrichtung 812 der Antriebseinheit 810 ins Gehäuse 811 angeordnet ist erfolgt die Montage hier unter einer „winkligen" Einbaurichtung.
  • 8b zeigt den Antrieb 810 mit dem am Gehäuse 811 montiertem Adapter 800.
  • 9a und 9b zeigen eine nächste Montage eines erfindungsgemäßen Adapters 900, beispielweise nach einer der mit 100, 100a bis 100c oder 200, 300, 400 oder 500 bezeichneten Ausgestaltungen, in eine Basis-Komponente 910, hier auch in einen Antrieb 910.
  • Die Montage des Adapters 900 erfolgt gemäß den 9a und 9b diesmal unter einer entgegengesetzten Einbaurichtung (912, 916).
  • 9a zeigt auch hier die geöffnete Antriebseinheit 910 mit einer innenliegenden (Antriebs-)Elektronik 913. Zum Anschluss des Antriebs 910 an das Bordnetz ist an der Antriebseinheit 910, wie 9a zeigt, bezüglich der Antriebsachse 915 axial ausgerichtet ein Basis-Gegenkontaktsockel 920 angeordnet, welcher mit der Antriebselektronik 913 verbunden ist.
  • Mit Pfeil 912 ist auch hier die Einschubrichtung der geöffneten Antriebseinheit 910 in das Antriebsgehäuse 911 gekennzeichnet, entlang welcher die Antriebseinheit 910 bei der Montage in das Gehäuse 911 geschoben wird.
  • Das Gehäuse 911 weist einen Einbaubereich 901 auf (nicht sichtbar), welcher ebenfalls entsprechend dem Einbaubereich 601 aus den 6a bis 6c ausgestaltet ist und in welchen der Adapter 900 eingebaut wird.
  • Bei der Montage wird, wie in 9a durch Pfeil 916 gekennzeichnet ist, der Adapter 900 entgegengesetzt der Einschubrichtung 912 längs der Antriebsachse mit den Steckkontakten 921 durch das Gehäuse 911 geschoben und geht mit dem Basis-Gegenkontaktsockel 920 der entlang des Pfeils 912 in das Gehäuse eingeschobenen Antriebseinheit 910 eine Steckverbindung ein.
  • Da in diesem Fall die Einschubrichtung 916 des Adapters 900 ins Gehäuse 911 gemäß 9a entgegengesetzt zur Einschubrichtung 912 der An triebseinheit 910 ins Gehäuse 911 angeordnet ist erfolgt die Montage hier unter einer „entgegengesetzten" Einbaurichtung.
  • 9b zeigt den Antrieb 910 mit dem am Gehäuse 911 montiertem Adapter 900.
  • In den 10a und 10b sowie den 11a und 11b sind die entsprechenden Montagen eines erfindungsgemäßen Adapters 1000 bzw. 1100 in ein Steuergerät 1040 bzw. 1140 unter der winkligen (10a und 10b) und entgegengesetzten (11a und b) Einbaurichtung entsprechend den Montagen des erfindungsgemäßen Adapters in den Antrieb gemäß den 9a und 9b (winklige Einbaurichtung) sowie den 10a und 10b (entgegengesetzte Einbaurichtung) dargestellt.
  • 10a zeigt eine Elektronikeinheit 1010 mit dem Basis-Gegenkontaktsockel 1020, welche entlang des Pfeils 1011 in das Gehäuse 1030 des Steuergeräts 1040 eingeschoben wird. Der Adapter 1000 wird gemäß 10a entlang des Pfeils 1012 ins Gehäuse 1030 eingeschoben.
  • 10b zeigt das Steuergerät mit dem am Gehäuse 1030 montierten Adapter 1000.
  • 11a zeigt eine Elektronikeinheit 1110 mit dem Basis-Gegenkontaktsockel 1120, welche entlang des Pfeils 1111 in das Gehäuse 1130 des Steuergeräts 1140 eingeschoben wird. Der Adapter 1100 wird gemäß 11a entlang des Pfeils 1112 ins Gehäuse 1130 eingeschoben.
  • 11b zeigt das Steuergerät mit dem am Gehäuse 1130 montierten Adapter 1000.
  • In den 12a bis 12c sind Skizzen mit an Steuergeräten und an einem Antrieb montierten erfindungsgemäßen Adaptern dargestellt.
  • 12a zeigt ein Steuergerät 1200 mit einem montierten, einseitig kontaktierbaren Adapter 1210 in gerader Ausführung (Einfachstecker in gerader Ausführung). 12b zeigt ein Steuergerät 1220 mit einem montierten, zweiseitig kontaktierbaren Adapter 1230 (Doppelstecker). 12c zeigt einen Antrieb 1240 mit einem montierten, zweiseitig kontaktierbaren Adapter 1250 (Doppelstecker).

