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Die
Erfindung betrifft ein plattenförmiges
Abschlusselement für
eine Gebäudeöffnung,
mit zwei gegenüberliegenden
Ansichtsseiten, die jeweils mit einer Mehrzahl von Glasfeldern versehen
sind, die jeweils von Bereichen aus metallischem Material begrenzt
sind, wobei ein plattenförmiges
Abschlusselement für
eine Gebäudeöffnung,
mit zwei gegenüberliegenden
Ansichtsseiten, die jeweils mit einer Mehrzahl von Glasfeldern versehen
sind, die jeweils von Bereichen aus metallischem Material begrenzt
sind, wobei aus metallischem Material bestehende Bereiche, die eine
Mehrzahl von Glasfeldern begrenzen, auf beiden Ansichtsseiten jeweils
von einer Blechplatte gebildet sind, in die mittels eines Schneideverfahrens
die die Glasfelder begrenzenden Ausnehmungen eingearbeitet sind
und zwischen denen eine sich im wesentlichen über die gesamte Fläche der Blechplatte
vor der Einarbeitung der Ausnehmungen erstreckende Glasplatte angeordnet
ist, wobei die Glasfelder jeweils eine Größe besitzen, die das Durchdringen
von Personen verhindert, wobei die Glasplatte und die Blechplatte
innerhalb von das Abschlusselement umlaufend umgebenden Rahmenelementen
angeordnet sind. Ein derartiges Abschlusselement ist in der prioritätsbegründenden
deutschen Gebrauchsmusteranmeldung
DE
203 04 020.1 beschrieben, deren gesamter Offenbarungsgehalt durch
Bezugnahme auch zum Inhalt der vorliegenden Anmeldung gemacht wird.
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Derartige
Abschlusselemente sind beispielsweise aus den älteren Druckschriften
DE 200 03 914 U1 ,
DE 202 12 489 U1 ,
DE 298 23 157 U1 sowie
DE 93 10 235 U1 bekannt.
Bei sämtlichen
darin beschriebenen Abschlusselementen steht jedoch lediglich der dekorative
Aspekt, der mittels ausgeschnittener Blechplatten oder Abdeckplatten
aus anderen Materialien erzielbar ist, und evtl. wirtschaftliche
Aspekte (Herstellkosten-Minimierung) im Vordergrund. Der Gedanke,
derartige Abschlusselemente dort einzusetzen, wo Sicherheitsaspekte
die entscheidende Rolle spielen, also insbesondere in Strafanstalten,
forensische Kliniken o. ä.,
ist bislang noch nicht geäußert worden.
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Plattenförmige Abschlusselemente
werden häufig
in Form von Türen,
Fenstern oder auch feststehenden Elementen in Justizvollzugsanstalten,
forensischen Kliniken oder ähnlichen
Anstalten verwendet. Während
die Glasfelder einen möglichst
ungehinderten Blickkontakt von einer Seite auf die andere Seite
des Abschlusselements ermöglichen
sollen, ist die vergleichsweise große Anzahl von Glasfeldern in
der Regel deshalb gewählt,
um die Abmessungen jedes einzelnen Glasfeldes möglichst klein zu halten. So
muss in Justizvollzugsanstalten oder forensischen Kliniken gewährleistet
sein, dass auch im Falle der Zerstörung eines einzelnen Glaselements
ein Durchtritt von Personen durch die entstehenden Öffnungen
verhindert werden. Damit die aus metallischem Material bestehenden
Bereiche zwischen benachbarten Glasfeldern den erforderlichen Widerstand
gegen Durchtritt aufweisen, sind diese Berei che in der Regel als
massive oder hohlprofilartige Sprossen ausgebildet, die meist fest
mit den übrigen
Rahmenelementen verbunden sind.
