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DE102004011311A1 - Verfahren und Vorrichtung zum dichten Verschließen von becherförmigen Behältern mit einer Folie - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum dichten Verschließen von becherförmigen Behältern mit einer Folie Download PDF

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DE102004011311A1
DE102004011311A1 DE102004011311A DE102004011311A DE102004011311A1 DE 102004011311 A1 DE102004011311 A1 DE 102004011311A1 DE 102004011311 A DE102004011311 A DE 102004011311A DE 102004011311 A DE102004011311 A DE 102004011311A DE 102004011311 A1 DE102004011311 A1 DE 102004011311A1
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DE
Germany
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carrier
welding device
distance
welding
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Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102004011311A
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English (en)
Inventor
Manfred Nordmeyer
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Abstract

Es wird ein Verfahren zum dichten Verschließen von becherförmigen Behältern mit einer Folie mittels einer Vorrichtung angegeben, welche mit einer Schweißeinrichtung (4) ausgerüstet ist, die zum Verschweißen einer auf einen Behälter aufgelegten Folie mit einem umlaufenden Rand desselben dient. In der Vorrichtung sind mehrere Aufnahmen zum Einsetzen einzelner Behälter mit jeweils gleichem Abstand (A) zueinander an einem endlosen Träger (1) angebracht, der durch einen elektrischen Motor angetrieben und mit taktweisem Vorschub in gleichbleibender Richtung jeweils um einen dem Abstand (A) der Aufnahmen voneinander entsprechenden Abschnitt gleichbleibender Länge bewegt wird. Entlang des Trägers (1) sind unterschiedliche Stationen angeordnet. Zumindest die Schweißeinrichtung (14) ist als eine der Stationen durch einen elektrischen Stellmotor (21) parallel zum Träger (1) verstellbar. In Bewegungsrichtung des Trägers (1) ist unmittelbar vor der Schweißeinrichtung (14) ein mit dem Träger (1) schlupffrei verbundener Abtaster (24) angebracht, der den Abstand (A) zwischen zwei aufeinander folgenden Aufnahmen als Istwert erfasst. Der Abtaster (24) ist mit einem Positionsgeber (25) gekoppelt, der einen Vergleich des Istwerts mit dem ihm eingeprägten Sollwert des Abstands zwischen zwei Aufnahmen (2) durchführt und der bei einer Abweichung der beiden Werte voneinander ein Signal an den Stellmotor (21) liefert, durch welchen die Schweißeinrichtung (14) nach Maßgabe des jeweiligen ...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum dichten Verschließen von becherförmigen Behältern mit einer Folie mittels einer Vorrichtung, welche mit einer Schweißeinrichtung ausgerüstet ist, die zum Verschweißen einer auf einen Behälter aufgelegten Folie mit einem umlaufenden Rand desselben dient, bei welcher mehrere Aufnahmen zum Einsetzen einzelner Behälter mit jeweils gleichem Abstand zueinander an einem endlosen Träger angebracht werden, der durch einen elektrischen Motor angetrieben und mit taktweisem Vorschub in gleichbleibender Richtung jeweils um einen dem Abstand der Aufnahmen voneinander entsprechenden Abschnitt gleichbleibender Länge bewegt wird, und bei welcher entlang des Trägers unterschiedliche Stationen angeordnet werden, von denen eine die Schweißeinrichtung ist und an denen pro Takt der Vorrichtung jeweils eine der Aufnahmen während des Halts des Trägers positioniert wird sowie auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ( DE 197 33 304 A1 ).
