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Die
Erfindung betrifft ein mikrofluidisches System, insbesondere in
einem Zellsortierer, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 sowie ein Ansteuerungsverfahren für eine Elektrodenanordnung
in einem derartigen mikrofluidischen System gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
20.
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Aus
MÜLLER,
T. et al.: "A 3-D
microelectrode system for handling and caging single cells and particles", Biosensors & Bioelectronics
14 (1999) 247–256
ist ein mikrofluidisches System zur Untersuchung biologischer Zellen
bekannt, bei dem die zu untersuchenden Zellen in einem Trägerstrom
suspendiert sind und dielektrophoretisch manipuliert und sortiert
werden. In dem Trägerstrom
werden die zu untersuchenden Zellen zunächst durch eine trichterförmige dielektrophoretische
Elektrodenanordnung (engl. "funnel") aufgereiht und
anschließend
in einem dielektrophoretischen Käfig
(engl. "cage") festgehalten, um
die in dem Käfig
befindlichen Zellen im ruhenden Zustand untersuchen zu können, wozu
mikroskopische, spektroskopische oder fluoreszenzoptische Messmethoden
angewendet werden können. In
Abhängigkeit
von der Untersuchung der in dem dielektrophoretischen Käfig gefangenen
Zellen können diese
anschließend
sortiert werden, wozu der Bediener eine Sortiereinrichtung (engl. "switch") ansteuert, die
aus einer in dem Trägerstrom
stromabwärts
hinter dem dielektrophoretischen Käfig angeordneten dielektrophoretischen
Elektrodenanordnung besteht. In diesem bekannten mikrofluidischen
System sind in dem Trägerstromkanal
also hintereinander mehrere Manipulati onseinrichtungen angeordnet,
welche die in dem Trägerstrom
suspendierten Partikel manipulieren.
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Nachteilig
an dem bekannten mikrofluidischen System ist deshalb die Tatsache,
dass in dem Trägerstromkanal
eine Vielzahl von Elektroden angeordnet werden muss, um die verschiedenen
Manipulationseinrichtungen (z.B. "funnel", "cage" und "switch") zu bilden.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, das vorstehend beschriebene
bekannte mikrofluidische System zu vereinfachen.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale der nebengeordneten Ansprüche gelöst.
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Die
Erfindung umfasst die allgemeine technische Lehre, die Funktionen
verschiedener Manipulationseinrichtungen in einer einzigen Elektrodenanordnung
zu integrieren, so dass nicht jede Manipulationseinrichtung in dem
Trägerstromkanal
eine separate Elektrodenanordnung benötigt.
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In
dem Trägerstromkanal
des erfindungsgemäßen mikrofluidischen
Systems sind also vorzugsweise mindestens zwei Manipulationseinrichtungen (z.B.
ein "cage" und ein "switch") angeordnet, wobei diese
beiden Manipulationseinrichtungen eine gemeinsame Elektrodenanordnung
aufweisen. Die gemeinsame Elektrodenanordnung der beiden Manipulationseinrichtungen
kann zur Durchführung
verschiedener Manipulationsfunktionen angesteuert werden. Beispielsweise
kann die gemeinsame Elektrodenanordnung so angesteuert werden, dass
die in den Trägerstrom
suspendierten Partikel in der als Feldkäfig geschalteten Elektrodenanordnung
fixiert werden. Es ist jedoch alternativ auch möglich, dass die gemeinsame
Elektrodenanordnung so angesteuert wird, dass die in dem Trägerstrom
suspendierten Partikel in eine von mehreren Ausgangsleitungen sortiert
werden.
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In
dem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind
in die gemeinsame Elektrodenanordnung also die Funktionen von zwei
Manipulationseinrichtungen integriert, nämlich die Funktion eines Feldkäfigs und die
Funktion einer Sortiereinrichtung bzw. einer Partikelweiche (engl. "switch"). Die Erfindung
ist jedoch hinsichtlich der Anzahl der in die gemeinsame Elektrodenanordnung
zu integrierenden Manipulationsfunktionen nicht auf diese beiden
Funktionen beschränkt.
Es ist vielmehr auch möglich,
andere Manipulationsfunktionen oder eine größere Anzahl von unterschiedlichen
Manipulationsfunktionen in die gemeinsame Elektrodenanordnung zu
integrieren. Insbesondere besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit,
drei verschiedene Manipulationseinrichtungen in eine gemeinsame
Elektrodenanordnung zu integrieren, wobei es sich bei den drei Manipulationseinrichtungen
beispielsweise um einen Feldkäfig (engl. "cage"), eine Partikelweiche
(engl. "switch") und eine Zentriereinrichtung
(engl. "funnel") handeln kann. Der
Aufbau und die Funktionsweise dieser Manipulationseinrichtungen
ist in der bereits eingangs erwähnten
Veröffentlichung
von MÜLLER,
T. et al.: "A 3-D
microelectrode system for handling and caging single cells and particles" beschrieben, deren
Inhalt der vorliegenden Beschreibung in vollem Umfang zuzurechnen
ist.
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Der
im Rahmen der Erfindung verwendete Begriff einer gemeinsamen Elektrodenanordnung
ist vorzugsweise dahingehend zu verstehen, dass die gemeinsame Elektrodenanordnung
mindestens eine Elektrode aufweist, die Bestandteil mehrerer verschiedener
Manipulationseinrichtungen ist.
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Weiterhin
ist zu erwähnen,
dass die Elektrodenanordnung des erfindungsgemäßen mikrofluidischen Systems
mehrere Elektroden aufweisen kann, die sich hinsichtlich ihrer Form,
Länge und
Breite unterscheiden können.
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Bei
der Integration eines dielektrophoretischen Feldkäfigs und
einer dielektrophoretischen Partikelweiche in einer gemeinsamen
Elektrodenanordnung ist die gemeinsame Elektrodenanordnung vorzugsweise
in einem Verzweigungsbereich des Trägerstromkanals angeordnet,
in dem sich der Trägerstromkanal
in mehrere Ausgangsleitungen verzweigt. Bei dieser Anordnung kann
die gemeinsame Elektrodenanordnung wahlweise als Partikelweiche oder
als Feldkäfig
geschaltet werden, was bei einer anderen Anordnung weiter stromaufwärts in dem Trägerstromkanal
schwieriger wäre.
