DE102004003907A1 - Klips - Google Patents
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-
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Abstract
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Klips, insbesondere zur Befestigung von Leitungen in einem Kraftfahrzeug, mit einem mindestens zwei gegenüberliegende Rastmittel aufweisenden Steckbereich zur Verrastung in einer Aufnahme, auf der sich ein Gegenlager des Klipses abstützt.
- In der Kraftfahrzeugindustrie wird ein derartiger Klips beispielsweise zum karosserieseitigen Befestigen eines Kabelbinders zur Zusammenfassung elektrischer Leitungen zu einem Kabelbündel benutzt. Der Kabelbinder ist hierzu entweder an einem Kopfbereich des Klipses angeformt oder an diesem befestigt Der Klips wird mit seinem Steckbereich in eine zugeordnete Aufnahme, z.B. eine Öffnung in einem Blech, gesteckt und mittels der Rastmittel festgelegt, indem die Rastmittel eine Kante der Aufnahme untergreifen.
- Der bekannte Klips ist insofern nachteilig, als er aus der Aufnahme bzw. Öffnung nicht mehr ohne Zerstörung lösbar ist. Ein Lösen des Klipses kann aber notwendig werden, wenn z.B. eine Fehlmontage vorliegt oder Reparaturen am Kraftfahrzeug durchgeführt werden müssen, bei denen das Kabelbündel entfernt werden muss, um eine Zugänglichkeit der Reparaturstelle zu erreichen.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Klips der eingangs genannten Art zu schaffen, der mit einfachen Mitteln ohne Zerstörung des Klips oder damit verbundener Komponenten aus einer Aufnahme lösbar ist.
- Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass An der Unterseite des Gegenlagers ein Mittensteg angeformt ist, von dessem Ende beidseitig die Rastmittel in Richtung des Gegenlagers V-förmig abgehen, wobei den Rastmitteln Betätigungsmittel zum Lösen der Verrastung zugeordnet sind.
- Damit wird ein Klips zur Verfügung gestellt, der in einfacher Weise aus seiner kraftformschlüssigen Verbindung mit der Aufnahme lösbar ist, indem durch eine Beaufschlagung der Betätigungsmittel die Rastmittel außer Eingriff mit der Aufnahme gelangen, wodurch der Klips einfach aus der Aufnahme herausgezogen werden kann.
- In Ausgestaltung der Erfindung sind die Rastmittel als federnde Rastarme ausgeführt, an die sich die als Lösungstasten ausgebildeten Betätigungsmittel einstückig anschließen. Hierbei ist zweckmäßigerweise jeweils im Übergang zwischen dem Rastarm und dem Betätigungsmittel eine Rastkante ausgebildet. Bevorzugt erstrecken sich die Betätigungsmittel ausgehend von den Rastarmen in einem ersten Abschnitt parallel zu dem Mittensteg und in einem zweiten Abschnitt abgewinkelt von dem Mittensteg nach außen. Somit sind die einstückig mit den Rastmitteln verbundenen Betätigungsmittel des im Spritzgussverfahren aus einem Kunststoff kostengünstig hergestellten Klipses leicht zugänglich. Zum Lösen der Rastverbindung werden die Betätigungsmittel lediglich mit einer Kraft in Richtung des Mittensteges beaufschlagt.
- Vorzugsweise erstrecken sich die Betätigungsmittel durch Öffnungen des C-förmig ausgebildeten Gegenlagers, wobei die freien Enden des Gegenlagers in Richtung des Steckbereichs weisen und endseitig jeweils mit einer Verdickung versehen sind. Das Gegenlager stellt eine sichere Fixierung des Klipses und einen Toleranzausgleich der Dicke der Aufnahme sicher. Darüber hinaus werden die Betätigungsmittel in den Öffnungen des Gegenlagers geführt.
- Zur Befestigung eines Kabelbinders ist nach einer Weiterbildung auf der Oberseite des Gegenlagers ein Kopfbereich mit einer Öffnung angeformt. Der Kabelbinder kann durch die Öffnung geschlauft werden, um die Leitungen an dem Klips und damit karosserieseitig zu befestigen. Alternativ ist auf der Oberseite des Gegenlagers ein Kabelbinder einstückig angeformt.
