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DE102004003593B4 - Verfahren zur Übermittlung von benutzerspezifischen Daten auf der Basis des WAP- oder HTML-Protokolls - Google Patents

Verfahren zur Übermittlung von benutzerspezifischen Daten auf der Basis des WAP- oder HTML-Protokolls Download PDF

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Abstract

Verfahren zur Personalisierung von URL-Informationen, die von einem Endgerät stammen und an einen Diensteanbieter gerichtet sind, mit einem Filter-System und einer Datenbank, in der benutzerspezifische Informationen in Relation zu Token abgelegt sind, mit – einem Schritt, bei dem Geräte- und/oder benutzerspezifische Merkmale desjenigen Benutzers und/oder Endgerätes, von dem die URL-Informationen empfangen werden, festgestellt werden, – einem Schritt, bei dem die URL-Informationen vom Endgerät vom Filter-System auf das Vorkommen von Token analysiert werden, um diese dann mit den in der Datenbank in Relation zu den Token abgelegten benutzer- und/oder gerätespezifischen Informationen zu ersetzen, um dann die URL-Informationen an den Diensteanbieter zu senden

Description

  • Die vorliegende Erfindung beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung, die es Mobilfunknetzbetreibern erlaubt, Kundeninformationen Drittanbietern im Zusammenhang mit elektronischen Diensten durch WAP oder HTML zur Verfügung zu stellen.
  • Gebiet der Erfindung:
  • WAP ist das mobilfunk-spezifische Äquivalent zum HTML-basierten Web mit an die typischen Anforderungen und Bedingungen des Mobilfunks (wie geringer Speicherplatz am Endgerät, hohe Latenzzeiten auf Luftstrecke, geringe Bildschirmgrößen etc.) angepassten Protokollen (WTLS, WTP, ...) und Beschreibungssprachen (WML, XHTML, ...).
  • WAP-Anwendungen sind mittlerweile stark verbreitet. Praktisch jeder Mobilfunkbetreiber hat sein eigenes WAP-Portal (z. B. T-Mobile, Vodafone, ePlus).
  • Mittlerweile sind unabhängig davon auch zahlreiche unabhängige WAP-Anwendungen aus dem Bereich Banking/Brokerage (wap.comdirect.de,), Personal Information Services (yourwap.com), Informationsdienste (wap.handelsblatt.com, wap.yahoo.com,) bekannt.
  • Diese Anwendungen haben alle gemein, dass eine Personalisierung eine anbieterspezifische Registrierung voraussetzt, d. h. der Benutzer muss sich durch endlose Formulare bewegen, um dort für jeden Anbieter spezifisch seine personenbezogenen Informationen einzutragen. Sollte er dazu via WAP aufgefordert sein, ist die Wahrscheinlichkeit für die Nutzung aufgrund der mit dem Handy verbundenen Ergonomieeinschränkung (kleine Displays, Telefontastatur, mobilfunktechnisch bedingte vergleichsweise lange Wartezeiten) sehr gering, was wiederum einem nicht gewonnenen Kunden gleich kommt. Die DE 101 16 640 A1 , US 6 360 254 B1 , WO 2003/030 474 A2 , WO 99/07 125A1 , DE 60 2004 007 306 T2 offenbaren Technologien, die in den Bereich der Erfindung fallen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung bereitzustellen, die eine Vereinfachung der personalisierten Benutzung von WAP-Diensten mit sich bringen.
  • Diese Aufgabe wird durch die Erfindungen mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Im Wesentlichen kann der Mobilfunknetzbetreiber, der durch sein Hardwaresystem Zugriff auf personenbezogene Informationen besitzt, – u. U. nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden – diese Informationen automatisch dem Serviceanbieter bereitstellen. Gleichzeitig verbunden hiermit ist eine Authentifizierung des Kunden. Insgesamt wird dadurch eine erhebliche Steigerung der Servicequalität zum Nutzen des Serviceanbieters, der Netzbetreiber und des Kunden bewirkt. Die Systeme des Mobilfunknetzbetreibers ersetzen auf der Basis von definierten Token die benutzerspezifischen Eingaben automatisch, so dass der Benutzer lediglich die Bestätigung übersenden muss.
