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Die
Erfindung betrifft nach einem ersten Aspekt eine Maschine oder einen
Maschinenabschnitt zum vorzugsweise kontinuierlichen Aufwickeln
einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, auf einen
insbesondere von einem Tambour gebildeten Wickelkern zu einer Wickelrolle
oder/und zum vorzugsweise kontinuierlichen Abwickeln der Materialbahn
von einer derartigen Wickelrolle, wobei der jeweilige Wickelkern
durch wenigstens einen zumindest momentan betriebsmäßig zugeordneten
Elektromotor antreibbar ist, der einen mit dem Wickelkern im Sinne
eines Drehantriebs gekoppelten oder koppelbaren Rotor und einen
direkt oder indirekt an einer Stuhlung der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts
oder einer relativ zur Stuhlung bewegbar angeordneten Motorhalterung
gegen Verdrehung abgestützten
Stator aufweist.
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Die
Erfindung betrifft nach einem zweiten Aspekt ferner allgemeiner
auch eine Maschine oder einen Maschinenabschnitt zur Herstellung
oder/und Veredelung oder/und sonstigen Behandlung oder/und Handhabung
einer laufenden Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton,
umfassend wenigstens eine Drehkomponente, die durch wenigstens einen
Elektromotor antreibbar ist, der einen mit der Drehkomponente im
Sinne eines Drehantriebs gekoppelten oder koppelbaren Rotor und
einen direkt oder indirekt an einer Stuhlung der Maschine bzw. des
Maschinenabschnitts oder einer relativ zur Stuhlung bewegbar angeordneten
Motorhalterung gegen Verdrehung abgestützten Stator aufweist.
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Die
Erfindung betrifft nach einem dritten Aspekt ferner auch eine Maschine
oder einen Maschinenabschnitt zur Herstellung oder/und Veredelung oder/und
sonstigen Behandlung oder/und Handhabung einer laufenden Materialbahn,
insbesondere aus Papier oder Karton, umfassend wenigstens eine sich
quer zur Laufrichtung der Materialbahn erstreckende Drehkomponente,
die durch wenigstens einen Elektromotor antreibbar ist, der einen
mit der Drehkomponente im Sinne eines Drehantriebs gekoppelten oder
koppelbaren Rotor und einen direkt oder indirekt an einer Stuhlung
der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts oder einer relativ zur
Stuhlung bewegbar angeordneten Motorhalterung gegen Verdrehung abgestützten Stator
aufweist, wobei die Maschine oder der Maschinenabschnitt eine Führerseite
und eine Triebseite aufweist, wobei die Führerseite sich durch wenigstens
eines der folgenden Merkmale auszeichnet:
- – die Führerseite
weist Randsaugzonen zum Führen
eines vorlaufenden Einfädel-
oder Überführungsstreifens
der Materialbahn auf,
- – wenigstens
eine Haube einer Trockenzylinderanordnung kann auf der Führerseite
geöffnet
werden, insbesondere von Entfernen von Bahnrückständen im Falle eines Bahnabrisses,
- – auf
der Führerseite
stehen Komponenten der Maschine oder des Maschinenabschnitts höchstens
in geringem Maße über die
Stuhlung zur Seite vor,
- – Drehkomponenten
wie Führungswalzen,
Saugwalzen, Trockenzylinder und dergleichen sind zur Führerseite
hin aus der Maschine bzw. dem Maschinenabschnitt herausziehbar,
etwa zum Auswechseln der jeweiligen Drehkomponente, wenn diese verschlissen
ist.
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Es
wird in diesem Zusammenhang insbesondere stationär in der Maschine bzw. im Maschinenabschnitt
angeordnete Drehkomponeten und dementsprechend stationär in der
Maschine bzw. Maschinenabschnitt angeordnete Elektromotoren gedacht, betreffend
die Drehkomponente beispielsweise an Führungswalzen, Saugwalzen, Trockenzylinder, Presswalzen
und dergleichen.
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Derartige
Maschinen, Maschinenabschnitte und für derartige Maschinen bzw.
Maschinenabschnitte geeignete Antriebsanordnungen auf Elektromotorbasis
sind in vielfältigen
Ausgestaltungen bekannt. Betreffend Wickelmaschinen zum Aufwickeln bzw.
Abwickeln einer Materialbahn wird beispielsweise auf die
DE 197 35 590 A1 ,
DE 198 22 261 A1 ,
DE 40 07 329 A1 ,
DE 197 45 005 A1 und
EP 0 826 615 A1 verwiesen.
Es wird speziell Bezug genommen auf das Sirius-Aufrollsystem von
Voith Paper. Es sind im Fachgebiet aber auch diverse andere Aufroll-
und Abrollanordnungen bekannt, auf die die Erfindung im Prinzip
anwendbar ist.
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Betreffend
den Antrieb von Trockenzylindern in einer Trockenpartie einer Papiermaschine
kann als Stand der Technik beispielsweise auf die
DE 100 35 578 A1 ,
DE 100 25 316 A1 und
EP 1 158 188 A1 verwiesen
werden, die jeweils einen Direktantrieb eines Trockenzylinders mittels
eines Aufsteckmotors in Form eines Drehstrom-Asynchronmotors ohne
zwischengeschaltetem Getriebe zeigen. Die
DE 299 08 433 U1 zeigt
einen Walzenantrieb, insbesondere für eine Papierleitwalze oder
Breitstreckwalze in einer Papier- oder Kartonherstellungsmaschine,
mittels eines Asynchron-Hohlwellenmotors,
der ohne Zwischenschaltung eines Getriebes auf einen Walzenzapfen
der Walze aufgesteckt ist. Ein mittels eines Permanentmagnetmotors
direkt angetriebener Trockenzylinder ist aus der
DE 87 03 410 U1 und der prioritätsgleichen
US 4,820,947 bekannt.
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Aufgabe
der Erfindung zumindest nach dem ersten und zweiten Aspekt ist es,
eine Maschine oder einen Maschinenabschnitt der angegebenen Art bereitzustellen,
der den in der Praxis auftretenden Anforderungen besonders gut gerecht
wird, insbesondere hinsichtlich Kompaktheit des Drehantriebs und Kostengünstigkeit
durch Vermeidung von mechanischen Antriebselementen wie Getriebe,
Kupplungen und Gelenkwellen zwischen Elektromotor einerseits und
anzutreibender Komponente andererseits.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen (erster Aspekt
der Erfindung), dass der Elektromotor als Synchronmotor ausgeführt oder
betreibbar ist, und dass bei betriebsmäßiger Zuordnung zu einem jeweiligen
Wickelkern der Elektromotor koaxial zu diesem Wickelkern in Zuordnung
zu einem axialen Endbereich desselben angeordnet ist, wobei der
Rotor oder ein Drehantriebsanschluss desselben zur im Wesentlichen
spielfreien gemeinsamen Drehung drehfest direkt mit dem Wickelkern
oder einem Drehantriebsanschluss desselben gekoppelt oder koppelbar
ist.
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Allgemeiner
wird erfindungsgemäß vorgeschlagen
(zweiter Aspekt der Erfindung), dass der Elektromotor als Synchronmotor
ausgeführt
oder betreibbar ist, und dass der Elektromotor koaxial zur Drehkomponente
in Zuordnung zu einem axialen Endbereich derselben angeordnet ist,
wobei der Rotor oder ein Drehantriebsanschluss desselben zur im Wesentlichen
spielfreien gemeinsamen Drehung drehfest direkt mit der Drehkomponente
oder einem Drehantriebsanschluss derselben gekoppelt oder koppelbar
ist.
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Nach
der Erfindung ist ein direkter Antrieb der anzutreibenden Komponente
(Wickelkern bzw. diesen aufweisende Wickelrolle; allgemein Drehkomponente)
im Sinne eines sogenannten "Zentrumsantriebs" vorgesehen, wobei
auf zwischengeschaltete mechanische Antriebselemente wie Getriebe,
Kupplungen und Gelenkwellen verzichtet wird, so dass einerseits
eine sehr kompakte, den Elektromotor enthaltende Antriebseinheit
zum Drehantrieb realisierbar ist und andererseits die nicht unbeachtlichen Kosten
für zwischengeschaltete
mechanische Antriebselemente vermieden werden. Ein wichtiger Gesichtspunkt
ist in diesem Zusammenhang das Merkmal der spielfreien gemeinsamen
Drehung in Folge des Wegfalls der angesprochenen mechanischen Antriebselemente,
wodurch – wenn
technisch sinnvoll – gezielt
vorgegebene oder aus einer gewissen Betriebssituation sich ergebende
Drehpositionen anfahrbar sind.
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Gegenüber einem
Asynchronmotor hat ein Synchronmotor den Vorteil, dass sich die
Drehzahl einfacher optimieren lässt,
und dass der Wegfall der bei einem Asynchronmotor erforderlichen
Schlupfkompensation das dynamische Regelverhalten des Motors verbessert.
Es wird eine höhere
Genauigkeit als bei üblichen
Asynchronmotoren erreicht. Insbesondere sind vergleichsweise große Drehmomente bei
kleinen Drehzahlen möglich.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Motor mit Permanentmagneten ausgeführt ist.
Es wird in diesem Zusammenhang vor allem an auf Grundlage wenigstens
eines Selten-Erden-Werkstoffs, etwa Neodym-Eisen-Bohr, hergestellte Permanentmagnete
gedacht. Besonders ideal sind so genannte "Torquemotoren", die nach dem Prinzip eines Synchronmotors
funktionieren. Torquemotoren bestehen üblicherweise aus einem Stator und
einem Rotor mit permanent erregten Magneten. Aufgrund der vergleichsweise
hohen Energiedichte (Permanentmagnete) können derartige Motoren besonders
kompakt bauen bzw. sehr starke Drehmomente über einen großen Drehzahlbereich
liefern. Derartige Motoren sind deswegen für einen Einsatz im Rahmen der
Erfindung besonders geeignet.
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Aufgabe
der Erfindung zumindest nach dem dritten Aspekt ist, eine Maschine
oder einen Maschinenabschnitt der angegebenen Art bereitzustellen, die
dem Konstrukteur gegenüber
einer herkömmlichen
Auslegung und Anordnung einzelner Komponenten einen größeren konstruktiven
Freiraum gibt oder/und speziellen Anforderungen genügen kann und
die ggf. im Wege eines Umbaus zweckmäßig und kostengünstig auf
Grundlage einer bestehenden Maschine oder eines bestehenden Maschinenabschnitts
bereitstellbar ist.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen (dritter Aspekt
der Erfindung, dass wenigstens ein zum Antrieb der oder einer Drehkomponente
dienender Elektromotor auf der Führerseite
angeordnet ist.
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Die
Begriffe "Führerseite" und "Triebseite" sind für den Fachmann
in der Papierindustrie und den Fachmann in der entsprechende Maschinen
entwickelnden und herstellenden Industrie klar definiert und klar
mit Merkmalen der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts belegt.
Die Führerseite
ist die Bedienseite, von der die Maschine bzw. der Maschinenabschnitt
bedient wird und ggf. gereinigt wird. Insbesondere werden von der
Führerseite
her Materialbahnreste, insbesondere Papierfetzen, im Falle eines
Bahnabrisses beseitigt, etwa unter Einsatz von Druckluftschläuchen, für die entsprechende
Druckluftanschlüsse
auf der Führerseite
vorgesehen sind. Im Falle einer Trockenpartie sind die Trockenzylinder üblicherweise
durch eine gemeinsame oder einzelne Hauben abdeckt, und diese Hauben
lassen sich auf der Bedienseite, also Führerseite öffnen, um Papierfetzen oder
dergleichen zwischen den Trockenzylindern zu entfernen.
