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Die
Erfindung betrifft ein Kopplungssubstrat mit einem isolierenden
Träger
und einer strukturierten Metallschicht für Halbleiterbauteile, Anordnungen mit
dem Kopplungssubstrat, einen Kopplungssubstratstreifen, Verfahren
zur Herstellung dieser Gegenstände
und ein Verfahren zur Herstellung eines Halbleitermoduls.
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Derartige
Kopplungssubstrate oder Zwischensubstrate werden auch "Interposer" genannt und können übereinander
gestapelte Halbleiterbauteile oder Halbleiterchips verbinden. Diese "Interposer" basieren teilweise
auf einem Flachleiterrahmen, der in Streifen angeordnet mehrere
Kopplungssubstrate aufnimmt und einen Metallquerschnitt bereitstellt,
der dem Flachleiterrahmen eine ausreichende Stabilität für eine selbsttragende
Struktur verleiht. Die Halbleiterchips sind an dem Flachleiterrahmen über Bonddrähte oder
Flipchip-Kontakte befestigt, was zu Ausfällen, insbesondere beim Verpacken
derartiger Halbleiterbauteile zu Halbleiterstapeln oder Halbleitermodulen,
führt.
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Wenn
die zu stapelnden Halbleiterbauteile auf einer derartigen Flachleiterkonstruktion
basieren, oder auf einer Konstruktion mit einem Umverdrahtungssubstrat,
so sind die zentralen Bereiche durch Halbleiterchips belegt und
ein Verbinden der gestapelten Bauteile untereinander ist nur über die
Randbereiche der zu stapelnden Bauteile möglich. Folglich ist das Anordnungsmuster
für Außenkontakte, zumindest
des oberen Halbleiterbauteils, konstruktiv auf die Randbereiche
eingeschränkt.
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Andere
Lösungen,
wie sie beispielsweise aus der Druckschrift
DE 101 38 278 C1 bekannt
sind, schlagen vor, flexible Folien als "Interposer" einzusetzen. Diese haben den Nachteil,
dass sie mit einer Folienfläche
auf dem Halbleiterbauteil oder dem Halbleiterchip flächig fixiert
werden müssen
und zum nächsten
Nachbarn in einem Stapel hin halbkreisförmig gebogen sind, was das
Risiko einer Verbindungsunterbrechung durch Mikrorisse erhöht. Zumindest
ergibt sich daraus kein stabiler Stapelaufbau, was die Zuverlässigkeit
des Halbleitermoduls beeinträchtigt.
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Aus
der
US 6 545 868 B1 ist
ein Kopplungssubstrat mit einer strukturierten Metallschicht auf
einer Unterseite eines isolierenden Trägers bekannt, wobei Metallbahnen
der strukturierten Metallschicht rechtwinklig zur Unterseite des
Trägers
in einer vom Kopplungssubstrat wegführenden Richtung abgewinkelt
sind und so formstabile Flachleiteraußenkontakte des Kopplungssubstrats
bilden, über
welche eine elektrische Kopplung des Kopplungssubstrats mit einem
Halbleiterbauteil, das unter dem Kopplungssubstrat und innerhalb
der Flachleiteraußenkontakte
angeordnet ist, besteht. Darüber
hinaus zeigt die genannte Druckschrift ein Kopplungssubstrat mit
einer selbsttragenden strukturierten Metallfolie, auf dem ein mit
Kontakten ausgestatteter flächiger
Isolierkörper
angeordnet ist, wobei in diesem weiteren Kopplungssubstrat Metallbahnen
entsprechend dem ersten Kopplungssubstrat ausgebildet sind.
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Aus
der
US 5 346 402 A ist
ein elektronisches Bauteil mit einem ringförmigen isolierenden Rahmenkörper und
darauf angeordne ten Metallbahnen, die Flachleiteraußenkontakte
eines Kopplungssubstrats bilden, bekannt.
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Aus
der
US 5 055 910 A1 ist
eine Anordnung bekannt, bei der Halbleiterbauteile auf einem Kopplungssubstrat
angeordnet sind und über
flache Außenkontakte
elektrisch mit einem Schaltungsträger verbunden sind.
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Aus
der
US 2002 131
258 A1 ist ein Halbleitermodul bekannt, das ein Verdrahtungssubstrat
mit einer Verdrahtungsstruktur und mit einem Halbleiterchip auf
seiner Oberseite und mit Kontaktanschlussflächen auf Randbereichen aufweist,
wobei auf den Kontaktanschlussflächen
ein Kopplungssubstrat mit seinen Flachleiteraußenkontakten angeschlossen ist.
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Aus
der
DE 101 54 556
A1 ist eine gestapelte Halbleiterbauelementstruktur mit
zwei Kopplungssubstraten und mit einem Verdrahtungssubstrat, dessen
Unterseite Außenkontakte
aufweist, bekannt.
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Aus
der
US 5 381 039 A ist
ein Halbleiterbasisbauteil mit einem Kopplungssubstrat bekannt,
wobei das Kopplungssubstrat auf seiner Unterseite eine Verdrahtungsstruktur
trägt,
die mit einem Halbleiterchip elektrisch verbunden ist, wobei Metallbahnen über die
Seitenkanten des Kopplungssubstrats hinausragen und rechtwinklig
zur Oberseite in Richtung auf die Unterseite des Kopplungssubstrats
abgewinkelt sind und über
die Unterseite hinausragen, wobei die Metallbahnen eine derartige
Dicke des Querschnitts aufweisen, dass sie formstabile Flachleiteraußenkontakte
des Halbleiterbasisbauteils sind.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Kopplungssubstrat und ein Verfahren zur
Herstellung desselben anzugeben, das die Nachteile im Stand der
Technik überwindet
und ein Stapeln von Halbleiterbauteilen mit unterschiedlichen Anordnungsmustern
der Außenkontakte
der zu stapelnden Halbleiterbauteile ermög licht. Ferner ist es Aufgabe
der Erfindung, den Raumbedarf und den Flächenbedarf eines Halbleitermoduls
zu minimieren.
