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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung einer elektro-magnetisch
abgeschirmten Verbindung zwischen einer wenigstens einen Stecker
aufweisenden Steckeranordnung einer ersten Einheit und einer wenigstens
eine korrespondierende Buchse aufweisenden Buchsenanordnung einer zweiten
Einheit, wobei der wenigstens eine Stecker und die wenigstens eine
Buchse in ihrem miteinander verbundenen Zustand eine Steckverbindung
bilden.
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Aus
dem allgemeinen Stand der Technik ist das Problem bekannt, die Verbindung
zwischen einem Stecker und einer Buchse elektro-magnetisch abzuschirmen
und somit eine elektro-magnetisch verträgliche (EMV) Steckverbindung
zu schaffen. Besonders bedeutsam ist eine elektromagnetische Abschirmung
bei Hochfrequenzdaten-Strecken,
d.h. wenn eine hochfrequente Datenübertragung zuverlässig gewährleistet
sein soll.
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Aus
dem allgemeinen Stand der Technik sind dabei abgeschirmte Steckergehäuse bekannt.
Dabei ist das Steckergehäuse
mit einer metallischen Ummantelung des zuführenden Kabels verbunden. Nach
dem Zusammenstecken des Steckers mit der Buchse, die mit einem geschirmtem
Buchsengehäuse
versehen ist, entsteht eine elektro-magnetische Abschirmung. Eine
derartige Verbindung eignet sich zum manuellen Verbinden von zwei
Kabeln.
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Die
aus dem Stand der Technik bekannte elektromagnetisch abgeschirmte
Steckverbindung hat sich jedoch als ungeeignet herausgestellt, wenn die
Verbin dung zwischen den Steckern und der Buchse automatisch bzw.
selbständig
ohne manuelles Eingreifen erfolgen soll. Dies kann z.B. der Fall sein,
wenn eine elektronische Einheit in einen Adapter oder eine andere
Aufnahmeeinrichtung eingeschoben werden und sich die Steckerverbindung
in der Endposition selbständig
schließen
soll. In diesem Fall ist aufgrund von Fertigungstoleranzen und Verschleiß damit
zu rechnen, dass der Stecker nicht exakt in die Buchse paßt. Aus
diesem Grund muss wenigstens der Stecker oder die Buchse beweglich
befestigt sein, um die Toleranzen zu kompensieren. Eine bewegliche
Anordnung eines Steckers oder der Buchse gemäß dem Stand der Technik hat
sich jedoch als aufwändig
und fehlerbehaftet herausgestellt.
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Um
eine möglichst
ungestörte
Datenübertragung
gewährleisten
zu können,
insbesondere wenn es sich dabei um eine hochfrequente Datenübertragung
handelt, ist es notwendig, dass die Gehäuse der beiden Einheiten, welche
durch die Steckverbindung miteinander verbunden werden sollen, das
gleiche elektrische Potential aufweisen. Dies erfordert eine elektrische
Verbindung zwischen den Einheiten bzw. den metallischen Gehäusen der
Einheiten. Hierzu ist es aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannt,
die metallisch abgeschirmten Stecker bzw. Buchsen mit dem Gehäuse der
entsprechenden Einheit zu verschrauben. Wenn jedoch der Stecker
oder die Buchse schwimmend angeordnet ist und sich somit in Relation
zu dem Gehäuse
der Einheit bewegen kann, ist diese Verbindung nicht mehr zuverlässig. Beispielsweise
können
aufgrund der schwimmenden Anordnung Verunreinigungen zwischen die
Kontaktstellen gelangen, so dass eine elektrische Verbindung nicht
mehr gegeben ist.
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Eine
weitere, aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannte Lösung besteht
darin, ein zusätzliches
Kabel aus dem Gehäuse
einer Einheit hinauszuführen
und an der anderen Einheit zu befestigen. Diese Lösung ist
jedoch aufwändig,
fehlerbehaftet und ermöglicht
keine HF-dichte und EMV-gerechte Verbindung.
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Eine
zuverlässige
elektro-magnetisch abgeschirmte Steckverbindung zu schaffen, wird
um so aufwändiger, je
mehr Steckverbindungen bzw. Stecker/Buchsen-Paare zwischen den zusammenzuschließenden Einheiten
vorhanden sind, insbesondere wenn hierzu eine schwimmende Aufhängung notwendig
ist.