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Ferner
sind die verschiedenen Komponente der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts,
etwa die Trockenzylinder und Führungswalzen,
so an der Stuhlung gelagert, dass auf der Führerseite keine Teile der Lagerung
bzw. der betreffenden Komponente wesentlich über die Stuhlung hinausstehen.
Auf der Triebseite hingegen bestehen hier keine Einschränkungen,
und es können – ganz nach
Zweckmäßigkeit – Teile
der Lagerung bzw. der Komponenten über die Stuhlung hervorstehen.
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Die
Führerseite
ist ferner auch klar durch dem Einfädeln der Materialbahn in die
Maschine bzw. den Maschinenabschnitt dienende Komponenten und funktionelle
Ausgestaltungen definiert. So sind zum Einfädeln eines Einfädel- oder Überführungsstreifens
einer jeweiligen Materialbahn Randsaugzonen auf der Führerseite
vorgesehen. Der Einfädel- oder Überführstreifen
wird beim Aufführen
entlang der Führerseite
geführt,
damit diese wichtige Betriebsphase besser kontrollierbar ist.
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Versorgungsleitungen
sind hingegen vorrangig auf der Triebseite angeordnet. Ferner sind Dampfzuführköpfe für Trockenzylinder
ebenfalls in der Regel auf der Triebseite angeordnet, und die Kondensatabfuhr
erfolgt ebenfalls zur Triebseite hin.
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Die
Triebseite und die Führerseite
sind ferner in der Regel dadurch eindeutig gekennzeichnet, dass auf
der Triebseite zur nächsten
Maschine oder zur nächsten
Wand in einer Fabrikhalle oder dergleichen nur ein geringer Abstand
bestehen muss, dass hingegen auf der Führerseite zur nächsten Maschine
oder zur nächsten
Wand zumindest ein Bauraum in der Größenordnung der Maschinenbreite
besteht bzw. bestehen muss, damit Trockenzylinder, Führungswalzen
und dergleichen auf dieser Seite aus der Maschine bzw. dem Maschinenabschnitt
herausziehbar sind, etwa zum Auswechseln einer jeweiligen verschlissenen
Komponente. Soweit also sich quer zur Laufrichtung der Materialbahn
erstreckende Drehkomponenten nicht fest eingebaut sind, sondern
auswechselbar sind, so erfolgt dies Auswechseln zur Führerseite
hin bzw. von der Führerseite
aus.
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Ferner
sind, wie der Begriff "Triebseite" selbst ausdrückt, auf
der Triebseite üblicherweise Antriebsmotoren
für die
verschiedenen Komponenten der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts
angeordnet. Diese Anordnung ist insbesondere auch im Zusammenhang
mit der angesprochenen Auswechselbarkeit von Drehkomponenten von
der Führerseite
aus bzw. zur Führerseite
hin besonders zweckmäßig, da
dann der jeweilige Elektromotor hierbei nicht im Wege ist.
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Erfindungsgemäß wird nun
aber vorgeschlagen, von der bewährten
Anordnung der zum Antrieb dienenden Elektromotoren auf der Triebseite zumindest
einzelfallbezogen abzuweichen. Dies kann beispielsweise dann zweckmäßig sein,
wenn eine bestehende Maschine oder ein bestehender Maschinenabschnitt
umgebaut wird, etwa für
eine höhere Leistung
oder in anderer Hinsicht. Der Umbau kann dann unter Umständen kostengünstiger
ausgeführt werden,
wenn der Einbau eines neuen Motors auf der Triebseite zusätzlichen
Umbauaufwand nötig
machen würde.
Beispielsweise kann bei einer Umrüstung von einem indirekten
Antrieb von Trockenzylindern zu einem direkten Antrieb ohne zwischengeschaltete
Getriebe und dergleichen durch Anordnung des neuen, zum Direktantrieb
dienenden Elektromotors auf der Führungsseite vermieden werden,
dass auf der Triebseite befindliche Dampfköpfe entfernt bzw. umgebaut
werden müssen.
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Besonders
zweckmäßig ist,
wenn der auf der Führerseite
angeordnete Elektromotor als Aufsteckmotor ausgeführt ist.
Es wird vor allem daran gedacht, dass der auf der Führerseite
angeordnete Elektromotor koaxial zur Drehkomponente in Zuordnung
zu einem axialen Endbereich desselben angeordnet ist, wobei der
Rotor oder ein Drehantriebsanschluss desselben zur im Wesentlichen
spielfreien gemeinsamen Drehung drehfest direkt mit der Drehkomponente
oder einem Drehantriebsanschluss desselben gekoppelt oder koppelbar
ist. Auf zwischengeschaltete mechanische Antriebselemente wie Getriebe,
Kupplungen und Gelenkwellen wird dementsprechend verzichtet. Es
wird in diesem Zusammenhang auf die vorstehenden Erläuterungen
im Zusammenhang mit dem ersten und dem zweiten Aspekt der Erfindung
verwiesen.
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Der
Elektromotor kann als Asynchronmotor ausgeführt oder betreibbar sein. Demgegenüber ist es
aber bevorzugt, dass der Elektromotor als Synchronmotor ausgeführt oder
betreibbar ist. Es ergeben sich die im Zusammenhang mit dem ersten
und dem zweiten Aspekt der Erfindung erläuterten Vorteile. Es kommen
die zum ersten und zweiten Aspekt angesprochenen Weiterbildungsmöglichkeiten
(Permanentmagnete usw.) in Betracht. Es wird insbesondere an die
Verwendung eines Torquemotors gedacht.
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Die
Maschine oder der Maschinenabschnitt kann, wie schon angesprochen,
entstanden sein durch Umbau einer Maschine oder eines Maschinenabschnitts,
bei dem zuvor die betreffende Drehkomponente durch einen auf der
Triebseite angeordneten, der Drehkomponente zugeordneten Elektromotor
angetrieben wurde. Im Zuge des Umbaus wurde dann der auf der Führerseite
angeordnete Elektromotor in Zuordnung zur Drehkomponente eingebaut. Die
Erfindung stellt in diesem Zusammenhang auch ein Umbauverfahren
bereit (siehe unten).
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Bevorzugt
ist der Rotor ringförmig
ausgeführt und
radial innerhalb des Stators angeordnet. Der Elektromotor kann,
wie im Zusammenhang mit dem dritten Aspekt der Erfindung schon angesprochen, besonders
zweckmäßig als
Aufsteckmotor oder Hohlwellenmotor ausgeführt sein. In disem Zusammenhang
wird speziell vorgeschlagen, dass der Elektromotor in der Art einem
Hohlwellenmotors direkt auf einen als Drehantriebsanschluss dienenden
Wellenzapfen des Wickelkerns bzw. der Drehkomponente aufgesteckt
oder aufsteckbar ist, wobei der auf den Wellenzapfen aufgesteckte
Elektromotor mit seinem Rotor mit dem Wellenzapfen in formschlüssiger Drehmitnahmeverbindung
steht.
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Je
nach Ausführung
der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts kann es dabei besonders zweckmäßig sein,
dass der Wellenzapfen als Hohlwelle ausgeführt ist, beispielsweise zum
Zuführen
eines Betriebsfluids, ggf. Prozessdampf, in einen Innenraum der
Drehkomponente oder zum Abführen eines
Fluids (ggf. Prozessdampf oder Kondensat) aus dem Innenraum. Eine
derartige Ausgestaltung ist insbesondere im Zusammenhang mit Trockenzylindern
einer Trockenpartie von Interesse.
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Bevorzugt
ist, wie schon anesprochen, der Elektromotor vom als "Torquemotor" bzw. "Permanentmagnetmotor" bezeichneten Synchronmotortyp. Derartige
Motoren haben sich etwa zum Antrieb von Werkzeugmaschinen, insbesondere
zum Direktantrieb ohne mechanischen Übertragungselemente, wie Kupplungen
und Getriebe, bewährt.
Auf Grund ihrer Kompaktheit und Positioniergenauigkeit werden sie
beispielsweise zum Einsatz in Schwenkachsen und Rundtischen eingesetzt.
Auf Grund ihrer hohen Dynamik werden sie in dynamischen Werkzeugmaschinen
und für
schnell hochlaufende Achsen von Drehmaschinen mit Erfolg eingesetzt.
Es werden speziell auch Torquemotoren bzw. Permanentmagnetmotoren
mit integrierter Luft- oder Wasserkühlung angeboten, beispielsweise
von der Firma Siemens Linear Motor Systems und von der Firma ABB.
In Bezug auf den erfindungsgemäß in der
Maschine bzw. dem Maschinenabschnitt einzusetzenden Elektromotor
wird vor allem daran gedacht, dass dieser eine integrierte Fluidkühlung, vorzugsweise
Flüssigkeitskühlung, höchstvorzugsweise
Wasserkühlung,
aufweist. Bevorzugt weist der Stator des Elektromotors eine integrierte
Fluidkühlung,
vorzugsweise Flüssigkeitskühlung, höchstvorzugsweise
Wasserkühlung, auf.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
zeichnet sich durch einen dem Elektromotor zugeordneten, geschlossen
ausgeführten
Kühlfluidkreislauf
(insbesondere Kühlwasserkreislauf)
aus. Der Kühlfluidkreislauf,
insbesondere Kühlwasserkreislauf,
kann vorteilhaft mit einer Kühlfluidspeicheranordnung
(insbesondere Kühlwasserspeicheranordnung)
oder/und mit einer Wärmetauschanordnung
oder/und mit einer Filteranordnung ausgeführt sein. Man kann auch eine
Heizanordnung vorsehen, die eine Vorwärmung des Kühlfluids, insbesondere Kühlwassers,
ermöglicht,
insbesondere für
Startvorgänge.
Das Kühlfluid
kann also vor dem eigentlichen Betriebsbeginn vorgewärmt werden,
um den Elektromotor auf eine Mindest-Betriebstemperatur zu bringen,
und danach zur Kühlung
des Elektromotors dienen. Der Kühlwasserkreislauf
kann mit üblichen Komponenten
(Förderpumpe, Zuteilgeräte, Partikel-Schmutzfilter,
Strömungswächter, Temperaturwächter, Blende,
Absperrhahn usw.) ausgeführt
sein. Bevorzugt ist ein gemeinsamer Kühlwasserkreislauf für mehrere
Elektromtoren.
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Die
Verwendung eines geschlossenen Kreislaufs gegenüber etwa einer Kühlwasserzufuhr
aus dem öffentlichen
Leitungsnetz oder aus einem Oberflächenwasservorrat bietet den
Vorteil, dass gleichbleibende Kühlbedingungen
(insbesondere gleichbleibende Eingangstemperatur) und gleichbleibende Kühlmediumqualität (Sauberkeit,
Freiheit von Störpartikeln
usw.) gewährleistet
werden können.
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Sind
mehrere Elektromotoren vorgesehen, so ist es bevorzugt, diesen eine
gemeinsame Kühlfluidversorgung,
insbesondere Kühlwasserversorgung, zuzuordnen.
Dies gilt auch dann, wenn die Elektromotoren jeweils einer anderen
Drehkomponente bzw. einem anderen Wickelkern zugeordnet bzw. zuordenbar
sind. In diesem Falle ist es im Sinne des schon angesprochenen Weiterbildungsvorschlags bevorzugt,
dass die Elektromotoren über
einen gemeinsamen, geschlossen ausgeführten Kühlfluidkreislauf, insbesondere
Kühlwasserkreislauf,
mit Kühlfluid,
insbesondere Kühlwasser,
versorgbar sind.
