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Die
Erfindung betrifft einen elektrischen Leiterplatten – Steckverbinder
bestehend aus einem einteiligen Gehäuse, welches als Steckerteil
mit Kontaktstiften oder Kontaktbuchsen ausgebildet ist und mit wenigstens
einem auf einer Leiterplatte zu verlötenden Kontaktelement versehen
ist, wobei das Kontaktelement des Steckverbinders und die Leiterplatte zur
elektrischen Kontaktierung zusammensteckbar sind, und wobei das
Steckverbindergehäuse
mindestens eine Öffnung
zur Aufnahme von wenigstens einem Kodier- und Positionierelement
als Kodier- und Positioniermittel enthält.
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Elektrische
Steckverbinder mit Kontaktstiften und wahlweise zusätzlicher
Befestigungselemente sind aus verschiedenen Katalogen und Schutzrechtsanmeldungen
bekannt. Sie dienen zur elektrischen Kontaktierung von wenigstens
einem Bauteil auf einer Leiterplatte mit einem oder mehreren Leiterbahn-Anschlüssen. Z.
B. sind Stiftleisten aus dem öffentlich
zugänglichen
Online-Produkt-Katalog im Internet unter http://catalog.weidmueller.com
bekannt. Daraus ist ersichtlich, das Öffnungen für Befestigungsmittel in der
Stiftleiste zur zusätzlichen
mechanischen Befestigung der Stiftleiste mit der Leiterplatte vorhanden
sind, wobei die Verlötung
der Befestigungsmittel in einem Arbeitsgang mit den Kontaktstiften
erfolgen kann.
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Aus
der
DE 37 23 347 A1 ist
bekannt, das eine Art von Befestigungsmitteln bei Steckverbindern die
Leiterplatte durchgreift und darüber
hinaus zusammen mit den Kontaktstiften verlötet werden.
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Des
weiteren ist bekannt, das neben mechanischen Befestigungen von Steckverbindern
auf Leiterplatten, nach der in der
DE 695 04 227 T2 vorgeschlagene Ausführungsform
einer federnden Klemmvorrichtung, zusätzlich Verschraubungen zur
Befestigung des Steckverbinders verwendet werden. Die durch vorgenannte
Verbindungen entstehenden Nachteile sollten durch die Befestigungsmittel,
wie sie aus der Schutzrechtsanmeldung der
DE 299 20 228 U1 bekannt
sind, behoben werden. In diesem Vorschlag wie auch in der
DE 39 04 827 A1 werden bolzenartige
Befestigungsmittel in Bohrungen des Steckverbindergehäuses vorgesehenen,
so dass die elektrischen Kontakte zu den Leiterbahnen der Leiterplatte
positioniert sind. Diese Befestigungsmittel, z.B. aus Metall werden
mit den Kontaktstiften an der dem Steckerverbinder abgewandten Seite
mit der Leiterplatte verlötet,
wobei diese bolzenartigen Befestigungsmittel verschiedenartig im
Steckverbindergehäuse
angebracht werden können.
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Das
in der
US 6,331,122
B1 eingesetzte Positioniermittel beansprucht gegenüber den
zuvor bekannten Positioniermitteln Platz auf der Leiterplatte, der
ansonsten für
Kontakte verwendet werden könnte.
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Die
in der
DE 201 17 493
U1 vorgeschlagene Art der Ausbildung der Befestigungsmittel
für Leiterplatten – Steckverbinder,
insbesondere zur Befestigung des Steckverbindergehäuses auf
Leiterplatten, ist eine Weiterentwicklung der zuvor beschriebenen Steckverbinder
mit Kontaktstiften, wobei in diesem Vorschlag nach
DE 201 17 493 U1 die Befestigungsstifte
derart ausgebildet sind, dass deren Durchmesser dem Durchmesser
der Kontaktstifte entspricht, so dass die Befestigungsstifte in
die Bohrungen der Leiterplatte einsetzbar sind.