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Eine
hochfrequente Datenübertragung
wird beispielsweise bei sogenannten Festplattenspeichern bzw. Flugdatenspeichern
eingesetzt, auf denen während
eines Bildfluges eines Flugzeuges die von einer digitalen Kamera
anfallenden Daten abgelegt werden. Bei diesen Daten kann es sich
z.B. um Bilddaten, ergänzende
Daten zu den Bildern, wie z.B. Missionsdaten, Systeminformationen
oder allgemeine Informationen für
das Postprocessing handeln. Der Flugdatenspeicher ist im allgemeinen
als Massenspeicher zur "digital
mapping camera" ausgelegt.
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Elektrisch
und mechanisch ist jeder Flugdatenspeicher eine eigenständige Einheit,
die über
einen Bilddaten-Anschluss
mit der digitalen Kamera verbunden ist.
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Im
Flugzeug wird jede Speichereinheit mechanisch befestigt und in einem
weiteren Arbeitsgang elektrisch mit allen notwendigen Kabeln verbunden.
Nach der Landung wird der Flugdatenspeicher entnommen und die Bilddaten
auf einen erdgebundenen Massenspeicher kopiert.
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Von
Nachteil bei den bekannten Flugdatenspeichern ist, dass die Steckverbindung
des Flugdatenspeichers mit den weiterführender Kabel mühsam und
aufgrund der beengten Platzverhältnisse
im Flugzeug oftmals sehr diffizil ist. Dies gilt insbesondere bei
hohen Datenübertragungsraten.
Ein falscher Anschluss von Kabeln kann dabei zu einer Fehlfunktion
führen.
Besonders bedeutsam ist dabei auch, dass die Steckverbindung zuverlässig, insbesondere vibrations-
und stoßsicher
ist, da ansonsten aufgrund der Flugbewegungen des Flugzeuges die
Gefahr eines versehentlichen Lösens
der Verbindung zu befürchten
ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektro-magnetisch
abgeschirmte Verbindung zwi schen wenigstens einem Stecker und einer
Buchse zu schaffen, insbesondere wenn diese jeweils mit einer elektronischen
Einheit verbunden sind, wobei die Vorrichtung in konstruktiv einfacher Weise
eine dauerhafte und zuverlässige
elektro-magnetische Abschirmung auch bei einem regelmäßigen Lösen gewährleisten
soll.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch den kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 gelöst.
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Durch
die erfindungsgemäße Abschirmeinrichtung
wird die Funktion "elektro-magnetische
Abschirmung" und
die Funktion "elektrische
Verbindung" voneinander
getrennt. Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es,
eine gesamte Stecker- bzw. Buchsenanordnung, unabhängig von
der Anzahl der Stecker und Buchsen, elektromagnetisch durch eine von
den Steckern bzw. Buchsen unabhängige
Abschirmeinrichtung abzuschirmen. Die Ausgestaltung der Stecker
bzw. der Buchsen, die Anzahl der Pole oder ob die Stecker bzw. die
Buchsen schwimmend oder fest gelagert sind, ist dabei unerheblich.
Die Stecker bzw. die Buchsen können
somit beliebig flexi bel bzw. schwimmend aufgehängt sein, ohne dass dies die
elektro-magnetische Abschirmung beeinträchtigt.
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Die
erfindungsgemäße Lösung lässt sich einfach
und kostengünstig
herstellen. Aufgrund der Trennung der elektro-magnetischen Abschirmung von
der eigentlichen Steckverbindung wird die elektro-magnetische Abschirmung
durch das Kontaktieren der Stecker mit den Buchsen nicht abgenützt bzw.
beeinträchtigt.