Der im Rahmen der Erfindung verwendete Begriff eines Verzweigungsbereichs
des Trägerstromkanals
ist allgemein zu verstehen und nicht auf den Schnittpunkt der Ausgangsleitungen
beschränkt,
sondern umfasst beispielsweise auch die sogenannte "Separatrix", die dem geometrischen
Schnittpunkt der Ausgangsleitung stromaufwärts vorgelagert ist.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung verläuft
in dem Trägerstromkanal
eine Trennlinie, wobei die auf der einen Seite der Trennlinie befindlichen
Partikel ohne eine Ansteuerung der Partikelweiche in die eine Ausgangsleitung
strömen, während die
auf der anderen Seite der Trennlinie befindlichen Partikel ohne
eine Ansteuerung der Partikelweiche in die andere Ausgangsleitung
strömen. Die
auf die verschiedenen Ausgangsleitungen zu sortierenden Partikel
müssen
hierbei also lediglich auf eine Seite der Trennlinie gebracht werden
und strömen
dann selbständig
in die vorgesehene Ausgangsleitung. Dies bietet den Vorteil, dass
die Partikelweiche stromaufwärts
vor dem Verzweigungsbereich der Ausgangs leitungen und insbesondere stromaufwärts vor
dem geometrischen Schnittpunkt der Ausgangsleitungen angeordnet
sein kann.
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Bei
der vorstehend erwähnten
Trennlinie kann es sich um eine reale Trennwand handeln, die zwei
Teilströme
voneinander trennt, wobei die beiden Teilströme in jeweils eine bestimmte
Ausgangsleitung strömen.
Es ist jedoch alternativ auch möglich, dass
die Trennlinie lediglich eine gedachte Linie bzw. Fläche zwischen
den beiden Teilströmen
ist.
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In
einer Variante der Erfindung ist die Partikelweiche hierbei im Wesentlichen
auf der Trennlinie angeordnet. Die Partikelweiche muss hierbei also stets
aktiv angesteuert werden, um den jeweiligen Partikel mit einer ausreichenden
Sicherheit in die vorgesehene Ausgangsleitung zu befördern.
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In
einer anderen Variante der Erfindung ist die Partikelweiche dagegen
bezüglich
der Strömungsrichtung
in dem Trägerstromkanal
seitlich neben der Trennlinie angeordnet, wobei die Partikel der Partikelweiche
vorzugsweise durch eine stromaufwärts gelegene Zentriereinrichtung
(engl. "funnel") zugeführt werden.
Dies bietet den Vorteil, dass die Partikelweiche nur dann aktiv
angesteuert werden muss, wenn ein Partikel über die Trennlinie hinaus abgelenkt
werden soll, um in die entsprechende Ausgangsleitung auf der gegenüberliegenden
Seite der Trennlinie zu gelangen. Falls ein Partikel dagegen in die
Ausgangsleitung auf der Seite der Partikelweiche strömen soll,
ist hierbei keine aktive Ansteuerung der Partikelweiche erforderlich.
Hierbei kann die Partikelweiche auf der Seite der Trennlinie angeordnet
sein, aus der die Ausgangsleitung für negativ selektierte Partikel
(engl. "waste") abzweigt. Es ist
jedoch alternativ auch möglich,
dass die Partikelweiche auf der Seite der Trennlinie angeordnet
ist, aus der die Ausgangsleitung für positiv selektierte Partikel
abzweigt.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung verzweigt der Trägerstromkanal
ausgangsseitig nicht notwendigerweise in mehrere Ausgangsleitungen.
Stattdessen verläuft
hierbei neben dem Trägerstromkanal
mindestens ein Nebenstromkanal, der von dem Trägerstromkanal vorzugsweise
durch eine Trennwand getrennt ist, wobei sich in der Trennwand ein
Durchbruch befindet, in dem die Partikelweiche angeordnet ist. In
diesem Ausführungsbeispiel
werden also nur die einzelnen Partikel sortiert, wohingegen die
Trägerströme im Wesentlichen
unbeeinflusst weiter fließen.
Beispielsweise können seitlich
neben dem Trägerstromkanal,
der den Trägerstrom
mit den darin suspendierten Partikeln führt, zwei Nebenstromkanäle verlaufen,
so dass die Partikelweiche die in dem Trägerstrom suspendierten Partikel
wahlweise in einen der benachbarten Nebenstromkanäle befördern kann.
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Es
ist jedoch bei diesem Ausführungsbeispiel
nicht zwingend erforderlich, dass zwischen dem Trägerstromkanal
und dem Nebenstromkanal eine physische Trennwand verläuft. Es
ist vielmehr auch möglich,
dass der Trägerstromkanal
lediglich durch eine gedachte Trennlinie bzw. Trennfläche von
dem Nebenstromkanal getrennt ist, wobei die Trennung von Trägerstrom
und Nebenstrom lediglich strömungsbedingt
ist, weil Trägerstrom
und Nebenstrom laminar nebeneinander strömen In einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung weist die gemeinsame Elektrodenanordnung mindestens
eine pfeilförmige Elektrode
und mehrere Ablenkelektroden auf, wobei die pfeilförmige Elektrode
entgegen der Strömungsrichtung
des Trägerstroms
ausgerichtet ist, während die
Ablenkelektroden stromaufwärts
vor der pfeilförmigen
Elektrode angeordnet sind und an die pfeilförmige Elektrode angrenzen.
Beim Betrieb als dielektrophoretische Partikelweiche wird die Pfeilelektrode hierbei
permanent aktiviert, während
das Umlenken in die verschiedenen Ausgangsleitungen durch Schalten
der verschiedenen Ablenkelektroden erfolgt. Diese Anordnung einer
dielektrophoretischen Partikelweiche wird auch als "Ultra Fast Sorter" (UFS) bezeichnet
und ermöglicht
eine schnelle Sortierung der suspendierten Partikel. Darüber hinaus lässt sich
auch diese Elektrodenanordnung als Feldkäfig schalten, um die in dem
Trägerstrom
suspendierten Partikel zu fixieren.