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Zur
Vermeidung von Kondenswasserbildung, insbesondere in besonderen
Betriebssituationen, kann eine thermische Kapselung (Isolierung) des
Motors vorgesehen sein. Das Gehäuse
oder/und die Kapselung kann aus einem nicht rostenden Werkstoff
bestehen (z. B. Edelstahl, Alu-Druckguss). Als Isolierung kommen
diverse Kunststoffmaterialien in Betracht, beispielsweise Polyurethan,
das wegen seiner geringen Wärmeleitfähigkeit
und seines somit geringen Bedarfs an Bauvolumen und geringen Gewichts
besonders vorteilhaft ist. Die Isolierschicht kann besonders zweckmäßig direkt
auf und um das Motorgehäuse
auf bzw. angeschäumt
sein. Hierdurch wird als vorteilhafter Nebeneffekt auch eine wirkungsvolle
Geräuschdämpfung des
Motors erreicht.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass die Elektromotoren
jeweils in einem eigenen einer Mehrzahl von zueinander parallel geschalteten
Kühlfluidzweigen,
die einen gemeinsamen Zulauf und einen gemeinsamen Ablauf aufweisen,
angeordnet sind. Hierzu wird weiterbildend vorgeschlagen, dass wenigstens
einer der Kühlfluidzweige
individuell absperrbar oder/und individuell hinsichtlich des Kühlfluidflusses
steuerbar oder regelbar oder/und hinsichtlich wenigstens einer interessierenden
Größe, beispielweise
Fluidtemperatur oder/und Kühlfluidfluss, überwachbar
ist oder/und dass wenigstens einer der Kühlfluidzweige mit einer eigenen
Filteranordnung ausgeführt
ist. Es lassen sich dann für
jeden Elektromotor individuell der jeweiligen Betriebssituation
optimal angepasste Kühlverhältnisse
einstellen und gewährleisten.
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Beispielsweise
beim Einsatz in einer Trockenpartie kann eine Einbeziehung der Temperatur in
der Trockenpartie in die Steuerung/Regelung der Kühlung vorteilhaft
sein. Zur Vermeidung von Kondenswasserbildung kann man vorsehen,
dass der Kühlkreislauf
auch dazu benutzt wird, um den Motor auf einer bestehenden Temperatur
zu halten. Dies kann auch ein "Heizen" des Motors beinhalten,
z. B. wenn die Temperatur in der Trockenpartie sinkt. Es wird in
diesem Zusammenhang an Abschaltvorgänge und sinkende Antriebsleistung
gedacht. Ferner ist ein "Heizen" des Motors in Betriebsunterbrechungsphasen
oder zumindest vor dem Starten des Betriebs sinnvoll, um Kondenzwasserbildung
zu vermeiden bzw. den Motor auf eine Mindest-Betriebstemperatur zu
bringen.
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Soweit
im bzw. im Bereich des (jeweiligen) Elektromotors Kondensat anfällt, kann
vorteilhaft vorgesehen sein, dass das Kondensat gemeinsam mit dem
Elektromotor zugeführtem
Kühlfluid
abführbar ist,
beispielsweise durch Einspeisen in den Kühlfluidkreislauf bzw. Kühlfluidzweig.
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Der
Elektromotor kann mit seiner Motorhalterung vorteilhaft längs einer
Motor-Führungsbahn
verlagerbar sein. Eine derartige Ausgestaltung und Anwendung des
Elektromotors wird durch die relative Kompaktheit des im Zusammenhang
mit dem Erfindungsvorschlag nach dem ersten bzw. zweiten Aspekt
erfindungsgemäß vorgesehen
Synchronmotors besonders erleichtert. Beispielsweise kann der Elektromotor
auf einem Schwenkhebel oder Fahrschlitten angeordnet sein, wobei
entweder ein aktiver Antrieb zur Verlagerung des Elektromotors vorgesehen
ist oder dieser unter Vermittlung einer entsprechend bewegten Drehkomponente
bzw. eines entsprechend verlagerten Wickelkerns bzw. Wickelrolle
verlagert wird.
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Es
wird insbesondere daran gedacht, dass der angesprochene Wickelkern
bzw. die Wickelrolle entlang einer Wickel-Führungsbahn verlagerbar ist, und
dass die Motor-Führungsbahn
und die Wickel-Führungsbahn
einander zumindest bereichsweise entsprechen für eine gemeinsame Verlagerung des
Wickelkerns bzw. der Wickelrolle und des dem Wickelkern betriebsmäßig zugeordneten
Elektromotors. Ferner wird betreffend die angesprochene Drehkomponente
daran gedacht, dass diese entlang einer Drehkomponenten-Führungsbahn
verlagerbar ist, und dass die Motor-Führungsbahn
und die Drehkomponenten-Führungsbahn
einander zumindest bereichsweise entsprechen für eine gemeinsame Verlagerung
der Drehkomponente und des Elektromotors.
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Die
Motor-Führungsbahn
kann zumindest bereichsweise linear verlaufen. Dies kann besonders zweckmäßig unter
Verwendung eines Fahrschlittens für den Motor realisiert werden.
Die Motor-Führungsbahn
kann ferner zumindest bereichsweise bogenförmig verlaufen. Dies kann besonders
zweckmäßig ebenfalls
mittels eines Fahrschlittens oder mittels eines Schwenkhebels realisiert
werden.
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Der
oder wenigstens ein Elektromotor, der nach dem ersten bzw. zweiten
Aspekt der Erfindung erfindungsgemäß als Synchronmotor ausgeführt sein kann,
kann auf der Triebseite der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts
angeordnet sein. Ferner kann der oder wenigstens ein Elektromotor,
der nach dem ersten bzw. zweiten Aspekt der Erfindung erfindungsgemäß als Synchronmotor
ausgeführt
sein kann, auf der Führerseite
der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts angeordnet sein.
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Es
kann vorgesehen sein, dass zwei auf verschiedenen Seiten (Führerseite
und Triebseite) der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts vorgesehene
Motoren gemeinsam eine Drehkomponente bzw. einen Wickelkern drehantreiben.
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Betreffend
die angesprochene Maschine zum Aufwickeln bzw. Abwickeln einer Materialbahn wird
vor allem, aber nicht ausschließlich,
an eine solche Ausgestaltung gedacht, dass dem Wickelkern in einer
ersten Betriebsphase ein erster Elektromotor betriebsmäßig zuordenbar
ist, so dass dessen Rotor bzw. der Drehantriebsanschluss desselben
im Wesentlichen spielfrei direkt mit dem Wickelkern bzw. dem Drehantriebsanschluss
desselben gekoppelt ist, dass dem Wickelkern in einer zweiten Betriebsphase ein
zweiter Elektromotor betriebsmäßig zuordenbar ist,
so dass dessen Rotor bzw. der Drehantriebsanschluss desselben im
Wesentlichen spielfrei direkt mit dem Wickelkern bzw. dem Drehantriebsanschluss
desselben gekoppelt ist, und dass in einer Übergangsphase der Rotor bzw.
dessen Drehantriebsanschluss des ersten Elektromotors vom Wickelkern
abkoppelbar und der Rotor bzw. dessen Drehantriebsanschluss des
zweiten Elektromotors mit dem Wickelkern koppelbar ist, vorzugweise
derart, dass zumindest in einer Teilphase der Übergangsphase beide Elektromotoren
mit dem Wickelkern gekoppelt sind. Die beiden Elektromotoren sind vorzugsweise
auf verschiedenen Seiten der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts
angeordnet.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung ist der erste Elektromotor mit seiner
Motorhalterung längs
einer ersten Motor-Führungsbahn
verlagerbar und ist der zweite Elektromotor mit seiner Motorhalterung
längs einer
zweiten Motor-Führungsbahn
verlagerbar. Die erste Motor-Führungsbahn ist
bevorzugt bogenförmig
und die zweite Motor-Führungsbahn
ist bevorzugt linear.
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Für eine Wickelmaschine
mit einem Primärantrieb
und einem Sekundärantrieb
ist es besonders zweckmäßig, wenn
der erste und der zweite Elektromotor derart in Bezug aufeinander
ansteuerbar, vorzugsweise regelbar sind, dass der Drehantriebsanschluss
des ersten Elektromotors und der Drehantriebsanschluss des zweiten
Elektromotors eine vorgegebene definierte relative Drehstellung
oder eine von mehreren vorgegebenen definierten relativen Drehstellungen
relativ zueinander einnehmen. Es kann dann gewährleistet werden, dass eine
einfache Übergabe
des Drehantriebs vom Primärwickler
zum Sekundärwickler
möglich
ist, indem dafür
Sorge getragen wird, dass der Drehantriebsanschluss des Wickelkerns
und der Drehantriebsanschluss des Rotors des zweiten Motors eine
ein problemloses Einkuppeln ermöglichende
relative Drehstellung zueinander einnehmen, die ggf. zumindest phasenweise
während
der Rotation beibehalten wird.
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Eine
besonders bevorzugte Weiterbildung der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts
zeichnet sich dadurch aus, dass der Drehantriebsanschluss des Rotors,
einerseits, und der Drehantriebsanschluss des jeweiligen Wickelkerns
bzw. der Drehkomponente andererseits eine ein- und auskuppelbare
Formschlusskupplung, insbesondere eine Keilwellen-Zahn-Kupplung,
bilden. Dieser Weiterbildungsvorschlag ist vor allem für die angesprochene Maschine
bzw. den angesprochenen Maschinenabschnitt zum Aufwickeln bzw. Abwickeln
einer Materialbahn von Interesse, da der Weiterbildungsvorschlag
eine vorteilhafte Ankupplung bzw. Abkupplung etwa eines Tambours
an einen betreffend Elektromotor bzw. von einem betreffenden Elektromotor ermöglicht.
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In
diesem Zusammenhang wird als besonders zweckmäßig vorgeschlagen, dass einer
der die Formschlusskupplung bildenden Drehantriebsanschlüsse eine
auf einem Wellenabschnitt drehfest und axial verschiebbar angeordnete
Kuppelhülse umfasst,
die an einem Innenumfang oder/und Außenumfang Mitnahmeformationen
aufweist, die mit Gegen-Mitnahmeformationen
an einem Kuppelhülse-Gegenabschnitt
des anderen Drehantriebsanschlusses mit im Wesentliche spielfreien
Formschluss-Mitnahmeeingriff
bringbar sind.
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Ferner
kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass eine Relativdrehstellung
zwischen Mitnahmeformationen des einen Drehantriebsanschlusses und Gegen-Mitnahmeformationen
des anderen Drehantriebsanschlusses vor einem Einkuppeln der Formschlusskupplung
auf Grundlage wenigstens eines zugeordneten Drehgebers erfassbar
ist und dass der Elektromotor für
das Einkuppeln durch elektrische Ansteuerung im Sinne einer Steuerung
oder/und Regelung definiert in eine einer Einkuppel-Relativdrehstellung
zwischen Mitnahmeformationen und Gegen-Mitnahmeformationen entsprechende
Drehstellung verstellbar ist. Auch durch diese Ausgestaltung können stets
kurze Einkuppelzeiten, ein zuverlässiges Einkuppeln gewährleistet
und erhöhter
Verschleiß im
Bereich der Formschlusskupplung vermieden werden.
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Vorteilhaft
kann man eine dem (jeweiligen) Elektromotor zugeordnete Bremseinrichtung
vorsehen, vorzugsweise umfassend wenigstens eine auf einer Motorabtriebswelle
angeordnete Bremsscheibe. Die Motorabtriebswelle bildet den angesprochenen
Drehantriebsanschluss des Rotors oder weist diesen auf.
