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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anschluss mindestens
einer elektrischen Komponente an ein Leitungsnetz, insbesondere
eines Kraftfahrzeugs.
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Eine
solche Anschlussvorrichtung, ein Steck- bzw. Steckersystem zur An
schluss eines (Elektro-)Antriebs eines Elektrolüfters, beispielsweise für ein Kühlsystem
zur Motorkühlung
eines Kfz oder für
ein Klimasystem zur Innenraumklimatisierung eines Kfz, an ein Bordnetz
des Kfz, ist aus dem Stand der Technik bekannt.
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In 7 ist
ein derartiges Stecksystem 780 bzw. 781 aus dem
Stand der Technik für
ein Doppellüftersystem 700 eines
Kfz-Kühlmoduls
dargestellt.
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Bei
diesem Doppellüftersystem 700 sind zwei
elektrische Antriebseinheiten bzw. -motoren 710, 711 mit
jeweils diesem aus dem Stand der Technik bekannten Stecksystem 780, 781,
einer einseitig kontaktierbaren, vierpoligen Steck- bzw. Steckerverbindung,
an ein Bordnetz 770 eines Kfz angeschlossen.
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Das
Stecksystem 780, 781 umfasst zwei jeweils einseitig
kontaktierbare bzw. ineinander steckbare Steckteile, einen zwei-,
drei- oder wie beispielsweise dargestellt vierpoligen, einseitig
kontaktierbaren Bordnetzstecker 730 bzw. 731 und
ein zugehöriges,
ebenfalls einseitig kontaktierbares, zwei-, drei- oder wie beispielsweise dargestellt
vierpoliges Gegensteckteil 720 bzw. 721.
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Der
Bordnetzstecker 730 bzw. 731 ist über ein
Kabel 740 bzw. 741 mit dem Bordnetz 770 verbunden.
Das Gegensteckteil 720 bzw. 721 ist in den elektrischen
Antriebsmotor 710 bzw. 711 sowie in dessen Gehäuse fest,
d.h. nicht auf einfache Art und Weise lösbar, unter anderem mittels
einer Lötverbindung,
integriert, wodurch es fester, integraler Bestandteil des elektrischen
Antriebsmotors 710 bzw. 711 ist und dieser entsprechend
dem Kabel 740 bzw. 741 bzw. einer derartigen Verbindung
mit dem Gegenstecker 720 bzw. 721 verbunden ist.
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Das
Kabel 740 bzw. 741 bündelt im dargestellten Fall
vier Leitungen, wobei zwei Leitungen zur Hauptstromzuführung, in
diesem Fall (+/-) – Zuleitungen
einer Batterieversorgung, dienen.
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Die
weiteren zwei Leitungen sind Steuer- und Busleistungen, im allgemeineren
Signal- bzw. Kommunikationssignalleitungen, einer Fahrzeugelektronik.
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Entsprechendes
gilt für
die feste, integrierte Verbindung zwischen dem Gegensteckteil 720 bzw. 721 und
dem jeweiligen Antriebsmotor 710 bzw. 711.
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Bei
kontaktiertem Stecksystem 780 bzw. 781 bzw. ineinander
eingesteckten Steckteilen 730 bzw. 731 und 720 bzw. 721 wird über vier
Polkontakte 750 bis 753 bzw. 760 bis 763 die
Verbindung zwischen dem Bordnetz und dem (jeweiligen) Antrieb 710 bzw. 711 hergestellt,
wodurch der Antrieb 710 bzw. 711 mit Energie und
Steuer- und Kommunikationssignalen versorgt wird.
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Entsprechend
der Aussteuerung des jeweiligen Antriebs wird die jeweilige Antriebswelle 790 bzw. 791 in
Rotation versetzt, welche auf einen Lüfter oder ein Gebläse übertragen
wird.
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Nachteilig
bei diesem Doppellüftersystem 700 mit
zwei über
jeweils einseitig kontaktierbaren Steckverbindungen 780 bzw. 781 mit
dem Bordnetz 700 verbundenen Antriebseinheiten 710 und 711 ist, dass
jede Antriebseinheit 710 bzw. 711 separat mit dem
Bordnetz 700 kontaktiert und angesteuert wird.
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Dadurch
ist seitens des Fahrzeugs ein erhöhter Verkabelungsaufwand und/oder
Montageaufwand, meist verbunden mit einem erhöhten Platzbedarf, sowie eine
erhöhte
Teilevielfalt wie auch erhöhter
Systemaufwand für
die Ansteuerung hinsichtlich Soft- und Hardware mit entsprechend
hohen Kosten und bekannten elektrischen und elektronischen Nachteilen
notwendig.
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Dies
trifft insbesondere für
kompakt zu realisierende Gesamtsysteme zu, wie sie gerade im Automobilbereich
gefordert werden.
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Manche
elektrische bzw. elektronische Systeme, wie obige Lüfterantriebe,
werden über
entsprechend aufwendige Schnittstellen gesteuert, so dass hier pro
Lüfterantrieb
eine höhere
Anzahl von Verbindungsleitungen, insbesondere Steuerleitungen und/oder
Bussystemen, erforderlich sind. Der entsprechende Verkabelungsaufwand
für das
gesamte Lüftersystem
erhöht
sich demzufolge entsprechend.
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Darüber hinaus
sind bei solchen aufwendigeren Lüfterantrieben
mit zusätzlichen
Steuerleitungen und erhöhtem
Verkabelungsaufwand weitergehende Maßnahmen, beispielsweise bezüglich von Soft-
und Hardware, notwendig, um die einzelnen Lüfterantriebe bzw. Lüftersysteme
bezüglich
der Kommunikation zu entkoppeln und um diese auch einzeln ansteuern
zu können.
Weiter damit verbunden sind Nachteile hinsichtlich einer Diagnosefähigkeit.
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Entsprechend
Nachteiliges gilt bei einfachen wie im noch größeren Maße bei aufwendigeren Vielfachlüftersystemen,
bei welchen eine Vielzahl von – kundenspezifischen – Systemkomponenten,
wie Lüftern
bzw. Lüfterantrieben,
jeweils separat mittels der einseitig kontaktierbaren Steckverbindung
wie aus dem Stand der Technik mit einem Bordnetz zu kontaktieren
sind.