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In
den bevorzugten Ausführungsbeispielen weist
die gemeinsame Elektrodenanordnung sechs oder acht Elektroden auf,
die getrennt ansteuerbar sind, um die gewünschte Manipulationsfunktion
(z.B. Partikelfixierung oder Partikelsortierung) auszuführen. Die
Erfindung ist jedoch hinsichtlich der Anzahl der Elektroden der
gemeinsamen Elektrodenanordnung nicht auf sechs oder acht Elektroden
beschränkt,
sondern grundsätzlich
auch mit anderen Konfigurationen realisierbar.
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In
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung besteht der Feldkäfig
aus acht Elektroden, während die
Zentriereinheit (engl. "funnel") vier Elektroden aufweist,
wobei die vier stromaufwärts
gelegenen Elektroden des Feldkäfigs
elektrisch mit jeweils einer der Elektroden der Zentriereinheit
verbunden sind. Hierbei sind also ein Feldkäfig und eine Zentriereinheit
in eine gemeinsame Elektrodenanordnung integriert, wobei die Elektroden
der Zentriereinrichtung gemeinsam mit den vier stromaufwärts gelegenen Elektroden
des Feldkäfigs
ansteuerbar sind.
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Weiterhin
ist zu erwähnen,
dass das erfindungsgemäße mikrofluidische
System vorzugsweise eine erste Messstation aufweist, welche die
in dem Trägerstrom
suspendierten Partikel stromaufwärts vor
der gemeinsamen Elektrodenanordnung im strömenden Zustand untersucht.
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Diese
Untersuchung kann beispielsweise die Intensität einer Fluoreszenz, die Vitalität einer
Zelle und/oder die Frage betreffen, ob es sich um eine einzelne
Zelle oder ein Aggregat von mehreren Zellen handelt. Weiterhin kann
bei dieser Untersuchung ermittelt werden, ob es sich um Zellen oder
Material handelt, das in Form und Größe nicht Primärziel der näheren Untersuchung
ist, zum Beispiel Verunreinigungen oder andere Zellen, sofern sie
sich von den Vielzellen unterscheiden. Im Rahmen dieser Untersuchung
kann beispielsweise eine Durchlichtmessung, eine Fluoreszenzmessung
und/oder eine Impedanzspektroskopie erfolgen. Darüber hinaus
ist es möglich,
dass zunächst
eine Durchlichtmessung und anschließend eine Fluoreszenzmessung
erfolgt, wobei die Durchlichtmessung und die Fluoreszenzmessung
vorzugsweise in räumlich
getrennten Untersuchungsfenstern (engl. "region of interest") erfolgen. Die Durchlichtmessung kann
beispielsweise die Unterscheidung zwischen lebenden und toten biologischen
Zellen ermöglichen,
während
die Fluoreszenzmessung dazu verwendet werden kann, um zu untersuchen,
ob die in dem Trägerstrom
suspendierten Partikel einen Fluoreszenzmarker tragen.
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Falls
im Rahmen der Voruntersuchung sowohl eine Durchlichtmessung als
auch eine Fluoreszenzmessung in räumlich getrennten Untersuchungsfenstern
erfolgt, so ist es vorteilhaft, wenn das Untersuchungsfenster für die Durchlichtmessung
in dem Trägerstrom
stromaufwärts
vor dem Untersuchungsfenster für
die Fluoreszenzmessung liegt. Es ist jedoch alternativ auch möglich, dass
das Untersuchungsfenster für
die Durchlichtmessung in dem Trägerstrom
stromabwärts
hinter dem Untersuchungsfenster für die Fluoreszenzmessung angeordnet
ist.
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Vorzugsweise
wird im Rahmen der Untersuchung in der ersten Messstation ein optisches
Bild aufgenommen, was eine digitale Bildauswertung zur Klassifizierung
der Partikel ermöglicht.
Vorzugsweise werden die Partikel hierbei morphologisch untersucht,
um beispielsweise eine einzelne biologische Zelle von einem Zellklumpen
unterscheiden zu können.
Der im Rahmen der vorliegenden Beschreibung verwendete Begriff eines
optischen Bildes ist jedoch allgemein zu verstehen und nicht auf
zweidimensionale Bilder im herkömmlichen
Wortsinne beschränkt. Vielmehr
umfasst der Begriff eines optischen Bildes im Sinne der Erfindung
auch eine punkt- oder linienförmige
optische Abtastung des Trägerstroms
bzw. der in dem Trägerstrom
suspendierten Partikel. Beispielsweise kann die Helligkeit entlang
einer Linie quer zum Trägerstromkanal
aufintegriert werden, um einzelne Partikel zu detektieren und zu
klassifizieren.
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Die
Unterscheidung lebender und toter Zellen im Rahmen der Untersuchung
in der ersten Messstation kann bei einer Durchlichtmessung durch
eine Auswertung der Intensitätsverteilung
in dem aufgenommenen optischen Bild erfolgen. Ein spezielles Prinzip
dieser Durchlichtmessung mit den erwähnten Eigenschaften ist beispielsweise
die Phasenkontrast-Beleuchtung. So weisen lebende biologische Zellen
eine Ringstruktur mit einem in der Durchlichtmessung relativ hellen
Rand und einem dunkleren Mittelpunkt auf, wohingegen tote biologische
Zellen bei einer Durchlichtmessung eine annähernd einheitliche Helligkeit
aufweisen und dunkel gegen den Hintergrund erscheinen.
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Zusätzlich zu
der Untersuchung der Partikel in der ersten Messstation erfolgt
vorzugsweise eine weitere Messung in einer zweiten Messstation,
welche die in dem Feldkäfig
fixierten Partikel untersucht. Die Fixierung der Partikel während der
Untersuchung ist vorteilhaft, da auf diese Weise eine wesentlich
genauere Untersuchung möglich
ist.
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Bei
der Untersuchung in der zweiten Messstation können beispielsweise bestimmte
Moleküle innerhalb
einer Zelle lokalisiert werden. Beispielsweise können im Rahmen dieser Untersuchung
Moleküle
lokalisiert werden, die mit einem Fluoreszenzfarbstoff markiert
sind.
