DE102004011878A1 - Fenster oder Tür - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein parallel abstellbares Fenster oder eine solche Tür. Es ist Aufgabe der Erfindung, dieses derart weiterzubilden, dass eine parallele Abstellbarkeit auch für Fenster oder Türen mit einer geringen Nutlage ermöglicht ist. Um diese Aufgabe zu lösen, ist vorgesehen, dass im geschlossenen Fensterzustand das Schließblech (22) gegenüber der Nutmittenachse (52) des Flügelrahmens (14) derart am Blendrahmen (12) montiert ist, dass der Mittelpunkt (35) der zweiten Verschlussposition (34) bezüglich der Z-Achse (62) auf Höhe auf der Nutmittenachse (52) gelegen ist und der Mittelpunkt (33) der ersten Verschlussposition (32) gegenüber der Z-Achse (62) in negative Z-Achsen-Richtung versetzt angeordnet ist, wobei der Schließbolzen (20) am Treibstangenbeschlag (18) derart angeordnet ist, dass die Schließbolzenmittelachse (64) gegenüber der Nutmittenachse (52) in negative Z-Achsen-Richtung versetzt angeordnet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Fenster oder Tür, mit einem ortsfesten Blendrahmen und einen gegenüber diesem beweglich gelagerten Flügelrahmen, wobei der Flügelrahmen gegenüber dem Blendrahmen in einen geschlossenen, kippbaren, drehbaren oder parallel abstellbaren Fensterzustand bringbar ist, mit einer senkrecht zur Flügelrahmenebene in Richtung eines Rauminnern orientierten Z-Achse, mit einem dem Flügelrahmen zugeordneten Treibstangenbeschlag und wenigstens einem dem Blendrahmen zugeordneten Schließblech, mit einer im Flügelrahmen gelegenen Aufnahmenut zur Aufnahme des Treibstangenbeschlages und einer mittig längs der Aufnahmenut verlaufenden Nutmittenachse, wobei der Treibstangenbeschlag wenigstens einen Schließbolzen aufweist, der in das Schließblech eingreifbar ist, und wobei das Schließblech eine Kulissenführung aufweist, die eine erste Verschlussposition für den Schließbolzen für die geschlossene Fensterposition und eine zweite Verschlussposition für den Schließbolzen für die parallel abgestellte Fensterposition aufweist
- Ferner betrifft die Erfindung einen Treibstangenbeschlag für Fenster oder Türen, der in eine Aufnahmenut eines Flügelrahmens einbaubar ist, mit wenigstens einem Schließbolzen, und einer mittig längs der Aufnahmenut verlaufenden Nutmittenachse sowie mit einer Nutmittenebene, die durch die Nutmittenachse sowie eine senkrecht dazu und parallel zur Flügelrahmenebene verlaufende Nutmittehochachse gebildet ist Bei Fenstern oder Türen, deren Flügelrahmen gegenüber dem Blendrahmen zur Erreichung einer Spaltlüftungsfunktion um ein geringes Spaltmaß von etwa 6 mm parallel abstellbar sind, besteht besonders bei schmal gebauten Profilen das Problem, die Antriebsmittel für die Parallelabstellung innerhalb des knapp bemessenen Falzraumes anzuordnen. Dieses ergibt sich insbesondere bei Profilen mit einer geringen Nutlage von 9 mm.
