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DE102004003923B4 - Maschine zum Entfernen des Restfleisches an fleischtragenden Knochen - Google Patents

Maschine zum Entfernen des Restfleisches an fleischtragenden Knochen Download PDF

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    • A22C17/04Bone cleaning devices

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Abstract

Maschine zum Entfernen des Restfleisches an fleischtragenden Knochen, insbesondere zum Entfleischen von Kotelett- und Nackenknochen unter Nutzung von Hochdruckwasserstrahlen, bei der das abgetrennte Restfleisch und die behandelten Knochen gesondert aus der Maschine abgefördert werden und die Maschine als kompakte Baueinheit ausgebildet ist, bei der
– auf dem Untergestell (1) der Maschine eine Mittelkonsole (6) vorgesehen ist, der endseitig je ein oberes Kettenrad (9) und ein unteres Kettenrad (10) zugeordnet sind, zu denen eine Förderkette (8) umlaufend angeordnet ist,
– die Förderkette (8) über einen Antriebsmotor (11) und den Kettenrädern (9; 10) angetrieben wird, wobei
– der Förderkette (6) feststehende Aufnahmebügel (21) und vertikalbewegliche sowie federbelastete Klemmbügel (20) zugeordnet sind,
– unterhalb der umlaufenden Förderkette (8) ein Transportband (4) vorgesehen und die Maschine mit einem Arbeitsbereich (12) ausgebildet ist, welcher von der Förderkette (8) durchlaufen wird und
– die Mittelkonsole (6) mit einer zur Zwangsführung der...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum Entfernen des Restfleisches an fleischtragenden Knochen, insbesondere zum Entfleischen von Kotelett- und Nackenknochen, einsetzbar in Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben der Fleischindustrie.
  • Zur Gewinnung des an Knochen noch anhaftenden Restfleisches, insbesondere an Schweine- und Rinderknochen, ist es allgemein üblich, dieses Restfleisch durch manuelle Tätigkeiten zu entfernen, wobei bereits auch Maschinen und Einrichtungen bekannt geworden sind, mit denen eine maschinelle Trennung von Knochen und Fleisch erfolgt. Das Problem bei der maschinellen Restfleischentfernung von Knochen liegt in dem inhomogenen und geometrisch uneinheitlichen Knochenmaterial der Schlachttiere begründet.
  • Eine Gattung der Maschinen zur Restfleischentfernung sind als sogenannte Separatoren ausgebildet, denen die zu bearbeitenden Knochen in zerkleinerter Form oder ohne Vorzerkleinerung zugeführt und in den Separatoren einem hohen Druck ausgesetzt werden. Die Separatoren bestehen dabei aus Fördereinrichtungen sowie Siebeinrichtungen mittels denen die zu bearbeitenden Knochen durch den Separator gefördert und infolge der hohen Drücke das Restfleisch von den Knochenteilen über Siebe abgepresst wird. Das Restfleisch tritt über die Siebeinrichtungen aus, während die Knochenbestandteile über eine gesonderte Abfördereinrichtung aus dem Separator abgeleitet werden. Nachteilig bei dieser Art der Restfleischentfernung ist, dass das gewonnene Fleisch eine sehr schlechte Qualität besitzt, da es nicht mehr strukturiert ist, teilweise sind die Zellen aufgerissen und qualitativ minderwertige Bestandteile wie Knochensplitter oder Knochenmark sind in kleinen Korngrößen in dem Fleisch enthalten. Zu der zweiten Gattung der maschinellen Einrichtungen zum Entfleischen von Knochen gehören Verfahren und Einrichtungen, die auf der Grundlage von Hochdruckwasserstrahlen arbeiten, bei denen der Hochdruckwasserstrahl benutzt wird, das weiche Restfleisch selektiv von dem relativ härteren Knochen-Knorpel-Material abzutrennen.
