DE102004019024A1 - Sicherheitsdecke - Google Patents
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Abstract
Decke
aus gewobenem, nichtgewobenem oder kunststoffartigem Material mit
oder ohne wasserabweisendem Überzug
auf den einzelnen Fasern oder auf der Außenseite der Decke, wobei die
Farbe der Decke eine Warnfarbe ist, die Decke auf der Außenseite
linienförmige
Signalstreifen oder punktuelle Signalelemente aufweist und die Decke
Verschlüsse
und/oder die Decke vollständig
durchdringende Einschnitte aufweist, welche jeweils so angeordnet
bzw. so bemessen sind, dass sie die Nutzung der Decke als ponchoartigen
Umhang gewährleisten.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Decke aus gewobenem, nichtgewobenem oder kunstoffartigem Material mit oder ohne wasserabweisendem Überzug auf den einzelnen Fasern oder auf der Außenseite der Decke.
- Die an einem Unfall beteiligten Kraftfahrer und Kraftfahrzeug-Insassen sind insbesondere auf Autobahnen einer großen Gefahr ausgesetzt, wenn sie sich ohne reflektierende Kleidung im Unfallbereich bewegen. Die Gefahr von Nachfolgeunfällen erhöht sich dabei enorm.
- Die aus dem Stand der Technik bekannten hochsichtbaren Warnwesten nach EN 471 werden von Polizisten am Unfallsort oder Bahnbediensteten im Rangierbetrieb oder von Bauarbeitern im Straßen- und Gleisbau getragen.
- Bedauerlicherweise werden derartige Signaljacken in Personenkraftwagen i. d. R. nicht mitgeführt, weil die Notwendigkeit zu deren Einsatz aus einem optimistischen Grunddenken heraus verneint wird und die Warnwesten kaum für andere Zwecke einsetzbar ist.
- Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der Erfindung in der Entwicklung eines Substitutes, das die Warnweste in funktioneller Hinsicht als Signalgeber und Indikator für die Anwesenheit von Menschen in Gefahrenbereichen ersetzt und darüber hinaus weitere Funktionen als Ganzkörper-Wärmeschutz und als Sitzunterlage oder als Liegematte erfüllt.
- Zur Lösung der Aufgabe lehrt die vorliegende Erfindung die Gestaltung einer im wesentlichen rechteckigen Decke, die dadurch gekennzeichnet ist, dass
- – die Farbe der Decke eine Warnfarbe ist,
- – die Decke auf der Außenseite linienförmige Signalstreifen oder punktuelle Signalelemente aufweist und
- – die Decke Verschlüsse und/oder die Decke vollständig durchdringende Einschnitte aufweist, welche jeweils so angeordnet bzw. so bemessen sind, dass sie die Nutzung der Decke, als ponchoartigen Umhang gewährleisten.
- Der Kerngedanke der erfindungsgemäßen Decke besteht darin, dass sie neben der Verwendung als Decke auch als ponchoartiger Umhang nutzbar ist, wobei der Poncho aufgrund der Warnfarbe der Decke und aufgrund der Reflextionsstreifen an der Außen- bzw. Oberseite der Decke optisch auffällig ist. Als Warnfarbe im Sinne dieser Erfindung ist jede Farbe zu verstehen, die sich grell-leuchtend vom Hintergrund abhebt. Die Warnfarben neonorange und neongrün sind von Warnwesten und auch von Warn- und auch Preisschildern bekannt. Im zusammengelegten Zustand kann die Decke auch als Kissen und im entfalteten Zustand auch als Wärmedecke verwendet werden. Besonders die Verwendung der leuchtenden und reflektierenden Decke zum Wärmen von liegenden oder sitzenden Unfallbeteiligten erhöht deren Sicherheit und erleichtert das schnelle Auffinden der Unfallopfer durch die Einsatz- und Rettungskräfte.
- Als Material für die Decke eignet sich besonders Polyester-Fleece-Mikrofaser. Dieses Material ist schwer entflammbar, waschbar, pflegeleicht, und schnell trocknend. Alternativ ist auch der Einsatz von Vlies – oder filzartigen Materialien denkbar. Auch die Verwendung von gewobenen Stoffen liegt im Rahmen der Erfindung. Als wasser abweisender Überzug und als kunststoffartiges Material für die Decke selbst ist Polyestertuch in verschiedenen Stärken vorgesehen.
