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DE102004028255A1 - Vorrichtung zum Selbstverfertigen von Zigaretten - Google Patents

Vorrichtung zum Selbstverfertigen von Zigaretten Download PDF

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DE102004028255A1
DE102004028255A1 DE200410028255 DE102004028255A DE102004028255A1 DE 102004028255 A1 DE102004028255 A1 DE 102004028255A1 DE 200410028255 DE200410028255 DE 200410028255 DE 102004028255 A DE102004028255 A DE 102004028255A DE 102004028255 A1 DE102004028255 A1 DE 102004028255A1
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DE
Germany
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tubes
tobacco
cigarettes
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cigarette
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Withdrawn
Application number
DE200410028255
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English (en)
Inventor
Detlef Meyer
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Individual
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24CMACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
    • A24C5/00Making cigarettes; Making tipping materials for, or attaching filters or mouthpieces to, cigars or cigarettes
    • A24C5/40Hand-driven apparatus for making cigarettes
    • A24C5/42Pocket cigarette-fillers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24CMACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
    • A24C5/00Making cigarettes; Making tipping materials for, or attaching filters or mouthpieces to, cigars or cigarettes
    • A24C5/40Hand-driven apparatus for making cigarettes

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  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Fertigen von Zigaretten durch den Verbraucher, wobei Tabakportionen mit Hilfe von Dornen in Zigarettenpapierhülsen einschiebbar sind. Um mit einer derartigen Vorrichtung eine größere Anzahl von Zigaretten gleichzeitig fertigen zu können und um durch automatische Funktionen den Verbraucher zu entlasten, wird aufgrund der Erfindung vorgeschlagen, dass die Vorrichtung eine Zigarettenbox (1), in der eine Vielzahl von Zigarettenpapierhülsen (12) angeordnet ist, eine Aufnahmeeinheit (2) für die Tabakportionen, einen Stempel (3) mit mehreren parallelen Dornen (6) sowie eine Führung (4) aufweist, wobei die Aufnahmeeinheit (2) eine Vielzahl von zueinander parallelen Röhren (5) aufweist, die mit Tabak befüllt werden können, und wobei die Zigarettenbox (1), die Aufnahmeeinheit (2) und der Stempel (3) in der Weise in der Führung (4) angeordnet werden können, dass die einzelnen Zigarettenpapierhülsen (12), die Röhren (5) der Aufnahmeeinheit (2) und die Dorne (6) des Stempels (2) hintereinander und in einander entsprechenden und fluchtenden Positionen angeordnet und relativ zueinander verschiebbar sind, wobei die Dorne (6) in die Röhren (5) einführbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fertigen von Zigaretten durch den Verbraucher, wobei Tabakportionen mit Hilfe von Dornen in zigarettenpapierhülsen einschiebbar sind.
  • Für den Verbraucher bzw. Raucher sind durch ihn selbst gefertigte Zigaretten oft günstiger als fabrikmäßig hergestellte, was in besonderer Weise auch auf das Steuerrecht zurückzuführen ist, wonach fertige Zigaretten erheblich höher besteuert werden als loser Tabak. Neben der Möglichkeit, Zigaretten aus losem Tabak, Papierblättchen und ggf. Filtern selber zu drehen, sind Systeme bekannt, bei denen Zigaretten aus vorgefertigten, für sich allein nicht rauchbaren Komponenten zusammengesetzt werden, wobei häufig spezielle Vorrichtungen zur Anwendung kommen.
  • Ein derartiges System ist aus der DE 40 38 235 A1 bekannt. Bei diesem System wird eine Tabakportion in eine Papierhülse eingesetzt, wobei die Tabakportion in Größe und Abmessungen der Tabakfüllung einer Zigarette entspricht und von einer Umhüllung zusammengehalten ist und somit eine Art Kartusche bildet. Die Umhüllung ist luftdurchlässig, so dass die Tabakportion ohne die Papierhülse nicht geraucht werden kann. Die Tabakportion wird mitsamt der Umhüllung in die Papierhülse eingesetzt. Die Umhüllung wird in der fertigen Zigarette mit geraucht.