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Gelöst wird
diese Aufgabe mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Erfindungsgemäß wird ein
Kopplungssubstrat für
Halbleiterbauteile geschaffen, das eine strukturierte Metallschicht
auf der Oberseite eines isolierenden Trägers aufweist. Die strukturierte
Metallschicht weist Metallbahnen auf, die über die Seitenkanten des Trägers hinausragen
und rechtwinklig zur Oberseite in Richtung auf die Unterseite des
Trägers abgewinkelt
sind. Dabei können
die Metallbahnen über
die Unterseite hinausragen. Diese über die Seitenkanten des Trägers hinausragenden
Metallbahnen weisen eine Metallbeschichtung auf, mit der eine derartige
Dicke des Querschnitts erreicht wird, dass die Metallbahnen formstabile
Flachleiteraußenkontakte
des Kopplungssubstrats bilden. Über
diese formstabilen Flachleiteraußenkontakte soll eine elektrische
Kopplung des Kopplungssubstrats mit einem Halbleiterbauteil, das
unter dem Kopplungssubstrat und innerhalb der Flachleiteraußenkontakte
anzuordnen ist, erfolgen.
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Ein
derartiges Kopplungssubstrat hat den Vorteil, dass das Halbleiterbauteil
unterhalb des Kopplungssubstrats ein beliebiges Anordnungsmuster
seiner Außenkontakte
aufweisen kann und auf ein vom Kopplungssubstrat unabhängiges Schaltungssubstrat
aufgebracht sein kann. Dieses Schaltungssubstrat kann zu einer übergeordneten
Leiterplatte gehören
oder kann eine Umverdrahtungsplatte des mit dem Kopplungssubstrat
zu verbindenden Halbleiterbauteils darstellen. Darüber hinaus
hat das Kopplungssubstrat den Vorteil, dass die strukturierte Metallschicht
auf der Oberseite des isolierenden Trägers beliebig gestaltet werden
kann und somit ein Anordnungsmuster für Außenkontaktflächen aufweisen kann,
die einem Anordnungsmuster von Außenkontakten eines zu stapelnden
Halbleiterbauteils angepasst sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung können
die Flachleiteraußenkontakte
des Kopplungssubstrats und das Halbleiterbauteil unter dem Kopplungssubstrat
auf der Oberseite des Verdrahtungssubstrats angeordnet sein. Über dieses Verdrahtungssubstrat
sind die Flachleiteraußenkontakte
des Kopplungssubstrats und des Halbleiterbauteils, das unterhalb
des Kopplungssubstrats angeordnet ist, elektrisch miteinander verbunden.
Das hat den Vorteil, dass das Kopplungssubstrat in Verbindung mit
dem Halbleiterbauteil und dem Verdrahtungssubstrat ein Halbleiterbasisbauteil
für einen Halbleiterstapel
bilden kann. Dieses Halbleiterbasisbauteil ist universell einsetzbar,
zumal das von der strukturierten Metallschicht des Kopplungssubstrats angebotene
Anordnungsmuster, unterschiedlichen zu stapelnden Halbleiterbauteilen
angepasst werden kann.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist nicht das Halbleiterbauteil unterhalb des Kopplungssubstrats
angeordnet, sondern es ist vielmehr auf der Unterseite des isolierenden
Trägers eine
Verdrahtungsstruktur angebracht, die ihrerseits einen Halbleiterchip
mit dem Kopplungssubstrat verbinden kann. In Verbindung mit diesem
Halbleiterchip stellt nun das Kopplungssubstrat ein Halbleiterbasisbauteil
dar, das unabhängig
von einem zusätzlichen Verdrahtungssubstrat
für einen
Stapel aus Halbleiterbauteilen eingesetzt werden kann. In diesem
Fall ist es von Vorteil, wenn das Halbleiterbauteil ein Halbleiterbauteil
ist, das mit Flipchip-Kontakten mit der Verdrahtungsstruktur auf
der Unterseite des isolierenden Trägers elektrisch in Verbindung
stehen kann. In diesem Fall wird ein sehr kompaktes und in seinem Raumbedarf
minimiertes Halbleiterbasisbauteil mit dem erfindungsgemäßen Kopplungssubstrat
geschaffen.
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Weiterhin
kann das unter dem Kopplungssubstrat angeordnete Halbleiterbauteil
ein Halbleiterbauteil mit oberflächenmontierbaren
Außenkontakten
aufweisen. Derartige oberflächenmontierbare
Außenkontakte
können
aus einer Lotschicht bestehen, mit der das Halbleiterbauteil entweder
auf einer Verdrahtungsstruktur auf der Unterseite des isolierenden Trägers oder
auf einer Verdrahtungsstruktur eines übergeordneten Schaltungsträgers angeordnet
sein kann.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist das Kopplungssubstrat auf seiner Oberseite Außenkontaktflächen auf,
die von einer Lötstoppschicht
umgeben sind und ein Anordnungsmuster für Außenkontakte eines zu stapelnden
Halbleiterbauteils aufweisen. Mit der Lötstoppschicht wird in vorteilhafter
Weise gewährleistet,
dass bei einem Lötvorgang
beispielsweise beim Anbringen eines zu stapelnden Halbleiterbauteils
auf der Oberseite des Kopplungssubstrats die strukturierte Metallschicht nur
im Bereich der Außenkontaktflächen mit
Lötmaterial
benetzt wird und kein Lot auf die übrige Metallstruktur kommt.
