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DE102004003688A1 - Verfahren und Sehtestgerät zur Ermittlung der Notwendigkeit einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung sowie ein Set von Sehhilfen - Google Patents

Verfahren und Sehtestgerät zur Ermittlung der Notwendigkeit einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung sowie ein Set von Sehhilfen Download PDF

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DE102004003688A1
DE102004003688A1 DE102004003688A DE102004003688A DE102004003688A1 DE 102004003688 A1 DE102004003688 A1 DE 102004003688A1 DE 102004003688 A DE102004003688 A DE 102004003688A DE 102004003688 A DE102004003688 A DE 102004003688A DE 102004003688 A1 DE102004003688 A1 DE 102004003688A1
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daytime
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DE102004003688A
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Inventor
Timo Kratzer
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Carl Zeiss AG
Original Assignee
Carl Zeiss AG
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Publication date
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Priority to PCT/EP2004/014278 priority patent/WO2005070285A1/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Sehtestgerät zur Ermittlung der Notwendigkeit einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung sowie ein Set von Sehhilfen. Dabei wird bei zumindest einem Wert hoher Leuchtdichte >= 10 cd/m·2· die Tagesfehlsichtigkeit gemessen und bei zumindest einem Wert niedriger Leuchtdichte < 10 cd/m·2· die Nachtfehlsichtigkeit gemessen. Anschließend wird die Differenz zwischen Tages- und Nachtfehlsichtigkeit ermittelt und bei Überschreiten eines definierten Wertes die Empfehlung zur Benutzung einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung ausgegeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein Sehtestgerät zur Ermittlung der Notwendigkeit einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung, sowie ein Set von Sehhilfen umfassend Brillengläser und/oder Kontaktlinsen.
  • Fehlsichtigkeiten von Augen werden allgemein mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen korrigiert, um die Sehleistung, d.h. die Güte des Sehens, zu erhöhen. Dazu werden in einem subjektiven oder objektiven Messverfahren die zur Visussteigerung optimalen Brechwerte, wie Sphäre, Zylinder und Achse des Brillenglases oder der Kontaktlinse bestimmt. Es sind refraktive Messverfahren bekannt, wie z.B. Wavefront Detection aus der US 6,511,180 B1 , welche es nicht nur gestatten, die oben bereits erwähnten Werte Sphäre, Zylinder und Achse zu bestimmen, sondern darüber hinaus auch Abbildungsfehler höherer Ordnung.
  • Die Auswirkungen der Abbildungsfehler höherer Ordnung hängen von der Öffnung der Augenpupille ab. Die Größe der Pupillenöffnung wird u.a. beeinflusst von der Helligkeit der Umgebung, Medikamenten, dem Alter und Krankheiten der untersuchten Personen. Die Pupillenöffnung im Tageslicht schwankt bei gesunden Erwachsenen zwischen 2,5 und 3,5 mm. Sie nimmt mit zunehmendem Alter ab. Die Pupillenöffnung wird bei sinkenden Leuchtdichten größer und die Auswirkungen der Fehler höherer Ordnung steigen an.
  • Aus der DE 42 35 753 A1 ist ein Sehprüfsystem bekannt, bei dem mittels eines lichtausstrahlenden Bildschirms Sehzeichen erzeugt werden. Diese Anordnung ist in der Lage, das von dem Bildschirm kommende Licht so zu beeinflussen, dass Sehzeichen oder Teile davon gezielt nur von einem Auge oder von beiden Augen gesehen werden können. Durch Variationen von Leuchtdichte und Kontrast des Bildschirmes sollen die Kontrastempfindlichkeit und das Adaptionsverhalten bestimmbar sein. Ein Verfahren zur gezielten Bestimmung der Notwendigkeit einer Nachtbrille ist jedoch nicht offenbart.