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Hierbei
kann bei jeder weiteren, neu hinzukommenden Systemkomponente neuer
Konstruktionsaufwand, insbesondere zur Herstellung der festen, inte grierten
Verbindung des Steckteils in die neu hinzukommende Systemkomponente,
notwendig sein. Dieser und auch ein dadurch bedingter erhöhter Fertigungsaufwand
werden gegebenenfalls noch weiter erhöht, wenn Systemkomponenten
zusätzlich mit
Kabelabgängen
konstruiert und realisiert werden müssen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Steckersystem, im
allgemeinen eine Anschlussvorrichtung, zum Anschluss einer elektrischen
bzw. elektronischen Komponente, wie eines elektrischen Antriebs,
eines Gebläsereglers,
eines elektronischen Steuergeräts
oder auch eines Aktuators, an ein Leitungsnetz, zu schaffen, welche
Anschlussvorrichtung eine einfache, flexible und kostengünstige Verkabelung
der elektrischen Komponente mit geringerem Verkabelungs- und/oder
Montageaufwand soweit ermöglicht.
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Des
Weiteren soll ein modularer Aufbau, bestehend aus mehreren elektrischen
bzw. elektronischen Komponenten, wie aus mehreren Lüftersystemen
und Aktuatoren, ermöglicht
werden, welcher insbesondere kompakt zu realisieren ist.
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Darüber hinaus
sollen durch die Erfindung obige weitergehenden Nachteile bei aufwendigeren Mehrfachsystemen,
wie Lüftersystemen,
insbesondere bei Vielfachlüftersystemen,
vermieden werden.
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Diese
Aufgaben werden durch die Vorrichtung zum Anschluss mindestens einer
elektrischen bzw. elektronischen Komponente an ein Leitungsnetz,
insbesondere eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen gemäß dem unabhängigen Patentanspruch
gelöst.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Anschluss mindestens einer elektrischen Komponente an ein Leitungsnetz
weist ein Gehäuse
auf, bei dem an einer ersten Gehäuseseite
eine erste Kontakteinheit, an welche das Leitungsnetz anschließbar ist, und
an einer zweiten Gehäuseseite
eine zweite Kontakteinheit, an welche die elektrische bzw. elektronische
Komponente anschließbar
ist, angeordnet ist.
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Dabei
wird im Folgenden unter einer Kontakteinheit ein im Allgemeinen
funktionelles Element zur elektrischen Kontaktierung verstanden,
beispielweise ein Steckerkontakt bzw. ein Steckerkontaktelement,
insbesondere ein Kontaktstift, eines ein- oder mehrpoligen Steckers
oder auch ein entsprechendes Gegenstück, wie eine Kontaktbuchse
zur Aufnahme eines Kontaktstiftes.
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Mit
umfasst werden dabei alle Formen einer räumlichen Ausprägung/-gestaltung eines
solchen funktionellen Elements zur Kontaktierung. Die Kontakt können dabei
beispielweise horizontal und/oder vertikal angeordnet sein.
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Durch
eine Kontaktierung mittels einer solchen Kontakteinheit kann insbesondere
ein Hauptstromkontakt, beispielsweise für eine Stromversorgung, oder
ein Signalkontakt, insbesondere für eine Übertragung eines Kommunikationssignals,
wie eines Steuersignals, realisiert werden.
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Weiter
wird nachfolgend unter einer Leitung jegliche Art von Signal-, Strom- und/oder Datenleitung
und unter einem Leitungsnetz eine zusammengehörige übergeordnete Einheit von solchen
Leitungen verstanden. Das erfindungsgemäße Leitungsnetz kann dabei
beispielsweise ein Stromversorgungsnetz oder ein Kommunikationsnetz,
insbesondere ein Bussystem oder ein Steuerungsnetz, sein.
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Die
erste Kontakteinheit ist unter Verwendung von mindestens einem Kontaktleiter,
beispielsweise eines (metallischen) Flachleiters oder Rundleiters,
derart mit der zweiten Kontakteinheit verbunden ist, dass eine elektrische
Leitungsverbindung zwischen dem Leitungsnetz und der elektrischen
Komponente herstellbar ist.
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Anschaulich
gesehen realisiert die erfindungsgemäße Vorrichtung einen flexiblen,
als ein- oder auch mehrseitig kontaktierbaren sowie ein- oder auch
mehrpoligen Stecker bzw. Adapter ausstaltbaren Adapter-Stecker,
der aus gehend von verschiedenen elektrischen bzw. elektronischen
(E/E)-Basiskomponenten
mit jeweils spezifischen elektrischen Anschlusssystemen sowie kundenspezifischen
Leitungsnetzen mit jeweils kundenspezifischen Kontaktierungen und
Steckerarten deren Anschluss aneinander realisiert.
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Dabei
erfolgt die Kontaktierung zwischen einem erfindungsgemäßen Adapter
und der E/E-Basiskomponente bevorzugt durch eine Steckverbindung mit
gegebenenfalls mehreren Steckkontakten/-stiften, bei welcher der
Adapter bzw. die Steckkontakte von diesem, hier im Allgemeinen bezeichnet
als zweite Kontakteinheit, in einen in die E/E-Basiskomponente integrierten
Basis-Gegenkontaktsockel, im Allgemeinen in eine Steckbuchse, eingesteckt
wird bzw. werden.
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Diese
Einsteckverbindung bzw. dieser Anschluss kann bevorzugt abgedichtet
und fixiert werden. Dazu können
beispielsweise zum Teil an der zweiten Gehäuseseite und/oder zweiten Kontakteinheit
Mittel angeordnet sein, durch die die Steckverbindung bzw. der Anschluss
der elektrischen Komponente an der zweiten Kontakteinheit abgedichtet und/oder
fixiert wird.
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Bevorzugt
kann die Abdichtung durch eine Flanschverbindung mit integriertem
O-Ring oder einer Dichtfolie ausgestattet sein. Die Fixierung kann durch
eine Schraubverbindung oder eine Schweißverbindung realisiert werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Abdichtung und die Fixierung
durch eine Flanschverbindung, die mittels einer integrierten Nut
und eines in der Nut eingelegten O-Rings sowie durch eine Befestigung
durch eine Schraubverbindung fixiert wird, realisiert.
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Das
Leitungsnetz kann mittels einer Steckerverbindung an der ersten
Kontakteinheit angeschlossen werden. Das Leitungsnetz kann dazu
einen Kontaktstecker oder ein entsprechendes Gegenstück, wie
eine Kontakt-/Steckerbuchse
bzw. „Steckdose", zum Anschluss an
die erste Kontakteinheit aufweisen. Die erste Kontakteinheit ist
dann entsprechend der Ausgestaltung des Anschlusses seitens des
Leitungsnetzes gestaltet und ange passt, beispielsweise als Steckerbuchse
eingerichtet zur Aufnahme eines Kontaktsteckers.