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Bei
dem Fluoreszenzfarbstoff kann es sich beispielsweise um molekularbiologisch
produzierte "Tags" von "Green Fluorescent
Protein" und dessen Derivate,
andere autofluoreszente Proteine handeln. Als Fluoreszenzfarbstoffe
eignen sich jedoch auch solche Fluoreszenzfarbstoffe, die an ein
zelluläres Molekül kovalent
oder nicht-kovalent binden. Darüber
hinaus können
als Fluoreszenzfarbstoffe auch fluorigene Substanzen eingesetzt
werden, die von zellulären
Enzymen in fluoreszierende Produkte umgesetzt werden oder sogenannte
FRET-Paare (Fluoreszenz-Resonanz-Energietransfer). Der Zustand der
eingesetzten Fluoreszenzfarbstoffe kann beispielsweise anhand ihrer
spektralen Eigenschaften oder durch Biolumineszenz unterschieden
werden.
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Anhand
der Lokalisation von Molekülen
innerhalb einer Zelle kann auch die Struktur und die Funktion der
Moleküle
ermittelt werden. Hierbei kann beispielsweise unterschieden werden
nach dem Vorkommen in der Plasmamembran, im Zytosol, in den Mitochondrien,
im Golgi-Apparat, in Endosomen, in Lysosomen, im Zellkern, im Spindelapparat,
im Zyto-Skelett, Kolokalisation mit Aktin, Tubulin.
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Ferner
kann im Rahmen der Haupt- und/oder Voruntersuchung in der ersten
bzw. zweiten Messstation die Morphologie einer Zelle bestimmt werden, wobei
auch Farbstoffe eingesetzt wer den können. Darüber hinaus können im
Rahmen der Haupt- und/oder
Voruntersuchung auch zwei oder mehr Zustände einer Zellpopulation unterschieden
werden.
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Weiterhin
ist es im Rahmen der Hauptuntersuchung in der zweiten Messstation
möglich,
ein zelluläres
Signal anhand der Translokation eines fluoreszenzmarkierten Moleküls zu bestimmen,
z.B. Rezeptoraktivierung gefolgt von Rezeptor-Internalisierung, Rezeptor-Aktivierung
gefolgt von der Bindung von Arrestin, Rezeptor-Aggregation, Übergang
eines Moleküls
von der Plasmamembran ins Zytosol, vom Zytosol in die Plasmamembran,
vom Zytosol in den Zellkern oder vom Zellkern ins Zytosol.
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Ferner
kann im Rahmen der Haupt- und/oder Voruntersuchung auch die Wechselwirkung
zweier Moleküle
bestimmt werden, wobei vorzugsweise mindestens eines der wechselwirkenden
Moleküle einen
Fluoreszenzmarker trägt
und die Wechselwirkung z.B. durch kolokalisationsfreier Fluoreszenzfarben,
ein FRET oder eine Änderung
der Fluoreszenz-Lebenszeit gezeigt wird.
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Im
Rahmen der Haupt- und/oder Voruntersuchung kann jedoch auch der
Status einer Zelle innerhalb eines Zellzyklus bestimmt werden, wobei
vorzugsweise die Morphologie der Zelle oder die Anfärbung des
zellulären
Chromatins ausgewertet wird.
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Eine
weitere Möglichkeit
für die
Haupt- und/oder Voruntersuchung besteht darin, das Membranpotential
einer Zelle zu bestimmen, wobei vorzugsweise membranpotentialsensitive
Farbstoffe eingesetzt werden. Vorzugsweise werden hierbei Farbstoffe
verwendet die hinsichtlich des Plasmamembranpotentials und/oder
des mitochondrialen Membranpotentials sensitiv sind.
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Darüber hinaus
kann im Rahmen der Haupt- und/oder Voruntersuchung auch die Vitalität einer Zelle
ermittelt werden wobei vorzugsweise die Morphologie der Zelle ausgewertet
wird und/oder fluorigene Substanzen eingesetzt werden, die zwischen lebenden
und toten Zellen unterscheiden können.
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Ferner
können
bei der Haupt- und/oder Voruntersuchung auch zytotoxische Effekte
untersucht und/oder der intrazelluläre pH-Wert bestimmt werden.
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Es
ist auch möglich,
im Rahmen der Haupt- und/oder Voruntersuchung die Konzentration
eines oder mehrerer Ionen innerhalb einer Zelle zu bestimmen.
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Auch
kann bei der Haupt- und/oder Voruntersuchung eine enzymatische Aktivität innerhalb
einer Zelle ermittelt werden, wobei vorzugsweise fluorigene oder
chromogene Substanzen, insbesondere Kinasen, Phosphatasen oder Proteasen,
eingesetzt werden können.
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Ferner
kann bei der Haupt- und/oder Voruntersuchung die Produktionsleistung
von Zellen bestimmt werden, die biologische Produkte erzeugen, wie
beispielsweise Proteine, Peptide, Antikörper, Kohlenhydrate oder Fette,
wobei eine der beschriebenen Methoden angewendet werden kann.
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Schließlich können im
Rahmen der Hauptuntersuchung in der zweiten Messstation auch Zell-Stresspfade,
metabolische Pfade, Zellwachstumspfade, Zellteilungspfade und andere
Signaltransduktionspfade bestimmt werden.
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Die
Erfindung ist jedoch nicht auf das vorstehend beschriebene erfindungsgemäße mikrofluidische
System als Einzelteil beschränkt,
sondern umfasst auch ein Gerät,
insbesondere einen Zellsortierer mit einem derartigen mikrofluidischen
System als Bauteil. Ferner umfasst die Erfindung auch ein Ansteuerungsverfahren
zur elektrischen Ansteuerung der gemeinsamen Elektroden entsprechend
der gewünschten
Manipulationsfunktion. Weiterhin ist zu erwähnen, dass der im Rahmen der
Erfindung verwendete Begriff eines Partikels allgemein zu verstehen
ist und nicht auf einzelne biologische Zellen beschränkt ist.
Vielmehr umfasst dieser Begriff auch synthetische oder biologische
Partikel wobei sich besondere Vorteile ergeben, wenn die Partikel
biologische Materialien, also beispielsweise biologische Zellen,
Zellgruppen, Zellbestandteile oder biologisch relevante Makromoleküle, jeweils
ggf. im Verbund mit anderen biologischen Partikeln oder synthetischen
Trägerpartikeln
umfassen. Synthetische Partikel können feste Partikel, flüssige, vom
Suspensionsmedium abgegrenzte Teilchen oder Mehrphasenpartikel umfassen, die
gegenüber
dem Suspensionsmedium in dem Trägerstrom
eine getrennte Phase bilden.