  • Ein derartiges Verfahren zur Entbeinung von Knochen und auch von Gräten aus der Schlachtung von Rindern, Schweinen, Geflügel und von Fisch ist mit der DE 197 30 373 A1 bekannt geworden, welches darauf ausgerichtet ist, dass das Fleisch mit Hochdruckwasserstrahlen von dem härteren Knochenmaterial abgetrennt wird und das abgetrennte Fleisch anschließend aus dem Wasser wieder entfernt wird. Zum Einsatz kommen Wasserstrahlen im Druckbereich von 10 bis 100 MPa und die Hochdruckwasserstrahlen werden über Düsen, welche als Flachstrahldüsen oder rotierende Rund- oder Flachstrahldü sen ausgebildet sind, auf die zu entfleischenden Knochen geführt und bewirken somit das Abtrennen des Restfleisches von den Knochen.
  • Ein gleich gelagertes Verfahren zum Separieren von Fleisch und des Entfernens des anhaftenden Fleisches von Knochen beschreibt die US 4,21 7,679 A dem ein Gemisch aus Wassertropfen und Luft mit hoher Geschwindigkeit auf die zu bearbeitenden Knochen gelenkt wird und dadurch das anhaftende Fleisch abgetrennt werden soll.
  • Ein weiteres Verfahren und eine dazugehörige Vorrichtung zur Trennung des Fleisches von Knochenteilen von Geflügelbein- und -schenkelteilen ist mit der US 4,402,112 A bekannt geworden, bei dem gleichfalls eine Flüssigkeit unter hohem Druck auf die Knochenteile gelenkt wird, wobei diese Strahlen positionierbar sind, so dass sie tatsächlich auf die Teile auftreffen, die getrennt werden sollen. Die Maschine ist mit entsprechenden Aufnahme- und Abfördereinrichtungen ausgerüstet, mittels denen das zu behandelnde Material zugeführt und nach seiner Behandlung aus der Einrichtung abgefördert wird.
  • Nachteilig bei den bekannten Einrichtungen und Maschinen, die mittels Hochdruckwasserstrahl arbeiten ist, dass die zu bearbeitenden Knochen bzw. Knorpelteile weitestgehend in unkontrollierter Art in die Maschinen und Einrichtungen eingebracht werden und die Hochdruckwasserstrahlen zwar zum jeweils zu bearbeitenden Material positioniert werden, dabei aber nicht ausgeschlossen wird, dass die Hochdruckwasserstrahlen auch auf Knochenteile treffen, diese zerstört werden, so dass auch abgesplitterte Knochenpartikel oder aber auch Knochenmark mit in das abgetrennte Fleisch gelangen können, somit die Qualität des Restfleisches gemindert wird und im Extremfall für die Weiterverarbeitung zu bzw. in Lebensmitteln nicht mehr geeignet ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Maschine zum Entfernen des Restfleisches an fleischtragenden Knochen, insbesondere zum Entfleischen von Kotelett- und Nackenknochen zu entwickeln, mit der unter Nutzung von Hochdruckwasserstrahlen eine qualitätsgerechte Restfleischgewinnung ermöglicht wird und die Nachteile des Standes der Technik weitestgehend ausgeschlossen werden.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Lösungen und besondere Ausgestaltung der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Unter Beachtung des geforderten Hygienestandards beim Entfernen des Restfleisches an fleischtragenden Knochen, als auch unter Beachtung wirtschaftlicher Vorteile, aber insbesondere unter Berücksichtigung dessen, dass die Restfleischabtragung an Knochen und Knochenteilen erfolgt, bei denen die Knochenmarkskanäle aufgetrennt sind, beispielsweise bei Kotelett- und Nackenknochen oder aber auch bei Hüftknochen, bedarf es bei der Gewinnung des Restfleisches von den zu behandelnden Knochen besonderer Vorkehrungen und Maßnahmen, um den geforderten Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, da das gewonnene Restfleisch Einsatz findet bei der Herstellung bestimmter Lebens- und Nahrungsmittel.