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Insbesondere,
wenn die Anzahl der Glasfelder in einem Abschlusselement groß ist, ist
der Aufwand zur Herstellung eines derartigen Abschlusselements gleichfalls
sehr hoch: So ist zum einen die Einarbeitung der Sprossen und deren
Verbindung mit der Rahmenkonstruktion aufwendig und zum anderen
ist es aber auch mit einem sehr großen Zeit- und Arbeitsaufwand
verbunden, die einzelnen Öffnungen mit
vergleichsweise kleinen Glasscheiben zu versehen. So ist beispielsweise
jede einzelne Glasscheibe mit entsprechenden Dichtungen und Glasleisten
zu fixieren. Bedenkt man, dass die Höhe eines Glasfeldes einen Betrag
von typischerweise ca. 120 mm nicht überschreiten darf, wenn der
Durchtritt von Personen durch eine eventuell entstehende Öffnung dieser
Größe verhindert
werden soll, so ergeben sich bei einer normalformatigen Tür mit einer
Fläche
von ca. 2 m2 nicht weniger als 6 bis 10 übereinander
angeordnete Glasfelder. Der enorme Herstell- und Montageaufwand
lässt sich
bei einem derartigen Abschlusselement sehr anschaulich vorstellen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein plattenförmiges Abschlusselement
für eine
Gebäudeöffnung so
weiter zu entwickeln, dass auch bei einer großen Anzahl von Glasfeldern
der Aufwand für die
Herstellung und Montage gering gehalten wird. Gleichzeitig soll
die Tür
auch hohen Anforderungen an die Einbruch- bzw. Ausbruchhemmung genügen – insbesondere
soll zumindest eine Blechplatte nicht ohne weiteres demontierbar
bzw. entfernbar sein – und
falls gewünscht
auch bestimmte Anforderungen im Hinblick auf eine Beschusshemmung
oder Sprengwirkungshemmung sowie den Brandschutz erfüllen.
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Ausgehend
von dem Abschlusselement der eingangs beschriebenen An, wird diese
Aufgabe erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass eine Blechplatte in einem Randbereich mit einem Rahmenelement verschweißt ist.
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Die
Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass es zur Herstellung der
Haltekonstruktion für
die Glasscheiben im vorliegenden speziellen Anwendungsfall nicht
sinnvoll ist, von streben- oder
sprossenförmigen
Bauelementen auszugehen, die mit gegebenenfalls anderen Rahmenelementen
kombiniert werden, sondern dass der Herstellaufwand und auch die
Herstellkosten dadurch minimiert werden, dass von plattenförmigem Ausgangsmaterial
in Form von Blechplatten ausgegangen wird, in die – je nach
den gewünschten
Abmessungen – die
später
die Glasfelder begrenzenden Öffnungen
eingearbeitet werden. Hierbei kommt ein Schneideverfahren, vorzugsweise ein
Laserschneideverfahren, alternativ aber auch ein Stanzen, Wasser strahlschneideverfahren
oder Brennschneideverfahren, zur Anwendung. Insbesondere mit Hilfe
von Laserschneideverfahren lassen sich mit sehr kurzen Bearbeitungszeiten
und hervorragenden Oberflächenqualitäten, die
noch nicht einmal eine spanende Nachbearbeitung der Schneidkanten
erfordern, die gewünschten
Ausschnitte herstellen. Dass hierbei im Vergleich mit einer Sprossen- oder
Strebenkonstruktion ein nicht unbeträchtlicher Anteil des Blechmaterials
als Abfall anfällt,
ist aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wegen der deutlich reduzierten
Herstellzeiten ohne weiteres hinnehmbar. Des weiteren lässt sich
das als Abfall entstehende Blechmaterial ohne weiteres wieder den
bei metallischen Werkstoffen grundsätzlich sehr gut organisierten
Recyclingwegen zuführen.