  • Ein solches, beispielsweise aus der DE 44 25 728 A1 bekanntes Verfahren wird beispielsweise zum geschützten Abpacken von Lebensmitteln verwendet, wie Frischkäse, Quark, Joghurt oder Wurst, aber auch Suppen und anderen relativ dünnflüssigen Produkten. Die beispielsweise aus Aluminium oder Kunststoff bestehende Folie muß umlaufend so fest mit dem Rand des in der Regel aus Kunststoff bestehenden Behälters verbunden werden können, daß keine Bakterien oder Pilze in den Behälter gelangen können. Der endlose Träger kann ein Band oder eine Kette sein. Er wird durch zwei Umlenkräder geführt und beim Betrieb der Vorrichtung angetrieben, so daß die Aufnahmen mit taktweisem Vorschub in gleichbleibender Richtung jeweils um einen Abschnitt gleichbleibender Länge bewegt werden. Sie halten dabei mit vorgegebenem Takt jeweils an einer der Stationen an. Der Takt der Vorrichtung und besonders die Anzahl der pro Zeiteinheit zu verschließenden Behälter werden wesentlich durch die für die sichere Verschweißung von Behälter und Folie benötigte Zeit bestimmt, während der Träger und damit die Aufnahmen still stehen.
  • Die DE 41 22 903 A1 beschreibt ebenfalls ein Verfahren mit mehreren entlang eines endlosen Trägers angeordneten Stationen. Es bezieht sich im wesentlichen auf das Verschweißen einer von einer Rolle abgezogenen, bedruckten Deckfolie mit Behältern, in die in einer vorangehenden Station ein Produkt eingefüllt worden ist. Die Behälter werden durch Tiefziehen aus einer von einer Rolle abgezogenen Bodenfolie erzeugt. Um eine Relativbewegung der beiden Folienbahnen und damit eine Verschiebung der Bedruckung relativ zu den Behältern zu korrigieren, werden die Folienbahnen erwärmt. Unterschiedliche thermische Ausdehnungen der beiden Folienbahnen führen unter Einsatz der in Abzugsrichtung bewegbaren Schweißeinrichtung zu einer Korrektur einer möglichen Verschiebung derselben. Nach jeder Korrektur muß die zum Verschweißen der beiden Folienbahnen verwendete Schweißeinrichtung neu ausgerichtet werden. Der Aufwand, mit dem eine zentrische Zuordnung der bedruckten Bereiche der Deckfolie zu den jeweiligen Behältern erreicht werden soll, ist also sehr hoch.
  • Bei dem bekannten Verfahren nach der eingangs erwähnten DE 197 33 304 A1 wird die Schweißeinrichtung parallel zum Träger zwischen zwei Endstellungen hin und zurück verstellt, deren Abstand voneinander der Länge mindestens eines durch den Abstand zwischen zwei Aufnahmen bestimmten Abschnitts entspricht. Dadurch kann die Zeitdauer des Halts der Aufnahmen in einer Station i. w. auf die Zeit beschränkt werden, die zum Auflegen einer Folie auf einen zu verschließenden Behälter und für die Sicherung der Position der Folie auf dem Behälter benötigt wird. Folie und Behälter können während der Bewegung der entsprechenden Aufnahme um einen durch den Takt der Vorrichtung bestimmten Abschnitt miteinander verschweißt werden, wenn die Schweißeinrichtung diese Bewegung mitmacht. Für gegebene Materialien von Folie und Behälter können dementsprechend die Taktzeit verkürzt bzw. die Geschwindigkeit des Trägers erhöht werden, so daß der Ausstoß an verschlossenen Behältern pro Zeiteinheit erhöht werden kann. Diese Vorrichtung arbeitet grundsätzlich einwandfrei. In der DE 197 33 304 A1 sind jedoch keine Maßnahmen erwähnt, mit denen sichergestellt werden kann, daß Aufnahmen und Stationen sich jeweils in einer zentrischen Position relativ zueinander befinden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs geschilderte Verfahren bzw. die entsprechende Vorrichtung so weiterzubilden, daß eine zentrische Position der jeweiligen Aufnahme zumindest in der Schweißeinrichtung als eine der Stationen auf einfache Weise sichergestellt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
    • – daß zumindest die Schweißeinrichtung als eine der Stationen durch einen elektrischen Stellmotor parallel zum Träger verstellbar ausgeführt wird,
    • – daß in Bewegungsrichtung des Trägers unmittelbar vor der Schweißeinrichtung ein mit dem Träger schlupffrei verbundener Abtaster angeordnet wird, der den Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Aufnahmen als Istwert erfaßt, und
    • – daß der Abtaster mit einem Positionsgeber gekoppelt wird, der einen Vergleich des Istwerts mit dem ihm eingeprägten Sollwert des Abstands zwischen zwei Aufnahmen durchführt und der bei einer Abweichung der beiden Werte voneinander ein Signal an den Stellmotor liefert, durch welches die Schweißeinrichtung nach Maßgabe des jeweiligen Istwerts des Abstands jeweils in eine zu der in der Schweißeinrichtung haltenden Aufnahme zentrische Position verschoben wird.