  • Bei der Konzipierung der erfindungsgemäßen Maschine wurde diesen Bedingungen, insbesondere unter Beachtung der BSE-Thematik, Rechnung getragen und es wurde auch berücksichtigt, dass bestimmte Knochen nur aus bestimmten Richtungen bearbeitet werden dürfen. Dies bedeutet, dass bei der Nutzung von Hochdruckwasserstrahlen zum Abtrennen des Restfleisches diese Wasserstrahlen so auf die zu bearbeitenden Knochen/Knochenteile gerichtet und geführt sein dürfen, dass die Abtragung des Restfleisches jeweils von oben erfolgt. Dies trifft insbesondere auch für Kotelett- und Nackenknochen zu, bei denen die Knochenmarkskanäle aufgetrennt sind.
  • So wurde eine Maschine geschaffen, welche als eine in sich geschlossene Baueinheit ausgebildet ist, so dass diese Maschine in die jeweils gewünschte Arbeitsposition in Verlegungs- und Verarbeitungslinien einsetzbar ist und infolge ihrer Arbeits- und Funktionsweise den Arbeitstakten in diesen Linien angepasst werden kann, was über in der geschaffenen Maschine integrierte Antriebs-, Steuer- und Regelungseinrichtungen gewährleistet wird.
  • So besteht die erfindungsgemäße Maschine aus einem als Rahmen ausgebildeten Untergestell, auf dem eine die funktionswesentlichen Baugruppen tragende Mittelkonsole angeordnet ist. Die Mittelkonsole ist dabei länglich gestaltet, welche an ihren Endseiten mit je einem oberen und einem unteren Kettenrad ausgebildet ist, über denen eine Förderkette geführt ist, welche die Mittelkonsole umfänglich umläuft.
  • Der Antrieb für den Umlauf der Förderkette erfolgt über einen Antriebsmotor, welcher direkt mit einem oberen Kettenrad verbunden ist.
  • Die Förderkette ist mit Bügeln ausgebildet, die als Auflage- und Klemmbügel für die Aufnahme, den Transport und das Klemmen/Positionieren der zu behandelnden Knochen dienen und während des Umlaufs der Förderkette die aufgenommenen Knochen in den Arbeitsbereich der Maschine verbracht werden, wo das Abtrennen des Restfleisches mittels Hochdruckwasserstrahlen erfolgt.
  • Zur Erfindung gehört auch, dass das Aufnehmen, das Spannen/Klemmen, der Transport und das Freisetzen der Knochen nach ihrer Behandlung in getakteten Arbeitsschritten und automatisch stattfindet. Dies wird realisiert über eine Zwangsführung der an der Förderkette vorgesehenen Klemmbügel, die mit an der Mittelkonsole umlaufenden Führungsleiste in Wirkverbindung steht. Die Klemmbügel sind dabei federbelastet und vertikal beweglich auf den Achsen der Förderkette gelagert, so dass jede Lage- bzw. Positionsveränderungen der Führungsleiste auf die Klemmbügel übertragen werden, so dass diese in vertikaler Richtung nach oben oder unten verfahren werden können. Das Maß der vertikalen Beweglichkeit ist dabei abhängig vom Neigungsmaß und der Länge der Neigung, mit der die Führungsleiste aus der waagerechten Position ausgelenkt wird.
  • Zur Erfindung gehört auch, dass unterhalb des Arbeitsbereiches der Maschine ein Transportband mit zugeordneten Einlaufrutschen vorgesehen ist, auf das das abgetrennte Fleisch auffällt und aus der Maschine abgefördert wird. Das während des Abtrennvorganges benötigte Wasser wird über eine im Untergestell vorgesehene Wanne aufgefangen und über einen Abfluss gleichfalls aus der Maschine abgeleitet.
  • Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die für die Maschine notwendigen Versorgungseinrichtungen im Innenraum vom Untergestell vorgesehen sind und im Inneren der Mit telkonsole notwendige Versorgungsleitungen und die Steuer- und Regeleinrichtungen vorgesehen sind, wodurch auch die Kompaktheit und Komplexität der Maschine begründet wird.
  • Mit nachfolgendem Beispiel soll die Erfindung näher erläutert werden.
