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Die Erfindung betrifft eine Trägerplatte mit einer Kontaktfeder, insbesondere für einen Antennenverstärker, wobei die Kontaktfeder zur Kontaktierung zumindest zwischen zwei Kontaktstellen angeordnet ist gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
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Aus der nicht vorveröffentlichten
DE 102 58 101 ist eine Kontaktfeder für eine Antenneneinrichtung für ein Fahrzeug bekannt, bei der die Trägerplatte die zumindest eine Kontaktfeder aufnimmt und der Antennenverstärker zumindest eine zu der Kontaktfeder zugehörige Kontaktfläche aufweist. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel der
DE 102 58 101 weist die Trägerplatte, die beispielsweise zwischen einer Scheibe des Fahrzeuges und einem elektronischen Gerät (insbesondere Antennenverstärker) oder dessen Gehäuse angeordnet ist, eine Ausnehmung auf, um die herum eine Kontaktfeder mit einer bestimmten Ausführungsform (in etwa O-förmig mit am Ende umgebogenen Endbereichen) über einen Steg in der Ausnehmung geschoben wird, wobei nach dem Überschieben die beiden gebogenen Endbereiche zusammengedrückt werden, so dass sie zur überlappenden Anlage aneinander kommen. Beim Einsatz derart gestalteter Kontaktfedern hat sich gezeigt, dass die Verliersicherheit und Montagefreundlichkeit erhöht wird, da einmal aufgesteckte Kontaktfedern nicht mehr verloren gehen können und auch keine abstehenden Teile aufweisen, die bei der Lagerung, dem Transport oder der Montage verbiegen könnten. Gleichzeitig hat die Form einer solchen Kontaktfeder große Anlageflächen im Bereich der Kontaktstellen auf der Scheibe beziehungsweise an dem elektronischen Gerät, so dass eine problemlose und zuverlässige Kontaktierung möglich ist. Andererseits hat sich gezeigt, dass eine solcher Art gestaltete Kontaktfeder zwar manuell montierbar ist, es aber bei der automatisierten Herstellung Schwierigkeiten gibt. Außerdem lässt die Präzision der Lage der Kontaktfeder zu wünschen übrig, da sich die Kontaktfeder um den Steg in der Herausnehmung herum immer noch bewegen kann.
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Aus der
GB 1 393 771 A ist eine gattungsgemäße Trägerplatte mit einer Kontaktfeder mit Mitteln der Kontaktfeder als auch Gegenmitteln der Trägerplatte zum unbewegbaren verbinden der Kontaktfeder mit der Trägerplatte bekannt. Demnach wird einerseits die Kontaktfeder durch die Biegungen zwischen einem zentralen Abschnitt und den Endabschnitten gehalten, andererseits fixiert die Trägerplatte die Kontaktfeder durch Umspritzen des zentralen Abschnittes.
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Die
US 5 730 619 A zeigt Haltemittel an der Kontaktfeder und der Trägerplatte zum unbewegbaren verbinden beider Teile.
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Die
US 5 975 959 A zeigt einen Verbinder für eine Smartkarte, bei dem ausgehend von einem Mittenabschnitt Federarme abstehen, wobei dieses Kontaktelement in einem Gehäuse angeordnet wird.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine gattungsgemäße Trägerplatte mit einer Kontaktfeder und ihre Anordnung an einer Trägerplatte hinsichtlich der Montagefreundlichkeit und Präzision ihrer Lage an der Trägerplatte zu verbessern.
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Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Kontaktfeder jeweils in Richtung einer Kontaktstelle zumindest einen Wölbungsbereich aufweist und im Bereich einer Seite unbewegbar mit der Trägerplatte verbindbar ist. Durch diese Gestaltung der Kontaktfeder wird einerseits die Lage der Kontaktfeder zu der Trägerplatte festgelegt, denn durch den einen Bereich (Fixierbereich) der Kontaktfeder ist eine definierte Lage der Kontaktfeder zu der Trägerplatte gegeben, während das frei bewegbare Ende (beziehungsweise der von dem Fixierbereich ausgehende weitere Bereich der Kontaktfeder) die Kontaktierung der beiden Kontaktstellen miteinander übernehmen kann. So erstrecken sich beispielsweise ausgehend von dem Fixierbereich jeweils in Richtung einer Kontaktstelle zumindest ein Wölbungsbereich, wobei diese Wölbungsbereiche den zur Verfügung stehenden Raumverhältnissen angepasst werden können. So können die Wölbungsbereiche so gestaltet sein, dass die zu kontaktierenden Kontaktstellen in zwei Ebenen genau übereinander, aber auf Grund der Festlegung der Kontaktfeder an der Trägerplatte auch versetzt zueinander in zwei Ebenen angeordnet sein können. Durch entsprechende Präzision bei der Herstellung der Trägerplatte und der Kontaktfeder und ebenso bei der späteren Anordnung zueinander werden die beiden Kontaktstellen, die miteinander kontaktiert werden sollen, zuverlässig und ohne große Abweichungen miteinander kontaktiert.