  • URLs (Universal Resource Locator) sind definiert in RFC 1738 und werden für Web- und WAP-Anwendungen verwendet, um auf Dokumente und Dienste im Internet zu referenzieren. Mittels WTP bzw. http-Request wird das mittels URL spezifizierte Dokument (bzw. der Dienst) angefordert.
  • Web/WAP-basierte Dokumente und Dienste stützen sich in der Regel auf eine Vielzahl untereinander durch Hyperlinks/Sprungadressen verlinkter Dokumente ab. Diese Hyperlinks verweisen auf – per URL definierte – weitere Dokumente.
  • Technischer Inhalt dieser Erfindung ist, dass die Beschreibung von Replacement-Tokens zu definieren ist, die Bestandteile von URLs sind, die im Rahmen von WAP-/Web-Diensten seitens der Serviceanbieter Verwendung finden.
  • Durch entsprechende Systeme wird eine mobilfunknetzbetreiberseitige Ersetzung dieser Replacement-Tokens durch entsprechende Informationen, z. B. personenbezogene Informationen oder z. B. Charging-Informationen, durchgeführt.
  • Ein weiterer Bestandteil der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Personalisierung von URL-Informationen, die von einem Endgerät stammen und an einen Diensteanbieter gerichtet sind.
  • Hierbei bezieht sich das Verfahren auf die URLs, die als Teil von http-/WTP-Requests im Rahmen einer Dokumentenanforderung bei einem Diensteanbieter von einem Endgerät abgesetzt werden.
  • Ein Filter-System, das Zugriff auf eine Datenbank hat, in der benutzerspezifische Informationen in Relation zu Token abgelegt sind, führt dabei eine Reihe von Schritten aus.
  • In einem ersten Schritt wird die Identität des Endgerätes und des Benutzers festgelegt, an den die URL-Informationen gesendet bzw. vom dem sie empfangen werden. Dies kann anhand der ID der SIM-Karte oder durch ein Login Passwort und in Kombination erfolgen.
  • Nachdem dies erfolgt ist, wird in einem weiteren Schritt die URL-Information, die vom Endgerät stammt, von einem Filter-System auf das Vorkommen von Token analysiert. Diese Token werden dann mit den in der Datenbank in Relation zu den Token abgelegten benutzerspezifischen Informationen ersetzt, um dann die veränderte URL-Information an den Diensteanbieter weiterzusenden. Die Token werden hierbei vorzugsweise netzweit einheitlich definiert, um ein durchgängiges Konzept zu wahren. So können die Token für Namen, Kontoinformationen, Ortsinformationen oder Standortinformationen stehen.
  • In einer weiteren Ausführungsform wird gegebenenfalls eine notwendige Rückversicherung gegenüber dem Dienstenutzer als Teil der WAP-/Web-Sitzung eingesetzt, wobei gegenüber dem Endnutzer sichergestellt wird, dass beispielsweise die bereitgestellten Informationen seitens des z. B. Mobilfunkbetreibers an Dritte weitergegeben werden dürfen bzw. dass die Kosten des Serviceangebots angenommen und beispielsweise der Mobiltelefonrechnung zugeschlagen werden dürfen.
  • Nach dem Übertragen der Informationen wird vorzugsweise ein providerseitiges Entschlüsseln dieser personenbezogenen Informationen zum Zwecke der Bereitstellung personalisierter Dienste und Anwendungen vorgenommen.
  • In der bevorzugten Ausführungsform wird das Verfahren durch einen transparenten Proxy oder ein Gateway umgesetzt.
  • Hierdurch wird eine Reihe von Vorteilen möglich. Einerseits ist eine Steigerung der Servicequalität gegeben. Wesentlicher Vorteil sind die sehr viel ergonomischeren und effizienteren Möglichkeiten zur Gestaltung von WAP-Anwendungen dadurch, dass personenbezogene Informationen von z. B. Mobilfunknetzbetreibern den Serviceprovidern (nach gegebenenfalls notwendiger Rückversicherung beim Kunden) bereitgestellt werden.