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Die
im Stand der Technik genannten Stiftleisten oder Steckverbinder
besitzen gar keine oder nur zwei Befestigungsmittel, wodurch sich
mit einem einzigen Gehäuseteil
nur bis zu drei Bestückungspositionen
der Steckverbinder auf Leiterplatten ergeben. Des weiteren sind
in der Ausführungsform
der Steckverbinder, ohne oder mit Befestigungsmittel, mit einer Reihe
von Kontaktstiften der Steckverbinder in der vertikalen und horizontalen
Ausführung
drehbar und somit auf der Leiterplatte vertauschbar. Auch in der Ausführungsform
mit mehreren Reihen von Kontaktstiften und deren verwendeten Befestigungsmittel
ist eine Vertauschbarkeit der Steckverbindung auf der Leiterplatte
möglich.
In der Elektronik-Industrie geht es zunehmend darum, neben der industriell
automatisierten Bestückung
Kleinserien in Handarbeit zu bestücken und somit im Servicefall
schnell und fehlerfrei austauschen zu können, wobei beim Austausch oder
bei der Bestückung
von Leiterplatten mit Steckverbindern immer die geforderte Stellung
der Verbindungsanschlüsse
der Kontakte zu den Leiterbahnen eingehalten werden muß.
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Allen
Befestigungsarten ist gemeinsam, das die Befestigungsmittel für die Steckverbindergehäuse außerhalb
der durch Leiterbahnen und Kontaktstifte erzeugten Fläche angebracht
sind. Diese seitliche Anbringung der bolzenartigen Einsatzteile
im Steckverbindergehäuse
wirkt sich nachteilig auf die Baugröße und damit auf den Platzbedarf
der Steckverbinder auf der Leiterplatte aus. Die aus dem Stand der
Technik vorgenannten Steckverbinder enthalten nur Kontaktelemente
und Befestigungsmittel, aber keine Kodierungsmittel die geeignet
sind, einen vorbestimmten Steckverbinder mit einer zugeordneten bohrungskodierten
Leiterplatte zu verbinden und dabei z.B. die Anordnung des Steckverbindergehäuses nicht
zu vertauschen. Die
US
57 13 755 A überwindet diesen
Nachteil durch einen Leiterplatten-Steckverbinder, wobei Öffnungen
im Steckverbindergehäuse zur
Aufnahme von Kodier- und Positionierelementen vorgesehen sind. Die
dem Steckverbinder zugeordnete Leiterplatte hat ebenfalls Öffnungen
für die
Kodierungs- und Positionierelemente. Die Kodier- und Positionierelemente
sind als Losteile in Stift-Form ausgeführt. Sie werden vor Zusammenbau
des Steckverbinders mit einer Leiterplatte in die Öffnungen
des Steckverbindergehäuses
eingesetzt, welche dann beim Aufsetzen der Leiterplatte in deren Öffnungen
eingreifen.
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Dabei
vereint das Kodier- und Positionierelement gleichzeitig eine Kodierung
und eine Ausrichtung des Steckverbinders in sich.
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Die
hierfür
benötigten
Aufnahmeöffnungen für dieses
Kodier- und Positionierelement sind zwischen den Kontaktelementen
angeordnet und in einer Anzahl vorgesehen, die einem Verwender auch eine
unterschiedliche Kodierung erlauben. Die Kodierung erfolgt über die
frei zu besetzende Anzahl der vorhandenen Öffnungen. Je mehr Öffnungen
für Positionierungselemente
im Steckverbinder vorhanden sind, umso größer ist die Anzahl der möglichen
Kodierungen.
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Ausgehend
von der
US 57 13 755
A liegt die Aufgabe zugrunde, einen Leiterplatten-Steckverbinder der
eingangs genannten Art zu offenbaren, mit dem Leiterplatten auf
einer horizontalen Gehäusegrundfläche sowie
einer hierzu winkelig stehenden Gehäusefläche in einfacher Weise kodiert
werden können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Leiterplatten-Steckverbinder mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafterweise
sind die für
das Kodier- und Positionierelement benötigten Aufnahmeöffnungen
sind zwischen den Kontaktelementen angeordnet und in einer Anzahl
vorgesehen, die einem Verwender auch eine unterschiedliche Kodierung
erlauben. Die Kodierung erfolgt über
die frei zu besetzende Anzahl der vorhandenen Öffnungen. Je mehr Öffnungen
für Positionierungselemente
im Steckverbinder vorhanden sind, umso größer ist die Anzahl der möglichen
Kodierungen. Beispielsweise befinden sich in der erfindungsgemäßen rechteckigen
Ausführungsform
eines Leiterplatten-Steckverbinders mit drei in Reihe in Längsrichtung
angeordneten Kontaktelementen vier Öffnungen für Positionierungselemente.