  • Aus der EP 0 830 838 A2 ist Sehtestgerät zur subjektiven Prüfung des Dämmerungssehens bekannt, welches mehrere beliebig in den Strahlengang einzuschaltende Sehzeichen und eine Blendlichtquelle in einem geschlossenen Gehäuse aufweist. Bei diesem Gerät können zusätzlich als Variante die Tagessehschärfe oder abgestufte Visuswerte unter Dämmerungsbedingungen ermittelt werden. Eine Verbindung zwischen der ermittelten Tagessehschärfe und Dämmerungssehschärfe wird hier nicht gezogen. Die jeweilige Testperson und auch der Augenoptiker werden in ihrer Beurteilung der ermittelten Werte allein gelassen. Eine Bestimmung von Fehlern höherer Ordnung, deren Auswirkungen insbesondere bei zunehmender Dunkelheit zunehmen, wird nicht vorgenommen.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und ein Sehtestgerät zur Verfügung zu stellen, mit dem der etwaige Bedarf an einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung bei recht- und fehlsichtigen Personen festgestellt wird. Zusätzlich ist es die Aufgabe der Erfindung ein Set von Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, das fehlsichtigen Personen sowohl bei Tag als auch bei Nacht gutes Sehen ermöglicht.
  • Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch das Verfahren, das Sehtestgerät und das Set von Sehhilfen nach den unabhängigen Ansprüchen gelöst.
  • Bei dem Verfahren zur Ermittlung der Notwendigkeit einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung wird die Aufgabe gelöst, indem bei zumindest einem Wert hoher Leuchtdichte ≥ 10cd/m2 die Tagesfehlsichtigkeit gemessen wird und bei zumindest einem Wert niedriger Leuchtdichte < 10cd/m2 die Nachtfehlsichtigkeit gemessen wird. Anschließend wird die Differenz zwischen Tages- und Nachtfehlsichtigkeit ermittelt und bei Überschreitung eines definierten Wertes die Empfehlung zur Benutzung einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung ausgegeben.
  • Selbstverständlich kann das angegebene Verfahren auch dazu benutzt werden, die Tagesfehlsichtigkeit zu ermitteln und der Testperson anschließend die ermittelten Werte mitzuteilen. Somit kann der Testperson auch eine Brille für den Tag empfohlen werden. Je nach ermittelten Fehlsichtigkeiten kann der Testperson eine Tag- und eine Nachtbrille oder nur eine Tagbrille oder nur eine Nachtbrille angepasst werden.
  • Die Tagesfehlsichtigkeit wird bevorzugt bei einem Wert hoher Leuchtdichte ≥ 102 cd/m2, insbesondere im Bereich von 103 cd/m2 bis 105 cd/m2 gemessen. Der angegebene Bereich entspricht der Helligkeit, der normalerweise eine Person in Mitteleuropa am Tage ausgesetzt ist. Dadurch werden sowohl sonnige als auch bewölkte Tage erfasst. Selbstverständlich können jeweils Leuchtdichten gewählt werden, die den jeweiligen äußeren Umständen entsprechend angepasst sind. Bei zumindest einem Wert in diesem Bereich der Leuchtdichte wird die Tagesfehlsichtigkeit ermittelt. Zur genaueren Bestimmung der Tagesfehlsichtigkeit kann auch die jeweilige Fehlsichtigkeit bei mehreren Leuchtdichten ermittelt werden und dann die Tagesfehlsichtigkeit durch geeignete Mittelung ermittelt werden. Z. B. kann die Sphäre rein arithmetisch gemittelt und der Zylinder mit Achse vektoriell gemittelt werden.
  • Die Nachtfehlsichtigkeit wird bevorzugt bei einem Wert niedriger Leuchtdichte < 10–2 cd/m2, insbesondere im Bereich von 10–2 cd/m2 bis 10–5 cd/m2 gemessen. Auch hier kann der Bereich so gewählt sein, dass er an die Bedürfnisse der Träger angepasst ist. Hierfür kam der durchschnittliche Bereich der Leuchtdichten ermittelt werden, denen beispielsweise ein Autofahrer bei Nacht, gegebenenfalls auch schon bei Dämmerung, ausgesetzt ist. Dadurch können sowohl starke Dämmerung, beleuchtete Straßen bei Dunkelheit als auch tiefschwarze Nacht erfasst werden. Bei zumindest einem Wert in diesem Bereich der Leuchtdichte wird die Nachtfehlsichtigkeit ermittelt. Zur genaueren Bestimmung der Nachtfehlsichtigkeit kann auch die jeweilige Fehlsichtigkeit bei mehreren Leuchtdichten ermittelt werden und dann die Nachtfehlsichtigkeit durch geeignete Mittelung ermittelt werden.