Claims (22)

  1. Vorrichtung zum Anschluss mindestens einer elektrischen Komponente an ein Leitungsnetz eines Kraftfahrzeugs: dadurch gekennzeichnet, dass – die Vorrichtung ein Gehäuse aufweist, bei dem an einer ersten Gehäuseseite eine erste Kontakteinheit und an einer zweiten Gehäuseseite eine zweite Kontakteinheit angeordnet ist, – wobei an der ersten Kontakteinheit das Leitungsnetz anschließbar ist, – wobei an der zweiten Kontakteinheit die mindestens eine elektrische Komponente anschließbar ist, – wobei die erste Kontakteinheit unter Verwendung von mindestens einem Kontaktleiter derart mit der zweiten Kontakteinheit verbunden ist, dass eine elektrische Leitungsverbindung zwischen dem Leitungsnetz und der mindestens einen elektrischen Komponente herstellbar ist.
  2. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungsnetz durch eine Steckerverbindung an der ersten Kontakteinheit anschließbar ist
  3. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungsnetz einen Kontaktstecker zum Anschluss an die erste Kontakteinheit aufweist.
  4. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kontakteinheit ein Teil einer Steckerverbindung, insbesondere eine Steckerbuchse, eingerichtet zur Aufnahme eines Kontaktsteckers, ist.
  5. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Komponente unter Verwendung einer Steckverbindung an der zweiten Kontakteinheit anschließbar ist.
  6. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Komponente eine Steckbuchse, insbesondere einen in die elektrische Komponente integrierten Gegen-Kontaktsockel, eingerichtet zur Aufnahme von Steckkontakten zum Anschluss an die zweite Kontakteinheit, aufweist.
  7. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Kontakteinheit ein Teil einer Steckverbindung, insbesondere eine Anordnung von mehreren Steckkontakten, eingerichtet zum Herstellen einer Steckverbindung mit einem Gegen-Kontaktsockel, ist.
  8. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zum Teil an der zweiten Gehäuseseite und/oder zwei ten Kontakteinheit Mittel angeordnet sind, durch die der Anschluss der elektrischen Komponente an der zweiten Kontakteinheit abdichtbar und/oder fixierbar ist.
  9. Vorrichtung nach dem voranstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtung durch eine Flanschverbindung mit integriertem O-Ring oder einer Dichtfolie ausgestaltet ist.
  10. Vorrichtung nach mindestens einem der zwei voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierung durch eine Schraubverbindung oder eine Schweißverbindung ausgestaltet ist.
  11. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abdichtung und eine Fixierung durch eine Flanschverbindung, die mittels einer integrierten Nut und eines in der Nut eingelegten O-Rings sowie durch Befestigung durch eine Schraubverbindung fixiert wird, realisiert ist.
  12. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mindestens eine weitere, dritte Gehäuseseite aufweist, an welcher eine dritte Kontakteinheit angeordnet ist, an welcher dritten Kontakteinheit eine zusätzliche elektrische Komponente anschließbar ist.
  13. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Kontakteinheit unter Verwendung von mindestens einem Kontaktleiter derart mit der ersten und/oder zweiten Kontakteinheit verbunden ist, dass eine elektrische Leitungsverbindung zwischen dem Leitungsnetz und der zusätzlichen elektrischen Komponente und/oder der elektrischen Komponente und der zusätzlichen elektrischen Komponente herstellbar ist.
  14. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche elektrische Komponente unter Verwendung einer Steckerverbindung an der dritten Kontakteinheit anschließbar ist.
  15. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Kontakteinheit ein Teil einer Steckerverbindung, insbesondere eine Steckerbuchse, eingerichtet zur Aufnahme eines Kontaktsteckers, ist.
  16. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kontakteinheit und die zweite Kontakteinheit und/oder die erste und die dritte Kontakteinheit normal zueinander oder einander gegenüberliegend ausgerichtet sind.
  17. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse zumindest zwei solcher dritten Gehäuseseiten aufweist, an welchen jeweils eine solche dritte Kontakteinheit angeordnet ist, zum Anschluss zumindest zweier zusätzlicher elektrischer Komponenten.
  18. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Komponente ein elektrischer Antrieb, ein Gebläseregler oder ein elektronisches Steuergerät ist.
  19. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse durch Umspritzen des bzw. der Kontaktleiter hergestellt ist.
  20. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktleiter bzw. die Kontaktleiter Flachleiter oder Rundleiter ist bzw. sind.
  21. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontakteinheiten jeweils mehrere horizontal und/oder vertikal angeordnete Kontakte, insbesondere Hauptstrom- und/oder Signalkontakte, aufweisen.
  22. Vorrichtung nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftfahrzeug ein PKW, ein SUV, ein Kraftrad oder ein LKW ist.
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