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In Weiterbildung der Erfindung ist eine weitere Seite der Kontaktfeder bewegbar an der Trägerplatte festlegbar. Dies hat den Vorteil, dass die Kontaktfeder insgesamt mit hoher Präzision an der Trägerplatte festgelegt werden kann, wobei das freie Ende der Kontaktfeder sich bewegen kann, um das Zusammendrücken der Wölbungsbereiche bei der Kontaktierung ausgleichen zu können. Dabei hat das bewegbare Festlegen der Kontaktfeder an der Trägerplatte den Vorteil, dass sie insbesondere in etwa in der Ebene der Trägerplatte gesichert ist und somit bei der Lagerung oder Montage nicht verbogen werden kann. Außerdem hat die Festlegung des freien Endes der Kontaktfeder den Vorteil, dass die Montage der Kontaktfeder an der Trägerplatte automatisiert erfolgen kann, wozu das freie Ende in eine Art Führung an der Trägerplatte eingesetzt und das zugehörige andere Ende der Kontaktfeder an der Trägerplatte fixiert wird. Ebenso kann das eine Ende der Kontaktfeder im Fixierbereich an der Trägerplatte festgelegt werden, während das andere Ende noch frei bewegbar ist. Durch Zusammenschieben der Kontaktfeder in ihrer Längsausrichtung kann danach das freie Ende in den Führungsbereich an der Trägerplatte eingeführt und somit bewegbar festgelegt werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Kontaktfeder ein Stanzbiegeteil, wobei zur Bildung der Wölbungsbereiche in ein ebenes Metallteil über einen Teilbereich Schlitze, insbesondere parallel verlaufende Schlitze, eingestanzt und die dabei entstehenden Bereiche zwischen den Schlitzen nach oben und unten zur Bildung der Wölbungsbereiche verformt werden. Dies kann durch Zusammenschieben der Kontaktfeder in ihrer Längsausrichtung erfolgen. Auf diese Art und Weise entsteht zumindest ein nach oben und zumindest ein nach unten gerichteter Wölbungsbereich, wobei auch mehr als ein nach oben beziehungsweise nach unten gerichteter Wölbungsbereich (insbesondere ein Wölbungsstreifen) denkbar ist. Ebenso ist es denkbar, die Kontaktfeder aus einem ebenen Metallteil herzustellen, welches derart in etwas wellenförmig verformt wird, dass zumindest ein Wellenberg in Richtung der einen Kontaktstelle und ein zumindest weiterer Wellenberg in Richtung der weiteren Kontaktstelle gerichtet ist. Somit bestehen also verschiedene Möglichkeiten, eine Kontaktfeder aus einem ebenen Metallteil herzustellen, dessen eines freies Ende an der Trägerplatte fixiert und dessen anderes freies Ende in der Trägerplatte bewegbar geführt ist. Durch die Ausgestaltung der Wölbungsbereiche, insbesondere der Länge, Breite, Dicke und Form. Kann die gewünschte Federcharakteristik eingestellt werden. Hier kommen zum Beispiel im Verlauf eines Wölbungsstreifens sich verjüngende beziehungsweise verbreiternde Bereiche in Betracht.
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Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Trägerplatte mit einer Kontaktfeder auf das die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist, ist im Folgenden beschrieben und anhand der Figuren erläutert.
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Es zeigen:
- 1: eine dreidimensionale Ansicht der Anordnung einer Kontaktfeder an der Trägerplatte, 2: eine Draufsicht auf die Kontaktfeder in der Trägerplatte,
- 3: einen Schnitt durch eine Kontaktfeder in der Trägerplatte.