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In
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Adapters
als mehrseitig kontaktierbaren, mehrpoligen Steckers ist es möglich, mehrere
E/E-Komponenten, wie einen elektrischer Antrieb, insbesondere einen
Elektromotor, oder einen Aktuator, beispielsweise ein Dehnstoffelement,
oder ein elektronisches Steuer- bzw. Regelungsgerät, elektrisch
miteinander – und
modular erweiterbar – zu
verbinden, wobei sowohl eine Spannungsversorgung, als auch bei Bedarf
ein- oder mehrere Steuerkontakte oder Signal- und Busleitungen über Kabelsätze verbunden
werden.
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Dazu
kann das Gehäuse
an einer weiteren, in diesem Fall dritten Gehäuseseite eine dritte Kontakteinheit
aufweisen, an welcher dritten Kontakteinheit eine weitere bzw. zusätzliche
elektrische Komponente anschließbar
ist.
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Diese
dritte Kontakteinheit ist dann zur Herstellung des elektrischen
Anschlusses der weiteren bzw. elektrischen Komponente derart unter
Verwendung von mindestens einem Kontakteiter, beispielsweise einem
Flachleiter oder Rundleiter, mit der ersten und/oder zweiten Kontakteinheit
verbunden, dass eine elektrische Leitungsverbindung zwischen dem Leitungsnetz
und der weiteren elektrischen Komponente und/oder der elektrischen
Komponente und der zusätzlichen
elektrischen Komponente besteht.
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Bevorzugt
kann dann die weitere elektrische Komponente unter Verwendung einer
Steckerverbindung an der dritten Kontakteinheit angeschlossen werden.
In diesem Fall kann die dritte Kontakteinheit als ein Teil einer
Steckerverbindung, insbesondere als eine Steckerbuchse eingerichtet
zur Aufnahme eines Kontaktsteckers, realisiert werden.
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Hier
kann weiter vorgesehen werden, dass das Gehäuse zumindest zwei solcher
dritten Gehäuseseiten
aufweist, an welchen jeweils eine solche dritte Kontakteinheit angeordnet
sind, zum Anschluss zumindest zweier zusätzlicher elektrischer Komponenten.
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Die
Erfindung sowie eine erfindungsgemäße Ausgestaltung als steckbarer
Adapter ermöglicht
ferner, eine Kontaktierungsrichtung, d.h. eine Einführungs-
bzw. Einsteckrichtung des erfindungsgemäßen Adapters in die E/E-Basiskomponente,
nicht nur analog, sondern auch senkrecht, entgegen oder rechtwinklig
zur Einbaurichtung einer Elektronikeinheit in ein Gehäuse zu realisieren.
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Weiter
ermöglicht
der erfindungsgemäße Adapter
damit konstruktive Variationen von Steckern, insbesondere Fahrzeugsteckern
für Pkw,
SUV, Krafträder
oder Lkw, bzw. Stecksystemen und E/E-Komponenten.
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Dazu
können
die Kontakteinheiten bzw. deren Gehäuseseiten entsprechend den
Einbau- oder sonstigen Anforderungen, wie Platzanforderungen, beliebig
ausgerichtet und/oder zueinander angeogrdnet sein.
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So
ist bei einer Weiterbildung das erfindungsgemäße Gehäuse derart ausgestaltet, dass
die erste Kontakteinheit und die zweite Kontakteinheit und/oder
die erste und die dritte Kontakteinheit normal zueinander oder einander
gegenüberliegend ausgerichtet
sind.
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Das
erfindungsgemäße Gehäuse ermöglicht darüber hinaus
eine elektrische Isolierung der mindestens einen Leitungsverbindung
bzw. von mehreren Leitungsverbindungen gegeneinander und schützt diese
wie auch Kontakte an den Kontakteinheiten vor Umwelteinflüssen, wie
Feuchtigkeit, oder Beschädigungen.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Weiterbildung werden erfindungsgemäße Vorrichtungen
eingesetzt zu einer Kühlung
und/oder einer Klimatisierung, insbesondere eines Kfz-Innenraums
oder eines Kfz-Motors, wobei die elektrische bzw. elektronische Komponente
ein elektrischer Antrieb, insbesondere ein Elektromotor eines Elektrolüfters oder
Klimagebläses,
ist.
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In
einer weiteren bevorzugten Fortbildung ist die Vorrichtung ein mehrpoliger,
insbesondere ein zwei-, drei- oder vierpoliger, Adapter-Stecker,
wobei entsprechend der Anzahl der Pole eine entsprechende Anzahl
von Kontak ten an den jeweiligen Kontakteinheiten und/oder Leitungsverbindungen
zwischen den Kontakten vorgesehen sind.
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Auch
ist hier bei der Erfindung eine besondere Flexibilität hinsichtlich
der Formgebung, der Materialauswahl, der Anordnung und des Querschnitts
der Kontakte gegeben. Auch die Ausbildung, Form , Lage und Richtung
eines erfindungsgemäß ausgestalteten Adapter-Steckers
ist durch die Erfindung gegeben.
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So
ermöglicht
beispielweise die Erfindung – in
Ausgestaltung als Adapter zum Anschluss eines Rohrlüftungssystems
an ein Bordnetz – den
Einschub des ausführungsgemäßen Adapters
durch eine Luftleitschaufel des Rohrlüftersystems hindurch, was aufgrund
des geringen Platzbedarfs bzw. Querschnittes der Durchführung sonst
schwerlich möglich ist.
Da auch die Einsteckrichtung erfindungsgemäß variabel gestaltbar ist,
können
hier die Nachteile eines hoch integrierten Systems wie gemäß dem Stand der
Technik beseitigt werden.
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Bei
der Herstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Anschluss
einer elektrischen bzw. elektronischen Komponente an ein Leitungsnetz,
insbesondere eines Kraftfahrzeugs, werden die Kontakteinheiten und
die Leitungsverbindungen zumindest teilweise oder auch im Gesamten
umspritzt, im allgemeinen ummantelt bzw. umhüllt, insbesondere mit einem
Kunststoff. Dadurch wird auf einfache Weise ein (Kunststoff-)Gehäuse realisiert.