Aus der Anzahl der vier Öffnungen
ergeben sich bereits durch unterschiedliche Besetzung der Öffnungen
mit Positionierungselementen 15 Kodierungsmöglichkeiten
für den
Leiterplatten-Steckverbinder,
also 15 verschiedene Kodierungsmöglichkeiten mit einem Steckverbinder
in vertikaler Ausführung
zur Bestückung
von Leiterplatten und deren Leiterbahn-Anschlüssen. Dem entsprechend sind
die Positionierungselemente als Kodierungsmittel ausgebildet, die
in Bohrungen der Leiterplatte aufgenommen und dort den Steckverbinder
zu den Leiterbahnen auf der Leiterplatte positionieren. Die Anzahl
der Öffnungen
im Steckverbinder ist abhängig
von der Polzahl des Steckverbinders und erhöht sich durch den wahlweisen
Einsatz der Positionier- und Kodierungselemente dadurch, das die Öffnungen
unterschiedlich besetzt werden können
und eine Vielzahl von möglichen
Kodierungen des Steckverbinders entstehen können.
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Die
Kodier- und Positionierelemente sind erfindungsgemäß derart
ausgebildet, das diese sowohl für
horizontale, vertikale und horizontal invertierte Ausführungsformen
der Steckverbinder zum Anschluß an
die Leiterplatte geeignet sind. Dazu ist das Kodier- und Positionierelement
in T-Form ausgebildet, wobei ein Teilstück mit einem profilierten Querschnitt
im Mittelstück
als Drehsicherung ausgestattet ist. Das T-förmige Kodier- und Positionierelement
ist mit drei gleich langen Teilstücken ausgebildet, wovon das
eine Teilstück
des Kodier- und Positionierelements mit einer Raststück versehen
ist, die vorteilhaft in dem Ausführungsbeispiel ringförmig ausgebildet ist
und mit diesem Raststück
in die Öffnung
des Steckverbinders fest einrastet und dabei die Verbindung des
Positionier- und Kodierelements mit dem Steckverbinder herstellt.
Das zweite oder dritte Teilstück
des Positionier- und Kodierelements wird für die Kodierung bzw. Positionierung
des Steckverbinders benutzt. D.h. das Positionier- und Kodierelement
besteht aus einem Befestigungsteilstück und zwei Kodierungsstücken, wobei
einer der Kodierungsstücke
bei der Verbindung zwischen dem Steckverbinder und der Leiterplatte
in diese eingreifen. Handelt es sich bei dem Steckverbinder um eine vertikale
Ausführungsform,
so wird der um 90 Grad abgewinkelte Kodierungsarm am profilierten
Mittelstück
des Positionierungselements entfernt. Das in Verlängerung
des Verbindungsarmes stehende Kodierungsstück des Positionierungselements
dient zum Positionieren des Steckverbinders in der dafür vorgesehenen
Bohrung in der Leiterplatte. Somit entsteht ein Kodierungsmittel,
welches einerseits im Steckverbinder eingerastet ist und andererseits
in die kodierte Bohrung der Leiterplatte eingreift. Analog hierzu
wird bei der horizontalen Ausführungsform
eines Steckverbinders vom darin eingesetzten Positionierungselementes
der Kodierungsarm des Positionierungselementes entfernt, der die
Verlängerung des
Verbindungsarmes bildet. Damit entsteht ein Kodierungsmittel, welches
in 90 Grad abgewinkelter Stiftform einerseits im Steckverbinder
eingerastet ist und andererseits in die kodierte Bohrung der Leiterplatte
eingreifen kann.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen,
der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnungen. Daher bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten
Merkmale für
sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung,
auch unabhängig
von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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Die
mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen neben den vorgenannten
Merkmalen darin, das ein universeller Steckverbinder durch den Einsatz
eines oder mehrerer Positionierungselemente einer vorbestimmten
Leiterplatte beim Bestücken
zugeordnet werden kann. Ein Vertauschen der Steckverbinder mit Leiterplatten
oder umgekehrt ist nicht möglich.