  • Mit diesem Verfahren und der entsprechenden Vorrichtung wird der tatsächliche Abstand der Aufnahmen voneinander jeweils vor einer Station erfaßt, die dann rechtzeitig in eine zur jeweiligen Aufnahme zentrische Position gebracht werden kann. Es ist damit berücksichtigt, daß einerseits bereits bei der Anbringung der Aufnahmen an einem Träger die Abstände zwischen den einzelnen Aufnahmen nicht auf der ganzen Länge des Trägers exakt gleichlang sind. Diese Abstände können vielmehr innerhalb zulässiger Fertigungstoleranzen schwanken. Andererseits wird bei diesem Verfahren auch berücksichtigt, daß die Abstände zwischen den Aufnahmen sich ändern können, wenn der Träger bei längerem Betrieb der Vorrichtung infolge der auf ihn einwirkenden Zugkräfte nach und nach länger wird. Das mit diesem Verfahren auf einfache Weise durchführbare exakte Einstellen von Station und Aufnahme in eine zentrische Lage zueinander ist besonders bei der Schweißeinrichtung von Bedeutung, weil auf diese Weise ein positionsgenaues Verschweißen von Behälter und Folie sichergestellt ist. Die Aufnahmen selbst haben bei Einsatz dieses Verfahrens auf dem Träger eine feste, unverrückbare Position. Dadurch kann einerseits ihr Abstand voneinander durch den Abtaster mit großer Genauigkeit ermittelt werden. Andererseits ist damit für die Behälter sichergestellt, daß keine durch eine möglicherweise lockere Aufnahme bewirkte ruckelnde Bewegung auftreten kann, die besonders bei in den Behältern befindlichen dünnflüssigen Produkten schädlich wäre.
  • Das Verfahren nach der Erfindung wird anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung nach der Erfindung erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine für das Verfahren nach der Erfindung einsetzbare Vorrichtung in schematischer Darstellung.
  • 2 eine Draufsicht auf einen Behälter.
  • 3 einen Schnitt durch einen Behälter mit darüber angeordneter Folie.
  • 4 eine Draufsicht auf eine in der Vorrichtung verwendbare Aufnahme in vergrößerter Darstellung.
  • 5 und 6 eine Schweißeinrichtung entsprechend der Vorrichtung nach der Erfindung mit Zusatzteilen.
  • Die in 1 schematisch angedeutete Vorrichtung weist einen endlosen Träger 1 auf, an dem mehrere Aufnahmen 2 (5) angebracht sind. Der Träger 1 kann aus zwei Ketten oder Bändern bestehen, die parallel zueinander angeordnet sind. Er ist über zwei Umlenkräder 3 und 4 geführt, von denen beispielsweise das Umlenkrad 3 von einem elektrischen Motor 5 in Richtung des Pfeiles 6 angetrieben wird. Das Umlenkrad 3 nimmt den Träger 1 mit, der dadurch zusammen mit den Aufnahmen 2 zum Aufnehmen von Behältern in Richtung des Pfeiles 7 bewegt wird, und zwar mit taktweisem Vorschub. Eine Aufnahme 2 soll mindestens einen Behälter aufnehmen können. In bevorzugter Ausführungsform sind es zwei Behälter. Es können aber auch mehr als zwei Behälter sein. Der taktweise Betrieb einer Vorrichtung nach 1 ist grundsätzlich bekannt. Es wird daher nicht genauer auf denselben eingegangen.