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Mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sowie Weiterbildungen dieser, insbesondere als mehrpoliger Mehrfach-Adapter-Stecker,
lassen sich unter anderem folgende, zum Teil schon genannte Aufgaben
und Vorteile – je
nach Ausgestaltung auch nebeneinander – realisieren bzw. erfüllen:
Es
ist nur eine Basis-E/E-Komponente (z.B.: E-Lüfter, Antrieb, Steuergerät, Regler
etc.) mit integriertem Standard-Gegenkontaktsockel erforderlich,
um diese E/E-Komponente an einen jeweiligen kundenspezifischen Stecker
an zupassen. D. h. die Basiskomponente ist prinzipiell für verschiedene
Kunden bzw. deren Stecksystemen verwendbar.
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Hierdurch
reduziert sich der Entwicklungsaufwand bei Anpassung der Komponente
an andere Kunden bzw. deren spezifische Stecksysteme. Es muss nur
noch der erfindungsgemäße Adapter
angepasst werden. Andere Parameter lassen sich gewöhnlich durch
Softwareanpassungen realisieren.
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Für diverse
Basis-E/E-Komponenten ist pro Kunde/spezifisches Stecksystem nur
ein Adapter und in der Komponente eine entsprechende Gehäusedurchführung mit
entsprechendem Standard-Gegenstecker erforderlich.
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Prinzipiell
ist ein erfindungsgemäßes Stecksystem
für eine
Standardisierung geeignet.
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Verschiedene
E/E-Komponenten können hintereinander
geschaltet werden, wobei die Spannungsversorgung und Ansteuerung
durch nur einen kundenseitigen Stecker ausreicht.
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Es
lassen sich Einfach-, Doppel- und Mehrfachstecker bzw. -adapter
mit verschieden angeordneter Steckergeometrie und Lage realisieren.
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Die
Anzahl der verwendeten Kontakte kann mit geringem Aufwand an die
Applikation angepasst werden.
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Die
Kontakte der Spannungsversorgung haben beispielsweise bei Doppel- und Mehrfachsteckern
aufgrund der kurzen und direkten Verbindungen im Stecksystem einen
geringeren Übergangswiderstand.
Dadurch reduzieren sich die Verluste.
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Hierbei
ist auch die Forderung zur Realisierung einer Funktionseinheit gegeben.
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Die
Einsteckrichtung der Adaptereinheit ist in weiten Bereichen variabel.
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Die
Fertigung der Kontaktierung im Gesamtsystem ist mit relativ geringen
Kosten zu bewerten.
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So
kann ein erster solcher Adapter-Stecker als Hauptverbindungsstecker
zu einem Bordnetz eines Fahrzeuges mit entsprechenden Hauptstromzuführungen
und Steuer- bzw. Busleitungen realisiert werden, welcher eine erste,
elektrische Einheit, die Basiskomponente, an das Bordnetz anschließt.
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Als
nachfolgende Verbindungs- bzw. Weiterverbindungsstecker können durch
solche Adapter-Stecker weitere Antriebseinheiten oder Subsysteme,
wie Aktuatoren, mit entsprechenden Hauptstrom- , Steuer- und Busleitungen
an das Bordnetz angeschlossen werden.
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Die
Kontakte zur Kontaktierung von Steuer- und Busleitungen können als
bidirektionale Ein- bzw. Ausgänge
ausgelegt werden. Diese können
dann als Sensoreingänge,
Bus- oder Steuerleitungen für
externe Komponenten, wie zum Beispiel eine Jalousie oder ein Dehnstoffelement,
genutzt werden.
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Die
Steuer- bzw. Busleitungen können
zur Codierung für
den jeweiligen Antrieb (Beispiel: rechter/linker Antrieb) genutzt
werden. Eine intelligente Integration in ein Fail-Save-Konzept für ein Lüftersystem
mit Jalousie kann realisiert werden.
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Eine
Verbindung von weiteren Antrieben mit einer mehradrigen Zusatzleitung
kann realisiert werden.
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Neben
den bisher beschriebenen Vorteilen weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
sowie deren Weiterbildungen auch folgende weitere Vorteile auf:
Alle
gängigen
Bussysteme von verschiedensten Herstellern bzw. Kunden können durch
ein Adapter-Steckersystem gemäß der erfinderischen
Vorrichtung realisiert werden, beispielweise eine PWM – Schnittstelle
sowohl mit Klemme 15/87 – als auch ohne Klemme 15/87 – Ansteuerung,
ein CAN-Bus oder ein LIN – Bussystem.
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Mit
nur einem mindestens vierpoligen Adapter-Stecker gemäß der erfinderischen
Vorrichtung können
mit zwei PWM – Eingangssignalen
zwei Antriebe, beispielweise für
zwei Lüfter,
separat angesteuert werden.
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Bei
entsprechender Auslegung und Softwaremodifikation ermöglicht die
Erfindung eine Kommunikation von Antriebssystemen direkt miteinander oder
mit dem Bordsystem (Fahrzeugelektronik).
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Ein
zweiter erfindungsgemäßer Adapter-Stecker,
beispielweise an einer zweiten Antriebseinheit, kann bei Bedarf
auch nur einseitig (zur Verbindung zum ersten, doppelseitig benutzten
erfindungsgemäßen Adapter-Stecker
an der ersten Antriebseinheit) genutzt werden. Hierbei kann die
zweite Adapter-Steckerseite
mit Kunststoff verschlossen oder mit einem Blindstecker belegt werden.
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Weiter
kann mittels der Erfindung durch Integration einer Software in den
Antrieben ein Thermomanagement eines Moduls und eines Lüftersystems übernommen
werden.
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Kontakte
des Eingangs- bzw. Hauptadapter-Steckers im Vergleich zu Kontakten
des Ausgangs- bzw. Weiterverbindungsadapter-Steckers können auf
verschiedene Antriebsein- bzw. Antriebsausgänge gelegt werden, so dass
diese unabhängig
voneinander ansteuerbar oder einlesbar sind.
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Weiter
lassen sich durch die Erfindung Schutzsysteme, wie ein Blockierschutz,
ein Fail-Save-Modus und/oder eine Diagnose – hier als Diagnosestecker
oder als Diagnosekontakt -, in den Antrieb integrieren.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
im Zusammenhang mit den Figuren.
