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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren auf einem portablen
Datenträger zum Sichern von Transaktionsdaten, ein entsprechendes
Verfahren auf einer einen portablen Datenträger umfassenden
Transaktionsanordnung sowie einen derartigen portablen Datenträger
und eine Transaktionsanordnung.
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Transaktionsdaten,
die von einem Endgerät eines Benutzers, beispielsweise
seinem Personalcomputer, Notebook, PDA, Mobilfunkendgerät
oder dergleichen, an einen Transaktionsserver einer Bank oder eines
sonstigen Dienstanbieters, wie z. B. einem Online-Shop oder dergleichen, übertragen
werden, werden zumeist durch eine separate Transaktionsbestätigung
durch den Benutzer gesichert, z. B. indem er eine dem Transaktionsserver
vorliegende Transaktionsnummer (TAN) angibt. Bei Verwendung einer
so genannte Mobile-TAN (mTAN) erhält der Benutzer eine
mTAN über ein Mobilfunknetz per Kurznachricht (SMS) und
schickt diese zur Bestätigung der Transaktionsdaten über
sein Endgerät an den Transaktionsserver zurück.
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In
diesem Zusammenhang offenbart beispielsweise die
WO 2008/046575 A1 eine
Chipkarte mit Webserver, die einen ersten Datenkommunikationskanal
für die Übertragung der Transaktionsdaten an einen
Transaktionsserver verwendet und eine Transaktionsbestätigung über
einen zweiten Datenkommunikationskanal, beispielsweise über
ein Mobilfunknetz, überträgt.
DE 10 2004 046 847 A1 offenbart ein
vergleichbares Verfahren, bei dem von einem Benutzer zu bestätigende
Transaktionsdaten über einen Datenkommunikationskanal angezeigt
und über einen anderen Datenkommunikati onskanal mit einer aus
den Transaktionsdaten ableitbaren Transaktionsbestätigung
bestätigt werden, damit der Transaktionsserver die Transaktionsdaten
mit der Transaktionsbestätigung abgleichen kann.
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Bei
den genannten Verfahren benötigt jeder Dienstanbieter eine
geeignete Infrastruktur, die ein Erzeugen und Verwalten von Transaktionsbestätigungen
bzw. zumindest ein Verifizieren der Transaktionsbestätigungen
erlaubt und die Datenkommunikation über die benötigten
beiden Datenkommunikationskanäle ermöglicht – also
in der Regel einerseits über das Internet und andererseits über
ein Mobilfunknetz. Demzufolge muss der Benutzer eine Vielzahl von
verschiedenen individuellen Bestätigungsverfahren der jeweiligen
Dienstanbieter berücksichtigen.
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Zur
Absicherung der eigentlichen Übertragung der Transaktionsdaten
von einem prinzipiell unsicheren Endgerät (z. B. einem öffentlich
zugänglichen Computer in einem Internet-Cafe oder in einer öffentlichen
Einrichtung) an den Transaktionsserver über eine unsichere
Datenkommunikationsverbindung, wie z. B. das Internet, ist ferner
bekannt, mittels einem an das Endgerät anschließbaren
portablen Datenträger eine gesicherte Datenkommunikationsverbindung
zu dem Transaktionsserver bereitzustellen. Dies wird beispielsweise
durch eine „Internet Smart Card” verwirklicht,
die über eine USB-Schnittstelle an das Endgerät
anschließbar ist und die gesamte Datenkommunikation zu
und von dem Transaktionsserver über das Internet als transparentes
Sicherheitsmodul des Endgeräts kryptographisch absichert.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Sicherung
von Transaktionsdaten durch eine Transaktionsbestätigung
des Benutzers vorzuschlagen, welches unabhängig von einem
Dienstanbieter bzw. Betreiber eines Transaktionsservers ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren
sowie einen portablen Datenträger und eine Transaktionsanordnung
mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst.