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Andere
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet
oder werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der Figuren näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen mikrofluidischen Systems,
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2 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen mikrofluidischen
Systems,
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3 ein
anderes alternatives Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen mikrofluidischen Systems
mit einer gemeinsamen Elektrodenanordnung,
-
4 ein
alternatives Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen mikrofluidischen
Systems, bei dem die Sortiereinrichtung stromaufwärts vor dem
Verzweigungsbereich angeordnet ist,
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5 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
eines mikrofluidischen Systems, bei dem die Sortiereinrichtung in
dem Trägerstromkanal
außermittig
angeordnet ist,
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6 ein
erfindungsgemäßes mikrofluidisches
System mit drei Ausgangsleitungen,
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7 ein
Ausführungsbeispiel
eines mikrofluidischen Systems mit einem mittigen Trägerstromkanal,
der von zwei Nebenstromkanälen
benachbart ist,
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8 ein
weiteres erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel
mit einer Elektrodenanordnung, welche die Funktion eines Feldkäfigs und
einer Zentriereinrichtung integriert,
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9 ein
Ausführungsbeispiel
einer gemeinsamen Elektrodenanordnung, welche die Funktion eines
Feldkäfigs
und einer Zentriereinrichtung integriert,
-
10 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Elektrodenanordnung sowie
-
11 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen mikrofluidischen
Systems.
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Die
schematische Darstellung in 1 zeigt ein
mikrofluidisches System mit einem Trägerstromkanal 1 zur
Zuführung
eines Trägerstroms
mit darin suspendierten Partikeln 2.
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In
dem Trägerstromkanal 1 ist
eine dielektrophoretische Elektrodenanordnung 3 angeordnet, welche
die Partikel 2 in dem Trägerstrom zentriert und in Strömungsrichtung
hintereinander aufreiht. Der Aufbau und die Funktionsweise der Elektrodenanordnung 3 ist
beispielsweise in der bereits eingangs erwähnten Veröffentlichung von MÜLLER, T.
et al.: "A 3-D microelectrode
system for handling and caging single cells and particles" beschrieben, wo
die Elektrodenanordnung 3 als "Funnel" bezeichnet wird. Der Inhalt dieser
Veröffentlichung
ist deshalb der vorliegenden Beschreibung hinsichtlich des Aufbaus
und der Funktionsweise der Elektrodenanordnung 3 in vollem
Umfang zuzurechnen.
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Stromabwärts hinter
der Elektrodenanordnung 3 befindet sich in dem Trägerstromkanal 1 eine weitere
dielektrophoretische Elektrodenanordnung 4, die es ermöglicht,
die Partikel 2 vorübergehend
zu parken. Der Aufbau und die Funktionsweise der Elektrodenanordnung 4 ist
beispielsweise in MÜLLER,
T. et al.: "Life
cells in cellprocessors" (Bioworld,
2-2002) beschrieben, wo die Elektrodenanordnung 4 als "Hook" bezeichnet wird.
Der Inhalt dieser Veröffentlichung
ist deshalb hinsichtlich des Aufbaus und der Funktionsweise der
Elektrodenanordnung 4 der vorliegenden Beschreibung in
vollem Umfang zuzurechnen, so dass an dieser Stelle auf eine detaillierte
Beschreibung der Elektrodenanordnung 4 verzichtet werden
kann.
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Stromabwärts hinter
der Elektrodenanordnung 4 verzweigt der Trägerstromkanal 1 in
zwei Ausgangsleitungen 5, 6, wobei in dem Verzweigungsbereich
eine weitere Elektrodenanordnung 7 angeordnet ist, die
wahlweise als dielektrophoretischer Feldkäfig oder als Partikelweiche
angesteuert werden kann. Hinsichtlich des Aufbaus und der Ansteuerung
der Elektrodenanordnung 7 als Partikelweiche oder als Feldkäfig wird
auf die bereits eingangs erwähnte
Veröffentlichung
von MÜLLER,
T. et al.: "A 3-D
microelectrode system for handling and caging single cells and particles" verwiesen, deren Inhalt
der vorliegenden Beschreibung hinsichtlich der Gestaltung der Elektrodenanordnung 7 in
vollem Umfang zuzurechnen ist. Die Elektrodenanordnung 7 vereinigt
hierbei also die Funktionen zweier im Stand der Technik getrennter
Manipulationseinrichtungen, nämlich
zum einen die Funktion eines dielektrophoretischen Feldkäfigs (engl. "cage") und zum anderen die
Funktion einer Partikelweiche (engl. "switch"). Zur Auswahl der ge wünschten
Funktion der Elektrodenanordnung 7 müssen die einzelnen Elektroden
der Elektrodenanordnung 7 lediglich entsprechend angesteuert
werden, was an sich aus der bereits eingangs erwähnten Veröffentlichung von MÜLLER, T.
et al. bekannt ist.
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In
dem Trägerstromkanal 1 befindet
sich zwischen den Elektrodenanordnungen 4 und 7 eine
erste Messstation 8, die eine Voruntersuchung der in dem
Trägerstrom
suspendierten Partikel 2 durchführt, wobei die Voruntersuchung
in der eingangs beschriebenen Weise erfolgen kann.
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In
Abhängigkeit
von dem Ergebnis der Voruntersuchung wird die Elektrodenanordnung 7 dann entweder
als Feldkäfig
oder als Partikelweiche geschaltet. Falls das Ergebnis der Untersuchung
in der Messstation 8 beispielsweise ergibt, dass der untersuchte
Partikel 2 nicht weiter interessiert, so wird dieser Partikel 2 in
die Ausgangsleitung 5 für
nicht interessierende Partikel befördert. Falls die Untersuchung in
der Messstation 8 dagegen ergibt, dass der Partikel 2 den
Messkriterien der Voruntersuchung genügt, so wird die Elektrodenanordnung 7 als
Feldkäfig
geschaltet, so dass der Partikel 2 anschließend im
fixierten Zustand in der Elektrodenanordnung 7 durch eine
zweite Messstation 9 untersucht werden kann, wobei die
zweite Messstation 9 eine detaillierte Untersuchung des
Partikels 2 vornimmt, wie bereits eingangs beschrieben
wurde.
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Weiterhin
ist in der Ausgangsleitung 6 für positiv selektierte Partikel 2 eine
Elektrodenanordnung 10 angeordnet, welche die Partikel 2 in
der Ausgangsleitung 6 zentriert und dadurch ein Absinken der
Partikel 2 in der Ausgangsleitung 6 verhindert.