- Aus der
DE 30 43 925 C2 ist ein Fenster bekannt, bei dem mit ebenenversetzten Kulissenführungen ausgeführte Schließbleche dafür sorgen, dass je nach Stellung der Schließbolzen innerhalb der Kulissenführungen eine parallele Abstellung des Flügelrahmens gegenüber dem Blendrahmen erfolgt. Der Einbau solcher Schließbleche in einen Profil mit geringer Nutlage, beispielsweise von 9 mm, würde zu Platzproblemen führen. Dies hängt damit zusammen, dass im geschlossenen Zustand des Fensters die Nutmittenachse und damit der Mittelpunkt des Schließbolzens genau in der Endposition für die geschlossene Fensterstellung der Kulissenführung gelegen sein muss. Da die ebenenversetzte Kulissenführung nun aber einen gewissen Raumbedarf für den Ebenenversatz in Richtung des Flügelrahmens benötigt, käme das Schließblech hierbei bei geringen Nutlagen in Kontakt mit dem Überschlag des Flügelrahmens. - Aus der
DE 27 05 802 C2 ist ein Treibstangenbeschlag mit einem Schließbolzen bekannt, der gegenüber seiner Längsachse exzentrisch ausgeführt ist und durch entsprechende Verdrehung eine Einstellbarkeit des Anzugsdrucks zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen erlaubt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fenster oder eine Tür der eingangs genannten Art derart weiterzu bilden, dass eine parallele Abstellbarkeit auch für Fenster oder Türen mit einer geringen Nutlage ermöglicht ist.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist gemäß der Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 vorgesehen, dass im geschlossenen Fensterzustand das Schließblech gegenüber der Nutmittenachse des Flügelrahmens derart am Blendrahmen montiert ist, dass der Mittelpunkt der zweiten Verschlussposition bezüglich der Z-Achse auf Höhe auf der Nutmittenachse gelegen ist und der Mittelpunkt der ersten Verschlussposition gegenüber der Z-Achse in negative Z-Achsen-Richtung versetzt angeordnet ist, wobei der Schließbolzen am Treibstangenbeschlag derart angeordnet ist, dass die Schließbolzenmittelachse gegenüber der Nutmittenachse in negative Z-Achsen-Richtung versetzt angeordnet ist. Es handelt sich dabei also um eine konstruktive Anpassung der Positionierung des Schließbolzens gegenüber dem Treibstangenbeschlag einerseits und des Schließblechs gegenüber dem Blendrahmen andererseits. Das Schließblech ist entgegen dem Rauminnern, also in negative Z-Achsen-Richtung, versetzt am Blendrahmen montiert. Damit die Schließfunktion weiterhin gewährleistet ist, ist der Schließbolzen ebenfalls in negative Z-Achsen-Richtung gegenüber dem Treibstangenbeschlag versetzt, und zwar um den gleichen Betrag. Dadurch ist die Schließfunktion des Fensters oder der Tür weiterhin gewährleistet. Der Vorteil des Versatzes des Schließblechs liegt darin, dass bei Profilen mit geringer Nutlage das Schließblech nicht in Richtung des Flügelrahmens über die Rahmenfalzkante des Blendrahmens übersteht bzw. dadurch überhaupt erst ein Einsatz von Schließblechen mit ebenenversetzten Kulissenführungen ermöglicht ist.
- In Weiterbildung der Erfindung ist gemäß Anspruch 2 vorgesehen, dass der Flügelrahmen gegenüber dem Blendrahmen auf der gesamten Kontaktfläche zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen im wesentlichen parallel abstellbar ist.
- Durch die parallele Abstellung über die gesamte Umfangsfläche wird dabei eine maximale Spaltöffnungsfläche erzielt.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist gemäß Anspruch 3 vorgesehen, dass die Schließbolzen eine pilzkopfartige Form aufweisen. Durch diese Ausgestaltung kann sich der Dachbereich des Pilzkopfes hinter einer Hinterschneidungskante des Schließblechs verkrallen, wodurch die Einbruchsicherheit des Fensters verbessert wird.
- In Weiterbildung der Erfindung ist gemäß Anspruch 4 vorgesehen, dass der Blendrahmen gegenüber dem Flügelrahmen durch eine Dichtung abgedichtet ist. Die Dichtung sorgt dabei einerseits für eine gute Abdichtung zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen. Darüber hinaus gewährleistet sie aber auch für den Fall der parallel abgestellten Fensterposition, dass innerhalb des Hubes für die Parallelabstellung der Rückstellweg durch die Vorspannung der Dichtung nur so groß ist, dass noch ein genügend großer Luftspalt für den Luftaustausch verbleibt.
