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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fertigen von Zigaretten
durch den Verbraucher, wobei Tabakportionen mit Hilfe von Dornen
in zigarettenpapierhülsen
einschiebbar sind.
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Für den Verbraucher
bzw. Raucher sind durch ihn selbst gefertigte Zigaretten oft günstiger
als fabrikmäßig hergestellte,
was in besonderer Weise auch auf das Steuerrecht zurückzuführen ist,
wonach fertige Zigaretten erheblich höher besteuert werden als loser
Tabak. Neben der Möglichkeit,
Zigaretten aus losem Tabak, Papierblättchen und ggf. Filtern selber
zu drehen, sind Systeme bekannt, bei denen Zigaretten aus vorgefertigten,
für sich
allein nicht rauchbaren Komponenten zusammengesetzt werden, wobei
häufig
spezielle Vorrichtungen zur Anwendung kommen.
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Ein
derartiges System ist aus der
DE 40 38 235 A1 bekannt. Bei diesem System
wird eine Tabakportion in eine Papierhülse eingesetzt, wobei die Tabakportion
in Größe und Abmessungen
der Tabakfüllung
einer Zigarette entspricht und von einer Umhüllung zusammengehalten ist
und somit eine Art Kartusche bildet. Die Umhüllung ist luftdurchlässig, so dass
die Tabakportion ohne die Papierhülse nicht geraucht werden kann.
Die Tabakportion wird mitsamt der Umhüllung in die Papierhülse eingesetzt.
Die Umhüllung
wird in der fertigen Zigarette mit geraucht.
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Aus
der
EP 387 040 B1 ein
System zum Selbstverfertigen von Zigaretten bekannt, bei der die Tabakportion
ebenfalls in Form einer vorgefertigten Kartusche mit Umhüllung in
eine Papierhülse
eingesetzt wird, wobei die Umhüllung
jedoch anschließend herausgezogen
wird.
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Aus
der
DE 44 04 274 A1 ist
ein System zum Selbstverfertigen von Zigaretten bekannt, bei dem mehrere
miteinander verbundene Kartuschen mit Tabakportionen verwendet werden,
und mehrere Zigarettenpapierhülsen
gleichzeitig über
parallel zueinander angeordnete Röhren mit Tabak befüllt werden können. Dabei
wird der Tabak durch Dorne aus den Kartuschen heraus und in die
Zigarettenpapierhülsen hinein
gedrückt.
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Den
drei bekannten Systemen zum Selbstverfertigen von Zigaretten ist
gemeinsam, dass sie vorgefertigte Tabakportionen (Kartuschen) benötigen, und
dass mit ihnen nur einzelne Zigaretten hergestellt werden können. Letzteres
gilt auch für
die
DE 44 04 274 A1 ,
die zwar die gleichzeitige Herstellung von mehreren Zigaretten erwähnt, aber
nur ein System zur parallelen Herstellung von zwei Zigaretten, beschreibt,
das höchstens
auf eine geringe Anzahl gleichzeitig herstellbarer Zigaretten ausgeweitet
werden könnte.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art zur Verfügung
zu stellen, mit der eine größerer Anzahl
von Zigaretten gleichzeitig gefertigt werden kann, und die durch
automatische Funktionen den Verbraucher entlastet.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Vorrichtung eine Zigarettenbox, in der eine Vielzahl von
Zigarettenpapierhülse angeordnet
ist, eine Aufnahmeeinheit für
die Tabakportionen, einen Stempel mit mehreren parallelen Dornen
sowie eine Führung
aufweist, wobei die Aufnahmeeinheit eine Vielzahl von zueinander
parallelen Röhren
aufweist, die mit Tabak befüllt
werden können,
und wobei die Zigarettenbox, die Aufnahmeeinheit und der Stempel
in der weise in der Führung angeordnet
werden können,
dass die einzelnen Zigarettenpapierhülsen, die Röhren in der Aufnahmeeinheit
und die Dorne des Stempels hintereinander und in einander entsprechenden
und fluchtenden Positionen angeordnet und relativ zueinander verschiebbar sind,
und wobei die Dorne in die Röhren
einführbar sind.
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Die
Funktion der Vorrichtung ist folgende: Der Verbraucher befüllt die
Aufnahmeeinheit mit Tabak und setzt sie sowie die Zigarettenbox
in die Führung
an den dafür
vorgesehenen Plätzen
ein. Dann bewegt er den Stempel auf die Aufnahmeeinheit zu, wobei
die Dorne des Stempels in die Röhren
in der Aufnahmeeinheit eindringen und dabei den Tabak aus den Röhren herausdrücken und
in die Zigarettenpapierhülsen
hinein stopfen. Das verschieben des Stempels kann dabei von Hand,
aber auch durch einen motorischen Antrieb erfolgen.