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Schließlich ist
noch zu erwähnen,
dass in die Ausgangsleitung 6 zwei Hüllstromleitungen 11, 12 münden, was
an sich ebenfalls bekannt ist.
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Das
in 2 dargestellte alternative Ausführungsbeispiel
stimmt weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen und in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel überein,
so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung verwiesen
wird, wobei für
entsprechende Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
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Eine
Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels
besteht darin, dass die Elektrodenanordnung 7 hierbei lediglich
sechs räumlich
angeordnete Elektroden aufweist, die jedoch ebenfalls wahlweise
als Feldkäfig
oder als Partikelweiche schaltbar sind.
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Schließlich stimmt
auch das in 3 dargestellte alternative Ausführungsbeispiel
weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen und in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel überein,
so dass zur Vermeidung von Wiederholungen weitgehend auf die vorstehende
Beschreibung zu 1 verwiesen wird, wobei für entsprechende
Bauteile im Folgenden dieselben Bezugszeichen verwendet werden.
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Eine
Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels
besteht darin, dass die Elektrodenanordnung 7 hierbei eine
Pfeilelektrode 13 aufweist, die entgegen der Strömungsrichtung
ausgerichtet ist und permanent angesteuert wird, wobei an die Pfeilelektrode 13 zwei
Ablenkelektroden angrenzen, die zur Ablenkung in die gewünschte Ausgangsleitung 5 bzw. 6 jeweils einzeln
angesteuert werden. Diese Konfiguration wird auch als "Ultra Fast Sorter" (UFS) bezeichnet und
ermöglicht
eine schnelle Sortierung der suspendierten Partikel 2.
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Das
in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel stimmt weitgehend
mit den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen überein,
so dass zur Vermeidung von Wiederholungen weitgehend auf die vorstehende
Beschreibung verwiesen wird, wobei für entsprechende Bauteile dieselben
Bezugszeichen verwendet werden und nur die Besonderheiten dieses
Ausführungsbeispiels
beschrieben werden.
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Eine
Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels
besteht darin, dass die Elektrodenanordnung 7 in dem Trägerstromkanal 1 stromaufwärts vor
dem Verzweigungsbereich der beiden Ausgangsleitungen 5, 6 angeordnet
ist. In dem Trägerstromkanal 1 verläuft hierbei
mittig eine flächige
Trennlinie 14, wobei in der Zeichnung schwarz dargestellte
Partikel 15 in die Ausgangsleitung 5 für negativ
selektierte Partikel strömen,
wohingegen in der Zeichnung in einer Umrisslinie dargestellte Partikel 16 in
die andere Ausgangsleitung 6 für positiv selektierte Partikel
strömen.
Die Trennlinie 14 wird auch als Separatrix bezeichnet und
trennt in dem Trägerstromkanal 1 zwei Teilströme, die
ohne eine Ansteuerung der Elektrodenanordnung 7 als Partikelweiche
in die jeweils zugehörige
obere bzw. untere Ausgangsleitung 5 bzw. 6 strömen. Zur
Erreichung einer definierten Sortierung der Partikel 15, 16 auf
die beiden Ausgangsleitungen 5, 6 muss die gemeinsame
Elektrodenanordnung 7 also hierbei stets als Partikelweiche
aktiv angesteuert werden.
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Das
in 5 dargestellte alternative Ausführungsbeispiel
eines mikrofluidischen Systems stimmt weitgehend mit dem vorstehend
beschriebenen und in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel überein, so
dass weitgehend auf die vorstehende Beschreibung verwiesen wird
und im Folgenden für
entsprechende Bauteile die selben Bezugszeichen verwendet werden.
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Eine
Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels
besteht darin, dass die wahlweise als Partikelweiche oder als Feldkäfig ansteuerbare
gemeinsame Elektrodenanordnung 7 in dem Trägerstromkanal 1 außermittig
angeordnet ist. Dies bedeutet, dass sich die Elektrodenanordnung 7 bezüglich der
Strömungsrichtung
in dem Trägerstromkanal 1 seitlich neben
der Trennlinie 14 auf der Seite der Ausgangsleitung 6 befindet.
Dies bedeutet, dass die Partikel 15, 16 selbständig in
die Ausgangsleitung 6 strömen, wenn die Elektrodenanordnung 7 nicht
aktiv als Partikelweiche angesteuert wird, um die Partikel 15 über die
Trennlinie 14 hinaus auf die andere Seite des Trägerstromkanals 1 abzulenken.
Dieses Ausführungsbeispiel
ist deshalb dann vorteilhaft, wenn der Anteil der negativ zu selektierenden
Partikel 15 wesentlich kleiner ist als der Anteil der positiv
zu selektierenden Partikel 16, da nur zum Aussortieren
der relativ geringen Anzahl der negativ zu selektierenden Partikel 15 eine
Ansteuerung der Elektrodenanordnung 7 erforderlich ist.
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6 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
mikrofluidischen Systems mit einem Trägerstromkanal 17 zur
Zuführung
eines Trägerstroms
mit darin suspendierten Partikeln 18, 19, 20,
wobei sich die Partikel 18, 19, 20 unterscheiden,
was in der Zeichnung durch die unterschiedliche grafische Darstellung
der Partikel 18, 19, 20 angedeutet ist.
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Der
Trägerstromkanal 17 verzweigt
stromabwärts
in drei Ausgangsleitungen 21, 22, 23 zur
Aufnahme und Abführung
der verschiedenen Partikel 18, 19, 20.
Die Ausgangsleitung 21 dient hierbei zur Aufnahme der schwarz
gezeichneten Partikel 20, während die Ausgangsleitung 22 zur
Abführung
der schraffiert dargestellten Partikel 19 dient, wohingegen
die Ausgangslei tung 23 die als Umrisslinie gezeichneten
Partikel 18 aufnimmt und abführt.
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In
dem Trägerstromkanal 17 verlaufen
hierbei zwei flächige
Trennlinien 24, 25, die in dem Trägerstromkanal 17 drei
Teilströme
abgrenzen.
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Die
in dem oberen Teilstrom oberhalb der Trennlinie 24 suspendierten
Partikel gelangen hierbei selbständig
in die Ausgangsleitung 21, sofern diese Partikel nicht
aktiv abgelenkt werden, wie im Folgenden noch detailliert beschrieben
wird.