  • Der Serviceprovider erhält qualitativ bessere Daten (schon allein dadurch, dass der Nutzer sie nicht eingeben muss). Weiterhin wird der Serviceprovider in seinen technischen Aufwendungen zur Realisierung von Diensten erheblich entlastet. Der Serviceprovider erspart sich bei der Entwicklung von Anwendungen erhebliche Aufwendungen bei der Personalisierung von Diensten, insbesondere bei der Anbindung an Mobilfunknetzprovider (beispielsweise zur Nutzung von Location Services) und bei der Entwicklung/Anbindung z. B. mobiler Zahlverfahren.
  • Der Serviceprovider wird in seinen Prozessen, beispielsweise CRM oder Billing, erheblich entlastet und kann sich auf seine Kernkompetenz konzentrieren, nämlich Content Provisioning.
  • Weiterhin erfolgt dem Serviceprovider gegenüber eine Authentifizierung durch den Kunden. Auch wird die Abrechnung der Dienste dem Kunden gegenüber abrechenbar.
  • Ein Mobilfunknetzbetreiber kann auf Basis dieser Erfindung neue Geschäftsmodelle entwickeln, beispielsweise den Verkauf der Kundendaten, wobei möglicherweise noch weiter, z. B. zwischen Stammdaten und dynamischen Daten (aktueller Aufenthaltsort, aktuelle Präferenzen, aktuelle Einwilligung zur Kostenübernahme für Dienste mit ggf. genannter Obergrenze), unterschieden werden könnte.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in der Figur schematisch dargestellt sind. Im Einzelnen zeigt:
  • 1 den Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei ein Mobiltelefonnutzer (1) ein Mobiltelefon mit WAP-Sitzung (2) eröffnet und der Mobilfunknetzbetreiber mit WAP-Gateway (3) als Einfalls-/Durchfallstor eine Verbindung zu Backendsystemen des Mobilfunknetzbetreibers herstellt und der Serviceprovider (4) die Daten erhält.
  • Im Rahmen der Erfindung sind zahlreiche Abwandlungen und Weiterbildungen der beschriebenen Ausführungsbeispiele verwirklichbar.
  • Internetanwendungen stützen sich i. d. R. auf WAP (Mobiltelefone) oder HTML (PDA, Notebooks, etc.). Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung ist die Nutzung von Replacement-Tokens, die Bestandteil von URLs sind. Replacement-Tokens (z. B. &a, &l etc. wie in den untenstehenden Beispielen) sind Platzhalter für personenbezogene oder ortsbezogene Informationen und werden z. B. mobilfunknetzproviderseitig durch die jeweilige personenbezogene Information ersetzt.
  • Das Symbol „&” leitet in den folgenden Beispielen beispielhaft die Replacement-Tokens ein. Statt „&” könnte ein anderes sinnvoll gewähltes Symbol Verwendung finden.
  • Ggf. notwendige Bestätigungen seitens des Mobiltelefonnutzers sind in den Beispielen nicht aufgeführt.
  • Beispiel 1:
    • – Wap.kinobremen.de/&n.wml (mit &n als Platzhalter für den Namen des Mobilfunknutzers) würde durch den Mobilfunknetzbetreiber ersetzt werden durch:
    • – Wap.kinobremen.de/michael_hasemann.wml
  • Beispiel 2:
    • – Wap.kinos.de/&n&l.wml (mit &n als Platzhalter für den Namen des Mobilfunknutzers und &l dem aktuellen Aufenthaltsort) würde durch den Mobilfunknetzbetreiber ersetzt werden durch:
    • – Wap.kinos.de/michael_hasemann_56_2445N_8_23432O.wml (mit 56.2445N.8.23432O der ungefähren geographischen Länge und Breite des aktuellen Aufenthaltsortes des Nutzers Michael Hasemann)
  • Beispiel 3:
    • – Wap.kinotickets.de/verschicken_an&a.wml (mit &a als Platzhalter für die Adresse des Nutzers) würde ersetzt werden durch:
    • – Wap.kinotickets.de/verschicken_anMichael.Hasemann.Heidkam p.20.27321.Emtinghausen.wml
  • Beispiel 4:
    • – Wap.kinotickets.de/ticket1238934534kaufen&c30.wml (mit &c30 als Platzhalter für Bezahlen von 30 Euro) würde ersetzt werden durch:
    • – Wap.kinotickets.de/ticket1238934534kaufen45634895.wml (mit 45634895 der Transaktionsnummer für die Zahlung von der Mobiltelefonrechnung).
