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DE102004002130A1 - Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines Bauteiles - Google Patents

Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines Bauteiles Download PDF

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DE102004002130A1
DE102004002130A1 DE200410002130 DE102004002130A DE102004002130A1 DE 102004002130 A1 DE102004002130 A1 DE 102004002130A1 DE 200410002130 DE200410002130 DE 200410002130 DE 102004002130 A DE102004002130 A DE 102004002130A DE 102004002130 A1 DE102004002130 A1 DE 102004002130A1
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tolerance compensation
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DE200410002130
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English (en)
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Volker Lemmert
Peter Blania
Hubert Stadler
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Rieter Ingolstadt GmbH
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Rieter Ingolstadt Spinnereimaschinenbau AG
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B37/00Nuts or like thread-engaging members
    • F16B37/04Devices for fastening nuts to surfaces, e.g. sheets, plates
    • F16B37/045Devices for fastening nuts to surfaces, e.g. sheets, plates specially adapted for fastening in channels, e.g. sliding bolts, channel nuts

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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung (1) zum Befestigen eines Bauteils (3), insbesondere eines solchen mit plattenförmiger Ausdehnung, an Profilschienen (2) mit einem innerhalb der Profilschiene (2) angeordneten Halteelement (4), über welches das Bauteil (3) mit der Profilschiene (2) verbunden ist. Dabei zeichnet sich die Befestigungsvorrichtung (1) dadurch aus, daß am Halteelement (4) ein Toleranzausgleich vorgesehen ist, der bei verschiedenen Stellungen des Halteelements (4) in der Profilschiene (2) eine sichere Rückhaltung gewährleistet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines Bauteiles, insbesondere eines solchen mit plattenförmiger Ausdehnung, an Profilschienen mit einem innerhalb der Profilschiene angeordneten Halteelement, über welches das Bauteil mit der Profilschiene verbunden ist.
  • Bei der Herstellung von Gehäuseteilen, der Verlegung von Versorgungsleitungen oder aber auch der Montage von Verblendungselementen wird aus Kosten- und Qualitätsgründen eine sichere, preiswerte und zudem qualitativ hochwertige Verbindungstechnik benötigt. Insbesondere bei Bauteilen mit einer plattenförmigen Ausdehnung, wie beispielsweise dünnwandigen Stahlblechen, ist dies der Fall. Werden solche Bleche beispielsweise zur Verblendung von Vorrichtungen verwendet, d. h. sie sind Bestandteil der von außen sichtbaren Oberfläche einer Vorrichtung, die das Design der Vorrichtung maßgeblich mit beeinflußt, fallen bereits kleinste Abweichungen an der Oberfläche negativ auf und stören den optischen Gesamteindruck der Vorrichtung. Ganz besonders stark tritt dieser Effekt beispielsweise bei Verkleidungen mit hoch glänzenden dünnen Edelstahlblechen auf, die zudem noch unter Lichteinfall stehen und Reflektionsflächen bilden. Ein Grund für derart negative Beeinflussungen der Oberfläche liegt in lokal begrenzten mit sich schnell verändernden Biegeradien einhergehenden Formverläufen, welche häufig durch darunterliegende unzureichende Befestigungsvorrichtungen erzeugt werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Befestigungsvorrichtung zu schaffen, die ein Bauteil sicher an einer Profilschiene befestigt und gleichzeitig einen gleichmäßigen Formverlauf des Bauteils sicherstellt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die eingangs genannte Vorrichtung erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß am Haltemittel ein Toleranzausgleich vorgesehen ist, der bei verschiedenen Stellungen des Haltemittels in der Profilschiene eine sichere Rückhaltung gewährleistet. Der