  • Entlang des Trägers 1 sind mehrere Stationen angeordnet, die taktweise vom Träger 1 durchlaufen werden. Dabei hält der Träger 1 pro Takt der Vorrichtung jeweils derart an, daß die Aufnahmen 2 in vorgegebener, zentrischer Position jeweils in den Stationen stehen bleiben. Die Stationen haben alle unterschiedliche Funktionen. So kann eine Station zum Zuführen von Behältern an jeweils eine Aufnahme 2 dienen, die dazu gemäß 4 beispielsweise mit zwei nebeneinander liegenden, dem Profil von aufzunehmenden Behältern angepaßten Löchern 8 und 9 ausgeführt ist. In einer zweiten Station kann das jeweilige Gut dosiert in die Behälter gefüllt werden. Eine dritte Station dient zum Zuführen von Folien, die in einer Schweißeinrichtung als weiterer Station mit den Behältern dicht verschweißt werden. Es können außerdem noch eine Wiegestation und eine Entnahmestation zur Entnahme von fertig verschlossenen Behältern vorhanden sein.
  • In 1 sind der Übersichtlichkeit halber nur vier Stationen eingezeichnet. Das sind eine Zuführstation 10 zum Zuführen von in den 2 und 3 dargestellten Behältern 11 an jeweils eine Aufnahme 2, eine Folienstation 12 zum Zuführen und Auflegen einer Folie 13 auf einen mit Gut gefüllten Behälter 11, eine Schweißeinrichtung 14 und eine Entnahmestation 15.
  • Die Behälter 11 sind becherförmig gestaltet. Sie haben im dargestellten Ausführungsbeispiel eine großflächige Öffnung. Im Bereich der Öffnung haben die Behälter 11 einen nach außen abstehenden, umlaufenden Rand 16. Zum Schutz ihres Inhalts werden die Behälter 11 durch die Folie 13 hermetisch dicht verschlossen, welche die Öffnung der Behälter 11 überdeckt und mit deren Rand 16 umlaufend verschweißt wird. Die Folie 13 kann auf ihrer am Rand 16 des jeweiligen Behälters 11 anliegenden Oberfläche mit einem durch Wärmeeinwirkung wirksam werdenden Klebe- oder Haftmaterial beschichtet sein.
  • Die Vorrichtung nach 1 arbeitet beispielsweise wie folgt:
    Nach Einschalten der Vorrichtung werden die Aufnahmen 2 taktweise in Richtung des Pfeiles 7 bewegt. In der Zuführstation 10 werden jeweils zwei Behälter 11 in eine Aufnahme 2 eingesetzt. Die Behälter 11 können dabei bereits mit Gut befüllt sein. Das Gut kann aber auch in einer folgenden Halteposition der Vorrichtung in die Behälter 11 eingefüllt werden. In der Folienstation 12 wird jedem Behälter 11 eine Folie 13 lagerichtig zugeführt, die anschließend in der Schweißeinrichtung 14 mit dem Rand 16 des zugehörigen Behälters 11 verschweißt wird. Auf die Folie 13 und den Rand 16 des Behälters 11 werden dabei Druck und Wärme aufgebracht. Die auf diese Weise dicht verschlossenen Behälter 11 können in der Entnahmestation 15 entnommen und zum Versand verpackt werden.
  • Für eine einwandfreie Arbeitsweise der Vorrichtung müssen die Aufnahmen 2 in den Stationen jeweils eine genau vorgeschriebene zentrische Position haben. Das ist besonders bei der Schweißeinrichtung 14 erforderlich, damit jeweils eine einwandfreie Verschweißung von Folie 13 und Behälter 11 gewährleistet werden kann. Eine zentrische Position der Aufnahmen 2 ist aber auch in der Folienstation 12 von Bedeutung, damit die Folie 13 versatzfrei auf den jeweiligen Behälter 11 aufgelegt werden kann. Auch beim Einfüllen von Gut in die Behälter 11 ist eine zentrische Position der Aufnahmen 2 von Vorteil, damit beispielsweise dünnflüssiges Gut nicht an den Behältern 11 „vorbeigeht". Die Aufnahmen 2 selbst sind am Träger 1 unverrückbar festgelegt. Dazu können sie beispielsweise mit ihren Löchern 17 und 18 auf Paßstifte aufgesteckt werden, die am Träger 1 angebracht sind.
  • Das Verfahren nach der Erfindung und die Arbeitsweise der entsprechenden Vorrichtung werden im folgenden anhand der 5 und 6 für die Schweißeinrichtung 14 erläutert, stellvertretend für alle anderer entsprechend zu betreibenden Stationen. Dazu sind in den 5 und 6 nur die Teile genauer dargestellt, die für die Erläuterung der Arbeitsweise der Vorrichtung erforderlich sind. Der Träger 1 ist durch eine strichpunktierte Linie angedeutet und für die Aufnahmen 2 sind Kreise eingezeichnet:
    Die Schweißeinrichtung 14 weist einen stabilen Rahmen 19 auf, an dem ein Schweißkopf 20 angebracht ist. Sie ist durch einen elektrischen Stellmotor 21, beispielsweise einen drehzahlregelbaren Servomotor, in Richtung des Doppelpfeils 22 verschiebbar. Der Schweißkopf 20 ist in Richtung des Doppelpfeiles 23 in der Höhe verstellbar. Die zentrische Position, in welcher eine Aufnahme 2 bei jedem Halt des Trägers 1 relativ zur Schweißeinrichtung 14 bzw. deren Schweißkopf 20 halten muß, ist durch die strichpunktierte Linie Z wiedergegeben. Der an sich gleichbleibende Abstand zwischen zwei Aufnahmen 2 ist mit „A" bezeichnet.
  • Die Aufnahmen 2 werden in Richtung des Pfeiles 7 bewegt. In dieser Bewegungsrichtung unmittelbar vor der Schweißeinrichtung 14 ist ein Abtaster 24 angeordnet, der schlupffrei mit dem Träger 1 verbunden ist. An den Abtaster 24 ist ein Positionsgeber 25 angeschlossen, durch welchen der Stellmotor 21 beeinflußt werden kann. Abtaster 24 und Positionsgeber 25 arbeiten beispielsweise nach dem Prinzip eines Tachogenerators zusammen. Der Abtaster 24 ist beispielsweise als kreisrunde Scheibe oder Rad ausgeführt, in deren bzw. dessen Umfangsbereich rundum Markierungen angebracht sind. Der Abtaster 24 liegt schlupffrei am Träger 1 an und erzeugt pro Umdrehung eine definierte, der Anzahl von Markierungen entsprechende Anzahl von Impulsen im Positionsgeber 25. Die Anzahl der Impulse ist nach Maßgabe des Abstandes A zwischen zwei Aufnahmen 2 definiert. Die definierte Anzahl von Impulsen wird also zwischen zwei „Halts" des Trägers 1 erfaßt, wenn derselbe entsprechend dem Takt der Vorrichtung so anhält, daß die Aufnahme 2 sich in den Stationen befinden. Sie entspricht dem Sollwert für diesen Abstand A. Dieser Sollwert ist im Positionsgeber 25 gespeichert bzw. abgelegt.