- In einer Weiterbildung der Erfindung weist die Decke einen mehrschichtigen Aufbau auf. Eine der Schichten hat dabei wärmeisolierdende Eigenschaften, so dass die Decke auch bei länger dauernden Staus zur Warmhaltung der Insassen oder bei Unfällen zur Warmhaltung der Opfer eingesetzt werden kann. Sämtliche Schichten der Decke sollten im Interesse des Feuerschutzes schwer entflammbar sein.
- In einer bevorzugten Ausführungsform enthält die Decke Substanzen, deren Atome oder Moleküle die Eigenschaften der Photolumineszenz aufweisen und die Decke zum „Leuchten" bringen. Lumineszenz entsteht nach Anregung eines Stoffes durch Absorption von elektromagnetischen Strahlung, d. h. von Photonen. Man unterscheidet zwischen Fluoreszenz und Phosphoreszenz. Die Unterscheidung richtet sich nach der Abklingdauer der Lumineszenz bei plötzlich aussetzender Anregung. Falls das Abklingen visuell oder mit einfachen mechanischen optischen Hilfsmitteln beobachtbar ist, spricht man von Phosphoreszenz und im anderen Fall von Fluoreszenz. Zur Ausnützung der Leuchteigenschaften dieser Substanzen werden im Rahmen der Erfindung sogenannten Neonfarben eingesetzt. Neonfarben sind dem Fachmann auch als Schwarzlicht – Farben oder Black-Light-Farben oder UV-Farben bekannt.
- Es liegt ebenfalls im Rahmen der Erfindung, dass zumindest auf der Außenseite der Decke ausgedehnte Signalstreifen und/oder Signalelemente unter Beachtung der Euronorm EN 471 angebracht sind. Die Signalstreifen haben reflektierende Eigenschaften und werden deshalb auch als Reflex-Streifen bezeichnet. Reflexion tritt auf, wenn Licht auf die ebene Trennfläche zweier nicht absorbierender Medien mit unterschiedlichen Brechungsindices auftrifft. Der Lichtstrahl wird beim Eintritt in das Medium mit dem größeren Brechungsindex unter dem Brechungswinkel β gebrochen. Ein Teil des auftreffenden Lichtstrahls wird jedoch an der Oberfläche reflektiert, wobei das Reflexionsgesetz gilt: Einfallswinkel = Ausfallswinkel. Reflexionsstreifen zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Oberfläche aus einer Vielzahl von Trennflächen minimaler Größe besteht.
- Ein weiterer Aspekt der Erfindung sieht vor, dass die Decke im Bereich zweier benachbarter Ecken oder zweier sich diagonal gegenüberliegender Ecken die komplementären Bestandteile eines oder mehrer Verschlüsse aufweist. Nach dem Schließen der Verschlüsse kann die Decke nach der Art eines Ponchos getragen werden. Als Verschlüsse kommen Druckknöpfe ebenso in Frage wie herkömmliche Knopfverschlüsse. Besonders geeignet sind Klettverschlüsse, weil sie die Stärke der Decke unwesentlich vergrößern und nicht als harte Bestandteile hervorstehen. Auch die Verwendung von Reissverschlüssen ist prinzipiell denkbar. Durch Klettverschlüsse wird die Verwendung der Decke als Sitzkissen oder Liegegelegenheit am wenigsten eingeschränkt.
- In einer alternativen Ausführungsform ist vorgesehen, dass mindestens einer der komplementären Klettverschlussbestandteile streifenartig ausgedehnt ist. Dadurch wird eine stufenlose Anpassung der als Umhang getragenen Decke an die Gestalt und Größe einer Vielzahl verschiedener Personen möglich.