Toleranzausgleich ist besonders vorteilhaft bei ebenen Blechen, die eine gleichmäßige Reflexion haben sollen. Durch den Toleranzausgleich kann aber beispielsweise auch ein gebogenes Blech an einer ebenfalls gebogenen Profilschiene befestigt werden. Gleichzeitig wird dem Blech auch beim Auftreten von Toleranzen die Möglichkeit gegeben, seiner Krümmungslinie unter Beibehaltung eines gleichmäßigen krümmungsstetigen Verlaufs zu folgen. Liegt beispielsweise eine der Befestigungsstellen nicht auf der Sollposition, so wird durch den Toleranzausgleich verhindert, daß das Blech durch das Halteelement in eine ebenfalls fehlerhafte Lage gezwungen wird. Andernfalls würden insbesondere bei dünneren Blechen an der Oberfläche gut sichtbare Dellen oder Beulen entstehen. Durch die Erfindung werden lokal auftretende Abweichungen von der Sollposition ausgeglichen. Ist ein Toleranzausgleich darüber hinaus an mehreren benachbarten Befestigungsstellen vorgesehen, so kann das zu befestigende Bauteil zudem eine mittlere Verbindungskurve zwischen diesen Befestigungspunkten einnehmen, die besonders gleichmäßig verläuft. Je größer der durch die einzelnen Befestigungspunkte ausgleichbare Toleranzbereich ist, desto besser ist auch die Gleichmäßigkeit der ausgemittelten Kurve.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß an den Bauteilen wenigstens ein Verbindungsmittel vorgesehen ist, welches das Halteelement mit dem Bauteil verbindet und mittels dem die Relativlage zwischen Bauteil und Halteelement einstellbar ist. Durch die beschriebene Anordnung ist neben der bereits erwähnten Anordnung eines Toleranzausglei ches zwischen dem Haltemittel und der Profilschiene ein weiteres Mittel vorgesehen, über das die Lage des Toleranzausgleichs relativ zum Bauteil veränderbar ist. Die Einstellung der Relativlage zwischen dem Halteelement und dem Toleranzausgleich einerseits und dem Bauteil andererseits bietet bei der Montage zusätzliche Einstellmöglichkeiten, welche den Einsatz der vorliegenden Erfindung in der Praxis besonders erleichtert.
  • Als besonders vorteilhaft hat es sich bei der Anwendung der Erfindung erwiesen, daß ein Toleranzausgleich vorwiegend in Normalenrichtung der Oberfläche des zu befestigenden Bauteilabschnitts vorgesehen ist. Besonders bei den bereits zuvor beschriebenen Sichtflächen machen sich lokale Vertiefungen oder Erhöhungen besonders störend bemerkbar. Da aber selbst bei relativ dünnwandigen Bauteilen in der Regel eine ausreichende seitliche Abstützung gegeben ist, treten diese Lageänderungen hauptsächlich in normalen Richtungen zur jeweiligen Oberfläche auf. Ein Toleranzausgleich hauptsächlich in dieser Richtung ist damit besonders effektiv.
  • Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform besteht das Haltemittel zumindest teilweise aus einem elastischen Werkstoff. Dabei wird die federnde Wirkung des elastischen Werkstoffes ausgenutzt, um den gewünschten Toleranzausgleich zu erzeugen. Durch eine geeignete Wahl der Geometrie sowie der Elastizität des Werkstoffes können je nach Bedarf unterschiedlich große Toleranzen ausgeglichen werden.
  • Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn der elastische Werkstoff ein Polyurethan ist. Dieser Werkstoff weist bei gleichzeitiger hoher Belastbarkeit eine gute Elastizität auf, ist preiswert in der Beschaffung und zudem gut verarbeitungsfähig. Darüber hinaus steht Polyurethan in zahlreichen Ausführungsarten zur Verfügung, die eine sehr gute Anpassung des verwendeten Werkstoffs an die jeweiligen Anforderungen erlaubt.
  • Als bevorzugte Ausführungsform für das Verbindungsmittel hat es sich bewährt, wenn das Verbindungsmittel aus einem Gewindebolzenabschnitt und einem zugehörigen Innengewinde besteht. Die so erzeugte Schraubverbindung kann besonders leicht durch Drehen verändert werden, wodurch die Relativlage zwischen dem Bauteil und dem Halteelement einstellbar ist. Dabei kann wahlweise der Gewindebolzenabschnitt am Bauteil oder am Haltemittel angeordnet sein.
  • Eine ganz besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht dazu vor, daß das Verbindungsmittel mittels eines Hubzündungsverfahren an dem zu befestigenden Bauteil angeschweißt ist. Das Hubzündungsverfahren stellt eines von zahlreichen anwendbaren Schweißverfahren dar. Speziell dieses Verfahren hat jedoch den Vorteil, daß beispielsweise der aus Metall bestehende Gewindebolzenabschnitt an einer nicht sichtbaren Seite des Bauteiles befestigbar ist, ohne daß an der gegenüberliegenden Sichtfläche sichtbare Veränderungen entstehen.
  • Für den Innengewindeabschnitt hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn eine Schraubenmutter dazu angeordnet ist. Schraubenmuttern sind als preiswerte Zukaufteile in vielen genormten Gewindegrößen verfügbar. Zudem können die in der Regel metallischen Schraubenmuttern zur Befestigung leicht an ebenfalls metallische Abschnitte des Halteelements angeschweißt werden. Besonders vorteilhaft ist es, den Innengewindeabschnitt beispielsweise in Form der Schraubenmutter, im Halteabschnitt zu integrieren. Dies kann insbesondere durch Einstecken und/oder Eingießen bzw. Einschweißen erfolgen.
  • Neben der zuvor beschriebenen Schweißverbindung zwischen zwei metallischen Abschnitten kann der Innengewindeabschnitt aber auch im elastischen Bereich des Halteelements, beispielsweise innerhalb eines Polyurethanabschnitts, angeordnet sein. Sieht man beispielsweise an einem Halteelement eine ausreichend große taschenförmige Öffnung vor, so kann die Schrau benmutter dort hinein gesteckt werden. Wird besonderer Wert auf die Sicherung der Mutter gegen Verlieren gelegt, so besteht die Möglichkeit, diese in das Halteelement einzugießen. Insbesondere der vorgeschlagene Polyurethanwerkstoff ist hierzu geeignet.
  • Für die Herstellung des Halteelements hat es sich bewährt, wenn das Halteelement ein Abschnitt eines Profilformstücks mit angepaßter Länge ist. Die Länge des Abschnitts ist dabei in Abhängigkeit von der gewählten Profilform und den aufzubringenden Lasten anzupassen. Die beschriebenen Profilformen können beispielsweise als Extruderprofile preiswert und mit nahezu beliebigen Geometrien hergestellt werden. Ein wirtschaftliches Arbeiten ist besonders dann möglich, wenn das Profil in großen Längen vorgefertigt und anschließend auf die jeweils benötigte Länge zugeschnitten wird.
  • Als vorteilhaft hat es sich dabei erwiesen, wenn der Zuschnitt mittels Wasserstrahlverfahren erfolgt. Das Wasserstrahlverfahren liefert nämlich besonders schnelle und exakte Schnittergebnisse.
  • Schließlich ist die Montage bei einer Ausführungsform der Erfindung ganz besonders einfach, wenn eine Rastverbindung zwischen dem Halteelement und der Profilschiene vorgesehen ist.
  • Weitere Vorteile der Erfindung sind im Zusammenhang mit den nachfolgenden Ausführungsbeispielen und der Zeichnung beschrieben. Es zeigt:
  • 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung;
  • 2 eine Schrägansicht auf die Befestigungsvorrichtung nach 1 in einer Explosionsdarstellung;
  • 3 eine Seitenansicht auf ein Profil eines Halteelements;
  • 4 eine Schrägansicht auf ein Halteelement mit Schraubenmutter;
  • 5 eine Schrägansicht auf ein Bauteil mit Gewindebolzen;
  • 6 eine Schrägansicht auf ein Bauteil mit vormontiertem Halteelement.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung 1 in einer seitlichen Ansicht dargestellt. An einer Profilschiene 2 ist ein Bauteil in Form eines Blechs 3 befestigt. Die Verbindung zwischen dem Blech 3 und der Profilschiene 2 wird über ein Halteelement 4 hergestellt. Hierzu weist die Profilschiene 2 eine Nut 5 auf, in welche das Halteelement 4 hineinragt. Um das Halteelement 4 sicher halten zu können, weist die Nut 5 an ihrer Oberseite rechts und links Stege 6 auf, an denen hinterschnittig jeweils ein Absatz 7 des Halteelements 4 zur Anlage kommt. Innerhalb des Halteelements 4 ist zudem eine Schraubenmutter 8 angeordnet, die zur Befestigung des Halteelements 4 am Blech 3 dient.