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1 zeigt eine dreidimensionale Ansicht einer Trägerplatte 1, die mit einer erfindungsgemäßen Kontaktfeder 2 versehen ist. Die Kontaktfeder 2 ist in einer Ausnehmung 3 in der Trägerplatte 1 angeordnet und weist auf Grund ihrer Formgebung nach unten und oben gerichtete Wölbungsbereiche 21, 22 auf, wobei die Bereiche um die Scheitelpunkte der Wölbungsbereiche 21, 22 an korrespondierenden Kontaktstellen zwecks deren Kontaktierung zur Anlage kommen. Ein bevorzugtes, jedoch nicht einschränkendes Anwendungsgebiet der erfindungsgemäßen Kontaktfeder 2 ist die Fahrzeugtechnik, wobei ein elektronisches Gerät, insbesondere ein Antennenverstärker oder dergleichen, auf einer Scheibe des Fahrzeuges angeordnet wird und zwischen dem elektronischen Gerät (beziehungsweise dessen Gehäuse) und der Scheibe die Trägerplatte 1 angeordnet wird. Die Kontaktfeder 2 an der Trägerplatte 1 hat dabei die Aufgabe, eine Kontaktstelle an dem elektronischen Gerät mit einer korrespondierenden Kontaktstelle auf der Scheibe zu verbinden. Sind am elektronischen Gerät beziehungsweise an der Scheibe (oder allgemein) mehr als ein zugehöriges Kontaktstellenpaar miteinander zu verbinden, kommen in entsprechender Anzahl auch mehrere Kontaktfedern 2 zum Einsatz. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Trägerplatte 1 nicht in jedem Fall ein separates Bauteil sein muss, sondern dass es sich hierbei auch beispielsweise um die Unterseite des Gehäuses des elektronischen Gerätes, eine Leiterplatte des elektronischen Gerätes oder dergleichen handeln kann.
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Die Kontaktfeder 2, die in 1 dargestellt ist, ist mit ihrem einen flachen Ende innerhalb eines Klemmbereiches 4 in der Trägerplatte 1 bewegbar festgelegt. Dabei ist der Klemmbereich 4 so gestaltet, dass er für das freie Ende der Kontaktfeder 2 einerseits einen Auflagebereich 41 und andererseits einen Gegenhalter 42 bildet. In den Schlitz zwischen Auflagebereich 41 und Gegenhalter 42 kann das freie Ende der Kontaktfeder 2 vor allen Dingen automatisiert eingeführt und damit bewegbar an der Trägerplatte 1 festgelegt werden. Als Einführhilfe des freien Ende weist die Stirnseite des Auflagebereiches 41 und/oder des Gegenhalters 42 eine Einführschräge auf.
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Das andere freie Ende der Kontaktfeder 2 wird in einem Fixierbereich 5 unbewegbar an der Trägerplatte 1 festgelegt, wozu dieser Fixierbereich 5 einen Auflagebereich 51 für dieses freie Ende der Kontaktfeder 2 aufweist. Der Fixierbereich 5 weist Mittel zur Festlegung des freien Endes der Kontaktfeder 2 auf, wobei diese Mittel als von den Auflagereich 51 abstehende Vorsprünge 52 ausgebildet sind, die in korrespondierende Bohrungen in dem freien Ende der Kontaktfeder 2 einführbar sind. Diese Ausgestaltung der Verbindungsmittel hat den Vorteil, dass die Vorsprünge 52 ohne Weiteres zusammen mit der Trägerplatte 1 beispielsweise in einem Kunststoff-Spritzgussverfahren herstellbar sind. Mit den Bohrungen an dem freien Ende der Kontaktfeder 2 kann diese insbesondere automatisch auf den Auflagebereich 51 aufgesetzt und dort fixiert werden. In besonders vorteilhafter Weise ist der Vorsprung 52 als Dorn ausgebildet, der im freistehenden Endbereich eine Abschrägung aufweist. Damit können geringfügige Toleranzen beim Aufsetzen der Bohrungen des freien Endes auf den Dorn ausgeglichen werden. Dabei ist der Vorsprung 52, insbesondere der Dorn, einmalig verformbar ausgebildet, so dass durch Aufsetzen des freien Endes der Kontaktfeder 2 auf den Vorsprung 52 in Richtung des Auflagebereiches 51 der Vorsprung 52 derart verformt wird, dass durch diese Verformung das freie Ende der Kontaktfeder 2 unbewegbar an der Trägerplatte 1 festgelegt wird. Hierzu weist der Vorsprung 52 einen mehreckigen, insbesondere drei- oder viereckigen Querschnitt auf und besteht ebenso wie die Trägerplatte 1 aus Kunststoff.
