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DE102004001355B3 - Verfahren zum Betreiben eines Heizsystems in einem Fahrzeug und Heizsystem für ein Fahrzeug - Google Patents

Verfahren zum Betreiben eines Heizsystems in einem Fahrzeug und Heizsystem für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102004001355B3
DE102004001355B3 DE102004001355A DE102004001355A DE102004001355B3 DE 102004001355 B3 DE102004001355 B3 DE 102004001355B3 DE 102004001355 A DE102004001355 A DE 102004001355A DE 102004001355 A DE102004001355 A DE 102004001355A DE 102004001355 B3 DE102004001355 B3 DE 102004001355B3
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Eberspaecher Climate Control Systems GmbH and Co KG
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Abstract

Ein Heizsystem für ein Fahrzeug umfasst ein Heizgerät (12) mit einer ersten elektrischen Heizanordnung (24), die zum Zünden eines in einer Brennkammer (16) vorhandenen Luft/Brennstoff-Gemisches betreibbar ist, und mit einer zweiten elektrischen Heizanordnung (22), die zum Unterstützen der Brennstoffabdampfung in die Brennkammer (16) betreibbar ist, eine Ansteueranordnung (26) für das Heizgerät (12), welche nach Erzeugung eines Startbefehls das Heizgerät (12) in Betrieb setzt, eine erste Startbefehlerzeugungsanordnung (30, 36, 26), welche durch einen Benutzer zur Erzeugung eines Startbefehls betätigbar ist, eine zweite Startbefehlerzeugungsanordnung (32, 38, 26), welche gemäß einem Betriebsprogramm einen Startbefehl erzeugt, wobei die Ansteueranordnung (26) dafür ausgebildet ist, nach Erzeugung eines Startbefehls vermittels der zweiten Startbefehlerzeugungsanordnung (32, 38, 26) die zweite elektrische Heizanordnung (22) mit geringerer Heizleistung zu betreiben als nach Erzeugung eines Startbefehls vermittels der ersten Startbefehlerzeugungsanordnung (30, 36, 26).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Heizsystems in einem Fahrzeug, das Heizsystem umfassend ein Heizgerät mit einer ersten elektrischen Heizanordnung, die zum Zünden eines in einer Brennkammer vorhandenen Luft/Brennstoff-Gemisches betreibbar ist, und mit einer zweiten elektrischen Heizanordnung, die zum Unterstützen der Brennstoffabdampfung in die Brennkammer betreibbar ist, eine erste Startbefehlerzeugungsanordnung, welche durch einen Benutzer zur Erzeugung eines Startbefehls betätigbar ist, sowie eine zweite Startbefehlerzeugungsanordnung, welche gemäß einem Betriebsprogramm einen Startbefehl erzeugt, sowie ein Heizsystem für ein Fahrzeug.
  • Die DE 101 30 638 A1 offenbart ein Heizsystem mit einem so genannten Verdampferbrenner. Bei diesem Verdampferbrenner ist im Bodenbereich einer Brennkammer ein poröses Verdampfermedium angeordnet, das in dieses eingespeisten flüssigen Brennstoff unter Kapillarförderwirkung verteilt und an seiner zu einer Brennkammer hin frei liegenden Oberseite den Brennstoff in die Brennkammer verdampft. Um diese Verdampfung zu unterstützen, ist dem Verdampfermedium eine elektrisch betreibbare Heizeinrichtung zugeordnet, so dass durch Erhöhung der Temperatur im Bereich dieses porösen Verdampfermediums eine verstärkte Brennstoffabdampfung erreicht werden kann. Ferner ist eine weitere elektrische Heizeinrichtung in Form eines Glühzündstifts vorhanden, der lokal sehr hohe Temperaturen erzeugen kann und somit dazu dient, das in der Brennkammer erzeugte Brennstoff/Luft-Gemisch zu zünden und damit die Verbrennung zu starten.