Die davon abhängigen Ansprüche beschreiben vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
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Erfindungsgemäß wird
eine Referenztransaktionsbestätigung, die von einem Benutzer
zur Bestätigung von in ein Endgerät eingegebenen
Transaktionsdaten anzugeben ist, von einem portablen Datenträger
erzeugt und verifiziert, der mit dem Endgerät des Benutzers
verbunden ist und die Transaktionsdaten von diesem entgegennimmt,
um sie sicher an den Transaktionsserver weiterzuleiten. Dazu erzeugt
der Datenträger die Referenztransaktionsbestätigung
beispielsweise in Form einer Transaktionsnummer (TAN) oder einer ähnlichen
alphanumerischen Zeichenkette und leitet die von dem Endgerät entgegengenommenen
Transaktionsdaten nur dann zur Ausführung durch den Transaktionsserver
weiter, wenn eine Vergleichstransaktionsbestätigung, die der
Datenträger von dem Endgerät entgegengenommen
hat, mit der Referenztransaktionsbestätigung übereinstimmt.
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Da
die Referenztransaktionsbestätigung demgemäß nicht
von dem Transaktionsserver bzw. einer entsprechenden Infrastruktur
des betreffenden Dienstanbieters erzeugt und verifiziert wird, sondern von
dem portablen Datenträger des Benutzers selbst, entfällt
jeder diesbezügliche technische und organisatorische Aufwand
auf Seiten des den Transaktionsserver betreibenden Dienstanbieters,
der üblicherweise im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer
Infrastruktur zur Transaktionsbestätigung anfällt.
Für den Benutzer hat das anbieterunabhängige Bestätigungsverfahren
den Vorteil, dass es prinzipiell zur Bestätigung von Transaktionsdaten
für beliebige Transaktionsserver einsetzbar ist, da die
Nutzung des Bestätigungsverfahren für den jeweiligen Transaktionsserver
vollständig transparent bleibt. Der Benutzer kann also
die Übertragung der Transaktionsdaten selbst absichern
und muss sich nicht mehr ausschließlich auf ein serverseitiges
Bestätigungsverfahren verlassen. Die erfindungsgemäße
Lösung ist deshalb insbesondere kompatibel mit bestehenden
Lösungen zur Transaktionsdatenbestätigung und
bedarf keinerlei Anpassungen auf Seiten des Transaktionsservers.
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Vorzugsweise
wird die von dem Datenträger erzeugte Referenztransaktionsbestätigung
für den Benutzer auf einer separaten Anzeigeeinheit angezeigt,
die unterschiedlich von einer Anzeigeeinheit des Endgeräts
ist. Dazu wird zur Übertragung der Referenztransaktionsbestätigung
an diese separate Anzeigeeinheit ein Datenkommunikationskanal eingesetzt,
der verschieden von dem Datenkommunikationskanal zwischen dem Datenträger
und dem Endgerät ist. Vorzugsweise ist der Datenträger über
eine kontaktbehaftete Schnittstelle, z. B. eine USB-Schnittstelle
oder dergleichen, mit dem Endgerät als peripheres Speichermedium,
z. B. als USB-Token, Smart Card oder dergleichen, verbunden, während
die erzeugte Referenztransaktionsbestätigung über
ein Mobilfunknetz an ein Mobilfunkendgerät des Benutzers übertragen
wird, z. B. als Kurznachricht, um die Referenztransaktionsbestätigung
auf einem Display des Mobilfunkendgeräts für den
Benutzer erkennbar anzuzeigen. Der Benutzer liest dann die angezeigte
Referenztransaktionsbestätigung von dem Display ab und
gibt sie als Vergleichstransaktionsbestätigung in das Endgerät
ein, welches die Vergleichstransaktionsbestätigung über
die vorzugsweise kontaktbehaftete Schnittstelle zum Vergleich mit
der Referenztransaktionsbestätigung an den Datenträger weitergibt.
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Gemeinsam
mit der Referenztransaktionsbestätigung werden vorzugsweise
auch die zu bestätigenden Transaktionsdaten an das Mobilfunkendgerät
des Benutzers übertragen und auf dessen Anzeigeeinheit
angezeigt, um so dem Benutzer die Bestätigung der Richtigkeit
der Transaktionsdaten durch Eingabe der Vergleichstransaktionsbestätigung
in das Endgerät zu ermöglichen. Die zu bestätigenden Transaktionsdaten
können dem Benutzer vollständig, auszugsweise
oder in zusammengefasster Form angezeigt werden.