  • Die dazugehörige Zeichnung zeigt in
  • 1: die Maschine in einer Seitenansicht,
  • 2: eine Draufsicht nach 1,
  • 3: eine Seitenansicht nach 1,
  • 4: eine vergrößerte Detailansicht der Ausbildung und Lagerung des Klemm- und Auflagebügels in der Förderkette.
  • Die Maschine zum Entfernen des Restfleisches an fleischtragenden Knochen ist in ihrer Gesamtheit in der 1 dargestellt, aus der sich auch die kompakte Ausbildung der Maschine ergibt, welche aus einem Untergestell 1 mit in seinem Inneren vorgesehenen Innenraum 2 besteht. Über verstellbare Fußstützen 3 ist die Maschine aufstellbar und positionierbar. Oberhalb vom Untergestell 1 und zu diesem fest verbunden ist die Mittelkonsole 6 vorgesehen, an der über entsprechende Halterungen 27 beidseitig ein oberes Kettenrad 9 und ein unteres Kettenrad 10 befestigt sind. Zur Mittelkonsole 6 ist gleichfalls der Antrieb 11 für die Förderkette 8 befestigt, welche über die oberen und unteren Kettenräder 9; 10 geführt wird und die Mittelkonsole 6 umfönglich umläuft. Der Bereich, in dem das Entfleischen der Knochen abläuft, ist als Arbeitsbereich 12 gekennzeichnet, welcher mittels einer Schutzhaube 13 zur Front der Maschine abgedeckt ist.
  • Zwischen dem Untergestell 1 und der Förderkette 8 ist unterhalb der Förderkette 8 ein Transportband 4 mit einer zugeordneten Rutschmulde 5 vorgesehen. Die beiden Kettenstränge der Förderkette 8 sind aus einzelnen Kettengliedern herausgebildet, wobei diese beiden Kettenstränge der Förderkette 8 über Achsen 14 miteinander und beabstandet verbunden sind. Die Achsen 14 durchgreifen die beiden Kettenstränge und sind in diesem Bereich mit Führungsrollen 15 bestückt, die mit einem Bund und einer Führungsschräge 16 ausgebildet sind. Zwischen je zwei Achsen 14 der Förderkette 8 sind Aufnahmen 17 vorgesehen, an denen die Klemmbügel 20 angeordnet sind.
  • Im unteren Kettenstrang der Förderkette 8 sind die Auflagebügel 21 befestigt: Die Klemmbügel 20 sind als Einzelstäbe ausgebildet, während die Auflagebügel 21 aus zwei beabstandeten Stäben bestehen, die entgegen ihren Befestigungsseiten bogenförmig ausgebildet und in diesem Bereich mit Abwinklungen ausgebildet sind.
  • Im Untergestell 1, vorgesehen in seinem oberen Bereich, sind eine Auffangwanne 24 sowie ein Abfluss 25 vorgesehen, über das das aus dem Arbeitsbereich 12 austretende Wasser aufgefangen und abgeleitet wird.
  • Die Aufgabe der zu behandelnden Knochen/Knochenteile, somit die Bestückung der Maschine, erfolgt über eine Zuführung 23, welche beispielsweise als ein Zuführblech ausgebildet ist, welches weitestgehend in den Arbeits- und Spannbereich der diesen Zuführbereich durchlaufenden Auflagebügel 21 und Klemmbügel 20 hineinragen.
  • Aus der Darstellung nach 1 ergibt sich gleichfalls, dass an der Mittelkonsole 6 eine Führungsleiste 7 vorgesehen ist, die gleichfalls um die Mittelkonsole 6 herumgeführt ist. Zu dieser Führungsleiste 7 sind die Klemmbügel 20, welche über Aufnahmen 17 an zwei Achsen 14 der Förderkette 8 befestigt sind, zwangsgeführt. Auf den Achsen 14 vorgesehene Federn 19 sichern dabei, dass die Klemmbügel 20 über ihre Gleitstücke 22 auf die Führungsleiste 7 gedrückt werden, was weiter unten näher beschrieben und aus den 3 und 4 ersichtlich ist.