  • Die Ausgabe einer Empfehlung zur Benutzung einer Nachtsehhilfe ist insbesondere für den Personenkreis von Interesse, der berufsmäßig auch bei Dunkelheit, d.h. Nacht oder gegebenenfalls auch schon bei Dämmerung im Straßenverkehr unterwegs ist. Bekannt ist, dass Autofahrer, bei denen eine Fehlsichtigkeit festgestellt wurde, beim Autofahren eine Sehhilfe, d.h. Brille oder Kontaktlinse, tragen sollten. Bei Führerscheinneulingen wird dies auch im Führerschein vermerkt und ist damit Pflicht. Keine Beachtung findet derzeit die Tatsache, dass manche Menschen bei Tageslicht emmetrop, d.h.rechtsichtig sind und bei Dunkelheit eine Kurzsichtigkeit von häufig < –0,5 dpt, seltener von < –1,0 dpt aufweisen. Bei Personen, die bereits Kurzsichtigkeit aufweisen wird diese oftmals verstärkt. Diese Fehlsichtigkeit kann ein Grund für die hohen Unfallquoten bei Dämmerung und Nacht sein.
  • Es konnte bei internen Versuchen festgestellt werden, dass die Nachtsehschärfe bei einem Teil der Testpersonen im Vergleich zu Tagsehschärfe gleich bleibt. Bei einem weiteren Teil verschlechterte sich die Sehschärfe bei Nacht um mindestens eine Visusstufe. Häufig kamen sphärische Veränderungen der Fehlsichtigkeit von 0,5 bis 1,0 dpt vor. Auch konnten Veränderungen der Zylinder- und Achsenwerte beobachtet werden. Bei einigen Testpersonen verbesserte sich die Sehschärfe bei Nacht im Vergleich zur Sehschärfe bei Tag.
  • Die Fehlsichtigkeit bei Tag und bei Nacht kann in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung jeweils mit einem objektiven Messverfahren, z.B. einer Wellenfrontmessung bestimmt werden. Vorstellbar ist alternativ oder zusätzlich eine subjektive Messung, z.B. mittels Sehzeichen. Dabei kann zur Schaffung eines besseren Kontrastverhältnisses mit inversen Sehzeichen, d.h. hellen Sehzeichen auf dunklem Grund, insbesondere aus LED aufgebauten Sehzeichen, gearbeitet werden. Nur bei hohem Kontrast können gute Refraktionswerte erzielt werden.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen des Verfahrens zur Bestimmung der Fehlsichtigkeit sowie des Sehtestgeräts und der Sehhilfe sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Die Tages- und/oder die Nachtfehlsichtigkeit kann bevorzugt mittels Wellenfrontanalysen bestimmt werden. Vorstellbar ist zudem, dass die Tagesfehlsichtigkeit nach der Autorefraktormethode bestimmt wird. Beispielsweise kann die Tagesfehlsichtigkeit sowohl nach der Wellenfrontanalyse als auch nach der Autorefraktormethode gemessen werden. Falls für eine Testperson unterschiedliche Tagesfehlsichtigkeiten ermittelt werden, kann diese das für sie subjektiv beste Ergebnis auswählen.
  • Es kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, für die Tages- und Nachtfehlsichtigkeit die sphärischen Werte zu bestimmen. Auch eine Bestimmung des Zylinder und der Achsen kann vorgenommen werden. Des Weiteren können Fehler höherer Ordnung, insbesondere sphärische Aberration, Koma und/oder Dreiblattfehler bestimmt werden.
  • Üblicherweise wird zuerst die Tagesfehlsichtigkeit und anschließend die Nachtfehlsichtigkeit gemessen. Selbstverständlich ist dieser Vorgang auch umkehrbar. Es sollte bei jeder Messung darauf geachtet werden, dass die Pupillen sich an die jeweilige Leuchtdichte angepasst haben. Es können, zur Bestimmung der Auswirkung der Sehfehler, insbesondere der Sehfehler höherer Ordnung, die Pupillengrößen insbesondere in Abhängigkeit von der eingesetzten Leuchtdichte gemessen werden.
  • Nach einer erfindungsgemäßen Ausführungsform des Verfahrens umfasst die Empfehlung zur Benutzung einer Sehhilfe bei Dunkelheit einen Vorschlag und/oder ein Angebot für geeignete Brillengläser und/oder Kontaktlinsen.
  • Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform des Verfahrens wird die Empfehlung einer Sehhilfe zur Korrektur der Nachtfehlsichtigkeit ausgegeben, wenn bei Ermittlung der Differenz zwischen Tages- und Nachtfehlsichtigkeit zumindest einer der folgenden Differenzwerte überschritten wird:
    • a. für die sphärischen Werte ≥ ¼ dpt,
    • b. für die Zylinderwerte ≥ ¼ dpt,
    • c. für die Achsenänderung ≥ 7°,
    • d. für die mittlere Sphäre ≥ ¼ dpt,
  • Die Achsenänderung ist abhängig von der Zylinderänderung. Die mittlere Sphäre ist definiert als „Sphäre + ½ Zylinder". Anstelle der bei a, b, und/oder d vorgesehenen „≥ ¼ dpt" können beispielsweise auch „≥ ½ dpt" vorgesehen sein.
  • Dabei kann eine Empfehlung nicht nur dann ausgesprochen werden, wenn die Fehlsichtigkeit bei Nacht schlechter wird, sondern auch wenn sie besser geworden ist. Denn auch das Tragen einer zu stark eingestellten Sehhilfe kann zu Irritationen beim Sehen führen.
  • Bei denjenigen Testpersonen, die den definierten Wert unterschreiten, wird keine solche Empfehlung ausgesprochen. D.h. dieser Personenkreis kann weiterhin ohne Brille bzw. mit der Tagesbrille auskommen.
  • Es kann vorgesehen sein, dass im Anschluss an die Messung der Nacht- und Tagesfehlsichtigkeit eine subjektive Überprüfung der Nachtwerte mittels Sehzeichen für die Testperson bei niedriger Leuchtdichte erfolgt, wobei dieser Testperson Korrekturlinsen sowohl mit den Nachtwerten als auch mit den Tagwerten in Form von Brillengläsern vorgehalten bzw. als Kontaktlinsen eingesetzt werden.
  • Dadurch kann die Testperson den Unterschied zwischen Tag- und Nachtbrille unmittelbar selber erfahren. Dies kann die Bereitschaft eine andere Brille bei Nacht zu tragen deutlich erhöhen und somit die Gefahren im Straßenverkehr verringern.
  • In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform des Verfahrens kann vorgesehen sein, die Tagesfehlsichtigkeit bei unterschiedlichen Werten hoher Leuchtdichte durch Mittelung zu bestimmen. Auch die Nachtfehlsichtigkeit kann bei unterschiedlichen Werten niedriger Leuchtdichte durch Mittelung bestimmt werden.
  • Des Weiteren kann vorgesehen sein, im Anschluss an die Messung der Tages- und Nachtfehlsichtigkeit zur Visualisierung einer konkret vorhandenen Differenz zwischen Tages- und Nachtfehlsichtigkeit Sehzeichen zur Betrachtung durch die Testperson einzusetzen, deren Schärfe in Abhängigkeit von der ermittelten Tages- und/oder Nachtfehlsichtigkeit variiert.
  • Hierzu kann im Anschluss an die Messung der Nachtfehlsichtigkeit, Idealerweise zu einem Zeitpunkt in dem die Testperson noch weit geöffnete Pupillen aufweist, das erfindungsge mäße Sehtestgerät der Testperson zur Visualisierung ihrer etwaigen Fehlsichtigkeit bei Dunkelheit ein Bild, z.B. eine Sehtafel, ein Landschaftsbild, eine Abbildung einer nächtlichen Autobahn zeigen. Dieses Bild weist zuerst die Schärfe auf, die die Testperson bei Dunkelheit mit ihrer „normalen Tagesbrille" erreichen kann. Daher ist dieses Bild bei vielen Testpersonen mehr oder weniger verschwommen darzustellen.
  • Testpersonen, die bei Tageslicht eine Normalsichtigkeit aufweisen, kriegen alternativ ein Bild zu sehen, das die Schärfe aufweist, die die Testperson bei Dunkelheit ohne Brille erreichen kann. Auch hier wird vielen Testpersonen ein verschwommenes Bild zu zeigen sein.
  • Anschließend wird den Testpersonen das selbe Bild in der besseren Schärfe gezeigt, die sie mit einer Nachtsehbrille erreichen können. Auf diese Art und Weise können auch skeptische Testpersonen, die eine Zweitbrille für unnötig halten, dazu bewogen werden, im Sinne der Sicherheit sich zumindest für den Gebrauch beim Autofahren eine derartige Brille zuzulegen.
  • Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform des Verfahrens kann vorgesehen sein, zur Messung der Nachtfehlsichtigkeit verschiedene Metriken einzusetzen. Bei der Dunkelmessung können somit mit verschiedenen Metriken, wie z.B. Strehl-Verhältnis der Point-Spread-Funktion (PSF), Entropie der PSF, eingeschlossene Energie der PSF, Modulations-Transfer-Funktion (MTF), die Fehlsichtigkeiten bestimmt werden. Schließlich kann vorgesehen sein, dass die jeweilige Fehlsichtigkeit bei verschiedenen Dämmungsstufen gemessen wird. Dies kann in die Empfehlung zur Benutzung der Sehhilfe derart integriert werden, dass Testpersonen empfohlen wird, bei Tag eine erste, bei Dämmerung eine zweite und bei Nacht eine dritte Brille zu tragen. Für bestimmte Berufe mag eine noch feinere Abstufung sinnvoll sein.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Sehtestgerät zur Bestimmung der Notwendigkeit einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass zur Messung der Tages- und Nachtfehlsichtigkeit ein Wellenfrontdetektor vorgesehen ist und zur Bestimmung der Notwendigkeit einer Nachtbrille eine Auswerteeinheit vorgesehen ist, die die Werte der Tages- und Nachtfehlsichtigkeit erfasst und bei Überschreitung eines definierten Wertes die Empfehlung zur Benutzung einer Sehhilfe bei Dunkelheit ausgibt. Die Ausgabe kann beispielsweise über ein Display erfolgen oder über einen Drucker. Die Empfehlung kann aus einem einfachen „Ja" oder „Nein" bestehen oder aber die genauen Werte für die Nachtbrille und/oder Tagesbrille angeben.
  • Das Sehtestgerät kann zur objektiven Fehlsichtigkeitsbestimmung einen Wellenfrontdetektor und/oder zur subjektiven Fehlsichtigkeitsbestimmung Sehzeichen umfassen. Mit dem Wellenfrontdetektor können nicht nur die Sehfehler 2. Ordnung wie Sphäre, Zylinder und Achse (SCA) sondern auch Sehfehler höherer Ordnung erfasst werden. Zur Regelung der Leuchtdichte können Elemente, z.B. Dimmer, vorgesehen sein.
  • Des Weiteren kann bei dem erfindungsgemäßen Sehtestgerät eine Einrichtung zur Messung der Pupillengröße vorgesehen sein.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Set von Sehhilfen, umfassend Brillengläser und/oder Kontaktlinsen, wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass eine erste Sehhilfe zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit bei Helligkeit und zumindest eine zweite Sehhilfe zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit bei Dunkelheit und/oder Dämmerung vorgesehen ist.
  • So kann beispielsweise ein Set von Sehhilfen eine erste Sehhilfe zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit bei Dunkelheit, eine zweite Sehhilfe zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit bei Dämmerung und eine dritte Sehhilfe zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit bei Helligkeit umfassen.
  • Die erste Sehhilfe kann bei Bedarf aus Brillengläsern und Kontaktlinsen bestehen. Auch die zweite Sehhilfe kann bei Bedarf aus Brillengläsern und Kontaktlinsen bestehen. Die Brillengläser können sowohl aus Glas als auch aus Kunststoff sein. Vorstellbar ist es, für die optimale Sicht bei Dunkelheit die erste und die zweite Sehhilfe miteinander zu kombinieren. So kann beispielsweise für den Tag eine Brille mit –2dpt vorgesehen sein. Bei Nacht weist eine Testperson aber –3 dpt auf. Diese Testperson kann dann auf Ihre Brille einen Clip aufsetzen. Dieser Clip weist für eines oder beide Augen eine Linse zum Aus gleich der verbleibenden Fehlsichtigkeit auf. Vorstellbar ist es auch tagsüber Kontaktlinsen einzusetzen. Bei Dunkelheit bleiben die Kontaktlinsen auf dem Auge. Zusätzlich wird dann eine Brille zum Ausgleich der verbleibenden Fehlsichtigkeit aufgesetzt. Die jeweilige Sehhilfe kann refraktive und/oder diffraktive Strukturen aufweisen.