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Weiterhin
ist es vorgesehen, dass die Flachleiteraußenkontakte des Kopplungssubstrats
aus verstärkten
Metallbahnen über
Leiterbahnen der strukturierten Metallschicht mit den Außenkontaktflächen auf
der Oberseite des Kopplungssubstrats elektrisch in Verbindung stehen.
Diese Ausführungsform der
Erfindung hat den Vorteil, dass lediglich die Metallbahnen, die über die
Seitenkanten des Trägers
hinausragen, mit einer Metallschicht verstärkt sind und auf der Oberseite
des Kopplungssubstrats in Leiterbahnen übergehen, die in ihrer Dicke
der strukturierten Metallschicht entsprechen.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft einen Kopplungssubstratstreifen
mit in Zeilen und/oder Spalten angeordneten Kopplungssubstratpositionen. Dieser
Kopplungssubstratstreifen weist eine strukturierte Metallschicht
auf der Oberseite eines isolierenden Trägerstreifens auf. Von der strukturierten
Metallschicht erstrecken sich Metallbahnen teilweise über Durchgangsöffnungen
in Seitenbereichen der Kopplungssubstratpositionen und sind rechtwinklig zur
Oberseite des Trägerstreifens
in Richtung auf die Unterseite des Trägerstreifens abgewinkelt. Diese Metallbahnen
weisen eine Metallbeschichtung auf und bilden mit der Metallbeschichtung
eine derartige Dicke ihres Querschnitts, dass sie formstabile Flachleiteraußenkontakte
des Kopplungssubstratstreifens an den Seitenrändern der Kopplungssubstratpositionen
sind.
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Der
Kopplungssubstratstreifen weist auf seiner Oberseite Außenkontaktflächen auf,
die von einer Lötstoppschicht
umgeben sind und ein Anordnungsmuster für Außenkontakte von zu stapelnden Halbleiterbauteilen
bilden. Die Flachleiteraußenkontakte
des Kopplungssubstratstreifens sind über Leiterbahnen der strukturierten
Metallschicht mit den Außenkontaktflächen auf
der Oberseite des Kopplungssubstratstreifens verbunden. Ein derartiger Kopplungssubstratstreifen
kann zu Kopplungssubstraten aufgetrennt werden, indem entlang der
Zeilen und/oder entlang der Spalten der Kopplungssubstratstreifen
in einzelne Kopplungssubstrate aufgetrennt wird.
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Vor
dem Auftrennen kann der Kopplungssubstratstreifen weiterhin auch
mit einer Umverdrahtungsstruktur auf seiner Unterseite versehen
sein, sodass direkt Halbleiterchips mit Flipchip-Kontakten oder
andere oberflächenmontierbare
Halbleiterbauteile mit einer Verdrahtungsstruktur auf der Unterseite
des Kopplungssubstratstreifens verbunden werden können. Beim
Auftrennen des Kopplungssubstratstreifens ergeben sich dann bereits
komplette Halbleiterbauteile, bzw. Halbleiterbasisbauteile, die für einen
Halbleiterbauteilstapel einsetzbar sind.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung sieht ein Halbleiterbasisbauteil für ein Halbleitermodul
vor, das ein Verdrahtungssubstrat mit Außenkontakten des Halbleitermoduls
auf seiner Unterseite und mit einer Verdrahtungsstruktur mit einem
Halbleiterbauteil auf seiner Oberseite und mit Kontaktanschlussflächen auf
Randbereichen der Oberseite des Verdrahtungssubstrats aufweist.
Auf den Kontaktanschlussflächen in
den Randbereichen ist ein Kopplungssubstrat mit seinen Flachleiteraußenkontakten
angeschlossen, das auf seiner Oberseite Außenkontaktflächen für ein gestapeltes
Halbleiterbauteil aufweist. Eine derartige Anordnung eines erfindungsgemäßen Kopplungssubstrats
in einem Halbleiterbasisbauteil hat den Vorteil, dass mithilfe des
Kopplungssubstrats beliebig viele Halbleiterbauteile aufeinander
gestapelt werden können,
wobei über
jedem Halbleiterbauteil ein weiteres Kopplungssubstrat anzuordnen
ist, wenn dem Stapel weitere Halbleiterbauteile hinzugefügt werden sollen.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft eine Anordnung aus einem
erfindungsgemäßen Kopplungssubstrat
und einem mit dem Kopplungssubstrat verbundenen Halbleiterbauteil,
wobei das Kopplungssubstrat Außenkontaktflächen für ein zu stapelndes weiteres
Halbleiterbauteil auf seiner Oberseite aufweist. Auf seiner Unterseite
weist das Kopplungssubstrat eine Verdrahtungsstruktur auf, die mit
dem Halbleiterbauteil elektrisch verbunden ist und über Durchkontakte
und Verdrahtungsleitungen mit den Außenkontaktflächen auf
der Oberseite des Kopplungssubstrats elektrisch in Verbindung steht. Das
Halbleiterbasisbauteil stellt in seinen Seitenkanten, die bereits
oben erwähnten
Flachleiteraußenkontakte
zur Verfügung,
die durch Verdicken von Metallbahnen, die über den Rand des Kopplungssubstrats
hinausragen, einen Querschnitt ausbilden, der die Flachleiteraußenkontakte
formstabil verstärkt.
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Ein
Verfahren zur Herstellung eines Kopplungssubstratstreifens mit mehreren
Kopplungssubstratpositionen weist die nachfolgenden Verfahrensschritte
auf. Zunächst
wird ein isolierender Trägerstreifen
mit mehreren Kopplungssubstratpositionen hergestellt. Anschließend werden
in diesen Trägerstreifen
Durchgangsöffnungen
in Randbereichen der Kopplungssubstratpositionen eingebracht. Die
Breite der Durchgangsöffnungen
entspricht dabei mindestens der doppelten Länge der zu bildenden Flachleiteraußenkontakte.
Anschließend
wird eine geschlossene Metallschicht auf den Trägerstreifen aufgebracht, die
gleichzeitig die Breite der Durchgangsöffnungen abdeckt. Diese Metallschicht
wird anschließend
strukturiert und dabei werden Außenkontaktflächen auf
der Oberseite des isolierenden Trägerstreifens und Metallbahnen
gebildet, welche die Breite der Durchgangsöffnungen überspannen.
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In
der Mitte der Durchgangsöffnungen
sind diese Metallbahnen entweder getrennt oder weisen eine Sollbruchstelle
auf. Außerdem
wird die Metallschicht derart strukturiert, dass Leiterbahnen auf
der Oberseite des isolierenden Trägerstreifens die Metallbahnen
mit den Außenkontaktflächen elektrisch ver binden.
Die Metallbahnen werden über
Kurzschlussleiterbahnstücke
zu einer Busleitung des Trägerstreifens
zusammengeführt.
Anschließend
werden die Metallbahnen in den Durchgangsöffnungen in Richtung auf die
Unterseite des Trägerstreifens
abgewinkelt. Danach wird die Metallstruktur der Oberseite des Trägerstreifens
mit einer Schutzschicht unter Freilassen der Metallbahnen abgedeckt.
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Diese
Schutzschicht soll bei dem anschließenden galvanischen Schritt
die Metallstruktur auf der Oberseite des Trägerstreifens vor einem Abscheiden
von Metall und einem Verdicken der Struktur schützen, während da Metallbahnen unter
Bilden von formstabilen Flachleiteraußenkontakten mit einer Metallbeschichtung
versehen werden. In einem nachfolgenden Schritt wird die Schutzschicht
zunächst
nur zum Freilegen der Kurzschlussleiterbahnstücke entfernt und die Kurzschlussleiterbahnstücke werden ätztechnisch
oder mit einer Lasertechnik unterbrochen. Anschließend können die
Außenkontaktflächen unter
der Schutzschicht freigelegt werden, sodass die Schutzschicht als
Lötstoppschicht
dienen kann, während
ein freier Zugriff zu den Außenkontaktflächen möglich ist.
Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass eine Vielzahl von Kopplungssubstraten auf
einem isolierenden Trägerstreifen
entstehen, der anschließend
in einzelne Kopplungssubstrate auftrennbar ist.
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Im
Einzelnen werden für
die unterschiedlichen Verfahrensschritte unterschiedliche Techniken eingesetzt.
Für das
Einbringen der Durchgangsöffnung
in den Trägerstreifen
wird eine Stanztechnik oder eine Ätztechnik bereitgestellt. Das
Aufbringen einer Metallschicht auf den Trägerstreifen kann mittels Aufkleben
einer Metallfolie durchgeführt
werden. Das Strukturieren dieser Metallschicht wird dann mittels
einer Fotolacktechnik in Verbindung mit Ätztechniken oder einer Abtragstechnik
mittels Laserstrahl durchgeführt.
Beim Einsatz von Photolithographie kann der strukturierte Fotolack
des Strukturierungsschrittes gleichzeitig als Lötstopplack eingesetzt werden.
Das Abwinkeln der Metallbahnen vor oder auch nach einem Verdicken
zu Flachleiteraußenkontakten kann
mittels Abkantwerkzeugen erfolgen.
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Zum
Aufbringen einer Metallbeschichtung auf die Metallbahnen wird der
Trägerstreifen
in ein Galvanikbad getaucht und die Metallbahnen werden über die
Kurzschlussleiterbahnstücke
mit einer Gleichstromelektrode des Galvanikbades verbunden. Dazu
werden die Metallbahnen als Kathode geschaltet, sodass sich das
Material der metallischen Anode des Galvanikbades auf den Metallbahnen
als Beschichtung abscheidet, während
die übrige
Metallstruktur durch die Schutzschicht vor einer derartigen Beschichtung
geschützt
ist. Vor einem Entfernen der Schutzschicht werden zunächst nur
die Kurzschlussleiterbahnstücke
freigelegt und ätztechnisch
entfernt, während
die übrige
Struktur auf der Oberseite des Trägerstreifens weiterhin durch
die Schutzschicht bedeckt bleibt. Erst nach dem Entfernen der Kurzschlussleiterbahnstücke werden
dann auch die Außenkontaktflächen auf
der Oberseite des Trägerstreifens
freigelegt, sodass nun der fertige Kopplungssubstratstreifen zur
Herstellung von Kopplungssubstraten zur Verfügung steht.
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Zur
Herstellung eines Kopplungssubstrats wird dieser Kopplungssubstratstreifen
entlang der Zeilen und/oder der Spalten zu einzelnen Kopplungssubstraten
aufgetrennt.