Die Bestückung
einer Leiterplatte bei der Montage (auch im Servicfall) kann nur
erfolgreich durchgeführt
werden, wenn der Kodierungsarm des der in der Öffnung des Steckverbinders
eingesetzte Positionierungselementes in der Leiterplatte an der entsprechenden
Stelle eine Bohrung vorfindet.
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Ein
weiterer Vorteil besteht in der Reduzierung der Baugröße des Steckverbinders
und somit in der Materialeinsparung des erfindungsgemäßen Leiterplatten-Steckverbinders.
Das ergibt sich durch den Einsatz der Positionierungselemente, die
zwischen den Kontaktelementen des Steckverbinders angeordnet sind.
Dadurch können
die bekannten steckerseitigen Flansche am Steckergehäuse, die
zur Aufnahme von Befestigungsmittel dienen, entfallen, weil die
Kodierungsarme der Positionierungselemente auch als Befestigungsmittel
an der Leiterplatte verwendet werden können.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt
und wird nachfolgend näher
beschrieben. Es zeigt
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Leiterplatten-Steckverbinders
mit einem Positionier- und Kodierelement und seitlichen Befestigungsstücken und
Befestigungsmitteln
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2 eine
perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispieles nach 1 mit
einem eingesetzten Positionierungselementes, aber ohne seitliche
Befestigungsstücke
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3 eine
perspektivische Darstellung eines eingesteckten erfindungsgemäßen Positionierungselementes
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4 eine
Anordnung bei einem vertikal zu befestigenden Steckverbinder, wobei
das Kodier- und Positionierelement in Einsteckausrichtung dargestellt
ist
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5 ein
Kodier- und Positionierelement
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Ausführungsbeispiel
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1 zeigt
einen Leiterplatten-Steckverbinder 1 mit einem Gehäuse 2 aus
einem elektrisch isolierenden Material, welches im wesentlichen
rechteckförmig
und rechtwinklig ausgebildet ist, sodaß das Gehäuse 2 in drei voneinander
um 90 Grad drehbaren Montage-Stellungen (horizontal, vertikal und horizontal
invertiert) auf einer Leiterplatte 10 aufsetzbar ist. Die
aufgezeigte Ausführungsform
des Gehäuses
in 3 entspricht einem vertikalen Steckverbinder 1 bei
dem das Buchsenteil 3 des Steckverbinders 1 senkrecht
zur Leiterplatte 10 (in 3 nicht
dargestellt) angeordnet ist. Bei der um 180 Grad angeordneten Stellung,
dem horizontal invertierten Einbau eines Gehäuses 2, entspricht
der Steckverbinder 1 der horizontalen Ausführung nach 1 oder 2,
bei dem das Buchsenteil 3 des Steckverbinders 1 parallel
zur Leiterplatte 10 angeordnet, aber um 180 Grad verdreht
(invertiert) ist. Dabei liegt das Gehäuse 2 mit seiner Auflagefläche 16' auf der Leiterplatte
auf. Mit einem Gehäuse 2 sind
alle üblichen
Steck- und Positioniermöglichkeiten
auf der Leiterplatte 10 realisierbar. Hierbei ist das Gehäuse 2 an
seinen beiden äußeren Seitenflächen 17, 17' mit Befestigungsmitteln für eine feste
Verbindung von Befestigungsflansche 9, 9' versehen, die
eine wahlweise Verwendung dieser Befestigungsflansche 9, 9' erlauben. Diese
Ausgestaltung erlaubt eine variable Gehäuseausführung 2 für verschiedene
Befestigungs- und Einsatzmöglichkeiten.
Die besondere Gestaltung der Aufnahme der elektrischen Kontakte 5 zu
beiden Seiten des Gehäuses 2 ermöglicht vorteilhaft
den Einsatz des gleichen Metallteils für die horizontale normale und
invertierte (um 180 Grad gedrehte) Montage des Steckverbinders 1.
Dennoch sind zwei Metallversionen als Kontaktträger der Kontaktelemente 5 nötig. Das
für eine
vertikale Anordnung des Steckverbinders ausgeführte Kontaktträger mit
den Kontaktelementen 5 in einer Ausrichtung und das horizontale
und dabei um 90 Grad abgewinkelte Kontaktelemente 5 aus elektrisch
leitendem Metall. Hierbei bietet sich vorteilhaft an, dass Metallteil
des Kontaktträgers
mit seinen Kontaktelementen 5 für beide Ausführungen
horizontal und vertikal mit beiden Kontaktreihen 5 herzustellen
und kurz vor dem Einbau die nicht benötigten Kontaktelemente 5 zu
entfernen.