  • Aus der EP 387 040 B1 ein System zum Selbstverfertigen von Zigaretten bekannt, bei der die Tabakportion ebenfalls in Form einer vorgefertigten Kartusche mit Umhüllung in eine Papierhülse eingesetzt wird, wobei die Umhüllung jedoch anschließend herausgezogen wird.
  • Aus der DE 44 04 274 A1 ist ein System zum Selbstverfertigen von Zigaretten bekannt, bei dem mehrere miteinander verbundene Kartuschen mit Tabakportionen verwendet werden, und mehrere Zigarettenpapierhülsen gleichzeitig über parallel zueinander angeordnete Röhren mit Tabak befüllt werden können. Dabei wird der Tabak durch Dorne aus den Kartuschen heraus und in die Zigarettenpapierhülsen hinein gedrückt.
  • Den drei bekannten Systemen zum Selbstverfertigen von Zigaretten ist gemeinsam, dass sie vorgefertigte Tabakportionen (Kartuschen) benötigen, und dass mit ihnen nur einzelne Zigaretten hergestellt werden können. Letzteres gilt auch für die DE 44 04 274 A1 , die zwar die gleichzeitige Herstellung von mehreren Zigaretten erwähnt, aber nur ein System zur parallelen Herstellung von zwei Zigaretten, beschreibt, das höchstens auf eine geringe Anzahl gleichzeitig herstellbarer Zigaretten ausgeweitet werden könnte.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, mit der eine größerer Anzahl von Zigaretten gleichzeitig gefertigt werden kann, und die durch automatische Funktionen den Verbraucher entlastet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Vorrichtung eine Zigarettenbox, in der eine Vielzahl von Zigarettenpapierhülse angeordnet ist, eine Aufnahmeeinheit für die Tabakportionen, einen Stempel mit mehreren parallelen Dornen sowie eine Führung aufweist, wobei die Aufnahmeeinheit eine Vielzahl von zueinander parallelen Röhren aufweist, die mit Tabak befüllt werden können, und wobei die Zigarettenbox, die Aufnahmeeinheit und der Stempel in der weise in der Führung angeordnet werden können, dass die einzelnen Zigarettenpapierhülsen, die Röhren in der Aufnahmeeinheit und die Dorne des Stempels hintereinander und in einander entsprechenden und fluchtenden Positionen angeordnet und relativ zueinander verschiebbar sind, und wobei die Dorne in die Röhren einführbar sind.
  • Die Funktion der Vorrichtung ist folgende: Der Verbraucher befüllt die Aufnahmeeinheit mit Tabak und setzt sie sowie die Zigarettenbox in die Führung an den dafür vorgesehenen Plätzen ein. Dann bewegt er den Stempel auf die Aufnahmeeinheit zu, wobei die Dorne des Stempels in die Röhren in der Aufnahmeeinheit eindringen und dabei den Tabak aus den Röhren herausdrücken und in die Zigarettenpapierhülsen hinein stopfen. Das verschieben des Stempels kann dabei von Hand, aber auch durch einen motorischen Antrieb erfolgen.
  • Somit kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem Arbeitsgang eine größere Anzahl von Zigaretten fertig gestellt werden. Der Raucher muß somit nicht mehr jede Zigarette einzeln herstellen, sondern kann sich gleich eine ganze Portion fertigstellen, wobei, gemäß einer möglichen Weiterbildung der Erfindung, die fertigen Zigaretten in der Zigarettenbox verbleiben, wobei der Raucher die zigarettenbox wie eine handelsübliche, in der Fabrik hergestellte Zigarettenschachtel mit sich führen kann.