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Die
Erfindungs- und Weiterbildungsvorschläge sind insbesondere auch auf
eine Trockenpartie einer Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung einer
laufenden Materialbahn, beispielsweise einer Papier- oder Kartonherstellungsmaschine
oder einer Streichmaschine, anwendbar. Die Erfindung stellt demgemäß einen
Maschinenabschnitt in Form einer Trockenpartie einer Maschine zur
Herstellung oder/und Veredelung einer laufenden Materialbahn bereit,
bei dem der nach dem zweiten Aspekt der Erfindung als Synchronmotor
ausgeführte
(jeweilige) Elektromotor eine Drehkomponente in Form eines Trockenzylinders
antreibt. Die Erfindung in ihren verschiedenen Aspekten kann überdies
aber auch auf diverse andere Drehkomponenten von Papier- und Kartonherstellungsmaschinen
und Papier- oder Kartonveredelungsmaschinen angewendet werden, neben
den schon angesprochenen Wickelmaschinen. Es wird speziell auch
an eine Anwendung in Bezug auf beim Spleißen von Materialbahnen, insbesondere
Papierbahnen, zum Einsatz kommende Drehkomponenten gedacht.
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Nach
dem dritten Aspekt der Erfindung wird ferner bereitgestellt ein
Maschinenabschnitt in Form einer Trockenpartie einer Maschine zur
Herstellung oder/und Veredelung einer laufenden Materialbahn. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass der auf der Führerseite
angeordnete (jeweilige) Elektromotor eine Drehkomponente in Form
eines Trockenzylinders oder einer Führungswalze antreibt. Bei dem Elektromotor
handelt es sich vorzugsweise um einen als Aufsteckmotor ausgeführten Elektromotor.
Bevorzugt ist die Ausführung
des Elektromotors als Synchronmotor, insbesondere Torquemotor.
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Weiterbildend
wird vorgeschlagen, dass mehrere Trockengruppen umfassend jeweils
mehrere Trockenzylinder und zugeordnete Leitwalzen vorgesehen sind,
wobei in jeder Trockengruppe jeweils wenigstens ein Trockenzylinder
oder/und wenigstens eine Führungswalze
durch einen auf der Führerseite angeordneten
Elektromotor, insbesondere Aufsteckmotor, antreibbar ist. Dabei
kann man vorteilhaft vorsehen, dass die Elektromotoren als Synchronmotoren,
insbesondere Torquemotoren ausgeführt oder betreibbar sind, und
dass eine Drehzahl-Steuer/Regel-Anordnung
vorgesehen ist, vermittels der mehrere zugehörige Elektromotoren aufeinander
abgestimmt drehzahlsteuerbar oder – vorzugsweise – drehzahlregelbar
sind. Insbesondere können
vermittels der Drehzahl-Steuer/Regel-Anordnung mehrere einer Trockengruppe
zugeordnete Synchronmotoren oder/und mehrere verschiedenen Trockengruppen zugeordneten
Synchronmotoren aufeinander abgestimmt drehzahlsteuerbar oder – vorzugsweise – drehzahlregelbar
sein.
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Die
Erfindung stellt ferner bereit einen Maschinenabschnitt in Form
eines Stoffauflaufs oder einer Siebpartie oder eines Formers einer
Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung einer laufenden Materialbahn.
Es. wird vorgeschlagen, dass der auf der Führerseite angeordnete (jeweilige)
Elektromotor (insbesondere Aufsteckmotor) eine Drehkomponente in
Form einer Walze, ggf. Siebführungswalze,
antreibt. Wiederum ist eine Ausführung
des Elektromotors als Synchronmotor, insbesondere Torquemotor, besonders
zweckmäßig.
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Die
Erfindung stellt ferner bereit einen Maschinenabschnitt in Form
einer Pressenpartie einer Maschine zur Herstellung oder/und Veredelung
einer laufenden Materialbahn. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der
auf der Führerseite
angeordnete (jeweilige) Elektromotor, insbesondere Aufsteckmotor, eine
Drehkomponente in Form einer Walze, ggf. Presswalze oder Filzführungswalze,
antreibt. Wiederum ist es besonders zweckmäßig, wenn der Elektromotor
als Synchronmotor, insbesondere Torquemotor, ausgeführt ist.
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Die
Erfindung stellt ferner ein Verfahren zum Umbau einer Maschine oder
eines Maschinenabschnitts zur Herstellung oder/und Veredelung oder/und
sonstigen Behandlung oder/und Handhabung einer laufenden Materialbahn,
insbesondere aus Papier oder Karton, umfassend wenigstens eine sich
quer zur Laufrichtung der Materialbahn erstreckende Drehkomponente,
die durch wenigstens einen Elektromotor antreibbar ist, der einen
mit der Drehkomponente im Sinne eines Drehantriebs gekoppelten oder
koppelbaren Rotor und einen direkt oder indirekt an einer Stuhlung
der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts oder einer relativ zur
Stuhlung bewegbar angeordneten Motorhalterung gegen Verdrehung abgestützten Stator
aufweist, bereit. Die Maschine oder der Maschinenabschnitt weist
eine Führerseite
und eine Triebseite auf. Die Führerseite zeichnet
sich durch wenigstens eines der folgenden Merkmale aus:
- – die
Führerseite
weist Randsaugzonen zum Führen
eines vorlaufenden Einfädel-
oder Überführungsstreifens
der Materialbahn auf,
- – wenigstens
eine Haube einer Trockenzylinderanordnung kann auf der Führerseite
geöffnet
werden, insbesondere von Entfernen von Bahnrückständen im Falle eines Bahnabrisses,
- – auf
der Führerseite
stehen Komponenten der Maschine oder des Maschinenabschnitts höchstens
in geringem Maße über die
Stuhlung zur Seite vor,
- – Drehkomponenten
wie Führungswalzen,
Saugwalzen, Trockenzylinder und dergleichen sind zur Führerseite
hin aus der Maschine bzw. dem Maschinenabschnitt herausziehbar,
etwa zum Auswechseln der jeweiligen Drehkomponente, wenn diese verschlissen
ist. Der oder wenigstens ein Elektromotor ist auf der Triebseite
angeordnet.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass im Zuge des Umbaus in Zuordnung zu der oder wenigstens einer
Drehkomponente ein Elektromotor auf der Führerseite eingebaut wird, der
den Antrieb der Drehkomponente anstelle oder zusätzlich zu dem oder wenigstens
einem auf der Triebseite angeordneten Elektromotor übernimmt.
Es wird in diesem Zusammenhang vor allem daran gedacht, dass der
auf der Führerseite
angeordnete Elektromotor alleine den Antrieb der Drehkomponente übernimmt
und dass die Drehantriebsverbindung zwischen der Drehkomponente
und dem auf der Triebseite angeordneten Elektromotor unterbrochen
wird. In der Regel wird es dann sinnvoll sein, wenn der auf der
Triebseite angeordnete Elektromotor ausgebaut wird.
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Die
betreffende Drehkomponente kann auf der Führerseite einen Wellenzapfen
aufweisen, der als Drehantriebsanschluss geeignet ist oder im Zuge des
Umbaus für
eine Eignung als Drehantriebsanschluss ausgerüstet wird. Eine andere Möglichkeit ist,
dass die Drehkomponente im Zuge des Umbaus erst noch mit einem als
Drehantriebsanschluss geeigneten Wellenzapfen ausgestattet wird.
Im Zuge des Umbaus wird dann im Falle der bevorzugten Ausführung des
Elektromotors als Aufsteckmotor dieser unter Herstellung einer formschlüssigen Drehmitnahmeverbindung
auf den Wellenzapfen aufgesteckt.
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Der
Umbau kann eine Maschine oder einen Maschinenabschnitt zum Ergebnis
haben, der einer erfindungsgemäßen Maschine
bzw. einem erfindungsgemäßen Maschinenabschnitt
nach dem zweiten oder dritten Aspekt der Erfindung und den angesprochenen
Weiterbildungsmöglichkeiten
hierzu entspricht.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von den in den Figuren gezeigten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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1 zeigt eine zum Drehantrieb
von Tambouren dienende, einen Synchronmotor aufweisende Antriebseinheit 10 in
einer Wickelstation oder Wickelmaschine zum Aufwickeln einer Materialbahn,
insbesondere Papier oder Karton, auf einen jeweiligen Tambour.
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2 zeigt einen geschlossenen
Kühlwasserkreislauf
für mehrere,
jeweils einen Synchronmotor aufweisende Antriebseinheiten.
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3 zeigt eine Wickelmaschine,
die einen Primärwickler,
einen Sekundärwickler
und eine angetriebene Anpress- oder Tragtrommel oder Anpress- oder
Tragwalze aufweist und von der Sirius-Wickelmaschine von Voith Paper ausgeht.
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4 zeigt schematisch eine
Seitendarstellung einer im Wesentlichen der Konstruktion der 3 entsprechenden Wickelmaschine.
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5 zeigt ein Beispiel eines
mittels eines wassergekühlten
Synchronmotors direkt angetriebenen Trockenzylinders in einer Trockenpartie
einer Papiermaschine oder Streichmaschine.
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6 zeigt schematisch eine
Trockenpartie einer Papiermaschine vor einem Umbau (6a) und nach einem Umbau (6b).
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7 zeigt als veranschaulichendes
Ausführungsbeispiel
einen Ausschnitt aus einer Trockenpartie, bei der die Antriebsmotoren
für die
Trockenzylinder auf der Führerseite
und die Antriebsmotoren für
zugehörige
Leit- oder Führungswalzen
auf der Triebseite angeordnet sind.
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Herkömmlich erfolgt
das Auf- und Abrollen von Papierbahnen vermittels von Standard-Asynchron-Elektromotoren.
Die Kraftübertragung
zum in der Wickelstation angeordneten Tambour übernehmen dabei mechanische
Antriebselemente wie Gelenkwellen, Getriebe und Kupplungen. Diese
Antriebselemente sowie die nicht sonderlich kompakten Motoren benötigen vergleichsweise
viel Platz, so dass dementsprechend größere Gebäude erforderlich sind, bzw.
in einem gegebenen Gebäude
die installierbare Maschinenkapazität entsprechend begrenzt ist.
Ferner resultiert ein vergleichsweise aufwändiger konstruktiver Aufbau
der Wickelmaschine, resultieren große zu bewegende Massen und
eine vergleichsweise aufwändige
elektrische Ansteuerung. Ferner ist der Investitionsaufwand infolge
kostspieliger Komponenten und des erwähnten Platzbedarfs vergleichsweise
groß.
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Wesentliche
Nachteile des Stands der Technik sind stichwortartig die folgenden:
- – Eine
konstante Zugleistung über
einen großen Wickelbereich
erfordert einen sehr großen
Motor.
- – Es
resultieren ein großes
Gewicht, ein großer Platzbedarf
und es müssen
große
Massen bewegt werden.
- – Die
Maschinenkonstruktion muss besonders steif ausgeführt werden
mit entsprechenden Kosten und entsprechendem Bauraumbedarf.
- – Herkömmliche
Motoren werden üblicherweise durch
weiteren Bauraum einnehmende Anbaulüfter gekühlt (Fremdkühlung).
- – Durch
Getriebeeinbau ist zwar auf Grundlage einer Drehzahlanhebung eine
Reduzierung der Motorgröße möglich, das
Getriebe ist aber kostenaufwändig
und führt
in der Regel Drehspiel ein. Überdies
ist der Bauraumgewinn wegen des Platzbedarfs für das Getriebe begrenzt.
- – Große Motoren
führen
zu einer großen
Geräuschentwicklung.
- – Es
resultiert ein hohes Trägheitsmoment
des Antriebs.
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Demgegenüber schlägt die Erfindung
vor, zum Antrieb einen als Synchronmotor ausgeführten oder betreibbaren Elektromotor,
insbesondere einen so genannten "Torquemotor" mit permanent erregten,
eine hohe Energiedichte ergebenden Magneten einzusetzen, der als
Zentrumsantrieb unter Wegfall aller mechanischen Antriebselemente
wie Getriebe, Kupplungen und Gelenkwellen mit Ausnahme einer ein
An- und Abkoppeln eines jeweiligen Tambours (allgemein Wickelkern)
an den Elektromotor ermöglichenden
Kupplung, insbesondere Formschlusskupplung, zum Drehantrieb dient.