  • In 2 ist die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung 1 aus 1 nochmals in einer Explosionszeichnung von schräg oben gezeigt. Die Profilschiene 2 ist nur ausschnittsweise dargestellt und ihr weiterer Verlauf mit unterbrochenen Linien angedeutet. Das Halteelement 4 weist eine Aufnahme 9 auf, in welche die Schraubenmutter 8 entlang der Linie 10 eingesteckt wird. Zur Befestigung des Halteelements 4 am Blech 3 ist ein Bolzen 11 mit dem Blech 3 verbunden. Die Verbindung des Bolzens 11 mit dem Blech 3 kann beispielsweise durch Verschraubung erfolgen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Bolzen 11 mit dem Blech 3 zu verkleben. Bei der Verarbeitung von Stahlblechen hat es sich insbesondere vorteilhaft erwiesen, den Bolzen 11 mittels eines Schweißverfahrens am Blech 3 anzubringen. Hierbei hat sich vor allem das Hubzündungsverfahren bewährt, da dieses die gegenüberliegende Seite des Blechs 3, d.h. die sichtbare Fläche, völlig oder nahe zu unverändert beläßt. Ist der Bolzen 11 nun am Blech 3 befestigt, so kann das Halteelement 4 samt Schraubenmutter 8 entlang der Linie 12 auf dem Bolzen 11 befestigt werden. Da das Halteelement 4 mit der Schraubenmutter 8 bereits über einen Innengewindeabschnitt verfügt, ist es besonders vorteilhaft, den Bolzen 11 mit einem entsprechenden Außengewinde zu versehen. Die Befestigung des Halteelements 4 kann dann durch einfaches Aufschrauben auf den Bolzen 11 erfolgen. Neben der bloßen Befestigung des Halteelements 4 auf dem Bolzen 11 und damit gleichzeitig am Blech 3, kann über das Gewinde auch ein gewünschter Längenabstand zwischen dem Halteelement 4 und dem Blech 3 voreingestellt werden. Stehen nun Halteelement 4 und Blech 3 mit definiertem Abstand in fester Verbindung, so muß das Halteelement 4 zur sicheren Befestigung nur noch in die Nut 5 eingesteckt werden. Hierbei greifen dann die Absätze 7 des Halteelements 4 in der oben bereits beschriebenen Weise hinter die Stege 6 der Profilschiene 2 und sorgen für einen sicheren Halt.
  • Das Einsetzen des Halteelements 4 kann aber auch in einer anderen Weise erfolgen. Es ist nämlich möglich, das Halteelement 4 seitlich in die Profilschiene 2 einzusetzen und es bis in den gewünschten Bereich zu bewegen. Beide Einsetzverfahren unterscheiden sich insbesondere im Hinblick auf die vom Halteelement 4 durchzuführende Verformung. Während beim Einstecken von vorne das Halteelement 4 eine relativ große Verformung ausführen muß, ist dies beim seitlichen Einsetzen nicht der Fall. Aus dem Stand der Technik ist das seitliche Einsetzen bereits bekannt und wird mit starren Körpern, wie beispielsweise Nutsteinen, angewandt. Um aber den erfindungsgemäßen und erforderlichen Toleranzausgleich zu gewährleisten, muß das Halteelement 4 elastische Verformungen ausführen können. Wird das Halteelement 4 nun so gestaltet, daß es elastische Verformungen ausführen kann, die groß genug sind, um ein Einsetzen von vorne in die Profilschiene 2 zu erlauben, so kann die Montage in der beschriebenen Weise erfolgen.