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Darin
zeigen:
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1a bis 1f Skizzen mit verschiedenen Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters;
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2 Skizze
eines 4-poligen Anschlussadapters mit vertikal angeordneten Kontakten
zum Anschluss einer Basis-E/E-Komponente sowie einer weiteren E/E-Komponente
an ein Fahrzeugbordnetz gemäß einem
ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
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3a und 3b Skizzen
eines 4-poligen Anschlussadapters mit vertikal angeordneten Kontakten zum
Anschluss einer Basis-E/E-Komponente sowie einer weiteren E/E-Komponente
an ein Fahrzeugbordnetz gemäß einem
ersten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
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4a und 4b Skizzen
eines 4-poligen Anschlussadapters mit horizontal angeordneten Kontakten
zum Anschluss einer Basis-E/E-Komponente sowie einer weiteren E/E-Komponente
an ein Fahrzeugbordnetz gemäß einem
zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
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5a und 5b Skizzen
eines 4-poligen Anschlussadapters zum Anschluss einer Basis-E/E-Komponente
an ein Fahrzeugbordnetz gemäß einem
dritten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel;
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6a bis 6c Skizzen,
die eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters in eine Basis-Komponente
zeigen;
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7 eine
Skizze eines Doppellüftersystems
mit einseitig kontaktierbaren Steckverbindungen gemäß dem Stand
der Technik;
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8a und 8b Skizzen,
die eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters unter einer winkligen
Einbaurichtung in eine Basis-Komponente, in einen Antrieb, zeigen;
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9a und 9b Skizzen,
die eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters unter einer entgegengesetzten
Einbaurichtung in eine Basis-Komponente,
in einen Antrieb, zeigen;
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10a und 10b Skizzen,
die eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters unter einer winkligen
Einbaurichtung in eine Basis-Komponente, in ein Steuergerät, zeigen;
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11a und b Skizzen, die eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters
unter einer entgegengesetzten Einbaurichtung in eine Basis-Komponente, in ein
Steuergerät,
zeigen;
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12a bis 10c Skizzen
mit an Steuergeräten
und an einem Antrieb montierten erfindungsgemäßen Adaptern.
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In 1a bis
f sind verschiedene Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters,
im folgenden kurz als Adapter bezeichnet, zum Anschluss mindestens
einer Basis-E/E-Komponente, im folgenden kurz als Basis-Komponente
bezeichnet, an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder an ein Ansteuergerät dargestellt.
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Die
dargestellten Ausführungsformen
gemäß 1a bis
f unterscheiden sich dabei in der Anzahl der zusätzlich zu der Basis-Komponente
anschließbaren
E/E-Komponenten, in der Ausrichtung der (Anschluss-)Kontakte der
Steckverbindungen sowie in der Ausrichtung der Steckverbindungen
bzw. der Anschlussseiten.
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Die 1a und
b zeigen eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters 100 zur
Kontaktierung bzw. zum Anschluss von nur einer Basis-Komponente
an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät.
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Bei
diesem – vierpoligen,
einseitig kontaktierbaren – Anschlussadapter 100 erfolgt
der Anschluss an das Bordnetz oder Ansteuergerät über einen vierpoligen Bordnetzstecker
(nicht dargestellt), welcher in den dafür vorgesehenen Steckplatz 105 auf
der durch den Pfeil 106 gekennzeichneten Anschlussseite
des Adapters 100 bzw. des Adaptergehäuses 111 einsteckbar
ist.
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Die
Anschlusskontakte 101 bis 104 zur Kontaktierung
des Bordnetzsteckers, sogenannte Hauptstromkontakte 101 und 102 zum
Anschluss einer Stromversorgung und sogenannte Signalleitungskontakte 103 und 104 zum
Anschluss von Signalleitungen zur Ansteuerung, sind bei dem Adapter 100 horizontal
angeordnet.
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Der
Anschluss der Basis-Komponente erfolgt durch die – wie dargestellt
auf der durch den Pfeil 112 gekennzeichneten Anschlussseite
nach unten das Adaptergehäuse 111 verlassenden – Steckkontakte 107 bis 110,
welche eine Weiterführung
der Anschlusskontakte 101 bis 104 bilden und damit ebenfalls
Hauptstromkontakte 107 und 108 sowie Signalkontakte 109 und 110 aufweisen.
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Da
beide Anschlussseiten 106 und 112 normal zueinander
angeordnet sind, liegt mit dem Adapter 100 eine sogenannte „abgewinkelte" Ausführung vor.
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Das
Adaptergehäuse 111 weist
wie weiter die 1a und b zeigen einen Flansch 113 zur
Fixierung des Adapters 100 bzw. des Adaptergehäuses 111 an
der Basis-Komponente bzw. an einer Oberfläche bzw. am Gehäuses der
Basis-Komponente auf.
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Weiter
weist das Adaptergehäuse 111 eine schlauchförmige Umspritzung 114 der
Steckkontakte 107 bis 110 auf, welche die Steckverbindungen 107 bis 110 nach
außen
sowie gegeneinander isoliert und schützt.
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1 c
zeigt eine weitere Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Anschlussadapters 100a zur
Kontaktierung bzw. zum Anschluss von nur einer Basis-Komponente
an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät.
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Bei
diesem – ebenfalls
vierpoligen, einseitig kontaktierbaren – Anschlussadapter 100a erfolgt
der Anschluss an das Bordnetz oder Ansteuergerät ebenfalls über einen
vierpoligen Bordnetzstecker (nicht dargestellt), welcher in den
dafür vorgesehenen
Steckplatz 105a auf der durch den Pfeil 106a gekennzeichneten
Anschlussseite des Adapters 100a bzw. des Adaptergehäuses 111a einsteckbar
ist.
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Der
Anschluss der Basis-Komponente erfolgt auch durch die – wie dargestellt
auf der durch den Pfeil 112a gekennzeichneten Anschlussseite nach
unten das Adaptergehäuse 111a verlassenden – Steckkontakte 107a bis 110a,
welche eine Weiterführung
der Anschlusskontakte 101a bis 104a (nicht sichtbar)
bilden und damit ebenfalls Hauptstromkontakte 107a und 108a sowie
Signalkontakte 109a und 110a aufweisen.
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Da
beide Anschlussseiten 106a und 112a (in Verlängerung)
gegenüberliegend
angeordnet sind, liegt mit dem Adapter 100a eine sogenannte „gerade" Ausführung vor.