- Zu Lösung der Aufgabe ist des weiteren gemäß der Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 5 vorgesehen, dass zwischen einer Mantelfläche des Schließbolzens und der Nutmittenebene keine Schnittstellen gebildet sind und dass zwischen dem Schließbolzen und dem Treibstangenbeschlag ein Versatzmittel angeordnet ist. Dieses Merkmal charakterisiert, dass das Maß des Versatzes zwischen der Mittelachse der Nutlage und der Mittelachse des Schließbolzens so groß ist, dass nicht nur eine Exzentrizität, sondern tatsächlich ein Versatz vorliegt. Das Maß des Versatzes ist dabei angepasst an das erforderliche Versatzmaß des Schließblechs in der jeweils individuellen Profilumgebung, so dass es nicht über die Rahmenfalzkante hinaus ragt beziehungsweise nicht mit dem Flügelüberschlag kollidieren kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass über die eingangs genannte Aufgabenstellung hinaus auch bei Fenstern mit geringen Nutlagen-Maßen und ohne parallele Abstellbarkeit des Flügelrahmens gegenüber dem Blendrahmen ein solcher Treibstangenbeschlag einsetzbar ist. Damit können bei solchen Fenstern mit engen Platzverhältnissen durch Versatz der Schließbleche in weniger platzkritische Bereiche und entsprechende Anpassung der Schließbolzen sichere Schließungen gewährleistet werden.
- In Weiterbildung der Erfindung ist gemäß der Ansprüche 6 und 8 vorgesehen, dass das Versatzmittel aus einem gekröpften Zungenbereich gebildet ist, und dass das Maß des Versatzes, der durch das Versatzmittel gebildet ist, zwischen 4 und 10 mm, vorzugsweise 6 mm beträgt. Durch den gekröpften Zungenbereich ist ein besonders flach bauender Verbindungsübergang zwischen dem Treibstangenbeschlag einerseits und dem Schließbolzen andererseits erzielt.
- In Weiterbildung der Erfindung ist gemäß Anspruch 7 vorgesehen, dass das Versatzmittel gegenüber dem Treibstangenbeschlag senkrecht zur Fensterebene orientiert angeordnet ist. Der Verlauf des Schließbolzenschaftes und des Versatzmittels geht dabei nicht durch die Stulpschiene hindurch, sondern verläuft praktisch seitlich an dieser vorbei.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist gemäß Anspruch 9 vorgesehen, dass der Schließbolzenschaft, das Versatzmittel sowie der Schließbolzen gemeinsam eine dop pelt L-förmige Kontur aufweisen, wobei das zweite L gegenüber dem ersten L einmal um seine Querachse und einmal um seine Hochachse um jeweils 180 ° gedreht ist und die Basisschenkel des ersten und zweiten L deckungsgleich übereinander liegen. Durch diese gekröpfte Gestalt ist auf einfache Art ein Versatz des Schließbolzens gegenüber dem Treibstangenbeschlag möglich.
- In Weiterbildung der Erfindung ist gemäß Anspruch 10 vorgesehen, dass der Schließbolzen eine um dessen Hochachse drehbaren Mantelumhüllung aufweist. Mit einem solchen Rollkloben werden durch Drehung der Mantelfläche um die Schließbolzen-Hochachse die Reibungskräfte vermindert, da in erster Linie Rollreibung statt Gleitreibung auftritt.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist gemäß Anspruch 11 vorgesehen, dass die Mantelumhüllung exzentrisch gegenüber der Hochachse des Schließbolzens angeordnet ist und Rastmittel für bestimmte Winkelstellungen aufweist. Dadurch ist die Anzugskraft des Flügelrahmens gegenüber dem Blendrahmen einstellbar gestaltet.
