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Die
Erfindung betrifft eine Verriegelungseinrichtung an einem Klappverdeck
eines Kraftfahrzeugs, mit den im Oberbegriff des Patentanspruches 1
angegebenen Merkmalen.
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Eine
derartige Verriegelungseinrichtung ist in der
EP 0 611 673 A1 zur Verriegelung
eines vorderen Dachteiles am Windlauf über der vorderen Windschutzscheibe
vorgesehen und weist zum manuellen Verstellen eines Verriegelungshakens
ein Viergelenk auf. Der an einem Schwenkhebel des Viergelenks schwenkbar
befestigte und von einer Feder in eine Endlage belastete Verriegelungshaken
kann über
einen mit dem anderen Schwenkhebel des Viergelenks verbundenen Handgriff
manuell in eine Verriegelungslage oder umgekehrt in eine Entriegelungslage geschwenkt
werden. Zur Steuerung der Verstellbewegung des Verriegelungshakens
ist an einem Hebelarm des Verriegelungshakens ein Führungsbolzen
befestigt, der mit einer Kulissenführung am Dachteil zusammenwirkt,
die aufwändig
zu fertigen und in ihrer Lage genau einzustellen sein dürfte.
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Die
internationale Patentanmeldung WO 02/064391 A1 weist an einem vorderen
Dachteil jeweils seitlich eine vordere und eine hintere Verriegelungseinrichtung
mit einem Verriegelungshaken auf, der in seiner Schwenkbewegung
von einem Verstellteil gesteuert wird. Dabei sind mehrere Verstellteile, die
jeweils einem Verriegelungshaken zugeordnet sind, über eine
gemeinsame, motorisch drehbare Gewindestange längsverstellbar. Damit sich
das vordere Dachteil über
ein hinteres Dachteil verstellen lässt, ist die am hinteren Dachteil
drehbar abgestützte
Gewindestange über
eine aufwändige
Koppeleinrichtung beim Öffnen
des Klappverdecks vom vor deren Dachteil zu entkoppeln und beim Schließen des Klappverdecks
mit dem vorderen Dachteil zu koppeln.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Verriegelungseinrichtung
mit den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruches 1 anzugeben,
die weniger aufwändig
ist und eine einfache Sicherung des in eine Verriegelungslage verstellten
Verriegelungshakens ermöglicht.
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Diese
Aufgabe ist durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
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Der
mit einem Schenkel einen Schwenkhebel des Viergelenks bildende Verriegelungshaken vereinfacht
die Verriegelungseinrichtung und ist in seiner Verstellbewegung
exakt geführt.
Durch ein einfaches manuelles oder motorisches Verstellen des in
einem Abstand von dem Verriegelungshaken angeordneten zweiten Schwenkhebels
des Viergelenks und des Koppelelements in eine Übertotpunktlage, in der sich
der Verriegelungshaken in seiner Verriegelungslage befindet, ist
der Verriegelungshaken auch gegenüber größeren, an dem Dachteil wirkenden
Kräften
gesichert. Damit der Verriegelungshaken und das Koppelelement in
der Übertotpunktlage
bleiben, ist eine geringe Haltekraft erforderlich, die beispielsweise
durch Selbsthemmung oder ein zumindest etwas vorgespanntes Federelement
bewirkt werden kann. Nachdem die Schwenkachse des Verriegelungshakens
in Fahrzeuglängsrichtung
verläuft, kann
an den in einem Abstand von dem Verriegelungshaken angeordneten
zweiten Schwenkhebel oder an das Koppelelement ein beispielsweise
torsionssteifes, biegsames oder festes Rohr oder eine Stange angeschlossen
werden, das oder die sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckt. Das
Rohr oder die Stange ermöglicht
eine Übertragung