  • Das Verfahren nach der Erfindung arbeitet beispielsweise wie folgt:
    Nach fachmännischer Einrichtung der gesamten Vorrichtung befinden sich die Aufnahmen 2 in zentrischen Positionen (Linie Z) in den Stationen, in denen sie halten. Nach Einschaltung der Vorrichtung wird der Träger 1 mit den Aufnahmen 2 taktweise bewegt und es laufen die oben beschriebenen Vorgänge in den einzelnen Stationen ab – also auch in der Schweißeinrichtung 14. Daran ändert sich so lange nichts, wie sich der Abstand A zwischen zwei Auflagen 2 nicht ändert. Die Anzahl der vom Abtaster 24 gelieferten Impulse entspricht dann der vorgegebenen Anzahl des Sollwerts.
  • Es sei nun angenommen, daß der Abstand zwischen zwei Aufnahmen 2 sich auf den in 6 eingezeichneten Abstand A1 vergrößert hat. Eine einwandfreie, d. h. lagerichtige Verschweißung von Behälter 11 und Folie 13 wäre dann nicht möglich, da der Schweißkopf 20 beide Teile nicht exakt treffen würde. Infolge des vergrößerten Abstandes A1 liefert der Abtaster 24 als Istwert für diesen Abstand jedoch eine erhöhte Anzahl von Impulsen an den Positionsgeber 25.
  • Ein von diesem durchgeführter Vergleich von Istwert und Sollwert der Impulse führt zu einem Ausgleichssignal an den elektrischen Stellmotor 21, durch welchen die Schweißeinrichtung 14 sofort um die Strecke ΔA verschoben wird. Ihre vorangehende, dem ursprünglichen Abstand A entsprechende Position ist in 6 durch die strichpunktierte Linie Z1 angegeben. Wenn anschließend der Abstand zwischen zwei Aufnahmen 2 wieder kürzer wird, stimmen Istwert und Sollwert der Anzahl von Impulsen wieder überein und die Schweißeinrichtung 14 wird wieder in ihre Ausgangsposition gemäß 5 zurückbewegt. Wenn der Abstand zwischen zwei Aufnahmen 2 kleiner als der Abstand A ist, liefert der Abtaster 24 als Istwert eine entsprechend geringe Anzahl von Impulsen. Die Schweißeinrichtung wird dann vom Stellmotor 21 in der gegenüber 6 entgegengesetzten Richtung bewegt.
  • Das Verfahren nach der Erfindung arbeitet um so genauer, je größer die Anzahl von Markierungen am Abtaster 24 und je höher damit die Anzahl der Impulse für den Sollwert des Abstandes A zwischen zwei Aufnahmen ist. Es können dann schon kleinste Abweichungen der Abstände zwischen den Auflagen 2 erkannt und zur Korrektur der Position der Schweißeinrichtung 14 verwendet werden.
  • Der Träger 1 wird während des Betriebes der Vorrichtung dauernd gespannt, so daß die oben erwähnte Verlängerung desselben mit entsprechender Vergrößerung des Abstandes zwischen den Aufnahmen 2 eintreten kann. Die erforderliche Spannkraft kann beispielsweise durch eine Krafteinheit 26 erzeugt werden, die in Richtung des Pfeiles 27 auf das verschiebbar gelagerte Umlenkrad 4 einwirkt. Die Krafteinheit 26 kann hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch arbeiten.