  • Die Anordnung der Förderkette 8 mit ihren zugeordneten Klemmbügeln 20 und Auflagebügeln 21 zur Mittelkonsole 6 der Maschine ergibt sich aus der Darstellung nach 2, aus der auch deutlich wird, wie die einzelnen Kettenstränge der Förderkette 8 über die Kettenräder, hier die oberen Kettenräder 9, geführt und umgelenkt werden. Deutlich wird auch die Anordnung des Transportbandes 4, welches unterhalb der Förderkette 8 angeordnet ist und sich vom Aufgabebereich bis Ende des Arbeitsbereiches 12 längs der Maschine erstreckt.
  • Aus der Darstellung nach 3 ergibt sich insbesondere die Anordnung der Wasserstrahldüsen 26, wie diese im Arbeitsbereich 12 angeordnet sind und es ist prinziphaft dargestellt, wie diese Wasserstrahldüsen 26 positioniert sind, um bei Inbetriebsetzung den jeweils austretenden Wasserstrahl so auf die Knochen zu lenken, dass das abzutrennende Restfleisch halt nur von oben bearbeitet wird.
  • Deutlich wird aus der 3 auch, dass das Förderband 4 mit seiner Rutschmulde 5 geneigt angeordnet ist, was insbesondere dahingehend von Vorteil ist, dass das mit auf das Förderband auftreffende Wasser schnellstmöglich aus dem Transportband 4 abgeleitet werden kann, in die im Untergestell 1 vorgesehene Wanne 24 gelangt und von dort über den Abfluss 25 aus der Maschine abgeleitet wird.
  • Die linksseitig der Mittelkonsole 6 gezeigten Klemmbügel 20 und Auflagebügel 21 geben deren Position während des Entfleischens wieder, während die rechtsseitig von der Mittelkonsole 6 vorgesehenen Klemmbügel 20 und Auflagebügel 21 im weitesten Sinne deren Ruheposition wiedergeben. Die beiden Bügel befinden sich in ihren Endlagen, so dass sie, sobald sie in den vorderen Bereich der Maschine gelangen, dem Aufgabebereich für die zu bearbeitenden Knochen, das jeweilige Knochenstück aufnehmen können.
  • Die Anordnung und Ausbildung der Wasserstrahldüsen 26 kann in verschiedener Bauform und verschiedener Anordnung gewählt werden, dies wird immer abhängig sein vom zu behandelnden Gut. So können die Wasserstrahldüsen 26 in bevorzugter Ausführung als Flachdüsen oder als Runddüsen ausgebildet sein, welche senkrecht oder in einer geneigten Position befestigt sind. Denkbar ist auch, dass die Wasserstrahldüsen 26 feststehend oder rotierend gelagert sind.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist der Arbeitsbereich 12 so gestaltet, dass die Wasserstrahldüsen 26 innerhalb des Arbeitsbereiches 12 in Längsrichtung der Förderkette 8 verfahrbar angeordnet sind, weitestgehend mit der Förderkette 8 in getakter Form durch den Arbeitsbereich 12 geführt werden.
  • Die Ausbildung sowie die Anordnung der Klemmbügel 20 und der Auflagebügel 21 in der Förderkette 8 ergibt sich aus der Detailansicht nach 4, in der linksseitig die Lage der Klemmbügel 20 und der Auflagebügel 21 gezeigt ist, wie sie in den Aufgabebereich der Maschine gelangen, während die rechtsseitige Darstellung einen Klemmbügel 20 in geöffneter und abgesenkter Position zeigt.
  • Wie bereits oben ausgeführt, werden die beiden Kettenstränge der Förderkette 8, die aus einzelnen Kettenglieder bestehen, über Achsen 14 miteinander verbunden, wobei die Achsen 14 endseitig mit Führungsrollen 15 bestückt sind, die wiederum Schrägen 16 aufweisen. Diese Schrägen 16 besitzen das gleiche Neigungsmaß wie die Schrägen im Zahngrund der Kettenräder 9; 10, so dass über die Führungsrollen 15 eine exakte Position, Führung und Umlenkung der Förderkette 8 gewährleistet ist.