Daraus resultiert eine dauerhaft zuverlässige Abschirmung der Verbindung.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, dass die
Abschirmeinrichtung in einfacher Weise, beispielsweise über eine
Verschraubung, aber auch über
eine beliebige andere Verbindungstechnik, mit dem Gehäuse der
Einheit verbunden werden kann, welche die Stecker bzw. die Buchsen
beinhaltet. Diese Verbindung ist dabei unabhängig von einer schwimmenden
bzw. flexiblen Aufhängung
der Stecker bzw. der Buchsen. Dadurch ist sichergestellt, dass die
Gehäuse
der Einheiten, welche über
die Steckverbindung zusammenge schlossen werden, das gleiche elektrische
Potential aufweisen. Potentialunterschiede zwischen den Gehäusen und
somit Störungseinstreuungen
werden somit zuverlässig
vermieden.
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Durch
die erfindungsgemäße Vorrichtung
ist es möglich,
die Stecker und die Buchsen in besonderes kostengünstiger
Weise lediglich aus Kunststoff auszubilden. Ein kostenintensives
metallisch geschirmtes Gehäuse
für jeden
Stecker und jede Buchse ist nicht mehr notwendig.
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Von
Vorteil ist es, wenn die elektro-magnetische Abschirmeinrichtung
aus einer die Steckeranordnung umgebenden ersten Teilabschirmung
und einer die Buchsenanordnung umgebenden zweiten Teilabschirmung
zusammensetzbar ist.
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Vorgesehen
ist dabei das die beiden Teilabschirmungen elektro-magnetisch dicht
miteinander kontaktieren, wenn der wenigstens eine Stecker die wenigstens
eine Buchse kontaktiert. In einfacher Weise ist es somit Möglich das
die erste Teilabschirmung mit der ersten Einheit und die zweite
Teilabschirmung mit der zweiten Einheit elektro-magnetisch dicht
verbunden ist. Dies kann beispielsweise durch eine Verschraubung
oder eine andere Verbindungstechnik erfolgen. Sobald nun die erste
Teilabschirmung die zweite Teilabschirmung kontaktiert, d. h. wenn
die Steckverbindung zwischen dem Stecker und der Buchse geschlossen
ist, entsteht zusätzlich zu
der Abschirmung eine elektrische Verbindung zwischen der ersten
und der zweiten Einheit, wodurch deren elektrische Potentiale angeglichen
werden.
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In
einer konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung kann ferner vorgesehen
sein, dass der wenigstens eine Stecker mit einem ersten Trägerelement
verbunden ist, welches mit der ersten Teilabschirmung versehen ist,
und die wenigsten eine Buchse mit einem zweiten Trägerelement
verbunden ist, welches mit der zweiten Teilabschirmung versehen
ist.
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Die
Trägerelemente
ermöglichen
eine von den Einheiten unabhängige
Anordnung. So kann beispielsweise das ers te Trägerelement mit der ersten Teilabschirmung
schwimmend an dem Gehäuse
der vorgesehenen Einheit befestigt werden. Das zweite Trägerelement
kann an dem Gehäuse
der anderen Einheit ebenfalls schwimmend oder unbeweglich befestigt
werden. Durch die Befestigung der Trägerelemente an der jeweiligen
Einheit kann in einfacher Weise eine elektro-magnetisch dichte Verbindung
zu diesem Gehäuse
geschaffen werden. Durch die Teilabschirmungen mit den die Trägerelemente
versehen sind entsteht in bereits beschriebener Weise eine elektro-magnetisch
dichte Abschirmung für
die Steckverbindungen sowie eine elektrische Verbindung zwischen
den Gehäusen
der beiden Einheiten.
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Vorteilhaft
ist es, wenn der wenigstens eine Stecker mit dem ersten Trägerelement
und die wenigstens eine Buchse mit dem zweiten Trägerelement
lösbar
verbunden ist. Vorteilhaft ist es dabei auch, wenn der wenigstens
eine Stecker und/oder die wenigstens eine Buchse schwimmend bzw.
flexibel mit dem jeweiligen Trägerelement
verbunden ist. Eine schwimmende bzw. flexible Anordnung wenigstens
eines Steckers bzw. einer korres pondierenden Buchse hat sich als
vorteilhaft herausgestellt um eventuelle Toleranzen beim Schließen der
Steckverbindung auszugleichen. Da die elektromagnetische Abschirmung
bzw. der Ausgleich zwischen den Potentialen der Gehäuse der
beiden Einheiten unabhängig
von einer schwimmenden Anordnung der Stecker bzw. der Buchsen ist,
treten die beschriebenen Nachteile des Standes der Technik hierbei
nicht auf.