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Das
Adaptergehäuse
weist wie weiter die 1c zeigt ebenfalls einen Flansch 113a zur
Fixierung des Adapters 100a bzw. des Adaptergehäuses 111a an
der Basis-Komponente bzw. an einer Oberfläche bzw. am Gehäuses der
Basis-Komponente auf. Weiter weist das Adaptergehäuse 111a auch eine
schlauchförmige
Umspritzung 114a der Steckkontakte 107a bis 110a auf,
welche die Steckverbindungen 107a bis 110a nach
außen
sowie gegeneinander isoliert und schützt.
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Die 1d und
e zeigen zwei Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters 100b zur
Kontaktierung bzw. zum Anschluss von einer Basis-Komponente sowie
einer zusätzlichen E/E-Komponente
an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät.
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Bei
diesen – vierpoligen,
zweiseitig kontaktierbaren – Anschlussadaptern 100b erfolgt
der Anschluss an das Bordnetz oder Ansteuergerät über einen vierpoligen Bordnetzstecker
(nicht dargestellt), welcher in den jeweiligen dafür vorgesehenen
Steckplatz 105b auf der durch den Pfeil 106b gekennzeichneten
Anschlussseite des jeweiligen Adapters 100b bzw. des jeweiligen
Adaptergehäuses 111b einsteckbar
ist.
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Die
Anschlusskontakte 101b bis 104b zur Kontaktierung
des Bordnetzstekkers, sogenannte Hauptstromkontakte 101b und 102b zum
Anschluss einer Stromversorgung und sogenannte Signalleitungskontakte 103b und 104b zum
Anschluss von Signalleitungen zur Ansteuerung, sind bei dem ersten Adapter 100b gemäß 1d vertikal
sowie bei dem zweiten Adapter 100b gemäß 1e horizontal
angeordnet.
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Der
Anschluss der Basis-Komponente erfolgt jeweils durch die – wie dargestellt
auf der durch den Pfeil 112b gekennzeichneten Anschlussseite nach
unten das Adaptergehäuse 111b verlassenden – Steckkontakte 107b bis 110b,
welche eine Weiterführung
der Anschlusskontakte 101b bis 104b bilden und
damit ebenfalls Hauptstromkontakte 107b und 108b sowie
Signalkontakte 109b und 110b aufweisen. Gegenüberliegend
der Anschlussseite 106b ist bei den Adaptern 100b eine
durch den Pfeil 116b gekennzeichnete Anschlussseite angeordnet.
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Über diese
Anschlussseite 116b bzw. über einen dafür vorgesehenen
Steckplatz 117b (nicht sichtbar) an dieser Anschlussseite 116b erfolgt
der Anschluss der zusätzlichen
E/E-Komponente (nicht dargestellt) an den Adaptern 100b und
damit an das Bordnetz oder Ansteuergerät. Der Anschluss der zusätzlichen
E/E-Komponente erfolgt über
einen ebenfalls vierpoligen Anschlussstecker (nicht dargestellt), welcher
in den dafür
vorgesehenen Steckplatz 117b einsteckbar ist.
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Das
Adaptergehäuse
weist weiter, wie die 1 d und e zeigen, auch einen
Flansch 113b zur Fixierung des Adapters 100b bzw.
des Adaptergehäuses 111b an
der Basis-Komponente bzw. an einer Oberfläche bzw. am Gehäuses der
Basis-Komponente auf. Weiter weist das Adaptergehäuse 111b ebenso
eine schlauchförmige
Umspritzung 114b der Steckkontakte 107b bis 110b auf,
welche die Steckverbindungen 107b bis 110b nach
außen
sowie gegeneinander isoliert und schützt.
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1f zeigt eine nächste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters 100c zur
Kontaktierung bzw. zum Anschluss von einer Ba sis-Komponente sowie
zweier zusätzlichen E/E-Komponenten
an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät.
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Bei
diesem – ebenfalls
vierpoligen, einseitig kontaktierbaren – Anschlussadapter 100c,
welcher im wesentlichen mit dem Adapter 100b gemäß 1e übereinstimmt,
erfolgt der Anschluss der zweiten zusätzlichen E/E-Komponente über einen ebenfalls
vierpoligen Anschlussstecker (nicht dargestellt), welcher in einen
dafür vorgesehenen
Steckplatz 118c auf der durch den Pfeil 119c gekennzeichneten
Anschlussseite des Adapters 100c bzw. des Adaptergehäuses 111c einsteckbar
ist.
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2 zeigt
den Adapter 200 bzw. 100b in Ausgestaltung gemäß 1d in
vergrößerten Darstellung.
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So
zeigt 2 einen erfindungsgemäßen Anschlussadapter 200 bzw. 100b zur
Kontaktierung bzw. zum Anschluss von einer Basis-Komponente sowie
einer zusätzlichen
E/E-Komponente an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät, bei dem
die Hauptstrom- und Signalkontakte an den Anschlussseiten zum Bordnetz
und zur zusätzlichen E/E-Komponente
vertikal angeordnet sind.
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Neben
den bereits im Zusammenhang mit 1e beschriebenen
Komponenten des Adapters 100b ist in 2 zusätzlich mit
einem Pfeil 201 ein Befestigungsflansch 202 mit
Bohrungen und einer Nut für
einen O-Ring, welche mit einem Pfeil 203 gekennzeichnet
ist, gekennzeichnet.
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Der
Befestigungsflansch 202 mit den Bohrungen, der Nut für den O-Ring
sowie der O-Ring dienen zu einer Abdichtung und Fixierung der Verbindung
des Adapters 200 mit der Basis-Komponente.
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Des
Weiteren sind mit einem Pfeil 210 die Anschlussseite zum
Bordnetz bzw. zum Ansteuergerät,
mit einem Pfeil 211 die Anschlussseite zur zusätzlichen
E/E-Komponente, mit Pfeilen 212 die Hauptstromkontakte,
mit Pfeilen 213 die Signalkontakte, mit einem Pfeil 214 die
Umspritzung der Steckkon takte sowie mit einem Pfeil 215 die
Steckkontakte zur Kontaktierung der Basis-Komponente gekennzeichnet.
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Die 3a und 3b zeigen
weitere Darstellungen bzw. Ansichten des Adapters 300, 200 bzw. 100b in
Ausgestaltung gemäß 1d sowie
gemäß 2.