eines über
einen manuell verstellbar Handgriff oder einen Motorantrieb bewirkten
Drehmoments auf den zweiten Schwenkhebel oder das Koppelelement,
wodurch sich der Verriegelungshaken entsprechend in seine Verriegelungslage
oder in seine Entriegelungslage verstellt. Das Drehmoment kann an
einer günstigen Stelle
beispielsweise von einem im hinteren Bereich des Dachteiles in Fahrzeugquerrichtung
angeordneten Hydraulikzylinder bewirkt werden. Dabei kann der Hydraulikzylinder
ein gemeinsamer Hydraulikzylinder sein, der ein motorisches Verstellen
mehrerer Verriegelungshaken, beispielsweise jeweils eines Verriege lungshakens
im seitlich vorderen und hinteren Bereich des Dachteiles bewirken
kann.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird an Hand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
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1 eine
perspektivische Ansicht auf ein geschlossenes Klappverdeck, mit
jeweils einer seitlich vorderen und hinteren Verriegelungseinrichtung an
einem vorderen Dachteil,
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2 eine
offen gelegte Ansicht auf eine seitlich vordere und hintere Verriegelungseinrichtung,
die über
ein Rohr verbunden und über
einen Hydraulikzylinder verstellbar sind und
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3 eine
vergrößerte Einzelheit
der in 2 hinteren Verriegelungseinrichtung am vorderen
Dachteil.
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Das
in 1 in einer perspektivischen Ansicht von links
vorne oben vereinfacht dargestellte Fahrzeugdach eines Kraftfahrzeugs
ist durch ein Klappverdeck gebildet, das in der Figur in seiner Schließlage dargestellt
ist, in der das Klappverdeck den Fahrgastraum überdeckt. Das Klappverdeck weist
ein vorderes Dachteil 1, ein in der Schließlage hinter
dem vorderen Dachteil 1 angeordnetes hinteres Dachteil 2 und
ein in der Figur nicht erkennbares Heckteil auf, die nach dem Lösen von
nachfolgend beschriebenen Verriegelungseinrichtungen zusammen geklappt
in einen hinteren Aufnahmeraum einzubringen sind, wenn beispielsweise
zuvor ein Verdeckkastendeckel 3 und/oder eine Heckklappe
aus dem Verstellbereich des Klappverdecks verstellt wurden. Zum
Verstellen der Dachteile 1, 2 und des Heckteiles
ist eine bekannte oder neue Verstelleinrichtung verwendbar.
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Zur
Verriegelung des vorderen Dachteiles 1 in der dargestellten
Schließlage
sind jeweils seitlich eine vordere 4, 5 und eine
hintere Verriegelungseinrichtung 6, 7 vorgesehen,
die zu den Fahrzeugseiten symmetrisch ausgebildet und angeordnet
sind. Zur Vermeidung einer wiederholten Beschreibung werden bevorzugt
die im rechten
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Dachbereich
des vorderen Dachteiles 1 angeordneten Verriegelungseinrichtungen
beschrieben.
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Die
jeweils rechte vordere 5 und hintere Verriegelungseinrichtung 7 weist
einen Verriegelungshaken 8 bzw. 9 auf, die jeweils
um eine bei geschlossenem Klappverdeck in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufende Schwenkachse 10 bzw. 11 schwenkbar
sind, die zueinander parallel verlaufen. Jeder Verriegelungshaken 8 bzw. 9 weist
einen von der betreffenden Schwenkachse 10 bzw. 11 der
Verriegelungshaken 8 bzw. 9 etwa radial gerichteten
Schwenkhebel 12 bzw. 13 auf, an den sich radial
außen
ein in einer wählbaren
Umfangsrichtung verlaufender Umfangsbereich 14 bzw. 15 anschließt, der
einen etwa gleichen radialen Abstand von der betreffenden Schwenkachse 10 bzw. 11 aufweist.