  • Bei diesem bekannten Heizsystem kann die Heizleistung, mit welcher die dem porösen Verdampfermedium zugeordnete elektrische Heizanordnung betrieben wird, in Abhängigkeit von verschiedenen Bedingungen eingestellt werden. So ist es bekannt, bei niedrigeren Umgebungstemperaturen eine höhere Heizleistung bereitzustellen, um somit die Brennstoffabdampfung zu verstärken. Ferner kann in Abhängigkeit davon, ob ein derartiges Heizgerät als Standheizung oder als Zuheizer zu betreiben ist, die Heizleistung dieser Heizanordnung variiert werden, da bei Betreiben als Standheizung eine längere Zeitdauer bis zum Start der Verbrennung akzeptierbar ist, während beim Betrieb als Zuheizer möglichst rasch hohe Temperaturen erzeugt werden sollen.
  • Die DE 30 31 410 C2 offenbart ein Steuergerät, das insbesondere für Fahrzeugheizvorrichtungen eingesetzt werden kann. Das Steuergerät weist einen Speicherbereich für mehrere Steuer- und Regelprogramme sowie eine Programmwähleinrichtung auf. Zum Betreiben des Heizgeräts kann das Steuergerät ein abgespeichertes Betriebsprogramm abarbeiten, bei welchem das Heizgerät nach Eingabe einer Abfahrtszeit zur Durchführung einer Vorheizphase rechtzeitig in Betrieb genommen wird.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Heizsystem in einem Fahrzeug so zu betreiben und auszugestalten, dass es hinsichtlich seines Startverhaltens verbessert an die Betriebsbedingungen angepasst ist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum Betreiben eines Heizsystems in einem Fahrzeug, welches Heizsystem umfasst: ein Heizgerät mit einer ersten elektrischen Heizanordnung, die zum Zünden eines in einer Brennkammer vorhandenen Luft/Brennstoff-Gemisches betreibbar ist, und mit einer zweiten elektrischen Heizanordnung, die zum Unterstützen der Brennstoffabdampfung in die Brennkammer betreibbar ist, eine erste Startbefehlerzeugungsanordnung, welche durch einen Benutzer zur Erzeugung eines Startbefehls betätigbar ist, eine zweite Startbefehlerzeugungsanordnung, welche gemäß einem Betriebsprogramm einen Startbefehl erzeugt, bei welchem Verfahren nach Erzeugung eines Startbefehls vermittels der ersten Startbefehlerzeugungsanordnung die zweite elektrische Heizanordnung mit höherer Heizleistung betrieben wird, als nach Erzeugung eines Startbefehls vermittels der zweiten Start befehlerzeugungsanordnung.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird also in der Startphase dahingehend differenziert, in welcher Art und Weise ein Startbefehl erzeugt worden ist. Ist der Startbefehl durch den Benutzer selbst erzeugt worden, also durch Betätigung der ersten Startbefehlerzeugungsanordnung, so deutet dies darauf hin, dass der Benutzer sich beispielsweise bereits in einem Fahrzeug befindet bzw. das Fahrzeug demnächst in Betrieb setzen will. Dies wiederum heißt aber, dass es wichtig ist, sehr rasch den Heizbetrieb durchführen zu können, was eine sehr kurze Startzeitdauer erforderlich macht. In diesem Zustand wird also die zweite elektrische Heizanordnung mit höherer Heizleistung betrieben, was zwar das Bordspannungssystem stärker belastet, durch verstärkte Brennstoffabdampfung aber zu einer deutlich verkürzten Startphase des Heizgeräts beiträgt. Wird andererseits der Startbefehl programmgemäß erzeugt, dann ist dies ein Hinweis darauf, dass nicht unmittelbar die Benutzungsaufnahme eines Fahrzeugs bevorsteht, sondern lediglich ein programmgemäß definierter Vorheizbetrieb erfolgen soll. Unter diesen Betriebsbedingungen ist eine längere Startphase bei dem Heizgerät akzeptierbar, da im Allgemeinen danach noch eine ausreichende Heizperiode folgen wird. Auf diese Art und Weise kann vor allem im Standheizmodus, also einem Heizmodus, der bei niedrigen Umgebungstemperaturen ablaufen wird, das Bordspannugssystem deutlich entlastet werden.
  • Um bei Erzeugung des Startbefehls vermittels der zweiten Startbefehlerzeugungsanordnung eine maximal mögliche Entlastung des Bordspannungssystems erlangen zu können, wird weiter vorgeschlagen, dass nach Erzeugung des Startbefehls vermittels der zweiten Startbefehlerzeugungsanordnung die Steueranordnung die zweite elektrische Heizanordnung nicht in Betrieb setzt.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass in dem Betriebsprogramm wenigstens ein Startzeitpunkt definiert ist.
  • Gemäß einem weiteren vorteilhaften Aspekt kann ferner vorgesehen sein, dass das Betriebsprogramm durch einen Benutzer eingebbar ist und dass dann, wenn eine Zeitdauer zwischen der Eingabe eines Betriebsprogramms durch einen Benutzer und der im Betriebsprogramm definierten Startzeit eine vorbestimmte Minimalzeit unterschreitet, nach Erzeugung des Startbefehls vermittels der zweiten Startbefehlerzeugungsanordnung die Steueranordnung die zweite elektrische Heizanordnung mit höherer Heizleistung betreibt, als dann, wenn die Zeitdauer die Minimalzeitdauer nicht unterschreitet.
  • Hier wird berücksichtigt, dass selbst dann, wenn der Startbefehl durch ein Betriebsprogramm erzeugt wird, das zuvor von einem Benutzer definiert bzw. eingegeben worden ist, der Fall vorliegen kann, dass ein Fahrer nach dem Einsteigen in ein Fahrzeug diese Programmierung vorgenommen hat, und zwar so, dass relativ kurz nach dem Programmieren bereits der Betrieb des Heizgeräts erforderlich wird. Auch unter diesen Bedingungen ist dann eine zu lange Startphase des Heizgeräts nicht akzeptierbar, da davon auszugehen ist, dass der Fahrer demnächst das Fahrzeug in Betrieb setzen wird.
  • Beispielsweise kann in diesem Fall vorgesehen sein, dass bei Unterschreiten der Minimalzeitdauer die Steueranordnung nach Erzeugung des Startbefehls vermittels der zweiten Startbefehlerzeugungsanordnung im Normalfall die zweite elektrische Heizanordnung mit maximaler Heizleistung betreibt.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe ferner gelöst durch ein Heizsystem für ein Fahrzeug, umfassend ein Heizgerät mit einer ersten elektrischen Heizanordnung, die zum Zünden eines in einer Brennkammer vorhandenen Luft/Brennstoff Gemisches betreibbar ist, und mit einer zweiten elektrischen Heizanordnung, die zum Unterstützen der Brennstoffabdampfung in die Brennkammer betreibbar ist, eine Ansteueranordnung für das Heizgerät, welche nach Erzeugung eines Startbefehls das Heizgerät in Betrieb setzt, eine erste Startbefehlerzeugungsanordnung, welche durch einen Benutzer zur Erzeugung eines Startbefehls betätigbar ist, eine zweite Startbefehlerzeugungsanordnung, welche gemäß einem Betriebsprogramm einen Startbefehl erzeugt, wobei die Ansteueranordnung dafür ausgebildet ist, nach Erzeugung eines Startbefehls vermittels der zweiten Startbefehlerzeugungsanordnung die zweite elektrische Heizanordnung mit geringerer Heizleistung zu betreiben, als nach Erzeugung eines Startbefehls vermittels der ersten Startbefehlerzeugungsanordnung.
  • Nachfolgend wird die Erfindung mit Bezug auf die beiliegende Figur detailliert beschrieben. Diese zeigt in prinzipieller Art und Weise ein erfindungsgemäßes Heizsystem.
  • In der Figur ist das Heizsystem allgemein mit 10 bezeichnet. Als wesentliche Systemkomponente umfasst dieses Heizsystem 10 ein schematisch dargestelltes Heizgerät 12. Das Heizgerät 12 weist in einem Brennkammergehäuse 14 eine Brennkammer 16 auf, in welcher ein Gemisch aus Brennstoff und Verbrennungsluft gezündet und verbrannt werden kann. Der im allgemeinen in flüssiger Form vorliegende Brennstoff wird über eine Brennstoffzuführung 18 zu dem Heizgerät 12 geleitet. Beispielsweise an einem Bodenbereich des Brennkammergehäuses 14 ist ein poröses Verdampfermedium 20 vorgesehen. Dieses aus Geflecht, Gewirk, schaumartigem Material oder dergleichen aufgebaute Verdampfermedium nimmt den von der Brennstoffzufuhr 18 zugeführten Brennstoff auf und verteilt diesen durch Kapillarwirkung. An der der Brennkammer 16 zugewandten Oberseite des porösen Verdampfermediums dampft dann der Brennstoff in Richtung Brennkammer 16 ab.
  • Dem porösen Verdampfermedium 20 ist eine Heizeinrichtung 22 zugeordnet. Diese eine Heizspirale, Heizwendel oder dergleichen umfassende, elektrisch betreibbare Heizeinrichtung dient dazu, das poröse Verdampfermedium und somit auch den darin enthaltenen flüssigen Brennstoff zu erwärmen und somit insbesondere bei niedriger Umgebungstemperatur für eine ausreichende Brennstoffabdampfung in der Startphase des Heizgeräts 12 zu sorgen.
  • Neben einer nicht weiter dargestellten Verbrennungsluftzufuhr weist das Heizgerät 12 eine weitere elektrisch betreibbare Heizeinrichtung 24 auf. Diese beispielsweise in Form eines Glühzündstifts ausgestaltete Heizeinrichtung 24 dient dazu, das in der Brennkammer 16 sich ansammelnde Gemisch aus Verbrennungsluft und Brennstoffdampf zum Starten der Verbrennung zu zünden. Dazu erzeugt diese Heizeinrichtung 24 lokal sehr hohe Temperaturen, die ausreichen, das Gemisch zu zünden und somit die Verbrennung zu starten.
  • Die verschiedenen durch entsprechende Ansteuerung zu aktivierenden bzw. deaktivierenden Systembereiche, also insbesondere die beiden Heizeinrichtungen 22, 24 und die Brennstoffzuführung 18, ebenso aber auch die nicht dargestellte Verbrennungsluftzuführung, stehen unter der Ansteuerung eines allgemein mit 26 bezeichneten Steuergeräts Dieses erzeugt die verschiedenen Steuerbefehle bzw. sorgt dafür, dass an die verschiedenen elektrisch erregbaren Systemkomponenten geeignete Spannungen angelegt werden.
  • Dem Steuergerät 26 ist eine Bedieneinheit 28 zugeordnet. Diese beispielsweise in einem Fahrzeug stationäre Bedieneinheit 28 dient einem Benutzer dazu, einen gewünschten Betrieb des Heizgeräts 12 vorgeben zu können. So kann beispielsweise die Bedieneinheit 28 eine Starttaste 30 aufweisen, deren Aktivierung bzw. Drücken zur Folge hat, dass ein Startbefehl für das Heizgerät 12 generiert wird und dementsprechend durch das Steuergerät 26 dann die verschiedenen angesprochenen Systembereiche je nach Bedarf aktiviert werden. Weiter ist in der Bedieneinheit 28 eine Programmiertaste 32 vorgesehen. Durch diese Programmiertaste oder ggf. mehrere Programmiertasten, beispielsweise auch ein nummerisches Zahlenfeld, kann ein Ansteuerprogramm generiert werden, in welchem beispielsweise ein bestimmter Zeitpunkt festgelegt ist, zu welchem das Heizgerät 12 in Betrieb gesetzt werden soll und ggf. auch eine Dauer festgelegt ist, über die hinweg dann nach dem vorgegebenen Zeitpunkt das Heizgerät 12 in Betrieb sein soll. Bei Vorgabe eines festen Startzeitpunkts, also beispielsweise einer bestimmten Tageszeit, ggf. auch in Zuordnung zu bestimmten Wochentagen, wird die in einem Ansteuerprogramm dann definierte Startzeit mit der aktuellen Zeit verglichen, und wenn Übereinstimmung festgestellt wird, wird wiederum ein Startbefehl generiert, welcher in dem Steuergerät 26 dann wieder das entsprechende Ansteuern der verschiedenen Systembereiche zur Folge hat.