- Somit wird ein Klips zur Verfügung gestellt, der durch einfaches Betätigen der Betätigungsmittel aus der Aufnahme lösbar ist, ohne dass der Klips selbst, ein damit verbundener Kabelkanal oder eine vergleichbare Komponente zerstört wird. Dies wirkt sich äußerst vorteilhaft auf mögliche Reparaturarbeiten aus, da durch das Entfernen des Klipses und des damit verbundenen Kabelbündels eine Reparaturstelle in diesem Bereich leicht zugänglich gemacht werden kann. Zudem werden Kosten eingespart, da der Klips nach seinem Lösen aus der Aufnahme wieder verwendet werden kann.
- Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind. Der Rahmen der vorliegenden Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
-
1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Klipses, -
2 eine perspektivische Darstellung des Klipses nach1 , -
3 eine Seitenansicht des Klipses nach1 und -
4 eine Draufsicht auf den Klips nach1 . - In den unterschiedlichen Figuren sind gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen versehen, weswegen diese in der Regel auch nur einmal beschrieben werden.
- Der Klips
1 ist zur Befestigung von Leitungen in einem Kraftfahrzeug, beispielsweise mittels eines Kabelbinders, geeignet und weist einen mit einer eine Öffnung8 versehenen Kopfbereich2 sowie einen dem Kopfbereich2 gegenüberliegenden Steckbereich3 mit Rastmitteln4 auf. Der Steckbereich3 ist in eine entsprechende Aufnahme, z.B. in einem Karosserieteil oder in einem Kabelkanal des Kraftfahrzeuges einsteckbar und mittels der Rastmittel4 kraftformschlüssig festlegbar. Den Rastmitteln4 sind Betätigungsmittel6 derart zugeordnet, dass die Rastmittel4 bei einer Beaufschlagung der Betätigungsmittel6 die kraftformschlüssige Verbindung aufheben, um den Steckbereich3 und somit den zu einer Längsachse Y-Y symmetrisch ausgestalteten Klips1 aus der Aufnahme zu lösen. - Der Kopfbereich
2 des Klipses1 ist im Querschnitt im Wesentlichen quadratisch ausgebildet und mit der in zwei ineinander übergehende Öffnungsbereiche9 ,11 aufgeteilten Öffnung8 versehen. Der an den Steckbereich3 grenzende erste Öffnungsbereich9 der Öffnung8 verjüngt sich über einen schrägen Übergang12 zu dem zweiten Öffnungsbereich11 . Eine Seitenwand13 des Kopfbereichs2 verläuft an einer Seite14 ausgehend vom freien Ende des Kopfbereichs2 zunächst vertikal und anschließend schräg nach außen zu dem Steckbereich3 und die andere der Seite14 gegenüberliegende Seitewand16 ist parallel zur Längsachse Y-Y des Klipses1 ausgerichtet. Zwischen dem Kopfbereich2 und dem Steckbereich8 ist ein verbreitertes Gegenlager17 mit einem C-förmigen Querschnitt ausgeformt, dessen mit einer Verdickung19 versehenen freien Enden18 in Richtung des Steckbereichs2 orientiert sind. Das Gegenlager17 weist beidseitig eine im Wesentlichen quadratische Öffnung21 auf. - Von der Unterseite des Gegenlagers
17 geht ein vertikaler Mittensteg22 des Steckbereichs3 ab, an dessen dem Gegenlager17 gegenüberliegenden Ende die als federnde Rastarme24 ausgestalteten Rastmittel4 angeformt sind, die sich V-förmig in Richtung des Gegenlagers17 erstrecken. An jeden Rastarm24 schließt sich das als Lösungstaste dienende Betätigungsmittel6 an, das sich zunächst parallel zur Längsachse Y-Y und damit parallel zum Mittensteg22 erstreckt und anschließend in seinem weiteren Verlauf derart abgewinkelt ist, dass es durch die Öffnung21 des Gegenlagers17 ragt. Im Übergang zwischen dem Rastarm24 und dem Betätigungsmittel6 ist außenseitig eine Rastkante27 ausgebildet. - Wird nun der Klips