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Die
Antriebseinheit 10 der 1 ist
in Umsetzung dieses Erfindungsvorschlags mit einem sogenannten Torquemotor
oder Permanentmagnet-Synchronmotor ausgeführt, der gemäß 1 in einer quaderförmigen Motorlaterne 12 angeordnet ist,
die auf einer Stuhlung 14 der Wickelstation (oder einer
Papiermaschine) fest oder längs
einer Führungsbahn
beweglich (etwa unter Vermittlung eines Schiebeschlittens) angeordnet
ist. Aus der Motorlaterne 12 steht die Motorabtriebswelle 15 hervor,
auf der eine Motorabtriebsnabe 16 über eine Dehnschraube 17 befestigt
ist. Auf der Motorabtriebsnabe 16 sitzt eine Schiebehülse 18,
die mittels einer Keilwellen- oder Keilnutenverzahnung auf dem Außenumfang
der Abtriebsnabe und in dem Innenumfang der Schiebehülse an der
Abtriebsnabe im Wesentlichen drehfest gehalten ist und damit mit
der Abtriebswelle 15 im Wesentlichen drehfest gekoppelt
ist. Die auch als Schiebe- oder Koppelnabe bezeichenbare Schiebehülse 18 ist
mit einer Verzahnung 20 (Außenverzahnung) an ihrem Außenumfang
mit einer zugeordneten Gegen-Verzahnung 22 (Innenverzahnung) in
einen Innenumfang eines Koppelendes 24 (häufig als "Tambourglocke" bezeichnet) eines
jeweiligen Tambours 108 in im Wesentlichen spielfreien
Drehmitnahemeingriff bringbar, um den jeweiligen Tambour zum Aufwickeln
oder Abwickeln einer Materialbahn zur gemeinsamen Drehung drehanzutreiben.
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Zum
Aus- und Einrücken
der von der Schiebehülse 18 und
dem jeweiligen Koppelende 24 bzw. der Tambourglocke eines
jeweiligen Tambours gebildeten Formschlusskupplung ist die Schiebehülse mittels
eines beispielsweise pneumatisch betriebenen Zylinder-Kolben-Geräts 26 relativ
zur Abtriebsnabe 16 in der Keilnutenanordnung verschiebbar, und
zwar über
einen zweiarmigen Hebel (Einrückhebel) 28 und
ein zwischen dem Hebel und der Schiebehülse wirksames Drehlager 30.
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Die
Motorabtriebsnabe 16 trägt
ferner eine Bremsscheibe 32, die ein Abbremsen der Drehung des
Synchronmotors bzw. dessen Abtriebswelle 16 und damit ggf.
des Tambours bzw. der Wickelrolle vermittels einer Bremszangen-Bremseinrichtung 34 ermöglicht.
Die Bremseinrichtung kann vorteilhaft pneumatisch betätigbar sein.
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In
der Regel wird es zweckmäßig sein,
wenn dem Torquemotor oder allgemein dem erfindungsgemäßen Synchronmotor
ein Drehzahlsensor 36 zugeordnet ist.
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Vorzugsweise
ist eine aktive Kühlung
der Antriebseinheit 10, speziell des darin enthaltenen
Torquemotors oder Permanentmagnet-Synchronmotors (allgemein Synchronmotors)
vorgesehen, und zwar vorzugsweise eine Wasserkühlung, bei der Kühlwasser
aktiv zugeführt
und wieder abgeführt
wird. Dies ist in 1 durch
die Pfeile 38 symbolisiert.
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Häufig wird
es zweckmäßig sein,
für eine
definierte Abfuhr von Kondensat zu sorgen, wie dies in 1 durch den Pfeil 40 symbolisiert
ist. In diesem Zusammenhang ist es besonders zweckmäßig, wenn das
Kondensat dem abfließenden
Kühlwasser
zugeführt
wird.
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Je
nach Ausführung
des Motors kann dieser mit einem Dauerschmiervorrat versehen oder/und eine
Nachschmiereinrichtung aufweisen. Ein Anschluss zur Zuführung von
Schmiermittel ist in 1 mit 42 bezeichnet
und dient insbesondere zur intervallmäßigen Schmierung der Keilwellenverzahnungen
der Motorabtriebsnabe 16 und der Schiebenabe 18.
Bevorzugt ist eine Hochtemperaturfett-Schmierung, da je nach Betriebssituation
durchaus vergleichsweise hohe Betriebstemperaturen auftreten können. Dies
gilt insbesondere im Zusammenhang mit anderen, im Rahmen der Erfindung
liegenden Anwendungen, speziell im Zusammenhang mit dem Antrieb
von Trockenzylindern vermittels erfindungsgemäßer Synchronmotoren, vorzugsweise
Torquemotoren.
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In
die Antriebseinheit 10 kann ein Drehgeber integriert sein,
der eine exakte Erfassung einer momentanen Drehstellung ermöglicht.
Ferner kann einem jeweiligen Tambour ein derartiger Drehgeber zugeordnet
sein oder es kann eine Einrichtung vorgesehen sein, die eine Winkellage
der Innenverzahnung 22 bestimmt oder eine definierte Winkellage
dieser Innenverzahnung (absolut oder relativ zur Außenverzahnung 20)
einstellt. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, den
relativen Drehwinkel der beiden Kupplungshälften der Formschlusskupplung,
also der Winkellage der Außenverzahnung 20 relativ
zur Innenverzahnung 22, im entkuppelten Zustand derart aufeinander
abzustimmen, dass ein sicheres Einkuppeln gewährleistet ist, derart, dass
axiale Endflächen der
vorzugsweise als "Gradverzahnungen" ausgeführten Verzahnungen
nicht aufeinander stoßen. Eine
die relative Drehpositionierung steuernde bzw. regelnde Steuereinheit
ist in 1 mit 44 bezeichnet.
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Ein
Torquemotor oder Permanentmagent-Synchronmotor funktioniert nach
dem Prinzip eines Synchronmotors und weist einen Stator mit Wicklungen
und einen Rotor mit permanent erregten Magneten auf. Betreffend
die permanent erregten Magnete kommen vorteilhaft Selten-Erden-Magnete zum
Einsatz. Torquemotoren oder Permanentmagnet-Synchronmotoren zeichnen
sich durch sehr hohe Präzision
und hohe Dynamik, große
Drehmomente bei kleinen Drehzahlen und ein geringes Trägheitsmoment
aus. Sie sind besonders gut zum Direktantrieb von drehanzutreibenden
Komponenten geeignet, zeichnen sich durch eine kompakte, robuste Bauweise
aus, sind dementsprechend auch für
problematische bzw. räumlich
beschränkte
Einbausituationen geeignet, vergleichsweise wartungsfrei, verschleißfrei, geräuscharm
und an sich im Wesentlichen spielfrei. Im Gegensatz zu Asynchronmotoren tritt
kein inhärenter
Schlupf auf. Torquemotoren oder Permanentmagent-Synchronmotoren
sind mit integrierter Luft- oder Wasserkühlung erhältlich. Insbesondere durch
eine Wasserkühlung
ist eine sehr effektive Wärmeabfuhr
möglich,
wodurch derartige Motoren speziell auch für hohe Umgebungstemperaturen
geeignet sind. Zudem haben wassergekühlte Motoren bei gleicher Leistung
eine kleinere Baugröße, sind
also kompakter.
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Weitere,
teilweise schon angesprochene Vorteile und Eigenschaften von Torquemotoren
oder Permanentmagnet-Synchronmotoren sind die Folgenden:
- – Geringes
Trägheitsmoment;
- – vergleichsweise
konstantes Moment über
den gesamten Drehzahlbereich;
- – hohe
Dynamik;
- – hohe
Wiederholgenauigkeit;
- – eine
Geräuschkapselung
ist auf Grund der Kompaktheit und integrierter Kühlung einfach möglich,
- – die
integrierte Kühlung
ermöglicht
den Verzicht auf eine gesonderte, zu störenden Geräuschemissionen führenden
Lüftereinheit;
- – Torquemotoren
bzw. Permanentmagnet-Synchronmotoren sind in den verschiedensten
Auslegungen problemlos verfügbar;
- – definierte
Drehwinkel lassen sich mit hoher Genauigkeit anfahren;
- – keine
inhärenten
Elastizitäten;
- – vergleichsweise
große Überlastfähigkeit.
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Die
Kühlung
des erfindungsgemäßen Synchronmotors,
vorzugsweise Torquemotors bzw. Permanentmagnet-Synchronmotors, erfolgt,
wie schon erwähnt,
vorzugsweise auf Grundlage von Kühlwasser.
Es wird hierzu speziell vorgeschlagen, einen geschlossenen Kühlwasserkreislauf
vorzusehen, der sehr zweckmäßig zur
Kühlwasserversorgung
von mehreren Synchronmotoren dienen kann. Bei den mittels eines
Kühlwasserkreislaufes
mit mit Kühlwasser
zu versorgenden Synchronmotoren kann es sich um Synchronmotoren
einer Wickelmaschine handeln, beispielsweise um den erfindungsgemäßen Synchronmotor
eines Primärwicklers
und einen erfindungsgemäßen Synchronmotor
eines Sekundärwicklers
einer Wickelmaschine. Sind mehrere Wickelmaschinen vorhanden, so
können
deren erfindungsgemäßen Synchronmotoren
maschinenübergreifend
zweckmäßig durch
einen gemeinsamen Kühlwasserkreislauf
(allgemein Kühlfluidkreislauf) mit
Kühlwasser
versorgt werden. Ein geschlossener Kühlwasserkreislauf (allgemein
Kühlfluidkreislauf)
ist auch für
in anderen Zusammenhängen
erfindungsgemäßeingesetzte
Synchronmotoren sinnvoll, beispielsweise für Synchronmotoren, die verschiedenstartige
Walzen und Zylinder in Maschinen zur Herstellung oder/und Veredelung
von einer Materialbahn, insbesondere aus Papier oder Karton, antreiben.
Es wird speziell auch an erfindungsgemäß zum Direktantrieb von Trockenzylindern
eingesetzte Synchronmotoren gedacht. Es gilt in Bezug auf diese Synchronmotoren
ebenfalls, dass ein gemeinsamer Kühlfluidkreislauf, insbesondere
Kühlwasserkreislauf,
für mehrere
Synchronmotoren vorgesehen ist, wobei es durchaus in Betracht kommt,
in verschiedenartigen Zusammenhängen
eingesetzte Synchronmotoren, beispielsweise Synchronmotoren einer
Wickelmaschine einerseits und Synchronmotoren einer Trockenpartie
andererseits mittels eines gemeinsamen Kreislaufes mit Kühlmedium
zu versorgen.
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2 zeigt schematisch einen
von mehreren erfindungsgemäßen Synchronmotoren 11a, 11b, 11c und 11d,
insbesondere mehreren Permanentmagnet-Synchronmotoren oder Torquemotoren 11a, 11b, 11c und 11d,
zugeordneten, geschlossenen Kühlwasserkreislauf 50.
Der Kreislauf weist mehrere Kühlwasserzweige 52a, 52b, 52c und 52d auf,
die zueinander parallel über
einen gemeinsamen Zulauf 54 von einer aus einem Vorratsbehälter 56 Kühlwasser
ansaugenden Pumpe 58 mit Kühlwasser versorgt werden und
in einen gemeinsamen Ablauf 60 münden, der über eine Wärmetauscheranordnung 62 in den
Vorratsbehälter 56 führt. Die
Kühlwasserzweige sind
jeweils mit Absperrhähnen
ausgeführt,
die im Falle des Kühlwasserzweigs 52a mit 64, 66 und 68 bezeichnet
sind. Ferner sind die Kühlwasserzweige jeweils
mit einem Schmutzfilter (Schmutzfilter 70 im Falle des
Kühlwasserzweigs 52a)
und einem Strömungswächter (Strömungswächter 72 im
Falle des Kühlwasserzweigs 52a)
ausgeführt
sowie mit einer manuell oder vorzugsweise mittels eines fernsteuerbaren
Stellglieds einstellbaren Blende (Blende 74 im Falle des
Kühlwasserzweigs 52a)
und einem in Bezug auf den jeweiligen Motor eingangsseitigen Temperatursensor
(Temperatursensor 76 im Falle des Kühlwasserzweigs 52a)
und einem in Bezug auf den Motor ausgangsseitigen Temperatursensor
(Temperatursensor 78 im Falle des Kühlwasserzweigs 52a).