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Somit
kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einem Arbeitsgang eine größere Anzahl von
Zigaretten fertig gestellt werden. Der Raucher muß somit
nicht mehr jede Zigarette einzeln herstellen, sondern kann sich
gleich eine ganze Portion fertigstellen, wobei, gemäß einer
möglichen
Weiterbildung der Erfindung, die fertigen Zigaretten in der Zigarettenbox
verbleiben, wobei der Raucher die zigarettenbox wie eine handelsübliche,
in der Fabrik hergestellte Zigarettenschachtel mit sich führen kann.
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Durch
die gemeinsame Anordnung von Zigarettenbox, Aufnahmeeinheit und
Stempel in der Führung
wird zum einen eine kompakte Bauweise der Vorrichtung erreicht,
zum anderen wird eine präzise Bewegung
der einzelnen Teile zueinander ermöglicht. Ein motorischer Antrieb
für den
Stempel ist ebenfalls vorteilhaft für eine ruhige, gleichmäßige und
präzise
Bewegung.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
hat ferner den Vorteil, dass sie nicht auf kartuschenartig vorgefertigte
Tabakportionen angewiesen ist, denn die Aufnahmeeinheit kann auch
mit losem Tabak befüllt
werden.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung werden anhand der Zeichnung erläutert, in
der ein Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt
ist.
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Es
zeigen:
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1 eine
Skizze von Teilen der erfindungsgemäßen Vorrichtung in perspektivischer
Darstellung,
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2 die
erfindungsgemäße vorrichtung
im Längsschnitt
vor Beginn des Stopfvorganges und
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3 die
erfindungsgemäße Vorrichtung nach
Abschluß des
Stopfens.
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Die
erfindungsgemäß Vorrichtung
besteht aus einer Zigarettenbox 1, einer Aufnahmeeinheit 2, einem
Stempel 3 und einer Führung 4.
Die Aufnahmeeinheit 2 besteht aus zwanzig parallelen, geraden Röhren 5,
die an den Stirnseiten offen sind und deren Innendurchmesser dem
Durchmesser einer Zigarette entspricht.
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Der
Stempel 3 weist zwanzig zueinander parallele, gerade Dorne 6 auf,
die an einer Basis 7 angeordnet sind. Der Durchmesser der
Dorne 6 ist etwas geringer als der Innendurchmesser der
Röhren 5.
Die räumliche
Anordnung der Dorne 6 und der Röhren 5 entsprechen
einander. Infolgedessen können
die Dorne 6 in die Röhren 5 eingeführt Werden. Die
Dorne 6 sind mindestens ebenso lang wie die Röhren 5.
Die Aufnahmeeinheit 2 und der Stempel 3 können z.B.
jeweils Spritzgussteile sein.
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Die
Führung 4 hat
die Form einer oben offenen Rinne, in der der Stempel 3 längsverschiebbar angeordnet
ist. Die Basis 7 des Stempels weist eine Gewindebohrung 8 auf,
die eine Spindel 9 aufnimmt (2). Die
Spindel 9 wird von einem Elektromotor 10 angetrieben.
Der Elektromotor 10 ist in einem Endabschnitt der Führung 4 angeordnet,
der im folgenden als hinterer Teil der Führung 4 bezeichnet
wird. Der Elektromotor 10 kann z.B. durch einen Akkumulator,
durch Batterien oder über
ein Netzteil aus dem Stromnetz mit Energie versorgt werden. Ferner
kann er zur Anpassung der Drehzahl mit einem Getriebe ausgestattet
sein (nicht dargestellt). Wenn der Motor 10 eingeschaltet
wird, rotiert die Spindel 9, und der Stempel 3 wird,
je nach Drehrichtung der Spindel 9, in der Führung 4 vor
oder zurück
bewegt.
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In
der Zigarettenbox 1 sind zwanzig Papierhülsen 12 angeordnet,
die nach Abschluß des
Stopfvorganges die Papierhüllen
der fertigen Zigaretten bilden sollen. Die Papierhülsen 12 liegen
zueinander parallel in der Zigarettenbox 1, und sie sind, über den Querschnitt
der Zigarettenbox 1 gesehen, in gleicher Weise räumlich verteilt
wie die Röhren 5 der
Aufnahmeeinheit 2 und die Dorne 6 des Stempels 3.
Die Zigarettenbox 1 ist an einem Ende 11 offen,
während sie
am anderen Ende eine geschlossene Stirnwand 14 aufweist.
Die Papierhülsen 12 sind
am offenen Ende der Zigarettenbox 1 ebenfalls offen, während sie
am anderen Ende durch Filter 13 geschlossen sind.
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Wie
in 1 skizziert können
die Zigarettenbox 1 und die Aufnahmeeinheit 2 ohne
weiteres aus der Führung 4 entnommen
werden. Zur Herstellung von Zigaretten werden die Röhren 5 der
Aufnahmeeinheit 2 mit Tabak gefüllt. Die Tabakfüllung ist
in 2 durch eine punktierte Schraffur der Röhren 5 angedeutet.