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Von
Vorteil ist es, wenn wenigsten ein Trägerelement schwimmend mit der
zugeordneten Einheit verbunden ist und die Trägerelemente zu definierten Verbindung
miteinander jeweils miteinander korrespondierende Führungselemente
aufweisen.
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Das
schwimmend angeordnete Trägerelement
kann beispielsweise im wesentlichen plattenförmig ausgebildet sein und einen überstehenden
Rand aufweisen der durch aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannte
Federelemente schwimmend bzw. flexibel mit der zugeordneten Einheit
verbunden ist.
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Die
schwimmende Aufhängung
wenigstens eines der beiden Trägerelemente
ermöglicht
es, dass sich die Teilabschirmungen der Trägerelemente, welche die elektromagnetische
Abschirmeinrichtung bilden, entsprechend aufeinander ausrichten
können. Im
Versuch hat sich dabei herausgestellt dass die schwimmende Aufhängung eines
der beiden Trägerelemente
hierfür
ausreichend ist. Das andere Trägerelement
kann dabei ebenfalls plattenförmig
ausgebildet jedoch unbeweglich mit der zugeordneten Einheit verbunden
sein.
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Die
Teilabschirmungen der beiden Trägerelemente
können
beispielsweise jeweils als Metallmantel ausgebildet sein, welcher
die jeweils zugeordnete Stecker- bzw. Buchsenanordnung umgibt bzw. umlaufend
um diese angeordnet ist. Eine mögliche Ausbildung
der Teilabschirmung kann auch darin bestehen, dass diese aus im
wesentlichen linear verlaufenden Vorsprüngen ausgebildet ist, welche
im wesentlichen in Form eines Rechtecks miteinander angeordnet sind
und die Stecker- bzw. die Buchsenanordnung umgeben. Eine weitere
alternative Ausgestaltung der Teilabschirmung kann beispielsweise darin
bestehen, dass das Trägerelement
plattenförmig
ausgebildet ist, wobei ein überstehender
Plattenrand vorgesehen ist, welcher die Stecker- bzw. die Buchsenanordnung
umgibt und als Teilabschirmung ausgebildet ist.
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Zur
Ausgestaltung der Teilabschirmungen sind eine Vielzahl von Möglichkeiten
denkbar, die dazu führen
dass die Steckverbindungen tunnelförmig von einer elektro-magnetischen
Abschirmung umgeben sind. Die Steckverbindungen befinden sich somit
innerhalb einer von den Teilabschirmungen gebildeten Abschirmung.
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In
einer Ausgestaltung der Teilabschirmungen als Vorsprünge oder
als Plattenrand hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn
diese Kontaktfedern aufweisen bzw. als Kontaktfedern ausgebildet sind.
Die Kontaktfedern können
dabei beispielsweise als gebogene Blechelemente ausgebildet sein.
Eine Ausbildung aus Beryllium-Kupfer hat sich dabei als besonders
geeignet herausgestellt.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den weiteren Unteransprüchen.
Nachfolgend sind anhand der Zeichnung Ausführungsbeispiele der Erfindung
prinzipmäßig dargestellt.
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Es
zeigt:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer ersten Einheit in Form eines Adapters
mit einer eingesetzten zweiten Einheit in Form eines Flugdatenspeichers;
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2 eine
Ansicht einer Steckeranordnung der ersten Einheit, wobei die Stecker
mit einem ersten Trägerelement
verschraubt sind, welches mit einer ersten Teilabschirmung versehen
ist;
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3 eine
Ansicht einer Buchsenanordnung der zweiten Einheit, wobei die Buchsen
mit einem zweiten Trägerelement
verschraubt sind, welches mit der zweiten Teilabschirmung versehen
ist;
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4 eine
prinzipmäßige Darstellung
des ersten Trägerelementes
in einer zu 2 alternativen Ausführungsform,
wobei das erste Trägerelement
schwimmend mit der ersten Einheit verbunden ist; und
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5 eine
prinzipmäßige Darstellung
in der die beiden Einheiten über
Steckverbindungen miteinander verbunden sind und aus den Teilabschirmungen
eine die Steckverbindungen elektromagnetisch abschirmende Abschirmeinrichtung
gebildet ist.