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Neben
den in den einzelnen Kühlwasserzweigen
vorgesehenen Schmutzfiltern kann auch noch im gemeinsamen Zulauf 54,
vorzugsweise eingangsseitig in der Pumpe 58, eine Schmutzfilteranordnung
angeordnet sein.
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Der
Kühlwasserkreislauf 50 ist
vorzugsweise aus korrosionsfreien Komponenten, insbesondere Edelstahlkomponenten
(insbesondere Edelstahl-Rohrleitungen), hergestellt, damit auf Korrosionsschutzmittel
in der Kühlflüssigkeit
verzichtet werden kann.
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Wie
in Bezug auf den Elektromotor 11a angedeutet, erfolgt vorzugsweise
eine Kondensatabfuhr aus dem Motor bzw. aus dem Bereich des Motors
in das vom Motor abfließende
Kühlwasser
und damit in den Speicher 56. Eine entsprechende Kondensatabfuhrleitung
ist mit 80 bezeichnet und kann mit geeigneten Ventilen
und dergleichen ausgeführt sein.
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Die
strichlierte Darstellung des Kühlwasserzweigs 52d soll
ausdrücken,
dass dieser Kühlwasserzweig
durchaus noch mehrere weitere Kühlwasserzweige
repräsentieren
kann. Wie ganz rechts in 2 angedeutet,
kann der Kühlwasserkreislauf noch
einen zu den Kühlwasserzweigen
parallelen Bypass-Zweig 82 aufweisen, der mit einem durch
ein Rückschlagventil
symbolisierten Überdruckventil 84 ausgeführt ist.
Dieses Ventil öffnet
nur dann, wenn ein vorgegebener Maximaldruck überschritten wird, um Beschädigungen
durch Überdruck
zu vermeiden.
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3 zeigt ein Beispiel einer
erfindungsgemäß mit Synchronmotoren,
nämlich
Permanentmagnet-Synchronmotoren oder Torquemotoren, zum Direktantrieb
der Tambouren ausgeführten
Wickelmaschine 100, die einen Primärwickler 102 und einen Sekundärwickler 104 aufweist.
Die beiden Wickler weisen jeweils eine, den erfindungsgemäßen Synchronmotor
aufweisende Antriebseinheit 10a bzw. 10b, beispielsweise
entsprechend der Antriebseinheit 10 der 1 auf, wobei in 3 nicht alle Einzelheiten dieser Antriebseinheit
erkennbar sind. Zu erkennen sind jedenfalls die quaderförmigen Motorlaternen 12a und 12b.
Gemäß 3 ist die Motorlaterne 12b auf
einem Fahrschlitten 105b angeordnet, der nach Übergabe
der Wickelrolle 106 vom Primärwickler 102 zum Sekundärwickler 104 längs einer
auf einer Stuhlung 14b angeordneten linearen Führungsbahn
entsprechend einer Linearverschiebung der mittels des Sekundärwicklers 104 drehangetriebenen Wickelrolle 106 verschiebbar
ist.
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Die
Motorlaterne 12a des Primärwicklers ist an einem an einer
Stuhlung 14a schwenkbar gelagerten Schwenkhebel 114 gehalten
und kann so längs einer
bogenförmigen
Führungsbahn
verschwenkt werden, entsprechend einer Verschwenkung der noch dem
Primärwickler
zugeordneten Wickelrolle 106. Deren Tambour 108 ist
hierzu in einer Schwenkhebelanordnung 116 gehalten. Es
erfolgt eine Schwenkung in eine Winkelstellung bzw. eine der Vertikalposition
des Sekundärwicklers
entsprechende Vertikalstellung, in der eine Übergabe des Drehantriebs zum
Sekundärwickler 104 erfolgt.
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Der
als Wickelkern der Wickelrolle 106 dienende Tambour 108 ist
mittels einer auf einer Abtriebswelle des jeweiligen Synchronmotors
verschiebbar angeordneten Koppelnabe 18a bzw. 18b direkt
durch den Synchronmotor des Primärwicklers 102 bzw.
durch den Synchronmotor des Sekundärwicklers 104 (je
nach Betriebssituation) drehantreibbar, wie anhand des Ausführungsbeispiels
der 1 erläutert. Es
kann also eine "Tamboureinrückvorrichtung" vorgesehen sein,
umfassend eine Motorabtriebsnabe entsprechend der Motorabtriebsnabe 16, eine
Schiebe- oder Koppelnabe
entsprechend der Schiebenabe 18 (mit einer der Außenverzahnung 20 entsprechenden
Außenverzahnung)
und einen Einrückhebel
entsprechend dem Einrückhebel 28.
Die auch als Schiebehülse
bezeichenbarte Schiebenabe 18 greift also radial innen
in ein hülsenartiges
Koppelende 24 des betreffenden Tambours, fachterminologisch
in die "Tambourglocke", ein.
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Die
Wickelmaschine gemäß 3 weist, wie an sich bekannt,
eine auch als Tragtommel bezeichnete Anpresstrommel oder Anpresswalze 110 auf, die
mit der Wickelrolle 106 einen Wickelspalt bildet. Diese
Anpresstrommel (Tragtrommel) oder Anpresswalze ist ebenfalls entsprechend
den Erfindungsvorschlägen
mittels eines vorzugsweise als Permanentmagnet-Torquemotor ausgeführten Synchronmotors drehantreibbar,
der Teil einer der Antriebseinheit 10 der 1 im Wesentlichen entsprechenden Antriebseinheit 10c ist.
Es kann eine permanente Kopplung mit einer Drehwelle 112 der
Anpresstrommel (Tragtrommel) oder Anpresswalze vorgesehen sein, beispielsweise
mittels einer eine permanente Drehverkopplung herstellenden Koppelhülse 18c,
oder eine ein- und auskuppelbare Verkopplung, etwa mittels einer
Schiebehülse ähnlich wie
beim Ausführungsbeispiel
der 1.
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Die
Antriebseinheit 10c weist, wie beim Ausführungsbeispiel
der 1, eine quaderförmige Motorlaterne 12c auf,
die auf einem Fahrschlitten 105c angeordnet ist, der längs einer
auf einer Stuhlung 15c angeordneten, vergleichsweise kurzen
linearen Führungsbahn
geregelt verschiebbar ist, um einen Soll-Anpressdruck im Wickelspalt
einzuhalten.
-
4 zeigt eine schematische
Seitendarstellung des Wicklers
100.
4 ist aus der Offenlegungsschrift
DE 198 22 261 A1 entnommen
und entspricht dort der
1.
Es wurden die Bezugszeichen der
DE 198 22 261 A1 beibehalten. Versteht man
4 als eine schematische
Seitendarstellung des Wicklers
100 gemäß
3, so ist das Element
32 als Antriebseinheit
10a,
das Element
50 als Antriebseinheit
10b, die Trommel oder
Walze
18 als Anpresstrommel (Tragtrommel) oder Anpresswalze
110,
das Element
14' als
dem Primärwickler
zugeordneten Tambour
108 und das Element
14 als
schon an den Sekundärwickler übergebenen
Tambour (in
3 nicht
gezeigt) zu identifizieren.
30 bezeichnet die dem Primärwickler
zugeordnete, bogenförmige
Führungsbahn,
entlang der die Antriebseinheit
10a geschwenkt wird.
48 bezeichnet
eine dem Sekundärwickler
zugeordnete Führungsbahn,
entlang der die Antriebseinheit
10b linear verfahren wird,
gemäß dem Beispiel
der
4 beispielsweise
mittels einer Gewindespindel
56, die mit einer Transporteinrichtung
36 zusammenwirkt.
Erfindungsgemäß sind die Antriebseinheiten
mit Direkt-Zentrumsantrieben auf Grundlage von Synchronmotoren ohne
Zwischenschaltung von Kegelradgetrieben, Getriebewellen und dergleichen
ausgeführt,
wie anhand der
1 und
3 erläutert. Dies stellt die wichtigste
erfindungsgemäße Verbesserung
gegenüber
der Lösung
gemäß
DE 198 22 261 A1 dar.
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Es
ist noch einmal auf den oben angesprochenen Aspekt der absoluten
oder relativen Erfassung von Drehwinkeln des bzw. der erfindungsgemäßen Elektromotoren
Bezug genommen. Im Falle einer Wickelmaschine mit einem Primärwickler
und einem Sekundärwickler
wird eine wesentlicher Vorteil alleine schon dann erreicht, wenn
der Primärwickler und
der Sekundärwickler
vermittels des jeweiligen Synchronmotors derart steuerbar bzw. regelbar
sind, dass sie bzw. die Mitnahmeformationen (etwa Keilnutenverzahnungen)
ihrer Koppelabschnitte (etwa die Schiebehülsen) während ihrer Rotation definerte Drehpositionen
relativ zueinander einnehmen, nämlich
derartige relative Drehpositionen, dass dann, wenn der Primärwickler
mit einem jeweiligen Tambour in Drehantriebseingriff steht, die Übergabe
des Drehantriebs an den Sekundärwickler,
speziell die Herstellung des Drehmitnahmeeingriffs zwischen dem
Tambour und dem Koppelabschnitt des Sekundärwicklers, ohne Zeitverzögerung herstellbar
ist. Durch die Gewährleistung
der angesprochenen definierten relativen Drehpositionen kann erreicht
werden, dass die betreffenden Mitnahmeformationen des Tambours einerseits
und die Mitnahmeformationen des Sekundärwicklers andererseits eine
relative Winkelstellung zueinander einnehmen bzw. halten, so dass
diese problemlos in gegenseitigen formschlüssigen Eingriff bringbar sind.
Dies kann auch ohne einen jeweiligen Drehwinkel erfassende Drehgeber
oder dergleichen erreicht werden, indem eine definierte Winkelorientierung
der Mitnahmeformationen des jeweiligen Wicklers relativ zu den magnetischen
Polen, insbesondere Permanentmagneten, des Rotors des jeweiligen
Synchronmotors gewählt ist.
Man kann dann durch Erzeugung eines definierten elektromagnetischen
Drehfelds vermittels der Wicklungen des Stators eine zueinander
synchrone und die angesprochene relative Winkelorientierung der
Mitnahmeformationen des Primärwicklers
einerseits und des Sekundärwicklers
andererseits gewährleisten.
Mit anderen Worten, es ist möglich,
die Winkelorientierung der Mitnahmeformationen des neuen Tambours über den
Synchronmotor des Primärantriebs
und den Synchronmotor des Sekundärantriebs
zu übermitteln,
um so die Stellung z. B. der Innenverzahnung zur Außenverzahnung
der Kupplungsteile aufeinander abzustimmen. Somit wird ein stirnseitiges
Anstoßen
verhindert und damit beste Voraussetzungen geschaffen, um eine gute,
stetige Wickelqualität
(z. B. Wickelhärte)
auch beim Wechsel vom Primär-
zum Sekundärantrieb
zu gewährleisten.
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Wesentliche
Vorteile der anhand von 1 erläuterten
Ausführungsform
ergeben sich auch durch das Vorsehen der Bremseinrichtung 32, 34,
die ein schnelles, gezieltes Abbremsen des angekoppelten Tambours
samt der Motorabtriebswelle ermöglicht.