  • Auf zwei Achsen 14 der Förderkette 8 sind Aufnahmen 17 vertikal verschiebbar angeordnet, zu denen die Klemmbügel 20 befestigt sind.
  • Die Aufnahmen 17 sind mit Laufbuchsen 18 ausgebildet, die auf den Achsen 14 gleiten und vorgesehene Federn 19 gewährleisten, dass der jeweilige Klemmbügel 20 zum zugehörigen Auflagebügel 21 federnd gedrückt wird.
  • Wie auch aus der 4 ersichtlich, durchgreifen die Klemmbügel 20 die Aufnahmen 17 und sind mit Gleitstücken 22 bestückt, welche im funktionellen Zusammenhang mit der an der Mittelkonsole 6 vorgesehenen Führungsleiste 7 stehen.
  • Auf der Innenseite der Klemmenbügel 20, also der Seite, die auf den zu bearbeitenden Knochenstrang 27 drückt, können diese mit entsprechenden Arretierstiften 28 bestückt sein, was das Halten und Positionieren der zu bearbeitenden/zu behandelnden Knochenstrange 27 positiv unterstützt. Die Pfeilrichtungen 30 verdeutlichen das Auftreffen der Hochdruckwasserstrahlen auf den geklemmten Knochenstrang 27.
  • Zur Funktionsweise:
  • Die Inbetriebsetzung der Förderkette 8 erfolgt über den vorgesehenen Antrieb 11, welcher wie in 1 gezeigt, mit dem linksseitigen Kettenrad 9 in Verbindung steht, so dass diese Antriebsbewegung in die Umlaufbewegung der Förderkette 8 umgesetzt wird. Die zur Förderkette 8 befestigten Auflagebügel 21 und Klemmbügel 20 gelangen beim Umlauf der Förderkette um die Mittelkonsole 6 in den Aufgabebereich für die einzubringenden Knochenstränge 27, die über die dort befindliche Zuführung 23 auf den bzw. die Auflagebügel 21 verbracht und in dieser Auflageposition zum Arbeitsbereich 12 gefördert werden. Die Klemmbügel 20 befinden sind in ihrer oberen Position und werden wäh rend des gesamten Umlaufes der Förderkette über die vorgesehenen Federn 19 auf die Führungsleiste 7 der Mittelkonsole 6 gedrückt, so dass die Gleitstücke 22 der Klemmbügel 20 auf der Oberseite der Führungsleiste 7 entlanggleiten.
  • Unmittelbar vor dem Arbeitsbereich 12 ist die Führungsleiste 7 nach unten abgesenkt und infolge der Zwangsführung der Klemmbügel 20 werden auch diese nach unten abgesenkt, treffen auf die eingesetzten Knochenstränge 27 und verspannen diese somit zu den Auflagebügeln 21. In dieser gespannten/geklemmten Position werden die Knochenstränge 27 durch den Arbeitsbereich 12 gefördert. Dort erfolgt das Abtrennen des Restfleisches von dem Knochenstrang 27 mittels Hochdruckwasserstrahlen, die über die vorgesehenen Wasserstrahldüsen 26 auf den Knochenstrang 27 auftreffen. Endseitig des Arbeitsbereiches 12 steigt die Führungsleiste 7 nach oben an und erreicht ihre Ausgangsphase, die der Position vor dem Arbeitsbereich 12 entspricht. Infolge der Zwangsführung der Klemmbügel 20 werden diese gleichfalls nach oben gedrückt, wodurch die Klemmung der Knochenstränge 27 aufgehoben wird, so dass diese dann aus der Maschine über geeignete Abfördereinrichtungen verbracht werden können. Das abgetrennte Restfleisch gelangt auf das unter dem Arbeitsbereich 12 vorgesehene Transportband 4 und wird aus der Maschine ausgetragen bzw. abtransportiert.
  • Für das Entfernen des Restfleisches kommt Wasser zum Einsatz, welches mit einem Druck bis zu 200 bar auf das Restfleisch auftrifft, welches zusätzlich nach seiner Abtrennung von den Knochen einer Nachkühlung unterzogen wird. Dies kann durch den Einsatz von Flüssigstickstoff erfolgen, wobei selbstverständlich auch andere Kühlmedien zum Einsatz kommen können.