- Anhand der folgenden Ausführungsbeispiele wird die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigt:
-
1 Eine räumliche Ansicht eines Teilbereichs einer Eckumlenkung mit einem erfindungsgemäßen Schließbolzen; -
2 eine Ansicht nach1 mit einem dazugehörigen Schließblech; -
3 eine Schnittdarstellung durch die Eckumlenkung, das Schließblech und ein Fensterprofil im Bereich des Schließbolzens; -
4 eine Darstellung nach3 in einer anderen Verriegelungsposition des Schließbolzens; -
5 eine räumliche Darstellung des Schließblechs; -
6 eine Schnittdarstellung durch die Eckumlenkung mit einem alternativ ausgestalteten Schließbolzen; -
7 eine räumliche Ansicht eines Fensters mit schematisch angedeuteten möglichen Verriegelungspunkten; -
8 eine Schnittdarstellung nach6 mit einem alternativ ausgestalten Versatzmittel. -
7 zeigt ein Fenster10 , bestehend aus einem mit einer Wand befestigbaren ortsfesten Blendrahmen12 und einem gegenüber diesem beweglich gelagerten Flügelrahmen14 . Der Flügelrahmen ist dabei gegenüber dem Blendrahmen in eine um eine bandseitige vertikale Achse drehbar und um eine horizontale Achse kippbar, sowie in einen parallel abgestellten Fensterzustand bringbar. Die Bedienung des Fensters erfolgt dabei mit dem Bediengriff16 , der einen in1 erkennbaren Treibstangenbeschlag18 antreibt. Der Treibstangenbeschlag18 besitzt dabei Schließbolzen20 , die mit Schließblechen22 in Eingriff bringbar sind und damit den Flügelrahmen14 gegenüber dem Blendrahmen12 verriegeln können. - In
1 ist darüber hinaus erkennbar, dass es sich bei dem Treibstangenbeschlag18 um einen Teilbereich einer Eckumlenkung24 handelt. Die Darstellung einer Eckumlenkung24 hat dabei lediglich beispielhaften Charakter, die Erfindung kann in allen bekannten Beschlagskomponenten, z. B. Getriebeschienen, angeordnet sein. Die Eckumlenkung besteht aus einer Stulpschiene26 , die ortsfest mit dem Flügelrahmen14 verschraubbar ist, und einer gegenüber dieser längsverschieblich gelagerten Treibstange28 . Mit der Treibstange28 verbunden ist der Schließbolzen20 . - Wie aus
2 ersichtlich ist, kann der Schließbolzen in eine Kulissenführung30 des Schließblechs22 einfahren. Er ist dann innerhalb der in5 gezeigten Kulissenführung30 zwischen den jeweiligen Endpositionen32 ,34 verfahrbar. Der Ein- und Austritt in und aus der Kulissenführung30 erfolgt über den Eintrittsbereich36 . Aus5 ist ebenfalls erkennbar, dass die Kulissenführung einen Ebenenversatz aufweist, da die beiden Endpositionen32 ,34 auf einen unterschiedlichen Abstand zur Stirnseite38 des Schließblechs22 aufweisen. Die Position32 entspricht dabei der geschlossenen Position des Fensters, wohingegen die Position34 der parallel abgestellten Position entspricht. Das unterschiedliche Abstandsmaß der Endpositionen32 ,34 zur Stirnseite38 spiegeln dabei gleichzeitig das Maß der parallelen Abstellung wider. -
3 und4 zeigen diese parallele Abstellung deutlich.3 stellt dabei die geschlossene Fensterposition dar, wohingegen in4 die parallel abgestellte Fensterposition sichtbar ist. Dieses ist erkennbar an dem in4 erkennbaren Lüftungsspalt40 ,42 . In3 ist dieser Lüftungsspalt44 ,46 nicht vorhanden, der erkennbare Spalt entspricht hier genau dem für die nicht dargestellte Dichtung benötigten Bauraum. Das Fenster in3 ist daher geschlossen und dichtet das Rauminnere gegenüber der Umgebung ab, wohingegen in4 eine Spaltlüftung durch den Lüftungsspalt40 ,42 erfolgt. - Bei Fenstern mit einer geringen Nutlage