Bei ganz nach hinten zurückgefahrenem Stempel 3 wird
die Aufnahmeeinheit 2 in den mittleren Abschnitt der Führung 4 und
die Zigarettenbox 1 in den vorderen Abschnitt der Führung 4 eingesetzt. Die
Zigarettenbox 1 ist mit Papierhülsen 12 gefüllt, ihr offenes
Ende 11 weist zur Aufnahmeeinheit 2. Die Zigarettenbox 1 ist
gegen Herausrutschen aus der Führung 4 gesichert,
z.B. durch einen vorsprung 15 am vorderen Ende der Führung 9.
Nunmehr befinden sich jeweils eine Papierhülse 12, eine Röhre 5 und ein
Dorn 6 hintereinander in fluchtender Anordnung. Fluchtend
zur Spindel 9 befindet sich in der Mitte der Vorrichtung
ein Raum 16, in dem ein Dorn 6, eine Röhre 5 und
eine Hülse 12 jeweils
fehlen.
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Der
Elektromotor 10 wird nun eingeschaltet. Über die
Spindel 8 treibt er den Stempel 3 nach vorn. Die
Dorne 6 dringen in die Röhren 5 ein und drücken den
Tabak aus den Röhren 5 heraus
und in die Papierhülsen 12 hinein.
Dabei wird der Tabak gegen die Filter 13 gestopft. 3 zeigt
den Abschluß dieses vorganges.
Der Stempel 3 ist ganz ausgefahren, und der Tabak, der
hier wiederum durch eine punktierte Schraffur angedeutet ist, ist
vollständig
in die Papierhülsen überführt. Nun
kann der Stempel 3 zurück
gefahren und Zigarettenbox 1 mit zwanzig fertigen zigaretten
aus der Führung
entnommen und am Ende 11 verschlossen werden, so dass der
Verbraucher eine Packung Zigaretten erhält, die einer handelsüblichen Packung
entspricht.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann durch eine Reihe von Variationen an die jeweiligen Gebrauchsumstände angepaßt werden.
Die Seitenwände
der Führung 4 können am
vorderen Ende abgesenkt sein, wie in 1 bei 17 dargestellt,
damit man die Zigarettenbox 1 leichter entnehmen kann. Um
die Führung 4 sicherer
und präziser
zu machen, kann diese zusätzlich
mit Profilen auf der Innenseite und/oder mit Bügeln oder Abdeckungen an der
oben offenen Seite versehen sein (nicht dargestellt). Insb. kann
die Zigarettenbox 1 durch einen Bügel, der ihre Oberseite beaufschlagt,
in der Führung 4 gesichert sein.
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Die
Aufnahmeeinheit kann mit fertigen Tabakportionen oder Tabakkartuschen
befüllt
werden. Insbesondere ist die erfindungsgemäße Vorrichtung jedoch für die Verwendung
von losem Tabak geeignet. Damit der lose Tabak ausreichend fest
in die Papierhülsen 12 gestopft
werden kann, können
die Röhren 5 länger sein
als die Papierhülsen 12,
so dass sie entsprechend mehr Tabak aufnehmen können. Beim Befüllen eventuell
daneben fallender Tabak kann bei einem späteren Befüllvorgang wieder verwendet werden.
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Die
Röhren
der Aufnahmeeinheit können, wie
in den 2 und 3 dargestellt, gegenüber den
Papierhülsen
auf Stoß angeordnet
sein. Nach einer alternativen Ausführungsform der Erfindung können sie
jedoch auch ein Stück
weit in die Papierhülsen
eingeführt
werden, um einen besseren Übergang zu
ermöglichen.
Vorzugsweise weisen die Enden die Röhren dann verjüngungen,
Ausschnitte oder dgl. auf, um das Einführen in die Papierhülsen zu
erleichtern.
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Die
Zigarettenbox 1 kann durch den Verbraucher mit Papierhülsen 12 befüllt werden
und besteht dann vorzugsweise aus einem dauerhaften Werkstoff, so
dass ein häufiges
Befüllen
möglich
ist. Sie kann neben dem zum Befüllen
vorgesehenen Verschluß an
der Stirnseite 11 einen zweiten Verschluß an der
gegenüberliegenden
Stirnseite aufweisen, der dem Verschluß üblicher Zigarettenpackungen
entspricht, wie in 1 bei 18 dargestellt.
Alternativ dazu kann die Zigarettenbox 1 aber auch Teil
eines Systems sein, bei dem sie in der Fabrik mit den Papierhülsen 12 befüllt wird.
Der Verbraucher erwirbt dann jeweils Einheiten aus Zigarettenboxen
mit Papierhülsen,
wodurch ihm die Sorgfalt erfordernde Arbeit, die Box korrekt mit
den Papierhülse
zu befüllen, abgenommen
wird.
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Mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
können
nicht nur Filterzigaretten, hergestellt werden, wie es die 2 und 3 zeigen,
sondern auch filterlose Zigaretten, wobei die Papierhülsen während des Stopfens
dann durch am vorderen Ende dann durch die Wandung der zigarettenbox
abgeschlossen werden.