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2 zeigt die Draufsicht auf die Trägerplatte 1 mit der eingesetzten Kontaktfeder 2, wobei hier noch einmal gezeigt ist, dass das eine Ende 23 der Kontaktfeder 2 im Auflagebereich 51 aufliegt und mit den zwei (oder gegebenenfalls mehr als zwei) Vorsprüngen 52 unbewegbar an der Trägerplatte 1 festgelegt ist. Andererseits ist das freie Ende 24 der Kontaktfeder 2 im Klemmbereich 4 zwischen dem Auflagebereich 41 und dem Gegenhalter 42 angeordnet, so dass beim Zusammendrücken (der hier nicht gezeigten) Wölbungsbereiche 21, 22 die Kontaktfeder 2 eine Bewegung in Bewegungsrichtung 6 (bei Betrachtung der 2 nach rechts und/oder links) ausführen kann.
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3 zeigt einen Schnitt durch die Trägerplatte 1 mit ihrer Kontaktfeder 2, wobei noch einmal die Anordnung der Kontaktfeder 2 zwischen dem Klemmbereich 4 und dem Fixierbereich 5 erkennbar ist. In 3 sind Wölbungsbereiche 21, 22 gezeigt, die bei dieser Schnittdarstellung invers zueinander angeordnet sind. Diese Anordnung der Wölbungsbereiche ist beispielhaft, wobei auch andere Ausformungen (zum Beispiel wellenförmige Verläufe) denkbar sind. Bei Betrachtung der 3 ist erkennbar, dass der Vorsprung 52 und der Auflagebereich 41 knapp über die gesamte Oberfläche der Trägerplatte 1 hinausragen, wobei es auch denkbar ist, deren Oberflächen unter die gesamte Oberfläche der Trägerplatte 1 zu versenken. Alternativ dazu ist es denkbar, zum Beispiel dass ein Ende 23 der Kontaktfeder 2 nicht auf einen zurückgesetzten Auflagebereich 51 der Trägerplatte 1 anzuordnen, sondern direkt auf der Oberfläche der Trägerplatte 1. Ebenso ist es denkbar, nur einen Auflagebereich 41 oder mehrere Auflagebereiche 41 (wie zum Beispiel in 2 gezeigt) zu konstruieren. Gleiches gilt für den Gegenhalter 42, der sich über einen Teilbereich der Längsseite der Ausnehmung 3 oder der über deren gesamte Erstreckung erstrecken kann. Die Konstruktion von Auflagebereich 41 und Gegenhalter 42, wie sie in 2 gezeigt ist, hat den besonderen Vorteil, dass sie äußerst montagefreundlich ist, da das freie Ende 24 der Kontaktfeder 2, welches auch noch mit Abschrägungen versehen sein kann, zunächst auf den Auflagebereich 41 aufgelegt und dann in Bewegungsrichtung 6 (nach rechts) verschoben wird, so dass dann das freie Ende 24 von dem Gegenhalter 42 bewegbar festgelegt wird. Dabei ist aber die Längserstreckung der Kontaktfeder 2 so zu wählen, dass das freie Ende 24 beziehungsweise dessen Stirnseite in dieser Position nicht an der einen Längskante der Ausnehmung 3 zur Anlage kommt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Trägerplatte
- 2
- Kontaktfeder
- 21
- Wölbungsbereich
- 22
- Wölbungsbereich
- 23
- ein Ende der Kontaktfeder
- 24
- anderes Ende der Kontaktfeder
- 3
- Ausnehmung
- 4
- Klemmbereich
- 41
- Auflagebereich
- 42
- Gegenhalter
- 5
- Fixierbereich
- 51
- Auflagebereich
- 52
- Vorsprung
- 6
- Bewegungsrichtung