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So
zeigen auch die 3a und 3b einen
erfindungsgemäßen Anschlussadapter 300 bzw. 200 bzw. 100b zur
Kontaktierung bzw. zum Anschluss von einer Basis-Komponente sowie
einer zusätzlichen
E/E-Komponente an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät, bei dem
die Hauptstrom- und Signalkontakte
an den Anschlussseiten zum Bordnetz und zur zusätzlichen E/E-Komponente vertikal angeordnet
sind.
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Neben
den bereits im Zusammenhang mit 1d und 2 beschriebenen
Komponenten des Adapters 100b bzw. 200 ist in
den 3a und 3b mit einem
Pfeil 301 der Steckeranschluss des Bordnetzes bzw. des
Bordnetzsteckers bzw. des Ansteuergerätes, mit einem Pfeil 302 die
Steckerverbindung zur zusätzlichen
E/E-Komponente sowie mit einem Pfeil 303 die Kontaktierung
bzw. der Steckkontakt mit der Basis-Komponente gekennzeichnet.
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Insbesondere
zeigen die 3a und 3b den Befestigungsflansch 310 bzw. 202 mit
den Bohrungen 311 und der Nut 312 für den O-Ring 313,
welche zu einer Abdichtung und Fixierung der Verbindung des Adapters 300 mit
der Basis-Komponente dienen.
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Die 4a und 4b zeigen
weitere Darstellungen bzw. Ansichten des Adapters 400 bzw. 100b in
Ausgestaltung gemäß 1e.
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So
zeigen auch die 4a und 4b einen
erfindungsgemäßen Anschlussadapter 400 bzw. 100b zur
Kontaktierung bzw. zum Anschluss von einer Basis-Komponente sowie
einer zusätzlichen
E/E-Komponente an ein (Fahrzeug-)Bordnetz oder ein Ansteuergerät, bei dem
die Hauptstrom- und Si gnalkontakte an den Anschlussseiten zum Bordnetz
und zur zusätzlichen
E/E-Komponente horizontal angeordnet sind.
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Neben
den bereits im Zusammenhang mit 1e beschriebenen
Komponenten des Adapters 100b ist in den 4a und 4b mit einem Pfeil 401 der Steckeranschluss
des Bordnetzes bzw. des Bordnetzsteckers bzw. des Ansteuergerätes, mit
einem Pfeil 402 die Steckerverbindung zur zusätzlichen E/E-Komponente
sowie mit einem Pfeil 403 die Kontaktierung bzw. der Steckkontakt
mit der Basis-Komponente gekennzeichnet.
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Insbesondere
zeigen die 4a und 4b den Befestigungsflansch 410 mit
den Bohrungen 411 und der Nut 412 für den O-Ring 413,
welche zu einer Abdichtung und Fixierung der Verbindung des Adapters 400 mit
der Basis-Komponente
dienen.
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Die 5a und 5b zeigen
weitere Darstellungen bzw. Ansichten des Adapters 500 bzw. 100 in Ausgestaltung
gemäß den 1a und 1b.
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So
zeigen die 5a und 5b einen
erfindungsgemäßen Anschlussadapter 500 bzw. 100 zur Kontaktierung
bzw. zum Anschluss von nur einer Basis-Komponente an ein (Fahrzeug-)Bordnetz
oder ein Ansteuergerät,
bei dem die Hauptstrom- und Signalkontakte an der Anschlussseite
zum Bordnetz horizontal angeordnet sind.
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Neben
den bereits im Zusammenhang mit den 1a und 1b beschriebenen Komponenten des Adapters 100 ist
in den 5a und 5b mit
einem Pfeil 501 der Steckeranschluss des Bordnetzes bzw. des
Bordnetzstekkers bzw. des Ansteuergerätes sowie mit einem Pfeil 502 die
Kontaktierung bzw. der Steckkontakt mit der Basis-Komponente gekennzeichnet.
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Insbesondere
zeigen auch hier die 5a und 5b den Befestigungsflansch 510 mit
den Bohrungen 511 und der Nut 512 für den O-Ring 513,
welche zu einer Abdichtung und Fixierung der Verbindung des Adapters 500 mit
der Basis-Komponente dienen.
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6a bis 6c zeigen
eine Montage eines erfindungsgemäßen Adapters 600,
beispielweise nach einer der mit 100, 100a bis 100c oder 200, 300, 400 oder 500 bezeichneten
Ausgestaltungen, in eine Basis-Komponente 610, hier in
einen Antrieb 610.
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6a zeigt dabei den Einbaubereich 601 an
der Basis-Komponente, in welche der Adapter 600 eingebaut
wird.
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Der
Einbaubereich umfasst wie 6a zeigt einen
Teil des Antriebsgehäuses 611,
an welchem ein Anschlussflansch 612 mit einem Durchbruch 613, eine
Nut 614 für
eine O-Ring-Dichtung 617 für einen O-Ring 615 sowie
Befestigungslöcher 616 angeordnet
sind.
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6b zeigt den Montagevorgang 602,
bei dem der Adapter 600 gemäß der dargestellten Ausrichtung
in Pfeilrichtung 603 in den Durchbruch 613 der
Basis-Komponente 610 eingeführt wird.
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Dabei
werden die Steckkontakte 630 des Adapters 600 durch
den Durchbruch 613 geschoben.
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6c zeigt den in die Basis-Komponente 610 montierten
Adapter 600.
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Im
fertig montierten Zustand weist die Anschlussverbindung zwischen
dem Adapter 600 und der Basis-Komponente 610 eine
Abdichtung und eine Fixierung durch eine Flanschverbindung 622 aus
den beiden (Anschluss-) Flanschen, d.h. dem Anschlussflansch des
Adapters 612 und dem Anschlussflansch der Basis-Komponente 620,
auf.
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Die
Flanschverbindung wird dabei mittels der integrierten Nut 614 und
des in der Nut 614 eingelegten O-Rings 615 sowie
durch eine Befestigung durch eine Schraubverbindung fixiert und
abgedichtet.
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Im
fertig montierten Zustand sind dann die Steckkontakte 630 des
Adapters 600 innerhalb des Antriebsgehäuses 610 angeordnet.
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8a und 8b zeigen
eine weitere Montage eines erfindungsgemäßen Adapters 800,
beispielweise nach einer der mit 100, 100a bis 100c oder 200, 300, 400 oder 500 bezeichneten
Ausgestaltungen, in eine Basis-Komponente 810,
hier ebenfalls in einen Antrieb 810.
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Die
Montage des Adapters 800 erfolgt gemäß den 8a und 8b unter einer winkligen Einbaurichtung
(812, 816).