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Die
Partikel, die in dem Trägerstrom
zwischen den beiden Trennlinien 24, 25 suspendiert sind,
gelangen dagegen ohne eine externe Ablenkung selbständig in
die Ausgangsleitung 22.
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Ferner
strömen
die in dem Trägerstrom
unterhalb der Trennlinie 25 suspendierten Partikel selbständig in
die Ausgangsleitung 23, sofern diese Partikel nicht aktiv
abgelenkt werden, wie noch detailliert beschrieben wird.
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In
dem Trägerstromkanal 17 befindet
sich stromaufwärts
zunächst
eine Zentriereinrichtung 26, welche die in dem Trägerstrom
suspendierten Partikel 18, 19, 20 auf
der Trennlinie 25 aufreiht und einer nachfolgenden Elektrodenanordnung 27 zuführt. Die Elektrodenanordnung 27 vereinigt
die Funktion eines Feldkäfigs
mit der Funktion einer Ablenkeinrichtung (engl. "switch").
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Bei
einer Ansteuerung als Feldkäfig
kann die Elektrodenanordnung 27 die Partikel 18, 19 bzw. 20 fixieren,
damit die Partikel 18, 19 bzw. 20 von
einer Messstation untersucht werden, die zur Vereinfachung nicht
dargestellt ist.
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Bei
einer Ansteuerung als Partikelweiche bzw. Ablenkeinrichtung kann
die Elektrodenanordnung 27 die Partikel 18, 19 bzw. 20 dagegen
in Abhängigkeit
von dem Ergebnis der vorangegangenen Untersuchung in der Messstation
entweder geradeaus weiter strömen
lassen oder seitlich in den Teilstrom zwischen den beiden Trennlinien 24, 25 ablenken.
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Stromabwärts hinter
der Elektrodenanordnung 27 befindet sich eine weitere Zentriereinrichtung 28,
die in dem Trägerstromkanal 17 außermittig angeordnet
ist und die in den beiden Teilströmen beiderseits der Trennlinie 24 suspendierten
Partikel auf der Trennlinie 24 aufreiht und einer weiteren
Elektrodenanordnung 29 zuführt, die wahlweise als Feldkäfig oder
als Partikelweiche ansteuerbar ist.
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Bei
einer Ansteuerung der Elektrodenanordnung 29 als Feldkäfig kann
die Elektrodenanordnung 29 die Partikel 19 bzw. 20 fixieren,
damit diese durch eine Messstation untersucht werden können, die
zur Vereinfachung nicht dargestellt ist.
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Bei
einer Ansteuerung als Partikelweiche kann die Elektrodenanordnung
die Partikel wahlweise in den oberhalb der Trennlinie 24 befindlichen
Teilstrom oder in den unterhalb der Trennlinie 24 befindlichen
Teilstrom ablenken, damit die Partikel in die gewünschte Ausgangsleitung 21 bzw. 22 strömen. Die
Ansteuerung der Elektrodenanordnung 29 als Partikelweiche
zur Sortierung der Partikel auf die beiden Ausgangsleitungen 21, 22 erfolgt
hierbei in Abhängigkeit
von dem Ergebnis der vorangegangenen Untersuchung der nicht dargestellten
Messstation.
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7 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel eines
mikrofluidischen Systems mit einem Trägerstromkanal 30 und
zwei benachbarten Nebenstromkanälen 31, 32,
wobei die beiden Ne benstromkanäle 31, 32 von
dem Trägerstromkanal 30 durch
jeweils eine Trennwand 33, 34 getrennt sind.
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Über den
Trägerstromkanal 30 werden
dem mikrofluidischen System hierbei suspendierte Partikel 35, 36, 37 zugeführt, wobei
sich die Partikel 35, 36, 37 unterscheiden
und entsprechend auf die beiden Nebenstromkanäle 31, 32 oder
auf den weiterführenden
Trägerstromkanal 30 verteilt
werden.
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In
dem Trägerstromkanal 30 befindet
sich an dessen stromaufwärts
gelegenen Ende zunächst eine
Elektrodenanordnung 38, um die Partikel 35, 36, 37 in
dem Trägerstromkanal 30 mittig
aufzureihen.
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Stromabwärts hinter
der Elektrodenanordnung 38 weisen die Trennwände 33, 34 jeweils
einen Durchbruch auf, durch den die Partikel 36, 37 in
die benachbarten Nebenstromkanäle 31, 32 abgelenkt werden
können.
Hierzu ist im Bereich der Durchbrüche eine Elektrodenanordnung
angeordnet, die wahlweise als Feldkäfig oder als Partikelweiche
ansteuerbar ist, wobei die gemeinsame Elektrodenanordnung aus acht
Elektroden besteht, von denen hier nur vier Elektroden 39, 40, 41, 42 erkennbar
sind.
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Bei
einer Ansteuerung der gemeinsamen Elektrodenanordnung als Feldkäfig können die
Partikel 35, 36 bzw. 37 in dem Feldkäfig fixiert
werden, um eine detaillierte Untersuchung durch eine Messstation
zu ermöglichen,
die zur Vereinfachung nicht dargestellt ist.
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In
Abhängigkeit
von dem Ergebnis dieser Untersuchung kann die gemeinsame Elektrodenanordnung
dann als Partikelweiche angesteuert werden, um die Partikel 37 in
den Nebenstromkanal 31 zu befördern und die Partikel 36 in
den Nebenstromkanal 32 abzulenken.
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Das
in 8 dargestellte Ausführungsbeispiel eines mikrofluidischen
Systems stimmt weitgehend mit dem vorstehend beschriebenen und in 4 dargestellten
Ausführungsbeispiel überein,
so dass zur Vermeidung von Wiederholungen weitgehend auf die vorstehende
Beschreibung verwiesen wird und für entsprechende Bauteile die
selben Bezugszeichen verwendet werden.
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Eine
Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels
besteht darin, dass die Funktionen der Elektrodenanordnungen 3 und 7 in 4 bei
diesem Ausführungsbeispiel
in einer einzigen Elektrodenanordnung 43 integriert sind,
wobei die Elektrodenanordnung 43 wahlweise als Zentriereinrichtung
(engl. "funnel"), als Feldkäfig (engl. "field cage") oder als Partikelweiche
(engl. "switch") ansteuerbar ist.