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Das
Steckverbindergehäuse 2 ist
mit – hier beispielhaft
drei – in
drei Reihen angeordneten Kontaktelementen 5, die in ihrer
Verlängerung
zum Buchsenteil 3 als Kontaktstifte und/oder Kontaktbuchsen
ausgeführt
sein können,
bestückt.
Diese verlängern
sich zur Steckerteilseite 4 des Steckverbinders 1 zu
einem Kontaktstift- oder einem Kontaktbuchsenteil 3, welches
mit dem Gehäuse 2 mit
einem verlängerten
Isoliergehäuse
umgeben ist. Die Kontaktelemente 5 werden in der jeweiligen
Einbaulage mit der der Leiterplatte 10 zugewandten Seite
in Lötbohrungen 22 der
Leiterbahnen eingesetzt und verlötet.
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Das
Steckverbindergehäuse 2 hat
erfindungsgemäß zwischen
den Kontakten 5 angeordnete Öffungen 7, 7' und 8, 8'. Diese Öffnungen 7, 7', 8, 8' können als
Bohrungen mit zylindrischen Querschnitt ausgeführt sein. Denkbar sind auch Öffnungen
die einen mehreckigen Querschnitt oder eine Vielzahl von Profilen
aufweisen. Die Öffnungen 7, 7' und 8, 8' dienen zur
Aufnahme der Positionierungselemente 6. Der zylindrische
Querschnitt 12 der Öffnungen 7, 8 nach 5 ist
gegenüber
der Auflagefläche 11 des
vertikalen Steckverbinders nach 3 vertieft
angeordnet. Dazwischen ergibt sich ein Aufnahmeraum 13,
in dem ein rechteckiges Teilstück 34 des
Kodier- und Positionierelementes 6 einsetzbar ist. Für dieses
rechteckige Teilstück 34 sind
in dem vertieft vorgesehenen Aufnahmeraum zwei parallel im Abstand
des Eckenmaßes des
rechteckigen Querschnitts 34 sich gegenüberstehende Flächen 14 die
zum Steckerinnenteil hin vorgesehen, die somit einem Verdrehen des
Kodier- und Positionierelementes entgegenwirken. Diese Flächen 14 sind
zur abgewandten Seite der Auflagefläche 11 mit einem Radius 15 verbunden,
so dass durch den sich dabei vergrößernden Aufnahmeraum 13 ein
zylindrischer Teil 35 des Kodier- und Positionierelements 6 Aufnahme
findet.
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Die Öffnungen 7, 7', 8, 8' sind in den
Abmessungen so positioniert, dass diese sowohl für eine horizontale wie auch
für eine
vertikale Einbaulage des Steckverbinders 1 mit Verwendung
eines Kodier- und Positionierelementes 6 den gleichen Abstand
zur Leiterplatte 10 aufweisen.
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Aus 3 ist
der vertikale Steckverbinder 1 mit einem eingesetzten Kodier-
und Positionierelement 6 ersichtlich. Das Verbindungsteilstück 30 des Positionierungselementes 6 befindet
sich im montierten Zustand eingerastet im zylindrischen Querschnitt 12 der Öffnung 7 des
Gehäuses 2,
wobei das profilierte Mittelstück 33 des
T-förmigen
Positionierungselementes im profilierten Raum 13 des Steckverbinders 1 drehgesichert
angeordnet ist.
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Das
Positionierungselement 6 stellt beispielhaft eingesetzt
in der Öffnung 7 des
Steckverbinders 1 nicht nur ein Positionier- sonder auch
ein Kodiermittel dar. Weitere Kodiermöglichkeiten ergeben sich, wenn
wahlweise ein oder mehrere Kodier- und Positionierelemente 6 in
die Öffnungen 7, 7' oder im jeweiligen
Einsatzfall 8, 8' eingesetzt
würden.