  • Sind die elastischen Verformungen des Halteelements 4 allerdings nur groß genug, um den erforderlichen Toleranzausgleich zu bewerkstelligen, nicht aber, um ein Einsetzen von vorne in die Profilschiene 2 vorzunehmen, so bietet es sich an, das Halteelement seitlich in die Profilschiene 2 einzusetzen. In diesem Fall ist es dann von Vorteil, anstatt der gewählten Schraubverbindung zwischen dem Blech 3 und dem Halteelement 4 ein anderes Verbindungsmittel, beispielsweise eine rastbare Verbindung vorzusehen. Dies hat den Vorteil, daß das Halteelement 4 unabhängig von dem zu befestigenden Blech 3 einsetzbar ist und erst danach mit dem Blech 3 verbunden wird, was die Montage deutlich erleichtert.
  • 3 zeigt ein Profil eines erfindungsgemäßen Halteelements 4 in einer vergrößerten Seitenansicht. Das Halteelement 4 kann als Einzelteil oder aber auch als Endlosprofil gefertigt werden. Hierzu sind alle elastischen Werkstoffe geeignet, die eine ausreichende Festigkeit aufweisen, wie beispielsweise Gummiwerkstoffe. Besonders bewährt haben sich dazu Polyurethane. Bei der Auswahl des Werkstoffs bzw. der Werkstoffkombination, kann auf eine große Auswahl von Werkstoffen und Polyurethansorten zurückgegriffen werden, die unterschiedlichste Eigenschaften beispielsweise hinsichtlich Alterungs-, Temperatur-, Kälte-, Hitze- oder Chemikalienbeständigkeit aufweisen. Bei der Fertigung als Endlosprofil besteht die Möglichkeit, die Länge des Halteelements erst bei der Montage durch Zuschnitt individuell anzupassen. Der Zuschnitt kann wahlweise mit Klingenwerkzeugen aber auch mit einem Wasserstrahl oder Laser erfolgen, was besondere Vorteile hinsichtlich der Geschwindigkeit und Qualität des Schnitts mit sich bringt. Gut zu erkennen sind wiederum die Aufnahme 9 für die Aufnahme der Schraubenmutter 8 und die rechts und links angeordneten Absätze 7, welche hinter die Stege 6 der Profilschiene 2 greifen. An der rechten und linken Unterseite befinden sich zudem Gleitflächen 12, welche das Einstecken des Halteelements 4 in die Profilschiene 2 zusätzlich erleichtern.
  • Die Montage der Schraubenmutter 8 im Halteelement 4 ist in 4 dargestellt. Dazu ist das Halteelement 4 mit einer Aufnahme 9 ausgestattet. Die Aufnahme 9 ist so bemessen, daß die Schraubenmutter 8 einsteckbar ist aber gleichzeitig ein sicherer Halt in der Aufnahme 9 gewährleistet ist. Der Zusammenbau erfolgt, indem die Schraubenmutter 8 in Richtung des Pfeils 13 eingesteckt wird. Wenn das Halteelement 4 im Bereich der Aufnahme 9 aus einem elastischen Werkstoff besteht, so kann die Aufnahme 9 ein geringfügiges Untermaß aufweisen und dadurch die Schraubenmutter 8 sicher halten. Eine andere mögliche Ausführungsform besteht darin, eine Hinterschneidung an der Aufnahme 9 vorzusehen, die von der Schraubenmutter 8 beim Einstecken überwunden wird, indem sich das Halteelement 4 elastisch verformt. Zur Erleichterung des Zusammenbaus kann die Tiefe der Aufnahme 9 auf die verwendete Art von Schraubenmuttern 8 abgestimmt werden. Dies geschieht in der Weise, daß die Gewindebohrung der Schraubenmutter 8 beim vollständigen Einstecken in die Aufnahme 9 zentriert zu einer Einstecköffnung 14 zur Anlage kommt, durch die der Bolzen 11 eingesteckt wird.