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Mit
derartigen Kopplungssubstraten können Halbleiterbasisbauteile für Stapel
aus Halbleiterbauteilen hergestellt werden. Zur Herstellung werden nachfolgende
Verfahrensschritte durchgeführt.
Zunächst
wird parallel zur Herstellung eines Kopplungssubstrats auch ein
Verdrahtungssubstrat mit einem Halbleiterbauteil auf seiner Oberseite
und Kontaktanschlussflächen
auf Randbereichen seiner Oberseite, sowie Außenkontaktflächen mit
Außenkontakten
auf seiner Unterseite gefertigt. Anschließend wird das Kopplungssubstrat
auf das Verdrahtungssubstrat unter Auflöten der Flachleiteraußenkontakte
des Kopplungssubstrats auf entsprechende Kontaktanschlussflächen in
den Randbereichen des Verdrahtungssubstrats aufgebracht. Da das
Kopplungssubstrat auf seiner Oberseite Außenkontaktflächen aufweist,
die ein Stapeln von weiteren Halbleiterbauteilen ermöglichen,
ist somit eine Anordnung aus einem Kopplungssubstrat und einem Halbleiterbasisbauteil
geschaffen, auf der Halbleiterbauteile mit entsprechend angepassten
Anordnungsmustern der Außenkontakte
gestapelt werden können.
Zur Herstellung eines Halbleitermoduls müssen dann lediglich auf eine
derartige Anordnung entsprechende weitere Halbleiterbauteile mit
ihren Außenkontakten
aufgebracht werden.
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Zusammenfassend
ist festzustellen, dass das erfindungsgemäße Kopplungssubstrat ermöglicht, über einem
Halbleiterbauteil beliebiger Bauart ein weiteres Halbleiterbauteil
mit beliebiger standardisierter Anordnung seiner oberflächenmontierbaren Außenkontakte,
wie beispielsweise ein DRAM-Bauteil, anzuordnen. Dazu stellt die
Erfindung einen "Interposer" zur Verfügung, der
vergleichsweise preiswert herstellbar ist, zumal er in seiner Grundversion keinerlei
Durchkontaktierungen erfordert. Die Herstellung von formstabilen
Flachleiteraußenkontakten wird
für den "Interposer", bzw. das Kopplungssubstrat,
mit relativ preisgünstigen
Abscheideverfahren erreicht.
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Mit
diesen Flachleiteraußenkontakten,
die durch Metallbeschichten von Metallbahnen einer Metallschicht
erzeugt werden, können
kleinere Schrittweiten oder auch "Pitch" genannt zwischen den Außenkontakten
erreicht werden als es bei einer Stapelverbindung über Lotbälle möglich ist.
Außerdem
sind die Leitungslängen
gegenüber
der in der Einleitung erwähnten
Lösung
mit flexiblen Folien kürzer,
was die elektrischen Parameter im Hinblick auf Hochfrequenzeigenschaften
bzw. Hochgeschwindigkeitsschaltraten in Gigahertzbereich verbessert.
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Die
Erfindung wird nun anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Kopplungssubstrat einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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2 zeigt
eine schematische Draufsicht auf einen Trägerstreifen;
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3 zeigt
eine schematische Querschnittsansicht des Trägerstreifens der 2;
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4 zeigt
eine schematische Draufsicht auf den Trägerstreifen der 1 mit
aufgebrachter Metallfolie;
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5 zeigt
einen schematischen Querschnitt des Trägerstreifens der 4;
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6 zeigt
eine schematische Draufsicht auf den Trägerstreifen der 4 mit
strukturierter Metallfolie;
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7 zeigt
einen schematischen Querschnitt des Trägerstreifens der 6;
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8 zeigt
eine schematische Draufsicht auf den Trägerstreifen der 6 mit
abgedeckter Metallstruktur;
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9 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch den Trägerstreifen gemäß 8;
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10 zeigt
eine schematische Draufsicht auf den Trägerstreifen der 8 mit
verstärkten formstabilen
Flachleiteraußenkontakten
und geschützter
Umverdrahtungsstruktur;
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11 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch den Trägerstreifen gemäß 10;
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12 zeigt
einen schematischen Querschnitt auf den Trägerstreifen nach einem Auftrennen desselben
in einzelne Kopplungssubstrate;
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13 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch drei einzelne Kopplungssubstrate
gemäß 12;
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14 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Halbleiterbasisbauteil
für einen Halbleiterstapel
mit einem Kopplungssubstrat;
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15 zeigt
einen Querschnitt durch einen Halbleiterstapel mit einem Kopplungssubstrat.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Kopplungssubstrat 3 einer
Ausführungsform
der Erfindung. Dieses Kopplungssubstrat 3 weist einen Träger 6 mit
einer Unterseite 10 und einer Oberseite 5 auf.
Auf der Oberseite 5 des Trägers 6 ist eine strukturierte
Metallschicht 4 angeordnet, die ein Anordnungsmuster 19 von
Außenkontaktflächen 17 aufweist.
Die Außenkontaktflächen 17 sind
mit streifenförmigen
in Richtung auf die Unterseite 10 abgewinkelten Metallbahnen 7 über Leiterbahnen
auf der Oberseite 5 des Trägers 6 verbunden.