  • Durch die gemeinsame Anordnung von Zigarettenbox, Aufnahmeeinheit und Stempel in der Führung wird zum einen eine kompakte Bauweise der Vorrichtung erreicht, zum anderen wird eine präzise Bewegung der einzelnen Teile zueinander ermöglicht. Ein motorischer Antrieb für den Stempel ist ebenfalls vorteilhaft für eine ruhige, gleichmäßige und präzise Bewegung.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat ferner den Vorteil, dass sie nicht auf kartuschenartig vorgefertigte Tabakportionen angewiesen ist, denn die Aufnahmeeinheit kann auch mit losem Tabak befüllt werden.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der Zeichnung erläutert, in der ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt ist.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Skizze von Teilen der erfindungsgemäßen Vorrichtung in perspektivischer Darstellung,
  • 2 die erfindungsgemäße vorrichtung im Längsschnitt vor Beginn des Stopfvorganges und
  • 3 die erfindungsgemäße Vorrichtung nach Abschluß des Stopfens.
  • Die erfindungsgemäß Vorrichtung besteht aus einer Zigarettenbox 1, einer Aufnahmeeinheit 2, einem Stempel 3 und einer Führung 4. Die Aufnahmeeinheit 2 besteht aus zwanzig parallelen, geraden Röhren 5, die an den Stirnseiten offen sind und deren Innendurchmesser dem Durchmesser einer Zigarette entspricht.
  • Der Stempel 3 weist zwanzig zueinander parallele, gerade Dorne 6 auf, die an einer Basis 7 angeordnet sind. Der Durchmesser der Dorne 6 ist etwas geringer als der Innendurchmesser der Röhren 5. Die räumliche Anordnung der Dorne 6 und der Röhren 5 entsprechen einander. Infolgedessen können die Dorne 6 in die Röhren 5 eingeführt Werden. Die Dorne 6 sind mindestens ebenso lang wie die Röhren 5. Die Aufnahmeeinheit 2 und der Stempel 3 können z.B. jeweils Spritzgussteile sein.
  • Die Führung 4 hat die Form einer oben offenen Rinne, in der der Stempel 3 längsverschiebbar angeordnet ist. Die Basis 7 des Stempels weist eine Gewindebohrung 8 auf, die eine Spindel 9 aufnimmt (2). Die Spindel 9 wird von einem Elektromotor 10 angetrieben. Der Elektromotor 10 ist in einem Endabschnitt der Führung 4 angeordnet, der im folgenden als hinterer Teil der Führung 4 bezeichnet wird. Der Elektromotor 10 kann z.B. durch einen Akkumulator, durch Batterien oder über ein Netzteil aus dem Stromnetz mit Energie versorgt werden. Ferner kann er zur Anpassung der Drehzahl mit einem Getriebe ausgestattet sein (nicht dargestellt). Wenn der Motor 10 eingeschaltet wird, rotiert die Spindel 9, und der Stempel 3 wird, je nach Drehrichtung der Spindel 9, in der Führung 4 vor oder zurück bewegt.
  • In der Zigarettenbox 1 sind zwanzig Papierhülsen 12 angeordnet, die nach Abschluß des Stopfvorganges die Papierhüllen der fertigen Zigaretten bilden sollen. Die Papierhülsen 12 liegen zueinander parallel in der Zigarettenbox 1, und sie sind, über den Querschnitt der Zigarettenbox 1 gesehen, in gleicher Weise räumlich verteilt wie die Röhren 5 der Aufnahmeeinheit 2 und die Dorne 6 des Stempels 3. Die Zigarettenbox 1 ist an einem Ende 11 offen, während sie am anderen Ende eine geschlossene Stirnwand 14 aufweist. Die Papierhülsen 12 sind am offenen Ende der Zigarettenbox 1 ebenfalls offen, während sie am anderen Ende durch Filter 13 geschlossen sind.