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Die
Elektrodenanordnung 43 weist hierbei Elektroden auf, die
in Strömungsrichtung
aufeinander zulaufen, wobei die Endspitzen dieses Elektroden halbkreisförmig geformt
sind. Mit Hilfe dieser besonderen Gestaltung kann die Elektrodenanordnung 43 auch
Partikel haltern.
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Ferner
zeigt 9 eine schematische Darstellung einer gemeinsamen
Elektrodenanordnung, die wahlweise als Zentriereinrichtung oder
als Feldkäfig
ansteuerbar ist. Hierzu weist die Elektrodenanordnung acht quaderförmig angeordnete
Käfigelektroden
auf, wobei in der Aufsicht nur vier Käfigelektroden 44, 45, 46, 47 erkennbar
sind.
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Weiterhin
sind hierbei vier herkömmlich
angeordnete Ablenkelektroden vorgesehen, wobei in der Aufsicht nur
zwei Ablenkelektroden 48, 49 erkennbar sind.
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Die
stromaufwärts
gelegenen Käfigelektroden 45, 47 sind
hierbei mit jeweils einer der beiden Ablenkelektroden 48, 49 elektrisch
verbunden und gemeinsam mit diesen ansteuerbar.
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Schließlich zeigt 10 eine
schematische Darstellung der geometrischen Anordnung von acht Käfigelektroden 50, 50', 51, 51', 52, 52', 53, 53', wobei die
Strömungsrichtung
hierbei in Y-Richtung verläuft.
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Die
elektrische Ansteuerung der einzelnen Käfigelektroden 50, 50', 51, 51', 52, 52', 53, 53' ist beispielsweise
in der bereits eingangs erwähnten Veröffentlichung
von MÜLLER,
T. et al.: "A 3-D
microelectrode system for handling and caging single cells and particles" beschrieben, deren
Inhalt der vorliegenden Beschreibung in vollem Umfang zuzurechnen
ist.
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Um
einen gefangenen Partikel in Y-Richtung zu entlassen, werden die
Käfigelektroden 52, 52', 53, 53' hinreichend
geschwächt,
was beispielsweise durch Ausschalten dieser Käfigelektroden erfolgen kann.
Analoges gilt für
die X- bzw. Y-Richtung.
Eine Schwächung
der Elektroden 52, 52' führt zu einem Entweichen des
gefangenen Partikels in XY-Richtung (1,1,0-Richtung). Wird dagegen
nur die Elektrode 52' geschwächt, so
verlässt
der gefangene Partikel den Feldkäfig
in 1,1,1-Richtung. Ein besonders schnelles Partikelentweichen (Katapultmodus)
kann dadurch erreicht werden, dass an mindestens einer weiteren Elektrode
(z.B. der gegenüberliegenden
Elektrode) die Spannung erhöht
und/oder die Phasenlage geändert
wird.
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Schließlich zeigt 11 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen mikrofluidischen
Systems, wobei in Pfeilrichtung ein Trägerstrom mit darin suspendierten
Partikel strömt.
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Im
stromaufwärts
gelegenen Bereich des mikrofluidischen Systems sind zunächst mehrere
trichterförmig
angeordnetren Elektroden 54, 55 angeordnet, welche
die in dem Trägerstrom
suspendierten Partikel auf einer Mittellinie 56 zentrieren.
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Stromabwärts hinter
den Elektroden 54, 55 befindet sich eine Elektrodenanordnung 57,
die zum Fangen der Partikel und zum schnellen Schalten in zwei Strömungspfade
dient. Die Elektrodenanordnung 57 weist an ihrem stromaufwärts gelegenen Ende
einen Feldkäfig
auf, der aus mehreren Elektroden 58-61 besteht.
Weiterhin weist die Elektrodenanordnung 57 beiderseits
der Mittellinie 56 mehrere Ablenkelektroden 62, 63 auf,
welche die Partikel bei einer entsprechenden Ansteuerung in einen
von zwei Strömungspfaden
ablenken. Die Ablenkelektroden 62, 63 sind hierbei
galvanisch mit den Elektroden 58, 61 des Feldkäfigs verbunden.
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Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen bevorzugten
Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen möglich, die
ebenfalls von dem Erfindungsgedanken Gebrauch machen und deshalb in
den Schutzbereich fallen.
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- 1
- Trägerstromkanal
- 2
- Partikel
- 3
- Elektrodenanordnung
- 4
- Elektrodenanordnung
- 5
- Ausgangsleitung
- 6
- Ausgangsleitung
- 7
- Elektrodenanordnung
- 8
- Messstation
- 9
- Messstation
- 10
- Elektrodenanordnung
- 11
- Hüllstromleitung
- 12
- Hüllstromleitung
- 13
- Pfeilelektrode
- 14
- Trennlinie
- 15
- Partikel
- 16
- Partikel
- 17
- Trägerstromkanal
- 18
- Partikel
- 19
- Partikel
- 20
- Partikel
- 21
- Ausgangsleitung
- 22
- Ausgangsleitung
- 23
- Ausgangsleitung
- 24
- Trennlinie
- 25
- Trennlinie
- 26
- Zentriereinrichtung
- 27
- Elektrodenanordnung
- 28
- Zentriereinrichtung
- 29
- Elektrodenanordnung
- 30
- Trägerstromkanal
- 31
- Nebenstromkanal
- 32
- Nebenstromkanal
- 33
- Trennwand
- 34
- Trennwand
- 35
- Partikel
- 36
- Partikel
- 37
- Partikel
- 38
- Elektrodneanordnung
- 39
- Elektrode
- 40
- Elektrode
- 41
- Elektrode
- 42
- Elektrode
- 43
- Elektrodenanordnung
- 44
- Käfigelektrode
- 45
- Käfigelektrode
- 46
- Käfigelektrode
- 47
- Käfigelektrode
- 48
- Ablenkelektrode
- 49
- Ablenkelektrode
- 50,
50'
- Käfigelektrode
- 51,
51'
- Käfigelektrode
- 52,
52'
- Käfigelektrode
- 53,
53'
- Käfigelektrode
- 54,
55
- Elektroden
- 56
- Mittellinie
- 57
- Elektrodenanordnung
-
-
- 58–61
- Elektroden
- 62,
63
- Ablenkelektroden