Bei dieser und den nachfolgenden Figuren wird zwischen Metallbahnen 7,
die über
Seitenkanten 8 und 9 des Trägers 6 herausragen
und in Richtung auf die Unterseite 10 abgewinkelt sind
und den Leiterbahnen, die auf der Oberseite 5 zum Verbinden
der Metallbahnen 7 mit den Außenkontaktflächen 17 angeordnet
sind, unterschieden. Die Dicke der Metallbahnen und die Dicke der
Leiterbahnen, entsprechen der Dicke der Metallschicht 4 für die Außenkontaktflächen 17,
zumal sie aus der Metallschicht 4 gemeinsam strukturiert
werden. Die Dicke der Metallschicht 4 wäre jedoch zu gering, um formstabile
Flachleiteraußenkontakte 12 aus
den Metallbahnen 7 zu bilden. Deshalb sind die abgewinkelten
Metallbahnen 7 mit einer Metallbeschichtung 11 versehen,
sodass sie eine Dicke D zwischen 100 und 1000 μm aufweisen. Der Träger 6 selbst
ist aus einem isolierenden Kunststoff und bildet eine formstabile
selbsttragende Platte.
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Zwischen
den Außenkontaktflächen 17 ist auf
der Oberseite 5 des Trägers 6 eine
Lötstoppschicht 18 angeordnet,
welche die gesamte Oberfläche 5 bedeckt
und nur die Außenkontaktflächen 17 freigibt,
sodass auf ihnen beispielsweise ein zu stapelndes Halbleiterbauteil
mit seinen flächenmontierbaren
Außenkontakten
aufgebracht werden kann.
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Die 2 bis 13 zeigen
prinzipielle Skizzen von Zwischenprodukten bei der Herstellung eines
Kopplungssubstrats 3. Komponenten mit gleichen Funktionen,
wie in 1, werden in den 2 bis 13 mit
gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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2 zeigt
eine schematische Draufsicht auf einen Trägerstreifen 22. Der
Trägerstreifen 22 weist
mehrere Kopplungssubstratpositionen 21 auf, in denen Kopplungssubstrate
auf dem Trägerstreifen 22 mit
Hilfe der nachfolgenden Verfahrensschritte gebildet werden. Zwischen
den Kopplungssubstratpositionen 21 weist der Trägerstreifen 22 langgestreckte Durchgangsöffnungen 23 mit
Seitenkanten 8 und 9 auf. Zwischen den Seitenkanten 8 und 9 ergibt
sich eine Breite b der Durchgangsöffnungen 23, die mindestens
einer doppelten Länge
l eines zu bildenden Flachleiteraußenkontaktes 12, wie
er in 1 gezeigt wird, aufweist.
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3 zeigt
einen schematischen Querschnitt des Trägerstreifens 22 gemäß 2.
Die Dicke w dieses Trägerstreifens 22 liegt
zwischen 80 und 200 μm
und ist aus einem Kunststoffmaterial mit eingebetteten Glasfasern,
die dem Trägerstreifen 22 eine
Formstabilität
verleihen. Die Durchgangsöffnungen 23 werden
in diesen Trägerstreifen 22 mit
einem Stanzwerkzeug oder mit einem Laser- oder Wasserstrahlschneidverfahren
eingebracht.
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4 zeigt
eine schematische Draufsicht auf den Trägerstreifen 22 der 2 mit
aufgebrachter Metallfolie 33, vorzugsweise aus Kupfer oder
einer Kupferlegierung. Diese Metallfolie 33 wird auf den
Trägerstreifen 22 geklebt
und erstreckt sich dabei über
die Durchgangsöffnungen 23 des
Trägers 6.
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5 zeigt
einen schematischen Querschnitt des Trägerstreifens 22 der 4.
Diese Struktur mit einem Trägerstreifen 22,
der Durchgangsöffnungen 23 aufweist,
die von einer Metallfolie 33 bedeckt wird, kann auch dadurch
erreicht werden, dass ein metallkaschierter Trägerstreifen 22 zur
Verfügung
gestellt wird, der bereits eine Metallschicht aufweist, wobei die
Durchgangsöffnungen 23 in
dem Trägerstreifen 22 durch
Abtragen des Trägermaterials
in den Durchgangsöffnungen 23 erreicht
wird. Dieser Abtrag kann durch Laserabtrag oder durch Trocken- oder
Nassätzungen
erreicht werden. Dabei wird die Metallabdeckung 33, welche
die Durchgangsöffnungen 23 abdeckt
nicht abgetragen oder beschädigt
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6 zeigt
eine schematische Draufsicht auf den Trägerstreifen 22 der 4 mit
strukturierter Metallfolie 33. Wird anstelle einer Metallfolie 33 ein kupferkaschierter
Trägerstreifen 22 eingesetzt,
so kann auch diese Kupferkaschierung als Metallschicht 4 in
gleicher Weise wie die hier eingesetzte Metallfolie 33 strukturiert
werden. Charakteristisch für
die Strukturierung ist, dass die Metallstruktur beispielsweise aus
einer Kupferschicht Außenkontaktflächen 17 aufweist,
die beispielsweise einen Lotball aufnehmen können und Leiterbahnen 20 besitzt,
die auf der Oberseite 5 des Trägerstreifens 22 angeordnet
sind.
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Über die
Durchgangsöffnungen 23 erstrecken
sich nach der Strukturierung Metallbahnen 7, die zunächst genauso
dünn sind
wie die Metallfolie 33, bzw. die Metallschicht 4.