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Der
Datenträger sichert jegliche Datenkommunikation zu und
von dem Transaktionsserver, insbesondere die Übertragung
von Transaktionsdaten, z. B. durch Unterstützung eines
geeigneten Sicherheitsprotokolls ab, z. B. SSL/TLS oder dergleichen. Zusätzlich
kann auch eine sichere Datenkommunikation zu und von dem Endgerät
unterstützt werden, was insbesondere die von dem Benutzer
in das Endgerät eingegebenen Transaktionsdaten und die
Vergleichstransaktionsbestätigung betrifft. Dadurch werden
Angriffe durch Schadcode, z. B. Viren oder Trojaner, verhindert,
die andernfalls eine Datenkommunikation abhören und für
Betrugsversuche verwenden können.
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Zusätzlich
unterstützt der Datenträger eine Datenkommunikation
zu dem Mobilfunkendgerät des Benutzers, ist also beispielsweise
in der Lage, Kurznachrichten mit der erzeugten Transaktionsbestätigung
und gegebenenfalls den Transaktionsdaten an das Mobilfunkgerät
bzw. dessen Mobilfunkkarte zu übertragen. Alternativ zu
der üblichen Datenkommunikation über ein Mobilfunknetz
kann auch ein anderer, vorzugsweise kontaktloser Datenkommunikationskanal
zu dem Mobilfunkgerät aufgebaut und genutzt werden, z.
B. über NFC (Nahfeldkommunikation), RFID (Funkgestützte
Identifikation), WLAN (drahtloses Nahbereichsnetz), Bluetooth, Infrarot, GPRS
(paketorientierte Übertragung über ein Mobilfunknetz)
oder über ein beliebiges anderes kontaktloses oder kontaktbehaftetes
Verfahren.
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Ein
erfindungsgemäßer Datenträger umfasst neben
der vorzugsweise kontaktbehafteten Datenkommunikationsschnittstelle
zu dem Endgerät und der vorzugsweise kontaktlosen Datenkommunikationsschnittstelle
zu dem Mobilfunkendgerät eine Steuereinrichtung, die die
Datenkommunikation mit dem Endgerät und dem Mobilfunkendgerät
steuert, also insbesondere Transaktionsdaten von dem Endgerät
entgegennimmt und an den Transaktionsserver weiterleitet und die
Referenz- und Vergleichstransaktionsbestätigung überträgt
bzw. entgegennimmt.
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Ferner
umfasst der Datenträger einen mit der Steuereinrichtung
in Wechselwirkung stehenden Webserver, der von dem Endgerät
angeforderte Webseiten auf einem Browser des Endgeräts
sicher und in geeigneter Weise bereitstellt. Hierbei erkennt der
Webserver insbesondere, dass eine von dem Endgerät angeforderte
und auf dessen Browser anzuzeigende Webseite eine Transaktionswebseite
eines Transaktionsservers ist, die Eingabefelder zur Eingabe von
schätzenswerten Transaktionsdaten umfasst. Derartige Transaktionswebseiten
werden von dem Webserver zur Anzeige durch einen Browser des Endgeräts
geeignet aufbereitet, beispielsweise indem versteckte (HTML- oder
sonstige)Daten aus der Transaktionswebseite entfernt werden, mit denen
Sicherheitsgefährdungen des Endgeräts bzw. der
zu schützenden Transaktionsdaten verbunden sein könnten.
In ähnlicher Weise kann der Webserver weitere HTML-Daten
oder Inhalte der angeforderten (Transaktions-)Webseite zur Darstellung
auf dem Browser verändern oder anpassen, z. B. Werberbanner
entfernen, Hinweise an den Benutzer oder Links einblenden, weitere
Schalt- und Steuerelemente einfügen, die dem Benutzer weitere
Optionen im Zusammenhang mit der gewünschten Transaktion
bieten, oder dergleichen.
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Ebenso
kann der Webserver die Ausführung des erfindungsgemäßen
Bestätigungsverfahren von dem Inhalt der angeforderten
(Transaktions-)Webseite abhängig machen, z. B. indem das
Bestätigungsverfahren immer dann ausge führt wird,
wenn die betreffende (Transaktion-)Webseite bestimmte Eingabedaten
abfragt, z. B. einen Geldbetrag, eine Kontoverbindung, persönliche
Angaben des Benutzers oder dergleichen. Auf diese Weise kann das
erfindungsgemäße Bestätigungsverfahren
z. B. bei allen geschäftlichen oder datenschutzrechtlich
relevanten Vorgängen automatisch eingeleitet werden, z.