Zwei bei geschlossenem Klappverdeck in Fahrzeuglängsrichtung einen Abstand aufweisende
zweite Schwenkhebel 18 bzw. 19 sind jeweils in
einem Abstand von dem benachbarten Verriegelungshaken 8 bzw. 9 angeordnet
und um eine gemeinsame Achse 20 an dem vorderen Dachteil 1 schwenkbar
befestigt. Ein vorderes 16 und ein hinteres Koppelelement 17 sind
jeweils an ihren Endbereichen um eine zur gemeinsamen Achse 20 parallele
Achse 21, 22 bzw. 23, 24 einerseits
an dem betreffenden Schwenkhebel 12 bzw. 13 und
andererseits an dem zweiten Schwenkhebel 18 bzw. 19 jeweils
radial außen
gelenkig befestigt.
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Der
Schwenkhebel 12, die Koppelstange 16 und der zweite
Schwenkhebel 18 bilden ein vorderes Viergelenk, über das
der rechte vordere Verriegelungshaken 8 verstellbar ist.
In dazu ähnlicher
Weise bilden der Schwenkhebel 13, die Koppelstange 17 und
der zweite Schwenkhebel 19 ein hinteres Viergelenk, über das
der rechte hintere Verriegelungshaken 9 verstellbar ist.
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Über einen
im hinteren Bereich des vorderen Dachteiles 1 in Fahrzeugquerrichtung
angeordneten Hydraulikzylinder 27, der sich an seinem in
der Figur nicht sichtbaren rechten Ende an dem vorderen Dachteil 1 gelenkig
abstützt,
können
die im rechten vorderen und hinteren Bereich des vorderen Dachteiles 1 gebildeten
Viergelenke 25, 26 und die dazu symmetrisch auf
der anderen Seite des vorderen Dachteiles 1 gebildeten
Viergelenke der beiden linken Verriegelungseinrichtungen 4, 6 gemeinsam
synchron derart verstellt werden, dass alle Verriegelungshaken 8, 9 entweder
in ihre Verriegelungslage oder in ihre Entriegelungslage verstellt
werden.
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Hierzu
sind die zweiten Schwenkhebel 18, 19 über ein
torsionssteifes, festes Rohr 28 drehfest verbunden, das
mit seiner Längsachse
koaxial zur gemeinsamen Achse 20 der Schwenkhebel 18, 19 angeordnet
ist. In der Figur ist nicht erkennbar, dass außerdem die seitlich gegenüber liegenden
hinteren zweiten Schwenkhebel 19 jeweils in einem Abstand von
ihren Schwenkachsen 20 gelenkig über eine Querstange gekoppelt
sind. Dadurch sind die seitlich gegenüber liegenden hinteren zweiten
Schwenkhebel 19 und die jeweils auf einer Dachseite über ein Rohr 28 mit
einem zugeordneten hinteren zweiten Schwenkhebel 19 drehfest
verbundenen vorderen zweiten Schwenkhebel 18 gleichzeitig
gleichsinnig oder gegensinnig von einem einzigen gemeinsamen Antriebselement,
dem Hydraulikzylinder 27 zu verschwenken, der in einem
Abstand von der Schwenkachse 20 des Schwenkhebels 19 um
die Achse 24 schwenkbar an dem Schwenkhebel 19 angelenkt
ist. Die Anordnung des Hydraulikzylinders 27 am hinteren
Randbereich des vorderen Dachteiles 1 verlagert die Schwerpunktlage
des vorderen Dachteiles 1 mit seinen daran befestigten
und/oder abgestützten
Teilen nach hinten, wodurch die zur kinematischen Führung der
Dachteile 1, 2 vorgesehenen Lenker bzw. Gestängeteile
weniger belastet sind. Die zur Schwenkkoppelung der hinteren zweiten
Schwenkhebel 19 vorgesehene, nicht dargestellte Querstange ersetzt
ein Antriebselement, beispielsweise einen Hydraulikzylinder, der
ohne eine Verwendung der Querstange erforderlich wäre, um die
auf der anderen Fahrzeugseite angeordneten Schwenkhebel 18, 19 bzw.
die damit kinematisch verbundenen Schwenkhebel 12, 13 motorisch
verschwenken zu können.