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8a zeigt dabei die geöffnete Antriebseinheit 810 mit
einer innenliegenden (Antriebs-)Elektronik 813. Zum Anschluss
des Antriebs 810 an das Bordnetz ist an der Antriebseinheit 810 wie 8a zeigt bezüglich der Antriebsachse 815 radial
nach außen
versetzt, in axialer Ausrichtung ein Basis-Gegenkontaktsockel 820 angeordnet,
welcher mit der Antriebselektronik 813 verbunden ist.
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Mit
Pfeil 812 ist die Einschubrichtung der geöffneten
Antriebseinheit 810 in das Antriebsgehäuse 811 gekennzeichnet,
entlang welcher die Antriebseinheit 810 bei der Montage
in das Gehäuse 811 geschoben
wird.
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Das
Gehäuse 811 weist
einen Einbaubereich 801 auf (nicht sichtbar), welcher entsprechend
dem Einbaubereich 601 aus den 6a bis 6c ausgestaltet ist und in welchen der
Adapter 800 eingebaut wird.
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Bei
der Montage wird, wie in 8a durch Pfeil 816 gekennzeichnet
ist, der Adapter 800 vertikal von oben mit den Steckkontakten 821 durch
das Gehäuse 811 geschoben
und geht mit dem Basis-Gegenkontaktsockel 820 der entlang
des Pfeils 812 in das Gehäuse eingeschobenen Antriebseinheit 810 eine
Steckverbindung ein.
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Da
die Einschubrichtung 816 des Adapters 800 ins
Gehäuse 811 gemäß 8a normal zur Einschubrichtung 812 der
Antriebseinheit 810 ins Gehäuse 811 angeordnet
ist erfolgt die Montage hier unter einer „winkligen" Einbaurichtung.
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8b zeigt den Antrieb 810 mit
dem am Gehäuse 811 montiertem
Adapter 800.
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9a und 9b zeigen
eine nächste
Montage eines erfindungsgemäßen Adapters 900,
beispielweise nach einer der mit 100, 100a bis 100c oder 200, 300, 400 oder 500 bezeichneten
Ausgestaltungen, in eine Basis-Komponente 910,
hier auch in einen Antrieb 910.
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Die
Montage des Adapters 900 erfolgt gemäß den 9a und 9b diesmal unter einer entgegengesetzten
Einbaurichtung (912, 916).
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9a zeigt auch hier die geöffnete Antriebseinheit 910 mit
einer innenliegenden (Antriebs-)Elektronik 913. Zum Anschluss
des Antriebs 910 an das Bordnetz ist an der Antriebseinheit 910, wie 9a zeigt, bezüglich der Antriebsachse 915 axial
ausgerichtet ein Basis-Gegenkontaktsockel 920 angeordnet,
welcher mit der Antriebselektronik 913 verbunden ist.
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Mit
Pfeil 912 ist auch hier die Einschubrichtung der geöffneten
Antriebseinheit 910 in das Antriebsgehäuse 911 gekennzeichnet,
entlang welcher die Antriebseinheit 910 bei der Montage
in das Gehäuse 911 geschoben
wird.
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Das
Gehäuse 911 weist
einen Einbaubereich 901 auf (nicht sichtbar), welcher ebenfalls
entsprechend dem Einbaubereich 601 aus den 6a bis 6c ausgestaltet ist und in welchen der
Adapter 900 eingebaut wird.
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Bei
der Montage wird, wie in 9a durch Pfeil 916 gekennzeichnet
ist, der Adapter 900 entgegengesetzt der Einschubrichtung 912 längs der
Antriebsachse mit den Steckkontakten 921 durch das Gehäuse 911 geschoben
und geht mit dem Basis-Gegenkontaktsockel 920 der entlang
des Pfeils 912 in das Gehäuse eingeschobenen Antriebseinheit 910 eine
Steckverbindung ein.
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Da
in diesem Fall die Einschubrichtung 916 des Adapters 900 ins
Gehäuse 911 gemäß 9a entgegengesetzt zur Einschubrichtung 912 der
An triebseinheit 910 ins Gehäuse 911 angeordnet
ist erfolgt die Montage hier unter einer „entgegengesetzten" Einbaurichtung.
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9b zeigt den Antrieb 910 mit
dem am Gehäuse 911 montiertem
Adapter 900.
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In
den 10a und 10b sowie
den 11a und 11b sind
die entsprechenden Montagen eines erfindungsgemäßen Adapters 1000 bzw. 1100 in
ein Steuergerät 1040 bzw. 1140 unter
der winkligen (10a und 10b)
und entgegengesetzten (11a und
b) Einbaurichtung entsprechend den Montagen des erfindungsgemäßen Adapters
in den Antrieb gemäß den 9a und 9b (winklige
Einbaurichtung) sowie den 10a und 10b (entgegengesetzte Einbaurichtung) dargestellt.
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10a zeigt eine Elektronikeinheit 1010 mit
dem Basis-Gegenkontaktsockel 1020,
welche entlang des Pfeils 1011 in das Gehäuse 1030 des Steuergeräts 1040 eingeschoben
wird. Der Adapter 1000 wird gemäß 10a entlang
des Pfeils 1012 ins Gehäuse 1030 eingeschoben.
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10b zeigt das Steuergerät mit dem
am Gehäuse 1030 montierten
Adapter 1000.
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11a zeigt eine Elektronikeinheit 1110 mit dem
Basis-Gegenkontaktsockel 1120,
welche entlang des Pfeils 1111 in das Gehäuse 1130 des
Steuergeräts 1140 eingeschoben
wird. Der Adapter 1100 wird gemäß 11a entlang
des Pfeils 1112 ins Gehäuse 1130 eingeschoben.
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11b zeigt das Steuergerät mit dem am Gehäuse 1130 montierten
Adapter 1000.
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In
den 12a bis 12c sind
Skizzen mit an Steuergeräten
und an einem Antrieb montierten erfindungsgemäßen Adaptern dargestellt.
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12a zeigt ein Steuergerät 1200 mit
einem montierten, einseitig kontaktierbaren Adapter 1210 in
gerader Ausführung
(Einfachstecker in gerader Ausführung). 12b zeigt ein Steuergerät 1220 mit
einem montierten, zweiseitig kontaktierbaren Adapter 1230 (Doppelstecker). 12c zeigt einen Antrieb 1240 mit
einem montierten, zweiseitig kontaktierbaren Adapter 1250 (Doppelstecker).