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Das
Ausführungsbeispiel
zeigt eine Vorrichtung zur Erzeugung einer elektro-magnetisch abgeschirmten
Verbindung zwischen einer wenigstens einen Stecker 1 aufweisenden
Steckeranordnung 2 einer ersten Einheit 3 und
einer wenigstens eine korrespondierende Buchse 4 aufweisenden
Buchsenanordnung 5 einer zweiten Einheit 6. Die
erste Einheit 3 und die zweite Einheit 6 können als
beliebige technische Geräte
ausgebildet sein, wel che über
durch Stecker 1 und Buchsen 4 gebildete Steckverbindungen 7 kontaktieren.
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Die
zweite Einheit 6 kann z.B. als Laptop und die erste Einheit 3 als
Lade- bzw. Verbindungsstation ausgebildet sein. Die erste Einheit 3 kann
auch als allgemeiner Geräteschrank
bzw. als Systemeinheit beispielsweise in der Medizintechnik ausgebildet sein,
in die eine entsprechend portable zweite Einheit 6, z.B.
ein Systemelement, ein medizinisches Gerät oder dergleichen, eingesetzt
wird. Der Ausgestaltung der ersten Einheit 3 bzw. der zweite
Einheit 6 sind dabei keine Grenzen gesetzt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
kann für
beliebige technische Geräte
eingesetzt werden, die elektronisch miteinander verbunden werden
sollen.
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Im
Ausführungsbeispiel
ist, wie aus 1 erkennbar, die zweite Einheit
als Flugdatenspeicher 6 ausgebildet, auf den während eines
Bildfluges eines Flugzeugs 8 von einer digitalen Kamera
(nicht näher dargestellt)
anfallende Daten ablegbar sind. Die zweite Einheit 3 ist
dabei als ein zur Aufnahme des Flugdatenspeichers 6 geeigneter
Adapter 3 ausgebildet, wobei der Adpater 3 elektrisch
und mechanisch mit dem Flugzeug 8 verbunden ist.
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Der
Flugdatenspeicher 6 kann beispielsweise mehrere Speichermedien
(nicht dargestellt) sowie gegebenenfalls weitere Systembestandteile
beinhalten. Digitale Kameras zur Aufnahme derartiger Daten sind
aus dem allgemeinen Stand der Technik hinlänglich bekannt, weshalb im
Ausführungsbeispiel
hierauf nicht näher
eingegangen wird.
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Insoweit
die im Ausführungsbeispiel
dargestellten Elemente aus dem allgemeinen Stand der Technik bereits
bekannt sind, wird hierauf nachfolgend nicht näher eingegangen. Nachfolgend
wird lediglich auf die für
die Erfindung wesentlichen Merkmale näher eingegangen.
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Wie
aus 1 ersichtlich ist, ist der Flugdatenspeicher 6 mittels
einer Verriegelungseinrichtung 9 mit dem Adapter 3 verbunden
bzw. verspannt. Zum einfachen Handhaben bzw. Einsetzen des Flugdatenspeichers 6 ist dieser
an seiner Oberseite mit einem Griff 10 versehen. Insofern
in dem Flugdatenspeicher 6 mehrere Speichermedien angeordnet sind,
sind diese somit durch den Griff 10 bzw. das Gehäuse 6a des
Flugdatenspeichers 6 zu einer wechselbaren Einheit zusammengefasst.
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Elektrisch
und mechanisch ist der Flugdatenspeicher 6 als eigenständige Einheit
ausgebildet, die über
einen Bilddatenanschluss mit einer nicht näher dargestellten digitalen
Kamera verbunden ist. Weiterhin ist ein Kontrolldateneingang, ein
Kontrolldatenausgang und ein Versorgungsspannungseingang sowie eine
Bilddatenschnittstelle vorhanden.
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In 3 sind
die genannten Anschlüsse bzw.
Ein- und Ausgänge
in Form der Buchsenanordnung 5 dargestellt. Die Buchsen 4 sind
dabei zur Kontaktierung der Stecker 1 gemäß 2 und 4 vorgesehen,
wodurch eine entsprechende Zahl an Steckverbindungen 7 geschlossen
wird. Im Ausführungsbeispiel
weist die Steckeranordnung 2 des Adapters 3 zwei
Stecker 1 auf. Analog dazu weist die Buchsenanordnung 5 des
Flugdatenspeichers 6 ebenfalls zwei Buchsen 4 auf.