Der Quer schnitt dieser Metallbahnen 7, die sich über die
Durchgangsöffnung 23 erstrecken,
kann jedoch in der Mitte durch Einkerben vermindert sein, sodass
dort eine Sollbruchstelle entsteht. Beim Abwinkeln der Metallbahnen 7 über den
Durchgangsöffnungen 23 in
Richtung auf die Unterseite 10 des Trägerstreifens 22 werden
die Metallbahnen mittig an der Sollbruchstelle zu abgewinkelten
Metallbahnen 7 getrennt.
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7 zeigt
einen schematischen Querschnitt des Trägerstreifens 22 der 6.
Da die Metallschicht 4 zwischenzeitlich strukturiert ist,
ist sie nicht mehr durchgängig über die
gesamte Oberfläche 5 des
Trägerstreifens 22 wie
in 5 platziert, sondern nur noch an den Stellen vorhanden,
an denen Leiterbahnen 20 oder Außenkontaktflächen 17 vorgesehen
sind.
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8 zeigt
eine schematische Draufsicht auf den Trägerstreifen 22 der 6 mit
abgedeckter Metallstruktur 4 und abgewinkelten Metallbahnen 7. Die
Breite der Metallbahnen 7 kann klein gewählt werden,
sodass eine geringere Schrittweite für die Metallbahnen 7 möglich ist
als die für
Außenkontakte vorgesehene
Schrittweite der Außenkontaktflächen 17.
Die Kopplungssubstratpositionen 21 sind mit einer strukturierten
Lötstoppschicht 18 abgedeckt,
die einen Zugriff auf die Außenkontaktflächen 17 freilässt. Diese
Lötstoppschicht 18 schützt die
in 7 gezeigten Leiterbahnen 20 vor einem
Benetzen durch Lötmaterial.
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9 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch den Trägerstreifen 22 gemäß 8. Der
Querschnitt durch den Trägerstreifen 22 zeigt, dass
die abgewinkelten Metallbahnen 7 eng an den Seitenkanten 8 und 9 der
Durchgangsöffnungen 23 des
Trägerstreifens 22 anliegen.
Da die strukturierte Metall schicht 4 mit 2 bis 15 μm Dicke relativ
instabil ist, werden die abgewinkelten Metallbahnen 7 von den
Seitenkanten 8 und 9 des Trägerstreifens 22 gestützt. Sie
bilden jedoch noch keinen selbsttragenden und formstabilen Flachleiteraußenkontakt.
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10 zeigt
eine schematische Draufsicht auf den Trägerstreifen 22 der 8 mit
verstärkten formstabilen
Flachleiteraußenkontakten 12.
Während
des Verdickens der Metallbahnen zu Flachleiteraußenkontakten 12 wird
die strukturierte Metallschicht 4 von einer in 11 gezeigten
Schutzschicht 32 auf der strukturierten Metallschicht 4,
geschützt.
Da die zu verdickenden Metallbahnen 7 bereits vereinzelt
sind, sind auf der Oberseite 5 des Trägerstreifens 22 Kurzschlussleiterbahnstücke vorgesehen,
die zu einem späteren
Zeitpunkt wieder abgeätzt
werden. Diese Kurzschlussleiterbahnstücke verbinden elektrisch sämtliche
Metallbahnen 7 eines Trägerstreifens 22 und
können
gemeinsam an eine Kathode eines Galvanikbades angeschlossen werden,
sodass sich das Anodenmaterial auf den Metallbahnen 7 abscheidet.
Nach dem Abscheideprozess müssen
diese Kurzschlussleiterbahnstücke
entfernt, was einen zusätzlichen
photolithographischen oder auch einen zusätzlichen Abtragsschritt mittels
eines Lasers erfordert.
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Bei
einem alternativen Verfahren kann das vermieden werden, indem das
Abkanten und Trennen der Metallbahnen 7, die sich über die
Durchgangsöffnungen 23 des
Trägerstreifens 22 erstrecken,
erst vorgenommen wird, wenn bereits die Bereiche der Metallbahnen 7 gegenüber den
normalen Leiterbahnen der Metallstruktur durch galvanisches Abscheiden
verstärkt
wurden. In diesem Fall entfällt das
Vorsehen von Kurzschlussleiterbahnen auf der Oberseite 5 des
Trägerstreifens 22 zwischen
den Metallbahnen, da sie noch zusammenhängen. Jedoch sind dann Kurzschlussleiterbahnen
zwischen den Außenkontaktflächen 17 erforderlich,
die später zu
entfernen sind.
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11 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch den Trägerstreifen 22 gemäß 10. Durch
das Abscheiden der Metallbeschichtung 11 auf den abgewinkelten
Metallbahnen 7 bei gleichzeitigem Schutz der Metallstruktur 4 durch
die Schutzschicht 32 auf der Oberseite 5 des Trägerstreifens 22 werden
die Metallbahnen 7 derart verstärkt, dass sie formstabile Flachleiteraußenkontakte 12 einer
Länge l
bilden.
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12 zeigt
eine schematische Draufsicht auf den Trägerstreifen 22 der 10 nach
einem Auftrennen desselben in einzelne Kopplungssubstrate 3.
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13 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch drei einzelne Kopplungssubstrate 3 gemäß 12.
Mit diesem Kopplungssubstrat 3 können nun beliebige Stapel aus
unterschiedlichen Halbleiterbauteilen zusammengebaut werden, wobei
zwischen den Halbleiterbauteilen jeweils ein derartiges Kopplungssubstrat 3 vorzusehen
ist.