-
Als
besonders vorteilhaft werden die folgenden Merkmale der erläuterten
Ausführungsformen angesehen:
- – Torquemotor
eingebaut in quaderförmige
Motorlaterne;
- – Motorabtriebswelle
mit Motorabtriebsnabe sowie vorzugsweise einer verstärkten Lagerung;
- – Schiebe-
oder Koppelnabe mit motorseitigen Mitnahmeformationen, etwa Keilwellenverzahnung,
in Zuordnung zur Motorabtriebswelle bzw. zur Motorabtriebsnabe und
tambourseitige Mitnahmeformationen (insbesondere Ausbildung einer
Zahnkupplung des jeweiligen Tambours);
- – Ein-
und Ausrückvorrichtung,
vorzugsweise mit Gabelgelenk und Ausrücklager;
- – der
Motorabtriebsnabe oder Motorabtriebswelle zugeordnete Bremsvorrichtung,
etwa gebildet von wenigstens einer Bremsscheibe und einer am quaderförmigen Gehäuse gehaltenen
Bremszange;
- – hohe
Positioniergenauigkeit betreffend den Zahneingriff, etwa vermittels
einer Lageregelung der Kupplung auf Grundlage eines Drehgebers;
- – spielfreier
Antrieb durch Wegfall von herkömmlich
vorgesehenen mechanischen Antriebselementen;
- – Antrieb
mit sehr hoher Präzision
bei hoher Dynamik;
- – Drehzahlerfassung
für die
Motordrehzahl;
- – Motorgehäuse mit
integrierter Nachschmiereinrichtung;
- – Schmierstellenverteiler
zum Nachschmieren der Ein- und Ausrückung sowie der Keilwellenprofile;
- – Ein-
und Ausrückung über Pneumatikzylinder und
Hebelanordnung (vgl. Einrückhebel);
- – Hochtemperaturfettschmierung;
- – geschlossener
Kühlwasserkreislauf
für mehrere Wicklermotoren
bzw. Wickelmaschinen;
- – Kühlwasserspeicher
mit Förderpumpe
und Zuteilgeräten;
- – Kühlwasserkreislauf
mit Schmutzfilter zum Rückhalten
von Partikeln, Strömungswächtern, Temperaturwächtern,
Blende und Absperrhahn;
- – Edelstahlkreislauf
zur Vermeidung von Korrosionsschutzmitteln;
- – Kondensatrückführung vom
Motor zum Kühlwasserspeicher.
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Die
vorstehend aufgezählten
Merkmale können
einzeln oder in Kombination im Zusammenhang mit erfindungsgemäßen Wickelmaschinen
vorgesehen werden und lassen sich auch bei anderen Anwendungsgebieten
der Erfindungsvorschläge,
etwa bei einem Trockenzylinder-Direktantrieb in einer Trockenpartie,
anwenden. Bei dieser letztgenannten Anwendungsmöglichkeit ist die Hochtemperaturfettschmierung
von besonderer Bedeutung, da ein Fließen des Fetts vermieden werden
kann. Hierzu sollte beispielsweise ein Fett verwendet werden, dessen Tropfpunkt
oberhalb von 230°C
oder sogar oberhalb von 250°C
liegt.
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Zur
Auslegung des Kühlwasserkreislaufes können noch
folgende beispielhafte Angaben gemacht werden. Je nach Leistung
des zu kühlenden Synchronmotors
kommt ein Kühlwasserfluss
von 5 bis 50 Liter/Minute, vorzugsweise 5 bis 30 Liter/Minute in
Betracht, beispielsweise bei einer Zulauftemperatur von 5 bis 50°C, vorzugsweise
5 bis 35°C.
Eine niedrigere Zulauftemperatur ist zur Vermeidung von Kondensation
in der Regel weniger zweckmäßig. Es könnte beispielsweise
angestrebt werden, den Kühlwasserzufluss
derart zu wählen,
dass im Kühlwasserrücklauf eine
Temperatur kleiner etwa 50°C
eingehalten wird.
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Die
gezeigten Ausführungsformen
einer Wickelmaschine weisen zusammenfassend vor allem die folgenden
Vorteile auf:
- – Kompakter Wickler-Direktantrieb
mit spielfreier Kraftübertragung;
- – es
sind keine mechanischem Antriebsteile und Vorlegewellen erforderlich;
- – durch
den erfindungsgemäß eingesetzten
Synchronmotor, insbesondere Permanentmagnet-Torquemotor, kann eine
konstante Zugleistung bei großem
Wickelbereich und kleinen Abmessungen erreicht werden;
- – durch
kleine bewegte Massen ist die Maschinenkonstruktion vergleichsweise
kostengünstig;
- – durch
die kompakte Bauweise kann der erfindungsgemäße Motor vergleichsweise leicht
längs einer
Führungsbahn
bewegt werden, etwa zwischen einer Primär-Wickelposition und einer
Sekundär-Wickelposition bzw.
entlang einer dem Sekundärwickler
zugeordneten Führungsbahn
(insbesondere kann der Motor auf einem Schwenkhebel oder Fahrschlitten
angeordnet werden);
- – die
erfindungsgemäße Motorart
bietet die Möglichkeit,
den Drehwinkel der "Kupplungshälften" im entkuppelten
Zustand aufeinander abzustimmen, um ein sicheres Einkuppeln zu gewährleisten
(es wird vermieden, dass Mitnahmeformation auf Mitnahmeformation
bzw. Zahn auf Zahn trifft).
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Auf
Grund der Kompaktheit der Motoren kommt ein Einbau sowohl auf der
Führerseite
als auch auf der Triebseite der Maschine in Betracht.
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5 zeigt ein Beispiel einer
Anwendung eines erfindungsgemäßen Motors
für den
Direktantrieb eines Trockenzylinders
10. Der auf einen
Wellenzapfen
13 aufgesteckte Antriebsmotor
17 ist
als Permanentmagnet-Synchronmotor
oder Torquemotor mit integrierter Flüssigkeitskühlung ausgeführt. Hierzu sind
durch Öffnungen
35,
36 eine
Zulaufleitung Z und eine Rücklaufleitung
R geführt,
die an Anschlüssen des
mit Kühlkanälen ausgeführten, Wicklungen
29 aufweisenden
Stators
27 angeschlossen sind. Der am Wellenzapfen
13 drehfest
aufgesetzte Rotor
24 ist mit Permanentmagneten
23 ausgeführt, die
vorzugsweise auf Selten-Erden-Basis
hergestellt sind, um hohe Drehmomente erzeugen zu können. Eine wärmeisolierende
Schicht
26 zwischen dem Rotor
24 und dem Wellenzapfen
13 verhindert
mit der erwähnten
Flüssigkeitskühlung eine übermäßige Erhitzung des
Elektromotors. Dies ist deshalb besonders wichtig, da durch den
hohlen Wellenzapfen
13 heißer Prozessdampf (mit Temperaturen
bis zur 160°C)
ins Innere des Trockenzylinders
10 zuzuführen ist.
Zu weiteren Einzelheiten des Ausführungsbeispiels der
5 wird auf den Inhalt der
US 4,820,947 bzw.
DE G 87 03 410 U1 verwiesen.
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Ein
entsprechender, erfindungsgemäßer Direktantrieb
mittels eines Aufsteckmotors kommt auch bei anderen Drehkomponenten
einer Papierherstellungsmaschine oder Streichmaschine in Betracht, beispielsweise
bei Führungswalzen,
Stabilisatorwalzen usw.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass sich viele Vorteile gegenüber dem
Stand der Technik auch mittels eines Asynchronmotors erreichen lassen.
Es wird hierbei beispielsweise an die Ausführung des Elektromotors als
Aufsteckmotor gedacht, die unabhängig
von der Funktionsweise des Motors äußerst vorteilhaft ist.
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Angemerkt
sei ferner, dass herkömmlich Elektromotoren
zum Antrieb von Komponenten einer Papiermaschine oder Streichmaschine
auf der so genannten Triebseite angeordnet sind. Demgegenüber wird
nach dem dritten Aspekt der Erfindung vorgeschlagen, wenigstens
einen zum Antrieb einer zugeordneten Drehkomponente dienenden Elektromotor auf
der Führerseite
anzuordnen. Dieser Erfindungsvorschlag ist besonders zweckmäßig im Zusammenhang
mit einem Umbau einer Papiermaschine oder Streichmaschine, etwa
um diese an die technische Weiterentwicklung anzupassen, ggf. für höhere Leistung
auszulegen.
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In 6a ist schemisch die Trockenpartie 200 einer
Papiermaschine gezeigt, die mehrere Trockenzylinder aufweist. In 6a ist als Repräsentant für alle Trockenzylinder
nur ein Trockenzylinder 202 dargestellt. Der Trockenzylinder 202 wird
mittels eines Elektromotors 204 angetrieben, der über eine Getriebeverbindung 206 mit
dem Trockenzylinder 202 in Drehantriebsverbindung steht.
Der Elektromotor 204 ist auf der Triebseite TS der Maschine
angeordnet. Die Maschine weist auf der Triebseite einen geringen
Abstand zu einer Wand W auf.
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Verschlissene
Drehkomponenten, beispielsweise Trockenzylinder oder Führungsrollen
der Papiermaschine, können
zur Führungsseite
FS hin ausgewechselt werden. Auf dieser Seite weist die Maschine
einen hinreichenden Abstand zur nächsten Maschine oder einer
Wand auf.
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Der
Trockenzylinder wird über
eine Dampfzufuhrleitung 208 und einen Dampfkopf 210 mit
Betriebsdampf versorgt. Die Dampfleitung 208 und der Dampfkopf 210 sind
auf der Triebseite angeordnet. Die Abfuhr von Kondensat erfolgt
ebenfalls zur Triebseite hin. Eine Stuhlung der Maschine ist durch Längsträger 212 und 214 symbolisiert.
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Im
Zuge eines Umbaus wird der Elektromotor 204 und die Getriebeverbindung 206 entfernt. Stattdessen
wird auf der Führungsseite
FS ein vorzugsweise als Synchronmotor, insbesondere Torquemotor,
ausgeführter
Aufsteckmotor 220 eingebaut, der unmittelbar auf einen
Wellenzapfen 203 des Trockenzylinders 202 im Sinne
eines Direktantriebs wirkt. Die Dampfzufuhr erfolgt weiterhin über die Dampfleitung 208 und
den Dampfkopf 210.
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7 zeigt eine Trockengruppe
einer Trockenpartie mit mehreren Trockenzylindern 202a,
die angetrieben sind, und mehreren nicht angetriebenen Trockenzylindern 202b und
zugeordneten Leit- oder Führungswalzen 216a,
die angetrieben sind, und Leit- oder Führungswalzen 216b,
die nicht angetrieben sind. Die Antriebsmotoren 220 der
angetriebenen Trockenzylinder 202a befinden sich auf der
Führerseite,
wohingegen sich die die Leit- oder Führungswalzen 216a antreibenden
Antriebsmotoren 222 auf der Triebseite befinden. Die Antriebsmotoren 220 ebenso
wie die Antriebsmotoren 222 sind als Direktantriebs-Aufsteckmotoren ausgeführt und
auf eine jeweilige Welle des betreffenden Trockenzylinders bzw.
der betreffenden Leit- oder Führungswalze aufgesteckt.
Die Antriebsmotoren 220 und 222 sind vorzugsweise
als Synchronmotoren, insbesondere Torquemotoren, ausgeführt..
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Vorteile
der erfindungsgemäßen Maschine bzw.
des erfindungsgemäßen Maschinenabschnitts, im
Beispiel der erfindungsgemäßen Trockenpartie, sind
unter anderem die folgenden: Die Verwendung eines Aufsteck-Direktantriebsmotors
erlaubt den Wegfall mechanischer Antriebselemente wie Getriebe,
Kupplungen und Gelenkwellen. In Abhängigkeit von Anforderungen
hinsichtlich Leistung und Design können mehrere Aufsteckmotoren
pro Trockengruppe verwendet werden, die vorteilhaft auf der Führungsseite
angeordnet sein können.