B. bei Bestellungen bei einem Online-Shop, Banküberweisungen,
Registrierungen mit persönlichen Daten oder dergleichen.
Andere, von dem Webserver für nicht schätzenswert
erachtete Eingabedaten in eine auf dem Browser anzuzeigende (Transaktion-)Webseite
können dann ohne separate Transaktionsbestätigung
an den Transaktionsserver weitergeleitet werden. Auch kann der Webserver
in eine auf dem Browser anzuzeigenden (Tranaktions-)Webseite ein
von dem Benutzer aktivierbares Schaltelement integrieren, über
das der Benutzer das erfindungsgemäße Bestätigungsverfahren
selbständig initiieren kann, sofern er in eine (Tranaktions-)Webseite
einzugebende Eingabedaten separat bestätigen möchte,
z. B. bei persönlichen Angaben, wie z. B. Adresse oder dergleichen.
Auf diese Weise liegt die Verantwortung für Transaktionsbestätigung
(auch) bei dem Benutzer.
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Schließlich
kann der Webserver die Referenztranaktionsbestätigung abhängig
von den eingegebenen Transaktionsdaten, von sonstigen Eingabedaten
oder von dem Inhalt der (Tranaktions-)Webseite erzeugen, z. B. als
Hash-Wert über den HTML-Code der Webseite, um eine möglichst
individuelle Referenztransaktionsbestätigung zu erhalten.
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Auf
die beschriebene Weise können prinzipiell beliebige Datenübertragungen
von einem Endgerät an einen Transaktionsserver im Internet
durch eine separate Transaktionsbestätigung geschützt werden,
wie z. B. auch über den Browser erstellte E-Mails oder
dergleichen. Insbesondere kann der portable Datenträger
ein beliebiger an ein herkömmliches Endgerät anschließbarer Datenträger
sein, z. B. ein USB-Token oder eine über einen Chipkartenleser
mit dem Endgerät verbundene Chipkarte bzw. Smart Card.
Insbesondere kann der portable Datenträger auch eine Mobilfunkkarte
sein, die in das Mobilfunkendgerät des Benutzers eingesetzt
wird und mit dem Endgerät über ein Mobilfunknetz
in Datenkommunikation tritt, während eine kontaktbehaftete Schnittstelle
zu dem Mobilfunkendgerät zum Anzeigen der erzeugten Referenztransaktionsbestätigung genutzt
wird.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung von erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen
sowie weiteren Ausführungsalternativen im Zusammenhang
mit den Zeichnungen, die zeigen:
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1 ein
Ablaufdiagramm eines erfindungsgemäßen Verfahrens;
und
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2 eine
Transaktionsanordnung mit einem erfindungsgemäßen
portablen Datenträger zur Ausführung des Verfahrens
nach 1.
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1 illustriert
den Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens
als zeitliche Abfolge von Verfahrensschritten, die von einem Benutzer
(USER), seinem Endgerät 30 (TERMINAL), z. B. einem
Computer, Laptop, PDA, Mobilfunkendgerät oder dergleichen,
einem portablen Datenträger 10 (TOKEN), z. B.
einem USB-Token, einer USB-Chipkarte, einer Internet-Smart-Card
mit USB- oder Schreib-/Leseschnittstelle oder dergleichen, einem
Mobilfunkanbieter (PROVIDER), einem Mobilfunkendgerät 20 (MOBILE)
sowie einem von einem Dienstanbieter betriebenem Transaktionsserver 40 (SERVER)
ausgeführt werden, um von dem Benutzer in das Endgerät 30 eingegebene
Transaktionsdaten mit Hilfe seines Datenträgers 10 und
seines Mobilfunkendgeräts 20 zu bestätigen
und an den Transaktionsserver 40 zur Ausführung
der gewünschten Transaktion weiterzuleiten.