Claims (4)

  1. Verfahren zum dichten Verschließen von becherförmigen Behältern mit einer Folie mittels einer Vorrichtung, welche mit einer Schweißeinrichtung ausgerüstet ist, die zum Verschweißen einer auf einen Behälter aufgelegten Folie mit einem umlaufenden Rand desselben dient, bei welcher mehrere Aufnahmen zum Einsetzen einzelner Behälter mit jeweils gleichem Abstand zueinander an einem endlosen Träger angebracht werden, der durch einen elektrischen Motor angetrieben und mit taktweisem Vorschub in gleichbleibender Richtung jeweils um einen dem Abstand der Aufnahmen voneinander entsprechenden Abschnitt gleichbleibender Länge bewegt wird, und bei welcher entlang des Trägers unterschiedliche Stationen angeordnet werden, von denen eine die Schweißeinrichtung ist und an denen pro Takt der Vorrichtung jeweils eine der Aufnahmen während des Halts des Trägers positioniert wird, dadurch gekennzeichnet, – daß zumindest die Schweißeinrichtung (14) als eine der Stationen durch einen elektrischen Stellmotor (21) parallel zum Träger (1) verstellbar ausgeführt wird, – daß in Bewegungsrichtung des Trägers (1) unmittelbar vor der Schweißeinrichtung (14) ein mit dem Träger (1) schlupffrei verbundener Abtaster (24) angeordnet wird, der den Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Aufnahmen (2) als Istwert erfaßt, und – daß der Abtaster (24) mit einem Positionsgeber (25) gekoppelt wird, der einen Vergleich des Istwerts mit dem ihm eingeprägten Sollwert des Abstands zwischen zwei Aufnahmen (2) durchführt und der bei einer Abweichung der beiden Werte voneinander ein Signal an den Stellmotor (21) liefert, durch welchen die Schweißeinrichtung (14) nach Maßgabe des jeweiligen Istwerts des Abstands jeweils in eine zu der in der Schweißeinrichtung (14) haltenden Aufnahme (2) zentrische Position verschoben wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Abtaster (24) eine schlupffrei mit dem Träger (1) verbundene kreisrunde Scheibe mit in ihrem Umfangsbereich rundum angebrachten Markierungen verwendet wird, durch welche im Positionsgeber (25) pro Markierung ein Impuls erzeugt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Stellmotor (21) ein drehzahlregelbarer Servomotor verwendet wird.
  4. Vorrichtung zum dichten Verschließen von becherförmigen Behältern mit einer Folie mittels einer Vorrichtung, welche mit einer Schweißeinrichtung ausgerüstet ist, die zum Verschweißen einer auf einen Behälter aufgelegten Folie mit einem umlaufenden Rand desselben dient, bei welcher mehrere Aufnahmen zum Einsetzen einzelner Behälter mit jeweils gleichem Abstand zueinander an einem endlosen Träger angebracht sind, der durch einen elektrischen Motor antreibbar und mit taktweisem Vorschub in gleichbleibender Richtung jeweils um einen dem Abstand der Aufnahmen voneinander entsprechenden Abschnitt gleichbleibender Länge bewegbar ist, und bei welcher entlang des Trägers unterschiedliche Stationen angeordnet sind, von denen eine die Schweißeinrichtung ist und an denen pro Takt der Vorrichtung jeweils eine der Aufnahmen während des Halts des Trägers positioniert ist, dadurch gekennzeichnet, – daß zumindest die Schweißeinrichtung (14) als eine der Stationen durch einen elektrischen Stellmotor (21) parallel zum Träger (1) verstellbar ist, – daß in Bewegungsrichtung des Trägers (1) unmittelbar vor der Schweißeinrichtung (14) ein mit dem Träger (1) schlupffrei verbundener Abtaster (24) angeordnet ist, der den Abstand zwischen zwei aufeinander folgenden Aufnahmen (2) als Istwert erfaßt, und – daß der Abtaster (24) mit einem Positionsgeber (25) gekoppelt ist, der einen Vergleich des Istwerts mit dem ihm eingeprägten Sollwert des Abstands zwischen zwei Aufnahmen (2) durchführt und der bei einer Abweichung der beiden Werte voneinander ein Signal an den Stellmotor (21) liefert, durch welchen die Schweißeinrichtung (14) nach Maßgabe des jeweiligen Istwerts des Abstands jeweils in eine zu der in der Schweißeinrichtung (14) haltenden Aufnahme (2) zentrische Position verschoben wird.
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DE102010049588A1 (de) * 2010-10-26 2012-04-26 Multivac Sepp Haggenmüller Gmbh & Co. Kg Schalenverschließmaschine und Verfahren zum Betrieb einer solchen Schalenverschließmaschine
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