  • Wie in 1 skizziert können die Zigarettenbox 1 und die Aufnahmeeinheit 2 ohne weiteres aus der Führung 4 entnommen werden. Zur Herstellung von Zigaretten werden die Röhren 5 der Aufnahmeeinheit 2 mit Tabak gefüllt. Die Tabakfüllung ist in 2 durch eine punktierte Schraffur der Röhren 5 angedeutet. Bei ganz nach hinten zurückgefahrenem Stempel 3 wird die Aufnahmeeinheit 2 in den mittleren Abschnitt der Führung 4 und die Zigarettenbox 1 in den vorderen Abschnitt der Führung 4 eingesetzt. Die Zigarettenbox 1 ist mit Papierhülsen 12 gefüllt, ihr offenes Ende 11 weist zur Aufnahmeeinheit 2. Die Zigarettenbox 1 ist gegen Herausrutschen aus der Führung 4 gesichert, z.B. durch einen vorsprung 15 am vorderen Ende der Führung 9. Nunmehr befinden sich jeweils eine Papierhülse 12, eine Röhre 5 und ein Dorn 6 hintereinander in fluchtender Anordnung. Fluchtend zur Spindel 9 befindet sich in der Mitte der Vorrichtung ein Raum 16, in dem ein Dorn 6, eine Röhre 5 und eine Hülse 12 jeweils fehlen.
  • Der Elektromotor 10 wird nun eingeschaltet. Über die Spindel 8 treibt er den Stempel 3 nach vorn. Die Dorne 6 dringen in die Röhren 5 ein und drücken den Tabak aus den Röhren 5 heraus und in die Papierhülsen 12 hinein. Dabei wird der Tabak gegen die Filter 13 gestopft. 3 zeigt den Abschluß dieses vorganges. Der Stempel 3 ist ganz ausgefahren, und der Tabak, der hier wiederum durch eine punktierte Schraffur angedeutet ist, ist vollständig in die Papierhülsen überführt. Nun kann der Stempel 3 zurück gefahren und Zigarettenbox 1 mit zwanzig fertigen zigaretten aus der Führung entnommen und am Ende 11 verschlossen werden, so dass der Verbraucher eine Packung Zigaretten erhält, die einer handelsüblichen Packung entspricht.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann durch eine Reihe von Variationen an die jeweiligen Gebrauchsumstände angepaßt werden. Die Seitenwände der Führung 4 können am vorderen Ende abgesenkt sein, wie in 1 bei 17 dargestellt, damit man die Zigarettenbox 1 leichter entnehmen kann. Um die Führung 4 sicherer und präziser zu machen, kann diese zusätzlich mit Profilen auf der Innenseite und/oder mit Bügeln oder Abdeckungen an der oben offenen Seite versehen sein (nicht dargestellt). Insb. kann die Zigarettenbox 1 durch einen Bügel, der ihre Oberseite beaufschlagt, in der Führung 4 gesichert sein.
  • Die Aufnahmeeinheit kann mit fertigen Tabakportionen oder Tabakkartuschen befüllt werden. Insbesondere ist die erfindungsgemäße Vorrichtung jedoch für die Verwendung von losem Tabak geeignet. Damit der lose Tabak ausreichend fest in die Papierhülsen 12 gestopft werden kann, können die Röhren 5 länger sein als die Papierhülsen 12, so dass sie entsprechend mehr Tabak aufnehmen können. Beim Befüllen eventuell daneben fallender Tabak kann bei einem späteren Befüllvorgang wieder verwendet werden.
  • Die Röhren der Aufnahmeeinheit können, wie in den 2 und 3 dargestellt, gegenüber den Papierhülsen auf Stoß angeordnet sein. Nach einer alternativen Ausführungsform der Erfindung können sie jedoch auch ein Stück weit in die Papierhülsen eingeführt werden, um einen besseren Übergang zu ermöglichen. Vorzugsweise weisen die Enden die Röhren dann verjüngungen, Ausschnitte oder dgl. auf, um das Einführen in die Papierhülsen zu erleichtern.