  • Im Folgenden soll anhand von 1 das erfindungsgemäße Verfahren erläutert werden:
  • 1 zeigt schematisch einen bevorzugten Verfahrensablauf zur Bestimmung der Notwendigkeit einer Nachtbrille. Es ist ein Sehtestgerät vorgesehen, das mittels Wellenfrontmodus und gegebenenfalls auch mittels Autorefraktormodus arbeitet. Eine Testperson blickt abgeschirmt vom Umgebungslicht monokular oder binokular in das Sehtestgerät. Das zu untersuchende Auge oder beide Augen werden beleuchtet. Hierdurch verkleinert sich die Pupille auf einen Wert von ca. 2–4 mm, beispielsweise ca. 3,5 mm. Nun kann die Messung der Tagesfehlsichtigkeit erfolgen. Die Messung kann allein in dem Wellenfrontmodus erfolgen, sie kann wahlweise auch in dem Autorefraktormodus erfolgen. Gegebenenfalls können auch beide Modi verwendet werden. Die Werte der Tagesfehlsichtigkeit für beispielsweise Sphäre, Zylinder und Achse werden ermittelt und können der Testperson, dem Augenarzt, dem Optiker oder sonst einer zuständigen Person zur Ansicht ausgegeben werden.
  • In einem weiteren Schritt wird die Nachtfehlsichtigkeit gemessen. Es kann auch zuerst die Nachfehlsichtigkeit und anschließend die Tagesfehlsichtigkeit bestimmt werden. Zur Bestimmung der Nachtfehlsichtigkeit werden die Augen der Testperson nicht oder nur geringfügig beleuchtet. Die Pupillen weiten sich beispielsweise auf 6 mm. Es wird eine Wellenfrontmessung eingesetzt. Die ermittelten Werte für die Nachtfehlsichtigkeit können ebenfalls der Testperson, dem Augenarzt oder sonst einer zuständigen Person vor Ort ausgegeben werden. Es ist auch vorstellbar, die ermittelten Werte der Nachtfehlsichtigkeit und/oder Tagesfehlsichtigkeit nicht auszugeben, sondern allein systemintern zu verwenden, um aus den Werten für die Nachtfehlsichtigkeit und den Werten für die Tagesfehlsichtigkeit die Differenz zu ermitteln und bei Überschreiten eines definierten Wertes, z.B. bei Sphäre ≥ 0,5 dpt die Empfehlung einer Sehhilfe bei Dunkelheit oder Dämmerung auszugeben. Die ermittelten Werte der Nachtfehlsichtigkeit und/oder der Tagesfehlsichtigkeit können direkt an den Brillenglashersteller übermittelt werden. Hierfür können die Werte bereits in die üblichen Maßangaben, z.B. Sphäre = –3dpt umgerechnet sein oder aber als Wellenfront, vorzugsweise in Pfeilhöhen oder als Zernike-Koeffizienten, übermittelt werden. Im letzteren Fall kann die Umrechung dann beim Hersteller erfolgen.

Claims (25)

  1. Verfahren zur Ermittlung der Notwendigkeit einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung dadurch gekennzeichnet, dass bei zumindest einem Wert hoher Leuchtdichte ≥ 10 cd/m2 die Tagesfehlsichtigkeit gemessen wird und bei zumindest einem Wert niedriger Leuchtdichte < 10 cd/m2 die Nachtfehlsichtigkeit gemessen wird und anschließend die Differenz zwischen Tages- und Nachtfehlsichtigkeit ermittelt und bei Überschreitung eines definierten Wertes die Empfehlung zur Benutzung einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung ausgegeben wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tagesfehlsichtigkeit bevorzugt bei einem Wert hoher Leuchtdichte ≥ 102 cd/m2 , insbesondere im Bereich von 103 cd/m2 bis 105 cd/m2 gemessen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachtfehlsichtigkeit bevorzugt bei einem Wert niedriger Leuchtdichte < 10–2 cd/m2, insbesondere im Bereich von 10–2 cd/m2 bis 10–5 cd/m2 gemessen wird.
  4. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Tages- und/oder Nachtfehlsichtigkeit mittels einer Wellenfrontanalyse bestimmt wird.
  5. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Tagesfehlsichtigkeit nach der Autorefraktormethode bestimmt wird.
  6. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass für die Tages- und/oder Nachtfehlsichtigkeit die sphärischen Werte bestimmt werden.
  7. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Tages- und/oder Nachtfehlsichtigkeit der Zylinder und die Achsen bestimmt werden.