Die Stecker 1 und die Buchsen 4 sind zur hochfrequenten
Datenübertragung
vorgesehen. Die Stecker 1 und die Buchsen 4 sind
hochpolig ausgebildet.
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Wie
sich aus einer Zusammenschau der 1 bis 3 ergibt,
ist die Buchsenanordnung 5 des Flugdatenspeichers 6 an
einer von der Verriegelungseinrichtung 9 abgewandten Rückseite
des Flugdatenspeichers 6 angeordnet. Die Steckeranordnung 2 des
Adapters 3 ist dabei in einer Rückwand des Adapters 3 angeordnet,
welche an die Rückwand
des Flugdatenspeichers 6 angrenzt, wenn dieser in den Adapter 3 eingesetzt
und entsprechend verriegelt ist. Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen,
dass der Flugdatenspeicher 6 in den Adapter 3 eingesetzt
und anschließend
durch die Verriegelungseinrichtung 9 in Richtung auf die
Rückwand
des Adapters 3 verschoben wird, so dass die Stecker 1 und
die Buchsen 4 miteinander kontaktieren. Durch ein entsprechendes Verriegeln
der Verriegelungseinrichtung 9 wird verhindert, dass sich
der Flugdatenspeicher 6 wieder in die entgegengesetzte
Richtung bewegen kann. Die Stecker 1 und die Buchsen 4 kontaktieren
somit zuverlässig
miteinander.
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Aufgrund
der ohne manuelle Hilfe erfolgenden Kontaktierung der Stecker 1 mit
den Buchsen 4 ist der nachfolgend anhand der 2 bis 4 beschriebene
Aufbau der Steckeranordnung 2 bzw. der Buchsenanordnung 5 vorgesehen.
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Wie
sich aus den 2 bis 4 ergibt,
ist die Steckeranordnung 2 von einer ersten Teilabschirmung 11 und
die Buchsenanordnung 5 von einer zweiten Teilabschirmung 12 umgeben,
wobei die Teilabschirmungen 11, 12 elektro-magnetisch
dicht miteinander kontaktieren und die Steckverbindungen 7 zwischen
den Steckern 1 und den Buchsen 4 elektro-magnetisch
abschirmen, wenn die Stecker 1 und die Buchsen 4 miteinander
kontaktieren.
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Die
Teilabschirmungen 11, 12 bilden somit eine Abschirmeinrichtung 13,
welche die Steckverbindungen 7 elektro-magnetisch dicht
abschirmt. Dabei umgibt die Abschirmeinrichtung 13 die
Steckverbindungen 7, ist jedoch sowohl von den Steckern 1 als
auch von den Buchsen 4 unabhängig. Im Ausführungsbeispiel
ist die elektromagnetische Abschirmeinrichtung 13 aus der
die Steckeranordnung 2 umgebenden ersten Teilabschirmung 11 und
der die Buchsenanordnung 5 umgebenden zweiten Teilabschirmung 12 zusammengesetzt.
Eine prinzipmäßige Darstellung
der Kontaktierung der ersten Teilabschirmungen 11 des Adapters 3 mit
der zweiten Teilabschirmung 12 des Flugdatenspeichers 6 ergibt
sich dabei aus 5.
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Wie
aus 2 und 4 ersichtlich ist, sind die
Stecker 1 mit einem ersten Trägerelement 14 verbunden.
Das erste Trägerelement 14 ist
dabei im wesentlichen plattenförmig
mit einem umgebogenen Rand ausgebildet. Wie es sich aus der Prinzipdarstellung
gemäß 4 ergibt,
dient der umgebogene Rand des ersten Trägerelementes 14 dazu
dieses schwimmend bzw. flexibel an dem Adapter 3 anzuordnen.
Hierzu wird eine aus dem allgemeinen Stand der Technik hinlänglich bekannte schwimmende
Anordnung gewählt.
Dies ist in 4 prinzipmäßig anhand der Federelemente 15 dargestellt.