  • Die Zigarettenbox 1 kann durch den Verbraucher mit Papierhülsen 12 befüllt werden und besteht dann vorzugsweise aus einem dauerhaften Werkstoff, so dass ein häufiges Befüllen möglich ist. Sie kann neben dem zum Befüllen vorgesehenen Verschluß an der Stirnseite 11 einen zweiten Verschluß an der gegenüberliegenden Stirnseite aufweisen, der dem Verschluß üblicher Zigarettenpackungen entspricht, wie in 1 bei 18 dargestellt. Alternativ dazu kann die Zigarettenbox 1 aber auch Teil eines Systems sein, bei dem sie in der Fabrik mit den Papierhülsen 12 befüllt wird. Der Verbraucher erwirbt dann jeweils Einheiten aus Zigarettenboxen mit Papierhülsen, wodurch ihm die Sorgfalt erfordernde Arbeit, die Box korrekt mit den Papierhülse zu befüllen, abgenommen wird.
  • Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können nicht nur Filterzigaretten, hergestellt werden, wie es die 2 und 3 zeigen, sondern auch filterlose Zigaretten, wobei die Papierhülsen während des Stopfens dann durch am vorderen Ende dann durch die Wandung der zigarettenbox abgeschlossen werden.

Claims (6)

  1. Vorrichtung zum Fertigen von Zigaretten durch den verbraucher, wobei Tabakportionen mit Hilfe von Dornen in Zigarettenpapierhülsen einschiebbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Zigarettenbox (1), in der eine Vielzahl von Zigarettenpapierhülse (12) angeordnet ist, eine Aufnahmeeinheit (2) für die Tabakportionen, einen Stempel (3) mit mehreren parallelen Dornen (6) sowie eine Führung (4) aufweist, wobei die Aufnahmeeinheit (2) eine Vielzahl von zueinander parallelen Röhren (5) aufweist, die mit Tabak befüllt werden können, und wobei die Zigarettenbox (1), die Aufnahmeeinheit (2) und der Stempel (3) in der Weise in der Führung (4) angeordnet werden können, dass die einzelnen Zigarettenpapierhülsen (12), die Röhren (5) der Aufnahmeeinheit (2) und die Dorne (6) des Stempels (2) hintereinander und in einander entsprechenden und fluchtenden Positionen angeordnet und relativ zueinander verschiebbar sind, wobei die Dorne (6) in die Röhren (5) einführbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stempel (3) und die Aufnahmeeinheit (2) durch einen elektrischen Antrieb (10) relativ Zueinander verschiebbar sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorschub durch einen Spindeltrieb (8, 9) erfolgt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinheit (2) feststehend und der Stempel (3) längsverschiebbar in der Führung (9) angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das die Führung (4) eine rinnenförmige Aufnahme für die Zigarettenbox (1), die Aufnameeinheit (2) und den Stempel (3) ist.
  6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Führung (4) längs hintereinander die Antriebseinheit (10), der Stempel (3), die Aufnahmeeinheit (2) und die Zigarettenbox (1) angeordnet sind, wobei die Zigarettenbox (1) gegen Längsverschiebung gesichert ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102007023776A1 (de) 2007-05-22 2008-12-11 Schönhoff, Boris Zigarettenstopfmaschine
WO2014079949A1 (en) * 2012-11-23 2014-05-30 Jt International Sa Cigarette tube holder
EP4391841A4 (de) * 2021-08-24 2025-06-18 Flat Planet Limited Heimfüllungskit für blumensträussen

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102007023776A1 (de) 2007-05-22 2008-12-11 Schönhoff, Boris Zigarettenstopfmaschine
WO2014079949A1 (en) * 2012-11-23 2014-05-30 Jt International Sa Cigarette tube holder
EP4391841A4 (de) * 2021-08-24 2025-06-18 Flat Planet Limited Heimfüllungskit für blumensträussen

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