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14 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch ein Halbleiterbasisbauteil 26 für einen Halbleiterstapel
mit Kopplungssubstrat 3. Das Kopplungssubstrat 3 bildet
hier die Oberseite des Halbleiterbasisbauteils 26 und weist
die gleiche Struktur auf, die schon in 1 gezeigt
wurde. Das Halbleiterbasisbauteil 26 weist darüber hinaus
ein Verdrahtungssubstrat 14 mit einer Oberseite 13 auf,
die Kontaktanschlussflächen 29 in
Randbereichen 30 und 31 aufweist. Auf diesen Kontaktanschlussflächen 29 ist
das Kopplungssubstrat 3 mit seinen Flachleiteraußenkontakten 12 aufgelötet. Unter
dem Kopplungssubstrat 3 ist bei diesem Halbleiterbasisbauteil 26 ein
in eine Kunststoffmasse 35 eingebettetes Halbleiterchip 28 angeordnet.
Dieser Halbleiterchip kann auch ein Halbleiterchip in Flip-Chip-Technik
mit und ohne umgebende Kunststoffmasse sein. Der Halbleiterchip 28 ist
mit dem Verdrahtungssubstrat 14 über Bondverbindungen 36 elektrisch
verbunden.
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Auf
der Unterseite 27 des Verdrahtungssubstrats 14 sind
Außenkontakte 15 auf
Außenkontaktflächen 34 in
Form von Lotbällen
angeordnet. Diese Außenkontakte 15 stehen über Durchkontakte 37 sowohl
mit den Kontaktflächen 38 des
Halbleiterchips 28, als auch mit den Flachleiteraußenkontakten 12 des
Kopplungssubstrats 3 elektrisch in Verbindung. Auf dieses
Halbleiterbasisbauteil 26 können aufgrund des erfindungsgemäßen Kopplungssubstrats 3 oberflächenmontierbare
Halbleiterbauteile mit unterschiedlichen Anordnungsmustern ihrer
Außenkontakte
angeordnet werden.
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15 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Halbleiterstapel 25 mit
einem Kopplungssubstrat 3. Der Halbleiterstapel 25 weist ein
Halbleiterbasisbauteil 26 auf, wie es bereits in 14 gezeigt
wird, und auf den Außenkontaktflächen 17 des
Kopplungssubstrates 3 ist ein gestapeltes Halbleiterbauteil 39,
das einen internen Halbleiterchipstapel 40 aufweist, angeordnet.
Dieser interne Halbleiterchipstapel 40 ist über Bondverbindungen 41 und 42 mit
den Außenkontakten 16 des
gestapelten Halbleiterbauteils 39 verbunden. Der interne Halbleiterchipstapel 40 mit
den Bondverbindungen 41 und 42 ist in eine Kunststoffmasse 43 eines
Kunststoffgehäuses 44 eingebettet.
Das Kopplungssubstrat 3 verbindet somit die Kontaktflächen 38, 44,
und 47 von drei Halbleiterchips 28, 48,
und 49, und ermöglicht,
dass die Außenkontakte 16 des
gestapelten Halbleiterbauteil 39 als oberes Halbleiterbauteil 2 des
Halbleiterbauteilstapels 39 über Außenkontaktflächen 17 des
Kopplungssubstrats 3 mit Außenkontakten 15 des
unteren Halbleiterbauteils 1 über die Flachleiteraußenkontakte 12 des
Kopplungssubstrats 3 miteinander kommunizieren.
-
- 1
- Halbleiterbauteil
- 2
- Halbleiterbauteil
- 3
- Kopplungssubstrat
- 4
- Metallschicht
- 5
- Oberseite
- 6
- Träger
- 7
- Metallbahnen
- 8
- Seitenkante
- 9
- Seitenkante
- 10
- Unterseite
- 11
- Metallbeschichtung
- 12
- Flachleiteraußenkontakt
- 13
- Oberseite
eines Verdrahtungssubstrats
- 14
- Verdrahtungssubstrat
- 15
- Außenkontakt
- 16
- Außenkontakt
- 17
- Außenkontaktflächen des
Kopplungssubstrats
- 18
- Lötstoppschicht
- 19
- Anordnungsmuster
- 20
- Leiterbahn
- 21
- Kopplungssubstratposition
- 22
- Trägerstreifen
- 23
- Durchgangsöffnung
- 24
- Kopplungssubstratstreifen
- 25
- Halbleitermodul
- 26
- Halbleiterbasisbauteil
- 27
- Unterseite
des Verdrahtungssubstrats
- 28
- Halbleiterchip
- 29
- Kontaktanschlussflächen
- 30
- Randbereich
- 31
- Randbereich
- 32
- Schutzschicht
- 33
- Metallfolie
- 34
- Außenkontaktfläche
- 35
- Kunststoffmasse
- 36
- Bondverbindung
- 37
- Durchkontakt
- 38
- Kontaktflächen des
Halbleiterchips 28 des unteren Halbleiterbauteils 1
- 39
- gestapeltes
Halbleiterbauteil
- 40
- Halbleiterchipstapel
- 41
- Bondverbindung
- 42
- Bondverbindung
- 43
- Kunststoffmasse
- 44
- Kunststoffgehäuse
- 46
- Kontaktflächen des
unteren Halbleiterchips des internen Halbleiterchipstapels 40
- 47
- Kontaktflächen des
oberen Halbleiterchips des internen Halbeiterchipstapels 40
- 48
- unteres
Halbleiterchip des oberen Halbleiterbauteils 2
- 49
- oberes
Halbleiterchip des oberen Halbleiterbauteils 2
- b
- Breite
der Durchgangsöffnung
- D
- Dicke
des Querschnitts
- l
- Länge der
Flachleiteraußenkontakte