Im aufgezeigten Beispiel der 2 besitzt
das Positionierungselement 6 noch beide Kodierteilstücke 31, 32, für die vertikale
und horizontale Ausführung
des Steckverbinders 1. Vor der Montage des Steckverbinders 1 auf
die Leiterplatte 10 wird in diesem Ausführungsbeispiel des horizontalen
Steckverbinders 1 der abgewinkelte Kodierungsarm 31 für die vertikale Steckverbindung
abgetrennt und nur der Kodierungsarm 32 der in Richtung
der Kontaktelemente 5 zeigt stehen bleibt.
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Bei
der Montage des aufgezeigten vertikalen Steckverbinders 1 auf
die Leiterplatte 10 nach 2 werden
das Kontaktelement 5 und das Kodier- und Positionierelement 6 des
Steckverbinders 1 in die Öffnungen 22 und 21 der
Leiterplatte 10 gesteckt. Die Bohrung 21 in der
Leiterplatte 10 steht der Öffnung 7 im Steckverbinder 1 rechtwinklig
direkt gegenüber. Beide
Bohrungen fluchten miteinander. Dieses trifft auch beispielhaft
für eine
nicht dargestellte Verwendung eines weiteren Kodier- und Positionierelementes
in der Öffnung 7' des Steckverbinders 1 und
der vorgesehen Bohrung 21' in
der Leiterplatte 10 zu. Daraus ist ersichtlich, das eine
Montage von Steckverbindern und Leiterplatten nur möglich ist,
wenn die gleiche Kodierung des Steckverbinders 1 mit der
Kodierung der Leiterplatte 10 übereinstimmt. Der Kodierungsarm 32 bei
der horizontalen und 31 bei der vertikalen Verwendung des
Steckverbinders befindet sich nach der Montage in der Bohrung 21 der
Leiterplatte 10 und positioniert somit den Steckverbinder.
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Eine
Positionierung des vertikalen Steckverbinders 1 wäre nicht
möglich,
wenn das Kodier- und Positionierelement 6 sich z.B. in
der Öffnung 8 des Steckverbinders 1 und
die Bohrung in der Leiterplatte 10 sich in Position 21 befände. Entsprechendes
ergäbe
sich, wenn ein eingestecktes Kodier- und Positionierelement eine
andere Steckposition als die Aufnahmebohrung 21 in der
Leiterplatte 10 bei einer horizontalen Einbaulage hätte.
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Die
Gestaltung des erfindungsgemäßen Positionierungselementes 6 ist
in der 6 dargestellt. Das Positionierungselement 6 ist
vorteilhafterweise aus elektrisch isolierten Material einteilig
im Kunststoffspritzverfahren hergestellt. Das Kodier- und Positionierelement 6 ist
T-förmig
ausgebildet und besitzt ungefähr
drei gleich lange Teilstücke 30, 31, 32,
die darüber
hinaus ungefähr
den gleichen Durchmesser haben. Einer dieser Teilstücke bildet
das Verbindungstück 30,
an dessen Ende ein Klemmmittel angeordnet ist. Das Klemmmittel kann
verschiedenartig ausgeführt
sein. Z.B. kann es sich um ein nachgebendes Klemmmittel in Form
von federnden Rastnasen handeln. Des weiteren kann die Ausführungsform
des Verbindungsarmes 30 in Längsrichtung geschlitzt sein
(nicht dargestellt), um das Einrasten des Positionierungselementes 6 in
die Öffnung 7 zu
erleichtern. Im vorliegenden Beispiel nach 6 ist am Ende
des Verbindungsarmes 30 eine ringförmiger Wulst 36 ausgebildet
der das Kodier- und
Positionierelement 6 in der Öffnung 7 befestigt.
Dabei ist die Länge
des zylindrischen Teilstücks
bis zum ringförmigen
Wulst 36 auf die Länge
des zylindrischen Aufnahme 12 abgestimmt, so dass dieser
sich in einem nach der zylindrischen Aufnahme sich anschließenden Aufnahmeraum
verklemmt.
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Die
ungefähr
drei gleich langen Kodierungsteilstücke 30, 31, 32 des
T-förmig
ausgebildeten Posi-tionierungselementes 6 sind durch ein
profiliertes Mittelstück 34,
welches die Verbindung zwischen den Armen herstellt, verbunden,
wobei das Profil des Mittelstücks 34 der
Profilform oberhalb der Öffnung 7 im Raum 13 des
Gehäuses 2 angepaßt ist.