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Die
Bildung des Abschlusselements geht also in der Weise vonstatten,
dass zwei vorzugsweise identische Blechplatten mit deckungsgleichen Ausschnitten
beidseitig einer mittigen Glasscheibe angeordnet werden, welche
somit sämtliche
Ausschnitte in den Blechplatten überdeckt
und hinsichtlich ihrer Außenabmessungen
mit denen der Blechplatten im wesentlichen übereinstimmt. Bei dem erfindungsgemäßen Abschlusselement
ist somit nicht mehr erforderlich, jeden einzelnen Abschnitt mit
einer separaten Glasscheibe zu versehen, sondern die mehrere oder
sämtliche
Glasfelder bildende Glasscheibe verläuft auch in den Bereichen zwischen
benachbarten Glasfeldern weiter – von außen durch die beiden Blechplatten,
jedoch unsichtbar verdeckt. Die erfindungsgemäße Konstruktion zeichnet sich
somit nicht nur durch den geringen Aufwand bei der Erzeugung einer „Rahmenkonstruktion" im Sinne einer Blechplatte
mit Ausschnitten aus, sondern auch durch eine besonders einfache
Verglasung dieser „Rahmenkonstruktion" mit Hilfe in der
Regel nur einer einzigen Glasplatte.
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Gemäß der Erfindung
kann somit das Abschlusselement auch dann von Personen nicht durchdrungen
werden, wenn eine Blechplatte, die beispielsweise mit sichtbar verschraubten
Glashalteleisten fixiert ist, nach deren Demontage ebenso entfernt
wird, wie die Glasscheibe. Aufgrund der Verschweißung der
anderen Blechplatte mit mindestens einem Rahmenelement lässt sich
diese Blechplatte kaum entfernen und die in ihr befindlichen Ausnehmungen
erlauben aufgrund ihrer Größe nicht,
dass eine Person durch das Abschlusselement hindurchdringen kann.
Das Verschweißen
einer Blechplatte mit hinzu geordneten Rahmenelementen stellt des Weiteren
eine kostenmäßig sehr
günstig
zu realisierende Verbindungsmöglichkeit
dar.
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Eine
alternative erfindungsgemäße Lösung besteht
ausgehend von einem Abschlusselement der eingangs beschriebenen
An darin, dass eine Blechplatte mit den zugeordneten Glashalteleisten
verschweißt
ist und Glashalteleisten von einer Stirnseite des Abschlusselements
her, die lediglich in einem geöffneten
Zustand des Abschlusselements zugänglich ist, mit Rahmenelementen
verschraubt sind.
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Im
geschlossenen Zustand des Abschlusselements, wie dies beispielsweise
in Justizvollzugsanstalten oder forensischen Kliniken der Normalfall
ist, besteht somit für
die Insassen des mit dem Abschlusselement versehenen Raumes, aber
auch für
Personen, die unter Umständen
einen Befreiungsversuch unternehmen wollen, nicht die Möglichkeit,
die Glashalteleiste, beispielsweise durch Verwendung von Schraubendrehern
oder ähnlichen
einfachen Werkzeugen, zu entfernen.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung ist in diesem Zusammenhang vorgesehen,
dass eine einem Steg eines Rahmenelements zugewandte Blechplatte
randseitig über
die Glasscheibe vorsteht und mit einer senkrecht zur Ansichtsseite
des Abschlusselements verlaufenden Seitenfläche des Rahmenelements verschweißt ist.
Alternativ zur direkten Schweißverbindung
zwischen Blechplatte und Rahmen kommt auch eine Verschweißung von Blechplatte
mit randseitig umlaufenden Halteleisten in Frage, die ihrerseits
mittels Schrauben mit den Rahmenelementen verbunden sind.
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Gemäß einer
weiteren alternativen erfindungsgemäßen Lösung wird ausgehend von einem Abschlusselement
der eingangs beschriebenen Art die Aufgabe dadurch gelöst, dass
an eine Blechplatte rechtwinklig zu der Ebene der Blechplatte ausgerichtete
Flachprofile angeschweißt
sind, welche mittels Schrauben an einer Seitenfläche eines Rahmenelements befestigt
sind, wobei die Glasplatte mit der Blechplatte, bedarfsweise über eine
Zwischenlage, verklebt ist und die Glasplatte die Schrauben überdeckt.