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Das
Verfahren gemäß 1 wird auf
Seiten des Tokens 10 insbesondere von einer Steuereinrichtung 13 sowie
einem Webserver 14 durchgeführt, wobei die Steuereinrichtung 13 Datenkommunikationsverbindungen über
eine USB- oder sonstige kontaktbehaftete Schnittstelle 12 zu
dem Endgerät 30 und über eine Mobilfunk-
oder sonstige kontaktlose Schnittstelle 11 zu dem Mobilfunkendgerät 20 herstellt
und die entsprechenden Datenkommunikationen gegebenenfalls kryptographisch
gesichert durchführt, während der Webserver 14 Webseiten,
die der Benutzer über einen Browser 31 des Endgeräts 30 anfordert,
in Wechselwirkung mit der Steuereinrichtung 13 sicher und
in geeigneter Weise bereitstellt und in die Webseite eingegebene
Transaktionsdaten an den Transaktionsserver 4 weiterleitet.
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Das
in 1 skizzierte Verfahren ist in 2,
die eine einen USB-Token 10, das Mobilfunkendgerät 20,
das Endgerät 30 sowie den Transaktionsserver 40 umfassende
Transaktionsanordnung zeigt, noch einmal als durch Pfeile veranschaulichtes Datenkommunikationsdiagramm
dargestellt. Bei den in 2 gezeigten Einrichtungen 10, 20, 30, 40 der Transaktionsanordnung
sind lediglich diejenigen Komponenten dargestellt, die für
die Ausführung des Verfahrens der 1 von Bedeutung
sind, also insbesondere die Datenkommunikationsschnittstellen 11, 12, 21,
die Steuereinrichtung 13 und der Webserver 14 des
Tokens 10, der Browser 31 des Endgeräts 30 und
das Anzeigeelement 22 des Mobilfunkendgeräts 20.
Weitere selbstverständliche und übliche Komponenten
derartiger elektronischer Einrichtungen sind zur vereinfachten Darstellung
nicht gezeigt. So umfassen natürlich alle Einrichtungen 10, 20, 30, 40 der
Transaktionsanordnung eine Prozessoreinheit und zumindest einen
ausreichend großen Speicher. Zusätzlich können
auch Anzeige- und Eingabeeinrichtungen, wie z. B. Bildschirme, Displays,
Tastaturen, Keypads, oder dergleichen vorgesehen sein.
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Während
das Endgerät 30 ein prinzipiell unsicherer Computer
ist und insofern durch unberechtigt installierten Schadcode, wie
z. B. Viren oder Trojaner, gefährdet ist – insbesondere
wenn es sich bei dem Endgerät 30 um ein öffentlich
zugängliches Terminal handelt –, ist der USB-Token 10 transparent zwischen
das Endgerät 30 bzw. seinem Browser 31 und
den Transaktionsserver 40 geschaltet und stellt dem Endgerät 30 eine
sichere Datenkommunikationsverbindung zu dem Transaktionsserver 40 zu Verfügung,
indem sämtliche von dem Endgerät 30 entgegengenommene
und über das Internet an den Transaktionsserver 40 weiterzuleitende
Datenkommunikation kryptographisch gesichert wird, z. B. durch eine
Datenverschlüsselung über SSL/TLS oder ein sonstiges
geeignetes Sicherheitsprotokoll. Insofern werden Transaktionsdaten,
die ein Benutzer des Endgeräts 30 in eine mit
einem Browser 31 angezeigte, von dem USB-Token 10 bereitgestellte Webseite
des Transaktionsservers 40 eingegeben hat, von dem USB-Token 10 unmittelbar übernommen
und verschlüsselt an den Transaktionsserver 40 übertragen,
so dass eine Manipulation der von dem Endgerät 30 an
den Transaktionsserver 40 übertragenen Transaktionsdaten,
z. B. durch einen zwischen Token 10 und Transaktionsserver 40 geschalteten
Schadcode, ausgeschlossen werden kann.
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Zur
Ausführung einer Transaktion fordert ein Benutzer des Endgeräts 30 in
Schritt S1 zunächst eine entsprechende Transaktionswebseite
des Transaktionsservers 40 über seinen Browser 31 an (REQUEST
WEBSITE), wobei die Anforderung von dem Browser 31 an das
Token 10 und weiter über das Internet an den Transaktionsserver 40 geleitet wird.