- Es liegt ebenso im Rahmen der Erfindung, dass die Decke durchdringende Einschnitte, die das Hindurchführen der Arme erlauben, das Anlegen der Decke als ponchoartigen Umhang ermöglichen. In diesem Fall sind neben den Einschnitten keine weiteren Verschlüsse erforderlich. Dabei ist denkbar, dass die Decke neben den für die Arme vorgesehenen Einschnitten auch einen mittigen Einschnitt aufweist, der so bemessen ist, dass der Kopf des Trägers und nicht nur sein Rücken und seine Seiten hindurchgeführt werden kann. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass auch die Brustseite des Trägers durch das leuchtende Material der Decke und die zusätzlich auf der Außenseite der Decke angebrachten Leuchtstreifen ausreichend markiert wird.
- In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass an der Decke ein streifenartiger Fortsatz oder ein Reissverschluss befestigt ist, der nach dem Zusammenfalten der Decke die Fixierung der zuletzt durchgeführten Faltung ermöglicht. Bei dem Fortsatz kann es sich um einen der zu einem Klettverschluss gehörenden Bestandteil handeln. Denkbar ist aber auch der Einsatz einer einfachen Schnürverbindung oder eines auf einer Druckknopf-Verbindung basierenden Verschlusses, wie er von Regenschirmen bekannt ist. Der Verschluss soll dabei so gestaltet sein, dass er die Verwendung der zusammengefalteten Decke als Kissen, insbesondere als Kopfkissen, nicht beeinträchtigt. Zur Erreichung dieses Ziels, wird daher darauf geachtet, dass der Verschluss sich nur auf einer Seite des Kissens befindet und nach Möglichkeit auf harte Bestandteile verzichtet wird.
- Bei ensprechender Größe der Decke ist vorgesehen, dass in das Innere der kissenartig zusammengefalteten Decke ein Erste-Hilfe-Set eingelegt ist.
- Entsprechend den vorstehenden Erläuterungen ist die Verwendung der Decke als ponchoartiger Umhang oder als Wärmedecke am Un fallort vorgesehen. Im zusammengefalteten Zustand kann die Decke auch als Kissen verwendet werden. Aufgrund ihrer wärmenden Eigenschaften ist auch die Verwendung als Sitz- und Liegeunterlage oder als Wärmedecke bei länger dauerenden Staus naheliegend.
- Im Folgenden sollen weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung anhand von Beispielen näher erläutert werden. Die abgebildeten Beispiele sollen die Erfindung jedoch nicht einschränken, sondern nur erläutern. Es zeigen in schematischer Darstellung:
-
1 Decke mit Signalstreifen und Druckknopf-Verschlüssen -
2 Decke mit Signalstreifen und Einschnitten. -
1 zeigt die erfindungsgemäße Decke1 mit den in verschiedene Richtungen verlaufenden Reflexstreifen2a und2b . Natürlich ist denkbar, dass die Reflexstreifen2a ,2b auch eine andere Orientierung aufweisen. Die Decke1 weißt an den oberen beiden Ecken die zueinander komplementären Bestandteile zweier Druckknopf-Verschlüsse3a ,3b auf. Nach Verschluss des aus den Bestandteilen3a und3b bestehenden Druckknopfes umgibt die auf den Schultern einer Person liegende Decke1 diese Person als ponchoartiger Umhang. Die Decke1 ist untenends mit einem an der Innenseite der Decke befestigten streifenartigen Fortsatz5 versehen, der dazu dient, nach dem Zusammenfalten der Decke die zuletzt durchgeführte Faltung zu fixieren, so dass die Decke als Kissen nutzbar ist. Der zur Fixierung des Kissens erforderliche Verschluss bzw. die dazu gehörenden Bestandteile sollen möglichst auf nur einer Seite des sich durch das Zusammenfalten der Decke1 ergebenden Kissens liegen. -
2 zeigt eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Decke1 , die sich dadurch auszeichnet, dass der Träger beim Anlegen der Decke1 seinen Kopf durch den die Decke durchdringenden Einschnitt4c führt. Der Träger der Decke1 führt seine Hände durch die im seitlichen Bereich liegenden und die Decke1 ebenfalls durchdringenden Einschnitte4a ,4b . Der Vorteil dieser Weiterbildung besteht darin, dass nach dem Anlegen der Decke1 auch die Brustseite des Trägers durch das leuchtende Material der Decke sowie die Reflexstreifen2a markiert wird. Der Rücken des Trägers wird sowohl durch die Reflexstreifen2a als auch durch die dazu querverlaufenden Reflexstreifen2b markiert. Die in2 gezeigte Decke1 weist untenseitig ein zu einem Klettverschluss gehörendes Band5a auf, das nach dem Zusammenfalten der Decke1 durch Kontakt mit dem zum Klettverschluss gehörenden zweiten Bestandteil5b die Fixierung der zuletzt durchgeführten Faltung ermöglicht.