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Hierdurch
kann erreicht werden, dass selbst nach Entfernung einer Blechplatte,
die beispielsweise mittels sichtbar verschraubter Glashalteleisten
fixiert ist, trotz der Schraubverbindung der zweiten Blechplatte
letztere nicht ohne weiteres entfernt werden kann. Aufgrund der Überdeckung
der Schrauben durch die Glasplatte, sind diese nämlich für Werkzeuge, wie beispielsweise
Schraubendreher nicht zugänglich.
Aufgrund der Verklebung der Glasplatte indirekt oder direkt mit
der zweiten Blechplatte, kann die Überdeckung der Schrauben zur
Befestigung der zweiten Blechplatte nicht ohne weiteres aufgehoben werden.
Eine derartige Ausführungsform
kommt gänzlich
ohne Schweißverbindungen
zwischen den Blechplatten und den Rahmenelementen aus und bietet
daher Vorteile insbesondere im Reparaturfall wenn das Abschlusselement
vor Ort und ohne aufwendigen Transport in eine Werkstatt wiederhergestellt
werden soll.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Glasplatte zwischen den Blechplatten eingespannt und auf
diese Weise in ihrer Lage fixiert. Auch eine Verklebung der aus
Glasplatte und Blechplatte und evtl. Zwischenlagen gebildeten „Sandwich"-Konstruktion kommt
zur Erhöhung
der Festigkeit in Frage.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
eine Blechplatte gegen einen im Querschnitt des jeweiligen Rahmenelements vorstehenden
Steg desselben abgestützt
ist.
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Ferner
ist vorgesehen, dass zwischen einer Blechplatte und dem Steg des
Rahmenelements ein Dichtungsprofil angeordnet ist, das durch seine
gummielastischen Eigenschaften eine sichere Dämpfung von eventuell auftretenden
Stosskräften
bewirkt.
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Ein
seitliches Verschieben von Blechplatten und Glasplatte zueinander
kann dadurch sicher verhindert werden, dass zwischen der Glasplatte
und den Blechplatten jeweils eine Zwischenlage aus Moosgummi angeordnet
ist, wobei die Zwischenlage jeweils zu den Ausnehmungen der Blechplatte
deckungsgleiche Ausnehmungen aufweist. Die Zwischenlage begrenzt
somit die Glasfelder stirnseitig ebenso wie die unmittelbar angrenzenden
Stirnseiten der Blechplatte im Bereich der Ausnehmungen. Die gummielastische
Moosgummi-Zwischenlage bietet des weiteren eine sehr günstige Möglichkeit,
eventuelle Toleranzen in dem mehrschichtigen Füllungspaket auszugleichen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele, die in der
Zeichnung dargestellt sind, näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 eine Ansicht eines plattenförmigen Abschlusselements
in Form einer Tür;
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2a einen Horizontalschnitt
entlang der Linie II-II durch die Tür gemäß 1;
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2b wie 2a, jedoch mit einer alternativen Gestaltung
der Rahmenprofile;
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3 einen Vertikalschnitt
entlang der Linie III-III durch die Tür gemäß 1;
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4 wie 2a, jedoch mit einer alternativen Art
der Füllungsbefestigung
und
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5 wie 4, jedoch mit einer nochmals alternativen
Art der Füllungsbefestigung.
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1 zeigt eine Ansicht einer
Tür 1,
die an einem Blendrahmen 2 mit Hilfe von blendrahmenseitigen
Bändern 3 befestigt
ist. Der Blendrahmen 2 ist auf herkömmliche und nicht näher dargestellte
Weise an einer Laibung einer Gebäudeöffnung befestigt,
die mittels eines plattenförmigen
Türblatts 4 verschließbar ist,
welches schwenkbar innerhalb des Blendrahmens 2 gelagert
ist. Das Türblatt 4 besteht
aus einem Flügelrahmen 5,
an dem auch die türblattseitigen Bänder 6' befestigt sind.
Der Flügelrahmen 5 besteht aus
zwei längeren
vertikalen Rahmenschenkeln 6 und 7 und zwei kürzeren horizontalen
Rahmenschenkeln 8 und 9.
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Innerhalb
des Flügelrahmens 5 des
Türblatts 4 befindet
sich eine Füllung 8,
die die aus elf äquidistant
zueinander angeordneten Glasfeldern G sowie strebenartig dazwischen
angeordneten Bereichen 10 aus metallischem Material besteht.
Die Abmessungen der Glasfelder G betragen ca. 120 mm in der Höhe und ca.
700 mm in der Breite. Im Bereich der Glasfelder G ist es möglich, durch
das Türblatt 4 hindurch
zu schauen. Beidseitig neben der Reihe der Glasfelder G befindet
sich jeweils ein vertikal verlaufender weiterer Bereich 11 aus
metallischem Material, der die Glasfelder G in horizontale Richtung
von den vertikalen Rahmenschenkeln 7 trennt.
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Sowohl
die horizontalen Bereiche 10 als auch die vertikalen Bereiche 11 aus
metallischem Material werden auf der Vorder- und Rückseite
der Tür 1 jeweils
von einer durchgängigen
Blechplatte Bv bzw. Bh gebildet, in die in entsprechender Anzahl Ausnehmungen
A für die
Glasfelder G mit Hilfe eines Schneidverfahrens eingebracht wurden.
Die Dicke der Blechplatten Bv und Bh sollte – auch in Abhängigkeit
von dem verwendeten Material – so
gewählt
werden, dass ein Verbiegen der Bereiche 10 auch bei Zerstörung bzw.
Entfernung der Glasplatte nicht möglich ist. Im vorliegenden
Fall beträgt
die Dicke der Blechplatten Bv und Bh 5 mm.
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Wie
sich dem Horizontalschnitt gemäß 2a entnehmen lässt, besteht
der vertikale Rahmenschenkel 6 des Flügelrahmens aus Gründen einer
thermischen Trennung aus einem vorderen Profilstück 6v und einem hinterem
Profilstück 6h,
die durch eine Zwischenschicht 12 aus einem Isoliermaterial
miteinander verbunden sind. In gleicher Weise besteht der vertikale
Rahmenschenkel 13 des Blendrahmens 2 aus einem
vorderen Profilstück 13v und einem
hinteren Profilstück 13h,
die ebenfalls über eine
isolierende Zwischenschicht 14 miteinander verbunden sind.
Mit Hilfe der Zwischenschicht 14 können besondere Anforderungen
sowohl im Hinblick auf die Wärmedämmung als
auch im Hinblick auf den Brandschutz erfüllt werden.
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Die
Füllung
F besteht aus einer mittigen durchgängigen Glasplatte 15 aus
mehrschichtigem im vorliegenden Fall ca. 25 mm starkem Verbundglas,
einer beidseitig davon angeordneten Zwischenlage 16 aus
Moosgummi und einer jeweils sich nach außen hin daran anschließenden Blechplatte
Bv bzw. Bh. Da ein Durchtritt durch die Ausnehmungen A nicht möglich ist,
kann in der Regel auf die Verwendung von Panzerglas verzichtet werden.
Wenn besondere Anforderungen an den Brandschutz zu erfüllen sind,
kann auch eine spezielle Glasplatte 15 aus Brandschutzglas
verwendet werden, das unter Hitzeeinwirkung aufschäumendes
Material enthält.
Die Zwischenlage 16 weist Ausnehmungen A' auf, die zu den
Ausnehmungen A in den Blechplatten Bv bzw. Bh deckungsgleich angeordnet
sind. Aufgrund der großen
Haftreibung zwischen der aus Moosgummi bestehenden Zwischenlage 16 und
den Blechplatten Bv, Bh einerseits und der Glasplatte 15 anderseits wird
ein Verrutschen der verschiedenen Lagen der Füllung F zueinander verhindert.
Die Moosgummizwischenlage kann z. B. einseitig selbstklebend sein oder
mit einer der Blechplatten Bv, Bh oder der Glasplatte 15 mittels
eines separaten Klebstoffs verklebt werden.
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Die
hintere Blechplatte Bh stützt
sich über ein
Dichtungsprofil 17 gegen einen Steg 18 des hinteren
Rahmenschenkels 6h des Flügelrahmens 5 ab. Auf
der gegenüberliegenden
Seite der Füllung
F ist an die vordere Blechplatte Bv randseitig umlaufend ein Rahmen
aus im Querschnitt quadratischem Rohr angeschweißt, das die Funktion einer
Glashalteleiste 19 wahrnimmt. Diese Glashalteleiste 19 ist
mit Hilfe von Schrauben 20 mit dem vorderen Rahmenschenkel 6v des
Flügelrahmens 5 – und in
den nicht dargestellten Bereichen auch mit dem anderen vertikalen sowie
den anderen horizontalen Rahmenschenkeln 7v sowie 8v und 9v verschraubt.
Die Schraubenköpfe 21 sind
lediglich im geöffneten
Zustand der Tür 1, wenn
das Türblatt 4 weit
aufgeschwenkt ist, zugänglich,
so dass im geschlossenen Zustand der Tür 1 keinerlei Manipulationsmöglichkeit
besteht, das heißt,
die Füllung
F lässt
sich dann nicht aus dem Flügelrahmen 5 entfernen.
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2b zeigt eine alternative
Tür 1', bei der sowohl
der Blendrahmen 2' als
auch der Flügelrahmen 5' des Türblatts 4' jeweils aus
einstückigen
Profilstücken 6, 7, 8, 9 bzw. 13 gebildet
sind. Während die
Glasplatte 15' der
Füllung
F' in diesem Fall
lediglich 15 mm stark ist, sind die Schichten der Zwischenlage 16 sowie
die Blechplatten Bv und Bh gegenüber dem
in 2a gezeigten Ausführungsbeispiel
unverändert.
Die Glashalteleiste 19' besitzt
ein gegenüber der
Glashalteleiste 19 in 2a reduziertes
Breitenmaß,
so dass die Glashalteleiste 19' wie derum bündig mit der Vorderseite des
Blendrahmens 5' abschließt. Die
Befestigung der Glashalteleiste 19' erfolgt in analoger Weise mittels
verdeckter Schrauben 20, wie im Fall des Ausführungsbeispiels
gemäß 2a.
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Aus
dem Vertikalschnitt gemäß 3 ergibt sich, dass die
Glasplatte 15 sich über
die gesamte Fläche
der Füllung
F erstreckt, das heißt,
sich sowohl (sichtbar) im Bereich der Glasfelder G befindet, aber auch
(unsichtbar) im Bereich der dazwischen befindlichen strebenartigen
oder stegartigen horizontalen Bereiche 10 zwischen benachbarten
Glasfeldern G aber auch im Bereich der vertikalen Bereiche 11 der Blechplatten
Bv und Bh seitlich neben den Glasfeldern G (siehe 2a und 2b).
Die Blechplatten Bv und Bh bilden somit mit ihrer Dicke von beispielsweise
5 mm eine metallische Gitterstruktur, die sich mit Hilfe des Laserschneideverfahrens
sehr schnell und kostengünstig
aus entsprechendem Tafelmaterial herstellen lässt. Durch ein einfaches übereinander Aufschichten
unter Verwendung der gleichfalls durch ein Schneidverfahren hergestellten
Zwischenlagen 16 lässt
sich ohne großen
Montageaufwand eine vielfeldrige Verglasung herstellen, die hohen
Anforderungen sowohl an die Einbruch- und Aufbruchsicherheit, aber
auch an die Sicherheit gegenüber
Sprengwirkung oder Durchschuss aufweist. Insbesondere bei Rückgriff
auf Rahmenprofile mit zertifizierten Eigenschaften lässt sich
auf einfache Weise eine Tür oder
ein beliebiges anderes Abschlusselement für eine Gebäudeöffnung erzeugen, das den unterschiedlichsten
Anforderungen gerecht wird.
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4 zeigt des weiteren noch
einen Horizontalschnitt durch ein alternatives erfindungsgemäßes Abschlusselement
in Form eines feststehenden Elements ohne Öffnungsmöglichkeit. Der Blendrahmen 2'' weist einen Steg 22 auf,
der zur Abstützung der
Füllung
F'' – wiederum über ein Dichtungsprofil 17 – dient.
Der Aufbau der Füllung
F'' setzt sich auch in
diesem Fall wiederum aus einer mittigen Glasplatte 15,
beidseitig davon angeordneten Zwischenlagen 16 aus Moosgummi
sowie zwei Blechplatten Bv'' und Bh'' zusammen, ist jedoch im vorliegenden
Fall nicht symmetrisch zur Mittelebene der Glasplatte 15.
Die hintere Blechplatte Bh" steht
nämlich
mit einem Randstreifen R umlaufend über die vordere Blechplatte
Bv, die Zwischenlagen 16 und die Glasplatte 15 vor
und ist im Bereich dieses Randstreifens R mit Hilfe einer Schweißnaht 23 mit
der Seitenfläche 24 des zugeordneten
Rahmenschenkels des Blendrahmens 2'' verbunden.
Es wird somit eine unlösbare
Einheit aus den Profilstücken
des Blendrahmens 2'' und der mit
den Ausnehmungen versehenen Blechplatte Bh'' geschaffen,
die – hinreichend
kleine Abmessungen der Ausnehmungen A vorausgesetzt – selbst
dann für
Personen nicht zu durchdringen ist, wenn die davor angeordneten
Schichten der Füllung
F" entfernt sein
sollten. Im Fall eines Festfeldes ist nämlich die Befestigung der Glashalteleisten 19 an
dem zugeordneten Blendrahmen 2'' nicht
durch nur verdeckt zugängliche
Schrauben möglich,
wie dies bei einem Abschlusselement mit einem öffenbaren Flügelrahmen realisierbar
ist. Im vorliegenden Fall sind die Schrauben 20 zur Befestigung
der Glashalteleiste 19 von außen zugänglich und müssten durch
besondere Maßnahmen,
wie beispielsweise das Einschlagen von Stahlkugeln in die Schraubenköpfe oder
ein Aufbohren derselben gesichert werden. In diesem Fall ist jedoch
der nachträgliche
Austausch, beispielsweise der Glasplatte 15, nur mit erheblichem
Aufwand möglich,
so dass die in 4 gezeigte
Verschweißung der
hinteren Blechplatte Bh'' mit dem Blendrahmen 2'' zu bevorzugen ist.
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In 5 ist schließlich noch
eine alternative Befestigungsart für die Füllung F''' eines Festelements
gezeigt. An der hinteren Blechplatte Bh''' ist im Bereich des
Randstreifens R ein umlaufender Rahmen aus rechtwinklig zur Ebene
der Blechplatte Bh''' ausgerichteten Flachprofilen 25 angeschweißt. Die aus
Blechplatte Bh''' und Flachprofilen 25 gebildete Einheit
kann vor Ort ohne Schweißen
mit Hilfe von Schrauben 26, die durch Bohrungen in den
Flachprofilen 25 geführt
sind, an der Seitenfläche 24 des Blendrahmens 2'' befestigt werden.