Die angeforderte Transaktionswebseite wird von dem Transaktionsserver 40 in
Schritt S2 bereitgestellt (PROVIDE WEBSITE), in Schritt S3 von dem Token 10 übernommen
und in Schritt S4 zur Darstellung durch den Browser 31 des
Endgeräts 30 aufbereitet (PREPARE WEBSITE).
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Die
Aufbereitung der angeforderten Transaktionswebseite durch den Webserver 14 des
Tokens 10, der dabei auf einen ebenfalls auf dem Token 10 installierten
XML-Parser zurückgreift, hat das Ziel, dem Browser 31 eine
dienstanbieterunabhängige Transaktionswebseite bereitzustellen,
indem insbesondere solcher Daten aus dem HTML-Code der Transaktionswebseite
entfernt werden, die für die gewünschte Eingabe
von Transaktionsdaten nicht benötigt werden oder für
diese und die weitere Bearbeitung der Transaktionsdaten sogar schädlich
sein könnten. Dazu wird die Transaktionswebseite von dem
Webserver 14 analysiert (bzw. „geparst”),
indem deren HTML-Code auf derartige nicht erforderliche oder schädliche
Anteile mit Hilfe des XML-Parsers durchsucht wird. Insbesondere
untersucht der Webserver 14 die Transaktionswebseite in
Schritt S4 auf versteckten HTML- oder sonstigen Code, der beispielsweise
mit einer Schadsoftware im Zusammenhang steht oder sonstige unerwünschte
Effekte auf dem Endgerät 30 hervorruft. Derartiger
versteckter Code wird von dem Webserver 14 entfernt, bevor
die modifizierte Transaktionswebseite zur Darstellung auf dem Browser 31 in
Schritt S5 weitergegeben wird.
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Der
Webserver 14 analysiert die Transaktionswebseite des Transaktionsservers 40 insbesondere
dahingehend, ob sie Eingabe- oder Formularfelder umfasst, die für
die Angabe sicherheitskritischer Transaktions- oder sonstiger Daten
eines Benutzer gegenüber dem Transaktionsserver 40 bestimmt sind,
um entscheiden zu können, ob eine Interaktion des Benutzers
mit einer zum Anzeigen durch den Browser 31 bereitgestellten
Transaktionswebseite einer Transaktionsbestätigung bedarf.
Falls der Webserver 14 in der Transaktionswebseite Eingabefelder für
schützenwerte Transaktionsdaten vorfindet, z. B. für
Banküberweisungen, Kaufgeschäfte oder dergleichen,
werden die über den Browser 31 eingegebenen Transaktionsdaten
nicht direkt an den Transaktionsserver 40 weitergeleitet,
sondern von dem Webserver 14 solange zurückgehalten,
bis sie von dem Benutzer separat bestätigt und insofern
freigegeben werden.
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Sofern
in Schritt S4 Eingabefelder für schätzenswerte
Transaktionsdaten erkannt werden, kann der Webserver 14 alternativ
auch ein Schaltelement in die betreffende Transaktionswebseite integrieren, welches
von dem Browser 31 angezeigt wird und von dem Benutzer
aktiviert werden kann, falls er eine separate Bestätigung
für bestimmte einzugebende Transaktionsdaten wünscht.
Selbstverständlich kann ein solches Schaltelement auch
bei jeder beliebigen anderen Webseite eines beliebigen Internetservers integriert
werden, so dass der Benutzer sämtliche Daten, die von dem
Browser 31 über den Webserver 14 an einen
Internet-Server weitergeleitet werden, bestätigen kann.
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Schließlich
gibt der Benutzer in Schritt S6 die Transaktionsdaten, welche die
von ihm gewünschte Transaktion definieren, in die modifiziert
angezeigte Transaktionswebseite in dem Browser 31 ein (SPECIFIY
DATA). In Schritt S7 werden die eingegebenen Transaktionsdaten von
dem Token 10 entgegengenommen, so dass der Webserver 14 in
Schritt S8 die separate Bestätigung der eingegebenen Transaktionsdaten
einleiten kann. Sofern der Benutzer eine Bestätigung durch
Aktivierung eines integrierten Schaltelements veranlasst hat, wird
dies in Schritt S8 von dem Token 10 erkannt. Der Webserver 14 berechnet
dann in Abhängigkeit von den zu übertragenden
Transaktionsdaten und/oder von der Transaktionswebseite, über
die die Transaktionsdaten weitergeleitet werden, eine Referenztransaktionsbestätigung,
z. B. eine TAN oder eine sonstige geeignete alphanumerische Zeichenkette
(GENERATE RTAN), z. B. mittels einem Hash-Verfahren oder dergleichen. Auf
diese Weise wird sichergestellt, dass die eingesetzte Referenztransaktionsbestätigung
hinreichend individualisiert ist und sich nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit
wiederholen kann.