48 , also dem Abstandsmaß zwischen der Rahmenfalzkante50 und der Nutmittenachse52 der Aufnahmenut30 für den Treibstangenbeschlag18 , bestehen beim Einbau von Schließblechen mit einem Ebenenversatz häufig Platzprobleme. Normale Schließbleche ohne Ebenenversatz haben einen weitgehend geradlinigen Verlauf der Kulissenführung. Ist nun die Ku lissenführung mit einem Ebenenversatz, wie in5 , versehen, so benötigt das Schließblech zwangsweise eine größere Bautiefe. Im Normalfall ist dabei die Endposition32 für die geschlossene Fensterposition der Referenzpunkt, von dem aus sich die Endposition34 in Richtung des Rauminnern beziehungsweise in Richtung des Flügelrahmens erstreckt, da die parallel Abstellung ja auch in Richtung des Rauminnern erfolgt. Bei Profilen mit einer besonders geringen Nutlage48 , beispielsweise 9 mm, würde das Schließblech daher gegen den Flügelüberschlag54 des Flügelrahmen stoßen. - Genau aus diesem Grunde ist das Schließblech
22 bei der vorliegenden Erfindung versetzt, und zwar in entgegengesetzte Richtung des Flügelüberschlags54 . Um nun aber noch eine zuverlässige Verriegelung des Fensters zu ermöglichen, muss der Schließbolzen ebenfalls um das gleiche Maß in die gleiche Richtung versetzt werden. Da ein Versatz des gesamten Treibstangenbeschlages aus Gründen des festen Nutlage48 nicht in Frage kommt, wurde bei der vorliegenden Erfindung allen der Schließbolzen20 gegenüber dem Treibstangenbeschlag versetz. Dieser Versatz ist in3 und4 durch das Versatzmittel56 umgesetzt. Der Schließbolzen20 ist dabei gegenüber dem mit der Treibstange28 verbundenen Schließbolzenschaft58 versetzt. - In
6 ist eine weitere Ausgestaltung der Erfindung dargestellt, bei der der Schließbolzen20 eine pilzkopfartige Form mit einem Pilzkopf60 aufweist. Dieser Pilzkopf60 erhöht die Einbruchsicherheit des Fensters, da sich der Schließbolzen besser gegenüber dem Schließblech verkrallen kann. -
8 zeigt eine alternative Ausgestaltungsform der Verschlussvorrichtung, bei der das Versatzmittel57 gegenüber dem Treibstangenbeschlag18 senkrecht zur Fensterebene orientiert angeordnet ist. Mit dieser Variante sind noch größere Versatzmaße zu realisieren. Zur Montage der Verschlusseinrichtung in den Flügelrahmen sind im Bereich des Versatzmittels entsprechend angepasste Ausfräsungen vorzusehen. - Einsetzbar ist die Verschlussvorrichtung mit dem gekröpften Schließbolzen grundsätzlich an allen Stellen im Fenster, wo bisher bekannte Schließpunkte mit Schließblechen vorgesehen sind.
7 zeigt durch mehrere Pfeildarstellungen exemplarisch solche Einbaupositionen am Fenster.
Claims (11)
- Fenster oder Tür, mit einem ortsfesten Blendrahmen (
12 ) und einen gegenüber diesem beweglich gelagerten Flügelrahmen (14 ), wobei der Flügelrahmen (14 ) gegenüber dem Blendrahmen (12 ) in einen geschlossenen, kippbaren, drehbaren oder parallel abstellbaren Fensterzustand bringbar ist, mit einer senkrecht zur Flügelrahmenebene in Richtung eines Rauminnern orientierten Z-Achse (62 ), mit einem dem Flügelrahmen (14 ) zugeordneten Treibstangenbeschlag (18 ) und wenigstens einem dem Blendrahmen (12 ) zugeordneten Schließblech (22 ), mit einer im Flügelrahmen (14 ) gelegenen Aufnahmenut (31 ) zur Aufnahme des Treibstangenbeschlages (18 ) und einer mittig längs der Aufnahmenut (31 ) verlaufenden Nutmittenachse (52 ), wobei der Treibstangenbeschlag (18 ) wenigstens einen Schließbolzen (20 ) aufweist, der in das Schließblech (22 ) eingreifbar ist, und wobei das Schließblech (22 ) eine Kulissenführung (30 ) aufweist, die eine erste Verschlussposition (32 ) für den Schließbolzen (20 ) für die geschlossene Fensterposition und eine zweite Verschlussposition (34 ) für den Schließbolzen (20 ) für die parallel abgestellte Fensterposition aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass im geschlossenen Fensterzustand