  • Beispiel 5:
    • – Wap.clever-tanken.de/&l.wml (mit 56.2445N.8.23432O der ungefähren geographischen Länge und Breite des aktuellen Aufenthaltsortes) würde ersetzt werden mit:
    • – Wap.clever-tanken.de/56_2445N_8_23432O.wml.
  • Gerade auch an diesem Beispiel zeigt sich, wie einfach auf Basis der hier dargestellten Erfindung sich Anwendungen realisieren lassen. Die derzeitige clever-tanken-Realisierung erfordert zum Zwecke der Lokalisierung den extra Bezug der Ortsinformation vom Mobilfunkbetreiber. Hierzu ist eine extra Infrastruktur (Anwendungen, Server, Leitungen) seitens clever-tanken erforderlich, die bei der vorliegenden Erfindung nicht notwendig ist. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass auch die Antwortzeiten aufgrund der erheblich geringeren Infrastruktur deutlich niedriger sein werden.
  • Der in den Beispielen dargestellte Ersetzungsprozess für die Replacement-Tokens findet zweckmäßiger Weise in der Hoheit des Mobilfunknetzbetreibers statt, da dort auch die notwendigen personenbezogenen Daten liegen.
  • Als geeignete technische Stelle eignet sich das mobilnetzproviderseitige WAP-Gateway, da dieses i. d. R. voreingestellt ist auf den Mobiltelefonen seiner Kunden und das Einfallstor für die Kunden darstellt.
  • Aus technischer Sicht eignet sich diese Stelle, da im WAP-Gateway ohnehin eine Konvertierung der verwendeten Übertragungsprotokolle stattfindet (insbesondere von WTP nach HTTP) und an dieser Stelle der vorgeschlagene Ersetzungsprozess mit relativ geringem Aufwand miterledigt werden kann.
  • Für WAP sieht dies, wie aus der 1 ersichtlich ist, wie folgt aus:
    • A. Der Benutzer initiiert eine WAP-Sitzung durch Aufruf einer URL, z. B. wap.clever-tanken.de/&l.wml durch direkte Eingabe der URL, Auswahl eines Lesezeichens/Bookmarks oder bspw. durch Auswahl eines Hyperlinks auf der einer aktuellen WAP-Seite (also durch „Navigieren” auf der WAP-Seite).
    • B. Die gewählte URL wird an das WAP-Gateway übertragen. Dort wird das Replacement-Token „&l” nach Identifikation des Benutzers und Lokalisierung in den jeweiligen Backendsystemen des Mobilfunknetzbetreibers durch den aktuellen Aufenthaltsort ersetzt: Wap.clever-tanken.de/56_2445N_8_23432O.wml
    • C. Sollte es für B notwendig sein, eine Erlaubnis des Benutzers einzuholen, so wird zunächst das Ergebnis des Ersetzungsprozesses für den Benutzer zwischengespeichert. Dann wird dem Benutzer als Ergebnis eine WAP-Seite zurückgeschickt, in der dargestellt wird, welche personenbezogenen Informationen vom Serviceprovider gewünscht und vom Mobilfunknetzbetreiber bereitgestellt werden könnten.
    • D. Der Benutzer wird aufgefordert einzuwilligen.
    • E. Der Benutzer kann hierzu einwilligen, oder er verneint die Übertragung der Informationen.
    • F. Im Falle der Einwilligung wird die URL mit den ersetzten Replacement-Tokens (siehe Schritt B) an den Serviceprovider weitergeleitet. Falls keine Einwilligung gegeben worden ist, wird die ursprüngliche URL mit den nicht ersetzten Replacement-Tokens an den Serviceprovider weitergeleitet.
    • G. Weitere Schritte können darin liegen, dass der Serviceprovider und der Benutzer in eine personalisierte Interaktion treten.
  • Für HTML basierten Traffic (also bei Nutzung von PDAs, Notebooks) würde ein Proxy die Rolle des Gateways in vorangegangener Darstellung übernehmen. Falls dieser nicht transparent ausgelegt ist, müssten allerdings in aller Regel in den mobilen Endgeräten (PDAs, Notebooks) entsprechend Konfigurationen vorgenommen werden.