Claims (18)
- Decke (
1 ) aus gewobenem, nichtgewobenem oder kunstoffartigem Material mit oder ohne wasserabweisendem Überzug auf den einzelnen Fasern oder auf der Außenseite der Decke (1 ), dadurch gekennzeichnet, dass die – Farbe der Decke eine Warnfarbe ist, – die Decke (1 ) auf der Außenseite linienförmige Signalstreifen (2a ,2b ) oder punktuelle Signalelemente aufweist und – die Decke (1 ) Verschlüsse (3a ,3b ) und/oder die Decke vollständig durchdringende Einschnitte (4a ,4b ,4c ) aufweist, welche jeweils so angeordnet bzw. so bemessen sind, dass sie die Nutzung der Decke (1 ), als ponchoartigen Umhang gewährleisten. - Decke (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem nichtgewobenem Material insbesondere um Fleece-Microfaser, Vlies oder Filz handelt. - Decke (
1 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem kunstoffartigen Material um Polyestertuch handelt. - Decke (
1 ) nach Anspruch 1, 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Decke aus einer oder mehreren Schichten mit unterschiedlichen Eigenschaften aufgebaut ist. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schicht der Decke (1 ) eine wärmende oder wärmeisolierende Eigenschaft aufweist. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Decke (1 ) oder deren Schichten Substanzen beinhaltet, deren Atome oder Moleküle die Eigenschaften der Photolumineszenz aufweisen. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Decke (1 ) innen und/oder außenseitig mit Neon-Sicherheitsfarbe versehen ist. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalstreifen (Reflex-Streifen) (3a ,3b ) und Signalelemente aus einem Material bestehen, die das Licht reflektieren. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils zueinander komplementären Bestandteile eines oder mehrerer Verschlüsse (3a ,3b ) an der Decke (1 ) im Bereich zweier benachbarter oder zweier sich diagonal gegenüberliegender Ecken angebracht sind. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlüsse (3a ,3b ) Druckknöpfe sind. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlüsse (3a ,3b ) Klettverschlüsse sind. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der komplementären Klettverschlussbestandteile streifenartig ausgedehnt ist. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Decke (1 ) zwei zumindest teilweise parallel zu zwei gegenüberliegenden Seitenrändern verlaufende Einschnitte (4a ,4b ) aufweist, wobei die seitlichen Einschnitte (4a ,4b ) so bemessen sind, dass menschliche Hände hindurchgeführt werden können. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Decke (1 ) zwei zumindest teilweise parallel zu zwei gegenüberliegenden Seitenrändern verlaufende Einschnitte (4a ,4b ) einen mittig zwischen diesen beiden seitlichen Einschnitten (4a ,4b ) liegenden Einschnitt (4c ) aufweist, wobei der mittige Einschnitt (4c ) so bemessen ist, dass ein menschlicher Kopf hindurchgeführt werden kann. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehende Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenseite oder Außenseite der Decke (1 ) ein streifenartiger Fortsatz (5 ) oder ein Reissverschluss befestigt ist, der nach dem Zusammenfalten der Decke (1 ) die Fixierung der zuletzt durchgeführten Faltung der Decke (1 ) bewirkt. - Decke (
1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in das Innere der zusammengefalteten Decke ein Erste-Hilfe-Set eingelegt ist. - Verwendung der Decke (
1 ) nach einem der vorgenannten Ansprüche als ponchoartiger Umhang. - Verwendung der Decke (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 16 als Kissen.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SCHAEFER, RITA, 63811 STOCKSTADT, DE |
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Inventor name: NUESSLER, STEFAN, 63811 STOCKSTADT, DE |
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |