DE102005045406B4 - Verwendung eines elektromotorischen Direktantriebes als Antrieb einer kontinuierlichen Presse - Google Patents
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Abstract
Verwendung
eines elektromotorischen Direktantriebes als Antrieb einer kontinuierlichen Presse,
insbesondere für
die Herstellung von Holzwerkstoffplatten,
wobei die kontinuierliche Presse ein Pressenoberteil (1) mit oberer beheizbarer Pressenplatte (2) und ein Pressenunterteil (3) mit unterer beheizbarer Pressenplatte (4) sowie im Pressenoberteil (1) und im Pressenunterteil (3) endlos umlaufenden und über Umlenkwalzen (5, 6) geführten Pressbändern (7) aufweist, welche unter Zwischenschaltung von Wälzkörperaggregaten (8) gegen die jeweilige Pressenplatte (2, 4) abgestützt sind,
wobei zumindest eine der Umlenkwalzen (5, 6) als Antriebswalze (6a) ausgebildet und mit zumindest einem Antrieb versehen ist
und wobei der Direktantrieb (12) an die Antriebswalze (6a) angeschlossen ist.
wobei die kontinuierliche Presse ein Pressenoberteil (1) mit oberer beheizbarer Pressenplatte (2) und ein Pressenunterteil (3) mit unterer beheizbarer Pressenplatte (4) sowie im Pressenoberteil (1) und im Pressenunterteil (3) endlos umlaufenden und über Umlenkwalzen (5, 6) geführten Pressbändern (7) aufweist, welche unter Zwischenschaltung von Wälzkörperaggregaten (8) gegen die jeweilige Pressenplatte (2, 4) abgestützt sind,
wobei zumindest eine der Umlenkwalzen (5, 6) als Antriebswalze (6a) ausgebildet und mit zumindest einem Antrieb versehen ist
und wobei der Direktantrieb (12) an die Antriebswalze (6a) angeschlossen ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine kontinuierliche Presse, insbesondere für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten oder dergleichen, mit Pressenoberteil mit oberer Pressenplatte und Pressenunterteil mit unterer Pressenplatte sowie mit im Pressenoberteil und im Pressenunterteil endlos umlaufenden und über Umlenkwalzen geführten Pressbändern, welche unter Zwischenschaltung von Wälzkörperaggregaten gegen die jeweilige Pressenplatte abgestützt sind, wobei zumindest eine der Umlenkwalzen als Antriebswalze ausgebildet und mit zumindest einem Antrieb versehen ist. – Holzwerkstoffplatten meint im Rahmen der Erfindung insbesondere Faserplatten (z. B. MDF-Platten) oder Spanplatten bzw. OSB-Platten. Es werden aber auch Pressen für die Herstellung von Kunststoffplatten bzw. -matten oder z. B. Mineralfaserplatten umfasst. Die obere Pressenplatte und/oder die untere Pressenplatte ist mittels Zylinderkolbenanordnungen beaufschlagbar, welche gegen das Pressengestell abgestützt sind. Umlenkwalze meint insbesondere eine vordere bzw. einlaufseitige Einlaufwalze und eine hintere bzw. auslaufseitige Auslaufwalze. Einlaufwalzen und Auslaufwalzen sind im Pressengestell drehbar gelagert. Die Einlaufwalzen und/oder die Auslaufwalzen können dabei als Antriebswalzen ausgebildet sein.
- Eine kontinuierliche Presse der beschriebenen Art ist z. B. aus der
DE 198 28 822 C1 bekannt. Bei den aus der Praxis bekannten kontinuierlichen Pressen dieses Typs sind die Auslaufwalzen als Antriebswalzen ausgebildet und jeweils mit einem oder mehreren elektromotorischen Antrieben versehen. Der bzw. die elektromotorischen Antriebe wirken unter Zwischenschaltung eines Getriebes auf die Auslaufwalze. Die erforderlichen Antriebsleistungen für ein Pressband liegen bei einer kontinuierlichen Presse üblicherweise zwischen 50 und 500 kW. Über entsprechende Getriebe besteht die Möglichkeit, wahlweise einseitig oder beidseitig lediglich einen oder auch zwei bzw. mehrere Elektromotoren anzuflanschen. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, mit einer begrenzten Anzahl von Standardmotoren unterschiedliche Antriebsleistungen zu realisieren. Die bekannten Maßnahmen haben sich in der Praxis grundsätzlich bewährt. Sie sind jedoch weiterentwicklungsfähig. - Ferner kennt man eine Produktionsmaschine mit elektrischen Antrieben für den Einsatz in der Kunststoffindustrie, z. B. in Kunststoffspritzgießmaschinen, Extrusionsmaschinen, Blasformmaschinen o. dgl. (vgl.
DE 298 05 025 U1 ). Die elektrischen Antriebe einer solchen Maschine können als elektrische Direktantriebe ausgebildet sein. Dabei kann es sich um Einbaumotoreinheiten handeln, so dass eine besonders platzsparende Antriebskonstruktion möglich sein soll. - Schließlich kennt man aus der
DE 195 29 430 A1 ein elektrisches Antriebssystem zur Verstellung von einem oder mehreren dreh- und/oder verschwenkbaren Funktionsteilen von Geräten und Maschinen, insbesondere von Zylindern oder Walzen von Bogendruckmaschinen in ihrer Winkellage oder Winkelgeschwindigkeit. Dabei kann jedes der Druckwerke mit einem elektrischen Direktantrieb-Synchronmotor versehen sein. - Auf die Entwicklung von kontinuierlichen Pressen der eingangs beschriebenen Art hatten die insoweit bekannten Direktantriebe keinen Einfluss.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kontinuierliche Presse zu schaffen, welche sich im Bereich der Antriebswalzen durch einen kompakten und funktionsgerechten Aufbau auszeichnet.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist Gegenstand der Erfindung die Verwendung eines elektromotorischen Direktantriebes als Antrieb einer kontinuierlichen Presse, insbesondere für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten,
wobei die kontinuierliche Presse ein Pressenoberteil mit oberer beheizbarer Pressenplatte und ein Pressenunterteil mit unterer beheizbarer Pressenplatte sowie im Pressenoberteil und im Pressenunterteil endlos umlaufenden und über Umlenkwalzen geführten Pressbändern aufweist, welche unter Zwischenschaltung von Wälzkörperaggregaten gegen die jeweilige Pressenplatte abgestützt sind,
wobei zumindest eine der Umlenkwalzen als Antriebswalze ausgebildet und mit zumindest einem Antrieb versehen ist und wobei der Direktantrieb an die Antriebswalze angeschlossen ist. – Der Antrieb einer kontinuierlichen Presse ist folglich als Direktantrieb ausgebildet und folglich unmittelbar (d. h. ohne zwischengeschaltetes Getriebe) an die Antriebswalze angeschlossen. Der Direktantrieb ist dabei vorzugsweise als elektromotorischer Direktantrieb mit zumindest einem Ständer (bzw. Stator) und zumindest einem Läufer (bzw. Rotor) ausgebildet. - Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass bei einer kontinuierlich arbeitenden Presse zur Herstellung von insbesondere Holzwerkstoffplatten ein besonders kompakter und zugleich funktionsgerechter Aufbau realisiert werden kann, wenn die Walzenantriebe für einerseits das obere Pressband und andererseits das untere Pressband als Direktantriebe ausgebildet sind, so dass auf ein Getriebe zwischen Antrieb und Walze verzichtet werden kann. Der Direktantrieb ist dabei an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst, so dass insbesondere die verhältnismäßig niedrigen Drehzahlen bei gleichzeitig hohen Drehmomenten erreicht werden. Denn die Pressbänder bewegen sich im Zuge der Herstellung von Holzwerkstoffplatten regelmäßig mit einer Bandgeschwindigkeit von 80 mm/sek. bis 3000 mm/sek., z. B. 100 mm/sek. bis 2000 mm/sek., vorzugsweise 500 mm/sek. bis 1500 mm/sek.. Bei einem Walzendurchmesser von 1,0 bis 3,0, z. B. 1,5 bis 2,5 m ergeben sich hier typischerweise Drehzahlen von 0,5 bis 60, z. B. 5 bis 30, vorzugsweise 10 bis 20 Umdrehungen pro Minute. Es versteht sich, dass die Drehzahl und/oder das Drehmoment der Direktantriebe über eine entsprechende Steuer- und/oder Regeleinrichtung gesteuert und/oder geregelt werden kann.
- Die Antriebswalze kann in an sich bekannter Weise an einer drehbar gelagerten Drehwelle befestigt sein, so dass sie mit der Drehwelle rotiert. Dann schlägt die Erfindung vor, dass der Läufer drehfest an diese Drehwelle angeschlossen ist. Der Läufer ist dabei vorzugsweise als Innenläufer ausgebildet. Der Ständer bzw. Stator ist drehbar gegenüber dem Läufer und folglich drehfest zum Pressengestell z. B. in einem Motorgehäuse befestigt, wobei die Drehwelle drehbar gegenüber dem Motorgehäuse angeordnet ist.
- In abgewandelter Ausführungsform schlägt die Erfindung vor, dass die Antriebswalze auf einer drehfesten Drehachse drehbar gelagert ist und folglich die Antriebswalze relativ zu dieser Drehachse rotiert. Bei einer solchen Ausführungsform schlägt die Erfindung vor, dass der Läufer (drehfest) an die Antriebswalze angeschlossen ist. Der Läufer ist dabei vorzugsweise als Außenläufer ausgebildet.
- Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, dass der Direktantrieb außerhalb der Antriebswalze, z. B. in einem separaten Motorgehäuse, angeordnet ist. Das Motorgehäuse kann dabei vollständig getrennt von der Antriebswalze angeordnet oder auch an die Antriebswalze angekoppelt sein. Bei einer Ausführungsform mit Innenläufer und drehender Welle ist der Direktantrieb beispielsweise in einem separaten Motorgehäuse neben der Antriebswalze angeordnet. Bei Ausführungsformen mit Außenläufer und feststehender Drehachse besteht die Möglichkeit, den Direktantrieb in einem Motorgehäuse an die Antriebswalze anzuflanschen.
- In abgewandelter Ausführungsform der Erfindung ist der Direktantrieb zumindest bereichsweise innerhalb der Antriebstrommel angeordnet. Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn Läufer und Ständer vollständig in die Antriebstrommel integriert sind. Diese Ausführungsformen sind besonders dann zweckmäßig, wenn mit einem Elektromotor mit Außenläufer und folglich feststehender Drehachse gearbeitet wird. In diesem Zusammenhang schlägt die Erfindung vor, dass der Läufer innenseitig an der Antriebswalze befestigt ist. Es besteht folglich die Möglichkeit, den Läufer innenseitig an dem Walzenmantel der Antriebswalze zu befestigen, so dass die Bewegung des Läufers unmittelbar die Antriebswalze in Bewegung versetzt. Der Stator ist dann vorzugsweise auf die drehfeste Drehachse aufgesetzt, um welche die Antriebswalze rotiert.
- Bei Ausführungsformen mit feststehender Drehachse ist die Antriebswalze über geeignete Lager drehbar auf der Drehachse gelagert. Dabei können Gleitlager und/oder Wälzlager zum Einsatz kommen. Die Drehachse selbst ist drehfest an das Pressengestell angeschlossen.
- Bei Ausführungsformen mit rotierender Drehwelle ist die Drehwelle über geeignete Lager drehbar am Pressengestell gelagert. Dabei können ebenfalls Gleitlager und/oder Wälzlager zum Einsatz kommen. Im Übrigen kann bei diesen Ausführungsformen die Drehwelle auch über entsprechende Lager drehbar in dem Motorgehäuse bzw. in dem Stator gelagert sein.
- Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass sich der Läufer und der Stator lediglich über einen Teilbereich der Antriebswalze erstrecken. Dabei besteht die Möglichkeit, dass lediglich in einem Randbereich der Antriebswalze ein Direktantrieb vorgesehen ist. Es besteht auch die Möglichkeit, dass zwei Direktantriebe in den beiden Randbereichen der Antriebswalze vorgesehen sind. In abgewandelter Ausführungsform schlägt die Erfindung vor, dass sich der oder die Läufer sowie der oder die Ständer über im Wesentlichen die gesamte Walzen breite erstrecken. Es kann folglich ein einziger Direktantrieb vorgesehen sein, welcher über die gesamte Walzenbreite bzw. nahezu die gesamte Walzenbreite in die Antriebswalze integriert ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit zwei Direktantrieben oder auch mehreren Direktantrieben zu arbeiten, welche sich insgesamt über die gesamte Walzenbreite erstrecken.
- Nach besonders bevorzugter Ausführungsform der Erfindung ist der Direktantrieb als fremd gekühlter Antrieb mit zumindest einer Luft- und/oder Flüssigkeitskühlung ausgebildet. Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass die Antriebswalzen über die Pressbänder erwärmt werden, da bei kontinuierlichen Pressen regelmäßig mit beheizten Pressenplatten gearbeitet wird und sich die endlos umlaufenden Stahlpressbänder folglich aufheizen. In der Praxis können Stahlbandtemperaturen von bis zu 250°C und mehr auftreten. Durch geeignete Kühlung der Direktantriebe wird eine einwandfreie Funktion der Direktantriebe gewährleistet. Als Kühlmedien kommen dabei Luft, Wasser, Öl oder auch Siedeflüssigkeit in Betracht.
- Zwischen Walze(nmantel) und Rotor und/oder zwischen Rotor und Stator kann beispielsweise mit einer Luftkühlung, z. B. einflutig, zweiflutig oder mehrflutig gearbeitet werden. Dabei kann mit einer Fremdbelüftung gearbeitet werden. Außen zwischen Walze(nmantel) und Rotor kann eine Wasser- oder Ölkühlung (bzw. Wassermantelkühlung) vorgesehen sein. Innen zwischen Rotor und Stator kann eine Luftkühlung über Fremdlüfter vorgesehen sein. Ferner kann zwischen Rotor und Stator eine direkte Ölkühlung oder eine Sprühölkühlung bei den Wickelköpfen vorgesehen sein. Stets ist eine Rückkühlung der Kühlmedien zweckmäßig. Dieses kann über Luft/Luft-Wärmetauscher, über Luft/Wasser-Wärmetauscher, über Luft/Öl-Wärmetauscher, über Wasser/Wasser-Wärmetauscher, über Öl/Wasser-Wärmetauscher oder auch über Öl/Öl-Wärmetauscher erfolgen.
- Ferner besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, im Bereich der Antriebe bzw. zwischen Walze(nmantel) und den Antrieben geeignete thermische Isolierungen vorzusehen, welche den Wärmeeintrag in den Bereich der Direktantriebe minimieren.
- Der Direktantrieb kann im Rahmen der Erfindung als Gleichstrommotor ausgebildet sein, wobei mit elektrischer Erregung oder mit Permanenterregung gearbeitet werden kann.
- Es besteht ferner die Möglichkeit, dass der Direktantrieb als Wechselstrommotor oder als Drehfeldmotor ausgebildet ist. Dabei kann der Direktantrieb als Asynchronmotor mit z. B. Kurzschlussläufer oder Schleifringläufer ausgebildet sein.
- Der Direktantrieb kann aber auch als Synchronmotor ausgebildet sein. Dabei kann mit elektrischer Erregung oder mit Permanenterregung gearbeitet werden.
- Außerdem kann der Direktantrieb als Stromwendemaschine und folglich Kommutatormotor ausgebildet sein.
- Vorzugsweise ist der Direktantrieb als Transversalflussmotor, als permanentmagneterregter Motor, als Reluktanzmotor oder auch als Magnetmotor ausgebildet. Stets besteht die Möglichkeit, den Motor als Innenläufer- oder Außenläufer-Motor auszustatten.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
-
1 eine kontinuierliche Presse zur Herstellung von Holzwerkstoffplatten in einer schematischen Seitenansicht, -
2 einen Querschnitt durch eine Antriebswalze in einer ersten Ausführungsform, -
3 den Gegenstand nach2 in abgewandelter Ausführungsform, -
4 den Gegenstand nach2 in einer anderen Ausführungsform, -
5 den Gegenstand nach2 in einer weiteren Ausführungsform und -
6 den Gegenstand nach5 in abgewandelter Ausführungsform. - In den Figuren ist eine kontinuierlich arbeitende Presse zur Herstellung von insbesondere Holzwerkstoffplatten dargestellt. Die Presse besteht in ihrem grundsätzlichen Aufbau gemäß
1 aus einem Pressenoberteil1 mit oberer Pressenplatte2 und einem Pressenunterteil3 mit unterer Pressenplatte4 sowie mit im Pressenoberteil1 und im Pressenunterteil3 endlos umlaufenden und über Umlenkwalzen5 ,6 geführten Pressbändern7 . Die Pressbänder7 sind als Stahlbänder ausgeführt und unter Zwischenschaltung von Wälzkörperaggregaten8 gegen die jeweilige Pressenplatte2 ,4 abgestützt. Die Pressenplatten2 ,4 sind ferner als beheizbare Pressenplatten und folglich Heizplatten ausgebildet. Im Ausführungsbeispiel ist die Presse als Oberkolbenpresse ausgebildet, wobei die obere Pressenplatte2 mit Zylinderkolbenanordnungen9 beaufschlagt ist, welche sich gegen das Pressengestell10 abstützen. Der in der Figur dargestellte auslaufseitige Bereich des Pressengestells wird auch als Auslaufwalzenstuhl11 bezeichnet. - Während die einlaufseitigen Umlenkwalzen
5 , die auch als Einlaufwalzen bezeichnet werden, antriebslos ausgebildet sind, sind die auslaufseitigen Umlenkwalzen6 , welche auch als Auslaufwalzen bezeichnet werden, als Antriebswalzen6a ausgebildet und jeweils mit zumindest einem Antrieb12 versehen. Erfindungsgemäß sind sowohl der Antrieb der oberen Antriebswalze6a als auch der Antrieb der unteren Antriebswalze6a als Direktantrieb12 ausgebildet und ohne zwischengeschaltetes Getriebe an die Antriebswalze6a angeschlossen. Direktantriebe sind dabei als elektromotorische Direktantriebe und folglich als Elektromotoren mit einerseits zumindest einem Ständer13 (bzw. Stator) und andererseits zumindest einem Läufer14 (bzw. Rotor) ausgebildet. -
2 zeigt eine erste Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die Antriebswalze6a in an sich bekannter Weise drehfest an einer Drehwelle15 befestigt ist, welche drehbar am Pressengestell10 ,11 bzw. in Lagerböcken16 gelagert ist, wobei diese Lagerböcke16 wiederum an dem Pressengestell10 ,11 befestigt sind. Die Antriebswalze6a rotiert folglich mit der Drehwelle15 relativ zu dem Pressengestell10 ,11 . Die Lagerböcke16 sind dabei verstellbar bzw. verschiebbar in dem Pressengestell10 ,11 angeordnet, so dass die Drehwelle15 und damit die Antriebswalze6a in Pressenlängsrichtung verschoben werden kann, um die Bandspannung der Stahlbänder7 einzustellen. Die Wellenlager17 sind in2 ebenfalls angedeutet. Bei dieser Ausführungsform schlägt die Erfindung vor, dass der Direktantrieb12 als Innenläufermotor ausgebildet ist und der (Innen-)Läufer14 an der Drehwelle15 befestigt ist. Der Ständer13 (bzw. Stator) ruht und ist folglich drehfest gegenüber dem Pressengestell11 (z. B. in einem Motorgehäuse) angeordnet. Dabei ist die Drehwelle15 auch über entsprechende Lager17' in dem Motorgehäuse gelagert. Der Läufer14 ist drehfest an die Drehwelle15 angeschlossen, so dass im Zuge des Betriebs der rotierende Läufer14 die Drehwelle15 und damit die Antriebswalze6a in Bewegung setzt. Die (elektrischen) Zuleitungen18 für den Stator13 sind ebenfalls angedeutet. Die Magneten bzw. der Kurzschlusskäfig des Rotors14 sind nicht dargestellt. Die Wicklung19 des Stators13 ist angedeutet. - Während bei der Ausführungsform nach
2 mit rotierender Drehwelle15 gearbeitet wird, zeigen die3 bis6 verschiedene Ausführungsformen, bei welchen die Antriebswalze6a rotierend auf einer drehfest an das Pressengestell10 ,11 angeschlossenen Drehachse15' gelagert ist. Die Antriebswalze6a ist dabei unter Zwischenschaltung entsprechender Lager17 drehbar auf der Drehachse15' gelagert. Bei diesen Ausführungsformen ist der Antriebsmotor12 nun vorzugsweise als Außenläufermotor ausgebildet, so dass der (Außen-)Läufer14 unmittelbar oder mittelbar an die Antriebswalze6a angeschlossen ist. Auch bei diesen Ausführungsformen besteht die Möglichkeit, die Drehachse15' und damit die Antriebswalze6a in Pressenlängsrichtung zu verschieben, denn die Drehachse15' bzw. deren Drehachsenhalterung16' ist verschiebbar in dem Pressengestell11 geführt. Bei den Ausführungsformen nach den3 bis6 ist der Stator13 mit seinen Wicklungen19 folglich ruhend angeordnet, während der im Zuge des Betriebes drehende Rotor14 unmittelbar oder mittelbar an die Antriebswalze6a angeschlossen ist und diese folglich in Bewegung versetzt. Eine rotierende Motorwelle ist bei diesen Ausführungsformen folglich nicht vorgesehen, da der rotierende Rotor14 drehfest gegenüber der Antriebswalze6a angeordnet ist. -
3 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher der Direktantrieb12 außerhalb der Antriebswalze6a in einem separaten Motorgehäuse20 angeordnet ist, wobei dieses separate Motorgehäuse20 stirnseitig an die Antriebswalze6a angeschlossen bzw. angeflanscht ist. - Demgegenüber ist der Direktantrieb
12 gemäß4 in die Antriebswalze6a integriert und folglich vollständig innerhalb der Antriebswalze6a angeordnet. Der Rotor14 ist dabei innenseitig an dem Walzenmantel21 der Walze6a befestigt. Auch der drehfest an die Drehachse15' angeschlossene Stator13 ist vollständig in die Antriebswalze6a integriert. Über die Drehachse15' erfolgt auch die elektrische Zuleitung18 . In4 ist dabei angedeutet, dass sich der Direktantrieb12 , d. h. sowohl der Rotor14 als auch der Stator13 lediglich über einen Teilbereich der Antriebstrommel bzw. -walze6a erstrecken. Rotor14 und Stator13 sind dabei im Randbereich der Antriebswalze6a positioniert. - Demgegenüber zeigt
5 eine Ausführungsform, bei welcher der Direktantrieb12 zentral in der Antriebswalze6a positioniert ist und sich über nahezu die gesamte Walzenbreite B erstreckt. - Bei der abgewandelten Ausführungsform nach
6 sind zwei Direktantriebe12 vorgesehen, welche sich jeweils über eine Hälfte der Antriebswalze6a erstrecken. Zwischen den Antrieben12 ist ein Zwischenlager17'' vorgesehen. - Die in den Figuren dargestellten Antriebsmotoren sind als fremd gekühlte Motoren ausgebildet und jeweils mit zumindest einer Luft- und/oder Flüssigkeitskühlung ausgebildet. Die Zuleitungen
22 für beispielsweise eine Kühlflüssigkeit sind in den4 bis6 lediglich angedeutet.
Claims (19)
- Verwendung eines elektromotorischen Direktantriebes als Antrieb einer kontinuierlichen Presse, insbesondere für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, wobei die kontinuierliche Presse ein Pressenoberteil (
1 ) mit oberer beheizbarer Pressenplatte (2 ) und ein Pressenunterteil (3 ) mit unterer beheizbarer Pressenplatte (4 ) sowie im Pressenoberteil (1 ) und im Pressenunterteil (3 ) endlos umlaufenden und über Umlenkwalzen (5 ,6 ) geführten Pressbändern (7 ) aufweist, welche unter Zwischenschaltung von Wälzkörperaggregaten (8 ) gegen die jeweilige Pressenplatte (2 ,4 ) abgestützt sind, wobei zumindest eine der Umlenkwalzen (5 ,6 ) als Antriebswalze (6a ) ausgebildet und mit zumindest einem Antrieb versehen ist und wobei der Direktantrieb (12 ) an die Antriebswalze (6a ) angeschlossen ist. - Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der elektromotorische Direktantrieb zumindest einen Ständer (
13 ) und zumindest einen Läufer (14 ) aufweist. - Verwendung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswalze (
6a ) an einer drehbar gelagerten Drehwelle (15 ) befestigt ist und mit der Drehwelle (15 ) rotiert und dass der Läufer (14 ), vorzugsweise als Innenläufer, an die Drehwelle (15 ) angeschlossen ist. - Verwendung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswalze (
6a ) auf einer drehfesten Drehachse (15' ) drehbar gelagert ist und gegenüber der Drehachse (15' ) rotiert und dass der Läufer (14 ), vorzugsweise als Außenläufer, an die Antriebswalze (6a ) angeschlossen ist. - Verwendung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Direktantrieb (
12 ) außerhalb der Antriebswalze (6a ) angeordnet ist. - Verwendung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Direktantrieb (
12 ) zumindest bereichsweise innerhalb der Antriebswalze (6a ) angeordnet ist. - Verwendung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass Läufer (
14 ) und Ständer (13 ) vollständig in die Antriebswalze (6a ) integriert sind. - Verwendung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Läufer (
14 ) innenseitig an der Antriebswalze (6a ) befestigt ist. - Verwendung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass Läufer (
14 ) und Ständer (13 ) sich lediglich über einen Teilbereich der Antriebswalze (6a ) erstrecken. - Verwendung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Läufer (
14 ) sowie der oder die Ständer (13 ) sich über im Wesentlichen die gesamte Walzenbreite (B) erstrecken. - Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Direktantrieb (
12 ) als fremd gekühlter Antrieb mit zumindest einer Luft- und/oder Flüssigkeitskühlung ausgebildet ist. - Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Direktantrieb (
12 ) als Gleichstrommotor ausgebildet ist. - Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Direktantrieb (
12 ) als Wechselstrommotor oder als Drehfeldmotor ausgebildet ist. - Verwendung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Direktantrieb (
12 ) als Asynchronmotor ausgebildet ist. - Verwendung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Direktantrieb (
12 ) als Synchronmotor ausgebildet ist. - Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Direktantrieb als Stromwendemaschine (bzw. Kommutatormotor) ausgebildet ist.
- Verwendung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Direktantrieb (
12 ) als Transversalflussmotor ausgebildet ist. - Verwendung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Direktantrieb (
12 ) als Reluktanzmotor oder Magnetmotor ausgebildet ist. - Verwendung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Direktantrieb als Permanentmagnetmotor ausgebildet ist.
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