  • Man erkennt in der Figur weiter eine mobile Bedieneinheit 34, die ebenfalls eine Starttaste 36 und eine oder mehrere Programmiertasten 38 aufweist. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Funktionalität der mobilen Bedieneinheit 34 grundsätzlich der Funktionalität der im Fahrzeug stationären Bedieneinheit 28 entspricht, so dass auch von dieser mobilen Bedieneinheit 34 aus durch Drücken der Starttaste 36 das Heizgerät 12 unmittelbar in Betrieb gesetzt werden kann oder ein Programm definiert werden kann, das wiederum beispielsweise einen Einschaltzeitpunkt bzw. eine Betriebsdauer definiert. Die mobile Bedieneinheit 34 überträgt die Daten per Funk an das Steuergerät 26, so dass dieses beispielsweise das Betätigen der Starttaste 36 erkennen kann bzw. einen entsprechenden Startbefehl empfangen oder generieren kann, oder bei Betätigung der Programmiertaste 38 ein entsprechendes Programm aufnehmen und in einem überschreibbaren Speicher speichern kann.
  • Wie bereits erwähnt, wird durch Erzeugung eines Startbefehls grundsätzlich das Heizgerät 12 in Betrieb gesetzt. Dies erfordert einerseits die Zufuhr von Brennstoff vermittels der Brennstoffzufuhr 18 und eine entsprechende Zufuhr von Verbrennungsluft. Weiter kann die Heizeinrichtung 22 angesteuert werden, um durch Brennstofferwärmung eine verstärkte Abdampfung zu erlangen. Eine vorbestimmte Zeitdauer nach Aktivierung der Brennstoffzufuhr 18 und der Heizeinrichtung 22 kann beispielsweise dann auch die Heizeinrichtung 24 aktiviert werden, um das dann bei korrektem Betrieb in der Brennkammer 16 vorhandene Gemisch aus Luft und Brennstoffdampf zu zünden.
  • Da die verschiedenen unter Ansteuerung der Steueranordnung 26 stehenden Systembereiche allesamt Verbraucher elektrischer Energie sind, und da darüber hinaus insbesondere im Betrieb des Heizgeräts 12 als Standheizung davon auszugehen ist, dass vergleichsweise niedrige Außentemperaturen vorliegen, bedeutet das Aktivieren des Heizgeräts 12 immer eine hohe Belastung des Bordspannungssystems, also beispielsweise einer Fahrzeugbatterie. Um diese Belastung so gering als möglich zu halten, wird gemäß der vorliegenden Erfindung unterschieden, in welcher Art und Weise bzw. auf der Grundlage welcher Vorgabe der Startbefehl erzeugt worden ist. Ist beispielsweise der Startbefehl durch Betätigen von einer der Starttasten 30 oder 36 erzeugt worden, so ist davon auszugehen, dass ein Fahrer möglicherweise bereits im Fahrzeug sitzt oder in Kürze das Fahrzeug in Betrieb nehmen wird. Das heißt, für den Standheizbetrieb steht vergleichsweise wenig Zeit zur Verfügung, was wiederum die Vorgabe nach sich zieht, dass das Heizgerät 12 so schnell wie möglich gestartet werden muss. In diesem Falle wird dann die Heizeinrichtung 22 mit vergleichsweise großer Heizleistung, beispielsweise der maximal möglichen Heizleistung, betrieben, um möglichst schnell ein zündbares Brennstoff/Luft-Gemisch in der Brennkammer 16 zu erzeugen.
  • Ist der Startbefehl nicht unmittelbar durch die Aktivität eines Benutzers erzeugt worden, sondern durch das routinemäßige Abarbeiten des vorgegebenen Programms und dabei dem Feststellen, dass die Startzeit mit der aktuellen Zeit übereinstimmt, so kann davon ausgegangen werden, dass ein normaler Betrieb vorliegt, in welchem für die Heizeinrichtung 12 ausreichend Zeit zur Verfügung ist, einen Standheizbetrieb durchzuführen, bevor die Benutzung des Fahrzeugs aufgenommen wird. In diesem Falle kann dann auf das Aktivieren der Heizeinrichtung 22 verzichtet werden oder diese nur mit vergleichsweise niedrigerer Heizleistung als im vorangehend geschilderten Falle betrieben werden. Dies wird zwar zur Folge haben, dass die Dauer der Startphase verlängert wird, was unter diesen Umständen aber grundsätzlich akzeptierbar ist. Entscheidend ist, dass bei dieser Betriebsart aufgrund der geringeren Heizleistung der Heizeinrichtung 22 auch das Bordspannungssystem wesentlich weniger belastet wird und somit die Gefahr des Entleerens einer Batterie gemindert wird. In dieser Betriebsart ist es möglich, entweder auf das Aktivieren der Heizeinrichtung 22 vollständig zu verzichten oder diese mit geringerer Heizleistung zu betreiben, als in dem Falle, in dem ein möglichst schnelles Starten erforderlich ist. Da bei dieser Betriebsart alleine durch die Heizeinrichtung 24, also beispielsweise ein Glühzündelement, eine Erwärmung im Bereich der Brennkammer 16 stattfindet, kann insbesondere auch in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur dahingehend differenziert werden, ob bzw. wie stark in dieser Phase die Heizeinrichtung 22 mitaktiviert wird. Sind die Umgebungstemperaturen sehr nieder, so kann es vorteilhaft, sein, die Heizeinrichtung 22 zumindest mit geringerer Heizleistung zu betreiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die durch das Glühzündelement 24 bereitgestellte Erwärmung nicht ausreicht bzw. dieses Glühzündelement 24 sehr lange betrieben werden muss und somit auch sehr viel Energie verbrauchen wird, bis eine Zündung erfolgen kann.
  • Bei Betreiben des Heizsystems 10 derart, dass durch einen Benutzer ein Programm für den Betrieb vorgegeben wird, ist grundsätzlich auch ein Zustand denkbar, bei dem der Benutzer in das Fahrzeug einsteigt, welches zunächst eine vergleichsweise niedrige Temperatur aufweist, und dann ein Programm mit einem Zündzeitpunkt vorgibt, der in Kürze erreicht sein wird. Auch dies kann bedeuten, dass der Fahrer, ähnlich wie bei Betätigung der Starttaste 30 oder 36, demnächst die Benutzungsausnahme wünscht und insofern dafür gesorgt werden muss, dass das Heizgerät 12 möglichst schnell in Betrieb gesetzt wird.
  • Um auch in dieser Phase einen geeigneten Betrieb des Heizgeräts 12 sicherstellen zu können, kann gemäß einem weiteren Erfindungsaspekt vorgesehen sein, dass die Zeitspanne zwischen dem Eingeben eines Programms und dem nächsten Startzeitpunkt verglichen wird mit einer Minimalzeitdauer. Wird festgestellt, dass die Minimalzeitdauer überschritten ist, dass also beispielsweise das Heizgerät 12 erst wieder am nächsten Morgen in Betrieb gesetzt werden soll, so kann normal operiert werden, d. h. das Heizgerät 12 kann dann in einem Energiesparmodus gestartet werden, bei reduzierter bzw. nicht vorhandener Aktivierung der Heizeinrichtung 22. Wird die Minimalzeitdauer, die beispielsweise im Bereich von einigen Minuten liegen kann, unterschritten, wird dafür gesorgt, dass trotz der dann vorhandenen Erzeugung des Startbefehls beruhend auf dem Abarbeiten des vorgegebenen Programms das Heizgerät 12 möglichst schnell gestartet werden kann, also mit beispielsweise in maximal möglichem Ausmaß aktivierter Heizeinrichtung 22.
  • Bei dem Heizsystem 10 bzw. beim Betreiben desselben kann also in Abhängigkeit von dem zu erwartenden Betriebsverhalten, also ob ausreichend Zeit zum Vorwärmen zur Verfügung steht oder ggf. nicht, dafür gesorgt werden, dass das Heizgerät 12 möglichst energieeffizient, d. h. unter möglichst geringer Belastung des Bordspannungssystems, betrieben werden kann. Dies ist von besonderem Vorteil, da derartige Heizgeräte 12 im Allgemeinen zu betreiben sind, wenn Bordspannungssysteme durch die äußeren klimatischen Verhältnisse immerhin stärker belastet werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass selbstverständlich beim Vorgeben der Heizleistung der Heizeinrichtung 22 weitere Parameter, wie z. B. die Umgebungstemperatur herangezogen werden können, um beispielsweise eine temperaturabhängige maximale Heizleistung oder minimale Heizleistung festzulegen, die dann, je nach Betriebsart, also langsamer Start oder schneller Start, nicht überschritten bzw. nicht unterschritten werden darf. Weiter ist es selbstverständlich möglich, dass die Bedieneinheit 28 Teil des Steuergeräts 26 sein kann. Ob der Startbefehl in einer der Bedieneinheiten 28 bzw. 34 oder dem Steuergerät 26 selbst generiert wird, ist weiter für die vorliegende Erfindung unerheblich. Von Bedeutung ist, dass erfindungsgemäß zu differenzieren ist, in welcher Art und Weise bzw. auf der Grundlage welcher Vorgabe ein derartiger Startbefehl erzeugt worden ist, so dass durch entsprechende Ansteuerung vermittels der Steueranordnung 26 dann die eigentlichen Maßnahmen ergriffen werden können.