Abhängigkeit von
dem erforderlichen Drehmoment und anderen Anforderungen können bedarfsweise
Synchronmotoren, insbesondere Torquemotoren, oder Asynchronmotoren
verwendet werden.
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Bei
der Auswahl, ob ein Synchronmotor oder ein Asynchronmotor verwendet
werden soll, sind folgende Gesichtspunkte von Interesse. Synchronmotoren,
insbesondere Torquemotoren, sind für einen Direktantrieb besonders
geeignet und können
große Drehmomente
bei kleinen Drehzahlen bereitstellen. Vorteilhaft werden Permanentmagnete,
insbesondere Selten-Erd-Magnete, zur Felderzeugung verwendet. Die
Motoren weisen üblicherweise
eine kompakte, robuste Bauweise auf, sind weitgehend wartungsfrei
und verschleißfrei
und vergleichsweise geräuscharm.
Es ist ein spielfreier Antrieb möglich.
Eine Wärmeabfuhr
kann vorteilhaft durch eine Wasserkühlung erfolgen, so dass die
Motoren auch für
hohe Umgebungstemperaturen geeignet sind. Die Motoren können selbst
ein geringes Trägheitsmoment
aufweisen und über
einen großen
Drehzahlbereich ein nahezu konstantes Moment bereitstellen. Aufgrund
ihrer hohen Dynamik kann ein derartiger Motor schnell auf Regelungs-
bzw. Steuerungsvorgänge
reagieren. Dabei ist eine hohe Wiederholgenauigkeit im Prinzip möglich. Ohne
großen
Aufwand kann eine Geräuschkapselung
vorgesehen werden, wobei insbesondere vermittels der Wasserkühlung auf
eine Lüftereinheit verzichtet
werden kann, so dass auch insoweit eine reduzierte Geräuschemission
erreichbar ist. Es sind derartige Motoren mit hohen Anforderungen
genügender,
verstärkter
Lagerung erhältlich.
Durch den Direktantrieb kann ein Antrieb ohne wesentliche Elastizitäten erreicht
werden. Derartige Motoren weisen generell eine hohe Verfügbarkeit
auf und sind überdies
in hohem Ausmaß überlastfähig. Es
können Soll-Drehstellungen mit
höchster
Genauigkeit angefahren werden.
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Auch
Asynchronmotoren weisen vorteilhafte Merkmale auf. So sind Asynchronmotoren
erhältlich, die
ebenfalls als Aufsteck- oder Hohlwellenmotor ausgeführt sind.
Asynchronmotoren können
eine kompakte Bauform aufweisen und mit einer integrierten Wasserkühlung ausgeführt sein.
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Zweckmäßige Merkmale
einer erfindungsgemäßen Maschine
bzw. eines erfindungsgemäßen Maschinenabschnitts
sind die folgenden:
- – Es ist wenigstens ein Aufsteckmotor
mit einer großen
Hohwelle, vorzugsweise mit einer integrierten Wasserkühlung, vorgesehen.
- – Auf
der Führerseite
oder/und auf der Triebseite ist wenigstens ein derartiger Motor
vorgesehen.
- – Im
Falle eines einen Trockenzylinder antreibenden Aufsteckmotors kann
der Betriebsdampf dem Inneren des Trockenzylinders vorteilhaft durch
die Motorhohlwelle zugeführt
werden.
- – Für mehrere
Aufsteckmotoren kann ein gemeinsamer geschlossener Kühlwasserkreislauf
vorgesehen sein, der beispielsweise einen Kühlwasserspeicher mit Förderpumpe
und Zuteilgeräten,
und Schmutzfilter für
Partikel, Strömungswächter, Temperaturwächer, wenigstens
eine Blende und wenigstens einen Absperrhahn aufweisen kann. Vorteilhaft
kann eine Ausstattung des Kühlwasserkreislaufs
mit einer Heizanordnung sein, um eine Vorwärmung des Wassers vor dem Start
zu ermöglichen.
Vorteilhaft ist eine Ausführung
des Kreislaufs in Edelstahl, so dass Korrosionsschutzmittel verzichtbar
sind. Es kann eine Kondensatrückführung zum
Kühlwasserspeicher
oder in den Kreislauf vorgesehen sein. Ein jeweiliger Motor kann über wenigstens
ein Spannelement an der Maschinenstuhlung befestigt sein, wobei
vorteilhaft eine Drehmomentabstützung
an der Maschinenstuhlung erfolgt.
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Als
besonders vorteilhaft werden noch die folgenden Merkmale für sich alleine
und vor allem in Kombination angesehen:
- – kompakter
Direktantrieb mit spielfreier Kraftübertragung,
- – keine
mechanischen Antriebsteile zwischen Motor und angetriebener Drehkomponente,
- – gleiche
Maschinenstuhlung auf der Führerseite und
der Triebseite,
- – Einbau
wenigstens eines oder mehrerer Aufsteckmotoren auf der Führerseite
oder/und der Triebseite,
- – Möglichkeit
der Dampfdurchführung
oder/und Kondensatorabführung
durch den Motor.
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Die
Erfindung stellt unter anderem eine Maschine oder einen Maschinenabschnitt
bereit, bei der sich auf der Führerseite
wenigstens ein Antrieb für wenigstens
eine Walze oder wenigstens eine andere Drehkomponente befindet.
Es wird beispielsweise an einen Former oder Stoffauflauf, eine Presse
und eine Trockenpartie gedacht. Besonders zweckmäßig ist in diesem Zusammenhang
die Ausführung
des betreffenden Antriebs als Aufsteck-Elektromotor, der als Direktantriebsmotor,
d. h. ohne Gelenkwelle oder Getriebe und dergleichen, direkt auf
die betreffende Walze oder Drehkomponente wirkt. Speziell die Ausführung des
betreffenden Antriebsmotors als Aufsteckmotor ermöglicht besonders
günstig
die Anordnung des Motors auf der Führerseite, ohne dass die Zugänglichkeit
der Bedienseite (Führerseite)
der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts störend eingeschränkt wird.
Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit einer Trockenpartie wichtig.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ist
insbesondere im Zusammenhang mit dem Umbau einer vorhandenen Maschine
oder eines vorhandenen Maschinenabschnitts zweckmäßig. Beispielsweise
befinden sich bei Trockenzylindern einer Trockenpartie die Dampfköpfe für die Dampfzufuhr
in die Trockenzylinder oftmals auf der Triebseite. Der vorgeschlagene
Antrieb der Trockenzylinder bzw. anderer zugehöriger Drehkomponenten auf der
Führerseite
ermöglicht
insbesondere im Falle der Verwendung eines jeweiligen Aufsteckmotors,
dass ein teuerer Umbau der Dampfzufuhr von der Triebseite zur Führerseite
entfallen kann. Es können
weiterhin die bestehenden Dampfköpfe
und die bestehende Dampfzufuhrinfrastruktur verwendet werden.
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In
Betracht kommen unter anderem die folgenden Ausführungsvarianten:
- – In
mindestens einer Trockengruppe der Trockenpartie wird mindestens
ein Trockenzylinder oder/und eine Leitwalze auf der Führerseite
durch einen Aufsteckmotor angetrieben.
- – In
jeder Trockengruppe wird mindestens ein Trockenzylinder oder/und
wenigstens eine Leitwalze auf der Führerseite durch einen jeweiligen
Aufsteckmotor angetrieben.
- – Es
werden ausschließlich
Leitwalzen auf der Führerseite
durch Aufsteckmotoren angetrieben.
- – Es
werden ausschließlich
Trockenzylinder auf der Führerseite
durch Aufsteckmotoren angetrieben.
- – Die
Leitwalzen können
als Saugwalzen ausgeführt
sein und besaugt werden durch den Lagerzapfen, ggf. durch den Aufsteckmotor
hindurch, oder durch einen Teil der Umfangsfläche. Letzteres kann beispielsweise über einen
so genannten "Duostabilisator" (Voith) erfolgen
und wird in der Regel kostengünstiger
als eine vergleichsweise teuere Zapfendurchführung sein.
- – Bevorzugt
ist der (jeweilige) auf der Führerseite angeordnete
Elektromotor als so genannter Torquemotor ausgeführt. Durch die hohe Dynamik
eines Torquemotors kann ein sehr gutes Steuerverhalten bzw. Regelverhalten
erreicht werden, was insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten (z.
B. v > 1600- 1800 m/min) und Geschwindigkeitsänderungen
(z. B. bei Sortenwechsel) vorteilhaft ist.
- – Innerhalb
einer Trockengruppe bzw. zwischen Trockengruppen ist eine Abstimmung
der Drehzahlen, Leistungen usw. der Antriebe auf elektronischem
Wege, speziell eine elektronische Regelung, bevorzugt. Hierdurch
wird eine gute Runability und ein guter Wirkungsgrad der Produktion, insbesondere
durch Vermeidung von Bahnabrissen, erreicht. Insbesondere kann hierdurch
ohne erhöhte
Gefahr von Bahnabrissen die Materialbahn in einer leichten Soll-Spannung gehalten werden,
indem die Laufgeschwindigkeit bezogen auf die Umfangs-Drehgeschwindigkeit
entlang der Maschine bzw. des Maschinenabschnitts leicht zunimmt.
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Es
ist noch darauf hinzuweisen, dass die Anordnung wenigstens eines
Elektromotors auf der Führerseite
nicht nur im Zusammenhang mit dem Umbau einer bestehenden Maschine
bzw. eines bestehenden Maschinenabschnitts von Interesse ist, sondern
dass es auch in Betracht kommt, neu installierte Maschinen von vornherein
mit wenigstens einem auf der Führerseite
angeordneten Elektromotor, ggf. Synchronmotor oder/und Aufsteckmotor,
auszuführen.
Hierdurch ergeben sich zusätzliche
Freiheitsgrade für
den Konstrukteur, wodurch beispielsweise speziellen Bauraumanforderungen
zweckmäßig Rechnung
getragen werden kann.
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Für eine Maschine
oder einen Maschinenabschnitt zur Herstellung oder/und Veredelung oder/und
sonstigen Behandlung oder/und Handhabung einer laufenden Materialbahn,
insbesondere aus Papier oder Karton, umfassend wenigstens eine Drehkomponente,
die durch wenigstens einen Elektromotor antreibbar ist, der einen
mit der Drehkomponente im Sinne eines Drehantriebs gekoppelten oder koppelbaren
Rotor und einen direkt oder indirekt an einer Stuhlung der Maschine
bzw. des Maschinenabschnitts oder einer relativ zur Stuhlung bewegbar
angeordneten Motorhalterung gegen Verdrehung abgestützen Stator aufweist,
wird nach einem Aspekt der Erfindung unter anderem vorgeschlagen,
dass der Elektromotor als Synchronmotor ausgeführt oder betreibbar ist, und
dass der Elektromotor koaxial zur Drehkomponente in Zuordnung zu
einem axialen Endbereich derselben angeordnet oder anordenbar ist,
wobei der Rotor oder ein Drehantriebsanschluss desselben zur im
Wesentlichen spielfreien gemeinsamen Drehung drehfest direkt mit
der Drehkomponente oder einem Drehantriebsanschluss derselben gekoppelt
oder koppelbar ist. Bei der Drehkomponente kann es sich beispielsweise
um einen Trockenzylinder in einer Trockenpartie oder um den Wickelkern
einer Wickelrolle in einer Maschine oder einem Maschinenabschnitt
zum Aufwickeln der Materialbahn auf den Wickelkern zu der Wickelrolle
oder/und zum Abwickeln der Materialbahn von der Wickelrolle handeln.