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Gemäß 2 und 4 ist
vorgesehen, dass die Stecker 1 mittels einer Verschraubung
mit der ebenen Fläche
des ersten Trägerelementes 14 verschraubt
sind. Dabei ist vorgesehen, dass die Stecker 1 schwimmend
bzw. flexibel mit dem ersten Trägerelement 14 verbunden
sind. Die aus den Steckern 1 gebildete Steckeranordnung 2 ist
von der ersten Teilabschirmung 11 umgeben. Die erste Teilabschirmung 11 kann
dabei beispielsweise als umlaufender Rand, Erhebung, Wulst oder
Vorsprung ausgebildet sein. Gemäß 2 und 4 ist
die erste Teilabschirmung 11 im Ausführungsbeispiel aus im wesentlichen
linear verlaufenden Vorsprüngen 16 ausgebildet,
welche im wesentlichen in Form eines Rechtecks zueinander angeordnet
sind und die Steckeranordnung 2 umgeben. Die Vorsprünge 16 sind
dabei auf die zweite Teilabschirmung 12 des Flugdatenspeichers 6 ausgerichtet.
Die Vorsprünge 16 sind
im Ausführungsbeispiel
als Kontaktfedern ausgebildet, die bei einer Kontaktierung mit der
zweiten Teilabschir mung 12 innerhalb gewisser Grenzen flexibel
sind bzw. nachgeben. Die Kontaktfedern können beispielsweise als gebogene
Blechstreifen ais Beryllium-Kupfer realisiert sein.
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Durch
die schwimmende Anordnung des ersten Trägerelementes 14 an
dem Adapter 3 wird eine schwimmende bzw. flexible Anordnung
der ersten Teilabschirmung 11 realisiert.
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Wie
aus 3 ersichtlich ist, sind die Buchsen 4 mit
einem zweiten Trägerelement 17 verbunden,
welches mit der zweiten Teilabschirmung 12 versehen ist.
Die Buchsen 4 sind dabei mit dem zweiten Trägerelement 17 mittels
einer Verschraubung lösbar verbunden.
Das zweite Trägerelement 17 ist
im wesentlichen plattenförmig
ausgebildet und unbeweglich mit der zweiten Einheit 6 verbunden.
Hierzu ist im Ausführungsbeispiel
eine Verschraubung vorgesehen. Das zweite Trägerelement 17 weist
einen erhöhten
umlaufenden Plattenrand, welcher die mit dem zweiten Trägerelement 17 verschraubten
Buchsen 4 der Buchsenanordnung 5 umgibt, auf.
Der Plattenrand dient dabei als zweite Teilabschirmung 12,
welche mit den Vorsprüngen 16 der
ersten Teilabschirmung 11 kontaktiert, sobald die aus Buchsen 4 und Steckern 1 gebildeten
Steckverbindungen 7 geschlossen sind. Die als Plattenrand
ausgebildete zweite Teilabschirmung 12 kann Kontaktfedern
aufweisen und/oder als Kontaktfedern ausgebildet sein.
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Gemäß 3 ist
des weiteren vorgesehen, dass die Buchsen 4 schwimmend
bzw. flexibel mit dem zweiten Trägerelement 17 verbunden
sind.
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Wie
sich aus 2 und 3 ergibt
sind die Trägerelemente 14, 17 zur
definierten Verbindung miteinander jeweils mit zueinander korrespondierenden
Führungselementen 18, 19 ausgebildet.
Dabei weist das erste Trägerelement 14 Führerstifte 18 und das
zweite Trägerelement 17 Führungsbohrungen 19 auf.
Durch die Führungsstifte 18 und
die Führungsbohrungen 19 wird
erreicht, dass die Teilabschirmungen 11, 12 sowie
die Stecker 1 und die Buchsen 4 in der vorgesehenen
Position kontaktieren. Möglicherweise
vorhandene Toleran zen werden dabei durch die schwimmende Aufhängung des
ersten Trägerelements 14 bzw.
die schwimmende Aufhängung
der Stecker 1 und der Buchsen 4 ausgeglichen.
Die Führungsstifte 18 bzw.
die Führungsbohrung 19 übernehmen
dabei die Führung,
so dass die Stecker 1 und die Buchsen 4 annähernd frei
von eventuellen Biegebelastungen kontaktieren können.