  8. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die Tages- und/oder Nachtfehlsichtigkeit Fehler höherer Ordnung, insbesondere sphärische Aberration, Koma und/oder Dreiblattfehler bestimmt werden.
  9. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bestimmung der Auswirkung der Sehfehler, insbesondere der Sehfehler höherer Ordnung, die Pupillengröße insbesondere in Abhängigkeit von der eingesetzten Leuchtdichte gemessen wird.
  10. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfehlung zur Benutzung einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung einen Vorschlag und/oder ein Angebot für geeignete Brillengläser und oder geeignete Kontaktlinsen umfasst.
  11. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfehlung einer Sehhilfe zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit bei Dunkelheit und/oder Dämmerung ausgegeben wird, wem bei Ermittlung der Differenz zwischen Tages- und Nachtfehlsichtigkeit zumindest einer der folgenden Differenzwerte überschritten wird: a. für die sphärischen Werte ≥ ¼ dpt, b. für die Zylinderwerte ≥ ¼ dpt, c. für die Achsenänderung ≥ 7°, d. für die mittlere Sphäre ≥ ¼ dpt.
  12. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Anschluss an die Messung der Nacht- und Tagesfehlsichtigkeit eine subjektive Überprüfung der Nachtwerte mittels Sehzeichen für die Testperson erfolgt, wobei dieser Korrekturlinsen sowohl mit den Nachtwerten als auch mit den Tagwerten in Form von Brillengläsern vorgehalten bzw. als Kontaktlinsen eingesetzt werden.
  13. Verfahen nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tagesfehlsichtigkeit bei unterschiedlichen Werten hoher Leuchtdichte durch geeignete Mittelung bestimmt wird.
  14. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Anschluss an die Messung der Tages- und Nachtfehlsichtigkeit zur Visualisierung einer konkret vorhandenen Differenz zwischen Tages- und Nachtfehlsichtigkeit, Sehzeichen zur Betrachtung durch die Testperson eingesetzt werden, deren Schärfe in Abhängigkeit von der ermittelten Tages- und/oder Nachtfehlsichtigkeit variiert.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachtfehlsichtigkeit bei unterschiedlichen Werten niedriger Leuchtdichte durch Mittelung bestimmt wird.
  16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Messung der Nachtfehlsichtigkeit verschiedene Metriken eingesetzt werden.
  17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Fehlsichtigkeit bei verschiedenen Dämmerungsstufen gemessen wird.
  18. Sehtestgerät zur Ermittlung der Notwendigkeit einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung, dadurch gekennzeichnet, dass zur Messung der Tages- und Nachtfehlsichtigkeit ein Wellenfrontdetektor vorgesehen ist und zur Bestimmung der Notwendigkeit einer Nachtbrille eine Auswerteeinheit vorgesehen ist, die die Werte der Tages- und Nachtfehlsichtigkeit erfasst und bei Überschreitung eines definierten Wertes die Empfehlung zur Benutzung einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung ausgibt.
  19. Sehtestgerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Sehtestgerät zur objektiven Fehlsichtigkeitsbestimmung einen Wellenfrontdetektor umfasst.
  20. Sehtestgerät nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass es zur objektiven Fehlsichtigkeitsbestimmung einer Autorefraktometer umfasst.
  21. Sehtestgerät nach mindestens einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass es zur subjektiven Fehlsichtigkeitsbestimmung Sehzeichen umfasst.
  22. Sehtestgerät nach mindestens einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass Elemente zur Regelung der Leuchtdichte vorgesehen sind.
  23. Sehtestgerät nach mindestens einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung zur Messung der Pupillengröße vorgesehen ist.
  24. Ein Set von Sehhilfen umfassend Brillengläser und/oder Kontaktlinsen, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Sehhilfe zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit bei Helligkeit und zumindest eine zweite Sehhilfe zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit bei Dunkelheit und/oder Dämmerung vorgesehen ist.
  25. Ein Set von Sehhilfen nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Sehhilfe refraktive und/oder diffraktive Strukturen aufweist.
DE102004003688A 2004-01-24 2004-01-24 Verfahren und Sehtestgerät zur Ermittlung der Notwendigkeit einer Sehhilfe bei Dunkelheit und/oder Dämmerung sowie ein Set von Sehhilfen Ceased DE102004003688A1 (de)

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