1 mit seinem Steckbereich3 in die Aufnahme gedrückt, dann gleiten die Rastarme24 an einer zugeordneten Kante der Aufnahme entlang, wodurch sie in Richtung der Längsachse Y-Y gedrückt werden. Nachdem die Rastkanten27 die Kante der Aufnahme passiert haben, federn die Rastarme24 in ihre Ausgangsposition zurück und die Rastkanten27 untergreifen die Kante der Aufnahme. Gleichzeitig legen sich die freien Enden des Gegenlagers17 mit ihrer Verdickung19 auf der Oberseite eines mit der Aufnahme versehenen Bauteils unter Vorspannung auf, um den Klips1 sicher zu fixieren. Zum Ausgleich von Dickentoleranzen des Bauteils ist das Gegenlager17 leicht nachgiebig ausgestaltet. - Zum Lösen der Rastverbindung werden die freien Enden der Betätigungsmittel
6 in Richtung der Pfeile31 beaufschlagt. Hierbei ist es ausreichend, die Betätigungsmittel6 mittels Fingern einer Hand an ihren freien Enden29 in Richtung der Längsachse Y-Y zu drücken. Dabei gelangen die mit den Betätigungsmitteln6 starr verbundenen Rastarme24 mit ihren Rastkanten27 außer Eingriff mit der Kante der Aufnahme und der einstückig aus einem Kunststoff hergestellte Klips1 ist einhändig zerstörungsfrei aus der Aufnahme zu entnehmen. -
- 1
- Klips
- 2
- Kopfbereich
- 3
- Steckbereich
- 4
- Rastmittel
- 5
- 6
- Betätigungsmittel
- 7
- 8
- Öffnung
- 9
- erster Öffnungsbereich
- 10
- 11
- zweiter Öffnungsbereich
- 12
- Übergang
- 13
- Seitenwand
- 14
- Seite
- 15
- 16
- Seite
- 17
- Gegenlager
- 18
- 19
- Verdickung
- 20.
- 21
- Öffnung
- 22
- Mittensteg
- 23
- freies Ende v. 3
- 24
- Rastarm
- 25
- 26
- 27
- Rastkante
- 28
- freies Ende v. 24
- 29
- freies Ende v. 6
- 30
- 31
- Pfeil
Claims (8)
- Klips, insbesondere zur Befestigung von Leitungen in einem Kraftfahrzeug, mit einem mindestens zwei gegenüberliegende Rastmittel (
4 ) aufweisenden Steckbereich (3 ) zur Verrastung in einer Aufnahme, auf der sich ein Gegenlager (17 ) des Klipses (1 ) abstützt, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite des Gegenlagers (17 ) ein Mittensteg (22 ) angeformt ist, von dessem Ende beidseitig die Rastmittel (4 ) in Richtung des Gegenlagers (17 ) V-förmig abgehen, wobei den Rastmitteln (4 ) Betätigungsmittel (6 ) zum Lösen der Verrastung zugeordnet sind. - Klips nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastmittel (
4 ) als federnde Rastarme (24 ) ausgeführt sind, an die sich die als Lösungstasten dienenden Betätigungsmittel (6 ) einstückig anschließen. - Klips nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils im Übergang zwischen dem Rastarm (
24 ) und dem Betätigungsmittel (6 ) außenseitig eine Rastkante (27 ) ausgebildet ist. - Klips nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Betätigungsmittel (
6 ) ausgehend von den Rastarmen (24 ) in einem ersten Abschnitt parallel zu dem Mittensteg (22 ) und in einem zweiten Abschnitt abgewinkelt von dem Mittensteg (22 ) nach außen erstrecken. - Klips nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Betätigungsmittel (
6 ) durch Öffnungen (21 ) des C-förmig ausgebildeten Gegenlagers (17 ) erstrecken, wobei die freien Enden des Gegenlagers (17 ) in Richtung des Steckbereichs (3 ) weisen. - Klips nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden des Gegenlagers (
17 ) jeweils mit einer Verdickung (19 ) versehen sind. - Klips nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite des Gegenlagers (
17 ) ein Kopfbereich (2 ) mit einer Öffnung (8 ) angeformt ist. - Klips nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite des Gegenlagers (
17 ) ein Kabelbinder einstückig angeformt ist.
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