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Im
Ausführungsbeispiel
ist vorgesehen, dass die zu den Steckern 1 bzw. den Buchsen 4 führenden Kabel 20 eine
Ummantelung 21 aufweisen die mit den Trägerelementen 14, 17 direkt
oder über
das Gehäuse 6a des
Flugdatenspeichers 6 bzw. das Gehäuse 3a des Adapters 3 elektrisch
verbunden bzw. verbindbar ist. 4 zeigt
hierfür
eine mögliche
Ausführungsform.
Dabei ist die Ummantelung 21 des Kabels 20 mit
dem Gehäuses 3a des
Adapters 3 elektrisch verbunden. Analog dazu kann in nicht
näher dargestellter
Weise eine Ummantelung 21 eines mit einer Buchse 4 verbundenen
Kabels 20 entweder direkt mit dem zweiten Trägeelement 17 oder
mit dem Gehäuse 6a des
Flugdatenspeichers 6 verbunden sein.
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Die
zu übertragenden
Daten werden von der Ummantelung 21 des in 4 dargestellten
Kabels 20 entsprechend abgeschirmt. Die Ummantelung 21 ist
dabei mit dem Gehäuse 3a elektro-magnetisch
abgeschirmt verbunden. Das Gehäuses 3a ist über die Federelemente 15 mit
dem ersten Trägerelement 14 elektrisch
verbunden und elektromagnetisch nach außen abgeschirmt. Das erste
Trägerelement 14 ist über die
Abschirmeinrichtung 13 (sofern die Stecker 1 mit
den Buchsen 4 kontaktieren) mit dem zweiten Trägerelement 17 verbunden,
so dass auch in diesem Bereich eine elektro-magnetische Abschirmung nach
außen
gegeben ist. Das zweite Trägerelement 17 ist
dabei über
eine Verschraubung mit dem Gehäuse 6a des
Flugdatenspeichers 6 verbunden. Somit ist auch hier eine
elektro-magnetische Abschirmung gewährleistet. Das Gehäuse 6a des
Flugdatenspeichers 6 ist im Ausführungsbeispiel aus Metall ausgebildet
und schirmt den Innenraum bzw. die im Innenraum des Gehäuses 6a angeordneten
Systemelemente elektro-magnetisch nach außen ab.
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Die
nicht näher
dargestellte Ummantelung der Kabel welche von den Buchsen 4 des
Flugdatenspeichers 6 weiterführen, können entweder direkt elektrisch
mit dem zweiten Trägerelement 17 oder mit
dem Gehäuse 6a verbunden
sein.
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Durch
die geschilderte Verbindung wird zusätzlich zu der elektro-magnetischen
Abschirmung erreicht, dass die Gehäuse 3a und 6a das
gleiche elektrische Potenzial aufweisen, hierdurch wird eine mögliche Störungsquelle
eliminiert. Das gleiche elektrische Potenzial der Gehäuse 3a und 6a wird
bereits dadurch erreicht, dass diese über die Trägerelemente 14, 17 und
die Abschirmeinrichtung 13 elektrisch verbunden sind.
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Durch
die erfindungsgemäße Lösung werden
zwei Probleme gelöst,
zum einen wird die Steckverbindung elektromagnetisch abgeschirmt
bzw. EMV-dicht, zum anderen erhalten die Gehäuse der beiden zusammengesteckten
Einheiten 3, 6 das gleiche elektrische Niveau.
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Für die Verbindung
der Ummantelung 21 des Kabels 20 mit dem Gehäuse 3a bzw. 6a sind
aus dem allgemeinen Stand der Technik eine Vielzahl an Möglichkeiten
nahe gelegt.
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Die
Stecker 2 bzw. die Buchsen 4 können beispielsweise als D-SUB-Stecker
bzw. Buchsen ausgebildet sein.
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Die
Abschirmeinrichtung 13 bzw. alle zur elektromagnetischen
Abschirmung vorgesehenen Elemente sind im Ausführungsbeispiel aus Metall ausgebildet.
Das beschriebene Ausführungsbeispiel ist
nicht auf die dargestellte Ausführungsform
beschränkt.