  • Durch vorgesehene Steuer- und Regeleinrichtungen ist die Möglichkeit gegeben, dass die Arbeitsgeschwindigkeit der gesamten Maschine regel- und steuerbar ist. Dies betrifft die Umlaufgeschwindigkeit der Förderkette 8 als auch die Bandgeschwindigkeit des Förderbandes 4 sowie die Ansteuerung und Inbetriebsetzung der im Arbeitsbereich 12 vorgesehenen Einrichtungen.

Claims (6)

  1. Maschine zum Entfernen des Restfleisches an fleischtragenden Knochen, insbesondere zum Entfleischen von Kotelett- und Nackenknochen unter Nutzung von Hochdruckwasserstrahlen, bei der das abgetrennte Restfleisch und die behandelten Knochen gesondert aus der Maschine abgefördert werden und die Maschine als kompakte Baueinheit ausgebildet ist, bei der – auf dem Untergestell (1) der Maschine eine Mittelkonsole (6) vorgesehen ist, der endseitig je ein oberes Kettenrad (9) und ein unteres Kettenrad (10) zugeordnet sind, zu denen eine Förderkette (8) umlaufend angeordnet ist, – die Förderkette (8) über einen Antriebsmotor (11) und den Kettenrädern (9; 10) angetrieben wird, wobei – der Förderkette (6) feststehende Aufnahmebügel (21) und vertikalbewegliche sowie federbelastete Klemmbügel (20) zugeordnet sind, – unterhalb der umlaufenden Förderkette (8) ein Transportband (4) vorgesehen und die Maschine mit einem Arbeitsbereich (12) ausgebildet ist, welcher von der Förderkette (8) durchlaufen wird und – die Mittelkonsole (6) mit einer zur Zwangsführung der Klemmbügel (20) umlaufenden Führungsleiste (7) ausgebildet ist.
  2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderkette (8) aus zwei aus einzelnen Kettengliedern gebildeten Kettensträngen besteht, die Kettenstränge über Achsen (14) verbunden sind, wobei die Achsen (14) endseitig mit Führungsrollen (15) bestückt sind, die Schrägen (16) besitzen, deren Neigungsmaße denen der Schrägen der Kettenräder (9; 10) ent sprechen, die im Grund der Zahnzwischenräume der Kettenräder (9; 10) ausgebildet sind.
  3. Maschine nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagebügel (21) an je zwei Achsen (14) fest verbunden sind und auf je zwei Achsen (14) eine vertikalbewegliche Aufnahme (17) angeordnet ist.
  4. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (17) mit den Klemmbügeln (20) bestückt sind, die die Aufnahmen (17) durchgreifen und mit Gleitstücken (22) ausgebildet sind und auf den Achsen (14), zwischen der jeweiligen Aufnahme (17) und dem oberen Strang der Förderkette (8), Federn (19) vorgesehen sind.
  5. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die an der Mittelkonsole (6) vorgesehene Führungsleiste (7) am Anfang des Arbeitsbereiches (12) mit einem nach unten geneigten Teilstück, einem gerade verlaufenden Teilstück und am Ende des Arbeitsbereiches (12) mit einem nach oben geneigten Teilstück ausgebildet ist, die Klemmbügel (20) auf der Führungsleiste (7) entlang gleiten, somit die Klemmbügel (20) mit der Führungsleiste (7) im Wirkzusammenhang stehen.
  6. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagebügel (21) und die Klemmbügel (20) entgegen ihrer Befestigung mit nach oben bzw. nach unten gerichteten Abkantungen ausgebildet sind, wobei ein Auflagebügel (21) aus zwei Auflagenstäben und ein Klemmbügel (20) aus einem Klemmstab besteht und jeder Klemmbügel (20) im abgesenkten, im Klemmzustand mittig über den gespannten Knochenstrang (27) auf den darunter liegenden Auflagebügel (21) wirkt.
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