Mit dieser Maßnahme
sind das Gewicht des vorderen Dachteiles 1 reduziert und
die Herstellkosten des Klappverdecks vermindert.
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Damit
das vordere Dachteil 1 in der Schließlage des Klappverdecks stabil
festgehalten ist, wirken die vorderen Verriegelungshaken 8 mit
einem Bolzen oder einer Rolle oder einem Wandabschnitt am Windlauf 29 über der
vorderen Windschutzscheibe 30 zusammen. Außerdem wirken
in der Schließlage
des Klappverdecks die hinteren Verriegelungshaken 9 am
vorderen Dachteil 1 mit einer Strebe 2' des hinteren
Dachteiles 2 zusammen. Bei dem Ausführungsbeispiel wird dies dadurch
erreicht, dass der hintere Verriegelungshaken 9 die Strebe 2' untergreift.
Damit sich die jeweils in ihrer Verriegelungslage befindlichen Verriegelungshaken 8, 9 unter
den im Fahrbetrieb zu erwartenden Belastungen nicht selbsttätig jeweils
in Richtung ihrer Entriegelungslage verstellen können, sind in der jeweiligen
Verriegelungslage die jeweils zweiten Schwenkhebel 18 bzw. 19 und
die damit gelenkig verbundenen Koppelelemente 16 bzw. 17 über eine
gestreckte Lage in einer Zwischenstellung hinaus in eine in den
Figuren nicht dargestellte Übertotpunktlage
verstellt. In dieser Übertotpunktlage
kann ein eventuell an dem betreffenden Verriegelungshaken 8 bzw. 9 wirkendes Öffnungsmoment
keine Verstellbewegung des Verriegelungshakens 8 bzw. 9 in
Richtung seiner Entriegelungslage bewirken. Die Verriegelungshaken 8, 9 befinden
sich in einer Untertotpunktlage, wenn sie über die gestreckte Lage hinaus
in Richtung ihrer Entriegelungslage verstellt sind.
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In
der 3 entsprechenden Seitenansicht auf das im rechten
hinteren Bereich des vorderen Dachteiles 1 angeordnete
hintere Viergelenk 26 sind weitere Einzelheiten entnehmbar.
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An
Stelle eines festen Rohres zur Verbindung der in einem Seitenbereich
des vorderen Dachteiles angeordneten zweiten Schwenkhebel könnte auch
ein biegsames Rohr oder eine feste oder biegsame Stange verwendet
sein. Der betreffende Verriegelungshaken kann von dem Ausführungsbeispiel abweichend
beispielsweise mit mehr als einer durch einen Umfangsbereich gebildeten
Verriegelungsnase gebildet sein. Der Verriegelungshaken kann auch
an Stelle eines verriegelnden Umfangsbereiches oder eines Hakens
einen Bolzen oder eine Rolle oder eine Stützschulter aufweisen, der oder
die in der Verriegelungslage mit einem entsprechenden Gegenstützteil verriegelnd
zusammenwirkt. Das Dachteil kann ein beliebiges vorderes oder hinteres
Dachteil bzw. ein Heckteil sein. In einer einfachsten Ausführung ist
lediglich eine Verriegelungseinrichtung vorgesehen die manuell oder
motorisch verstellbar ist. Falls es erforderlich ist, kann eine
beliebige gerade oder ungerade Anzahl Verriegelungseinrichtungen
vorgesehen sein, die insgesamt oder teilweise manuell oder motorisch verstellbar
sind. Bei Verwendung mehrerer Verriegelungseinrichtungen können diese
insgesamt oder teilweise miteinander bewegungsgekoppelt sein, wodurch
die Verriegelungseinrichtungen einzeln oder im vorgesehenen Umfang
gemeinsam gleichzeitig oder mit einer vorgegebenen Zeitfolge hintereinander
entriegelbar und umgekehrt verriegelbar sind. Der Motorantrieb kann
ein beliebiger motorischer Antrieb sein.