Die Profilform setzt sich aus zwei gegenüber angeordneten parallelen
Flächen 33 zusammen
und bildet einen rechteckigen Querschnitt 34. Dieser mündet in
einen zylindrischen Mittelteil 35 des Kodier- und Positionierelementes
ein und bildet einen Übergang
zu diesem. Ist das Positionierungselement 6 mit dem Mittelstück 34 in
die Öffnung 7 des
Steckverbinders 1 eingerastet, verhindert die Profilform 34, 35, 14, 15 eine Verdrehung
des Positionierungselementes 6. Die Profilform dient daher
als Drehsicherung und als Ausrichtung des Teilstückes 32 für den horizontalen Steckverbinder.
Die Länge
der Kodierungsteilstücke 31, 32 entsprechen
in etwa der Dicke der Leiterplatte 1. Sollten die Kodierungsteilstücke 31 oder 32 gleichzeitig
auch als Befestigungsmittel eingesetzt werden, ist die Länge der
Kodierungsteilstücke 31, 32 der Länge der
Kontaktelemente 5 anzupassen. Hierzu müssten die Enden der Kodierungsteilstücke 31, 32 noch
mit Halteelementen ausgestattet werden, die sich nach dem Einstecken
in die Bohrung 21 an der unteren Fläche der Leiterplatte verhaken.
Damit käme
dem Kodier- und Positionierelement 6 eine weitere Funktion
als vorläufiges
Montage-Befestigungsmittel für
einen nachfolgenden Lötvorgang
der elektrischen Kontakte 5 des Steckverbinders 1 zu.
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Diese
erfindungsgemäße Ausgestaltung
des Steckverbinders mit Positionierungselementen spart somit die
bekannten Flansche 9, 9' am Steckverbindergehäuse 2 aus
dem Stand der Technik und somit Material ein. Dies kann in Fällen von
sehr geringen Einbaumaßen
notwendig werden. Damit bei diesem Steckverbinder diese Auswahl
möglich
ist, sind hierbei Seitenflächen
des Steckverbinders 1 und die Befestigungsflansche 9, 9' zur Aufnahme
von unterschiedlichsten Befestigungsmitteln vorgesehen. Die Flansche 9, 9' sind wiederum
so ausgebildet, das das universell einsetzbare Gehäuse 2 des
Steckverbinders 1 in drei Stellungen (horizontal, vertikal
und horizontal invertiert) an der Leiterplatte 10 befestigt
werden kann. Die Befestigung des Steckverbinders 1 kann
mittels dieser Flansche durch unterschiedlichste Befestigungselemente
(nicht dargestellt) und auf verschiedene Arten an der Leiterplatte 10 erfolgen. Weiter
vorteilhaft ist, dass nur eine einzige Variante von Positionierungselementen
hergestellt werden braucht, um sowohl die horizontale, vertikale
und horizontale invertierte Bestückungsstellung
des Steckverbinders 1 zu realisieren.
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- 1
- Leiterplatten-Steckverbinder
- 2
- Steckverbindergehäuse
- 3
- Buchsenteil
- 4
- Steckerteil
- 5
- Kontaktelemente
- 6
- Positionierungselemente
- 7,
7'
- Öffnungen
- 8,
8'
- Öffnungen
- 9,
9'
- Flansche
- 10
- Leiterplatte
- 11
- Auflagefläche des
vertikalen Steckverbinders
- 12
- zylindrischer
Querschnitt
- 13
- Raum
- 14
- parallele
Flächen
- 15
- Radius
- 16,
16'
- Auflageflächen des
horizontalen Steckverbinders
- 17,
17'
- Seitenfläche des
Steckverbinders
- 20
- Bestückungsfläche
- 21,
21'
- Bohrung
in der Leiterplatte für
Kodier- und Positionierelement
- 22
- Bohrung
in der Leiterplatte für
Kontaktelemente
- 30
- Verbindungsteilstück
- 31
- Kodierungsteilstück für vertikalen
Steckverbinder
- 32
- Kodierungsteilstück für horizontalen Steckverbinder
- 33
- gerade
Fläche
- 34
- rechteckiger
Querschnitt
- 35
- zylindrischer
Mittelteil
- 36
- ringförmige Wulst