Claims (6)

  1. Verfahren zum Betreiben eines Heizsystems in einem Fahrzeug, welches Heizsystem umfasst: – ein Heizgerät (12) mit einer ersten elektrischen Heizanordnung (24), die zum Zünden eines in einer Brennkammer (16) vorhandenen Luft/Brennstoff-Gemisches betreibbar ist, und mit einer zweiten elektrischen Heizanordnung (22), die zum Unterstützen der Brennstoffabdampfung in die Brennkammer (16) betreibbar ist, – eine erste Startbefehlerzeugungsanordnung (30, 36, 26), welche durch einen Benutzer zur Erzeugung eines Startbefehls betätigbar ist, – eine zweite Startbefehlerzeugungsanordnung (32, 38, 26), welche gemäß einem Betriebsprogramm einen Startbefehl erzeugt, bei welchem Verfahren nach Erzeugung eines Startbefehls vermittels der ersten Startbefehlerzeugungsanordnung (30, 36, 26) die zweite elektrische Heizanordnung (22) mit höherer Heizleistung betrieben wird, als nach Erzeugung eines Startbefehls vermittels der zweiten Startbefehlerzeugungsanordnung (32, 38, 26).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach Erzeugung des Startbefehls vermittels der zweiten Startbefehlerzeugungsanordnung (32, 38, 26) die zweite elektrische Heizanordnung (22) nicht in Betrieb gesetzt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Betriebsprogramm wenigstens ein Startzeitpunkt definiert ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Betriebsprogramm durch einen Benutzer eingebbar ist und dass dann, wenn eine Zeitdauer zwischen der Eingabe eines Betriebsprogramms durch einen Benutzer und der im Betriebsprogramm definierten Startzeit eine vorbestimmte Minimalzeit unterschreitet, nach Erzeugung des Startbefehls vermittels der zweiten Startbefehlerzeugungsanordnung (32, 38, 26) die zweite elektrische Heizanordnung (22) mit höherer Heizleistung betrieben wird, als dann, wenn die Zeitdauer die Minimalzeitdauer nicht unterschreitet.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass bei Unterschreiten der Minimalzeitdauer nach Erzeugung des Startbefehls vermittels der zweiten Startbefehlerzeugungsanordnung (32, 38, 26) die zweite elektrische Heizanordnung (22) mit maximaler Heizleistung betrieben wird.
  6. Heizsystem für ein Fahrzeug, umfassend: – ein Heizgerät (12) mit einer ersten elektrischen Heizanordnung (24), die zum Zünden eines in einer Brennkammer (16) vorhandenen Luft/Brennstoff-Gemisches betreibbar ist, und mit einer zweiten elektrischen Heizanordnung (22), die zum Unterstützen der Brennstoffabdampfung in die Brennkammer (16) betreibbar ist, – eine Ansteueranordnung (26) für das Heizgerät (12), welche nach Erzeugung eines Startbefehls das Heizgerät (12) in Betrieb setzt, – eine erste Startbefehlerzeugungsanordnung (30, 36, 26), welche durch einen Benutzer zur Erzeugung eines Startbefehls betätigbar ist, – eine zweite Startbefehlerzeugungsanordnung (32, 38, 26), welche gemäß einem Betriebsprogramm einen Startbefehl erzeugt, wobei die Ansteueranordnung (26) dafür ausgebildet ist, nach Erzeugung eines Startbefehls vermittels der zweiten Startbefehlerzeugungsanordnung (32, 38, 26) die zweite elektrische Heizanordnung (22) mit geringerer Heizleistung zu betreiben, als nach Erzeugung eines Startbefehls vermittels der ersten Startbefehlerzeugungsanordnung (30, 36, 26).
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