  • Der Bolzen 11 ist, wie in 5 dargestellt, mit dem zu befestigenden Blech 3 verbunden. Hierzu ist eine Verbindung 15 zwischen beiden Elementen vorgesehen. Als Verbindung 15 kann beispielsweise eine Verklebung, eine Verschraubung oder eine Verschweißung dienen, um nur einige von vielen Möglichkeiten aufzuzählen. Als besonders günstig hat sich eine Verschweißung mit einem Hubzündungsverfahren erwiesen, da hierbei die der Schweißstelle gegenüberliegende sichtbare Oberfläche des Blechs 3 frei von störenden Veränderungen bleibt. Alternativ sind aber auch andere Schweißverfahren, wie beispielsweise Reibschweißungen einsetzbar. An seinem Außenumfang weist der Bolzen 11 ein Außengewinde auf, welches komplementär zum dem in der Schraubenmutter 8 angeordneten Gewinde ausgebildet ist.
  • In 6 ist schließlich der Zusammenbau des Halteelements 4 mit dem Blech 3 dargestellt. Die Linie 16 zeigt die Achse, auf der sowohl der Bolzen 11 als auch die Schraubenmutter 8 angeordnet sind. Das Halteelement 4 wird durch eine Einschraubbewegung in Richtung des Pfeils 16 auf Bolzen 11 aufgeschraubt. Je nach Einschraubtiefe kann ein gewünschter Abstand zwischen dem Blech 3 und dem Halteelement 4 bzw. der Profilschiene 2 voreingestellt werden.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Es sind vielmehr zahlreiche Abwandlungen im Rahmen der Patentansprüche möglich. So kann beispielsweise der Profilquerschnitt und die Profillänge je nach Trägerprofil und Tragkraft variieren oder zwischen der Profilschiene und dem Blech zusätzliche Dämmungsmittel, wie beispielsweise Klebebänder, zum Einsatz kommen. Auch muß nicht eine Mutter 8 verwendet werden. Es kann alternativ hierfür beispielsweise eine Klemmscheibe zur Anwendung kommen, welche an dem Gewindebolzen 11 befestigt wird.

Claims (13)

  1. Befestigungsvorrichtung (1) zum Befestigen eines Bauteils (3), insbesondere eines solchen mit plattenförmiger Ausdehnung, an Profilschienen (2) mit einem innerhalb der Profilschiene (2) angeordneten Halteelement (4), über welches das Bauteil (3) mit der Profilschiene (2) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß am Halteelement (4) ein Toleranzausgleich vorgesehen ist, der bei verschiedenen Stellungen des Halteelements (4) in der Profilschiene (2) eine sichere Rückhaltung gewährleistet.
  2. Befestigungsvorrichtung (1) nach dem vorhergehenden Anspruch dadurch gekennzeichnet, daß an den Bauteilen (3) wenigstens ein Verbindungsmittel vorgesehen ist, welches das Halteelement (4) mit dem Bauteil (3) verbindet und mittels dem die Relativlage zwischen Bauteil (3) und Halteelement (4) einstellbar ist.
  3. Befestigungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Toleranzausgleich vorwiegend in Normalenrichtung der Oberfläche des zu befestigenden Bauteilabschnitts vorgesehen ist.
  4. Befestigungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (4) zumindest teilweise aus einem elastischen Werkstoff besteht.
  5. Befestigungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der elastische Werkstoff ein Polyurethan ist.
  6. Befestigungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel aus einem Gewindebolzenabschnitt (11) und einem zugehörigen Innengewinde (8) besteht.
  7. Befestigungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel mittels eines Hubzündungsverfahren an dem zu befestigenden Bauteil (3) angeschweißt ist.
  8. Befestigungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Innengewindeabschnitt eine Schraubenmutter (8) angeordnet ist.
  9. Befestigungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Innengewindeabschnitt (8) im Halteelement (4) integriert ist.
  10. Befestigungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Innengewindeabschnitt (8) im Halteelement (4) durch Einstecken und/oder Eingießen bzw. Einschweißen integriert ist.
  11. Befestigungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (4) ein Abschnitt eines Profilformstücks mit angepaßter Länge ist.
  12. Befestigungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt mittels Wasserstrahlverfahren erfolgt.
  13. Befestigungsvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rastverbindung zwischen dem Halteelement (4) und der Profilschiene (2) vorgesehen ist.
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