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In
Schritt S9 wird die von dem Token 10 erzeugte Referenztransaktionsbestätigung über
die Mobilfunkschnittstelle 11 des Tokens 10 an
eine Mobilfunkschnittstelle 21 des Mobilfunkendgeräts 20 übertragen.
Alternativ kann die Referenztransaktionsbestätigung auch
gemäß einem anderen geeigneten, vorzugsweise kontaktlosen
Datenkommunikationsverfahren an das Mobilfunkendgerät 20 übertragen
werden, z. B. über Bluetooth, Infrarot oder dergleichen.
In Schritt S10 wird die Referenztransaktionsbestätigung
schließlich auf einem Display 22 des Mobilfunkendgeräts 20 für
den Benutzer erkennbar angezeigt (DISPLAY RTAN). Zusätzlich
werden in Schritt S10 auch die Transaktionsdaten auf dem Display 22 des
Mobilfunkendgeräts 20 angezeigt (DISPLAY DATA),
um dem Benutzer die Überprüfung zu ermöglichen.
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Im
Wesentlichen zeitgleich mit Schritt S9 übergibt der Webserver 14 in
Schritt S11 ein Webformular an das Endgerät 30 zur
Darstellung durch dessen Browser 31 in Schritt S12. Nachdem
der Benutzer die Referenztransaktionsbestätigung in Schritt S13
von dem Display 22 abgelesen hat und in Schritt S14 die
auf dem Display 22 angezeigten Transaktionsdaten mit denjenigen
Transaktionsdaten verglichen hat, die er in Schritt S6 in die Transaktionswebseite
eingegeben hat, gibt er in Schritt S15 die auf dem Display 22 angezeigte
Referenztransaktionsbestätigung in das über den
Browser 31 auf dem Endgerät 30 angezeigte
Webformular als Vergleichstransaktionsbestätigung ein (SPECIFY
CTAN).
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Die
von dem Benutzer in Schritt S15 eingegebene Vergleichstransaktionsbestätigung
wird in Schritt S16 von dem Token 10 bzw. seinem Webserver 14 entgegengenommen
und in Schritt S17 mit der in Schritt S8 erzeugten Referenztransaktionsbestätigung
abgeglichen (VERIFY CTAN). Sofern die Referenztransaktionsbestätigung
mit der Vergleichstransaktionsbestätigung übereinstimmt,
werden die somit vom Benutzer bestätigten Transaktionsdaten
in Schritt S18 schließlich kryptographisch gesichert über
das Internet an den Transaktionsserver 40 übertragen.
In Schritt S19 wird schließlich die von den Transaktionsdaten
definierte Transaktion von dem Transaktionsserver 40 ausgeführt
(PROCESS DATA).
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Da
das gesamte vorstehend beschriebene Bestätigungsverfahren
für den Transaktionsserver 40 transparent ist,
d. h. von dem Transaktionsserver 40 nicht zu berücksichtigen
ist und von ihm auch nicht bemerkt wird, kann vor der Ausführung
der Transaktion durch den Transaktionsserver 40 in Schritt
S19 noch eine von Transaktionsserver 40 ausgehende Verifikation
bzw. Bestätigung der Transaktionsdaten erfolgen, z. B. über
ein herkömmliches TAN- oder mTAN-Verfahren. Da der Benutzer
sein Einverständnis mit der Transaktion gegenüber
dem Token bereits erklärt hat, kann der Token eine eventuell
von dem Transaktionsserver 40 angeforderte weitere TAN selbst
erzeugen und an die Bank senden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2008/046575
A1 [0003]
- - DE 102004046847 A1 [0003]