das Schließblech (22 ) gegenüber der Nutmittenachse (52 ) des Flügelrahmens (14 ) derart am Blendrahmen (12 ) montiert ist, dass der Mittelpunkt (35 ) der zweiten Verschlussposition (34 ) bezüglich der Z-Achse (62 ) auf Höhe auf der Nutmittenachse (52 ) gelegen ist und der Mittelpunkt (33 ) der ersten Verschlussposition (32 ) gegenüber der Z-Achse (62 ) in negative Z-Achsen-Richtung versetzt angeordnet ist, wobei der Schließbolzen (20 ) am Treibstangenbeschlag (18 ) derart angeordnet ist, dass die Schließbolzenmittelachse (64 ) gegenüber der Nutmittenachse (52 ) in negative Z-Achsen-Richtung versetzt angeordnet ist. - Fenster oder Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Flügelrahmen (
14 ) gegenüber dem Blendrahmen (12 ) auf der gesamten Kontaktfläche zwischen Flügelrahmen (14 ) und Blendrahmen (12 ) im wesentlichen parallel abstellbar ist. - Fenster oder Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließbolzen (
20 ) eine pilzkopfartige Form aufweisen. - Fenster oder Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Blendrahmen (
12 ) gegenüber dem Flügelrahmen (14 ) durch eine Dichtung abgedichtet ist. - Treibstangenbeschlag für Fenster oder Türen, der in eine Aufnahmenut (
31 ) eines Flügelrahmens (14 ) einbaubar ist, mit wenigstens einem Schließbolzen (20 ), und einer mittig längs der Aufnahmenut (31 ) verlaufenden Nutmittenachse (52 ) sowie mit einer Nutmittenebene, die durch die Nutmittenachse (52 ) sowie eine senkrecht dazu und parallel zur Flügelrahmenebene verlaufende Nutmittenhochachse gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einer Mantelfläche (66 ) des Schließbolzens (20 ) und der Nutmittenebene keine Schnittstellen gebildet sind und dass zwischen dem Schließbolzen (20 ) und dem Treibstangenbeschlag (18 ) ein Versatzmittel (56 ) angeordnet ist. - Fenster oder Tür nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Versatzmittel (
56 ) aus einem gekröpften Zungenbereich gebildet ist. - Fenster oder Tür nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Versatzmittel (
57 ) gegenüber dem Treibstangenbeschlag (18 ) senkrecht zur Fensterebene orientiert angeordnet ist. - Fenster oder Tür nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Maß des Versatzes, der durch das Versatzmittel (
56 ) gebildet ist, zwischen 4 und 10 mm, vorzugsweise 6 mm beträgt. - Fenster oder Tür nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließbolzenschaft (
58 ), das Versatzmittel (56 ) sowie der Schließbolzen (20 ) gemeinsam eine doppelt L-förmige Kontur aufweisen, wobei das zweite L gegenüber dem ersten L einmal um seine Querachse und einmal um seine Hochachse um jeweils 180 ° gedreht ist und die Basisschenkel des ersten und zweiten L deckungsgleich übereinander liegen. - Fenster oder Tür nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließbolzen (
20 ) eine um dessen Hochachse drehbaren Mantelumhüllung aufweist. - Fenster oder Tür nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelumhüllung exzentrisch gegenüber der Hochachse des Schließbolzens (
20 ) angeordnet ist und Rastmittel für bestimmte Winkelstellungen aufweist.
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| DE7708222U1 (de) * | 1977-03-17 | 1977-06-30 | Siegenia-Frank Kg, 5900 Siegen | Spaltlueftungsvorrichtung fuer drehfluegelfenster |
| DE3043925C2 (de) | 1980-11-03 | 1994-09-29 | Winkhaus Fa August | Vorrichtung an einem Fenster zur Einstellung des Flügelrahmens in eine Spaltöffnungsstellung |
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-
2004
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-
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