  • Prinzipiell ist die Nutzung dieses Verfahrens auch für Internet Service Provider sinnvoll.

Claims (18)

  1. Verfahren zur Personalisierung von URL-Informationen, die von einem Endgerät stammen und an einen Diensteanbieter gerichtet sind, mit einem Filter-System und einer Datenbank, in der benutzerspezifische Informationen in Relation zu Token abgelegt sind, mit – einem Schritt, bei dem Geräte- und/oder benutzerspezifische Merkmale desjenigen Benutzers und/oder Endgerätes, von dem die URL-Informationen empfangen werden, festgestellt werden, – einem Schritt, bei dem die URL-Informationen vom Endgerät vom Filter-System auf das Vorkommen von Token analysiert werden, um diese dann mit den in der Datenbank in Relation zu den Token abgelegten benutzer- und/oder gerätespezifischen Informationen zu ersetzen, um dann die URL-Informationen an den Diensteanbieter zu senden
  2. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Endgerät um ein mobiles Endgerät handelt.
  3. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Token für Namen, Kontoinformationen, Ortsinformationen und/oder Standortinformationen steht.
  4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass WTP/WTLS oder http/https das Übertragungsprotokoll ist.
  5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Filter vor dem Ersetzungsvorgang eine Anfrage an den Benutzer sendet, um eine Bestätigung abzurufen und/oder eine Autorisierung zu erhalten.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verschlüsselung der ersetzten Token erfolgt, die vom Endgerät und/oder Diensteanbieter entschlüsselbar ist.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtersystem ein Proxy, insbesondere ein transparenter oder ein Gateway ist.
  8. Vorrichtung zur Modifikation von URL-Informationen, die von einem Endgerät stammen und an einen Diensteanbieter gerichtet sind, – mit Mitteln, die so eingerichtet sind, dass ein Zugriff auf eine Datenbank erfolgt, in der benutzerspezifische Informationen in Relation zu Token abgelegt sind, – mit Mitteln, die so eingerichtet sind, dass geräte- und/oder benutzerspezifische Merkmale desjenigen Benutzers und/oder Endgerätes, von dem die URL-Informationen empfangen werden, festgestellt werden, – mit Mitteln, die so eingerichtet sind, dass eine Online-Filterung der URL-Informationen erfolgt, wobei die URL-Informationen vom Endgerät vom Filter-System auf das Vorkommen von Token analysiert werden, um diese dann mit den in der Datenbank in Relation zu den Token abgelegten benutzerspezifischen Informationen zu ersetzen, um dann die URL-Informationen an den Diensteanbieter zu senden.
  9. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Vorrichtungsanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Endgerät um ein mobiles Endgerät handelt.
  10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Token für Namen, Kontoinformationen, Ortsinformationen und/oder Standortinformationen steht.
  11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel so eingerichtet sind, dass WTP/WTLS oder http/https das Übertragungsprotokoll ist.
  12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel vorhanden sind, die so eingerichtet sind, dass vor einem Ersetzungsvorgang eine Anfrage an den Benutzer gesendet wird, um eine Bestätigung abzurufen und/oder eine Autorisierung zu erhalten.
  13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel vorhanden sind, die eine Verschlüsselung der ersetzten Token durchführen, die vom Endgerät und/oder vom Diensteanbieter entschlüsselbar ist.
  14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Proxy, insbesondere ein transparenter oder ein Gateway, mit den Mitteln erweitert ist.
  15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgehenden Vorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Personalisierung der URL-Informationen erfolgt.
  16. Software für ein Gateway und/oder ein Proxy-System, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Verfahrensansprüche implementiert ist, wenn die Software auf dem Gateway und/oder dem Proxy-System ausgeführt wird.
  17. Datenträger für einen Computer, gekennzeichnet durch die Speicherung einer Software nach dem vorhergehenden Softwareanspruch und der Implementierung eines Verfahrens nach einem oder mehreren der vorhergehenden Verfahrensansprüche, wenn die darauf gespeicherte Software auf dem Computer ausgeführt wird
  18. Computersystem, gekennzeichnet durch eine Einrichtung, die ausgebildet ist, um ein Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Verfahrensansprüche auszuführen.
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